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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt J. Rossmanith


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Wilms, würden Sie mir zustimmen, daß es im Jahre 1971 2 971 Insolvenzen und im Jahre 1981 11 653 gegeben hat und daß diese Steigerung um das Sechsfache nicht allein an einem Mißmanagement gelegen hat?


Rede von Dr. Dorothee Wilms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
So ist es. Diese Zahlen zeigen noch einmal, wo die Grundursache für die miserable Entwicklung liegt.
Ich möchte mich sehr deutlich den Appellen an die Betriebe anschließen, die auch von der Wirtschaft selber vorgebracht werden, in denen wir sie ermuntern und bitten, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um den letzten Gipfel der nachwuchsstarken Jahrgänge, der vor uns liegt, zu bewältigen, damit möglichst viele, möglichst alle Jugendliche einen Ausbildungsplatz bekommen. Das sind wir der jungen Generation schuldig. Die Betriebe — auch das ist gesagt worden — tun sich, wie ich meine, damit auch selbst einen Gefallen im Blick auf die eventuell drohende Facharbeiterlücke in den 90er Jahren.
In der politischen Diskussion, auch seitens der Bundesregierung — ich komme auf das zurück, was



Frau Dr. Wilms
Sie, Herr Staatssekretär Kuhlwein, zu Beginn der Debatte gesagt haben —, werden mir zu wenig die Rahmenbedingungen hinterfragt, unter denen Betriebe heute ausbilden und ausbilden wollen. Der Appell an den Goodwill der Betriebe allein ist zwar nützlich, aber er ist mir zu wenig. Die Rahmenbedingungen, unter denen Betriebe ausbilden, werden zu einem ganz großen Teil von der Bundesregierung gesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb möchte ich den Appell an die Betriebe auch an Sie, an die Bundesregierung, weitergeben: Schaffen Sie doch um Himmels willen ein entsprechendes Bildungs- und Wirtschaftsklima, in dem die Betriebe in die Lage versetzt werden, noch mehr ausbilden zu können. Drohungen, die Sie immer wieder — auch heute — in Richtung Wirtschaft ausstoßen, sind für ein solches Klima nicht das geeignete Mittel.
Immer wieder einmal gibt es die Drohung mit der überbetrieblichen Umlagefinanzierung. Sie wissen, daß wir diese nachdrücklich ablehnen. Das betone ich nochmals. Ich brauche nicht zu wiederholen, warum wir eine überbetriebliche Umlagefinanzierung ablehnen. Wir haben das hier häufig genug begründet.
Gelegentlich wird jetzt eine gesetzliche Ausbildungspflicht der Betriebe gefordert. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß eine gesetzliche Ausbildungspflicht nicht verfassungskonform ist. Sie ist nicht mit der Schulpflicht zu vergleichen. Solche Überlegungen sollten schnell verschwinden.
Hier ist heute von einigen Kollegen quasi eine gesellschaftspolitische Ausbildungspflicht der Betriebe angesprochen worden, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck komme. Ich bitte Sie, verehrte Kollegen von der SPD, das Urteil sehr gründlich nochmals zu lesen. Dort ist nämlich von der gesellschaftspolitischen Ausbildungspflicht der Betriebe nur für den Fall gesprochen, daß die objektiven Möglichkeiten dazu bestehen. Und da kommen wir doch wieder auf die Rahmenbedingungen, die vorhanden sein müssen, wenn man hier von einer Ausbildungspflicht sprechen will.
Es wird auch immer wieder gesagt — das klang auch bei den Sprechern der Koalition und der Bundesregierung durch —: Wenn die betriebliche Ausbildung nicht genügend funktioniert und nicht genug Angebote macht, müssen wir doch wieder stärker zu den überbetrieblichen Maßnahmen kommen. Auch hierüber haben wir häufig diskutiert. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich sage nur: Ein weiterer Ausbau überbetrieblicher Einrichtungen über die geplanten Maßnahmen hinaus kommt für die aktuellen Engpässe sowieso zu spät und birgt die Gefahr von Überkapazitäten für die 90er Jahre in sich. Last but not least frage ich: Wer soll das bezahlen? Die leeren Kassen bieten hier kaum noch Möglichkeiten.
Herr Staatssekretär Kuhlwein, statt mit Drohungen zu operieren, sollte die Bundesregierung lieber weitere Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Ausbildung überlegen.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich dazu einiges nennen, was zum Teil schon angeklungen ist. Auch ich verweise auf die Ausbildereignungsverordnung. Man gewinnt hier gelegentlich den Eindruck, daß die Bundesregierung allzu starr an dem vorgesehenen Einführungszeitpunkt 1984 und auch an der bisherigen Form festhalten will. Man sollte noch einmal sehr sorgfältig überlegen, ob es nicht flexiblere Lösungen gibt, die im allseitigen Interesse liegen, um Ausbildungsplätze zu sichern.
Ein zweites. Immer wieder kommt auch das Thema der Qualität der Ausbildung in die Diskussion. Aber der Inhalt dieser Forderung bleibt häufig im Nebel. Das führt zu weiterer Verunsicherung. Es ist endlich an der Zeit und viel wichtiger, die vorhandenen Qualitätsvorgaben praxisnah und betriebspädagogisch — ich betone: betriebspädagogisch — anzugehen und umzusetzen und sich an den konkreten Anforderungen der einzelnen Berufe zu orientieren.
Als drittes lassen Sie mich noch einmal sagen: Notwendig ist auch das ständige Überdenken von ausbildungsrelevanten Gesetzen und vor allen Dingen Verordnungen. Sie sollten auf ihre Praktikabilität und aktuelle Notwendigkeit hin überprüft werden. Ich denke z. B. an die teilweise veralteten Schutzbestimmungen etwa über die Ausbildung von Mädchen in gewerblichen Berufen, Bauberufen und ähnlichen Berufen.
Es sei mir in diesem Zusammenhang auch ein Wort an die Länder erlaubt. Der Blockunterricht an Berufsschulen ist an sich zu begrüßen, wenn er flexibel gehandhabt wird. Aber für bestimmte Berufe ist ein Block von beispielsweise drei Monaten zu lang, um eine betrieblich kontinuierliche Ausbildung garantieren zu können. Die Schulverwaltungen sollten hier in manchem flexibler sein. Kürzere Blockphasen wären im Interesse der Auszubildenden, der Betriebe und auch der Berufsschulen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich einen weiteren Komplex nennen. Auch unsere heutige Diskussion zeigt, daß man mehr über die Schwierigkeiten und Probleme auf der Angebotsseite, der Betriebsseite der Ausbildung spricht und übersieht, daß durch einen Wandel auf der Nachfrageseite, d. h. bei den Bewerbern um Ausbildungsstellen, erhebliche Veränderungen eingetreten sind, die auch die Bundesregierung zum Handeln zwingen.
Hier ist verschiedentlich gesagt worden, daß sich auch die Berufswünsche der jungen Leute sehr geändert haben. Dadurch, daß die formalen Schulabschlüsse der jungen Leute heute im Schnitt höher sind — ich sage das wertneutral —, haben sich die Wünsche nach den sogenannten theoretischen Berufen vergrößert, und die Berufe und Tätigkeiten, die mehr auf praktisch-manuelle Fertigkeiten ausgerichtet sind, erfreuen sich nicht mehr so großer Beliebtheit, obwohl sie zum Teil sehr gute berufliche



Frau Dr. Wilms
Chancen bieten. Diese Beobachtungen macht etwa die Bauwirtschaft, diese Beobachtung macht der Einzelhandel, vor allen Dingen auch der Lebensmitteleinzelhandel.
Ich habe daher die ganz herzliche Bitte an die Bundesregierung und auch an die Sozialpartner, soweit sie hier angesprochen sind: wir brauchen noch eine weitere Verstärkung und Verbesserung der Berufsberatung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es geht nicht an, daß jetzt angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit die Berufsberater in den Arbeitsämtern abgezogen und zum Teil in die Arbeitsstellenvermittlung versetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch hier noch eine Bitte an die Länder: bitte, tun Sie noch mehr, um die Berufsinformation in der Schule zu verbessern! Denn wir brauchen eine größere Flexibilität und Mobilität junger Menschen, um die eben schon angesprochene, immer noch vorhandene Konzentration auf relativ wenige Modeberufe aufzulösen.
Hier wurde schon darauf hingewiesen — ich möchte es noch einmal vertiefen —, daß die Betriebe heute mit einer breiten Palette von Ausbildungsstellenbewerbern fertig werden müsse: vom Sonderschüler bis zum Abiturienten, j a heute zum Teil bis zum Hochschulabbrecher. Dies bringt auch zusätzliche organisatorisch-pädagogische Probleme mit sich, für die die Regierung Hilfestellung leisten muß.
Ich möchte nur ein paar Dinge stichwortartig erwähnen. Ich weise noch einmal auf die wachsende Gruppe arbeitsloser junger Leute hin, die man als die Lernschwachen, die Lernunmotivierten bezeichnet. Ich meine nicht die Behinderten im eigentlichen Sinne. Gerade dieser Gruppe der lernschwachen, wenig lernmotivierten jungen Menschen täte man neben einer zusätzlichen sozialpädagogischen beruflichen Förderung vor der Ausbildung einen großen Gefallen, wenn man ihnen zeitlich begrenzte Teilqualifikationen anböte. Denn diese Leute stehen häufig vor dem Alles oder Nichts, oder sie bekommen den Stempel des Behinderten, wenn sie die Sonderausbildungen nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes machen. Ich meine, hier hätte das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung eine wirkliche Aufgabe, den Dingen deutlicher nachzugehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch folgendes muß ich sagen. Die ausländischen Jugendlichen sind angesprochen worden. Ich glaube, wir brauchen uns nicht gegenseitig zu bestätigen, daß die Probleme ausländischer Jugendlicher unser aller Anstrengungen bedürfen, um zu einer Lösung oder wenigstens zu dem Ansatz einer Lösung zu kommen. Aber meines Erachtens gehen die entscheidenden Impulse zur Lösung der Probleme jugendlicher Ausländer von der allgemeinen Ausländerpolitik aus. Hier hat die Bundesregierung über Jahre hinweg durch Untätigkeit versagt. Wir können es uns nicht so einfach machen, die Problemlösungen jugendlicher Ausländer allein dem Bildungsbereich zuzuweisen, wie es jetzt geschieht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Schule und Betrieb werden mit den Problemen alleine nicht fertig. Auch der Berufsbildungsbericht — das ist mir der Beweis dafür — bringt nur Problembeschreibungen, aber keine Lösungen. Hier muß die Ausländerpolitik der Bundesregierung endlich einmal genau sagen, wie sie es denn gerne hätte.
Lassen Sie mich als dritte Gruppe die wachsende Zahl der Abiturienten und Hochschulabbrecher nennen, die in den Betrieben eine Ausbildung suchen. Die Betriebe nehmen sie zum Teil recht gern. Aber viele Betriebe haben auch erkannt, daß die jungen Abiturienten, die kommen, ihnen unter Umständen nicht als Fachkräfte auf Dauer erhalten bleiben, sondern die betriebliche Ausbildung als eine Übergangsphase betrachten. Ob Abiturienten auch künftig in der betrieblichen Ausbildung bleiben, ob sie dem Betrieb als Fachkraft erhalten bleiben, wird entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, den Abiturienten die gleiche Entlohnung und die gleichen Aufstiegschancen zu bieten wie den Absolventen der Hochschulen.
Hier ist auch die Reform des öffentlichen Dienstrechts angesprochen, Frau Kollegin von Braun-Stützer; da stimme ich Ihnen zu.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Staat hat nämlich auf dem Markt der Hochqualifizierten immer noch eine Vorreiter- und Vorbildfunktion, auch für den Bereich der Wirtschaft.
Erlauben Sie mir ein letztes Wort zu den Mädchen. Meine Damen und Herren, der Berufsbildungsbericht zeigt, daß die Mädchen auch auf dem Ausbildungsmarkt noch längst nicht die gleichen beruflichen Chancen wie die Jungen haben. Aber ich halte es nicht für ausreichend, hier nur auf die Modelle zur Ausbildung von Mädchen in den gewerblichen Berufen zu verweisen.
Herr Staatssekretär Kuhlwein, ich begrüße diese Modellversuche sehr; das wissen auch die Kollegen. Wir sollten sie weiter fortführen. Aber wir sollten uns davor hüten, zu glauben, daß wir damit das Thema der beruflichen Integration und der beruflichen Qualifizierung von Frauen in der Arbeitswelt im Griff und abgeschlossen hätten. Hier vermisse ich einige nähere Ausführungen im Berufsbildungsbericht.
Lassen Sie mich zum Schluß noch auf einen Punkt hinweisen, der mir für die Art, wie die Bundesregierung die Probleme der betrieblichen Ausbildung, der Ausbildung in der Wirtschaft, behandelt, bezeichnend erscheint. Im Berufsbildungsbericht werden die finanziellen Leistungen der öffentlichen Kassen recht ausführlich dargestellt. Aber es muß doch eigentlich ein bißchen verwundern, wenn einerseits die 1981 von Bund und Ländern zusammen aufgewandten Mittel von ca. 1,8 Milliarden DM groß herausgestellt werden, während die ca. 25 Milliarden DM, die die deutsche Wirtschaft für die Ausbildung



Frau Dr. Wilms
der Jugendlichen aufgewandt hat, einfach unerwähnt bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Ich meine, hierzu wäre im Bericht sicherlich ein Wort notwendig gewesen.
Lassen Sie mich als abschließenden Satz noch einmal sagen: Die Unternehmen haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen zur Ausbildung der Jugendlichen unternommen. Wir haben dafür zu danken. Wir haben die herzliche Bitte, daß diese Anstrengungen auch in den nächsten Jahren weiter fortgesetzt werden. — Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
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    Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Thüsing.