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    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Benedix-Engler.


Rede von Ursula Benedix
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Herr Thüsing, daß ich Ihnen unmittelbar antworten kann. Sie haben uns vorgeworfen, die Probleme auf die falsche Ebene verschoben zu haben. Ich muß Ihnen leider sagen: Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ihre Debattenbeiträge haben gezeigt, daß Sie nach wie vor mindestens auf einem falschen Hintergrund diskutieren und die Akzente falsch setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren von der Koalition, wer wie unsere Wirtschaft über 70 Jahre, über mehrere Generationen hinweg, Berufsbildung verantwortet

(Daweke [CDU/CSU]: Und die ganze Welt guckt zu!)




Frau Benedix-Engler
und diese Verantwortung über Konjunkturen und Krisen, über wirtschaftliche und politische Zusammenbrüche hinweg trägt, wer Ausbildung betreibt, die von der ganzen Welt als beispielhaft angesehen wird, der braucht nicht an die Verantwortung gemahnt zu werden, den hat man nicht an die Verantwortung zu gemahnen, noch viel weniger steht demjenigen, der das tut, das Recht auf Drohappelle zu. Es gibt einige — auch Sie, Herr Vogelsang, haben das getan —, die fast nichts unterlassen, diese Verantwortungskompetenz der Wirtschaft auszuhöhlen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, nennen Sie mir doch einmal Aufgabenbereiche im unmittelbaren staatlichen Verantwortungsfeld, in denen schwierige Probleme auch nur annähernd so schnell bewältigt wurden, wie die Wirtschaft sie im Zusammenwirken mit den Ländern und ihren Berufsbildungseinrichtungen in der Berufsbildung bewältigt hat.
Die Feststellung des Herrn Ministers Engholm — ich möchte hier einmal eine Pressemittelung vom 9. Februar von Ihnen zitieren —, „auch bei der Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung können wir nicht auf eine goldene Versorgungslage warten", entschuldigen Sie, kann ich nur als töricht bezeichnen; denn Sie wissen doch genauso wie ich, daß das nie die Haltung der Wirtschaft gewesen ist, daß sie der Verantwortung immer nachgekommen ist. Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Bewältigung des Geburtenüberhanges Mitte der 50er Jahre. Wir hatten damals ähnlich drängende Probleme. Die Zahlen waren auch bedrohlich, und es bewährte sich ein schnelles, unbürokratisches und kostenoptimales Verfahren, das übrigens, weil Sie vorhin gerade die Länder ansprachen, zur Zeit in Niedersachsen praktiziert wird.
Niedersachsen zahlt den Betrieben in den Kammerbezirken, den Amtsgerichtsbezirken mit besonderen Schwierigkeiten bei der Ausbildungslage, pro zusätzlichen Ausbildungsplatz 100 DM, bei Problemfällen 150 DM.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Niedersachsen hat die Mittel dafür um 21,5 Millionen DM erhöht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, hier wird nicht verniedlicht, hier wird gehandelt. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

Im übrigen erfolgt die Abrechnung dieser Gelder in einem ganz vereinfachten Verfahren, nämlich über die zuständigen Kammern.
Die Probleme, vor denen wir heute stehen, könnten noch einmal verringert werden, wenn wir gemeinsam das Problem der Konzentration auf wenige Modeberufe angehen. Darüber wurde schon gesprochen. Hier muß man noch viel mehr Phantasie entwickeln, denn wenn sich die Bewerber bei 446 anerkannten Ausbildungsberufen nach wie vor auf 10 bis 20 konzentrieren, dann haben wir hier eben noch ein gewaltiges Handlungsmanko.
Wenn ich mir so die Zeitungen der letzten Woche ansehe — ich habe hier die „WAZ", eine bedeutende Tageszeitung, die „Neue Ruhr-Zeitung" —: Hier werden freie Lehrstellen annonciert, und zwar 650. Sie werden auch bildlich dargestellt: Kraftfahrzeugmechaniker, Gebäudereiniger, Kunststofformgeber, Schornsteinfeger, Brauer, Mälzer, Konditor, Fleischer usw.; 650 freie Lehrstellen. Raten Sie einmal, wie viele Bewerbungen eingegangen sind: drei. 950 Lehrstellen werden angeboten. Eingang der Bewerbungen: unter zehn.
Ich will darauf hinweisen, daß es eine ganze Reihe von Ausbildungsbereichen gibt, die heute nicht im Bewußtsein der Bevölkerung sind, die nicht attraktiv genug sind, für die wir also viel mehr Aufklärung betreiben müssen, und daß wahrscheinlich wir alle miteinander hier die Bereitschaft zum Umdenken entwickeln müssen. Wir müssen aber auch eigenartige Prestigemaßstäbe abbauen. Es wird z. B. von eingen Lehrern gesagt, man müsse die Ausbildungsberufe daraufhin abklopfen, ob sie den entsprechenden „emanzipatorischen Gehalt" haben. Meine Damen und Herren, die beste Emanzipation ist, glaube ich, die einer positiven Einstellung zum Beruf und der entsprechende berufliche Erfolg im nachhinein.

(Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD]: „Funktionieren ist alles"!)

Sehen Sie, das ist die Realität. Sie erfordert von vielen von uns eine andere Einstellung.
Von den Ausbildern wurde hier leider nur am Rande gesprochen. Herr Thüsing, ich möchte Ihnen gleich antworten. Statt von erfahrenen Ausbildern mit hervorragenden Ergebnissen in fortgeschrittenem Alter noch zusätzliche Prüfungen zu verlangen, sollte man ihnen an dieser Stelle — und das ist völlig zu kurz gekommen — einmal öffentlich Anerkennung zollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Schwierigkeiten für Ausbilder sind ja nicht geringer geworden, sondern auf Grund der immer heterogeneren Art der Auszubildenden vom Abiturienten bis zum Ausländer, der der Sprache nicht mächtig ist, und bis zum Sonderschüler ist die Bandbreite so, daß für den Ausbilder ganz besondere Probleme entstanden sind.
Die Auszubildenden werden immer älter. Es ist nicht gleichgültig, wann ein junger Mensch in die berufliche Verantwortung tritt. Bei einer für ihn persönlich überlängten Schulzeit ist nämlich die Lernbereitschaft stark reduziert, ist die Anpassungsfähigkeit geringer geworden, sind die Erwartungen so hoch gesteckt, daß man die betreffenden jungen Leute meistens auf den Boden der Wirklichkeit zurückholen muß.
Noch ein Punkt: Weil Ordnung heute insgesamt nicht mehr als selbstverständlich empfunden wird, weil man die Ordnungen überall in Frage stellt, sind auch die Anforderungen an die erzieherische Kraft des Ausbilders, an seine beispielgebende Art, an



Frau Benedix-Engler
seine ganz personale Zuwendung zum Auszubildenden immer stärker geworden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Abgeordnete, der Abgeordnete Thüsing wollte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Sind Sie damit einverstanden? — Bitte schön, Herr Abgeordneter.