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    Plenarprotokoll 9/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rosenthal 3459 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/885 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/884 — Franke CDU/CSU 3459 B, 3471 B Heyenn SPD 3462 D Schmidt (Kempten) FDP 3466 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3469 B, 3471 D Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 9/632 — 3473 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksachen 9/801, 9/848 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/883 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/868 — Höpfinger CDU/CSU 3474 A Kirschner SPD 3474 D Hölscher FDP 3476 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3476 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU Neutrale Überprüfung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)" — Drucksache 9/833 — Gerstein CDU/CSU 3478 B Auch SPD 3480 B Timm FDP 3483 A Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 3484 B Lenzer CDU/CSU 3485A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Zweite Beratung des von den Abgeordneten Walther, Löffler, Grobecker, Gärtner und Genossen und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren — — Drucksache 9/529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/865 — 3485 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/879 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/880 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für eine Empfehlung des Rates betreffend die Erfassung von Arbeiten über die Neuverknüpfung von Desoxyribonukleinsäure (DNS) — Drucksachen 9/188, 9/869 — 3486 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von der Richtlinie des Rates zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen (73/403/EWG) abzuweichen — Drucksachen 9/782 Nr. 62, 9/878 -- . . 3486 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/892 — 3486 C Nächste Sitzung 3486 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3487*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3487* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 3459 60. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 10. Dr. Ahrens * 23. 10. Amling 23. 10. Dr. Barzel 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Clemens 23. 10. Dallmeyer 23. 10. Dr. Dregger 23. 10. Engelsberger 23. 10. Eymer (Lübeck) 23. 10. Feinendegen 23. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Dr. Götz 23. 10. Handlos 23. 10. Hauck 23. 10. Höffkes 23. 10. Dr. Hornhues 23. 10. Hubrig 23. 10. Jung (Kandel) 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Klein (Göttingen) 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Dr.-Ing. Laermann 23. 10. Lorenz 23. 10. Louven 23. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23. 10. Neumann (Bramsche) 23. 10. Offergeld 23. 10. Dr. Osswald 23. 10. Rentrop 23. 10. Reschke 23. 10. Reuschenbach 23. 10. Dr. Riesenhuber 23. 10. Ronneburger 23. 10. Dr. Scheer 23. 10. Frau Schlei 23. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Freiherr von Schorlemer 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Dr. Solms 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Stercken 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Voigt (Frankfurt) 23. 10. Dr. Waigel 23. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 23. 10. Wissmann 23. 10. Dr. Wörner 23. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baron von Wrangel 23. 10. Zander 23. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1981 (Drucksache 9/876) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 9/901) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Energie und Umwelt - Sondergutachten März 1981 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen - (Drucksache 9/872) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3. BbÄndG) hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/910) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/916) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 21. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens und Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 66)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kirschner.


Rede von Klaus Kirschner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer wie der Herr Kollege Höpfinger ein solches Klagelied über den angeblichen Abbau der Kriegsopferleistungen anstimmt, der spricht nicht zu den vor uns liegenden Gesetzentwürfen der Koalition von SPD und FDP und der Bundesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Bei allzu vielen herrscht die Neigung vor, Gesetze isoliert zu betrachten, statt sie, wie es angemessen wäre, in einen Prozeß einzuordnen. Ich möchte deshalb die gleichlautenden Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zu einem Elften Anpassungsgesetz für die Kriegsopferrenten als Etappe auf einem langen Weg darstellen. Ich möchte das auch deshalb tun, weil gerade die Ausführungen des Kollegen Höpfinger es notwendig machen. Nur so wird deutlich, worum es eigentlich geht.
Es kann nicht bestritten werden, daß es eine der herausragenden sozialpolitischen Entscheidungen der sozialliberalen Koalition war, durch die zum Jahresbeginn 1970 erfolgte Dynamisierung der Versorgungsbezüge die Kriegsopferrenten auf eine neue, plausible und solide Grundlage gestellt zu haben.

(Beifall bei der SPD)




Kirschner
Wir sind stolz auf diese mehr als zehn Jahre alte Regelung, die auch jetzt wieder eine Bewährungsprobe bestehen wird. Denn die Regelung stellte einen engen Verbund her zwischen den Kriegsopferrenten und den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verbund gilt gleichermaßen für den Anpassungstermin wie für die Anpassungshöhe. Die Entscheidung war getragen von der festen Absicht der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen, die Kriegsbeschädigten und die Kriegshinterbliebenen genauso an der allgemeinen Einkommensentwicklung wie die Sozialrentner zu beteiligen.
Die Entscheidung war ein Markstein in der Geschichte der Kriegsopferversorgung. Sie beendete den Zustand der 50er und 60er Jahre, der für die Kriegsopfer und ihre Verbände sehr bitter war. Sie waren genötigt zu protestieren und anzuklagen. Sie waren genötigt, als ständige Bittsteller bei der Regierung und beim Parlament aufzutreten. Der Erfolg war mäßig. Denn bis 1970 hat es mehr Jahre gegeben, in denen die Kriegsopferrenten nicht erhöht wurden, als umgekehrt.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Dieser Zeitabschnitt ist ein Stück Sozialgeschichte. Es lohnt sich aber, ihn an einem Tag wie heute in die Erinnerung zurückzurufen.

(Sehr gut! bei der SPD)

Zu den geschichtlichen Tatsachen gehört es auch,
daß die ab 1970 praktizierte Dynamisierung gegen
) den Willen der damaligen wie der heutigen Opposition durchgesetzt werden mußte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt ja gar nicht!)

Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wollten die Bundesregierung lediglich verpflichten, regelmäßig darüber zu berichten, ob eine Anpassung der Kriegsopferrenten möglich sei. SPD und FDP haben dagegen den Zug der Kriegsopferversorgung auf ein völlig neues Gleis gehoben. SPD und FDP haben diesen Zug fest an den der Rentenversicherung angekoppelt. Dies lag und liegt im Interesse der Empfänger der Versorgungsbezüge. Daß dies so ist, zeigen die bisherigen zehn Anpasssungsgesetze. Daß dies so ist, zeigen auch die Entwürfe eines Elften Anpassungsgesetzes, über die wir heute zu befinden haben.
Es ist vorgesehen, daß die Kriegsopferrenten pünktlich zum 1. Januar 1982 um rund 5,8 % — genau um 5,76 % — steigen. Dies erfordert einen Mehraufwand für 1982 von über 500 Millionen DM. Die Erhöhung der Kriegsopferrenten entspricht dem, was wir heute für die Rentenversicherung beschlossen haben. Sie stellt erneut unter Beweis, daß die sozialliberale Koalition auch unter schwierigen haushaltswirtschaftlichen Bedingungen an ihrer Politik der Parallelität festhält. Sie stellt zudem unter Beweis, daß die sozialliberale Koalition ihr Versprechen einlöst, auch in der Kriegsopferversorgung zur bruttolohnbezogenen Anpassung zurückzukehren. Das gilt für alle Leistungen nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes.
Vor der Vorlage der Gesetzentwürfe ist darüber diskutiert worden, die Grundrenten von der bruttolohnorientierten Anpassung auszunehmen. Ich begrüße es, daß es nicht zu einer solchen Regelung kommt und daß wir unter diese Diskussion einen Schlußstrich ziehen können. Dabei hat uns das Engagement der Kriegsopferverbände sehr geholfen. Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion danke ich deshalb an dieser Stelle den Verbänden für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD)

In unseren Tagen, in denen Haushaltseinsparungen vorzunehmen sind, muß für jeden Einsichtigen klar geworden sein: Es war der einzig gangbare Weg in den letzten Jahren, der Versuchung zu widerstehen, die Renten aus der Kriegsopferversorgung und der Rentenversicherung wieder voneinander abzukoppeln. Es war richtig, beim Anpassungstermin und bei der Anpassungshöhe keinen Unterschied zwischen der Kriegsopferversorgung und der Rentenversicherung zuzulassen, obwohl wir die Kriegsopferversorgung aus dem Steueraufkommen und die Rentenversicherung im wesentlichen aus Beiträgen finanzieren.
Wir erinnern uns: Wegen der notwendigen Konsolidierung wurden 1978 durch das 21. Rentenanpassungsgesetz für drei Jahre die Anpassungssätze der Rentenversicherung niedriger festgeschrieben, als es der bruttolohnorientierten Rentendynamik entsprochen hätte. 1978 waren Sie es, meine Damen und Herren von der Opposition, die uns durch kostenträchtige, geradezu populistische Anträge in Verlegenheit bringen wollten, Anträge, deren Inhalt es war, es in der Kriegsopferversorgung bei der bruttolohnbezogenen Anpassung zu belassen und damit das enge Band zwischen der Kriegsopferversorgung und der Rentenversicherung zu zerschneiden. Ich bin froh, daß wir Ihnen damals nicht gefolgt sind. Denn angesichts der Haushaltslage hätten wir es heute schwer, unsere Linie durchzuhalten, wenn wir vor drei Jahren der Abkoppelung gefolgt wären.
Lassen Sie mich zusammenfassend für meine Fraktion noch einmal feststellen, was wir auch bei der abschließenden zweiten Beratung des
10. Kriegsopferrentengesetzes am 8. Juni 1978 hier festgestellt haben: Wir sollten alles in unseren Möglichkeiten Stehende tun, um auch künftig an dem Anpassungsverbund zwischen den Kriegsopferrenten und den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung festzuhalten. Der Verbund ist keine Schönwetterangelegenheit, sondern auch in schwierigen Zeiten im Interesse der Kriegsopfer beizubehalten. Wer ihn zerstört, dient niemandem, am allerwenigsten den Kriegsopfern und ihren Hinterbliebenen. Alle sollten auf das Verbundprinzip setzen. Das
11. Anpassungsgesetz ist eine wichtige Etappe auf dem Weg dieses gemeinsamen Anpassungsverbunds, für den Sozialdemokraten gekämpft haben.
Wir Sozialdemokraten wissen auch, daß die Kriegsopfer, die Kriegshinterbliebenen und ihre Verbände noch manchen Wunsch haben, das Leistungsrecht des Bundesversorgungsgesetzes strukturell zu verbessern. Wir müssen aber alle Betroffenen um ihr Verständnis dafür bitten, daß wir ange-



Kirschner
sichts des finanziellen Rahmens, in dem wir uns zu bewegen haben, derzeit keine Chance sehen, uns auf diesem Feld nach vorn zu bewegen.
Mit der Anpassung, die bedeutende finanzielle Mehraufwendungen erfordert, haben wir unsere finanziellen Karten ausgereizt. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir jetzt in diesem Fall tun konnten.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.