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    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Laufs lassen mich nur schwer der Versuchung widerstehen, mich ebenfalls von dem Antrag,
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4021
    Dr. Hirsch
    den Sie eingebracht haben, zu lösen und mehr darüber zu sprechen, ob die Sicherung unserer industriellen Zukunft tatsächlich, unabhängig von der Energiequelle, die wir wählen, davon abhängt, daß wir immer mehr Energie erzeugen, daß wir eine immer größere Abhängigkeit von elektrischer Energie erleben müssen unter gleichzeitiger unglaublich gigantischer Verschwendung der dabei erzeugten Abwärme, oder ob nicht vielmehr die Entwicklung unserer industriellen Gesellschaft davon abhängt, daß es uns gelingt, endlich mit dem kostbaren Gut Energie sorgfältiger umzugehen. Dies sage ich unabhängig davon, welche Energiequelle wir wählen.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Gerade diese Denkweise richtet den Schaden an, den wir hier beklagen!)

    — Ich glaube nicht, daß die Denkweise einen Schaden anrichtet, sondern ich denke, daß die physikalischen Konditionen auch durch Denken nicht verändert werden können, nämlich die Tatsache, daß bei der Erzeugung elektrischer Energie ein hoher Prozentsatz der Primärenergie — zur Zeit jedenfalls — ziemlich nutzlos verwendet wird, um unsere Luft und unsere Flüsse aufzuheizen, was ja nicht im Sinn des Erfinders sein kann. Da können Sie noch so viel denken; das ist einfach so.
    Herr Kollege Laufs, Sie gehen in einer für mich unbegreiflichen Weise über eine ganze Reihe von Tatsachen hinweg. Sie nehmen sie seit langer Zeit nicht zur Kenntnis, z. B. die Tatsache, daß es im Bereich der Kraftwerke keinen Investitionsstau, sondern Genehmigungshalden gibt,

    (Beifall bei der SPD)

    wie Herr Kollege Schäfer dargestellt hat. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, wie Sie wahrscheinlich wissen, die Möglichkeit, elf Kohlekraftwerke zu bauen. Die Genehmigungen werden nicht ausgenutzt.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Wir sprechen hier über Kernkraftwerke!)

    — Zu den Kernkraftwerken wissen Sie — das haben wir uns neulich im Innenausschuß vortragen lassen —, daß von 17 Verfahren 9 völlig ordnungsgemäß laufen, während 8 andere Verfahren darunter leiden, daß entweder erteilte Genehmigungen nicht fortgeführt werden,

    (Zuruf des Abg. Dr. Laufs [CDU/CSU])

    daß nur Standortanfragen gemacht werden, daß die Sicherheitsberichte seit über zehn Jahren nicht vorgelegt worden sind oder die Verfahren in Übereinstimmung mit den Antragstellern zur Ruhe gebracht worden sind. Das ist doch der Sachverhalt.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Weil Sie politischen Druck ausgeübt haben!)

    — Ach, politischer Druck! Ich wäre bereit, wenn ich die Redezeit hätte — —

    (Gerstein [CDU/CSU]: Wir wissen doch in Nordrhein-Westfalen Bescheid, daß nichts gebaut wird!)

    — Ich kenne die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Deswegen sage ich Ihnen das ja. Aber das gilt
    bei Kernkraftwerken in anderen Ländern genauso. Hier eine Schwarze-Peter-Jagd anzustellen ist doch ziemlich sinnlos.
    Und Sie übergehen eines, Herr Kollege Laufs: daß die Akzeptanz von Kernkraft und die Zahl der Verfahren, die wir haben, ja doch nicht etwa nur von der Kompliziertheit von Vorschriften, sondern von der Akzeptanz abhängt. Und die Akzeptanz ist nicht nur ein Problem eines ordnungsgemäßen Verfahrens, sondern auch die Konsequenz ungelöster Probleme. Sie wissen genauso wie wir, daß die Entsorgungsfrage bei Kernkraftwerken leider nicht in gutem Zustand ist.
    Sie erwecken in Ihrem Antrag den Eindruck, als gebe es keine Richtlinien. Es gibt eine ganze Fülle von Normierungen, Richtlinien, RSK-Leitlinien, Empfehlungen, Regelwerken aller Art,

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Die sind doch alle nicht rechtsverbindlich!)

    an die sich die Beteiligten halten, an die sich auch die Genehmigungsbehörden gehalten haben, an die sich auch die Gerichte halten — bis auf einen von Ihnen und Herrn Kollegen Schäfer dargestellten Fall, wo es um das Problem des Berstschutzes ging, der bei einer Anlage eine Rolle spielte.
    Wir haben den Eindruck, daß Sie mit Ihrem Antrag in Wirklichkeit beabsichtigen, die Regelung des § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes auszuhöhlen, nämlich den Inhalt des Begriffs der Verpflichtung, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden zu treffen. Sie wissen ja, daß es mehrere — —

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sie haben die Begründung meines Antrags nicht gelesen!)

    — Doch! Das ergibt sich aus der Begründung Ihres Antrags. Ich versuche, das deutlich zu machen.
    Es gibt zum einen den Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik". Im Maschinenbaugesetz heißt es „herrschende Auffassung der Praktiker". Dann gibt es den zweiten Begriff „Stand der Technik", wie wir ihn im Bundes-Immissionsschutzgesetz haben. Gemeint ist die Gesamtheit der unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse gewonnenen sicherheitstechnischen Lösungen.
    Das Atomgesetz geht darüber hinaus. „Stand von Wissenschaft und Technik" heißt dort: Vorsorge gegen Schäden, die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für erforderlich gehalten wird; eine Vorsorge, die nicht unter allen Umständen durch den Stand der Technik begrenzt wird. Diese Bedeutung der Klausel „Stand von Wissenschaft und Technik", also das Hinausgehen über den aktuellen Stand der Technik, ist das wesentliche Kriterium der Schutzvorschriften des Atomgesetzes, weil wir hier im Gegensatz zur konventionellen Technik nicht nach dem Prinzip vorgehen können, daß man aus Schaden klug wird. Sondern wir wollen ja versuchen, durch äußerst vorsichtige und konservative Regelungen und äußerst konservative Annahmen den Eintritt von Schäden überhaupt zu verhindern.
    4022 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Dr. Hirsch
    Wenn Sie nun hergehen — weil Sie sagen, in dem Bereich der Druckwasserreaktoren von 1 300 Megawatt wird es schon keine technische Entwicklung mehr geben — und einen Regelstandard festschreiben, dann setzen Sie in Wirklichkeit die Vorsorgeregelungen auf den Stand der Technik. Das ist der eigentliche Inhalt Ihres Antrages.
    Nun räume ich Ihnen ein, daß langdauernde Großverfahren insbesondere für die Gerichte dann von äußerster Kompliziertheit sind, wenn der Richter in die Rolle des technischen Sachverständigen hineingedrängt wird. Dazu möchte ich auf das verweisen, was der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in einem Vortrag vom Mai dieses Jahres „Technische Risiken und Grundgesetz" ausgeführt hat. Herr Benda sagt — und ich folge ihm darin —, daß die Fixierung solcher technischer Normen, wie es Ihnen vorschwebt, durch den Gesetzgeber oder durch den Verordnungsgeber ihn eigentlich überfordert, weil er in Wirklichkeit die Inhalte seiner Entscheidung von anderen Fachgremien übernehmen muß, ihnen glauben muß, also sie sozusagen nur legitimiert, sie normiert. Durch dieses Verfahren wird das Problem der gerichtlichen Praxis überhaupt nicht gelöst. Es bleibt Ihnen nichts übrig, als auch weiterhin zu prüfen, ob der Regelungsinhalt dem § 7 des Atomgesetzes — „neuester Stand von Wissenschaft und Technik" — entspricht. Und es bleibt dem Richter auch nach einer solchen Verordnung nichts übrig, als zu prüfen, ob der Regelungsinhalt einer solchen Verordnung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des aktiven Grundrechtsschutzes entspricht, ob also die erforderliche, von uns allen für notwendig gehaltene Vorsorge tatsächlich erfüllt wird.
    Benda kommt auf Grund dieser Überlegungen zu dem Vorschlag, nicht die Inhalte zu normieren, sondern vom Inhalt zu einer Verfahrenskontrolle überzugehen, also zu normieren, wie solche technischen Normen zustande kommen, wer in welchem Verfahren an der technischen Normenbildung beteiligt werden soll. Ich finde, daß das ein Ansatzpunkt ist, über den man nachdenken kann.
    Nun hat die Bundesregierung 14 Tage vor Erscheinen Ihres Antrages ja wesentliche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung getroffen: Vereinheitlichung der Genehmigungsanträge, Übernahme und gegenseitige Anerkennung der Sachverständigengutachten, einheitliche Beurteilung gleichartiger Anlagen, Reduzierung der Zahl der Teilerrichtungsgenehmigungen, Präzisierung der Bürgerbeteiligung.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das hat die Bundesregierung im Bundesrat vorgeschlagen!)

    — Das hat sie im Bundesrat vorgeschlagen. Ich hoffe, daß sich der Bundesrat diesen segensreichen Vorschlägen nicht hemmend in den Weg stellen wird — Sie haben j a im Bundesrat die Mehrheit, können also diese vernünftigen Vorschläge sofort akzeptieren, ich halte sie für vernünftig —, damit die Genehmigungshalden im Bereich der Kraftwerke in der Tat abgebaut werden.
    Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, die ich im Zusammenhang mit Diskussionen über
    Kernenergie eigentlich ständig wiederholen möchte. Ich bin erfreut, von Ihnen immer wieder betont zu hören, daß der Sicherheitsstandard unserer Kernkraftwerke — heute sagen Sie: insbesondere der Druckwasserbehälter von Druckwasserreaktoren von 1 300 Megawatt — so einzigartig in der Welt ist. Das mag sein. Bitte, folgen Sie uns dann in dem Vorschlag, die Haftungsbegrenzung des Atomgesetzes aufzuheben. Denn wenn diese Reaktoren so sicher sind, ist doch überhaupt nicht einzusehen, warum wir zugunsten der Betreiber solcher Reaktoren eine Haftungsgrenze einführen, über die hinaus sie nicht haften. Wenn es also darum geht, die Akzeptanz zu erhöhen und das Vertrauen der Bevölkerung darin zu stärken, daß man in der Tat auf diesem Wege fortschreiten könne — die Diskussion darüber werden wir im nächsten Jahr führen, wenn der Bericht der Enquete-Kommission vorliegt —, dann würden Sie Ihre Position drastisch erleichtern, wenn Sie sie mit dem Vorschlag verbänden, die Haftungsbeschränkung aufzuheben. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn man den Antrag der Fraktion der CDU/CSU liest und hier eben gehört hat, welche Bemerkungen Herr Kollege Laufs gemacht hat, dann muß man zunächst einmal nach den Gründen für diesen Antrag fragen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Um Ihnen zu helfen!)

    Der Begründung von Herrn Laufs habe ich zwei Punkte entnommen. Zunächst einmal schien es darum zu gehen, eine von der Opposition sehr geliebte Debatte über den angeblichen Investitionsstau zu wiederholen, ohne auch nur den Versuch zu machen, eine Beziehung zu dem Antrag herzustellen. Das ist nun geschehen. Es ist über diesen Investitionsstau diskutiert worden. Dazu will ich hier nur eine Tatsache festhalten: Interessant schien mir zu sein, daß der Kollege Laufs nicht einmal behauptet hat, daß die Bundesregierung für irgendeinen Investitionsstau auf diesem Gebiet verantwortlich sei. Das möchte ich einfach noch einmal festhalten, damit es der Öffentlichkeit bewußt wird.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Ich bitte Sie, meine Rede nachzulesen!)

    Sie haben jetzt weiter gesagt, die Bundesregierung sei zwar nicht verantwortlich, daß es da einen Investitionsstau gebe — das ist auch von den Kollegen Hirsch und Schäfer mit Hinweisen auf die Unterlagen, die dem Innenausschuß vorliegen, bestritten worden —, jedoch solle sie jetzt einmal die Länder anweisen, in den Genehmigungsverfahren zügig zu entscheiden.

    (Zuruf des Abg. Dr. Laufs [CDU/CSU]) — Das haben Sie gesagt.


    (Gerstein [CDU/CSU]: Von Anweisen war nicht die Rede!)

    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4023
    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    — Von Anweisung! Vom Ausnützen des Weisungsrechtes war die Rede, Herr Kollege Laufs. Exakt das haben Sie gesagt. Ich bitte Sie dann, Ihre Rede nachzulesen. Vielleicht stand es nicht im Manuskript. Aber Sie haben es so gesagt. Sie haben dabei die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen in Bezug genommen.
    Nun frage ich: Warum haben Sie eigentlich Hessen und Nordrhein-Westfalen genannt? Sie kennen doch die Unterlagen. Sie wissen doch, daß sich die gleiche Frage, die Sie dort gestellt haben — meines Erachtens unzutreffenderweise —, dann aber auch für Genehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern stellen würde.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Dort wird überall gebaut!)

    Nützt es denn dieser Sachdiskussion auch nur irgend etwas, wenn Sie jedwede Gelegenheit dazu mißbrauchen, sie in ein falsches, parteipolitisches Fahrwasser hineinzuziehen. Es entspricht nicht den Realitäten, daß hier SPD/FDP-regierte Länder so und CDU/CSU-regierte Länder anders verfahren würden. Das drastischste Beispiel, das der Öffentlichkeit dazu vor Augen geführt worden ist, ist das Verhalten der niedersächsischen Landesregierung in der Frage des nationalen Entsorgungszentrums gewesen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Welche Rolle hat dabei die SPD gespielt? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Wissen Sie, der Unterschied zwischen Regierungen und Oppositionen ist, daß Oppositionen opponieren und das Regierungen zu regieren und zu entscheiden haben. Dafür wird sozusagen das Gehalt gezahlt.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Wo wäre der Börner ohne die CDU in Frankfurt?)

    — Das weitet zwar die Debatte sehr aus. Ich meine aber, daß die hessische Landesregierung ein typisches Beispiel dafür ist, daß sie Entscheidungen trifft und verantwortet.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Und die hessische CDU? — Gerstein [CDU/CSU]: Mit Hilfe der Opposition!)

    — Ich diskutiere im Augenblick nicht über Ihre Parteifreunde in Hessen. Das ist sicherlich nicht meine Aufgabe. Ich habe nur nichts gehört, daß Sie etwa Vorwürfe an die Adresse der hessischen Landesregierung erhoben hätten, sie entscheide nicht. Es gibt zwar viele Vorwürfe gegen die hessische Landesregierung, die man den Zeitungen entnehmen kann, aber nicht den, daß sie nicht entscheide.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Das scheint Ihnen auch nicht recht zu sein. Aus der Sicht der dortigen Opposition kann ich das verstehen. Allerdings sollten Sie das hier nicht zum Gegenstand einer Debatte mache. Das war der erste Grund.
    Nun vermute ich aus Ihrer Rede noch einen zweiten Grund, warum Sie diesen Antrag hier gestellt haben. Der scheint etwas im Widerspruch mit einer Bekundung zu stehen, Herr Kollege Laufs, die Sie — für mich erfreulicherweise — an den Beginn Ihrer Rede gesetzt haben. Sie haben gesagt: Die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland haben einen hohen, vielleicht sogar den höchsten Sicherheitsstandard im internationalen Vergleich. Sie haben hinzugefügt: Das soll nicht nur so gewesen sein, sondern soll für die Zukunft auch so bleiben.
    Ich frage mich, ob das wirklich so bliebe, wenn wir Ihrem Antrag folgten. Ich frage mich weiter, ob Ihr Antrag nicht im Kern viel weniger die Frage der Rechtssicherheit als die Frage der zu fordernden Sicherheitsstandards betrifft. Darum geht es Ihnen und um deren Absenkung in einigen Punkten; diese haben Sie selbst erwähnt. Ich will dazu nachher noch etwas sagen.
    Wenn Sie — ich zitiere aus Ihrem Antrag — als Ihr Ziel erklären, „die Rechtssicherheit für Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke zu erhöhen", dann kann ich mich mit diesem Ziel voll identifizieren. Rechtssicherheit — genauer: Berechenbarkeit von administrativen und gerichtlichen Entscheidungen — ist ohne Zweifel ein hohes Rechtsgut. In diesem Ziel stimmen wir überein.
    Und dennoch müssen wir Ihrem Antrag widersprechen. Sie fordern den baldigen Erlaß einer Reaktorsicherheitsverordnung. Dieser Forderung könnte nur entsprochen werden, wenn dadurch die laufende Anpassung der Genehmigungsvoraussetzungen an den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik nicht verhindert würde. Ihre Forderung läuft aber exakt darauf hinaus, den Stand von Wissenschaft und Technik in der Verordnung festzuschreiben. Die technische Entwicklung und die Diskussion darüber sind aber heute noch nicht abgeschlossen. Eine Festschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik ist deshalb jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertretbar. Ich will das begründen.
    Erstens. Höchstmögliche Rechtssicherheit für das Genehmigungsverfahren, die Sie mit Ihrem Antrag vornehmlich im Auge haben, ist ein hohes Gut. Vorrang hat jedoch der Schutz der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Diesen Rechtsgütern gilt nach dem Grundgesetz vor allen anderen Rechtsgütern der Schutz der Rechtsordnung und der staatlichen Gewalt. Ich bin sicher, daß Sie alle dieses im Prinzip genauso sehen. In der Praxis würden die Vorstellungen der Opposition aber dazu führen, daß der vorrangige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrheit zugunsten des Rechtsgutes Verfahrenssicherheit eingeschränkt würde.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht zutreffen!)

    Das aber darf nicht geschehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das wird nicht geschehen!)

    Das bedeutet, Herr Kollege Laufs: Wenn und solange nicht ausgeschlossen werden kann, daß die
    vorrangig schutzwürdigen Rechtsgüter Leben und
    4024 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    körperliche Unversehrheit durch eine vorzeitige Festschreibung von bestimmten Genehmigungsvoraussetzungen beeinträchtigt werden können, haben die Belange der Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit des Verfahrens zurückzustehen.
    Zweitens. Die Güterabwägung spricht auch aus einem aktuellen Grund gegen den derzeitigen Erlaß einer Reaktorsicherheitsverordnung. Sie erwähnen in Ihrem Antrag mehrfach das Wort Berstschutz. Sie stellen es beispielhaft als Kronzeuge für eine weit verbreitete Rechtsunsicherheit in den Genehmigungsverfahren heraus. Dieses Stichwort möchte ich auf seine tatsächliche Bedeutung reduzieren.
    Bekanntlich haben zwei Verwaltungsgerichte über die Notwendigkeit eines Berstschutzes unterschiedlich entschieden. Wir können jedoch in Kürze mit einer, wie ich hoffe, abschließenden Klärung in diesem Streitfall rechnen. In der Rechtsprechung zur Störfallauslegung war dieses Beispiel aber nicht typisch. Im Gegenteil, es war ein Ausnahmefall und ist es bis heute geblieben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, die einen Berstschutz als nach dem Stande von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden gefordert hatte, hat keinen Nachfolger gefunden. Diese Entscheidung hat die späteren Genehmigungsverfahren weder über die Genehmigungsbehörden noch über die Gerichte beeinflußt oder gar verunsichert. Gerade der Ausnahmefall Berstschutz zeigt, daß von einer Rechtsunsicherheit über die grundlegenden Genehmigungsvoraussetzungen keine Rede sein kann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber was ist die Folge?)

    Der Fall hat aber ein Weiteres demonstriert. Wenn Anlaß zu Zweifeln besteht, dann ist es sicher besser, diese Zweifel in aller Sorgfalt und Gründlichkeit, notfalls im Rahmen eines formstrengen Gerichtsverfahrens, auszudiskutieren, als sie durch eine negative Entscheidung des Normgebers einfach zu verdrängen.
    Drittens. Die Bedeutung der Reaktorsicherheitsverordnung für die Genehmigungen und die Gerichtsverfahren ist nur gering zu veranschlagen. Ich nehme sogar an, daß auch Sie insoweit keine übertriebenen Erwartungen hegen. Der Grundsatz der Einzelgenehmigung bleibt hiervon unberührt. Die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden würden von einer solchen Verordnung ebenfalls kaum beeinflußt. Das verfügbare umfassende Regelwerk, das in enger Kooperation von Bund und Ländern angewendet und in Genehmigungsentscheidungen zugrunde gelegt wird, gewährleistet einen in der Bundesrepublik Deutschland einheitlichen Sicherheitsstandard auf hohem Niveau und die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden.
    Auch für die Gerichtsverfahren bliebe ein möglicher Gewinn durch eine Reaktorsicherheitsverordnung zweifelhaft. Die Zahl der gerichtlichen Streitverfahren und die Kontrolldichte würden grundsätzlich nicht reduziert werden. Die Schwerpunkte der Gerichtsverfahren würden sich allenfalls verlagern.
    Man müßte nunmehr prüfen, ob die Verordnungsnormen übereinstimmen mit dem Schutzzweck der Ermächtigungsnorm des Atomgesetzes und darüber hinaus mit dem grundgesetzlichen Postulat der jeweils bestmöglichen Gefahrenabwehr.
    Wir müssen uns deshalb ernsthaft fragen, ob wir unser bewährtes System, das uns höchstmögliche Sicherheit vor den Gefahren der Kernenergie ermöglicht und zugleich Rechtssicherheit für die Genehmigungsverfahren in dem vom Grundgesetz und dem Atomgesetz gesetzten Rahmen sichert, aufgeben wollen für angebliche Vorteile, die bei genauerem Hinsehen nicht so recht auszumachen sind.
    Viertens. Die Ausführungen in der Begründung des vorliegenden Antrags — und da komme ich auf das zurück, was ich am Anfang gesagt habe — haben mich in der Auffassung bestärkt, gegenüber Ihrem Antrag skeptisch zu sein. Da wird behauptet, die Forderung nach Beherrschung des Störfalls Flugzeugabsturz sei unreflektiert. Wenn ich diese Bemerkung als Begründung für eine Rechtsverordnung interpretieren darf, wird mit dem Antrag ja wohl auch der Zweck verfolgt, bisher durchgesetzte Sicherheitsanforderungen — wie z. B. die Auslegung gegen Flugzeugabsturz — zurückzunehmen oder andere Überlegungen — wie z. B. die Begrenzung der Unfallfolgen von Kernschmelzen — durch eine Verordnung abzublocken.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Haben Sie meine Ausführungen dazu nicht gehört?)

    Nur allzu schnell kann eine sorgfältige und gründliche Prüfung neuer Vorschläge — wie diese Beispiele zeigen — mit dem Argument abgewehrt werden, die Verordnung sehe diese Maßnahmen nicht vor, und sie seien deshalb als Vorsorgemaßnahmen nicht erforderlich. So bringt man die Entwicklung neuer Schutzkonzepte zu Fall und demotiviert das Suchen nach neuen Wegen zur Erhöhung der Sicherheit.
    Meine Damen und Herren, unser derzeitiges System und unsere bisherige Verfahrensweise haben uns gute Ergebnisse gebracht: Sicherheit unserer Reaktoren und eine relativ verläßliche und kalkulierbare Verfahrensgestaltung. Und ich betone ausdrücklich: Kein Kernkraftwerksprojekt ist derzeit gerichtlich blockiert. Die Genehmigungsverfahren für die modernen Druckwasserreaktoren können, wenn die Antragsteller rechtzeitig und zügig ihre Antragsunterlagen vorlegen — was sie bekanntlich nicht immer tun — innerhalb von acht Jahren bis zur Betriebsgenehmigung durchgeführt werden, wie das Beispiel Grafenrheinfeld zeigt. Und diese Zeit ist nicht schlecht.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Und das Beispiel Uentrop haben Sie vergessen!)

    Sie ist — mit Ausnahme von Frankreich — kürzer als in allen anderen westlichen Ländern.
    Die von der CDU/CSU geforderte Verordnung würde wahrscheinlich keinen Zeitgewinn, mögli-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4025
    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    cherweise aber eine Einbuße an dynamischem Grundrechtsschutz bewirken.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Gehört Frankreich nicht zu den westlichen Ländern?)