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    Plenarprotokoll 9/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Inhalt: Rücküberweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 4999 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Schwarz, Sick, Braun, Dr. Möller, Herkenrath, Hauser (Krefeld), Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Wimmer (Neuss), Burger, Müller (Wesseling), Regenspurger, Dr.-Ing. Kansy, Seehofer, Deres, Dörflinger, Dr. Jahn (Münster), Dr. Hüsch, Hanz (Dahlen), Spranger, Broll, Fellner, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Weiß, Clemens, Dr. Köhler (Wolfsburg), Jung (Lörrach), Zierer, Magin, Bohl, Maaß, Louven, Dr. Schroeder (Freiburg), Hartmann, Dr. Faltlhauser, Sauer (Stuttgart), Kalisch, Breuer, Dr. Jobst, Dr. Warnke, Linsmeier, Dr. Schäuble, Vogt (Düren), Frau Pack, Milz, Frau Geiger, Tillmann, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Frau Benedix-Engler, Müller (Wadern), Jagoda, Dr. Bugl, Dr. George und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 9/297, 9/943 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU 4999 C Kiehm SPD 5002 A Dr. Wendig FDP 5004 D Baum, Bundesminister BMI 5007 D Dr. Dregger CDU/CSU 5014 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 5016 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 5020 B Dr. Wagner, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 5026 A Rentrop FDP 5028 D Dr. Schneider CDU/CSU 5029 D Dr. Möller CDU/CSU 5032 C Müntefering SPD 5033 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 5035 B Braun CDU/CSU 5037 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 5038 D Jaunich SPD 5041 B Sick CDU/CSU 5043 B Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 5044 A Dr. Struck SPD 5045 B Herkenrath CDU/CSU 5046 C Schmitt (Wiesbaden) SPD 5048 B Antrag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes — Drucksache 9/1312 — Schmidt, Bundeskanzler 5050 B Dr. Kohl CDU/CSU 5055 B Brandt SPD 5062 B Mischnick FDP 5065 C Coppik fraktionslos 5068 D Präsident Stücklen 5068 D Namentliche Abstimmung . . . . 5070D, 5071A Nächste Sitzung 5072 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5073*A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5073* B Anlage 3 Ablehnung eines vietnamesischen Projekts durch die deutschen Vertreter bei der FAO MdlAnfr 3 29.01.82 Drs 09/1297 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5073*C Anlage 4 Zahl und Effizienz der durch das Bundesinstitut für Berufsbildung und der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassenen Fernlehrgänge von 1980 bis 1981 MdlAnfr 7, 8 29.01.82 Drs 09/1297 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5073* C Anlage 5 Zeitpunkt der Unterrichtung des SED-Chefs Honecker über die Verhängung des Kriegsrechts in Polen; Beteiligung von Angehörigen des DDR-Staatssicherheitsdienstes an den Vorbereitungen zur Verhängung des Kriegsrechts in Polen MdlAnfr 9, 10 29.01.82 Drs 09/1297 Miltner CDU/CSU SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 5074* A Anlage 6 Reaktion des SED-Chefs Honecker auf die Verhängung des Kriegsrechts in Polen; Dementierung des BND-Berichts über die Ereignisse in Polen durch Ministerialdirektor Dr. Ritzel im Bundeskanzleramt MdlAnfr 11, 12 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 5074* C Anlage 7 Absprache der BND-Berichte, z. B. über Polen, vor Veröffentlichung mit Ministerialdirektor Dr. Ritzel vom Bundeskanzleramt MdlAnfr 13, 14 29.01.82 Drs 09/1297 Broll CDU/CSU SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 5075*A Anlage 8 Verletzung des deutsch-sowjetischen Vertrages durch den Einsatz von Sowjetsoldaten in Polen MdlAnfr 25, 26 29.01.82 Drs 09/1297 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 5075* B Anlage 9 Anpassung der deutschen Ostpolitik an die Allianzpolitik MdlAnfr 27 29.01.82 Drs 09/1297 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 5075* D Anlage 10 Innenpolitische Situation in Nicaragua MdlAnfr 29 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 5076* A Anlage 11 Beteiligung des jugoslawischen Geheimdienstes am Mordanschlag auf drei Exiljugoslawen MdlAnfr 37 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5076* B Anlage 12 Aus der Veröffentlichung der bayerischen Staatsregierung über die Folgen der Finanzpolitik des Bundes — insbesondere im Hochschulbau — zu ziehende Konsequenzen MdlAnfr 54 29.01.82 Drs 09/1297 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5076* C Anlage 13 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure MdlAnfr 55 29.01.82 Drs 09/1297 Doss CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 5076* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 III Anlage 14 Erhöhung des Fernwärmeanteils am Niedrigtemperaturmarkt; Fernmeldeversorgung von Köln, Bochum, Bielefeld und Hannover gegen Ende der 80er Jahre MdlAnfr 57, 58 29.01.82 Drs 09/1297 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 5077*A Anlage 15 Benachteiligung der mittleren und kleinen Unternehmen bei der Finanzierung eines staatlichen Beschäftigungsprogramms durch die Anhebung der Mineralölsteuer MdlAnfr 59 29.01.82 Drs 09/1297 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 5077* D Anlage 16 Preisdumping von Baufirmen aus dem Ostblock MdlAnfr 62 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 5078*A Anlage 17 Umweltbelastung durch Abgase motorisierter Geräte in der Forstwirtschaft MdlAnfr 71 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Dr. Engel FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5078* C Anlage 18 Forderung von Bundeskanzler Schmidt nach Einschränkung der Milchproduktion und Senkung der Agrarkosten in der EG; Pro- Kopf-Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für die EG im Vergleich zu anderen Ländern MdlAnfr 72, 73 29.01.82 Drs 09/1297 Funk (Gutenzell) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5078* D Anlage 19 Wiedereinführung des Ende 1980 wegen Diäthylstilböstrolrückständen eingelagerten Kalbfleischs in den Markt MdlAnfr 74 29.01.82 Drs 09/1297 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5079* B Anlage 20 Weiterführung der Ende 1982 auslaufenden Landabgaberente oder Einführung anderer agrarstruktureller Instrumente MdlAnfr 75, 76 29.01.82 Drs 09/1297 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5079* C Anlage 21 Verbot der Benutzung von LKWs für internationale Pferdetransporte durch bundesdeutsches Gebiet bei Entfernungen über 500 km; Aufforderung der Ostblockländer mit Pferdeexport, insbesondere Polen, zum Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim Transport MdlAnfr 77, 78 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5079* D Anlage 22 Schaffung von Spezialeinrichtungen zur Versorgung von Schwer- Brandverletzten MdlAnfr 79, 80 29.01.82 Drs 09/1297 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5080* B Anlage 23 Gewährleistung der Existenz der sozialpädiatrischen Zentren MdlAnfr 81 29.01.82 Drs 09/1297 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5081*A Anlage 24 Verstoß der AOK Lippe gegen das KVEG durch höhere Preisvereinbarungen mit Heilbädern; Änderung der Preisvereinbarungen mit Heilbädern in den Übergangsbestimmungen des KVEG zugunsten der Krankenversicherungsträger MdlAnfr 82, 83 29.01.82 Drs 09/1297 Egert SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5081* C Anlage 25 Minderung der Arbeitslosigkeit und Hilfe für das Gaststättengewerbe in der Saison durch Partnerschaften zwischen Fremden- IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 verkehrsorten und Schwerpunktgebieten der Arbeitslosigkeit MdlAnfr 84, 85 29.01.82 Drs 09/1297 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5082*A Anlage 26 Einnahmen der Sozialversicherungsträger seit 1976 durch Regreßansprüche aus Forderungsübergängen gemäß § 1542 RVO; Leistungsausfälle bei Einführung eines Quotenvorrechts der Versicherten MdlAnfr 86, 87 29.01.82 Drs 09/1297 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5082* B Anlage 27 Gewährleistung der Durchführung der Neugeborenen-Basis-Untersuchung in Krankenhäusern MdlAnfr 88, 89 29.01.82 Drs 09/1297 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5082* D Anlage 28 Benachteiligung von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden beim Zugang zum Landesdienst, insbesondere zum Schuldienst, in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 90, 91 29.01.82 Drs 09/1297 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5083* A Anlage 29 Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zur Behandlung der Akten aus Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr 93 29.01.82 Drs 09/1297 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5083* C Anlage 30 Heimatnahe Einberufung wehrpflichtiger Amateursportler MdlAnfr 94, 95 29.01.82 Drs 09/1297 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5083* D Anlage 31 Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr MdlAnfr 97, 98 29.01.82 Drs 09/1297 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5084* A Anlage 32 Höhe der beihilfefähigen Pflegesätze bei Krankenhausaufenthalt von Soldaten an einem ausländischen Dienstort MdlAnfr 99 29.01.82 Drs 09/1297 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5084* B Anlage 33 Einberufung von Wehrpflichtigen nach Abschluß der Ausbildung bzw. des Studiums MdlAnfr 100, 101 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5084* C Anlage 34 Zahl der weiblichen Beschäftigten im zivilen und militärischen Bereich des Bundesverteidigungsministeriums und deren Laufbahngruppen MdlAnfr 102, 103 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5084* C Anlage 35 Besetzung von Dienstposten in der Bundeswehr mit Frauen sowie bessere Information über Arbeit und Aufstiegsmöglichkeiten MdlAnfr 104, 105 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Luuk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5085*A Anlage 36 Anteil der weiblichen Sanitätsoffiziere in der Bundeswehr und deren Laufbahngruppen MdlAnfr 106, 107 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5085* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 V Anlage 37 Anteil der weiblichen Soldaten bei Sanitätsoffiziersanwärtern und deren Aufstiegsmöglichkeiten MdlAnfr 108, 109 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5085* C Anlage 38 Anteil der weiblichen Dozenten an den Bundeswehrhochschulen; Öffnung der Laufbahn im Sanitätsdienst der Bundeswehr für Frauen MdlAnfr 110, 111 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5086* A Anlage 39 Beachtung des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes bei Stellenausschreibungen der Bundeswehr; Entwicklung von Frauenförderungsplänen im zivilen und militärischen Bereich MdlAnfr 112, 113 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5086* B Anlage 40 Ergebnisse der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr sowie weitere Planungsinstrumentarien beim Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 114, 115 29.01.82 Drs 09/1297 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5086* C Anlage 41 Durchführung eines Weltkongresses über Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen in Berlin (West) im Jahr 1984 MdlAnfr 116, 117 29.01.82 Drs 09/1297 Boroffka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5087*A Anlage 42 Zahnschäden durch vorgesüßte Fertigteepräparate, die als Trinknahrung für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden MdlAnfr 118, 119 29.01.82 Drs 09/1297 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5087* B Anlage 43 Zusammenhang zwischen Kinder- und Jugendkriminalität und Spielautomaten; Verbot der Automaten an frei zugänglichen Stellen MdlAnfr 120, 121 29.01.82 Drs 09/1297 Merker FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5087* D Anlage 44 Verschärfung des Arzneimittelgesetzes angesichts der jüngsten Tierarzneimittelskandale MdlAnfr 122, 123 29.01.82 Drs 09/1297 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5088* B Anlage 45 Anstieg des Tierarzneimittelverbrauchs und Zunahme der Massentierhaltung; Verbraucheraufklärung über die Fleischqualität MdlAnfr 124, 125 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5088* C Anlage 46 Verbot der Naturalrabatte beim Vertrieb von Tierarzneimitteln MdlAnfr 126, 127 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5089* B Anlage 47 Kontrolle über Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Tierarzneimitteln MdlAnfr 128, 129 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5089*C Anlage 48 Unterbindung des Mißbrauchs von Tierarzneimitteln durch ausschließlichen Vertrieb über Apotheken MdlAnfr 130, 131 29.01.82 Drs 09/1297 Rayer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5090*A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Anlage 49 Einschränkende Regelungen für nicht verschreibungspflichtige Futtermittelzusätze auf europäischer Ebene MdlAnfr 132 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5090* B Anlage 50 Risiken der Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln; Bestrebungen, ein Verbot entsprechender Futtermittel auf europäischer Ebene zu erreichen MdlAnfr 133 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5090* C Anlage 51 Funktion des Großhandels im Tierarzneimittelvertrieb MdlAnfr 134, 135 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5090* D Anlage 52 Kindersterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 136, 137 29.01.82 Drs 09/1297 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5091* C Anlage 53 Beschleunigung der Beratungen des Sachverständigengremiums über „Richtlinien für die Ausführung und Anbringung von Rückspiegeln" MdlAnfr 138 29.01.82 Drs 09/1297 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092*A Anlage 54 Verwendung des ausscheidenden Präsidenten der Bundesbahn Dr. Vaerst und der übrigen Vorstandsmitglieder MdlAnfr 139 29.01.82 Drs 09/1297 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092* A Anlage 55 Mängel an Schiffen unter fremder Flagge im Jahre 1981 und Zusammenhang mit Meeresverunreinigungen MdlAnfr 140, 141 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092* B Anlage 56 Benutzung von Spikesreifen für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge MdlAnfr 142, 143 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092* C Anlage 57 Vorlage eines Konjunktur- und Investitionsprogramms für den Straßenbau MdlAnfr 144 29.01.82 Drs 09/1297 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092* D Anlage 58 Standpunkt der Bundesregierung zum Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals MdlAnfr 145 29.01.82 Drs 09/1297 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5092* D Anlage 59 Intervention gegen die Verweigerung der Luft- und Landerechte für die Lufthansa in Warschau MdlAnfr 146 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5093* A Anlage 60 Beteiligung der EG am Ausbau eines neuen Flugplatzes auf Grenada MdlAnfr 147 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5093* B Anlage 61 Einbeziehung des Neubaus der Lotsenstation in Breiholz in die Einschränkung der Baumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal 1982/83 MdlAnfr 148 29.01.82 Drs 09/1297 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5093* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 VII Anlage 62 Unterbindung der Errichtung privater Notruftelefone; Beschaffung von 4 000 Notruftelefonen durch die Bundespost MdlAnfr 149, 150 29.01.82 Drs 09/1297 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 5093* D Anlage 63 Widersprüchliche Aussagen über den Personalbedarf bei der Bundespost MdLAnfr 151 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 5094* B Anlage 64 Verpflichtung zur Mitnahme verunglückter unverletzter Personen auf den Transitwegen nach Berlin (West) MdlAnfr 154, 155 29.01.82 Drs 09/1297 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5094* D Anlage 65 Forderung des Bundeskanzlers nach Abbau der Grenzanlagen, Aufhebung des Schießbefehls und Einhaltung der UN-Menschenrechtspakte anläßlich seines Treffens mit SED-Chef Honecker MdlAnfr 156, 157 29.01.82 Drs 09/1297 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5095* B Anlage 66 Einspruch des Bundeskanzlers gegen die Verhinderung von Kontakten mit der DDR-Bevölkerung während seines Besuchs in Güstrow MdlAnfr 158, 159 29.01.82 Drs 09/1297 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5095* D Anlage 67 Verweigerung einer Teilnahme der in der DDR akkreditierten deutschen Journalisten an der Synode der Evangelischen Kirchen in der DDR; Nichterwähnung Berlins im gemeinsamen Kommuniqué bezüglich des Viermächteabkommens vom 3. September 1981 MdlAnfr 160, 161 29.01.82 Drs 09/1297 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5096* A Anlage 68 Hintergründe für die Äußerungen des SED-Chefs Honecker über die Staatsangehörigkeitsfrage; Wiedergabe der gemeinsamen Besprechungen über innerdeutsche Probleme durch SED-Chef Honecker MdlAnfr 162, 163 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5096* B Anlage 69 Verhinderung des Besuchs von Jugendlichen aus der DDR in Güstrow während des Aufenthalts des Bundeskanzlers; Interpretation der Äußerungen des Bundeskanzlers über die Abwerbung von DDR-Besuchern MdlAnfr 164, 165 29.01.82 Drs 09/1297 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5096* D Anlage 70 Gespräch des Bundeskanzlers mit SEDChef Honecker über die Strafrechtsnovelle der DDR; Verwendung der Bezeichnung „die beiden deutschen Staaten" im Kommuniqué über das Treffen Schmidt-Honecker MdlAnfr 166, 167 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5097*A Anlage 71 Förderung der Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Verwaltungsaufwand zur Durchführung dieses Programms MdlAnfr 168, 169 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5097* B Anlage 72 Bereitstellung von Geräten im Rahmen des Forschungsprogramms zur Erprobung von Methanol MdlAnfr 170 29.01.82 Drs 09/1297 Frau Dr. Engel FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5098*A Anlage 73 Bereitstellung von Forschungsmitteln in den USA, Japan, Frankreich und Großbritannien für Solarenergieforschung, insbe- VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 sondere für Solarzellenentwicklung, seit 1976 sowie Maßnahmen zur Markteinführung von Solarzellen MdlAnfr 171, 172 29.01.82 Drs 09/1297 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5098* B Anlage 74 Gründe für die Stillegung der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Einschätzung der Chancen für den Dauerbetrieb einer größeren Anlage MdlAnfr 173, 174 29.01.82 Drs 09/1297 Leuschner SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5099*A Anlage 75 Wiederinbetriebnahme der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe MdlAnfr 175, 176 29.01.82 Drs 09/1297 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5099* C Anlage 76 Auftreten von Rost an dem für den Einbau in den Schnellen Brüter bei Kalkar vorgesehenen Kessel; Kalkulation der Kosten des in Kalkar zu produzierenden Stroms MdlAnfr 181, 182 29.01.82 Drs 09/1297 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5099*D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 4999 84. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 5. 2. Amling 5. 2. Berschkeit 5. 2. Conradi 5. 2. Dr. Dollinger 5. 2. Doss 5. 2. Heyenn 5. 2. Frau Huber 5. 2. Dr.-Ing. Kansy 5. 2. Neuhaus 5. 2. Petersen 5. 2. Rohde 5. 2. Schmidt (Würgendorf) 5. 2. Schmöle 5. 2. Graf Stauffenberg 5. 2. Walther 5. 2. Weiß 5. 2. Dr. Wieczorek 5. 2. Wissmann 5. 2. Baron von Wrangel 5. 2. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1980 und 1981 - Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1981 - (Drucksache 9/1246) zuständig: Ausschuß für Verkehr Wohngeld- und Mietenbericht 1981 (Drucksache 9/1242) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den Zweiten Teil der 27. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 30. November bis 3. Dezember 1981 in Paris (Drucksache 9/1254) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ergänzender Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache 9/1264) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht über die Frage, ob eine noch stärkere Beteiligung der ehrenamtlichen Richter im arbeitsgerichtlichen Verfahren möglich ist (Drucksache 9/1271) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 3): Welche sachbezogenen Argumente haben den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland anläßlich der zwölften Sitzung des Committee on Food Aid Policies and Programmes (CFA) der FAO am 27. Oktober 1981 veranlaßt, das Projekt Nummer 24 90 der Sozialistischen Republik Vietnam als nicht förderungswürdig abzulehnen? Der Ausschuß für Nahrungsmittelhilfepolitik und -programme hat auf seiner 12. Sitzung in Rom das Projekt Nr. 2490 des Welternährungsprogramms nicht endgültig beurteilt, sondern die Entscheidung über die Genehmigung des Projektes auf die nächste Sitzung vom 19.-30. April 1982 vertagt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 7 und 8): In welcher Höhe sind 1980 und 1981 Fernlehrgänge nach den Entscheidungsgrundlagen des Bundesinstituts für Berufsbildung zugelassen worden, und ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe 1980 und 1981 Fernlehrgänge nach den Entscheidungsgrundlagen der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder zugelassen wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Fernlehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, differenziert nach den Abschlüssen in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Prüfungen, effizient waren, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Daten? Zu Frage 7: Diese Frage beantworte ich auf Grund der Angaben der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wie folgt: Auf der Grundlage von Stellungnahmen des BIBB sind 1980 und 1981 51 Fernlehrgänge zugelassen worden. Darüber hinaus hat die ZFU im selben Zeitraum 133 Fernlehrgänge zugelassen. Da dieses Zahlenergebnis u. U. den unzutreffenden Eindruck erwecken könnte, als sei berufliche Weiterbildung im Fernunterricht weniger gefragt, sei hinzugefügt, daß erst die Teilnehmerzahlen ein klares Bild über den Anteil des berufsbildenden Fernunterrichts geben. Nach einer Erhebung des BIBB bei 25 000 Fernunterrichts-Teilnehmern des Jahres 1980 nehmen 50 % an berufsbildenden Fernlehrgängen, 15 % an Sprachkursen, darunter auch berufsbildenden Lehrgängen wie Wirtschafts-Englisch, 30 % an allgemeinbildenden Kursen (vor allem Nachholen von Schulabschlüssen) und 5 % an Hobby-Kursen teil. 5074* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Zu Frage 8: Ich verstehe die Frage dahin, daß sie sich auf die Anzahl der Teilnehmer bezieht, die sich durch Fernunterricht extern auf staatliche und öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereitet haben. Hierzu sind der Bundesregierung keine Daten bekannt, weil es keine Fernunterrichtsstatistik gibt und weder die bundeseinheitliche Schulstatistik noch die Statistiken der zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz Auskunft darüber geben. Die entsprechenden Daten könnten daher — soweit sie auf freiwilliger Basis überhaupt erhoben werden — allenfalls von den Fernunterrichtsveranstaltern geliefert werden, die aber ihrerseits, offenbar aus Wettbewerbsgründen mit Angaben über Teilnehmerzahlen allgemein sehr zurückhaltend sind. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Lahnstein auf die Fragen des Abgeordneten Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 9 und 10): Treffen Veröffentlichungen zu, daß der BND in einem Bericht an das Bundeskanzleramt von Informationen gesprochen hat, wonach SED-Chef Honecker vorab von den Entscheidungen in Polen im Zusammenhang mit der Verhängung des Kriegsrechts unterrichtet gewesen sei? Trifft es zu, daß dem Bericht zufolge die „DDR" im Zuge der Vorbereitung zur Verhängung des Kriegsrechts in Polen etwa 500 bis 600 Angehörige des Staatssicherheitsdienstes abgestellt hat, u. a. für fernmeldetechnische Dienste? Zu Frage 9: Eine solche Veröffentlichung ist in der Zeitung „Die Welt" vom 21. Januar 1982 erschienen. Der Vorgang ist darüber hinaus in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 4. Februar 1982 kommentiert worden. Die Meldung in der Zeitung „Die Welt" ist nicht zutreffend. Der Hergang war folgender: Zwei Tage nach der Rückkehr des Bundeskanzlers aus der DDR traf am 15. Dezember 1981 ein Bericht eines BND-Mitarbeiters zum Treffen des Bundeskanzlers mit dem Staatsratsvorsitzenden Honecker im Bundeskanzleramt ein. Dieser Bericht entsprach in Form und Inhalt nicht den vorhergehenden schriftlichen und mündlichen Vorträgen des BND zur gleichen Frage. Er widersprach sogar in Form und Inhalt dem Vortrag des BND, der im Bundeskanzleramt um die Mittagszeit des gleichen Tages von dem Vorgesetzten des betreffenden Mitarbeiters erstattet worden war. In Kenntnis aller Meldungen und Wertungen und in Kenntnis der Prozedur, wie es wirklich zu der Terminabsprache für den Besuch des Bundeskanzlers in der DDR gekommen war, hat der zuständige Beamte im Bundeskanzleramt auf meinen Wunsch den Leiter der Auswertung im BND darauf hingewiesen, daß der Aufbau des Berichts nicht schlüssig und die Formulierung zum Besuchstermin unzutreffend sei. Zu diesem zweiten Punkt — Besuchstermin — erbat das Bundeskanzleramt von dem Leiter der Auswertung des BND in künftigen Fällen jeweils einen Anruf vor der Formulierung. Es ging überhaupt nur darum — und so ist auch das Verständnis im BND —, daß die Spezialisten des BND sich über einen Hergang im Bundeskanzleramt informieren sollen, der seiner Art nach im Bundeskanzleramt genauestens bekannt ist. Die Bundesregierung verfügte und verfügt über keine Erkenntnisse, wie sie in dem Artikel der Zeitung „Die Welt" vom 21. Januar 1982 aufgeführt sind. Dies gilt hinsichtlich des Termins der Ausrufung des Kriegszustandes in Polen im übrigen nicht nur für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 10: Der Bericht des BND vom 15. Dezember 1981 enthält keinen derartigen Hinweis. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Lahnstein auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 11 und 12): Ist der Bundeskanzler auch jetzt noch bereit, seine Eindrücke und Aussagen aufrechtzuerhalten, Herr Honecker sei „bestürzt" gewesen, als er am 13. Dezember 1981 von der Verhängung des Kriegsrechts in Polen erfahren habe, insbesondere nachdem in dem jetzt bekanntgewordenen BND-Bericht Erkenntnisse über eine vorherige Information und Beteiligung von SED-Chef Honecker enthalten sind? Trifft es zu, daß Ministerialdirektor Dr. Ritzel im Bundeskanzleramt Weisung gegeben hat, den BND-Bericht über die Ereignisse in Polen den befreundeten Diensten der NATO-Staaten gegenüber als unrichtig zu bezeichnen, und wenn ja, aus welchen Gründen ist die Weisung erfolgt? Zu Frage 11: Der Bundeskanzler hat in einem Interview wenige Stunden nach der Verhängung des Kriegszustandes in Polen vom Gebiet der DDR aus gesagt: „Herr Honecker ist genau so bestürzt gewesen wie ich, daß dies nun notwendig war." Er wollte damit der Öffentlichkeit nicht nur seinen eigenen Eindruck, sondern auch den ihm vermittelten Eindruck seines Gastgebers wiedergeben. Der in der Zeitung „Die Welt" vom 21. Januar 1982 erwähnte BND-Bericht ging dem Bundeskanzleramt am 15. Dezember 1981 — zwei Tage nach dem Besuch des Bundeskanzlers in der DDR — zu. Dieser Bericht enthält keine der in Ihrer Frage angeführten Erkenntnisse, sondern bloße, zudem in sich widersprüchliche, Vermutungen. Ausgangspunkt dieser Vermutungen sind unzutreffende Annahmen über das Zustandekommen des Besuchstermins des Bundeskanzlers in der DDR. Die Bundesregierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission am 2. Februar 1982 über den Text des BND-Berichts umfassend unterrichtet. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5075* Zu Frage 12: Der zuständige Beamte im Bundeskanzleramt hat den BND gebeten, bei nächster Gelegenheit den Sachverhalt bei den Empfängern — soweit dies Partnerdienste sind — in geeigneter Weise noch einmal aufzunehmen und zu korrigieren. Da der Bericht Partnerdiensten nicht zur Verfügung gestellt worden ist, war diese Korrektur nicht notwendig. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Lahnstein auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 13 und 14): Trifft es zu, daß Ministerialdirektor Dr. Ritzel im Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem jetzt bekanntgewordenen BND-Bericht über die Verhängung des Kriegsrechts in Polen die Anweisung erteilt hat, künftig vor Abfassung solcher Meldungen des BND mit ihm darüber zu sprechen, und wenn ja, weshalb soll diese neue Praxis eingeführt werden? Trifft es zu, daß der BND gegen eine solche Verfahrensweise erhebliche Bedenken angemeldet hat, weil sie eine Verfälschung der Informationen aus politischer Opportunität nicht ausschließe? Zu Frage 13: Der zuständige Beamte im Bundeskanzleramt hat in einem Brief vom 17. Dezember 1981 an den Leiter der Auswertungsabteilung des BND unter direktem Bezug auf Teile des BND-Berichts vom 15. Dezember 1981 und im Zusammenhang mit den darin enthaltenen Behauptungen über das Zustandekommen des Besuchstermins des Bundeskanzlers in der DDR angeregt, in solchen Fällen im Bundeskanzleramt telefonisch rückzufragen. Dabei ging es darum, daß der BND sich künftig über im Bundeskanzleramt besser bekannte Sachverhalte informieren sollte, anstatt darüber unzutreffende Behauptungen aufzustellen. An eine Änderung der Praxis der Zusammenarbeit oder an eine Zensur der BND-Berichte wird selbstverständlich nicht gedacht. Darüber bestehen auch keine Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundeskanzleramt und dem BND. Zu Frage 14: Der BND hat gegenüber dem Bundeskanzleramt keine Bedenken geäußert. Die empfohlene Einholung von Auskünften zu tatsächlichen Zusammenhängen — wie dem Zustandekommen des Besuchstermins —, die im Bundeskanzleramt besser als im BND bekannt sind, kann im übrigen auch nicht als Verfälschung von Informationen aus politischer Opportunität angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 25 und 26): Ist die Bundesregierung angesichts der auch von ihr anerkannten Verantwortlichkeit der Sowjetunion für die Verhängung des Kriegsrechts in Polen und für die dortigen blutigen und menschenrechtswidrigen Unterdrückungsmaßnahmen, an denen nach unwidersprochenen Mitteilungen eine größere Anzahl von Sowjetsoldaten in polnischen Uniformen teilnimmt, der Auffassung, daß die Sowjetunion damit die Bestimmungen des deutsch-sowjetischen Vertrags in besonders gravierender Weise verletzt? Falls ja, beabsichtigt die Bundesregierung, der Sowjetunion dies zu notifizieren und aus der sowjetischen Vertragsverletzung weitere rechtliche und politische Folgerungen zu ziehen, gegebenenfalls welche? Zu Frage 25: Der Druck, den die Sowjetunion seit August 1980 auf Polen ausgeübt hat und den sie heute noch ausübt, sowie die Verantwortung die sie für die Ereignisse des 13. Dezember 1981 trägt, lassen sich nicht mit dem Bekenntnis zu den Prinzipien vereinbaren, welche die Sowjetunion gemeinsam mit den anderen Staaten Europas in der Schlußakte von Helsinki unterschrieben hat. Zu diesen Prinzipien gehören die Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt ebenso wie die Nichteinmischung und die Achtung der Souveränität fremder Staaten innewohnenden Rechte und der Menschenrechte. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die diesbezüglichen Feststellungen des NATO-Communiqués vom 11. Januar 1982. Zu Frage 26: Die Bundesregierung beobachtet unter den soeben dargelegten Umständen das sowjetische Vorgehen auch unter dem Gesichtspunkt des deutschsowjetischen Vertrages vom 12. August 1970 sehr sorgfältig. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 27): Treffen Pressemeldungen zu, der Planungsstab im Auswärtigen Amt habe in einer vertraulichen Studie der Bundesregierung empfohlen, durch eine Kurskorrektur „die Vereinbarkeit von Ostpolitik und Allianzpolitik wieder zu sichern", nachdem „angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und den USA, aber auch zwischen uns und Frankreich, England und Italien" die Augen nicht mehr davor verschlossen werden könnten, „daß unsere Ostpolitik zunehmend im Gegensatz zu unserer Allianzpolitik zu geraten droht", und ist die Bundesregierung bereit, die empfohlene Kurskorrektur vorzunehmen? Das Papier des Planungsstabs beschäftigt sich mit der Frage, wie die Ostpolitik der Bundesregierung unter den veränderten Bedingungen und insbesondere auch der veränderten Grundstimmung in den Vereinigten Staaten weitergeführt werden soll. Die Bundesregierung wird ihre Ostpolitik wie bisher auf der Grundlage ihrer Einbettung in das Nordatlantische Bündnis und die Europäische Gemeinschaft führen und fortführen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat dies in aller Klarheit darge- 5076* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 stellt in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 14. Januar 1982 und in seiner jüngsten Rede vor dem Europäischen Management-Forum in Davos am 29. Januar 1982. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die Militarisierungstendenzen und die Gefährdung des Pluralismus in Nicaragua? Die Bundesregierung sieht mit großer Besorgnis die Entwicklung in Nicaragua. Die von der sandinistischen Regierung des nationalen Wiederaufbaus betriebene Aufrüstung übersteigt die Verteidigungsbedürfnisse des Landes und kann leicht bei den Nachbarländern Nicaraguas Gefühle der Bedrohung wecken. Auch werden durch diese Aufrüstung Ressourcen des Landes in Anspruch genommen, die beim wirtschaftlichen Aufbau dringend benötigt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist der Pluralismus in Nicaragua zunehmend gefährdet. Oppositionelle Medien sind mehrfach mit Erscheinungs- bzw. Sendeverboten belegt worden. Führende Vertreter des Unternehmerverbandes sind wegen ihrer Kritik an der sandinistischen Führung zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt worden und noch in Haft. Die Bundesregierung hat in ihren Kontakten mit führenden sandinistischen Politikern diese ihre Sorge deutlich gemacht und die Hoffnung ausgedrückt, daß sich Pluralismus im Innern und eine unabhängige Politik nach außen durchsetzen mögen. Sie geht bei ihrer weiteren Zusammenarbeit mit Nicaragua davon aus, daß die sandinistische Regierung die drei Grundprinzipien der Revolution, nämlich politischer Pluralismus, gemischtes Wirtschaftssystem und echte Blockfreiheit, trotz aller innen- und außen- sowie wirtschaftspolitischen Schwierigkeiten wahren wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 37): Trifft es zu, daß für den Mordanschlag an drei Exiljugoslawen in Untergruppenbach bei Heilbronn der jugoslawische Geheimdienst UDBA verantwortlich ist? Die Ermittlungen werden von der StA Heilbronn geführt. Dieser liegen nach einer Mitteilung der baden-württembergischen Landesjustizverwaltung gesicherte Erkenntnisse darüber, daß für den Anschlag der jugoslawische Geheimdienst UDBA verantwortlich ist, nicht vor. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sind auch keine Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts erkennbar. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 54): Wird die Bundesregierung die Veröffentlichung und die den Verantwortungsbereich des Bundes betreffenden Feststellungen, die darin enthalten sind — wie z. B. die Behauptung, der Bund habe mit seinen Kürzungen „im Hochschulbau" seine verfassungsmäßigen Pflichten verletzt —, zum Anlaß nehmen, sich mit der bayerischen Staatsregierung in Verbindung zu setzen, und wenn ja, mit welchem Ziel wird dies geschehen? Die Behauptungen der bayerischen Staatsregierung, der Bund habe in den Haushaltsjahren 1981 ff. seine Leistungen im Verkehrsbereich und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben sowie seine Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG zu Lasten des Landes Bayern besonders stark gekürzt, entspricht nicht den Tatsachen. Die weitere Behauptung, der Bund habe mit seinen Kürzungen im Hochschulbau seine verfassungsmäßigen Pflichten verletzt, wird gegenwärtig vom Bundesverfassungsgericht auf eine entsprechende Klage der bayerischen Staatsregierung vom 2. Juni 1981 überprüft. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, hat in ihrer Klageerwiderungsschrift vom 6. November 1981 an das Bundesverfassungsgericht zu den Behauptungen der bayerischen Staatsregierung ausführlich Stellung genommen und den Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens zurückgewiesen: der Bund hat keine ihm nach Art. 91 a GG gegenüber dem Freistaat Bayern obliegende Pflichten verletzt, als er den Vorstellungen der Länder bei der Aufstellung des 10. Rahmenplans für den Hochschulbau nicht folgte. Die Bundesregierung sieht deshalb auch dem Ausgang der vom Freistaat Bayern erhobenen Klage gegen die Mittelkürzungen für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bei der Aufstellung des 10. Rahmenplans mit Gelassenheit entgegen. Angesichts des schwebenden Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, sich gegenwärtig mit der bayerischen Staatsregierung in dieser Angelegenheit in Verbindung zu setzen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Doss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 55): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5077* Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die im Bundesrat vorliegende Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), nachdem das Bundesverfassungsgericht die Mindesthonorarregelung der HOAI für verfassungswidrig erklärt hat? Die Bundesregierung zieht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Mindesthonorarregelung für Architekten und Ingenieure vorerst keine Konsequenzen. Mit dem Bundesverfassungsgericht ist sie der Auffassung, daß auch nicht zwingend einzuhaltende Mindestsätze als bloße Empfehlungen ihren guten Sinn haben und die Verhandlungsposition des Architekten stärken. Die Bundesregierung wird die Weiterentwicklung aber aufmerksam verfolgen. Sollte die Unterschreitung der Mindestsätze vom Ausnahme- zum Regelfall werden, wird sie prüfen, ob eine gesetzliche Änderung nötig und durchsetzbar ist. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 57 und 58): Welchen Zeitraum erwartet die Bundesregierung für die Erhöhung des Anteils der Fernwärme am Niedrigtemperaturmarkt von heute 8 v. H. auf künftig 25 v. H. gemäß der Studie des Bundesforschungsministeriums, wenn nach Aussagen der Bundesregierung das neue Bund-Länder-Fernwärmeprogramm von 1,2 Milliarden DM Gesamtinvestitionen von höchstens 6 Milliarden DM auslöst, was etwa 10 v. H. der insgesamt erforderlichen Investitionssumme entspricht? Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Fernwärmeanschlußgrad die Großstädte Köln, Bochum, Bielefeld und Hannover, die seit längerer Zeit Fernwärme haben, am Ende dieses Jahrzehnts erwarten, und welche Faktoren den erwarteten Anschlußgrad beeinflussen? Zu Frage 57: Der Ausbau der Fernwärme auf Basis Kraft-Wärme-Kopplung gehört zu den vorrangigen energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Fernwärme dient der Energieeinsparung und der Ressourcenschonung, ist umweltfreundlich und bietet eine Alternative insbesondere zur Ölheizung. Eine zügige weitere Ausbreitung der Fernwärme stößt allerdings auf wirtschaftliche und standortbezogene Schwierigkeiten. Wegen der hohen 'Kosten für die Netzinvestitionen kommt sie in erster Linie für Gebiete mit hoher Wärmenachfrage in Betracht. Eine wirtschaftlich ausreichende Auslastung neuer Fernwärmenetze ist wegen der nur schrittweise möglichen Ablösung vorhandener Heizungssysteme erst nach einer längeren Anlaufphase zu erreichen. So werden die Investitionen erst über Jahre hin wirksam. Die Bundesregierung hat in der 3. Fortschreibung des Energieprogramms deutlich gemacht, daß sie einen weiteren zügigen Ausbau der Fernwärme anstrebt. Entsprechend der generellen Linie der Wirtschafts- und Energiepolitik hält sie es allerdings nicht für sinnvoll, für den weiteren Ausbau der Fernwärme zahlenmäßige Vorgaben zu machen. Welchen Wert der Anteil der Fernwärme am Wärmemarkt zu welchem Zeitpunkt erreicht, wird letztlich durch unternehmerische Entscheidungen in enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften bestimmt werden. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zu denen auch die Förderung gehört, spielen dabei für Anbieter wie Verbraucher eine Rolle. Zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Anlaufphase von Fernwärmenetzen geben Bund und Länder im „Kohle-Heizkraftwerks- und Fernwärme-Ausbauprogramm" Investitionsanreize, die bei einer Fördersumme von 1,2 Mrd. DM bis Mitte der 80er Jahre im Fernwärmebereich Investitionen von 5,0-6,0 Mrd. DM bewirken werden. Zu Frage 58: Der Anschlußgrad der Fernwärme in den Städten Köln, Bochum, Bielefeld und Hannover ist unterschiedlich. Besonders die Gebietsreform mit der Eingemeindung verschieden großer ländlicher Gebiete führte zu unterschiedlicher Fernwärme-Anschlußdichte. Sie streut von 7 % bis 16 %. Für 1990 erwarten die genannten Städte entsprechend einen Anschlußgrad zwischen 12 % und 25 % für die Fernwärmeversorgung. Bei verstärkter Fernwärmenachfrage industrieller Abnehmer könnten auch höhere Abnahmewerte erreicht werden. Einflußfaktoren beim Ausbau der Fernwärme sind: a) Preisniveau der konkurrierenden Energieträger b) Struktur bzw. Wärmebedarfsdichte des Versorgungsgebietes c) Leistungsfähigkeit der Erzeugereinheiten bzw. die Standortvorsorge für neue Heizkraftwerke d) Leistungsfähigkeit eines eventuell vorhandenen konkurrierenden Gasnetzes e) Vorhandensein von Versorgungskonzepten für alle leitungsgebundenen Energien und nicht zuletzt: f) Umfang der Förderung des Fernwärmeausbaus durch Bund und Länder Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 59): Hält die Bundesregierung die Finanzierung eines staatlichen Beschäftigungsprogramms durch eine erneute Anhebung der Mineralölsteuer um sechs bis acht Pfennig pro Liter Benzin für geeignet, die Auftragslage für das Bauhauptgewerbe angesichts der siebenprozentigen Lohnforderung des 5078* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Gewerkschaftsvorsitzenden der IG Bau-Steine-Erden, Sperner, insbesondere in revierfernen und strukturschwachen Gebieten zu verbessern, oder trägt ein solches Programm dazu bei, daß vorwiegend wenige große Baufirmen in Ballungsgebieten davon profitieren, während kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt sind? Die Bundesregierung hat sich die Vorschläge, die Mineralölsteuer zu erhöhen, um ein Beschäftigungsprogramm zu finanzieren, nicht zu eigen gemacht. Die am 3. Februar beschlossenen Maßnahmen sind im einzelnen im Jahreswirtschaftsbericht 1982 dargestellt, der dem Deutschen Bundestag heute zugeleitet wird. Von den darin enthaltenen investitionsanregenden Maßnahmen wird die Bauwirtschaft sowohl bei ihren eigenen Investitionen als auch durch die Förderung des gewerblichen und öffentlichen Baus profitieren. Dies gilt natürlich auch für kleine und mittlere Unternehmen und für Problemregionen. Zu lohnpolitischen Forderungen dieser Tarifabschlüsse nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Es kann aber kein Zweifel bestehen — darauf wird im Jahreswirtschaftsbericht deutlich hingewiesen — daß die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in diesem Jahr Vorrang haben muß vor erhöhten Einkommensansprüchen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Baufirmen aus dem Ostblock in zunehmendem Maße entweder unter eigenem Namen als deutsche Zweigniederlassungen oder im Verband mit großen deutschen Baufirmen geschlossene Bauaufträge zu eindeutig politischen Preisen übernehmen, also deutschen Bauarbeitern die Arbeit wegnehmen, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, daß osteuropäische Bauunternehmen in zunehmendem Maße direkt oder als Subunternehmer Bauaufträge übernehmen. Mitte 1981 waren — wie bereits auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Reuschenbach am 14. Dezember 1981 mitgeteilt wurde — 58 juristische Personen aus Staatshandelsländern für eine Bau- und Montagetätigkeit gemäß § 12 Gewerbeordnung zugelassen. Auch die Zahl der von diesen Unternehmen mitgebrachten Arbeitnehmer hat sich, wie die Entwicklung der erteilten Arbeitserlaubnisse zeigt, nicht wesentlich geändert, so daß auch dadurch keine stärkere Ausweitung der Tätigkeit der Unternehmen möglich war. Der Bundesregierung liegen auch keine Informationen darüber vor, daß die im Bundesgebiet tätigen osteuropäischen Firmen ihre Leistungen zu sogenannten Dumping-Preisen erbringen. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf; sie wird die Situation aber weiter aufmerksam verfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Engel (FDP) (Drucksache 9/1297 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch von der Forstwirtschaft für Wartungs- und Pflegearbeiten in den Wäldern eingesetzte Gerätschaften — beispielsweise mit Benzin und Diesel betriebene Kraftfahrzeuge wie auch für den Holzeinschlag verwendete Zweitakt Motorkettensägen — eine nicht unerhebliche Umweltbelastung ausgelöst wird, weil eine beträchtliche Menge zum Teil schädlicher Verbrennungsprodukte emittiert werden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Wäldern der Bundesrepublik Deutschland für Wartungs- und Pflegearbeiten Motorsägen und Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, die mit Benzin und Dieselkraftstoff betrieben werden. Sie ist allerdings der Auffassung, daß die dabei entstehenden Verbrennungsprodukte keine nennenswerte Umweltbelastung darstellen. Im übrigen weist sie darauf hin, daß ohne den genannten Maschineneinsatz in der Bundesrepublik Deutschland eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und damit auch eine Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nicht möglich ist. Ergänzend sei bemerkt, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Verbesserung des Arbeitsschutzes und um die Humanisierung des Arbeitsplatzes der Waldarbeiter auch die Entwicklung von abgasarmen Forstmaschinen fördert. In den letzten Jahren wurden hier bereits bedeutende Fortschritte, insbesondere bei 2-Takt-Motoren, gemacht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Funk (Gutenzell) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 72 und 73): Hat der Bundeskanzler am 3. Dezember 1981 mit seiner Erklärung im Deutschen Bundestag, mit der er forderte, die europäische Milchproduktion einzuschränken und die Agrarkosten zu senken, den Aussagen des Vorsitzenden der NordSüd-Kommission, Brandt, widersprechen wollen, daß der Kampf gegen den Hunger erste Priorität habe und die EG müsse aufpassen, daß sie keinen falschen Kurs fahre? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage einer Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Pro-Kopf-Aufwendungen an die EG, nach der an der Spitze Belgien und die Niederlande vor der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark liegen, im Hinblick auf die ständige Behauptung vom deutschen Nettozahler, und wie sieht unter Berücksichtigung dieser Zahlen eine Kosten-Nutzen-Analyse aus, wenn man die gesamte Volkswirtschaft in die Betrachtung mit einbezieht? Zu Frage 72: Der Bundeskanzler hat in seinem Bericht über den Europäischen Rat u. a. wörtlich ausgeführt: Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5079* Offen blieben vier Punkte: 1. die Formel für die Begrenzung des Anstiegs der Agrarausgaben; 2. die Frage, auf welche Weise die Überschüsse in der Milcherzeugung Europas begrenzt werden sollen; ... Durch Exporte von Milchprodukten, die 1981 einen Milchwert von ca. 16 Millionen t erreichten und Nahrungsmittelhilfelieferungen, die 1981 einen Umfang von ca. 45 000 t Butteroil und 150 000 t Magermilchpulver hatten, leistet die Europäische Gemeinschaft einen erheblichen Beitrag zur Deckung der weltweiten Nachfrage nach Milcherzeugnissen. Die genannten Zielsetzungen für die Fortentwicklung der EG-Agrarpolitik stellen den Beitrag der Gemeinschaft zur Deckung dieses Bedarfes in der Welt nicht in Frage. Hierzu steht die Erklärung des Vorsitzenden der Nord-Süd-Kommission, Brandt, daß im Kampf gegen den Hunger in der Welt die erste Priorität bei der Förderung der Landwirtschaft liegen muß, nicht in Widerspruch. Dabei hat er hinzugefügt: „in allen Ländern, in denen es dafür Voraussetzungen gibt". Das bedeutet, daß es darauf ankommt, in den notleidenden Ländern, soweit möglich, die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Zu Frage 73: Die zitierte Übersicht befaßt sich lediglich mit den Einzahlungen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EG, die dann auf Pro-Kopf der Bevölkerung umgelegt worden sind. Dies sagt nichts über die Nettozahlerposition der einzelnen Mitgliedstaaten aus, da die Rückflüsse nicht berücksichtigt werden. Aus diesen Zahlen kann man daher keine NutzenKosten-Analyse erstellen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 74): Ist es richtig, daß das Ende 1980 in amtlichen Vorratsstellen tiefgefrorene Kalbfleisch, das wegen Diäthylstilböstrolrückständen eingelagert wurde, wieder in den Markt eingeführt worden ist? In der EG wurden für Kalbfleisch, das in der Zeit vom 7. November bis 6. Dezember 1980 von Privatbetrieben eingelagert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Brüsseler Agrar-Fonds Beihilfen gewährt. Diese Maßnahme wurde durchgeführt, weil das Bekanntwerden von Östrogenfunden in Kalbfleisch zu einem starken Rückgang der Marktpreise in der Gemeinschaft geführt hatte, was sich wirtschaftlich sehr nachteilig für alle Kalbfleischproduzenten auswirkte. In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Rahmen dieser Aktion Verträge über die Einlagerung von insgesamt 200 t abgeschlossen. Um die Gewähr zu haben, daß Beihilfen nur für einwandfreies Kalbfleisch gezahlt wurden, waren die Überwachungsbehörden über die Einlagerung unterrichtet und gebeten worden, zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Bereits bei der Beschlußfassung über diese Maßnahme in Brüssel wurde von deutscher Seite deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sichergestellt werden müsse, daß nur östrogenfreies Kalbfleisch eingelagert werden dürfe. Sofern künstliche Östrogene bei diesem Kalbfleisch festgestellt worden wären, hätte es weder eingelagert noch zum menschlichen Verzehr freigegeben werden dürfen. Aus den geschilderten Gründen ist Ihre Frage mit nein zu beantworten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ende 1982 auslaufende Landabgaberente in bezug auf ihre agrarstrukturelle Wirkung? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen in bezug auf eine Weiterführung der Landabgaberente oder die Einführung anderer agrarstruktureller Instrumente? Die Meinungsbildung zur agrarstrukturellen Bewertung und Weiterführung der Landabgaberente über 1982 hinaus ist in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Ich kann deshalb Ihre Frage aus der Sicht der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 77 und 78): Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bei internationalen Pferdetransporten durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, daß bei Entfernungen über 500 km LKWs anstelle der Bahn benützt werden, was in der Praxis vielfach auf eine Umgehung und Verletzung der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der Tiere bei Transporten führt? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 923 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Ostblockländer mit bedeutendem Pferdeexport, wie z. B. Polen, aufzufordern, dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz der Tiere bei Transporten beizutreten oder in vergleichbarer Weise sich zur Einhaltung seiner Bestimmungen zu verpflichten? Das von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Europäische Übereinkommen über den 5080* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Schutz von Tieren beim internationalen Transport sowie die Richtlinie 77/489/EWG des Rates vom 18. Juli 1977 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport, durch die das Übereinkommen in EG-Recht übernommen wird, sehen die Verwendung eines bestimmten Transportmittels für die Beförderung von Pferden über weite Entfernungen nicht vor. Es bestehen darüber hinaus z. Z. keine rechtlichen Möglichkeiten, bei Entfernungen von mehr als 500 km den internationalen Transport von Pferden auf der Straße im Transitverkehr durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Durch verschärfte Kontrollen an den Grenzen ist jedoch sichergestellt, daß auch im Lkw-Verkehr die hierfür vorgesehenen Bestimmungen dieses Übereinkommens eingehalten werden. Auf Anregung der Bundesregierung hat das Ministerkomitee des Europarats einen Ad-hoc-Sachverständigenausschuß für den internationalen Transport von Tieren (CAHTA) einberufen. Auf einer Sitzung dieses Ausschusses am 10./11./12. Dezember 1981 hat die deutsche Delegation mit Nachdruck gefordert, die Bestimmungen des Übereinkommens daraufhin zu überprüfen, ob sie im Hinblick auf lange Transportzeiten und Beförderungen über weite Entfernungen den derzeitigen Anforderungen an den Tierschutz noch genügen. Gleichzeitig ist die EG-Kommission darauf aufmerksam gemacht worden, daß unter Berücksichtigung der Empfehlung 923 (1981) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ergänzende Bestimmungen für eine einheitliche Durchführung der Richtlinie 77/489/EWG unbedingt erforderlich und beschleunigt zu erlassen sind. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, Polen oder andere osteuropäische Länder mit bedeutendem Pferdetransport aufzufordern, dem Übereinkommen beizutreten, denn nach Artikel 49 Abs. 1 dieses Übereinkommens liegt es in der Hand des Ministerkomitees, Nichtmitgliedstaaten einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten; es kann davon ausgegangen werden, daß das Ministerkomitee diese Frage prüfen wird. Drittländer, die Pferde in einen EG-Mitgliedstaat verbringen, oder durch dessen Hoheitsgebiet befördern, sind verpflichtet, die Bedingungen des Übereinkommens zu erfüllen; dies ergibt sich aus der Richtlinie 77/489/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 81/389/EWG des Rates vom 12. Mai 1981 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der Richtlinie 77/489/EWG über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 79 und 80): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Versorgung von Schwer-Brandverletzten in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern, die in Fachkreisen erhobene Forderung, in formiertem Umfang Spezialeinrichtungen zur Versorgung von Schwer-Brandverletzten zu schaffen, zu verwirklichen? Für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu sorgen, ist in erster Linie Aufgabe der Bundesländer; dies gilt auch für Spezialeinrichtungen zur Behandlung von Schwer-Brandverletzten. Die Länder sind im Rahmen der ihnen obliegenden Krankenhausbedarfs-planung bestrebt, auch für dieses Spezialgebiet ein regional ausgewogenes Angebot an notwendigen Behandlungseinrichtungen zu schaffen; dabei berücksichtigen sie die Versorgungskapazitäten der berufsgenossenschaftlichen Krankenhäuser, die auch für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Bei schweren Brandverletzungen ist es besonders wichtig, daß der Patient so schnell wie möglich in einem Krankenhaus mit den erforderlichen Spezialeinrichtungen medizinisch versorgt wird. Auf Anregung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung wurde daher beim Hamburger Krankenhausbettennachweis eine zentrale Stelle für die bundesweite Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten für Schwer-Brandverletzte eingerichtet; sie hat am 1. Juni 1981 ihre Arbeit aufgenommen. Angeschlossen an diese Vermittlung sind Krankenhäuser im ganzen Bundesgebiet mit zur Zeit insgesamt 100 Betten, die in vollem Umfang die Voraussetzung für eine Behandlung von schweren Brandverletzungen erfüllen. Die ständig einsatzbereite Vermittlung ermöglicht nicht nur, in vielen Fällen die Zeit bis zum Behandlungsbeginn in einem geeigneten Krankenhaus erheblich zu verkürzen, sondern führt auch zu einer besseren Ausnutzung der vorhandenen Behandlungskapazitäten für Schwerverbrannte. Nach Auskunft der Anlaufstelle sind bei der Bettenvermittlung bisher keine größeren Probleme aufgetreten. Die Anlaufstelle wird in Kürze einen Erfahrungsbericht vorlegen. Anhand dieses Berichtes wird eine genauere Beurteilung der gegenwärtigen Versorgung von Schwer-Brandverletzten möglich sein. Neben der Anlaufstelle in Hamburg gibt es seit Oktober 1981 eine weitere Vermittlungsstelle in München, deren Arbeit auf Bayern beschränkt ist und die mit der Hamburger Anlaufstelle zusammenarbeitet. Zu ihrer zweiten Frage darf ich ergänzend noch darauf hinweisen, daß Behandlungseinrichtungen für Schwer-Brandverletzte außerordentlich teuer sind. Sie erfordern nicht nur hohe Investitionskosten, sondern auch sehr hohe Betriebskosten, vor allem durch das Vorhalten qualifizierten Personals. Die Schaffung und der Ausbau solcher Einrichtungen müssen daher besonders sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Neben seiner normalen Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung und der Hochschulbauförderung hat der Bund die Länder hierbei in den letzten Jahren mit Finanzhilfen nach § 23 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5081* im Rahmen der Schwerpunkt- und Modellförderung gezielt unterstützt und zum Auf- und Ausbau von Behandlungsmöglichkeiten für Schwerverbrannte in München, Schleswig und Wilhelmshaven insgesamt 5,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung wird den Auf- und Ausbau solcher Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und im Einklang mit der Krankenhausbedarfsplanung der Länder auch künftig fördern. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 9/1297 Frage 81): Zieht die Bundesregierung in Betracht, die Existenz der derzeit bestehenden sozialpädiatrischen Zentren zu gewährleisten oder sichern zu helfen, nachdem das Hamburger Werner Otto Institut im vergangenen Sommer in so akute Finanznöte geriet, daß die Schließung dieses Zentrums drohte, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Existenz der derzeit bestehenden sozialpädiatrischen Zentren zu gewährleisten? Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit den Bundesländern eine verbesserte fachübergreifende Beratung, Früherkennung und Behandlung gesundheitlich gefährdeter und behinderter Kinder in sozialpädiatrischen Zentren oder Abteilungen für dringend erforderlich. Bisher gibt es nur wenige Frühförderungseinrichtungen, in denen behinderte Kinder ein zusammengefaßtes Angebot aller für Diagnostik und Therapie notwendigen Fachdisziplinen vorfinden. Die sonst vorhandenen Angebote zur Versorgung und Beratung behinderter Kinder sind oft räumlich und fachlich isoliert und machen ein für Kinder und Eltern kompliziertes und zeitraubendes Überweisungssystem von einer Fachdisziplin zur anderen erforderlich. Die Bundesregierung beobachtet allerdings bereits seit längerer Zeit mit Besorgnis die finanziellen Schwierigkeiten dieser Frühförderungseinrichtungen für gesundheitlich gefährdete und behinderte Kinder. Wesentliche Ursache hierfür sind die Ambulanzverträge zwischen den sozialpädiatrischen Einrichtungen und den kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Verträge werden meist der Vielschichtigkeit der fachübergreifenden Betreuung nicht gerecht und sind in der Regel nicht annähernd kostendeckend. Dadurch entstehen Defizite, die von den sozialpädiatrischen Einrichtungen und ihren Trägern nicht auf Dauer getragen werden können. Bisher sind teilweise Länder oder Landschaftsverbände für die Fehlbeträge aufgekommen. Angesichts der überall notwendigen Sparmaßnahmen werden jedoch zunächst freiwillig erbrachte Leistungen eingeschränkt; daher sind die wenigen vorhandenen sozialpädiatrischen Einrichtungen derzeit besonders von der Gefahr der Schließung bedroht. Da es sich hier um besonders qualifizierte Einrichtungen handelt, ist grundsätzlich nicht einzusehen, warum ihre Leistungen defizitär erbracht werden sollen. Die sachgerechteste Lösung wäre der Abschluß von Ambulanzverträgen mit kostendeckenden Fallpauschalen. In den wenigen Fällen, in denen sich die zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen in dieser Frage aufgeschlossen gezeigt haben, ist die Existenz der sozialpädiatrischen Einrichtungen nicht gefährdet. Darüber hinaus ist seit längerem versucht worden, auch im Bundeshaushalt entsprechende Förderungsmittel bereitzustellen. Wegen der auch hier notwendigen Einsparungen konnten derartige Mittel jedoch bisher nicht im Haushalt berücksichtigt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 82 und 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen der Nummer 7 der Übergangsbestimmung des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes (KVEG) die AOK-Lippe mit den in ihrem Bereich ansässigen Heilbädern für das Jahr 1982 höhere Preise für Heilmittel vereinbart hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Vertragspartner zur Einhaltung der Gesetzesbestimmungen zu veranlassen? Sind der Bundesregierung die Probleme bekannt, die sich daraus ergeben, daß Nummer 7 der Übergangsbestimmungen KVEG zwar den Krankenversicherungsträgern bis 1983 neue Preisvereinbarungen für Heilmittel mit Heilbädern untersagt, nicht aber den Rentenversicherungsträgern, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese offensichtliche Ungleichbehandlung der beiden Sozialversicherungsträger zu beseitigen? Die in Ihrer ersten Frage angesprochene Vereinbarung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist Aufgabe der für die Allgemeine Ortskrankenkasse Lippe zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zu überprüfen, ob die erwähnte Vereinbarung der Übergangsvorschrift des Artikel 5 Nr. 7 des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 entspricht. Ich werde die Aufsichtsbehörde über die von Ihnen gestellte Frage unterrichten. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß der Bundesregierung für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Probleme und Schwierigkeiten bisher nicht bekanntgeworden sind. Die Rentenversicherungsträger führen die Rehabilitationsmaßnahmen zum allergrößten Teil in Sanatorien, Kurkliniken und Schwerpunktkliniken durch, in denen über den Tagessatz auch die in diesen Einrichtungen verabreichten Heilmittel wie z. B. Bäder und Massagen abgegolten sind. Vertragliche Vereinbarungen kommen daher nur für den relativ kleinen Bereich der Rehabilitanden in Betracht, die in Kurheimen untergebracht sind und denen Heilmittel außerhalb der Kureinrichtung in den Kurmittelhäusern des Heilbades oder Kurortes verabreicht werden. Da es sich hierbei um Rehabilitanden mit leichteren Erkrankungen handelt, für die aufgrund der geänderten Rechtslage weniger Kuren in Be- 5082* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 tracht kommen, wird der Bereich, für den vertragliche Vereinbarungen zu schließen sind, künftig deutlich kleiner. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, daß einzelne Rentenversicherungsträger wegen der Erhöhung der Preise für Heilmittel mit ihren Vortragspartnern verhandeln. Falls Ihnen derartige Vorgänge bekannt sein sollten, bin ich gerne bereit, diesen nachzugehen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 84 und 85): Kann das Bundesarbeitsministerium über die Anwendung eines Vorschlags des DeHoGa durch die Arbeitsämter berichten, daß mit Hilfe einer Partnerschaft zwischen Fremdenverkehrsorten und Schwerpunktgebieten der Arbeitslosigkeit wenigstens teilweise Arbeitslosigkeit gemindert werden kann? Wie hoch sind die Stellenanforderungen im Gaststättenbereich in der Saison? Im Jahre 1978 wurden Partnerschaften zwischen Arbeitsämtern des Ruhrgebietes sowie des Saarlandes einerseits und Arbeitsämtern in den Fremdenverkehrsgebieten Baden-Württembergs andererseits geschlossen. Später kamen noch Arbeitsämter aus den Feriengebieten in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein hinzu. Die Zusammenarbeit der Partnerschaftsarbeitsämter hat im Laufe der Zeit teilweise zu beachtlichen Erfolgen geführt, besonders wenn Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsämter aus den Feriengebieten bei Informations- und Anwerbeveranstaltungen und bei der Beratung von Arbeitslosen in den von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Arbeitsamtsbezirken mitwirkten. Im Jahre 1981 konnten aus dem Bezirk des Landesarbeitsamtes NordrheinWestfalen im Rahmen von Partnerschaftsbeziehungen 419 Bewerber vermittelt werden. Zur Ihrer zweiten Frage muß ich Ihnen leider mitteilen, daß genaue Zahlen über die Stellenanforderungen im Gaststättenbereich in der Saison nicht vorliegen. Nach den Ergebnissen der letzten Strukturuntersuchung der offenen Stellen waren im September 1981 aus dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe des gesamten Bundesgebiets 14 798 offene Stellen gemeldet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 86 und 87): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Einnahmen aus Regreßfällen die Sozialversicherungsträger auf Bundes- und Landesebene im Durchschnitt der letzten fünf Jahre aus Forderungsübergängen gemäß § 1542 RVO und entsprechenden Vorschriften anderer Sozialgesetze geltend gemacht bzw. in die Haushalte eingestellt haben, und welcher Prozentsatz dieser Forderungen dann tatsächlich realisiert worden ist? Welche Leistungsausfälle würden die Sozialversicherungsträger auf Bundes- und Landesebene jährlich verkraften müssen, wenn das Quotenvorrecht der Sozialversicherungsträger wie im Beamten- und im Privatversicherungsrecht durch ein Quotenvorrecht der Versicherten abgelöst würde? Die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung haben in den Jahren 1976 bis 1980 pro Jahr durchschnittlich 975 Millionen DM aus Forderungsübergängen gemäß § 1542 Reichsversicherungsordnung und entsprechenden Vorschriften eingenommen. Der Anteil der nicht realisierbaren Forderungen ist statistisch nicht erfaßt; nach Schätzung der Spitzenverbände der Versicherungsträger liegt er unter 5 v. H. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß das Quotenvorrecht der Versicherungsträger aus sozialpolitischen Gründen — im Interesse der Solidargemeinschaft und wegen ihrer unbedingten Leistungsverpflichtung — notwendig ist. Da ein Quotenvorrecht der Versicherten nie bestanden hat, gibt es keine ausreichenden Unterlagen über die Leistungsausfälle, die die Sozialversicherungsträger zu verkraften hätten, falls das Quotenvorrecht der Versicherungsträger durch das der Versicherten ersetzt würde. Eine erste Schätzung hat ergeben, daß bei der Einführung eines Quotenvorrechts der Versicherten voraussichtlich jährliche Einnahmeausfälle in der Größenordnung von etwa 400 Millionen DM entstünden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 88 und 89): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das Kostendämpfungsergänzungsgesetz (Ergänzung zu § 368 Abs. 2 RVO) die Durchführung der Neugeborenen-Basis-Untersuchung (U 2) am dritten bis zehnten Lebenstag nicht mehr Bestandteil der kassenärztlichen Leistungen ist, die Krankenhäuser jedoch nicht verpflichtet sind, diese Untersuchung (einschließlich der TSH-Untersuchung auf angeborenen Schilddrüsenmangel) im Rahmen ihrer Pflegesätze durchzuführen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Neuregelung die Gefahr in sich birgt, daß neugeborene Kinder nur mangelhaft pädiatrisch versorgt werden und möglicherweise Dauerschäden davontragen, weil Früherkennungsuntersuchung und Frühbehandlung unterblieben sind, und ist die Bundesregierung bereit, die Krankenhäuser zu verpflichten, diese Untersuchungen auf jeden Fall durchzuführen? Die von Ihnen angesprochene Neuregelung verbessert die Früherkennungsuntersuchungen und eine eventuell notwendige Frühbehandlung von Kindern. Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Entbindungsanstalt werden die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5083* Früherkennungsuntersuchungen jetzt unmittelbar dort durchgeführt und sind insofern von der kassenärztlichen Versorgung ausgenommen. Die sogenannte Neugeborenen-Basis-Untersuchung ist nach den maßgeblichen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, die kraft gesetzlicher Neuregelungen auch bei der Durchführung dieser Untersuchungen im Krankenhaus gelten, vom 3. bis 10. Lebenstag auszuführen. Wenn sich das Kind in dieser Zeit im Krankenhaus befindet, muß die Ausführung der genannten Untersuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch das Krankenhaus sichergestellt werden. Die mit dem Pflegesatz abzugeltenden allgemeinen Krankenhausleistungen umfassen alle notwendigen medizinischen Maßnahmen, somit auch die während des Krankenhausaufenthalts gebotenen Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen. Dies soll im Rahmen der Novellierung der Bundespflegesatzverordnung, die zur Zeit vorbereitet wird, ausdrücklich klargestellt werden; eine derartige Klarstellung ändert jedoch nichts daran, daß die betreffende Verpflichtung der Krankenhäuser bereits jetzt besteht. Wird die Untersuchung nicht vom Krankenhaus durchgeführt, ist sie durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt, insbesondere einen Kinderarzt vorzunehmen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige und Zivildienstleistende beim Zugang zum Landesdienst in Nordrhein-Westfalen, insbesondere zum Schuldienst, erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, weil sie angesichts der sich von Jahr zu Jahr verschlechternden Anstellungschancen im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen und in Anbetracht der Tatsache, daß Bewerber für ein Lehramt von Jahr zu Jahr mit länger dauernder Teilzeitarbeit und Teilanstellungsverträgen rechnen müssen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Sieht die Bundesregierung entsprechend § 11 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes die Verpflichtung der Länder, entlassenen Soldaten Vorrang vor anderen Bewerbern gleicher Eignung einzuräumen, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung gegebenenfalls, dieser Rechtsauffassung auch im Land Nordrhein-Westfalen Geltung zu verschaffen? 1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch die Länder unter Berücksichtigung der allgemeinen Anstellungsschwierigkeiten, die Nachteile, die Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden entstehen, bei der Anstellung in den öffentlichen Dienst besonders berücksichtigen sollten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 1979 auf der Grundlage eines entsprechenden Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. August 1979 eine für diesen Personenkreis günstigere Praxis nicht mehr aufrechterhalten können. In Baden-Württemberg zeigen sich ähnliche Tendenzen. 2. Die Bundesregierung ist bemüht, gegenüber der Kultusministerkonferenz ihre Auffassung zum gebotenen Ausgleich von Nachteilen für diesen Personenkreis zu verdeutlichen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 93): Warum lehnt der Bundesverteidigungsminister den Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ab, die Akten aus den Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer anstelle der bisherigen Praxis, die Akten mit den sehr persönlichen Angaben an das Bundesamt für Zivildienst zu geben, zukünftig bei den Kreiswehrersatzämtern zu belassen und nach Ablauf der Wehrüberwachung zu vernichten? Mit Rechtskraft der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer scheidet dieser aus der Wehrüberwachung aus. Er unterliegt dann der Zivildienstüberwachung. Daraus folgt, daß die Wehrersatzbehörden nach Abschluß des Anerkennungsverfahrens nicht mehr berechtigt sind, Daten über anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu speichern oder Personalunterlagen über sie zu führen. Deshalb müssen die über die Kriegsdienstverweigerer gespeicherten Daten gelöscht und die entstandenen Personalunterlagen an das nunmehr zuständige Bundesamt für Zivildienst abgegeben werden. Zu diesen Personalunterlagen gehören auch die in einer Zusatzakte zusammengefaßten KDV-Vorgänge. Die nunmehrige Aktenführung beim Bundesamt für den Zivildienst kann auch sinnvoll und notwendig sein, weil sich aus den KDV-Vorgängen im Einzelfall Anhaltspunkte für die Einplanung und die Betreuung von Zivildienstleistenden ergeben können. Im übrigen dürfte nach allgemeinen Regeln das Bundesamt für den Zivildienst verpflichtet sein, dafür zu sorgen, daß die Zusatzakten mit den Verfahrensunterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 94 und 95): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das anerkennenswerte Engagement von wehrpflichtigen Amateursportlern zugunsten der Arbeit in Sportvereinen durch möglichst heimatnahe Einberufung zu stützen? Treffen Behauptungen zu, daß Gesuchen von wehrpflichtigen Berufssportlern, insbesondere Fußballprofis, auf heimatnahe Einberufung bzw. Versetzung in Heimatnähe eher entsprochen wird als den Gesuchen von wehrpflichtigen Amateursportlern? 5084* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Das Engagement von wehrpflichtigen aktiven Amateursportlern gehört zu den Belangen, die bei der Besetzung heimatnaher Stellen berücksichtigt werden. Bei der Vielzahl solcher Fälle kann dies nicht immer gelingen. Sofern die verfügbaren Stellen nicht ausreichen, können die sportlichen Gesichtspunkte daher nicht immer berücksichtigt werden. Die beruflichen Belange im Zusammenhang mit einer heimatnahen Verwendung fallen nicht unerheblich ins Gewicht. Gerade bei einem Berufssportler, der seinem Beruf nur in zeitlich begrenztem Rahmen nachgehen kann, wird dies besonders sinnfällig. Das kann zu unterschiedlichen, aber in sich gerechtfertigten Bewertungen der Interessen von Amateuren und Profis bei ihrer Verwendung führen, soweit es die heimatnahe Einberufung betrifft. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 97 und 98): Welche Gründe waren bestimmend, daß im Gegensatz zur Pressemitteilung des Bundesverteidigungsministeriums vom 26. Mai 1981 (XV III/35), wonach „die Arbeit der Kommission bis Ende dieses Jahres (gemeint ist 1981) zu ersten Ergebnissen führen soll", die Ergebnisse der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr bislang nicht veröffentlich worden sind? Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr nunmehr veröffentlichen? Die Untersuchungen erwiesen sich im Verlauf des 2. Halbjahres 1981 als so umfangreich, daß der Generalinspekteur als Kommissionsvorsitzender beim Bundesminister der Verteidigung Terminverlängerung beantragte; der Bundesminister stimmte zu. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen, sobald der politische Meinungsbildungsprozeß abgeschlossen ist. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 99): Aus welchem Grund sehen die Beihilferegelungen für die Soldaten vor, daß bei einem Krankenhausaufenthalt an einem ausländischen Dienstort nur die Höhe der Pflegesätze in deutschen Krankenhäusern für die Abrechnung zugrundegelegt wird, auch wenn die ausländischen, wie z. B. in Frankreich, höher sind? Bei Erkrankung während eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland werden dem Soldaten im Rahmen seines Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung die notwendigen Behandlungskosten in vollem Umfang erstattet. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 100 und 101): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Wehrpflichtige im vergangenen Jahr von einem Ausbildungs- oder Studienplatz zur Bundeswehr eingezogen wurden, bevor sie ein Drittel der Ausbildung beendet hatten? Ist die Bundesregierung bereit, bei dem heutigen Mangel an Ausbildungs- und Studienplätzen diese Wehrpflichtigen als Härtefälle anzuerkennen und die Einberufung erst nach dem Abschluß der Ausbildung vorzunehmen? 1. Statistische Nachweise über den in Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis werden nicht geführt. 2. Die Bundesregierung hat bei der Einberufung das Wehrpflichtgesetz zu beachten. Nach einer gefestigten Rechtsprechung ist von einer besonderen Härte in den angesprochenen Fällen nicht auszugehen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 102 und 103): Wie viele weibliche Beschäftigte sind z. Z. im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums tätig, und wie verteilen sie sich auf den zivilen und militärischen Bereich? Wie verteilen sich die weiblichen Beschäftigten der Bundeswehr auf die einzelnen Laufbahngruppen im zivilen Bereich und bei den Streitkräften? 1. Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung sind z. Z. (Stand: 31. 12. 81) 48 895 zivile weibliche Beschäftigte tätig. davon: 27 842 im zivilen Bereich 21 053 bei den Streitkräften. 2. Im zivilen Bereich (territoriale Bundeswehrverwaltung) verteilen sich die weiblichen Beschäftigten wie folgt auf die einzelnen Laufbahngruppen: Höherer Dienst: 260 Gehobener Dienst: 1 265 Mittlerer Dienst: 11 675 Einfacher Dienst: 535 Arbeiterinnen: 14 045 Auszubildende: 62 Summe: 27 842 Bei den Streitkräften ergibt sich für die zivilen weiblichen Beschäftigten folgende Situation: Höherer Dienst: 47 Gehobener Dienst: 311 Mittlerer Dienst: 17 249 Einfacher Dienst: 1 405 Arbeiterinnen: 1 955 Auszubildende: 86 Summe: 21 053 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5085* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 104 und 105): Besteht von seiten der Bundesregierung die Absicht, die gegenwärtig von Soldaten besetzten Dienstposten künftig stärker mit Zivilpersonen zu besetzen und damit auch die Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen in der Bundeswehr zu vergrößern? Wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen, um Frauen über die Arbeit und Aufstiegsmöglichkeiten in der Bundeswehr umfassender als bisher zu informieren? 1. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, von Soldaten besetzte Dienstposten künftig mit Zivilpersonen zu besetzen. Der besondere Auftrag der Streitkräfte erlaubt es im Interesse einer hohen Einsatzbereitschaft nicht, Soldatendienstposten in größerem Umfang als bisher mit Zivilpersonen zu besetzen. 2. Die Bundeswehr kommt ihrer Informationspflicht in dem angesprochenen Bereich in vielfältigem Umfang nach. Beispielsweise seien hier die Informationsblätter für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere, für die Beamten der Bundeswehrverwaltung und der Wehrtechnik erwähnt. Das Bundesministerium der Verteidigung geht davon aus, daß diese Informationen auch entsprechend wirken, denn der Anteil der zivilen Mitarbeiterinnen bei der Bundeswehr ist gegenüber den anderen Bundesverwaltungen wesentlich höher. 26,8 Prozent aller zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr sind Frauen, bei den übrigen Bundesverwaltungen beträgt der Anteil 15,5 Prozent. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 106 und 107): Wie viele weibliche Sanitätsoffiziere sind z. Z. in der Bundeswehr tätig, und wie verteilen sich männliche und weibliche Soldaten in der Laufbahn als Sanitätsoffiziere auf die Bereiche Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärwesen und Pharmazie? Welchen Laufbahngruppen sind die männlichen und weiblichen Soldaten in der Laufbahn als Sanitätsoffiziere in der Humanmedizin, Zahnmedizin, im Veterinärwesen und in der Pharmazie zuzuordnen? Zu Frage 106: Mit Stand 7. Januar 1982 leisten 1 654 Sanitätsoffiziere als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit Dienst in der Bundeswehr, 67 davon sind weibliche Sanitätsoffiziere. Zusätzlich leisten gegenwärtig 1 341 Sanitätsoffiziere ihren gesetzlichen Grundwehrdienst. Damit beträgt der Anteil weiblicher Sanitätsoffiziere 4,1 % bei den längerdienenden Sanitätsoffizieren und 2,2 % der Gesamtanzahl der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Von den weiblichen Sanitätsoffizieren werden 58 in der Fachrichtung Humanmedizin, je 2 in den Fachrichtungen Zahn- und Veterinärmedizin und 5 in der Fachrichtung Pharmazie verwendet. Zu Frage 107: Alle männlichen und weiblichen Sanitätsoffiziere sind Angehörige der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes. Ihre Besoldung entspricht der der Beamten des höheren Dienstes. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 108 und 109): Wie viele männliche und weibliche Soldaten werden z. Z. als Sanitätsoffizieranwärter/anwärterinnen geführt, und beabsichtigt die Bundesregierung, Frauen künftig als Sanitätsoffizieranwärterinnen einzustellen? Welche Möglichkeiten eines beruflichen Aufstiegs durch qualifizierte Berufsausbildung bietet die Bundeswehr männlichen Berufs- sowie Zeitsoldaten, und welche entsprechenden Chancen bestehen für weibliche Beschäftigte im Bereich der Bundeswehr? 1. Die Bundeswehr verfügt gegenwärtig über 1 034 ausschließlich männliche Sanitätsoffizieranwärter. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sanitätsoffizieranwärter eine vollständige Offizierausbildung zu durchlaufen. Diese Ausbildung schließt die Waffen- und Gefechtsausbildung ein. Die Einbeziehung von Frauen in diese Ausbildung zum Sanitätsoffizier würde dem Sinngehalt des Artikel 12 a Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes zuwiderlaufen. Weibliche Bewerberinnen für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bleiben deshalb darauf angewiesen, die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker außerhalb eines Dienstverhältnisses als Soldaten zu erwerben. 2. Berufssoldaten erhalten — mit Ausnahme der BO 41 — keine Berufsförderung. Die Soldaten auf Zeit haben im Rahmen ihrer erdienten Ansprüche auf Berufsförderung die Möglichkeit zu einem beruflichen Aufstieg für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Diese Soldaten können durch die freiwillige Teilnahme an allgemeinbildenden und fachberuflichen Maßnahmen während, am Ende und nach der Wehrdienstzeit auf Kosten des Bundes qualifizierte Bildungsabschlüsse im schulischen und beruflichen Bereich erwerben. Der Umfang dieser im Soldatenversorgungsgesetz festgelegten Bildungsförderung ist abhängig von der Länge der Verpflichtungszeit. 5086* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn. Freitag, den 5. Februar 1982 Diese berufsfördernden Bildungsmaßnahmen können nach dem Soldatenversorgungsgesetz allen Zeitsoldaten gewährt werden. Bei der Aus- und Fortbildung der Zivilbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Ein Anspruch auf Berufsförderung, wie er nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen ist, beschränkt sich auf Soldaten, so daß Frauen, soweit sie zivile Angehörige der Bundeswehr sind, hieran nicht teilnehmen können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 110 und 111): Wie viele Dozenten sind gegenwärtig an den Bundeswehrhochschulen beschäftigt, und wie hoch beläuft sich der Anteil der weiblichen Dozenten? Erwägt die Bundesregierung, Frauen auch die Laufbahn im Sanitätsdienst (Mannschaften, Unteroffiziere) zu eröffnen? 1. An den Hochschulen der Bundeswehr sind zur Zeit insgesamt 285 Professoren (einschl. Hochschulassistenten) der Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 BBesG beschäftigt. Davon sind 3 weiblichen Geschlechts. Eine vierte Professorin hat den Ruf an eine Landesuniversität angenommen. 2. Es bestehen gegenwärtig keine konkreten Erwägungen, Frauen als freiwillige Soldaten für die Laufbahnen der Mannschaften und Unteroffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr zuzulassen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 112 und 113): Ist sichergestellt, daß Stellenausschreibungen bei der Bundeswehr den Anforderungen des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes entsprechen? Besteht die Absicht, für die im zivilen Bereich und bei den Streitkräften beschäftigten Frauen sogenannte Frauenförderungspläne zu entwickeln, und wann ist gegebenenfalls mit entsprechenden Vorlagen zu rechnen? 1. Bereits vor Inkrafttreten des EG-Anpassungsgesetzes wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung darauf hingewirkt, daß — wo immer möglich — in Stellenausschreibungen entweder beide Geschlechter bezeichnet wurden oder der Text ohne Bezeichnung des Geschlechts gehalten wurde. Nach Inkrafttreten des EG-Anpassungsgesetzes wurden die personalbearbeitenden Dienststellen unverzüglich auf die entsprechenden Regelungen hin- gewiesen und zugleich nochmals um Beachtung des diesen Sachverhalt ebenfalls regelnden Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern gebeten. Die zentralen Ausschreibungsblätter des Bundesministers der Verteidigung für zivile Dienstposten enthalten im übrigen folgenden Hinweis: Jeder Dienstposten steht grundsätzlich weiblichen und männlichen Bewerbern gleichermaßen offen. Der nachgeordnete Bereich ist gehalten, ebenso zu verfahren. 2. Im Bundesministerium der Verteidigung liegen zur Zeit keine konkreten Vorschläge für sogenannte Frauenförderungspläne vor. Es sind jedoch Vorarbeiten geleistet worden, die die Situation der im zivilen Bereich und bei den Streitkräften beschäftigten Frauen erfassen. Aufgrund dieser Vorarbeiten wird es möglich sein, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Frauenförderungspläne zu entwickeln, sobald eine entsprechende einheitliche Konzeption besteht. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 114 und 115): Zu welchen Ergebnissen hat die bisherige Arbeit der vom Bundesverteidigungsministerium am 26. Mai 1981 eingesetzten Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr geführt? Welche Planungsinstrumentarien gibt es beim Bundesverteidigungsministerium z. Z. insgesamt mit den dazugehörigen Berichts- bzw. Vorlageterminen? 1. Die Kommission hat bisher fünfmal getagt und zwei weitere Termine sind vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, daß das vollständige Untersuchungsergebnis dem Minister im Mai 1982 vorgelegt werden kann. 2. Zu den wichtigsten Instrumentarien gehören die Regelungen des Erlasses „Bundeswehrplanung im BMVg" in der Fassung vom 25. September 1981. Unterstützung für die Bundeswehrplanung erfolgt durch ein im BMVg seit 1971 entwickeltes DV-System: das „Management- und Informationssystem Planung (MISP1)", sowie durch Studieneinrichtungen zur Untersuchung von Einzelproblemen. Darüber hinaus gibt es Planungsinstrumentarien mit entsprechender DV-Unterstützung für alle Einzelbereiche der Planung, also z. B. für die Personal-, Infrastruktur-, Rüstungs- und Haushaltsplanung. Die Erarbeitung und Vorlage von Planungsdokumenten und Berichten werden von den spezifischen Merkmalen der jeweiligen Planungsphase bestimmt. Dokumente der Zielsetzung haben in der Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5087* Regel mehrjährige Gültigkeit und werden — der Lage entsprechend — langfristig fortgeschrieben. Dokumente der Planungsdurchführung richten sich nach den Notwendigkeiten des Haushaltsrechts, unterliegen also einem jährlichen Zyklus. Planungskontrolle ist ein permanenter Prozeß mit speziellen Schwerpunkttätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorlage von Planungsdokumenten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Boroffka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 116 und 117): Bleibt die Bundesregierung unverändert bei ihrer mehrfach geäußerten Haltung, die Durchführung eines Weltkongresses über Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen im Jahr 1984 in Berlin (West) als Folgeveranstaltung des dort vom 29. Juni bis 2. Juli 1980 abgehaltenen 1. Weltkongresses tatkräftig zu unterstützen? Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die für einen solchen Kongreß notwendigen langfristigen Vorbereitungen ihre, auch haushaltsmäßig abzusichernde, endgültige Entscheidung rechtzeitig, d. h. noch in den nächsten Wochen treffen? Zu Frage 116: Die Bundesregierung hält die Durchführung eines zweiten Kongresses über Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen in Berlin grundsätzlich für wünschenswert und ist bereit, einen solchen Kongreß zu unterstützen. Ob bereits 1984 eine Folgeveranstaltung stattfinden kann, ist jedoch fraglich, da die Vorbereitung eines solchen Kongresses in erheblichem Umfang durch Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes erfolgen muß. Wie die Erfahrung aus dem 1. Kongreß gezeigt hat, ist die mit einer außergewöhnlichen Mehrbelastung der Mitarbeiter verbundene Vorbereitung und Betreuung eine Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung. Die Personalkapazitäten des betreffenden Instituts des Bundesgesundheitsamtes sind aber derzeit im Rahmen der Durchführung der Arzneimittelgesetz-Novelle, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes für den Verbraucher erste Priorität genießt, gebunden. Zu Frage 117: Die Festlegung eines Termins für die haushaltsmäßige Absicherung eines derartigen zweiten Kongresses ist zur Zeit aus den eben genannten Gründen noch nicht entscheidungsreif. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 118 und 119): Ist der Bundesregierung bekannt, daß vorgesüßte Fertigteepräparate (mit einem Zuckeranteil von bis zu 96 v. H. im Granulat) von Produzenten, die im Verband für Diätetische Nahrungsmittelhersteller zusammengeschlossen sind, als „Durstlöscher" und zum Trinkgenuß „zwischen den Mahlzeiten" auf den Verpackungen als Trinknahrung für Säuglinge und Kleinkinder offeriert werden, obwohl bei Zufuhr aus Säugerflaschen bereits schwere Zahnschäden bei ein- bis dreijährigen Kindern hervorgerufen werden können, und was denkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, in denen das Ausmaß dieser Zahnschäden untersucht wird, und was gedenkt die Bundesregierung — gerade auch angesichts der hohen materiellen Schäden, die auf diese Weise zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten von den Krankenkassen getragen werden müssen — zu unternehmen? Der Bundesregierung sind die wissenschaftlichen Untersuchungen des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Gießen, bekannt. Sie haben gezeigt, daß zwischen dem Dauergebrauch zuckerhaltiger Kinderfertigtees und dem Auftreten von Zahnschäden bei Säuglingen und Kleinkindern ein Zusammenhang besteht. Sie hat keine Rechtsgrundlage um den Verzehr gesüßten Tees überhaupt oder speziell von vorgesüßten Fertigteepräparaten zu verbieten. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse ist aber mit dem Bundesverband . der diätetischen Lebensmittelindustrie erörtert worden, in welcher Weise der Gefahr von Zahnschäden vorgebeugt werden kann. Als Ergebnis sind bereits die folgenden konkreten Maßnahmen eingeleitet bzw. ergriffen worden: Die dem Bundesverband angeschlossenen Herstellerfirmen haben zugesagt, die Etikettierung der Produkte zu verändern. So soll bei den neuen Etiketten der Teepackung auf die Empfehlung zur Verwendung vor dem Einschlafen verzichtet werden und ein Warnhinweis vor Dauergebrauch der Teezubereitungen in Saugerfläschchen wegen der damit verbundenen Gefahr der Kariesentstehung angebracht werden. Für die Übergangszeit bis zur Einführung der geänderten Etiketten sind zusätzliche Maßnahmen wie Etiketten- und Regalaufkleber, die vom Außendienstpersonal angebracht werden, vorgesehen. In dem bereits erwähnten Gespräch mit dem Bundesverband der diätetischen Lebensmittelindustrie wurde auch mitgeteilt, daß der Vertrieb der Saugerfläschchen zu den genannten Zwecken ganz eingestellt wird. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die dem Verband nicht angehörenden Hersteller von Kindertees angeschrieben mit dem Ziel, sie zu entsprechenden Vorkehrungen zu veranlassen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/1297 Fragen 120 und 121): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse — gegebenenfalls welche — vor über ein Anwachsen von Folgekriminalität bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang steht 5088* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 mit ihrer Spielleidenschaft an Spielautomaten, die an für jedermann frei zugänglichen Stellen installiert sind? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Installation dieser Geräte an solchen frei zugänglichen Stellen einzuschränken oder zu verbieten, um Kinder und Jugendliche, die nach dem Jugendschutzgesetz zu sogenannten Spielhöllen keinen Zugang haben, hinreichend zu schützen? Zu Frage 120: Ich nehme an, daß Ihre Frage die Folgekriminalität in der Form von Geldbeschaffungskriminalität für das Spielen Minderjähriger an Unterhaltungsautomaten, insbesondere an Videospielgeräten moderner Bauart betrifft. Wissenschaftliche Untersuchungen über Folgekriminalität dieses Spielens sind der Bundesregierung — soweit ersichtlich — nicht bekannt. Ein solcher Zusammenhang ist nach der Lebenserfahrung nicht auszuschließen, kann jedoch nicht quantifiziert werden. Auch in Eingaben aus der Bevölkerung ist diese Problematik bereits angesprochen worden. Diese Hinweise reichen jedoch nicht aus, um ein Maß von Gefährdung feststellen zu können, das präventive gesetzgeberische Maßnahmen erfordert. Zu Frage 121: Nach augenblicklichem Stand ist im Rahmen der z. Zt. auf Ressortebene in Vorbereitung befindlichen Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ein Aufstellverbot für Videospielgeräte mit gewalt- und kriegsverherrlichenden Darstellungen vorgesehen. Ein weitergehendes Verbot beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht vorzuschlagen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 122 und 123): Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse über das Ausmaß und die Hintergründe der jüngsten Tierarzneimittelskandale, und wann wird die Bundesregierung die angekündigten Verschärfungen des Arzneimittelgesetzes und einiger Durchführungsverordnungen vorlegen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Umfang der Produktion und den Import von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland und darüber, welche Mengen der Tierarzneimittelproduktion legal von den Tierärzten an die Landwirte zur Behandlung kranker Tiere weitergegeben wird? Zu Frage 122: Nicht zuletzt wegen der jüngsten Tierarzneimittelskandale hat die Bundesregierung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes verabschiedet und am 22. Januar 1982 dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet. Dieses Gesetz hat zum Ziel, den Arzneimittelmißbrauch bei Tieren einzudämmen und die Voraussetzungen für eine bessere Kontrolle der Gewinnung rückstandsunbedenklicher Lebensmittel zu schaffen. In Verbindung mit dem Gesetzesvorhaben werden in einer Reihe von Verordnungen, die zur Zeit in Vorbereitung sind und gleichfalls in diesem Jahr dem Bundesrat zugeleitet werden sollen, weitere arznei- und lebensmittelrechtliche Vorschriften erlassen werden, die dieser Zielsetzung ebenfalls dienen. Zu Frage 123: Nach Angaben der beteiligten Wirtschaft hatte die Gesamtproduktion einschließlich des Exportes von veterinärpharmazeutischen Erzeugnissen im Jahre 1980 einen Wert von 321 Millionen DM. Eine Aufgliederung nach verschreibungspflichtigen und sonstigen Erzeugnissen war nicht möglich. Der Bundesregierung sind keine Daten über die Menge der importierten Tierarzneimittel bekannt. Eine Unterscheidung nach legaler und illegaler Abgabe ist der Bundesregierung nicht möglich. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 124 und 125): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Anstieg der Tierarzneimittelproduktion und -anwendung in Abhängigkeit von der Zunahme der Massentierhaltung? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Verbraucher über die verschiedenen Produktionsmethoden des angebotenen Fleisches und die dabei eventuell entstehenden Unterschiede im Hinblick auf die Qualität des Fleisches zu informieren? Zu Frage 124: Der Produktionswert der veterinärpharmazeutischen Erzeugnisse hat sich nach Verbandsangaben von 1972 bis 1980 etwa verdoppelt. Zur gleichen Zeit stieg der Wert der tierischen Produktion von 28,5 auf 38 Milliarden DM. Es liegt nahe, daraus den Schluß zu ziehen, daß mit dem Anstieg der tierischen Produktion eine vermehrte Anwendung von Tierarzneimitteln verbunden sein könnte. In diesem Zeitraum hat auch eine weitere Konzentration in der Tierhaltung stattgefunden, wie sich aus den Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes über Bestandsgrößen in der Viehhaltung ergibt. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden Tierarzneimittel bei allen Formen der intensiven tierischen Produktion und nicht nur in der Massentierhaltung zunehmend eingesetzt. Das derzeit vorliegende Zahlenmaterial erlaubt jedoch keine Zuordnung zu den Bestandsgrößen. Es ist jedoch festzuhalten, daß nur in kleineren Tierbeständen die Behandlung erkrankter Tiere individuell vorgenommen werden kann. In der Massentierhaltung muß die Behandlung in der Regel auf alle Tiere eines Bestandes ausgedehnt werden, wenn nur auf diese Weise im betreffenden Falle ein umfassender Gesundheitsschutz für den gesamten Bestand in wirtschaftlich vertretbarem Umfang sichergestellt werden kann. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5089* Zu Frage 125: Die Fleischqualität wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, darunter auch durch den Einsatz von Tierarzneimitteln in der Produktion. Soweit bestimmte Arzneimittel gesundheitlich bedenkliche Auswirkungen auf das Fleisch haben, ist bereits ihre Herstellung oder ihre Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verboten (z. B. Stilbene und Tyreostatika). So gewonnenes Fleisch ist deshalb nicht verkehrsfähig. Andererseits ermöglicht gerade auch die unter Beachtung von Wartezeiten zugelassene Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe Produktionsmethoden, bei denen negative Einflüsse auf die Qualität des Fleisches nicht auszuschließen sind. Neben Arzneimitteln haben auch andere Faktoren Einfluß auf die Fleischqualität. Die einzelnen Faktoren, wie Genetik, Fütterung, Haltung, Transport und Schlachtung und ihre Wechselwirkungen untereinander, können derzeit nicht differenziert bewertet werden. Eine generelle Information des Verbrauchers über die Produktionsmethoden in Form einer rechtlichen Regelung hätte deshalb keine ausreichend sichere Grundlage. Es wäre allerdings von den beteiligten Wirtschaftskreisen zu prüfen, ob und wie durch Sicherung des Herkunftsnachweises auf den einzelnen Handelsstufen einem Verbraucherwunsch nach Information über bestimmte Produktionsmethoden, wie z. B. Intensivmast, Rechnung getragen werden könnte. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 126 und 127): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Naturalrabatte beim Vertrieb von Tierarzneimitteln, und wird sie darauf hinwirken, daß die Naturalrabatte eingeschränkt oder verboten werden, wenn sich zeigen sollte, daß sie eine wesentliche Quelle des grauen Tierarzneimittelmarkts sind? Wirft die Praxis der Naturalrabatte nach Meinung der Bundesregierung nicht steuerrechtliche Probleme auf, und wie werden die Naturalrabatte für Tierarzneimittellieferungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bei den Tierärzten in bezug auf Umsatzsteuer und Einkommensteuer behandelt? Zu Frage 126: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Praxis der progressiven Rabattgewährung im Verkehr mit Tierarzneimitteln weit verbreitet ist. Wenn auch möglicherweise dem illegalen Arzneimittelmarkt durch übermäßige Rabatte Vorschub geleistet wird, so ist ein Verbot der Rabattgewährung jedoch nicht geeignet, illegale Praktiken zu unterbinden, da es durch Gewährung anderer Vorteile umgangen werden kann. Zu Frage 127: Bei der Umsatzsteuer wirft die Gewährung von Naturalrabatten kein Problem auf. Der Hersteller hat für seine Lieferung von Arzneimitteln nur das zu versteuern, was der Abnehmer (Tierarzt) dafür aufwendet. Der Tierarzt kann die ihm vom Hersteller in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von der für seine eigenen Umsätze geschuldeten Steuer absetzen. Die Weitergabe der Tierarzneimittel — auch der als Naturalrabatte empfangenen — unterliegt beim Tierarzt der Umsatzsteuer. Auch einkommensteuerrechtlich entstehen durch die Gewährung von Naturalrabatten keine Probleme. Rabatte mindern beim Lieferer den Verkaufspreis und beim Empfänger die Anschaffungskosten. Der Tierarzt hat den für die bestellte Menge vereinbarten Einkaufspreis als Anschaffungskosten für die gesamte erhaltene Menge (Bestellmenge plus Naturalrabatt) anzusetzen, mit der Folge, daß er beim späteren Verkauf nur den geringeren Stückpreis als Aufwand verrechnen kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau 'Weyel (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 128 und 129): Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die jetzigen Möglichkeiten der Kontrolle über die Herstellung und den Vertrieb von Tierarzneimitteln aus, oder müßte für eine wirksame Kontrolle der präparateweise Nachweis in den einzelnen Pharmabetrieben durch zusätzliche Formvorschriften im Arzneimittelgesetz geregelt werden? Hält die Bundesregierung die Kontrolle der sachgerechten Anwendung von Tierarzneimitteln ausschließlich durch arzneimittelrechtliche Maßnahmen für ausreichend, und wie beurteilt sie die Forderung nach Vorverlegung der Kontrollen in den Stall? Zu Frage 128: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Herstellung und Vertrieb vors Tierarzneimitteln einer besseren Kontrolle bedürfen. Entsprechende Vorschriften sollen durch Rechtsverordnung, gestürzt auf § 54 des Arzneimittelgesetzes, erlassen werden. Danach sollen pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhändler Nachweise über die Empfänger der abgegebenen apothekenpflichtigen Tierarzneimittel vorlegen. Diese müssen — soweit erforderlich — in geeignete r Weise zeitlich und nach den jeweiligen Arzneimitteln geordnet sein. Zu Frage 129: Die Bundesregierung sieht in der Kontrolle der sachgerechten Anwendung von Tierarzneimitteln durch arzneimittelrechtliche Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung illegaler Praktiken. Sie hält jedoch eine Ergänzung durch Vorverlagerung von Kontrollen in den Stall für zweckmäßig. Es ist deshalb im Rahmen der Tierarzneimittelnovelle auch eine Änderung des Fleischbeschaugesetzes vorgesehen, wonach im Interesse einer wirksameren Rückstandskontrolle bei Schlachttieren die Probenahme im Erzeugerbetrieb erleichtert werden soll. 5090* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Zu diesem Zweck soll es der zuständigen Behörde ermöglicht werden, Proben vor Abgabe der Schlachttiere aus dem Erzeugerbetrieb zu entnehmen. Dies soll über eine Anzeigepflicht in Verbindung mit einer Kennzeichnung der Schlachttiere durch den Erzeugerbetrieb erreicht werden, ohne daß die Abgabe von Schlachttieren beeinträchtigt wird. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Rayer (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 130 und 131): Sind bei der Kontrolle der Vertriebswege von Tierarzneimitteln die öffentlichen Apotheken einbezogen, und ist beabsichtigt, sie eventuell zur Sicherung eines lückenlosen Nachweis- und Überprüfungungssystems in die Kontrollen einzubeziehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, den Tierärzten den Verkauf von Tierarzneimitteln zu untersagen, und wäre der ausschließliche Vertrieb durch Apotheken eine Möglichkeit, den Mißbrauch zu unterbinden? Zu Frage 130: Die öffentlichen Apotheken sind nach Maßgabe des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung in die Kontrollen einbezogen. Es ist beabsichtigt, auch die Überwachung der Apotheken hinsichtlich der Abgabe von Tierarzneimitteln zu intensivieren. Zu Frage 131: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Verbot der Abgabe von Tierarzneimitteln durch Tierärzte und der Alleinvertrieb durch Apotheken keine geeignete Maßnahme darstellen würde, den Mißbrauch von Tierarzneimitteln zu verhindern. Durch die vorgesehenen. Änderungen im Arzneimittelgesetz wird jedoch die Möglichkeit einer strengeren Überwachung gegeben. Das tierärztliche Dispensierrecht ist im Interesse einer sachgerechten Versorgung von Tieren mit Arzneimitteln erforderlich; es hat sich im Grundsatz bewährt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 132): Für welche bisher bei uns nicht verschreibungspflichtigen Fütterungsarzneimittel- oder Futtermittelzusätze gibt es Bestrebungen für einschränkende Regelungen auf europäischer Ebene, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesen Vorhaben ein? Grundregelungen für Fütterungsarzneimittel sind in den EG-Tierarzneimittelrichtlinien, die am 30. September 1981 durch den EG-Ministerrat auf intensives deutsches Drängen verabschiedet worden sind, enthalten. Danach dürfen Fütterungsarzneimittel nur aus zugelassenen Arzneimittelvormischungen hergestellt werden. Der vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes dient u. a. der Umsetzung dieser Vorschrift. Ergänzende Regelungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Abgabe von Fütterungsarzneimitteln hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ebenfalls auf deutsches Drängen in einem Richtlinienvorschlag dem Rat der EG soeben zugeleitet. Nicht verschreibungspflichtige Fütterungsarzneimittel kommen praktisch nicht vor. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 9/1297 Frage 133): Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Risiken jener Antibiotika für die Verbraucher, die als Futtermittelzusätze legal gehandelt und angewendet werden, um zu schnelleren Masterfolgen z. B. bei Schweinen, Mastbullen, Kälbern und Fischen zu kommen, und wird die Bundesregierung im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher Bestrebungen unterstützten, die Anwendung von solchen Futtermittelzusätzen auf europäischer Ebene zu verbieten? Die Verwendung von Antibiotika als Futtermittelzusatz ist in der EWG einheitlich durch die Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung geregelt. In den Mitgliedstaaten dürfen nur die in den Anhängen der Richtlinie aufgeführten Stoffe entsprechend den im einzelnen festgelegten Anwendungsbedingungen eingesetzt werden. Bei der Aufnahme in die Richtlinie unterliegt der Zusatzstoff einer Zulassungsprüfung, wobei die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Tier und Mensch, die Wirksamkeit und die Nachweisbarkeit eingehend untersucht werden. Auch muß sichergestellt sein, daß der Zusatzstoff nicht aus schwerwiegenden Gründen der medizinischen Anwendung vorbehalten bleiben muß. An der Zulassungsprüfung ist in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesgesundheitsamt in Berlin maßgebend beteiligt. Mit diesem Zulassungsverfahren wird Vorsorge getroffen, daß durch den Einsatz eines Antibiotikums als wachstumsfördernder Futtermittelzusatz die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet wird. Die Bundesregierung ist von jeher bemüht, die Verwendung von Futtermittelzusätzen auf das für die Tierernährung notwendige Maß zu beschränken und hierbei nur solche Stoffe zuzulassen, die in der Behandlung von Krankheiten keine Bedeutung haben. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 134 und 135): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5091* Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Großhandlungen im Tierarzneimittelvertrieb tätig sind? Wie beurteilt die Bundesregierung die Funktion des Großhandels im Tierarzneimittelvertrieb, und wird sie eventuell durch besondere Auflagen dafür sorgen, daß über den Großhandel der Tierarzneimittelmißbrauch nicht ermöglicht bzw. gefördert wird? Zu Frage 134: Auf meine fernschriftliche Anfrage liegen bisher Antworten aus sieben Bundesländern vor. Danach ergibt sich folgendes Bild: Schleswig-Holstein: 2 Tierarzneimittelgroßhandlungen Nordrhein-Westfalen: 22 Tierarzneimittelgroßhandlungen Niedersachsen: 30 Tierarzneimittelgroßhandlungen Baden-Württemberg: 2 Tierarzneimittelgroßhandlungen Berlin: 2 Tierarzneimittelgroßhandlungen Hessen: 24 Tierarzneimittelgroßhandlungen Bayern: 12 Tierarzneimittelgroßhandlungen Rheinland-Pfalz: 10 Tierarzneimittelgroßhandlungen Nicht eingeschlossen in diese Zahlen sind die Tierarzneimittelhersteller sowie Vertriebsunternehmer, die einer Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz bedürfen und zum Teil über eigene Vertriebssysteme verfügen. Zu Frage 135: Dem Großhandel mit Tierarzneimitteln kommt eine Verteilerfunktion im Verkehr mit Tierarzneimitteln zu, jedoch werden die Tierärzte in der Mehrzahl der Fälle durch Vertriebsorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer direkt beliefert. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung waren am illegalen Vertrieb von Tierarzneimitteln auch Großhandelsbetriebe nicht unerheblich beteiligt. Die Erfahrungen der zuständigen Behörden haben gezeigt, daß bei einem Teil der Gewerbetreibenden auf diesem Gebiet erhebliche Unkenntnisse nicht nur über arzneimittelrechtliche Vorschriften, sondern auch über die Bedeutung und die gesundheitlichen Auswirkungen des leichtsinnigen oder fahrlässigen Umgangs mit solchen Arzneimitteln besteht. Es ist daher erforderlich, daß sich die zuständige Behörde vor Aufnahme des Betriebs des Großhandels davon überzeugt, daß die erforderlichen Voraussetzungen für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln erfüllt sind. In dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, der dem Bundesrat vorliegt, ist deshalb eine Ergänzung der Ermächtigung in § 54 des Arzneimittelgesetzes vorgesehen, durch die dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt wird, den Großhandel mit bestimmten Arzneimitteln, insbesondere apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren, von einer vorherigen amtlichen Anerkennung des Betriebes abhängig zu machen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 136 und 137): Trifft es zu, daß die Kindersterblichkeit von Kindern unter einem Jahr pro 1 000 Geburten in der Bundesrepublik Deutschland noch immer über dem Durchschnitt in der Europäischen Gemeinschaft liegt, und worauf führt die Bundesregierung dies zurück? Was gedenkt sie zu unternehmen, um endlich eine Besserung in diesem Bereich zu erzielen? Zu Frage 136: Im Vergleich der Säuglingssterblichkeit europäischer Länder nimmt die Bundesrepublik Deutschland einen mittleren Platz ein. Während die Bundesrepublik 1973 mit 22,7 auf 1 000 noch an 16. Stelle in einer 26 europäische Länder erfassenden Statistik lag, hat sich die Situation inzwischen deutlich verbessert. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches 1981 liegt die Bundesrepublik mit 12,6 nunmehr an 10. Stelle. Internationale Statistiken sind nur dann voll vergleichbar, wenn bei der Erfassung einheitlich vorgegangen wird. Im Vergleich zur DDR z. B. steht die Bundesrepublik Deutschland scheinbar ungünstiger da. Aber während in der Bundesrepublik Deutschland den Empfehlungen der WHO folgend von den 3 Lebenszeichen — Lungenatmung, pulsierende Nabelschnur, Herzschlag — jedes für sich ausreicht, um eine Lebendgeburt zu bezeichnen, werden dort nur Lungenatmung und Herzschlag gemeinsam als Zeichen des Lebens bei der Geburt bewertet; damit werden Risikogruppen ausgesondert, die hier erfaßt sind und zu dem ungünstigeren Ergebnis beitragen. Hingewiesen sei auch auf andere bestimmende Faktoren wie der hohe Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland, mit einer Säuglingssterblichkeit, die über derjenigen der deutschen Bevölkerung liegt. Auch diese müßten für einen genauen Vergleich standardisiert werden. Zu Frage 137: Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich mehrfach und ausführlich mit der Säuglingssterblichkeit befaßt, Analysen erstellt und notwendige Maßnahmen aufgezählt, die nur mit Unterschieden je nach Ausgangslage in den Ländern umzusetzen sind. Aus der Sicht der Bundesregierung sind die noch immer zu geringe Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen insbesondere durch Risikogruppen (Alleinstehende, Ausländerinnen, sehr junge und Mütter mit mehreren Kindern) und die sich bei diesen Gruppen anschließende zu geringe Überwachung in der Säuglingszeit Zielpunkte, auf die sich die Maßnahmen auch der Bundesregierung konzentrieren. Sie hat entsprechende Forschungsaufträge vergeben und deren Erkenntnisse in Modellerprobungen umgesetzt, wobei noch nicht alle Modelle abgeschlossen sind. Es wird einer weiteren Verbesserung des Angebots im Bereich der Schwangerenvorsorge bedürfen, ebenso eines weiteren Aus- 5092* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 baus der Perinatalmedizin, insbesondere aber bedarf es spezieller Maßnahmen, um die Betreuung von Risikokindern während der ersten Lebensjahre sicherzustellen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 138): Sind die Beratungen des Sachverständigengremiums, das sich mit den „Richtlinien für die Ausführung und Anbringung von Rückspiegeln" — insbesondere für Kraftomnibusse — befaßt, zwischenzeitlich abgeschlossen bzw. welche Möglichkeiten, diese Beratungen mit dem Ziel eines baldigen Ergebnisses zu beschleunigen, sieht die Bundesregierung? Die Beratungen des Sachverständigengremiums sind noch nicht abgeschlossen. Bereits mehrfach wurde darauf hingewirkt, die Arbeiten zu beschleunigen. Da das Sachverständigengremium auf freiwilliger Basis arbeit, sind die Möglichkeiten, die Beratungen weiter zu beschleunigen, jedoch begrenzt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 139): Welche Verwendung hat die Bundesregierung für den in Kürze ausscheidenden Präsidenten Dr. Vaerst und die übrigen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbahn vorgesehen? Die Überlegungen über eine Verwendung sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 140 und 141): Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache zu unternehmen, daß infolge des Fehlens eines Überwachungssystems rechtswidrige Meeresverschmutzungen bisher kaum bewiesen und geahndet werden können? In wieviel Fällen sind 1981 auf Schiffen unter fremder Flagge Mängel hinsichtlich des Schiffs und seiner Besatzung u. a. auf Grund der Tankschiffprüfliste festgestellt worden, und welche Maßnahmen sind in diesen Fällen ergriffen worden? Zu Frage 140: Für die Überwachung des Küstenmeeres auf Meeresverschmutzungen sind die Länder zuständig. Soweit außerhalb der Hoheitsgewässer in der Deutschen Bucht noch keine regelmäßige Überwachung auf Meeresverschmutzungen durchgeführt wird, weil ausreichende polizeiliche Überwachungsorgane in diesem Bereich noch nicht zur Verfügung stehen, ist geplant, den Bundesgrenzschutz und die Zollverwaltung hiermit zu beauftragen. Darüber hinaus sollen subsidiär auch die Wasserschutzpolizeien der Länder hierzu ermächtigt werden, soweit Polizeikräfte des Bundes nicht erreichbar sind. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, daß rechtswidrige Meeresverschmutzungen bewiesen und geahndet werden können. Zu Frage 141: Wie ich Ihnen bereits unter dem 13. Januar 1982 auf eine ähnliche Frage mitteilte, liegen die Gesamtzahlen über die Ergebnisse der Kontrollen auf Schiffen unter fremder Flagge für 1981 noch nicht vor. Hiermit wird bis etwa Mai 1982 gerechnet. Anlage 56 Antwort Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 9/1227 Fragen 142 und 143): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Rettungs- und Einsatzfahrzeugen, wie z. B. solchen für den Krankentransport, die Benutzung von Spikes-Reifen für die Wintermonate zu erlauben? Wenn eine allgemeine Erlaubnis für die genannten Fahrzeuge abgelehnt wird, kann sie nicht wenigstens für solche Berglandregionen erteilt werden, in denen während der Wintermonate, nachdem der Einsatz von Streusalz aus Umweltschutzgründen nunmehr unterbleibt, durchgehend mit verschneiten oder vereisten Fahrbahnen zu rechnen ist? Ihre beiden Fragen müssen mit nein beantwortet werden, denn die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen liegt bei den Bundesländern. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 144): Ist die Bundesregierung bereit, von der Haltung des Bundesverkehrsministers, daß der Straßenbau für Konjunktur- und Investitionsprogramme ungeeignet sei, abzurücken und in absehbarer Zeit ein Konjunktur- und Investitionsprogramm für den Straßenbau in die Tat umzusetzen? Das von Ihnen verwendete Zitat ist nicht korrekt und insofern kann Ihre Frage nicht beanwortet werden. Im übrigen erscheint die Diskussion um Einzelbestandteile eines Beschäftigungsprogramms verfrüht, solange die Entscheidung über ein Gesamtprogramm nicht gefallen ist. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 145): Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung nun end- gültig zum Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals, nachdem Bundeskanzler Schmidt vor wenigen Monaten dem österrei- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5093* chischen Bundeskanzler die Zusage für die Fertigstellung des Kanals gegeben hat, Bundeswohnungsbauminister Dr. Haack am Wochenende 23./24. Januar 1982 nachdrücklich für den Weiterbau des Kanals eingetreten ist, während Bundesverkehrsminister Dr. Hauff dieses Projekt Ende des vergangenen Jahrs als „die größte Fehlinvestition seit dem Turmbau von Babel" bezeichnet hat? Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß es für sie an den Verpflichtungen nach dem Duisburger-Vertrag von 1966 keine einseitigen Änderungen geben kann. Dieser Vertrag enthält in § 6 einen Anderungsvorbehalt zur Berücksichtigung veränderter Umstände. Die Bundesregierung erachtet zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Rahmenbedingungen für so gewichtig, daß sie Verhandlungen mit dem Vertragspartner Bayern aufnehmen will mit dem Ziel finanzwirtschaftlich, ökonomisch und ökologisch abgewogene Konzepte für das weitere Vorgehen beim Projekt Main-Donau-Wasserstraße (MainDonau-Kanal, Donauausbau) zu finden. In diese Verhandlungen soll auch die qualifizierte Beendigung des Vorhabens in der Kanalstrecke zwischen Nürnberg und Kelheim einbezogen werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 146): Hat die Bundesregierung wegen der durch das polnische Militärregime der Lufthansa verweigerten Luft- und Landerechte in Warschau interveniert und mit welchem Erfolg, zumal gleichzeitig die staatliche polnische Luftverkehrsgesellschaft „LOT" die Flug- und Landerechte in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor gewährt erhält? Nachdem die Absicht der polnischen Luftverkehrsgesellschaft LOT bekanntgeworden war, in beschränktem Umfang wieder regelmäßige Dienste nach Frankfurt und Köln aufzunehmen, wurde der LOT am 28. Januar 1982 mitgeteilt, daß Landerechte hierfür nur bei entsprechenden Gegenrechten für die Lufthansa in Warschau erteilt werden könnten. Die Bundesregierung handelt hierbei in Übereinstimmung mit westlichen Nachbarländern. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 147): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Gemeinschaft, sich mit 2 Millionen ECU am Ausbau eines neuen Flugplatzes auf Grenada zu beteiligen, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß dieser Flugplatz auch militärisch genutzt werden wird? Ein Vorhaben der Europäischen Gemeinschaften, sich mit 2 Millionen ECU am Ausbau eines neuen Flugplatzes auf Grenada zu beteiligen, gibt es nicht. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 148): Inwieweit werden 1982/83 die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal gegenüber der bisherigen Planung eingeschränkt, und ist hiervon auch der beabsichtigte Neubau der Lotsenstation in Breiholz betroffen? Nach dem derzeitigen Stand der mittelfristigen Finanzplanung 1982 bis 1986 ist nicht vorgesehen, gegenüber der bisherigen Planung die Mittel für das Anpassungs- und Sicherungsprogramm des NordOstsee-Kanals einzuschränken. Die Zuweisung der Unterhaltungsmittel erfolgt — wie in den vorausgegangenen Jahren — entsprechend dem Bedarf und der Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen für die Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes des Nord-Ostsee-Kanals. Gegenüber 1981 ist eine Kürzung der Unterhaltungsmittel für 1982 nicht vorgenommen worden. Eine Aussage für das Haushaltsjahr 1983 kann derzeit noch nicht gemacht werden. Der beabsichtigte Neubau der Lotsenstation Breiholz ist von den Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal nicht betroffen. Die Planung dieses Neubaus, der aus Lotsabgaben finanziert werden soll, wird zügig fortgeführt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 149 und 150): Ist es richtig, daß durch die 16. Änderungsverordnung der Fernmeldeordnung, die die Deutsche Bundespost Anfang letzten Jahres erlassen hat, private Notruftelefone nur noch errichtet werden können, wenn sie bis zum 31. Dezember 1981 angemeldet wurden, und warum hat die Bundesregierung diese private Initiative unterbunden, obwohl nicht gewährleistet ist, daß das neue Notruftelefon der Deutschen Bundespost von den Bundesländern im gleichen Mengenumfang gestellt wird, wie dies bisher von privater Seite aus geschehen ist? Warum hat die Deutsche Bundespost bei der privaten Industrie 4 000 Notruftelefone zu einem Zeitpunkt bestellt, zu dem bereits feststand, daß Notruftelefone von diesem Mengenumfang von den Bundesländern nicht abgerufen werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Fehldisposition zu korrigieren? 1. Es trifft zu, daß durch die 16. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung •(16. AndVFO) (BGBl. I S. 189 vom 24. Februar 81) vom 19. Februar 81 in Artikel 12 Abs. 2 bestimmt wird, daß die Unfallmelder privater Rettungsorganisationen neueingerichtet werden können, wenn sie bis zum 31. Dezember 81 beantragt und von der Deutschen Bundespost bestätigt wurden. Hierzu hat Staatssekretär Elias am 12. November 81 in der Fragestunde des Deut- 5094* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn. Freitag, den 5. Februar 1982 schen Bundestages ergänzt, daß die Deutsche Bundespost durchaus bereit ist, die Frist für die Anträge privater Notruftelefonträger zu verlängern, falls sich zeigen sollte, daß ein zügiger Ausbau sonst nicht erreicht werden kann und die Länder dem zustimmen. Da zwar von den Ländern nach den neuesten Ausbauplänen mittelfristig bereits 3 160 Anforderungen für Notruftelefone an Straßen, die nicht Bundesautobahnen sind, vorliegen, zur Zeit aber lediglich nur ca. 100 Notruftelefone beantragt sind, muß zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sollten die Länder in den nächsten Monaten wider Erwarten nicht das gemeinsam mit ihnen entwickelte Notruftelefon in stärkerem Maße als bisher beantragen, müssen Überlegungen angestellt werden, wie die Probleme im Sinne der o. a. Ausführungen gelöst werden können. Im übrigen können bestehende Unfallmelder weiterhin unbefristet betrieben werden. Außerdem ist die Auswechslung von störungsanfälligen oder beschädigten Unfallmeldern oder die Vervollständigung einer bestehenden Anlage, z. B. bei einer Ortsumgehung im Zuge einer Straßenführung, weiterhin unbefristet möglich. Der Umfallmelder ist eine private Zusatzeinrichtung zu einem Fernsprechhauptanschluß. Dieser Unfallmelder, ein Vorläufer des Notruftelefons, entspricht in seiner technischen Konzeption nicht den Anforderungen, die heute im Interesse des Notrufsystems 73 gestellt werden müssen. Das auf Empfehlung der von den Länderministern eingesetzten Technischen Kommission neu entwickelte Notruftelefon ersetzt den Unfallmelder, um jede Gefährdung von Menschenleben möglichst auszuschließen. Dies wird durch folgende Leistungsmerkmale unterstrichen: 1. Standortkennung 2. Ständige elektrische Überwachung 3. Freisprecheinrichtung 4. Automatischer Verbindungsaufbau 5. Verbindungsauslösung nur durch Abfragestelle 6. Keine Fremdspeisung erforderlich In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß die Länder bereits einer Empfehlung der Technischen Kommission folgen und sogar Unfallmelder durch Notruftelefone ersetzen. 2. Wie bereits erwähnt, liegen der Deutschen Bundespost Anforderungen für 3 160 Notruftelefone an Straßen vor, die nicht Bundesautobahnen sind. Es handelt sich also bei dem Auftrag über 4 000 Notruftelefone an die Fernmeldeindustrie um einen entsprechenden Erstbedarf, um den Ausbau des Notrufsystems 73 — in das das Notruftelefon integriert ist — gerecht werden zu können. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Frage 151): Wie vereinbart sich die Aussage des Bundespostministers anläßlich der Präsidentenbesprechung am 28./29. September 1981 in Bonn, bei der er wörtlich erklärt, „Der Ende 1981 voraussichtlich vorhandene Bedarf ist bei den Ämtern des Postwesens um ca. 3 000 Personaleinheiten im Jahresdurchschnitt und bei den Ämtern des Fernmeldewesens um ca. 7 500 Personaleinheiten abzusenken", mit dem bei der Deutschen Bundespost geltenden Personalbemessungssystem und insbesondere mit der vom Postverwaltungsrat hinterher beschlossenen Personalvermehrung um 6 000 Kräfte bei der Deutschen Bundespost? Die Aussage anläßlich der Präsidentenbesprechung betraf die Absenkung des prognostizierten Personalbedarfs auf der Basis einer kritischen Überprüfung aller organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen einschließlich der Prognosen der Außenverwaltungen. Eine dabei mögliche Absenkung der Zahl der Arbeitsposten wird mit den Mitteln des bei der Deutschen Bundespost geltenden Personalbemessungssystems, mithin systemkonform, durchgeführt. Die vom Bundespostminister angekündigte Absenkung des Personalbedarfs stellt die beabsichtigte Verminderung des Personalbedarfs im Verlauf eines bestimmten Zeitraums dar. Die vom Postverwaltungsrat beschlossene Personalvermehrung dagegen bezieht sich auf die für die einzelnen Jahre zu etatisierenden Mittel und drückt deshalb den Unterschied der beiden Jahresdurchschnittswerte des Personalbestands aus. Beide Zahlen sind wegen dieser Systematik nicht direkt miteinander verrechenbar. Die bedarfssenkenden und bestandserhöhenden Maßnahmen der Deutschen Bundespost stehen keineswegs im Widerspruch zueinander. Sie führen dazu, daß der rechnerische Personalfehlbestand verringert wird. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 154 und 155): Ist der Bundesregierung die Anzahl der Fälle bekannt, in denen Kraftfahrer auf den Transitwegen von und nach Berlin (West) von Beamten der Volkspolizei aufgefordert bzw. gebeten wurden, verunfallte, unverletzte Personen auf den Transitwegen mitzunehmen, und mit welchen Maßnahmen der Behörden der DDR hat ein Kraftfahrer zu rechnen, der dieser Aufforderung bzw. Bitte nicht nachkommt? Besteht eine rechtliche Verpflichtung zu einer Mitnahme, und was gedenkt die Bundesregierung gegen eventuelle Benachteiligungen dieser Kraftfahrer — z. B. durch Verzögerungen bei der Grenzabfertigung — zu unternehmen? Zu Frage 154: Der Bundesregierung sind Einzelfälle der in Ihrer Frage geschilderten Art bekannt geworden. Eine vollständige Erfassung derartiger Fälle ist nicht möglich, weil Kraftfahrer, die zur Mitnahme von Personen veranlaßt worden sind, dies nicht immer melden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5095* Vorgänge dieser Art sind wiederholt in der Kommission nach Art. 16 des Transitabkommens behandelt worden. Von seiten der DDR ist dabei klargestellt worden, daß es sich bisher stets um Fälle gehandelt hat, in denen eine Rechtspflicht zur Mitnahme nicht bestand. Unter diesen Umständen können entsprechende Ersuchen der Volkspolizei von dem betroffenen Kraftfahrer abgelehnt werden. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß gegen Kraftfahrer, die sich unter diesen Umständen weigern Hilfe zu leisten, von den DDR-Behörden vorgegangen wird. Zu Frage 155: Nach Art. 2 Abs. 2 des Transitabkommens finden im Transitverkehr die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung Anwendung. Nach den Rechtsvorschriften der DDR ist die Deutsche Volkspolizei unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu Hilfeleistungen heranzuziehen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren und Beseitigung von Störungen notwendig ist. Bisher ist davon nach Auskunft der DDR im Transitverkehr aber noch nicht Gebrauch gemacht worden. Es deutet auch nichts darauf hin, daß sich die Praxis der DDR in Zukunft ändern wird. Für die unfallbetroffenen Verkehrsteilnehmer wird die Mitnahme durch andere Fahrzeuge im allgemeinen die einfachste, schnellste und bequemste Möglichkeit der Rückkehr bzw. Weiterbeförderung darstellen. Die praktische Beeinträchtigung für die mitnehmenden Kraftfahrer ist durchweg gering. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß die Mitnahme anderer Verkehrsteilnehmer auf eigenes Risiko der Beteiligten erfolgt und die DDR für etwaige Schadensfälle auch dann nicht haftet, wenn Angehörige der Deutschen Volkspolizei vermittelnd tätig geworden sind. In einigen Fällen hat die Mitnahme anderer Verkehrsteilnehmer im Transitverkehr zu Verzögerungen bei der Ausreise geführt, weil die Grenzstellen nicht über den Vorfall unterrichtet waren. Unsere Delegation in der Transitkommission hat sich wiederholt für eine schnelle Information der Grenzbehörden durch die Deutsche Volkspolizei eingesetzt. Die DDR hat für dieses Anliegen Verständnis zum Ausdruck gebracht. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 156 und 157): Hat der Bundeskanzler bei seinem Treffen mit SED-Chef Honecker die dem Normalisierungsziel und der Verpflichtung zu gut nachbarlichem Verhalten, die sich aus dem Grundlagenvertrag ergibt, massiv zuwiderlaufende Aufrechterhaltung und Verstärkung der innerdeutschen Grenze zur Sprache gebracht und den Abbau dieser Anlagen sowie die Aufhebung des Schießbefehls gefordert? Hat der Bundeskanzler bei seinem Treffen mit SED-Chef Honecker die ständigen Verletzungen der internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch die Behörden der DDR, insbesondere des Rechts auf Verlassen jedes Landes einschließlich des eigenen, angesprochen und die Einhaltung dieser Verträge durch die DDR verlangt? Ich gehe davon aus, daß die Einschätzung der Bundesregierung und ihre Beurteilung der Sachverhalte, die Sie in Ihren Fragen genannt haben, allgemein bekannt sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang z. B. an meine Antwort vom 31. Juli 1979 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Graf Huyn in bezug auf das Grenzregime der DDR. Weiterhin erinnere ich an die umfassende Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU über das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR vom 20. September 1979. Den Standpunkt der Bundesregierung kennt die DDR-Regierung aus den von mir genannten und anderen vergleichbaren Verlautbarungen seit langer Zeit genau. Während des Treffens zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Herrn Honecker, wurden diese Probleme, die das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten belasten, selbstverständlich zur Sprache gebracht. Es liegt in der Natur der Sache, daß über Gespräche, die der Verdeutlichung unterschiedlicher Standpunkte und der Suche nach Lösungsmöglichkeiten dienten, die für beide Seiten akzeptabel sind, nicht in Einzelheiten berichtet werden kann. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 158 und 159): Wie beurteilt die Bundesregierung die faktische Verhinderung unmittelbarer Kontakte des Bundeskanzlers mit der Bevölkerung von Güstrow bei seinem Besuch in dieser Stadt durch die DDR-Behörden und durch die DDR? In welcher Weise hat sich der Bundeskanzler dem SED-Generalsekretär gegenüber gegen die äußere Gestaltung seines Besuchs in der Stadt Güstrow verwahrt, und weshalb blieb gegebenenfalls eine solche Verwahrung ohne Erfolg? Zur Beurteilung der Vorgänge in Güstrow hat Bundeskanzler Schmidt in der Erklärung der Bundesregierung am 13. Dezember 1981 vor dem Deutschen Bundestag u. a. ausgeführt, ich zitiere: Auf den Schluß des Treffens hat ... der übertriebene Polizei- und Parteieinsatz in Güstrow einen Schatten geworfen, der vielen Güstrower Bürgern die Möglichkeit genommen hat, mit meinen Begleitern und mir direkten Kontakt zu haben. 5096* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Der Kontrast zwischen dem Verständnis in den Delegationsgesprächen einerseits und diesem Spektakulum andererseits beleuchtet die Schwierigkeiten, denen sich deutsch-deutsche Begegnungen noch immer gegenübersehen. Ich habe dem, soweit es Ihre erste Frage angeht, nichts hinzuzufügen. Ich möchte ergänzend bemerken, daß eine Verwahrung kaum geeignet erscheint, die Schwierigkeiten, von denen hier gesprochen wird, aus der Welt zu schaffen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 160 und 161): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Außenministerium der DDR trotz der jüngsten Gespräche zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Staatsratsvorsitzenden Honecker in der vergangenen Woche außer Reisekorrespondenten auch in der DDR akkreditierten Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) die Teilnahme zur Berichterstattung über die vom 29. bis 31. Januar 1982 in Herrenhuth/Sachsen stattfindende Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR ohne Begründung verweigert hat? Weshalb erwähnt der Wortlaut der Gemeinsamen Kommuniqués bezüglich des Viermächteabkommens vom 3. September 1981 das Wort „Berlin" nicht an einer einzigen Stelle, und hat sich der Bundeskanzler insoweit einem Verlangen Honekkers gebeugt? Zu Frage 160: Wie Ihnen bekannt ist, hat unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Maßnahme der DDR-Behörden der Leiter der Ständigen Vertretung, Staatssekretär Bölling, im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR scharfen Protest eingelegt. Zu Frage 161: Die korrekte Bezeichnung des Abkommens, das die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika am 3. September 1971 in Berlin abgeschlossen haben, lautet „Quadripartite Agreement", nach unserer Übersetzung „Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971". Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR sind nicht Vertragsparteien des Abkommens und können seinen Titel nicht ändern. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 162 und 163): Welche Zugeständnisse der Bundesregierung beim Treffen Schmidt/Honecker liegen der Äußerung des SED-Generalsekretärs nach Beendigung des Treffens zugrunde, daß man in der Staatsangehörigkeitsfrage aufeinander zugehe? Hat der SED-Generalsekretär Honecker in seinem Interview mit dem SED-Zentralorgan „Neues Deutschland", veröffentlicht am 16. Dezember 1981, die gemeinsamen Absichten, Feststellungen und Beurteilungen über die innerdeutschen Probleme, die er erwähnte, nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend wiedergegeben? Zu Frage 162: Die Verwendung des Wortes „Zugeständnisse" in Ihrer Frage läßt das Mißverständnis entstehen, die Bundesregierung sei in Werbellin von ihrer bekannten, eindeutigen Haltung in der Frage der Staatsangehörigkeit abgewichen. Dies ist nicht der Fall! Allerdings ist die Bundesregierung — wie bereits in der Vergangenheit auch — bemüht, unter Wahrung ihrer grundsätzlichen Rechtsposition auftretende Unzuträglichkeiten pragmatisch zu lösen. Zu Frage 163: Gemeinsame Absichten, Feststellungen und Beurteilungen werden entsprechend der Ihnen sicher bekannten Übung nicht in Interviews, sondern im Gemeinsamen Kommuniqué niedergelegt. Daher versagt sich die Bundesregierung, Interview-Äußerungen von Generalsekretär Honecker öffentlich zu interpretieren. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 164 und 165): Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß mehrere hundert Jugendliche in den verschiedenen Teilen der DDR vom dortigen Staatssicherheitsdienst und der Transportpolizei daran gehindert wurden, aus Anlaß des Besuchs des Bundeskanzlers nach Güstrow zu gelangen? Welche Vorgänge und daraus zu ziehende Konsequenzen meinte der Bundeskanzler, als er in einem Rundfunkinterview über seinen Besuch in der DDR erklärte, es geschähen auch „auf westdeutscher Seite, auf dem Felde der Bundesrepublik Deutschland, mancherlei überflüssige unfreundliche Akte. Da müssen wir auch mal ein bißchen selber nachforschen, ob wir da nicht einiges korrigieren können", und im Zusammenhang damit von Versuchen sprach, „DDR-Besucher abzuwerben, die gar nicht abgeworben werden wollen"? Zu Frage 164: Die starken Sicherheitsvorkehrungen der DDR aus Anlaß des Besuchs des Bundeskanzlers in Güstrow umfaßten nach der Erkenntnis der Bundesregierung auch Kontrollen und Behinderungen beim Zugang nach Güstrow. Wie viele Bürger der DDR davon betroffen wurden und welche Maßnahmen im einzelnen veranlaßt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5097* Zu Frage 165: Es entspricht der — wie ich annehme — allgemeinen Überzeugung hier im Hause, daß jeder Deutsche alle Rechte und Pflichten nach unserer Rechtsordnung in Anspruch nehmen kann. Wir wollen aber niemanden gegen seinen Willen in Anspruch nehmen. Mit diesem Selbstverständnis einer freien Gesellschaft ist es nur schwerlich zu vereinbaren, daß Gäste aus der DDR — seien es Künstler, Sportler, Wissenschaftler o. ä. — gegen ihren erklärten Willen abgeworben werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 166 und 167): Hat der Bundeskanzler bei seinem Treffen mit SED-Chef Honecker die Strafrechtsnovelle der DDR vom 28. Juni 1979 mit ihrer den innerdeutschen Vereinbarungen und den Menschenrechtspakten widersprechenden Strafbedingungen zur Sprache gebracht und eine vertragskonforme Änderung dieser Gesetze gefordert? Weshalb verwendet das Gemeinsame Kommuniqué über das Treffen von Bundeskanzler Schmidt und SED-Chef Honecker anstelle der zutreffenden Bezeichnung „die beiden Staaten in Deutschland" die mißverständliche und irreführende Bezeichnung „die beiden deutschen Staaten"? Zu Frage 166: Beim Treffen am Werbellinsee sind mit Nachdruck die Belastungen im innerdeutschen Verhältnis angesprochen worden, darunter auch solche, die sich aus Rechtsetzungsakten der DDR ergeben. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, daß ich im Hinblick auf die vereinbarte Vertraulichkeit über Einzelheiten der Gespräche keine Auskunft geben kann. Zu Frage 167: Keine der beiden Bezeichnungen ist mißverständlich oder irreführend im Sinne unserer Rechtsauffassung. Es liegt auf der Hand, daß in einem Gemeinsamen Kommuniqué nur Bezeichnungen verwendet werden, die von beiden Seiten getragen werden können. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 168 und 169): In welchem Umfang wird die Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen und durch direkte Zuwendungen des Bundes gefördert, und ist diese Doppelseitigkeit im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Ersparnis von Staatsgeldern noch angebracht? Wieviel Projekte wurden im Rahmen der direkten Förderung der Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie seit Beginn des Programms gefördert, und wie viele Personen waren mit der Verwaltung dieses Programms innerhalb und außerhalb des Bundesforschungsministeriums beschäftigt? Zu Frage 168: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß bei der Förderung der Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen von einer Doppelgleisigkeit gesprochen werden kann. Die Förderung der Vertragsforschung kleiner und mittlerer Unternehmen durch den BMFT ist hinsichtlich des Förderungsziels und des Begünstigungstatbestandes gänzlich verschieden von der steuerlichen Förderung immaterieller Wirtschaftsgüter nach dem Investitionszulagengesetz, auf die sich Ihre Frage beziehen dürfte. Durch § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Investitionszulagengesetzes, der zur Verbesserung des Technologie-Transfers 1978 neu in das Gesetz eingefügt wurde, wird der Erwerb vorliegender F + E-Ergebnisse wie Patente, Erfindungen, Know-how gefördert. Zweck der Förderung ist es, die Nutzung und Verbreitung vorhandenen technischen Wissens zu verbessern. Das Vorliegen eines aktivierungsfähigen, immateriellen Wirtschaftsgutes ist daher für die steuerliche Förderung Voraussetzung. Im Unterschied dazu setzt die BMFT-Förderung an den laufenden, nicht aktivierungsfähigen Ausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge an, die darauf abzielen, daß neues technisches Wissen erst noch erarbeitet wird. Über die Unterschiede in den Förderungszwecken und Begünstigungstatbeständen hinaus, die eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Förderungsmaßnahmen weitgehend ausschließen, weisen die Förderungsrichtlinien „Vertragsforschung" unter Ziffer 2.1.3 ausdrücklich darauf hin, daß eine etwaige kumulative Inanspruchnahme der Investitionszulage nicht möglich ist. Nach Angaben des BMF liegen dort keine Informationen über das Volumen der steuerlichen Vergünstigung nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Investitionszulagengesetz vor. Die Zahl der von den Bundesländern in 1981 erteilten Bescheinigungen dürfte — wie vom BMFT recherchiert — nicht über 100 hinausgehen. Im Rahmen des BMFT-Programms „Externe Vertragsforschung" wurden im Jahre 1981 575 neue Vorhaben bewilligt und 10,5 Millionen DM an Fördermitteln ausgezahlt. Zu Frage 169: Bis 31. Dezember 1981 wurden insgesamt 1620 Vorhaben mit einer Fördersumme von 35 Millionen DM bewilligt. Die Maßnahme wird von der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigung (AIF) mit einem Aufwand von 1,5 Mannjahren an Wissenschaftlern und 5 Mannjahren an Sachbearbeitern und Hilfskräften betreut. Beim BMFT beläuft sich der Personalaufwand auf ca. 1/3 Mannjahr. 5098* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Engel (FDP) (Drucksache 9/1297 Frage 170): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß im Rahmen des laufenden Forschungs- und Entwicklungsprogramms des Bundesverkehrsministeriums zur Erprobung von Methanol — auch aus Gründen der Einsparung von Benzin und Diesel — vorhandene Gerätschaften auf Methanol umgestellt werden und Neuanschaffungen von vornherein für Methanolbetrieb vorzusehen sind? Im Rahmen der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Erprobung von alternativen Kraftstoffen wird Methanol in zwei verschiedenen Anwendungsformen untersucht. Zum einen wird Methanol als Zumischkomponente zu Vergaserkraftstoff eingesetzt. Hierfür müßten die Fahrzeuge mit meth-anolfesten Bauteilen ausgerüstet und die Gemischaufbereitung an den Betrieb mit dem Kraftstoff aus 15 Teilen Methanol und 85 Teilen Benzin (M 15) angepaßt werden. Zum anderen kommt der Methanolkraftstoff M 100 in speziell für den Methanolbetrieb optimierten Motoren zum Einsatz. Das Versuchsprogramm für den Mischkraftstoff M 15 wird Ende 1982 abgeschlossen, die Erprobung mit dem Methanolkraftstoff M 100 läuft bis Mitte 1983. Im Verlauf des Versuchsprogramms hat die beteiligte Mineralöl- und Automobilindustrie der Bundesregierung zugesichert, daß bereits heute eine Zumischung von bis zu 3 % Methanol zum Vergaserkraftstoff möglich ist, ohne daß mit Problemen bei den im Verkehr befindlichen Fahrzeugen zu rechnen ist. In Einzelfällen wird im Rahmen der Kraftstoffnormen DIN 51600 bereits heute Methanol dem Kraftstoff zugemischt. Weiterhin hat die Automobilindustrie versichert, daß die ab Baujahr 1982 ausgelieferten Neufahrzeuge mit methanolfesten Bauteilen ausgerüstet werden, so daß ein Betrieb mit Benzin-Methanol-Mischkraftstoff M 15 möglich ist. Weitergehende Entscheidungen sind erst nach Abschluß des Projekts möglich. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1297 Fragen 171 und 172): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Forschungsmittel in den USA, Japan, Frankreich und Großbritannien in den letzten fünf Jahren für Solarenergieforschung und insbesondere für Solarzellenentwicklung bereitgestellt wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich dazu die Anstrengungen in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich? Wie beurteilt die Bundesregierung die deutschen staatlichen Maßnahmen zur Markteinführung von Solarzellen im Vergleich zu den Maßnahmen, die nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA, Japan, Frankreich und Großbritannien in den letzten Jahren ergriffen wurden? Zu Frage 171: Unter Berücksichtigung vorläufiger Zahlen für das Jahr 1981 wurden für Solarenergieforschung und für die Entwicklung der photoelektrischen Energieumwandlung in den letzten 5 Jahren (1977 bis 1981) staatliche Mittel in folgender Höhe eingesetzt: davon Solarenergie Photovoltaik USA 1 578 Mio. $ 515 Mio. $ Frankreich 115 Mio. $ ca. 15 Mio. $ Japan 100 Mio. $ ca. 33 Mio. $ Großbritannien 12 Mio. $ ca. 2 Mio. $ In der Bundesrepublik Deutschland wurden im gleichen Zeitraum 335 Millionen DM für die Solarenergie und davon 87 Millionen DM für die photoelektrische Umwandlung aufgewandt; dies entspricht 147 Millionen $ bzw. 38 Millionen $ bei einem Umrechnungskurs von 2,30 DM/US $. Diese Gegenüberstellung zeigt, daß die Förderung der Bundesregierung in diesem Sektor im Vergleich zu den europäischen Ländern und Japan eine Spitzenstellung einnimmt. Sie wird allerdings von den Aufwendungen der USA erheblich übertroffen; in Zukunft sollen die Aufwendungen jedoch erheblich gekürzt werden. Zu Frage 172: Grundsätzlich wird heute schon die Markteinführung photoelektrischer Energieerzeugungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland durch die laufenden Programme der Bundesregierung zur Energieeinsparung unterstützt, z. B. im Rahmen des 4,35 Mrd. DM Heizenergie-Sparprogramms, des Programms zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte, sowie gemäß § 4 a Abs. 1 des Investitionszulagengesetzes für energiesparende Anlagen. Die Instrumente zur Förderung der Markteinführung reichen jedoch nur in wenigen Fällen aus, um den im allgemeinen noch großen Abstand zur Wirtschaftlichkeit zu überwinden. Die Energieversorgung mit photoelektrischen Energieerzeugungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ist nur in speziellen Anwendungsfällen, z. B. bei der Versorgung dezentral gelegener Verbraucher kleiner Leistung, bereits heute wirtschaftlich. Bei der Fertigungstechnologie für Solarzellengeneratoren können durch erhebliche technologische Weiterentwicklungen die Herstellkosten weiter gesenkt und breitere Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie unter wirtschaftlichen Bedingungen geschaffen werden. Die Bundesregierung wird diese technischen Entwicklungen in erheblichem Umfang weiter unterstützen (s. BT-Drucksache 8/4452), um zunächst dieses Entwicklungspotential auszuschöpfen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1982 5099* Nach Kenntnis der Bundesregierung werden, insbesondere in Frankreich und den USA, Felderprobungen mit gleicher Zielrichtung wie in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Darüber hinausgehende, der breiten Markteinführung von Solarzellen dienende staatliche Maßnahmen in diesen Ländern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Leuschner (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 173 und 174): Sind die tieferliegenden Gründe und der unmittelbare Anlaß bekannt, die zu einer derzeit schon fast zweijährigen Stillegung der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) nach 8,5 Betriebsjahren geführt haben? Werden durch die Auswertung der in der WAK im Zuge der Reparatur der Anlage gewonnenen Erkenntnisse die Erfolgschancen für den Dauerbetrieb einer zukünftigen größeren Anlage höher oder geringer als bisher eingeschätzt? Zu Frage 173: Bei der Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe trat am 17. Mai 1980 eine Korrosion am Auflöser auf. Der Auflöser hätte planmäßig ein Jahr später ausgewechselt werden sollen. Man hat sich nach Auftreten der Korrosion dazu entschlossen, den fälligen Austausch sofort vorzunehmen und hat nach der Reinigung der Auflöserzelle, in der sich auch die Schere zum Zerschneiden der Brennelemente befindet, .nun die Möglichkeit, einen neuen Auflöser einzubauen. Darüber hinaus wurde eine neue, aufgrund der Betriebserfahrungen verbesserte Schere eingebaut und das gesamte Abgas- und Abluftsystem verbessert. Somit kann von einer Generalüberholung des mechanischen Teils der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe gesprochen werden. Zu Frage 174: Die Erkenntnisse, die beim Auswechseln des Auflösers gewonnen werden, werden natürlich in die Planungen einer neuen Anlage eingehen. Sie werden somit auch zu einer höheren Verfügbarkeit einer solchen Anlage beitragen. Es muß besonders erwähnt werden, daß die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe als Versuchsanlage nur einen einzigen Auflöser hat. Stillstandszeiten durch Reparatur oder Einbau neuerer, verbesserter Komponenten waren deshalb von vorneherein eingeplant. Anders ist dies bei der Planung einer kommerziellen Wiederaufarbeitungsanlage, bei der reparaturanfällige Komponenten von vorneherein grundsätzlich doppelt oder gar mehrfach ausgelegt sind, so daß bei Störungen ohne Betriebsunterbrechung auf die in Reserve gehaltenen Komponenten übergangen werden kann. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/1297 Fragen 175 und 176): Wird die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), die seit April 1980 wegen eines Korrosionsschadens am Auflöser stillsteht, wieder in Betrieb gehen und gegebenenfalls wann? Warum konnte die geplante Wiederinbetriebnahme „Anfang 1982" (siehe Häfele-Gutachten zur Größe einer Demonstrationsanlage, Seite 9) nicht erreicht werden? Zu Frage 175: Nach den gegenwärtigen Lieferterminen für den Auflöser und andere Komponenten zur Neuinstallation der Zelle 1 in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) wird mit der Wiederinbetriebnahme Ende des Jahres 1982 gerechnet. Dabei wird davon ausgegangen, daß das Genehmigungsverfahren wie geplant abläuft. Zu Frage 176: Die gegenüber der ursprünglich geplanten Interventionszeit sich abzeichnende Terminverzögerung für die Wiederinbetriebnahme der WAK bis Ende des Jahres 1982 ist im wesentlichen auf folgende Ursachen zurückzuführen: Der Ausbau eines kontaminierten Auflösers aus einer kontaminierten Zelle einer Wiederaufarbeitungsanlage wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal durchgeführt. Deshalb haben Betreiber und Genehmigungsbehörden für die Montagearbeiten in der Zelle 1 eine bis ins einzelne Detail gehende Arbeitsanweisung erstellt. Gemäß der Auflage der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde mußte die Prüfung und Begutachtung dieser Arbeitsanweisungen durch den TÜV noch vor der Freigabe der ersten Montagearbeiten erfolgen. Ein Großteil der längeren Bearbeitungszeit ist außerdem darauf zurückzuführen, daß für die Fertigung des Auflösers und aller einzubauenden Komponenten eine äußerst umfangreiche Qualitätssicherungs-Dokumentation erstellt wurde. Gemäß den Auflagen der Genehmigungsbehörde wurden vor der Freigabe der Fertigung des Auflösers noch vergleichende Korrosionstests an den Werkstoffen des alten und neuen Auflösers gemacht. Eine weitere Verzögerung ist außerdem durch eine nicht vorhersehbare Verschiebung des Auslieferungstermins für den Auflöser durch die Fertigungsfirma eingetreten. Die Intervention wurde darüber hinaus auch dazu verwendet, um eine neue, aufgrund der Betriebserfahrungen verbesserte Schere zum Zerschneiden der Brennelemente einzubauen und das gesamte Abgas- und Abluftsystem zu verbessern. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/1297 Fragen 181 und 182): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, daß an dem Kessel, der für den Einbau in den Schnellen Brüter bei Kalkar vorgesehen ist, „Kristalline Korrosion", also Rost, aufgetreten ist, trifft das auch für andere Maschinenteile zu, und welche Folgen ergeben sich daraus? Wann und von wem ist zuletzt eine verantwortliche Kalkulation über die Kosten des in Kalkar zu produzierenden elektrischen Stroms erstellt worden, und wie sollen die Betriebskostendefizite aufgebracht werden, die angeblich bis zu 300 Millionen DM jährlich betragen sollen? Zu Frage 181: Es trifft zu, daß am Reaktortank des SNR-300 sog. interkristalline Korrosion aufgetreten ist. Nach einem mit Gutachtern und Genehmigungsbehörde abgestimmten Verfahren wird das von Korrosion befallene Material abgetragen. Die Genehmigungsbehörde wird den Einbau des Tanks erst genehmigen, wenn sie sich vom erfolgreichen Abschluß dieser Arbeiten überzeugt hat und der Nachweis erbracht ist, daß der Tank die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen wird. Interkristalline Korrosion ist auch am sog. unteren Natrium-Sammelbehälter gefunden worden; er wird analog behandelt. Zu Frage 182: Die Betriebskosten werden vom Betreiber des Kernkraftwerks Kalkar ermittelt und fortgeschrieben. Dabei werden die Kosten dem jeweiligen Stand der Kenntnisse angepaßt und ihnen die Erlöse unter Zugrundelegung des Strompreisniveaus kommerzieller Stromerzeugungsanlagen gegenübergestellt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Kosten des Betriebs einschließlich des Brennstoffkreislaufs einerseits und die Erlöse andererseits so gestaltet werden können, daß ein auf Dauer ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Herkenrath das Wort.


Rede von Dr. Adolf Herkenrath
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Herr Struck, wenn ich gleich mit Ihnen beginnen darf, so muß ich annehmen, daß Sie davon ausgehen, daß in Niedersachsen die Menschen ausgebeutet werden. Das glauben Sie sicher selbst nicht. Diese „armen ausgebeuteten Menschen" wählen mehr und mehr und immer besser die richtige Partei. Das kann also nicht wahr sein, was Sie da vorgetragen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD — Abg. Struck [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Struck? — Bitte sehr.