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    Plenarprotokoll 9/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1081 — Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4014 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/ CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksache 9/953 — Schäfer (Offenburg) SPD 4015 D Dr. Laufs CDU/CSU 4018 B Dr. Hirsch FDP 4020 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4022 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1982) — Drucksache 9/451 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1111 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1068 — Broll CDU/CSU 4025 B Dr. Wernitz SPD 4027 C Dr. Wendig FDP 4029 B Niegel CDU/CSU 4030 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksachen 9/452, 9/610, 9/1054 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 4031 D Büchler (Hof) SPD 4033 B Dr. Wendig FDP 4034 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Empfehlung zu den Versuchen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/185, 9/1051 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4036 A Fiebig SPD 4037 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4038 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Köhler (Wolfsburg), Grunenberg, Ewen, Funke, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Rapp (Göppingen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 9/1074 — 4039 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Postversorgung auf dem Lande Konzept des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen für die künftige Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 9/408, 9/1070 — Lintner CDU/CSU 4039 D Wuttke SPD 4041 B Merker FDP 4043 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — 4044 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Hannover-Langenhagen; Veräußerung einer insgesamt 10,89.21 ha großen Teilfläche an a) die Landeshauptstadt Hannover und b) die Fa. VDO Meß- und Regeltechnik GmbH, Hannover — Drucksache 9/1071 — 4044 D Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1021 — 4045A Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1073 — 4045A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften — Drucksachen 9/459, 9/1045 — . . . . 4045 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen — Drucksachen 9/344, 9/1078 — . . . . 4045C Fragestunde — Drucksache 9/1089 vom 27. November 1981 — Reduzierung des Volumens der in Kernkraftwerken gelagerten radioaktiven Abfälle MdlAnfr 1 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3997 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3997C, D Einführung einer Gewerbesteuer für Freiberufler MdlAnfr 7 27.11.81 Drs 09/1089 Poß CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3998 A Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes MdlAnfr 11 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3998B, D ZusFr Dr. Spöri SPD 3998C, D Überstunden in der Industrie, im privaten Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 III Dienst in den Jahren 1972, 1979 und 1980; Anpassung der Arbeitszeitordnung (AZO) an die 40-Stunden-Woche MdlAnfr 13, 14 27.11.81 Drs 09/1089 Collet SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . 3999 A, B, C, D ZusFr Collet SPD 3999C, D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 17 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4000 A, B, C, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4000B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4000 C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4000 D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 18 27.11.81 Drs 09/1089 Francke (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4001A, B, C, D, 4002 A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4001A, B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4001 B ZusFr Petersen CDU/CSU 4001 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4001 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4001D Äußerungen des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums über das Verhalten von Bundestagsabgeordneten MdlAnfr 19 27.11.81 Drs 09/1089 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4002 A, B, C, D, 4003 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4002A,B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 4002 B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4002 C ZusFr Dreßler SPD 4002 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 4002 D ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4003 A Fluglärmverminderung bei Tiefflügen des Militärflugzeugs MRCA/Tornado MdlAnfr 20, 21 27.11.81 Drs 09/1089 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 4003 B Lärmbelastungen durch Tiefflüge von Militärmaschinen; zusätzliche innerdeutsche Flugstunden infolge einer Kürzung der Auslandstrainingspregramme MdlAnfr 22, 23 27.11.81 Drs 09/1089 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 4003C,D Äußerungen des Kommandeurs der Heimatschutzbrigade Oberst Loch über die Friedensbewegung auf der Gelöbnisfeier in einem Industriebetrieb in Rockenhausen MdlAnfr 25, 26 27.11.81 Drs 09/1089 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 4004 A, B, C, D, 4005A ZusFr Sielaff SPD 4004 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4004 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 4004 D Treibstoffversorgung der Bundeswehr MdlAnfr 29, 30 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . 4005 A, B, C, D ZusFr Frau Fromm FDP 4005 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 4005 D Auswirkungen der „Kleinstunterhaltung von Bundesbahnstrecken" gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981, insbesondere in Bayern MdlAnfr 31, 32 27.11.81 Drs 09/1089 Lutz SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 4006 A, B, C, D, 4007 A, B, C, D, 4008A, B ZusFr Lutz SPD 4006 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 4006 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4006D, 4008A ZusFr Antretter SPD 4006 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 4007 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4007 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4007C, 4008A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4007C,D ZusFr Herberholz SPD 4008 A Investitionsstopp für Bundesbahnstrecken gemäß Verfügung des Hauptvorstands der Bundesbahn vom 28. September 1981 MdlAnfr 33, 34 27.11.81 Drs 09/1089 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 4008 B, C, D, 4009 A, B, C, D, 4010A,B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4008C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 4009A,B ZusFr Lutz SPD 4009 C ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 4009D, 4010A ZusFr Hinsken CDU/CSU 4010A,B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Erweiterungsnetz der S-Bahn Nürnberg MdlAnfr 35, 36 27.11.81 Drs 09/1089 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 4010 C, D, 4011A, B ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 4010 C, D, 4011 B Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 37 27.11.81 Drs 09/1089 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 4011 B, D, 4012A ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4011C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4011D Verlagerung oder Einstellung von Zugverbindungen in Bayern bei zu geringer Auslastung MdlAnfr 40 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4012B,C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4012 B Bezeichnung der Städte, insbesondere in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie, auf einem Werbeprospekt der Bundesbahn MdlAnfr 41 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 4012 C, D, 4013A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4012D, 4013A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4013A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4013 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 4013 B Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Ruhnau Kenntnis von den Marktschließungspraktiken der Deutschen Lufthansa erhalten hat MdlAnfr 44 27.11.81 Drs 09/1089 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 4013C,D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4013C,D Nächste Sitzung 4045 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4047*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4047* C Anlage 3 Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 4048* A Anlage 4 Zusammenhänge zwischen Asylproblematik und entwicklungspolitischen Aspekten MdlAnfr 4 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4048* D Anlage 5 Abbau der Steuerbefreiung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke MdlAnfr 5, 6 27.11.81 Drs 09/1089 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049*A Anlage 6 Anrechnung der von ausgleichsberechtigten Ländern nicht ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen im Länderfinanzausgleich MdlAnfr 8, 9 27.11.81 Drs 09/1089 Purps SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* B Anlage 7 Reduzierung der Zahl der Ausbildungsplätze bei dem Stahlunternehmen P + S AG in Peine und anderen bundeseigenen Unternehmen MdlAnfr 10 27.11.81 Drs 09/1089 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4049* D Anlage 8 Kosten eines Arbeitslosen im Jahr 1981; Beiträge Dritter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Haushaltsansätzen 1981 und 1982 der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 15, 16 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4050*A Anlage 9 Offizielle Freigabe von Bundesautobahnen durch Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 42, 43 27.11.81 Drs 09/1089 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 4050* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 3997 69. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Gattermann 2. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Hauser (Krefeld) 2. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Jung (Kandel) * 2. 12. Kittelmann * 4. 12. Lemmrich * 2. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz * 4. 12. Männing * 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Nelle 2. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) * 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Topmann * 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1095 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 27. November 1981 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zum 2. Haushaltsstrukturgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1096 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1981 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG mit dem Ziel der Aufhebung der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages einberufen wird: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 - VerbStÄndG 1982) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1099 und 9/1100 verteilt. In seiner Sitzung am 27. November 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einberufen wird: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1101, 9/1102, 9/1103 und 9/1104 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: 4048' Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil- und Bekleidungssektors, der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen (Drucksache 9/271) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/361) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2895/77 des Rates über Maßnahmen, bei denen ein erhöhter Beteiligungssatz des Europäischen Sozialfonds angewandt wird (Drucksache 9/362) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 betreffend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksache 9/363) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 68 und 69, 62. Sitzung, Seite 3563 B und 3564 A): Ihre Fragen 1. In Zirndorf ist ein außerordentlicher Mangel an Juristen zu beklagen. Darf ich fragen, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um diesen Engpaß zu beseitigen, damit es wieder zu einer qualifizierten Bearbeitung der Anträge kommen kann? und 2. Zur Einholung von Gutachten beantworte ich wie folgt: Zur 1. Frage: Nach der gegenwärtig erkennbaren Entwicklung ist beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1981 voraussichtlich mit rund 40 000 neuen Asylanträgen zu rechnen. Zur Aufklärung der den Asylanträgen zugrunde liegenden Sachverhalte und Entscheidungen über diese rund 40 000 Asylanträge sind in dem Bereich „Anerkennung" des Bundesamtes gegenwärtig 92 Beschäftigte (12 Juristen, 80 Sachbearbeiter als Vorprüfer und Entscheider) eingesetzt. Diese Zahl reicht gegenwärtig aus; insoweit besteht kein Mangel an Juristen. In anderen Aufgabenbereichen des Amtes muß die personelle Ausstattung mit Dauerstellen nach Auffassung des BMI noch weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem für die erforderliche Infrastruktur und — nachdem nunmehr Erfahrungen mit der dezentralisierten Tätigkeit der Verwaltungsgerichte vorliegen — für den Prozeßführungsbereich. Im Prozeßführungsbereich werden 9 Juristen als Dauerkräfte benötigt. Für 1982 hat die Bundesregierung die Bewilligung neuer Planstellen und Stellen nicht vorgesehen. Bei der Aufstellung des Haushalts 1983 wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang ein konkreter Personalmehrbedarf gedeckt werden kann. Zur 2. Frage: Bisher ist die Einholung von erforderlichen Gutachten nicht aus finanziellen Gründen gescheitert. Im übrigen sind im Haushaltsentwurf 1982 Haushaltsmittel in Höhe von 30 000,— DM zur Einholung von Gutachten veranschlagt. Hiermit sollen nähere Informationen über Verhältnisse in Herkunftsländern gewonnen werden, die weder im Bundesamt vorhanden sind noch im Wege der Amtshilfe von geeigneten Instituten erarbeitet werden können. Derartige detaillierte Informationen sind von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidungsfindung über die vorgetragenen Asylgründe. Die vorgesehenen Haushaltsmittel werden nach dem jetzigen Erkenntnisstand voraussichtlich ausreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 4): Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Asylproblematik und außen- bzw. entwicklungspolitischen Aspekten, und ist die Bundesregierung in der Tat bereit, wie das im Auslandskurier 10/81, Seite 6, aufgeführt wird, die Entwicklungshilfe für Länder, aus denen überdurchschnittlich viele Asylbewerber kommen, einfach zu erhöhen, ohne zu prüfen, auf welche sonstige Weise ein solcher Zustrom gesteuert bzw. vermindert werden könnte? Die Entwicklungspolitik hilft im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch strukturfördernde Aufbauprogramme bei der Ansiedlung von Flüchtlingen in Entwicklungsländern. Generell trägt die Entwicklungshilfe durch ihre längerfristigen Programme — insbesondere auch durch Maßnahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und durch Ausbildung — zur Hebung des Lebensstandards, zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, zur Demokratisierung und damit auch zur Minderung der Fluchtursachen bei. Die Entwicklungspolitik kann jedoch kurzfristig neben den anderweitigen direkten Einwirkungsmöglichkeiten im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 allenfalls in sehr bescheidenem Umfang zur Lösung der Frage beitragen. Eine ungeprüfte Erhöhung der Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Asylbewerber stammen, gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4049" Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 5 und 6): Welche Vorstellung hat der Bundesforschungsminister im Rahmen der Sparmaßnahmen der Bundesregierung, einen Abbau der Steuerbegünstigung für Mineralöl bei Verwendung für Forschungszwecke im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs in die Wege zu leiten? Warum soll eine Steuerbefreiung für Mineralöl für Forschung und Entwicklung gewährt werden, wenn dieser Tatbestand überhaupt nicht überprüft werden kann, wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen feststellt, und was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um diese Mißstände abzubauen? Zu Frage 5: Der § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz ermächtigt den Bundesminister der Finanzen in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung, die als Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung gewährt werden kann, zu Versuchszwecken zu gewähren. Aufgrund dieser Ermächtigung werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zur Verringerung der Umweltbelastung durch Verbrennungsrückstände, zu wirtschaftlicherem und sparsamerem Mineralölverbrauch, zum Bau geräuscharmer Motoren und zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe führen. Diese Vorhaben verdienen aus umweltpolitischen, energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen Unterstützung. Deshalb teilt der Bundesfinanzminister nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die Ermächtigung nach § 8 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz entfallen könne. Der Bundesfinanzminister kann dem Bundesrechnungshof auch nicht darin beipflichten, daß die Vorschrift aus rechtlichen Gründen einschränkender als bisher gehandhabt werden müsse. Der erhöhte Verwaltungsaufwand, der mit der Gewährung der Steuervergünstigung verbunden ist, muß nach Auffassung der Bundesregierung hingenommen werden. Zu Frage 6: Die Zollverwaltung überwacht die Unternehmen ständig daraufhin, ob sie das steuerfreie oder steuerermäßigte Mineralöl tatsächlich zu dem vorgesehenen Zweck verwenden. Dies kann regelmäßig ohne weiteres festgestellt werden. Schwieriger ist die Überwachung in den Fällen, in denen steuerfreies Mineralöl in einem Arbeitsgang sowohl zu dem begünstigten Hauptzweck als auch zu nichtbegünstigten Nebenzwecken verwendet wird. Die Zollverwaltung wird durch besondere Auflagen auf eine Trennung dieser Bereiche hinwirken und in Mißbrauchsfällen die Erlaubnis zur Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls widerrufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1089 Fragen 8 und 9): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder im Länderfinanzausgleich eigene Einnahme- und Steuerquellen (z. B. Förderzins, sog. Bohrlochsteuer) nicht in vollem Umfang ausschöpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Steuerkraftausgleichs dahin gehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahme- und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags in Ansatz gebracht werden? Ihre Frage nach der Höhe der von ausgleichsberechtigten Ländern im Länderfinanzausgleich nicht in vollem Umfang ausgeschöpften eigenen Einnahme- und Steuerquellen kann nur für die nichtsteuerlichen Einnahmen Bedeutung haben. Die bei weitem wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Länder, nämlich ihre Steuereinnahmen, sind nahezu alle durch Bundesgesetz umfassend geregelt und insoweit einzelstaatlicher Disposition entzogen, so daß eine unterschiedliche Ausschöpfung hier kaum möglich ist. Das gilt sowohl für die Länderanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) wie auch für die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welcher Höhe ausgleichsberechtigte Länder nichtsteuerliche Einnahmen nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das gilt auch für den von Ihnen genannten Förderzins. Eine Änderung der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs dahingehend, daß nicht ausgeschöpfte Einnahmen und Steuerquellen als Negativsaldo bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages in Ansatz gebracht werden, sollte nicht vorgeschlagen werden. Eine solche Änderung geht von einem Gestaltungsspielraum aus, der lediglich bei den nichtsteuerlichen Einnahmen gegeben ist. Nach der Finanzverfassung ist die Einbeziehung ausgewählter nichtsteuerlicher Einnahmen, wie zum Beispiel beim Förderzins im Bundesberggesetz, in die Bemessungsgrundlagen des Länderfinanzausgleichs durchaus möglich. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als eine Aufgabe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an, fiktive Einnahmen in der Form eines Negativsaldos anzurechnen. Hier würde der Grundsatz des Artikels 109 GG, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind, berührt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 10): Sind der Bundesregierung, außer der geplanten Reduzierung der Ausbildungsplätze bei dem bundeseigenen Stahlunternehmen P + S AG in Peine um mehr als 25 v. H., weitere Fälle bekannt, in denen bei bundeseigenen Unternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung ähnliche Ausbildungsreduzierungen erwogen werden? 4050* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 Für die Überlegungen von P + S gilt weiterhin, was ich Ihnen schriftlich geantwortet habe. Zu Ihrer Frage nach weiteren Fällen teile ich Ihnen mit, daß bei anderen Unternehmen Ausbildungsplatzreduzierungen in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bekannt sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 15 und 16): Was kostet ein Arbeitsloser (einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) auf der Grundlage der durchschnittlichen Ist-Zahlen des Jahrs 1981? Wie hoch sind die für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen veranschlagten Beträge Dritter, und welche Ansätze sind dafür im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1981 und 1982 vorgesehen? Zu Frage 15: Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 1981 waren rund 1,24 Millionen Personen als Arbeitslose gemeldet. Gemessen an den in dieser Zeit geleisteten Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrugen die Aufwendungen für jeden Arbeitslosen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung 1 009,88 DM im Monat. Die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Arbeitslosengeldempfänger betrugen in diesem Zeitraum rund 1 640 DM, ebenfalls einschließlich der Versicherungsbeiträge. Zu Frage 16: Neben der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit werden bestimmte Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung auch durch Förderungsleistungen des Bundes und der Länder gefördert. Hierbei handelt es sich um die sog. verstärkte Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz. Ob und in welchem Umfang den Trägern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Förderungsmittel auch von anderen Institutionen wie z. B. Kommunen oder Vereinen zur Verfügung gestellt werden, ist mir nicht bekannt. Im Haushalt der Bundesanstalt werden die Förderungsmittel Dritter nicht veranschlagt. Im Bundeshaushalt — Einzelplan 11 Titelgruppe 1112 — sind zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1981 30 Millionen DM veranschlagt; für 1982 sind 20 Millionen DM vorgesehen. Die Länder haben den jeweiligen Landesarbeitsämtern für 1981 23,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Wie hoch dieser Betrag für 1982 sein wird, ist mir noch nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 42 und 43): Ist es üblich, daß die offizielle Freigabe eines Teilstücks einer Bundesautobahn durch den Bundeswirtschaftsminister vollzogen werden kann? Wer ist im allgemeinen berechtigt, die offizielle Verkehrsfreigabe von neu fertiggestellten Bundesautobahnen oder dessen Teilabschnitte vorzunehmen, oder sind inzwischen die Verkehrsübergaben so zahlreich geworden, daß andere Mitglieder der Bundesregierung in Vertretung für den Bundesverkehrsminister bei solchen Verkehrsübergaben offiziell mitwirken? Offizielle Verkehrsfreigaben werden von der Bundesregierung — dem Bauherrn der Bundesfernstraßen — wahrgenommen. Im Regelfall wird die Bundesregierung durch den Bundesverkehrsminister vertreten. In einzelnen Fällen wurden und werden Verkehrsfreigaben auch durch den Bundeskanzler, Mitglieder des Bundeskabinetts und Staatssekretäre anderer Ressorts vorgenommen. Im übrigen verhalten sich die Bundesländer hinsichtlich ihres Vertreters bei Verkehrsfreigaben entsprechend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses erstatte ich zu dem soeben aufgerufenen Berufsbildungsförderungsgesetz folgenden Bericht:
    Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner 55. Sitzung am 1. Oktober 1981 verabschiedet, das die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung — kurz BIB genannt — wiederherstellen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Ausbildungsplatzförderungsgesetz am 10. Dezember 1980 für nichtig erklärt hatte.
    Der Bundesrat hat in seiner 505. Sitzung am 6. November 1981 den Vermittlungsausschuß angerufen und eine Änderung des Gesetzesbeschlusses in neun Punkten mit vielen Unterpunkten begehrt. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner 5. Sitzung am 25. November 1981 diese Änderungsbegehren des Bundesrates behandelt und schlägt Ihnen dazu einen Kompromiß vor. Er liegt Ihnen schriftlich in der Drucksache 9/1081 vor.
    Das erste Anrufungsbegehren des Bundesrates bezog sich auf den § 2 Abs. 2. Umstritten war, ob es dort, so der Bundestag, „Bildungsplätze" heißen sollte oder ob es, so der Bundesrat, „Ausbildungsplätze" sein sollen. Der Vermittlungsausschuß ist dem Bundesrat in diesem Punkt gefolgt. Das erscheint sachangemessen, weil in Abs. 1 die Berufsbildungsplanung zunächst umfassend verstanden wird und weil sodann in Abs. 2, um den es hier allein geht, die Schwerpunkte gesetzt werden. Danach soll diese Planung insbesondere dazu beitragen, ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zu gewährleisten. Das ist in der Tat die Hauptaufgabe des Instituts. Die so gefundene Formulierung — ich hebe das hervor — schließt jedoch nicht aus, daß in die Planung auch Plätze für Fortbildung und Umschulung einbezogen werden.
    Das § 5 — Berufsbildungsstatistik — betreffende zweite Anrufungsbegehren des Bundesrates ist vom Vermittlungsausschuß nicht aufgenommen worden. Der Vermittlungsausschuß folgt damit dem Gesetzesbeschluß des Bundestages.
    Drittens. Ein neuer Abs. 2 in § 5 stellt klar, daß die Auskunftspflicht für die Daten zur Bundesstatistik bei den „zuständigen Stellen" liegt. Der Bundesrat hatte geltend gemacht, daß ohne die genaue Benennung des Kreises der Befragten die Statistik zu einem wesentlichen Teil nicht vollziehbar sei. Ich darf hier hinzufügen, daß die Einfügung dieses neuen Absatzes die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes auslösen dürfte. Nach den Einlassungen der Vertreter der Länder, die naturgemäß unter Kabinettsvorbehalt standen, ist mit der Zustimmung des Bundesrates zu rechnen, wenn das Gesetz in der nun vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung angenommen wird. Auch heute inzwischen angelandete Nachrichten aus den südlichen Teilen unserer Heimat dürften daran, so unterstelle ich, nichts ändern.
    Das vierte Anrufungsbegehren betraf den § 6 Abs. 1 und damit den Sitz des Instituts in Berlin und seine Außenstelle. Das Anrufungsbegehren wurde vom Vermittlungsausschuß nicht aufgenommen. Statt dessen hielt der Vermittlungsausschuß eine Erklärung, die hiermit ausdrücklich Gegenstand dieses Berichts wird, für ausreichend. Danach betrachtete der Vermittlungsausschuß das Anliegen des Bundesrates als erledigt. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
    1) Der Vermittlungsausschuß nimmt die Erklärung der Bundesregierung zur Kenntnis, daß in Berlin bleibt, was in Berlin ist.
    2) Der Vermittlungsausschuß erwartet, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erneut prüft, ob und in welchem Umfang Aufgaben, die zur Zeit in der Außenstelle Bonn wahrgenommen werden, nach Berlin übertragen werden können. Der Ausschuß nimmt die Erklärung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Kenntnis, daß er an dieser Überprüfung mitwirken wird.
    3) Der Vermittlungsausschuß fordert den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auf, darauf hinzuwirken, daß der Generalsekretär des Bundesinstituts für Berufsbildung seinen ständigen Sitz in Berlin nimmt.
    Das fünfte Anrufungsbegehren betraf den § 6 Abs. 2 — Aufgaben des Berufsbildungsinstituts — mit einer ganzen Reihe von Unterpunkten.
    Erstens. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, in Abs. 2 der Einleitung die Worte „im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung" zu streichen, weil dann entbehrlich, wenn — das ist der zweite Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu § 6 — nicht nur die Mitwirkung an Ausbildungsordnungen und dergleichen dem Weisungsrecht des zuständigen Bundesministers unterstellt wird — diese Beschränkung wollte der Bundesrat —, sondern auch die Mitwirkung am Berufsbildungsbericht und an der Statistik, so wie der Bundestag das beschlossen hat. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, so zu beschließen.
    Drittens. Überbetriebliche Ausbildungsstätten sollen, so schlägt der Vermittlungsausschuß weiter vor, in die Förderung des Berufsbildungsinstituts einbezogen bleiben, wie der Deutsche Bundestag das beschlossen hatte. Dem Begehren des Bundesrates soll aber insoweit entgegengekommen werden, als diese Bestimmung bis zum 31. Dezember 1986 befristet wird. Sollte diese Aufgabe dann weiter wir-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4015
    Senator Apel (Hamburg)

    ken, wäre erneutes gesetzgeberisches Handeln nötig.
    Viertens. Der Vermittlungsausschuß schlägt weiter vor, es dabei zu belassen — so der Deutsche Bundestag in seinem Gesetzesbeschluß —, daß das Institut die Bundesregierung in Fragen der beruflichen Bildung aus eigenem Recht berät und nicht — so das Anrufungsbegehren des Bundesrates — nur auf Anforderung der Bundesregierung gutachtlich tätig wird. Dem Vermittlungsausschuß erschien eine solche vom Bundesrat gewünschte Einschränkung der Kompetenzen insbesondere des Hauptausschusses wegen der Bedeutung der dort vertretenen Gruppen und Personen nicht angemessen.
    Fünftens. In bezug auf die Berufsbildungsforschung hat sich im Vermittlungsausschuß die restriktive Linie des Bundesrates durchgesetzt. Danach sollen die Förderung neuer Medien und die Entwicklung von Prüfungsaufgaben nicht mehr zu den besonderen Aufgaben des Instituts gehören. Die Tätigkeit des Instituts im Rahmen der allgemeinen Forschungsaufgaben schließt indes auch diesen Aufgabenbereich nicht aus. Weiter soll es auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses bei dem Gesetzesbeschluß des Bundestages bleiben, nach dem die Anerkennung von Fernlehrgängen weiterhin vom Bundesinstitut selbst durchgeführt wird.
    Die übrigen Änderungen zu § 6 Abs. 2 sind von nachgeordneter Bedeutung. Überwiegend wurde dem Deutschen Bundestag gefolgt. Ich bitte, die Einzelheiten aus der Drucksache zu entnehmen.
    Zu § 6 Abs. 3 — Verordnungsermächtigung —: Der Bundestag wollte den zuständigen Bundesminister ermächtigen, durch Rechtsverordnung eine — begrenzte — Aufgabenerweiterung des Instituts vornehmen zu können. Dem Vermittlungsausschuß erschien das einerseits entbehrlich, weil der Aufgabenkatalog in Abs. 2 aus heutiger Sicht umfassend sei. Im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns könne daher wohl jedes konkrete Problem bearbeitet werden, das unter diesen weitgefaßten Tatbestand zu subsumieren sei. Andererseits sei es angemessen, erneut gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn es sich um eine völlig neue, heute auch noch nicht im Ansatz erkennbare Aufgabe handele, die dem Institut übertragen werden solle. Der Vermittlungsausschuß ist insoweit dem Bundesrat gefolgt.
    Das siebte Anrufungsbegehren betraf § 8 Abs. 2, die Aufgaben des Hauptausschusses. Der Bundesrat wünschte, daß, abgesehen von der Generalklausel in § 8 Abs. 1, dem Hauptausschuß keine weiteren Aufgaben zugewiesen werden. Der Vermittlungsausschuß ist dem in der Hauptsache nicht gefolgt. Er schlägt vor, die Formulierung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages zu übernehmen, demzufolge der Hauptausschuß die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten hat. Er wünscht jedoch, daß eine Spezifizierung und insoweit Schwerpunktsetzung, wie der Deutsche Bundestag sie beschlossen hat, nicht erfolgt. Er empfiehlt also, alles zu streichen, was auf den soeben zitierten Satz folgt und mit den Worten „Er hat insbesondere" beginnt. Dies bezieht sich auf die Nummern 1 bis 5 in § 8 Abs. 2 Satz 2.
    Die Ziffern 8 und 9 des Anrufungsbegehrens des Bundesrates sind entfallen, weil in dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses die vorausgesetzten Änderungen in § 6 Abs. 2 nicht enthalten sind.
    Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß über die Änderungen im Deutschen Bundestag gemeinsam abzustimmen ist.
    Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus um Zustimmung bitten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht? — Dies ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 9/1081 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? — Keine Stimmenthaltungen. Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU
Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren
— Drucksache 9/953 —
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Dies ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schäfer (Offenburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald B. Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur — angeblichen — Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren vor. Ich will auf diesen Antrag mit einigen Bemerkungen kurz eingehen.
    Das Atomgesetz, das die rechtliche Vorschrift zur Genehmigung kerntechnischer Anlagen ist, ist eindeutig. Es sieht vor, daß bei der Genehmigung kerntechnischer Anlagen — ich zitiere jetzt — „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen werden muß".
    4016 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Schäfer (Offenburg)

    Mit dieser im deutschen Recht einmaligen Forderung — Stand von Wissenschaft und Technik — trägt der Gesetzgeber dem besonders hohen Gefährdungs- und Schadenspotential kerntechnischer Anlagen Rechnung.
    Die bindende Rechtsvorschrift des Atomgesetzes hat sich bewährt. Sie ist eine der wesentlichen Ursachen für den hohen Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland. An dieser Bestimmung darf auch im Interesse von Sicherheit und Schutz der Bevölkerung nicht gerüttelt werden, übrigens auch nicht und erst recht nicht auf Grund von wirtschaftlichen Überlegungen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 8. August 1978 zum Schnellbrutreaktor in Kalkar die Genehmigungsbehörde in Auslegung des § 7 des Atomgesetzes auf einen dynamischen Grundrechtsschutz festgelegt. Damit bin ich bereits bei dem Antrag der CDU/CSU. Das Gericht sagt hierzu — ich zitiere jetzt wörtlich —:
    Die gesetzliche Fixierung eines bestimmten Sicherheitsstandards durch die Aufstellung starrer Regeln würde, wenn sie sich überhaupt bewerkstelligen ließe, die technische Weiterentwicklung wie die ihr jeweils angemessene Sicherung der Grundrechte eher hemmen als fördern. Sie wäre ein Rückschritt auf Kosten der Sicherheit.
    Das Prinzip des dynamischen Grundrechtsschutzes verbietet also eine Festschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik durch den Gesetzgeber, aber nach unserer Auffassung auch auf dem Wege einer Rechtsverordnung, wie es die CDU/CSU im vorliegenden Antrag verlangt. Damit wäre nämlich die vom Verfassungsgericht verlangte dynamische Fortentwicklung der Sicherheitstechnik unterbunden. Selbst wenn eine solche Rechtsverordnung gegebenenfalls bestehende Rechtsuntersicherheiten beseitigen könnte, dürfte dies nicht auf Kosten der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge geschehen. Genau das würde aber eine Realisierung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion bedeuten.
    Ich will dies nur an einigen Punkten des Antrags belegen. Ich halte mich dabei an die Begründung und greife nur einige der Begründungspunkte heraus, da ich mich angesichts der zeitlichen Begrenzung nicht zu jedem Ihrer Argumente äußern kann und will. Es wird deutlich, daß Sie Ihren Antrag schnell hingeschludert haben, daß der Antrag nicht bis ins letzte durchdacht ist. Begründung Nummer eins: Sie behaupten, die Bundesregierung habe sich bislang auf den Erlaß von Richtlinien zu technischen Einzelfragen beschränkt; eine allgemein verbindliche Regelung der entscheidenden Frage, bei welcher Ausführung eine Anlage die erforderliche Vorsorge hätte, sei nicht erfolgt. Diese Feststellung ist schlichtweg falsch. Sie wissen, daß die im Atomgesetz niedergelegten grundlegenden Schutzziele in der Strahlenschutzverordnung rechtsverbindlich festgelegt sind. In der Strahlenschutzverordnung werden, wie Sie wissen, beispielsweise die maximal zulässige Ganzkörperdosis für die Umgebung, die maximal zulässige Störfallplanungsdosis und schließlich der Grundsatz, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten, festgelegt. Die technischen Anforderungen werden, wie Sie wissen, in einzelnen Sicherheitskriterien verbindlich konkretisiert. Diese Verwaltungsrichtlinien sind im übrigen für die Genehmigungsbehörden der Länder ebenfalls bindend. Kurzum, Ihre Behauptung ist in diesem Punkt nicht zutreffend. Es sind nicht nur Richtlinien zu technischen Einzelfragen vorhanden, sondern es besteht auch ein umfassendes rechtliches und technisches Regelwerk für die Genehmigung kerntechnischer Anlagen.
    Ich will auf einen weiteren Punkt in Ihrer Begründung zu sprechen kommen, bei dem es sicherheitsmäßig etwas bedenklich wird. Ich meine Ihre in der Begründung angeführte Behauptung, wesentliche konzeptrelevante Änderungen der sicherheitstechnischen Auslegungsgrundsätze seien in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten. Diese Einschätzung ist nicht richtig. Sie wissen, daß zur Zeit auch in der RSK, auch bei den Leuten, die mit der Sicherheit kerntechnischer Anlagen von Berufs wegen befaßt sind, eine Reihe von Diskussionen geführt wird, beispielsweise über die Auslegung unter dem Aspekt möglicher Flugzeugabstürze, über Maßnahmen, die bei einem Unfall eine Beschädigung oder ein Schmelzen des Reaktorkerns verhindern bzw. weniger wahrscheinlich machen, Maßnahmen zur Schadenseindämmung, die dann wirksam werden, wenn trotz aller Präventionsmaßnahmen ein Kernschmelzen eintreten sollte.

    (Vorsitz : Vizepräsident Windelen)

    Alle diese Maßnahmen entsprechen noch nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die weitere Diskussion darüber würde abgeschnitten, wenn wir mit einer Raktorsicherheitsverordnung den Stand von Wissenschaft und Technik festschreiben würden. Ich will aus den zehn mir wichtigen Argumenten Ihres Antrags noch zwei nennen. Argument Nummer vier: Nicht jede geringfügige Entwicklung könne als neuer Stand von Wissenschaft und Technik interpretiert werden, so behaupten Sie. Sie dürfe nicht zum Anlaß für langwierige Auseinandersetzungen in Verwaltungsstreitverfahren genommen werden.

    (Dr. Bugl [CDU/CSU]: Richtig!)

    Sie führen dann das Beispiel des Berstschutzes an. Zum Berstschutz komme ich nachher noch gesondert. Aber nun generell zu Ihrer Vorstellung, man könne den Stand von Wissenschaft und Technik einfrieren und ihn dann gegebenenfalls stufenweise verändern.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Bugl [CDU/ CSU])

    Ich sage noch einmal: Dies widerspricht dem Verfassungsgerichtsurteil zu Kalkar, in dem ausdrücklich der Grundsatz, daß beim jeweiligen Genehmigungsverfahren der jeweilige Stand von Sicherheit und Technik auch in der fortschreitenden Sicherheitsgewinnung zu berücksichtigen ist, festgeschrieben wird, in dem den Genehmigungsbehörden ausdrücklich diese Auflage gemacht wird. Wir würden hier zu
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981 4017
    Schäfer (Offenburg)

    einer Einschränkung der Sicherheitsauflagen kommen, wenn wir Ihnen folgten.
    Im übrigen macht gerade das Beispiel des Berstschutzes deutlich, meine Damen und Herren von der Union, wie schnell sich die Auffassung auch der Wissenschaftler zu wichtigen sicherheitstechnischen Fragen verändern kann. Ich habe mir noch einmal das herausgesucht, was die Reaktorsicherheitskommission zum Berstschutz zunächst beschlossen hat. Ich beziehe mich auf den 28. April 1976 und den 10. November 1976.
    Damals hat die Reaktorsicherheitskommission im Falle des Kernkraftwerkes Ludwigshafen den Berstschutz für erforderlich gehalten. Die Reaktorsicherheitskommission hat am 10. November 1976 darauf hingewiesen, daß mit dem Konzept für das Kernkraftwerk BASF ein Fortschritt in der Sicherheitstechnik verbunden ist. Das bedeutet im Klartext: Notwendigkeit eines Berstschutzes für dieses Kernkraftwerk. Seine Realisierbarkeit wurde im Rahmen einer Konzeptbeurteilung nachgewiesen, so die Reaktorsicherheitskommission.

    (Dr. Bugl [CDU/CSU]: Aber für einen Standort in einem Chemiekraftwerk!)

    Am 5. Juli 1977 ist die schriftliche Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zu Wyhl vorgelegt worden. Am 14. März 1977 haben die Verwaltungsrichter in Freiburg das Kernkraftwerk Wyhl deswegen als nicht genehmigungsfähig bezeichnet, weil der für Ludwigshafen verlangte Berstschutz dort nicht vorgesehen sei.
    Zwischen dem 14. März 1977 und dem 5. Juli 1977 hat dann die Reaktorsicherheitskommission ihr eigenes Votum vom November 1976, daß ein Berstschutz einen Sicherheitsgewinn darstellen werde, widerrufen und den Berstschutz als nicht notwendig erklärt.
    Ich will jetzt nicht über die Kompetenzen von RSK und SSK Ausführungen machen; ich will nicht Ihr Augenmerk darauf lenken, wie schnell auch Wissenschaftler ihre Auffassung ändern können, zwischen November 1976 und Mai 1977; ich will nur sagen, daß diese Fortentwicklung im Bereich der sicherheitstechnischen Beurteilung dann, wenn das, was Sie heute vorschlagen, meine Damen und Herren, Wirklichkeit werden würde, im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden könnte. Kurzum, sicherheitstechnische Fortschritte würden bei Ihrem Vorschlag eingefroren werden.
    Im übrigen würde eine Festschreibung dessen, was Sie vorschlagen, in einer Rechtsverordnung auch keine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bedeuten können, weil nämlich dann im Streitfall das Verwaltungsgericht jedes einzelne technische Detail der Anlage nachprüfen müßte. Das würde dazu führen, daß die zum Teil schon heute überlasteten Gerichte bis in jede einzelne technische Frage hinein nachprüfen müßten, ob das Genehmigungsverfahren tatsächlich entsprechend der Rechtsverordnung abgelaufen wäre. Das würde eine weitere Verzögerung bedeuten.

    (Dr. Bugl [CDU/CSU]: Das ist schnell geschehen, wenn dabei nicht alles wie heute in Frage gestellt wird!)

    Meine Damen und Herren, ich will in aller Kürze noch zwei Anmerkungen zur Beschleunigung anfügen. Es liegt dem Bundesrat der Entwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren vor. Besser wäre es, von Rationalisierung zu sprechen. Es liegt am Bundesrat, diesem Verfahren zuzustimmen. Mit diesem Verfahren wird keine Einbuße an Sicherheit und Schutz der Bevölkerung bewirkt. Darüber hinaus bleiben die Beteiligungsrechte der Bürger gewahrt.
    Noch eine kurze Bemerkung zum Investitionsstau. Indirekt ist in Ihrem Antrag auch dieses Argument enthalten. Bei der Union verändern sich die Zahlen zum Investitionsstau laufend. Kollege Kohl hat im Februar einen Investitionsstau in diesem Jahr von 30 Milliarden DM beklagt, im April einen solchen von 50 Milliarden DM. 12 Tage später, ebenfalls im April, waren es 100 Milliarden DM. Ein Teil dieses angeblichen Investitionsstaus wird auf die angebliche Blockade kerntechnischer Anlagen zurückgeführt.
    Ich führe Ihnen einmal einige dieser angeblichen Blockaden vor. Damit will ich deutlich machen, wo die Ursachen liegen. Zunächst zum Kernkraftwerk Borken (Hessen). Der Antrag wurde am 11. September 1974 gestellt. Stand per 1. September 1981: Bis heute wurde vom Antragsteller kein Sicherheitsbericht vorgelegt; bislang war lediglich eine vorläufige Prüfung des Standorts möglich. Investitionsstau? Es wurde noch kein Sicherheitsbericht vom Antragsteller vorgelegt!

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Wissen Sie auch, warum?)

    Ich komme jetzt zum Antrag betreffend Vahnum/ Rhein (Nordrhein-Westfalen). Der Antrag wurde am 29. November 1974 nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Das Genehmigungsverfahren ruht im Einvernehmen zwischen dem Antragsteller und den Genehmigungsbehörden.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Warum wohl?)

    Ich rufe auf: Neupotz I. Der Antrag wurde am 16. Juni 1977 gestellt. Der Antragsteller beabsichtigt, bis Ende 1981/Anfang 1982 ein neues, sicherheitstechnisch fortentwickeltes Reaktorkonzept vorzulegen.
    Ich rufe auf: Ohu II (Bayern). Der Antrag wurde am 13. Februar 1979 gestellt. Es ist eine sogenannte Konvoi-Anlage. Die RSK hat am 14. Oktober 1981 eine positive Empfehlung ausgesprochen.
    Zum Schluß rufe ich noch Biblis C auf. Der Antrag wurde am 18. April 1975 gestellt. Dieser Antrag wurde zurückgezogen. Ein neuer Antrag wurde am 18. Oktober 1980 gestellt. Es handelt sich ebenfalls um eine Konvoi-Anlage. Auch hier ist die Genehmigungsvoraussetzung durch das Zurückziehen des ur-
    4018 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1981
    Schäfer (Offenburg)

    sprünglichen Antrags durch den Antragsteller entfallen.

    (Bohl [CDU/CSU]: So stimmt das nicht!)

    Meine Damen und Herren, wir werden der Überweisung zustimmen. Herr Kollege Laufs und Herr Bugl, wir sind dankbar, daß wir im Ausschuß über die Frage der Änderung des § 7 des Atomgesetzes noch einmal in aller Ruhe beraten können.
    Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags hat sich in der vorigen Wahlperiode lange mit dieser Frage befaßt. Ich empfehle Ihnen die Lektüre eines entsprechenden Rechtsgutachtens im Materialband 2. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß es im Grundsatz beim derzeitigen rechtlichen Instrumentarium bleiben soll. Der Gesetzgeber hat zu verantworten, daß kerntechnische Anlagen sicherheitsmäßig verantwortbar sind. Die Genehmigungsbehörde hat dann im einzelnen den Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen. Die Behörden sind insoweit — das gestehe ich Ihnen zu — durch die Schutzvorgaben allgemeiner Art gebunden. Das Regelungswerk — Strahlenschutzverordnung und entsprechende Sicherheitsrichtlinien, die Ihnen bekannt sind — reicht grundsätzlich aus, dem dynamischen Rechtsschutz, wie er im Atomgesetz zwingend vorgeschrieben ist, Rechnung zu tragen.
    Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, geht in die Leere. Damit würde der Stand von Wissenschaft und Technik zumindest auf absehbare Zeit festgeschrieben. Er könnte eine Minderung von Sicherheit und Schutz der Bevölkerung mit sich bringen. Er geriete darüber hinaus in Kollision mit dem von mir zitierten Verfassungsgerichtsurteil zu Kalkar. Er führte auch nicht zu der von Ihnen gewünschten Beschleunigung, und zwar weder im Genehmigungsverfahren noch bei möglichen anhängigen gerichtlichen Entscheidungen.
    Wir lehnen Ihren Antrag deswegen in der Sache ab. Wir stimmen der Überweisung zu, weil wir die Hoffnung haben, Sie bei ausführlicher Beratung im Innenausschuß von unserer richtigen Auffassung überzeugen zu können.

    (Beifall bei der SPD)