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    Plenarprotokoll 9/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schmidt (Würgendorf) 5121 A Erweiterung der Tagesordnung 5121 A Abweichung von § 78 Abs. 5 GO 51.21 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1981 bis 1984 — Drucksachen 9/755, 9/1235 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 5121C Immer (Altenkirchen) SPD 5123 D Bredehorn FDP 5126A Eigen CDU/CSU 5128 A Sander SPD 5131 D Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . 5133 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Dr. Miltner, Lenzer, Broll, Fellner, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Regenspurger, Volmer, Dr. Waffenschmidt, Dr. Bugl, Gerstein, Frau Hürland, Kolb, Dr. George, Dr. Jobst, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Pfeffermann, Prangenberg, Schwarz, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU Verantwortung des Bundes für Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 9/858, 9/1231 — Dr. Laufs CDU/CSU 5137 C Schäfer (Offenburg) SPD 5141 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 5145 D Frau Breuel, Minister des Landes Niedersachsen 5148 C Baum, Bundesminister BMI 5153 D Gerlach (Obernau) CDU/CSU 5159A Reuter SPD 5180 C Dr.-Ing. Laermann FDP 5183A Jansen SPD 5185 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lintner, Böhm (Melsungen), Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/ CSU Zentrale Beratungsstelle für den innerdeutschen Reise- und Postverkehr — Drucksachen 9/685, 9/1282 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 5188A Wuttke SPD 5189 D Frau Fromm FDP 5190 D Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Vierter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 9/1243 — Dr. Laufs CDU/CSU 5192 D Dr. Wernitz SPD 5194 B Dr. Hirsch FDP 5195 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 5197 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Kittelmann, Dr. Abelein, Dr. Waigel, Dr. Wörner, Dr. Hüsch, Dr. von Geldern, Echternach, Amrehn, Höffkes und der Fraktion der CDU/ CSU 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksachen 9/581, 9/1342 — Kittelmann CDU/CSU 5199 A Dr. Holtz SPD 5201 C Funke CDU/CSU 5203 C Dr. Corterier, Staatsminister AA . . . 5205 C Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 5207 A Grunenberg SPD 5208 D Beratung der Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 31. Dezember 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1267 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1290 — 5210 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1981 hier: Haushaltsgesetz 1981 — Drucksachen 9/540, 9/1321 — . . . . 5210 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 725/79 hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 726/79 hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Anwendung der Verordnung Nr. 1302/78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Verordnung Nr. 1303/78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung — Drucksachen 9/147, 9/1052, 9/1291 — . 5211A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend eine gemeinschaftliche Aktion im Bereich der Mikroelektronik Vorschlag für Empfehlungen über das Fernmeldewesen — Drucksachen 9/148, 9/1294 — . . . . 5211 C Fragestunde — Drucksache 9/1323 vom 5. Februar 1982 — Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur maschinellen Erfassung sämtlicher personenbezogener Leistungsaufwendungen der Krankenkassen in Ausführung von § 319a RVO MdlAnfr 13, 14 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. George CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 5162 A, B, C ZusFr Dr. George CDU/CSU 5162 C Tatsächlicher Stand der Arbeitsunfähigkeit in den Betrieben allgemein und bei ausländischen Arbeitnehmern MdlAnfr 17, 18 05.02.82 Drs 09/1323 Pohlmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 5162D, 5163 A, D, 5164A,B,C ZusFr Pohlmann CDU/CSU . . . 5163D, 5164 A ZusFr Hinsken CDU/CSU 5164 B ZusFr Dr. George CDU/CSU 5164 C Vermittlung von Saisonarbeitsplätzen in Sonderkulturbetrieben der Land- und Forstwirtschaft an Arbeitslose MdlAnfr 19 05.02.82 Drs 09/1323 Eigen CDU/CSU Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 III Antw PStSekr Buschfort BMA . 5164 C, D, 5165A ZusFr Eigen CDU/CSU 5164D, 5165A Höhe des in den Jahren 1979 bis 1981 an im Ausland lebende Kinder von in der Bundesrepublik Deutschland arbeitenden Eltern gezahlten Kindergeldes MdlAnfr 20, 21 05.02.82 Drs 09/1323 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 5165 B, C, D, 5166 A, B, C, D ZusFr Hinsken CDU/CSU . . 5165 B, C, D, 5166A ZusFr Stutzer CDU/CSU 5166A,D ZusFr Zierer CDU/CSU 5166 B,C Aufhebung des Verweises gegen Oberst Baltutis wegen eines Gesprächs mit einem Mitglied des Deutschen Bundestages MdlAnfr 26, 27 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 5167 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 5167 A, B,C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 5167 C Ausbildungsmethoden zur „Übung von Verhören" bei den holländischen Streitkräften MdlAnfr 28 05.02.82 Drs 09/1323 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 5167D, 5168A,B ZusFr Würtz SPD 5168A Ausrüstung der Streitkräfte der DDR und der Tschechoslowakei mit Gaswaffensystemen MdlAnfr 29 05.02.82 Drs 09/1323 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 5168 B Maßnahmen der DDR auf dem Sektor „Ziviler Bevölkerungsschutz" MdlAnfr 30 05.02.82 Drs 09/1323 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 5168C,D ZusFr Lintner CDU/CSU 5168 C Auswirkungen des amerikanischen Kongreßbeschlusses über den ausschließlichen Kauf amerikanischer Waffen auf das deutsch-amerikanische Kompensationsgeschäft im Zusammenhang mit der Lieferung von zwei AWACS-Flugzeugen MdlAnfr 35, 36 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Zumpfort FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 5168D, 5169A,B,C,D, 5170A,B,C ZusFr Dr. Zumpfort FDP . . . 5168D, 5169 A, B, C ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 5169C,D ZusFr Würtz SPD 5169D, 5170 C ZusFr Gärtner FDP 5169D, 5170A ZusFr Würzbach CDU/CSU 5170A,B Auswirkungen des amerikanischen Kongreßbeschlusses über den ausschließlichen Kauf amerikanischer Waffen auf das deutsch-amerikanische Kompensationsgeschäft im Zusammenhang mit der Lieferung von zwei AWACS-Flugzeugen MdlAnfr 37, 38 05.02.82 Drs 09/1323 Gärtner FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 5170 C, D, 5171 A, B, C, D, 5172A ZusFr Gärtner FDP 5170D, 5171 D ZusFr Dr. Zumpfort FDP 5171A ZusFr Würzbach CDU/CSU 5171A ZusFr Auch SPD 5171B ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 5171B,D ZusFr Gobrecht SPD 5171 C Besetzung aller fünf Kommandostellen der NATO im Bereich der Ostseeausgänge mit dänischen Offizieren MdlAnfr 41 05.02.82 Drs 09/1323 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5172B,C ZusFr Stutzer CDU/CSU 5172 B,C ZusFr Würzbach CDU/CSU 5172 C Zusammenhang zwischen Krankenstand, Krankheitsart und Geschlecht der Arbeitnehmer MdlAnfr 42, 43 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 5172D, 5173A,B,C,D ZusFr Frau Zutt SPD 5173A,C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 5173A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 5173 D Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Spielautomaten MdlAnfr 44 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 5173D, 5174A ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 5174A Import den deutschen Bestimmungen nicht entsprechender tiefgefrorener Lebensmittel MdlAnfr 49 05.02.82 Drs 09/1323 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 5174 B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 5174 C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Auswirkungen von Asbest und Asbestfiltern in Getränken MdlAnfr 50, 51 05.02.82 Drs 09/1323 Sielaff SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 5174D, 5175 A, B, C ZusFr Sielaff SPD 5175A,B ZusFr Dolata CDU/CSU 5175C Werbung für Medikamente, insbesondere für Kopfschmerztabletten MdlAnfr 52, 53 05.02.82 Drs 09/1323 Gobrecht SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 5175D, 5176 A, B, C ZusFr Gobrecht SPD 5175D, 5176A,C Entwicklung des Drogenmißbrauchs im Jahr 1981 sowie Umsetzung des Grundsatzes „Therapie vor Strafe" durch das neue Betäubungsmittelgesetz MdlAnfr 54, 55 05.02.82 Drs 09/1323 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 5176D, 5177A,B ZusFr Marschall SPD 5177 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 5177 B Berücksichtigung deutscher Werbeunternehmen bei der Neuvergabe des Postwerbeetats 1983 MdlAnfr 74, 75 05.02.82 Drs 09/1323 Pfeffermann CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . 5177D, 5178 B, C, D ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . . . 5178 A, B, C ZusFr Neuhaus CDU/CSU 5178C,D Unterschiedliche Entlohnung von Aushilfskräften und ständig Beschäftigten in der Bundesverwaltung, insbesondere bei der Bundespost MdlAnfr 76, 77 05.02.82 Drs 09/1323 Neuhaus CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP 5179 A, C, D, 5180A,B ZusFr Neuhaus CDU/CSU 5179C, D ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . . 5179D, 5180A Nächste Sitzung 5211 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5213*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5213* B Anlage 3 Verwaltung des Abwrackfonds der deutschen Binnenschiffahrt durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion West MdlAnfr 126, 127 23.10.81 Drs 09/936 Fischer (Hamburg) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Mahne BMV . . 5213* D Anlage 4 Anteil der zu befördernden behinderten Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 15 05.02.82 Drs 09/1323 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5214*A Anlage 5 Zuschußbedarf der Bundesanstalt für Arbeit im laufenden Haushaltsjahr MdlAnfr 16 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5214* B Anlage 6 Versorgung Schwerbrandverletzter in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 22, 23 05.02.82 Drs 09/1323 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5214*C Anlage 7 Zahlung militärischer Ausbildungshilfe an Länder, die der Antifolterdeklaration der UNO nicht entsprechen MdlAnfr 24, 25 05.02.82 Drs 09/1323 Hansen fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5214*D Anlage 8 Verlust einer Sidewinder-Rakete durch ein amerikanisches Jagdflugzeug während eines Übungsfluges bei Schramberg MdlAnfr 31, 32 05.02.82 Drs 09/1323 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5215* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 V Anlage 9 Auswirkungen des amerikanischen Kongreßbeschlusses über den ausschließlichen Kauf amerikanischer Waffen auf die deutsch-amerikanische Rüstungskooperation MdlAnfr 33, 34 05.02.82 Drs 09/1323 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5215* B Anlage 10 Zukünftige Entwicklung im Bereich der Bundeswehr — Betriebskosten (Treibstoff etc.); Erweiterung der Kompetenzen des Generalinspekteurs für die Planungen MdlAnfr 39, 40 05.02.82 Drs 09/1323 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5215* D Anlage 11 Import vergifteter Aale aus den USA; amerikanische Genehmigung der Finge mit der Auflage, sie zu exportieren MdlAnfr 47, 48 05.02.82 Drs 09/1323 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5216*A Anlage 12 Nichtbeantwortung von Schreiben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte an die Bundesregierung MdlAnfr 78, 79 05.02.82 Drs 09/1323 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5216* C Anlage 13 Hintergründe für die Verpflichtung zur Mitnahme verunglückter, unverletzter Personen auf den Transitwegen nach Berlin (West) MdlAnfr 80, 81 05.02.82 Drs 09/1323 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5216* D Anlage 14 Sicherstellung der Arbeitsmöglichkeiten westlicher Journalisten in der DDR MdlAnfr 82 05.02.82 Drs 09/1323 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5217* B Anlage 15 Äußerungen von Bundesminister Franke bei der Kranzniederlegung im Konzentrationslager Sachsenhausen; Äußerungen des Bundeskanzlers über „überflüssige unfreundliche Akte" gegenüber der DDR und über die Abwerbung von Gästen aus d er DDR MdlAnfr 83, 84 05.02.82 Drs 09/1323 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5217* C Anlage 16 Maßnahmen zur Eindämmung von Schwefeldioxidemissionen; Forschungsförderung zur Problematik des sogenannten sauren Regens MdlAnfr 85, 86 05.02.82 Drs 09/1323 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5218*A Anlage 17 Gerätebeschaffung bei der Max-PlanckGesellschaft zur Verwendung restlicher Haushaltsmittel MdlAnfr 87, 88 05.02.82 Drs 09/1323 Auch SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5218* C Anlage 18 Gerätebeschaffung bei der Max-PlanckGesellschaft zur Verwendung restlicher Haushaltsmittel MdlAnfr 89 05.02.82 Drs 09/1323 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5219*A Anlage 19 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Beseitigung von Dünnsäure sowie zur Verminderung der Emission von Blei und anderen Schwermetallen MdlAnfr 90, 91 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5219*B Anlage 20 Sicherheit des SNR 300 bei Rohrbruch im Dampferzeuger und Materialfehlern VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 MdlAnfr 97, 98 05.02.82 Drs 09/1323 Börnsen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5219* D Anlage 21 Konsequenzen aus der Studie „SNR 300 — Bestandsaufnahme 1980" für den Weiterbau des SNR 300 MdlAnfr 99, 100 05.02.82 Drs 09/1323 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5220* A Anlage 22 Wiederinbetriebnahme der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Konsequenzen aus der Ausfallzeit für eine Demonstrationsanlage MdlAnfr 103, 104 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5220* B Anlage 23 Auswirkung einer Schließung des Reaktors Neuherberg auf die Weiterentwicklung des biologischen Strahlenschutzes MdlAnfr 105, 106 05.02.82 Drs 09/1323 Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5221*A Anlage 24 KTA-Regelungen für den SNR 300 sowie Änderungen des SNR in der fünften Teilerrichtungsgenehmigung MdlAnfr 107, 108 05.02.82 Drs 09/1323 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5221*C Anlage 25 Intervention der Bundesregierung und der USA in El Salvador für eine Beendigung der Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 109, 110 05.02.82 Drs 09/1323 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5221* D Anlage 26 Repressalien gegen aussiedlungswillige Lehrer deutscher Volkszugehörigkeit in Rumänien; Äußerung des Bundesministers über die Behandlung von Anträgen auf Aussiedlung bzw. Familienzusammenführung in der Tschechoslowakei MdlAnfr 111, 112 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5222* B Anlage 27 Europäische Lösung für die Aufnahme der geretteten Flüchtlinge von der „Cap Anamur"; Humanitäre Hilfe der Bundesrepublik Deutschland und der EG für Polen in den Jahren 1981 und 1982 MdlAnfr 113, 114 05.02.82 Drs 09/1323 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5222* D Anlage 28 Entwicklung der Ausreisemöglichkeiten für Deutsche in der Sowjetunion nach dem Besuch des Generalsekretärs der KPdSU in Bonn MdlAnfr 115 05.02.82 Drs 09/1323 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5223* C Anlage 29 Zahl der Todesopfer im Konzentrationslager Sachsenhausen nach 1945 MdlAnfr 116 05.02.82 Drs 09/1323 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5223* D Anlage 30 Note Polens an die Vereinten Nationen über zeitweise Außerkraftsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen wegen des Kriegsrechts; Auswirkungen auf die freie Ausreise Deutscher MdlAnfr 117, 118 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5223* D Anlage 31 Entsendung eines Botschafters nach El Salvador Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 VII MdlAnfr 119 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5224* B Anlage 32 Blockierung einer Einführung der Konsultationspflicht beim Bau grenznaher Kraftwerke in der EG MdlAnfr 124 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5224*C Anlage 33 Schaffung zusätzlicher Sicherungen von Kernkraftwerken vor einer Kernschmelzung MdlAnfr 125 05.02.82 Drs 09/1323 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5225*A Anlage 34 Personalschwund beim Bundesgrenzschutz seit 1976; Auswirkungen einer Reduzierung des Stellen-Solls des BGS für die innere Sicherheit MdlAnfr 126, 127 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5225* B Anlage 35 Änderung der Bundeswahlordnung bezüglich einer Reform der Briefwahl MdlAnfr 128, 129 05.02.82 Drs 09/1323 Deres CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5225* C Anlage 36 Zustimmung des Bundesinnenministers zur Teilerrichtungsgenehmigung für die Kernkraftwerke Isar II, Emsland und Biblis C; Beurteilung der in Großbritannien angewandten biologischen Strahlenschutzkontrolle MdlAnfr 130, 131 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5226*A Anlage 37 Informierung der Forstämter und Waldbauern durch das Bundesamt für Umweltschutz über das Auftreten von Schadstoffen MdlAnfr 132 05.02.82 Drs 09/1323 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5226* C Anlage 38 Haushaltsmittel für die Wartung von Sirenenanlagen im Haushaltsjahr 1981 MdlAnfr 133 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5227*A Anlage 39 Kontrolle der radioaktiven Emissionen von Kernkraftwerken MdlAnfr 134 05.02.82 Drs 09/1323 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5227* B Anlage 40 Lösung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren, insbesondere durch Einrichtung eines Zivil-Ombudsmannes MdlAnfr 135, 136 05.02.82 Drs 09/1323 Bohl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5227* C Anlage 41 Mustermietverträge für selbst modernisierende Mieter MdlAnfr 137, 138 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5228*A Anlage 42 Strafverfolgung von Gabriele Colditz und Klaus-Dieter Schulze als Mitglieder der rechtsradikalen Röder-Gruppe MdlAnfr 139 05.02.82 Drs 09/1323 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5228* B VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Anlage 43 Verfahren der Finanzverwaltungen in der Frage der Beweislast bei Ehegattendirektversicherungen MdlAnfr 140, 141 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5228* C Anlage 44 Erweiterung der Steuerfahndungsrechte MdlAnfr 142 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5229*A Anlage 45 Verwaltungsaufwand bei der Ausstellung einer Bescheinigung über die Lohnsteuerpauschalierung 1982 für Aushilfskräfte MdlAnfr 148, 149 05.02.82 Drs 09/1323 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5229* B Anlage 46 Verwaltungsaufwand bei der Ausstellung einer Bescheinigung über die Lohnsteuerpauschalierung 1982 für Saisonarbeiter MdlAnfr 150 05.02.82 Drs 09/1323 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5229* C Anlage 47 Ersatz der Gewerbesteuer durch eine Wertschöpfungssteuer MdlAnfr 151 05.02.82 Drs 09/1323 Poß SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5229* D Anlage 48 Eindämmung der Ausbreitung von Spielhallen im Kernbereich der Städte MdlAnfr 152, 153 05.02.82 Drs 09/1323 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5230* A Anlage 49 Einspeisung von Überschußstrom aus der Nutzung von Solarzellen einzelner Hauser in das öffentliche Netz MdlAnfr 154, 155 05.02.82 Drs 09/1323 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5230* C Anlage 50 Zukunft der Luft- und Raumfahrtindustrie MdlAnfr 158 05.02.82 Drs 09/1323 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5231* B Anlage 51 Auswirkungen des in Eurofer II vereinbarten Preiskartells auf die stahlverarbeitende Industrie MdlAnfr 159, 160 05.02.82 Drs 09/1323 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5231* C Anlage 52 Entwicklung der Kostendifferenz bei der Stromerzeugung in Steinkohle- und Kernkraftwerken bis 1990 MdlAnfr 161 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5232* A Anlage 53 Wettbewerbsverzerrungen durch Fusion der Verlage Springer und Burda MdlAnfr 162 05.02.82 Drs 09/1323 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5232* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5121 86. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 2. Dr. Ahrens ** 11. 2. Amling 12. 2. Berschkeit 12. 2. Brandt 11. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Ertl 12. 2. Eymer (Lübeck) 11. 2. Hauser (Krefeld) 12. 2. Frau Huber 12. 2. Dr. Hubrig 12. 2. Kittelmann ** 11. 2. Lampersbach 12. 2. Lenzer ** 11. 2. Meinike (Oberhausen) 12. 2. Dr. Müller ** 11. 2. Müller (Bayreuth) 12. 2. Rohde 12. 2. Freiherr von Schorlemer 12. 2. Schröer (Mülheim) 12. 2. Dr. Solms 12. 2. Topmann ** 11. 2. Walther 12. 2. Weiß 12. 2. Dr. Wieczorek 12. 2. Wimmer (Neuss) 11. 2. Dr. Wittmann ** 11. 2. Wissmann 12. 2. Baron von Wrangel 12. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung nach Artikel 2 § 6 des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes (Drucksache 9/ 1300) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit 5. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1980/81 (Drucksache 9/1296) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 9. Februar 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage als erledigt erklärt hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz und Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksache 9/1272 Nr. 42) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 8. Februar 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über eine Arbeitskostenerhebung in der Industrie, im Groß- und im Einzelhandel sowie im Bank- und Versicherungsgewerbe (Drucksache 9/252 Nr. 41) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 73/173/EWG über Zubereitungen gefährlicher Stoffe (Lösemittel) infolge des Beitritts der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/37 Nr. 166) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur technischen Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG - betr. gefährliche Stoffe - infolge des Beitritts der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/37 Nr. 167) Die in Drucksache 9/1289 unter Nummer 4 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Angabe des Ursprungs bestimmter aus Drittländern eingeführter Textilwaren wird als Drucksache 9/1333 verteilt. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 126 und 127, 67. Sitzung, Seite 3951, Anlage 44): Auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung auch nach Prüfung der Entscheidungsgründe des Landgerichtes Duisburg vom 17. November 1981 es nicht für geboten hält, bezüglich des noch nicht rechtshängigen Forderungsanteils von ca. 16,4 Millionen DM auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. 5214* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 15): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Anteil der durch die Betriebe des öffentlichen Personennahverkehrs unentgeltlich zu befördernden behinderten Fahrgäste vielerorts weit über 10 v.H. der Gesamtbeförderung angewachsen ist, und was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache zu tun, daß die Erstattungsbeiträge von zur Zeit 2,99 v.H. in Rheinland-Pfalz die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht mehr decken? Der Bundesregierung ist die von Ihnen angesprochene Behauptung nicht bekannt, wonach der prozentuale Anteil der unentgeltlich zu befördernden Schwerbehinderten vielerorts auf weit über 10 v. H. der Gesamtbeförderung angewachsen sein soll. Lediglich in Einzelfällen wurden solche Zahlen behauptet. Diese Behauptungen gaben Anlaß, die Länder darum zu bitten, die in ihren Bereichen gemachten Erfahrungen mitzuteilen und vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen Vorschläge zu unterbreiten, wie — bei grundsätzlicher Beibehaltung der pauschalen Erstattung der Fahrgeldausfälle — Fällen einer tatsächlich überdurchschnittlichen Inanspruchnahme Rechnung getragen werden kann. Bisher liegen erst einzelne Stellungnahmen vor. In Rheinland-Pfalz ist man derzeit dabei, konkrete und überprüfbare Zahlen zu ermitteln, um entsprechende Vorschläge machen zu können. Im übrigen handelt es sich bei dem von Ihnen genannten Erstattungssatz in Höhe von 2,99 v. H. um den vom Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 1979 und 1980 festgesetzten Satz. Für die Jahre 1981 und 1982 gilt dort ein erheblich höherer Satz, und zwar 4,71. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 16): Wie entwickelt sich der Zuschußbedarf für die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg im laufenden Haushaltsjahr angesichts der Ist-Ergebnisse des Arbeitsmarkts im Januar dieses Jahres? Der Deutsche Bundestag hat nach ausführlicher Erörterung, an der auch Sie sich beteiligt haben, erst vor wenigen Tagen mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts den Zuschußbedarf der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 1982 festgelegt. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts im ersten Monat eines Haushaltsjahres gibt noch keinen Anlaß, die Einschätzung des Finanzbedarfs der Bundesanstalt für Arbeit für das Gesamtjahr zu verändern. Im übrigen war der Arbeitsmarkt im Januar 1982 durch extrem schlechte Witterungsverhältnisse geprägt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Sauer (Stuttgart) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 22 und 23): Sind — wie der Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften meint — in der Bundesrepublik Deutschland für die Intensivbehandlung von Schwerbrandverletzten von den benötigten 138 Spezialbetten lediglich 48 Betten vorhanden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Warum ist der Beschluß einer Konferenz der Referenten des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und der zuständigen Länderministerien nach der schweren Brandkatastrophe auf einem Campingplatz in Spanien, die Versorgung Schwerbrandverletzter in der Bundesrepublik Deutschland durch Einrichtung von Behandlungszentren zu verbessern, nicht in die Tat umgesetzt worden? Zu den von Ihnen angesprochenen Fragenkomplexen hat Frau Kollegin Fuchs bereits in der Fragestunde am 3./4. Februar 1982 ausführlich Stellung genommen. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich zunächst auf diese Antwort Bezug nehmen. Zu dem darin angesprochenen Ausbau der Behandlungsmöglichkeiten für Schwerverbrannte in den letzten Jahren sowie zur Einrichtung der zentralen Anlaufstelle Hamburg haben sich die zuständigen Stellen der Länder wohl auch unter dem Eindruck des von Ihnen angesprochenen Brandunglücks be-reitgefunden. Zum Umfang der derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten ergab eine im Mai 1980 durchgeführte Umfrage bei den Ländern einen Bestand von 104 Betten für Schwer-Brandverletzte. Zu diesem Zeitpunkt waren 41 Betten im Bau bzw. in der Planung. Darüber hinaus wurden 230 Ausweichbetten ermittelt, bei denen nicht alle Voraussetzungen zur Behandlung schwerer und schwerster Brandverletzungen in vollem Umfang gegeben sind. Nähere Aufschlüsse über die derzeitige Versorgungslage erwartet die Bundesregierung von dem Bericht der zentralen Stelle für die bundesweite Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten für Schwer-Brandverletzte in Hamburg, der in Kürze erwartet wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten' Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1323 Fragen 24 und 25): Wieviel Länder erhalten im Jahr 1982 für wie viele Soldaten militärische Ausbildungshilfe? Sind Paraguay, Süd-Korea, Zaire, Pakistan, Brasilien, Iran und die Türkei unter den Empfängerländern oder andere, die in ihrem Verhalten ebenfalls der Antifolterdeklaration der UNO nicht entsprechen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5215* 1. Zur Zeit erhalten 206 Soldaten aus 40 Ländern militärische Ausbildungshilfe. Diese Zahlen können sich geringfügig ändern, da Ausbildungsprojekte im Laufe des Jahres 1982 enden bzw. neu beginnen. 2. Unter denen von Ihnen ausdrücklich genannten Ländern erhalten Brasilien, Süd-Korea, Pakistan, Türkei und Zaire Ausbildungshilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 31 und 32): Welche Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung zieht die Bundesregierung aus dem militärischen Vorfall vom 2. Febraur 1982, bei dem im Raum Schramberg/Freudenstadt/ Nagold ein US-amerikanisches Jagdflugzeug mit Standort Bitburg eine Sidewinder-Rakete während eines militärischen Übungsflugs ,,verloren" hat? Welche Gefährdung besteht bei einem solchen Zwischenfall für die betroffene Bevölkerung? 1. Die von der zuständigen amerikanischen Dienststelle unverzüglich eingeleiteten Untersuchungen über den Ablauf und die Ursachen des angesprochenen Vorfalls haben bisher noch nicht zu bewertbaren Ergebnissen geführt. Die Frage, ob oder ggf. welche Konsequenzen aus diesem besonderen Vorfall zu ziehen sind, kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Bundesregierung läßt aber keinen Zweifel daran, daß die Schutzinteressen der Bevölkerung auch unter Berücksichtigung militärischer Belange gewahrt bleiben müssen. 2. Bei einem Abreißen bzw. bei einem Notabwurf wird der Zünder nicht geschärft. Die Gefährdung ist auf den Aufschlag begrenzt. Eine Detonation ist praktisch ausgeschlossen. Bei einer Abfeuerung detoniert der Gefechtskopf beim Aufschlag auf den Boden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß dies im geschilderten Fall geschehen ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/ 1323 Fragen 33 und 34): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der US-Kongreß (wie mehrere deutsche Tageszeitungen am 2. und 3. Februar 1982 berichteten) bereits im Dezember 1981 beschlossen hat, aus den Mitteln des US-Verteidigungshaushalts 1982 Waffen und Ausrüstung, mit ganz geringen Ausnahmen, nur noch in den USA zu kaufen, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Kongreßbeschluß vom Dezember 1981 eine schwere Belastung für den immer wieder erhobenen NATO-Anspruch hinsichtlich der Rüstungskooperation, -standardisierung und Interoperabilität der Systeme innerhalb der NATO darstellt? Welche Auswirkungen hat der Kongreßbeschluß auf die bisher mit den Vereinigten Staaten vereinbarten Rüstungskooperationen, und trifft es zu, daß der amerikanische Außenminister Haig den europäischen NATO-Partnern die Zusicherung gegeben hat, sich für eine Korrektur des Kongreßbeschlusses einzusetzen? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im amerikanischen Verteidigungshaushaltsgesetz 1982 zwei Bestimmungen eingefügt worden sind, auf die Ihre Frage abzielen kann. Es handelt sich bei den Bestimmungen um Weisungen an die amerikanischen Streitkräfte; a) Rüstungsgüter, die bestimmte, außerhalb der USA produzierte oder verarbeitete Metallegierungen enthalten, grundsätzlich nicht mehr anzukaufen; Ausnahmen sind möglich; b) nichtmilitärische Fahrzeuge, die außerhalb der USA oder Kanada hergestellt wurden, nur im Wege des unbeschränkten Wettbewerbs zu kaufen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß insbesondere die Anwendung der „Spezialmetall-Klausel" ein ernstes Hindernis auf dem Wege zu mehr Kooperation im Bündnis wäre. Der US-Verteidigungsminister hat aber zum Ausdruck gebracht, daß die derzeit laufenden bi- oder multilateralen Kooperationsvorhaben nicht berührt werden. 2. Der Kongreßbeschluß könnte zwar auch alle laufenden Kooperationsgeschäfte der US-Streitkräfte betreffen. Soweit sie der „Spezialmetall-Klausel" unterliegen, dürften sie jedoch durch die vom US-Verteidigungsminister abgegebenen Erklärungen von der Sperre ausgenommen werden. Die eigentlichen Schwierigkeiten im Rahmen der Kooperationsgeschäfte liegen nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch bei der Beschaffung der Kraftfahrzeuge durch die US-Streitkräfte, soweit sie vom „Mc Dade-amendment" erfaßt sind. Im übrigen soll nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, der US-Außenminister bereit sein, dem Kongreß vorzuschlagen, alle NATO-Nationen von den Restriktionen der „SpezialmetallKlausel" auszunehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 39 und 40): Zu welchem Ergebnis ist die beim Bundesministerium der Verteidigung in der ersten Hälfte 1981 eingesetzte Kommission für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Betriebskosten (Treibstoff etc.) gekommen, oder zu welchem Zeitpunkt werden konkrete Ergebnisse zu erwarten sein? Wie hat sich die seinerzeitige Entscheidung des Bundesverteidigungsministers ausgewirkt, dem Generalinspekteur der Bundeswehr erweiterte Kompetenzen für die Planungen zuzuweisen? Zu Frage 39: Die in Ihrer Frage bezeichnete Kommission konnte nicht festgestellt werden. Soweit Sie Fragen der' Betriebsstoffe ansprechen, wird die jeweilige 5216* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Entwicklung im Bereich der Kosten, die in erster Linie von der Preisentwicklung auf dem Mineralölmarkt abhängt, ständig begleitet. Im Zusammenhang mit den erheblichen Preissteigerungen bei Mineralölprodukten im ersten Halbjahr 1981 ist festzustellen: — der Haushaltsansatz für Betriebsstoffe 1981 ist von 740 Millionen DM auf 885 Millionen DM erhöht worden; — die Teilstreitkräfte sind angewiesen worden, bei zeitweiligen Engpässen in der Beschaffung auf die Betriebsstoffbestände — nicht auf den Verteidigungsvorrat — zurückzugreifen, um die laufende Versorgung der Truppe sicherzustellen. Zu Frage 40: Die Neufassung des Erlasses „Bundeswehrplanung im BMVg" ist am 25. September 1981 in Kraft getreten. Die Kürze der bisherigen Laufzeit läßt eine Aussage über die Auswirkungen nicht zu. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 47 und 48): Stimmen Berichte des WDR, daß Aale mit hohen Giftkonzentraten aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland importiert würden, und war dies Dienststellen des Bundes bekannt? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Behauptung stimmt, US-Behörden hätten die Fänge genehmigt mit der Auflage, diese zu exportieren, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche Praktiken zu unternehmen? Zu Frage 47: Anläßlich von Stichprobenuntersuchungen bei Aalen, die aus USA und Kanada eingeführt worden sind, wurde in den letzten Tagen in einigen Fällen eine zum Teil erhebliche Überschreitung der Höchstmengen für Mirex festgestellt. Dienststellen des Bundes war vorher nicht bekannt, daß Aale mit unzulässigen Mengen an Pestiziden in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Zu Frage 48: Die Bundesregierung bemüht sich um unverzügliche Klärung, ob die Behauptung, US-Behörden hätten die Fänge genehmigt, mit der Auflage diese zu exportieren, zutrifft. Die Bundesregierung hat sofort nach Bekanntwerden der Höchstmengenüberschreitung die obersten Landesveterinärbehörden gebeten, eine verstärkte Untersuchung von Aalen aus USA und Kanada durchführen zu lassen. Die Zolldienststellen sind unverzüglich angewiesen worden, aus USA und Kanada eingeführte Aale den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Untersuchung zuzuführen. Gleichzeitig sind die obersten Veterinärbehörden in den USA und Kanada ersucht worden, die Ausfuhr von Aalen nach der Bundesrepublik Deutschland nur noch dann zuzulassen, wenn sie auf Pestizide untersucht worden sind und die deutschen Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit Vertretern der amerikanischen und kanadischen Botschaft wurden Gespräche geführt mit dem Ziel, in Expertengesprächen möglichst bald zu einer dauerhaften Lösung des Problems zu kommen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 78 und 79): Warum wurde das Schreiben, das die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte am 7. Dezember 1981 unter dem Aktenzeichen AA — DDR/R 1070 an den Bundeskanzler persönlich richtete und durch das dieser gebeten wurde, bei seinem Besuch in der DDR schwerste Fälle von Menschenrechtsverletzungen anzusprechen, nicht einmal einer Antwort für würdig befunden? Trifft es zu, daß die Bundesregierung, so z. B. der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Schreiben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte generell nicht beantwortet, und warum unterbleibt dies gegebenenfalls? Zu Frage 78: Das Schreiben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte vom 7. Dezember 1981 an den Herrn Bundeskanzler ist vom Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 25. Januar 1982 beantwortet worden. Zu Frage 79: Es trifft so nicht zu, daß die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Schreiben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte generell nicht beantwortet. Unbeschadet dessen hält die Bundesregierung an ihrer durch Erfahrung erhärteten Auffassung fest, daß durch nichtöffentliche diskrete Bemühungen die größtmögliche Wirkung bei der Lösung humanitärer Probleme zu erzielen ist. Sie sieht sich deshalb außerstande, auf Eingaben einzugehen, durch die eine Behandlung von Einzelschicksalen in der Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 80 und 81): Trifft es zu, daß vor allem in jüngster Zeit vermehrt Aufforderungen und Bitten von Beamten der Volkspolizei der DDR an Kraftfahrer zu verzeichnen sind, auf den Transitwegen von und nach Berlin (West) verunfallte, unverletzte Personen auf diesen Transitwegen mitzunehmen, und wenn ja, ist dies Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5217* lediglich auf eine eventuell höhere Anzahl von Unfällen oder Pannen auf den Transitwegen zurückzuführen, oder gibt es sonstige Hintergründe? Welche Ratschläge gibt die Bundesregierung den von solchen Aufforderungen bzw. Bitten betroffenen Kraftfahrern? Zu Frage 80: Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt geworden, in denen die Volkspolizei der DDR Kraftfahrer auf den Transitstrecken nach und von Berlin (West) gebeten hat, Personen mitzunehmen, die Sie in Ihrer Frage definiert haben. Eine vollständige Erfassung derartiger Fälle ist nicht möglich, weil Kraftfahrer, die zur Mitnahme von Personen veranlaßt worden sind, dies nicht immer melden. Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, daß die Anzahl der Fälle sich in letzter Zeit erhöht hat. Über mögliche Hintergründe für eine Erhöhung der Zahl, die Sie in Ihrer Frage andeuten, kann ich deshalb nicht spekulieren. Zu Frage 81: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß nach Art. 2 Abs. 2 des Transitabkommens die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung Anwendung finden. Nach den Rechtsvorschriften der DDR ist die Deutsche Volkspolizei unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu Hilfeleistungen heranzuziehen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Störungen notwendig ist. Bisher ist davon nach Auskunft der DDR im Transitverkehr aber noch nicht Gebrauch gemacht worden. Es deutet auch nichts darauf hin, daß sich die Praxis der DDR in Zukunft ändern wird. Für die unfallbetroffenen Verkehrsteilnehmer wird die Mitnahme durch andere Fahrzeuge im allgemeinen die einfachste, schnellste und bequemste Möglichkeit der Rückkehr bzw. Weiterbeförderung darstellen. Die praktische Beeinträchtigung für die mitnehmenden Kraftfahrer ist durchweg gering. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß die Mitnahme anderer Verkehrsteilnehmer auf eigenes Risiko der Beteiligten erfolgt und die DDR für etwaige Schadensfälle auch dann nicht haftet, wenn Angehörige der Deutschen Volkspartei vermittelnd tätig geworden sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 82): Was gedenkt die Bundesregierung außer Protesten zu unternehmen, um die mit der DDR-Regierung bei dem Treffen Schmidt/Honecker getroffenen Absprachen sowie die vertraglich vereinbarten Arbeitsmöglichkeiten für unsere Journalisten in der DDR sicherzustellen? Die Bundesregierung wird auch weiterhin jede ihr geeignet erscheinende Möglichkeit nutzen, um mit allem Nachdruck auf eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR hinzuwirken. Dies geht nur durch eine Fortsetzung der Gespräche, in denen der DDR auch verdeutlicht wird, daß sich Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten belastend auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auswirken. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 83 und 84): Was hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen damit gemeint, als er bei der Niederlegung eines Kranzes im Konzentrationslager Sachsenhausen erklärte, es gebe „überall in der Welt noch Stätten, wo es ähnlich zugehe"? Welche „überflüssigen unfreundlichen Akte" gegenüber der DDR, von denen der Bundeskanzler nach seinem Besuch in der DDR sprach, gibt es, und in welchen Fällen sind nach Auffassung der Bundesregierung Gäste aus der DDR „gegen ihren erklärten Willen in der Bundesrepublik Deutschland abgeworben worden", wie die Bundesregierung mir in der Antwort auf meine Frage 165 in Drucksache 9/1297 mitgeteilt hat? Zu Frage 83: Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich unmittelbar aus dem Zusammenhang des Satzes, aus dem Sie zitieren. Der entsprechende Satz lautet: Ich habe mich aber auch hier vor diesem Ehrenmal verneigt, auch aus der Tatsache, daß nicht 1945 das Leiden der Menschen aufhörte, die aus politischen Gründen ihrer Freiheit beraubt wurden, sondern überall in der Welt gibt es noch Stätten, wo es ähnlich zugeht; nur dieses haben wir in besonders grausamer Weise ja zum Teil selber miterlebt und überlebt. Ich vermag beim besten Willen nicht zu erkennen, welchen Verständnisschwierigkeiten diese Aussage begegnen könnte. Zu Frage 84: Der Bundeskanzler hat in dem bewußten Rundfunkinterview als „überflüssige unfreundliche Akte" ausdrücklich nur Abwerbungsversuche genannt. Es ist selbstverständlich möglich, hierfür Beispiel-fälle zu benennen. Es liegt jedoch auf der Hand, daß es nicht im Interesse der an solchen Vorgängen Beteiligten liegen kann, sie namhaft zu machen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich hiervon Abstand nehmen möchte. 5218* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 85 und 86): Welche Maßnahmen im Forschungs- und Entwicklungsbereich werden von der Bundesregierung zur Eindämmung von Schwefeldioxidemissionen, insbesondere im Kraftwerksbereich, gefördert? Welche Maßnahmen und Untersuchungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich werden von der Bundesregierung zur Problematik des sogenannten sauren Regens gefördert? Zu Frage 85: Die Entwicklung von Rauchgasentschwefelungsverfahren wurde von der Bundesregierung in den 70er Jahren gefördert. Mittlerweile sind Rauchgasentschwefelungsverfahren Stand der Technik. Das BMFT unterstützt noch die Entwicklung spezieller Rauchgas-Wärmetauscher, die ohne den Einsatz von Fremdenergie eine vollständige Erfassung der Rauchgase mit einer Abgasreinigungsanlage ermöglichen sollen. Die über heutige Genehmigungsauflagen hinausgehende 100 %ige Erfassung der Rauchgase wird im Modellkraftwerk Völklingen demonstriert werden. In diesem Kraftwerk ist eine Reihe neuartiger umweltfreundlicher Techniken verwirklicht. Das BMFT trägt ein Drittel der Gesamtkosten von rund 500 Millionen DM. Das BMFT fördert darüber hinaus die Entwicklung fortgeschrittener Konzepte für Kohlekraftwerke, wie Kraftwerke mit Wirbelschichtfeuerung oder in Kombination mit einer vollständigen oder teilweisen Vergasung der Kohle. Ziel ist es unter anderem dabei, den Schwefel schon im Kraftwerksprozeß kostengünstig zu binden, so daß die Emission von Schwefeldioxid weitgehend unterdrückt wird. Im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms werden von der Bundesregierung mehrere Projekte zur nachträglichen Ausrüstung von Feuerungsanlagen mit nachgeschalteter Rauchgaswäsche u. a. bei einem 450 MW Kraftwerk gefördert. Zu Frage 86: Zur Untersuchung der mit dem sogenannten „sauren Regen" verbundenen Problematik fördert die Bundesregierung verschiedene Forschungsvorhaben an Universitäten, Großforschungseinrichtungen und Bundesforschungsanstalten. Die Forschungsarbeiten dienen der Klärung der biologisch-ökologischen Wirkungszusammenhänge sowie der Ausbreitungsphänomene säurebildender Luftverunreinigungen. Im einzelnen sind nachfolgende Schwerpunktuntersuchungen zu nennen: — Auswirkungen saurer Niederschläge auf den Nährstoffkreislauf in Waldböden; — Untersuchungen der biologisch-ökologischen Zusammenhänge zwischen Tannensterben und saurem Regen; — Bestimmung biochemischer Indikatoren der Stabilität von Waldökosystemen; — Meßtechnische Erfassung saurer Niederschläge (einschl. Schwermetallen) an 13 Meßstationen in der Bundesrepublik Deutschland; — Entwicklung und Erprobung von Ausbreitungsmodellen zur Bestimmung des weiträumigen Transports säurebildender Luftverunreinigungen. Im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Fragen ist eine Intensivierung der Forschung in den aufgezeigten Schwerpunkten vorgesehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Auch (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 87 und 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die Klage eines leitenden Forschers der Max-Planck-Gesellschaft, daß die Anschaffung von „mindestens einem Viertel" der Geräte „unnütz" ist (vgl. „Die Zeit" vom B. Januar 1982, Seite 41)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des in der Vorfrage genannten Forschers, daß die rechtzeitige Gerätebeschaffung mit dem Termin der Verabschiedung des Bundeshaushalts in Verbindung gebracht werden kann? Die zitierte Glosse aus der ZEIT zur Stimme eines Wissenschaftlers aus der Max-Planck-Gesellschaft schiebt die Schuld an dem scheinbar unausrottbaren „Dezemberfieber" auf das Haushaltsrecht und auf die späte Verabschiedung des Bundeshaushalts. In der Tat: Unnötige Gerätebeschaffungen sind, wenn es sie geben sollte, ein Ärgernis, besonders in Zeiten knapper Kassen. Sie stellen eine klare Verletzung des Haushaltsrechts dar. Man muß tatsächlich damit rechnen, daß die Angst vor dem Verfall übrigbleibender Mittel am Jahresende zu überhasteten und nicht optimalen Ausgaben führt. Ich bin aber sicher, daß es sich bei der Behauptung, „mindestens ein Viertel" der Gerätebeschaffungen sei unnütz, um eine rhetorische Übertreibung handelt. Dies zeugt sicherlich nicht von großer Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. Größere Gerätebeschaffungen werden aus Investitionstiteln des Haushaltsplans finanziert. Sie werden in der Regel in einem Investitions- bzw. Gerätebeschaffungsplan für das laufende Jahr festgelegt. Diese Ausgaben sind kraft Gesetzes übertragbar. Kann also das benötigte und bestellte Gerät nicht rechtzeitig geliefert werden, so wird ein Ausgaberest gebildet, der über den 31. Dezember hinaus ins nächste Haushaltsjahr übertragbar ist und zur Finanzierung des bestellten Gerätes zur Verfügung steht. Im folgenden Jahr gibt es dann allerdings das Problem der kassenmäßigen Deckung des Ausgaberests durch Einsparungen an anderer Stelle. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5219* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 89): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren eines Institutsleiters der Max-Planck-Gesellschaft, der am Jahresende für die Gerätebeschaffung größere Summen „raushaut", und sieht sie die Begründung hierfür durch die kameralistische Haushaltsführung als stichhaltig an? Sie beziehen sich bei Ihrer Frage vermutlich auf eine Glosse aus der ZEIT zur Stimme eines Wissenschaftlers aus der Max-Planck-Gesellschaft, welcher die Schuld an dem scheinbar unausrottbaren „Dezemberfieber" auf das Haushaltsrecht und auf die späte Verabschiedung des Bundeshaushalts schiebt. In der Tat: Unnötige Gerätebeschaffungen sind, wenn es sie geben sollte, ein Ärgernis, besonders in Zeiten knapper Kassen. Sie stellen eine klare Verletzung des Haushaltsrechts dar. Man muß tatsächlich damit rechnen, daß die Angst vor dem Verfall übrigbleibender Mittel am Jahresende zu überhasteten und nicht optimalen Ausgaben führt. Größere Gerätebeschaffungen werden aus Investitionstiteln des Haushaltsplans finanziert. Sie werden in der Regel in einem Investitions- bzw. Gerätebeschaffungsplan für das laufende Jahr festgelegt. Diese Ausgaben sind kraft Gesetzes übertragbar. Kann also das benötigte und bestellte Gerät nicht rechtzeitig geliefert werden, so wird ein Ausgaberest gebildet, der über den 31. Dezember hinaus ins nächste Haushaltsjahr übertragbar ist und zur Finanzierung des bestellten Gerätes zur Verfügung steht. Im folgenden Jahr gibt es dann allerdings das Problem der kassenmäßigen Deckung des Ausgaberests durch Einsparungen an anderer Stelle. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 90 und 91): Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert die Bundesregierung, um Dünnsäure unschädlich zu beseitigen? Welche Techniken in Forschung und Entwicklung werden von der Bundesregierung zur Verminderung der Emission von Blei und anderen Schwermetallen gefördert, und wann werden die ersten Ergebnisse vorliegen? Zu Frage 90: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert mehrere Forschungsvorhaben zur Vermeidung bzw. Verwertung der bei verschiedenen Produktionsverfahren anfallenden Dünnsäuren. Drei Forschungsvorhaben befassen sich mit der Vermeidung von Abfallsäuren (Dünnsäuren) bei der Herstellung von Titandioxid-Pigmenten, wobei die Dünnsäure nach energiesparender Aufkonzentrierung in den Prozeß zurückgeführt und vollständig verwertet wird. In einem weiteren Forschungsvorhaben wird die Verwertung von Dünnsäuren, die bei der Herstellung organisch-chemischer Stoffe anfallen, untersucht. Die Gesamtkosten der Forschungsvorhaben von ca. 11,52 Millionen DM werden vom BMFT und den beteiligten Unternehmen jeweils zur Hälfte getragen. Die Verwertung des bei der Herstellung von Titandioxid-Pigmenten neben der Dünnsäure anfallenden Grünsalzes ist Gegenstand eines weiteren vom BMFT geförderten Forschungsvorhabens. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse erscheint es möglich, die vorgenannten F + E-Vorhaben bis Anfang 1983 erfolgreich abzuschließen. Nach einer angemessenen Zeit zur Umstellung der Produktionsanlagen könnte dann ab 1983/84 auf die Einbringung von Grünsalz und später auch auf die von Dünnsäure in die Nordsee verzichtet werden, ohne daß die Produktion gefährdet wird und Arbeitsplätze verlorengehen. Im übrigen wirkt die Bundesregierung im Rahmen der EG darauf hin, daß auch andere NordseeAnliegerstaaten, die in weitaus größerem Umfang Abfälle einbringen, durch geeignete Maßnahmen das Ihre zur Reinhaltung der Nordsee tun. Zu Frage 91: Im Rahmen des Förderschwerpunktes „emissionsarme Industrieprozesse" des BMFT wird die Entwicklung von umweltfreundlichen Verfahren zur Gewinnung bzw. Verarbeitung von Schwermetallen, insbesondere Blei, Cadmium, Zink, Nickel, gefördert. Hierbei wird angestrebt, durch entsprechende Prozeßführung (u. a. Verringerung der Anzahl der Prozeßstufen, Gegenstromverfahren) die Emission von vornherein weitgehend zu vermeiden. Bedeutendstes Vorhaben ist die Errichtung und der Versuchsbetrieb einer Demonstrationsanlage zur umweltfreundlichen und energiesparenden Bleiverhüttung in Duisburg, an der sich der BMFT mit 21 Millionen DM, = 50 % der Gesamtkosten, beteiligt. Im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Bundesrepublik Deutschland ist der zweitgrößte Bleiproduzent der Welt nach den USA, ist es von großer Dringlichkeit, hier eine gleichermaßen ökologisch und ökonomisch befriedigende Lösung zu finden. Die Ergebnisse der bisherigen Versuche waren erfolgversprechend. Weitere technische Maßnahmen zur Minderung von Schwermetallemissionen insbesondere zur Sanierung von Altanlagen werden vom Bundesminister des Innern gefördert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 97 und 98): Ist nach dem gegenwärtigen Stand der Genehmigung die Beherrschung eines Mehrfachrohrbruchs im Dampferzeuger des SNR-300 ausreichend nachgewiesen? 5220* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Werden beim gegenwärtigen Stand des Genehmigungsverfahrens Materialfehler beim SNR-300, die nicht festgestellt werden konnten, durch entsprechend konservative Annahmen berücksichtigt, und welche sind dies? Zu Frage 97: Die Auslegung gegen Mehrfachrohrbruch im Dampferzeuger wird in der Auflage C 16 der 1. TEG festgelegt. Vor einer Genehmigung der Dampferzeuger in der 5. TEG muß die Erfüllung dieser Auflage bestätigt werden. Zu Frage 98: Nicht festgestellte Materialfehler werden bei der Auslegung der Komponenten durch Sicherheitsbeiwerte abgedeckt, die auf dem ASME-Code und ergänzenden SNR-spezifischen Festlegungen basieren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 99 und 100): Hat die Bundesregierung die Studie „SNR-300 — Bestandsaufnahme 1980" in Auftrag gegeben, und hat sie die Ergebnisse der Studie bewertet? Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung aus der Studie „SNR-300 — Bestandsaufnahme 1980" gezogen, und wie wurden diese beim Weiterbau und im Genehmigungsverfahren für den SNR-300 berücksichtigt? Zu Frage 99: Das Arbeitspapier SNR-300 „Bestandsaufnahme 1980" wurde am 25. September 1979 vom „Projektkomitee Schneller Brüter", einem Beratungsgremium für die am SNR-300 beteiligten Regierungen in Auftrag gegeben und dem Projektkomitee zu seiner Sitzung am 12. Febraur 1980 vorgelegt. Das Projektkomitee und danach auch BMFT haben das Papier analysiert. Die aufgrund unhaltbarer Hochrechnungen genannte Jahreszahl für die Inbetriebnahme 1990 wurde nicht als belastbare Aussage akzeptiert. Zu Frage 100: Die im Arbeitspapier des Projektkomitees genannten Vorschläge wurden zum größeren Teil für nicht realisierbar gehalten. Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren für den SNR-300 — im Sinne einer Reduzierung sicherheitstechnischer Anforderungen oder der Qualität der erforderlichen Nachweise — hat das Arbeitspapier nicht gehabt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 103 und 104): Verfügt die Bundesregierung über zuverlässige Informationen, bis wann die Wiederaufarbeitungsanlage bei der Kernforschungsanlage Karlsruhe wieder in Betrieb genommen werden kann, und wie beurteilt die Bundesregierung die sehr lange Ausfallzeit im Hinblick auf Ursachen und Konsequenzen auch für die nächste geplante Stufe der Wiederaufarbeitungstechnologie, nämlich eine Demonstrationsanlage für Wiederaufarbeitung mit einer Kapazität von 350 Jahrestonnen? Sind die konkreten betriebstechnischen und sicherheitstechnischen Erfahrungen aus der Pilotanlage der Wiederaufbereitungsanlage bei der Kernforschungsanlage Karlsruhe geeignet, für das Genehmigungsverfahren und damit auch für den Betrieb einer Wiederaufbereitungsanlage als Demonstrationsanlage von 350 Jahrestonnenkapazität praktische Erfahrungen und konkrete Hinweise zu geben? Zu Frage 103: Nach den gegenwärtigen Lieferterminen für den Auflöser und andere Komponenten der Neuinstallation der Zelle 1 in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) wird mit der Wiederinbetriebnahme Ende des Jahres 1982 gerechnet. Diese Terminangabe ist gestützt auf eine sorgfältige und detaillierte Planung der Reparaturarbeiten, die vor allen Dingen aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich ist. Diese Terminplanung ist mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt. Die Ursache für die Leckage des Auflösers der WAK war ein Korrosionsschaden an einer Schweißnaht. Daraus ist die Konsequenz abzuleiten, daß bei der Herstellung der Auflöser für eine Demonstrations-Anlage für die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen besondere Sorgfalt auf die Ausführung und Prüfung von Schweißnähten zu legen ist. Bei der nachträglichen Inspektion des beschädigten Auflösers zeigte sich nämlich, daß im Auflöser selbst keinerlei Korrosionsabtrag festgestellt werden konnte. Darüber hinaus werden bei einer Demonstrations-Anlage für die Wiederaufarbeitung reparaturanfällige Komponenten von vorneherein doppelt oder gar mehrfach eingebaut. Dies gilt auch für den Auflöser. Von daher kann es zu vergleichbaren Stillstandszeiten bei einer neuen Anlage aus gleichem Grunde nicht kommen. Auch bei der WAK hatte der Anlagenplaner damals schon mit Rücksicht auf die begrenzte Standzeit des Auflösers den Einbau von zwei Auflösern vorgeschlagen. Da bei einer Versuchsanlage aber eine hohe Zeitverfügbarkeit nicht alleine für den erfolgreichen Betrieb den Ausschlag gibt, hat man damals aus Kostengründen davon Abstand genommen. Zu Frage 104: Ziel der Errichtung der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe war die „Sammlung von Erfahrungen durch die deutsche Industrie und die deutsche Forschung bei Bau, Planung und Betrieb einer Pilotanlage zur Wiederaufarbeitung, mit dem Ziel, den Bau und Betrieb einer großen Wiederaufarbeitungsanlage durchführen zu können". Die 10jährigen Betriebserfahrungen der WAK haben dieses Ziel für die jetzt geplante Demonstrationsanlage von 350 Jahrestonnen erfüllt. Auch der jetzt vorgenommene Wechsel des Auflösers der WAK hat wertvolle Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hantierung, Wartung und Reparatur im hochaktiven Bereich gebracht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5221* Insbesondere haben auch die Erfahrungen beim Betrieb wesentliche Hinweise auf die Auslegung mit dem Ziel einer noch weiteren Verringerung der Strahlenbelastung des Betriebspersonals gebracht, die bei der Planung umgesetzt werden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatsekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Ichenhausen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 105 und 106): An welchem Reaktor — außer Neuherberg — ist eine Trokkenzelle in solcher Größe vorhanden, daß dort nicht nur Kleinlebewesen, sondern auch größere Organe und größere Tiere teil- oder ganzkörperbestrahlt werden können, und welche Konsequenzen hätte die Schließung von Neuherberg auf die Entwicklung sogenannter biologischer Indikatoren? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer Schließung Neuherbergs das Potential an Erfahrung über Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, das dort aufgebaut wurde, unwiederbringlich verloren geht, und daß die außerordentlichen Neutronenaktivierungsmöglichkeiten eines TRIGAReaktors praktisch nicht ersetzt werden können? Zu Frage 105: Reaktoren des Typs Mark III mit einer ähnlichen Bestrahlungszelle wie am Forschungsreaktor Neuherberg zur Bestrahlung von Großtieren sind in USA und Mexiko verfügbar. Bei der Planung des Forschungsreaktors Neuherberg in den 60iger Jahren wurde die Bestrahlung von großen biologischen Systemen für die Strahlenforschung für wichtig gehalten. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen in der Strahlenbiologie haben ergeben, daß der wissenschaftliche Aussagewert der Bestrahlungen von komplexen biologischen Systemen für gering gehalten wird; man untersucht zur Zeit vielmehr die Einwirkung von Strahlen auf einfache Zellsysteme, die eine klare Aussage der Wirkung von Strahlen ermöglichen. Dies ist auch der Grund, warum die Nutzung dieser Bestrahlungsmöglichkeiten im Forschungsreaktor Neuherberg immer mehr zurückgegangen ist. Die jetzt noch durchgeführten wenigen Bestrahlungen von großen Objekten, z. B. Großtieren, rechtfertigen den Weiterbetrieb des Reaktors nicht. Mit der Schließung des Forschungsreaktors Neuherberg ergeben sich keine Konsequenzen für die Untersuchung der „biologischen Indikatoren", da für diese Untersuchungen auch andere Forschungsreaktoren, z. B. der Forschungsreaktor in Garching, eingesetzt werden können. Zu Frage 106: Der Forschungsreaktor Neuherberg der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH wurde im Zusammenhang mit Fragen zur Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vor allem für Untersuchungen zu Emissionsmessungen von Radionukliden in Abluft und Abwasser eingesetzt. Diese Untersuchungen werden im Zusammenhang mit dem Betrieb anderer Forschungsreaktoren in Deutschland weitergeführt. Die beim Betrieb des Forschungsreaktors Neuherberg gesammelten Erfahrungen und Daten sind dokumentiert und stehen den wissenschaftlichen Gremien und Behörden zur Verfügung. Für die am Forschungsreaktor durchgeführten Neutronenaktivierungs-Analysen kann im wesentlichen auf den nahe gelegenen Reaktor Garching ausgewichen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 107 und 108): Wird die fünfte Teilerrichtungsgenehmigung, die für dieses Jahr erwartet wird und die sicherheitstechnisch wesentliche Teile betrifft, von wesentlichen Änderungen des SNR-300 auszugehen haben? Gibt es einen Satz eigener KTA-Regeln für den SNR-300, und werden sie gegebenenfalls auf den SNR-300 angewendet? Zu Frage 107: Nach dem derzeitigen Stand der Prüfungen können durch die beantragten Änderungen gegenüber dem Sicherheitsbericht, über die im Rahmen der 5. TEG zu entscheiden sein wird, Belange Dritter nicht betroffen werden. Zu Frage 108: Es gibt keine eigenen KTA-Regeln für den SNR 300; die für den Leichtwasserreaktor entwickelten KTA-Regeln werden sinngemäß angewendet. Die Einzelheiten werden im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Druchsache 9/1323 Fragen 109 und 110): Wie beurteilt die Bundesregierung die politische Entwicklung in El Salvador im Blick auf die von der dortigen Regierung geduldeten oder gar veranlaßten Menschenrechtsverletzungen? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, gemeinsam mit den USA in El Salvador auf die dortige Regierung einzuwirken, durch Verhandlungen ein Ende der unmenschlichen Gewalttaten zu erreichen und ein militärisches Eingreifen der USA zu verhindern? Zu Frage 109: Die Bundesregierung verurteilt jegliche Anwendung von Gewalt, um politische Ziele durchzusetzen. Sie ist über die Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen in El Salvador tief besorgt. Diese Besorgnis wird nicht dadurch gering, sondern noch gestärkt, daß Gewaltakte und Menschen- 5222* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 rechtsverletzungen offensichtlich von beiden Seiten zu verantworten sind. Zu Frage 110: Die Bundesregierung bemüht sich seit langem, ihren Einfluß für eine Verhandlungslösung einzusetzen, und das unter Beteiligung aller politischen Kräfte. Der Bundesminister des Auswärtigen hat die Politik der Bundesregierung vor der 36. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 23. September 1981 wie folgt erläutert: Wir treten dafür ein, daß die Völker dieser Region ihr Schicksal frei von direkter oder indirekter äußerer Einmischung selbst bestimmen können. Alle demokratischen Kräfte dieser Länder sollten im Bewußtsein ihrer demokratischen Verantwortung handeln und sich von den Kräften der Gewalt trennen. Wie die ganze Dritte Welt, wie ganz Latein-Amerika, muß auch Zentral-Amerika herausgehalten werden aus dem Ost-West-Gegensatz. Politische und soziale Reformen müssen eine gerechtere Ordnung schaffen und mit ihr die Voraussetzung, daß Zentral-Amerika zu einer Region des Friedens wird. Die Europäische Gemeinschaft kann einem solchen Zentral-Amerika ein guter Partner werden. Dieses Bemühen der Bundesregierung wird auch von allen Seiten anerkannt. Ich darf daran erinnern, daß der Vorsitzende der Sozialistischen FDR, Ungo, dem Bundesminister des Auswärtigen nach seiner Rede vor den Vereinten Nationen das folgende Telegramm geschickt hat: Im Namen der politisch-diplomatischen Kommission der FMLN-FDR gratulieren wir Ihnen hiermit zu Ihrer Rede, die Sie vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen gehalten haben. Wir sind dankbar für das Interesse Ihres Landes gegenüber der kritischen Situation in El Salvador. Darüber hinaus teilen wir die Überzeugung Ihrer Exzellenz bei der Verteidigung des Prinzips der Selbstbestimmung. Im übrigen wiederholen wir unsere Bereitschaft, an einer politischen Lösung teilzunehmen. Zum anderen Teil Ihrer Frage: die Vereinigten Staaten haben keinen Zweifel daran gelassen, daß sie ein militärisches Eingreifen nicht beabsichtigen. Ich verweise dazu auf die gestern abgegebene Erklärung des amerikanischen Präsidentenberaters Meese. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 111 und 112): Kann die Bundesregierung über ihre Auskunft vom 3. Dezember 1981 (Plenarprotokoll Seite 4099) hinaus mitteilen, wie viele Lehrer deutscher Volkszugehörigkeit seit Erlaß der Verordnung vom Herbst 1981 entlassen worden sind und daß durch diese Entlassungen aussiedlungswillige rumänische Staatsbürger zum Dableiben gezwungen werden sollen? Wie ist der Satz des Bundesaußenministers zu verstehen, „daß Anträgen auf Ausreise im Wege der Aussiedlung oder Familienzusammenführung tschechoslowakischerseits meist entsprochen wird", wenn unmündige Kinder erst nach fünf Jahren zu ihren Eltern ausreisen dürfen und die Mehrzahl der hier eintreffenden Deutschen als Besucher in der Bundesrepublik Deutschland bleiben, weil sie bisher keine Erlaubnis zur Aussiedlung erhalten konnten? Zu Frage 111: Nach nicht nachprüfbaren Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, sollen bisher mindestens etwa 100 rumänische Lehrer deutscher Nationalität aufgrund ihres Ausreiseantrags tatsächlich entlassen worden sein. Die Entlassungen sollen verbunden gewesen sein mit der Zusage, man sei um Vermittlung einer möglichst gleichwertigen Stelle ohne pädagogische oder ähnliche Funktion — also ohne Multiplikatorcharakter — bemüht. Weiteren Lehrern soll die Entlassung zum Ende des Schuljahres angedroht worden sein, wenn sie bis dahin ihren Aussiedlungsantrag nicht zurückziehen würden. Es ist nicht auszuschließen, daß mit der Anwendung dieser Verordnung versucht werden soll, ausreisewillige rumänische Staatsbüger aller Nationalitäten von der Antragstellung abzuschrecken. Zu Frage 112: Die tschechoslowakischen Behörden erteilen laufend Ausreisegenehmigungen an tschechoslowakische Staatsangehörige deutscher Volkszugehörigkeit. Leider dauern die Genehmigungsverfahren oft eine längere Zeit; dabei kann sich ergeben, daß Antragsteller — ohne die Genehmigung abzuwarten — bei Gelegenheit einer Reise aus anderem Zweck im Ausland bleiben. Bei diesen — aus tschechoslowakischer Sicht — illegalen Fällen ergeben sich dann die besonderen Schwierigkeiten. Auch in diesen Fällen ist die Bundesregierung bemüht, die tschechoslowakische Seite zu einer großzügigeren Haltung zu bewegen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die Ausreise von minderjährigen Kindern angestrebt wird. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 113 und 114): Welchen Erfolg haben die Bemühungen des Bundesaußenministers, eine europäische Lösung für die Aufnahme der geretteten Flüchtlinge von der „Cap Anamur" herbeizuführen? Welchen Umfang haben die Hilfsleistungen im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft für Polen 1981 gehabt, und welche Leistungen sind für 1982 beabsichtigt? Zu Frage 113: Die Bemühungen des Bundesministers des Auswärtigen in dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen. Obgleich bisher noch keine Zusage vorliegt, hofft er weiterhin auf einen positiven Ausgang. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5223* Zu Frage 114: Zu den direkten Hilfsleistungen aus der Bundesrepublik Deutschland: 1981 wurden über 2 Millionen Pakete nach Polen abgefertigt. Die Hilfsgütersendungen vom Deutschen Roten Kreuz, vom Deutschen Caritasverband und vom Diakonischen Werk machten allein rd. 35 Millionen DM aus. Die Bundesregierung stellte dem DRK aus Mitteln der Humanitären Hilfe weitere 1,5 Millionen DM für Medikamente zur Verfügung. Im Jahre 1982 hält die Hilfsbereitschaft bisher unvermindert an. Täglich werden rd. 10 000 Pakete nach Polen aufgegeben. Die genannten kirchlichen Wohlfahrtsverbände und das DRK sind bemüht, ihre Hilfsgütertransporte auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Dies wird ihnen zum Teil durch Mittel der EG ermöglicht. Die Bundesregierung hat 1982 dem DRK insgesamt 3,1 Millionen DM für Sofortmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten und für weitere medizinisch-technische Hilfsgüter zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt. Auch sie bleibt bemüht, in humanitären Notsituationen unverzüglich zu helfen. Zu den Hilfeleistungen der EG: a) Angesichts der Wirtschaftskrise in Polen und einer unzureichenden Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln wurde von der Europäischen Gemeinschaft — und zwar erstmals im Dezember 1980 — für Polen die Möglichkeit eröffnet, zu günstigen Preisen Nahrungsmittel aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft anzukaufen. Die entsprechenden Beschlüsse des EG-Rates sahen für den Zeitraum bis 31. Dezember 1981 Lieferungen im Wert von rund 1,35 Milliarden DM vor. Die Lieferungen sind weitgehend abgewickelt. Die Kosten der 15%igen Verbilligung der Nahrungsmittel wurden vom Haushalt der Europäischen Gemeinschaft getragen und belaufen sich auf rund 250 Millionen DM. b) Zusätzlich hat die Europäische Gemeinschaft im Dezember 1981 im Rahmen einer Sonderaktion beschlossen, der polnischen Bevölkerung 8 000 Tonnen Rindfleisch im Werte von 10 Millionen ECU und spezielle Nahrungsmittel, Medikamente und Hygieneprodukte im Werte von 2 Millionen ECU kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Caritas sind 1 Million ECU zur Verteilung von speziellen Nahrungsmitteln, Medikamenten und Hygieneprodukten zur Verfügung gestellt worden. Der Restbetrag von 1 Million ECU soll jetzt an diverse Hilfsorganisationen aus Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verteilt werden. c) Der EG-Rat hat am 25. Januar 1982 beschlossen, ursprünglich für weitere Lebensmittellieferungen zu Sonderbedingungen vorgesehene EG-Haushaltsmittel in Höhe von ca. 35 Millionen ECU ganz oder teilweise für humanitäre Hilfe (unentgeltliche Zuwendungen) zu verwenden. Diese Hilfe soll wiederum über Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden und auf diese Weise direkt der polnischen Bevölkerung zugute kommen. Die EG-Kommission hat inzwischen vorgeschlagen, für den Zeitraum von März bis Mai 1982 den Nichtregierungsorganisationen hiervon zunächst 8 Millionen ECU für humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 115): Welche konkreten Ergebnisse für die Ausreisemöglichkeit wie für die Beachtung der Menschenrechte der Deutschen in der Sowjetunion haben nach den derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung die Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem Generalsekretär der KPdSU bei dessen Besuch in Bonn gezeitigt, und wie viele dieser Personen haben seitdem eine Ausreiseerlaubnis aus der UdSSR erhalten? Nach der Statistik des Deutschen Roten Kreuzes ist die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion unmittelbar nach dem Besuch von Generalsekretär Breschnew in Bonn wieder angestiegen, in der letzten Zeit allerdings wieder zurückgegangen. Gegenüber 80 Personen im November 1981 wurden im Dezember 1981 409 und im Januar 1982 194 Aussiedler registriert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich die weitere Entwicklung noch nicht beurteilen. Die Bundesregierung wird jedoch die Ausreisezahlen aus der Sowjetunion mit besonderer Aufmerksamkeit weiter verfolgen und hofft, daß sie sich wieder günstiger entwickeln werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 116): Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage nach der Zahl der Todesopfer im Konzentrationslager Sachsenhausen nach 1945, daß genaue Zahlenangaben oder zuverlässige Schätzungen, die von der Bundesregierung bestätigt werden könnten, nicht vorlägen, mit der Feststellung in der Dokumentation „Politik und Justiz in der DDR" von Karl-Wilhelm Fricke vereinbar, wonach in Sachsenhausen nach 1945 „mindestens 20 000 Häftlinge verstorben" sind, „die in großen Massengräbern in einer Waldschonung an der Chaussee nach Schmachtenhegen sowie im sogenannten Kommandantenhof ihre letze Ruhestätte fanden"? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Sachsenhausen und in einer Reihe anderer Lager der sowjetischen Besatzungsmacht tausende Internierte und Strafgefangene umgekommen sind, ohne daß der Bundesregierung eigene Unterlagen hierüber vorliegen. Die Bundesregierung bezweifelt deshalb nicht die in der von Ihnen angezogenen Dokumentation genannten Zahlen, kann sie aber nicht bestätigen. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 117 und 118): 5224* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Wie weit berührt die Note der Volksrepublik Polen an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, wonach sie wegen des Kriegsrechts viele, beim Beitritt zum politischen Menschenrechtspakt der UN entstandene, Rechtsverpflichtungen zur Gewährleistung von Menschenrechten zeitweise außer Kraft setzt, auch die im Rahmen des politischen Menschenrechtspakts von polnischer Seite gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner übernommenen Rechtsverpflichtungen (z. B. Ausreisefreiheit für Deutsche nach Artikel 12 Abs. 2), und können sich aus der in der Note dargelegten Rechtsauffassung auch praktische Folgen für sonstige ein- oder zweiseitige Rechtsverpflichtungen der Volksrepublik Polen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, z. B. auf freie Ausreise Deutscher, ergeben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Kollektivdemarche der zehn EG-Staaten in Moskau und Warschau auf der Einhaltung der notstandsfesten Bestimmungen des politischen Menschenrechtspakts der UN in der Volksrepublik Polen zu bestehen, z. B. der Gewährleistung der vollen Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 18), der Verhinderung erniedrigender Behandlung oder Strafe (Artikel 7), der Wahrung des Rechtssatzes nulla poena sine lege (Artikel 15)? Zu Frage 117: Der Umstand, daß die Regierung der Volksrepublik Polen das Recht der freien Ausreise nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte unter Berufung auf Art. 4 Abs. 1 dieses Paktes beschränkt und diese Beschränkung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen notifiziert hat, wirkt im Rahmen des Paktes auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dagegen berührt diese Einschränkung in keiner Weise Verpflichtungen, die die Volksrepublik Polen außerhalb des Paktes bilateral gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist. Die Bundesregierung erwartet daher von der Regierung der Volksrepublik Polen, daß diese ihren Verpflichtungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nachkommen und Deutschen auch weiterhin die Ausreise aus der Volksrepublik Polen gestatten wird. Zu Frage 118: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind wiederholt gemeinsam für die Wahrung der Menschenrechte in der Volksrepublik Polen eingetreten. Zuletzt ist dies am 9. Februar 1982 auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid geschehen. Eine Demarche in dem von Ihnen angesprochenen Sinne hätte zur Voraussetzung, daß alle zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Vertragsparteien des Internationalen Paktes wären. Dies ist indessen nicht der Fall. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) Drucksache 9/1323 Frage 119): Aus welchen Gründen hat der Bundesaußenminister sein dem Außenminister von El Salvador am 20. November 1981 gegebenes Wort, wieder einen Botschafter in dieses Land zu entsenden, bisher nicht eingelöst? Der Bundesminister des Auswärtigen entsandte Ende November den bisherigen Botschafter Dr. Neukirch zu einem zeitlich begrenzten Aufenthalt nach San Salvador. Seine Ankunft dort fand in den Medien größte Beachtung und wurde von der Regierung als Vertrauensbekundung des Auslands herausgestellt, so daß der deutsche Botschafter zum Thema der internen Auseinandersetzung zu werden drohte. Unberechenbare Reaktionen insbesondere extremistischer Einzelgruppen waren zu befürchten. Hinzu kommt, daß gerade in der Vorwahlperiode in El Salvador mit weiterer Eskalation der Gewalt gerechnet werden muß. Es zeichnet sich somit eine Situation erhöhter Gefährdung ab, in der es nicht vertretbar erscheint, einen deutschen Botschafter nach El Salvador zu entsenden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/1323 Frage 124): Welche Mitglieder im Rat der EG hatten die geforderte Konsultationspflicht beim Bau grenznaher Kraftwerke bisher blockiert, wie aus einer Antwort der EG-Kommission auf eine Anfrage der Abgeordneten Frau von Alemann hervorgeht, nach der die Kommission zwar die Pflicht zur Konsultation und einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Errichtung von Kraftwerken in Grenznähe innerhalb der EG für unbedingt notwendig hält, dazu bereits seit 1976 dem Rat der EG dezidierte Vorschläge gemacht habe, die aber bisher entweder abgelehnt, als verfrüht eingestuft wurden oder immer noch beraten würden, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese Blockade zu überwinden? Der Ratsgruppe für Energiefragen beim EG-Rat liegt seit Dezember 1976 ein Vorschlag der EG-Kommission vor, über die Einführung „eines gemeinschaftlichen Konsultationsverfahrens für Kraftwerke, von denen Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates ausgehen können". Dieser Vorschlag wurde von der Bundesregierung im Grundsatz nachdrücklich unterstützt. Frankreich dagegen lehnte ein gemeinschaftliches Konsultationsverfahren ab und gab bilateralen Vereinbarungen den Vorzug. Um Frankreich für eine Beteiligung zu gewinnen, ist vom Vorsitzenden der Ratsgruppe im April 1980 ein abgeänderter Entwurf vorgelegt worden. Hierzu sind unter deutscher Beteiligung Änderungen erarbeitet worden, die den Vorstellungen Frankreichs weiter entgegenkommen. Die schwierigen Beratungen, an denen sich bis dahin Frankreich immer noch nicht beteiligt hatte, wurden im September 1981 unterbrochen, als die Kommission ihrerseits Bedenken gegen den erzielten Kompromiß hatte. Das Thema soll nun dem nächsten Energierat vorgelegt werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5225* Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 125): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher Sicherungen von Kernkraftwerken vor einer Kernschmelzung, nachdem in Untersuchungen über den nuklearen elektromagnetischen Impuls (NEMP), der bei der Zündung einer Atombombe in über 40 km Höhe über dem Erdboden entsteht, die Befürchtung geäußert wurde, daß durch den NEMP-Effekt die elektronischen KernkraftwerksSicherungen außer Kraft gesetzt und damit eine nukleare Katastrophe verursacht werden könnte? Kernkraftwerke werden weltweit nicht gegen kriegerische Einwirkungen ausgelegt. Demzufolge wurden bisher auch keine gezielten Untersuchungen über die Auswirkungen des sogenannten nuklearen elektromagnetischen Puls (EMP), wie er bei einer Atomwaffenexplosion in großer Höhe auftritt, auf Kernkraftwerke durchgeführt. Aufgrund der aus amerikanischen Testversuchen stammenden Kenntnisse über das physikalische Erscheinungsbild eines EMP ist jedoch davon auszugehen, daß die in modernden deutschen Kernkraftwerken realisierten Maßnahmen, insbesondere zum Schutz gegen Blitzeinwirkungen, auch einen relativ weitreichenden Schutz gegen einen nuklearen EMP gewährleisten. Dieser Schutz wird zum einen erreicht durch die systematische Umschließung aller zu schützenden Teile, durch dichte metallische Abschirmungen (Faradayscher Käfig), zum anderen durch Überspannungsschutzeinrichtungen an nach außen führenden, ungeschützten Verbindungen. Soweit in geringem Umfang doch EMP-Anteile die vorhandenen Barrieren durchdringen könnten, stellt der Einsatz von störsicherer Elektronik sowie von starkstromtechnischen Bauteilen mit hoher Spannungsfestigkeit im Kurzzeitbereich einen weiteren Schutz dar. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages wurde ausführlich über die vorliegenden Kenntnisse, die weitgehend militärischer Geheimhaltung unterliegen, informiert. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 126 und 127): Welche Angaben liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch der Personalschwund beim Bundesgrenzschutz im Vergleichszeitraum von 1976 bis 1981 (ohne die noch in der Ausbildung befindlichen Beamten) ist, und welche Ursachen sind der Bundesregierung für diesen Personalschwund bisher bekannt? Führt der Vorschlag der Bundesregierung, das Stellen-Soll des Bundesgrenzschutzes von zirka 23 000 Mann (1982) auf insgesamt 20 000 Mann einzufrieren, nicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit? Zu Frage 126: 1971 gehörten dem BGS, einschließlich der auszubildenden Beamten insgesamt 16 180 Polizeivollzugsbeamte an. In den Folgejahren hat sich die Iststärke des BGS ständig erhöht. Das gilt auch für den Zeitraum seit 1976. Damals betrug die Iststärke des BGS 20 569 Polizeivollzugsbeamte. Sie beläuft sich jetzt auf ca. 22 500 Polizeivollzugsbeamte. Davon befinden sich noch etwa 5 000 in der Ausbildung. Von einem Personalschwund kann deshalb überhaupt keine Rede sein. Vielmehr hat sich der BGS sowohl stärkemäßig wie durch die 1976 erfolgte Umstellung von nur zeitlich begrenzt im BGS tätigen Beamten alten Rechts auf Beamte neuen Rechts mit zweieinhalbjähriger gründlicher polizeifachlicher Ausbildung auch qualitativ erheblich verbessert. Zu Frage 127: Bei den Vorverhandlungen über den Haushalt 1982 war zeitweise eine Verminderung der Sollstärke des BGS auf 20 000 Beamte, also eine Kürzung um rund 2 500 Stellen ins Gespräch gebracht worden. Mit Rücksicht für die Folgewirkungen im Sicherheitsbereich sind diese Erwägungen nicht weiterverfolgt worden. Die Bundesregierung hat sich derartige Erwägungen zu keiner Zeit zu eigen gemacht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Deres (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 128 und 129): Wann ist bei der Bundesregierung mit der vorgesehenen Änderung der Bundeswahlordnung bezüglich einer Reform der Briefwahl zu rechnen, und wird die Änderung insbesondere so rechtzeitig erfolgen, daß die Länder im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung ihre Wahlordnungen noch für die im Jahre 1983 heranstehenden Landtags- und Kommunalwahlen anpassen können? Beabsichtigt die Bundesregierung die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 24. November 1981 (2 BvC 1/81) zur Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl, hier insbesondere die Vorschläge, Mißbrauchsmöglichkeiten bei der Briefwahl entgegenzuwirken, und die von der Landesregierung Rheinland-Pfalz dem Bundesinnenminister vorgeschlagenen Änderungen zum Zweck einer bundeseinheitlichen Regelung zu berücksichtigen? Die Bundeswahlordnung bedarf in mehreren Punkten der Änderung, nicht nur in bezug auf die Briefwahl. Da auch die beabsichtigte Novellierung des Bundeswahlgesetzes einige Folgeänderungen der Bundeswahlordnung notwendig machen wird, hält es die Bundesregierung nicht für sinnvoll, nur in bezug auf die Briefwahl eine vorgezogene Änderungsverordnung zur Bundeswahlordnung zu erlassen. Es wird jedoch schon derzeit geprüft, ob und inwieweit hinsichtlich der Briefwahl Änderungen der Bundeswahlordnung notwendig sind, um Mißbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen. Gegenstand der Prüfung sind auch die in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1981 so- 5226* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 wie vom Land Rheinland-Pfalz aufgezeigten Lösungsansätze. Der Bundesminister des Innern hat den Ländern in Betracht kommende Lösungsansätze unterbreitet und würde es begrüßen, wenn mit den Ländern möglichst bald eine Einigung erzielt werden könnte. Die Länder wären dann in der Lage, im Hinblick auf die jeweils in ihrem Land stattfindenden Landtags- und Kommunalwahlen rechtzeitig Änderungen ihrer eigenen Wahlordnungen vorzunehmen, die den vorgesehenen Änderungen der Bundeswahlordnung entsprechen. Im übrigen weise ich bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß die Verfassungskonformität der Briefwahl zweifelsfrei bejaht und lediglich Anregungen gegeben hat, wie eventuellen Mißbräuchen vorzubeugen ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 130 und 131): Wann wird der Bundesminister des Innern seine Zustimmung zur ersten Teilerrichtungsgenehmigung der Kernkraftwerke Isar II, Emsland und Biblis C angesichts der Tatsache geben, daß die Reaktorsicherheitskommission bereits vor drei Monaten ihr positives Votum zur sicherheitstechnischen Realisierbarkeit dieser drei Anlagen abgegeben hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die beispielsweise in Großbritannien angewandte biologische Strahlenschutzkontrolle mittels der Chromosomenaberrationsanalyse in Fällen vermuteter Überexposition durch ionisierende Strahlen, in denen eine physikalische Dosismessung nicht erfolgte, und was gedenkt sie zu tun, um dieses biologische Verfahren in unserem Land einzuführen? Zu Frage 130: Zu der von Ihnen angesprochenen Frage hat Bundesinnenminister Baum in der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages über die Antwort auf die Große Anfrage zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle Ausführungen gemacht. Wegen des zeitlichen Zusammentreffens dieser Debatte und Ihrer Frage bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich auf diese Ausführung verweise. Zu Frage 131: Die in Großbritannien beim „National Radiological Protection Board" durchgeführte biologische Strahlenschutzkontrolle mittels der Chromosomenaberrationsanalyse und ihre Ergebnisse sind der Bundesregierung bekannt. Die Anwendbarkeit dieser relativ zeit- und arbeitsaufwendigen Methode für die Belange des Strahlenschutzes wird seit Jahren an verschiedenen Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung des Bundesministers des Innern erprobt. In Einzelfällen wurden auch Personen mit dieser Methode auf eine mögliche Strahlenüberexposition untersucht. Die Bundesregierung hat vorgesehen, daß im Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes bei Personen mit vermuteter Überexposition durch ionisierende Strahlen erforderlichenfalls diese Analyse durchgeführt werden kann. Sie ist dann angezeigt, wenn die vorgeschriebenen Strahlenschutzdosimeter nicht getragen wurden oder eine Strahlenexposition den Meßbereich des Strahlenschutzdosimeters überschritt oder unklar ist, ob die Überexposition tatsächlich die Person und nicht nur das Dosimeter betroffen hat. In allen Fällen und auch bei Teilkörperexposition kann die Chromosomenaberrationsanalyse als „biologischer Indikator für eine Strahlenexposititon" dienen, auch wenn ihr Ergebnis noch keine direkten Rückschlüsse auf Gesundheitsschädigungen erlaubt. Im Rahmen eines Forschungsauftrages wird die Anlaufphase dieses Untersuchungsprogramms beim Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes vom zuständigen Bundesminister des Innern unterstützt. Nach Auffassung der Bundesregierung wird mit dieser Maßnahme ein wesentlicher zusätzlicher Beitrag zum Schutz beruflich strahlenexponierter Personen geleistet. Die neuen Möglichkeiten der Durchführung der biologischen Personendosiskontrolle werden zur Zeit mit dem für Strahlenschutzfragen zuständigen Länderausschuß erörtert, um deren Anwendung in der Praxis sicherzustellen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 132): Warum werden die Forstämter und Waldbauern durch das Bundesamt für Umweltschutz, das seit 1978 eine Meßstation auf dem Brotjacklriegel unterhält, nicht mehr für das Auftreten von Schadstoffen informiert? Das Umweltbundesamt unterhält ein Netz von Meßstellen zur Untersuchung der langfristigen Entwicklung der Luftverunreinigung in wenig belasteten Gebieten, darunter auch eine Meßstelle am Brotjacklriegel im Bayerischen Wald. Dieses im Jahr 1974 vom Umweltbundesamt übernommene Meßnetz war zuvor von der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgebaut worden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft berichtete seinerzeit in unregelmäßiger Folge über Ergebnisse aus dem Meßnetz. Das Umweltbundesamt erstellt nunmehr Monatsberichte vornehmlich über das Auftreten von Schadstoffen in der Luft und im Niederschlag. Diese Berichte werden allen interessierten Kreisen auf Anfrage zugestellt. Das Umweltbundesamt ist daran interessiert, die Ergebnisse aus seinem Meßnetz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bisher werden bereits das Bayerische Landesamt für Umweltfragen, das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie verschiedene forstwirtschaftliche Institute in Bayern regelmäßig unterrichtet. Auch den bayerischen Forstämtern und Waldbauern stehen die Berichte auf Anfrage zur Verfügung. Ich habe das Um- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5227* weltbundesamt veranlaßt, Ihnen einige der genannten Berichte zu Ihrer Information zuzuschicken. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 133): Trifft es zu, daß die Haushaltsmittel bei Kap. 3604 Tit. 515 23 im Haushaltsjahr 1981 nicht ausreichten, um die Kosten der Wartungsverträge für Elektrosirenenanlagen zu decken, so daß bereits Anlagen stillgelegt werden müssen, und welche Folgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen bzw. gedenkt sie zu ziehen? Es trifft zu, daß nicht alle Rechnungen für Wartungsleistungen bei Elektrosirenenanlagen (Kap. 36 04 Tit. 515 23) im Haushaltsjahr 1981 bezahlt werden konnten. Es trifft jedoch nicht zu, daß aus diesem Grunde bereits Anlagen stillgelegt werden müssen. Lediglich bei kostenaufwendigen Umbauten wurde in Einzelfällen kein Wiederaufbau durchgeführt. Zur Verringerung des Haushaltsmittelbedarfs bei dem vorgenannten Titel werden 1982 Einsparungen durch Streckung von Reparaturaufträgen vorgenommen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 134): An welchem Institut sollen künftig die im Rahmen der Reaktorüberwachung notwendigen Kalibrier- und Kontrollmessungen von Edelgassystemen im Rahmen der Richtlinie zur „Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen von Kernkraftwerken" vorgenommen werden, und sind die Bundesländer bereits davon unterrichtet, daß diese Untersuchungen künftig — nach Schließung von Neuherberg — nicht mehr bei der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung durchgeführt werden können? Die von Ihnen erwähnte Schließung bei der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) betrifft lediglich den Forschungsreaktor Neuherberg. An diesem wurden u. a. durch das Bundesgesundheitsamt (BGA) Untersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Meßverfahren durchgeführt. Die Durchführung von Kalibrier- und Kontrollmessungen im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung erfolgt — wie in der Richtlinie vorgesehen — durch das Bundesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Diese Untersuchungen sind von der Schließung des Forschungsreaktors bei der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung nicht betroffen. Eine Unterrichtung der Länder ist daher in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Bohl (CDU/CSU) Drucksache 9/ 1323 Fragen 135 und 136): Sind zwischenzeitlich die Arbeitsergebnisse des vom Bundesjustizminister veranstalteten Forums „Alternativen zum zivilen Justizverfahren" ausgewertet? Können schon einige der gemachten Vorschläge zur Konfliktlösung ohne Gerichtsverfahren bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere der zur Einrichtung eines Zivil-Ombudsmannes, bewertet werden? Zu Frage 135: Die Auswertung der Arbeitsergebnisse des vom Bundesjustizministerium veranstalteten Forums „Alternativen zum zivilen Justizverfahren" ist weitgehend abgeschlossen. Wie Sie wissen, ist dieser Punkt anläßlich der Beratung des Entwurfs eines Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 — Einzelplan 07 — am 7. Oktober 1981 im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erörtert worden. Dabei habe ich dem Ausschuß einen Bericht über die Auswertungsergebnisse zugesagt. Dieser Bericht wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz erarbeitet und dem Rechtsausschuß so bald wie möglich zugeleitet. Zu Frage 136: Eine Bewertung der auf dem Forum gemachten Vorschläge ist noch nicht möglich. Nach der Auswertung der Arbeitsergebnisse ist als der nächste Schritt die Durchführung von Forschungsaufträgen geplant. Dabei geht es nicht nur um Grundlagenforschung, sondern vor allem um Begleitforschung zu Modellvorhaben. Von Bedeutung sind besonders solche Vorhaben, die ohne Gesetzesänderungen durchgeführt werden können. So ist im Land Hessen geplant, eine Bauschlichtungsstelle in Frankfurt einzurichten. Diese Stelle entspricht zum Teil Vorstellungen, die bei dem Forum für die Einrichtung eines Zivil-Ombudsmannes vorgetragen wurden. Das Land Niedersachsen hat — in Übereinstimmung mit auf dem Forum gemachten Vorschlägen zu überlegen gegeben, wie die prozeßverhütende und streitschlichtende Tätigkeit der Rechtsanwälte gefördert werden kann. Sobald die Ergebnisse der Grundlagenforschung und die Erfahrungen aus den Modellversuchen vorliegen, können Bewertungen abgegeben werden, die als Grundlage für rechtspolitische Maßnahmen dienen können. 5228* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 137 und 138): Trifft es zu, daß der Bundesminister der Justiz Mustermietverträge für selbst modernisierende Mieter hat ausarbeiten lassen (vgl. BMF-Finanznachrichten vom 25. Januar 1982)? Wann ist gegebenenfalls mit der Veröffentlichung solcher Mustermietverträge zu rechnen? Zu Frage 137: Im Bundesministerium der Justiz wird an einer Mustervereinbarung für den Fall der Wohnungsmodernisierung durch den Mieter gearbeitet. Die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluß. Ihre Grundlage ist ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt. Die Vorschläge dieses Gutachtens für vertragliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter im Fall von Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen des Mieters sind ausführlich mit den interessierten Verbänden erörtert worden, insbesondere mit den Mieter- und Vermieterverbänden. Dabei ist es erfreulicherweise gelungen, in allen Sachfragen Einigkeit zu erzielen. Die endgültige Formulierung der Mustervereinbarung bleibt noch fertigzustellen. Zu Frage 138: Die Mustervereinbarung wird voraussichtlich in einigen Wochen veröffentlicht werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 139): Trifft es zu, daß — wie das Magazin „Stern" vom 21. Januar 1982 angibt — die Rechtsradikalen Gabriele Colditz und Klaus-Peter Schulze weder inhaftiert noch angeklagt sind, obwohl sie als Mitglieder der Roeder-Gruppe an Sprengstoffanschlägen beteiligt waren, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat gegen die Beschuldigten Gabriele Colditz und Klaus-Peter Schulze wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) u. a. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen Klaus-Peter Schulze am 30. Oktober 1980 und gegen Gabriele Colditz am 31. Oktober 1980 Haftbefehl erlassen hat. Diese Haftbefehle hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am gleichen Tage unter Auflagen und Bedingungen außer Vollzug gesetzt. Die im Falle der Gabriele Colditz dagegen eingelegte Beschwerde des Generalbundesanwalts wurde durch Beschluß des Bundesgerichtshofs am 5. November 1980 verworfen. Im Hinblick auf diesen Beschluß hat der Generalbundesanwalt davon abgesehen, gegen die Haftverschonung von Klaus-Peter Schulze Beschwerde einzulegen. Die Beschuldigten befinden sich danach zur Zeit auf freiem Fuß. Der Generalbundesanwalt hat am 21. Juli 1981 das Ermittlungsverfahren gegen Schulze und Colditz wegen minderer Bedeutung der Angelegenheit gemäß §§ 142 a Abs. 2 Nr. 2, 120 GVG an die Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg abgegeben. Diese Behörde hat das Verfahren übernommen und die Ermittlungen fortgeführt. Die Beschuldigten haben die ihnen vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auferlegten Bedingungen und Verpflichtungen sowie die Meldeauflagen, die anläßlich der Außervollzugsetzung des Haftbefehls verhängt wurden, erfüllt. Mit einem Abschluß des Ermittlungsverfahrens ist demnächst zu rechnen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 140 und 141): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die Finanzverwaltungen weiterhin die Bestimmungen des Erlasses des Bundesfinanzministeriums vom 1. Februar 1977 bei der Anerkennung von Ehegattendirektversicherungen anwenden, und wenn ja, wird die Bundesregierung die obersten Finanzbehörden der Länder über die Auffassung des Bundesfinanzministeriums, die in dem zusätzlichen Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme vom 23. November 1981 an den Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zum Ausdruck kommt, unterrichten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Frage der Beweislast bei Ehegattendirektversicherungen im Schrifttum die Verfahrensweise der Finanzverwaltung als rechtsstaatswidrig angesehen wird, und wenn ja, wird die Bundesregierung darum besorgt sein, daß „die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen auf ein tatsächlich zumutbares Maß" zu beschränken ist und nicht restriktiv ausgelegt wird? 1. Bei der steuerlichen Behandlung der Ehegatten-Direktversicherung verfährt die Finanzverwaltung nach wie vor nach den auf Grund des BMF-Schreibens vom 1. Februar 1977 ergangenen gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder. Auf Initiative des BMF hin haben die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Sommer 1981 beschlossen, möglichen Schwierigkeiten beim praktischen Vollzug der Verwaltungsregelung durch Lokkerungen bei der Darlegung der betrieblichen Veranlassung einer Ehegatten-Direktversicherung Rechnung zu tragen. Ich gehe davon aus, daß die Länderfinanzminister ihre nachgeordneten Behörden über den Steuerabteilungsleiterbeschluß in geeigneter Weise unterrichtet haben. Da das Schreiben meines Kollegen Böhme an den Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks vom 23. November 1981 inhaltlich dem Steuerabteilungsleiterbeschluß entspricht, sehe ich keine wei- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 5229* tere Notwendigkeit, die obersten Finanzbehörden der Länder zu unterrichten. 2. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von der Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen geforderte Darlegung der betrieblichen Veranlassung von Ehegatten-Direktversicherungen durch betriebsexternen Vergleich im Schrifttum umstritten ist. Der in der vorhergehenden Antwort angeführte Beschluß der Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder stellt sicher, daß die dem Steuerpflichtigen auferlegte Mitwirkungspflicht beim sogenannten Üblichkeitsnachweis auf das gebotene Maß beschränkt bleibt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 142): Trifft es zu, daß die Rechte der Steuerfahndung erweitert werden sollen, und in welcher Weise soll dies zutreffendenfalls geschehen? Rechte und Pflichten der Steuerfahndung ergeben sich aus den für die Polizei sowie für Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft geltenden Bestimmungen der Strafprozeßordnung in Verbindung mit der Abgabenordnung. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Rechte der Steuerfahndung zu erweitern. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 148 und 149): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den hohen Verwaltungsaufwand, der bei der Ausstellung der Bescheinigung über die Lohnsteuerpauschalierung 1982 entsteht, so zu reduzieren, daß er für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und ausstellende Kommunalbehörden tragbar bleibt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die vom Gesetzgeber vorgesehene Handhabung dazu führt, daß ein großer Teil von Aushilfskräften die Bereitschaft verliert, Aushilfsarbeiten zu leisten? 1. Mit der vorgenommenen Einschränkung soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Kumulation der materiellen Vorteile verhindert werden, die eintritt, wenn mehrere pauschalierungsfähige Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden. Dies kann wirkungsvoll nur mit dem Bescheinigungsverfahren erreicht werden. Insofern sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, den sich aus dem Bescheinigungsverfahren ergebenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die .Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Verwaltungsaufwand, der sich aus der Einschränkung der LohnsteuerPauschalierung ergibt, vertretbar ist. Der Aufwand ist erheblich geringer gegenüber dem normalen Verfahren, der bei einem individuellen Lohnsteuerabzug unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte entsteht. 2. Eine Pauschalierungsbescheinigung kann vom Arbeitnehmer jederzeit und formlos bei seiner zuständigen Gemeinde beantragt werden. Sie gilt für ein ganzes Kalenderjahr. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Meinung, daß dieser geringe Aufwand für den Arbeitnehmer dessen Bereitschaft, ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis aufzunehmen, maßgeblich negativ beeinflussen kann. Sollten Arbeitnehmer tatsächlich nicht mehr bereit sein, im bisherigen Umfang tätig zu werden, würden auf der anderen Seite die Beschäftigungschancen für Teilzeitarbeitssuchende steigen. Teilzeitarbeitssuchende sind weit überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 150): Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere für die Erntesaisonarbeit die Erstellung einer Pauschalierungsbescheinigung eine unnötige große Belastung darstellt, da teilweise die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber am Tag vor dem Arbeitseinsatz nicht bekannt sind, so daß diese Maßnahme eine außerordentliche Erschwerung und Bürokratisierung bedeutet, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung diese Behinderung abzustellen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich das Bescheinigungsverfahren auch in der Erntesaisonarbeit praktizieren läßt, weil es nicht erforderlich ist, daß dem Arbeitgeber die zum Einsatz gelangenden Arbeitskräfte bereits am Vortag bekannt sein müssen. Entscheidend ist allein die Vorlage einer Pauschalierungsbescheinigung durch den Arbeitnehmer. Diese Bescheinigung kann sich der Arbeitnehmer auch vorsorglich im voraus von seiner Gemeinde ausstellen lassen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß von dieser Möglichkeit insbesondere Arbeitnehmer Gebrauch machen, die sich für kurzfristigen und unvorhersehbaren Arbeitseinsatz bereit halten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 151): Beabsichtigt die Bundesregierung, an Plänen mitzuwirken, um die Gewerbesteuer durch eine „Wertschöpfungssteuer" zu ersetzen? Der Bundesregierung liegen Pläne, die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital durch eine „Wertschöpfungssteuer" zu ersetzen, nicht vor. Sollten solche Pläne vorgelegt werden, wird die Bundesregie- 5230* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 rung sie entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit prüfen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 9/1323 Fragen 152 und 153): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine Änderung der spielrechtlichen Bestimmungen dringend erforderlich ist, weil in den Kernbereichen der Städte Einzelhandelsgeschäfte und auch Gaststätten immer stärker dadurch verdrängt werden, daß Spielhallenbetreiber auch unangemessen hohe Mietpreise für solche Geschäftsräume zu zahlen bereit sind, die sich durch einfache Trennwände und damit unter Umgehung des § 33 i der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 3 der Spielverordnung in möglichst viele „ertragreiche Spielhallen" unterteilen lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den § 33 i der Gewerbeordnung so zu ändern, daß der Begriff „Spielhalle" und seine Einzelmerkmale in der Weise neu gefaßt werden, daß die Ordnungsämter der Städte in die Lage versetzt werden, die unerwünschte Ausbreitung von Spielhallen einzudämmen? 1. Es trifft zu, daß in den letzten Jahren zunehmend Spielhallen in Kernbereichen der Städte — u. a. auch in den Geschäftsräumen ehemaliger Einzelhandelsbetriebe und Gaststätten — eröffnet worden sind. Die Möglichkeit, aufgrund besserer Ertragslage höhere Mieten zahlen zu können, dürfte allerdings nur eine von verschiedenen Ursachen für diese Entwicklung sein. Aus marktwirtschaftlichen Überlegungen halte ich es nicht für bedenklich, wenn Unternehmen im Wettbewerb um Mieträume zum Zuge kommen, die eine höhere Miete zu zahlen bereit sind. Anders wäre eine solche Entwicklung dann zu beurteilen, wenn sie auf Wettbewerbsverzerrungen durch Umgehung gesetzlicher Vorschriften zurückzuführen wäre, wie es Ihre Frage offenbar unterstellt. Erkenntnisse darüber liegen mir jedoch nicht vor. Nach den von den Wirtschaftsressorts der Länder nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft erlassenen Spielhallenrichtlinien muß eine Spielhalle eine in sich geschlossene bauliche und organisatorische Einheit sein. Unmittelbar nebeneinander liegende Spielhallen sind zugelassen. Sie müssen lediglich so voneinander getrennt sein, daß Besucher in benachbarten Spielhallen nicht einsehen können. Die von Ihnen erwähnten Trennwände dürften diesen Anforderungen entsprechen; eine Umgehung gewerberechtlicher Vorschriften ist hierbei nicht ersichtlich. Wegen weiterer Anforderungen an eine Spielhalle darf ich auf die Richtlinien verweisen, deren Text ich Ihnen gerne aushändigen werde. 2. Die bereits erwähnten Spielhallenrichtlinien sind Ende 1978 beschlossen worden. Sie legen die räumlichen und organisatorischen Anforderungen an eine Spielhalle fest und haben den Zweck, die Zulassungspraxis zu vereinheitlichen und dabei Auswüchsen bei der Errichtung von Spielhallen entgegenzuwirken. Bei dem Erlaß der Richtlinien waren die Beteiligten übereingekommen, ihre Anwendung in der Praxis zu beobachten und nach Ablauf eines angemessenen Erfahrungszeitraumes darüber zu befinden, ob sie sich bewährt haben oder Änderungen erforderlich sind. Die Gewerberechtsreferenten des Bundes und der Länder haben diesen Erfahrungsaustausch, zu dem übrigens auch Vertreter der Automatenwirtschaft zugezogen werden sollen, für ihre Herbsttagung 1982 vorgemerkt. Im Vordergrund wird dabei das auch von Ihnen angesprochene Problem stehen, daß nach der — wie ich schon ausgeführt habe — derzeit zulässigen Praxis größere Räume in mehrere Spielhallen aufgeteilt werden können mit der Folge, daß es hierdurch zu einem Anstieg der Spielhallenerlaubnisse kommt. Ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, wird vom Ausgang dieser Erörterung abhängen. Möglicherweise wird sich dann auch eine Änderung des § 33 i der Gewerbeordnung als notwendig erweisen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 154 und 155): Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland die Einspeisung von Überschußstrom aus der Nutzung von Solarzellen in einzelnen Häusern in das öffentliche Netz geregelt? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Einspeisung von Überschußstrom aus der Nutzung von Solarzellen in einzelnen Häusern in das öffentliche Netz zu erleichtern, damit die Nutzung von Solarzellen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend gefördert wird? Zu Frage 154: Die Einspeisung von eigenerzeugtem Strom — und damit auch von Überschußstrom aus Solaranlagen — in das öffentliche Netz ist im Energiewirtschaftsgesetz und im Kartellgesetz geregelt: — Im Interesse der Sicherheit der Energieversorgung bedarf nach § 5 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jeder, der die „Versorgung anderer mit Energie" aufnimmt — und hierzu gehört auch die Einspeisung von Überschußstrom in das öffentliche Netz — einer Genehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Genehmigung sind die Wirtschaftsministerien der Bundesländer in ihrer Eigenschaft als Energieaufsichtsbehörden. — Um die vorhandenen Energiepotentiale optimal auszuschöpfen, ist § 103 Absatz 5 des Kartellgesetzes durch die 4. Kartellgesetznovelle um zwei neue Mißbrauchstatbestände erweitert worden. Danach kann die Kartellaufsicht sowohl gegen die unbillige Behinderung der Verwertung von in eigenen Anlagen erzeugter Energie als auch gegen die unbillige Behinderung durch Verweigerung der Durchleitung vorgehen. Zu Frage 155: Die geschilderte gesetzliche Regelung erscheint ausreichend, um eine sinnvolle Einspeisung von Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 ,5231* Überschußstrom aus Solaranlagen zu ermöglichen und eventuellen Behinderungen vorzubeugen. Dies gilt auch für Überschußstrom aus anderen regenerativen Energiequellen. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit für Maßnahmen mit dem Ziel, die Einspeisung von Überschußstrom aus Solaranlagen in das öffentliche Netz zu erleichtern. Hingewiesen werden muß jedoch darauf, daß die Stromerzeugung aus Solarzellen noch so hohe Kosten verursacht, daß sich das Problem einer Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz bis jetzt gar nicht stellt. Hierfür sind primär die komplizierten Fertigungstechnologien und die damit verbundenen hohen Produktionskosten verantwortlich. Die Bundesregierung fördert daher die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet mit dem Ziel, durch neue Verfahrenstechniken die Fertigungskosten entscheidend zu senken. Unabhängig davon kann schon heute die Anwendung von Solarzellen durch die laufenden Förderprogramme, wie z. B. durch § 4 a Investitionszulagengesetz und das 4,35-Milliarden-DM Heizenergiesparprogramm, unterstützt werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 158): Wie beurteilt der Koordinator beim Bundeswirtschaftsministerium die Chancen der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie für die Zukunft, und muß er — wie im Managermagazin 1/1982 (Einbruch an allen Fronten) dargestellt — um den Zusammenbruch dieses Industriezweigs in der Bundesrepublik Deutschland fürchten? Es besteht kein Anlaß, den Zusammenbruch der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie zu befürchten. In vielen wichtigen internationalen Programmen ist diese Industrie zu einem bedeutenden Partner geworden. Auf dieser Grundlage laufen heute umfangreiche Produktionsprogramme wie Airbus, Tornado sowie verschiedene Hubschrauber- und Flugkörperprogramme, welche die bestehenden Kapazitäten vorerst weitgehend auslasten. Kernproblem ist, die Zukunft der Luft- und Raumfahrtindustrie angesichts der langen Vorlaufzeiten in diesem Industriezweig und trotz der bestehenden Haushaltsengpässe auf Dauer zu sichern. Hier besteht eine Abhängigkeit der Industrie vom öffentlichen Auftraggeber. Alle Aktivitäten werden unter diesen Umständen in der bisherigen Breite nicht fortgeführt werden können; Einschränkungen sind daher in einzelnen Bereichen nicht auszuschließen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 159 und 160): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das in Eurofer II vereinbarte Preiskartell der Stahlindustrie und die darauf beruhenden, exorbitanten Preiserhöhungen, die einschließlich der Kündigungen von Sonderkonditionen und durch Mindermengenaufschläge für das Gros der kleinen und mittleren Firmen der stahlverarbeitenden Industrie Kostenerhöhungen für das Ausgangsmaterial Stahl von bis 100 Prozent bedeuten, ca. zwei Millionen Arbeitsplätze und der für die Handelsbilanz der Bundesrepublik Deutschland besonders wichtige Exportüberschuß von ca. 40 Milliarden DM dieser Branche gefährdet sind? Wie will die Bundesregierung den Betrieben der stahlverarbeitenden Industrie, zumindest soweit sie durch Altverträge und Exportaufträge preislich gebunden sind, in der für sie aus der immensen — künstlichen — Stahlverteuerung resultierenden Notsituation helfen? Zu Frage 159: Der Bundesregierung sind die Probleme der stahlverarbeitenden Industrie, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, durch ständige Kontakte mit den Betroffenen bekannt. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Stahlpreiserhöhungen namentlich ihr Tempo, viele Stahlverarbeiter vor erhebliche Probleme stellen. Sie hat Verständnis für die Sorgen, die der überwiegend mittelständisch strukturierte Verarbeitungsbereich im Hinblick auf eine marktgerechte Verteilung der Anpassunglasten hervorbringt. Die Stahlpreiserhöhungen müssen allerdings auf dem Hintergrund des seit Mitte 1980 zu beobachtenden Preisverfalls gesehen werden, der selbst für moderne Anlagen keine kostendeckende Erlöse mehr ermöglicht. Dies führte zu Verlusten bei der Stahlindustrie, die deren Existenz bedrohte. Am Fortbestand einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie sind aber auch die Stahlverarbeiter interessiert. Aus ihren Kontakten mit den betroffenen Branchen ist es der Bundesregierung bekannt geworden, daß es insbesondere bei der Gestaltung der Preislisten durch den Stahlhandel, und zwar bei der Rabattstaffelung, zu überproportionalen Preissteigerungen vor allem bei kleinen Abnahmemengen gekommen ist. Soweit in diesem Zusammenhang bei der Einführung von Preislisten durch den Handel ab Juli 1981 Anlaufschwierigkeiten aufgetreten sind, geht die Bundesregierung davon aus, daß durch die ab 1. Januar 1982 geltenden neuen Preislisten des Handels diesem Problem Rechnung getragen wird, so daß die teilweise beobachteten exorbitanten Preissteigerungen bei kleinen Abnahmemengen vermieden werden. Die Auswirkungen der Stahlpreiserhöhungen auf die stahlverarbeitende Industrie hängen entscheidend von der jeweiligen Vormaterialintensität der einzelnen Branchen ab; außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Materialkosten nur eine Bestimmungsgröße unter anderen für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Wirtschaftszweige darstellen. Allerdings muß ich darauf hinweisen, daß es von vornherein klar war, daß es beträchtlicher Anstrengungen 5232* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode. — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1982 und Opfer aller Beteiligten bedarf, um die tiefgreifende Krisensituation der Stahlindustrie zu überwinden. Zu Frage 160: Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage angedeutet habe, ist die Bundesregierung mit der stahlverarbeitenden Industrie im Gespräch. Von daher sind ihr auch die von Ihnen genannten Probleme der Altverträge und Exportaufträge bekannt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Betroffenen hier zu gemeinsamen Lösungen finden könnten, die die von Ihnen befürchtete Notsituation vermeiden würden. In diesem Zusammenhang unterstützt sie auch die Anregung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, daß die Stahlproduzenten und -verbraucher gemeinsam nach Möglichkeiten suchen sollten, um den im besonderen Maße vom Export in dritte Länder abhängigen Bereichen mit hohem Stahleinsatz in speziellen Fällen zu helfen. Einen direkten Einfluß auf die Stahlpreise hat die Bundesregierung jedoch nicht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 161): Trifft die Angabe einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgenommenen Untersuchung des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln zu, daß sich bei der Stromerzeugung die Kostendifferenz zwischen Steinkohlekraftwerken und Kernkraftwerken weiterhin zugunsten der nuklearen Stromerzeugung vergrößern wird, so daß bereits 1990 die Stromerzeugungskosten aus Kohle gegenüber denen aus Kernkraft doppelt so hoch sein werden (vgl. Artikel aus „Die Welt" vom 13. Juli 1981), und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Kernkraftwerke haben in der Bundesrepublik Deutschland trotz der stark gestiegenen Investitionskosten und höherer Kosten bei der Entsorgung in der Grundlaststromerzeugung einen Kostenvorsprung über Steinkohlekraftwerke. Angesichts sicher auch weiterhin steigender Kohlepreise wird dieser Kostenvorteil über die Jahre hin noch wachsen, wenn auch nicht so stark, daß bereits 1990 die Stromerzeugungskosten aus Kohle doppelt so hoch wären wie aus Kernkraft. Das zentrale Ergebnis der Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln — ein deutlicher über die Jahre hin wachsender Kostenvorteil der Kernenergie — wird durch die Berechnungen der Betreiber der Kraftwerke selbst wie durch andere Gutachten gestützt. Dieser Kostenvorteil in der Grundlast, d. h. im eigentlichen Einsatzbereich der Kernenergie wird auch vom Steinkohlenbergbau bestätigt. Ein größerer Anteil von kostengünstigem Strom aus Kernkraftwerken würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken. Die Bundesregierung hat soeben in der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms im einzelnen dargelegt, daß — zusätzlich zur Steinkohle — Kernenergie aus energie- und industriepolitischen Gründen einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung leisten muß (vgl. insbesondere Tz. 79-83). Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 162): Teilt die Bundesregierung die im stern-magazin Nr. 6 vom 4. Februar 1982 getroffenen Feststellungen, daß bei einer Fusion der Großverlage Springer und Burda die Chancengleichheit auf dem Vertriebsmarkt in Gefahr geriete und weitere gravierende Wettbewerbsverzerrungen die Folge wären, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Bei der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft über das Zusammenschlußvorhaben SPRINGER/BURDA werden — wie es das Kartellgesetz vorsieht — die Konsequenzen des Projekts für den Wettbewerb eine wichtige Rolle spielen. Hierzu gehören u. a. auch die Auswirkungen auf den Pressevertrieb. Nach dem Gesetz sind jedoch in die Gesamtabwägung des Für und Wider auch etwaige gesamtwirtschaftliche und Gemeinwohlaspekte einzubeziehen. Vor einer abschließenden Beurteilung ist zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme der Monopolkommission und die öffentliche mündliche Verhandlung mit den Beteiligten — einschließlich der betroffenen Verbände, Gewerkschaften und Bundesländer — abzuwarten. Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist daher derzeit nicht möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zweite Zusatzfrage, bitte, Frau Abgeordnete.


Rede von Ruth Zutt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Geben die Ihnen vorliegenden Zahlen Anlaß, anzunehmen, daß die Anfälligkeit zu Krankheiten ein Grund für Nichteinstellung von Frauen in gewisse Berufe sein kann?
Zander, Parl. Staatssekretär: Dafür kann ich aus den vorliegenden Zahlen überhaupt keinen Anhaltspunkt erkennen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gerster.