Rede von
Friedrich
Hölscher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An sich hatte ich vor, gerade diesen Gesetzentwurf als Beispiel einer sehr konstruktiven und auch harmonischen Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen darzustellen. Nach den Ausführungen des Kollegen Höpfinger fällt mir dies etwas schwer. Aber, verehrter Herr Kollege Höpfinger, ich nehme Ihre Kritik insofern nicht ernst und bleibe doch bei dem, was ich zu sagen vorhatte. Wenn Sie von Verschlechterungen sprechen und das in einer dramatischen Form tun, die man Ihnen persönlich gar nicht so abnehmen kann, muß man natürlich die Frage stellen: Wo waren die Anträge im Ausschuß?
Im Plenum tut man sich sehr leicht. Man sollte dann aber in den anderen parlamentarischen Gremien — in diesem Fall ist es der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — Anträge zur Sache einbringen.
Dieses Gesetz ist ein hervorragender Beitrag, noch einmal deutlich zu machen, daß Sozialpolitik gerade in der Kriegsopferversorgung während der letzten Jahrzehnte in gemeinsamer Verantwortung gemacht wurde. Ich befürchte allerdings — das ist kein Grund zum Feiern —, daß dies eines der letzten Gesetze ist, das wir in diesem Einvernehmen hier beschließen werden. Dieses Gesetz erfuhr keine Kritik seitens der Koalition. Ich muß noch einmal feststellen, es gab keine Änderungsanträge der Opposition. Es gab nicht einmal Einwendungen im Bundesrat. Insofern brauchte die Bundesregierung auch nicht, wie es sonst üblich ist, in Form einer Gegenäußerung zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung zu nehmen.
Wenn ich sage, daß dies wohl, wie ich befürchte, im Augenblick das letzte sozialpolitische Gesetz sein wird, das wir in dieser Harmonie verabschieden, möchte ich gleichzeitig deutlich machen, daß die Tatsache, daß wir in den letzten zwölf Jahren vieles gemeinsam beschlossen haben, auch nicht in Vergessenheit geraten darf. Das möchte ich auch in Richtung der Opposition sagen, die es sich sehr leicht macht, jetzt, wo wir sparen müssen, zu sagen: Ihr, die Koalition, habt das verursacht. 95 % der Gesetze, ich möchte sagen: alle wesentlichen Gesetze sind seit 1969 von Opposition, SPD- und FDP-Fraktion einvernehmlich beschlossen worden. Wenn man dies so sieht, und es ist so, dann muß man feststellen, daß wir in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen, in den nächsten Jahren gemeinsam die Verantwortung tragen, auch beim Sparen die soziale Sicherung in Ordnung zu halten. — Das als eine erste Feststellung.
Eine zweite Feststellung. Ich will noch einmal unterstreichen, was bereits von meinen Vorrednern betont wurde: daß die Anpassung der Kriegsopferrenten mit 5,76 % im nächsten Jahr wieder genauso hoch sein wird wie die Erhöhung in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung. Damit wird auch 1982 der Anpassungsverbund mit der allgemeinen Rentenversicherung so, wie es die Kriegsopferverbände verlangen und wie wir es 1974 beschlossen haben, verwirklicht.
Drittens. Ich möchte mich ausdrücklich für das Verständnis der Verbände bedanken, daß wir einen Teil ihrer Forderungen nach strukturellen Verbesserungen im Versorgungsrecht wegen der angespannten Haushaltslage noch nicht verwirklichen konnten. Dennoch wurde der Rechtsentwicklung auch in diesem Gesetz durch einige Änderungen Rechnung getragen. Als Beispiel nenne ich die Umgestaltung der Leistung „Haushaltspflege" zur „häuslichen Krankenpflege".
Viertens und letztens. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, daß der Anpassungsverbund mit der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleibt. Wir werden uns im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten um weitere strukturelle Verbesserungen der Kriegsopferversorgung bemühen.
Wir hoffen aber auch — lassen Sie mich damit schließen —, daß die übrige Sozialgesetzgebung in Zukunft vielleicht doch von dem Gefühl der gemeinsamen Verantwortung aller Parteien getragen werden kann, wie dies bei der Kriegsopfergesetzgebung und insbesondere auch bei diesem Gesetz der Fall gewesen ist. — Vielen Dank.