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    Plenarprotokoll 9/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Inhalt: Eintritt des Abg. Boroffka in den Deutschen Bundestag 3295A Begrüßung des Generalsekretärs des Europarates, Dr. Franz Karasek 3316 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 9/853 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 3306 C Jahn (Marburg) SPD 3308 B Engelhard FDP 3310 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn — Drucksache 9/871 — in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Friedens- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung und Gewährleistung der Meinungsfreiheit — Drucksache 9/874 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 3311 D Brandt SPD 3317 A Mischnick FDP 3321 D Schmidt, Bundeskanzler 3324 C Dr. Kohl CDU/CSU 3330 A Brandt (Grolsheim) SPD 3338 D Dr. Wörner CDU/CSU 3342 A Genscher, Bundesminister AA 3343 D Namentliche Abstimmung 3344 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes — Drucksache 9/572 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/856 — 3346 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen — Drucksache 9/634 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/864 — 3346 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 9/836 — 3346 C Beratung der Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/816 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/851 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/855 — 3346 C Fragestunde — Drucksache 9/860 vom 2. Oktober 1981 — Auffassung des Bundeswirtschaftsministers Dr. Graf Lambsdorff über die sowjetischen Interessen in Afghanistan MdlAnfr 25 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . .3295 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3295B, D Auswirkungen der Stahlpreiserhöhungen auf mittelständische Stahlverarbeiter MdlAnfr 27, 28 02.10.81 Drs 09/860 Glos CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . . 3295D, 3296 B, C, D, 3297 A, B, C, D, 3298A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 3296 A, B, 3297B, C ZusFr Urbaniak SPD 3296 C, 3297 D ZusFr Tillmann CDU/CSU . . . 3296C, 3297C ZusFr Jansen SPD 3296 D ZusFr Zeitler SPD 3297 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3297 D Situation der deutschen Textilindustrie MdlAnfr 29 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Spöri SPD Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 3298 A, C, D, 3299 B, C, D, 3300 A ZusFr Dr. Spöri SPD 3298B, C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3298 D ZusFr Urbaniak SPD 3299A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3299 C ZusFr Bindig SPD 3299 D ZusFr Menzel SPD 3299 D ZusFr Dr. Jens SPD 3299 D ZusFr Feile SPD 3300 A Stand der Verhandlungen über das Welttextil-Abkommen MdlAnfr 30 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Spöri SPD Antw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 3300 A, C, D, 3301 A,B,C ZusFr Dr. Spöri SPD 3300 C ZusFr Dr. Soell SPD 3300 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3300 D ZusFr Auch SPD 3301 A ZusFr Bindig SPD 3301 B ZusFr Dr. Jens SPD 3301 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3301 C Einsparungen im Agraretat bei Kürzung der Subventionen und der Sozialausgaben um je 5 v. H. MdlAnfr 33 02.10.81 Drs 09/860 Bredehorn FDP Antw PStSekr Gallus BML 3302A, B ZusFr Bredehorn FDP 3302A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 3302 B Einkommensverbesserung in der französischen Landwirtschaft sowie Einkommensminderung in der deutschen Landwirtschaft MdlAnfr 35, 36 02.10.81 Drs 09/860 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 3302C, 3303 A, B, D, 3304A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 3303A,D ZusFr Bredehorn FDP 3304 A ZusFr Susset CDU/CSU 3304 A Vergabe eines Forschungsauftrags an Dr. Klaus Traube; Auswertung und Erhältlichkeit der Forschungsberichte MdlAnfr 37, 38 02.10.81 Drs 09/860 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . 3304 C, D, 3305A,B ZusFr Weirich CDU/CSU . . . 3304D, 3305A,B Anzahl der vom Forschungsministerium seit 1973 vergebenen Gutachten; Folgerungen aus diesen Gutachten MdlAnfr 39, 40 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Bugl CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 3305 B, C, D ZusFr Dr. Bugl CDU/CSU 3305 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 III Endlagerung radioaktiven Abfalls im Salzbergwerk Asse MdlAnfr 42 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 3306 A Nächste Sitzung 3346 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3347* C Anlage 3 Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 24 02.10.81 Drs 09/860 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3348* B Anlage 4 Beteiligung der Bundesregierung an den Gesprächen über eine Zusammenarbeit zwischen den Stahlunternehmen Krupp und Hoesch bzw. der bundeseigenen Salzgitter AG MdlAnfr 26 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 3348* C Anlage 5 Übernahme der Aufgaben eines nationalen Mineralölunternehmens durch die VEBA nach Zusammenschluß mit der Gelsenberg AG; Stellung der VEBA auf dem Mineralölmarkt MdlAnfr 31, 32 02.10.81 Drs 09/860 Menzel SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 3348* D Anlage 6 Stellungnahme der Bundesregierung zur Umweltstudie „The Global 2000 Report to President" MdlAnfr 41 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3349* B Anlage 7 Haltung der Bundesregierung zur Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 43, 44 02.10.81 Drs 09/860 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3349* C Anlage 8 Auffassung der Bundesregierung zur Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 45 02.10.81 Drs 09/860 Krey CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3349* D Anlage 9 Auffassung des Bundeskanzlers über die am 10. Oktober 1981 in Bonn stattfindende Demonstration MdlAnfr 46 02.10.81 Drs 09/860 Zierer CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3349* D Anlage 10 Deutschlandbild bei den in der Bundesrepublik stationierten US-Soldaten MdlAnfr 47 02.10.81 Drs 09/860 Herberholz SPD SchrAntw StSekr Becker BPA 3350" A Anlage 11 Verweigerung der Einreise für einen Journalisten der „Welt" zur Berichterstattung über die Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR MdlAnfr 48 02.10.81 Drs 09/860 Schulze CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3350* B Anlage 12 Bedrohung der Existenz der Zeitung „La Prensa" in Nicaragua MdlAnfr 50 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3350* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Anlage 13 Einziehung von Außenständen der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 51, 52 02.10.81 Drs 09/860 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3351*A Anlage 14 Arbeitmarktsituation in Nordrhein-Westfalen; Auswirkungen der Verhandlungen über die Verlängerung des Welttextilabkommens auf diese Region MdlAnfr 53, 54 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3351* B Anlage 15 Versicherungsmathematischer Abschlag für vorgezogenes Altersruhegeld bei 60 und 63 Jahren; statistische Angaben über den Krankenstand in einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung MdlAnfr 55, 56 02.10.81 Drs 09/860 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3351* D Anlage 16 Belastung der Zeitungsverlage durch die beabsichtigte Aufhebung der Versicherungsfreiheit von geringfügiger Beschäftigung MdlAnfr 57 02.10.81 Drs 09/860 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3352* A Anlage 17 Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 58, 59 02.10.81 Drs 09/860 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3352* B Anlage 18 Existenz von Richtzahlen für Prüfungsverfahren des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt Würzburg MdlAnfr 62 02.10.81 Drs 09/860 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3352* C Anlage 19 Existenz von Richtzahlen für das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr 63, 64 02.10.81 Drs 09/860 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3353* A Anlage 20 Einladung kommunistischer und linksextremistischer Redakteure zum Bundeswehrmanöver „colt fire" MdlAnfr 65, 66 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3353* B Anlage 21 Einladung kommunistischer und linksextremistischer Redakteure zum Bundeswehrmanöver „colt fire" MdlAnfr 67, 68 02.10.81 Drs 09/860 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3353* C Anlage 22 Überlassung ausgesonderten Bundeswehrmaterials an verschiedene Hilfsorganisationen MdlAnfr 69 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3353* D Anlage 23 Ersatzteilmangel bei Bell-Hubschraubern auf dem Bundeswehrflughafen Husum MdlAnfr 70 02.10.81 Drs 09/860 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3354* A Anlage 24 Äußerungen von Generalmajor a. D. Vollmer zum Verfassungsauftrag der Bundeswehr; Beeinträchtigung militärischer Nachrichtenverbindungen durch den „Elektro-Magnetischen Impuls (EMP)" hoch über der Erdoberfläche gezündeter Atombomben MdlAnfr 71, 72 02.10.81 Drs 09/860 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3354* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 V Anlage 25 Entlassung öffentlich geführter Familienferienstätten aus der Zweckbindung; Kindesmißhandlungen und -tötungen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 73, 74 02.10.81 Drs 09/860 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 3354* C Anlage 26 Unterhaltsleistungen für Aussiedlerkinder in Förderschulen aus dem Garantiefonds MdlAnfr 75 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 3354*D Anlage 27 Zusagen der Bundesregierung zum Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals gegenüber Österreich und der bayerischen Staatsregierung MdlAnfr 76, 77 02.10.81 Drs 09/860 Fellner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3354* D Anlage 28 Besetzung der Stelle des Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich mit einem Juristen MdlAnfr 80, 81 02.10.81 Drs 09/860 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3355* A Anlage 29 Verbesserung des Personennahverkehrs durch Sonderfahrspuren für Linienbusse; Verbesserung der öffentlichen Verkehrsbedingungen im ländlichen Raum und Verhinderung der weiteren Stillegung von Bundesbahnstrecken MdlAnfr 82, 83 02.10.81 Drs 09/860 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3355* B Anlage 30 Bereitstellung kostenloser Ausbildungsmittel gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes im Bereich der Bundesbahn MdlAnfr 84 02.10.81 Drs 09/860 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3355* D Anlage 31 Einsatz von Sonderzügen der Bundesbahn im Zusammenhang mit der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 85 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3355* D Anlage 32 Einsatz von Sonderzügen der Bundesbahn im Zusammenhang mit der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 86, 87 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3356* A Anlage 33 Bekämpfung übermäßigen Lärms im Straßenverkehr, insbesondere technisch manipulierter Krafträder und Kraftfahrzeuge MdlAnfr 88, 89 02.10.81 Drs 09/860 Meininghaus SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3356* B Anlage 34 Ausstattung öffentlicher Fernsprecher zur Führung von Auslandsgesprächen MdlAnfr 90 02.10.81 Drs 09/860 Herberholz SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 3356* D Anlage 35 Ausfallzeiten bei der Bundespost und der Bundesbahn durch Freistellung von Personalratsmitgliedern, Fortbildungsmaßnahmen, Kuren und Krankheiten; Ausbildung der Nachwuchskräfte für den einfachen VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 und mittleren Postdienst nach dem Berufsbildungsgesetz MdlAnfr 91, 92 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3356* D Anlage 36 Auswirkungen des Bindungswegfalls bei Sozialwohnungen auf den freifinanzierten Mietwohnungsbau; Finanzierung von Neubauten mit vorzeitig zurückgeflossenen Darlehensmitteln MdlAnfr 93, 94 02.10.81 Drs 09/860 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3357*C Anlage 37 Auswirkungen eines pauschalen Abbaus der Mietvorteile für ältere Sozialwohnungen auf die Mieter; Auswirkungen pauschaler Zinsanhebungen im älteren sozialen Mietwohnungsbestand MdlAnfr 95, 96 02.10.81 Drs 09/860 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3357* D Anlage 38 Versorgung der ländlichen Räume und der Ballungsgebiete mit Sozialwohnungen; Nutzerstruktur MdlAnfr 97, 98 02.10.81 Drs 09/860 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3358* A Anlage 39 Mietsteigerungen für und Verfügbarkeit von Sozialwohnungen bei Bindungswegfall infolge vorzeitiger Darlehensrückzahlung MdlAnfr 99, 100 02.10.81 Drs 09/860 Waltemathe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3358* D Anlage 40 Gefährdung des Grund- und Trinkwassers insbesondere durch Mineraldünger MdlAnfr 101, 102 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3359* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3295 57. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1981 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 9. 10. Dr. Ahrens* 9. 10. Dr. Althammer* 9. 10. Dr. Arnold 9. 10. Becker (Nienberge) 9. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Boroffka 9. 10. Broll 9. 10. Büchner (Speyer) * 9. 10. Bühler (Bruchsal) 9. 10. Burger 9. 10. Dr. Dregger 9. 10. Dr. Ehrenberg 9. 10. Eickmeyer* 9. 10. Dr. Enders* 9. 10. Eymer (Lübeck) 9. 10. Dr. Geßner* 9. 10. Grüner 9. 10. Dr. Häfele 9. 10. Hauck 9. 10. Dr. Holtz* 9. 10. Dr. Hubrig 9. 10. Ibrügger** 9. 10. Kittelmann* 9. 10. Frau Krone-Appuhn 9. 10. Lemmrich* 9. 10. Lenzer* 9. 10. Leuschner 9. 10. Dr. Willer* 9. 10. Müller (Wadern) * 9. 10. Frau Pack* 9. 10. Pensky* 9. 10. Dr. Pinger 9. 10. Reddemann* 9. 10. Rösch* 9. 10. Roth 9. 10. Dr. Schäuble* 9. 10. Frau Schlei 9. 10. Schluckebier* 9. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Schmidt (Würgendorf) * 9. 10. Schulte (Unna) * 9. 10. Dr. Schwörer 9. 10. Dr. Solms 9. 10. Spranger 9. 10. Dr. Sprung* 9. 10. Topmann* 9. 10. Dr. Unland* 9. 10. Dr. Vohrer* 9. 10. Dr. Warnke 9. 10. Dr. Wittmann* 9. 10. Baron von Wrangel 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Zehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 9/697) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1981 bis 1984 (Drucksache 9/755) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Straßenbaubericht 1980 (Drucksache 9/812) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG) hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 9/888) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Innenausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit 3348* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 9/889) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982 — VStÄndG 1982) hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 9/890) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Die in Drucksache 9/859 unter Nummer 7 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Ausbildungsprogramms (1982 bis 1986) auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion wird als Drucksache 9/866 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 24): Warum hat die SPD-geführte Bundesregierung in den vergangenen zwölf Jahren niemals dem Deutschen Bundestag eine Erhöhung der Kilometerpauschale vorgeschlagen? Wie Sie wissen, ist die Kilometerpauschale für Pkw's mit Wirkung ab 1967 aus verkehrspolitischen und haushaltspolitischen Gründen von vorher 0,50 auf 0,36 DM je Entfernungskilometer herabgesetzt worden. Dies geschah im Jahre 1967 unter der Regierungsmitverantwortung von CDU und CSU. Die für die Herabsetzung der Pauschale maßgebenden Gründe bestanden in den folgenden Jahren unverändert fort. Gleichzeitig weise ich darauf hin, daß in den vergangenen 12 Jahren auch keine Gesetzentwürfe der Opposition zur Erhöhung der Kilometerpauschale eingebracht worden sind. Es hat in den vergangenen 12 Jahren zwar zahlreiche Anfragen zur Höhe der Kilometerpauschale gegeben, aber nur einen einzigen Gesetzentwurf; dieser kam im Jahre 1979 vom Bundesrat und hatte die Umwandlung der km-Pauschale in eine Entfernungspauschale unter Beibehaltung der 36 Pf pro Entfernungskilometer zum Ziel (Drucksache 8/3242). Eine Anhebung der km-Pauschale bedeutete somit auch dieser Gesetzentwurf des Bundesrates nicht. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 26): In welcher Weise ist die Bundesregierung an den nach ihrer eigenen Auskunft gegenwärtig stattfindenden Gesprächen über eine künftige Zusammenarbeit zwischen den Stahlunternehmen Krupp und Hoesch bzw. dem bundeseigenen Salzgitter-Konzern beteiligt, und welche Ergebnisse strebt sie dabei an oder sind bereits erreicht? Die Bundesregierung ist an den Gesprächen von Krupp und Hoesch zur Restrukturierung der jeweiligen Stahlbereiche nicht beteiligt; die Unternehmen haben die Bundesregierung jedoch über ihre Bemühungen, tragfähige Unternehmenskonzepte zu erarbeiten, unterrichtet. Soweit bekannt, haben hingegen noch keine Gespräche der beiden genannten Unternehmen mit der Peine-Salzgitter AG über eine Kooperation stattgefunden. Die Bundesregierung erwartet entsprechend ihrem Beschluß vom 30. Juli 1981, daß die Unternehmensgespräche tragfähige Konzepte zur eigenverantwortlichen Bewältigung der Strukturanpassungsprozesse in der Stahlindustrie zum Ergebnis haben. Sie wertet positiv, daß auch unternehmensübergreifende Maßnahmen in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 31 und 32): Hält die Bundesregierung an der beim Zusammenschluß der VEBA AG und der Gelsenberg AG bekundeten Zielsetzung, daß dadurch die VEBA in die Lage versetzt werden soll, die Aufgaben eines nationalen Ölkonzerns zu übernehmen. fest, und hält sie es im nationalen Interesse für erforderlich, daß die VEBA ihren Anteil an der Mineralölverarbeitung, dem Vertrieb von Mineralölprodukten und an der Versorgung mit Mineralölprodukten beibehält bzw. ausbaut? Ist die Bundesregierung bereit, durch gezielte Maßnahmen sicherzustellen, daß die VEBA ihre jetzige Stellung auf dem Mineralölmarkt mindestens erhält und wegen der Wettbewerbsbenachteiligung. die durch die bei den Hauptkonkurrenten bei weitem nicht abgeschöpften „Windfallprofits" besteht, in der Verarbeitung und am Markt nicht zurückgedrängt oder gar verdrängt wird? Zu Frage 31: Die Bundesregierung hält die mit dem Zusammenschluß der VEBA AG und der Gelsenberg AG verfolgte Zielsetzung für verwirklicht, nämlich eine leistungsfähige deutsche Mineralölgruppe zu schaf- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3349* fen, die als vollwertiger Partner in der internationalen Kooperation insbesondere auch mit den Förderländern auftritt. Die VEBA Öl AG verfügt als eine der größten auf dem deutschen Markt tätigen Mineralölgesellschaften über einen beträchtlichen Anteil sowohl an den inländischen Mineralölverarbeitungskapazitäten wie auch am Vertrieb von Mineralölprodukten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dies auch in Zukunft so sein wird. Dabei steht die VEBA Öl AG im Wettbewerb mit anderen, den deutschen Markt versorgenden Gesellschaften und unterliegt grundsätzlich den gleichen Rahmenbedingungen. Zu Frage 32: Die Bundesregierung hält gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Stellung der VEBA Öl AG auf dem deutschen Mineralölmarkt für nicht erforderlich. Was die von einem Teil der Mineralölgesellschaften in der Bundesrepublik erzielten Gewinne aus inländischer Erdöl- und Erdgasförderung betrifft, so hat sich die Bundesregierung bereits in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms für eine stärkere Abschöpfung der inländischen Fördergewinne ausgesprochen und deshalb den gesetzgebenden Körperschaften die Bestimmungen des Bundesberggesetzes vorgeschlagen. Das Bundesberggesetz tritt am 1. Januar 1982 in Kraft; seine Durchführung muß nach Auffassung der Bundesregierung abgewertet werden. Die Bundesregierung erwartet, daß die Bundesländer entsprechende Verordnungen rechtzeitig zum 1. Januar 1982 erlassen und dabei die Förderabgabe in einer Höhe festsetzen werden, die die jüngsten Entwicklungen auf dem Weltöl- und Welterdgasmarkt berücksichtigt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 41): Liegt die im März dieses Jahrs angekündigte Stellungnahme der Bundesregierung zum Inhalt und zu den Ergebnissen der Umwelt-Studie The Global 2000 Report to President" vom Juli 1980 inzwischen vor, und wann und in welcher Form ist mit ihrer Veröffentlichung zu rechnen? Die Bundesregierung hat zu dem umfangreichen Bericht „Global 2000 — Report to the President" eine vornehmlich als internes Arbeitspapier gedachte Stellungnahme vorbereitet, die sich vor allem mit den verwendeten Arbeitsmethoden und den Ergebnissen der Studie kritisch auseinandersetzt. Die Willensbildung bzw. Abstimmung zwischen den Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die ursprünglich von der US-Regierung beabsichtigte internationale Abstimmung über Ergebnisse und globale aus dem Bericht abzuleitende politische Konsequenzen von der Regierung Reagan nicht mehr aufgegriffen wurde. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 43 und 44): Werden Mitglieder der Bundesregierung an der großen Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn teilnehmen, und wie wird sich gegebenenfalls demgegenüber der Bundeskanzler verhalten? Wie ist die Aussage des Bundeskanzlers zu bewerten, er sei gegen Kundgebungen, wie beispielsweise die Friedensdemonstration am 10. Oktober in Bonn, die intern eine Kampfansage an die Regierung darstellen würden? Zu Frage 43: Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit „Nein". Damit entfällt eine Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage. Zu Frage 44: Der Bundeskanzler hat die in Ihrer Frage behauptete Aussage nicht gemacht. Vielmehr hat er wörtlich gesagt: „Aber ich muß die Beteiligung von Sozialdemokraten an Kundgebungen ablehnen, die als zwar öffentlich geführter, aber parteiintern gemeinter Kampf gegen die Politik der gemeinsam getragenen Regierung aufgefaßt werden wird." Anlage 8 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 45): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß — wie z. B. in der Bildzeitung vom 1. Oktober 1981 erklärt wird — derjenige, der am 10. Oktober in Bonn demonstriert, in Wahrheit gegen Abrüstung und Frieden demonstriert, dem Bundeskanzler in den Rücken fällt und in Wirklichkeit . sowjetischen Machtinteressen dient, und wenn ja, wird sie diese Auffassung so nachdrücklich deutlich machen, daß sie vor dem 10. Oktober 1981 in das Bewußtsein der Öffentlichkeit dringt? Sie beziehen sich in Ihrer Frage offenkundig auf ein Interview eines Mitglieds des Deutschen Bundestages in der Bildzeitung vom 1. Oktober 1981. Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, öffentliche Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu werten. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 46): Hält der Bundeskanzler seine Auffassung aufrecht, die Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn und die Teilnahme daran sei eine Kampfansage an die Politik der Bundesregierung, nachdem viele SPD- 3350* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 und FDP-Mitglieder erklärt haben, diese Demonstration diene dem Frieden, und ihre Absicht bekundet haben, an der Demonstration teilzunehmen? Der Bundeskanzler hat die in Ihrer Frage behauptete Aussage nicht gemacht. Vielmehr hat er wörtlich gesagt: „Aber ich muß die Beteiligung von Sozialdemokraten an Kundgebungen ablehnen, die als zwar öffentlich geführter, aber parteiintern gemeinter Kampf gegen die Politik der gemeinsam getragenen Regierung aufgefaßt werden wird." Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/890 Frage 47): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu einem objektiveren Deutschlandbild bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Soldaten beizutragen, nachdem anläßlich des diesjährigen NATO-Herbstmanövers eine Informationsbroschüre über die Bundesrepublik Deutschland durch die US-Streitkräfte verteilt wurde, in der sich das amerikanische Deutschlandbild als nicht der Realität entsprechend darstellte? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf Pressemeldungen, nach denen 7 000 Soldaten der 4. US-Division aus Fort Carson in Colorado vor ihrem Abflug zur Teilnahme an den NATO-Herbstmanövern eine Broschüre mit Verhaltensregeln übergeben wurde. Die Broschüre liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine gründliche Bewertung kann ich daher nicht abgeben. Die vorliegenden Pressemeldungen deuten darauf hin, daß die Broschüre gut gemeinte Ratschläge in salopper und ironischer Sprache vorgetragen hat. Die Bundesregierung gibt seit über zwanzig Jahren für hier stationierte alliierte Truppen eine Monatszeitschrift in englischer, französischer und niederländischer Sprache heraus. Die Gesamtauflage beträgt 132 000 Exemplare. In ihr wird kontinuierlich über die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland, über Geschichte und Kultur und über das Zusammenleben der Stationierungsstreitkräfte und der deutschen Bevölkerung informiert. Außerdem werden regelmäßig Informationsseminare für US-Offiziere veranstaltet oder gefördert. Die von Ihnen genannte Broschüre ist für die Bundesregierung kein Anlaß, eine zusätzliche Anstrengung zu unternehmen. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Schulze (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 48): Trifft es zu, daß die Abteilung für journalistische Beziehungen im DDR-Außenministerium einem Journalisten der „Welt" die Anreise zur Berichterstattung über die vom 18. September begonnene Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR in Güstrow-Mecklenburg verweigert hat, weil das Blatt in seiner Berichterstattung die DDR in Anführungsstriche setzt, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung bei der DDR-Regierung zu unternehmen, um derartige Zurückweisungen von Journalisten zukünftig zu verhindern? Es trifft zu, daß die Abteilung für journalistische Beziehungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik als einzigen Korrespondenten einen Vertreter der WELT von der Berichterstattung aus Güstrow mit der in Ihrer Frage genannten Begründung ausgeschlossen hat. Diese Behandlung eines Journalisten hält die Bundesregierung für unzulässig. Sie stützt sich bei dieser Bewertung auf die geltende Rechtslage. Sie ergibt sich erstens aus einem Teil des Grundlagenvertrages, nämlich dem „Briefwechsel über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972", und zweitens aus der Schlußakte von Helsinki. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR ist im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten vorstellig geworden. Sie hat unseren Standpunkt nachdrücklich vorgetragen und vor allem auf die Pflicht zur Gleichbehandlung der Journalisten hingewiesen. Die Bundesregierung wird wie bisher darauf bestehen, daß den Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West die vereinbarten Arbeitsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Bundesregierung wird ihre Interessen vertreten, wann immer dies notwendig wird. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 50): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Direktorat für Informationsmedien Nicaraguas am 29. September 1981 zum wiederholten Male angeordnet hat, die Herausgabe der Zeitung „La Prensa" für 48 Stunden einzustellen, wodurch die Existenz dieser einzigen freien Zeitung bedroht wird, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, über ihre diplomatische Vertretung in Nicaragua auf eine Erhaltung des pluralistischen Weges in diesem Land hinzuwirken? Der Bundesregierung ist das erneut angeordnete Erscheinungsverbot der Zeitung „La Prensa" für zwei Tage durch die nicaraguanische Regierung bekannt. Dieses Verbot steht nicht im Einklang mit dem unmittelbar nach der Revolution im Juli 1979 abgegebenen Bekenntnis der Regierung Nicaraguas zu Pluralismus und Demokratie. Die Bundesregierung bemüht sich über die Botschaft Managua und auf anderen ihr zur Verfügung stehenden Wegen — ich verweise in diesem Zusammenhang auf die verschiedentlichen Gespräche Bundesminister Gensehers mit seinem nicaraguanischen Amtskollegen d'Escoto —, auf die Erhaltung eines Mindestmaßes an pluralistisch-demokratischen Verhältnissen hinzuwirken. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3351* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 51 und 52): Sind Pressemeldungen zutreffend, denenzufolge die Bundesanstalt für Arbeit nicht in der Lage sein soll, fällige Außenstände in einer Größenordnung von über 1,5 Milliarden DM einzuziehen? Hat die Bundesregierung geprüft, ob es nicht sinnvoll wäre, zur Vermeidung von Zinsverlusten und zur Erhaltung der Liquidität die Außenstände durch private Inkassobüros einziehen zu lassen? Die von Ihnen angesprochenen Pressemeldungen sind mißverständlich. Sie beziehen sich auf Schwierigkeiten, die zu Beginn dieses Jahres bei der Zwangsvollstreckung der Forderungen der Bundesanstalt für Arbeit aufgetreten sind, wie mein Kollege Hermann Buschfort Herrn Kollegen Dr. Friedmann bereits im September auf eine Anfrage mitgeteilt hat. Seit dem 1. Januar 1981 sind an Stelle der Gemeinden bzw. der Landesfinanzverwaltungen grundsätzlich die Hauptzollämter für die Vollstreckung der Forderungen der Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Wegen der angespannten Haushaltslage hat die Bundesfinanzverwaltung erhebliche Schwierigkeiten, das für die neue Aufgabe erforderliche Personal bereitzustellen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist deshalb zur Zeit noch auf die Amtshilfe der bisher zuständigen Stellen angewiesen. Die zu Beginn dieses Jahres aufgetretenen Übergangsschwierigkeiten sind jedoch inzwischen weitgehend behoben. Die Rückflüsse aus Vollstreckungen haben wieder die gleiche Höhe wie vor dem 1. Januar 1981 erreicht. Eine Beauftragung von Inkassobüros hat die Bundesregierung nicht erwogen. Diese Büros können keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Im übrigen kann ich Ihnen zur Höhe der Außenstände mitteilen, daß diese bei der Bundesanstalt für Arbeit am 31. August 1981 1,4 Milliarden DM betrugen. Die Höhe der Außenstände erklärt sich insbesondere daraus, daß die Bundesanstalt für Arbeit als Trägerin der Konkursausfallversicherung verpflichtet ist, die rückständigen Arbeitsentgeltforderungen der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers weiterzuverfolgen; diese Forderungen machen mehr als 60 v. H. der Gesamtaußenstände aus. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 53 und 54): Gibt die Arbeitsmarktentwicklung der Standorte in Nordrhein-Westfalen nach Ansicht der Bundesregierung zu besonderer Sorge Anlaß? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation dieser Region weitere Belastungen des Arbeitsmarkts, die bei einem unbefriedigenden Fortgang der Beratungen über die Verlängerung des Welttextilabkommens drohen, nicht hingenommen werden können? Die Arbeitsmarktentwicklung im Land Nordrhein-Westfalen ist seit 1976 schlechter als die Entwicklung im gesamten Bundesgebiet. Die Entwicklung in den nordrhein-westfälischen Arbeitsamtsbezirken mit einem erheblichen Beschäftigtenanteil in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Coesfeld, Rheine, Krefeld, Wesel, Münster und Mönchengladbach) verlief dagegen in einer Wellenbewegung. Nach einer relativen Verbesserung in den Jahren 1976 bis 1978 hat sie sich seitdem wieder erheblich verschlechtert. Im September 1981 lag die Arbeitslosenquote in Rheine, Krefeld und Coesfeld über, in Wesel, Mönchengladbach und Münster unter dem Landesdurchschnitt. Allerdings ist der saisonübliche Rückgang der Arbeitslosigkeit im September gegenüber August 1981 in den genannten Bezirken überdurchschnittlich ausgefallen. Daraus kann aber noch keineswegs geschlossen werden, daß die Abwärtsentwicklung in den Textilstandorten gestoppt ist. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung mit Sorge und wird auch die weitere Entwicklung in den nächsten Monaten besonders beobachten. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen versichern, daß die Bundesregierung alles ihr Mögliche tun wird, um eine weitere Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation in den Textilstandorten zu verhindern. Sie wird insbesondere darauf drängen, daß das Welttextilabkommen weitergeführt wird, und dabei keine Regelungen akzeptieren, die für die in der Textil- und Bekleidungsindustrie beschäftigten Arbeitnehmer zu unvertretbaren Belastungen führen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 55 und 56): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie hoch der versicherungsmathematische Abschlag bei vorgezogenem Altersruhegeld bei 63 bzw. 60 Jahren sein müßte, und wie hoch er z. Z. in Praxis ist? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der im Schreiben vom 23. Juni 1981 vom BMA Ib2 — 1674.2 genannte Krankenstand nur die Anzahl der Krankentage beinhaltet, die über die Tage der Lohn- bzw. Gehaltszahlung wirksam wurden, und ist es richtig, daß es keinen statistischen Nachweis für die Ausfalltage gibt, die nur der Lohn- und Gehaltsfortzahlung unterlagen? Zu Frage 55: In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten nach anderen Grundsätzen berechnet, als sie für die private Lebensversicherung gebräuchlich sind. Das Rentenrecht sieht daher versicherungsmathematische Abschläge nicht vor. Zu Frage 56: Der in dem von Ihnen angesprochenen Schreiben erwähnte Krankenstand von 5,7 v. H. bezieht sich auf die Tage der Arbeitsunfähigkeit, d. h. sowohl auf Tage mit Lohn- und Gehaltsfortzahlung als auch auf Krankengeldtage. Es ist richtig, daß es keinen statistischen Nachweis für die Tage gibt, die nur der Lohn- und Gehaltsfortzahlung unterliegen. 3352* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 57): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkung die beabsichtigte Aufhebung der Versicherungsfreigrenze für die Zeitungsverlage hat, die vor allem für den Vertrieb der Tageszeitungen darauf angewiesen sind, diesen durch Zusteller vornehmen zu lassen, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Belastungen für die hauptsächlich mittelständischen Verlage zu vertreten sind? Wie ich bereits Herrn Kollegen Dr. Hennig vor wenigen Tagen auf eine Anfrage mitgeteilt habe, ist die Bundesregierung sich bewußt, daß die Beseitigung der Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen vor allem für die Betriebe höhere Kosten mit sich bringt, die bisher überwiegend versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte einsetzen. Gleichwohl hält sie diese Maßnahme für erforderlich. Dabei stand im Vordergrund der Überlegungen, daß der soziale Schutz vieler Teilzeitbeschäftigter trotz der in der Vergangenheit erfolgten Herabsetzung der Versicherungsuntergrenzen unzureichend geblieben ist. In einigen Wirtschaftszweigen sind auf Kosten der sozialen Sicherheit der Beschäftigten die Versicherungsuntergrenzen umgangen oder systematisch ausgenutzt worden. Um die Belastungen, die sich für die Arbeitgeber aus der Beseitigung der Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen ergeben, vertretbar zu gestalten, hat die Bundesregierung gleichzeitig vorgesehen, daß — abweichend von der bisherigen Regelung — bei Beschäftigungen mit geringerem Entgelt grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte tragen. Mit dieser Regelung wird zugleich ein Beitrag für die Chancengleichheit der arbeitsuchenden Teilzeitkräfte und für die Wettbewerbsgleichheit der Arbeitgeber geleistet. Andererseits dürften die Kosten für den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeitungsausträger im Verhältnis zu den gesamten Herstellungskosten der Zeitung nicht so stark ins Gewicht fallen, daß die wirtschaftliche Situation wesentlich tangiert wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 58 und 59): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, daß an dem Defizit der Personalausstattung die Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung scheitern wird, oder sollten trotz steigender Arbeitslosenzahlen und einer von der Bundesanstalt nachgewiesenen starken Zunahme der Gesamtbelastungen auf Stellenmehrungen verzichtet, Stellenkürzungen durchgeführt und dabei noch Kräfte für neue Aufgaben bereitgestellt werden? Wie will die Bundesregierung die Bundesanstalt für Arbeit in die Lage versetzen, daß Arbeitsvermittlung und Berufsberatung wieder so durchgeführt werden können, wie es Arbeits- und Ausbildungsplatzratsuchende und die Wirtschaft von ihr erwarten und wie es das Arbeitsförderungsgesetz fordert, oder ist sie der Meinung, daß der Personalengpaß die Anstalt nicht daran hindert, alle Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen? Die Bundesregierung verkennt nicht, daß insbesondere in den kommenden Monaten eine große Belastung auf die Mitarbeiter in den Arbeitsämtern zukommt. Das zeitliche Zusammentreffen von steigenden Arbeitslosenzahlen in den Wintermonaten, der Einführung teilweise neuer Aufgaben und der im Entwurf eines Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vorgesehenen Stellenkürzungen werden hohe Anforderungen an die Organisationsfähigkeit der Personalführung in der Arbeitsverwaltung bei der Konzentration und dem flexiblen Einsatz der Kräfte stellen. Ich begrüße daher die Initiativen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, durch vielfältige Rationalisierungsmaßnahmen eine Verminderung der Belastung der Mitarbeiter herbeizuführen. Ich versichere dem Präsidenten dabei meine volle Unterstützung. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Haushalt der Bundesanstalt im Jahre 1981 insgesamt 46 670 Planstellen für Dauerkräfte vorgesehen sind. Seit 1975 ist die Zahl der Planstellen um 6 905 Stellen oder 17,4 v. H. erhöht worden. Mit dieser Personalausstattung ist die Arbeitsverwaltung im Grundsatz in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Vorübergehende Spitzenbelastungen bedürfen besonderer Maßnahmen; die Bundesanstalt für Arbeit besitzt dazu die erforderliche Flexibilität, die sie bereits in der Vergangenheit wiederholt bewiesen hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/860 Frage 62): Trifft es zu, daß auf den Prüfungsausschuß für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt in Würzburg dadurch Druck auf die Ausschußmitglieder ausgeübt wird, daß „dienstaufsichtlich versucht wird, Richtzahlen für die zu erledigenden Verfahren pro Jahr und Vorsitzenden durchzusetzen" (Frankfurter Rundschau vom 30. September 1981, Seite 4) und der stellvertretende Leiter des Kreiswehrersatzamts und Vorsitzende des Prüfungsausschusses deswegen aus Gewissensgründen um eine andere Verwendung gebeten hat? Beim Kreiswehrersatzamt Würzburg sind zwei Prüfungsausschüsse eingerichtet, an denen fünf Vorsitzende tätig sind. Für die jährlichen Verfahrenserledigungen eines Vorsitzenden ist auf Bundesebene eine Richtzahl festgelegt. Sie dient der Feststellung des Personalbedarfs und den Vorsitzenden als Anhalt für die Terminierung der Verhandlungen. Es besteht keine Weisung, mit dienstaufsichtlichen Mitteln durchzusetzen, daß die Richtzahlen eingehalten werden. Der von Ihnen erwähnte Ausschußvorsitzende in Würzburg ist in den beiden letzten Jahren erheblich unter der Richtzahl geblieben. Die dienstaufsichtsführende Wehrbereichsverwaltung VI hat ihn am 15. September 1981 gebeten, die Gründe mitzuteilen. Der Beamte antwortete am 22. September 1981 mit dem Hinweis auf amtsärztlich belegte Gesundheitsbeeinträchtigungen. Am gleichen Tage wandte er sich schriftlich an mich und bat darum, entweder die — der Bedeutung des Verfahrens nicht gerecht werdende — Richtzahl herabzusetzen oder für ihn eine andere Verwendung zu veranlassen. Der Beamte ist Mitglied des Gemeinderats und Vorsitzender seiner Fraktion in der Gemeinde Ebelsbach. Für diese Tätigkeit war er bisher vom Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3353* Dienst freigestellt; an durchschnittlich zwei Wochentagen machte er davon Gebrauch. Bei dieser Sachlage ist es verständlich, daß der Beamte die Richtzahl für die Erledigung von KDV-Anträgen nicht erreichen konnte. Inzwischen ist ihm — seinem Wunsch entsprechend — eine andere Aufgabe übertragen worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 63 und 64): Trifft es zu, daß es Richtzahlen für die zu erledigenden Verfahren zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern pro Jahr und Prüfungsausschußvorsitzenden gibt, und wenn ja, welche Bedeutung haben diese Richtzahlen? Gibt es Anweisungen, sie mit dienstaufsichtlichen Möglichkeiten durchzusetzen? Für die jährlichen Verfahrenserledigungen der Ausschußvorsitzenden und der Kammervorsitzenden ist je eine Richtzahl festgelegt. Dabei handelt es sich um die nach den Erfahrungen voraussichtlich erreichbare durchschnittliche Erledigungsquote. Sie wird der Feststellung des Bedarfs an Vorsitzenden zugrunde gelegt und dient diesen als Anhalt für die Terminplanung. Die Richtzahlen haben nicht den Charakter einer Anordnung. Dementsprechend besteht auch keine Weisung zu ihrer Durchsetzung mit dienstaufsichtlichen Mitteln. Bei besonders auffälligen Abweichungen ist die Fachaufsichtsbehörde jedoch gehalten, den Gründen nachzugehen. Richtzahlen sind auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes gebräuchlich. Die Justizverwaltungen verwenden den sogenannten „Pensenschlüssel", mit dem für die Arbeitsbelastung der Richter und Staatsanwälte ebenfalls Durchschnittswerte festgelegt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 65 und 66): Trifft es zu, daß bei dem Bundeswehrmanöver „colt fire", das vor wenigen Wochen stattfand, Redakteure kommunistischer und linksextremistischer Zeitungen eingeladen wurden, und wer hat gegebenenfalls diese Einladung veranlaßt? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um zu verhindern, daß diese Redakteure Zugang zu den sicherheitsempfindlichen Bereichen hatten? 1. Das Bundesministerium der Verteidigung hat zum Bundeswehrmanöver „colt fire" Journalisten eingeladen. Dazu gehörten auch drei Journalisten, die Sie mit Ihrer Frage angesprochen haben könnten. Die grundgesetzlich abgesicherte Pressefreiheit kennt eine Unterscheidung der Informationsverpflichtung öffentlicher Stellen je nach politischem Standort des Journalisten nicht. 2. Es trifft nicht zu, daß wegen dieser drei Teilnehmer die Übung entschärft wurde bzw. anders abgelaufen ist. Lediglich das Programm für die Pressevertreter wurde mehrmals aus unterschiedlichen Gründen bei Heer und Luftwaffe geändert. Davon war auch der Programmpunkt „Operational turn around" am 17. September 1981 betroffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 67 und 68): Warum und unter welchen Gesichtspunkten hat das Bundesverteidigungsministerium drei Pressevertreter kommunistischer Organe in der Bundesrepublik Deutschland am 17. September 1981 trotz Warnung hoher Offiziere der Luftwaffe zu der Bundeswehrübung „colt fire" auf den zum besonders sicherheitsgefährdeten Bereich der Bundeswehr gehörenden Fliegerhorst Memmingen eingeladen? Trifft es zu, daß wegen dieser drei Teilnehmer aus Sicherheitsgründen zum Nachteil anderer Pressevertreter die Übung „entschärft" bzw. anders abgelaufen ist und trotz der Warnungen das Bundesverteidigungsministerium nicht bereit war, die Einladung rückgängig zu machen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat zum Bundeswehrmanöver „colt fire" Journalisten eingeladen. Dazu gehörten auch drei Journalisten, die Sie mit Ihrer Frage angesprochen haben könnten. Die grundgesetzlich abgesicherte Pressefreiheit kennt eine Unterscheidung der Informationsverpflichtung öffentlicher Stellen je nach politischem Standort des Journalisten nicht. Nach den einschlägigen presserechtlichen Vorschriften besteht ein Informationsanspruch u. a. nicht, soweit Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse verletzt würde. Bei dem Manöver „colt fire" sind diese Schutzsperren voll in Anspruch genommen worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 69): Ist die Bundesregierung bereit, das bei der Bundeswehr ausgesonderte Material, insbesondere Zelte, Sanitätsmaterial, Bestecke, Decken, Notstromaggregate u. a. den Hilfsorganisationen Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und MalteserHilfsdienst als Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen? Die Bundeswehr stellt seit 20 Jahren ausgesondertes Bundeswehrmaterial zu Lehr- und Ausbildungszwecken auch den von Ihnen genannten Hilfsorganisationen zur Verfügung. Zelte und persönliche Ausrüstung werden allerdings bei der Bundeswehr solange verwendet, daß sie sich nach der Aussonderung nur noch zur Rohstoffgewinnung eignen. 3354* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 70): Trifft es zu, daß auf dem Bundeswehr-Flughafen Husum 14 Hubschrauber des Typs Bell-UHD 1 verrotten, weil durch Mangel an Ersatzteilen ein Klarstand der Maschinen nicht mehr herbeigeführt werden kann, und welchen Beschaffungswert stellen diese Hubschrauber dar? Es sind zur Zeit 14 Hubschrauber UH-1D beim Hubschraubertransportgeschwader 64 in Ahlhorn und bei der Hubschrauberwerft 24 in Diepholz vorübergehend stillgelegt. Diese Hubschrauber waren hauptsächlich für Such- und Rettungsaufgaben (SAR) über See eingesetzt und weisen Korrosionsschäden unterschiedlichen Ausmaßes auf. Durch Konservierungsmaßnahmen ist ein Fortschreiten der Korrosion verhindert. Die Hubschrauber werden eingehend untersucht und — abhängig vom Grad der Beschädigung — wieder instandgesetzt oder ausgesondert. Der Beschaffungswert betrug rund 1,25 Mio DM pro Hubschrauber. Die Hubschrauber wurden zwischen 1968 und 1970 ausgeliefert und weisen eine Flugstundenbelastung von wenigstens 2 500 Stunden auf. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 71 und 72): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Generalmajor a. D. Günter Vollmer, der darauf hingewiesen hat. daß die derzeitige Verteidigungskonzeption dem Verfassungsauftrag der Bundeswehr, unser Land zu verteidigen, nicht gerecht wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wissenschaftlern, die darauf hingewiesen haben, daß der „Elektro-Magnetische Impuls (EMP)" einer hoch über der Erdoberfläche gezündeten Atombombe die elektronischen Systeme Westeuropas funktionsuntüchtig machen und damit eine zentrale Koordinierung der Kommandostrukturen unseres Verteidigungssystems unmöglich machen würde? Zu Frage 71: Die Bundesregierung teilt die Ihrer Frage zugrundeliegende Wertung nicht. Die Bundeswehr wird ihrem Verteidigungsauftrag gerecht. Zu Frage 72: Untersuchungen haben ergeben, daß elektronische Systeme und Einrichtungen unterschiedlich gefährdet sind. Deshalb sind auch die Schutzmöglichkeiten entsprechend differenziert. Zur Sicherstellung der zentralen Koordinierung der Verteidigung werden in der NATO seit einiger Zeit Schutzmaßnahmen gegen einen EMP getroffen. Damit sollen die Führungs- und Kommandoeinrichtungen einschließlich der Konsultationsabläufe im Bündnis funktionsfähig erhalten werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 73 und 74): Beabsichtigt die Bundesregierung, wie die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die öffentlich geführten Familienferienstätten aus der Zweckbindung zu entlassen'? Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr 100 Kinder erschlagen und mehr als 60 000 Kinder mißhandelt werden, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken? Zu Frage 73: Nein. Zu Frage 74: In Pressemeldungen werden immer wieder Zahlen über den gewaltsamen Tod oder die Mißhandlung von Säuglingen und Kleinkindern veröffentlicht. Diese Zahlen stellen in der Regel Schätzungen dar, die aufgrund von Erfahrungen von Mitarbeitern in der Familienhilfe oder von Mitarbeitern freier Träger, die sich auf dem Feld der Bekämpfung von Kindesmißhandlungen engagiert haben, entstanden sind. Über die Herkunft der Zahlen einzelner Pressemeldungen, — wie der von Ihnen angesprochenen — ist der Bundesregierung nichts bekannt. Exaktes statistisches Material liegt nicht vor. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 75): Sind die Unterhaltsleistungen für die Aussiedlerkinder in den Förderschulen aus dem Garantiefonds gesichert? Nachdem die diesjährige Haushaltssperre für den sogenannten Garantiefonds nicht zur Anwendung kommt, ist die Fortzahlung der Beihilfen — auch soweit sie Unterhaltsleistungen für junge Aussiedler in Förderschulen zum Gegenstand haben — im wesentlichen gesichert. Allerdings kann der starke Anstieg der Aussiedlerzahlen vor allem aus Polen seit Mai dieses Jahres noch zu Schwierigkeiten für die Neubewilligung von Beihilfen führen, um deren Behebung die Bundesregierung zur Zeit bemüht ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 860 Fragen 76 und 77): Haben sich bei den Gesprächen des Bundeskanzlers mit seinem österreichischen Amtskollegen Kreisky, in denen der Bundeskanzler die Zusagen der Bundesregierung zum Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals bekräftigte, neue Aspekte in der Beurteilung dieses Kanals ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Zusage auch gegenüber der bayerischen Staatsregierung zu machen? Zu Frage 76: Nein. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3355* Zu Frage 77: Der Bau der Main-Donau-Wasserstraße ist zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern im Duisburger Vertrag von 1966 geregelt. Der Bundesminister für Verkehr hat mehrfach betont, daß es an diesem Vertrag keine einseitigen Änderungen geben kann. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 80 und 81): Welche Gründe hat die Bundesregierung, die Stelle des Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich erstmalig und auch einmalig in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Juristen statt mit einem Techniker zu besetzen? Glaubt die Bundesregierung, mit dieser Praxis, Ingenieure als Leiter von technischen Behörden durch Juristen zu ersetzen, das Interesse junger Menschen am Studium technischer Fächer zu erhöhen? Zu Frage 80: Aufgaben der Mittelinstanz der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes sind insbesondere — die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs durch verkehrsregelnde Maßnahmen und Anforderungen an Schiff und Besatzung, — Bau, Betrieb und Unterhaltung des Verkehrsweges, — wirtschaftliche Fragen der Schiffahrt. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken Beschäftigte der verschiedensten Fachrichtungen zusammen. Bei der Bestellung des Präsidenten einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion sind deshalb die Führungseigenschaften von ausschlaggebender Bedeutung. Zu Frage 81: Wie sich aus der Beantwortung zur vorherigen Frage ergibt, sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen keine „technischen Behörden". Auch künftig werden bei der Besetzung von Präsidentendienstposten alle Führungskräfte — ungeachtet ihrer speziellen Fachrichtung — einbezogen, die den Anforderungen an die Führung einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion genügen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 82 und 83): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Sonderfahrspuren für Linienbusse ein geeignetes Mittel zur Verbesserung des Personennahverkehrs sind, und ist die Bundesregierung bereit, die Finanzierungsrichtlinien dahin gehend zu ändern, daß notwendige Omnibusspuren beim Neu- und Ausbau von Fernstraßen durch den jeweiligen Baulastträger gebaut und finanziert werden? Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse aus den Modellversuchen zur Verbesserung der öffentlichen Verkehrsbedingungen im ländlichen Raum vor, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Stillegung weiterer Bundesbahnschienenstrecken zu begegnen? Zu Frage 82: Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß Sonderfahrstreifen für Linienbusse ein geeignetes Mittel zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs sein könnten. Dies wird überwiegend innerorts der Fall sein. Deshalb enthält das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das bekanntlich die Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse durch finanzielle Investitionshilfen des Bundes zum Ziel hat, den Fördertatbestand „Bau besonderer Fahrspuren für Omnibusse". Ebenso ermöglichen die Richtlinien zu § 5 a des Fernstraßengesetzes die für kommunale Baulastträger den Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen und von Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen erleichtern, den Bau „besonderer Fahrspuren für Omnibusse" mit Hilfe von Bundeszuwendungen. Diese Richtlinien gelten für Städte und Gemeinden mit mehr als 80 000 Einwohnern. In kleineren Ortschaften, in denen der Bund Träger der Baulast bei den Bundesstraßen ist, ist erfahrungsgemäß der Gesamtverkehr wesentlich geringer, so daß in der Regel eine Notwendigkeit für die Anlage von besonderen Busfahrstreifen nicht besteht. Es wird geprüft, ob unter Umständen auch hier Notwendigkeiten für eine entsprechende Regelung gegeben sind. Zu Frage 83: Der Bundesminister für Verkehr führt Modellversuche im Hohenlohekreis, im Saarland, im Kreis Lippe, im Kreis Tübingen und im Bodenseekreis durch. Am weitesten gediehen ist der ÖPNV-Modellversuch im Hohenlohekreis, der seit dem 1. September 1979 für vier Jahre praktisch erprobt wird. Von diesem Versuch liegen Zwischenergebnisse vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/860 Frage 84): Trifft es zu, daß im Bereich der Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch Nichtzurverfügungstellung von ausreichenden kostenlosen Ausbildungsmitteln an die Auszubildenden (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des BBiG) umgangen werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einhaltung eines Bundesgesetzes in einem Bundesbetrieb zu gewährleisten? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundesbahn Ausbildungsmittel nicht zur Verfügung stellt, um das Berufsbildungsgesetz zu umgehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 85): 3356* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 Hält es die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß während oder im Zusammenhang mit der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn mit Ausschreitungen zu rechnen ist, mit den Verpflichtungen der Deutschen Bundesbahn als eines Bundesunternehmens für vereinbar, die Begehung von Straftaten durch die Beförderung der Teilnehmer mit Sonderzügen zu ermöglichen, und wird sie deshalb die Deutsche Bundesbahn veranlassen, von dem Einsatz der Sonderzüge abzusehen? Es handelt sich um eine genehmigte Demonstration. Für die Deutsche Bundesbahn besteht deshalb keine Veranlassung, im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten auf den Einsatz der Sonderzüge zu verzichten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 86 und 87): Befürchtet die Bundesregierung Zerstörungen oder sonstige Straftaten in den von der Deutschen Bundesbahn zu der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn eingeplanten Sonderzügen, und ist sie gegebenenfalls der Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn die Bereitstellung der Sonderzüge unterlassen müßte? Wird durch den Einsatz von Sonderzügen zu der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn der übrige Zugverkehr sowie die Abfertigung der normalen Reisenden auf dem Hauptbahnhof Bonn beeinträchtigt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn im Interesse der normalen Zugbenutzer die Bereitstellung von Sonderzügen einschränken muß? Zu Frage 86: Nein. Zu Frage 87: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist keine Beeinträchtigung des Zugverkehrs auf dem Bahnhof Bonn zu erwarten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 88 und 89): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kraftfahrzeugzubehörindustrie vom TÜV zugelassene Auspuffanlagen und Aggregate zur Motormanipulation anbietet, die dem Fahrzeug zwar den „Sound" eines Rennwagens verleiht, deren übermäßiger Lärm jedoch in keinem Verhältnis zu einer Leistungsverbesserung steht, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Geräuschentwicklung direkt an der Quelle, d. h. am Fahrzeug, wirksamer zu bekämpfen? Welche Meßverfahren und rechtliche Handhabungen stehen den Ordnungskräften zur Verfügung, um übermäßigen Lärm im Straßenverkehr zu bekämpfen, der durch unzulässig veränderte Motorräder und Kraftfahrzeuge verursacht wird, oder der durch vorschriftsmäßige Fahrzeuge entsteht, die mit unnötig hohen Motordrehzahlen gefahren werden, oder durch Fahrzeuge, die mit unangemessener Geschwindigkeit und kreischenden Rädern eine Kurve befahren, oder die vermeidbar geräuschvoll anfahren (Kavalierstarts) oder bremsen, und wäre es ratsam, die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung zu verschärfen und zur Abschrekkung die Strafandrohung für „Lärmsünder" zu erhöhen? Zu Frage 88: § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stellt sicher, daß nur für solche Fahrzeuge bzw. Fahrzeugtypen eine für den Straßenverkehr erforderliche Betriebserlaubnis erteilt wird, bei denen gewährleistet ist, daß das Geräusch das nach dem Stand der Technik zulässige Maß nicht überschreitet. Werden Auspuffanlagen verändert, so ist eine erneute Betriebserlaubnis erforderlich. Auch diese wird nur erteilt, wenn die zur Konkretisierung des § 49 StVZO erlassenen „Richtlinien für die Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen" vom 7. November 1980 erfüllt werden. Zu Frage 89: Der Polizei stehen Meßverfahren zur Verfügung, die ein wirksames Einschreiten gegen Lärmsünder ermöglichen. Bei umgebauten und dadurch lauteren Fahrzeugen gilt § 19 Abs. 2 StVZO: Umbauten an Motoren und Schalldämpferanlagen führen danach zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Für die Bemessung von Bußgeld sind akustische Meßverfahren erforderlich, welche reproduzierbare Ergebnisse ermöglichen. Zur Zeit stehen nur solche Verfahren zur Verfügung, die eine Identifizierung und Beurteilung unzulässig veränderter Fahrzeuge gestatten. Fahrzeugführer, die mit unnötig hohen Motordrehzahlen und kreischenden Rädern fahren, oder sonstigen vermeidbaren Lärm verursachen, verstoßen gegen die Vorschriften des § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/860 Frage 90): In welchem Zeitraum beabsichtigt die Deutsche Bundespost, öffentliche Fernsprecher so einzurichten, daß von dort aus auch Telefonate in das Ausland möglich sind? Bereits seit 1977 wird bei der Deutschen Bundespost der Weltmünzfernsprecher mit Tastenwahl eingesetzt, der weltweite Selbstwählferngespräche ermöglicht. Von den rund 125 000 öffentlichen Sprechstellen mit Münzfernsprechern sind bisher 30 000 mit diesem Weltmünzfernsprecher ausgestattet. Daneben gibt es ca. 13 000 „Europamünzfernsprecher", die für den Selbstwählfernverkehr im europäischen Ausland eingerichtet sind. Alle Münzfernsprecher, von denen nur Inlandsgespräche geführt werden können, werden im Laufe der nächsten Jahre Zug um Zug durch die neuen Apparate ersetzt. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 91 und 92): Wie hoch ist der Ausfall an Arbeitstagen bei der Deutschen Bundespost und bei der Deutschen Bundesbahn für freigestellte Personalräte, Fortbildungsmaßnahmen durch die Gewerkschaften, Kuren und Krankheiten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3357* Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost auf Grund der Tatsache, daß sie Nachwuchskräfte für den einfachen und mittleren Dienst nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden wird, etwa 1 000 Arbeitskräfte mehr als Ausbilder benötigt, und hält sie dies mit den gebotenen Sparmaßnahmen für vereinbar? Zu Frage 91: Bei der Deutschen Bundespost sind für gewerkschaftliche Zwecke nach § 6 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte bzw. entsprechender tariflicher Regelungen z. B. im Urlaubsjahr 1980/81 53 101 Ausfalltage angefallen, bei der Bundesbahn 21 899 Tage. Ausfalltage für Kuren können nicht angegeben werden, weil diese nicht gesondert statistisch erfaßt werden. An Krankentagen sind bei der Deutschen Bundespost im Jahr 1980 12 941 691 Kalendertage angefallen, bei der Bundesbahn 11 111 607 Tage. Im Bereich der Deutschen Bundespost sind auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes z. Z. 1 429 Mitglieder von Personalvertretungen von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt, bei der Bundesbahn 1 133 Mitglieder. Der in allen Bereichen der Deutschen Bundespost zu beachtende Grundsatz sparsamer Haushalts- und Wirtschaftsführung gilt selbstverständlich auch für den Bereich der beruflichen Bildung. Das entbindet die DBP jedoch nicht von ihrer Pflicht, die Ausbildungsgänge für ihr Personal jeweils den gestiegenen Anforderungen und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Berufsausbildung anzupassen. So hat die DBP die bis dahin übliche Ausbildung im Postjungbotenverhältnis 1979 durch einen Ausbildungsgang nach dem Berufsbildungsgesetz ersetzt. Im Bereich des mittleren Postdienstes, nämlich im Postscheck-, Postsparkassen- und im mittleren Fernmeldedienst ist beabsichtigt, anstelle der bisher nur 27wöchigen Ausbildung, die nach etwa 5jährigem Einsatz in diesen Bereichen eine Übernahme ins Beamtenverhältnis ermöglicht, allerdings zunächst nur für einen Teil der Kräfte, eine Vollausbildung einzuführen. Die Realisierung dieser Absicht bedarf jedoch noch verschiedener Ressortabstimmungen. Es ist daher nicht möglich, für diese Bereiche schon jetzt präzise Zahlen für einen Mehrbedarf an Ausbildern anzugeben. Diese sind auch durch die Entwicklung der Haushalte der nächsten Jahre mitbestimmt. Daß jedoch ein gewisser Mehrbedarf entstehen wird, ist die Konsequenz der verbesserten Ausbildung, die im Interesse der jungen Menschen erforderlich ist. Zu Frage 92: Bereits seit 1977 wird bei der Deutschen Bundespost der Weltmünzfernsprecher mit Tastenwahl eingesetzt, der weltweite Selbstwählferngespräche ermöglicht. Von den rund 125 000 öffentlichen Sprechstellen mit Münzfernsprechern sind bisher 30 000 mit diesem Weltmünzfernsprecher ausgestattet. Daneben gibt es ca. 13 000 „Europamünzfernsprecher", die für den Selbstwählfernverkehr im europäischen Ausland eingerichtet sind. Alle Münzfernsprecher, von denen nur Inlandsgespräche geführt werden können, werden im Laufe der nächsten Jahre Zug um Zug durch die neuen Apparate ersetzt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 93 und 94): Hätte eine vorzeitige Rückzahlung und ein sofortiger Bindungswegfall bei Sozialwohnungen Auswirkungen auf den freifinanzierten Mietwohnungsbau? Wie ist das Zahlenverhältnis von Wohnungen, die bei vorzeitiger Rückzahlung und Bindungsablösung dem sozialen Mietwohnungsbestand nicht mehr zur Verfügung stünden, zu den Wohnungen, die im Neubau mit den frühzeitig zurückgeflossenen Mitteln gefördert werden könnten? Zu Frage 93: Eine vorzeitige Rückzahlung ist für Eigentümer öffentlich geförderter Mietwohnungen nur sinnvoll, wenn sie gleichzeitig die Mieten dieser Wohnungen anheben können. Auch nach einer solchen Mietanhebung im Bestand der 50er Jahre bleiben aber die Unterschiede zu den für neu erstellte Wohnungen geforderten Mieten groß. Die Signalwirkung dieser Mieterhöhungen für den Neubau ist deshalb gering. Dazu kommt, daß die Wohnungsnachfrage insgesamt und dann auch am Markt für neugebaute Wohnungen als Folge dieser Mieterhöhungen in der Tendenz zurückgehen wird. Insgesamt gesehen sind deshalb die Auswirkungen einer vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen für die Wohnungen der Förderungsjahrgänge bis 1959 auf den freifinanzierten Wohnungsbau gering zu veranschlagen. Zu Frage 94: Es müßten Mittel für rd. zwanzig Wohnungen aus den 50er Jahren zurückgezahlt werden, damit der öffentliche Finanzierungsbeitrag für eine neue Mietsozialwohnung erbracht werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 95 und 96): Welche Mietergruppen von Sozialwohnungen würden bei einem auf ältere Förderungsjahrgänge bezogenen pauschalen Abbau der Mietvorteile besonders betroffen'? Welche Auswirkungen hätten pauschale Zinsanhebungen im älteren sozialen Mietwohnungsbestand auf das Problem der Mietverzerrungen? Zu Frage 95: Im älteren Sozialwohnungsbestand leben etwa 12 % der Mieterhaushalte. Überproportional häufig sind Haushalte vertreten, deren Haushaltsvorstand älter als 65 Jahre alt ist. Bei den jüngeren Haushalten sind die 1- und 2-Personen-Haushalte deutlich überrepräsentiert. Kinderreiche Familien bewohnen, soweit sie im Sozialwohnungsbestand unterge- 3358* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 kommen sind, meist größere neuere Sozialwohnungen. Zu Frage 96: Nach Jahrgangsgruppen differenzierte und durch wohnwertorientierte Höchstbeträge begrenzte Zinsanhebungen tragen zunächst zur Verringerung von Mietverzerrungen im Sozialwohnungsbestand bei. Wenn der Spielraum für eine wohnwertorientierte Differenzierung von Zinsanhebungsmaßnahmen erschöpft ist, werden weitere Zinsanhebungsmaßnahmen wegen des unterschiedlichen Ausmaßes der Förderung mit öffentlichen Baudarlehen in den einzelnen Förderungsjahrgängen zu einer erneuten Auseinanderentwicklung der Mieten von Sozialwohnungen führen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 97 und 98): Wie verteilt sich der Mietvorteil für Sozialwohnungen insgesamt auf Verdichtungsräume und ländliche Gebiete? Wie ist die Nutzerstruktur von Sozialwohnungen im Vergleich zu freifinanzierten Wohnungen, und welche Schlußfolgerungen für den Versorgungswert der Sozialwohnungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 97: Die vorliegende Datenbasis läßt eine Berechnung der Mietvorteile entsprechend verschiedener Gemeindegrößenklassen zu. Dementsprechend entfallen auf Gemeinden mit unter 100 000 Einwohnern nur 24 % des gesamten Mietvorteils, wenngleich diese Gemeinden ca. 44 % des gesamten Bestandes an Sozialwohnungen auf sich vereinigen. Auf Gemeinden mit über 100 000 Einwohnern entfallen 76 % aller Mietvorteile, aber nur 56 % des Bestandes an Sozialwohnungen. Im einzelnen verteilen sich die Mietvorteile wie folgt: Mietvorteile öffentlich geförderter Wohnungen (Anteil in v. H. der Gesamtsumme) Gemeinden Sozialwohnungsbestand Mietvorteil mit ... in % in % Einwohnern unter 20 000 15 6 20 000— 50 000 15 9 50 000-100 000 14 9 100 000-200000 13 9 200 000-500000 15 14 500 000 u. m. 28 53 alle Gemeinden 100 100 Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage der Ergebnisse der Wohnungsstichprobe 1978. Berechnet wurde die Summe der Mietdifferenzen zwischen öffentlich geförderten Mietwohnungen und vergleichbaren, freifinanzierten Mietwohnungen. Zu Frage 98: Der Sozialwohnungsbestand hat für bestimmte Gruppen von Haushalten eine im Vergleich zum freifinanzierten Wohnungsbestand hervorragende Bedeutung. Es kann generell festgestellt werden, daß Arbeiterhaushalte überdurchschnittlich häufig in Sozialwohnungen wohnen. Im älteren Sozialwohnungsbestand (Baujahrgänge 1949 bis 1960) wohnen Haushalte, deren Haushaltsvorstand älter als 65 Jahre ist, ebenfalls überproportional häufig. Haushalte mit fünf und mehr Personen wohnen zu einem deutlich höheren Anteil im neueren Sozialwohnungsbestand (Baujahrgänge 1960 und später), als dies der Fall im vergleichbaren freifinanzierten Wohnungsbestand ist. Dagegen ist auffällig, daß der nicht preisgebundene Althausbestand für die Versorgung von ausländischen Haushalten im Vergleich zum sozialen Mietwohnungsbestand ein höheres Gewicht einnimmt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß u. a. wegen der aufgezeigten Nutzerstrukturen der soziale Mietwohnungsbestand nicht (generell) aus seinen Preis- und Belegungsbindungen gelöst werden darf. Der „Versorgungswert" muß vielmehr gesichert bleiben und durch geeignete Instrumente noch gesteigert werden. Dies soll u. a. mit der Erhebung einer Fehlsubventionierungsabgabe geschehen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 9/860 Fragen 99 und 100): In welchen Bereichen wäre bei einem sofortigen Wegfall der Sozialbindungen infolge vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen, mit den größten Mietsteigerungen zu rechnen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Fortfall der Verfügungsmöglichkeit über die Sozialwohnungen, für die bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen die Nachwirksfrist sofort endet? Zu Frage 99: Ökonomisch lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen für Wohnungen der 50er Jahre beim gegenwärtigen Zinsniveau in der Regel nur, wenn die jährlichen Mietdifferenzen gegenüber vergleichbaren freifinanzierten Wohnungen mehr als 500,— DM betragen. Grundsätzlich sind die Mietdifferenzen in Verdichtungsregionen sehr viel höher als in sonstigen Regionen. So betragen ausweislich der Wohnungsstichprobe 1978 die jährlichen durchschnittlichen Mietvorteile pro Wohnung in Orten mit mehr als 500 000 Einwohnern 1 100,— DM, in Orten über 50 000 Einwohnern in Regionen mit Verdichtungsansätzen 350,— DM und in Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern in ländlichen Regionen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Oktober 1981 3359* 160,— DM. Die Mietvorteile für einzelne Wohnungen streuen erheblich um diese Durchschnitte. In diesen Durchschnitten sind Sozialwohnungen mit Mietnachteilen gegenüber freifinanzierten Wohnungen nicht enthalten. Diese durchschnittlichen Mietdifferenzen dürften deutlich größer werden, wenn es aufgrund einer Änderung des Mietrechts zu überproportionalen Mietsteigerungen für freifinanzierte Wohnungen kommt. Auch ohne Änderung des Mietrechts dürften sich allerdings in Bedarfsschwerpunkten bei gut gelegenen Wohnungen Mietsteigerungen von 2,— bis 3,— DM durchsetzen lassen. Solche Mietsteigerungen werden in erster Linie in solchen Wohnungen auftreten, die privaten Eigentümern gehören. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden von der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung in geringerem Maße Gebrauch machen. Zu Frage 100: Die Verfügungsmöglichkeit endet nur bei privaten Eigentümern. Ihnen gehören knapp 600 000 Wohnungen der Förderjahrgänge 1948 bis 1959. Die Rückzahlung öffentlicher Darlehen lohnt sich gewöhnlich nur bei merklichen Mietdifferenzen. Deshalb wird damit gerechnet, daß die Darlehen für 300 bis 400 000 Wohnungen zurückgezahlt werden. Gewöhnlich stehen pro Jahr 5 bis 6 % des Bestandes für die Wiederbelegung zur Verfügung. Der Fortfall der Bindung bedeutet deshalb, daß jährlich etwa 20 000 Wohnungen im Schwergewicht in den großen Städten weniger für die Wiederbelegung zur Verfügung stehen. Verglichen mit den 32 500 Mietwohnungen, die 1980 im 1. Förderungsweg gefördert wurden, handelt es sich um eine erhebliche Einschränkung der Möglichkeit, Wohnungsnotfälle dadurch zu beheben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/ CSU) (Drucksache 9/860 Fragen 101 und 102): Welche Unterlagen und Untersuchungen liegen dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vor, in denen eine „schleichende Gefährdung des Grundwassers und die sich daraus ergebende Ungenießbarkeit des Trinkwassers" nachgewiesen wird? Sind es in diesem Zusammenhang Vorschläge aus der Wissenschaft oder Vorschläge der Bundesregierung, die empfehlen, „Trinkwassereinzugsgebiete aus der intensiven Landwirtschaft zu nehmen und die Mineraldünger drastisch zu verteuern"? Zu Frage 101: Die schleichende Gefährdung des Grundwassers beruht auf Schadstoffen, die vor allem über die sich niederschlagenden Luftverunreinigungen, über landwirtschaftliche Düngung und Pflanzenbehandlung, aus industriellen Produktions- und aus Verarbeitungsrückständen in den Boden gelangen, sich dort anreichern und — beschleunigt etwa durch „sauren Regen" — versickern. Hinzu kommt die Infiltration solcher Stoffe aus den belastenden Oberflächengewässern in die benachbarten Grundwasserkörper. Auf beiden Wegen werden diese schwer abbaubaren Stoffe — das sind insbesondere halogenierte Kohlenwasserstoffe, Chloride, Nitrate, Schwermetalle — durch natürliche Abbauvorgänge nicht oder kaum eliminiert. Es ist eine Frage der Zeit, wann sie im Fassungsbereich von Grundwasserentnahmen ankommen und zur Stillegung führen, wenn nicht systematische Vorsorge durch Wasservorranggebiete und strengere Wasserschutzgebiete sowie vor allem durch Vermeidungsmaßnahmen an den Entstehungsquellen getrieben wird. Aus der Fülle der Veröffentlichungen zu diesen Gefährdungsproblemen sei hingewiesen auf entsprechende Ausführungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen in seinem Umweltgutachten 1978 (BT-Drucksache 8/1938). Das im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erarbeitete Kartenwerk „Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland" (1980) stellt auch die Grundwasserqualität und ihre Einschränkungen dar, wobei aus Maßstabsgründen zahlreiche räumlich begrenzte Belastungsbereiche nicht berücksichtigt werden konnten. In jüngster Zeit haben z. B. die „Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung Rhein-Neckar-Raum; Analyse des IstZustandes" (Stuttgart-Wiesbaden-Mainz 1980) sowie die „Hydrochemisch/hydromechanischen Untersuchungen zum Stoffgehalt von Grundwasser bei landwirtschaftlicher Nutzung" (Bochum 1981) die Belastungssituation und die potentielle Gefährdung von Grundwasser und Trinkwasser eindringlich belegt. Besonders die letzte Untersuchung zeigt, nach welchen Zeitspannen der unterirdischen Versickerungs- und Fließvorgänge — hier etwa 15 Jahre — Schadstoffe in den Förderbrunnen auftauchen. Zu Frage 102: Um diesen langfristig wirkenden Gefährdungen vorzubeugen, werden in Wissenschaft und Fachgremien u. a. auch Vorschläge erörtert, in Einzugsgebieten von Trinkwasserentnahmen Beschränkungen für intensive landwirtschaftliche Nutzung auf die weitere Schutzzone (III) auszudehnen. Eine Verteuerung von Mineraldüngern in solchen Gebieten ist kein Vorschlag der Bundesregierung, sondern lediglich als theoretisch denkbare Lösung erwähnt worden, wenn markt- und betriebswirtschaftliche Möglichkeiten und letztlich das Verursacherprinzip nicht zum Erfolg führten. Diesen ist jedenfalls der Vorzug zu geben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön.





Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte schön, Herr Abgeordneter Brandt, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Da Sie die Güte haben, Herr Kollege Kohl, zu einem Zeitpunkt, wo ich nicht mehr antworten kann, Fragen an mich zu richten: Würden Sie so gut sein, mir die Frage zu beantworten, ob Sie für Verhandlungen sind, wie der Deutsche Bundestag es beschlossen hat, oder ob Sie wie Herr Strauß, Ihr CSU-Vorsitzender, gegen die Verhandlungen der NATO sind?

    (Beifall bei der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das ist dummes Zeug! Das ist nicht wahr!)