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    Plenarprotokoll 9/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1982 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/1323 vom 5. Februar 1982 — Erfüllung der Mindestnorm von 12 qm Wohnfläche pro Familienmitglied MdlAnfr 1 05.02.82 Drs 09/1323 Herberholz SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5101B, D ZusFr Herberholz SPD 5101C, D Waldschäden im Winter 1981/82 und Hilfe für die Betroffenen MdlAnfr 4 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Gallus BML 5102A, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 5102 C ZusFr Eigen CDU/CSU 5102 D Verwendung der Mittel aus der Milcherzeugerabgabe durch die EG MdlAnfr 6, 7 05.02.82 Drs 09/1323 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 5103 A, B, C ,D, 5104 A, B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 5103B, C, 5104 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 5103 D ZusFr Eigen CDU/CSU 5103D, 5104A ZusFr Herberholz SPD 5104 A, C Forderung von Bundeskanzler Schmidt nach Einschränkung der Milchproduktion und Senkung der Agrarkosten in der EG; Pro-Kopf-Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für die EG im Vergleich zu anderen Ländern MdlAnfr 10, 11 05.02.82 Drs 09/1323 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 5104 D, 5105 A, B, C, D, 5106A, B, C, D, 5107 A, B, C ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 5105A, D, 5106A ,B ZusFr Holsteg FDP 5106 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 5106C ZusFr Eigen CDU/CSU 5106C, D ZusFr Kirschner SPD 5107A, B ZusFr Susset CDU/CSU 5107 C Maßnahmen gegen das Baumsterben im Oberpfälzer Jura MdlAnfr 12 05.02.82 Drs 09/1323 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 5107 D, 5108A, B, C, D ZusFr Zierer CDU/CSU 5108A ZusFr Susset CDU/CSU 5108 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 5108 C ZusFr Tillmann CDU/CSU 5108 D Entlastung des Frankfurter Flughafens durch Verlagerung von Interkontinentalflügen auf den Flughafen Köln/Bonn und durch Ersatz der Zubringerflüge aus Süddeutschland durch IC-Züge MdlAnfr 56, 57 05.02.82 Drs 09/1323 Conradi SPD Antw PStSekr Mahne BMV 5108 D, 5109A, B, C, D, 5110A, B, D, 5111A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1982 ZusFr Conradi SPD 5109A, 5110A ,B ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . 5109B, 5110C ZusFr Hansen fraktionslos . . . . 5109C, 5111A ZusFr Würtz SPD 5109 D ZusFr Leuschner SPD 5110 D Zusage von Bundeskanzler Schmidt an den österreichischen Bundeskanzler Kreisky zum Weiterbau des Rhein- Main-DonauKanals sowie weiteres Vorgehen der Bundesregierung MdlAnfr 58, 59 05.02.82 Drs 09/1323 Hartmann CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . 5111A, B, C, D, 5112A, B, C, D, 5113A, B, C, D ZusFr Hartmann CDU/CSU . 5111 B ,C, 5112 B, C ZusFr Lintner CDU/CSU 5111 D, 5113 B ZusFr Sieler SPD 5111D, 5113C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5112D ZusFr Hansen fraktionslos 5113A ZusFr Brunner CDU/CSU 5113A Beschäftigungspolitische Wirkung der Aufnahme „verkehrsberuhigender Maßnahmen in Verbindung mit Stadterneuerung" in den Förderungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes MdlAnfr 64 05.02.82 Drs 09/1323 Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 5113D, 5114 B, C ZusFr Dörflinger CDU/CSU 5114 A, B Abbau der Ausbildungsplätze bei der Bundesbahn MdlAnfr 68, 69 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 5114 C, D, 5115A, B, D ZusFr Frau Steinhauer SPD . 5114D, 5115 B, C, D Beteiligung der Lufthansa am Verkauf verbilligter Flugscheine sowie schärfere Überwachung der Einhaltung der Luftverkehrstarife MdlAnfr 72, 73 05.02.82 Drs 09/1323 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 5116 A, B, C, D, 5117 A ZusFr Tillmann CDU/CSU 5116B, D ZusFr Herberholz SPD 5116 C Nächste Sitzung 5117 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5118* A Anlage 2 Regelung für Windenergieanlagen im Bundesbaugesetz MdlAnfr 2 05.02.82 Drs 09/1323 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5118* B Anlage 3 Weiterbetrieb eines Landwirtschaftsprojekts in Atiocoyo, El Salvador, trotz Einstellung der Entwicklungshilfe für dieses Land MdlAnfr 3 05.02.82 Drs 09/1323 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Brück BMBW . . . . 5118* C Anlage 4 Wettbewerbsverzerrung durch Subventionierung der niederländischen Landwirtschaft unterhalb der deutschen Förderschwelle MdlAnfr 5 05.02.82 Drs 09/1323 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5118* D Anlage 5 Angleichung von Eier- und Kalenderwoche MdlAnfr 8, 9 05.02.82 Drs 09/1323 Frau Dr. Engel FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5119* A Anlage 6 Intervention bei der DDR wegen der Verspätungen im Eisenbahntransitverkehr von und nach Berlin (West) in den letzten drei Monaten MdlAnfr 62, 63 05.02.82 Drs 09/1323 Dolata CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5119* C Anlage 7 Verhandlungen mit der Sowjetunion über Zwischenlandungen der Lufthansa auf dem Weg nach Tokio MdlAnfr 67 05.02.82 Drs 09/1323 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5119* D Anlage 8 Reduzierung der Zahl der Verkehrszeichen; Zusammenhang zwischen der Qualität der Wegweisung und dem Unfallgeschehen MdlAnfr 70, 71 05.02.82 Drs 09/1323 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5120* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1982 5101 85. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1982 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Im Stenographischen Bericht der 76. Sitzung am 14. Januar 1982 muß der auf Seite 4410 D wiedergegebene Anfang eines Satzes in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Schmidt vollständig lauten: „In der Konsequenz bekommt man Briefe von alten Nazis, die inzwischen als Rentner unter uns leben, ... ". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 2. Dr. Ahrens ** 11. 2. Amling 12. 2. Berschkeit 12. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Engelsberger 10. 2. Ertl 12. 2. Feinendegen 10. 2. Genscher 10. 2. Hauser (Krefeld) 12. 2. Frau Huber 12. 2. Dr. Hubrig 12. 2. Kittelmann ** 11. 2. Lemmrich ** 10. 2. Lenzer ** 11. 2. Meinike (Oberhausen) 12. 2. Dr. Müller ** 11. 2. Rohde 12. 2. Schmidt (Wattenscheid) 10. 2. Topmann ** 11. 2. Walther 12. 2. Weiß 12. 2. Dr. Wieczorek 12. 2. Dr. Wittmann ** 11. 2. Wissmann 12. 2. Baron von Wrangel 12. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 2): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Innenbereich nach § 34 BBauG und im Außenbereich nach § 35 BBauG klarzustellen, und sind Gesetzesänderungen veranlaßt? Die Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit im Zusammenwirken mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Ländern und dem Deutschen Windenergieverein e. V. die Prüfung der aufgetretenen baurechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen aufgenommen. Inzwischen sind beim Bundesverwaltungsgericht Verwaltungsstreitverfahren anhängig. Die hier zu erwartenden Entscheidungen werden weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben. Erst nach Vorliegen dieser Urteile kann abschließend geprüft werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, insbesondere, Anlagen zum Stenographischen Bericht wie durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis sichergestellt werden kann, Windenergie in sachgerechter Weise zu nutzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1323 Frage 3): Trifft es zu, daß, entgegen der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit verbreiteten Darstellung, daß die Bonner Entwicklungshilfe für den mittelamerikanischen Staat El Salvador eingestellt worden sei, das Projekt „Landwirtschaftliche Dienstleistungszentren Atiocoyo" nach wie vor betrieben wird? Das seit 1975 betriebene Vorhaben „Landwirtschaftliche Dienstleistungszentren Atiocoyo" wird seit Dezember 1979 von deutscher Seite nur noch nachbetreut. Die vier entsandten deutschen Fachkräfte wurden zu diesem Zeitpunkt aus Sicherheitsgründen aus dem Vorhaben zurückgezogen. Seitdem wird das Vorhaben lediglich durch zwei Ortskräfte und Bereitstellung von Sachmitteln nachbetreut, um die bis dahin erzielten Projektergebnisse nicht zu zerstören. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Einkommensverhältnisse klein- und mittelbäuerlicher Betriebe durch den Aufbau von genossenschaftlichen Dienstleistungseinrichtungen. Die deutschen Leistungen kommen den im Projektgebiet angesiedelten 788 Bauern- und Pächterfamilien mit durchschnittlich sechs Familienangehörigen sowie 150 salvadorianischen Mitarbeitern zugute. Bei einem totalen Abbruch der Förderung ohne die erfolgte Nachbetreuung wären nicht nur die bisher getätigten Investitionen verlorengegangen, sondern auch die Vertrauensbasis bei den Kleinbauern, Landarbeitern und Pächtern des Projekts zerstört worden. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß ich am 13.2. 1980 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Heinz Günther Hüsch (Plenarprotokoll 8/201 vom 13.2. 1980) bereits geantwortet habe, daß dieses Projekt nicht endgültig abgebrochen worden ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 5): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß innerhalb der Niederlande im Rahmen des WIR-Gesetzes im landwirtschaftlichen Sektor unabhängig von Bestandsgrößen geför- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1982 5119* dert wird, im Gegensatz zum einzelbetrieblichen Förderungsprogramm innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EG zu tun, die nach den Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe im Haushalt 1982 weiter verschärft worden sind? Bei der Förderung nach dem niederländischen WIR-Gesetz handelt es sich um eine allgemeine Wirtschaftsförderung, die nicht nur die Landwirtschaft in den Niederlanden begünstigt. Eine solche allgemeine Investitionszulage ist keine Beihilfe im Sinne des EWG-Vertrages, da sie nicht bestimmte Sektoren oder Unternehmen begünstigt. Sie fällt daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. Was den Umfang der allgemeinen Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser erheblich eingeschränkt worden. So sind z. B. die Basisprämien bei Investitionen in neuen Gebäuden von früher 23 % auf nunmehr 14 %, bei Investitionen in bestehenden Gebäuden von 15 % auf 8 % verringert worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Engel (FDP) (Drucksache 9/1323 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es laut EG-Verordnung über die Vermarktungsnormen bei Eiern aus dem Jahr 1975 eine Eierwoche gibt, die nicht mit der Kalenderwoche identisch ist — die bekanntermaßen am Montag beginnt — sondern bereits am Donnerstag der vorhergehenden Woche um 0 Uhr? Was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Verbraucher (Eierstempel) zu tun, um eine Angleichung von Eier- und Kalenderwoche herbeizuführen? Es trifft zu, daß nach der Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Hühnereier die Wochennummer bereits ab Donnerstag 0.00 Uhr der vorhergehenden Woche verwendet werden kann. Diese Regelung hat bei den Verbrauchern immer wieder Verwirrung gestiftet; sie ist bei anderen Lebensmitteln unbekannt. Die EG-Kommission hat auf Betreiben der Bundesregierung selbst vorgeschlagen, die Möglichkeit des Vordatierens künftig entfallen zu lassen. Dieser Vorschlag wird von neun Mitgliedstaaten getragen. Die Beratungen hierzu sind im wesentlichen abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß statt einer Wochennummer die offene Kennzeichnung der Abpackwoche ohne Möglichkeit eines Vordatierens vorgeschrieben wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 62 und 63): In welchem Umfang sind im Eisenbahntransitverkehr von und nach Berlin (West) innerhalb der letzten drei Monate Verspätungen aufgetreten, deren Ursachen in den Bauarbeiten auf dem Bahnhof Rummelsburg sowie in defekten Lokomotiven und Weichen — also im Zuständigkeitsbereich der Regierung der DDR — zu suchen sind? Wann hat die Bundesregierung bei der Regierung der DDR auf einen einwandfreien Eisenbahntransitverkehr von und nach Berlin (West) eingewirkt und mit welchem Ergebnis? Zu Frage 62: Die Eisenbahnen führen eine Statistik über Zugverspätungen jeweils nur für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich. Der Deutschen Bundesbahn liegen die entsprechenden Unterlagen der Deutschen Reichsbahn daher nicht vor. Es ist erfahrungsgemäß auch nicht zu erwarten, daß der Deutschen Bundesbahn diese Unterlagen aufgrund einer Anfrage zur Verfügung gestellt würden. Auch in Einzelfällen werden die Ursachen von Zugverspätungen, wie sie in Ihrer Frage angesprochen werden, von der Deutschen Reichsbahn nicht mitgeteilt. Nach dem Eisenbahngrenzübereinkommen besteht lediglich die Verpflichtung, daß sich die Grenzbahnhöfe gegenseitig jede erstmalige Verspätung und jede Verspätungsänderung bei Reisezügen ab 10 Minuten und bei Güterzügen ab 30 Minuten möglichst frühzeitig zu melden haben. Zu Frage 63: Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland wird die Verzögerungen im Eisenbahntransitverkehr von und nach Berlin (West) in der Sitzung der Transitkommission am 13. Februar 1982 ansprechen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Frage 67): Warum hat die Bundesregierung den Protokollvermerk zum Luftverkehrsabkommen in Gesprächen und Verhandlungen mit der Sowjetunion seit 1973 nicht mehr angesprochen und somit ein Interesse der Deutschen Lufthansa an einer Zwischenlandung auf dem Weg nach Tokio nicht mehr demonstriert? Wie Ihnen bereits auf Ihre für die Fragestunde am 13. Juni 1980 eingereichte Frage (Bundestagsdrucksache 8/4147, Teil B, Nr. 160) mitgeteilt worden ist, ist die Frage der Zwischenlandung von Lufthansadiensten in Berlin-Tegel seit dem Abkommen nicht mehr von einer der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar zu erteilenden sowjetischen Zustimmung ab- 5120* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1982 hängig. Vielmehr bedarf es dazu noch weiterer Voraussetzungen, die bisher nicht vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1323 Fragen 70 und 71): Ist die Bundesregierung bereit, den vorhandenen Katalog von Verkehrszeichen in der Straßenverkehrs-Ordnung auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, zumal der Autofahrer durch übermäßige Anhäufung von Verkehrsschildern in der Kürze der Zeit in der Verarbeitung aller Schilder überfordert ist? Besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen der Qualität der Wegweisung und dem Unfallgeschehen ein Sachzusammenhang, und welche Folgerungen zieht sie für ihren Verantwortungsbereich daraus? Zu Frage 70: Die Bundesregierung stimmt mit Ihnen überein, daß die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder nur Verkehrszeichen anordnen sollten, die im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unerläßlich notwendig sind. Dies verlangen im übrigen auch die einschlägigen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Dagegen wird es kaum möglich sein, die Zahl der nach der Straßenverkehrs-Ordnung an sich zulässigen Verkehrszeichen nennenswert zu reduzieren. Wie dem Bundesminister für Verkehr bekannt ist, benötigen die zuständigen Landesbehörden die zugelassenen Verkehrszeichen zu einer sachgerechten und sicheren Lenkung des Verkehrs. Halten die Länder jedoch bestimmte Verkehrszeichen nicht mehr für erforderlich, wird der Bundesminister für Verkehr natürlich die Straßenverkehrs-Ordnung entsprechend ändern. Zu Frage 71: Die Bundesregierung sieht diesen Zusammenhang. Aus diesem Grunde gibt es eingehende Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die zweckmäßige Wegweisung. Die Vorschriften wurden vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie binden die Straßenverkehrsbehörden der Länder. Außerdem wird die Wegweisung geregelt in umfangreichen „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen" der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie in einem „Merkblatt für die Wegweisung außerhalb der Autobahnen" der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen.
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    Rede von Benno Zierer


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    Herr Staatssekretär, Sie erwähnen, daß die Immissionen auf die Großfeuerungsanlagen, Industrieanlagen und auch Hausbrand zurückzuführen sind. Es sind vornehmlich Kraftwerke, die diese Emissionen verursachen, die zu dem enormen Baumsterben in diesen Regionen führen. Glauben Sie, daß Abhilfe in der Weise geschaffen werden könnte, daß von seiten der Bundesregierung die Kernenergie mehr forciert wird, weil bekanntlich von der Kernenergie weniger Emissionen ausgehen?
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß Ihnen bestätigen, daß Emissionen der Art, wie sie von Großfeuerungsanlagen ausgehen, bei Kernkraftwerken nicht vorkommen. Auch sind Strahlungsschäden durch Kernkraftwerke in der landwirtschaftlichen Produktion weder bei Pflanzen noch bei Tieren festgestellt worden.
    Insoweit und unter diesem alleinigen Gesichtspunkt gesehen sind natürlich Kernkraftwerke für die Natur weniger belastend, wenn ich so sagen darf, als Großfeuerungsanlagen. Das muß unumwunden zugegeben werden. Das ist in der allgemeinen öffentlichen Diskussion zu lange nicht deutlich genug geworden.


Rede von Richard Stücklen
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    Rede von Benno Zierer


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    Ich wollte noch eine Antwort hören: Wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den verstärkten Ausbau der Kernenergie — eben wegen der geringeren Emissionen?
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte. Aber für den Ausbau von Kernkraftwerken und deren Zahl und deren Genehmigung ist der Bundesinnenminister zuständig, nicht der Landwirtschaftsminister. Wir sind lediglich durch unsere Forschungsanstalten für die Überwachung im Hinblick auf etwaige Strahlungsschäden zuständig. Dazu habe ich Ihnen gesagt, daß wir bisher keine negativen Auswirkungen auf die Flora und Fauna in der Bundesrepublik Deutschland feststellen konnten.