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    Plenarprotokoll 9/70 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 70. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 4051A Dr. Kohl CDU/CSU 4059 A Brandt SPD 4068 D Möllemann FDP 4075 A Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Freistaates Bayern 4079 C Genscher, Bundesminister AA 4111C Dr. Barzel CDU/CSU 4118 B Wischnewski SPD 4124 C Jung (Kandel) FDP 4128 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksachen 9/291, 9/958 — 4131A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorschläge zur kontrollierten Abrüstung der biologischen, chemischen und atomaren Waffen — Drucksachen 9/200, 9/1083 — . . . . 4131C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Abstimmung der Mitarbeiter des BND über das Verhalten des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes im Fall Rauschenbach MdlAnfr 49 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Lahnstein BK . 4092 B, C, D, 4093A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 4092 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 4092 C ZusFr Spranger CDU/CSU 4092 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4092 D Reaktion des BND-Präsidenten im Zusammenhang mit einem Drohbrief MdlAnfr 50 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Lahnstein BK 4093 B,C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 4093 B,C ZusFr Spranger CDU/CSU 4093 C Verhalten des BND-Präsidenten bei Weitergabe von Informationen an die Illustrierte „Stern" MdlAnfr 51, 52 27.11.81 Drs 09/1089 Broll CDU/CSU Antw StSekr Lahnstein BK 4093D, 4094A, B, C, D, 4095 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 4094A, 4095C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 4094 B, 4095 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 4094 C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 4094 D ZusFr Spranger CDU/CSU 4094 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4095 A ZusFr Liedtke SPD 4095 A ZusFr Dr. Struck SPD 4095 B Einflußnahme zur Verbesserung der innenpolitischen Situation im Iran MdlAnfr 55 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Lammert CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4096B,C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 4096 B, C Wiederaufnahme der Wirtschafts- und Entwicklungshilfe für El Salvador und Beurteilung der innenpolitischen Situation MdlAnfr 56 27.11.81 Drs 09/1089 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4096D, 4097 A ZusFr Thüsing SPD 4096 D ZusFr Catenhusen SPD 4096 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4097 A Wiederbesetzung des deutschen Botschafterpostens in El Salvador MdlAnfr 57 27.11.81 Drs 09/1089 Catenhusen SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4097 B,C, D, 4098 A ZusFr Catenhusen SPD 4097 B,C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 4097 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4097 D ZusFr Thüsing SPD 4098 A Zusicherung des Außenministers über die Entsendung eines Botschafters nach El Salvador MdlAnfr 58 27.11.81 Drs 09/1089 Meinike (Oberhausen) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4098 B,C, D, 4099 A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 4098 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 4098 C ZusFr Catenhusen SPD 4098 C ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 4098 C ZusFr Herkenrath CDU/CSU 4098 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 4099 A ZusFr Thüsing SPD 4099 A Reaktion rumänischer Behörden auf die Ausreiseanträge von Volksdeutschen nach dem Besuch des deutschen Bundespräsidenten MdlAnfr 62 27.11.81 Drs 09/1089 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4099 B,C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4099C, D Mitgliederzahl und Aktivitäten der Nothilfetechnischen Übungs- und Bereitschaftsstaffel e. V. MdlAnfr 63, 64 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Struck SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 4100 A, B, C ZusFr Dr. Struck SPD 4100B,C Anstieg der Geburtenrate 1981 sowie Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Ausländerkinder MdlAnfr 65, 66 27.11.81 Drs 09/1089 Dolata CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4100 C, D, 4101A,B ZusFr Dolata CDU/CSU 4101A ZusFr Broll CDU/CSU 4101 B Auswirkungen des neuen Konzepts für die TA Luft auf die Genehmigungsverfahren für Großfeuerungsanlagen MdlAnfr 67 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 4101 B, D, 4102A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 4101 D Behinderung der Strafverfolgung durch den Datenschutz MdlAnfr 68 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 4102 A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 4102 B,C Maßnahmen gegen afghanische Bürger und den lettischen Pfarrer Paulis Klavin während des Breschnew-Besuchs auf Grund von Listen der sowjetischen Botschaft MdlAnfr 69, 70 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Möller CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4102 D, 4103 A, B, C, D, 4104A,B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . 4103 A, C, 4104B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 4103B, 4104A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 4103 B ZusFr Broll CDU/CSU 4103 D Ausgangsverbot für den lettischen Pfarrer Paulis Klavin während des Breschnew-Besuchs in Bonn MdlAnfr 71 27.11.81 Drs 09/1089 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 4104 B, D, 4105A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4104C,D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4104 D ZusFr Thüsing SPD 4105A Einbeziehung der Landessammelstellen in das Planfeststellungsverfahren nach § 9 des Atomgesetzes MdlAnfr 72 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 4105 B, C, D ZusFr Dr. Kübler SPD 4105C,D Gesundheitsschädigung, vor allem Krebsgefährdung, durch Asbeststaub von Bremsbelägen MdlAnfr 73, 74 27.11.81 Drs 09/1089 Kirschner SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4105D, 4106 B, C, D ZusFr Kirschner SPD 4106 A, B, D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4106C Unterbindung der Gewalttätigkeiten von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes bei Demonstrationen MdlAnfr 75 27.11.81 Drs 09/1089 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4107A Beteiligung japanischer „Experten" bei der Vorbereitung für die Besetzung des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 76 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4107 B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU 4107 B Aufnahme der auf der Cap Anamur befindlichen Flüchtlinge sowie Fortsetzung der Arbeit der Cap Anamur MdlAnfr 78, 79 27.11.81 Drs 09/1089 Neumann (Bramsche) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 4107C,D, 4108A,B ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 4107C,D, 4108A,B ZusFr Thüsing SPD 4108 B Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verfolgung neonazistischer Aktivitäten MdlAnfr 83 27.11.81 Drs 09/1089 Gilges SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 4108 D Senkung des zinslosen Kredits im Swing bei Nichtzustandekommen einer Neuregelung MdlAnfr 86, 87 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Langner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . 4109A,B,C,D, 4110A ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . 4109A,B,C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4109B,D Übertragung der Kapitalanteile von Krupp und Hoesch an der Ruhrkohle AG auf die VEBA MdlAnfr 90 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Lammert CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 4110A,C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 4110B,C Aussage über den Erwerb des handwerklichen Befähigungsnachweises in einer vom Bundeswirtschaftsminister herausgegebenen Broschüre MdlAnfr 91 27.11.81 Drs 09/1089 Jaunich SPD Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi 4110D, 4111A,B ZusFr Jaunich SPD 4111A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 4111B ZusFr Herberholz SPD 4111 B Nächste Sitzung 4131 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4133*A Anlage 2 Enteignung deutscher Firmen in Ägypten sowie Art und Ausmaß der Entschädigung MdlAnfr 59, 60 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4133"C Anlage 3 Verhalten der Bundesregierung bei der UNO-Abstimmung über die Verurteilung des Einsatzes von Kernwaffen MdlAnfr 61 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4133*D Anlage 4 Flucht von Mitgliedern der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei in die Bundesrepublik Deutschland aus Furcht vor Repressalien MdlAnfr 77 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 4134"D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 Anlage 5 Berücksichtigung des Votums der betroffenen deutschen Gemeinden bei der Entscheidung über das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr 80 27.11.81 Drs 09/1089 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 4135*A Anlage 6 Preiserhöhungen und Verschärfung der Interventionspraktiken durch Änderung der EG-Obst- und Gemüsemarkt-Verordnung MdlAnfr 97 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4135"B Anlage 7 Abbau der niederländischen Erdgassondertarife im Gartenbau MdlAnfr 98 27.11.81 Drs 09/1089 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4135"D Anlage 8 Verbot des Unkrautbekämpfungsmittels 2,4,5-T sowie Aufklärung der Benutzer über die Wirkung von Pflanzenbehandlungsmitteln MdlAnfr 99, 100 27.11.81 Drs 09/1089 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4136"A Anlage 9 Nachteile für den Lebensmitteleinzelhandel durch die geplante Bundeshygieneverordnung MdlAnfr 101, 102 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4136"C Anlage 10 Tagesmüttermodelle mit Förderung aus Bundesmitteln sowie Forschungsergebnisse der Modellversuche MdlAnfr 103, 104 27.11.81 Drs 09/1089 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4136"D Anlage 11 Verteilung von seit Jahren im Handel befindlichen Arzneimitteln als Ärztemuster durch die Pharmazeutische Industrie MdlAnfr 105 27.11.81 Drs 09/1089 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4137"C Anlage 12 Benachteiligung behinderter Kinder bei Streichung des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes; Verhinderung einer Streichung des Unterhaltsvorschußgesetzes MdlAnfr 106, 107 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4137* D Anlage 13 Unterbindung des Kaufs von Kindern in Südostasien und Südamerika durch Deutsche MdlAnfr 108 27.11.81 Drs 09/1089 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4138"A Anlage 14 Verzicht auf separate Berechnung des Wohngelds bei Sozialhilfeempfängern MdlAnfr 109, 110 27.11.81 Drs 09/1089 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 4138"B Anlage 15 Erleichterung der sogenannten rückwärtigen Bebauung MdlAnfr 111, 112 27.11.81 Drs 09/1089 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 4139"B Anlage 16 Flucht eines Hauptmanns der DDR-Grenztruppe im November 1981 und Ersuchen der DDR um eine Gesprächserlaubnis MdlAnfr 113, 114 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StSekr Spangenberg BMB . . 4139"C Anlage 17 Aufenthalt des im November 1981 geflüchteten Hauptmanns der DDR-Grenztruppen MdlAnfr 115 27.11.81 Drs 09/1089 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Spangenberg BMB . . 4139"D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 4051 70. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage I Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 3. 12. Dr. van Aerssen 4. 12. Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Bahr 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 4. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn e 4. 12. Huonker 3. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Kittelmann * 4. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Manning * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann e 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 59 und 60): Haben deutsche Firmen und Eigentümer nach dem Sturz Kaiser Haile Selassies durch Enteignungsmaßnahmen Verluste erlitten? Falls deutsche Interessen betroffen werden, wie hat die Bundesregierung diese bisher vertreten, und wie reagiert sie auf die von der Times vom 15. September 1981 vermeldete Bereitschaft der äthiopischen Regierung, die Entschädigungsfragen zu regeln? Zu Frage 59: Ja. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind ca. 20 deutsche Firmen und Einzelpersonen betroffen. Zu Frage 60: Die Bundesregierung hat der äthiopischen Regierung in bilateralen Gesprächen sowohl durch den deutschen Botschafter als auch durch den Bundesminister des Auswärtigen eindeutig zu verstehen gegeben, daß wir auf einer Entschädigung bestehen müssen. Diesen intensiven Bemühungen ist es zu danken, daß der Hauptanspruchsteller (DEG) mit der äthiopischen Regierung bereits im Frühsommer d. J. Einvernehmen über eine Entschädigung erzielen konnte. Darüber hinaus hat die äthiopische Regierung ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auch alle Einzelfälle einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dies bald der Fall sein wird. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1089 Frage 61): Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, im Politischen Ausschuß der UNO-Vollversammlung gegen die Verurteilung des Ersteinsatzes von Kernwaffen „als schwerstes Verbrechen gegen die Menschheit" zu stimmen? Die Bundesregierung hat im 1. Ausschuß der VN-Vollversammlung wie die übrigen Natopartnermit der Ausnahme Griechenlands, das sich enthielt - bei der Abstimmung über eine sowjetische Resolution mit Nein gestimmt, die den Ersteinsatz von Nuklearwaffen verurteilt. Unsere Ablehnung dieser gegen die Abschreckungsstrategie des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses gerichteten Resolution ist wie folgt begründet: Die Bundesregierung hat sich bereits 19 Jahre vor ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen zu dem in Art. 2 (4) der VN-Charta niedergelegten Prinzip des Gewaltverzichts bekannt und diese Verpflichtung in den Ostverträgen sowie durch ihre Zeichnung der Schlußakte von Helsinki bekräftigt. Sie ist andererseits zusammen mit ihren Bündnispartnern der Auffassung, daß es rechtlich bedenklich und politisch 4134* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 schädlich ist, die Frage des Ersteinsatzes bestimmter Waffen vom generellen Gewaltverzicht zu lösen. Der Bundeskanzler hat dies im Jahre 1978 vor der ersten Sondergeneralversammlung über Abrüstung wie folgt begründet: Es genügt nicht, den Blick allein auf die Kernwaffen zu richten. Weltweite Vereinbarungen der Nuklearmächte unter sich können den Ausbruch konventionell geführter regionaler Kriege nicht verhindern. Solche Kriege können sich bis zum Zusammenstoß der Großen eskalieren. Das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung oder Androhung von Gewalt muß deshalb für den Einsatz aller Waffen, sowohl nuklearer wie konventioneller, gelten. Wer als erster zu den Waffen, gleich welcher Art, greift und das Mittel des militärischen Angriffs einsetzt oder mit ihm droht, verletzt dieses Verbot. Ich wiederhole: dieses Verbot ist umfassend, es gilt ganz, oder es gilt gar nicht. Wer es nur auf den Ersteinsatz bestimmter Waffen konzentrieren will, der muß sich die Frage stellen lassen, ob er es etwa für weniger verboten hält, wenn mit anderen Waffen angegriffen würde. Soll ein Land, das von einem konventionell hochgerüsteten Nachbarn bedroht ist, vom Gewaltverbot weniger geschützt sein als andere? Regionale Vereinbarungen über konventionelle Streitkräfte und Rüstungen müssen deshalb gleichrangig und gleichzeitig mit den Bemühungen zur nuklearen Rüstungsbegrenzung betrieben werden. Diese in der Rede des Bundeskanzlers zum Ausdruck kommende Haltung der Bundesregierung entspricht der Allianzstrategie der „flexiblen Reaktion". Diese hat zum Ziel, das Risiko eines Angriffs für jeden Aggressor unkalkulierbar zu machen, jeden Krieg also durch Abschreckung zu verhindern. Wie der Natorat in seinem Kommuniqué vom 10. Dezember 1976 feststellte, stünde ein Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen dieser Zielsetzung entgegen. Der Frieden und die Sicherheit Westeuropas würde angesichts der sowjetischen konventionellen Überlegenheit hierdurch in Frage gestellt. Lassen Sie mich zur Haltung der Bundesregierung zu der von der SU eingebrachten Resolution noch folgendes hinzufügen: — Nach unserer Auffassung sind solche rein deklaratorische und emotional gehaltene Resolutionen der Glaubwürdigkeit von Abrüstungsergebnissen abträglich. Mit dieser Auffassung stehen wir und unsere Bündnispartner nicht allein. Auch blockfreie Länder wie etwa Senegal, Brasilien, Sudan und Bahamas haben bei der Abstimmung den rein deklaratorischen Charakter des sowjetischen Vorstoßes bemängelt. — Daß die Bundesregierung glaubhafte Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung unterstützt und selbst Initiativen in dieser Richtung ergreift, zeigen etwa der Entwurf eines umfassenden Abrüstungsprogramms, den die Bundesregierung im August d. J. dem Genfer Abrüstungsausschuß vorlegte, sowie ihre Unterstützung eines ebenfalls in der 36. GV eingebrachten pakistanischen Resolutionsentwurfs, der den Schutz von Nicht-Kernwaffenstaaten vor der Bedrohung mit Kernwaffen zum Inhalt hat. Die Bundesregierung hat gleichfalls eine argentinische Resolution unterstützt, die sich wie die erwähnte sowjetische Resolution — allerdings in sachlicherer Form — um einen Beitrag zur Verhinderung eines Atomkrieges bemüht. Das Abstimmungsergebnis war wie folgt: Ja 67 Ostblock und eine Reihe blockfreier Staaten Nein 18 westliche Staaten (außer Irland, Griechenland), Israel Enthaltung 37 Griechenland, Irland, zahlreiche BF, z. B. Österreich, Schweden, Finnland, Argentinien, Brasilien, Ägypten, Ghana, Kenia, Singapur, Sambia. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 77): Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den polnischen Asylanten sich Mitglieder der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei befinden, die deswegen den Weg in die Bundesrepublik Deutschland genommen haben, weil sie befürchten müssen, in der Volksrepublik Polen für ihre bisherigen Handlungen zur Rechenschaft gezogen zu werden? Asylanträge von Polen, die ihre politische Verfolgung in der Volksrepublik Polen damit begründen, daß sie als Mitglieder der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei wegen ihrer bisherigen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden könnten, liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf nicht vor. Abgesehen von diesem Personenkreis ist das Bundesamt nur in wenigen Fällen mit Asylanträgen ehemaliger Mitglieder der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei befaßt, die nach ihren Angaben wegen Kritik an der Partei und der Staatsführung sowie wegen ihres Parteiaustritts in der Volksrepublik Polen politische Verfolgung befürchten. Hier muß die Prüfung im Einzelfall ergeben, ob eine Verfolgungssituation im Sinne des Artikels 16 des Grundgesetzes vorliegt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 4135* Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 80): Gedenkt die Bundesregierung, mein am 26. Oktober 1981 an Bundesminister Baum gerichtetes Schreiben bezüglich des Kernkraftwerks Cattenom zu beantworten, und wenn j a, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die im Umkreis des Kernkraftwerks liegenden Gemeinden auf deutscher Seite wegen der Sicherheits- und Umweltbedingungen ebenfalls um ein Votum zu ersuchen sind und daß das Ergebnis bei der endgültigen Entscheidung durch die französische Regierung zu berücksichtigen ist? Für ein Verfahren zur Beteiligung deutscher Bürger oder Gemeinden im französischen Genehmigungsverfahren über Kernkraftwerke besteht keine Rechtsgrundlage. Die atomrechtliche Verfahrensvorschrift, die diese Frage für die Errichtung deutscher Kernkraftwerke regelt, gilt nicht über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Die Bundesregierung hat sich deshalb bemüht, im Rahmen der mit Frankreich getroffenen Vereinbarungen — insbesondere in der Deutsch-Französischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in der Saar-Mosel-Kommission — die berechtigten Interessen der betroffenen grenznahen deutschen Bevölkerung zu vertreten. Diese Interessen sind ihr aus zahlreichen Resolutionen und Briefen bekannt. Überdies wirken Vertreter der an Frankreich angrenzenden Bundesländer in den Kommissionen mit und haben dort die Möglichkeit, die Interessen der betroffenen Bevölkerung unmittelbar zur Sprache zu bringen. Die französische Seite hat im übrigen zu erkennen gegeben, daß sie insbesondere zur Fortsetzung der mit der Bundesregierung begonnenen Gespräche bereit ist, um den Besorgnissen hinsichtlich der Sicherheit und der Unterrichtung der deutschen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Sondierungen durch die Bundesregierung hat sie hierzu einen Vorschlag auf Aufnahme von Regierungsgesprächen angekündigt. Dies ist auch der Grund, weshalb Ihr Schreiben an Herrn Minister Baum vom 25. Oktober 1981 noch nicht beantwortet ist; die Bundesregierung wollte Sie selbstverständlich umfassend über die gemeinsamen Bemühungen mit der französischen Seite informieren. Daß es unterblieben ist, Ihnen eine Zwischennachricht zu erteilen, beruht auf einem Versehen, das ich zu entschuldigen bitte. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1089 Frage 97): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV), daß die Verwirklichung des Kommissionsvorschlags zur Änderung der EG-Obst- und Gemüsemarkt-Verordnung [Kom. (81) 403 endg. vom 14. Oktober 1981] zu einer Ausweitung und Verschärfung der Interventionspraktiken und zu tendenziell höheren Preisen führen würde und daß damit in der Gemeinschaft auf lange Sicht für die „Mittelmeerprodukte" eine ähnlich kostspielige Entwicklung, wie beispielsweise bei Milchprodukten, eingeleitet wird? Der Vorschlag der EG-Kommission zur Änderung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse wird zur Zeit in Brüssel in den zuständigen Gremien beraten. Eine abschließende Stellungnahme zu dem Vorschlag, der eine Vielzahl unterschiedlicher Elemente enthält, ist daher noch nicht möglich. Soweit u. a. eine Ausweitung der Marktrücknahmen auf weitere Erzeugnisse, nämlich auf Auberginen und Aprikosen, sowie eine Erleichterung der Marktrücknahmen für bestimmte Erzeugnisse vorgeschlagen ist, widerspricht dies den Forderungen der Bundesregierung zur Auflockerung von Interventionsmechanismen. Die Bundesregierung hat vor allem aber auch erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Ausdehnung der Regeln der Erzeugerorganisationen auf Nichtmitglieder, da das die funktionierenden Marktmechanismen außer Kraft setzen würde. Eine zuverlässige Aussage über eventuelle Auswirkungen auf die Verbraucherpreise ist ebenfalls noch nicht möglich, zumal Vorschläge zu den Preisen von der EG-Kommission noch nicht vorgelegt wurden. Die Marktorganisation für Obst und Gemüse ist mit der Milchmarktordnung hinsichtlich der Regelungen und der finanziellen Auswirkungen nicht vergleichbar. Dennoch wird sich die Bundesregierung auch in diesem Bereich dafür einsetzen, daß mögliche Fehlentwicklungen vermieden werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1089 Frage 98): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun anläßlich der Tatsache, daß die EG-Kommission die Verpflichtung durch den Ministerrat offensichtlich nicht ernst nimmt, für einen schnelleren Abbau der niederländischen Erdgassondertarife im Gartenbau zu sorgen, in dem sie der niederländischen Regierung weitere großzügige Fristen gewährt und damit dem deutschen Gartenbau auch im Winter 1981/82 erhebliche Einkommensverluste zumutet? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die EG-Kommission die Aufforderung des EG-Ministerrats, für einen schnelleren Abbau des niederländischen Erdgassondertarifs im Gartenbau zu sorgen, nicht ernst nimmt. Vielmehr soll eine Entscheidung der EG-Kommission, mit der den Niederlanden eine schnellere Anpassung des Sondertarifs an den Tarif für industrielle Verbraucher aufgegeben wird, unmittelbar bevorstehen. Den genauen Inhalt dieser Entscheidung wird die EG-Kommission der Bundes- 4136* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 regierung wie auch den Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten noch bekanntgeben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 99 und 100): Trifft es zu, daß die Bundesregierung noch im Frühjahr 1981 die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels 2, 4, 5-T als unbedenklich bezeichnete, während das Bundesgesundheitsamt und die Biologische Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft nun beabsichtigen, die Zulassung für Oktober 1982 aufzukündigen, und was sind zutreffendenfalls die Gründe für dieses widersprüchliche Verhalten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß unsere Bürger objektiv und umfassend über wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse der Untersuchungen von Wirkungen chemischer Mittel in Land-, Garten und Forstwirtschaft informiert werden sollten, damit sich der Verbraucher selbst ein Urteil bilden kann, und glaubt sie, daß im oben genannten Fall so verfahren wurde? In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 9/292, das Wuchsstoffherbizid 2,4,5-T betreffend, hatte die Bundesregierung bereits erklärt: „Das Bundesgesundheitsamt plant wegen unterschiedlicher toxikologischer Bewertung dieses Stoffes, insbesondere im Hinblick auf mögliche teratogene Wirkungen, im Frühsommer 1981 eine Anhörung, um danach die Bewertung des 2,4,5-T und die Verlängerung der Zulassung nach dem Pflanzenschutzgesetz neu zu überdenken". Die Anhörung hat am 7. Juli 1981 stattgefunden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse haben das Bundesgesundheitsamt (BGA) veranlaßt, das bei der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln nach § 8 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz notwendige Einvernehmen mit der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft (BBA) bezüglich des Wuchsstoffherbizides 2,4,5-T zurückzunehmen. Die BBA hat daraufhin nach Anhörung des Sachverständigenausschusses (§ 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz) die Zulassung für alle 2,4,5-T-haltigen Präparate widerrufen. Gegen den Widerruf haben die Betroffenen Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche, die aufschiebende Wirkung haben, werden z. Z. von der BBA und vom BGA geprüft. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Bürger umfassender und objektiv über wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stehen, informiert werden. In einer Reihe von Veröffentlichungen, z. B. des Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten e. V. (AID), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. oder aber auch in Schriftenreihen der Bundesforschungsanstalten werden solche Informationen — in teilweise großer Stückzahl — für die Unterrichtung des Bürgers bereitgestellt. Speziell zu dem Wirkstoff 2,4,5-T sind 1975 im Nachrichtenblatt des Deutschen Pflanzenschutz-dienstes sowie im Bundesgesundheitsblatt und 1978 in den Mitteilungen aus der BBA zwei wissenschaftliche Stellungnahmen gemeinsam von der BBA und dem BGA vorgelegt worden, die jeweils den Stand des Wissens berücksichtigen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 101 und 102): Gibt es den Entwurf einer Bundeshygieneverordnung, die im Endergebnis bewirkt, daß Bäcker und Fleischer ihre Erzeugnisse nicht mehr mit den Händen berühren dürfen und daß jeder Lebensmittelladen während der gesamten Ladenöffnungszeit zumindest mit zwei Personen zu besetzen ist, weil die gleichzeitige Abgabe von Lebensmitteln und das Kassieren von Geld durch eine Person nicht mehr zulässig sein wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Erstellung und Veröffentlichung von Entwürfen zu Gesetzen und Verordnungen zu vermeiden, die von offenbar weltfremden Vorstellungen ausgehen und die die wohlwollenden Verfasser daher der Lächerlichkeit preisgeben? Zu Frage 101: Die Bundesregierung beabsichtigt keineswegs, eine perfektionistische Verordnung zu erlassen. Bei dem in der Frage erwähnten Entwurf einer Lebensmittelhygiene-Verordnung handelt es sich um einen ersten Diskussionsentwurf, der zur Erörterung mit den Behörden der Lebensmittelüberwachung bestimmt war. Zu Frage 102: Die Diskussion über eine LebensmittelhygieneVerordnung ist leider notwendig. Es sind im Bereich der Lebensmittelhygiene einige wichtige Verhaltensgrundsätze zu beachten, die einer verbindlichen Regelung bedürfen, auch wenn solche Regelungen einem Außenstehenden sonderbar vorkommen mögen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 103 und 104): In wieviel Fällen wird die Tagesmütteridee bei Förderung aus öffentlichen Kassen des Bundes im Pflegekinderwesen umgesetzt, und laufen weiter die Tagesmütterarbeit begleitende Forschungsprojekte? Sind die Forschungsergebnisse zum Tagesmüttermodell durch die Modellversuche bestätigt worden, und wie werden — gegebenenfalls — die Ergebnisse dieser Forschung den weiterhin bestehenden Tagesmüttereinrichtungen zur Kenntnis gebracht? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 4137* Zu Frage 103: Die Arbeit der Tagespflegemütter ist nach Auslaufen der Bundesförderung durch die Gründung von Vereinen auf eine neue Basis gestellt. Die Mehrzahl der Vereine — z. Zt. 27 — erhält öffentliche Zuschüsse von Ländern und/oder Gemeinden. Die „Arbeitsgemeinschaft Tagesmütter — Bundesverband für Eltern, Pflegeeltern und Tagesmütter" setzt die Bemühungen um Verbesserungen im Bereich der Tagespflege fort. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unterstützt diese Arbeit durch einen jährlichen Zuschuß. Die mit finanzieller Förderung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit durchgeführten bundeszentralen Veranstaltungen und Seminare sollen entsprechend den hohen Anforderungen an Tagesmütter mit neuen Entwicklungen und Erkenntnissen vertraut machen, erworbenes Wissen und die in der praktischen Tätigkeit gesammelten Erfahrungen ergänzen und aktualisieren. Zur Förderung der Tagesmütter-Aktivitäten trägt wesentlich mit bei die Zeitung „Tagesmütter", die im Jahre 1981 in 4 Ausgaben mit einer Auflagenhöhe von 20 000 Exemplaren erschien. Die Tagesmütter-Arbeit begleitende Forschung des DJI konzentriert sich auf Vorbereitung und Auswertung der vom Bundesverband durchgeführten Seminare. Ein zusammen mit 10 Ländern und 35 Jugendämtern durchgeführtes Modellprojekt im Dauerpflegebereich knüpft an die Ergebnisse und Erfahrungen des Tagesmütter-Projekts, insbesondere bei der Beratung von Pflegeeltern und Eltern an. Ein speziell auf die Situation ausländischer Kleinkinder und ihrer Familien abgestelltes Modellprojekt greift ebenfalls über das bisherige TagesmütterProjekt hinaus. Zu Frage 104: Der Abschlußbericht des Deutschen Jugendinstituts über die projektbegleitende Forschung zum Tagesmüttermodell, der seit März 1980 vorliegt, wurde in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht. Die über mehrere Jahre hinweg gesammelten Erfahrungen beweisen, daß die qualifizierte Familientagespflege, wie sie im Modellprojekt realisiert wurde, geeignet ist, kleinen Kindern, deren Eltern sich selbst nicht voll der Erziehung widmen können, gute Entwicklungsbedingungen zu sichern. Die von Tagesmüttern betreuten Kinder zeigten weder in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung noch in der Intelligenzentwicklung Nachteile gegenüber vergleichbaren, von der eigenen Mutter allein betreuten Kindern. Die guten Erfahrungen gelten auch bei der Tagespflege von Kindern aus verschiedenen sozialen Schichten und von Kindern alleinerziehender Mütter. Die mit dem Modellprojekt „Tagesmütter" verfolgten Anliegen haben sich voll bestätigt. Der Abschlußbericht „Tagesmütter" des Deutschen Jugendinstituts ist allen am Modellprojekt Beteiligten zur Verfügung gestellt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 105): Ist der Bundesregierung die Praxis vieler Pharmakonzerne bekannt, frei praktizierenden Ärzten und Krankenhäusern kostenlose Präparate als Ärztemuster zur Verfügung zu stellen, die schon seit langen Jahren in Gebrauch sind, und sieht die Bundesregierung in diesem Verhalten der Pharmakonzerne eine wirtschaftliche Beeinträchtigung der schon jetzt am Rande des Existenzminimums stehenden vielen Apotheken, die Anlaß sein sollte, in diesem Bereich legislativ tätig zu werden? Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur an Apotheken abgeben. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist für Arzneimittelmuster zugelassen, soweit sie an Ärzte in einem dem Zweck der Erprobung angemessenen Umfang abgegeben werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die pharmazeutischen Unternehmer von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, auch wenn es sich um seit langem eingeführte Präparate handelt. Die Bundesregierung wird ihre Vorstellungen im Rahmen des Berichts über die Erfahrungen mit dem am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen Arzneimittelgesetz vortragen, der demnächst dem Parlament vorgelegt werden wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 106 und 107): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die vom Bundesrat vorgesehene Streichung des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes und die damit verbundene Benachteiligung behinderter Kinder zu verhindern? Hat die Bundesregierung Schritte gegen die vom Bundesrat erwogene Streichung des 1979 in Kraft getretenen Unterhaltsvorschußgesetzes unternommen, und wie beurteilt sie die Chancen für einen Ausbau der altersmäßigen Voraussetzungen für Vorschußleistungen an Kinder bis zum 12. Lebensjahr? Zu Frage 106: Der Bundestag hat den Vorschlag des Bundesrates, § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes zu streichen, nicht in seinen Gesetzbeschluß des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 12. November 1981 aufgenommen. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob der Bundesrat, nachdem er das 2. Haushaltsstrukturgesetz insgesamt abgelehnt hat, seinen Vorschlag im Vermittlungsverfahren weiterverfolgen und welchen Ausgang das Gesetzgebungsverfahren in diesem Punkte haben wird. Zu Frage 107: Die Bundesregierung hat dem Vorschlag des Bundesrates, das Unterhaltsvorschußgesetz aufzuheben, widersprochen. 4138* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist auf Seite 5 (zu 46) der Bundestagsdrucksache 9/888 abgedruckt. Die Bundesregierung sieht wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes und der Länder zur Zeit keine Möglichkeit für eine Ausweitung des Kreises der nach dem Unterhaltsvorschußgesetz Berechtigten. Anlage 13 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 108): Sieht sich die Bundesregierung durch die Tatsache, daß sich Bürger der Bundesrepublik Deutschland ihren Wunsch nach einem Kind unter Umgehung der zuständigen Behörden im Ausland (Südostasien und Südamerika) erfüllen, indem sie unter Ausnutzung der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse ein Kind dort käuflich erwerben, veranlaßt, die geltenden Rechtsvorschriften daraufhin zu prüfen, ob sie zur Unterbindung derartiger Geschäfte verbesserungsbedürftig sind? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf Presseberichte aus jüngster Zeit über sogenannte Kinderkäufe im Zusammenhang mit Auslandsadoptionen. Der Bundesregierung liegen bisher jedoch noch keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob bei den in Ihrer Frage dargestellten Praktiken auch Bürger der Bundesrepublik beteiligt sind. Die bei den Ausländsadoptionen auftauchenden rechtlichen und tatsächlichen Probleme haben der Bundesregierung unabhängig von den aktuellen Presseberichten bereits vor einiger Zeit Anlaß gegeben, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesressorts und den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter zu prüfen, wie die Adoption ausländischer Kinder durch Deutsche im Interesse der betroffenen Kinder und der annehmenden Eltern in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Komplizierte Rechtsfragen des Internationalen Privatrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts erlauben dabei keine kurzfristige Lösung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 109 und 110): Kann die Bundesregierung verbindliche Angaben darüber machen, wie viele Bezieher von Wohngeldleistungen zugleich Sozialhilfeempfänger sind, und besitzt sie Informationen darüber, welche Verwaltungskosten beim Ermitteln der Wohngeldleistungen für Sozialhilfeempfänger entstehen? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verwaltungsvereinfachung in der Weise anzustreben, daß bei Sozialhilfeempfängern künftig auf die separate Berechnung des Wohngelds verzichtet werden kann, da es sich bei Wohngeld für Sozialhilfeempfänger weitgehend um einen internen Rechnungsposten handelt? Zu Frage 109: Ende 1980 bezogen einschließlich geschätzter Bewilligungen aus 1981, deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 1980 zurückreicht, ca. 390 000 Haushalte und damit knapp ein Viertel (ca. 24 %) der Wohngeldempfänger Sozialhilfe. Besondere Informationen darüber, welche Verwaltungskosten beim Ermitteln der Wohngeldleistungen für Sozialhilfeempfänger entstehen, hat die Bundesregierung nicht. Es wird jedoch davon ausgegangen werden können, daß etwa ein Viertel der für 1980 mit rund 179 Millionen DM ermittelten Aufwendungen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes auf Bezieher von Sozialhilfe entfallen. Zu Frage 110: Die Bundesregierung beabsichtigt, sich zur Frage der Verwaltungsvereinfachung bei Wohngeldleistungen an Sozialhilfeempfänger im Wohngeld- und Mietenbericht 1981 zu äußern; der Berichtsentwurf wird gegenwärtig zwischen den Bundesressorts abgestimmt. In diesem Entwurf wird zur Frage der Verwaltungsvereinfachung bei Wohngeldleistungen an Sozialhilfeempfänger dahin gehend Stellung genommen, daß eine gesetzliche Regelung zur Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs nicht vorgeschlagen werden kann. Folgende Gründe sind dafür maßgebend: — Der Ausschluß der Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von Wohngeld wäre, wie das Bundesverfassungsgericht 1969 entschieden hat, verfassungsrechtlich unzulässig, weil sich die Leistungen der Sozialhilfe und des Wohngeldes ihrer Zweckbestimmung nach unterscheiden und insbesondere nicht gleichwertig sind. — Eine Regelung derart, daß die Unterkunftsleistungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wohngeldrechtlich ausgestaltet werden, würde insbesondere das Nachrangprinzip der Sozialhilfe durchbrechen und eine Komplizierung des Sozialhilferechts zur Folge haben. Eine sozialhilfeähnliche Ausgestaltung des Wohngeldanspruchs würde den Hilfebedürftigen vielfach insbesondere zu einer weitgehenden Verwertung seines Vermögens zwingen, bevor er Wohngeld beanspruchen dürfte. — Ein Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgebenden Einkommens die Leistungen der Sozialhilfe künftig insgesamt nicht zu berücksichtigen, würde keine nennenswerte Verfahrensvereinfachung mit sich bringen. Es verbliebe dabei, daß der Hilfebedürftige zwei Anträge stellen muß und sein Wohngeldanspruch gegebenenfalls auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet wird. Der Vorschlag ist auch unter dem Gesichtspunkt der Kostenverlagerung problematisch, da er zu einer Erhöhung der Wohngeldleistungen führen würde. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 4139" — Eine Übertragung der Wohngeldbewilligung auf die für Sozialhilfe zuständigen Behörden würde diese überlasten und erscheint deshalb nicht als akzeptabel. — Schließlich würden die im Wohngeld- und Mietenbericht 1979 (Nr. 46 bis Nr. 48) angesprochenen pauschalen Wohngeldleistungen an Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer wenig differenzierenden Regelung verfassungsrechtlich bedenklich sein, bei stärkerer Differenzierung keine nennenswerte Verfahrensvereinfachung bedeuten. In jedem Falle müßte eine Erschwernis darin gesehen werden, daß neben das allgemeine Wohngeldsystem ein spezielles für Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt treten würde und anzuwenden wäre. Das Problem einer angemessenen Fortschreibung eingeführter Pauschalen erscheint kaum lösbar, vor allem wenn Kostenverlagerungen zwischen den Kostenträgern vermieden werden sollen. Auch bei vereinfachten Rechtsregeln wären die Behörden der Sozialhilfe stark belastet, wenn ihnen die Bewilligung von Wohngeld an Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt übertragen würde. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, zusammen mit den beteiligten Leistungsträgern zu prüfen, ob eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen Leistungsempfänger auch ohne gesetzliche Regelung durch Erleichterungen im Verwaltungsvollzug erreicht werden kann. Ansätze hierfür sind bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz — WoGVwV — (Teil A, 18.13) enthalten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 111 und 112): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, in Gebieten mit Baulandknappheit eine Mobilisierung von Bauland auch dadurch vorzunehmen, daß die sogenannte rückwärtige Bebauung bei entsprechend großen Grundstücken erleichtert wird? Könnte die Bundesregierung in Anbetracht hoher Bau- und Erschließungskosten den Gemeinden empfehlen, in diesem Zusammenhang auf neue Erschließungsstraßen zu verzichten, wenn privatrechtlich die Zufahrt über das Vordergrundstück gesichert ist und die Ver- und Entsorgungsleitungen wegen des geringeren Pro-Kopf-Wachstums und geringerer Häuserbelegung ausreichend sind? Eine zur Verringerung der Baulandknappheit wünschenswerte sowie zugleich städtebaulich und bauordnungsrechtlich vertretbare rückwärtige Bebauung schließt das Bundesbaugesetz nicht aus. Je nach den örtlichen Gegebenheiten ist sie zulässig oder es kann ihre Zulässigkeit herbeigeführt werden, insbesondere wenn sie mit den Belangen der Nachbarschaft vereinbar und die Erschließung gesichert ist. So ist z. B. im unbeplanten Innenbereich auch dann eine rückwärtige Bebauung nicht von vornherein unzulässig, wenn sie dort bisher nicht vorhanden ist. Kann die rückwärtige Bebauung nach den im Einzelfall anzuwendenden Vorschriften nicht genehmigt werden, obliegt es der Gemeinde zu prüfen, ob sie die Zulässigkeit durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans in Abwägung mit den berührten öffentlichen und privaten Belangen und unter Beachtung der sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Grundsätze herbeiführen kann und will. Insbesondere sind bei der rückwärtigen Bebauung die Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder vor allem über die Einhaltung von Abständen und eine gesicherte Zufahrt zu öffentlichen Verkehrsflächen zu beachten; die der Anfrage zugrundeliegende Problematik ist vor allen im Landesrecht und der situationsgemäßen Ausführung von Bundesrecht in eigener Verantwortung der Länder und Gemeinden begründet. An die Bundesregierung ist bisher nicht herangetragen worden, daß das Bauordnungsrecht hier vermeidbare Hemmnisse enthält. Sollte sie Hinweise auf bestehende Schwierigkeiten erhalten, wird sie diese Fragen an die für das Bauwesen zuständigen Minister der Länder herantragen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Spangenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1089 Fragen 113 und 114): Trifft es zu, daß — wie in der Presse berichtet — in den frühen Morgenstunden des 22. November 1981 einem 28jährigen Hauptmann der „DDR"-Grenztruppen die Flucht in die Bundesrepublik Deutschland gelang? Hat die „DDR" diese Flucht zum Anlaß genommen, bei der Bundesregierung um eine Gesprächserlaubnis mit dem Geflüchteten nachzusuchen, und wie hat die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagiert, oder wie gedenkt sie darauf zu reagieren, falls die „DDR" den Gesprächswunsch noch äußern sollte? Zu Frage 113: Der 28jährige Hauptmann der DDR-Grenztruppe Peter Vogel gelangte am 21. November 1981 gegen 23.00 Uhr östlich von Duderstadt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 114: Ein Angehöriger der Ständigen Vertretung der DDR hat am 24. November 1981 im Bundeskanzleramt um die Vermittlung eines Gespräches eines Vertreters der Ständigen Vertretung der DDR mit Herrn Vogel gebeten. Herr Vogel ist befragt worden. Er hat ein Gespräch abgelehnt. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Spangenberg auf die Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 4140* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981 Befindet sich der 28jährige Hauptmann der Grenztruppen der „DDR", der am 22. November 1981 über die innerdeutsche Demarkationslinie aus der „DDR" nach Niedersachsen geflohen ist (vgl. Die Welt vom 23. November 1981), noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland? Der 28jährige Hauptmann der DDR-Grenztruppe Peter Vogel ist am 21. November 1981 gegen 23.00 Uhr östlich von Duderstadt auf das Bundesgebiet gekommen. Er befindet sich noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Voss, eine Zusatzfrage.


Rede von Dr. Friedrich Voss
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, ich würde Sie gern noch einmal fragen, ob in diesem Fall Ehrenerklärungen verlangt und abgegeben worden sind.
Lahnstein, Staatssekretär: Entschuldigung, ich hatte den ersten Teil der vorigen Frage akustisch nicht richtig verstanden. — Ehrenerklärungen können immer nur abgegeben werden, wenn Sie ein Gegenüber dafür haben. Ich habe bereits in meiner ersten Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten
4096 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1981
Staatssekretär Lahnstein
Broll darauf hingewiesen, daß bisher kein Anhaltspunkt für den Verdacht vorliegt, daß ein BND-Angehöriger — wer es auch immer sei — dem genannten Presseorgan Detailinformationen gegeben hat. Deswegen stellt sich diese Frage nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort wird weiter nicht gewünscht.
    Die Fragen 53 und 54 des Herrn Abgeordneten Breuer sollen auf Bitten des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Ich begrüße dazu Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher.
    Ich rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Lammert auf:
    Treffen die in dem in der „ZEIT" vom 12. November 1981 veröffentlichten „Brief eines Studenten aus Teheran über die Schreckensherrschaft des Chomeini-Regimes" dargestellten Tatsachen (Verfolgung Jugendlicher, Denunziationsaufruf durch das Fernsehen, bisherige Anzahl der Todesopfer) nach Kenntnis der Bundesregierung zu, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für sich oder andere Institutionen, der terroristischen Ausübung politischer Macht entgegenzuwirken und den betroffenen Menschen in irgendeiner Weise zu helfen?