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    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Wuttke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Vorwürfen des Kollegen Lintner kann ich mir die Antwort ersparen. Der Ausschußbericht wurde in vollem Einvernehmen mit der Union verfaßt und einstimmig angenommen. Man hätte sich diese Debatte eigentlich ersparen können. Jetzt weiß ich auch, weshalb hier noch einmal debattiert werden muß: Man mußte eben noch einmal etwas anderes sagen.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Sie wissen, wie es im Ausschuß gelaufen ist! Wenn Sie nicht verstehen wollen, was hier gesagt wird, sagen Sie es!)

    — Herr Kollege Pfeffermann, wir haben uns doch noch nie verstanden, draußen schon, aber hier im Plenum nicht; denn Sie wußten immer alles besser.
    Mit der vorliegenden Unterrichtung zur Postversorgung auf dem Lande kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach, die ihr dieses Haus mit Beschluß vom 16. November 1979 aufgegeben hat. Aus der geforderten Darlegung von Grundsätzen, die für den Betrieb von Poststellen maßgeblich sind, ist trotz der gestrafften Form der Ausarbeitung noch ein wenig mehr geworden. Die Deutsche Bundespost argumentiert auch; das haben wir im Ausschuß bemerken müssen. Sie zeigt die Probleme ihrer Amtsstellenorganisation aus ihrer Sicht, und ich denke, es ist gut und richtig, daß diese Sicht mit in die öffentliche Diskussion gebracht wird. Denn es ist ja nicht alles richtig, was populär, und nicht alles falsch, was nicht populär ist.
    Die Deutsche Bundespost hat wegen ihres gemeinwirtschaftlichen Auftrages bei ihrer Organisation Aspekte zu berücksichtigen, die eigentlich zueinander im Widerspruch stehen. Aus der gesetzlich verankerten Bedienungspflicht hat sie das Amtsstellennetz mit den Augen des Kunden zu sehen. Sie muß sich daher bemühen, die Postversorgung gleichmäßig auszubauen und kundenfreundlich zu gestalten. Daß dieser Gesichtspunkt nunmehr in die bundesweit geltende Organisationsrichtlinie aufgenommen wird, ist ein nicht nur äußerlicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Vorschrift, die seit 1959 in Kraft ist.
    Zu diesem Kundenaspekt gesellt sich die betriebliche Problematik. Der Bundespostminister ist nach dem Postverwaltungsgesetz verpflichtet, die Anlagen der Deutschen Bundespost technisch und betrieblich den Anforderungen des Verkehrs entsprechend weiterzuentwickeln. Die Deutsche Bundespost hat daher ihren Betrieb umzustellen oder anzupassen, wenn sich äußere Bedingungen ändern.
    Es liegt nun in der Natur der Sache, daß solche Betriebsentwicklungen das vorhin skizzierte Kundeninteresse tangieren können. Die Bundespost darf die Postversorgung nicht allein auf betriebswirtschaftliche Überlegungen abstellen. Daß die Deutsche Bundespost auch Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen hat, ist hier nicht strittig, es sei denn, wir würden uns andernfalls gleich auf ein Gesetz einigen, das den Bundesrechnungshof auflöst.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Oh, wir brauchen nur die Abgabenerhöhung durchzuführen! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Wir brauchen nur die Telefonsteuer wieder aufzuheben!)

    Und so verschweigt die Deutsche Bundespost auch zu Recht diesen wirtschaftlichen Aspekt in dem vorliegenden Konzept nicht. Das Konzept der Bundesregierung, das die für den Betrieb von Poststellen maßgeblichen Grundsätze auch auf diese von mir genannten Gesichtspunkte stützt, versucht die schwierige Aufgabe zu lösen, diese Gegensätzlichkeiten aus Kundeninteresse, Betriebsnotwendigkeit und Wirtschaftlichkeit so aufeinander abzustimmen, daß alle drei Kriterien gleichgewichtig zum Zuge kommen. Das ist ein schwieriges Unterfangen.
    Wer das vorliegende Konzept aber einmal aufmerksam auf diese Gleichgewichtigkeit gegensätzlicher Prämissen abklopft, kann feststellen, daß die-
    4042 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Wuttke
    ses Vorhaben recht gut gelungen ist. Das gilt einmal für die wirtschaftliche Seite. Es wird ein Minimum an statistisch nachweisbarer Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen gefordert. Wo eine kaum noch nennenswerte Nachfrage erheblich kostengünstiger durch andere Formen als die kleine Poststelle 2 befriedigt werden kann, darf die Post in ihrer Organisationsfreiheit nicht eingeschränkt werden.
    Unter dem betrieblichen Blickwinkel sagt das Konzept, daß die Postämter und Poststellen am besten dort stehen, wo sie für die Annahme, die Leitung und die Zustellung der Sendungen betrieblich gebraucht werden.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Eine grundsätzlich neue Erkenntnis!)

    Das ist zunächst ein sanfter Hinweis darauf, daß die Postversorgung irgendwo auch noch mit Briefen und Paketen zu tun hat.
    Was zwischen dem Einwurf eines Briefes in den gelben Kasten und der Zustellung des Briefes in die Wohnung des Empfängers passiert, das passiert ja alles auch irgendwo in Postämtern und Poststellen, ohne daß der organisatorische Ablauf, der dahintersteht, für die Öffentlichkeit sichtbar in Erscheinung tritt. Aber für die Post ist der Zusammenhang sichtbar da. Sie muß ihn eben berücksichtigen.
    Schließlich bringt die Post in dem Konzept Kundeninteressen selbst ins Spiel, obwohl gerade diese Interessen leicht mit der Betriebswirtschaft kollidieren. Lassen Sie mich hierfür zwei Beispiele nennen.
    Erstens. Kleine Poststellen erhalten Zeitzuschläge, die bis zu 100 % der gemessenen Arbeitsleistung ausmachen können. Das bedeutet, daß Poststellen 2, auch wenn sie nach einem Bemessungsergebnis nur sechs Stunden pro Woche für die Kundenbedienung benötigen, werktäglich dennoch zwei Studen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
    Zweitens. Die Bedingungen für die Dichte des Amtsstellennetzes sind kundenfreundlicher gestaltet worden. Grundsätzlich gilt nach wie vor eine Entfernung von 2 000 m bis zur nächsten Amtsstelle als zumutbar. Erstmals wird aber in die Postvorschrift die Möglichkeit aufgenommen, unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten von einem Einzugsbereich auszugehen, der bei 1 500 m Wegeleistung endet.
    Das eröffnet die Möglichkeit zur Neueinrichtung von Postanstalten unter bestimmten strukturellen Voraussetzungen. In der zurückliegenden Diskussion ist der fahrbare Postschalter oft als Grund für Befürchtungen über einen Kahlschlag bei den Poststellen angeführt worden. Auch Kollege Lintner hat das gesagt. Das jetzige Konzept bestätigt solche Befürchtungen nicht. Hier hat die Deutsche Bundespost gegenüber früheren weitreichenden Überlegungen eine Wende vollzogen, wie sie die SPD gefordert hat.
    Die Deutsche Bundespost wird beim Einsatz von fahrbaren Postschaltern, die, richtig eingesetzt, eine Bereicherung des postalischen Angebots sein können, behutsam und auch zurückhaltend sein. Das gilt ganz besonders für das Zonenrandgebiet. Der wichtigste Grundsatz des Konzepts besagt, daß ortsfeste Postämter und Poststellen Eckpfeiler der Postversorgung bleiben; auch das ist schon gesagt worden. Die Erwartungen, die damit für den Bestand der Postämter und Poststellen verbunden sind, hat der Postausschuß deutlich formuliert.
    Ich darf die einstimmig gefaßte Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses für das Post-und Fernmeldewesen zum Konzept für die künftige Postversorgung auf dem Lande zusammenfassend noch einmal in Schwerpunkten herausstellen. Sie enthält die aus sozialdemokratischer Sicht notwendigen Ergänzungen und Klarstellungen zum Konzept.
    Erstens. Die Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum soll von der Post unterstützt werden.
    Zweitens. Die ortsfeste Annahmestelle auch in ländlichen Bereichen soll grundsätzlich als Eckpfeiler einer optimalen Postversorgung erhalten bleiben. Soweit möglich, ist ihr der Vorrang vor fahrbaren Postschaltern zu geben. Die Inanspruchnahme ortsfester Amtsstellen soll durch stärkere Ausrichtung auf Kundenbedürfnisse verbessert werden.
    Drittens. Den besonderen Bedingungen im Zonenrandgebiet, dem Willen des Zonenrandförderungsgesetzes muß Rechnung getragen werden. Besonders hier soll der dritte Absatz von Textziffer 5, wonach ortsfeste Amtsstellen den fahrbaren Postschaltern vorzuziehen sind, gelten. Eine Verbesserung des Dienstleistungsangebots soll den Bestand der vorhandenen Amtsstellen festigen.
    Viertens. Die Einrichtung fahrbarer Postschalter unterliegt der Einzelfallprüfung durch das Postministerium und ist auf das geringste Maß zu beschränken.
    Fünftens. Die Zahl der derzeit vorhandenen Poststellen muß im wesentlichen erhalten bleiben.

    (Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU])

    Sollte dies bei der Verwirklichung des Konzepts nicht der Fall sein, erwartet der Ausschuß entsprechende Korrekturen.
    Herr Pfeffermann, obwohl noch nicht Nikolaustag ist, haben Sie immer wieder die Gelegenheit wahrgenommen, etwas in ihren Bart zu brabbeln, was ich hier leider nicht verstehe.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Warum müssen Sie eigentlich sozialdemokratische Forderungen bei einem sozialdemokratischen Minister unterstreichen? Da stimmt doch etwas nicht!)

    — Ich unterstreiche das, weil Sie eben gegenteiliger Auffassung sind; das müssen Sie mir doch gestatten. Sie haben, obwohl es nicht notwendig war, die Gelegenheit wahrgenommen, hier noch einmal Ihre Auffassung von Anno dazumal, auch von 1979, darzulegen, obwohl sich vieles geändert hat.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Das ist doch glatt die Unwahrheit, was Sie jetzt gesagt haben!)

    Das zeigt ja der einstimmige Beschluß.
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4043
    Wuttke
    Meine Damen und Herren, mit diesem Beschluß ist sichergestellt, daß die flächendeckende Postversorgung auf dem Lande im Interesse unserer Bürger auch künftig gesichert ist und daß es keine Kahlschlagsanierung bei den ortsfesten Amtsstellen geben wird.
    Wichtig ist für uns in diesem Zusammenhang auch, daß mit dem vorliegenden Konzept und den Beschlüssen des Ausschusses keine negativen Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten bei der Deutschen Bundespost verbunden sind. Ich halte das Konzept für eine ausgewogene Lösung eines nicht leichten Problems.
    Ich bitte, dem Beschlußvorschlag des Postausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Merker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rolf Merker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lintner, ich finde, Sie haben hier eben ein Schattenboxen veranstaltet. Sie haben eine Diskussion, die wir eine Zeitlang im Ausschuß geführt haben, hier ins Plenum getragen und haben dabei den Eindruck erweckt, als hätte sich in der Zwischenzeit nichts geändert, was falsch ist. Ich gestehe Ihnen gern zu, daß ich mich bei den Ausschußberatungen eine Zeitlang auch ein bißchen geärgert habe, als der Informationsfluß durch den Bundespostminister nicht ganz so gut war, wie ich mir das vorgestellt hatte; ich habe das auch gesagt. Aber, Herr Kollege Lintner, Sie sollten nicht hergehen — —