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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Präsident diesen Tagesordnungspunkt aufrief, habe ich gedacht, welche unmöglichen Zungenbrecher uns doch die europäische Bürokratie bescheren kann. Das sind doch Dinge, die einen geradezu auffordern, sich nicht damit auseinanderzusetzen. Das wäre bei dem Thema, das wir heute behandeln, allerdings tatsächlich verkehrt. Das dürfen wir natürlich nicht tun; denn es gibt in dieser Richtlinie einige Vorschriften, die, wenn sie so angenommen würden, tiefgreifende Änderungen unseres Arzneimittelrechtes nach sich zögen. Sie widersprächen den Grundsätzen, die den Bundestag 1976 bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes geleitet haben.
    Deshalb hat der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages die Bundesregierung in seiner Beschlußempfehlung aufgefordert, über bestimmte Punkte, die in dieser Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten behandelt werden, bei der Kommission in Brüssel weiter zu verhandeln.
    Es handelt sich hauptsächlich um einige Punkte, die eine Änderung unseres Arzneimittelgesetzes notwendig machen dürften. Ich darf in dem Zusammenhang das Problem des technischen Merkblattes anführen, das von Frau Dr. Neumeister eben schon ausführlich behandelt worden ist, und das Problem der Angabe eines offenen Verfalldatums auf allen Arzneispezialitäten, eine Forderung, die von den Verbraucherverbänden immer wieder gestellt wird und für die man auch sehr viel Sympathie aufbringen kann. Ich glaube aber, daß wir uns damit im Rahmen der Diskussion über den Bericht zum Arzneimittelgesetz, den die Bundesregierung bis Ende des Jahres vorlegen wird, noch etwas näher beschäftigen und fragen müssen, ob das tatsächlich dazu beiträgt, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen oder nicht.
    Die vorgeschlagene Richtlinie enthält einige Punkte, die auch von uns nachdrücklich zu begrüßen sind. Da ist zunächst einmal die Tatsache, daß die Kommission nun endlich die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen von Arzneispezialitäten als das Prinzip festschreiben will, das in Zukunft gelten soll, um einen großen, einheitlichen, freien Arzneimittelmarkt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen unter der Voraussetzung, daß der Standard der Arzneimittelsicherheit in allen beteiligten Ländern der Europäischen Gemeinschaft auf einem gleichen, hohen Niveau gesichert wird. Dies ist nachdrücklichst zu begrüßen, vor allem auch im Interesse der Patienten, die auf Grund der immer größer werdenden Freizügigkeit, von der auch zunehmend Gebrauch gemacht wird, zwischen den einzelnen europäischen Ländern hin und her reisen, ihren Wohnsitz ändern und pendeln. Die gegenseitige Anerkennung ist aber auch deshalb notwendig, um den Aufbau einer weiteren Bürokratie zu vermeiden. Dies wäre notgedrungen geschehen, wenn eine europäische Zulassung, wie das von der Kommission zunächst vorgesehen war, tatsächlich festgeschrieben worden wäre. Dankenswerterweise hat sich die Bundesregierung diesem Ansinnen immer widersetzt. Das in den derzeit geltenden Richtlinien vorgesehene Verfahren ist so unpraktikabel, daß es von den Arzneimittelherstellern praktisch nicht in Anspruch genommen worden ist.
    Besondere Beachtung in dem Richtlinien-Vorschlag verdient die Anlage VI, die Anforderungen an fixe Kombinationen von Arzneimitteln festschreiben will. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit war einhellig der Auffassung, daß diese Anlage, so wie sie vorliegt, einer genaueren Prüfung bedarf. Der Text, der vorgeschlagen ist, läßt die Vermu-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4039
    Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    tung aufkommen, daß hier eine Bedürfnisprüfung für Kombinationspräparate eingeführt werden soll. Eine solche Bedürfnisprüfung wäre aber ein zusätzliches Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln, das vom Deutschen Bundestag 1976 bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes mit gutem Grund nicht als Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln anerkannt worden ist. Das einzige Kriterium, das nach unserem Arzneimittelrecht bei der Anerkennung einer Zulassung zugrunde gelegt wird, ist die Abschätzung von Nutzen und Risiko eines gesamten Präparats. Das heißt, es wird auch bei Kombinationspräparaten nicht auf die einzelnen Bestandteile, sondern auf das gesamte Präparat abgestellt.
    Die Entscheidung über den therapeutischen Nutzen eines Medikaments — eine solche Entscheidung wäre eine Bedürfnisprüfung praktisch — trifft nach unserem Recht allein der Arzt. Dies ist die Therapiefreiheit, auf die wir stolz sind und die wir auch erhalten wollen. Die Einführung einer solchen Bedürfnisprüfung für Kombinationspräparate träfe vor allem Naturheilmittel. Ich habe den Eindruck, daß es durchaus in der Absicht auch einiger Mitglieder dieses Hauses liegen könnte, wenn Naturheilmitteln durch die Verabschiedung einer solchen Vorschrift das Verbleiben auf dem und vor allen Dingen der Zugang zum Arzneimittelmarkt erschwert würde. Die FDP könnte sich mit einer solchen Einschränkung der Pluralität von Therapierichtungen, mit einer solchen Einschränkung der Pluralität des Arzneimittelangebots und auch der Therapiefreiheit nicht abfinden.

    (Beifall bei der FDP)

    In der Beschlußempfehlung wird die Bundesregierung deshalb aufgefordert, einem solchen zusätzlichen Kriterium nicht zuzustimmen.
    Meine Damen und Herren, ich denke, mit den vom Ausschuß vorgeschlagenen weiteren Verhandlungszielen für die Bundesregierung bei der Behandlung dieses Richtlinien-Vorschlags bei der Europäischen Kommission kann ein deutlicher, entscheidender und guter Beitrag geleistet werden, der einem hohen Standard von Arzneimittelsicherheit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft förderlich sein würde. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlußempfehlung so zuzustimmen. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1051 die Annahme der Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Stimmt jemand dagegen? — Enthält sich jemand der Stimme? — Es ist einstimmig so verfahren.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunnenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus
— Drucksache 9/1074 —
Das Wort dazu wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft, zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuß und an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu überweisen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist entsprechend beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen (15. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande
Konzept des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande
— Drucksachen 9/408, 9/1070 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lintner
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe, das ist der Fall.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Lintner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon vor gut zweieinhalb Jahren — man höre und staune —, nämlich am 5. April 1979, legte die CDU/CSU-Fraktion ihren Antrag ,,Postversorgung auf dem Lande" vor. In ihm wurde damals die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich ein Konzept für die künftige Postversorgung auf dem Lande vorzulegen. Der Antrag war dringend notwendig geworden, weil die Deutsche Bundespost im letzten Jahrzehnt zum Nachteil der Bürger in den ländlichen Gebieten und im Stadtrandbereich den Rückzug aus der Fläche angetreten hatte. So waren von den rund 19 400 Poststellen des Jahres 1970 bis zu unserem Antrag schon rund 7 000 aufgelöst worden; weitere 5 000 bis 9 000 Poststellen waren seinerzeit von der Auflösung bedroht. Somit war ein postalischer Kahlschlag auf dem Lande zu befürchten. Er hätte unweigerlich zum Fortfall einer Vielzahl von Arbeitsplätzen geführt, die gerade im ländlichen Raum unentbehrlicher sind als anderswo, ganz zu schweigen von den persönlichen Härten für die betroffenen Postbediensteten, die damit verbunden gewesen wären. Die dabei zwangsläufig noch zusätzlich auftretenden Einschränkungen in der Infrastruktur hätten entsprechende negative Folgen für die Lebensqualität im allgemeinen und die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes im besonde-
    4040 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Lintner
    ren gehabt. Das alles gilt, meine Damen und Herren, auch für künftige Regelungen.
    Als unser Antrag am 21. Juni 1979 in der ersten Lesung im Plenum behandelt wurde, meinte damals der Kollege Wuttke, die Erstellung eines Konzepts der Postversorgung sei durch das Bundespostministerium weitgehend abgeschlossen. Er warf uns vor, wir griffen wieder einmal mit viel Reklame eine populäre Frage auf, deren Lösung durch den zuständigen Minister — man höre — unmittelbar bevorstehe. Der Kollege Wuttke wurde — wie in vielen anderen Fällen so auch hier — eines „Schlechteren" belehrt; denn bei der Post ging's nicht so schnell.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Was heißt „bei der Post"? Beim Postminister!)

    — Bei dem Postminister! Ich korrigiere mich gern, Herr Kollege Pfeffermann. — Noch zwei Jahre dauerte es nämlich — mittlerweile hatten sich auch die Herren der Regierungskoalition von der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit unseres Antrages überzeugen können —, bis der Bundespostminister die damals „unmittelbar" bevorstehende Lösung vorlegen konnte.
    Die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Konzeption für die Postversorgung auf dem Lande enthält zwei Grundsatzregelungen, die diese künftige Postversorgung bestimmen sollen. Es sind einerseits die Grundsätze für die Beibehaltung, Aufhebung oder Neueinrichtung von Poststellen, den Einsatz fahrbarer Postschalter sowie die Landzustellung und andererseits die Neuregelung des Dienstrechts der Posthalter. In dem vorgelegten Konzept heißt es, die ortsfeste Amtsstelle solle der Eckpfeiler der künftigen Postversorgung auf dem Land, und fahrbare Postschalter und Landzusteller sollten nur Ergänzung hierzu sein. Man hätte nun in den Ausschußsitzungen erwarten können, daß sich der Bundespostminister an Hand entsprechender Zahlenangaben über die möglichen Auswirkungen des Konzepts dazu bekannt hätte.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Sehr schön!) Dies war aber nicht der Fall.


    (Dr. Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Der Bundespostminister konnte weder angeben, ob und wie viele Poststellen auf Grund des neuen Konzepts möglicherweise noch geschlossen werden, noch zu welchen Ergebnissen und Auswirkungen die neue Personalbewertung und -bemessung bei Poststellen und Posthaltern führen wird.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Die Konfusion war komplett!)

    — Die Konfusion war komplett. Ich gebe Ihnen da völlig recht, Herr Kollege Pfeffermann.
    Insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung und Bemessung des künftigen Status der Posthalter waren die Einlassungen des Bundespostministers völlig unzureichend. Dies ist um so bedauerlicher, als gerade davon ja ganz einschneidende und möglicherweise auch sehr entscheidende Auswirkungen für die Postversorgung des flachen Landes ausgehen werden. Wenn beispielsweise in Kürze 30 bis 40 fahrbare Postschalter mehr als bisher eingesetzt werden sollen, so ist dabei sicher ein weiterer Abbau von 200 bis 300 Poststellen zu befürchten. So sind auch im Zusammenhang mit den neuen Bemessungsgrundlagen die Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen, die von einer Auflösung eines weiteren Drittels der zur Zeit vorhandenen Poststellen sprechen.
    Auch unsere beamtenrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Fortfall der Möglichkeit der Posthalter, Beamter auf Widerruf zu werden, konnten nicht geklärt werden. Unser Antrag, zu dieser Frage den Innenausschuß zur Klärung zu hören und den nicht vollbeschäftigten Posthaltern bis zu einer entsprechenden Neuregelung des Beamtenrechts den Status „auf Widerruf" zu belassen, wurde leider von der Ausschußmehrheit ohne Angabe sachlicher Gründe — wie ich betonen muß — abgelehnt.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Broll [CDU/CSU]: Unerhört!)

    Die Argumente des Bundespostministeriums, das der Beamte auf Widerruf sich in einem ungünstigen Dienstverhältnis befinde, haben die Betroffenen selber nie geäußert. Ich hatte immer den Eindruck, daß den Betroffenen die bisherige Regelung lieber war als das, was jetzt auf sie zukommen soll.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Der Bundespostminister handelt hier im übrigen auch sehr inkonsequent. Denn er beteuert immer wieder, sogar schriftlich, daß die Posthaltertätigkeit eine typische Beamtentätigkeit sei; und dann handelt er konkret gegen seine eigene Beteuerung.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Das ist typisch für die Bundesregierung!)

    Es fragt sich also, warum er diese beamtenrechtlich mögliche Gestaltung der Posthaltertätigkeit partout abschaffen will, zumal gerade jetzt die Teilzeitbeschäftigung von Beamten Gestalt anzunehmen scheint. Dazu ist auch noch der als Ergänzung gedachte fahrbare Postschalter, obwohl schon im Einsatz, in seiner konkreten Ausgestaltung innerbetrieblich immer noch nicht abschließend geklärt.
    Der CDU/CSU kann es aber nicht zugemutet werden, bei den zu vagen Angaben über die Auswirkungen des Konzepts quasi einer Katze im Sack zuzustimmen oder gar einen Freibrief für die Zukunft zu erteilen. Deshalb werden wir dem Konzept nur unter der Voraussetzung zustimmen, daß der derzeitige Bestand an Poststellen im wesentlichen erhalten bleibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies bedeutet, daß die ortsfeste Amtsstelle in den ländlichen Bereichen tatsächlich Eckpfeiler einer optimalen Postversorgung sein muß und Vorrang vor fahrbaren Postschaltern hat. Sollten sich daher gravierende Änderungen abzeichnen, so ist sichergestellt, daß sich der Ausschuß erneut rechtzeitig mit dieser Materie befassen wird.

    (Paterne [SPD]: Wer hat denn das beantragt, Herr Kollege?)

    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4041
    Lintner
    — Herr Kollege Paterna, der Gedanke tauchte zuerst bei uns auf, und Sie haben sich ihm dann angeschlossen.

    (Lachen bei der SPD)

    Diese Vorsicht ist insbesondere im Hinblick auf die zur Zeit noch nicht abgeschlossene neue Personalbewertung und -bemessung der Posthalter angezeigt. Denn es ist zu befürchten, daß durch die wesentlich härtere Bewertung des Arbeitsanfalls bei den Poststellen nicht nur eine Abstufungswelle eintritt, sondern auch die Grundarbeitszeit von wöchentlich sechs Stunden vielfach nicht erreicht werden wird. Deshalb ist es auch notwendig, daß die Post zunächst selber alles tut, um überall und vor allem im ländlichen Bereich weitere Kunden zu gewinnen, z. B. dadurch, daß sie sich bei den Öffnungszeiten im Schalterdienst den örtlich spezifischen Gewohnheiten und Bedürfnissen anpaßt.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Bei alledem darf auch nicht vergessen werden, daß die Deutsche Bundespost eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung hat, also z. B. der Prioritätenfestsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes und des Bundesraumordnungsgesetzes unterliegt. Zudem ist von Bund, Ländern und Gemeinden mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand die Infrastruktur im ländlichen Raum verbessert worden. Diese Maßnahmen dürfen nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion durch zu rigorose Schließung von Postämtern nicht unterlaufen werden. Vielmehr müssen diese strukturpolitischen Maßnahmen von der Post unterstützt werden. Deshalb muß es eben auch Ziel der Deutschen Bundespost bei der Postversorgung auf dem Lande und insbesondere im Zonenrandgebiet sein, nicht ihre Präsenz abzubauen, sondern möglichst viele Poststellen zu erhalten und, wenn möglich, auch neue zu schaffen, dies auch, um den betroffenen Menschen zu helfen, sei es den Postbediensteten, sei es den Kunden, die alle in diesen ländlichen Räumen weiter leben wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)