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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Amrehn 3233 A Gedenkworte für den ermordeten Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten Anwar El Sadat 3234 A Begrüßung einer Delegation der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia 3239 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Schulze (Berlin), Sauer (Salzgitter), Lintner, Amrehn, Straßmeir, Dr. Hackel, Lowack, Dr. Warnke, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hennig, Schwarz, Werner, Gerster (Mainz), Clemens, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Arnold, Schmöle, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Röhner, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU Umfassende Bestandsaufnahme in der Deutschlandpolitik — Drucksachen 9/415, 9/678 — Lorenz CDU/CSU 3234 C Büchler (Hof) SPD 3239 D Ronneburger FDP 3244 D Franke, Bundesminister BMB 3249 A Baron von Wrangel CDU/CSU 3253 A Dr. Diederich (Berlin) SPD 3256 D Hoppe FDP 3259 D Lintner CDU/CSU 3262 A Frau Fromm FDP 3265 A Werner CDU/CSU 3266 C Steiner SPD 3267 D Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 3270 A Fragestunde — Drucksache 9/860 vom 2. Oktober 1981 — Erwähnung des Rechts des deutschen Volkes auf Selbstbestimmung auf der UNOVollversammlung MdlAnfr 49 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Hamm-Brücher AA . .3271B, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3271 C,D Regelung der Abschlußqualifikationen für die Absolventen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Die-burg MdlAnfr 3 02.10.81 Drs 09/860 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . .3272 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD 3272 B Eignung des Salzstockes Gorleben zur Lagerung radioaktiver Abfälle sowie Bohrungen an Salzstöcken in Niedersachsen und Schleswig-Holstein MdlAnfr 4, 5 02.10.81 Drs 09/860 Kühbacher SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3272 C, D, 3273 A,B,C,D ZusFr Kühbacher SPD . . . 3272 C, D, 3273 B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 3272D, 3273C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 Zwischenlagerung von Brennelementen auf Kernkraftwerksgelände MdlAnfr 6 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3273D, 3274 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3274A, B ZusFr Kühbacher SPD 3274 B Ergebnis und finanzieller Aufwand des autofreien Sonntags MdlAnfr 78, 79 02.10.81 Drs 09/860 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3274 C, D ZusFr Hinsken CDU/CSU 3274 C, D Finanzierung der Verluste von Banken durch Unterverzinsung von Kleinsparerguthaben MdlAnfr 11, 12 02.10.81 Drs 09/860 Feile SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 3275 A, D, 3276A, B ZusFr Feile SPD 3275 C, 3276 A ZusFr Dr. Spöri SPD 3275 D, 3276 B Erhöhung des Höchstbetrages für Abhebungen bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist MdlAnfr 13 02.10.81 Drs 09/860 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 3276 C, D, 3277 A ZusFr Bindig SPD 3276C, D ZusFr Gobrecht SPD 3277 A Leistungen für Polen aus dem Bundeshaushalt 1982 MdlAnfr 14 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 3277 B, C, D, 3278 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3277 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3277 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 3277 D ZusFr Dr. Spöri SPD 3277 D ZusFr Eigen CDU/CSU 3278 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3278 B Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt über die Kilometerpauschale in einem ostbayerischen Betrieb MdlAnfr 16, 17 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . .3278B, C, D 3279 A, B, C, D, 3280 A, B, C, D, 3281 A, B, C, D, 3282 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . 3279 A, B, 3280 D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . 3279 B, 3281 A ZusFr Gobrecht SPD 3279 D, 3281 D ZusFr Büchler (Hof) SPD 3279 D ZusFr Glos CDU/CSU 3280A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 3280 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3280 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3281A ZusFr Dr. Jens SPD 3281 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3281 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 3281 D Gesetzgebungskompetenz bei der Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 18 02.10.81 Drs 09/860 Röhner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 3282 B, C, D, 3283 B ZusFr Röhner CDU/CSU 3282 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3282 C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 3282 D ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 3283 A Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 19 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 3283 B, D, 3284 A, B, C ZusFr Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 3283 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3283 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 3284 A ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 3284 B ZusFr Fellner CDU/CSU 3284 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 3284 C Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 20 02.10.81 Drs 09/860 Franke (Osnabrück) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 3284 C, 3285A, B,C, D, 3286A, B, C ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 3285 A ZusFr Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 3285 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3285 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3285 C ZusFr Dr. Spöri SPD 3285 D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 3286 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 3286 A ZusFr Fellner CDU/CSU 3286 B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 3286 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 III Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 21 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 3286 C, 3287 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 3286 D, 3287 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3287 A, B ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 3287 C Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr 23 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 3287 D, 3288 A, B, C, D, 3289 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . 3287D, 3288 A ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 3288 B ZusFr Bindig SPD 3288 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 3288 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3288 D Nächste Sitzung 3289 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3291* A Anlage 2 Prioritäten im Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit MdlAnfr 114, 115 25.09.81 Drs 09/841 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3291* C Anlage 3 Urananreicherung für deutsche Kernkraftwerke in der Sowjetunion; Bezug von Uran aus Südafrika und Namibia 1976 bis 1980 MdlAnfr 116, 117 25.09.81 Drs 09/841 Leuschner SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3291* D Anlage 4 Vergabe von Forschungsprojekten zur Entwicklung energiearmer Glühlampen MdlAnfr 118, 119 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3292* B Anlage 5 Nichtabgabe von Benzin an Tankstellen in der DDR für die im Rahmen des Mindestumtausches eingetauschten 25 DM pro Tag MdlAnfr 1 02.10.81 Drs 09/860 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 3292* D Anlage 6 Auswirkungen der Entwicklungshilfe in Indien SchrAnfr 2 02.10.81 Drs 09/860 Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3293* A Anlage 7 Fehlende Vorschläge Bayerns zur Entsorgung MdlAnfr 7 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3293* B Anlage 8 Aufklärung der Bevölkerung über die Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 8 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3293* C Anlage 9 Störung der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn durch Extremisten MdlAnfr 9 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3293* D Anlage 10 Verlängerung der Regelung des § 11 des Flurschutzsteuergesetzes MdlAnfr 10 02.10.81 Drs 09/860 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3294* A Anlage 11 Einbeziehung der aus Österreich nach Übersee ausgewanderten Siebenbürger Sachsen in die Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes MdlAnfr 15 02.10.81 Drs 09/860 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3294* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 3233 56. Sitzung Bonn, den 8. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlicl Dr. van Aerssen 9. 10. Dr. Ahrens* 9. 10. Dr. Althammer* 9. 10. Dr. Arnold 9. 10. Dr. Bardens* 8. 10. Becker (Nienberge) 9. 10. Böhm (Melsungen) * 9. 10. Broll 9. 10. Büchner (Speyer)* 9. 10. Bühler (Bruchsal) 9. 10. Burger 9. 10. Eickmeyer* 9. 10. Dr. Enders* 9. 10. Eymer (Lübeck) 9. 10. Dr. Geßner* 9. 10. Dr. Häfele 9. 10. Hauck 9. 10. Dr. Holtz* 9. 10. Dr. Hubrig 9. 10. Ibrügger** 9. 10. Jäger (Wangen) * 8. 10. Jung (Kandel) * 8. 10. Kittelmann* 9. 10. Lemmrich* 9. 10. Lenzer* 9. 10. Dr. Müller* 9. 10. Müller (Wadern)* 9. 10. Frau Pack* 9. 10. Pensky* 9. 10. Prangenberg 8. 10. Reddemann* 9. 10. Rösch* 9. 10. Roth 9. 10. Dr. Schäuble* 9. 10. Frau Schlei 9. 10. Schluckebier* 9. 10. Schmidt (Hamburg) 8. 10. Schmidt (München) * 9. 10. Schmidt (Würgendorf)* 9. 10. Schulte (Unna)* 9. 10. Dr. Schwörer 9. 10. Dr. Solms 9. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 8. 10. Spranger 9. 10. Dr. Sprung* 9. 10. Graf Stauffenberg 8. 10. Topmann* 9. 10. Dr. Unland* 9. 10. Dr. Vohrer* 9. 10. Dr. Wittmann * 9. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 9/841 Fragen 114 und 115): Welche Priorität räumt die Bundesregierung im Rahmen ihres Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit dem Bereich der Gesundheitssystemforschung im Verhältnis zu den Bereichen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zur Verbesserung von Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation ein? Ist die Bundesregierung angesichts der längerfristig angespannten Haushaltslage bereit, der unmittelbar gesundheits- oder krankheitsbezogenen Forschung den Vorrang vor der Gesundheitssystemforschung einzuräumen? Zu Frage 114: Das Programm der Bundesregierung „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" hat die drei Schwerpunkte: - Gesundheitsforschung, - Krankheitsforschung, in die die Rehabilitationsforschung einbezogen ist, - Strukturforschung. Die Fördermaßnahmen des Bundes zu diesen Bereichen sind in einem Aktionsprogramm zusammengefaßt. Das Aktionsprogramm bezieht sich ausschließlich auf angewandte Forschung, die Grundlagenforschung liegt außerhalb dieses Rahmens. Die drei Bereiche sind nicht unabhängig voneinander zu sehen. Insbesondere die Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Struktur unseres Gesundheitswesens - die Gesundheitssystemforschung - erfüllen Querschnittsaufgaben und bereiten die wirksame Umsetzung der Ergebnisse der Gesundheits- und Krankheitsforschung vor. Wegen dieser Wechselbeziehung sollte keiner der drei Bereiche vernachlässigt werden, wie im Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung dargestellt. Zu Frage 115: Die allgemein angespannte Haushaltslage hat natürlich auch das Gesundheitsforschungsprogramm betroffen. Gesundheitssystemforschung ist in ihren wesentlichen Elementen Umsetzungsforschung, die wissenschaftlich begründete Antworten auf die Frage nach Versorgungslücken und Funktionsmängeln des Gesundheitswesens geben soll. Wir wären sicherlich schlecht beraten, wenn wir gerade heute die Forschung zur wirksamen Umsetzung des Fortschritts in Medizin und Technik in die Praxis der gesundheitlichen Versorgung vernachlässigen würden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Leuschner (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 116 und 117): 3292* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Diskussion über eine hohe Energieabhängigkeit von der OPEC beim Erdöl Meldungen, nach denen ca. 60 v. H. der von deutschen Kernkraftwerken benötigten Uranbrennelemente in der Sowjetunion angereichert werden? Wie hoch ist der prozentuale Anteil des bundesrepublikanischen Uranbezugs aus der Republik Südafrika und aus Namibia in den Jahren 1976 bis 1980 gewesen? Zu Frage 116: Nach Unterlagen der Versorgungsagentur von EURATOM betrug der Anteil der Sowjetunion an Anreicherungsdienstleistungen für deutsche Kernkraftwerke 1980 39 %. Dieser Anteil wird sich in den nächsten Jahren verringern. Die Bemühungen der Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Großbritannien und den Niederlanden bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans haben zur Errichtung eigener Urananreicherungsanlagen geführt, die eine zunehmende Eigenversorgung gewährleisten. Die Bundesregierung sieht deshalb keine die Energieversorgung beeinträchtigende Abhängigkeit von der Sowjetunion. Zu Frage 117: Grundsätzlich ist zu bemerken, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihren Natururanbedarf auf dem freien Weltmarkt durch den Abschluß langfristiger, privatwirtschaftlicher Lieferverträge sicherstellen. Der prozentuale Anteil des Uranbezugs aus einem bestimmten Lieferland ist nur annäherungsweise zu ermitteln, weil das Material nicht direkt in die Bundesrepublik Deutschland geliefert wird, sondern über dritte Länder, in denen das Natururan konvertiert und angereichert wird. Unter diesem Vorbehalt läßt sich sagen, daß der Anteil des Natururanbezugs aus Südafrika in den Jahren 1976 bis 1980 zwischen 13 und 26 % lag. Aus Namibia kamen 15 bis 30 %, mit Ausnahme des Jahres 1977, als der Anteil vorübergehend höher lag. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 118 und 119): Welches waren die Gründe für die Vergabe von Forschungsprojekten zur Entwicklung energiesparender Glühlampen an ausgewählte Unternehmen der deutschen Wirtschaft, und ist geprüft worden, warum diese Unternehmen die vergebenen Forschungsprojekte nicht aus eigenen Mitteln finanzieren konnten? Was sind insbesondere die Gründe für die Vergabe von Forschungsprojekten über die Verbesserung der Lichtausbeute von Glühlampen an die Firmen Philips und Osram für insgesamt 6,3 Millionen DM, und welchen Zugang haben kleinere und mittlere Unternehmen zu den Forschungsergebnissen für die nunmehr abgeschlossenen Forschungsprojekte über energiespareende Glühlampen? Zu Frage 118: Im Rahmen des Programms Energieforschung und Energietechnologien werden u. a. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur rationellen Energieverwendung gefördert. Zu den förderungswürdigen energiesparenden Maßnahmen zählt die Entwicklung energiesparender Lampen. Im Jahre 1979 betrug der Energieverbrauch für Beleuchtung in der Bundesrepublik Deutschland 33 Mrd. kWh. Bei geringerem Energieaufwand für Beleuchtung kann in klimatisierten Verwaltungsgebäuden im Sommer auch der Energieverbrauch für Kühlung gesenkt werden. Die Entwicklung energiesparender Lampen ist somit durchaus von volkswirtschaftlichem Interesse. Das BMFT hat bisher fünf Vorhaben gefördert. An diesen Vorhaben hat sich der BMFT mit 50 % beteiligt, weil die grundlegenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf diesem Gebiet mit großen technologischen Risiken verbunden sind. Die Kosten der weiteren Entwicklung und Produktionseinführung werden von den Firmen allein getragen. Zu Frage 119: Beim bereits jetzt erreichten hohen technischen Stand der Lampentechnik erfordert die weitere Verbesserung der Lichtausbeute jahrelange kostspielige Entwicklungsarbeiten. Dazu sind nach vorliegenden Informationen in der Bundesrepublik Deutschland nur die Forschungslaboratorien von Osram und Philips in der Lage. Anträge auf Förderung entsprechender Entwicklungsvorhaben wurden daher auch nur von diesen beiden Firmen eingereicht. Abschlußberichte für drei der Vorhaben liegen vor und stehen interessierten Unternehmen zur Verfügung. Die Zuwendungsempfänger (ZE) sind auf Verlangen verpflichtet, Dritten gegen Entgelt ein Benutzungsrecht an den Ergebnissen einzuräumen. Die beiden anderen Projekte wurden als marktnahe Vorhaben gefördert. Im Erfolgsfall muß das Unternehmen die Zuwendung nach Beendigung der Arbeiten zurückzahlen. In diesem Fall brauchen die ZE Dritten kein Benutzungsrecht an den Ergebnissen einzuräumen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/860 Frage 1): Trifft es zu, daß zumindest für einige Bezirke der DDR eine Anweisung an Tankwarte besteht, wonach auf den Mindestumtausch für einen Tag in Höhe von 25 DM an „Kunden aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet" keine Betankung erfolgen darf, und wie gedenkt die Bundesregierung, falls zutreffend, auf diese einschränkende Maßnahme des innerdeutschen Besuchs- und Reiseverkehrs zu reagieren? Nach vorliegenden Informationen besteht eine DDR-Anweisung an die Tankstellen, daß DDR-Besucher nur dann gegen Mark der DDR tanken dürfen, wenn sie den Umtausch nachweisen können. Problematisch ist diese Regelung für Eintagesreisen sowie die Zweitagesreisen im Rahmen des Berli- Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 3293* ner Reise- und Besucherverkehrs. Bei diesen Reisen erteilt die DDR keine Quittungen für den verbindlichen Mindestumtausch, so daß der geforderte Umtauschnachweis nicht beigebracht werden kann. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit gegenüber der DDR angesprochen, bisher leider noch ohne positives Ergebnis. Sie wird sich weiter um eine akzeptable Lösung bemühen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 2): Teilt die Bundesregierung die in der Studie des „Birla Institute of Scientific Research" dargestellte Auffassung, daß die seit 30 Jahren vornehmlich aus dem Westen nach Indien fließende Entwicklungshilfe das Gleichgewicht der indischen Wirtschaft gestört und den Bemühungen entgegengewirkt habe, tatsächlich unabhängig zu werden, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesem kritischen Ansatz des Berichts des „Birla Instituts of Scientific Research" hinsichtlich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Indien ziehen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von der mit der Regierung von Indien im einzelnen vereinbarten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit abzugehen. Diese Zusammenarbeit entspricht voll den von der indischen Regierung gesetzten Prioritäten, die mit der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung übereinstimmen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/860 Frage 7): Trifft es zu, daß die bayerische Landesregierung bislang, obwohl sie auf Grund des gemeinsamen Beschlusses des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom Februar 1980 dazu auch verpflichtet gewesen wäre, keine Vorschläge zu Entsorgungsformen wie Zwischenlager oder zu Standorten einer Wiederaufbereitungsanlage gemacht hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben in ihrem Beschluß zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 die Bereitschaft der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen begrüßt, externe Zwischenlager aufzunehmen. Sie haben zur Kenntnis genommen, daß einige Länder durch Zulassung von Kompaktlagern einen Beitrag zur Entsorgungsvorsorge leisten wollen. Zu diesen Ländern gehört auch das Land Bayern. Nach dem Beschluß der Regierungschefs muß darauf hingewirkt werden, daß eine Wiederaufarbeitungsanlage so zügig errichtet werden kann, wie dies unter Beachtung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist. Dieser Verantwortung hat sich das Land Hessen bereits im Februar 1980 gestellt. Ein Antrag auf eine kleine Wiederaufarbeitungsanlage befindet sich seitdem dort in der Prüfung. Neue Vorschläge für einen Standort werden vom Antragsteller erwartet. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat seine Bereitschaft erklärt, die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage zu prüfen. Wie in Hessen sind hier Standortkriterien des Landes vorgelegt worden. Für das Land Bayern hat Ministerpräsident Strauß in der Regierungserklärung vom 3. Dezember 1980 die Bereitschaft angekündigt zu untersuchen, ob geeignete Standorte dort vorhanden sind. Die bayerische Landesregierung hat bisher jedoch noch keine Standortkriterien oder Ergebnisse von Untersuchungen der in Frage kommenden Standortregionen vorgelegt. Die Bundesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn sich das Land Bayern baldmöglichst in eindeutiger Weise zur Frage einer Wiederaufarbeitungsanlage in Bayern erklären würde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/860 Frage 8): Was hat die Bundesregierung getan, um die Bevölkerung über die Zahl und Art der an der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn teilnehmenden kommunistischen und anderen linksextremistischen Organisationen zu informieren, und welche Wirkung hatte eine derartige eventuelle Aufklärungsarbeit der Bundesregierung gegenüber der Bevölkerung? Mitglieder der Bundesregierung, u. a. der Bundeskanzler und der Vizekanzler, haben sich wiederholt zu der für den 10. Oktober 1981 geplanten Demonstration, insbesondere zur Teilnahme von Mitgliedern von Organisationen an dem Aufzug öffentlich geäußert. Insofern darf ich auch auf meine Antwort zur Frage des Kollegen Dr. Miltner in der Fragestunde am 1. Oktober dieses Jahres hinweisen (Anlage 12 zum Plenarprotokoll 9/55). Die Medien haben hierüber ausführlich berichtet. In Presse, Rundfunk und Fernsehen ist die Bevölkerung wiederholt über den Kreis der Organisationen informiert worden, die zu der Demonstration aufgerufen haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 9): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß Extremisten die Demonstration vom 10. Oktober 1981 in Bonn zum Anlaß nehmen, Gewalt anzuwenden und das Recht auf friedliche Versammlung zu mißbrauchen? Den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern liegen keine konkreten Erkenntnisse über geplante Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit der Demonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn vor. Die Bundesregierung ist — wie das Land Nordrheinwestfalen — davon überzeugt, daß der ganz überwiegende Teil der Teilnehmer eine friedliche Demonstration anstrebt. Allerdings kann nicht ausge- 3294* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Oktober 1981 schlossen werden, daß es am Rande der Demonstration zu Gewalttätigkeiten kommt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/860 Frage 10): Spricht nach Ansicht der Bundesregierung irgend etwas dagegen, die Regelung des § 11 des Feuerschutzsteuergesetzes über das Jahr 1983 zu verlängern, und wie beurteilt die Bundesregierung die künftige Entwicklung des Aufkommens aus diesem Gesetz in den Jahren 1982 und 1983? Nach § 11 Abs. 2 und 3 des Feuerschutzsteuergesetzes vom 21. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2353) wird die Steuer bei Versicherern, deren Wirkungskreis sich über das Gebiet mehrerer Länder erstreckt, zerlegt. Diese Regelungen sind bis zum 31. Dezember 1983 befristet. Die Bundesregierung wird rechtzeitig prüfen, ob sie einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zerlegung einbringen wird. Wie diese Neuregelung gestaltet werden kann, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Falls sich bei den Beratungen über den Gesetzentwurf ergeben sollte, daß die Verlängerung der geltenden Regelung einer Neuregelung vorzuziehen ist, wäre die Bundesregierung auch dafür offen. Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer hat im Jahre 1980 rd. 242 Mio. DM betragen. Es wird für 1981 auf 275 Mio. DM, für 1982 auf 285 Mio. DM und für 1983 auf 295 Mio. DM geschätzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/890 Frage 15): Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die zum Ziel hat, die aus Österreich nach Übersee ausgewanderten Siebenbürger Sachsen in den Personenkreis aufzunehmen, auf den die Bestimmungen des Lastenausgleichs- bzw. Kriegsschädengesetzes anzuwenden sind, und wie groß ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der davon betroffene Personenkreis? Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung im Sinne Ihrer Frage kann ich nicht in Aussicht stellen. Eine solche Initiative müßte das Reparationsschädengesetz betreffen, das 1969 für Vertriebene mit ständigem Aufenthalt im westlichen Ausland eine dem Lastenausgleich entsprechende Regelung gebracht hat. In diesem Gesetz wurde Volksdeutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Anspruch nur zugebilligt, wenn sie nach dem Kriege eine bestimmte elementare Bindung zur Bundesrepublik (etwa durch Begründung eines hiesigen Aufenthalts oder durch Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) hergestellt haben. Dies haben die über Osterreich nach Übersee, aber beispielsweise auch nach Frankreich, gelangten Siebenbürger Sachsen nicht getan. Deshalb können sie keine Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz erhalten. Auf das Erfordernis einer Bindung an die Bundesrepublik Deutschland kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht verzichtet werden, da sich sonst Berufungen anderer Personenkreise mit erheblichen finanziellen Belastungen ergeben würden. Ohnehin könnte eine Gesetzesänderung nicht auf die von Ihnen erwähnten Siebenbürger Sachsen beschränkt bleiben, sondern müßte auch Angehörige anderer deutscher Volksgruppen aus Ost- und Südosteuropa erfassen, die sich jetzt im westlichen Ausland aufhalten, beispielsweise Banater Schwaben oder Volksdeutsche aus der Gottschee. Den Betroffenen kann daher nur im Einzelfall nach der auch für sie geltenden Härteregelung in § 301 b des Lastenausgleichsgesetzes geholfen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zu einer weiteren Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Dr. Warnke.


Rede von Dr. Jürgen Warnke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die jährlichen Milliardenbeträge des Bundes für den Ausbau von S- und Untergrundbahnen in den Ballungsräumen auch eine Transportkostensubvention für die Arbeitnehmer in den Ballungsräumen darstellen, daß es deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit ist, den Arbeitnehmern in den ländlichen Räumen — von Flensburg bis Lörrach und von Kiel bis Passau — auch wenigstens einen Teilausgleich zukommen zu lassen, z. B. durch Erhöhung der Kilometerpauschale, und daß sich diese Forderung an den Verursacher der Begünstigung der Ballungsräume, nämlich die Bundesregierung, richten muß?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie weisen mit Recht auf die hohen Leistungen des Bundes bei der Förderung und beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs hin. Dies wird voll und ganz unterstützt. Es betrifft freilich nicht nur die städtischen Ballungsräume; auch im ländlichen Raum hat der Bund jedes Jahr große Leistungen für den öffentlichen Personennahverkehr erbracht. Ich nenne die Ist-Zahl für 1979. Der Bund gibt rund 6 Milliarden DM für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr aus. Das ist etwa ein Drittel mehr als die Länder und Gemeinden insgesamt auf diesem Gebiet ausgeben. Wir haben also eine ansehnliche Leistung des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr zu verzeichnen; das dürfte Ihrer Frage voll entsprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
    Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) auf:
    Hält die Bundesregierung die Entwicklung der Benzinpreise, insbesondere in Anbetracht der von ihr selbst durchgesetzten Mineralölsteuererhöhungen, für derartig belastend, daß ein Ausgleich durch Erhöhung der Kilometerpauschale notwendig ist?
    Bitte, Herr Staatssekretär:
    Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Mineralölsteuer hat die vehemente Preisentwicklung der vergangenen acht Jahre vor dem 1. April 1981 nicht beeinflußt. Die Mineralölsteuer betrug seit der Erhöhung zum 1. Juli 1973 bis zum 1. März 1981 unverändert 44 Pfennig je Liter Benzin und 41,15 Pfennig je Liter Dieselkraftstoff, während sich gleichzeitig der Benzinpreis von 69,9 Pfennig am 1. Juli 1973 um 60 Pfennig je Liter auf 129,9 Pfennig in 1981 erhöhte. Der Mineralölsteueranteil am Benzinpreis ging dadurch von 63 % in 1973 auf 34 % in 1981 zurück. Nach einer Zeitspanne von nahezu acht Jahren kann deshalb eine Erhöhung der Mineralölsteuer für Benzin um 7 Pfennig je Liter und für Dieselkraftstoff um 3 Pfennig je Liter nicht, wie Sie in Ihrer Frage ausführen, als Grund für eine Erhöhung der Kilometerpauschale angeführt werden. Auch an den Preissteigerungen seit Anfang des Jahres 1981 von etwa 28 Pfennig je Liter Benzin ist die Mineralölsteuer nur mit einem Anteil von 7 Pfennig bzw. 3 Pfennig bei Dieselkraftstoff, also nur in einem geringen Umfang, beteiligt.
    Sinn der Mineralölsteueranhebung war es, fiskalische Mehreinnahmen und einen größeren Anreiz zum Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen und Benzin einzusparen, z. B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften. Eine allgemeine Erhöhung der Kilometerpauschale würde dem Ziel, Energie einzusparen, zuwiderlaufen. Außerdem würde schon eine allgemeine Anhebung der km-Pauschale auf 50 Pfennig einen Steuerausfall von rund 1,2 Milliarden DM verursachen, wie bereits mehrfach ausgeführt wurde.