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    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Volkszählungsgesetz 1981 versuchte die Bundesregierung in der vorigen Legislaturperiode, in dem früheren Zählungsrhythmus zu bleiben, wonach den Zählungen von 1950, 1961 und 1970 nun die Volkszählung 1981 folgen sollte. Wegen unüberbrückbarer grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern zur Frage der Kostenbeteiligung des Bundes ist bekanntlich seinerzeit das Gesamtvorhaben gescheitert. Ich verweise hier auf den Streit um den Art. 106 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes. Das in der 9. Legislaturperiode von der Bundesregierung erneut eingebrachte Gesetzesvorhaben liegt nunmehr — nach Abschluß der Ausschußberatungen — dem Plenum zur Schlußberatung und Abstimmung vor.
    Die nach den Beschlußempfehlungen vorliegende Fassung des Volkszählungsgesetzes des Innenausschusses versucht, einen Beitrag zur Lösung der zwischen Bund und Ländern strittigen Frage der Höhe der Kostenbeteiligung des Bundes zu leisten. Ebenso trägt der Gesetzentwurf jetzt dem Bundesratsvorschlag Rechnung, im Interesse einer Vereinfachung und zugleich Reduzierung der mit dem Gesetz verbundenen erheblichen Kosten die vorgesehenen Erhebungen auf das unverzichtbar Notwendige zu beschränken. Dementsprechend wird im Erhebungsbogen und -programm auf die Grundstückszählung verzichtet, die Gebäudezählung wird eingeschränkt, und auf die Frage nach dem Gesamtumsatz der Unternehmen wird verzichtet. Dies führt — Kollege Broll hat darauf schon hingewiesen — zu einer spürbaren Verringerung des Kostenvolumens um die genannten 101 Millionen DM. Der vorgesehene Erhebungsumfang steht im übrigen im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften und den Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Durchführung von Volkszählungen.
    Auf Grund einer entsprechenden Erklärung des Bundesministers der Finanzen ist nunmehr vorgesehen, daß der Bund den Ländern zum Ausgleich der Mehrbelastungen, die ihnen durch dieses Gesetz entstehen, freilich ohne Anerkennung einer Lei-
    4028 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Dr. Wernitz
    stungspflicht Finanzzuweisungen in Höhe von 1 DM je Einwohner, damit also etwa 60 Millionen DM, zahlt. Daneben trägt der Bund noch die im Rahmen der bisherigen Kostenverteilung auf ihn entfallenden Kosten, die nach vorliegenden Schätzungen etwa 29 Millionen DM ausmachen.
    Damit, meine Damen und Herren, erhöht sich der Bundesanteil bei der Ausschußfassung des Gesetzentwurfs auf runde 24 % der Gesamtkosten, während es demgegenüber beim ursprünglichen Regierungsentwurf etwa 7,6 % waren. In der Tat sollten damit die Weichen für einen letztendlich positiven Abschluß dieses Gesetzgebungsverfahrens gestellt sein. Insbesondere dem Bundesfinanzminister gebührt, so meine ich, ein nachdrückliches Wort des Dankes dafür, daß er durch sein Angebot von Finanzzuweisungen im Grunde den mit entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dieses wichtige Gesetzesvorhaben aus der Gefahrenzone des erneuten Scheiterns herausgeholt zu haben. Es bleibt wirklich ernstlich zu hoffen, daß der Bundesrat diesem konstruktiven Angebot aufgeschlossen und mit Augenmaß begegnet. Hier ist jetzt wirklich gesamtstaatliche Verantwortung gefragt.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, durch die bereits verlorene Zeit ist die ursprünglich für den 19. Mai 1982 vorgesehene Volkszählung gegenstandslos geworden. Nach dem Gesetzentwurf ist die Durchführung jetzt nach dem Stand vom 27. April 1983 geplant.
    Der Bundestag hatte in seiner 42. Sitzung am 11. Juni dieses Jahres den Regierungsentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuß, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau überwiesen. Zur Vorbereitung seiner Stellungnahme — auch dies hat der Kollege Broll hier schon genannt — ist eine Berichterstattergruppe eingesetzt worden, sind Gespräche mit den mitberatenden Ausschüssen geführt worden, mit Vertretern der Bundesregierung, mit Vertretern des Statistischen Bundesamts, mit Vertretern der Länder und auch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. All ihnen sollte hier gedankt werden, weil dies wirklich konstruktive Gesprächsrunden waren mit dem Ziel, zu einem Konsens zu kommen.
    Unstrittig waren insgesamt die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung. Anders verhielt es sich allerdings bei der Bewertung der Vertretbarkeit eines reduzierten Datenkranzes. Dies gilt insbesondere für das Votum des mitberatenden Wohnungs- und Städtebauausschusses, der aus verständlichen Gründen hier natürlich erhebliche Bauchschmerzen gehabt hat, während die anderen beteiligten Ausschüsse der reduzierten Fassung zugestimmt haben. Immerhin wurden nach der Kürzung im Städtebau- und Wohnungsprogrammteil zusätzliche Fragen eingebaut, um eben allzu weitgehenden Informationsverlusten entgegenzuwirken. Hier sind zusätzliche Fragen nach den Gebäudeeigentümern aufgenommen worden. Auch weitere zusätzliche Fragen sind hier eingebaut, die, glaube ich, einen Informationsgewinn bedeuten. Hinzu kommt, daß in den Datenkranz auch eine Frage nach Heizungsarten und verwendeten Brennstoffen bei der Gebäude- und Wohnungszählung einbezogen wurde. Hier ist also eine sehr aktuelle, wichtige und zukunftsträchtige Thematik mit in die Volkszählung aufgenommen worden.
    Ich muß an dieser Stelle auch noch auf den Änderungsantrag der Opposition eingehen. Ein Teil dieser gewünschten Änderung hat schon im Ausschuß eine Rolle gespielt, und zwar die Frage nach dem Abgleich zwischen Volkszählungsdaten in bezug auf die Religionszugehörigkeit und dem Melderegister. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf bereits ein klares Votum abgegeben. Die Bundesregierung hat dieses Votum übernommen. Das hängt nicht so sehr mit der Motivation der Kirchen zusammen; aber es läuft im Ergebnis auf das hinaus, was in der Ausschußfassung niedergelegt ist.
    Hinter dem, was der Bundesrat wollte, was die Bundesregierung und auch die Ausschußmehrheit akzeptiert haben, steht die Überlegung aus datenschutzrechtlichen Gründen so wenige Merkmale wie möglich in diesen Registerabgleich einzubeziehen. Wenn die Religionszugehörigkeit geändert werden soll, muß das durch eine gesonderte Erklärung erfolgen. Sie sollte nicht gelegentlich oder beiläufig bei einer Volkszählung geändert werden. Hinzu kommt, daß ein solcher Abgleich auch bisher in einer Volkszählung nie vorgesehen und durchgeführt worden ist. Ich glaube, das muß der Klarheit und der präzisen Argumentation willen hinzugefügt werden.
    Das gleiche gilt auch für den Abgleich der Staatsangehörigkeit. Hier muß man neben dem Fakt, daß es einen solchen Abgleich bisher nicht gab, darauf hinweisen, daß es einen melderechtlichen Hintergrund gibt. Es geht im wesentlichen darum, auf den Hauptwohnungsbegriff abzustellen. Wenn man eine solche Abgleichsregelung einführen würde — die weder der Bundesrat noch die Bundesregierung wollen —, könnte damit unter Umständen ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die betroffenen Behörden verbunden sein.
    Hinzu kommt auch noch der Umstand, daß bei der Erhebung nur zwischen deutsch und nicht deutsch unterschieden werden soll, so daß der Informationsgewinn obendrein außerordentlich gering wäre. Wenn man die Sache von daher betrachtet, werden sie verstehen, daß ich Ihnen empfehle, Ihren Antrag zurückzuziehen. Wir von seiten der SPD-Fraktion — ich nehme an, auch die FDP wird das tun — werden ihn ablehnen. Darauf wird Kollege Wendig sicherlich noch eingehen.
    Im ersten Beitrag ist vorhin schon darauf hingewiesen worden, daß die Ergebnisse der Volkszählung unentbehrliche Grundlagen für gesellschafts- und wirtschaftspolitische Planungen und Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden darstellen. Aber man sollte es auf diesen Bereich nicht begrenzen; denn die Ergebnisse finden darüber hinaus vielfältige Verwendung bei der allgemeinen Beobachtung und Analyse von Änderungen
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4029
    Dr. Wernitz
    der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur. Das geht bis in den Bereich von Wissenschaft und Forschung.
    Es ist festzuhalten, daß wir ohne aktuelles Datenmaterial in einer modernen Volkswirtschaft nicht in der Lage wären, die Aufgaben zu meistern und zu bewältigen, die uns in Richtung auf das Jahr 1990 und darüber hinaus gestellt werden. Ich will nicht, wie es vorhin geschah, eine Fülle von Zahlen nennen, aber doch immerhin auf den Umstand hinweisen, daß wir, die Jahre 1970 und 1961 zueinander in Relation gesetzt, bereits eine um rund 1 Million überhöhte Bevölkerungszahl hatten; damals etwa 860000, jetzt etwas über 1 Million.
    Tatsache ist, daß die absolute Bevölkerungszahl für viele Rechtsvorschriften auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens benötigt wird. Das fängt an bei der Berechnung der Stimmen der Länder im Bundesrat, geht über die Zahl und Größe der Wahlkreise bei Bundes- und Landtagswahlen bis hin zu den Sitzen in kommunalen Vertretungen und zur Verteilung der Mittel im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Andere Bereiche mehr sind vorhin im ersten Beitrag schon angeklungen, wo es um die Koppelung verschiedener Daten ging.
    Vor diesem Hintergrund, wenn man sich klarmacht, daß wir aktuelle, präzise Zahlen brauchen, wird wohl hinreichend deutlich, wie dringend notwendig aktuelle Daten aus einer neuen Volkszählung sind. Ein Hinausschieben dieses Gesetzgebungsvorhabens käme uns in Staat und Gesellschaft, in Forschung und Wissenschaft sehr, sehr teuer zu stehen. Dies gilt um so mehr, wenn man bedenkt, daß wir künftig noch sorgsamer und sparsamer als bisher mit Ressourcen und Geld umgehen müssen. Ein Scheitern des Projektes käme so gesehen geradezu einem Schildbürgerstreich ersten Ranges gleich. In dieser Situation muß deshalb in der Tat noch einmal an die gesamtstaatliche Verantwortung aller Beteiligten appelliert werden.
    Wir haben uns in den Beratungen der Ausschüsse redlich bemüht, aus dieser Einsicht heraus zu handeln und einen konstruktiv-realistischen Beitrag zum Gelingen des Gesetzentwurfs zu leisten. Es bleibt zu hoffen, daß die kommende Behandlung des Gesetzes im Bundesrat und gegebenenfalls auch im Vermittlungsausschuß von der Einsicht in die Notwendigkeit der Volkszählung 1983 bestimmt und damit das Signal für dieses Projekt endlich auf Grün gestellt ist.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. — Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auch wenn ich selbst, verehrter Herr Kollege Broll, wie Sie von Diäten lebe, fühle ich mich diesem Vorhaben von der Sache her wirklich ein wenig verbunden. Mein Dank gilt all denjenigen, die aus der Exekutive, aber auch aus den kommunalen Spitzenverbänden dazu beigetragen haben, daß wir sehr schnell und, wie ich meine — das ist meine Überzeugung —, sehr klar durchgehend ein Modell entwickelt haben, das alle, die es angeht, akzeptieren können. Daß Bund, Länder und Gemeinden, die Wirtschaft usw. dieses Gesetz im Grunde genommen alle wollen, daß also dieser Entwurf überfällig ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauche ich hier selber nicht mehr zu betonen. Wir wissen ja, daß der Entwurf in der letzten Legislaturperiode allein an der Frage der Bundesbeteiligung — die Bundesländer meinten: der fehlenden Bundesbeteiligung — im Bundesrat gescheitert ist.
    Wer sich der Tatsache bewußt ist — es war mehrfach davon die Rede —, daß die letzte Volkszählung mittlerweile mehr als elf Jahre zurückliegt, wird ermessen, was das Fehlen exakter Daten insbesondere im Bereich der Arbeitsstätten-, der Berufs- und Wohnungszählung für die staatliche, für die kommunale Ebene, aber auch für Wissenschaft und Wirtschaft bedeutet.

    (Wehner [SPD]: Sehr wahr!)

    Es war deswegen richtig und notwendig, daß die Bundesregierung ihren Entwurf in dieser 9. Periode — ich sage: einigermaßen umgehend — wieder eingebracht hat. Allein die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland nach einer überschläglichen Berechnung — Herr Kollege Broll hat darauf noch präziser hingewiesen, als ich das jetzt tue — gegenüber der letzten oder vorletzten Volkszählung möglicherweise mehr als 1 Million Einwohner weniger hat, als angenommen wird, läßt ermessen, welche Bedeutung genaue Zahlen oder möglichst genaue Zahlen für alle öffentlichen Ebenen, für Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft haben. Wer sich jemals ein wenig mit Verwaltung — hier auch im Sinne von Planung, auch Finanzplanung — befaßt hat — ganz gleich, ob in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich —, weiß, wie wichtig hierfür die richtigen, d. h. zuverlässigen Grunddaten sind. Dabei ist es ganz gleich, um welche Größenordnung es sich handelt; das Prinzip ist immer dasselbe, sei es im Gemeinderat im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplans oder der Ausweisung eines Wohn- oder Gewerbegebietes, sei es im Landesparlament im Zusammenhang mit dem Ausbau von Straßen und Industrieansiedlung oder sei es hier im Bundestag in Fragen des Wohnungsbaus. All dies sind Fragen, die letztlich auch wieder auf Daten zurückzuführen sind, die wir aus einer solchen Zählung gewinnen können.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle drei Fraktionen haben sich im Innenausschuß bemüht — unter Beibehaltung der unbedingt notwendigen Daten —, den Entwurf der Bundesregierung in finanzieller Hinsicht etwas „schlanker" zu gestalten, sage ich einmal so salopp, um es auch dem Bundesrat leichter zu machen, einem solchen Entwurf, dem bald zugestimmt werden muß, nun auch seinen Segen zu geben. Dies drückt sich darin aus, daß die Vorlage nach der Empfehlung des Innenausschusses um etwa 101 Millionen DM geringere Kosten verursacht als der Entwurf der Bundesregierung. In
    4030 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Dr. Wendig
    diesem Zusammenhang schlagen wir Ihnen deshalb vor, u. a. auf die Grundstückszählung zu verzichten, die Gebäudezählung erheblich einzuschränken und in § 4 die Frage nach dem Gesamtumsatz der Unternehmen fortzulassen. Wir glauben, daß auch ohne diese Angaben das Gesetz die notwendigen Zwecke voll erfüllen wird. Ich will nicht verschweigen, daß uns Liberalen auch daran lag, die Privatsphäre des einzelnen nicht mehr als notwendig offenlegen zu müssen.
    Damit, meine Damen und Herren, komme ich auch zu dem Antrag, den der Herr Kollege Broll soeben eingebracht hat. Herr Wernitz hat für seine Fraktion die Ablehnung begründet. Ich kann dies für meine Fraktion nur unterstreichen. Wir haben j a im Grunde genommen über die Einfügung dieser Sätze, die jetzt gestrichen werden sollen, im Innenausschuß gesprochen. Es kam und kommt uns auch heute darauf an, hier wirklich so wenig wie möglich und nur das, was irgend notwendig ist, zu erfassen oder hineinzuschreiben. Das ist der Grund, warum auch die Fraktion der FDP einem solchen Änderungsantrag nicht zustimmen wird.
    Ich will noch ein letztes Wort zu der besonderen Rolle sagen, die gerade die Erhebungen aus diesem Gesetz für die Beurteilung des Wohnungsmarktes haben werden. Gerade hier haben sich vielleicht in besonders eindringlicher Weise die Fehler herausgestellt, die aus dem Fehlen exakter Daten entstanden sind. Die Notwendigkeit zuverlässiger statistischer Unterlagen für die Wohnungsbaupolitik der 80er Jahre ist angesichts der aktuellen Diskussion um die Situation auf dem Wohnungsmarkt — auch im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau — nicht ernsthaft zu bestreiten. Nach Meinung von Fachleuten lassen die aus verschiedenen Statistiken vorliegenden Haushalts- und Wohnungszahlen keine Rückschlüse auf den tatsächlichen Wohnungsbedarf zu. Gerade auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage sind Planungsunterlagen — z. B. über das tatsächliche Qualitätsniveau der vorhandenen Wohnungen — um so wichtiger, um die geringeren Mittel auch sinnvoll einzusetzen. Wir glauben, mit diesem abgeänderten und, ich sage, finanziell schlankeren Entwurf, dem auch die kommunalen Spitzenverbände nicht widersprochen haben, alles für eine baldmögliche Durchführung der längst überfälligen Volkszählung getan zu haben.
    Leider wird sich dennoch eine Volkszählung aus technischen Gründen vor Frühjahr 1983 wohl nicht durchführen lassen. Das ist schon schlimm. In der weiteren politischen Beratung dieser Materie dürfen dann allerdings auch keine weiteren großen Verzögerungen mehr eintreten. Ich sage dies mit allem Nachdruck.
    Das Bundesfinanzministerium hat in Aussicht gestellt, daß sich der Bund jetzt finanziell mit etwa 60 Millionen DM, also mit je 1 DM pro Einwohner, beteiligen wird. Als Sie vorhin, Herr Broll, die Weihnachtsgeschichte und das Römische Reich bemühten, glaubte ich eigentlich, Sie würden eher an dieses Angebot des Finanzministers denken. Denn vor Weihnachten liegt doch der Nikolaustag. Das ist ja auch so etwas wie ein Pfefferkuchentermin. Ich würde mir wünschen, daß in der künftigen Beratung der Bundesrat dieses Angebot des Bundesfinanzministers, das ich ausdrücklich unterstreichen und begrüßen möchte, so ein bißchen als Pfefferkuchenangebot ansieht, d. h. ernsthaft gesprochen, als ein Angebot, das eine Grundlage für eine Zustimmung des Bundesrates zu diesem Entwurf bringt.
    Meine Damen und Herren, im Grunde wollen also alle Beteiligten dieses Gesetz. Was soll man lange darum herumreden? Ich wiederhole dies noch einmal. Wir sollten aber diesem Willen keinerlei Hindernisse entgegensetzen. Für den Deutschen Bundestag und für die Fraktionen haben wir, meine ich, alles, was dazu notwendig ist, getan.
    Namens der Fraktion der FDP beantrage ich Zustimmung zu diesem Entwurf und hoffe, daß auch im Bundesrat die Beratung so schnell und so zügig vonstatten geht wie hier heute.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)