Rede:
ID0907318900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 36
    1. die: 3
    2. zu: 2
    3. Herr: 1
    4. Staatssekretär,: 1
    5. wären: 1
    6. Sie: 1
    7. bereit,: 1
    8. sich: 1
    9. Sorgen: 1
    10. des: 1
    11. Münzhandels: 1
    12. anzuhören,: 1
    13. vielleicht: 1
    14. einmal: 1
    15. den: 1
    16. Verband: 1
    17. empfangen: 1
    18. und: 1
    19. mit: 1
    20. ihm: 1
    21. über: 1
    22. Probleme,: 1
    23. er: 1
    24. hat,: 1
    25. sprechen?Haehser,: 1
    26. Parl.: 1
    27. Staatssekretär:: 1
    28. Aber: 1
    29. selbstverständlich.: 1
    30. Das: 1
    31. Finanzministerium: 1
    32. ist: 1
    33. für: 1
    34. jeden: 1
    35. Bürger: 1
    36. offen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/73 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 73. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4193 A Dank an den in den Ruhestand tretenden Ministerialdirigenten Blischke 4235 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/2628, 8/4341, 9/126, 9/1147 — Gerstein CDU/CSU 4193 B Catenhusen SPD 4197 D Dr.-Ing. Laermann FDP 4201 B Engelsberger CDU/CSU 4204 D Reuschenbach SPD 4208 C Zywietz FDP 4213 B Prangenberg CDU/CSU 4215A Schäfer (Offenburg) SPD 4217 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Hellwig, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Entwicklung der Großforschungseinrichtungen — Drucksache 9/649 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Zukünftige forschungspolitische Zielsetzung im Bereich der Großforschungseinrichtungen — Drucksache 9/1161 — Pfeifer CDU/CSU 4221 D Fischer (Homburg) SPD 4224 B Dr.-Ing. Laermann FDP 4226 C Dr. von Bülow, Bundesminister BMFT 4228 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hennig, Jäger (Wangen), Lorenz, Baron von Wrangel, Dallmeyer, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Marx, Eigen, Dr. Meyer zu Bentrup, Werner, Schulze (Berlin), Graf Huyn, Sauer (Salzgitter), Clemens, Lowack, Dr. Hüsch, Lamers, Dr.-Ing. Oldenstädt, Frau Geier, Berger (Lahnstein), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Todenhöfer, Dr. Hupka, Repnik, Rühe, Böhm (Melsungen), Dr. Arnold, Dr. Mertes (Gerolstein), Straßmeir, Würzbach, Lintner, Dr. Abelein und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Reiseverkehr in den nördlichen Teil Ostpreußens — Drucksache 9/925 — Dr. Hennig CDU/CSU 4231 C Schlaga SPD 4233 A Dr. Feldmann FDP 4234 A Dr. Corterier, Staatsminister AA . . . 4235 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem unabhängigen Staat Papua-Neuguinea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/902 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 9/1116 — 4255A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. August 1980 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 9/900 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/1118 — 4255 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung — Drucksache 9/1119 — 4255C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Maaß, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Hellwig, Schröder (Lüneburg), Frau Berger (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Datenverarbeitung, Informationstechniken — Drucksachen 9/543, 9/1108 — . . . . 4255 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/81 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1981) — Drucksachen 9/987, 9/1117 — . . . . 4256A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1981 hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesmini- sters für Forschung und Technologie — Drucksachen 9/538, 9/1112 — . . . . 4256A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz —— Drucksachen 9/992, 9/1109 — . . . . 4256 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 14 02 Titel 52511 — Aus- und Fortbildung —— Drucksachen 9/810, 9/1123 — . . . . 4256 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei Kapitel 14 22 Titel 559 31 — Beitrag zu den Beschaffungskosten des NATO-Frühwarnsystems (AWACS) — Drucksachen 9/949, 9/1124 — . . . . 4256 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven; Veräußerung einer 33,72.80 ha großen Teilfläche an die Deutsche Shell Aktiengesellschaft, Hamburg — Drucksachen 9/918, 9/1084 — . . . . 4256 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München an der Heidemannstraße an die Landeshauptstadt München — Drucksachen 9/917, 9/1085 — . . . . 4256 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück in Berlin-Schöneberg, Potsdamer Straße 188/190; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksachen 9/907, 9/1086 — . . . . 4257 A Beratung der Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1082 — 4257 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts für bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die pharmazeutische Ausbildung — Drucksachen 9/396, 9/1106 — . . . . 4257 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorlage für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Ausgleich des griechischen Beitrags zu den Kosten des Finanzmechanismus und der zusätzlichen Maßnahmen zugunsten des Vereinigten Königreichs — Drucksachen 9/782 Nr. 58, 9/1093 — . 4257 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 9/1140 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Neunten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 9/1141 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982) — Drucksache 9/1142 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 9/1143 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz) — Drucksache 9/1144 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs - Ergänzungsgesetz) — Drucksache 9/1145 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus- Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 9/1146 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 4258 B Dr. Kreile CDU/CSU 4261 C Westphal SPD 4263 D Kleinert FDP 4267 C Conradi SPD 4269 B Biehle CDU/CSU 4270 B Namentliche Abstimmung 4271 C Fragestunde — Drucksache 9/1134 vom 4. Dezember 1981 — Verbesserung der Information über politische Meinungen in den USA, insbesondere über Abrüstungsvorschläge des Präsidenten Reagan, in den Nachrichtenspiegeln des Bundespresseamts MdlAnfr 31, 32 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StSekr Becker BPA . . . . 4236A, B, C, D, 4237 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . 4236C, D, 4237 A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Erörterung der wegen Einbeziehung Berlins noch nicht unterzeichneten deutschsowjetischen Abkommen anläßlich des Besuchs des Generalsekretärs Breschnew MdlAnfr 33 04.12.81 Drs 09/1134 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4237 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4237B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4237 D Erörterung der Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion anläßlich des Besuchs des Generalsekretärs Breschnew MdlAnfr 34 04.12.81 Drs 09/1134 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 4237D, 4238A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4238A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4238 B Äußerung des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, daß im Jahr 1982 10 000 Deutsche die Sowjetunion verlassen können MdlAnfr 35 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 4238C, D, 4239A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4238 C ZusFr Lowack CDU/CSU 4238 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4238 D ZusFr Tietjen SPD 4239A Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt nach dem EG-Gipfeltreffen in London über Delegationen und Spezialisten MdlAnfr 36 04.12.81 Drs 09/1134 Eigen CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4239A, B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 4239 B, C Mitspracherecht der Bundesregierung bei der Stationierung chemischer Kampfstoffe auf bundesdeutschem Gebiet MdlAnfr 37 04.12.81 Drs 09/1134 Conradi SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . 4239D, 4240A, B ZusFr Conradi SPD 4240 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4240 B Zahl der rechtskräftig abgewiesenen Asylanträge und der abgeschobenen Asylbewerber MdlAnfr 43, 44 04.12.81 Drs 09/1134 Bühling SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 4240C, 4241A ZusFr Bühling SPD 4240D, 4241 A Zahl der seit 1976 nach rechtskräftiger Ablehnung der Anträge abgeschobenen Asylbewerber MdlAnfr 45 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 4241B, C, D ZusFr Dr. Hirsch FDP 4241 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4241 D Rückkehr von anerkannten politischen Flüchtlingen auf Grund veränderter politischer Verhältnisse im Heimatland MdlAnfr 46 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 4242A Anwendung der Leitlinien des Bundesinnenministers für die Auslegung von Kernkraftwerken gegen Störfälle durch äußere Einwirkungen MdlAnfr 47 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 4242B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 4242 C, D Beseitigung gebrauchter Quecksilberbatterien MdlAnfr 50 04.12.81 Drs 09/1134 Herberholz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 4243A, B, D ZusFr Herberholz SPD 4243 B, C Zahl der von Polen nicht zurückgegebenen Musikhandschriften der Preußischen Staatsbibliothek MdlAnfr 51 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 4243D, 4244A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4244A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4244 B Sicherstellung der Einsatzkraft der Feuerwehren und der Funkverbindungen zwischen den Rettungsorganisationen und der Bundeswehr MdlAnfr 52, 53 04.12.81 Drs 09/1134 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4244C, D, 4245A, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 4244 D, 4245 B, C Aufnahme des Tatbestands „Kapitalanlagebetrug" in das Strafgesetzbuch MdlAnfr 56 04.12.81 Drs 09/1134 Poß SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 V Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 4245D, 4246A ZusFr Poß SPD 4246 A Einschaltung des Generalstaatsanwaltes desjenigen Bundeslandes, in das der Hauptmann der DDR-Grenztruppen Vogel flüchtete MdlAnfr 57 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4246B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 4246 B, C Schutz der Polizeibeamten bei Demonstrationen MdlAnfr 59 04.12.81 Drs 09/1134 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4246D, 4247A, B ZusFr Clemens CDU/CSU 4247 A Kritik der niedersächsischen Landesregierung an der Beauftragung des Bundeskriminalamts mit den Ermittlungen über die Waffenfunde in der Lüneburger Heide durch den Generalbundesanwalt MdlAnfr 61, 62 04.12.81 Drs 09/1134 Tietjen SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4247 B, D, 4248 A ZusFr Tietjen SPD 4247C, D, 4248A Verkauf von Gedenkmünzen zum Nominalwert MdlAnfr 64, 65 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 4248B, C, D, 4249 A ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 4248 C, D Verluste deutscher Transportunternehmen durch bürokratische Grenzabfertigungen MdlAnfr 66 04.12.81 Drs 09/1134 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4249A, C ZusFr Hinsken CDU/CSU 4249 B ZusFr Herberholz SPD 4249 C Import von 75 v. H. des im Kernkraftwerk Cattenom produzierten Stroms MdlAnfr 71 04.12.81 Drs 09/1134 Schreiner SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4250A, B, C ZusFr Scheiner SPD 4250A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 4250 B Diskriminierung von Ausländern durch höhere Tarife in der Kraftfahrzeugversicherung MdlAnfr 72 04.12.81 Drs 09/1134 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 4250C, 4251A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 4251A, B Folgen einer veränderten 59er Regelung im Arbeitsförderungs- Konsolidierungsgesetz für die Umstrukturierung in der Stahlindustrie MdlAnfr 79 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 4251C, 4252A, B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 4252 A Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand nur an Schlechtwettergeld zahlende Firmen MdlAnfr 82 04.12.81 Drs 09/1134 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 4252B, D ZusFr Kolb CDU/CSU 4252C, D Einführung eines Lichtbilds auf der Sozialversicherungskarte zur besseren Kontrolle der illegalen Beschäftigung MdlAnfr 83 04.12.81 Drs 09/1134 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4253A, B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 4253 B,C Äußerungen des Bundesverteidigungsministers über das demokratische Engagement der Lehrer MdlAnfr 85, 86 04.12.81 Drs 09/1134 Schröder (Hannover) SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4253D, 4254A, B, C ZusFr Schröder (Hannover) SPD 4253D, 4254A, B ZusFr Schreiner SPD 4254 C Kostenlose Benutzung der Postbusse für Wehrpflichtige bei Familienheimfahrten MdlAnfr 87 04.12.81 Drs 09/1134 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4254C, D, 4255 A ZusFr Weiß CDU/CSU 4254 D Nächste Sitzung 4273 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4274* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4274* B Anlage 3 Qualitätskontrolle des deutschen Bienenhonigs MdlAnfr 6, 7 04.12.81 Drs 09/1134 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4277* B Anlage 4 Einbeziehung Hamburgs in den grenznahen Verkehr mit der DDR MdlAnfr 26, 27 04.12.81 Drs 09/1134 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 4277* C Anlage 5 Stationierung der neuen amerikanischen binären Kampfstoffe auf bundesdeutschem Gebiet MdlAnfr 38, 39 04.12.81 Drs 09/1134 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 4277* D Anlage 6 Satellitennutzung für den Deutschlandfunk MdlAnfr 41 04.12.81 Drs 09/1134 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4278* B Anlage 7 Anfrage der bayerischen Staatsregierung über einen Standort für eine Wiederaufbereitungsanlage in Bayern MdlAnfr 42 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4278* D Anlage 8 Benachteiligung von Wehrdienstleistenden bei Einstellung in den öffentlichen Dienst MdlAnfr 48, 49 04.12.81 Drs 09/1134 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 4278* D Anlage 9 Nutzung der Oberflächengewässer als Trinkwasser durch Verbesserung der Qualität sowie Einsparungen in Industrie und Haushalten MdlAnfr 54, 55 04.12.81 Drs 09/1134 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4279* A Anlage 10 Ausführungen des Bundesjustizministers über die Anwendung des Zeitmietvertrags MdlAnfr 58 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4279* C Anlage 11 Auffassungen des OLG Köln und der Bundesregierung über die Zustimmung der unterhaltsberechtigten Frau zum Realsplitting MdlAnfr 60 04.12.81 Drs 09/1134 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4279* D Anlage 12 Abbau der Mineralölsteuerbegünstigung für Versuche im Verkehrsbereich MdlAnfr 63 04.12.81 Drs 09/1134 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4280*A Anlage 13 Turnus der Prüfung der Unternehmen durch die Finanzämter; Festlegung bundeseinheitlicher Besteuerungszeiträume; unbesetzte Planstellen bei Finanzämtern MdlAnfr 67, 68 04.12.81 Drs 09/1134 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4280* B Anlage 14 Absinken des zinslosen Überziehungskredits im innerdeutschen Handel ab 1982 und Übernahme des Zinsverlusts aus dem Swing durch den Bund MdlAnfr 69, 70 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 4280* C Anlage 15 Auskünfte der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH an Kreditvermittler MdlAnfr 73, 74 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 4281*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 VII Anlage 16 Mineralölpreise der OPEC-Staaten 1973 und im Oktober 1981 sowie Besteuerung der windfall profits in Niedersachsen MdlAnfr 77, 78 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 4281* C Anlage 17 Veröffentlichung des Gutachtens über Umfang und Bedeutung der Doppeluntersuchungen im Gesundheitswesen; Berufung einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuorientierung der Krankenhausfinanzierung MdlAnfr 80, 81 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4282* A Anlage 18 Zahl der Wehrpflichtigen im Verhältnis zur Zahl der Kriegsdienstverweigerer, insbesondere bei Abiturienten und Schülern der Oberstufe MdlAnfr 88, 89 04.12.81 Drs 09/1134 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 4282* C Anlage 19 Verkehrseinschränkungen der Bundesbahn ab Mai 1982, speziell im Streckenabschnitt Seesen-Herzberg-Northeim MdlAnfr 90, 91 04.12.81 Drs 09/1134 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4282* D Anlage 20 Rücksichtnahme auf Gehbehinderte bei der Fahrplangestaltung der Bundesbahn und der Bundespost MdlAnfr 92, 93 04.12.81 Drs 09/1134 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4283"A Anlage 21 Konsequenzen aus der Verfügung des Hauptvorstandes der Bundesbahn vom 28. September 1981 für den Personen- und Güterverkehr auf schwächer belasteten Strecken bis 1990 MdlAnfr 94, 95 04.12.81 Drs 09/1134 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4283* C Anlage 22 Belastung des Bundeshaushaltes durch Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 96 04.12.81 Drs 09/1134 Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4283* D Anlage 23 Tariferhöhungen der Bundesbahn für Zirkussonderzüge MdlAnfr 97 04.12.81 Drs 09/1134 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4283* D Anlage 24 Einstellung des Fracht- und Expreßgutverkehrs im Kreis Waldshut durch die Schweizerischen Bundesbahnen MdlAnfr 98, 99 04.12.81 Drs 09/1134 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4284* A Anlage 25 Ursache und Höhe der Schäden bei Spannbetonbrücken MdlAnfr 100, 101 04.12.81 Drs 09/1134 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4284* B Anlage 26 Berücksichtigung von Planfeststellungsverfahren bei der Dringlichkeitseinstufung von Bundesstraßen MdlAnfr 102 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4284* D Anlage 27 Vorstellungen des Bundesverkehrsministers und betroffener Verbände über eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes MdlAnfr 103, 104 04.12.81 Drs 09/1134 Fischer (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4284* D Anlage 28 Sicherheit des Flughafens Ajaccio auf Korsika MdlAnfr 105 04.12.81 Drs 09/1134 Wiefel SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4285* B VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Anlage 29 Gewährleistung eines reibungslosen Telefonverkehrs zwischen West-Berlin und Österreich MdlAnfr 106, 107 04.12.81 Drs 09/1134 Kalisch CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 4285* C Anlage 30 Ausstattung öffentlicher Fernsprechzellen mit Sitzgelegenheiten und verbesserter Be-und Entlüftung MdlAnfr 108, 109 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 4285* D Anlage 31 Auswirkung der Vergabepraxis für Aufträge des Bundespostministeriums auf kleinere und mittlere Werbeagenturen MdlAnfr 110, 111 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Soell SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4286* A Anlage 32 Vorübergehende Gebührensenkung für Pakete nach Polen MdlAnfr 112 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StSekr Elias BMP 4286* C Anlage 33 Kostengünstige Paketsammeltransporte nach Polen MdlAnfr 113 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 4286* D Anlage 34 Berücksichtigung der Gemeindegrenzen bei der Neuordnung der Telefonnahbereiche nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg MdlAnfr 114, 115 04.12.81 Drs 09/1134 Merker FDP SchrAntw StSekr Elias BMP 4287*A Anlage 35 Berücksichtigung der Gemeindegrenzen bei der Neuordnung der Telefonnahbereiche nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg MdlAnfr 116 04.12.81 Drs 09/1134 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 4287* B Anlage 36 Sicherheitsüberprüfung von Zeitarbeitskräften bei der Bundespost MdlAnfr 117 04.12.81 Drs 09/1134 Conradi SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4287* B Anlage 37 Zusammenarbeit zwischen dem Bundesforschungsministerium und der Bundespost bei der Entwicklung eines Rundfunksatelliten MdlAnfr 118, 119 04.12.81 Drs 09/1134 Börnsen SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4287* C Anlage 38 Planstellen- und Ausbildungsstelleneinsparungen bei der Bundespost im Jahre 1982 MdlAnfr 120, 121 04.12.81 Drs 09/1134 Reschke SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4287* D Anlage 39 Kritik an der Forschungsförderung des Bundesforschungsministeriums im Bereich Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr MdlAnfr 122 04.12.81 Drs 09/1134 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 4288* A Anlage 40 Investitions- und Betriebskosten einer Wiederaufbereitungsanlage für 350 Tonnen pro Jahr MdlAnfr 123 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 4288"B Anlage 41 Bedingungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen für eine Beteiligung an der Finanzierung des Schnellen Brutreaktors MdlAnfr 124, 125 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 4288* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4193 73. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 11. 12. Bahner 11. 12. Dr. Bardens 11. 12. Dr. Barzel 11. 12. Dolata 11. 12. Handlos 11. 12. Jansen 11. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 10. 12. Frau Luuk 11. 12. Meinike (Oberhausen) 11. 12. Dr. Mikat 10. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 11. 12. Rohde 11. 12. Frau Roitzsch 11. 12. Schäfer (Mainz) 11. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 12. Schmidt (Würgendorf) 11. 12. Dr. Stercken 10. 12. Tillmann 11. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Darlehensförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Drucksache 9/1105) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments über die politische Zusammenarbeit in Europa (Drucksache 9/1130) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Üpl. Ausgabe bei Kap. 2502 Tit. 882 02 - Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz - (Drucksache 9/1128) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1981 (Drucksache 9/1129) zuständig: Haushaltsausschuß Die in Drucksache 9/1088 unter Nummer 9 aufgeführte EG-Vorlage Mandat vom 30. Mai 1980: Zur Entwicklung der Industrie in Europa: Eine Strategie der Gemeinschaft wird als Drucksache 9/1151 verteilt. Die in Drucksache 9/1088 unter Nummer 5 aufgeführte EG-Vorlage Entwicklung einer Energiestrategie für die Gemeinschaft wird als Drucksache 9/1153 verteilt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die in Drucksache 9/1088 unter Nummer 8 aufgeführte EG-Vorlage Politik der industriellen Innovation - Leitlinien für eine Gemeinschaftsstrategie wird als Drucksache 9/1156 verteilt. Die in Drucksache 9/1088 unter Nummer 23 aufgeführte EG-Vorlage Wissenschaftliche und technische Forschung der Europäischen Gemeinschaften, Vorschläge für die achtziger Jahre wird als Drucksache 9/1168 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 30. November 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C 1 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKPStaaten (1981/82) (Drucksache 9/550 Nr. 1) Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung gewisser zollfreier Kontingente, die das Vereinigte Königreich für 1981 gemäß Protokoll Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland eröffnet hat, auszuhandeln. Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung gewisser zollfreier Kontingente, die das Vereinigte Königreich für 1981 gemäß Protokoll Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland eröffnet hat (Drucksache 9/550 Nr. 2) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (Drucksache 9/584 Nr. 1) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/782 Nr. 1) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Briefwechsels betreffend Artikel 8 des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik (Drucksache 9/782 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1981/82) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Madeira-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1981/82) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1981/82) (Drucksache 9/782 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 562/81 über die Senkung der Zölle bei der Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3441/80 für 1981 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/782 Nr. 5) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4275" Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3517/80 zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1981) (Drucksache 9/782 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/782 Nr.7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Auberginen der Tarifstelle ex 07.01 T des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1981) (Drucksache 9/782 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981/82) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981/82) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und ValdepenasWeine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1981/82) (Drucksache 9/782 Nr. 9) Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 316/77 zur Einführung eines Antidumpingzolls für Fahrrad-, Moped- und Kraftradketten mit Ursprung in Taiwan (Drucksache 9/782 Nr. 10) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für VERDE-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1981/82) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für DAO-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1981/82) (Drucksache 9/782 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 9/782 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3438/80 hinsichtlich der Ausfuhr von Bearbeitungsabfällen und Schrott aus Blei (Drucksache 9/782 Nr. 13) Entwurf eines Beschlusses des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen AKP-EWG über eine Abweichung von der Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Fidschi bei Herstellung von haltbar gemachtem Thunfisch Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr..../81 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen AKP-EWG über eine Abweichung von der Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Fidschi bei der Herstellung von haltbar gemachtem Thunfisch (Drucksache 9/782 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 438/81, zur Festsetzung der Einfuhrregelung für Waren mit Ursprung in Jugoslawien infolge des Beitritts der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 9/782 Nr. 15) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indien (Drucksache 9/782 Nr. 16) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung der berichtigten Beträge, die für die in Protokoll Nr. 2 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in" oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die handelspolitische Zusammenarbeit genannten Nachweise gelten, in der Gemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 17) Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik im Anschluß an den Beitritt Griechenlands zur Gemeinschaft Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Regelung für den Handel mit Portugal Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festlegung der Regelung für den Handel Griechenlands mit Portugal mit den in die Zuständigkeit der genannten Gemeinschaft fallenden Waren (Drucksache 9/782 Nr. 18) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKPStaaten Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl (Drucksache 9/782 Nr. 19) Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Island, Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz zur Ergänzung und Änderung der dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügten Listen A und B Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Island, Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Drucksache 9/782 Nr. 20) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1981/82) (Drucksache 9/782 Nr. 21) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 2603/69 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung (Drucksache 9/782 Nr. 22) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachtem Most aus frischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) (Drucksache 9/782 Nr. 23) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 438/81 zur Festsetzung der Einfuhrregelung für Waren mit Ursprung in Jugoslawien infolge des Beitritts der Republik Griechenland (Drucksache 9/782 Nr. 24) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 25) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 Kilogramm oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) (Drucksache 9/782 Nr. 26) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Kartoffelgranulat mit Ursprung in Kanada (Drucksache 9/782 Nr. 27) Verordnung (EWG) Nr. 1853/81 des Rates vom 30. Juni 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80, mit der die Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus verlängert wurde (Drucksache 9/782 Nr. 28) 4276' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn. Donnerstag. den 10. Dezember 1981 Verordnung (EWG) Nr. 1570/81 des Rates vom 11. Juni 1981 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Styrol-Monomer mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/782 Nr. 29) Verordnung (EWG) Nr. 1958/81 des Rates vom 13. Juli 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3497/80 über die Regelung des Warenverkehrs mit Zypern über den 31. Dezember 1980 hinaus (Drucksache 9/782 Nr. 30) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr.... des Kooperationsrates EWG-Marokko vom ... über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko Beschluß des Kooperationsrates EWG-Marokko über eine Abweichung voneinigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (Drucksache 9/807 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines Verfahrens des innergemeinschaftlichen Verkehrs mit Waren, die aus einem Mitgliedstaat zum vorübergehenden Gebrauch in einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten versandt werden (Drucksache 9/821 Nr. 2) Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1981 bis 31. Oktober 1982 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung abzuziehen ist. Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1981 bis 31. Oktober 1982 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen ist. Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik zur Festsetzung des vom 1. November 1981 bis 31. Oktober 1982 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien von der Abschöpfung abzuziehen ist. Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1981 bis 31. Oktober 1982 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist. Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1508/76, Nr. 1514/76 und Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko (1981/1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/70 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (1981/82) (Drucksache 9/821 Nr. 3) Bericht betreffend die Anwendung der Verordnung Nr. 1302/78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen Bericht über die Anwendung der Verordnung Nr. 1303/78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung (Drucksache 9/1052) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr bestimmter texturierter Polyestergewebe mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/859 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf O-Xylol (Orthoxylol) mit Ursprung in Puerto Rico und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/859 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais Résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) (Drucksache 9/859 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien (Drucksache 9/887 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für nordamerikanische Seehechte (Merluccius bilinearis) der Tarifstelle ex 03.01 B 1 Q des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorene Filets vom Kabeljau der Tarifstelle 03.01 II B 1 des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) (Drucksache 9/887 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/887 Nr. 3) Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-Spanien zur Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Drucksache 9/887 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Paraxylol (p-Xylol) mit Ursprung in Puerto Rico, den Vereinigten Staaten von Amerika und den amerikanischen Jungferninseln (Drucksache 9/934 Nr.2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummern 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Tarifstelle 07.01 S des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 6) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4277* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Weine aus frischen Weintrauben der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Likörweine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1982) (Drucksache 9/934 Nr.7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (1982) (Drucksache 9/934 Nr.9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1721/80 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1981/82) (Drucksache 9/934 Nr. 10) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1981/82) (Drucksache 9/934 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Pflaumenbranntwein Sljivovica der Tarifstelle ex 22.09 C IV A) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1982) (Drucksache 9/934 Nr. 15) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 6 und 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Bestrebungen interessierter Kreise gibt, die darauf abzielen, das übliche Stichprobenverfahren zur Qualitätskontrolle des deutschen Bienenhonigs für ineffektiv zu erklären und zu beseitigen, und wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft, die Qualitätskontrolle sicherzustellen, um insbesondere das Panschen und Aufmischen mit Honigimporten und DDR-Lieferungen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ahnden? Hält die Bundesregierung das System der Kontrolle für ausreichend, und teilt sie die Auffassung, daß der derzeitige Umfang der Qualitätskontrolle eher als ein Minimum angesehen werden muß, das nicht unterschritten werden sollte? Die Qualitätskontrolle des deutschen Bienenhonigs, soweit er im Einheitsglas des Deutschen Imkerbundes abgesetzt wird, erfolgt nicht durch staatliche Stellen, sondern durch den Imkerbund. Deshalb vermag ich Ihre Fragen ohne weitere Ermittlungen nicht zu beantworten. Über das Ergebnis meiner Nachforschungen werde ich Sie unverzüglich unterrichten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 26 und 27): Beabsichtigt die Bundesregierung, bei dem voraussichtlichen Treffen zwischen Bundeskanzler Schmidt und Generalsekretär Honecker die DDR-Regierung auch auf Verbesserungen und Erleichterungen für die Tagesaufenthalte in und aus grenznahen Bereichen anzusprechen? Wird sich die Bundesregierung, sofern der innerdeutsche Reiseverkehr und die Tagesaufenthalte Gesprächsthemen sein werden, für eine Einbeziehung der Hamburger in den Kreis der zu Tagesaufenthalten in grenznahen Kreisen der DDR berechtigten Personen einsetzen? Beim Zusammentreffen des Herrn Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Herrn Honecker, werden gesprächsweise alle Komplexe berührt, in denen menschliche Erleichterungen wünschenswert und notwendig sind. Dazu werden auch die Probleme des Reiseverkehrs zwischen beiden deutschen Staaten gehören. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich mich unmittelbar vor der Reise des Herrn Bundeskanzlers nicht näher zu der von Ihnen gestellten konkreten Frage äußern kann. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 38 und 39): Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Einleitung eines amerikanischen Produktionsprogramms für neue binäre Kampfstoffe? Wie beurteilt die Bundesregierung die Stationierung solcher neuer chemischer Kampfstoffe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Ächtung der C-Kampfstoffe durch den Deutschen Bundestag am 8. Mai 1981? Zu Frage 38: Die Vereinigten Staaten haben die Produktion von Chemischen Kampfstoffen auf Weisung von Präsident Nixon 1969 eingestellt und seither keine Chemischen Kampfstoffe mehr hergestellt. Bedauerlicher- 4278* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 weise hat die Sowjetunion diese amerikanische Zurückhaltung nicht honoriert und ihr eigenes C-Waffen-Potential kontinuierlich ausgebaut. Die Bundesregierung sieht die souveräne Entscheidung der amerikanischen Regierung, eine Produktionsanlage für Chemische Kampfstoffe zu modernisieren, in diesem Licht. Zu Frage 39: Die Bundesregierung hat im WEU-Vertrag von 1954 ausdrücklich auf die Herstellung von Chemischen Waffen verzichtet. Sie mißt einem umfassenden Verbot dieser Waffen, deren Einsatz bereits durch das Genfer Protokoll von 1925 verboten ist, große Bedeutung bei. Sie arbeitet aktiv in der Arbeitsgruppe C-Waffen des Genfer Abrüstungsausschusses mit und setzt sich dabei auch für wirksame Verifikationsmaßnahmen ein. In dem am 3. Dezember 1981 vom Deutschen Bundestag einstimmig gefaßten Beschluß zur Abrüstung auf dem Gebiet der biologischen, chemischen und atomaren Waffen sieht die Bundesregierung, wie Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher bereits bei der Debatte des entsprechenden Antrags im Deutschen Bundestag am 8. Mai 1981 erklärt hatte, eine Unterstützung ihrer Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle im Bereich der genannten Waffen. Die Aufnahme der Produktion neuer amerikanischer binärer C-Kampfmittel bedarf noch der ausdrücklichen Entscheidung des amerikanischen Präsidenten. Die Frage einer möglichen Stationierung dieser Kampfmittel im Bundesgebiet stellt sich daher derzeit nicht. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit ihren Verbündeten die Zeit bis zu einer evtl. Produktionsaufnahme in den USA für weitere Bemühungen um ein umfassendes, verifizierbares C-Waffen-Verbot nutzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 41): Entspricht es den Tatsachen, daß das Bundesinnenministerium in einer Vorlage zu den medienpolitischen Vorschlägen der Bundesregierung sinngemäß die Satellitennutzung für den Deutschlandfunk vorgeschlagen hat, und wie steht die Bundesregierung gegebenenfalls zu diesem Vorschlag? Der Bundesminister des Innern hat in einem Problemaufriß die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Satellitennutzung bekräftigt, da neben den Ländern auch der Bund für Teilbereiche — wie dem des Deutschlandfunk — die Veranstaltung von Rundfunk zu regeln hat. Dabei hat der Bundesminister des Innern positiv angemerkt, daß die Notwendigkeit zur Kooperation in der Praxis der Rundfunkanstalten bereits seit langem anerkannt ist, so z. B. durch die Mitgliedschaft der Rundfunkanstalten des Bundesrechts in der ARD und durch die Zusammenarbeit im Programmbereich zwischen den Rundfunkanstalten des Bundes- und des Landesrechts nach § 15 Bundesrundfunkgesetz. Der Bundesminister des Innern hat ferner darauf hingewiesen, daß dieser Zusammenarbeit eine vergleichbar enge Kooperation der verantwortlichen staatlichen Stellen entsprechen müsse. Insbesondere sei für künftigen Satellitenrundfunk eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei den rundfunkpolitischen Entscheidungen — im Hinblick auf Verhandlungen über eine europäische Rundfunkkonvention wie auch über die Verteilung der Kanäle — zwingend geboten. Gedacht ist daran, daß sich der Deutschlandfunk — wie übrigens auch die Landesrundfunkanstalten — in der Versuchsphase in einem Satellitenkanal mit seinem Hörfunkprogramm beteiligt. Dies würde im Einklang mit der Erklärung der Bundesregierung stehen, es bestünden keine Einwendungen, wenn in Abstimmung mit den Ländern in der Versuchsphase die ohnehin abgestrahlten Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übertragen werden. Darüber hinaus hat der Bundeskanzler einen Vorschlag für ein deutsch-französisches Kulturprogramm über Satellitenrundfunk gemacht und den Bundesminister des Innern gebeten, den Vorschlag nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung insbesondere auch mit den Ländern und den Rundfunkanstalten auf seine Realisierbarkeit zu prüfen. Die Frage, ob und inwieweit der Deutschlandfunk in diese Prüfungen einzubeziehen ist, kann aufgrund dieser ersten Überlegungen noch nicht abschließend beantwortet werden. Fest steht nur, daß sie mitgeprüft werden muß. Auch aus diesem Grund bedarf es hierzu einer weiteren Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1134 Frage 42): Wie gedenkt die Bundesregierung die Anfrage der bayerischen Staatsregierung über einen Standort für eine Wiederaufarbeitungsanlage in Bayern zu beantworten? Die bayerische Staatsregierung hat zu Standorten für eine Wiederaufbereitungsanlage keine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 48 und 49): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4279' Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Benachteiligungen von Wehrdienstleistenden bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst der Bundesländer vor? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Gleichstellung von ehemaligen Bundeswehrsoldaten mit nichtgedienten Bewerbern bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten? Zu Frage 48: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß Wehrpflichtige, die Wehrdienst geleistet haben, bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst der Länder benachteiligt werden. Zu Frage 49: Maßnahmen, die die Gleichstellung ehemaliger Bundeswehrsoldaten bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst gegenüber nichtgedienten Bewerbern gewährleisten, sind nicht erforderlich. Bereits nach geltendem Recht haben nämlich entlassene Soldaten Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung (§ 11 a Arbeitsplatzschutzgesetz). Dies gilt für alle Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Grundwehrdienst, Wehrübungen) sowie für alle Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtung bis zu zwei Jahren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 54 und 55): Hält die Bundesregierung das Ziel für realistisch und erreichbar, daß alle Oberflächengewässer in der Bundesrepublik Deutschland eine Qualität erreichen, die die Nutzung für Trinkwasserzwecke ermöglicht (vgl. Drucksache 9/717, Seite 3)? Welche Schritte hält die Bundesregierung für nötig, um das Einsparpotential sowohl bei der Industrie als auch im Haushaltsbereich zu vergrößern, und welche — insbesondere administrativen — Hemmnisse stehen dem entgegen? Zu Frage 54: Das von Ihnen zitierte Ziel der Bundesregierung wird weiter für realistisch und erreichbar gehalten. Zum besseren Verständnis sollte noch darauf hingewiesen werden, daß Oberflächenwasser in aller Regel als Uferfiltrat mittelbar genutzt wird. Dabei wird die Beschaffenheit des Rohwassers für die Trinkwassergewinnung durch einen verlängerten Aufenthalt im Untergrund und durch die Vermischung mit echtem Grundwasser verbessert. Zu Frage 55: Die Ankündigung und jetzige Wirksamkeit des Abwasserabgabengesetzes hat vor allem im industriellen Bereich bereits zu einer merklichen Einsparung der Wassernutzung beigetragen. Nach den Jahreserhebungen des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft ist die Abgabe von Wasser der öffentlichen Wasserversorgung an die Industrie in den letzten fünf Jahren im Bundesdurchschnitt bereits um 13 % zurückgegangen. Selbst der Wasserverbrauch von Haushalten und Kleingewerbe ist in mehreren Bundesländern rückläufig. Das Bundesministerium des Innern hat Untersuchungen über Möglichkeiten und Durchsetzbarkeit von Sparmaßnahmen beim Wassergebrauch durchführen lassen. Sie haben Eingang gefunden in den Wasserversorgungsbericht, der dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegt werden soll. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 58): Sind die Ausführungen des Bundesjustizministers in der Frankfurter Rundschau vom 26. November 1981 zum Thema Zeitmietvertrag dahin zu verstehen, daß für die Bundesregierung insoweit die Einschränkung des geltenden Räumungsschutzes nicht in Betracht kommt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung die vom Bundeswirtschaftsminister am 16. November 1981 in Osnabrück geforderte Voraussetzung für die tatsächliche Anwendung des Zeitmietvertrags mit ihrer „Formulierungshilfe" als geschaffen an, „daß nach Ablauf des Vertrags der Mieter auch tatsächlich auszieht, ohne weitere Schwierigkeiten zu machen"? Der Bundesminister der Justiz hat in dem genannten Artikel zu der Formulierungshilfe Stellung genommen, die den Bundestagsausschüssen zugeleitet worden ist. Die Formulierungshilfe läßt den Schutz unberührt, den der Mieter nach den §§ 721, 794 a, 765 a ZPO genießt. Danach kann dem Mieter auch bei Zeitmietverträgen eine angemessene Räumungsfrist gewährt werden; bei Vorliegen ganz besonderer Umstände kann eine Vollstreckungsmaßnahme aufgeschoben werden, wenn diese eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde. Die Bundesregierung hält diesen Schutz zur Vermeidung untragbarer Ergebnisse für geboten. Die Bundesregierung sieht auf der anderen Seite keinen Widerspruch zu dem Ziel, dem Vermieter die Sicherheit zu geben, alsbald nach Beendigung des Zeitmietvertrages die Wohnung in der beabsichtigten Weise nutzen zu können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1134 Frage 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das OLG Köln am 24. November 1981 (AZ. 4 UF 190/81) in Kenntnis der Rechtsauffassung des Bundesjustizministers in Anlage 15 zum Plenarprotokoll vom 11. November 1981, Seite 3655, entschieden hat, daß die unterhaltsberechtigte Frau ihre Zustimmung zum Realsplitting nicht von der Beteiligung am Steuervorteil abhängig machen darf, und was kann die Bundesregierung tun, um ihrer Rechtsauffassung Geltung zu verschaffen? 4280* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Das von Ihnen zitierte Urteil des OLG Köln vom 24. November 1981 ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sobald mir diese Entscheidung vorliegt, werde ich — Ihr Einverständnis voraussetzend — Ihre Frage gern schriftlich beantworten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretär Haehser auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 63): Was hat der Bundesforschungsminister insbesondere unternommen, um die Steuerbegünstigung von 13 Millionen DM im Bereich der Mineralölsteuer, die der Bundesforschungsminister durchgesetzt hat, für angebliche Versuche im Verkehrsbereich abzubauen, wie ist insbesondere das Verhältnis vom Verwaltungsaufwand für diese Mineralölbesteuerung, die zu einem Steuerausfall von 13 Millionen DM führt, zum Nutzen dieser Befreiung? Wie ich Ihnen bereits in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre mündlichen Anfragen Nr. 5 und 6 mitgeteilt habe (Anlage 5 der 69. Sitzung), kann die Steuerbegünstigung, die bereits seit den 50er Jahren besteht, vom Bundesminister der Finanzen nach pflichtmäßigem Ermessen im Verwaltungswege gewährt werden. Sie geht nicht auf eine Initative des Bundesministers für Forschung zurück. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Ermächtigung in § 8 Abs. 6 MinöStG aufzuheben oder einzuschränken. Der volkswirtschaftliche und ökologische Nutzen der Steuerbegünstigung ist nicht meßbar. Der Verwaltungsaufwand, der bei der Überwachung der begünstigten Unternehmen entsteht, ist verhältnismäßig gering, weil die Unternehmen fast ausnahmslos schon aus anderen Gründen der Steueraufsicht unterliegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 9/ 1134 Fragen 67 und 68): Liegen der Bundesregierung Vergleichszahlen aus dem rechnerischen Bundesdurchschnitt des Prüfungsturnus bei Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben durch die verschiedenen Finanzämter der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn j a, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die einzelnen Besteuerungszeiträume bundeseinheitlich festzulegen? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Planstellen bei Finanzämtern aus Personalmangel insgesamt unbesetzt sind, und wenn ja, gibt es Vergleiche über die Beschäftigungszahlen in den verschiedenen Bundesländern? Zu Frage 67: Der Bundesregierung liegen die gewünschten Angaben über den Prüfungsturnus bei den einzelnen Finanzämtern nicht vor. Solche Unterlagen wären auch wenig aussagekräftig, weil entsprechend der Organisationsstruktur der Betriebsprüfung in den einzelnen Bundesländern die Prüfung der Konzerne und Großbetriebe teilweise durch zentrale Prüfungsstellen vorgenommen wird. Die Bundesregierung hat im übrigen keine gesetzliche Grundlage, den Prüfungsturnus von sich aus bundeseinheitlich festzulegen. Für die Großbetriebe ist in der Betriebsordnung (Steuer) — einer Verwaltungsrichtlinie, die mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist — die Abschlußprüfung bundeseinheitlich vorgesehen. Der Begriff Anschlußprüfung bedeutet, daß jeweils ein Prüfungszeitraum an den vorhergehenden anschließt. Für kleinere Betriebe wäre eine solche Anschlußprüfung nicht durchsetzbar, weil hierfür bei den Ländern nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Zu Frage 68: Die Bundesländer berichten dem Bundesfinanzministerium zum 1. April eines Jahres über den Personalstand in der Steuerverwaltung der Länder zu Ende des Vorjahres. Die letzten mir bekannten Zahlen sind daher die des 31. Dezember 1980. Ich übersende Ihnen eine regionalisierte Tabelle — unterteilt nach den Gruppen: Beamte, Angestellte und Arbeiter. Aus der Tabelle ist ersichtlich, daß der Fehlbestand sich in den für eine Personalbewirtschaftung üblichen Rahmen hält. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 69 und 70): Geht die Bundesregierung davon aus, daß der zinslose Überziehungskredit im innerdeutschen Handel ab 1. Januar 1982 auf 200 Millionen Mark absinkt und daß eine vorläufige und einseitige Verlängerung des bisherigen Swing durch die Bundesregierung nicht in Frage kommt, weil dann unsere Verhandlungsposition in Sachen Rücknahme der Zwangsumtauscherhöhung, Verzicht auf Journalistenschikanen, verbesserte Familienzusammenführung und andere humanitäre Maßnahmen geschwächt würde, oder wie gedenkt die Bundesregierung ab 1. Januar 1982 zu verfahren, nachdem sie entgegen der Vereinbarung von 1974 nicht bis Mitte 1980 Verhandlungen mit Ost-Berlin über die weitere „Gestaltung und Rückführung" des Swing aufgenommen hat? Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Bundesbank, daß — nachdem diese im nächsten Jahr aus ihrem Gewinn 10 Milliarden DM an den Bundesetat abführen muß — der Zinsverlust aus dem Swing, der in diesem Jahr bei einem angenommenen Zinssatz von 12 Prozent bei annähernd 100 Millionen DM liegen dürfte, vom Bund und nicht mehr von der Notenbank getragen werden muß, oder aus welchen Gründen wäre eine Verbuchung bei der Deutschen Bundesbank auch in Zukunft noch sachgerecht? Zu Frage 69: Bereits auf entsprechende Fragen des Herrn Kollegen Dr. Langner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in der letzten Woche ist ausgeführt worden, „daß es die Bundesregierung für wenig hilfreich hält, vor Verhandlungen mit der DDR öffentlich über Verhandlungspositionen zu diskutieren". Ich bat daher um Verständnis, „daß ich zu einer möglichen inhaltlichen Ausgestaltung des Swing Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4281* nach dem 1. Januar 1982 nicht auf Einzelheiten eingehen kann". Die gleiche Bitte habe ich auch heute. Zu Frage 70: Der Bundesregierung ist eine solche Auffassung der Bundesbank nicht bekannt. Die Bundesbank, die den Swing gewährt, ist für den innerdeutschen Zahlungsverkehr zuständig. Dabei sollte es auch bleiben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 73 und 74): Zu welchem Ergebnis haben die Bemühungen der Bundesregierung geführt, den Bundesverband Deutscher Banken dazu zu bewegen, Kreditauskünfte der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) auch Kreditvermittlern wieder zugänglich zu machen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung wettbewerbsfördernd, wenn Kreditvermittlern die Auskünfte der Schufa vorenthalten werden? Zu Frage 73: Der Bundesminister für Wirtschaft ist mit dem Bundesverband Deutscher Banken weiterhin im Gespräch. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor, weil die Frage, wie auch zukünftig Schufa-Auskünfte Kreditvermittlern zugänglich gemacht werden können, noch im Bankenbereich geprüft wird. Die Bundesregierung würde ein Ergebnis begrüßen, das den Kreditvermittlern auch weiterhin in sachgerechter Weise eine Auskunftsmöglichkeit einräumt. Ich bin gerne bereit, Sie nach Abschluß der Gespräche über das Ergebnis zu informieren. Zu Frage 74: Bei einem Ausschluß der Kreditvermittler vom Auskunftssystem der Schufa sieht die Bundesregierung aus ordnungs- und wettbewerbspolitischer Sicht folgende Probleme: Zunächst ist nicht nur eine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kreditvermittler selbst möglich, sondern es kann auch im Hinblick auf den — heute noch relativ intensiven — Wettbewerb zwischen Filialbanken und Teilzahlungsbanken auf dem Markt für Konsumentenkredite eine Verschlechterung befürchtet werden. Denn die Teilzahlungsbanken arbeiten größtenteils mit Kreditvermittlern zusammen. Ferner ist die Gefahr nicht auszuschließen, daß die Kreditvermittler verstärkt in eine enge Bindung zu bestimmten Teilzahlungsbanken gedrängt werden, da Vermittler mit der Funktion von Zweigstellen die volle Auskunftsmöglichkeit behalten würden. Auch hierdurch könnte sich eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs ergeben, denn bisher hat zumindest ein Teil der Kreditvermittler versucht, den Konditionenwettbewerb zwischen einzelnen Instituten zugunsten der Kreditsuchenden zu nutzen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 77 und 78): Wie hoch waren unmittelbar vor der ersten Ölpreisexplosion 1973 und Oktober 1981 der durchschnittliche Ölpreis einerseits der OPEC-Staaten und andererseits der anderen ölfördernden Staaten, und wie der jeweilige Benzin- und Heizölpreis in der Bundesrepublik Deutschland? Ist der Bundesrepublik Deutschland die Höhe der windfall profits in Niedersachsen bekannt, und falls nicht, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Gewinne, und welche Höhe haben die Steuereinnahmeausfälle bei einem in Niedersachsen zugrunde gelegten Steuersatz von 32 v. H. anstelle des möglichen Steuersatzes von 40 v. H.? Zu Frage 77: Der durchschnittliche Ölpreis der OPEC-Staaten frei Verladehafen der Förderländer hat sich von ca. 2,50 $/Barrel unmittelbar vor der ersten Ölpreisexplosion 1973 auf rd. 34 $/Barrel im Oktober 1981 erhöht. Einschließlich Frachtkosten bis zur deutschen Grenze ist der für die Bundesrepublik Deutschland maßgebliche Rohölpreis, der auch Preise anderer Ölförderländer einschließt, im gleichen Zeitraum von 76 DM/t oder 6 Pf/1 auf 615 DM/t oder 51 Pf/1 angestiegen. Dieser Zunahme allein des Rohölpreises um 45 Pf/1 während der letzten acht Jahre steht eine Anhebung der Preise vor Steuern für Motorenbenzin um 54 Pf/1, für leichtes Heizöl um 46 Pf/1 und für schweres Heizöl um 37 Pf/1 gegenüber. Der Vergleich der Preise für Mineralölerzeugnisse mit dem Rohölpreis stellt allerdings nur auf einen, wenn auch den wichtigsten Kostenfaktor für die Mineralölindustrie ab. Hinzu kommen u. a. Verarbeitungs- und Vertriebskosten. Insbesondere die Verarbeitungskosten sind z. B. durch verstärkten Einsatz kostenintensiver Verfahren (Konversion) über die allgemeine Teuerung hinaus überproportional gestiegen. Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie hoch die windfall profits, d. h. die den Gesellschaften verbliebenen Gewinne aus einheimischer Förderung von Erdöl und Erdgas, sind. Zur Problematik der Höhe der windfall profits und ihrer Schätzung hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Fragen des Abgeordneten Dr. Steger am 22. Januar 1981 und des Abgeordneten Wolfram am 13. Mai 1981 Stellung genommen. Hinsichtlich der Einnahmeausfälle ist eine verläßliche Aussage ebenfalls nicht möglich. Dabei gehe ich davon aus, daß die Frage auf die Differenz zwischen einer Förderabgabe von 32 % anstatt von 40 % abstellt. 4282" Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Die Landesregierung Niedersachsen hat in einer Haushaltsergänzungsvorlage die voraussichtlichen Einnahmen aus der Förderabgabe in Höhe von 32 % im Jahre 1982 mit 1,390 Mrd. DM beziffert. Eine einfache Hochrechnung auf 40 % — die rein rechnerisch eine Differenz von rd. 350 Millionen DM ergäbe — wäre schon mit Rücksicht auf die steigende Gefahr einer Einstellung der Gewinnung in Feldern mit geringer Förderung nicht aussagekräftig. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 80 und 81): Ist die Bundesregierung bereit, das 1978 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) in Auftrag gegebene Gutachten über Umfang und Bedeutung der Doppeluntersuchungen im Gesundheitsbereich zu veröffentlichen? Ist die Bundesregierung bereit, einem Vorschlag der Herbst-Hauptversammlung des Marburger Bundes zu folgen, eine „Sachverständigenkommission auf Zeit" zu berufen, die zum Gesamtkomplex der grundsätzlichen Neuorientierung der Krankenhausfinanzierung Vorschläge erarbeitet? Zu Frage 80: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, im Zusammenwirken mit den Ländern die Krankenhausfinanzierung umfassend zu erörtern. Vorrangig und dringend notwendig ist jedoch zunächst die Zustimmung des Bundesrates zu dem bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen KrankenhausKostendämpfungsgesetz, dessen Ziel es ist, die Krankenhäuser in das Bemühen um Kostendämpfung im Gesundheitswesen einzubeziehen und damit die Versorgung unserer Bevölkerung mit den notwendigen Krankenhausleistungen sowie unser Gesundheitswesen überhaupt finanzierbar zu halten. Nach Verabschiedung des Gesetzes ist die Bundesregierung gern bereit, mit den Ländern und den sonstigen wesentlich Beteiligten — Krankenhäusern, Krankenkassen, Ärzten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern — in Gespräche über grundsätzliche Probleme der Krankenhausfinanzierung einzutreten. Zu Frage 81: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat aus folgenden Gründen auf die Veröffentlichung des angesprochenen Forschungsberichts verzichtet: — Der Forschungsbericht läßt keine hinreichende Untersuchung der Gesamtproblematik erkennen und enthält keine ausreichenden Vorschläge zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen — Der Bericht enthält keine Darstellung, welche Folgen sich aus unnötigen Doppeluntersuchungen für Patienten, Ärzte und Krankenkassen ergeben. — Die Behauptung, vermeidbare Doppeluntersuchungen verursachten nur 0,06 % der Gesamtkosten für die ambulante ärztliche Behandlung, ist nicht hinreichend belegt. — Die Daten für den wichtigen Bereich der Wiederholungsuntersuchungen bei einem Wechsel von ambulanter zur stationären Behandlung beruhen nur auf Schätzungen. Dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung wurde anheimgestellt, die Ergebnisse selbst zu veröffentlichen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 88 und 89): Wie groß ist die Anzahl der Wehrpflichtigen, die als Wehrdienstverweigerer anerkannt werden wollen, an der Zahl der Wehrpflichtigen (absolut und in Prozenten), und wie groß ist dabei der Anteil der Abiturienten bzw. der Schüler der beiden letzten Oberstufenklassen? Wie groß ist der Anteil absolut und in Prozenten der aus Gewissensgründen anerkannten Wehrdienstverweigerer insgesamt an der Zahl, die sich zunächst als Kriegsdienstverweigerer gemeldet haben? 1. In den Jahren 1975 bis 1980 wurden 2 493 604 Wehrpflichtige der Geburtsjahrgänge 1956 bis 1961 gemustert. Davon haben bis zum 30. Juni 1981 insgesamt 255 248 ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt. Dies entspricht einem Anteil von 10,2 v. H. Die Schulbildung der Wehrpflichtigen, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen, wird statistisch nicht erfaßt. Bekannt ist hingegen die Schulbildung der anerkannten Kriegsdienstverweigerer. Von den rechtskräftig anerkennenden Entscheidungen entfielen auf wehrpflichtige Oberschüler 52 v. H. und auf wehrpflichtige Fachoberschüler 6 v. H. 2. 1975 bis 1980 wurden 178 339 Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig entschieden. In 132 866 Fällen erfolgte die Anerkennung aus Gewissensgründen; dies entspricht einem Anteil von 74,5 v. H. Anlage 19 Antwort des Pari. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 90 und 91): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein angesichts der Absicht der Deutschen Bundesbahn, neue Verkehrseinschränkungen beim Sommerfahrplan 1982 vorzunehmen? Wie ist die vorgesehene Verkehrsausdünnung von 50 v. H. im Streckenabschnitt Seesen-Herzberg-Northeim mit der angestrebten Verbesserung des Personennahverkehrs — besonders im Zonenrandraum — zu vereinbaren? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4283` Zu Frage 90: Aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage ist die Deutsche Bundesbahn gehalten, ihr Leistungsangebot, wie in der Vergangenheit, ständig zu überprüfen. Werden nach den Verkehrsbeobachtungen einzelne Züge regelmäßig in nicht ausreichendem Maß genutzt, so ist die Deutsche Bundesbahn aufgrund ihrer Pflicht zu wirtschaftlicher Betriebsführung gehalten, ihr Verkehrsangebot vom nächstfolgenden Fahrplanwechsel an darauf abzustellen. Zu Frage 91: Gerade in dünn besiedelten Gebieten ist die Umstellung einzelner schwach besetzter Zugleistungen auf Busbedienung mit den Ansprüchen einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs vereinbar. Allerdings sind nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn Fahrplanmaßnahmen auf dem Strekkenabschnitt Seesen-Herzberg-Northeim in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht beabsichtigt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 92 und 93): Sind die Aufenthalte in den Fahrplänen für die Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost so bemessen, daß auch gehbehinderte Fahrgäste hinreichend Zeit haben, die Anschlußzüge und -busse zu erreichen? Wird bei Verspätungen auf Gehbehinderte Rücksicht genommen, damit sie die Anschlußzüge erreichen können? Zu Frage 92: Die Aufenthalte in den Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn sind so bemessen, daß nicht nur gehbehinderte Fahrgäste, sondern auch ältere Reisende, Reisende mit umfangreichem Handgepäck sowie Reisende mit kleinen Kindern die fahrplanmäßigen Anschlüsse erreichen können. Darüber hinaus erhalten die Oberpostdirektionen jeweils rechtzeitig die Fahrplanentwürfe der Deutschen Bundesbahn, so daß die Fahrpläne des Postreisedienstes darauf abgestimmt werden können. Zu Frage 93: Sofern bei Zugverspätungen im Rahmen der im Kursbuch veröffentlichten Wartezeitregeln Anschlüsse abgewartet werden, sind auch hier die Übergangszeiten ausreichend bemessen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1134 Fragen 94 und 95): Billigt die Bundesregierung den Inhalt des Schreibens des Vorstands der Deutschen Bundesbahn vom 28. September 1981, Az. 41.411 I h 50, über „Vorhaltungsmaßnahmen auf schwächer belasteten Strecken/Streckenabschnitten"? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung aus dieser Handlungsweise der Deutschen Bundesbahn für die Befahrbarkeit der von den Maßnahmen betroffenen Schienenstrecken im Personenverkehr und im Güterverkehr für die Jahre bis 1990? Mit der von Ihnen zitierten Verfügung wurde der bisher schon bestehende Genehmigungsvorbehalt der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für Investitionsvorhaben über 100 000 DM auf schwächer belasteten Strecken angesichts der angespannten finanziellen Lage der Deutschen Bundesbahn aus haushaltstechnischen Gründen auf alle Vorhaben ausgedehnt. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung, die dem unternehmerischen Verantwortungsbereich des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zuzuordnen ist. Auswirkungen auf Strecken sind nur nach Vorliegen entsprechender Unterlagen zu beurteilen. Im übrigen ist die Deutsche Bundesbahn gemäß § 4 des Bundesbahngesetzes gehalten, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Roßmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 96): Welche Mehrkosten würden dem Bund entstehen, wenn die Fahrpreisermäßigung für Kinder aus kinderreichen Familien auch für Bahnbusse Gültigkeit hätte? Die Gewährung der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbus würde nach den Feststellungen der Deutschen Bundesbahn Mehrkosten in Höhe von rd. 5,5 Millionen DM auslösen, für die der Bund ausgleichspflichtig werden würde. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 97): Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß die verschiedenen jetzt anstehenden Tarifanhebungen der Deutschen Bundesbahn für Zirkussonderzüge die wirtschaftliche Situation der Zirkusunternehmen entscheidend verschlechtern werden, und wenn j a, welche Möglichkeiten sieht sie, ihre Aussage in der Drucksache 8/3679 „Die Erhaltung leistungsfähiger Zirkusunternehmen ist daher eine Aufgabe von kulturpolitischem Gewicht" durch Taten zu unterstützen? 4284* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Es besteht für den Bundesminister für Verkehr keine Möglichkeit, von der Deutschen Bundesbahn eine Änderung ihrer Tarifgestaltung zu verlangen. Nach § 16 Abs. 3 Bundesbahngesetz wäre Voraussetzung hierfür, daß eine solche Tarifänderung aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist; eine entsprechende Tarifauflage würde Ausgleichsansprüche der Deutschen Bundesbahn für die entstehenden Mindereinnahmen auslösen. Dies widerspräche aber sowohl den Empfehlungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages als auch dem Leistungsauftrag der Bundesregierung und den dazu gefaßten Kabinettbeschlüssen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 98 und 99): Wie beurteilen die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbahn die Pläne der Schweizerischen Bundesbahn (SBB), den Fracht- und Expreßgutverkehr vom und zum Zollausschlußgebiet im Kreis Waldshut (Gemeinden Jestetten, Lott-stetten, Altenburg) zum 23. Mai 1982 einzustellen, und liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob und inwieweit die betroffenen Gemeinden bisher zu den Plänen der SBB gehört worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die genannten Gemeinden in ihrem Bemühen um die Aufrechterhaltung dieses aus strukturpolitischen Gründen wichtigen Fracht- und Expreßgutverkehrs zu unterstützen und deswegen mit der Schweiz entsprechende Gespräche zu führen? Zu Frage 98: Der Stückgut- und Expreßgutverkehr von und nach den Orten Jestetten, Lottstetten und Altenburg soll ab 23. Mai 1982 nicht eingestellt, sondern auf eine kostengünstigere Bedienungsart mittels Lkw umgestellt werden. Nach der Erörterung noch offener Einzelfragen zwischen der Deutschen Bundesbahn und den schweizerischen Bundesbahnen ist beabsichtigt, die betreffenden Gemeinden zu hören. Zu Frage 99: Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Schweiz sind nicht erforderlich, da die Bedienung der Orte Jestetten, Lottstetten und Altenburg auch künftig gewährleistet ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 100 und 101): Trifft es zu, daß Reparaturaufwendungen für Spannbetonbrücken in weitaus größerem Umfang notwendig werden, als noch im Juni dieses Jahrs vom Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine Anfrage angenommen (siehe Konkret 12/81: „Runter kommen sie alle"), und sind die Schäden nach Meinung der Bundesregierung auf unsachgemäße Ausführung oder auf die beim Bau angewandten Verfahren zurückzuführen? Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, die ausführenden Firmen regreßpflichtig zu machen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung für die Zukunft aus den aufgetretenen Schäden zu ziehen? Zu Frage 100: Der in der Antwort der Bundesregierung vom 3. Juni 1981 (Drucksache 9/533) genannte Reparaturaufwand betrifft nur die Kosten für die Instandsetzung von Rissen an Spannbetonbrücken der Bundesfernstraßen. Welche Kosten für andere Instandsetzungsmaßnahmen künftig entstehen, ist nicht bekannt. Die obersten Straßenbaubehörden der Länder sind aber am 9. Juni 1981 vom Bundesverkehrsministerium aufgefordert worden, künftig die gesamten Aufwendungen für Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Brücken zu erfassen. Erste Ergebnisse werden Mitte 1982 vorliegen. Aus vorliegenden Berichten und Informationen ist zu entnehmen, daß der bei weitem überwiegende Anteil der Schäden auf unsachgemäße Bauausführung zurückzuführen ist. Betroffen davon sind Brükken aller Bauweisen und Bauverfahren. Zu Frage 101: Sofern Schäden vor Ablauf der 5jährigen Verjährungsfrist für die Gewährleistung festgestellt werden, sind sie auf Kosten der ausführenden Firmen zu beheben. Ob hierzu auch Risse in Spannbetonbrücken behören, wird z. Z. in einem Rechtsstreit mit Mustercharakter geklärt. Das Urteil der 2. Instanz zugunsten der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus können die ausführenden Firmen nur dann zu den Kosten der Schadensbehebung herangezogen werden, wenn ihnen im Einzelfalle arglistiges Verschweigen nachgewiesen werden kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 102): In welchem Umfang wird vom Bundesverkehrsminister der Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Dringlichkeitseinstufung der Neubaumaßnahmen von Bundesstraßen — etwa am Beispiel der B 14 von Winnenden bis Backnang, B 29 Umgehung Schorndorf und B 312 von Waiblingen bis Stuttgart — als Entscheidungsgrundlage herangezogen? Maßnahmen, für die bereits das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist, sind bei der Aufstellung des Bauprogramms 1981-1990 im allgemeinen vorrangig behandelt worden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 103 und 104): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4285* Wann beabsichtigt der Bundesverkehrsminister, den Entwurf zu einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes vorzulegen, und damit die gegenüber den Verbänden des Taxigewerbes am 11. November 1981 telefonisch gegebene Zusage sowie den Beschluß der Konferenz der Verkehrsminister der Länder vom 16. November 1981 zu erfüllen? Inwieweit weichen die Novellierungsvorstellungen des Bundesverkehrsministers von den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ab, die die Bundesverbände des Deutschen Taxigewerbes sowie des Deutschen Personenverkehrsgewerbes kürzlich dem Bundesverkehrsminister sowie den Verkehrsministern der Länder zugeleitet haben? Zu Frage 103: Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, den Entwurf einer entsprechenden Novelle zum Personenbeförderungsgesetz im Jahr 1982 vorzulegen. Zu Frage 104: Die mit den Verbänden des Taxi- und Mietwagenverkehrs im November und Dezember 1981 geführten Gespräche haben gezeigt, daß in den Grundsatzfragen der — Unterbindung des Konzessionshandels im Taxiverkehr, — Konkretisierung der Genehmigungsvergabe im Taxiverkehr, — Neuabgrenzung des Taxi- und Mietwagenverkehrs, — Aktualisierung der Taxitarifvorschriften weitgehende Übeinstimmung besteht. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen in Einzelfragen, und zwar nicht nur zwischem dem Bundesminister für Verkehr und dem Gewerbe, sondern auch zwischen den verschiedenen betroffenen Gewerbeverbänden. Es bedarf hier noch weiterer Beratungen mit dem Ziel einer stärkeren Angleichung der verschiedenen Vorstellungen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 9/1134 Frage 105): Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Sicherheit deutscher Fluggäste, sofern der Flughafen Ajaccio auf Korsika von deutschen Linien- oder Chartermaschinen angeflogen wird und Zeitungsmeldungen den Tatsachen entsprechen, daß dieser Flughafen außer dem Instrumentenlandesystem keine Radarerfassung und -kontrolle anbietet? Die für den Anflug auf Ajaccio vorgesehenen Instrumentenflugverfahren stellen keine besonderen Anforderungen an die Flugzeugführer. Bei fachgerechter Flugzeugführung ist keine Gefährdung der Flugsicherheit am Flughafen Ajaccio gegeben. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß telefonische Verbindungen zwischen Berlin (West) und der Republik Österreich zu bestimmten Tages- und Abendzeiten nicht zustandekommen, und welches sind die Gründe dafür? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig einen reibungslosen Telefonverkehr zwischen dem durch seine Insellage stark benachteiligten Berlin (West) und der Republik Österreich sicherzustellen? Auf Grund des starken Verkehrsanstiegs traten für Teilnehmer in Berlin (West) bis etwa Ende Oktober dieses Jahres zeitweise Engpässe im gesamten abgehenden Auslandsfernsprechverkehr auf. Da der Fernsprechverkehr mit Österreich auch von Berlin (West) aus sehr umfangreich ist, war dieser Verkehr besonders betroffen. Die erforderlichen Anpassungen bzw. Erweiterungsarbeiten in der Auslandsvermittlungsstelle in Berlin (West) wurden Anfang November abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt sind Schwierigkeiten in der Verkehrsentwicklung mit Österreich nicht mehr bekannt geworden. Unabhängig von den zeitweiligen Engpässen bis Ende Oktober ist es möglich, daß auf Grund von technischen Störungen — sei es im österreichischen Netz oder auf den Verbindungswegen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich — zeitweise Blockierungen aufgetreten sind. Die Deutsche Bundespost bemüht sich in solchen Fällen im Benehmen mit der ausländischen Verwaltung um eine möglichst schnelle Eingrenzung und Beseitigung des Fehlers. Völlig ausschließen lassen sich Beeinträchtigungen des Gesprächsverkehrs durch technische Störungen aber nicht. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 108 und 109): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere in den Postämtern, Krankenhäusern und sonstigen Bereichen mit hohem Publikumsverkehr, die öffentlichen Fernsprechzellen mit Sitzgelegenheiten auszustatten, wie es vereinzelt in großen Postämtern schon geschehen ist? Hat die Bundesregierung die Absicht, bei neu aufzustellenden Fernsprechzellen sich mit der Verbesserung der Be- und Entlüftung zu befassen? In größeren Postämtern werden abhängig vom jeweiligen Bedarf und den gegebenen Platzverhältnissen für Sprechgäste, die mehrere Gespräche nacheinander führen wollen (z. B. Vertreter, Akquisiteure), 4286* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 spezielle öffentliche Fernsprechzellen sogenannte „Reihengesprächszellen" mit Sitz- und Schreibgelegenheiten ausgestattet. Ein darüber hinausgehender allgemeiner Bedarf ist nach den Betriebserfahrungen der Deutschen Bundespost nicht erkennbar. Eine generelle Ausstattung der Fernsprechzellen und Fernsprechhäuschen mit Sitzgelegenheiten ist deshalb nicht beabsichtigt. Die Fernsprechzellen für öffentliche Sprechstellen in Krankenhäusern und sonstigen Gebäuden werden nicht von der Deutschen Bundespost, sondern von den jeweiligen Eigentümern zur Verfügung gestellt und werden von diesen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen eingerichtet. Die Be- und Entlüftung von Fernsprechzellen und Fernsprechhäuschen stellt immer einen Kompromiß zwischen maximaler Lüftung und der für die ungestörte Gesprächsabwicklung notwendigen Dämmung der Umweltgeräusche dar. Im Rahmen dieses notwendigen Kompromisses strebt die Deutsche Bundespost auch bei Neukonstruktionen eine optimale Be- und Entlüftung an. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 110 und 111): Trifft es zu, daß das Bundespostministerium bei der Vorauswahl der für eine Zusammenarbeit in Frage kommenden Werbeagenturen u. a. das Kriterium eines jährlichen Mindestumsatzes von 100 Millionen DM angewandt hat, und ist sie sich für diesen Fall bewußt, daß nur „multinational" tätige Werbeagenturen dieses Kriterium erfüllen? Sieht die Bundesregierung in dieser Beschränkung nicht ein Diskreditierung der Möglichkeiten und Leistungsfähigkeiten mittlerer und kleinerer Werbeagenturen? Für den umfangreichen Werbeetat der Deutschen Bundespost können nur sehr leistungsfähige Unternehmen als Auftragnehmer in Betracht kommen. Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist es durchaus üblich unter anderem auch die Umsatzhöhe als Kriterium hinzuzuziehen. Die im vorliegenden Fall genannte Umsatzgrenze von 100 Millionen DM für die Vorauswahl der Firmen ist jedoch nur als ein Hilfskriterium zu verstehen, das allein nicht schon zum Ausschluß eines Unternehmens führt. Die Deutsche Bundespost beteiligt bei der Vorauswahl auch Unternehmen unter der genannten Umsatzgrenze, welche die Eignungskriterien der Verdingungsordnung für Leistungen erfüllen. Im übrigen ist zur Vergabe von Werbeagenturleistungen der Deutschen Bundespost anzumerken, daß — die Agenturleistungen für Philatelie an ein mittelständisches Unternehmen vergeben worden sind, — die Leistungen für Public Relations und für Werbung jeweils als Los getrennt dem Wettbewerb unterstellt werden, nicht zuletzt, um auch mittelständischen Unternehmen entsprechende Wettbewerbschancen einzuräumen. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1134 Frage 112): Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die Bitte des Solidaritäts-Vorsitzenden Walesa um verstärkte Hilfe für Polen ihre bisher ablehnende Haltung zu vorübergehenden Gebührensenkungen für Pakete nach Polen zu revidieren, um dadurch eine besonders effektive — weil gezielt der betroffenen Bevölkerung zugute kommende — Hilfeleistungsmöglichkeit für Polen zu fördern? Die Bundesregierung vertritt zur Frage der Gebührensenkung für Hilfspakete nach Polen nach wie vor folgenden Standpunkt: Die Deutsche Bundespost muß auch bei Paketen nach Polen bei ihrer Gebührenkalkulation berücksichtigen, daß der ihr zustehende Gebührenanteil in Höhe von 3,60 DM bis 11,70 DM je nach Gewichtsstufe zur Deckung der Selbstkosten äußerst gering ist. Da der Postpaketverkehr nach dem Ausland ohnehin stark defizitär ist, können Gebührenpräzedenzfälle leider nicht in Betracht kommen. Es gibt weltweit eine Vielzahl hilfsbedürftiger Menschen, die von karitativen Organisationen und engagierten Privatpersonen unterstützt werden, die mit Sicherheit auf vergleichbaren Regelungen bestehen würden. Auch eine vorübergehende Gebührensenkung für Postpakete nach Polen ist nicht möglich. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 113): Beabsichtigt die Bundesregierung, z. B. kostengünstige Paketsammeltransporte nach Polen vorzunehmen, um die Hilfeleistungen auf allen Ebenen aus der Bundesrepublik Deutschland in der jetzigen Krisensituation, insbesondere auf dem Ernährungssektor, zu unterstützen, da die hohen Gebühren für den Paketversand ein besonderes Hindernis für private Initiativen darstellen? Die von Ihnen angeregten Sammeltransporte werden von der Deutschen Bundespost bereits durchgeführt. Postpakete für Empfänger in Polen werden an das Auswechslungspostamt Hannover 2 gesandt. Dort werden diese Pakete gesammelt und werktäglich in Güterwagen durch die DDR nach Warschau und Kattowitz (über Warschau) weitergeleitet. Die Deutsche Bundespost muß auch bei den Gebühren für Pakete nach Polen berücksichtigen, daß die Einnahmen zur Deckung der entstehenden Ko- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 4287* sten keinesfalls ausreichen. Eine noch weitergehende Subventionierung jedes einzelnen Pakets nach Polen wäre wirtschaftlich nicht zu vertreten. Gebührenpräzedenzfälle können auch deswegen nicht in Betracht kommen, weil es weltweit eine Vielzahl ähnlicher Fälle gibt, die zu vergleichbaren Regelungen führen müßten. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/1134 Fragen 114 und 115): Ist der Bundesregierung bekannt, für wieviel Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellung des Verwaltungsgerichts Augsburg über die Klage der Gemeinden Dinkelscherben und Altenmünster gegen die Neuordnung des Telefonnahbereichs im Januar 1980 „die Einteilung ohne Beteiligung und Berücksichtigung der Grenzen der Gemeinde sei rechtswidrig und daher nichtig", zutrifft? Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Augsburger Gerichts? Da die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts Augsburg der Bundesregierung noch nicht vorliegt, ist eine umfassende Aussage über die aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zu ziehenden Konsequenzen nicht möglich. Nach der bisher nur bekannten mündlichen Begründung des Urteils ist jedoch damit zu rechnen, daß die Deutsche Bundespost gegen das Urteil Berufung einlegen wird, da bei Berücksichtigung individueller Gestaltungskriterien eine bundesweite einheitliche Tarifstruktur nicht realisierbar ist. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 116): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach die Neuordnung des Telefonnahbereichs in den Gemeinden Dinkelscherben und Altenmünster rechtswidrig und deshalb ungültig ist, und ist der Bundesregierung bekannt, wieviel in etwa gleichgelagerte Fälle es in der Bundesrepublik Deutschland gibt? Da die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts Augsburg der Bundesregierung noch nicht vorliegt, ist eine umfassende Aussage über die aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zu ziehenden Konsequenzen nicht möglich. Nach der bisher nur bekannten mündlichen Begründung des Urteils ist jedoch damit zu rechnen, daß die Deutsche Bundespost gegen das Urteil Berufung einlegen wird, da bei Berücksichtigung individueller Gestaltungskriterien eine bundesweite einheitliche Tarifstruktur nicht realisierbar ist. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/1134 Frage 117): In welchem Umfang werden bei der Einstellung von Zeitarbeitskräften bei der Deutschen Bundespost Auskünfte von Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz, BKA u. a.) eingeholt? Auskünfte bei Sicherheitsbehörden werden bei Zeitarbeitskräften in der Regel nicht eingeholt Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen Sicherheitsüberprüfungen nach den „Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten" — entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 15.02.71 — durchgeführt werden, wenn Zeitarbeitskräfte mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten beauftragt werden. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 118 und 119): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundespost einen Satelliten zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunksignalen zu entwickeln beabsichtigt, und wie ist dies bejahendenfalls mit der Entwicklung des sogenannten TV-Satelliten durch den Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zu vereinbaren? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Übertragung von Fernseh- und Rundfunksignalen durch Satelliten als Ersatz für terrestrische Versorgung nicht sinnvoll und zur Restversorgung beim Rundfunk- und Fernsehempfang nicht erforderlich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, neben dem Projekt TV-SAT des deutsch-französischen Abkommens einen weiteren direkt empfangbaren Rundfunksatelliten zu entwickeln. Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der Zukunft über das terrestrische Rundfunk-Sendernetz versorgt werden. Ein Ersatz dieses Netzes durch Satelliten ist weder sinnvoll noch beabsichtigt. Programmorganisatorische Änderungen sind jedoch nicht auszuschließen. Rundfunksatelliten können zur Restversorgung nur einen begrenzten Beitrag leisten. Die der Bundesrepublik zur Verfügung stehenden 5 Satellitenkanäle würden zur Abstrahlung aller im Bundesgebiet derzeit verbreiteten 1., 2. und 3. Fernsehprogramme nicht ausreichen. Anlage 38 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 120 und 121): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost im Jahr 1982 rund 6 000 Mehrstellen bekommen soll, und wieviel Lehrstellen können durch den herabgesetzten Mehrstellenbedarf von ehemals 14 000 auf jetzt nur 6 000 bei der Deutschen Bundespost nicht besetzt werden? Trifft es zu, daß 1982 nur rund 60 v. H. der Ausbildungskapazität bei der Deutschen Bundespost besetzt werden, und was geschieht mit den Ausbildungsplätzen und den Ausbildern in den jeweiligen Oberpostdirektionen? 4288* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1981 Nach dem Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr '82 darf der jahresdurchschnittliche Bestand an bezahlten Arbeitskräften im Rechnungsjahr 1982 gegenüber dem des Rechnungsjahres 1981 um 6 000 steigen. In dieser Zahl sind 1 500 Stellen für die Übernahme von Nachwuchskräften in ein Beschäftigungsverhältnis enthalten. Die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten für Auszubildende, die nicht zu den Arbeitskräften zählen, wird dadurch nicht berührt. Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost im Rechnungsjahr 82 nur 60 % ihrer Ausbildungskapazität nutzen will. Die vorgesehene Ausbildungsleistung der Deutschen Bundespost für einzustellende Schulabgänger wird im Rechnungsjahr 1982 nahezu unverändert gegenüber dem Rechnungsjahr 1981 erbracht. Lediglich bei der Einstellung von Angestellten für die Laufbahnen des mittleren Fernmelde-, Postscheck-, Postsparkassen- und Bürodienstes, die außerhalb des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet werden, ist ein Rückgang an Einstellungsmöglichkeiten von etwa 2 500 zu erwarten. Die Ausbildungsplätze insgesamt und das Volumen der Ausbilder sind durch die Reduzierung der Einstellungen nur unwesentlich betroffen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Frage 122): Wie stellt sich der Bundesforschungsminister zu den Anmerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 9/978) über die unnötige staatliche Forschungsförderung im Bereich Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr, und welche Stellung bezieht er zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofs über die unnötige staatliche Forschungsförderung in diesem Bereich? Aus den Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofs (BRH) geht hervor, daß der Bundesforschungsminister die vom BRH vertretene Auffassung nicht teilt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 1981 nach Aussprache im Plenum die BRH-Bemerkungen zur weiteren Behandlung an den Rechnungsprüfungsausschuß überwiesen. Ich werde dort zu der Kritik des BRH im einzelnen Stellung nehmen und bin gern bereit, Sie danach über das abschließende Ergebnis zu unterrichten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1134 Frage 123): Wie hoch sind nach den gegenwärtigen Schätzungen der Bundesregierung die Investitionskosten für eine 350 Jahrestonnen Wiederaufbereitungsanlage, und welches Betriebskostendefizit wird für eine solche Anlage jährlich geschätzt? Die Bundesregierung kann aufgrund eigener Kenntnisse keine Aussage über die Investitionskosten für eine 350 Jahres-Tonnen Wiederaufarbeitungsanlage bzw. deren Betriebskostendefizit machen. Aufgrund der im Atomgesetz geregelten Aufgabenverteilung zwischen Staat und Industrie im Bereich der Entsorgung von Kernkraftwerken ist es Aufgabe der Industrie, eine solche Anlage zu errichten. Von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) sind bei einer Anlage dieser Größe Investitionskosten von 4 bis 5 Milliarden DM genannt worden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 9/1134 Fragen 124 und 125): An welche Bedingungen hat die Industrie, insbesondere die Elektrizitätswirtschaft, ihre Zusage zu einer bisher teilweisen Abdeckung bestehender und künftiger Finanzierungslücken beim Schnellen Brutreaktor geknüpft? Hält die Bundesregierung die Bedingungen der Elektrizitätswirtschaft zur Beteiligung an der Finanzierung des Schnellen Brutreaktors für sachlich gerechtfertigt, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese Bedingungen zu erfüllen? Zu Frage 124: Die wesentlichen von den Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) gestellten Bedingungen sind: 1. Die Gesamtfinanzierung muß gesichert sein. 2. Der Vorbehalt des Deutschen Bundestages zur Inbetriebnahme des SNR-300 muß ausgeräumt sein. 3. Alle Teilerrichtungsgenehmigungen für den SNR-300 müssen — sofort vollziehbar — vorliegen. 4. Die zusätzlichen Zahlungen werden eingestellt, wenn aufgrund der erwarteten Empfehlung der Enquete-Kommission zur weiteren Brüternutzung keine Folgeanlagen gebaut werden können. 5. Unterstützung der LWR-Nutzung einschließlich Entsorgung. 6. Die EVU betrachten ihren Beitrag als Zuschuß und erwarten, daß er in ihrer Kostenrechnung als abzugsfähige Betriebsausgabe anerkannt und bei der Strompreisgenehmigung berücksichtigt wird sowie im Falle der Sondertarifkunden durchgesetzt werden kann. Zu Frage 125: Die Bundesregierung hat für eine Reihe der gestellten Bedingungen aus der Sicht von Wirtschaftsunternehmen Verständnis, wie im Kabinettbeschluß vom 23. September 1981 bereits zum Ausdruck kommt. Im gleichen Beschluß ist auch festgelegt, daß die Bundesregierung bemüht ist, das Projekt zum Erfolg zu führen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Sprung.


Rede von Dr. Rudolf Sprung
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, sich die Sorgen des Münzhandels anzuhören, vielleicht einmal den Verband zu empfangen und mit ihm über die Probleme, die er hat, zu sprechen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Aber selbstverständlich. Das Finanzministerium ist für jeden Bürger offen.

(Lachen)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage zu Frage 64.
    Dann rufe ich jetzt die Frage 65 des Abgeordneten Dr. Sprung auf:
    Wie vereinbart sich damit die zu beobachtende Praxis, daß Gedenkmünzen vielfach von Bankangestellten bereits mit Aufschlag an Münzhändler und sonstige Interessenten veräußert werden?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, falls Angestellte eines Kreditinstituts mit Wissen und Willen der Geschäftsleitung in der genannten Weise verfahren, verstößt das Kreditinstitut gegen seine der Landeszentralbank gegenüber eingegangene Verpflichtung.
    Sollten Bankangestellte ohne Kenntnis der Geschäftsleitung handeln, verletzen sie ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis und verstoßen, wenn sie den Aufschlag etwa für sich selber vereinnahmen, unter Umständen gegen strafrechtliche Vorschriften.