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    Plenarprotokoll 9/63 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 63. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Schlei auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 3619A Eintritt des Abg. Hitzigrath in den Deutschen Bundestag 3619A Fragestunde — Drucksache 9/984 vom 6. November 1981 — Unterschiedliche Aussagen von Regierungsmitgliedern über die Ausreise Deutscher aus der Sowjetunion MdlAnfr 72 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3619 B, D, 3620 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3619C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3619 D Sinkende Zahl der Ausreisen Deutscher aus der Sowjetunion sowie Gespräche mit Breschnew anläßlich seines Deutschlandbesuchs MdlAnfr 73, 74 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3620 A, B, C, D, 3621A, B, C, D, 3622 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 3620 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3620 B ZusFr Herberholz SPD 3621A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 3621 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 3621 B ZusFr Jungmann SPD 3621 C ZusFr Klein (München) CDU/CSU : . 3621 D ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 3621 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3622 A Einbehaltung von Uhren und Dokumenten deutscher Aussiedler vor dem Verlassen der Sowjetunion MdlAnfr 75 06.11.81 Drs 09/984 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3622 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 3622B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3622 C Einschränkung der Religionsfreiheit für Deutsche in der Sowjetunion MdlAnfr 76 06.11.81 Drs 09/984 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3622D, 3623 A, B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 3623A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3623 B ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 3623 C Anwendung von Druckmitteln gegen ausreisewillige Deutsche in der Sowjetunion MdlAnfr 77, 78 06.11.81 Drs 09/984 Klein (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3623C, 3624 A, B, C, 3625 A, B, C, D, 3626A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 ZusFr Klein (München) CDU/CSU 3624A, 3625 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 3624B, 3625C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 3624C, 3625 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3624 C ZusFr Gansel SPD 3624D, 3625A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 3625 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 3625 D Selbstmord des im Zusammenhang mit der Entdeckung von Waffenlagern in der Lüneburger Heide inhaftierten Forstangestellten Lembke sowie Erschwerung der Ermittlungen über die Herkunft der Waffen MdlAnfr 5, 6 06.11.81 Drs 09/984 Gilges SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3626 B, C, D, 3627A, B ZusFr Gilges SPD 3626 B, D, 3627 B ZusFr Broll CDU/CSU 3626 D ZusFr Lambinus SPD 3627 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 3627 A Zahlung von Kirchensteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen gemäß § 40 b des Einkommensteuergesetzes auch ohne Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft MdlAnfr 7, 8 06.11.81 Drs 09/984 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Haehser BMF 3627 C Verhinderung des Mißbrauchs der Gemeinnützigkeit durch Sportvereine MdlAnfr 9, 10 06.11.81 Drs 09/984 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3627 D, 3628 B, C, D, 3629A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD 3628 A, B, 3629 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3628 C ZusFr Gärtner FDP 3628 C ZusFr Lambinus SPD 3628 D Intensivierung der Betriebsprüfungen MdlAnfr 19, 20 06.11.81 Drs 09/984 Collet SPD Antw PStSekr Haehser BMF 3629 B, D, 3630 A, B, C, D, 3631 A, B, C, D, 3632A, B ZusFr Collet SPD 3629D, 3630A, B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 3630C, D ZusFr Peter (Kassel) SPD 3631A, B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . 3631B, C ZusFr Baack SPD 3631 D ZusFr Lambinus SPD 3631 D, 3632 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3632 B Ermessensspielraum der Finanzämter bei der Anrechnung von Vollarbeitskräften für die Besteuerung der Landwirte nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr 21, 22 06.11.81 Drs 09/984 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 3632 C, D, 3633 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 3632 D, 3633A ZusFr Baack SPD 3633A, B Besteuerung der „fliegenden Blumenhändler" MdlAnfr 23, 24 06.11.81 Drs 09/984 Schulze (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 3633 C, D, 3634A ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . . 3633 D Vereinbarkeit der Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung mit früheren Aussagen des Bundesfinanzministers Matthöfer gegen eine Erhöhung MdlAnfr 25, 26 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 3634A, B, C, 3635 A, B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 3634 B, C, 3635A, B ZusFr Broll CDU/CSU 3635A ZusFr Jaunich SPD 3635 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3635 C Auffassung des Vorstandsvorsitzenden des Salzgitter-Konzerns, Ernst Pieper, über die Zukunft der Stahlindustrie MdlAnfr 30 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 3635D, 3636A, B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3636A, B Technische Sicherheit des montierbaren „Euro-Steckers" MdlAnfr 34 06.11.81 Drs 09/984 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA 3636 C, D, 3637 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 3636D, 3637 A Existenzgefährdung der selbständigen Heilgymnasten durch Sparmaßnahmen der Krankenkassen MdlAnfr 35, 36 06.11.81 Drs 09/984 Baak SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 3637 B, C Zur Geschäftsordnung Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3637 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 III Aktuelle Stunde betr. Situation der Deutschen in der Sowjetunion und ihre Bemühungen um Ausreise Dr. Hupka CDU/CSU 3638 B Neumann (Bramsche) SPD 3639 A Schäfer (Mainz) FDP 3640 B Klein (München) CDU/CSU 3641 B Jungmann SPD 3642 A Dr. Czaja CDU/CSU 3642 D Voigt (Frankfurt) SPD 3643 D Möllemann FDP 3644 C, 3648 D Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 3645 B Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 3646A Dr. Althammer CDU/CSU 3647 A Dr. Ehmke SPD 3648 A Nächste Sitzung 3649 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3651*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3651* B Anlage 3 Deutsche Initiativen zum Schutz der Menschenrechte bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 10 11.09.81 Drs 09/808 Jäger (Wangen) CDU/CSU ErgSchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA auf ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . 3651* D Anlage 4 Probebohrungen an möglicherweise für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeigneten Salzstöcken in Niedersachsen und Schleswig-Holstein MdlAnfr 5 02.10.81 Drs 09/860 Kühbacher SPD ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Kühbacher SPD 3652*A Anlage 5 Zwischenlagerung von Brennelementen auf Kernkraftwerksgelände MdlAnfr 6 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Laufs CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3652* B Anlage 6 Auflösung des Vertrags über den Bau des Rhein- Main- Donau- Kanals MdlAnfr 102 23.10.81 Drs 09/936 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3652* D Anlage 7 Bau eines Kohleumschlaghafens in Rotterdam sowie Bedeutung des Rhein-MainDonau-Kanals als Transportweg für Importkohle MdlAnfr 103 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3653*A Anlage 8 Veräußerung von Liegenschaften der Bundesbahn unter Berücksichtigung von künftigen Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs MdlAnfr 104 23.10.81 Drs 09/936 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3653*A Anlage 9 Berücksichtigung heimischer Finnen beim Bau der Nord-Süd-Schnellbahn der Bundesbahn MdlAnfr 105 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3653* B Anlage 10 Einstellung von Zug- und Busverbindungen der Bundesbahn bei schlechtem Verkehrsaufkommen sowie Einsatz von Einmanntriebwagen MdlAnfr 106, 107 23.10.81 Drs 09/936 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3653* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 Anlage 11 Förderung von Forschungsprojekten für Flüssiggas als Betriebsstoff für Fahrzeuge; Praktiken der Lufthansa beim Verkauf von Flugtickets MdlAnfr 108, 109 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3654* A Anlage 12 Vorführung in den USA zugelassener Kraftfahrzeuge beim TÜV MdlAnfr 112 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3654* C Anlage 13 Zusage von Bundesmitteln für den Bau eines Tunnels im Zuge der Nord-Süd-Straßenverbindung in Bonn MdlAnfr 113 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3654* D Anlage 14 Sicherung der Finanzierung als Voraussetzung für die Abwicklung der Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren für Bundesstraßen, speziell beim Bau der B 500 (neu) im Raum Baden-Baden MdlAnfr 114 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3655*A Anlage 15 Aufteilung der sich aus dem Realsplitting ergebenden Steuervergünstigung unter geschiedenen Eheleuten MdlAnfr 3, 4 06.11.81 Drs 09/984 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3655* A Anlage 16 Höhe der in den letzten acht Wochen vergebenen Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 31, 32 06.11.81 Drs 09/984 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3655* B Anlage 17 Erhebung einer „Maschinenabgabe" als Ersatz für den Ausfall von Beiträgen zur Sozialversicherung durch computergesteuerte Maschinen MdlAnfr 33 06.11.81 Drs 09/984 Poß SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3655* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 3619 63. Sitzung Bonn, den 11. November 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 61. Sitzung, Seite 3489 A, Zeile 11: Statt „1989" ist „1981" zu lesen. 62. Sitzung, Seite 3576 A, Zeile 21: Hinter dem Wort „Politik" sind die Worte „auf der einen Seite" einzufügen. Auf Seite 3578 A, Zeile 17, ist statt „truppe" zu lesen: „gruppe". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 11. 11. Dr. Ahrens ** 11. 11. Dr. Althammer ** 11. 11. Amling 13. 11. Becker (Nienberge) 13. 11. Borchert 13. 11. Brandt 13. 11. Büchner (Speyer) ** 13. 11. Dr. Dollinger 13. 11. Heyenn 11. 11. Dr. Hubrig 13. 11. Jansen 13. 11. Kittelmann ** 12. 11. Dr.-Ing. Laermann 13. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 11. Dr. Müller ** 13. 11. Dr. Osswald 13. 11. Frau Pack ** 11. 11. Pensky ** 11. 11. Poß 11. 11. Dr. Scheer 13. 11. Schmidt (Würgendorf) 13. 11. Dr. Unland 13. 11. Weiskirch 13. 11. Zander 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Zweites Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (2. ZerlÄndG) Gesetz zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung Elftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz - KOV -11. AnpG-KOV) Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß das Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 den sich abzeichnenden mittel- und langfristigen Finanzproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht Rechnung trägt. Die für die Finanzentwicklung der Rentenversicherung maßgebenden Wirtschaftsdaten lassen neue finanzielle Engpässe erwarten. Der Bundesrat sieht deshalb die Gefahr, daß die Schwankungsreserve in einem nicht mehr verantwortbaren Maß weiter abgebaut werden muß. Ist die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung schon aus Gründen der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr gesichert, so kommen langfristig die Gefahren hinzu, die sich aus dem drastischen Geburtenrückgang und dem dadurch immer ungünstiger werdenden Altersaufbau der Bevölkerung ergeben. Bereits zu Beginn des nächsten Jahrzehnts wird sich die Relation von Beitragszahlern zu Rentnern so stark verschlechtern, daß der der Rentenfinanzierung zugrunde liegende Generationenvertrag großen Belastungen ausgesetzt sein wird. Diese Tatsachen sollten Anlaß sein, endlich eine geschlossene, langfristig tragfähige Konzeption zur Konsolidierung der Rentenfinanzen zu erarbeiten. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß Ansätze für eine solche Konzeption nicht erkennbar sind. Bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Bundesrats-Drucksache 363/81 [Beschluß]) hat der Bundesrat dem Bundestag empfohlen, in das Rentenanpassungsgesetz 1982 eine Regelung aufzunehmen, die die Rentner in sozial zumutbarem Umfang an den Aufwendungen für ihre Krankenversicherung beteiligt. Mit Bedauern stellt der Bundesrat fest, daß der Deutsche Bundestag dieser Empfehlung bisher nichtgefolgt ist. Der Bundesrat fordert deshalb den Deutschen Bundestag erneut auf, bei den weiteren Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur seine Empfehlung aufzugreifen und eine entsprechende Regelung zu treffen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 1981 ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz - BerBiFG) zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrats ist als Drucksache 9/991 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 29. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 73/405/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Methoden zur Kontrolle der biologischen Abbaubarkeit anionischer grenzflächenaktiver Substanzen (Drucksache 9/607) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) zur Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/808 Frage 10, 51. Sitzung, Seite 2849): Zu dem Individualbeschwerdeverfahren vor dem Menschenrechtsausschuß liegen bisher noch relativ wenige Erfahrungen vor. Erste Sachentscheidungen 3652* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 („Auffassungen" des Ausschusses) gingen auf Mitteilungen von Personen zurück, die in Uruguay willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder gefoltert worden waren. In zwei weiteren Fällen hat der Ausschuß Verletzungen des Menschenrechtspaktes in Mauritius und in Kanada festgestellt. Da diese Spruchpraxis des Menschenrechtsausschusses außereuropäische Länder betrifft, haben wir insoweit noch wenig Vergleichsmöglichkeiten mit dem sehr wirksamen Individualbeschwerdeverfahren auf Grund der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem wir uns seit 1955 unterworfen haben. Das Verhältnis der beiden Individualbeschwerdeverfahren zueinander ist ungeklärt, und wir wollen vermeiden, daß durch Überschneidungen das europäische Menschenrechtsverfahren beeinträchtigt wird. Wir haben deshalb bisher von einer Ratifizierung des Fakultativprotokolls Abstand genommen, verfolgen diesen Fragenkomplex jedoch mit großer Sorgfalt weiter. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 9/ 860 Frage 5, 56. Sitzung, Seite 3273 A): In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 1981 hatte ich Ihnen zugesagt, die drei weiteren Standorte, an denen die Bundesregierung im Jahre 1977 Probebohrungen vorgeschlagen hatte, noch einmal im einzelnen mitzuteilen. Diese Standorte — alle in Niedersachsen — waren: Börger bei Sögel (Salzstock Wahn) Ahlden (Salzstock Lichtenhorst) sowie Faßberg bei Unterlöß (Salzstock Weesen-Lutterloh). Die Bundesregierung hat jedoch, wie bereits ausgeführt, den politisch begründeten Wunsch der niedersächsischen Landesregierung akzeptiert, zunächst nur am Standort Gorleben Erkundungsbohrungen vorzunehmen. Anlage 5 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 6, 56. Sitzung, Seite 3274 A): Mit Schreiben vom 18. Januar 1979 hatte die Preußische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde ihre Planungen hinsichtlich der Lagerung von abgebrannten Brennelementen in Transportbehältern auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Würgassen mitgeteilt. Der Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers zur Aufnahme von insgesamt 40 Behältern des Typs CASTOR I c der Firma GNS wurde zusammen mit dem Sicherheitsbericht am 21. Januar 1980 eingereicht. Die beantragte Lagerkapazität entspricht der bei einem 5jährigen Betrieb des Kernkraftwerkes Würgassen anfallenden Menge an abgebrannten Brennelementen. Das Genehmigungsverfahren wird nach § 7 Atomgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Vorhaben wurde am 3. März 1980 öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigungsbehörde hat die Arbeitsgemeinschaft der Technischen Überwachungs-Vereine Hannover/Rheinland und die Bundesanstalt für Materialprüfung mit der Begutachtung des Vorhabens beauftragt. Die Gutachten liegen derzeit noch nicht vor. Nach Auskunft der Landesbehörde wird die Gutachtenserstellung noch mindestens ein Vierteljahr in Anspruch nehmen. Die Gutachten sollen der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden. Der Erörterungstermin kann daher aus heutiger Sicht frühestens im März/April 1982 durchgeführt werden. Danach wird die Behörde aufgrund der vorgelegten Unterlagen des Antragstellers, der Gutachten sowie unter Berücksichtigung der Einwendungen und der Ergebnisse des Erörterungstermins über den vorgelegten Antrag entscheiden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/936 Frage 102): Strebt die Bundesregierung eine Auflösung des Vertrags über den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals an, und wenn ja, ist sie dann bereit, der bayerischen Staatsregierung gegenüber die Gründe darzulegen, die für eine Auflösung des Vertrags sprechen, nachdem der bayerische Innenminister Tandler nach einer Zeitungsmeldung wörtlich erklärt hat, „Wenn ein Vertrag nicht mehr eingehalten werden soll, hat im seriösen Geschäftsleben derjenige den Schritt zu begründen, der aus dem Vertrag aussteigen will, und nicht umgekehrt!"? Wie Sie wissen, wurde der Bau der Main-DonauWasserstraße 1921 durch einen Staatsvertrag des Deutschen Reiches mit dem Freistaat Bayern begründet und 1966 im Duisburger Vertrag zwischen den Regierungen von Bund und Bayern aktualisiert. Der Duisburger Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und sieht Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen vor. Der Freistaat Bayern besteht auf Vertragserfüllung. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 3653* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 936 Frage 103): Trifft es zu, daß in Rotterdam ein Hafen für den Umschlag von Importkohle gebaut wird, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung unter dem Aspekt des Transports preisgünstigerer Importkohle von Rotterdam in die revierfernen Regionen Bayerns dem künftigen Rhein-Main-Donau-Kanal bei? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Umschlaganlagen für Kohle in Rotterdam ausgebaut werden sollen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich mit Inbetriebnahme des Rhein-Main-Donau-Kanals der Wettbewerb zwischen Binnenschiffahrt und Schiene verschärft. Die Auswirkungen hinsichtlich der Mengen- und Preisentwicklung lassen sich heute noch nicht hinreichend bestimmen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 104): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn derzeit alle Liegenschaften veräußert, auf die nach heutiger Sicht verzichtet werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn anzuhalten, bei ihren Maßnahmen künftigen Bedürfnissen des eigenen Verkehrsbetriebs und bei Veräußerungen erstrangig den regionalen und überregionalen Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs im gemeindlichen Raum Rechnung zu tragen? Um zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, bemüht sich die Deutsche Bundesbahn (DB) entbehrlichen Grundbesitz in verstärktem Umfang und zu möglichst für die Deutsche Bundesbahn günstigen Bedingungen zu veräußern. Grundbesitz, der zur Erfüllung der der Deutschen Bundesbahn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist, wird nicht veräußert. Bei der Veräußerung von Grundbesitz ist die Deutsche Bundesbahn an die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 28 Bundesbahngesetz und 63 Abs. 3 Satz 1 Bundeshaushalts-Ordnung gebunden. Danach darf sie Grundbesitz nur zum vollen Wert, d. h., zu dem erzielbaren Verkehrswert des betreffenden Grundstücks veräußern. In diesem Rahmen trägt sie jederzeit auch den Grundstückswünschen öffentlicher Bedarfsträger Rechnung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 105): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Vergabe der laufenden und anstehenden Arbeiten für den Bau der Nord-Süd-Schnellbahntrasse der Deutschen Bundesbahn heimische Firmen berücksichtigt werden, um Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten zu sichern? Die Bauleistungen für die Neubaustrecke Hannover-Würzburg der Deutschen Bundesbahn werden öffentlich ausgeschrieben. Weite Teile der Neubaustrecke verlaufen im Zonenrandgebiet, so daß die dort beheimateten Firmen nach den entsprechenden Richtlinien des Bundes bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden können. Nach den Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn kann davon ausgegangen werden, daß ein Großteil des Auftragsvolumens Firmen direkt oder als Subunternehmer aus dem Einzugsbereich der Strecke zufließt und sich günstig auf die Beschäftigungssituation auswirkt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 106 und 107): Ist es richtig, daß es bei der Deutschen Bundesbahn Vorstellungen gibt, nach denen Züge und Busse mit weniger als 26 Personen pro gefahrenem Kilometer eingestellt werden sollen? Laufen bei der Deutschen Bundesbahn Versuche mit dem Ziel festzustellen, inwieweit im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere des ländlichen Raums, schienengebundene Einmanntriebwagen einsetzbar wären, und wie sehen gegebenenfalls die Ergebnisse dieser Versuche aus? Zu Frage 106: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn sind verschiedene Untersuchungen über das Verhältnis zwischen Kosten und Erträgen im Personenverkehr durchgeführt worden. Nach den Ergebnissen können je nach den eingesetzten Verkehrsmitteln unterschiedliche Grenzen abgesteckt werden, die eine Aussage über die Fahrwürdigkeit eines Zuges oder Kraftomnibusses zulassen. Hinsichtlich des Energieverbrauchs steht z. B. fest, daß bei einer Größenordnung bis 100 Reisende das Straßenfahrzeug dem Schienenleichttriebwagen überlegen ist. Mit steigender Reisendenzahl verschiebt sich das Verhältnis zugunsten der Schiene. Der Energieverbrauch ist jedoch nur ein Aspekt bei der Gesamtbeurteilung. Fest steht, daß die Deutsche Bundesbahn bei dieser Gesamtbeurteilung nicht die von Ihnen genannte Grenze starr zugrundelegt. Dies hängt von der Prüfung des Einzelfalls ab. Es kann auch nicht der Rückschluß gezogen werden, daß die Deutsche Bundesbahn den Ausfall sämtlicher Reisezüge und Kraftomnibusse anstrebt, die auf Grund ihrer Besetzung den jeweiligen Grenzbereich der Fahrwürdigkeit berühren. Ich muß darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundesbahn auf Grund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage gehalten ist, ihr Leistungsangebot stän- 3654* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 dig zu überprüfen. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 1979 einstimmig beschlossen, daß bei der Deutschen Bundesbahn alle Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere im defizitären Schienenpersonennahverkehr, zu ergreifen sind. Zu Frage 107: Die Deutsche Bundesbahn hat 1979 bei der Industrie 8 Prototypen eines neuen Dieselleichttriebwagens für den Schienenpersonennahverkehr in der Fläche in Auftrag gegeben, die im Zeitraum vom 15. Oktober 1981— Ende dieses Jahres zur Auslieferung kommen. Die Ergebnisse der rd. einjährigen Erprobung dieser für Einmann-Betrieb konzipierten Fahrzeuge werden voraussichtlich um die Jahreswende 1982/83 vorliegen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FPD) (Drucksache 9/ 936 Fragen 108 und 109): Wie beurteilt die Bundesregierung die energie- und umweltpolitischen Vorzüge von Flüssiggas als alternativem Betriebsstoff für Straßenfahrzeuge, und gedenkt die Bundesregierung, konkrete Förderungsmaßnahmen — gegebenenfalls welche — hinsichtlich eines bundesweit nachfragedeckenden Angebots dieses Energieträgers zu ergreifen? Wie beurteilt die Bundesregierung das an sich möglicherweise widersprüchliche Geschäftsgebaren der Deutschen Lufthansa, die sich einerseits in einer PR-Anzeige ausdrücklich gegen den Verkauf von Weichwährungs-, Schwarz- und Graumarkttickets verwahrt und dies sogenannten dunklen Vertriebskanälen zuschreibt, andererseits sich jedoch Pressemeldungen zufolge selbst solch illegaler Praktiken bedient haben soll? Zu Frage 108: Die Bundesregierung begrüßt den Einsatz von Flüssiggas für Straßenfahrzeuge, da hiermit ein weiterer fossiler Energieträger zum Antrieb von Straßenfahrzeugen verwendet werden kann, der bei der Gewinnung von Rohöl mit anfällt. In einem Gespräch am 31. Juli 1981 zwischen den Bundesministern des Innern, für Wirtschaft und für Verkehr mit Spitzenvertretern der Automobilindustrie haben diese zugesagt, weiterhin nach Bedarf Kraftfahrzeuge für den Betrieb mit alternativen Kraftstoffen, insbesondere Flüssiggas, anzubieten. Die Bundesregierung hält weitere Anstrengungen der Automobilindustrie und weiterer beteiligter Industriezweige auf diesem Gebiet für wünschenswert. Es muß allerdings jedem einzelnen Kraftfahrzeughalter überlassen bleiben, die für seine Bedürfnisse günstigste Lösung zu finden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher z. Zt. — außer der Ausnahme von der Mineralölsteuererhöhung am 1.4. 1981— keine besonderen Fördermaßnahmen für einen verstärkten Einsatz von Flüssiggas. Zu Frage 109: Der Bundesminister für Verkehr als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Lufthansa hat diese aufgefordert, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 112): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, warum amerikanische Staatsbürger ihre Autos, wenn diese in den USA zugelassen sind und obwohl sie längere Zeit hier gefahren werden, nicht dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen? Amerikanische Staatsbürger dürfen — wie übrigens alle ausländischen Fahrzeugführer — ihre im Ausland zugelassenen Fahrzeuge vorübergehend im Bundesgebiet verwenden. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Der Zeitablauf beginnt mit dem Tag des Grenzübertritts oder dem Ausstellungstag des internationalen Zulassungsscheins. Während dieser Zeit brauchen die Fahrzeuge nicht nach deutschem Zulassungsrecht zugelassen zu werden. Sie unterliegen deswegen auch nicht der regelmäßigen technischen Fahrzeugüberwachung, z. B. beim TÜV. Diese Regelung ergibt sich aus der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934. Sie dient der Erleichterung des internationalen Kraftfahrzeugverkehrs. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 113): Hat die Bundesregierung eine rechtsverbindliche Zusage oder eine Absichtserklärung gegenüber der Stadt Bonn abgegeben, in der Bundeshauptstadt über das vom Bundestag 1980 beschlossene und am 1. Januar 1981 in Kraft getretene Bundesfernstraßenausbauprogramm hinaus, eine Nord-Süd-Straßenverbindung durch den Bau eines Reutertunnels zu finanzieren, und wie hoch sind die Kostenschätzungen für eine solche unterirdische Straße? Über den Neu- und Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 9 in Bonn einschließlich eines Tunnels im Bereich von Reuterstraße und Bad Godesberg gibt es zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Stadt Bonn eine Vereinbarung aus dem Jahr 1977. Zur Zeit finden Gespräche zur Implementierung dieser Vereinbarung statt. Das 1977 vereinbarte Ausbaukonzept soll dabei noch einmal überarbeitet werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1981 3655" Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 114): Ist es zutreffend, daß Linienfeststellungs- und Raumordnungsverfahren für neue Bundesstraßen nur noch dann eingeleitet und durchgeführt werden sollen, wenn die Finanzierung des betreffenden Straßenprojekts gesichert erscheint, und trifft es zu, daß dieses Vorgehen erstmals bezüglich der B 500 (neu) im Raum Baden-Baden praktiziert werden soll? Die Antwort auf Ihre Frage lautet nein. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 3 und 4): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Familiengerichte gibt, die den unterhaltsberechtigten Frauen keinen Anteil an der sich aus dem Realsplitting ergebenden Steuerersparnis zusprechen, und sieht sie gegebenenfalls einen Anlaß für eine gesetzgeberische Initiative? Was kann die Bundesregierung tun, um dem in der Drucksache 8/2204, Seite 5, aufgestellten und vom OLG-Hamm im Urteil vom 8. Januar 1980 (FamRZ Seite 638) praktizierten Grundsatz Geltung zu verschaffen, daß der steuerliche Vorteil unter den geschiedenen Eheleuten aufgeteilt wird? Die von Ihnen zitierte Entscheidung des OLG Hamm entspricht dem allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsatz, daß sich die Höhe des Unterhalts — was die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten angeht — nach dessen bereinigtem Nettoeinkommen richtet. Ein etwaiger beim Verpflichteten eintretender Steuervorteil ist also bei diesem dem Nettoeinkommen zuzuschlagen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat sich in diesem Sinne Ihnen gegenüber bereits in seinem Schreiben vom 7. September 1981 geäußert. Der Bundesregierung sind keine Entscheidungen bekannt, die von diesem Grundsatz und der ihm folgenden Rechtsprechung des OLG Hamm abweichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 31 und 32): Welcher Betrag insgesamt ist von den Verwaltungsausschüssen der Arbeitsämter in den letzten acht bzw. vier Wochen noch an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vergeben worden? Handelt es sich dabei ausschließlich nur um Restmittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus dem derzeitigen Haushaltsjahr 1981 bzw. aus dem Vorjahr? Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit sind für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im September 1981 rund 81,5 Millionen DM aus Mitteln der Bundesanstalt und rund 3,2 Millionen DM aus Mitteln des Bundes bewilligt worden. Im Oktober 1981 waren dies rund 95,8 Millionen DM aus Mitteln der Bundesanstalt und rund 1,3 Millionen DM aus Mitteln des Bundes. Diese Beträge werden überwiegend erst im Haushaltsjahr 1982 ausgabewirksam. Mit den bewilligten Förderungsbeträgen wurden ausschließlich Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 1981 in Anspruch genommen. Ausgabereste aus früheren Haushaltsjahren stehen für die Anerkennung von neuen Maßnahmen im Haushaltsjahr 1981 nicht zur Verfügung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/984 Frage 33): Gedenkt die Bundesregierung, ähnlich wie die japanische Regierung, das eventuell geringere Beitragsaufkommen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung, das sich aus dem zunehmenden Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch computergesteuerte Maschinen ergeben kann, dadurch aufzufangen, daß sie eine „Maschinenabgabe" erhebt? Der Einsatz computergesteuerter Maschinen, der sich künftig verstärken wird, hat Auswirkungen auch auf die Verteilung der Arbeitsplätze innerhalb der Betriebe und zwischen einzelnen Betrieben und damit indirekt und auch auf die Finanzierung der sozialen Sicherung. Diese Problematik wird in anderen Industriestaaten ebenfalls erkannt, wie z. B. Minister Dr. Ehrenberg und ich vor wenigen Wochen bei einem Besuch in Japan feststellen konnten. In Japan wird wie in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westeuropäischen Staaten über die Möglichkeit diskutiert, auch die Wertschöpfung von Maschinen zur Finanzierung der sozialen Sicherung heranzuziehen. Die Überlegungen dazu sind hier wie dort noch nicht bis zur Entscheidungsreife gediehen. Die Einführung einer Art von „Maschinenabgabe", wie sie von Ihnen angesprochen wird, oder die Einführung einer neuen Bemessungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge wäre eine bedeutsame Fortentwicklung des Sozialversicherungsrechts und bedarf deshalb einer eingehenden Vorbereitung. Die Bundesregierung erwartet daher zunächst von wissenschaftlichen Untersuchungen und ihrer öffentlichen Diskussion Anregungen und Klärung der sachlichen Zusammenhänge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Haehser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Abgeordnete, wenn Sie einverstanden sind, würde ich gern beide Fragen gemeinsam beantworten.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Fragestellerin ist einverstanden. Ich rufe auch Frage 8 der Frau Abgeordneten Fromm auf:
Wie und wann will die Bundesregierung gegebenenfalls diese mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehende Ungleichbehandlung beenden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Abgeordnete, die Erhebung von Kirchensteuern ist nicht bundesgesetzlich geregelt. Nach Art. 140 des Grundgesetzes und Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung sind die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen Steuern zu erheben. Die Erhebung von Kirchensteuern richtet sich deshalb nach unterschiedlichen Kirchensteuergesetzen der Bundesländer sowie nach den Kirchensteuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüssen der regionalen Religionsgesellschaften.
Genaue Angaben über den Umfang der Erhebung von Kirchensteuern in Fällen der Lohnsteuerpauschalierung kann die Bundesregierung deshalb nicht machen. Ich könnte solche Angaben in der Kürze der Zeit auch nicht erhalten.
Da dem Bund auf dem Gebiet des Kirchensteuerrechts keine Gesetzgebungs- und keine Verwaltungsbefugnis zusteht, besteht für die Bundesregierung keine Möglichkeit, etwaige Ungleichbehandlungen durch Gesetzesinitiativen oder durch Verwaltungsanweisungen zu beseitigen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie wünschen keine Zusatzfrage? — Danke schön.
    Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) auf:
    Ist es zutreffend, daß Sportvereinen (zum Beispiel Basketball-, Hallenhandball-, Eishockey- und Tischtennisvereinen) auch in den Fällen die Gemeinnützigkeit gewährt bzw. weitergewährt wird, wenn an Sportler Geld- und Sachleistungen in Höhe von bis zu sechsstelligen Summen gezahlt werden?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Meinike, Sportvereine sind nur dann gemeinnützig, wenn



    Parl. Staatssekretär Haehser
    sie den Amateursport fördern. Dies bedeutet, daß sie ihre Spieler nicht bezahlen dürfen. Gestattet ist nur ein Ersatz der den Spielern durch den Sport entstandenen Aufwendungen. Nach einer bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisung sind Zahlungen des Vereins an den Sportler bis zu 700 DM im Durchschnitt pro Monat ohne Einzelnachweis als Aufwandsersatz anzusehen. Sportvereine, die auch nur einzelnen Spielern über diese Aufwandspauschale hinausgehende Zuwendungen machen, können also nicht als gemeinnützig behandelt werden.