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    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    (Schulze [Berlin] [CDU/CSU]: Beruhigen Sie mal ein bißchen!)

    Ich möchte — vielleicht zur Beruhigung — auch ein wenig Historie aufarbeiten, Historie, was das Schicksal der beiden Anträge angeht, über die wir schon einmal im Juni dieses Jahres debattiert haben.
    Durch die Wahl zur Volkskammer der DDR am 15. Juni 1980 sind die Ost-Berliner Abgeordneten zum ersten Mal im Wege einer Direktwahl bestimmt worden. Das war der Ausgangspunkt. Dies geschah auf der Grundlage eines Wahlgesetzes der DDR, das selbst schon sehr viel älter ist, das nämlich vom 28. Juni 1978 stammt, also von vor drei Jahren vor der Wahl.
    Dieser Vorgang, meine Damen und Herren, hat im Deutschen Bundestag unterschiedliche Reaktionen, was die politische und rechtliche Aufarbeitung angeht, ausgelöst. Die Opposition meinte in ihrem Antrag vom 19. Mai dieses Jahres, den Tatbestand der Direktwahl Ost-Berliner Abgeordneter zur Volkskammer auf den allgemeinen Charakter von Wahlen im System der Deutschen Demokratischen Republik und die damit verbundene Verletzung von Men-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4035
    Dr. Wendig
    schenrechten ausweiten zu sollen. Wir, die Fraktionen der SPD und der FDP, haben gemeint, die in diesem Vorgang besonders deutlich gewordene Verletzung und Mißachtung bestehender Abkommen über Berlin, insbesondere über das Viermächteabkommen vom 3. September 1971, herausstellen zu müssen.
    Über diese unterschiedlichen Anträge haben wir im Deutschen Bundestag am 25. Juni dieses Jahres kontrovers diskutiert. Ich stelle auch heute nicht in Frage, daß die politischen Verhältnisse in der DDR, insbesondere der Charakter der dortigen Wahlen, unseren politischen Überzeugungen und Vorstellungen nicht entspricht. Daran kann kein Zweifel sein. Wir bleiben aber auch dabei — das war ja der Gegenstand der Debatte auf Grund der unterschiedlichen Anträge —, daß eine Debatte vor dem Forum der Vereinten Nationen, wie die Opposition sie beabsichtigt hatte, in der Sache nicht genützt, sondern dem Anliegen, wie wir meinten, eher geschadet hätte.
    Um so augenfälliger und eklatanter — darüber besteht keine Meinungsverschiedenheit — sind die Verstöße gegen geltende Abkommen, soweit es um den Status von Ost-Berlin geht. Das Wahlgesetz der DDR vom 28. Juni 1978 stellt in der Einbeziehung von Ost-Berlin in die Direktwahl der Volkskammer einen nicht zu übersehenden und nicht zu billigenden Versuch der DDR-Führung dar, den östlichen Teil der Stadt Berlin voll in ihren Staat zu integrieren. Das ist ja nicht der erste Schritt, sondern vielleicht, so befürchte ich manchmal, schon ein vorletztes Glied einer ganz langen Kette.
    Nach Erlaß des Wahlgesetzes der DDR vom 28. Juni 1978 hat es aber nicht an Bemühungen der Bundesregierung gefehlt, auf allen möglichen politischen Ebenen gegen die geplanten Wahlen Verwahrung einzulegen und zu protestieren. Der Bundesregierung gebührt Dank für ihre klare und eindeutige Sprache, die sie hier gesprochen hat.
    Auch die drei Westmächte haben mehrfach Gelegenheit genommen, gegen das Gesetz vom 28. Juni 1978 in aller Form zu protestieren. Wir begrüßen es, daß die drei Westmächte in diesem Zusammenhang für die Zukunft jeden Versuch zurückgewiesen haben, die Rechte und Verantwortlichkeiten in Frage zu stellen, die Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und die Sowjetunion in bezug auf Deutschland als Ganzes und in bezug auf alle vier Sektoren Berlins übernommen haben. Daran sollten wir nicht rütteln.
    Das Geschehene können wir sicherlich nur schwer rückgängig machen, wir nicht, die Westmächte nicht, geben wir uns da keinen Illusionen hin. Wir müssen aber sehr deutlich darum bemüht sein, daß denkbaren weiteren Verstößen gegen den Viermächtestatus von Berlin entgegengewirkt werden kann.
    Die Beschlußempfehlung des innerdeutschen Ausschusses, die wir gemeinsam erarbeitet haben, greift alle diese Fragen mit der notwendigen Deutlichkeit auf. Sie bekräftigt mit der Protestnote der drei Westmächte, daß der Status des besonderen Gebiets von Berlin nicht einseitig verändert werden kann und daß die auf der Grundlage des Wahlgesetzes der DDR vom 28. Juni 1978 vollzogene Direktwahl der Ost-Berliner Abgeordneten im Widerspruch zum Viermächteabkommen vom 3. September 1971 steht.
    Ich begrüße es, daß darüber hinaus in der Beschlußempfehlung alle drei Fraktionen übereinstimmend den Hinweis auf den Unterschied aufgenommen haben, der zwischen unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem gesellschaftlichen Ordnungsprinzip der DDR besteht. Dies schließt die Kritik an dem Wahlsystem ein, das aus der dortigen Gesellschaftsordnung erwachsen ist und das — ich sage es noch einmal — weder unseren politischen Vorstellungen noch den Bestimmungen des Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Feststellung ist notwendig, sie drückt eindeutig und in aller Öffentlichkeit unseren politischen Willen aus, ohne die vermutlich negativen Wirkungen zu haben, die ein Appell vor den Vereinten Nationen unserer Überzeugung nach mit sich gebracht hätte. Das ist das Gemeinsame, und das ist der Unterschied, meine Damen und Herren.
    Ich sehe in diesem gemeinsamen Antrag, den wir im innerdeutschen Ausschuß erarbeitet haben, ein Zeichen für die Fähigkeit, hier in entscheidenden und in grundlegenden Fragen der Deutschlandpolitik wirklich Gemeinsamkeit zu zeigen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Fraktion begrüßt dies und bittet deshalb, dem Entschließungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Er hebt sich wohltuend von Büchler ab!)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1054 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Entschließung ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/ EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten
4036 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
Vizepräsident Windelen
Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten
— Drucksachen 9/185, 9/1051 —
Berichterstatterin:
Abgeordnete Frau Dr. Adam-Schwaetzer
Im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Darf ich davon ausgehen, daß das Haus damit einverstanden ist? — Ich stelle Einvernehmen fest.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Neumeister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines der Hauptziele der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Der Verwirklichung dieses Grundsatzes standen aber im Arzneimittelbereich verschiedene Hindernisse im Wege, die auf übermäßigen Gebrauch der im Art. 36 des EWG-Vertrages vorgesehenen Ausnahmen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit beruhten. Gerade aber dieser Beschränkung des freien Warenverkehrs steht oft der richtig verstandene Schutz der Gesundheit entgegen, wenn dadurch die Verwendung neuer wirksamer Medikamente in einzelnen Staaten unnötig verzögert wird oder aber, was sicherlich noch verhängnisvoller ist, Medikamente, bei denen in einigen Mitgliedstaaten schädliche Eigenschaften festgestellt wurden, auf Grund mangelnder Harmonisierung auf dem Markt bleiben.
    Der Ausschuß für Wirtschaft im Europäischen Parlament stellte weiterhin fest, daß die technischen Hindernisse im freien Verkehr mit Arzneispezialitäten die Kosten generell erhöhen und verhindern, daß der Verbraucher von den Kosteneinsparungen profitiert, die eine auf die gesamte Gemeinschaft ausgerichtete Produktion ermöglichen würde.
    Die vier bisher erlassenen Richtlinien und ein Beschluß des Rates zur Beseitigung der Hindernisse im freien Verkehr mit Arzneimitteln schufen zwar Grundlagen für eine Harmonisierung der Entwicklung und Herstellung der Arzneimittel, schaffen es aber nicht, das umständliche und wenig praktikable Verfahren der Neuzulassung beim Inverkehrbringen eines neuen Arzneimittels in einem EG-Land zu entkrampfen.
    Die heute hier vorliegende Änderungsrichtlinie sowie der Empfehlungsvorschlag des Rates zum Inverkehrbringen von Arzneimittelspezialitäten können daher nur begrüßt werden, zumal in ihm erstmalig durch Abbau technischer Hemmnisse Wege zu einer gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen gewiesen werden und der Gedanke an die Schaffung einer europäischen Superbehörde im Hinblick auf die derzeitige finanzielle Situation fallengelassen wurde.
    Doch darf nun nicht der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung durch neue Hindernisse im Ausschuß für Arzneimittelspezialitäten in Frage gestellt werden, dem Ausschuß, dessen bisheriges unzureichendes Funktionieren dadurch dokumentiert wird, daß er innerhalb von vier Jahren nur mit acht Anfragen für das Inverkehrbringen befaßt wurde. Dieser Ausschuß soll in Zukunft aufgewertet werden und eine doppelte Funktion der Beratung und Anrufung erfüllen, wobei positiv hervorgehoben werden muß, daß die Antragsteller hier ein Anhörungsrecht haben.
    Die Rolle dieses Ausschusses, der sich lediglich mit Ausnahmefällen befassen sollte, bedarf allerdings ebenso wie der Bericht, der diesem Ausschuß gegeben wird, nach Art. 13 Abs. 1 einer klareren Formulierung und Definition, um neue Verzögerungen zu verhindern und die angestrebte Verkürzung der Anerkennungsfrist von 120 auf 60 Tage auch unter dem Gesichtspunkt der Arzneimittelsicherheit vertreten zu können.
    Die Änderung der Zulassungsrichtlinie der EG würde jedoch bei ihrer Umsetzung in nationales Recht unser Arzneimittelgesetz in einigen Punkten tangieren. So fordert ein Richtlinienvorschlag künftig ein sogenanntes technisches Merkblatt, dessen Zweckbestimmung nicht ganz klar ersichtlich ist. Dieser Vorschlag könnte jedoch die Basis für die deutsche Gebrauchsinformation für die Fachkreise bilden, wodurch der Weg bereitet würde für eine bei uns schon sehr häufig diskutierte differenzierte Information, und zwar eine verbrauchergerechte Gebrauchsinformation oder Packungsbeilage laut § 11 unseres Arzneimittelgesetzes und zusätzlich eine fachbereichsgerechte Gebrauchsinformation, deren Einführung vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie bereits im November 1980 beschlossen wurde.
    Die nicht mehr limierte offene Darlegung des sogenannten Verfalldatums entspricht ebenfalls nicht der Regelung unseres Arzneimittelgesetzes. Es bleibt abzuwarten, ob der von der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres vorzulegende Bericht über die seit 1978 mit dem Arzneimittelgesetz gemachten Erfahrungen zum Verfalldatum neue Erkenntnisse enthält, die der Forderung der Richtlinie entsprechen würden. In dem Fall würde das Arzneimittelgesetz sicher bei einer eventuell anstehenden Novellierung geändert werden.
    Die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit geforderte obligatorische Einführung gleicher Bezeichnungen in der EG für sogenannte gleiche Erzeugnisse ist aus bundesdeutscher Sicht nicht gerechtfertigt, da sie sich in zahlreichen Fällen in Richtung Aufhebung von individuellen Warenzeichen auswirken würde. Warenzeichen aber, meine Damen und Herren, sind einerseits Ordnungsfaktoren im Wettbewerb, andererseits Qualitätsgaranten. Im Interesse des Verbrauchers sollte nicht der irrtümliche Eindruck erweckt werden, daß gleiche Werkstoffe automatisch die gleiche Wirksamkeit eines Präparates bedeuten. Man sollte dabei immer die Galenik beachten.
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4037
    Frau Dr. Neumeister
    Um zu erreichen, daß die Gemeinschaftsrichtlinie bei der Durchführung der Versuche und bei der Prüfung der Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen in den verschiedenen Mitgliedstaaten in gleicher Weise ausgelegt werden, schlägt die Kommission im Wege einer Empfehlung des Rates vor, erläuternde Hinweise, sogenannte Guidelines, zu erstellen, was grundsätzlich begrüßt werden kann.
    Nicht akzeptiert werden jedoch Vorschläge in den Guidelines, die über die Bestimmungen der Richtlinien und des Arzneimittelgesetzes hinausgehen und damit praktisch neue Versagensgründe für die Zulassung schaffen. So ist der Vorschlag für Kombinationspräparate in der Anlage VI nicht annehmbar, da er die Basis für eine von allen deutschen Bundesregierungen bisher abgelehnte Bedürfnisprüfung auf dem Arzneimittelmarkt liefert.
    Außerdem dürfen wir uns den Hinweis erlauben, daß festgeschriebene Tierversuche für die Zulassung der Arzneimittel in diesen Guidelines für uns auf Dauer nicht bindend sein können, für den Fall, daß wir mit der Entwicklung alternativer Methoden und beim Abbau der Tierversuche, die heute j a doch sehr in Frage gestellt werden, weiterkommen.
    Meine Damen und Herren, diese Vorschläge stellen sicherlich einen entscheidenden Schritt zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf dem europäischen Arzneimittelsektor und damit zu einer gegenseitigen Anerkennung der Genehmigung für das Inverkehrbringen dar. Diese Erkenntnis enthebt uns jedoch nicht der Verpflichtung, die Bundesregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, daß bei den weiteren Beratungen in Brüssel die im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit gemeinsam erarbeiteten Vorbehalte, die in der Beschlußempfehlung Drucksache 9/1051 dargelegt sind, berücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, daß sich darüber hinaus ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt und bei der für den 1. Januar 1988 angesetzten Überprüfung des Verfahrens die Voraussetzungen für eine endgültige automatische gegenseitige Anerkennung gegeben sein werden.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dieser Beschlußempfehlung zu und bittet Sie, meine Damen und Herren, ein Gleiches zu tun. — Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)