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    Plenarprotokoll 9/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Mischnick 3099 A Wahl des Abg. Dr. Nöbel zum Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . . . 3099 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Madagaskar . . . 3099 B Begrüßung österreichischer Volksanwälte . 3099 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Blüm, Kiep, Dr. Möller, Dr. Schneider, Dr. Jenninger, Müller (Remscheid), Hauser (Krefeld), Dr. Waffenschmidt, Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Clemens, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/468 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/743 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen — Drucksache 9/744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland — Drucksache 9/746 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen zur Förde - rung des Wohnungsbaus — Drucksache 9/839 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . . 3100C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 3106A Müntefering SPD 3111C Gattermann FDP 3116 A Dr. Schneider -CDU/CSU 3123 C Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 3128 B Dr. Zöpel, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3136C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 3161D Clemens CDU/CSU 3165A Gnädinger SPD 3167 B Engelhard FDP 3169 C Frau Roitzsch CDU/CSU 3171A Schmitt (Wiesbaden) SPD 3172 D Menzel SPD 3174 B Dörflinger CDU/CSU 3175C Schlatter SPD 3177 B Funke FDP 3179 B Niegel CDU/CSU 3181C Reschke SPD 3183C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetz — Drucksache 9/825 — Gnädinger SPD 3158C,D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 3159 B I Engelhard FDP 3160A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 3160 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/857 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 9/827, 9/850 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3186 B Schätz SPD 3189D Neuhausen FDP 3192 B Rossmanith CDU/CSU 3195 B Engholm, Bundesminister BMBW 3197 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 3200 C Frau von Braun-Stützer FDP 3203 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen — Drucksache 9/805 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/818 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/819 — 3206 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/820 — 3206 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern — Drucksache 9/573 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/834 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/732, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/835 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/733, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/837 — 3206 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 9/829 — 3206 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksache 9/830 — Dr. Hauff, Bundesminister BMV 3207 A Dr. Jobst CDU/CSU 3209 C Daubertshäuser SPD 3212 A Dr. Riemer FDP 3215A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/806 — 3216 C Beratung der Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/814 — 3216 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Tit. 525 11 — Aus- und Fortbildung — — Drucksache 9/810 — 3216 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten — Drucksachen 9/346, 9/793 — 3217 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer den Abmessungen) von Straßenfahrzeugen für den Güterverkehr - Drucksachen 8/2514, 9/184 Nr. 28, 9/817 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 9/842 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft — Drucksache 9/843 — 3217 C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982) — Drucksache 9/844 — 3217 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 9/845 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz) — Drucksache 9/846 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — Drucksache 9/847 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 9/848 — 3217A Fragestunde — Drucksache 9/841 vom 25. September 1981 — Bewertung des Verkaufs von Bahnfahrkarten an Postschaltern unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten MdlAnfr 33 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Mahne BMV 3140D, 3141 A, B, C, D ZusFr Dr. Feldmann FDP 3141A,C ZusFr Merker FDP 3141 B ZusFr Frau Dr. Engel FDP 3141 B ZusFr Frau von Braun-Stützer FDP . . . 3141 C Verunreinigung von Quell- und Grundwasser durch Anwendung von Herbiziden bei der Unkrautvernichtung an Gleisanlagen der Bundesbahn MdlAnfr 34, 35 25.09.81 Drs 09/841 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 3141D, 3142A, B ZusFr Repnik CDU/CSU 3141 D, 3142A ZusFr Duve SPD 3142 B Umfang des Bahntransports von Fahrrädern in der Reisesaison 1981 MdlAnfr 36, 37 25.09.81 Drs 09/841 Duve SPD Antw PStSekr Mahne BMV 3142 C, D, 3143 A, B, C ZusFr Duve SPD 3142D, 3143A,B ZusFr Zeitler SPD 3143 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3143 C Ökologie der Ostsee und deren Schutz MdlAnfr 38, 39 25.09.81 Drs 09/841 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 3143D, 3144A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 3144 A, B, C Bundeseinheitliche Regelung des Bildungsurlaubs MdlAnfr 40, 41 25.09.81 Drs 09/841 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Granzow BMBW 3144D, 3145A,B,C ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 3144D, 3145A,C Beteiligung von Politikern an der Demonstration der Friedensbewegung am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 46 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3146 A, B, C, D, 3147 A, B, C, D, 3148 A, B ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3146B ZusFr Spranger CDU/CSU 3146 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 3146D, 3147A ZusFr Broll CDU/CSU 3147 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3147 B ZusFr Conradi SPD 3147 C ZusFr Hölscher FDP 3147 D ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148A ZusFr Catenhusen SPD 3148A ZusFr Zierer CDU/CSU 3148 B Beteiligung von SPD-Politikern an der für den 10. Oktober 1981 in Bonn vorgesehenen Friedensdemonstration MdlAnfr 47 25.09.81 Drs 09/841 Schwarz CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3148 C, D, 3149A, B, C, D, 3150A,B ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3148 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3149A ZusFr Conradi SPD 3149A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 3149 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 V ZusFr Leuschner SPD 3149 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3149 D ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3149 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3150A ZusFr Schwarz CDU/CSU 3150 B Beteiligung des SPD-Politikers Erhard Eppler auf der Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 48 25.09.81 Drs 09/841 Broll CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3150 C, D, 3151 A,B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 3150 C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3150 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3150 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 3151 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3151B ZusFr Weirich CDU/CSU 3151 B ZusFr Schröder (Hannover) SPD 3151 C ZusFr Jansen SPD 3151D Förderung eines Dokumentarfilmprojektes über Karola Bloch durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 50, 51 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 A ZusFr Dr. Soell SPD 3152 B Äußerung von Regierungssprecher Becker über die geistige Überforderung von Rundfunkhörern beim Thema „Rüstung/Abrüstung/NATO-Doppelbeschluß" in einem Rundfunkinterview MdlAnfr 52 25.09.81 Drs 09/841 Jansen SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 C, D ZusFr Jansen SPD 3152 C Einsatz von Giften und anderen verbotenen Kampfstoffen durch die Sowjetunion in Südostasien MdlAnfr 53 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 3153 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . .3153B ZusFr Dr. Hirsch FDP 3153C ZusFr Spranger CDU/CSU 3153 C Umleitung von EG-Fleischlieferungen für Polen in die Sowjetunion MdlAnfr 54 25.09.81 Drs 09/841 Krey CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 3153D, 3154A ZusFr Krey CDU/CSU 3153 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3154A Verankerung arbeitsrechtlicher und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften im Entwurf einer Seerechtskonvention MdlAnfr 55, 56 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 3154 A, B, C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3154B,D Darstellung der deutschen Sprache als Kultursprache in dem an den deutschen Schulen im Ausland verwandten Lehrbuch „Vorwärts international" MdlAnfr 57 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 3154D, 3155A,B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .3155A,B Herabsetzung der Konsulatsgebühren für Aussiedler aus der Sowjetunion MdlAnfr 58 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 3155 B, C, D, 3156A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3155C,D ZusFr Herberholz SPD 3155 D ZusFr Dr. Soell SPD 3155 D Ausländische Unterstützung der Wehrsportgruppe Hoffmann MdlAnfr 59 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156 B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3156B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 3156C Abschiebung pakistanischer Flüchtlinge von Ost- nach West-Berlin MdlAnfr 60 25.09.81 Drs 09/841 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3156D, 3157A,B ZusFr Zierer CDU/CSU 3157A ZusFr Dr. Hirsch FDP 3157 B Auswirkungen der Versagung der Arbeitserlaubnis und der Einführung des Visumzwangs auf die Zahl der Asylbewerber MdlAnfr 61, 62 25.09.81 Drs 09/841 Hölscher FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI 3157 B, C, D, 3158 B ZusFr Hölscher FDP 3157 D, 3158A Nächste Sitzung 3218 C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3219*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3219* C Anlage 3 Berücksichtigung verminderter Einkommen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG MdlAnfr 42, 43 25.09.81 Drs 09/841 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Granzow BMBW . 3220*A Anlage 4 Vereinbarkeit der Äußerungen von Bundesbildungsminister Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung MdlAnfr 44, 45 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3220* B Anlage 5 Kosten der Beteiligung des Presse- und Informationsamtes an Regionalmessen MdlAnfr 49 25.09.81 Drs 09/841 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3220* C Anlage 6 Anerkennung von aus religiösen Gründen mit dem Tode bedrohten Frauen als Flüchtlinge MdlAnfr 63 25.09.81 Drs 09/841 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* C Anlage 7 Verstärkte dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern und deren Einbeziehung in die Entschädigungsleistungen des Bundesreisekostengesetzes MdlAnfr 64, 65 25.09.81 Drs 09/841 Möhring SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* D Anlage 8 Verfolgung von Flüchtlingen auf westdeutschem Gebiet durch die Sicherheitsorgane der DDR; Einschleusung von DDR-Agenten an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr 66, 67 25.09.81 Drs 09/841 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221* B Anlage 9 Androhung eines Verbotes der Verarbeitung von Plutonium für die Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem durch den Bundesinnenminister MdlAnfr 68, 69 25.09.81 Drs 09/841 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221*C Anlage 10 Beteiligung der Bremer Kernkraft-Kritiker Prof. Dr. Bleck-Neuhaus und Dr. Batjer an Forschungsaufträgen der Bundesministerien für Forschung und Technologie bzw. des Innern MdlAnfr 70, 71 25.09.81 Drs 09/841 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222*A Anlage 11 Erklärung des Bundesinnenministers über die Teilnahme des „Pöbels" an Demonstrationen MdlAnfr 72 25.09.81 Drs 09/841 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* B Anlage 12 Beteiligung der DKP an den für den 10. Oktober 1981 geplanten Bonner Friedensdemonstration MdlAnfr 73, 74 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* C Anlage 13 Rechtliche Gleichstellung von ehelichen und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern seit 1978 MdlAnfr 75, 76 25.09.81 Drs 09/841 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 VII Anlage 14 Verzögerung des Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten Dr. Friedrich Cremer MdlAnfr 77, 78 25.09.81 Drs 09/841 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* B Anlage 15 Änderung der Strafprozeßordnung hinsichtlich der Beschlagnahme selbsterarbeiteten journalistischen Materials MdlAnfr 79 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* C Anlage 16 Umsätze und Arbeitsplätze der Duty-free-Shops auf Flughäfen und Steueraufkommen aus dieser Branche 1980 MdlAnfr 80, 81 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3223* D Anlage 17 Abschaffung der verbilligten Abgabe von Bundesliegenschaften für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 82 25.09.81 Drs 09/841 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* A Anlage 18 Steuermehreinnahmen durch Bekämpfung der Steuerhinterziehung MdlAnfr 83 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* B Anlage 19 Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug; Steuerausfälle durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug 1981 bis 1985 MdlAnfr 84, 85 25.09.81 Drs 09/841 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* C Anlage 20 Wegfall der Steuerbegünstigung von Flugzeugkraftstoff MdlAnfr 86 25.09.81 Drs 09/841 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* B Anlage 21 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen; Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz im Jahre 1981 MdlAnfr 87, 88 25.09.81 Drs 09/841 Hansen (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* C Anlage 22 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen MdlAnfr 89, 90 25.09.81 Drs 09/841 Louven CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* D Anlage 23 Steuerliche Absetzbarkeit von Bußgeldern für das Leerstehenlassen von Häusern nach der Zweckentfremdungsverordnung MdlAnfr 91 25.09.81 Drs 09/841 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* A Anlage 24 Tilgung und Zinszahlungen für den an Polen gewährten Kredit in Höhe von 1 Milliarde DM MdlAnfr 92, 93 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* B Anlage 25 Auswirkung des Wegfalls der Versicherungsfreiheit für geringfügige Beschäftigung auf die Zeitungszustellung im ländlichen Raum MdlAnfr 94, 95 25.09.81 Drs 09/841 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* C VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 26 Einführung einer Bardepotpflicht zur Verhinderung von Kapitalabflüssen infolge des Zinsgefälles zum Ausland MdlAnfr 96 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227*B Anlage 27 Wirtschaftliche Bedeutung der Mikroelektronik MdlAnfr 97, 98 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227* C Anlage 28 Gründung einer Ruhrstahl-AG MdlAnfr 99 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* B Anlage 29 Preiserhöhungen für Stahl im Herbst 1981 und Einhaltung von Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt MdlAnfr 100, 101 25.09.81 Drs 09/841 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* C Anlage 30 Entwicklung der Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen in den letzten Jahren MdlAnfr 102, 103 25.09.81 Drs 09/841 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3229*B Anlage 31 Wettbewerbsverzerrung durch die französische Agrarpolitik MdlAnfr 106, 107 25.09.81 Drs 09/841 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3229* C Anlage 32 Lage der deutschen Naßkonservenindustrie MdlAnfr 108, 109 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* B Anlage 33 Bewertung des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) der FAO MdlAnfr 110 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* D Anlage 34 Verbrauch von subventioniertem Treibstoff durch die Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein MdlAnfr 111 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3231*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3099 55. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1981 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 1. 10. Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Becker (Nienberge) 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Burger 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Faltlhauser 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Gobrecht 1. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 1. 10. Hauck 1. 10. Dr. Holtz * 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Kleinert 1. 10. Frau Krone-Appuhn 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lintner 1. 10. Männing * 1. 10. Matthöfer 1. 10. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Wadern) * 1. 10. Offergeld 1. 10. Frau Pack * 1. 10. Pauli 1. 10. Pensky * 1. 10. Rapp (Göppingen) 1. 10. Reddemann * 1. 10. Rentrop 1. 10. Rösch * 1. 10. Sauer (Salzgitter) 1. 10. Dr. Schachtschabel 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Frau Schlei 1. 10. Schluckebier * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Dr. Schmude 1. 10. Freiherr von Schorlemer 1. 10. Schulte (Unna) * 1. 10. Dr. Schwörer 1. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Spilker 1. 10. Dr. Sprung * 1. 10. Graf Stauffenberg 1. 10. Topmann * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Voigt (Frankfurt) 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wischnewski 1. 10. Baron von Wrangel 1. 10. Würzbach 1. 10. Dr. Zimmermann 1. 10. Zink 1. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 9/782 unter Nummer 68 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines sektoralen Forschungs- und Entwicklungsprogrammes auf dem Gebiet der Rohstoffe 1982-1985 ist als Drucksache 9/826 verteilt. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie 75/362/EWG, 77/452/EWG, 78/686/EWG, 78/1026/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Arztes, der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes bzw. des Tierarztes (Drucksache 9/394) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Drucksache 9/252 Nr. 33) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3023/77 über Maßnahmen, mit denen Mißbräuchen durch den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Bord von Schiffen ein Ende bereitet werden soll (Drucksache 9/37 Nr. 157) Mitteilung über das Programm 1981 über die Verwirklichung der Zollunion (Drucksache 9/252 Nr. 38) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Drucksache 9/782 Nr. 67) Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbssituation zwischen praxiseigenen zahntechnischen Labors und gewerblichen zahntechnischen Labors (Drucksache 9/811) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/81 - Zollpräferenzen 1981 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 9/852) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. November 1981 vorzulegen. 3220* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Granzow auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 42 und 43): Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß bei der Antragstellung auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ausschließlich die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen der letzten zwei Jahre zugrundegelegt werden, auch dann, wenn sich diese Einkommensverhältnisse nachweislich so negativ entwickelt haben, daß der Antragsteller und die Unterhaltsverpflichteten sich — etwa durch schwere Erkrankung und voraussichtlich auf Dauer arbeitsunfähigen Familienvaters — in einer akuten Notlage befinden, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch in einem solchen Ausnahmefall zunächst eine Bearbeitung des Antrags auf Leistung nach dem BAföG auf Grund des Einkommens der letzten zwei Jahre zu erfolgen habe — ungeachtet der tatsächlichen Einkommensentwicklung —, und daß nur bei einem Widerspruchsverfahren dieses neue, geminderte Einkommen für die Leistungsgewährung berücksichtigt werden kann? Die Bundesregierung hielte es nicht für gerecht, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf der Grundlage der Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres berechnet würden, obwohl der Auszubildende ein Einkommen geltend machen kann, das im aktuellen Bewilligungszeitraum wesentlich geringer ist. Sie teilt auch nicht die Auffassung, daß eine Berücksichtigung der sich zum Nachteil veränderten Einkommenslage erst im Rechtsbehelfsverfahren erfolgen sollte. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier sehr viel bürgerfreundlicher gefaßt. Auf Vorschlag der Bundesregierung ist bereits im Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 (BGBl. — I S. 1400) eine Regelung enthalten, wonach bei einem wesentlich geringeren Einkommen im Bewilligungszeitraum die Zugrundelegung dieses Einkommens bei der Leistungsberechnung zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag des Auszubildenden auf Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG. Falls Ihnen Anhaltspunkte dafür vorliegen sollten, daß nicht nach diesen Bestimmungen verfahren wird, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 44 und 45): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einlassungen des Bundesbildungsministers Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung vereinbar sind, insbesondere mit § 12, wonach Außerungen eines Bundesministers, die in der öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen müssen? Wenn nein, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um derartige Äußerungen eines Bundesministers zu verhindern, die geeignet sind, die Politik der Bundesregierung zu untergraben? Ihre erste Frage beantworte ich mit Ja. Ihre zweite Frage ist durch die Antwort auf Ihre erste Frage gegenstandslos. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 49): Welche jährlichen Kosten entstehen durchschnittlich, wenn das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bei Regionalmessen mit einem Stand vertreten ist, bei dem die verschiedensten Publikationen von Bundesministerien und Bundesbehörden kostenfrei erhältlich sind? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beteiligt sich in diesem Jahr an 24 Verbraucherausstellungen und Publikumsmessen mit Informationsständen unterschiedlicher Größe und Bauweise. Dafür sind Mittel in Höhe von rund DM 976 000 vorgesehen, pro Beteiligung also durchschnittlich zirka DM 40 700. Im Jahre 1980 lagen die Gesamtkosten bei rund 1,1 Millionen DM mit Durchschnittskosten von knapp DM 40 000 pro Beteiligung und im Jahre 1979 bei rund 1,3 Millionen DM mit Durchschnittskosten von rund DM 46 000. Drei Modellversuche im Jahre 1978 hatten Gesamtkosten in Höhe von rund DM 146 000 beansprucht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 63): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern vom Tode durch Familienmitglieder bedroht sind, den Status von Flüchtlingen nach den Richtlinien des UNHCR zu geben, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele bedrohte Frauen versucht haben, in Deutschland Asyl zu erhalten? Nach Mitteilung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen liegt bei Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern von Familienmitgliedern mit dem Tode bedroht werden, keine politische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Gleichwohl sprechen humanitäre Gründe dafür, solchen Frauen Schutz zu gewähren. Ich werde daher die Länder bitten, in Fällen, in denen Frauen zwar nicht politische, aber tatsächliche Verfolgung zu befürchten haben, von Ausweisungen abzusehen. Der Bundesregierung sind allerdings bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 64 und 65): Kann sich die Bundesregierung meiner Auffassung anschließen, daß dort, wo sich Möglichkeiten innerhalb von Behörden aller Ebenen anbieten, bei Erledigung von Dienstgängen der Einsatz des Privatfahrrades Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3221* dem Einsatz des Privat-PKW vorzuziehen ist (falls keine entsprechenden Diensttransportmittel zur Verfügung stehen), um hohe Treibstoffund Entschädigungskosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern? Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen aus dem Bundesreisekostengesetz insoweit zu ändern, daß auch die dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern in die Entschädigungsleistung einbezogen wird, um generell einer PKW-Nutzung entgegenzuwirken? Zu Frage 64: Die Bundesregierung begrüßt jeden Vorschlag, der geeignet ist, Energie und Kosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern. Sie teilt daher grundsätzlich Ihre Aufassung, daß es aus diesen und anderen Erwägungen empfehlenswert sein kann, bei Dienstgängen, d. h. beim Zurücklegen kürzerer Strecken am Ort, statt des Kraftwagens das Fahrrad zu benutzen. Einen Anreiz hierfür bietet das Bundesreisekostengesetz bereits, in dem es für Strecken, die mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, eine Entschädigung von 0,10 DM/km vorsieht. Diese Entschädigung wird jedoch nur dann gezahlt, wenn die Strecken über die Grenzen einer Gemeinde hinausführen. Zu Frage 65: Eine Ausdehnung der Entschädigungsregelung auf Dienstgänge am Ort wäre einerseits wegen der anfallenden Bagatellbeträge kein Anreiz zur Fahrradbenutzung, andererseits stünde der Verwaltungsaufwand in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Erfolg. Die Bundesregierung teilt die in Ihren Fragen zum Ausdruck kommende Auffassung, hält aber — aus den genannten Gründen — eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 66 und 67): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zwei aus der DDR geflüchtete Angehörige der dortigen „Nationalen Volksarmee" in der Bundesrepublik Deutschland berichtet hätten, daß wegen unzureichender Kontrolle auf seiten der Bundesrepublik Deutschland wiederholt von Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane Flüchtlinge bis zu 200 Meter auf westdeutsches Gebiet verfolgt worden und mit Waffengewalt zur Rückkehr gezwungen worden seien? Treffen die Berichte derselben in die Bundesrepublik Deutschland geflüchteten Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane zu, daß regelmäßig an der Zonengrenze Agenten der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geschleust würden? Zu Frage 66: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf eine Meldung aus der „Bild am Sonntag" vom 13. September 1981. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die dort wiedergegebenen angeblichen Aussagen von zwei geflüchteten NVA-Angehörigen bestätigen. Zu Frage 67: Ich bitte um Verständnis, daß ich aus naheliegenden Gründen zu diesem Sachverhalt öffentlich nicht Stellung nehmen möchte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 68 und 69): Stellt der Brief des Bundesinnenministers an den Landesverband der hessischen „Grünen", der von dieser Organisation am 14. September 1981 der Presse übergeben wurde und in dem der Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem mit einem Verarbeitungsverbot für Plutonium gedroht wurde, die Auffassung der Bundesregierung dar? War die Haltung des Bundesinnenministers, der in dem Brief an den Landesverband der hessischen „Grünen" deutlich wurde, mit der hessischen Landesregierung zuvor abgestimmt? Es ist Auffassung der Bundesregierung, daß die Abwicklung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Verarbeitung von Plutonium in der Hanauer Brennelementfabrik Alkem nach dem Willen des Gesetzgebers zügig vorangetrieben werden muß. Der Bundesminister des Innern hat mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Sein Brief entspricht seiner Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung des Atomgesetzes durch das Land. Zur Erläuterung darf ich auf folgendes hinweisen: Die Firma Alkem hat zwar formal dem Wortlaut der Überleitungsbestimmungen (Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 15. Juli 1975) entsprochen, und bereits im Dezember 1975 einen Antrag nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Sie hat aber bis heute noch keine endgültigen prüffähigen Unterlagen vorgelegt. Es kann nicht hingenommen werden, daß die Inanspruchnahme der Überleitungsbestimmungen des Atomgesetzes im Ergebnis dazu führt, daß fast sechs Jahre nach Antragstellung noch kein Ende des Genehmigungsverfahrens abzusehen ist. Da Sie in Presseerklärungen den Bundesminister des Innern in dieser Angelegenheit als verantwortungslos bezeichnet haben, weise ich Sie darauf hin, daß der Betrieb der Firma Alkem nicht nur unter Arbeitsmarktgesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit betrachtet werden muß. Ich bedauere, daß Sie die Bemühung des Bundesministers des Innern, dafür zu sorgen, daß die Sicherheitsanforderungen in angemessener Frist erfüllt werden, als Drohung interpretieren. Zurückweisen muß ich auch Unterstellungen, die das Bemühen des Bundesministers des Innern um die Sicherheit als augenzwinkerndes Anbiedern bei den Grünen disqualifizieren will. Meines Erachtens wäre es Aufgabe aller parlamentarischen Kräfte, allen Beteiligten mit großer Eindringlichkeit die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen nahezubringen. 3222* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Die Haltung des Bundesministers des Innern ist der Hessischen Landesregierung aus vielfachen Erörterungen bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 70 und 71): Waren die beiden Bremer Wissenschaftler Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus und Dr. Klaus Bätjer, die am 3. September 1981 vom Landgericht München I verurteilt wurden, Behauptungen über eine angebliche schlechte Qualität von im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld eingebauten Armaturen zu unterlassen und zu widerrufen, mittelbar oder unmittelbar an Forschungsaufträgen, z. B. für Gutachten vom BMFT und/oder BMI, beteiligt? Wenn ja, auf welche Fachgebiete haben sich diese Arbeiten bezogen, und wie hoch waren die dafür aufgewendeten Haushaltsmittel? Herr Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus hat einen Forschungsauftrag vom Bundesministerium des Innern am 17. Juli 1979 erhalten, der bis zum 31. August 1982 befristet ist. Das Thema des Forschungsauftrages lautet wie folgt: „Transfer von radiologisch wichtigen Nukliden (besonder Caesium) vom Boden in Pflanzen bei Dauerweiden auf Marschböden". Andere Forschungsmittel oder Mittel für Gutachten des Bundesministeriums des Innern oder des Bundesministeriums für Forschung und Technologie haben weder Herr Professor Bleck-Neuhaus noch Herr Dr. Klaus Bätjer erhalten. Das Vorhaben gehört zum Schwerpunkt „Ermittlung von ökologischen Daten über die Auswirkungen der Kernenergie und der Anwendung von Radionukliden" des von der Strahlenschutzkommission vorgeschlagenen Forschungsprogrammes Strahlenschutz. Es ist bekannt, daß Herr Professor Bleck-Neuhaus zu den Kritikern der friedlichen Nutzung der Kernenergie gehört. Im Hinblick auf die kontrovers geführte Diskussion über radioökologische Grundsatzfragen erschien es zweckmäßig, auch Wissenschaftlern mit abweichender Auffassung die Möglichkeit zu geben, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Transferfaktoren durchzuführen. Auch die Arbeitsgruppe Transferfaktoren, die das Bundesministerium des Innern auf diesem Gebiete berät und der u. a. Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen des Bundes und von Hochschulen angehören, hat sich für eine Förderung dieses Vorhabens ausgesprochen. Das Forschungsprojekt wird von dieser Expertengruppe begleitet. Die Zuwendungen für dieses Vorhaben betragen 161 000 DM für die gesamte Laufzeit. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 72): Stimmt die aus Pressemeldungen hervorgehende Erklärung des Bundesinnenministers, bei allen Demonstrationen ziehe der Pöbel mit, mit den Erkenntnissen der Bundesregierung überein, oder ist es tatsächlich in der Regel so, daß diese Feststellung zwar für gemeinsame Demonstrationen von Demokraten und politischen Extremisten. nicht aber für allein von Demokraten veranstaltete Demonstrationen — wie jüngst in Berlin zum Jahrestag des Mauerbaus und noch am 24. September bei der Bauarbeiterdemonstration oder in Frankfurt zur Verteidigung bedrohter Arbeitsplätze — gilt? Die Bundesregierung lehnt es ab, zu einer angeblichen Äußerung im Kabinett Stellung zu nehmen, die in der Öffentlichkeit kolportiert wird. Im übrigen dürfte die Haltung des Bundesinnenministers zur grundgesetzlich geschützten Demonstrationsfreiheit allgemein bekannt sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 73 und 74): Ist es richtig, daß das von der DKP ins Leben gerufene und gelenkte Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit — das eine führende Rolle bei der Propagierung des Krefelder Appells spielt — und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend, Nebenorganisation der DKP, wichtige Funktionen bei der Vorbereitung und Durchführung der für den 10. Oktober in Bonn geplanten Demonstration übernommen haben? Welche zur DKP oder ihrem Einflußbereich gehörenden überörtlichen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Teilnahme an der Demonstration am 10. Oktober in Bonn angemeldet, und welche Schritte der die Demonstration veranstaltenden ,,Aktionsgemeinschaft für den Frieden" oder der angemeldeten demokratischen Organisationen, sich politische Extremisten vom Leibe zu halten oder sich sonst sichtbar von ihnen zu distanzieren, sind der Bundesregierung bekannt? Die am 10. Oktober 1981 unter dem Motto „Gegen die atomare Bedrohung gemeinsam vorgehen — für Abrüstung und Entspannung in Europa" in Bonn stattfindende Demonstration wurde nach Mitteilung der „Aktionsgemeinschaft für den Frieden e. V.", die gemeinsam mit der „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste" Anmelder und Gesamtleiter der Demonstration ist, von Vertretern niederländischer und deutscher Friedensbewegungen auf dem 19. Deutschen Evangelischen Kirchentag am 19. Juni 1981 beschlossen. Dem Aufruf zur Demonstration haben sich 760 Gruppen angeschlossen. Diese Zahl enthält zum Teil auch örtliche oder regionale Gliederungen derselben Organisation. Beim überwiegenden Teil dieser 760 Organisationen handelt es sich um demokratische Gruppierungen. Daneben sind aber auch ca. 80 extremistische Gruppen sowohl der „alten" als auch der „neuen" Linken dem Demonstrationsaufruf beigetreten. Insbesondere haben sich die DKP und ihre Nebenorganisationen sowie von ihr beeinflußte Organisationen dem Demonstrationsaufruf angeschlossen. Die Demonstration soll in Form eines Sternmarsches durchgeführt werden, der sich in fünf sogenannten Marschsäulen auf die Bonner Hofgartenwiese zubewegen soll. Das von der DKP beeinflußte „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) hat die Leitung für eine dieser Marschsäulen übernommen. Für die anderen Marschsäulen sind die „Sozialistische Jugend Deutschlands", „Die Falken", „Der Bundesvorstand der Grünen", „Die Vereinigten deutschen Studentenschaften" und der „Bundesvorstand der Jungsozialisten" verantwortlich. Innerhalb der Marschsäulen, für die die „Fal- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3223* ken" verantwortlich sind, arbeitet auch die SDAJ organisatorisch mit. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 75 und 76): Welche der im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 angesprochenen Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen Kindern und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern sind bisher verwirklicht? Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die 1978 aufgezeigten erforderlichen Veränderungen noch 1981 nicht in vollem Umfang realisiert wurden? Zu Frage 75: Seit der Erstattung des Berichts ist eine rechtliche Gleichstellung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern sowie zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern im Einkommensteuergesetz sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz durch Artikel 1 Nr. 12 a und Artikel 7 Nr. 2 a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1537) herbeigeführt worden. Darüber hinaus ist die bisherige Unterscheidung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern in den Lohnsteuerrichtlinien vom 24. Februar 1981 beseitigt worden. Entsprechendes ist in den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 1981 vorgesehen. Zu Frage 76: Die im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 vorgesehenen, umfassenden Änderungen erstrecken sich auf den gesamten Bereich des Rechts der Familie im weitesten Sinne. Der Umfang dieses Vorhabens, an dem mehrere Ressorts zu beteiligen sind, hat es bisher noch nicht gestattet, die Arbeiten an dem Entwurf eines Anpassungsgesetzes abzuschließen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 77 und 78): Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Strafe für den lt. Presse „im Mai 1980 vom Obersten Landgericht wegen Spionage für die DDR zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Friedrich Cremer" aus Lengfurt zu vollziehen, nachdem das Urteil auch nach verschiedenen Revisionen seit Juni bereits rechtskräftig ist? Was ist der Grund der Verzögerung des längst fälligen Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Cremer aus Lengfurt? Für die Strafvollstreckung zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Nach seiner Auskunft ist die Ladung für den wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB verurteilten Dr. Cremer zum Strafantritt bereits veranlaßt. Der Generalbundesanwalt hat mitgeteilt, daß die Strafvollstreckung nach § 456 StPO aufgeschoben wurde, weil Dr. Cremer und seiner Familie im Zusammenhang mit der Fortführung seiner Arztpraxis durch eine frühere Vollstreckung erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen wären. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 79): An welche gesetzliche Änderung der Strafprozeßordnung denkt die Bundesregierung, um die bislang bestehende Beschlagnahmefreiheit von selbsterarbeitetem journalistischen Material einzugrenzen? Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bühling vom 16. Juli 1981 hat die Bundesregierung bereits erklärt, daß die in jüngster Zeit durchgeführten Beschlagnahmen von Bild- und Filmmaterial der Presse Anlaß geben zu prüfen, ob Änderungen des geltenden Rechts erforderlich sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt den Strafverfolgungsbehörden schon jetzt Zurückhaltung auf. Dennoch hat die Bundesregierung auf die genannte Frage erklärt, daß eine Regelung erwogen werden sollte, die von Gesetzes wegen klare Grenzen zieht. Es könnte eine Regelung in Betracht kommen, die das bereits bestehende Beschlagnahmeverbot von der Presse mitgeteiltem Material jedenfalls auf Bild- und Filmmaterial ausdehnt, das vom Journalisten selbst hergestellt worden ist. Unverzichtbare Belange der Strafrechtspflege bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten dürfen allerdings nicht beeinträchtigt werden. Über den möglichen Inhalt einer gesetzlichen Neuregelung hat der Bundesminister der Justiz mit dem Deutschen Presserat ein Gespräch geführt. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 80 und 81): Wie hoch lagen im Jahr 1980 die Umsätze der Duty-free-Shops auf den deutschen Flughäfen, und wieviel Arbeitsplätze sind mit den Duty-free-Shops verbunden? In welcher Höhe fielen 1980 den öffentlichen Kassen Mehrwertsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Duty-free-Shops auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland an? Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen betrug der Gesamt-Nettoumsatz der Duty-free-Shops ohne Umsatzsteuer 3224* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 im Kalenderjahr 1980 159,9 Millionen DM und die Zahl der Beschäftigten 396 Personen. Die von den Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 entrichtete Umsatzsteuer betrug nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Verkehrsflughäfen 15,1 Millionen DM. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe aus dem Betrieb der Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer angefallen ist. In der Kürze der Zeit war es der Bundesregierung nicht möglich, die obersten Finanzbehörden der Länder um Mitteilung der gewünschten Zahlen zu bitten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 82): Trifft es zu, daß innerhalb der Bundesregierung Überlegungen im Gange sind, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzulegen, dessen Annahme durch den Deutschen Bundestag die Abschaffung der verbilligten Abgabe von Grundstücken des Bundes zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beinhalten würde? Dem Bundestag liegt der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vor (Drucksache 9/795). In Artikel 24 dieses Gesetzes ist vorgesehen, das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 aufzuheben. Dieses Gesetz ermöglicht verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke für eine Vielzahl von Zwecken, darunter auch für den von Ihnen genannten Zweck. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte es jedoch auch nach Aufhebung des Gesetzes weiterhin möglich sein, den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau durch verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke zu fördern. In den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 ist deshalb ein entsprechender Haushaltsvermerk eingestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 83): Können — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" meint — durch intensive Bekämpfung der Steuerhinterziehung Mehreinnahmen in Höhe von 12,6 Milliarden DM erzielt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Höhe der tatsächlichen hinterzogenen Steuern vor. Bekannt sind nur die Zahlen der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, welche den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen. Diese Zahlen bleiben weit unter den Schätzungen, welche in der Öffentlichkeit immer wieder in Milliardenhöhe genannt werden. Tatsächlich handelt es sich hier um Mutmaßungen. Es gibt keine Zahlen, welche Schlüsse auf eine nur entfernt hohe Dunkelziffer — wie sie auch in Ihrer Frage genannt ist — zulassen. Ich muß daher den ersten Teil Ihrer Anfragen verneinen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage weise ich darauf hin, daß die Erhebung von Steuern und die Verfolgung von Steuerstraftaten Sache der Länder ist, die in eigener Verantwortung Folgerungen hinsichtlich einer intensiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu ziehen haben. Im übrigen ist nachhaltig darauf hinzuweisen, daß steuerliche Verfehlungen zu einem großen Umfang durch die turnusmäßigen Betriebsprüfungen, aber auch durch die Veranlagungsdienststellen der Finanzämter aufgedeckt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/ 841 Fragen 84 und 85): Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beseitigung von Leistungsmißbrauch und der Bekämpfung von „Schwarzarbeit" auch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in der Wirtschaft? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall von Einnahmen für die Gebietskörperschaften durch Steuerhinterziehung und ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Subventionen für den Zeitraum des Finanzplans des Bundes 1981 bis 1985? Zu Frage 84: Zur wirksameren Bekämpfung von Mißbräuchen bei der Vergabe von Subventionen ist im Jahre 1976 durch das erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Tatbestand des Subventionsbetruges in das Strafgesetzbuch eingefügt und das Subventionsgesetz erlassen worden. In der Abgabenordnung 1977 ist der Steuerhinterziehungstatbestand neu gefaßt und für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung der Strafrahmen auf 10 Jahre erhöht worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingebracht. Es ist zu erwarten, daß das mit diesem Gesetz bezweckte Zurückdrängen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit auch zu einer Verringerung der Steuerhinterziehung in diesen Bereichen führen wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Zu Frage 85: Eine auch nur ungefähre Schätzung der Höhe des Schadens, der durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug der öffentlichen Hand entsteht, ist mangels hinreichend exakter Schätzungsgrundlagen nicht möglich. Insbesondere läßt sich nicht beurteilen, wie hoch die sicher vorhandene Dunkelziffer zu veranschlagen ist. Wie schon auf die Frage des Abgeordneten Poß angeführt, können daher nur die Beträge genannt werden, die in den zurückliegen- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3225* den Jahren den rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung zugrunde lagen. Die Summe der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, die den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen, betrug bei Besitz- und Verkehrsteuern im Jahre 1976 rd. 263 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 326 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 408 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 436 Millionen DM im Jahre 1980 rd. 431 Millionen DM bei Zöllen und Verbrauchsteuern im Jahre 1976 rd. 31 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 34 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 60 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 58 Millionen DM im Jahre 1980 geschätzt rd. 60 Millionen DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 86): Wie weit sind die Bestrebungen des Bundesfinanzministers gediehen, den Kraftstoff für Flugzeuge entsprechend hoch zu besteuern wie Autobenzin und Diesel? Vom 1. Oktober 1981 an dürfen auf Grund des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 in den rd. 7 500 Sport-, Privat-, Geschäfts- und Arbeitsflugzeugen, in privaten Hubschaubern sowie im inländischen Charterflugverkehr nur noch steuerbelastete Luftfahrtbetriebsstoffe verwendet werden. Diese unterliegen denselben Mineralölsteuersätzen wie die entsprechenden Kraft- und Schmierstoffe für den Straßenverkehr. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag, auch die Luftfahrtbetriebsstoffe für innergemeinschaftliche Linienflüge zu besteuern, zusammen mit weiteren Vorschlägen zum Abbau von Olverbrauchsubventionen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften eingebracht. Die EG-Kommission hat sich inzwischen in einer Mitteilung für den Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen nach einem von den Mitgliedstaaten festgelegten Zeitplan ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe des Ministerrats soll in Kürze mit der Prüfung des Problems beginnen. Ein gemeinsames Vorgehen ist erforderlich, um Wettbewerbsnachteile für Linienflüge deutscher Unternehmen zu vermeiden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 87 und 88): Hat die Bundesregierung bei der Ablehnung von Anträgen zur Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Reisen ausreichend berücksichtigt, daß — wenn auch unter erschwerten Bedingungen — jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, anstelle von Pauschbeträgen die Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsreisen im Wege des Einzelnachweises geltend zu machen, so daß die steuerliche Wirkung die gleiche wäre wie bei einer angemessenen Erhöhung der Pauschbeträge, ja möglicherweise für den Fiskus noch ungünstiger würde, wenn infolge unrealistisch niedriger Pauschbeträge geradezu ein Zwang zur Anwendung des Einzelnachweises ausgeübt wird? Wie vereinbart sich die Ablehnung durch den Bundesfinanzminister mit einer Erklärung des Bundesinnenministers gegenüber dem Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980, daß die Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes (die mit den für die Wirtschaft geltenden Pauschbeträgen übereinstimmen) durch die seitherige Preisentwicklung wertmäßig abgesunken sind, und daß er diese Entwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung anzustreben? Zu Frage 87: Die Bundesregierung hat bei der Ablehnung von Anträgen auf Erhöhung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge durchaus berücksichtigt, daß anstelle der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Kostennachweis auch höhere Aufwendungen anerkannt werden können. Es ist aber auch hier unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Preissteigerungen im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht davon auszugehen, daß bei allen Dienst- oder Geschäftsreisen Mehraufwendungen entstehen, die über die Pauschbeträge hinausgehen. In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden, daß die Pauschbeträge Nettobeträge darstellen, die — anders als beim Kostennachweis — nicht mehr um die sog. Haushaltsersparnis von 1/5 der Aufwendungen für Verpflegung, höchstens 6 DM je Reisetag, zu kürzen sind. Zu Frage 88: Der Bundesminister des Innern hat zwar in seinem Schreiben an den Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980 zum Ausdruck gebracht, daß er die Preisentwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes anzustreben. In einem späteren Schreiben vom 13. August 1981 hat er jedoch dem Deutschen Beamtenbund ergänzend mitgeteilt, daß bei der derzeitigen Haushaltslage vorläufig eine Anpassung der Tage- und Übernachtungsgelder an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu verwirklichen sei. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Louven (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß die Bundesregierung durch den Bundesfinanzminister einen Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände (CDH), die seit mehr als drei Jahren unveränderten Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf der Reise anzuheben, abgelehnt hat, obwohl die Preise im Gaststättengewerbe inzwischen um mehr als 15 v. H. angestiegen sind, und wenn ja, womit begründet sie diese Ablehnung? 3226* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Ist es zutreffend, daß der Bundesfinanzminister in diesem Zusammenhang von einer „Entlastung" gesprochen hat, obgleich die festgesetzten Pauschbeträge nicht eine steuerliche Vergünstigung, sondern lediglich eine sowohl im Interesse der Steuerpflichtigen als auch im Interesse der Steuerverwaltung liegende Möglichkeit zur vereinfachten Geltendmachung von Betriebsausgaben darstellt? Es ist richtig, daß ein Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände auf Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge um 20 v. H. vom BMF abgelehnt worden ist. Die Ablehnung wurde mit den zu erwartenden Haushaltsausfällen begründet. In dem ablehnenden Schreiben ist darauf hingewiesen worden, daß über die im Steuerentlastungsgesetz 1981 beschlossenen Maßnahmen hinaus für weitere Steuerausfälle kein finanzieller Spielraum mehr sei. Es ging bei dieser Aussage somit vor allem um die fiskalischen Auswirkungen und nicht um die allgemeine Charakterisierung der Reisekosten-pauschbeträge als Steuervergünstigung. Die Bundesregierung hält auch weiterhin daran fest, daß eine Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge z. Z. nicht erwogen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 91): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil festgestellt hat, daß Bußgelder, die wegen des Verstoßes gegen die Zweckentfremdungsverordnung durch Leerstehenlassen von Häusern verhängt werden, steuerlich absetzbar sind, und wenn ja, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzlicher Initiativen, damit die zum Schutz des Wohnungsbestands erlassenen Bestimmungen auch künftig sinnvoll angewandt werden können? Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bekannt, wonach Bußgelder wegen Zweckentfremdung von Wohngebäuden steuerlich abgezogen werden können. Nach geltendem Recht ist im übrigen eine Geldbuße grundsätzlich nicht abziehbar. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 92 und 93): Ist die erste Rate des der Volksrepublik Polen gewährten Kredits in Höhe von 1 Milliarde DM gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits fristgerecht zurückgezahlt worden? Sind die für den Finanzkredit in Höhe von 1 Milliarde DM fälligen Zinszahlungen gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits von der Volksrepublik Polen termingerecht gezahlt worden? Ja.Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Auswirkung ihrer Beschlüsse und die Auswirkung auf die Tagespresse zum Wegfall der Versicherungsfreigrenze für geringfügig Beschäftigte und die Beschränkung der Lohnsteuerpauschalierung auf nur noch eine Teilzeitbeschäftigung bei Tageszeitungsverlagen im ländlichen Raum, bezüglich der Zeitungsausträger aber auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Information der dort wohnenden Bevölkerung? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es bei einer Verwirklichung des im vorigen genannten Tatbestandes noch genügend nebenberufliche Zeitungsausträger gibt, die zu dem ungünstigen Morgentermin bereit sind, zusätzlich Lohnsteuer, notfalls in der Progressionsstufe, und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, oder ist sie der Meinung, daß die Tageszeitungsverlage im ländlichen Raum bei abnehmendem Anzeigenaufkommen und zunehmender Medien-Konkurrenz dies auffangen oder auf den Zeitungsleser abwälzen können? Zu Frage 94: Die Lohnsteuerpauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten ist aus Vereinfachungsgründen geschaffen worden. Durch den Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte und durch die Erhebung der Lohnsteuer mit einem konstanten Vomhundertsatz von 10 v. H. zu Lasten des Arbeitnehmers sollte in unbürokratischer Weise den Bedürfnissen der Wirtschaftszweige, die auf Teilzeitbeschäftigte angewiesen sind, Rechnung getragen werden. Eine Steuervergünstigung war mit dem Pauschalierungsverfahren nicht beabsichtigt. Später -hat sich gezeigt, daß die Regelung häufig mißbraucht wird. Nicht wenige Teilzeitbeschäftigte üben gleichzeitig mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander aus, so daß sie insgesamt schon als Vollbeschäftigte anzusehen sind. Durch die pauschale Lohnsteuer von 10 v. H. sowie durch die Nichteinbeziehung der pauschal besteuerten Bezüge in den Lohnsteuer-Jahresausgleich und in die Veranlagung zur Einkommensteuer sind diese Teilzeitbeschäftigten steuerlich wesentlich bessergestellt als Arbeitnehmer, die gleichhohe Bezüge aus nur einem Dienstverhältnis erhalten. Das ist mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung nicht länger vereinbar. Die Bundesregierung war deshalb der Auffassung, daß diese Ungerechtigkeit beseitigt werden muß. Sie war sich ferner darüber im klaren, daß bestimmte Wirtschaftsbereiche auf die Beschäftigung von Aushilfskräften angewiesen sind. Deshalb ist auch nicht beabsichtigt, die Pauschalierung völlig abzuschaffen. Lediglich die gezielte Ausnutzung der materiellen Vorteile infolge mehrerer pauschalierungsfähiger Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander und die dadurch bedingte Kumulation der Vorteile soll künftig verhindert werden. Für den Regelfall dürfte davon ausgegangen werden können, daß Zeitungsausträger nicht die Tageszeitungen verschiedener Verlage gleichzeitig austragen und für diese Teilzeitbeschäftigten die Lohnsteuerpauschalierung nach wie vor zulässig ist. Auswirkungen auf die Presse- oder Informationsfreiheit können sich insofern nicht ergeben. Was die Beseitigung der Versicherungsfreiheit angeht, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3227* Beseitigung der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung vor allem für die Betriebe höhere Kosten mit sich bringt, welche bisher überwiegend versicherungsfrei Beschäftigte einsetzen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diese Maßnahme für erforderlich gehalten. Dabei stand im Vordergrund der Überlegungen, daß der soziale Schutz vieler Teilzeitbeschäftigten trotz der in der Vergangenheit erfolgten Herabsetzung der Versicherungsuntergrenzen unzureichend geblieben ist. In einigen Wirtschaftszweigen sind die Versicherungsuntergrenzen umgangen oder systematisch ausgenutzt worden. Dies alles erfolgte auf Kosten der sozialen Sicherheit der Beschäftigten. Um die aus der Beseitigung der Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen sich für die Arbeitgeber ergebenden Belastungen vertretbar zu gestalten, hat die Bundesregierung jedoch gleichzeitig beschlossen, daß — abweichend von der bisherigen Regelung — allgemein bei Beschäftigungen mit geringem Entgelt der Grundsatz gilt, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte tragen. Mit dieser Regelung wird zugleich ein Beitrag für die Chancengleichheit der arbeitsuchenden Teilzeitkräfte und für die Wettbewerbsgleichheit der Arbeitgeber geleistet. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß es künftig nicht mehr genügend nebenamtliche Zeitungsausträger geben könnte. Soweit in Einzelfällen eine Lohnsteuerpauschalierung nicht mehr in Betracht kommen kann, wird die Bereitschaft der betroffenen Arbeitnehmer, eine zusätzliche Austrägertätigkeit weiterzuführen, nicht stärker als bei anderen Arbeitnehmern, die dem üblichen Lohnsteuerabzug unterliegen, beeinträchtigt werden. Auch bezüglich der von den Arbeitnehmern zu tragenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden sie wie andere Arbeitnehmer auch behandelt. Den Beiträgen stehen auf der anderen Seite bessere Sozialleistungen gegenüber, die auch den Zeitungsausträgern zugute kommen Inwieweit die Zeitungsverlage etwaige Kosten auffangen oder an die Zeitungsleser weitergeben werden, hängt von der jeweiligen Entscheidung des Unternehmens ab und läßt sich allgemein nicht abschätzen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 96): Könnte — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" annimmt — in Fällen, in denen Kapitalabflüsse auf großes Zinsgefälle zum Ausland zurückzuführen sind, eine Bardepotpflicht analog zu § 6 a des Außenwirtschaftsgesetzes eingeführt werden, und wenn ja, zieht die Bundesregierung dies in Betracht? Eine Bardepotpflicht kann nach § 6 a Abs. 1 AWG nur zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse aus fremden Wirtschaftsgebieten vorgeschrieben werden. Da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, kann die Vorschrift auch nicht analog auf Kapitalabflüsse angewendet werden. Eine Bardepotpflicht zur Eindämmung von Kapitalabflüssen bedürfte daher einer gesetzlichen Regelung durch eine entsprechende Ergänzung des AWG. Die Bundesregierung zieht eine solche Ergänzung des AWG nicht in Betracht, zumal Fortschritte im strukturellen Anpassungsprozeß der deutschen Wirtschaft an die veränderte weltwirtschaftliche Lage nicht zu übersehen sind. Die im Vergleich zum Vorjahr in den ersten acht Monaten d. J. eindeutige Verbesserung der Handelsbilanz und die in der jüngsten Zeit wieder günstigere Entwicklung des langfristigen Kapitalverkehrs weisen eindeutig in diese Richtung. Trotz vergleichsweise niedrigerer Zinsen als in den meisten anderen Ländern findet die D-Mark als Anlagewährung wieder Interesse. Per Saldo flossen der Bundesrepublik Deutschland in den Monaten Mai bis Juli 8 1/4 Mrd. DM langfristige Mittel aus dem Ausland zu, womit das Defizit in der Leistungsbilanz praktisch voll durch längerfristige Kapitalimporte abgedeckt wurde. Diese erwünschten Kapitalzuflüsse würden gehemmt, wenn ausländische Anleger in Zukunft befürchten müßten, ihre Mittel wegen einer evtl. Bardepotpflicht zur Abwehr von Kapitalabflüssen nicht mehr abziehen zu können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 97 und 98): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welchen prozentualen Anteil heute die Mikroelektronik an ihrem möglichen Gesamtanwendungsbereich schon hat, und welchen prozentualen Anteil die Mikroelektronik in den Jahren 1985 und 1990 möglicherweise haben wird? Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die zunehmende Einführung der Mikroelektronik auf den Bestand der Arbeitsplätze in den Unternehmens- und Behördenbereichen, in denen sie zur Anwendung kommen wird, und in welchen Unternehmens- und Behördenbereichen werden nach Auffassung der Bundesregierung zuerst und vor allem Arbeitsplatzbestandsfragen entstehen? Zu Frage 97: Die möglichen Anwendungen der Mikroelektronik sind heute nur bedingt überschaubar. Sicher ist, daß sie überall da von zentraler Bedeutung ist, wo Fragen des Messens, Steuerns, Regelns, Automatisierens sowie der Verarbeitung von Informationen im Vordergrund stehen. Quantitative Aussagen über den heute erreichten prozentualen Anteil der Mikroelektronik an ihrem Gesamtanwendungsbereich sind nicht möglich. Marktschätzungen der Industrie, die sowohl bei Mikroprozessoren als auch bei den elektronischen Geräten von einer Verdoppelung des Marktvolumens bis 1985 ausgehen, unterstreichen die Dynamik der Mikroelektronik. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat sich frühzeitig darum bemüht, soweit wie möglich Aufschlüsse über Chan- 3228* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 cen und Risiken dieser für die Entwicklung der Volkswirtschaft so wichtigen neuen Technik zu bekommen. 1978 wurden deshalb an zwei wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute (Projektgemeinschaften) — Ifo/ISI/Infratest; Prognos/ Mackintosh — jeweils gleichlautende Forschungsaufträge vergeben, um Auswirkungen des technischen Fortschritts auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt umfassend zu untersuchen. Inzwischen sind die Ergebnisse der umfangreichen Studien veröffentlicht worden. Entsprechende Unterlagen stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist folgendes: — Die Mikroelektronik in Verbindung mit der Daten- und Nachrichtentechnik ist die wichtigste technologische Entwicklungslinie in den 80er Jahren. — Der technische Wandel wird in den nächsten Jahren voraussichtlich keine bruchartigen Entwicklungen mit „dramatischen" Folgewirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt herbeiführen. — In der industriellen Produktion werden die Automationsmöglichkeiten durch Einsatz der Mikroelektronik überwiegend schon bis 1985 wirksam werden. — Im Bürobereich — analog dürften die Verhältnisse auch bei Behörden liegen — werden die Wirkungen der Datentechnik zwar bereits bis 1985 fühlbar sein, die Breitenwirkung ist aber erst danach zu erwarten. — Es ist für die Bundesrepublik zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Beschäftigung unverzichtbar, die Chancen der Mikroelektronik zur Durchsetzung produkt- und produktionstechnischer Neuerungen zu nutzen. Die Bundesregierung sieht sich durch die Gutachten in ihrer Einschätzung der Situation bestätigt. Sie betrachtet es als ihre Hauptaufgabe, günstige Voraussetzungen für technischen Fortschritt, Innovationen und Investitionen zu schaffen sowie aus strukturellen Anpassungserfordernissen resultierende soziale Spannungen zu mindern. Dabei darf in der fortschreitenden Anwendung der Mikroelektronik nicht nur einseitig eine Gefährdung von Arbeitsplätzen gesehen werden, sondern es müssen auch die in der Mikroelektronik liegenden Chancen für die Produktion von hochwertigen Gütern mit neuen Leistungsmerkmalen, die dadurch bewirkte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit auch die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 99): Treffen Presseberichte zu (z. B. Ruhr-Nachrichten vom 21. September 1981, Westdeutsche-Allgemeine-Zeitung vom 22. September 1981), nach denen die Gründung einer Ruhrstahl-AG beabsichtigt sei, an der sich neben Hoesch und Krupp auch der Bund beteiligen werde, und soll der bundeseigene Salzgitter-Konzern gegebenenfalls in einem solchen Verbund einbezogen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Krupp und Hoesch im Rahmen ihrer Umstrukturierungsanstrengungen auch prüfen, ob sie im Stahlbereich enger zusammenarbeiten sollen. Jedoch ist die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen; Beschlüsse haben die Unternehmen noch nicht gefaßt. Detaillierte Unternehmenspläne mit eingehenden Finanzierungsrechnungen sind aber Voraussetzung für eine Entscheidung der Bundesregierung über eine eventuelle Flankierung. In jüngster Zeit ist in diesem Zusammenhang auch die Frage aufgeworfen worden, ob die Stahlwerke Peine-Salzgitter sich an einer eventuellen Zusammenarbeit beteiligen sollen; diese Frage ist aber nach Kenntnis der Bundesregierung von den Beteiligten bislang nicht näher geprüft oder erörtert worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 100 und 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht einiger Stahlfirmen, die für den 1. Oktober 1981 zur notwendigen Erlösstabilisierung vorgesehene Preiserhöhung beim Stahl erst am 1. November vorzunehmen, und hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, welche Auswirkungen eine solche zeitliche Verschiebung für die Lage einzelner Unternehmen in der Stahlwirtschaft hätte? Werden die Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt eingehalten, und wenn nicht, welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Einhaltung dieser Preisabmachungen hinzuwirken? Zu Frage 100: Die Bundesregierung hat die von den deutschen Stahlproduzenten vorgenommene Verschiebung der für den 1. Oktober 1981 vorgesehenen Preisanhebung auf den 1. November 1981 ausdrücklich mißbilligt. Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu den mit den übrigen europäischen Produzenten vorher getroffenen Absprachen. Angesichts der für die europäischen Stahlerzeuger dringend notwendigen Erlösstabilisierung — der seit Mitte 1980 zu beobachtende Verfall der Stahlpreise hat auch deutsche Unternehmen in eine existenzbedrohende Situation gebracht — hat der Rat der EG die Bemühungen der europäischen Stahlindustrie, durch stufenweise Preisanhebungen wieder ein auskömmliches Preisniveau zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Die zum 1. Oktober vorgesehenen Preiserhöhungen sollten die Lage der Stahlerzeuger verbessern helfen und nicht zuletzt dazu beitragen, die zunehmenden Subventionen und Forderungen nach Subventionen zurückzudrängen. Die Bundesregierung kann die Auswirkungen der Verschiebung auf die Lage der Unternehmen nicht im einzelnen beurteilen. Hierdurch wird jedoch die für alle Stahlunternehmen dringend erforderliche Erlösverbesserung weiter hinausgezögert. Die Bundesregierung hat für diesen Schritt der deutschen Stahlerzeuger um so weniger Verständnis, als diese gleichzeitig das von ihr beschlossene Hilfsprogramm als unzureichend kritisieren. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3229* Zu Frage 101: Nach allen bisher der Bundesregierung zugegangenen Informationen wird die vereinbarte Preisdiziplin auf dem Stahlmarkt eingehalten. Mitteilungen über einzelne Verstöße gegen die Marktdisziplin geht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach. Sie hat die Kommission der EG, der die Überwachung der Einhaltung der von den Unternehmen selbst veröffentlichten Preislisten nach den Bestimmungen des EGKS-Vertrages obliegt, aufgefordert, die ihr gegebenen rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung der Preisdiziplin strikt anzuwenden. Durch Beschluß des Rates der EG vom 24. Juni sind die Instrumente der Preisüberwachung und Kontrolle verschärft und ausgeweitet worden. Die Beschlüsse zielen darauf ab, daß die bisher schon bestehende Pflicht der Erzeuger, Preislisten zu veröffentlichen und diese nicht diskriminierend anzuwenden, kontrolliert und strikt durchgesetzt werden. Außerdem ist diese Regelung auf den Stahlhandel ausgedehnt worden. Die Kommission kann bei festgestellten Verstößen Bußgelder in ganz erheblichem Umfang verhängen. Sollte sich erweisen, daß ein erneuter Preiseinbruch durch subventionierte Stahllieferungen aus anderen EG-Mitgliedstaaten verursacht wird, wird die Bundesregierung bei der Kommission einen Antrag auf Ermächtigung zur Erhebung von Ausgleichsabgaben auf solche Einfuhren stellen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung bekanntgewordene Wirtschaftsuntersuchungen, nach denen durchschnittliche Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen 1979/80 gegenüber den Vorjahren außerordentlich angewachsen und dabei z. B. erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte 1979 die durchschnittlichen Bezüge pro Vorstandsmitglied bei zwei Unternehmen auf 1,3 Millionen DM angestiegen sind? Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß die durchschnittlichen Vorstandsbezüge im Unternehmensbereich in den letzten Jahren gestiegen sind, und wie wird diese Entwicklung angesichts der derzeitigen Wirtschaftsschwäche und den daraus abgeleiteten Sparmaßnahmen des Bundes beurteilt? Von Amts wegen werden keine Statistiken über die durchschnittlichen Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmer erhoben. Die Bundesregierung kann deshalb auch nicht zu Zahlen Stellung nehmen, die in der Wirtschaftspresse gelegentlich veröffentlich werden. Bei solchen Angaben handelt es sich um Schätzungen, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Nach dem Aktiengesetz sind ausschließlich Aktiengesellschaften verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands zu machen (§ 160 AktG). Diese Gesamtbezüge können z. B. Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und verschiedene Nebenleistungen enthalten, so daß exakte Rückrechnungen auf den Anteil des Einkommens an den gesamten Vergütungen und auf die Vorstandsvergütungen des einzelnen Vorstandes nicht möglich sind. Ich bitte deswegen um Verständnis, daß die Bundesregierung schon wegen der unsicheren Grundlage nicht zu den von Ihnen genannten Zahlen Stellung nehmen kann. Im übrigen hält die Bundesregierung es auch nicht für richtig, ihrerseits zur Einkommensentwicklung und Einkommenserzielung einzelner Personengruppen wertend Stellung zu nehmen. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Entwicklung der Vorstandsbezüge der letzten Jahre vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Haushalt des französischen Landwirtschaftsministeriums um 15 bis 16 v. H. aufgestockt werden soll, und wie gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache und der Regierungsvorschläge, für den deutschen Landwirtschaftshaushalt die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung sowohl den Weinbauern wie auch den Obst- und Gemüseerzeugern über die Marktordnungsmaßnahmen der EG hinaus nationale Beihilfen gewährt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese nationale Wettbewerbsverzerrung zu unternehmen? Zu Frage 106: Nach mir vorliegenden Informationen sieht der einschließlich eines Nachtragshaushalts vom neuen französischen Parlament noch nicht verabschiedete Haushaltsvoranschlag für den gesamten Landwirtschaftsetat 1981 70,8 Mrd. F vor, was ein Anstieg gegenüber 1980 um rund 17 v. H. bedeuten würde (1980: 60,7 Mrd. F). Über die Hälfte dieser Mittel sollen auf den landwirtschaftlichen Sozialhaushalt entfallen. In dem Gesamtvolumen ist aber auch der EG-Beitrag Frankreichs für den Agrarsektor enthalten, der für das laufende Haushaltsjahr mit ca. 16 Mrd. F veranschlagt wird, was einer Steigerungsrate von fast 33 v. H. gleichkäme. Gerade dieser letztgenannte Posten, auf dessen Entwicklung der französische Finanzminister keinen Einfluß hat, beeinflußt nicht unwesentlich die Steigerungsrate des Agrarhaushalts insgesamt. Hinsichtlich des Haushaltsvoranschlags für 1982 liegen mir noch keine exakten Zahlen vor. Bekannt ist mir lediglich aus Absichtserklärungen der französischen Regierung, daß sie eine Reihe neuer Schwerpunkte zu setzen beabsichtigt, u. a. — Einrichtung von Markt- und Bodenämtern sowie Ausbau der Dienste für das landwirtschaftliche Ausbildungswesen und des Verbraucherschutzes, für die ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf erforderlich werden dürfte — verstärkte Förderung der Betriebsübernahme durch Junglandwirte sowie 3230* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 — Förderung von Investitionen, insbesondere im Bereich der Wasserwirtschaft und der Flurbereinigung. Dadurch werden die Haushaltsansätze gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr möglicherweise erhöht werden müssen. Ob die Aufstockung sich letztlich auf 15 bis 16 v. H. belaufen wird, vermag ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen. Die Zuwachsraten des französischen Agrarhaushalts werden im übrigen in ihrer Bedeutung erst dann voll zu würdigen sein, wenn man die französische Inflationsrate in Betracht zieht, die im vergangenen Jahr bei 14 v. H. lag; in diesem Jahr ist eine deutliche Tendenz nach oben erkennbar. Demgegenüber liegt die Preissteigerung in unserem Lande im internationalen Vergleich am untersten Ende; zur Zeit ist sie sogar noch geringer als in der Schweiz. Trotz der möglicherweise erneuten Aufstockung des französischen Agrarhaushalts für das Jahr 1982 ist die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im innergemeinschaftlichen Wettbewerb nach Auffassung der Bundesregierung nicht gefährdet. Dies unterstreicht auch die Entwicklung der deutschen Agrarausfuhren nach Frankreich, die in den zurückliegenden Jahren prozentual stärker gestiegen sind als die Agrareinfuhren aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 107: Die französische Regierung gewährte im Frühjahr 1981 der Landwirtschaft direkte Beihilfen zum Ausgleich von Einkommensverlusten im Jahre 1980. An dieser Maßnahme haben auch die Weinbauern sowie die Obst- und Gemüseerzeuger partizipiert. Gegen diese Beihilfemaßnahme hat die EG-Kommission mit Datum vom 8. Juli 1981 eine auf Artikel 92 Abs. 2 des EWG-Vertrages gestützte Beihilfenverbotsentscheidung erlassen. Von weiteren, nicht vertragskonformen Beihilfemaßnahmen der französischen Regierung zugunsten der Weinbauern bzw. der Obst- und Gemüseerzeuger hat die Bundesregierung z. Z. keine Kenntnis. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 108 und 109): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Arbeitsplätze durch den starken Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven in den letzten zehn Jahren verlorengegangen und wieviel zur Zeit gefährdet sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der bedrohliche Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven auf Wettbewerbsvorteilen, insbesondere der französischen Konservenindustrie — wie staatliche Intervention von Gemüsekonserven, staatlich unterstützte Verkaufshilfsorganisationen, über den Bereich der EG-Regelungen hinausgehende Kreditverbilligungen, Bahnsondertarife, die durch den staatlichen Agrarfonds FORMA ausgeglichen werden —, beruht, die nicht mit der EG-Marktordnung für Obst und Gemüse im Einklang stehen, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der inländischen Naßkonservenindustrie zu unternehmen? Zu Frage 108: Die Zahl der Beschäftigten in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie in Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten ist von 28 462 im Jahre 1970 auf 23 300 im Jahre 1980 gesunken. Gesonderte Zahlen über die Beschäftigten in der Gemüsenaßkonservenindustrie liegen der Bundesregierung nicht vor. In dem genannten Zeitraum ist die Nettoproduktion in der Obst- und Gemüseverarbeitung gestiegen. Der Rückgang der Zahl der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig ist demnach nicht allein auf den Rückgang der Gemüsenaßkonservenherstellung, sondern vor allem auch auf Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen, die von den Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbskraft durchgeführt wurden. Zahlen über unmittelbar gefährdete Arbeitsplätze in diesem Bereich liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 109: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Rückgang der deutschen Gemüsenaßkonservenherstellung auf mit dem EG-Recht nicht zu vereinbarenden Wettbewerbsvorteilen der französischen Konkurrenz beruht. In der Antwort auf die Anfrage des Kollegen Müller (Schweinfurt) vom 6. August 1981 hat die Bundesregierung bereits ausführlich zu den Gründen für den Produktionsrückgang und den zugunsten der deutschen Konservenhersteller ergriffenen Maßnahmen Stellung genommen. Förderungsmaßnahmen für die französische Gemüsenaßkonservenindustrie, die dem EG-Recht widersprechen würden, wie z. B. eine staatliche Intervention von Konserven, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die übrigen, von Ihnen genannten Maßnahmen halten sich nach meiner Kenntnis im Rahmen des EG-Rechts und entsprechen vergleichbaren Maßnahmen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird auch weiterhin besonders darauf achten, daß der gemeinsame Markt für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse nicht durch unzulässige Maßnahmen einzelner EG-Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 110): Wie beurteilt die Bundesregierung nach einigen Jahren seines Bestehens die Konstruktion, Konzeption und bisherige Praxis des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) bei der FAO? Seit der 74. FAO-Ratstagung im November/Dezember 1978, als der FAO-Generaldirektor einen ersten allgemein gehaltenen Zwischenbericht über das TCP vorlegte, der eine eingehende Beurteilung des Programms nicht zuließ, ist eine umfassendere Beurteilungsgrundlage noch nicht erstellt worden. Das FAO-Sekretariat hat jedoch angekündigt, daß eine volle Auswertung nach 5 Jahren Tätigkeit des 1976 gegründeten TCP durchgeführt und dem im November 1981 tagenden 80. FAO-Rat ein umfassender Bericht vorgelegt werden soll. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3231* Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 111): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel Treibstoff schätzungsweise von den rund 15 000 Treckern, die an der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein (Agrar-europe vom 29. Juni 1981) teilnahmen, verbraucht wurde, und in welchem Umfang der Bund diesen Treibstoffverbrauch subventionierte? Der Bundesregierung ist der Gasölverbrauch bei der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein nicht bekannt. Eine globale Schätzung ist nicht möglich, da weder Fahrzeiten noch zurückgelegte Entfernungen ermittelt werden können. Bei dem zu Demonstrationszwecken verbrauchten Gasöl handelt es sich um versteuertes Mineralöl. Nach dem Gasölverwendungsgesetz — Landwirtschaft kann hierfür keine Verbilligung gewährt werden, da es nicht bei Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verbraucht wurde. Der antragsberechtigte Landwirt hat in Zweifelsfällen nachzuweisen, daß das bezogene und zu verbilligende Gasöl für begünstigte Zwecke verwendet wurde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dorothee Wilms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß der Debatte um das Berufsbildungsförderungsgesetz noch einmal für meine Fraktion einige Grundpositionen der Berufsbildungspolitik verdeutlichen, die auch von dem heute hier debattierten Gesetzentwurf berührt werden. Ich glaube, es gebührt uns, hier in diesem Hohen Hause zu sagen, meine Damen und Herren, daß das duale System der beruflichen Bildung die Bewährungsprobe der Ausbildung der geburtenstarken Jahrgänge hervorragend bestanden hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es besteht schon heute ein leichter Überhang an Ausbildungsplätzen, und ich meine, für diese Leistung gebührt der Wirtschaft unser besonderer Dank. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Unternehmensleitungen ebenso wie Betriebs- und Personalräte haben hier in den letzten Jahren Außerordentliches geleistet. Die Unternehmen sind ohne staatliche Eingriffe in die Ausbildungsfinanzierung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht geworden. Dies hat u. a. dazu geführt, daß die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich, wie die jüngsten OECD-Untersuchungen ausweisen, in der Quote der ausgebildeten Jugendlichen den Spitzenrang einnimmt. Hier liegt sicherlich auch eine der Ursachen dafür, daß wir bei der insgesamt sehr bedauerlichen und leider negativen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit international nicht Schlußlicht sind.
    Meine Damen und Herren, mit dieser Leistung, die durch Fakten belegt ist, wird eine bildungspolitische Ideologie von gestern und von heute widerlegt, die behauptet, man könne nur mit staatlicher Planung und zahlreichen dirigistischen Eingriffen die Ausbildungsprobleme der Jugend lösen.

    (Dr. Hackel [CDU/CSU]: Sehr wahr! Das wird widerlegt!)

    Ich möchte daher noch einmal vor jeder Art staatlichen Dirigismus in das duale System hinein warnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Damit wird die Versorgung der Jugend mit Ausbildungen, die auch eine Beschäftigung ermöglichen, ebenso gefährdet wie die Versorgung der Wirtschaft mit den von ihr benötigten Fachkräften.
    Aber die zahlreichen Diskussionen in SPD und auch in Teilen der FDP anläßlich der Beratungen dieses Gesetzentwurfs haben uns deutlich gemacht, daß diese Lehren aus der jüngsten bildungspolitischen Vergangenheit vielfach dort nicht gezogen wurden; denn die Gefahr von dirigistischen Eingriffen ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, so scheint mir, wieder größer geworden. Leider sind die meisten Änderungsanträge meiner Fraktion zum Gesetzentwurf, die diese Gefahr mindern oder beseitigen sollten, im Ausschuß abgelehnt worden. Wir stellen deshalb einige dieser Änderungsanträge heute wieder zur Abstimmung, und wenn diese wiederum abgelehnt werden, werden wir das Gesetz in Gänze ablehnen müssen. Denn wir haben die große Befürchtung, daß das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung zusammen mit der Beschlußempfehlung dazu dienen soll und auch dienen kann, die



    Frau Dr. Wilms
    Möglichkeiten staatlichen Eingreifens in die betriebliche Ausbildung zu erweitern.
    Lassen Sie mich unsere Sorge an drei Beispielen belegen.
    Erstens. In der Beschlußempfehlung des Ausschusses wird die Bundesregierung u. a. beauftragt, bis zum Sommer 1982 einen Bericht über Maßnahmen zur Bereitstellung konjunkturell unabhängiger, hochwertiger Ausbildungsplätze vorzulegen, die gleichzeitig geeignet sind, sektorale und regionale Ungleichgewichte auszugleichen. Die Zukunftsaussichten der Berufe sollten dabei stärkere Beachtung finden.

    (Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, wir fragen uns, ob und woher eigentlich die Bundesregierung die prognostische Weisheit hat, um den sich tagtäglich vollziehenden sektoralen und regionalen Strukturwandel einer dynamischen Wirtschaft zu antizipieren und daraus Vorschläge für adäquate Maßnahmen abzuleiten. Ich kann vor diesem Weg nur warnen, weil er in die Selbststeuerung des dualen Systems eingreift, zu zentralistischer Planung verführt und unter Umständen sogar auch einen notwendigen Strukturwandel verhindert.
    Zweitens. Dirigistische Versuchungen der Koalition gibt es offensichtlich auch bei dem Auftrag, die Bundesregierung solle bis zum Sommer 1982 darlegen, wie die bekannten Problemgruppen bei den Jugendlichen gleiche Ausbildungschancen erhalten können. In der Tat — wir wissen es alle — haben wir bei den Mädchen, bei Ausländerkindern und bei Behinderten noch erhebliche Probleme. Nur, diese Probleme sind j a nicht durch das duale System verursacht worden, sondern sie liegen in allgemeinen gesellschafts- und bildungspolitischen Entwicklungen.
    Wir wissen, daß die Ausbildung von Ausländerkindern allzuoft an mangelnder schulischer Vorbereitung und an fehlender Bildungs- und Berufsberatung scheitert. Wir wissen, daß für die Ausbildung von Lernbehinderten und Lernschwachen besondere berufsvorbereitende Maßnahmen ebenso notwendig sind wie die geeignete Ausformung beruflicher Ordnungsmittel. Daneben — das sage ich mit allem Ernst, allem Nachdruck und großer Sorge — stellt sich aber gerade für die Gruppe der Lernbehinderten und Lernschwachen zunehmend die Frage, wie und wo sie in einer immer komplizierter werdenden Arbeitswelt Verwendung finden können. Hier sind gesellschaftliche Umdenkungsprozesse erforderlich, die durch staatlichen Dirigismus nicht verordnet werden können. Selbstverständlich möchte ich von dieser Stelle aus auch die Wirtschaft aufrufen, gerade hinsichtlich dieser Gruppe von Jugendlichen in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen.
    Als dritten Beleg für eine neue Interventionslust vieler Koalitionspolitiker möchte ich die neu aufkommende Diskussion über die Qualität in der Berufsbildung nennen. Wenn bei den Diskussionen über den vorliegenden Gesetzentwurf immer wieder die Vermutung artikuliert wurde, in den letzten Jahren sei teilweise in schlechter Qualität ausgebildet worden, so sollte man sich doch wohl immer wieder in Erinnerung rufen, welche Devise von uns allen über Jahre für Schule, Hochschule und Betrieb ausgegeben wurde und zum Teil noch wird, nämlich: Jede Ausbildung ist besser als keine.
    Aber jetzt beginnt sich die Ausgangslage zu ändern. Angesichts des zu erwartenden Angebotsüberhangs auf dem Ausbildungsmarkt werden die Jugendlichen selbst dafür sorgen, daß nur noch qualitativ hochstehende Ausbildungsplätze besetzt werden. Und den Betrieben wird daran gelegen sein, durch hohe Qualität ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Ausbildungsmarkt zu erhalten.
    Hier stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, was unter Verbesserung der Qualität beruflicher Bildung überhaupt verstanden wird. Hierüber sollten wir fachlich und nicht ideologisch diskutieren.

    (Zuruf von der SPD: Einverstanden!)

    Ich denke, es wird doch wohl niemand etwa der Auffassung sein, daß eine schulische Ausbildung grundsätzlich besser als eine betriebliche sei, auch wenn vielleicht mancher Bildungspolitiker — unter Umständen auch in der Kultusbürokratie — angesichts wachsender Konkurrenz zwischen Schule und betrieblicher Ausbildung und angesichts schrumpfender Schülerzahlen in Versuchung kommen könnte, so zu denken.

    (Zuruf von der SPD: Das gilt aber für alle, Frau Wilms!)

    Auch ein immer stärker werdender Anteil überbetrieblicher Unterweisung bringt alleine noch keine Garantie für höhere Qualität. Vielmehr — das zeigen jüngste wissenschaftliche Untersuchungen — ist eine qualitativ hochstehende Ausbildung unter anderem abhängig von je nach Ausbildungsgängen unterschiedlichen Lernortkombinationen. Auf die anderen pädagogisch-fachlichen Qualifikationsfaktoren kann ich verständlicherweise aus Zeitgründen nicht eingehen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf, verbunden mit der Beschlußempfehlung, der wir im Ausschuß nicht zugestimmt haben, verdeutlicht aber nicht nur die Felder staatlicher Eingriffsmöglichkeiten, sondern er läßt auch die dafür gedachten Instrumente erkennen. Ich möchte nur die Finanzierungsfrage und das Bundesinstitut für berufliche Bildung mit einer gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erweiterten Aufgabenstellung nennen.
    Politisch ist es nicht entscheidend — das möchte ich sehr unterstreichen —, daß im vorliegenden Gesetzentwurf keine überbetriebliche Finanzierungsregelung enthalten ist. Politisch entscheidend ist vielmehr die Tatsache, daß das Finanzierungsthema auf Druck der Koalition in der Beschlußempfehlung wieder auftaucht und die Regierung dadurch zum Handeln gezwungen wird.
    Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal deutlich machen, daß wir aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen jede gesetzliche überbetriebliche Finanzierungsregelung



    Frau Dr. Wilms
    im Sinne einer Umlage und eines Fonds ablehnen. Wir nehmen in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, daß auch die Wirtschaft solche Finanzierungsregelungen nicht für notwendig erachtet und offensichtlich auch nicht zu ihrem Glück gezwungen werden will.

    (Zuruf von der SPD: Die haben nichts dazugelernt!)

    Überbetriebliche Finanzierungsregelungen führen zu enormem bürokratischem Aufwand, ohne die qualitative Effizienz der Ausbildung zu verbessern.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Zu Verfassungsgerichtsurteilen!)

    Auch ist nicht abzusehen, welche Rückwirkungen sie auf die Ausbildungsmotivation der Betriebe hätten, weil sie j a auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung zerstören. Offensichtlich — diesen Eindruck, meine Damen und Herren von der Koalition, kann ich nicht los werden — soll nach Ihrem Wunsch die Abschaffung des marktwirtschaftlichen, einzelbetrieblichen Finanzierungssystems dazu dienen, über staatliche Steuerung letztlich den Betrieben die Verantwortung für die Ausbildung zu entziehen, um Ausbildung ebenso wie Fortbildung in staatlicher Hand zu monopolisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, was mich immer noch verwundert, ist, daß die Befürworter neuer Finanzierungsregelungen offensichtlich auch rationalen Argumenten nicht zugänglich sind, sonst hätten sie wenigstens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Ausbildungsplatzförderungsgesetz richtig gelesen; denn das Bundesverfassungsgericht ging bei seiner Aussage zur Rechtmäßigkeit einer Lehrlingsabgabe von einer zeitlich befristeten Ausnahmesituation aus, um drohenden quantitativen Engpässen zu begegnen. Beides ist für die Zukunft nicht zu erkennen und nicht zu erwarten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich noch etwas zum Bundesinstitut für Berufsbildung sagen. Meine Fraktion sieht in dem detaillierten und weitgefaßten Aufgabenkatalog für das BIBB einen gefährlichen Weg zu mehr Bürokratisierung und Reglementierung in der Berufsbildung. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zu § 6 Abs. 2 des Gesetzentwurfes, die Aufgaben des BIBB betreffend, wieder hier eingebracht. Wir sind der Auffassung, daß sich das Bundesinstitut schwerpunktmäßig mit Forschungsvorhaben beschäftigen soll,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wobei allerdings bei diesen Forschungsaufgaben kritischer und selektiver vorgegangen werden sollte als in der Vergangenheit. Gleichzeitig ist nach unserer Auffassung zu verhindern, daß routinemäßige Verwaltungsaufgaben, die eigentlich von den Ministerien erfüllt werden sollten, in das Bundesinstitut delegiert werden, z. B. bei der Finanzierung überbetrieblicher Einrichtungen. Wir berufen uns hier mit einer gewissen Genugtuung — wie Sie verstehen
    können — auf den sehr kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wir dürfen hier im Deutschen Bundestag nicht nur über Bürokratisierung reden und sie bedauern, sondern wir müssen auch konkret etwas dagegen unternehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich denke, wir haben als Gesetzgeber die Pflicht, durch entsprechende Gesetzesformulierungen Bürokratisierung erst gar nicht aufkommen zu lassen.
    Meine Damen und Herren, überhaupt nicht einverstanden sind wir mit dem Beschluß von SPD und FDP im Ausschuß, dem Bundesinstitut als neue Aufgabe, die Entwicklung von Prüfungsaufgaben zuzuweisen, die bisher eine alleinige Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft war und hoffentlich auch noch ist.
    Auch die jetzt sehr extensiv zu betreibende Entwicklung und Herstellung von Medien für die Ausbildung halten wir für gefährlich und nicht richtig.
    All dies und noch manches andere, was ich wegen der Kürze der Zeit hier nicht sagen kann, zeigt einmal mehr, wie sehr das Bundesinstitut in seiner vorgesehenen Konstruktion geeignet und — lassen Sie mich das sagen — vielleicht auch dazu bestimmt ist, die Autonomie und Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Berufsbildung Stück für Stück auszuhöhlen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich an dieser Stelle auch anmerken, daß es schon ein bißchen verwundert, wenn einerseits die Aufgaben des Bundesinstituts im Gesetzentwurf ausführlich geregelt werden, andererseits aber z. B. die Auskunftspflicht in § 4 und der dazu gehörende Personenkreis nicht so ausführlich geregelt sind, wie es das Bundesstatistikgesetz verlangt und wie es auch der Innenausschuß gefordert hat.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Warum denn wohl?)

    Wir legen deshalb auch hier einen entsprechenden Änderungsantrag vor, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
    Als Ziel des Berufsbildungsförderungsgesetzes wird in § 2 generell die Berufsbildungsplanung formuliert. Im alten Ausbildungsplatzförderungsgesetz war die Planungsfrage sehr viel zurückgesetzter, an späterer Stelle des Gesetzestextes, behandelt. Nun wissen wir, daß diese räumliche Verschiebung des Artikels durch die Streichung einiger anderer Paragraphen des alten Ausbildungsplatzförderungsgesetzes zustande gekommen ist. Vor der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs möchte ich aber aus unserer Sicht noch einmal sehr betonen, daß hoffentlich mit dieser formalen, gesetzestechnischen Aufwertung der Berufsbildungsplanung nicht eine inhaltliche im Sinne einer Systemveränderung verbunden sein wird.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuß hinweisen, in § 2 des ursprünglichen Ent-



    Frau Dr. Wilms
    wurfs der Bundesregierung das Wort „Ausbildungsplätze" durch „Bildungsplätze" zu ersetzen. Damit soll offensichtlich bezweckt werden, die Berufsbildungsplanung auch auf den Bereich der beruflichen Weiterbildung auszudehnen, und zwar über die Ziele des Berufsbildungsgesetzes von 1976 hinaus.
    Wir möchten dies wieder ändern; denn wir sind der Überzeugung, daß die persönlichen und die betrieblichen beruflichen Weiterbildungsnotwendigkeiten nur in einem offenen und flexiblen System der Maßnahmen der Kammern, der Verbände, der Gewerkschaften und der Betriebe bedarfsgerecht und realitätsnah erfüllt werden können. Ein starres, verrechtlichtes System der beruflichen Weiterbildung steht diesem Ziel entgegen. Wir haben, wie Sie wissen, zu dieser Thematik in der 8. Legislaturperiode einen eigenen Antrag eingebracht und deutlich darauf hingewiesen.
    Meine Damen und Herren, das duale System hat in der Vergangenheit — im internationalen Vergleich — Bestes geleistet. Die Bundesrepublik wird um das duale System in vielen Ländern beneidet. Wir bezweifeln heute in hohem Maße

    (Zuruf von der SPD: Da ist kein Mensch dagegen!)

    — dann werden Sie ja gleich mit uns stimmen können —,

    (Widerspruch bei der SPD) ob die Instrumente — —


    (Zurufe von der SPD)

    — Das werden Sie jetzt gleich hören; Sie werden gleich hören, wie ich das meine.

    (Rappe [Hildesheim] [SPD]: Sie bauen sich erst einen Pappkameraden auf!)

    — Ja, den „Pappkameraden" haben Sie uns in den Ausschußberatungen doch geliefert. Das ist ein sehr handfester Kamerad; ich glaube nicht, daß das ein Pappkamerad ist. — Wir bezweifeln nämlich in hohem Maße, ob die Instrumente des Berufsbildungsförderungsgesetzes wirklich zum Schutz und zur Weiterentwicklung dualer Ausbildungsformen geeignet sind und später dafür auch tatsächlich eingesetzt werden oder ob man nicht vielleicht doch anderes im Sinne hat.
    Wenn die Sicherung des dualen Systems hier in diesem Hause, Herr Kollege, allgemein gültige Zielvorstellung ist, dann können Sie von den Koalitionsfraktionen doch leicht unseren Änderungsanträgen zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies gilt auch für unseren Antrag, das Wort „Auszubildende" im Gesetzentwurf wieder durch den Begriff des „Lehrlings" zu ersetzen und damit

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    — ich würde an Ihrer Stelle nicht so laut lachen — einem Wunsch des Herrn Bundeskanzlers zu folgen, den er mehrfach in der Öffentlichkeit laut artikuliert hat. Das Wortungeheuer „Auszubildende" hat sich, wie wir alle wissen, im Sprachgebrauch nicht eingebürgert. Wir stimmen in dieser Frage, ausnahmsweise, dem Herrn Bundeskanzler einmal zu. Wollen Sie denn etwa Ihrem Herrn Bundeskanzler die Gefolgschaft verweigern? Diese Frage ist doch wohl erlaubt.

    (Zuruf von der SPD: Niemals!) — Das denke ich mir doch.

    Deshalb sind wir froher Hoffnung, daß wir gleich Ihre Zustimmung zu dem Antrag bekommen.

    (Frau Abg. Schmidt [Nürnberg] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin Wilms, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dorothee Wilms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich komme jetzt zum Schluß, Frau Kollegin.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß betonen: Jedes punktuelle Intervenieren des Staates greift in ein sich selbst steuerndes System der beruflichen Bildung ein, das sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert. Deshalb halten wir den von der Koalition jetzt beschrittenen Weg dieses Gesetzes für äußerst gefährlich. Es wäre ein bildungs- und gesellschaftspolitisch nicht wiedergutzumachender Schaden, das duale System zu unterhöhlen und damit letztendlich zu zerstören. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)