Rede:
ID0906000200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Heyenn.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rosenthal 3459 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/885 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/884 — Franke CDU/CSU 3459 B, 3471 B Heyenn SPD 3462 D Schmidt (Kempten) FDP 3466 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3469 B, 3471 D Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 9/632 — 3473 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksachen 9/801, 9/848 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/883 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/868 — Höpfinger CDU/CSU 3474 A Kirschner SPD 3474 D Hölscher FDP 3476 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3476 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU Neutrale Überprüfung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)" — Drucksache 9/833 — Gerstein CDU/CSU 3478 B Auch SPD 3480 B Timm FDP 3483 A Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 3484 B Lenzer CDU/CSU 3485A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Zweite Beratung des von den Abgeordneten Walther, Löffler, Grobecker, Gärtner und Genossen und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren — — Drucksache 9/529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/865 — 3485 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/879 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/880 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für eine Empfehlung des Rates betreffend die Erfassung von Arbeiten über die Neuverknüpfung von Desoxyribonukleinsäure (DNS) — Drucksachen 9/188, 9/869 — 3486 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von der Richtlinie des Rates zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen (73/403/EWG) abzuweichen — Drucksachen 9/782 Nr. 62, 9/878 -- . . 3486 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/892 — 3486 C Nächste Sitzung 3486 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3487*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3487* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 3459 60. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 10. Dr. Ahrens * 23. 10. Amling 23. 10. Dr. Barzel 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Clemens 23. 10. Dallmeyer 23. 10. Dr. Dregger 23. 10. Engelsberger 23. 10. Eymer (Lübeck) 23. 10. Feinendegen 23. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Dr. Götz 23. 10. Handlos 23. 10. Hauck 23. 10. Höffkes 23. 10. Dr. Hornhues 23. 10. Hubrig 23. 10. Jung (Kandel) 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Klein (Göttingen) 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Dr.-Ing. Laermann 23. 10. Lorenz 23. 10. Louven 23. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23. 10. Neumann (Bramsche) 23. 10. Offergeld 23. 10. Dr. Osswald 23. 10. Rentrop 23. 10. Reschke 23. 10. Reuschenbach 23. 10. Dr. Riesenhuber 23. 10. Ronneburger 23. 10. Dr. Scheer 23. 10. Frau Schlei 23. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Freiherr von Schorlemer 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Dr. Solms 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Stercken 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Voigt (Frankfurt) 23. 10. Dr. Waigel 23. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 23. 10. Wissmann 23. 10. Dr. Wörner 23. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baron von Wrangel 23. 10. Zander 23. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1981 (Drucksache 9/876) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 9/901) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Energie und Umwelt - Sondergutachten März 1981 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen - (Drucksache 9/872) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3. BbÄndG) hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/910) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/916) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 21. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens und Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 66)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU hat seit 1978, seit der Verabschiedung des Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes, gefordert, zur Bruttolohnanpassung der Rente — 1957 von der CDU/CSU geschaffen — zurückzukehren. Mit dem Zwanzigsten und dem Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetz haben SPD und FDP die Rentenhöhe für alle Rentner um mehr als 15 % gekürzt. In Zukunft werden alle Renten auf einem um ca. 15 % niedrigeren Niveau angepaßt. Dabei werden alle Rentner über einen Kamm geschoren. Die Arbeiterwitwe mit 450 DM Rente ist genauso betroffen wie der Rentner mit einer Rente von 2000 DM. Fast 50 % aller Arbeiterwitwen haben eine Witwenrente von unter 500 DM pro Monat. Die Angestelltenwitwen sind mit etwa 30 % in dieser Kategorie der Renteneinkommen vertreten.
    Unser Vorschlag seinerzeit — allerdings mit einer anderen Konzeption als von der Bundesregierung vorgeschlagen —, Rentner mit geringerem Renteneinkommen nicht zusätzlich mit Abschlägen zu bestrafen, wurde von SPD und FDP nicht angenommen. Sie haben auch unseren Vorschlag, die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten in der Rentenversicherung zu beseitigen, nicht aufgenommen. Sie haben an den Symptomen kuriert.
    Die Menschen draußen, die Beitragszahler und die Rentner, haben für die verfehlte Wirtschaftspolitik von SPD und FDP bezahlen müssen und bezahlen auch heute noch, und sie werden in der Zukunft wegen der Fehler dieser Regierung noch weitere Rechnungen begleichen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat natürlich auch die Sozialpolitik erfaßt. Was Sie, SPD und FDP, im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik versäumt haben und weiterhin versäumen, das schlägt natürlich auf die Sozialpolitik durch, und der Bürger draußen hat dann die Zeche zu bezahlen. Ich habe gestern an der Sitzung des Haushaltsausschusses teilgenommen. — Herr Kollege Wehner, Sie lächelten hier eben.

    (Wehner [SPD]: Über Ihre Selbstgerechtigkeit lächle ich, über sonst nichts! — Zuruf von der CDU/CSU: Der hat zuwenig zu lachen!)

    Sie hätten sich im Hinblick auf die Schwierigkeiten
    des Haushalts sehr sachverständig machen können.



    Franke
    Ich glaube, dann wäre Ihnen das Lachen im Halse stecken geblieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie sind der einzig Wissende!)

    Die Ursache der Krise, der Krise der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik, sind doch u. a. — das erhebt keinen Anspruch auf volle Gültigkeit —: Die Investitionen des Staates nahmen ab, der konsumtive Teil der Ausgaben überwog. Die Gestaltungsmöglichkeiten unserer Bürger wurden dadurch eingeengt. Die staatlichen Ausgaben überflügelten überproportional das Wachstum des Bruttosozialprodukts. Das ist eine Feststellung des Instituts Finanzen und Steuern. Hatten wir von 1970 bis 1980 einen Zuwachs des Bruttosozialprodukts von 120,5 %, so stiegen die Staatsausgaben im gleichen Zeitraum um 173,7 %. Das Lohnsteueraufkommen stieg um 218 %. — Ich sehe immer noch den damaligen Finanzminister Hans Apel — das war in der Phase, als ihn das Pferd getreten hatte —, wie er von der egalitären, gewollten Wirkung der Steuergesetzgebung gesprochen hat. Fragen Sie mal unsere Arbeitnehmer draußen, wie sie davon betroffen sind! Das Lohnsteueraufkommen stieg also um 218 %, der Schuldenstand des Bundes um 362,2 %,

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Die haben flott gelebt, die Jungs!)

    die Zinsausgaben stiegen um 311,8 %. Das sind Zahlen bis 1980. Durch das, was jetzt an zusätzlichen Operationen von Ihnen noch durchzuführen ist, werden der Schuldenstand und die Zinsausgaben weiterhin steigen. Das Sozialbudget dagegen stieg um 157,3 %. Die Lohn- und Gehaltssumme stieg brutto um 119,6 %, netto nur um 99,2 %. Daß diese Politik der SPD für die Sozialpolitik negative Folgen hat, ist doch dem Einsichtigen völlig klar.
    Für die Rentenversicherung bedeutet das eine lange Durststrecke. Über langfristige Probleme der Rentenversicherung wollen wir heute nicht ausgiebig sprechen, das wird einer gesonderten Debatte vorbehalten bleiben müssen. Aber soviel sei heute angemerkt: Der Sozialbeirat und die Wissenschaftlergruppe des Sozialbeirates gehen übereinstimmend davon aus, daß bis zum Jahre 2000 der Beitragssatz in der Rentenversicherung relativ stabil bleibt, dann schneller ansteigt und ab dem Jahre 2020 steil ansteigen wird.
    Hier muß ich eine kritische Anmerkung machen: Die Rentenversicherungsträger haben in den letzten Tagen in einer neuen Übersicht über die Finanzentwicklung in der Rentenversicherung ein Signal gegeben. Demnach unterschreiten die Rücklagen schon im Jahre 1986 die Ein-Monats-Grenze. Wenn sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechtert, gibt es hier noch eine Beschleunigung.
    Wir haben uns gestern im Haushaltsausschuß vom Finanzminister und vom Wirtschaftsministerium — der Staatssekretär war anwesend — über die wirtschaftliche Entwicklung und die Erwartungen für das nächste Jahr berichten lassen. Meine Damen und Herren, es ist leider zu vermelden: Es gibt keinen Silberstreif am Horizont und demnach auch für die Beitragszahler in der Rentenversicherung und die Rentner leider nur Negatives zu berichten.
    Aber auch schon eine Zwei-Monats-Rücklage oder eine Rücklage von 1,5 Monatsausgaben bringt die Rentenversicherungsträger in Schwierigkeiten, brauchen sie doch 0,7 Monatsausgaben als Betriebsmittel. Steigt die Arbeitslosigkeit weiterhin so an, wie in den letzten Monaten leider zu beobachten — und der Finanzminister hat die letzten Annahmen über die durchschnittliche Arbeitslosenzahl für den Entwurf 1982 von 1,4 Millionen auf 1,55 Millionen herauf korrigiert,

    (Müller [Remscheid] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    wobei er meinte, das sei vielleicht die unterste Grenze —, dann fallen immer mehr Beitragszahler aus. Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Rentenbezug sind dann die Folgen.
    Wer geht wann und wo in Rente? Ich habe hier eine interessante Statistik. Wenn ich die Zahl richtig im Gedächtnis habe, dann ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter in der Rentenversicherung heute 60,4 Jahre. Wieso entsteht so etwas? Z. B. für 1979 erstmals gewährte Renten an Versicherte: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit: 49% bei den Männern, 49 % bei den Frauen; 60 Jahre und arbeitslos bzw. nicht erwerbsfähig: 7 %; flexible Altersgrenze bei 62 bzw. 63 Jahren: 25% bei den Männern, 28% bei den Frauen; Altersrenten ab 65 — ab 65! — Jahre: 19 % bei den Männern und 22 % bei den Frauen. Das, meine Damen und Herren, sind Zahlen, über die, über deren Ursachen man einmal miteinander sprechen muß. Ich hoffe sehr, daß wir darüber in Kürze in einen Dialog eintreten können. Ich gucke hier hoffnungsvoll auf die FDP; aber leider hat sie alles das mitgemacht, was für die Schwierigkeiten ursächlich ist, die uns heute ins Haus stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Also, die Rentenversicherungsträger leben bei der Politik von SPD und FDP von der Hand in den Mund. Die Zahlen, die die Rentenversicherungsträger in den letzten Tagen herausgegeben haben, ändern sich geringfügig nach oben, wenn ab 1983 oder ab 1984 ein stufenweiser Krankenversicherungsbeitrag für Rentner eingeführt wird. Sicher ist, daß die Gleichstellung von Mann und Frau im Rentenrecht, die sogenannte 84er Lösung, von Reserven in der Rentenversicherung nicht finanziert werden kann. In diesem Haushaltsjahr haben Sie von SPD und FDP den Zuschuß des Bundes für die Rentenversicherungsträger um 3,5 Milliarden DM gekürzt. Der Bundesarbeitsminister sprach von einer einmaligen Maßnahme.

    (Zuruf des Abg. Dr. George [CDU/CSU])

    — Er hat es qualifiziert, ich meinte, er hätte es eingeschränkt. Sie haben es vielleicht richtig verstanden. Ich glaube, Sie haben recht, Herr Kollege George. — In den Haushaltssicherungsgesetzen, die uns in den letzten Wochen beschäftigt haben und die uns wegen der nachzuschiebenden Daten auch in den nächsten Wochen beschäftigen werden, verschiebt die Bundesregierung 0,5 Prozent Beitragspunkte von



    Franke
    der Rentenversicherung auf die Bundesanstalt für Arbeit. Sie reißen dort ein Loch auf, um ein anderes damit zu stopfen. Daß die Bundesregierung ihre Verpflichtungen gegenüber den Rentnern und den Beitragszahlern nicht erfüllt, indem sie zur Zeit nur etwa 16 % der Rentenausgaben als Bundeszuschuß statt der notwendigen 33 % zahlt, sei hier nur kurz erwähnt. Aber bei leeren Kassen des Bundes, bei 300 Milliarden DM Bundesschulden kann der Bund seine Verpflichtungen natürlich nicht erfüllen.
    Einige Bemerkungen auch — natürlich — zum Rentenanpassungsgesetz 1982.

    (Egert [SPD]: Tatsächlich?)

    Die CDU/CSU begrüßt die Rückkehr zur bewährten Bruttolohnanpassung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das gilt ebenso für die Altersgelder für Landwirte und für die Landabgaberenten. Die willkürliche Festsetzung der Rentenanpassungssätze im Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetz — ich habe es soeben schon gesagt — hat für die Rentner zu einer Einkommenseinbuße von insgesamt 15 % und etwas mehr geführt. Die Rentner haben durch das Zwanzigste und das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz ein großes Opfer für die sogenannte Konsolidierung der Rentenfinanzen gebracht.
    Die CDU/CSU begrüßt auch die Neuregelung des Auslandsrentenrechts. Die Neuregelung ist so gestaltet, daß weder die Beitragszahler im Bundesgebiet über Gebühr belastet noch die Ausländer im Ausland in ihren Rentenansprüchen allzu stark eingeschränkt werden.
    Abgelehnt wird von der CDU/CSU der Teil des Gesetzes, der die Krankenversicherung der Rentner betrifft. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen einen Weg zeigt, wie sie die insgesamt wenig befriedigende Regelung aufschieben können, ohne das Gesicht zu verlieren.

    (Zuruf des Abg. Dr. Faltlhauser [CDU/ CSU])

    — Sie meinen, Herr Faltlhauser: so man Gesicht, Profil hat. Ich gebe Ihnen völlig recht: Das ist nicht vorhanden.
    Da der KVdR-Teil des Gesetzes ohnehin erst 1983 in Kraft treten soll, eine Eilbedürftigkeit also nicht vorliegt, könnte eine Neuregelung auch im Frühjahr in einem gesonderten Gesetz mit einem ausgereiften Konzept erfolgen

    (Zuruf des Abg. Glombig [SPD])

    — ich verstehe Sie natürlich, verehrter Herr Kollege —, das auch organisatorisch mit den betroffenen Verbänden abgestimmt ist, im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten wird. Die in diesem Gesetz enthaltene Regelung ist zu kompliziert und zu kosten- und verwaltungsaufwendig. Sie schätzen die Einnahmen auf 800 Millionen DM. Die Sachverständigen schätzen die Kosten für Verwaltung und Eintreibung auf 600 Millionen DM. Man muß sich einen solchen Unsinn einmal vorstellen; genau das aber enthält Ihre Vorlage. Es gibt keinen Sachverständigen, der etwa dieser Regelung seine Zustimmung geben wird. Natürlich wird das auch die sachverständige Opposition nicht tun.
    Das Verfahren der Einziehung der Beiträge auf der Grundlage von Versorgungsbezügen und die Abgrenzung von beitragspflichtigen und nicht beitragspflichtigen Versorgungsbezügen sind umstritten. Die Bürger draußen verstehen nicht, warum sie plötzlich von Alterseinkünften Beiträge zur Krankenversicherung zahlen sollen, die bisher beitragsfrei waren und nunmehr nur deshalb beitragspflichtig werden sollen, weil die Betroffenen zufällig eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
    Die Argumente, die ich in der ersten Lesung hier ausführlich gegen die KVdR-Regelung ausgebreitet habe, treffen auf die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung verabschiedete Regelung nach wie vor zu; denn die Regierungsparteien haben trotz heftiger Kritik aller Betroffenen im Anhörungsverfahren an den kritischen Punkten nichts geändert. Die Krankenversicherungsneuregelung wird zu größeren Verwerfungen und Auseinandersetzungen im Krankenversicherungswesen führen und auch die Wettbewerbsposition der einzelnen Kassenarten stark verändern. Eine Orientierung und Einrichtung auf langfristige Regelungen ist für den Bürger nicht möglich, da das Krankenversicherungsrecht nach den Vorstellungen der SPD mit Sicherheit spätestens ab 1985 wiederum geändert werden soll.
    Auch der Sozialbeirat, eine hohe sachverständige Institution, hat vor einer übereilten Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner gewarnt, da sie die langfristige Neuordnung des Rentenrechts unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in einer gewissen Richtung präjudizieren würde.
    Um alles richtig zurechtbiegen zu können, hat man dann § 1272 der Reichsversicherungsordnung zusätzlich geändert. Man sagt in der Regierungsvorlage — ich zitiere —: „einschließlich des Zuschusses für die Krankenversicherung der Rentner". — Das sind inhaltsschwere Worte. In der Rentenniveausicherungsklausel wird der Zuschuß für die KVdR als Rentenbestandteil mitgerechnet. Man hätte sonst das Verfahren nach dem Gesetz über die Niveausicherung einleiten müssen. Der Sozialbeirat sagt dazu in einer kritischen Stellungnahme:
    Er
    — der Sozialbeirat —
    sieht es allerdings als recht problematisch an, wenn die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner nunmehr bei dem gemäß § 1272 RVO zu sichernden Rentenniveau als Bestandteil der Rente mitgerechnet werden und diese Klausel materiell bei einem niedrigeren Rentenniveau als bisher greift.
    Das hat der Sozialbeirat vor Abschluß der Beratungen gesagt.



    Franke
    Ich darf Ihnen hier noch ein Zitat aus dem „Handelsblatt" vom 1. Oktober bringen: Rentenniveau ist drastisch gesunken. — Das sind die Folgen Ihrer Politik. Weiter sagt der Sozialbeirat zur Regelung der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner und der Einbeziehung von zusätzlichen Alterseinkommen in die Krankenversicherungspflicht:
    In diesem Zusammenhang ist davor zu warnen, die Lösung grundsätzlicher Probleme der Alterssicherung, z. B. der Verteilungsrelation zwischen Rentnern und Erwerbstätigen und damit der Höhe des Rentenniveaus sowie der Gleichbehandlung verschiedener Einkünfte, durch isolierte Regelungen im Bereich der Krankenversicherung der Rentner zu präjudizieren. Diese Fragen sind vielmehr im Gesamtzusammenhang unter langfristigen Aspekten und unter Zielrichtung einer Harmonisierung der Alterssicherungssysteme zu sehen.
    Das war ein Argument der Union, schon bevor sich der Sozialbeirat nicht zu dieser Äußerung hinreißen ließ, sondern im wahrsten Sinne des Wortes unsere Auffassungen unterstützte. Aber Bundesregierung und Koalitionsfraktionen hören nicht auf uns. Auch wenn es falsch ist, was Sie vorschlagen, so muß es verabschiedet werden, weil sonst das komplizierte Koalitionsgefüge zusammenbricht. Wir sehen das an den Beratungen der letzten Tage und Wochen: Jedem war klar, daß das, was wir beraten, keine klaren Zahlengrundlagen mehr hatte.
    Ich nenne noch ein anderes Beispiel. Da wird uns ein Antrag zum Rentenanpassungsgesetz 1982 vorgelegt, der im Grunde genommen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun hatte. Es ging um die nachträgliche Korrektur von Ausbildungszeiten und ihre Anrechnung für die Höhe der Rente. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf 70 bis 100 Millionen DM für die Zeit ab 1978 bis 1984. Hier ist unverkennbar ein Zusammenspiel zwischen dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesverfassungsgericht zu erkennen. Hier drohte wohl eine erneute verfassungsrechtliche Korrektur eines Beschlusses von SPD und FDP aus dem Jahre 1978. Durch die hier angezeigte Änderung — wir haben dieser Änderung natürlich zugestimmt, weil es unserer ursprünglichen Auffassung entsprach — unterlief man einen möglichen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts.

    (Wehner [SPD]: Was Sie sagen, ist reif fürs Kabarett! — Zuruf des Abg. Egert [SPD] — Weitere Zurufe von der SPD)

    Ich will damit sagen, daß Sie die Arbeitsweise dieser Bundesregierung allein an diesem einzigen Punkt sehen: Mal rein in die Kartoffeln, mal raus aus den Kartoffeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weil das Verfassungsgericht droht, hier gebe es wieder einen Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze, wird etwas korrigiert, vor dessen Änderung wir 1978 gewarnt haben. Ich erwähne das, weil all das, was Sie hier machen, mit heißer Nadel genäht worden ist.
    Alles in allem handelt es sich um Flickschusterei in der Sozialpolitik. Das Wort „Flickschusterei" stammt nicht von uns, sondern von Schmidt (Kemp-ten), allerdings in einem anderen Zusammenhang. Es handelt sich also um Flickschusterei in der Sozialpolitik.

    (Zurufe von der SPD)

    — Meine Damen und Herren, ich habe auf Ihre Reaktion gewartet. Er sprach über Flickschusterei von sozialpolitischen Vorstellungen der SPD und des Herrn Bundesarbeitsministers, und daher gehört es noch hier hinein.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    — Sie tun mir immer den Gefallen und gehen darauf ein, so daß ich das noch einmal unterstreichen kann. Wir haben Flickschusterei in der Wirtschaftspolitik, Flickschusterei in der Finanzpolitik.

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Die reinste Schusterinnung!)

    Die mangelnde Regierungsfähigkeit der Koalition hat große Probleme geschaffen. Der Bürger ist der Leidtragende dieser Politik. Die gegenwärtigen Probleme belasten auch oder ganz besonders die zukünftigen Generationen. Sie, von der SPD und von der FDP, werden die anstehenden Probleme auch im Bereich der Sozialpolitik nicht lösen können.
    Wir stimmen der Rentenanpassung zu. Das ist eine alte Forderung der Union. Wir haben 1957 die bruttolohnbezogene Rente geschaffen, und Sie haben sie für drei Jahre ausgesetzt, meine Damen und Herren.

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Unerhört!)

    Wir stimmen der Änderung des Auslandsrentenrechts zu. Den KVdR-Teil und die Einbeziehung von Zusatzeinkommen in die Beitragspflicht lehnen wir ab. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Heyenn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe immer den Eindruck, Herrn Kollegen Franke macht es Freude, daß wir auch in der Rentenversicherung schwierigen Zeiten entgegengehen. Ich konstatiere das immer mit Betroffenheit.

    (Franke [CDU/CSU]: Es tut Ihnen wohl weh, wenn wir die Wahrheit sagen?)

    Es ist für uns von großer Bedeutung, daß wir dennoch zum 1. Januar 1982 zur bruttolohnbezogenen Anpassung zurückkehren, daß die Renten in der Rentenversicherung zum 1. Januar nächsten Jahres um nahezu 5,8, genau um 5,76 % erhöht werden. Wir erfüllen das Versprechen, das wir 1978 gegeben und 1980 im Wahlkampf wiederholt haben. Sie sehen, daß wir auch in schwierigen Zeiten unser Wort halten. Eugen Glombig hat von dieser Stelle aus am 8. Juni 1978 gesagt: „1982 findet ein automatischer Übergang zurück zur bruttolohnbezogenen Anpas-



    Heyenn
    sung statt." Um das zu realisieren, beraten wir heute morgen den entsprechenden Gesetzentwurf.
    Mit der Bruttoanpassung 1982 wird das Rentnereinkommen stärker erhöht, als es den Nettoreallohnsteigerungen entspricht. Das ist gerechtfertigt, das ist auch nötig; denn wir wissen alle, daß sich ein Rückstand ergeben hat, den wir nunmehr teilweise aufholen wollen.
    Wir betrachten es als eine Leistung von besonderem Wert, daß die Frage der Rentenanpassung hier und heute entschieden wird und daß es uns gelungen ist, sie aus der laufenden, teilweise schmerzlichen Kürzungsdiskussion herauszuhalten. Das war nicht immer leicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir begrüßen weiter, daß der Dynamisierungsverbund mit der Kriegsopferversorgung erhalten geblieben ist, den diese Koalition eingeführt hat; denn auch die Kriegsopferversorgung steigt um 5,76 % zum Januar nächsten Jahres.

    (Beifall bei der SPD — Frau Hürland [CDU/ CSU]: Aber erst auf Betreiben der Verbände!)

    Doch nun zum Krankenversicherungsbeitrag der Rentner, bei dem ich nichts Übereiltes empfinden kann; denn darüber haben wir bereits in den Beratungen zum 20. und 21. Rentenanpassungsgesetz gesprochen. Das steht schon im Gesetz. Im übrigen: Wer von Flickschusterei spricht, Herr Kollege Franke, dem sei gesagt, daß das eine ganz nützliche Sache ist. Wir brauchen das. Heute nennt man das Recycling. Nur, wir haben einen Antrag der CDU/CSU vorliegen, mit dem erreicht werden soll, daß aus dem vorliegenden Entwurf die Bestimmungen über den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner herausgelöst werden sollen. Die CDU/CSU bedenkt allerdings in keiner Weise, was dieser Antrag bedeutet; denn sollte das, was Sie vorgelegt haben, Gesetz werden — es wird ja kein Gesetz, wie wir wissen —, so gelten die Vorschriften des 21. Rentenanpassungsgesetzes weiter. Und darin steht, daß wir den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner zum 1. Januar 1982 einführen.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Da können Sie einmal sehen, wie man sich darauf verlassen kann!)

    — Da können Sie einmal sehen, wer hier wie arbeitet. Ich betrachte das, was Sie uns mit Ihrem Antrag zumuten, als in hohem Maße oberflächlich und unseriös.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir wollen eine sinnvolle und systematische Lösung der Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung. Wir wollen weg von dem scheinbar kostenlosen Krankenversicherungsschutz, den die Rentner heute haben. Das führt häufig zu Mißverständnissen. Wir wollen einen klar erkennbaren Beitrag, der hilft, den Generationenvertrag verständlicher zu machen, die Generationensolidarität zu festigen.
    Wir haben ein klares Konzept; denn Rentner, die nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bleiben belastungsfrei, sie zahlen keinen Pfennig mehr. Wir machen die Zusatzeinkommen — betriebliche Altersversorgung, Beamtenpensionen, Zusatzversorgungsrenten und ähnliches — versicherungspflichtig. Eine maßvolle Belastung ergibt sich, weil wir nur den halben Beitragssatz anwenden. Das ist gerecht und sozialpolitisch geboten. Es führt zu einer gerechteren Einkommensverteilung innerhalb der Gruppe der Bezieher von Alterseinkommen, die die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU offenkundig nicht wollen.
    Für uns wird es auch bei den Beamtenpensionen keine Ausnahme geben. Wir halten es für allen Gerechtigkeitsvorschlägen Hohn sprechend, was der Bundesrat mit seiner CDU/CSU-Mehrheit vorgeschlagen hat, nämlich die Beamtenpensionen herauszunehmen, wohl aber die Betriebsrenten mit dem zusätzlichen Beitrag zu belasten.
    Wir haben eine praktikable Regelung gefunden, indem die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner direkt von den Rentenversicherungsträgern gezahlt werden. Wir haben Konsequenzen aus den Anhörungen der Verbände gezogen, indem wir überbürokratische Regelungen vermieden haben.
    Die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Kollege Franke, stimmen doch nicht. Sie wissen genau, daß bei der Einführung einer solchen Sache hohe Anlaufkosten entstehen, daß diese aber nicht auf Dauer bestehenbleiben.

    (Egert [SPD]: Jawohl!)

    Ich brauche dieses System doch nicht jedes Jahr neu einzurichten.
    Meine Damen und Herren, wir sind uns in diesem Hause einig über den Krankenversicherungsbeitrag. Wir streiten uns nur über seine Form. Die CDU/ CSU fordert seit Jahren die Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags, die Abschmelzung des Zuschusses zur Krankenversicherung der Rentner.
    An diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie nur herumgenörgelt; eine Alternative von Ihnen habe ich nicht gesehen. Sie mochten nicht zustimmen, aber Sie hatten dem auch nichts entgegenzusetzen. Schließlich haben Sie sich, wie ich meine, mit Ihrer Forderung nach Abkoppeln und Vertagen ins Abseits begeben.
    Lassen Sie mich kurz die weiteren Änderungen ansprechen. Ich will die Fragen der Verbesserungen im Auslandsrentenrecht nicht vertiefen, sondern nur sagen, daß wir eine den Forderungen des Verfassungsgerichts gerecht werdende Lösung gefunden haben.
    Wir bewerten Zurechnungszeiten neu — Herr Kollege Franke hat darauf hingewiessen — für einen kleinen Teil von Rentnern, die vorzeitig berufs- oder erwerbsunfähig werden.
    Ich muß auf die interfraktionelle Entschließung zu den sogenannten Hachscharah-Zeiten hinweisen. Dies ist ein schwieriges Problem, das wir in der Kürze der Zeit im Ausschuß nicht in den Griff bekommen konnten. Es handelt sich hier um eine mögliche Versicherungslücke für einen kleinen Teil in



    Heyenn
    der NS-Zeit verfolgter jüdischer Mitbürger. Wir wollen diese Regelung 1983 nachholen und haben die Bundesregierung daher aufgefordert, mit dem nächsten Rentenanpassungsgesetz eine entsprechende Regelung vorzuschlagen. Wir glauben, daß es nötig ist, hier Lücken zu schließen. Ich danke insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion, die sich dafür intensiv eingesetzt haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Kollege Franke hat die Finanzsituation sehr ausführlich geschildert. Lassen Sie mich nur darauf hinweisen, daß die Rentenkonsolidierungen 1977 und 1978 die Rentenversicherungsfinanzen auf eine ziemlich solide Grundlage gestellt haben. Wären wir damals Ihren Vorschlägen mit der Einführung eines echten Krankenversicherungsbeitrags gefolgt, hätten wir heute Milliarden weniger in den Kassen der Rentenversicherung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir wollen nicht verhehlen, daß die finanzielle Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung durch die einmalige Kürzung des Bundeszuschusses um 3,5 Milliarden DM und durch die geplante Senkung des Beitragssatzes für weitere zwei Jahre beeinträchtigt ist. Aus sozialpolitischer Sicht ist schmerzlich, was hier passiert, aber ich glaube, da es zeitweilig begrenzt ist, ist es hinnehmbar. Ich muß allerdings auch sagen, daß es nicht hinnehmbar wäre, wenn dies nach drei Jahren dann erneut fortgeschrieben würde. Dies könnte die Rentenversicherung nicht mehr verkraften. Ich sage das an die Adresse derjenigen, die vielleicht entsprechend überlegen.
    Es hieße im übrigen, den Kopf in den Sand zu stekken, würde man heute jedes Nachdenken über die Rentenfinanzen in den kommenden Jahren ausschließen. Wir wissen alle, welche Abhängigkeiten es von der wirtschaftlichen Entwicklung gibt. Ich möchte entschieden davor warnen, den Vorschlägen der CDU/CSU zu folgen, über die heute morgen hier gar nicht gesprochen worden ist. Die CDU will ja die Rentenversicherungsbeiträge der Bundesanstalt für Arbeit für Arbeitslose auf Dauer reduzieren. Die Beiträge sollen nicht mehr nach dem Bruttoeinkommen, sondern von der Nettoleistung der Bundesanstalt bezahlt werden.

    (Franke [CDU/CSU]: Können Sie sich vorstellen, Herr Kollege Heyenn, daß wir darüber noch einmal beraten müssen, weil Sie es in einem anderen Gesetzentwurf gebracht haben?)

    — Sicher. Nur, Herr Kollege Franke, wer so wie Sie die finanzielle Situation beklagt und dann — wenn auch in anderem Zusammenhang — Vorschläge unterbreitet, die jährliche Mindereinnahmen der Rentenversicherung von 3 Milliarden DM und der Krankenversicherung von 2 Milliarden DM vorsehen, der ist für mich unbegreiflich

    (Zuruf von der SPD: Unglaubwürdig!) in seinem politischen Handeln.


    (Beifall bei der SPD)

    Wissen Sie, dies bedeutet nämlich nicht nur jährlich 3,1 Milliarden DM weniger in der Rentenversicherung, dies bedeutet bis 1995 einen Fehlbetrag in der Schwankungsreserve von 50 bis 60 Milliarden DM.