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    Plenarprotokoll 9/72 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4173A Erweiterung der Tagesordnung 4173 A Bestimmung des Abg. Roth zum ordentlichen Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 4173 D Fragestunde — Drucksache 9/1134 vom 4. Dezember 1981 — Vergabe von Forschungsaufträgen zur Ermittlung des Raumbedarfs für ein Kind MdlAnfr 1 04.12.81 Drs 09/1134 Herberholz SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 4174A,B ZusFr Herberholz SPD 4174A,B Abbau der Investitionshemmnisse beim Miethausbau MdlAnfr 2 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 4174C, 4175A,B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 4175A,B Planung der Bund-Länder-Kommission für die Ausgestaltung des Bildungswesens MdlAnfr 3 04.12.81 Drs 09/1134 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Granzow BMBW . . 4175 B, D, 4176 A, B, D, 4177 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 4175D, 4176A ZusFr Frau Weyel SPD 4176 B ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 4176 C ZusFr Purps SPD 4176 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 4177A ZusFr Herkenrath CDU/CSU 4177 C ZusFr Schätz SPD 4177 D Einstellung arbeitsloser Junglehrerinnen und -lehrer für die Zeit der längeren Beurlaubung von Lehrerinnen wegen Mutterschaft MdlAnfr 4 04.12.81 Drs 09/1134 Collet SPD Antw StSekr Dr. Granzow BMBW . 4178 B, C, D, 4179A ZusFr Collet SPD 4178C,D ZusFr Frau Weyel SPD 4179A Effizienz der FAO, Abbau der Bürokratie MdlAnfr 8, 9 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 4179C,D, 4180 A, B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 4179C,D, 4180 B ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . . 4180 C Zuwachsrate des Haushalts der FAO 1982/ 83; aus dem Auseinanderfallen der sogenannten Genfer Gruppe auf der FAO-Konferenz zu ziehende Konsequenzen MdlAnfr 10, 11 04.12.81 Drs 09/1134 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 4180D, 4181 A, B, C, D ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 4180D, 4181 A, B,C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 ZusFr Eigen CDU/CSU 4181 D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 4181 D Kompetenzen der Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der FAO-Konferenz; Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Delegation MdlAnfr 14, 15 04.12.81 Drs 09/1134 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 4182 A, B, C, D, 4183A ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU 4182 A, B, C, D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . . 4182 D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 4183 A Verhandlungsführung der deutschen Delegation auf der FAO-Konferenz MdlAnfr 16, 17 04.12.81 Drs 09/1134 Herkenrath CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 4183 B, C, D, 4184 A, B, C ZusFr Herkenrath CDU/CSU . . 4183 B, C, 4184 B ZusFr Eigen CDU/CSU 4183C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . 4183D, 4184 B Maßnahmen der Bundesregierung gegen die französischen Einkommenssubventionen für die Landwirtschaft 1979 und 1980 MdlAnfr 18 04.12.81 Drs 09/1134 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 4184C, 4185A,B ZusFr Eigen CDU/CSU 4185A,B ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 4185 B Ausbildung von Toxikologen zur Durchführung der nach dem Chemikaliengesetz vorgeschriebenen Prüfung schädlicher Stoffe MdlAnfr 21 04.12.81 Drs 09/1134 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG 4185C, 4186A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 4186 A Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Stoffen in kosmetischen Mitteln MdlAnfr 22, 23 04.12.81 Drs 09/1134 Kirschner SPD Antw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . . 4186 B, D, 4187A,B ZusFr Kirschner SPD 4186 C, D, 4187 B Freilassung eines am Grenzübergang Marienborn verhafteten bundesdeutschen Berufskraftfahrers MdlAnfr 24, 25 04.12.81 Drs 09/1134 Schulze (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 4187 C, D, 4188A,B,C,D ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . . 4187D, 4188A, B,C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . . 4188 D Begehren der DDR nach einem Gespräch mit dem geflüchteten Hauptmann der Grenztruppen Peter Vogel MdlAnfr 28 04.12.81 Drs 09/1134 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 4189 A, B, C, D, 4190A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 4189A,B ZusFr Broll CDU/CSU 4189C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4189 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 4189 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 4189 D Freilassungen und Ausreisen politischer Häftlinge in der DDR im Zusammenhang mit dem Austausch des Spions Guillaume MdlAnfr 29, 30 04.12.81 Drs 09/1134 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 4190A,C Nächste Sitzung 4190 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4191* A Anlage 2 Praktiken der Lufthansa beim Verkauf von Flugtickets MdlAnfr 109 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Feldmann FDP ErgSchrAntw PStSekr Mahne BMV auf ZusFr Dr. Feldmann FDP 4191* B Anlage 3 Kopplung finanzieller Entwicklungshilfe mit objektgebundener Auftragsvergabe an deutsche Industriefirmen MdlAnfr 5 04.12.81 Drs 09/1134 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4191* B Anlage 4 Aktivitäten der Jugendsekten, insbesondere der „Vereinigungskirche" (Moon-Sekte) bei Demonstrationen MdlAnfr 19, 20 04.12.81 Drs 09/1134 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 4191* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 4173 72. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 64. Sitzung, Seite 3738 A: Im dritten Absatz, Zeile 6, ist statt „6,3 %" zu lesen „0,3 %". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 11. 12. Bahner 11. 12. Bahr 9. 12. Dr. Bardens 11. 12. Dr. Barzel 11. 12. Becker (Nienberge) 11. 12. Böhm (Melsungen) * 9. 12. Conrad (Riegelsberg) 9. 12. Dr. Enders * 9. 12. Günther 9. 12. Jansen 11. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 9. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 11. 12. Rohde 11. 12. Frau Roitzsch 11. 12. Schäfer (Mainz) 11. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 12. Schmidt (Würgendorf) 11. 12. Schreiner 9. 12. Tillmann 11. 12. Wallow 11. 12. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/ 936, Frage 109, 63. Sitzung, Seite 3654, Anlage 11): Eine Bewertung der nunmehr vorliegenden Stellungnahme der Lufthansa schließt aus, daß sie sich illegaler dem Verkauf von WeichwährungsSchwarz- und Graumarkttickets vergleichbarer Praktiken bedient hat. Auch zahlreiche Überprüfungen von Lufthansa-Flügen kurz vor dem Abflug haben keinerlei Hinweise auf derartige Praktiken erbracht. Anders lautende Zeitungsmeldungen waren demnach insoweit unzutreffend. Anlage 3 Antwort des Pari. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1134 Frage 5): Inwieweit wird von der Bundesregierung Deutschland geleistete (finanzielle) Entwicklungshilfe mit einer objektgebundenen Auftragsvergabe an deutsche Industriefirmen gekoppelt? Mit Ausnahme weniger Bereiche ist die deutsche Entwicklungshilfe nicht an die Auftragsvergabe an deutsche Firmen gebunden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1134 Fragen 19 und 20): Inwieweit sind der Bundesregierung politische Aktivitäten von sog. Jugendsekten bekannt, und wie werden diese in ihrer Ausrichtung beurteilt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten von Mitgliedern der „Vereinigungskirche" (auch Moon-Sekte genannt), deren Mitglieder sich an der Friedensdemonstration vom 10. Oktober 1981. in Bonn als Gegendemonstranten mit der Forderung nach Einführung der Neutronenbombe in Europa beteiligten? Zu Frage 19: Von den Gruppierungen, die als Jugendsekten oder Jugendreligionen bezeichnet werden, ist in letzter Zeit besonders die Vereinigungskirche politisch hervorgetreten. Sie vertritt einen ausgeprägten Antikommunismus. Religiöse oder vorgeblich religiöse Motive können auch in anderen Fällen zu politischen Aktivitäten führen: - so die Aufforderung der Gruppe „Kinder Gottes/ Familie der Liebe" an ihre Anhänger, die Bundesrepublik zu verlassen, weil „Deutschland ein Hauptschlachtfeld im bald kommenden weltweiten Atomkrieg und danach eine Atomwüste sein werde", und man sonst Gottes Gerichten über Deutschland teilhaftig würde; - wenn die Scientology-Kirche e. V. ihre Anhänger auffordert, Kurse für einen sogenannten Reinigungsrundown zu belegen, um einen Atomkrieg zu überleben - wenn die Bhagwan Sri Rajneesh-Bewegung ihre Anhänger auffordert, nur im Hier und Jetzt zu leben und die Zukunftsvorsorge zu verdrängen. Die Bundesregierung sieht derartige Aktivitäten mit Sorge und macht auf die Praktiken der Gruppen - unter anderem in ihrem Bericht über „Jugendreligionen in der Bundesrepublik Deutschland" - aufmerksam. Zu Frage 20: Zur Moon-Sekte werden hier die Vereinigungskirche und die Studentenorganisation CARP (Collegiate Association for the Research of Principles) gezählt, die zwar rechtlich voneinander getrennt sind, jedoch beide zum Einflußbereich des Sektenführers Sun Myung Moon gehören. Die Organisation CARP war bisher weniger aktiv als die stark missionierende Vereinigungskirche. In Bonn ist sie anläßlich der Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 aufgetreten, mit Aufrufen für die Einführung der Neutronenbombe. Da CARP sich bemüht, rechtsextremistische Studenten um sich zu sammeln, beobachtet die Bundesregierung die Aktivitäten mit Sorge. Zur Zeit sind jedoch keine Verstöße der Moon-Sekte gegen bestehende Gesetze bekannt.
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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. von Geldern.


Rede von Dr. Wolfgang von Geldern
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus, das Thema FAO wird heute nicht zum erstenmal in der Fragestunde behandelt. Nachdem Sie das letztemal hier auf parlamentarische Fragen geantwortet hatten, erschien in der „Welt" ein Satz, den ich zitieren möchte. Ich möchte Sie bitten, dazu Ihre Beurteilung zu geben. Der Satz lautet:
Bleibt nur die Frage, ob Parlamentarische Staatssekretäre Ihre Kollegen Abgeordneten mit nichtssagenden Antworten für dumm verkaufen sollen.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe mich hier bemüht, die Antworten nach bestem Wissen und Gewissen zu geben und die Vorgänge so zu schildern, wie sie auch meine Beamten, der Delegationsleiter und mein Minister in Rom miterlebt haben.

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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Eigen auf:
    Welchen Erfolg hatten die Aktivitäten der Bundesregierung gegen die EG-schädlichen Einkommenssubventionen der französischen Regierung an die französische Landwirtschaft für 1979, und wie wird die Bundesregierung sich anläßlich neuerlicher noch höherer Einkommenssubventionen für 1980 verhalten?
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung geht davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Einkommensbeihilfen meinen, die die französische Regierung Anfang 1981 ihren Landwirten für Einkommensverluste im Jahre 1980 gewährt hat. Bekanntlich hat die Kommission einen Teil der Beihilfen für vertragswidrig erklärt. Die französischen Behörden haben in dem noch nicht abgeschlossenen Beihilfeverfahren versichert, daß sie für die Zukunft nicht beabsichtigten, Beihilfemaßnahmen durchzuführen, die mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages oder den Vorschriften des einschlägigen Marktordnungsrechts nicht zu vereinbaren sind.
    Inwieweit nun, Herr Kollege, das mit dem in Einklang gebracht werden kann, was gestern auf der Jahreskonferenz der französischen Bauernverbände mit der französischen Regierung vereinbart wurde, muß erst abgewartet werden. Ich darf Ihnen das Ergebnis der Jahreskonferenz, das mir aus Paris telefonisch durchgegeben worden ist, bekanntgeben: Beschlossen wurden Hilfen im Umfang von 5,5 Milliarden FF gleich 2,2 Milliarden DM. Es handelt sich dabei um Hilfen sozialer Art mit einem Volumen von rund 1,5 Milliarden FF oder 600 Millionen DM, die als Ausgleichshilfen gewährt werden. Betriebe mit weniger als 50 000 FF Jahresumsatz sollen 3 000 FF jährlich erhalten, Betriebe mit 50 000 bis 100 000 FF Jahresumsatz 2 500 FF jährlich und Betriebe mit 100 000 bis 250 000 FF 2 000 FF jährlich. Offiziell wird von „Solidaritätsbeihilfe" gesprochen. Nach meiner Meinung trägt diese Maßnahme allerdings den Charakter eines direkten Einkommenstransfers. Darüber hinaus sollen noch Strukturbeihilfen in Höhe von rund 3 Milliarden FF gewährt werden. Dazu gehören sogenannte Liquiditätsbeihilfen, Zinsvergünstigungen und Hilfen bei Wasserschäden. Schließlich sollen auch noch Strukturhilfen in engerem Sinne mit einem Volumen von knapp 1 Milliarde FF vereinbart worden sein.

    (Dok. Kom. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 4185 Parl. Staatssekretär Gallus Mitgliedstaates zu Lasten des EAGFL abzulehnen, wenn dieser die einzelstaatliche Beihilfe unter Verletzung der Bestimmungen des einschlägigen Marktordnungsrechts gewährt hat. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Eigen. Herr Staatssekretär, da die übrigen Subventionen schwer kontrollierbar sind und möglicherweise auch ein Pendant in anderen Ländern finden, aber die direkte Einkommensübertragung im Moment eine rein französische Angelegenheit ist: Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die direkte Einkommensübertragung, um die es sich hier ganz offensichtlich handelt, nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die EG-Wettbewerbsrichtlinien ist, sondern daß damit praktisch der gemeinsame Agrarmarkt durch Frankreich empfindlich verletzt ist? Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß Ihnen bestätigen, daß diese schon mehrfach erfolgten direkten Zahlungen der französischen Regierung an die französische Landwirtschaft nicht mit dem Geist und dem Charakter des EWG-Vertrages entsprechen. Es kommt nun alles darauf an, wie die Kommission die neuerlichen Zahlungen bewertet. Danach werden wir uns verhalten. Zu Ihrer zweiten Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen. Herr Staatssekretär, nun hat aber die französische Regierung ihre eigene Aussage vor der Kommission schon gebrochen, indem sie Zusagen für Einkommensübertragungen für dieses Jahr gemacht hat. Wie verhält sich denn daraufhin die Bundesregierung? Ich hoffe, Sie haben trotz der Kürze meiner Fragen verstanden, was ich meine. Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat sich schon bei den beiden ersten Malen in Ihrem Sinne bei der Kommission verwendet. Das wird sie bei dem jetzt neu aufgetretenen Fall ebenfalls erwägen. Wir müssen aber, nachdem wir zunächst einen telefonischen Bericht bekommen haben, noch abwarten, wie die ganze Geschichte im Detail aussieht. Dementsprechend werden wir dann bei der Kommission vorstellig werden. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Freiherr von Schorlemer. Herr Staatssekretär, was haben Sie bei dem telefonischen Bericht, als Sie durch ihn erfuhren, daß die Agrarsozialausgaben für die französischen Landwirte erhöht werden, in Kenntnis der Tatsache gedacht, daß im Bundeshaushalt die Agrarsozialausgaben in der Bundesrepublik gesenkt werden? Gallus, Parl. Staatssekretär: Ich habe gedacht, daß bei uns gespart und daß in Frankreich das Haushaltsvolumen gewaltig ausgedehnt wird. Herr Abgeordneter von Schorlemer, nach der Übung des Hauses bringen wir die Fragen stehend ein, wir nehmen aber auch die Antworten entsprechend entgegen. Wir gehen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über. Das Ressort wird durch den Staatssekretär Dr. Fülgraff vertreten. Für die Fragen 19 und 20 hat der Fragesteller, der Abgeordnete Immer Ich rufe die Frage 21 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz auf: Reicht die Anzahl der Toxikologen in der Bundesrepublik Deutschland nach Meinung der Bundesregierung aus, um die ab 1. Januar 1982 nach dem neuen Chemikaliengesetz vorgeschriebenen Prüfungen von neu auf den Markt kommenden gefährlichen Stoffen durchzuführen, und was wurde in den vergangenen Jahren im Verantwortungsbereich der Bundesregierung unternommen, um die notwendige Weiterbildung von Medizinern und anderen Naturwissenschaftlern zu Toxikologen in ausreichendem Maße sicherzustellen? Frau Abgeordnete, die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat 1975 in ihrer Denkschrift „Toxikologie" darauf hingewiesen, daß der bei der Industrie und bei staatlichen Stellen bestehende Bedarf an Toxikologen durch die seinerzeit verfügbaren Weiterbildungsmöglichkeiten nicht gedeckt werden konnte. Die Bundesregierung hat keinen Überblick darüber, in welchem Umfang das Weiterbildungsangebot an den Universitäten seither verbessert und erweitert wurde. Das Bundesgesundheitsamt hat 1979 in Zusammenarbeit mit der Sektion Toxikologie der Deutschen Pharmakologischen Gesellschaft ein Gutachten darüber vergeben, wie in Zusammenarbeit mit der Industrie und staatlichen Forschungseinrichtungen gegebenenfalls ein zusätzliches Weiterbildungsangebot geschaffen werden kann. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in den nächsten Monaten vorliegen. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder bemüht sich in ihrem zuständigen Ausschuß zusammen mit der Bundesregierung, den Bedarf und die Struktur eines eventuellen Weiterbildungsganges darzustellen. Der Verband der Chemischen Industrie hat ebenfalls in den letzten Jahren zusammen mit der Gesellschaft für Strahlenund Umweltforschung und der Universität Tübingen Kurse eingerichtet, um Naturwissenschaftler zu Toxikologen weiterzubilden. Da die chemische Industrie in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße toxikologische Untersuchungskapazitäten zur Abschätzung des Risikos chemischer Stoffe aufgebaut hat und da auch Institute der Auftragsforschung Kapazität anbieten, sind Engpässe jedenfalls in der Anlaufphase des Chemikaliengesetzes nicht zu erwarten. 4186 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Dr. Martiny-Glotz. Herr Staatssekretär, kann ich dieser Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung dem Anerbieten der chemischen Industrie, diese Prüfungen eventuell weitgehend selbst durchzuführen, etwa wohlwollend gegenübersteht? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, es hat nie etwas anderes zur Debatte gestanden. Die Prüfungen auf akute Toxizität, auf chronische Toxizität, auf Mutagenität, also auf Schädigungen des Erbgutes und der Nachkommenschaft, und auf die mögliche Entstehung von Krebs haben selbstverständlich vom Hersteller der Chemikalie durchgeführt zu werden. Er hat die Unterlagen über diese Prüfungen den staatlichen Stellen einzureichen, und die staatlichen Stellen prüfen dann auf der Basis dieser Unterlagen die Plausibilität und die Bonität der Prüfung, und sie prüfen gegebenenfalls im Einzelfall auch etwas nach. Zu einer weiteren Zusatzfrage Frau Abgeordnete Dr. Martiny-Glotz. Dieser Zusammenhang ist mir klar, Herr Staatssekretär; das steht ja so im Gesetz. Aber worauf bezieht sich dann das von Ihnen in Ihrer ersten Antwort ausgeführte Anerbieten der Industrie, weiteres Know-how zur Verfügung zu stellen? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Dies muß ein Mißverständnis sein, Frau Abgeordnete. Ich habe nicht gesagt, daß die Industrie staatlichen Stellen Know-how zur Verfügung zu stellen beabsichtigt, sondern habe gesagt, daß die chemische Industrie ihrerseits zusammen mit einer Einrichtung der Großforschung, der Gesellschaft für Strahlenund Umweltforschung, und einem Universitätsinstitut in Tübingen für ihren eigenen Bedarf — d. h. um in der Lage zu sein, die labormäßige Prüfung der Chemikalien überhaupt durchzuführen — Chemiker und andere Naturwissenschaftler zu Toxikologen weitergebildet hat. Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Kirschner auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, daß gesundheitsschädliche Stoffe bei kosmetischen Mitteln im Interesse der Verbraucher so lange verboten werden sollten, bis ihre Nichttoxität einwandfrei erwiesen ist, und wenn ja, warum wird dann eine neuerliche Verlängerung der Kosmetikverordnung aus dem Jahr 1977 vorgelegt? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Die Kosmetikverordnung, Herr Abgeordneter, nennt eine Reihe von chemischen Stoffen, insbesondere auch Farbstoffe, die nur bis zum 31. Dezember 1981 zur Herstellung von Kosmetika zugelassen sind. Ihre Zulassung wurde zeitlich beschränkt, weil der Nachweis ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit auf Grund fehlender Langzeitversuche bisher noch nicht erbracht werden konnte. Diese Stoffe werden aber zum Teil schon seit vielen Jahren oder seit Jahrzehnten in kosmetischen Mitteln verwendet. Es liegen keine Anhaltspunkte darüber vor, daß sie unter den vorgesehenen Einschränkungen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Über ihre weitere Verwendung in kosmetischen Mitteln wird im nächsten Jahr auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften entschieden werden. Daher muß mit der 5. Verordnung zur Änderung der Kosmetikverordnung die vorläufige Zulassung dieser Stoffe um ein weiteres Jahr verlängert werden, um eine Umsetzung der zu erwartenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Der Verzicht auf eine solche Verlängerung würde gesundheitspolitisch unerwünschte Auswirkungen haben, z. B. ein Verbot aller fluoridhaltigen Zahnpasten, denen eine karieshemmende Wirkung zugesprochen wird. Die Bundesregierung teilt daher die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher nicht, daß diese Stoffe nun im Vorgriff auf Regelungen der Europäischen Gemeinschaften verboten werden sollten. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kirschner. Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß von der geplanten Verlängerung der Kosmetikverordnung zum Teil auch solche chemischen Stoffe betroffen sind — ich darf hier aus der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" der AgV zitieren —, die nur mit Einschränkungen und z. T. mit Warnhinweisen verwendet werden dürfen, wie beispielsweise Quecksilberverbindungen und 8Quinolinol und sein Sulfat, das nicht nach Sonnenbädern und in Babypuder verwendet werden darf. Dr. Fülgraff, Staatssekretär: In der Tat, Herr Abgeordneter, trifft es zu, daß unter den Stoffen, deren Zulassung jetzt um ein Jahr verlängert werden soll, solche sind, deren Anwendung unter Einschränkungen oder unter Beachtung besonderer Auflagen empfohlen wird. Es trifft auch zu, daß unter den auf dem Markt befindlichen Kosmetika, die nicht Stoffe enthalten, deren Zulassung jetzt verlängert werden soll, sondern die unter normalen Bedingungen auf dem Markt sind, solche Produkte sind, für die bestimmte Warnhinweise oder Einschränkungen — sei es für einzelne Personengruppen, bei denen eine Allergisierungsgefahr besteht, sei es für bestimmte Anlässe, z. B. Sonnenbäder — bestehen. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kirschner. Herr Staatssekretär, wann ist mit dem Abschluß der von Ihnen genannten wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit konkret zu rechnen? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Wir hoffen, daß mit einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung — das ist nicht ganz der Kern Ihrer Frage — für die Zulassung der Stoffe, deren Zulassung wir in der Bundesrepublik jetzt um ein Jahr verlängern wollen, in der ersten Hälfte 1982 gerechnet werden kann, so daß dann eine endgültige rechtliche Regelung für diese Stoffe in der Bundesrepublik möglich ist. Das würde Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 4187 Staatssekretär Dr. Fülgraff bedeuten, daß die Beurteilung bei einem Teil der Stoffe zu dem Ergebnis kommt, daß die Untersuchungen ausreichend sind, um sie endgültig zuzulassen. Es wird sicherlich einen weiteren Teil von Stoffen geben, bei denen man zu dem Ergebnis kommt, daß die Untersuchungen für eine endgültige Zulassung auch jetzt noch nicht ausreichen. Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneter Kirschner auf: Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß auf den Kosmetika deutlich aufgedruckt wird, um welche chemischen Substanzen es sich handelt und welche gesundheitlichen Risiken damit eventuell verbunden sind? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, bei kosmetischen Mitteln müssen bereits eine Reihe von Inhaltsstoffen gut leserlich und deutlich sichtbar auf der Packung angegeben werden. Bei Verwendung einiger weniger Stoffe ist darüber hinaus in gleicher Weise noch ein Warnhinweis anzubringen — ich war darauf soeben bereits eingegangen —, der auf mögliche gesundheitliche Risiken aufmerksam macht. Der Verbraucher hat somit die Möglichkeit, sich beim Kauf kosmetischer Mittel rasch darüber zu informieren, ob bei ihrer Anwendung bestimmte gesundheitliche Risiken bestehen und ob die Erzeugnisse z. B. Stoffe enthalten, die bei ihm allergische Reaktionen auslösen können. Bei einer Deklaration aller kosmetischen Inhaltsstoffe wäre es dagegen für den betroffenen Verbraucher schwierig, aus der großen Zahl chemischer Bezeichnungen den für ihn wichtigen Stoff herauszufinden. Zur Zeit beschäftigt sich die Kosmetik-Kommission des Bundesgesundheitsamtes mit der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel noch besser kenntlich gemacht werden könnten. Die Bundesregierung wird die dort erzielten Ergebnisse mit allen betroffenen Kreisen, insbesondere mit der Verbraucherschaft, erörtern und erforderlichenfalls bei den Europäischen Gemeinschaften auf eine Ergänzung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen drängen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kirschner. Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen — da Sie ja selbst sagen, daß die Zahl der chemischen Substanzen und deren Wirkungen für den Verbraucher fast nicht überblickbar ist —, daß sich die Bundesregierung mit allem Nachdruck dafür einsetzen wird, daß in Zukunft bei diesen Kosmetika auf eventuelle schädliche Wirkungen von bestimmten chemischen Substanzen hingewiesen wird, beispielsweise auf allergische Auswirkungen usw.? Dr. Fülgraff, Staatssekretär: Wie ich bereits ausführte, Herr Abgeordneter, ist dies bereits heute der Fall. Ich hatte gesagt, daß für alle solche Stoffe, bei denen auch für einzelne Verbrauchergruppen ein Risiko bestehen kann, eine Kennzeichnung und ein Hinweis bereits heute vorgeschrieben sind. Die andere Frage war, ob es sinnvoll ist, alle chemischen Bestandteile eines Produkts auf der Pakkung aufdrucken zu lassen, oder ob man dadurch nicht gerade zu einer Verunsicherung beiträgt, weil der Verbraucher dann die eigentlichen für ihn möglicherweise risikoreichen einzelnen Bestandteile aus der Vielzahl nicht mehr herausfindet. Dessenungeachtet wird die Bundesregierung alle Schritte unternehmen, um Substanzen, die in Kosmetika enthalten sein können und die ein Risiko bedeuten, deutlich und eindeutig zu kennzeichnen. Wir verlassen den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit und gehen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über. Das Haus ist durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Kreutzmann vertreten. Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Schulze Ist es zutreffend, daß ein vor 19 Jahren geflüchteter ehemaliger DDR-Soldat und jetziger westdeutscher Berufskraftfahrer kürzlich am Grenzübergang Marienborn von Grenzsoldaten der DDR verhaftet wurde und dieser vorher vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen die Auskunft erhalten hat, daß er die Transitstrecke unbedenklich benutzen könne? Herr Kollege Schulze, wenn Sie damit einverstanden sind, möchte ich die Fragen 24 und 25 auf Grund des jüngsten Standes der Angelegenheit gemeinsam beantworten. Ich bin einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 25 des Abgeordneten Schulze Wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Fall bisher getroffen worden, um die umgehende Freilassung des zu Unrecht verhafteten Bürgers der Bundesrepublik Deutschland zu erwirken, und gedenkt die Bundesregierung, gegen diesen klaren Rechtsverstoß der DDR gegen das Transitabkommen zu protestieren, um zukünftig derartige Übergriffe auf die Transitstrecken zu verhindern? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es trifft zu, daß am 24. November 1981 der Kraftfahrer Wolfgang Prowe aus Ratingen, der im Jahre 1962 als Angehöriger der Nationalen Volksarmee der DDR in die Bundesrepublik geflüchtet war, im Transitverkehr nach Berlin von Grenzorganen der DDR verhaftet worden ist. Der Leiter unserer Delegation in der Transitkommission hat am 26. November 1981 fernschriftlich gegenüber dem Delegationsleiter der DDR die Festnahme als unvereinbar mit dem Transitabkommen beanstandet und die Freilassung von Herrn Prowe verlangt. Herr Prowe ist am 7. Dezember 1981 in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Der Vorgang wird in der bevorstehenden Sitzung der Transitkommission am 16. Dezember 1981 behandelt werden. Bevor Herr Prowe seine Fahrt antrat, hat seine Ehefrau am Morgen des 23. November 1981 fernmündlich im Bundesministerium für innerdeutsche 4188 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 Parl. Staatssekretär Dr. Kreutzmann Beziehungen angefragt, ob ihr Mann die Transitwege benutzen könne. Sie ist daraufhin unter Berücksichtigung der Rechtslage und der Praxis im Transitverkehr von und nach Berlin pflichtgemäß beraten worden. Dabei mußte für die Flucht des Herrn Prowe aus der DDR im Jahre 1962 der Geschehensablauf zugrunde gelegt werden, den Frau Prowe bei ihrer Anfrage mitgeteilt hat. Dieser gab auf Grund vieljähriger Erfahrungen keinen Anlaß, Herrn Prowe von einer Benutzung der Transitwege abzuraten. Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Schulze Herr Staatssekretär, stützt sich die vom Innerdeutschen Ministerium an Frau Prowe erteilte Auskunft über die Unbedenklichkeit der Benutzung der Transitstrecke auf Erfahrungen mit Praktiken und Vereinbarungen mit der DDR? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sie stützt sich darauf. Ich muß allerdings bemerken, daß Freu Prowe den Tathergang der Flucht nur unzureichend geschildert hatte. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Schulze. Treffen heutige Presseinformationen zu, wonach die Bundesregierung die Verhaftung des Fernfahrers Wolfgang Prowe unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandeln wollte mit der Drohung, jede Veröffentlichung könnte die Freilassung verzögern? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schulze, die Bundesregierung ist immer bemüht, die Fälle so zu regeln, daß den Betroffenen dabei kein Schaden entsteht. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Schulze. Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung bestätigt, daß die Verhaftung des Herrn Prowe ein klarer Verstoß gegen das bestehende Transitabkommen ist: Hat die Bundesregierung die Absicht, diesen Verstoß zum Anlaß zu nehmen, nicht nur, wie Sie ankündigen, in der Transitkommission, sondern auch auf Regierungsebene — möglicherweise auch bei dem Gespräch zwischen Herrn Schmidt und Herrn Honecker — auf die Verletzung bestehender Vereinbarungen durch die DDR hinzuweisen, um zukünftig solche Übergriffe auf den Transitstrecken zu verhindern und um auch — das muß ich hinzufügen — andere Transitstrekkenbenutzer zu beruhigen? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schulze, die Transitkommission ist eigens geschaffen worden, um diese Streitfragen zu behandeln. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat einen umfangreichen Beratungsdienst eingerichtet, an den sich jeder wenden kann. Insbesondere für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee ist es dringend empfehlenswert, bei Benutzung der Transitstrecken vorher Rückfrage zu halten. Dazu steht die Bundesregierung jederzeit zur Verfügung. Die Tatsache, daß Herr Prowe freigelassen worden ist, beweist, daß sich die DDR zumindest des nicht rechtmäßigen Handelns bewußt war. Damit wird auch deutlich, daß sie wohl kaum dazu neigen wird, etwa laufend ähnliche Übergriffe zu begehen. Zur letzten Zusatzfrage Abgeordneter Schulze. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der veröffentlichten Meinung, daß es auf Grund des letztlich positiven Ausganges dieser Angelegenheit, d. h. der Freilassung des Herrn Prowe, in ähnlich gelagerten Fällen für den Betroffenen grundsätzlich besser, hilfreicher wäre, wenn sofort nach dem Bekanntwerden einer solchen Festnahme die Öffentlichkeit von der Bundesregierung informiert und gegen den Übergriff auf Transitstrecken protestiert wird, weil offenbar, wie wir es in diesem Fall ja feststellen konnten, nur die öffentliche Anprangerung solcher Willkürakte der DDR von Erfolg getragen ist? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schulze, die Bundesregierung ist sofort tätig geworden, nachdem ihr der Tatbestand bekanntgeworden war. Die Mobilisierung der Öffentlichkeit kann unter Umständen auch zu einer entgegengesetzten Wirkung führen, indem die Angelegenheit nämlich mit Prestigestandpunkten der anderen Seite belastet und dadurch eine reibungslose, schnelle Rückführung erschwert wird. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Kansy. Herr Staatssekretär, welche wesentlichen Unterschiede gibt es hinsichtlich der Behandlung durch die Behörden der DDR zwischen DDR-Flüchtlingen, die die Transitwege benutzen, und DDR-Flüchtlingen, die in die DDR einreisen, und ist die öffentlich oft kolportierte Meinung korrekt, daß alle die DDR-Bürger, die bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages die DDR verlassen haben — nach Meinung der dortigen Organe illegal —, im Grunde amnestiert sind und sich nur die nach diesem Zeitpunkt Geflüchteten über ihnen speziell drohende Gefahren erkundigen sollten? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zu Ihrer ersten Frage: Die Benutzung der Transitwege ist durch das Transitabkommen festgelegt und dadurch auch abgesichert. Bei der Flucht kommt es darauf an, ob es sich um Militärpersonen handelt, ob die Flucht von Militärpersonen mit Waffengebrauch oder ähnlichem verbunden war und ob die Flucht, wie Sie schon selber erwähnten, vor 1972 erfolgte. Das ist ausschlaggebend. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Dezember 1981 4189 Ich rufe die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Gobrecht auf. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Dr. Voss auf: Auf welche Rechtsgrundlage gründete sich das Begehren der „DDR", um ein Gespräch mit dem geflüchteten Hauptmann der „DDR"-Grenztruppe Peter Vogel nachzusuchen? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach Ziffer 5 des Protokolls vom 14. März 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Ständigen Vertretungen haben die Ständigen Vertretungen u. a. die Aufgabe, die Interessen des Entsendestaates im Gastland zu vertreten einschließlich Hilfe und Beistand für Personen. Die Ständige Vertretung der DDR hat damit das Recht, Hilfe und Beistand zu leisten. Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Voss. Herr Staatssekretär, ich muß aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie mir keine definitive Rechtsgrundlage nennen können. Deshalb meine Frage: Warum ist hier nicht das Rechtshilfegesetz vom Mai 1953 angewendet worden, nach dem nicht die Bundesregierung, sondern der Generalstaatsanwalt des Landes zuständig gewesen wäre, in das der Geflohene seinen Übertritt vollzogen hat? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat ein Interesse daran, daß diese Abmachung, die ich erwähnt habe, möglichst großzügig ausgelegt wird; denn es dürfte Ihnen bekannt sein, daß die Zahl der Fälle von Festnahmen von Bundesbürgern und die damit begründete Notwendigkeit zu helfen, weitaus größer ist als die Zahl der umgekehrten Fälle. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Voss. Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß ein aus der DDR Geflohener — hier ein Soldat — eine Reihe von Straftatbeständen nach DDR-Gesetzen verwirklicht hat, beispielsweise Fahnenflucht, Republikflucht, Terror, Spionage und ähnliches, und daß aus diesem Grunde diese Rechtsvorschrift, die Sie angewendet haben, nicht zum Zuge kommen kann, sondern daß hier das Rechtshilfegesetz aus dem Jahre 1953 Anwendung finden müßte? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Betreffende hat ja immer die Möglichkeit, den Besuch eines Vertreters der Ständigen Vertretung abzulehnen und sich damit den von Ihnen angeführten Bezügen zu entziehen. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Broil. Herr Staatssekretär, kann man nicht davon ausgehen, daß jemand, der aus der DDR zu uns flieht, grundsätzlich nicht daran interessiert sein kann, seine Interessen von einem DDR-Vertreter wahrnehmen zu lassen, so daß wir zu der Übung kommen sollten, daß nur dann ein Vertreter der DDR beigezogen wird, wenn es der Flüchtling seinerseits ausdrücklich fordert? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das würde auf der anderen Seite zur Folge haben, daß die Mitarbeiter unserer Ständigen Vertretung kaum die Möglichkeit hätten, ohne weiteres helfend für die Bundesbürger drüben tätig zu werden. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Jäger Herr Staatssekretär, ich darf noch einmal auf die Frage des Kollegen Voss zurückkommen. Ist Ihnen aus der zweiten Zusatzfrage nicht deutlich geworden, daß Kollege Voss hier etwas völlig anderes gemeint hat, nämlich nicht die Fälle, daß jemand aus der DDR, der hier in der Bundesrepublik lebt, die Hilfe von Behörden in Anspruch nehmen will, sondern daß umgekehrt die Behörden der DDR — möglicherweise ganz im Gegensatz zum Willen des Betroffenen — einen Kontakt herstellen wollen? Gibt es für solche Fälle überhaupt etwas Vergleichbares in umgekehrter Richtung? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, der Bundesbürger, der drüben festgenommen oder irgendwie festgehalten wird, hat jederzeit die Möglichkeit, in der DDR die Hilfe unserer Ständigen Vertretung in Anspruch zu nehmen; das gleiche Recht können wir hier nicht verweigern. Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Hirsch. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung denn überhaupt der Auffassung, daß es einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf, wenn Deutsche mit einem Deutschen sprechen wollen? (Zuruf von der CDU/CSU: Mit welchem Deutschen?)