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ID0906002600

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
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    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Bundesminister: 1
    6. Ehrenberg.: 1
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    Plenarprotokoll 9/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rosenthal 3459 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/885 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/884 — Franke CDU/CSU 3459 B, 3471 B Heyenn SPD 3462 D Schmidt (Kempten) FDP 3466 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3469 B, 3471 D Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 9/632 — 3473 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksachen 9/801, 9/848 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/883 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/868 — Höpfinger CDU/CSU 3474 A Kirschner SPD 3474 D Hölscher FDP 3476 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3476 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU Neutrale Überprüfung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)" — Drucksache 9/833 — Gerstein CDU/CSU 3478 B Auch SPD 3480 B Timm FDP 3483 A Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 3484 B Lenzer CDU/CSU 3485A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Zweite Beratung des von den Abgeordneten Walther, Löffler, Grobecker, Gärtner und Genossen und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren — — Drucksache 9/529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/865 — 3485 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/879 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/880 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für eine Empfehlung des Rates betreffend die Erfassung von Arbeiten über die Neuverknüpfung von Desoxyribonukleinsäure (DNS) — Drucksachen 9/188, 9/869 — 3486 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von der Richtlinie des Rates zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen (73/403/EWG) abzuweichen — Drucksachen 9/782 Nr. 62, 9/878 -- . . 3486 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/892 — 3486 C Nächste Sitzung 3486 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3487*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3487* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 3459 60. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 10. Dr. Ahrens * 23. 10. Amling 23. 10. Dr. Barzel 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Clemens 23. 10. Dallmeyer 23. 10. Dr. Dregger 23. 10. Engelsberger 23. 10. Eymer (Lübeck) 23. 10. Feinendegen 23. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Dr. Götz 23. 10. Handlos 23. 10. Hauck 23. 10. Höffkes 23. 10. Dr. Hornhues 23. 10. Hubrig 23. 10. Jung (Kandel) 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Klein (Göttingen) 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Dr.-Ing. Laermann 23. 10. Lorenz 23. 10. Louven 23. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23. 10. Neumann (Bramsche) 23. 10. Offergeld 23. 10. Dr. Osswald 23. 10. Rentrop 23. 10. Reschke 23. 10. Reuschenbach 23. 10. Dr. Riesenhuber 23. 10. Ronneburger 23. 10. Dr. Scheer 23. 10. Frau Schlei 23. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Freiherr von Schorlemer 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Dr. Solms 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Stercken 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Voigt (Frankfurt) 23. 10. Dr. Waigel 23. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 23. 10. Wissmann 23. 10. Dr. Wörner 23. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baron von Wrangel 23. 10. Zander 23. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1981 (Drucksache 9/876) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 9/901) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Energie und Umwelt - Sondergutachten März 1981 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen - (Drucksache 9/872) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3. BbÄndG) hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/910) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/916) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 21. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens und Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 66)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dies ist mir in Erinnerung; darauf wollte ich auch gerade eingehen. Ich hatte eben gesagt, ich werde noch auf die zukünftige Entwicklung eingehen.
    Zunächst noch eine kleine Korrektur, Herr Kollege Franke. Ihre Informanten haben Sie da wahrscheinlich etwas getäuscht. Sie haben vorhin auch das Thema Bundeszuschuß angesprochen und haben behauptet, dieser Bundeszuschuß sei gegenüber 1957 erheblich gesunken. Ich möchte hier nur einmal ein paar Zahlen nennen, damit das ins Protokoll kommt: Im Jahre 1957 betrug der allgemeine Bundeszuschuß 3,4 Milliarden DM.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und der prozentuale Anteil?)

    — Warten Sie doch einmal ab, was noch für Zahlen kommen. Sie können es immer nicht erwarten.
    Im Jahre 1980 betrug der Bundeszuschuß 19,8 Milliarden DM. Nun die Zahlen zum allgemeinen Bundeszuschuß in Prozent der Rentenausgaben: im Jahre 1957 31,9 %, im Jahre 1969 — das letzte Jahr, in dem Sie Verantwortung trugen — 19,8 %. Herr Kollege Franke, unter Arbeitsministern und Kanzlern Ihrer Partei ist der Bundeszuschuß von 31,9 auf 19,8 % gesunken. Seit 1969, als die sozialliberale Koalition die Regierung übernahm, ist der Anteil von 19,8 % auf 18,0 %, also nur um 1,8 % gesunken. In Ihrer Zeit waren es 12,1 %, und da stellen Sie sich hier hin und stellen solche Behauptungen auf!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Aber, meine Damen und Herren, ich sehe, die Uhr läuft weiter, und ich will nun auch noch einiges zu dem sagen, was wir hier zu verabschieden haben, nicht nur etwas zu der polemischen Einführung des Kollegen Franke.
    Wir Freien Demokraten begrüßen, daß mit der heutigen Verabschiedung dem Rentner auch in einer schwierigen Zeit, in der wir in den nächsten Wochen noch über viele Finanzprobleme möglicherweise auch im sozialpolitischen Bereich nachdenken müssen, klar gesagt wird, daß er zunächst einmal ab 1. Januar und für das Jahr 1982 mit einer Rentenanpassung von 5,6 % rechnen kann. Dies begrüßen wir Freien Demokraten.
    Wir begrüßen auch, daß gleichzeitig deutlich wird, daß wir mit der Bruttoberechnung der Rentenanpassungsraten weiterhin den gleichen Weg wie früher gehen werden. Wir sind uns allerdings darüber im klaren — und auch dies ist ein Stück des zweiten Teiles dieses Gesetzentwurfes —, daß wir — und da komme ich auf Ihre Frage von vorhin zurück — auf Dauer nicht in der Lage sein werden — ich glaube, dies müssen alle in diesem Hohen Haus gemeinsam erkennen; wir haben darüber schon in den 70er Jahren diskutiert —, Anpassungen „brutto gleich netto", wie sie seit 1957 gut und zur Anhebung des Rentenniveaus notwendig waren, weiter zu finanzieren,

    (Beifall bei der FDP)

    wenn wir nicht die Aktiven in unserer Gesellschaft überbelasten wollen.

    (Glombig [SPD]: Unerhört!)

    — So unerhört ist das gar nicht! Ich habe das schon öfter gesagt. Wir werden über diese Dinge sicher in aller Ruhe sprechen können. Ich weiß auch gar nicht, warum da dieser Zwischenruf von meinem Freund Eugen Glombig kam, denn ich verlasse mich



    Schmidt (Kempten)

    ja in dieser Frage auf die Regierungserklärung vom Dezember vorigen Jahres,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Na?)

    in der genau das, was ich hier als notwendiges gemeinsames Denken angesprochen habe, in zwei Möglichkeiten auch angesprochen ist. Ich glaube, darüber werden wir uns in diesem Hohen Hause im Interesse der Rentner, im Interesse der Beitragszahler, im Interesse eines sauberen Generationenvertrages für die Zukunft verständigen können und müssen.
    Lassen Sie mich aber noch ein paar Bemerkungen zu dem hier — auch von Ihnen, Herr Kollege Franke — wieder heftig kritisierten Krankenversicherungsbeitrag der Rentner machen, wie er nunmehr in diesem Gesetz individuell vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen sagen, wir Freien Demokraten begrüßen es ganz besonders, daß jetzt dieser bereits im 21. Rentenanpassungsgesetz vorgesehene Weg voll beschritten wird.
    Wir sind ein bißchen stolz darauf, daß damit die These 16 der 32 Thesen der FDP zur Altersversorgung —1979 verabschiedet — sehr stark zum Durchbruch kommt. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich einmal zitieren, was die FDP seinerzeit im Zusammenhang mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz beschlossen hat:
    Die von der FDP geforderte Neuordnung der Krankenversicherung der Rentner überträgt den Krankenversicherungsschutz der Rentner funktionsgerecht und dauerhaft allein auf die Krankenversicherung. Die vorgesehene Einbeziehung der den Renten vergleichbaren Alterseinkommen in die Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Beitragsgerechtigkeit. Der individuelle Krankenversicherungsbeitrag nach einer zusätzlichen Rentenerhöhung stellt die Rentner den aktiven Versicherten auch beitragsrechtlich gleich. Damit wird das Prinzip der eigenverantwortlichen Vorsorge auch in der Krankenversicherung der Rentner anerkannt und deutlich gemacht.
    Meine Damen und Herren, genau dieser Weg wird hier — mit einigen Veränderungen — beschritten.

    (Beifall bei der FDP — Franke [CDU/CSU]: Es ist doch nur ein Buchungstrick, den ihr da macht!)

    — Es ist kein Buchungstrick, Herr Kollege Franke, aber ich komme noch darauf. Ich will einmal versuchen, die vier Punkte, die mir wichtig erscheinen, im Zusammenhang vorzutragen.
    Da ist zunächst die Beitragsgerechtigkeit auch für Rentner. Wie ist denn draußen immer wieder die Situation? Dann, wenn wir mit Krankenversicherungen, mit Ärzten und mit anderen diskutieren, heißt es immer wieder: Die Rentner sind für uns, die Krankenversicherung, zu teuer; für die Rentner müssen wir höhere Beiträge zahlen. — Wir Freien Demokraten halten dies nicht für richtig, den ein Aktiver und ein nicht mehr Aktiver haben in ihrer Krankenversicherung die gleichen Rechte. Allerdings muß er dann auch zu gleichen Beitragsbedingungen in diese
    Krankenversicherung eingegliedert sein. Dies ist der Weg zur Beitragsgerechtigkeit.

    (Franke [CDU/CSU]: Nachdem ihr die Aktiven so kräftig geschröpft habt!)

    Das heißt aber auch, daß die Alterseinkommen, soweit sie vergleichbar sind, in die Lohnersatzfunktion des Gesamtalterseinkommens einbezogen werden und damit aus weiteren vergleichbaren Einkommen Beitrag an die Krankenversicherung mit dem halben Beitragssatz gezahlt wird. Das heißt — Herr Kollege Franke, hier greife ich ein Wort von Ihnen auf; Sie haben vorhin von Unsinn gesprochen —, daß wir den Unsinn abschaffen, der damals in diesem Hause gegen die Stimmen der FDP verabschiedet wurde — ich sage das einmal so deutlich; ich habe es damals auch gesagt —, als man jedem Rentenbezieher — nicht etwa jedem Rentner — die volle Krankenversicherungsfreiheit zuerkannte. Wir haben das später etwas korrigiert. Auch derjenige, der nur zufällig eine kleine Rente und eine hohe Pension hatte, wurde plötzlich krankenversicherungsfrei. Ich erinnere an meinen Kollegen Spitzmüller, der damals in seiner Gegenrede dazu gesagt hat: Es kann doch nicht wahr sein, daß jeder, der zufällig auch eine Rente bekommt, nun voll zu Lasten der Solidarität der Beitragszahler in der Krankenversicherung krankenversicherungsfrei werden soll!

    (Beifall bei der FDP)

    Dies korrigieren wir hier gemeinsam. Deshalb kann ich wirklich nicht verstehen, daß hier soviel Kritik kommt.
    Das heißt allerdings auch, daß sich da keiner durchmogeln kann. Das heißt allerdings auch, daß Alterseinkommen aus dem öffentlichen Dienst natürlich vergleichbare Einkommen sind und ebenso die, die wir im Gesetz aufgelistet haben.
    Das heißt aber nicht, daß jemand mehr belastet wird, wie so gern gesagt wird, sondern im Grunde genommen werden nur gewisse Privilegien abgebaut. Denn da derjenige, der selbst schon eine hohe Rente hat, nur wenig bis zur Beitragsbemessungsgrenze zuzahlen muß, ist er im Rahmen der Lohnersatzfunktion natürlich weniger belastet als der — das sage ich einmal sehr offen — Ministerialdirektor mit einer kleinen Rente — weil er einmal 15 Jahre eingezahlt hat — und einer hohen Pension. Der wird allerdings in Zukunft mehr bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen müssen. Ich halte das für eine gute Sache.

    (Beifall bei der FDP)

    Die Ortskrankenkasse Bonn wird hier vielleicht ein bißchen mehr Geld hereinbekommen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Hier liegt die Gerechtigkeit; hier liegt die Lohnersatzfunktion; hier liegt die Notwendigkeit einer solchen individuellen Regelung.
    Ich glaube auch nicht, Herr Kollege Franke, daß die Kassen, wenn sie nach einigen Jahren einmal Bilanz ziehen, wirklich noch bei ihrer Behauptung bleiben: „800 Millionen DM kommen herein, 600 Millionen DM kostet es." Es ist richtig, daß es im ersten Schritt eine Mehrbelastung gibt, weil alle erfaßt und



    Schmidt (Kempten)

    die ganzen technischen Dinge durchgeführt werden müssen. Aber da wir 12 Millionen Rentner, also 12 Millionen, die voll von ihrer Rente leben, aber 18 Millionen Rentenbezieher haben — es gibt Statistiken darüber, daß etwa 30 % der Rentenbezieher Mehrfacheinkommen haben —, bin ich ziemlich sicher, daß hier etwas mehr in die Solidaritätsgemeinschaft der Krankenversicherung einfließt, als zunächst einmal angenommen worden ist. Dies werden wir in einigen Jahren feststellen müssen. Darüber sollen j a auch Berichte erstellt werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch einmal auf die allgemeine Weiterentwicklung in der Rentenversicherung zurückkommen. Ich bin der Auffassung, daß dies ein erster Schritt in die Richtung zu einer — auch vom Sozialbeirat angesprochenen — modifizierten Weiterentwicklung ist. Lassen Sie mich noch einmal auf das zurückkommen, was ich im Rahmen einer Entgegnung auf Herrn Frankes Äußerung schon sagte.
    Wir Freien Demokraten wollen auch die Renten der Beitragszahler von heute für das Jahr 2000 zu sichern versuchen. Dazu brauchen wir die Bereitschaft der Beitragszahler, weiterhin das hohe Maß an Belastung auf sich zu nehmen. Das heißt, daß wir einen Weg gehen müssen, der die Kosten in der Sozialpolitik — und hierin ist die Rentenversicherung ein besonderer Posten — in Grenzen hält, der die Leistungsfähigkeit und Beitragswilligkeit unserer Arbeitnehmer nicht langsam aushebelt, was das ganze soziale Netz kaputtmachen würde. Deshalb brauchen wir einen Weg zu modifizierten Anpassungen. Ein Beispiel dafür ist der individuelle Krankenversicherungsbeitrag der Rentner, den wir hier einführen. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Bundesminister Ehrenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn ein herzliches Wort des Dankes an alle Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen sagen, die mit ihrer Arbeit dafür gesorgt haben, daß wir heute diesen Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 1982 verabschieden können, auf den ein großer Teil der deutschen Bevölkerung wartet.

    (Zuruf von der CDU/CSU: S ie waren nie da!)

    Es sind mehr als 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommenssituation mit diesem Gesetzentwurf verbessert wird. Wenn Sie das umrechnen, bedeutet das, daß die Einkommenslage für mehr als ein Fünftel unserer Bevölkerung ab 1. Januar 1982 um 5,76 % — genau gesprochen — verbessert wird. Ich glaube, das ist in dieser Zeit ein ganz wichtiger Erfolg.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber nicht nur die Rentnerinnen und Rentner und deren Familien warten auf dieses Gesetz. Es ist auch für die Rentner von morgen, für die heutigen Versicherten und Beitragszahler, ein ganz wichtiger Eckpunkt, weil hiermit Regierung und Parlament dokumentieren, daß es bei der Bruttolohnanpassung bleibt, daß die Stabilität der Rentenfinanzen nicht in Frage gestellt wird.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Große Worte!)

    — Das sind große und richtige Worte. Und ich bedaure es sehr, daß Sie es nicht angebracht finden, so über die Rentenfinanzen zu reden. Aber auch das wird sicher zur Kenntnis genommen.
    Ich finde es sehr gut, daß auch die CDU/CSU, der bewährten Tradition folgend, wenigstens diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen will. Daß Sie den anderen Teil nicht mittragen wollen, verdient allerdings ein wenig Sonderbehandlung.
    Die Kollegen Heyenn und Schmidt (Kempten) haben schon einige Unrichtigkeiten in Ihren Ausführungen, Herr Kollege Franke, zurechtgerückt. Lassen Sie mich hier abschließend kurz auf zwei Punkte eingehen:
    Es ist von Ihnen die Stabilität, die Entwicklung der Rentenfinanzen in der Zukunft bezweifelt worden.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Mit gutem Recht! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wie oft haben Sie sich schon verrechnet?)

    — Mit keinem Recht, wenn Sie genau rechnen, wobei gar kein Zweifel daran besteht, Herr Kollege George, daß diese im Interesse einer möglichst geringen Belastung der Beitragszahler vorgesehene Operation, einen halben Beitragspunkt für zwei Jahre nicht bei der Rentenversicherung, statt dessen aber bei der Arbeitslosenversicherung zu erheben, für die Rentenversicherungsträger unangenehm ist.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Verschiebebahnhof!)

    Wer hätte seine Rücklagen nicht lieber ein wenig mehr aufgestockt? Für die Sozialversicherungsträger insgesamt ist das ein schwieriger, aber erträglicher Akt.
    Den Zuruf „Verschiebebahnhof" sollten Sie lieber an die Bundesratsmehrheit richten: angesichts des die Rentenfinanzen in der Tat in höchstem Maße gefährdenden Antrags dort, die Bemessungsgrundlage für den Beitrag der Bundesanstalt für Arbeit an die Rentenversicherungsträger zu senken. Die einzige Gefahr, die den Rentenfinanzen droht, ist, daß dieser Bundesratsantrag eine Mehrheit bekommt. Er wird sie vernünftigerweise nicht erhalten.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Da Sie das zu bezweifeln scheinen, will ich Ihnen hier noch einmal deutlich vorführen, was das bedeuten würde. Wenn es auch in diesem Hause eine Mehrheit für diesen Antrag der Bundesratsmehrheit gäbe — es wird sie nicht geben —, dann würde das bedeuten, daß die Rentner in ihren Ansprüchen für ihre individuelle Rente auf den Stand von vor



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    1927 zurückgeworfen würden — und in der Krankenversicherung ebenso.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Wodurch denn?)

    Die Absicht dieses Antrags kann gar nichts anderes sein, als die 1978 für die Rentenfinanzen gewonnene Stabilität — indem sie von den Schwankungen des Arbeitsmarktes unabhängig wurden — wieder kaputtzumachen. Darum kann niemand, der es mit den Rentenfinanzen ernst meint, diesen Antrag der Bundesratsmehrheit auch nur in Erwägung ziehen.

    (Dr. George [CDU/CSU]: „Brausender Beifall"!)

    Das, meine Damen und Herren, ist der wichtigste Punkt in dieser Diskussion. Und wenn der Kollege Franke es mit seiner Sorge um die Rentenfinanzen ernst meinte, dann hätte er hier einen Entschließungsantrag eingebracht, diesen Antrag der Bundesratsmehrheit zurückzuweisen, anstatt den Krankenversicherungsbeitrag abkoppeln zu wollen. Soviel meine Damen und Herren, zu diesem Punkt.
    Ich meine, daß gegenwärtig kein Anlaß besteht, die Rentner wegen der Situation der Rentenfinanzen in Unsicherheit zu stürzen. Dazu gibt auch das Sondergutachten des Sozialbeirats keinen Anlaß. Ich begrüße dieses Sondergutachten ausdrücklich. Vor allem begrüße ich die darin ganz deutlich zum Ausdruck gebrachte Feststellung, daß ein akuter . Handlungsbedarf hinsichtlich der Rentenfinanzen nicht besteht und daß die Probleme, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben, nicht nur die Rentenversicherung, sondern alle Alterssicherungssysteme — die Beamtenversorgung genauso wie die Betriebsrenten und die Lebensversicherungseinrichtungen — berühren; ein Tatbestand, der in der Öffentlichkeit viel zu selten deutlich gemacht wird. Ich bin dem Sozialbeirat besonders dankbar, daß er dies so deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Dankbar bin ich auch für seine Feststellung, daß an der Bruttoanpassung der Renten grundsätzlich festgehalten werden soll und daß Rentner und Beitragszahler bei Veränderungen — Veränderungen, die sich nicht vermeiden lassen — gleichmäßig zu belasten sind.
    Gestatten Sie mir noch wenige Worte zu Ihrem Antrag über den Krankenversicherungsbeitrag. Dort wird in der Begründung zum Ausdruck gebracht, daß die Ziele — Kostentransparenz und damit Kostendämpfung, mehr Beitragsgerechtigkeit, Harmonisierung der Alterssicherungssysteme — nicht erreicht werden.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Ergebnis des Hearings!)

    Ich gebe Ihnen zu: Sie werden nicht völlig erreicht. Aber dieser Gesetzentwurf mit der Einführung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner ab 1983 und der Heranziehung vergleichbarer Alterseinkommen ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung auf die in Ihrer Begründung genannten Ziele. Mit diesem Entwurf werden wir gerade den Zielen Beitragsgerechtigkeit und Harmonisierung der Alterssicherungssysteme wesentlich näherkommen. Wir
    werden sie damit allein zwar nicht ganz erreichen; wer aber diesen Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs ablehnt, verhindert einen ganz wichtigen Schritt in Richtung auf die Ziele mehr Beitragsgerechtigkeit und Harmonisierung der Alterssicherungssysteme.
    Was hier zu den Verwaltungskosten gesagt worden ist, hört sich so an, als hätte die elektronische Datenverarbeitung in der Krankenversicherung noch keinen Einzug gefunden. Sie hat es, meine Damen und Herren, und darum sind die Anfangskosten überhaupt kein Maßstab dafür, wie hoch die Kosten in der Gesamtentwicklung sein werden. Im übrigen werden die Anfangskosten nicht 600 Millionen DM, sondern höchstens 200 Millionen DM und nicht mehr betragen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. George [CDU/CSU])

    zahlt drauf!)
    — Die Bundesregierung zahlt nicht drauf, sondern sie hat einen vernünftigen Überblick darüber, wie gut das Beitragseinzugsverfahren in der Krankenversicherung organisiert ist.
    Ich würde gerne von dieser Stelle aus an die Bundesratsmehrheit appellieren, auch diesem Teil des Gesetzentwurfes, der ja allein das Rentenanpassungsgesetz zustimmungspflichtig macht, ihre Zustimmung nicht zu versagen. Die Rentnerinnen und Rentner warten auf dieses Gesetz. Jedes zusätzliche Verfahren verzögert das Inkrafttreten. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Wer es mit den in Ihrer Begründung genannten Zielen — Beitragsgerechtigkeit und Harmonisierung der Alterssicherungssysteme — ernst meint, der muß diesem Gesetzentwurf zustimmen und darf ihn nicht in diesem Teil ablehnen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Eine ganz kurze Bemerkung noch zu der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung des Auslandsrentenrechts. Hier standen Bundesregierung und Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, eine Neuordnung entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen und das vom Grundgesetz Gebotene mit dem sozialpolitisch Sinnvollen und finanziell Möglichen in Einklang zu bringen.
    Nach diesem neuen Entwurf, der die Forderungen erfüllt, die wir hier stellen müssen, können künftig auch Ausländer im vertragslosen Ausland — das sind Länder, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören und mit denen auch keine Sozialversicherungsabkommen bestehen — eine Rente erhalten, und zwar entsprechend ihren im Bundesgebiet gezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Neuregelung betrifft kurzfristig vor allem Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg ausgewandert sind und die Staatsbürgerschaft eines Landes angenommen haben, das mit uns keine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Langfristig wird sie auch Gastarbeiter aus diesen Ländern betreffen. Wir haben damit eine quantitativ nicht bedeutsame, aber bestehende Lücke in unserem Sozialversicherungssy-



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    stem — Abteilung Auslandsrentenrecht — geschlossen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Sie werden sich noch wundern, wie sich das entwickelt!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal all denen herzlich danken, die mit ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, daß dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird. Lassen Sie mich noch einmal die Bitte an den Bundesrat richten, diesen Gesetzentwurf nicht mit Einsprüchen und Änderungsanträgen aufzuhalten.

    (Glombig [SPD]: Sehr richtig!)

    Ich glaube, die Rentnerinnen und Rentner in unserem Lande warten darauf, daß dieses Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint. Ich würde gerne an die Adresse aller Rentnerinnen und Rentner im Lande ebenfalls sagen: Die Rentenfinanzen stehen bei allen Schwierigkeiten der gegenwärtigen ökonomischen Situation und den sich daraus ergebenden Problemen der Deckung des Bundeshaushalts 1982 in dieser Gesamtdiskussion nicht zur Debatte; sie werden hiermit abschließend geregelt. — Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)