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    Plenarprotokoll 9/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Mischnick 3099 A Wahl des Abg. Dr. Nöbel zum Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . . . 3099 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Madagaskar . . . 3099 B Begrüßung österreichischer Volksanwälte . 3099 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Blüm, Kiep, Dr. Möller, Dr. Schneider, Dr. Jenninger, Müller (Remscheid), Hauser (Krefeld), Dr. Waffenschmidt, Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Clemens, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/468 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/743 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen — Drucksache 9/744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland — Drucksache 9/746 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen zur Förde - rung des Wohnungsbaus — Drucksache 9/839 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . . 3100C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 3106A Müntefering SPD 3111C Gattermann FDP 3116 A Dr. Schneider -CDU/CSU 3123 C Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 3128 B Dr. Zöpel, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3136C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 3161D Clemens CDU/CSU 3165A Gnädinger SPD 3167 B Engelhard FDP 3169 C Frau Roitzsch CDU/CSU 3171A Schmitt (Wiesbaden) SPD 3172 D Menzel SPD 3174 B Dörflinger CDU/CSU 3175C Schlatter SPD 3177 B Funke FDP 3179 B Niegel CDU/CSU 3181C Reschke SPD 3183C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetz — Drucksache 9/825 — Gnädinger SPD 3158C,D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 3159 B I Engelhard FDP 3160A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 3160 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/857 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 9/827, 9/850 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3186 B Schätz SPD 3189D Neuhausen FDP 3192 B Rossmanith CDU/CSU 3195 B Engholm, Bundesminister BMBW 3197 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 3200 C Frau von Braun-Stützer FDP 3203 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen — Drucksache 9/805 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/818 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/819 — 3206 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/820 — 3206 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern — Drucksache 9/573 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/834 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/732, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/835 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/733, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/837 — 3206 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 9/829 — 3206 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksache 9/830 — Dr. Hauff, Bundesminister BMV 3207 A Dr. Jobst CDU/CSU 3209 C Daubertshäuser SPD 3212 A Dr. Riemer FDP 3215A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/806 — 3216 C Beratung der Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/814 — 3216 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Tit. 525 11 — Aus- und Fortbildung — — Drucksache 9/810 — 3216 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten — Drucksachen 9/346, 9/793 — 3217 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer den Abmessungen) von Straßenfahrzeugen für den Güterverkehr - Drucksachen 8/2514, 9/184 Nr. 28, 9/817 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 9/842 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft — Drucksache 9/843 — 3217 C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982) — Drucksache 9/844 — 3217 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 9/845 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz) — Drucksache 9/846 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — Drucksache 9/847 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 9/848 — 3217A Fragestunde — Drucksache 9/841 vom 25. September 1981 — Bewertung des Verkaufs von Bahnfahrkarten an Postschaltern unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten MdlAnfr 33 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Mahne BMV 3140D, 3141 A, B, C, D ZusFr Dr. Feldmann FDP 3141A,C ZusFr Merker FDP 3141 B ZusFr Frau Dr. Engel FDP 3141 B ZusFr Frau von Braun-Stützer FDP . . . 3141 C Verunreinigung von Quell- und Grundwasser durch Anwendung von Herbiziden bei der Unkrautvernichtung an Gleisanlagen der Bundesbahn MdlAnfr 34, 35 25.09.81 Drs 09/841 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 3141D, 3142A, B ZusFr Repnik CDU/CSU 3141 D, 3142A ZusFr Duve SPD 3142 B Umfang des Bahntransports von Fahrrädern in der Reisesaison 1981 MdlAnfr 36, 37 25.09.81 Drs 09/841 Duve SPD Antw PStSekr Mahne BMV 3142 C, D, 3143 A, B, C ZusFr Duve SPD 3142D, 3143A,B ZusFr Zeitler SPD 3143 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3143 C Ökologie der Ostsee und deren Schutz MdlAnfr 38, 39 25.09.81 Drs 09/841 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 3143D, 3144A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 3144 A, B, C Bundeseinheitliche Regelung des Bildungsurlaubs MdlAnfr 40, 41 25.09.81 Drs 09/841 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Granzow BMBW 3144D, 3145A,B,C ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 3144D, 3145A,C Beteiligung von Politikern an der Demonstration der Friedensbewegung am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 46 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3146 A, B, C, D, 3147 A, B, C, D, 3148 A, B ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3146B ZusFr Spranger CDU/CSU 3146 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 3146D, 3147A ZusFr Broll CDU/CSU 3147 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3147 B ZusFr Conradi SPD 3147 C ZusFr Hölscher FDP 3147 D ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148A ZusFr Catenhusen SPD 3148A ZusFr Zierer CDU/CSU 3148 B Beteiligung von SPD-Politikern an der für den 10. Oktober 1981 in Bonn vorgesehenen Friedensdemonstration MdlAnfr 47 25.09.81 Drs 09/841 Schwarz CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3148 C, D, 3149A, B, C, D, 3150A,B ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3148 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3149A ZusFr Conradi SPD 3149A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 3149 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 V ZusFr Leuschner SPD 3149 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3149 D ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3149 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3150A ZusFr Schwarz CDU/CSU 3150 B Beteiligung des SPD-Politikers Erhard Eppler auf der Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 48 25.09.81 Drs 09/841 Broll CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3150 C, D, 3151 A,B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 3150 C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3150 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3150 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 3151 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3151B ZusFr Weirich CDU/CSU 3151 B ZusFr Schröder (Hannover) SPD 3151 C ZusFr Jansen SPD 3151D Förderung eines Dokumentarfilmprojektes über Karola Bloch durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 50, 51 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 A ZusFr Dr. Soell SPD 3152 B Äußerung von Regierungssprecher Becker über die geistige Überforderung von Rundfunkhörern beim Thema „Rüstung/Abrüstung/NATO-Doppelbeschluß" in einem Rundfunkinterview MdlAnfr 52 25.09.81 Drs 09/841 Jansen SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 C, D ZusFr Jansen SPD 3152 C Einsatz von Giften und anderen verbotenen Kampfstoffen durch die Sowjetunion in Südostasien MdlAnfr 53 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 3153 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . .3153B ZusFr Dr. Hirsch FDP 3153C ZusFr Spranger CDU/CSU 3153 C Umleitung von EG-Fleischlieferungen für Polen in die Sowjetunion MdlAnfr 54 25.09.81 Drs 09/841 Krey CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 3153D, 3154A ZusFr Krey CDU/CSU 3153 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3154A Verankerung arbeitsrechtlicher und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften im Entwurf einer Seerechtskonvention MdlAnfr 55, 56 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 3154 A, B, C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3154B,D Darstellung der deutschen Sprache als Kultursprache in dem an den deutschen Schulen im Ausland verwandten Lehrbuch „Vorwärts international" MdlAnfr 57 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 3154D, 3155A,B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .3155A,B Herabsetzung der Konsulatsgebühren für Aussiedler aus der Sowjetunion MdlAnfr 58 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 3155 B, C, D, 3156A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3155C,D ZusFr Herberholz SPD 3155 D ZusFr Dr. Soell SPD 3155 D Ausländische Unterstützung der Wehrsportgruppe Hoffmann MdlAnfr 59 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156 B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3156B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 3156C Abschiebung pakistanischer Flüchtlinge von Ost- nach West-Berlin MdlAnfr 60 25.09.81 Drs 09/841 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3156D, 3157A,B ZusFr Zierer CDU/CSU 3157A ZusFr Dr. Hirsch FDP 3157 B Auswirkungen der Versagung der Arbeitserlaubnis und der Einführung des Visumzwangs auf die Zahl der Asylbewerber MdlAnfr 61, 62 25.09.81 Drs 09/841 Hölscher FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI 3157 B, C, D, 3158 B ZusFr Hölscher FDP 3157 D, 3158A Nächste Sitzung 3218 C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3219*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3219* C Anlage 3 Berücksichtigung verminderter Einkommen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG MdlAnfr 42, 43 25.09.81 Drs 09/841 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Granzow BMBW . 3220*A Anlage 4 Vereinbarkeit der Äußerungen von Bundesbildungsminister Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung MdlAnfr 44, 45 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3220* B Anlage 5 Kosten der Beteiligung des Presse- und Informationsamtes an Regionalmessen MdlAnfr 49 25.09.81 Drs 09/841 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3220* C Anlage 6 Anerkennung von aus religiösen Gründen mit dem Tode bedrohten Frauen als Flüchtlinge MdlAnfr 63 25.09.81 Drs 09/841 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* C Anlage 7 Verstärkte dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern und deren Einbeziehung in die Entschädigungsleistungen des Bundesreisekostengesetzes MdlAnfr 64, 65 25.09.81 Drs 09/841 Möhring SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* D Anlage 8 Verfolgung von Flüchtlingen auf westdeutschem Gebiet durch die Sicherheitsorgane der DDR; Einschleusung von DDR-Agenten an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr 66, 67 25.09.81 Drs 09/841 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221* B Anlage 9 Androhung eines Verbotes der Verarbeitung von Plutonium für die Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem durch den Bundesinnenminister MdlAnfr 68, 69 25.09.81 Drs 09/841 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221*C Anlage 10 Beteiligung der Bremer Kernkraft-Kritiker Prof. Dr. Bleck-Neuhaus und Dr. Batjer an Forschungsaufträgen der Bundesministerien für Forschung und Technologie bzw. des Innern MdlAnfr 70, 71 25.09.81 Drs 09/841 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222*A Anlage 11 Erklärung des Bundesinnenministers über die Teilnahme des „Pöbels" an Demonstrationen MdlAnfr 72 25.09.81 Drs 09/841 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* B Anlage 12 Beteiligung der DKP an den für den 10. Oktober 1981 geplanten Bonner Friedensdemonstration MdlAnfr 73, 74 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* C Anlage 13 Rechtliche Gleichstellung von ehelichen und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern seit 1978 MdlAnfr 75, 76 25.09.81 Drs 09/841 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 VII Anlage 14 Verzögerung des Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten Dr. Friedrich Cremer MdlAnfr 77, 78 25.09.81 Drs 09/841 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* B Anlage 15 Änderung der Strafprozeßordnung hinsichtlich der Beschlagnahme selbsterarbeiteten journalistischen Materials MdlAnfr 79 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* C Anlage 16 Umsätze und Arbeitsplätze der Duty-free-Shops auf Flughäfen und Steueraufkommen aus dieser Branche 1980 MdlAnfr 80, 81 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3223* D Anlage 17 Abschaffung der verbilligten Abgabe von Bundesliegenschaften für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 82 25.09.81 Drs 09/841 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* A Anlage 18 Steuermehreinnahmen durch Bekämpfung der Steuerhinterziehung MdlAnfr 83 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* B Anlage 19 Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug; Steuerausfälle durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug 1981 bis 1985 MdlAnfr 84, 85 25.09.81 Drs 09/841 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* C Anlage 20 Wegfall der Steuerbegünstigung von Flugzeugkraftstoff MdlAnfr 86 25.09.81 Drs 09/841 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* B Anlage 21 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen; Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz im Jahre 1981 MdlAnfr 87, 88 25.09.81 Drs 09/841 Hansen (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* C Anlage 22 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen MdlAnfr 89, 90 25.09.81 Drs 09/841 Louven CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* D Anlage 23 Steuerliche Absetzbarkeit von Bußgeldern für das Leerstehenlassen von Häusern nach der Zweckentfremdungsverordnung MdlAnfr 91 25.09.81 Drs 09/841 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* A Anlage 24 Tilgung und Zinszahlungen für den an Polen gewährten Kredit in Höhe von 1 Milliarde DM MdlAnfr 92, 93 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* B Anlage 25 Auswirkung des Wegfalls der Versicherungsfreiheit für geringfügige Beschäftigung auf die Zeitungszustellung im ländlichen Raum MdlAnfr 94, 95 25.09.81 Drs 09/841 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* C VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 26 Einführung einer Bardepotpflicht zur Verhinderung von Kapitalabflüssen infolge des Zinsgefälles zum Ausland MdlAnfr 96 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227*B Anlage 27 Wirtschaftliche Bedeutung der Mikroelektronik MdlAnfr 97, 98 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227* C Anlage 28 Gründung einer Ruhrstahl-AG MdlAnfr 99 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* B Anlage 29 Preiserhöhungen für Stahl im Herbst 1981 und Einhaltung von Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt MdlAnfr 100, 101 25.09.81 Drs 09/841 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* C Anlage 30 Entwicklung der Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen in den letzten Jahren MdlAnfr 102, 103 25.09.81 Drs 09/841 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3229*B Anlage 31 Wettbewerbsverzerrung durch die französische Agrarpolitik MdlAnfr 106, 107 25.09.81 Drs 09/841 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3229* C Anlage 32 Lage der deutschen Naßkonservenindustrie MdlAnfr 108, 109 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* B Anlage 33 Bewertung des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) der FAO MdlAnfr 110 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* D Anlage 34 Verbrauch von subventioniertem Treibstoff durch die Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein MdlAnfr 111 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3231*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3099 55. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1981 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 1. 10. Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Becker (Nienberge) 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Burger 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Faltlhauser 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Gobrecht 1. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 1. 10. Hauck 1. 10. Dr. Holtz * 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Kleinert 1. 10. Frau Krone-Appuhn 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lintner 1. 10. Männing * 1. 10. Matthöfer 1. 10. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Wadern) * 1. 10. Offergeld 1. 10. Frau Pack * 1. 10. Pauli 1. 10. Pensky * 1. 10. Rapp (Göppingen) 1. 10. Reddemann * 1. 10. Rentrop 1. 10. Rösch * 1. 10. Sauer (Salzgitter) 1. 10. Dr. Schachtschabel 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Frau Schlei 1. 10. Schluckebier * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Dr. Schmude 1. 10. Freiherr von Schorlemer 1. 10. Schulte (Unna) * 1. 10. Dr. Schwörer 1. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Spilker 1. 10. Dr. Sprung * 1. 10. Graf Stauffenberg 1. 10. Topmann * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Voigt (Frankfurt) 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wischnewski 1. 10. Baron von Wrangel 1. 10. Würzbach 1. 10. Dr. Zimmermann 1. 10. Zink 1. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 9/782 unter Nummer 68 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines sektoralen Forschungs- und Entwicklungsprogrammes auf dem Gebiet der Rohstoffe 1982-1985 ist als Drucksache 9/826 verteilt. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie 75/362/EWG, 77/452/EWG, 78/686/EWG, 78/1026/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Arztes, der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes bzw. des Tierarztes (Drucksache 9/394) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Drucksache 9/252 Nr. 33) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3023/77 über Maßnahmen, mit denen Mißbräuchen durch den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Bord von Schiffen ein Ende bereitet werden soll (Drucksache 9/37 Nr. 157) Mitteilung über das Programm 1981 über die Verwirklichung der Zollunion (Drucksache 9/252 Nr. 38) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Drucksache 9/782 Nr. 67) Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbssituation zwischen praxiseigenen zahntechnischen Labors und gewerblichen zahntechnischen Labors (Drucksache 9/811) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/81 - Zollpräferenzen 1981 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 9/852) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. November 1981 vorzulegen. 3220* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Granzow auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 42 und 43): Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß bei der Antragstellung auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ausschließlich die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen der letzten zwei Jahre zugrundegelegt werden, auch dann, wenn sich diese Einkommensverhältnisse nachweislich so negativ entwickelt haben, daß der Antragsteller und die Unterhaltsverpflichteten sich — etwa durch schwere Erkrankung und voraussichtlich auf Dauer arbeitsunfähigen Familienvaters — in einer akuten Notlage befinden, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch in einem solchen Ausnahmefall zunächst eine Bearbeitung des Antrags auf Leistung nach dem BAföG auf Grund des Einkommens der letzten zwei Jahre zu erfolgen habe — ungeachtet der tatsächlichen Einkommensentwicklung —, und daß nur bei einem Widerspruchsverfahren dieses neue, geminderte Einkommen für die Leistungsgewährung berücksichtigt werden kann? Die Bundesregierung hielte es nicht für gerecht, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf der Grundlage der Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres berechnet würden, obwohl der Auszubildende ein Einkommen geltend machen kann, das im aktuellen Bewilligungszeitraum wesentlich geringer ist. Sie teilt auch nicht die Auffassung, daß eine Berücksichtigung der sich zum Nachteil veränderten Einkommenslage erst im Rechtsbehelfsverfahren erfolgen sollte. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier sehr viel bürgerfreundlicher gefaßt. Auf Vorschlag der Bundesregierung ist bereits im Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 (BGBl. — I S. 1400) eine Regelung enthalten, wonach bei einem wesentlich geringeren Einkommen im Bewilligungszeitraum die Zugrundelegung dieses Einkommens bei der Leistungsberechnung zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag des Auszubildenden auf Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG. Falls Ihnen Anhaltspunkte dafür vorliegen sollten, daß nicht nach diesen Bestimmungen verfahren wird, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 44 und 45): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einlassungen des Bundesbildungsministers Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung vereinbar sind, insbesondere mit § 12, wonach Außerungen eines Bundesministers, die in der öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen müssen? Wenn nein, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um derartige Äußerungen eines Bundesministers zu verhindern, die geeignet sind, die Politik der Bundesregierung zu untergraben? Ihre erste Frage beantworte ich mit Ja. Ihre zweite Frage ist durch die Antwort auf Ihre erste Frage gegenstandslos. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 49): Welche jährlichen Kosten entstehen durchschnittlich, wenn das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bei Regionalmessen mit einem Stand vertreten ist, bei dem die verschiedensten Publikationen von Bundesministerien und Bundesbehörden kostenfrei erhältlich sind? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beteiligt sich in diesem Jahr an 24 Verbraucherausstellungen und Publikumsmessen mit Informationsständen unterschiedlicher Größe und Bauweise. Dafür sind Mittel in Höhe von rund DM 976 000 vorgesehen, pro Beteiligung also durchschnittlich zirka DM 40 700. Im Jahre 1980 lagen die Gesamtkosten bei rund 1,1 Millionen DM mit Durchschnittskosten von knapp DM 40 000 pro Beteiligung und im Jahre 1979 bei rund 1,3 Millionen DM mit Durchschnittskosten von rund DM 46 000. Drei Modellversuche im Jahre 1978 hatten Gesamtkosten in Höhe von rund DM 146 000 beansprucht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 63): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern vom Tode durch Familienmitglieder bedroht sind, den Status von Flüchtlingen nach den Richtlinien des UNHCR zu geben, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele bedrohte Frauen versucht haben, in Deutschland Asyl zu erhalten? Nach Mitteilung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen liegt bei Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern von Familienmitgliedern mit dem Tode bedroht werden, keine politische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Gleichwohl sprechen humanitäre Gründe dafür, solchen Frauen Schutz zu gewähren. Ich werde daher die Länder bitten, in Fällen, in denen Frauen zwar nicht politische, aber tatsächliche Verfolgung zu befürchten haben, von Ausweisungen abzusehen. Der Bundesregierung sind allerdings bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 64 und 65): Kann sich die Bundesregierung meiner Auffassung anschließen, daß dort, wo sich Möglichkeiten innerhalb von Behörden aller Ebenen anbieten, bei Erledigung von Dienstgängen der Einsatz des Privatfahrrades Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3221* dem Einsatz des Privat-PKW vorzuziehen ist (falls keine entsprechenden Diensttransportmittel zur Verfügung stehen), um hohe Treibstoffund Entschädigungskosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern? Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen aus dem Bundesreisekostengesetz insoweit zu ändern, daß auch die dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern in die Entschädigungsleistung einbezogen wird, um generell einer PKW-Nutzung entgegenzuwirken? Zu Frage 64: Die Bundesregierung begrüßt jeden Vorschlag, der geeignet ist, Energie und Kosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern. Sie teilt daher grundsätzlich Ihre Aufassung, daß es aus diesen und anderen Erwägungen empfehlenswert sein kann, bei Dienstgängen, d. h. beim Zurücklegen kürzerer Strecken am Ort, statt des Kraftwagens das Fahrrad zu benutzen. Einen Anreiz hierfür bietet das Bundesreisekostengesetz bereits, in dem es für Strecken, die mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, eine Entschädigung von 0,10 DM/km vorsieht. Diese Entschädigung wird jedoch nur dann gezahlt, wenn die Strecken über die Grenzen einer Gemeinde hinausführen. Zu Frage 65: Eine Ausdehnung der Entschädigungsregelung auf Dienstgänge am Ort wäre einerseits wegen der anfallenden Bagatellbeträge kein Anreiz zur Fahrradbenutzung, andererseits stünde der Verwaltungsaufwand in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Erfolg. Die Bundesregierung teilt die in Ihren Fragen zum Ausdruck kommende Auffassung, hält aber — aus den genannten Gründen — eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 66 und 67): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zwei aus der DDR geflüchtete Angehörige der dortigen „Nationalen Volksarmee" in der Bundesrepublik Deutschland berichtet hätten, daß wegen unzureichender Kontrolle auf seiten der Bundesrepublik Deutschland wiederholt von Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane Flüchtlinge bis zu 200 Meter auf westdeutsches Gebiet verfolgt worden und mit Waffengewalt zur Rückkehr gezwungen worden seien? Treffen die Berichte derselben in die Bundesrepublik Deutschland geflüchteten Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane zu, daß regelmäßig an der Zonengrenze Agenten der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geschleust würden? Zu Frage 66: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf eine Meldung aus der „Bild am Sonntag" vom 13. September 1981. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die dort wiedergegebenen angeblichen Aussagen von zwei geflüchteten NVA-Angehörigen bestätigen. Zu Frage 67: Ich bitte um Verständnis, daß ich aus naheliegenden Gründen zu diesem Sachverhalt öffentlich nicht Stellung nehmen möchte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 68 und 69): Stellt der Brief des Bundesinnenministers an den Landesverband der hessischen „Grünen", der von dieser Organisation am 14. September 1981 der Presse übergeben wurde und in dem der Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem mit einem Verarbeitungsverbot für Plutonium gedroht wurde, die Auffassung der Bundesregierung dar? War die Haltung des Bundesinnenministers, der in dem Brief an den Landesverband der hessischen „Grünen" deutlich wurde, mit der hessischen Landesregierung zuvor abgestimmt? Es ist Auffassung der Bundesregierung, daß die Abwicklung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Verarbeitung von Plutonium in der Hanauer Brennelementfabrik Alkem nach dem Willen des Gesetzgebers zügig vorangetrieben werden muß. Der Bundesminister des Innern hat mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Sein Brief entspricht seiner Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung des Atomgesetzes durch das Land. Zur Erläuterung darf ich auf folgendes hinweisen: Die Firma Alkem hat zwar formal dem Wortlaut der Überleitungsbestimmungen (Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 15. Juli 1975) entsprochen, und bereits im Dezember 1975 einen Antrag nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Sie hat aber bis heute noch keine endgültigen prüffähigen Unterlagen vorgelegt. Es kann nicht hingenommen werden, daß die Inanspruchnahme der Überleitungsbestimmungen des Atomgesetzes im Ergebnis dazu führt, daß fast sechs Jahre nach Antragstellung noch kein Ende des Genehmigungsverfahrens abzusehen ist. Da Sie in Presseerklärungen den Bundesminister des Innern in dieser Angelegenheit als verantwortungslos bezeichnet haben, weise ich Sie darauf hin, daß der Betrieb der Firma Alkem nicht nur unter Arbeitsmarktgesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit betrachtet werden muß. Ich bedauere, daß Sie die Bemühung des Bundesministers des Innern, dafür zu sorgen, daß die Sicherheitsanforderungen in angemessener Frist erfüllt werden, als Drohung interpretieren. Zurückweisen muß ich auch Unterstellungen, die das Bemühen des Bundesministers des Innern um die Sicherheit als augenzwinkerndes Anbiedern bei den Grünen disqualifizieren will. Meines Erachtens wäre es Aufgabe aller parlamentarischen Kräfte, allen Beteiligten mit großer Eindringlichkeit die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen nahezubringen. 3222* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Die Haltung des Bundesministers des Innern ist der Hessischen Landesregierung aus vielfachen Erörterungen bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 70 und 71): Waren die beiden Bremer Wissenschaftler Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus und Dr. Klaus Bätjer, die am 3. September 1981 vom Landgericht München I verurteilt wurden, Behauptungen über eine angebliche schlechte Qualität von im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld eingebauten Armaturen zu unterlassen und zu widerrufen, mittelbar oder unmittelbar an Forschungsaufträgen, z. B. für Gutachten vom BMFT und/oder BMI, beteiligt? Wenn ja, auf welche Fachgebiete haben sich diese Arbeiten bezogen, und wie hoch waren die dafür aufgewendeten Haushaltsmittel? Herr Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus hat einen Forschungsauftrag vom Bundesministerium des Innern am 17. Juli 1979 erhalten, der bis zum 31. August 1982 befristet ist. Das Thema des Forschungsauftrages lautet wie folgt: „Transfer von radiologisch wichtigen Nukliden (besonder Caesium) vom Boden in Pflanzen bei Dauerweiden auf Marschböden". Andere Forschungsmittel oder Mittel für Gutachten des Bundesministeriums des Innern oder des Bundesministeriums für Forschung und Technologie haben weder Herr Professor Bleck-Neuhaus noch Herr Dr. Klaus Bätjer erhalten. Das Vorhaben gehört zum Schwerpunkt „Ermittlung von ökologischen Daten über die Auswirkungen der Kernenergie und der Anwendung von Radionukliden" des von der Strahlenschutzkommission vorgeschlagenen Forschungsprogrammes Strahlenschutz. Es ist bekannt, daß Herr Professor Bleck-Neuhaus zu den Kritikern der friedlichen Nutzung der Kernenergie gehört. Im Hinblick auf die kontrovers geführte Diskussion über radioökologische Grundsatzfragen erschien es zweckmäßig, auch Wissenschaftlern mit abweichender Auffassung die Möglichkeit zu geben, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Transferfaktoren durchzuführen. Auch die Arbeitsgruppe Transferfaktoren, die das Bundesministerium des Innern auf diesem Gebiete berät und der u. a. Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen des Bundes und von Hochschulen angehören, hat sich für eine Förderung dieses Vorhabens ausgesprochen. Das Forschungsprojekt wird von dieser Expertengruppe begleitet. Die Zuwendungen für dieses Vorhaben betragen 161 000 DM für die gesamte Laufzeit. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 72): Stimmt die aus Pressemeldungen hervorgehende Erklärung des Bundesinnenministers, bei allen Demonstrationen ziehe der Pöbel mit, mit den Erkenntnissen der Bundesregierung überein, oder ist es tatsächlich in der Regel so, daß diese Feststellung zwar für gemeinsame Demonstrationen von Demokraten und politischen Extremisten. nicht aber für allein von Demokraten veranstaltete Demonstrationen — wie jüngst in Berlin zum Jahrestag des Mauerbaus und noch am 24. September bei der Bauarbeiterdemonstration oder in Frankfurt zur Verteidigung bedrohter Arbeitsplätze — gilt? Die Bundesregierung lehnt es ab, zu einer angeblichen Äußerung im Kabinett Stellung zu nehmen, die in der Öffentlichkeit kolportiert wird. Im übrigen dürfte die Haltung des Bundesinnenministers zur grundgesetzlich geschützten Demonstrationsfreiheit allgemein bekannt sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 73 und 74): Ist es richtig, daß das von der DKP ins Leben gerufene und gelenkte Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit — das eine führende Rolle bei der Propagierung des Krefelder Appells spielt — und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend, Nebenorganisation der DKP, wichtige Funktionen bei der Vorbereitung und Durchführung der für den 10. Oktober in Bonn geplanten Demonstration übernommen haben? Welche zur DKP oder ihrem Einflußbereich gehörenden überörtlichen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Teilnahme an der Demonstration am 10. Oktober in Bonn angemeldet, und welche Schritte der die Demonstration veranstaltenden ,,Aktionsgemeinschaft für den Frieden" oder der angemeldeten demokratischen Organisationen, sich politische Extremisten vom Leibe zu halten oder sich sonst sichtbar von ihnen zu distanzieren, sind der Bundesregierung bekannt? Die am 10. Oktober 1981 unter dem Motto „Gegen die atomare Bedrohung gemeinsam vorgehen — für Abrüstung und Entspannung in Europa" in Bonn stattfindende Demonstration wurde nach Mitteilung der „Aktionsgemeinschaft für den Frieden e. V.", die gemeinsam mit der „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste" Anmelder und Gesamtleiter der Demonstration ist, von Vertretern niederländischer und deutscher Friedensbewegungen auf dem 19. Deutschen Evangelischen Kirchentag am 19. Juni 1981 beschlossen. Dem Aufruf zur Demonstration haben sich 760 Gruppen angeschlossen. Diese Zahl enthält zum Teil auch örtliche oder regionale Gliederungen derselben Organisation. Beim überwiegenden Teil dieser 760 Organisationen handelt es sich um demokratische Gruppierungen. Daneben sind aber auch ca. 80 extremistische Gruppen sowohl der „alten" als auch der „neuen" Linken dem Demonstrationsaufruf beigetreten. Insbesondere haben sich die DKP und ihre Nebenorganisationen sowie von ihr beeinflußte Organisationen dem Demonstrationsaufruf angeschlossen. Die Demonstration soll in Form eines Sternmarsches durchgeführt werden, der sich in fünf sogenannten Marschsäulen auf die Bonner Hofgartenwiese zubewegen soll. Das von der DKP beeinflußte „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) hat die Leitung für eine dieser Marschsäulen übernommen. Für die anderen Marschsäulen sind die „Sozialistische Jugend Deutschlands", „Die Falken", „Der Bundesvorstand der Grünen", „Die Vereinigten deutschen Studentenschaften" und der „Bundesvorstand der Jungsozialisten" verantwortlich. Innerhalb der Marschsäulen, für die die „Fal- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3223* ken" verantwortlich sind, arbeitet auch die SDAJ organisatorisch mit. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 75 und 76): Welche der im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 angesprochenen Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen Kindern und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern sind bisher verwirklicht? Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die 1978 aufgezeigten erforderlichen Veränderungen noch 1981 nicht in vollem Umfang realisiert wurden? Zu Frage 75: Seit der Erstattung des Berichts ist eine rechtliche Gleichstellung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern sowie zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern im Einkommensteuergesetz sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz durch Artikel 1 Nr. 12 a und Artikel 7 Nr. 2 a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1537) herbeigeführt worden. Darüber hinaus ist die bisherige Unterscheidung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern in den Lohnsteuerrichtlinien vom 24. Februar 1981 beseitigt worden. Entsprechendes ist in den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 1981 vorgesehen. Zu Frage 76: Die im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 vorgesehenen, umfassenden Änderungen erstrecken sich auf den gesamten Bereich des Rechts der Familie im weitesten Sinne. Der Umfang dieses Vorhabens, an dem mehrere Ressorts zu beteiligen sind, hat es bisher noch nicht gestattet, die Arbeiten an dem Entwurf eines Anpassungsgesetzes abzuschließen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 77 und 78): Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Strafe für den lt. Presse „im Mai 1980 vom Obersten Landgericht wegen Spionage für die DDR zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Friedrich Cremer" aus Lengfurt zu vollziehen, nachdem das Urteil auch nach verschiedenen Revisionen seit Juni bereits rechtskräftig ist? Was ist der Grund der Verzögerung des längst fälligen Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Cremer aus Lengfurt? Für die Strafvollstreckung zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Nach seiner Auskunft ist die Ladung für den wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB verurteilten Dr. Cremer zum Strafantritt bereits veranlaßt. Der Generalbundesanwalt hat mitgeteilt, daß die Strafvollstreckung nach § 456 StPO aufgeschoben wurde, weil Dr. Cremer und seiner Familie im Zusammenhang mit der Fortführung seiner Arztpraxis durch eine frühere Vollstreckung erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen wären. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 79): An welche gesetzliche Änderung der Strafprozeßordnung denkt die Bundesregierung, um die bislang bestehende Beschlagnahmefreiheit von selbsterarbeitetem journalistischen Material einzugrenzen? Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bühling vom 16. Juli 1981 hat die Bundesregierung bereits erklärt, daß die in jüngster Zeit durchgeführten Beschlagnahmen von Bild- und Filmmaterial der Presse Anlaß geben zu prüfen, ob Änderungen des geltenden Rechts erforderlich sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt den Strafverfolgungsbehörden schon jetzt Zurückhaltung auf. Dennoch hat die Bundesregierung auf die genannte Frage erklärt, daß eine Regelung erwogen werden sollte, die von Gesetzes wegen klare Grenzen zieht. Es könnte eine Regelung in Betracht kommen, die das bereits bestehende Beschlagnahmeverbot von der Presse mitgeteiltem Material jedenfalls auf Bild- und Filmmaterial ausdehnt, das vom Journalisten selbst hergestellt worden ist. Unverzichtbare Belange der Strafrechtspflege bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten dürfen allerdings nicht beeinträchtigt werden. Über den möglichen Inhalt einer gesetzlichen Neuregelung hat der Bundesminister der Justiz mit dem Deutschen Presserat ein Gespräch geführt. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 80 und 81): Wie hoch lagen im Jahr 1980 die Umsätze der Duty-free-Shops auf den deutschen Flughäfen, und wieviel Arbeitsplätze sind mit den Duty-free-Shops verbunden? In welcher Höhe fielen 1980 den öffentlichen Kassen Mehrwertsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Duty-free-Shops auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland an? Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen betrug der Gesamt-Nettoumsatz der Duty-free-Shops ohne Umsatzsteuer 3224* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 im Kalenderjahr 1980 159,9 Millionen DM und die Zahl der Beschäftigten 396 Personen. Die von den Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 entrichtete Umsatzsteuer betrug nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Verkehrsflughäfen 15,1 Millionen DM. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe aus dem Betrieb der Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer angefallen ist. In der Kürze der Zeit war es der Bundesregierung nicht möglich, die obersten Finanzbehörden der Länder um Mitteilung der gewünschten Zahlen zu bitten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 82): Trifft es zu, daß innerhalb der Bundesregierung Überlegungen im Gange sind, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzulegen, dessen Annahme durch den Deutschen Bundestag die Abschaffung der verbilligten Abgabe von Grundstücken des Bundes zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beinhalten würde? Dem Bundestag liegt der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vor (Drucksache 9/795). In Artikel 24 dieses Gesetzes ist vorgesehen, das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 aufzuheben. Dieses Gesetz ermöglicht verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke für eine Vielzahl von Zwecken, darunter auch für den von Ihnen genannten Zweck. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte es jedoch auch nach Aufhebung des Gesetzes weiterhin möglich sein, den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau durch verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke zu fördern. In den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 ist deshalb ein entsprechender Haushaltsvermerk eingestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 83): Können — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" meint — durch intensive Bekämpfung der Steuerhinterziehung Mehreinnahmen in Höhe von 12,6 Milliarden DM erzielt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Höhe der tatsächlichen hinterzogenen Steuern vor. Bekannt sind nur die Zahlen der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, welche den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen. Diese Zahlen bleiben weit unter den Schätzungen, welche in der Öffentlichkeit immer wieder in Milliardenhöhe genannt werden. Tatsächlich handelt es sich hier um Mutmaßungen. Es gibt keine Zahlen, welche Schlüsse auf eine nur entfernt hohe Dunkelziffer — wie sie auch in Ihrer Frage genannt ist — zulassen. Ich muß daher den ersten Teil Ihrer Anfragen verneinen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage weise ich darauf hin, daß die Erhebung von Steuern und die Verfolgung von Steuerstraftaten Sache der Länder ist, die in eigener Verantwortung Folgerungen hinsichtlich einer intensiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu ziehen haben. Im übrigen ist nachhaltig darauf hinzuweisen, daß steuerliche Verfehlungen zu einem großen Umfang durch die turnusmäßigen Betriebsprüfungen, aber auch durch die Veranlagungsdienststellen der Finanzämter aufgedeckt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/ 841 Fragen 84 und 85): Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beseitigung von Leistungsmißbrauch und der Bekämpfung von „Schwarzarbeit" auch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in der Wirtschaft? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall von Einnahmen für die Gebietskörperschaften durch Steuerhinterziehung und ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Subventionen für den Zeitraum des Finanzplans des Bundes 1981 bis 1985? Zu Frage 84: Zur wirksameren Bekämpfung von Mißbräuchen bei der Vergabe von Subventionen ist im Jahre 1976 durch das erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Tatbestand des Subventionsbetruges in das Strafgesetzbuch eingefügt und das Subventionsgesetz erlassen worden. In der Abgabenordnung 1977 ist der Steuerhinterziehungstatbestand neu gefaßt und für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung der Strafrahmen auf 10 Jahre erhöht worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingebracht. Es ist zu erwarten, daß das mit diesem Gesetz bezweckte Zurückdrängen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit auch zu einer Verringerung der Steuerhinterziehung in diesen Bereichen führen wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Zu Frage 85: Eine auch nur ungefähre Schätzung der Höhe des Schadens, der durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug der öffentlichen Hand entsteht, ist mangels hinreichend exakter Schätzungsgrundlagen nicht möglich. Insbesondere läßt sich nicht beurteilen, wie hoch die sicher vorhandene Dunkelziffer zu veranschlagen ist. Wie schon auf die Frage des Abgeordneten Poß angeführt, können daher nur die Beträge genannt werden, die in den zurückliegen- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3225* den Jahren den rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung zugrunde lagen. Die Summe der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, die den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen, betrug bei Besitz- und Verkehrsteuern im Jahre 1976 rd. 263 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 326 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 408 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 436 Millionen DM im Jahre 1980 rd. 431 Millionen DM bei Zöllen und Verbrauchsteuern im Jahre 1976 rd. 31 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 34 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 60 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 58 Millionen DM im Jahre 1980 geschätzt rd. 60 Millionen DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 86): Wie weit sind die Bestrebungen des Bundesfinanzministers gediehen, den Kraftstoff für Flugzeuge entsprechend hoch zu besteuern wie Autobenzin und Diesel? Vom 1. Oktober 1981 an dürfen auf Grund des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 in den rd. 7 500 Sport-, Privat-, Geschäfts- und Arbeitsflugzeugen, in privaten Hubschaubern sowie im inländischen Charterflugverkehr nur noch steuerbelastete Luftfahrtbetriebsstoffe verwendet werden. Diese unterliegen denselben Mineralölsteuersätzen wie die entsprechenden Kraft- und Schmierstoffe für den Straßenverkehr. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag, auch die Luftfahrtbetriebsstoffe für innergemeinschaftliche Linienflüge zu besteuern, zusammen mit weiteren Vorschlägen zum Abbau von Olverbrauchsubventionen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften eingebracht. Die EG-Kommission hat sich inzwischen in einer Mitteilung für den Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen nach einem von den Mitgliedstaaten festgelegten Zeitplan ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe des Ministerrats soll in Kürze mit der Prüfung des Problems beginnen. Ein gemeinsames Vorgehen ist erforderlich, um Wettbewerbsnachteile für Linienflüge deutscher Unternehmen zu vermeiden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 87 und 88): Hat die Bundesregierung bei der Ablehnung von Anträgen zur Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Reisen ausreichend berücksichtigt, daß — wenn auch unter erschwerten Bedingungen — jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, anstelle von Pauschbeträgen die Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsreisen im Wege des Einzelnachweises geltend zu machen, so daß die steuerliche Wirkung die gleiche wäre wie bei einer angemessenen Erhöhung der Pauschbeträge, ja möglicherweise für den Fiskus noch ungünstiger würde, wenn infolge unrealistisch niedriger Pauschbeträge geradezu ein Zwang zur Anwendung des Einzelnachweises ausgeübt wird? Wie vereinbart sich die Ablehnung durch den Bundesfinanzminister mit einer Erklärung des Bundesinnenministers gegenüber dem Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980, daß die Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes (die mit den für die Wirtschaft geltenden Pauschbeträgen übereinstimmen) durch die seitherige Preisentwicklung wertmäßig abgesunken sind, und daß er diese Entwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung anzustreben? Zu Frage 87: Die Bundesregierung hat bei der Ablehnung von Anträgen auf Erhöhung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge durchaus berücksichtigt, daß anstelle der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Kostennachweis auch höhere Aufwendungen anerkannt werden können. Es ist aber auch hier unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Preissteigerungen im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht davon auszugehen, daß bei allen Dienst- oder Geschäftsreisen Mehraufwendungen entstehen, die über die Pauschbeträge hinausgehen. In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden, daß die Pauschbeträge Nettobeträge darstellen, die — anders als beim Kostennachweis — nicht mehr um die sog. Haushaltsersparnis von 1/5 der Aufwendungen für Verpflegung, höchstens 6 DM je Reisetag, zu kürzen sind. Zu Frage 88: Der Bundesminister des Innern hat zwar in seinem Schreiben an den Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980 zum Ausdruck gebracht, daß er die Preisentwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes anzustreben. In einem späteren Schreiben vom 13. August 1981 hat er jedoch dem Deutschen Beamtenbund ergänzend mitgeteilt, daß bei der derzeitigen Haushaltslage vorläufig eine Anpassung der Tage- und Übernachtungsgelder an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu verwirklichen sei. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Louven (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß die Bundesregierung durch den Bundesfinanzminister einen Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände (CDH), die seit mehr als drei Jahren unveränderten Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf der Reise anzuheben, abgelehnt hat, obwohl die Preise im Gaststättengewerbe inzwischen um mehr als 15 v. H. angestiegen sind, und wenn ja, womit begründet sie diese Ablehnung? 3226* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Ist es zutreffend, daß der Bundesfinanzminister in diesem Zusammenhang von einer „Entlastung" gesprochen hat, obgleich die festgesetzten Pauschbeträge nicht eine steuerliche Vergünstigung, sondern lediglich eine sowohl im Interesse der Steuerpflichtigen als auch im Interesse der Steuerverwaltung liegende Möglichkeit zur vereinfachten Geltendmachung von Betriebsausgaben darstellt? Es ist richtig, daß ein Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände auf Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge um 20 v. H. vom BMF abgelehnt worden ist. Die Ablehnung wurde mit den zu erwartenden Haushaltsausfällen begründet. In dem ablehnenden Schreiben ist darauf hingewiesen worden, daß über die im Steuerentlastungsgesetz 1981 beschlossenen Maßnahmen hinaus für weitere Steuerausfälle kein finanzieller Spielraum mehr sei. Es ging bei dieser Aussage somit vor allem um die fiskalischen Auswirkungen und nicht um die allgemeine Charakterisierung der Reisekosten-pauschbeträge als Steuervergünstigung. Die Bundesregierung hält auch weiterhin daran fest, daß eine Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge z. Z. nicht erwogen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 91): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil festgestellt hat, daß Bußgelder, die wegen des Verstoßes gegen die Zweckentfremdungsverordnung durch Leerstehenlassen von Häusern verhängt werden, steuerlich absetzbar sind, und wenn ja, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzlicher Initiativen, damit die zum Schutz des Wohnungsbestands erlassenen Bestimmungen auch künftig sinnvoll angewandt werden können? Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bekannt, wonach Bußgelder wegen Zweckentfremdung von Wohngebäuden steuerlich abgezogen werden können. Nach geltendem Recht ist im übrigen eine Geldbuße grundsätzlich nicht abziehbar. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 92 und 93): Ist die erste Rate des der Volksrepublik Polen gewährten Kredits in Höhe von 1 Milliarde DM gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits fristgerecht zurückgezahlt worden? Sind die für den Finanzkredit in Höhe von 1 Milliarde DM fälligen Zinszahlungen gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits von der Volksrepublik Polen termingerecht gezahlt worden? Ja.Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Auswirkung ihrer Beschlüsse und die Auswirkung auf die Tagespresse zum Wegfall der Versicherungsfreigrenze für geringfügig Beschäftigte und die Beschränkung der Lohnsteuerpauschalierung auf nur noch eine Teilzeitbeschäftigung bei Tageszeitungsverlagen im ländlichen Raum, bezüglich der Zeitungsausträger aber auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Information der dort wohnenden Bevölkerung? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es bei einer Verwirklichung des im vorigen genannten Tatbestandes noch genügend nebenberufliche Zeitungsausträger gibt, die zu dem ungünstigen Morgentermin bereit sind, zusätzlich Lohnsteuer, notfalls in der Progressionsstufe, und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, oder ist sie der Meinung, daß die Tageszeitungsverlage im ländlichen Raum bei abnehmendem Anzeigenaufkommen und zunehmender Medien-Konkurrenz dies auffangen oder auf den Zeitungsleser abwälzen können? Zu Frage 94: Die Lohnsteuerpauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten ist aus Vereinfachungsgründen geschaffen worden. Durch den Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte und durch die Erhebung der Lohnsteuer mit einem konstanten Vomhundertsatz von 10 v. H. zu Lasten des Arbeitnehmers sollte in unbürokratischer Weise den Bedürfnissen der Wirtschaftszweige, die auf Teilzeitbeschäftigte angewiesen sind, Rechnung getragen werden. Eine Steuervergünstigung war mit dem Pauschalierungsverfahren nicht beabsichtigt. Später -hat sich gezeigt, daß die Regelung häufig mißbraucht wird. Nicht wenige Teilzeitbeschäftigte üben gleichzeitig mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander aus, so daß sie insgesamt schon als Vollbeschäftigte anzusehen sind. Durch die pauschale Lohnsteuer von 10 v. H. sowie durch die Nichteinbeziehung der pauschal besteuerten Bezüge in den Lohnsteuer-Jahresausgleich und in die Veranlagung zur Einkommensteuer sind diese Teilzeitbeschäftigten steuerlich wesentlich bessergestellt als Arbeitnehmer, die gleichhohe Bezüge aus nur einem Dienstverhältnis erhalten. Das ist mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung nicht länger vereinbar. Die Bundesregierung war deshalb der Auffassung, daß diese Ungerechtigkeit beseitigt werden muß. Sie war sich ferner darüber im klaren, daß bestimmte Wirtschaftsbereiche auf die Beschäftigung von Aushilfskräften angewiesen sind. Deshalb ist auch nicht beabsichtigt, die Pauschalierung völlig abzuschaffen. Lediglich die gezielte Ausnutzung der materiellen Vorteile infolge mehrerer pauschalierungsfähiger Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander und die dadurch bedingte Kumulation der Vorteile soll künftig verhindert werden. Für den Regelfall dürfte davon ausgegangen werden können, daß Zeitungsausträger nicht die Tageszeitungen verschiedener Verlage gleichzeitig austragen und für diese Teilzeitbeschäftigten die Lohnsteuerpauschalierung nach wie vor zulässig ist. Auswirkungen auf die Presse- oder Informationsfreiheit können sich insofern nicht ergeben. Was die Beseitigung der Versicherungsfreiheit angeht, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3227* Beseitigung der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung vor allem für die Betriebe höhere Kosten mit sich bringt, welche bisher überwiegend versicherungsfrei Beschäftigte einsetzen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diese Maßnahme für erforderlich gehalten. Dabei stand im Vordergrund der Überlegungen, daß der soziale Schutz vieler Teilzeitbeschäftigten trotz der in der Vergangenheit erfolgten Herabsetzung der Versicherungsuntergrenzen unzureichend geblieben ist. In einigen Wirtschaftszweigen sind die Versicherungsuntergrenzen umgangen oder systematisch ausgenutzt worden. Dies alles erfolgte auf Kosten der sozialen Sicherheit der Beschäftigten. Um die aus der Beseitigung der Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen sich für die Arbeitgeber ergebenden Belastungen vertretbar zu gestalten, hat die Bundesregierung jedoch gleichzeitig beschlossen, daß — abweichend von der bisherigen Regelung — allgemein bei Beschäftigungen mit geringem Entgelt der Grundsatz gilt, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte tragen. Mit dieser Regelung wird zugleich ein Beitrag für die Chancengleichheit der arbeitsuchenden Teilzeitkräfte und für die Wettbewerbsgleichheit der Arbeitgeber geleistet. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß es künftig nicht mehr genügend nebenamtliche Zeitungsausträger geben könnte. Soweit in Einzelfällen eine Lohnsteuerpauschalierung nicht mehr in Betracht kommen kann, wird die Bereitschaft der betroffenen Arbeitnehmer, eine zusätzliche Austrägertätigkeit weiterzuführen, nicht stärker als bei anderen Arbeitnehmern, die dem üblichen Lohnsteuerabzug unterliegen, beeinträchtigt werden. Auch bezüglich der von den Arbeitnehmern zu tragenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden sie wie andere Arbeitnehmer auch behandelt. Den Beiträgen stehen auf der anderen Seite bessere Sozialleistungen gegenüber, die auch den Zeitungsausträgern zugute kommen Inwieweit die Zeitungsverlage etwaige Kosten auffangen oder an die Zeitungsleser weitergeben werden, hängt von der jeweiligen Entscheidung des Unternehmens ab und läßt sich allgemein nicht abschätzen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 96): Könnte — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" annimmt — in Fällen, in denen Kapitalabflüsse auf großes Zinsgefälle zum Ausland zurückzuführen sind, eine Bardepotpflicht analog zu § 6 a des Außenwirtschaftsgesetzes eingeführt werden, und wenn ja, zieht die Bundesregierung dies in Betracht? Eine Bardepotpflicht kann nach § 6 a Abs. 1 AWG nur zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse aus fremden Wirtschaftsgebieten vorgeschrieben werden. Da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, kann die Vorschrift auch nicht analog auf Kapitalabflüsse angewendet werden. Eine Bardepotpflicht zur Eindämmung von Kapitalabflüssen bedürfte daher einer gesetzlichen Regelung durch eine entsprechende Ergänzung des AWG. Die Bundesregierung zieht eine solche Ergänzung des AWG nicht in Betracht, zumal Fortschritte im strukturellen Anpassungsprozeß der deutschen Wirtschaft an die veränderte weltwirtschaftliche Lage nicht zu übersehen sind. Die im Vergleich zum Vorjahr in den ersten acht Monaten d. J. eindeutige Verbesserung der Handelsbilanz und die in der jüngsten Zeit wieder günstigere Entwicklung des langfristigen Kapitalverkehrs weisen eindeutig in diese Richtung. Trotz vergleichsweise niedrigerer Zinsen als in den meisten anderen Ländern findet die D-Mark als Anlagewährung wieder Interesse. Per Saldo flossen der Bundesrepublik Deutschland in den Monaten Mai bis Juli 8 1/4 Mrd. DM langfristige Mittel aus dem Ausland zu, womit das Defizit in der Leistungsbilanz praktisch voll durch längerfristige Kapitalimporte abgedeckt wurde. Diese erwünschten Kapitalzuflüsse würden gehemmt, wenn ausländische Anleger in Zukunft befürchten müßten, ihre Mittel wegen einer evtl. Bardepotpflicht zur Abwehr von Kapitalabflüssen nicht mehr abziehen zu können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 97 und 98): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welchen prozentualen Anteil heute die Mikroelektronik an ihrem möglichen Gesamtanwendungsbereich schon hat, und welchen prozentualen Anteil die Mikroelektronik in den Jahren 1985 und 1990 möglicherweise haben wird? Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die zunehmende Einführung der Mikroelektronik auf den Bestand der Arbeitsplätze in den Unternehmens- und Behördenbereichen, in denen sie zur Anwendung kommen wird, und in welchen Unternehmens- und Behördenbereichen werden nach Auffassung der Bundesregierung zuerst und vor allem Arbeitsplatzbestandsfragen entstehen? Zu Frage 97: Die möglichen Anwendungen der Mikroelektronik sind heute nur bedingt überschaubar. Sicher ist, daß sie überall da von zentraler Bedeutung ist, wo Fragen des Messens, Steuerns, Regelns, Automatisierens sowie der Verarbeitung von Informationen im Vordergrund stehen. Quantitative Aussagen über den heute erreichten prozentualen Anteil der Mikroelektronik an ihrem Gesamtanwendungsbereich sind nicht möglich. Marktschätzungen der Industrie, die sowohl bei Mikroprozessoren als auch bei den elektronischen Geräten von einer Verdoppelung des Marktvolumens bis 1985 ausgehen, unterstreichen die Dynamik der Mikroelektronik. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat sich frühzeitig darum bemüht, soweit wie möglich Aufschlüsse über Chan- 3228* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 cen und Risiken dieser für die Entwicklung der Volkswirtschaft so wichtigen neuen Technik zu bekommen. 1978 wurden deshalb an zwei wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute (Projektgemeinschaften) — Ifo/ISI/Infratest; Prognos/ Mackintosh — jeweils gleichlautende Forschungsaufträge vergeben, um Auswirkungen des technischen Fortschritts auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt umfassend zu untersuchen. Inzwischen sind die Ergebnisse der umfangreichen Studien veröffentlicht worden. Entsprechende Unterlagen stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist folgendes: — Die Mikroelektronik in Verbindung mit der Daten- und Nachrichtentechnik ist die wichtigste technologische Entwicklungslinie in den 80er Jahren. — Der technische Wandel wird in den nächsten Jahren voraussichtlich keine bruchartigen Entwicklungen mit „dramatischen" Folgewirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt herbeiführen. — In der industriellen Produktion werden die Automationsmöglichkeiten durch Einsatz der Mikroelektronik überwiegend schon bis 1985 wirksam werden. — Im Bürobereich — analog dürften die Verhältnisse auch bei Behörden liegen — werden die Wirkungen der Datentechnik zwar bereits bis 1985 fühlbar sein, die Breitenwirkung ist aber erst danach zu erwarten. — Es ist für die Bundesrepublik zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Beschäftigung unverzichtbar, die Chancen der Mikroelektronik zur Durchsetzung produkt- und produktionstechnischer Neuerungen zu nutzen. Die Bundesregierung sieht sich durch die Gutachten in ihrer Einschätzung der Situation bestätigt. Sie betrachtet es als ihre Hauptaufgabe, günstige Voraussetzungen für technischen Fortschritt, Innovationen und Investitionen zu schaffen sowie aus strukturellen Anpassungserfordernissen resultierende soziale Spannungen zu mindern. Dabei darf in der fortschreitenden Anwendung der Mikroelektronik nicht nur einseitig eine Gefährdung von Arbeitsplätzen gesehen werden, sondern es müssen auch die in der Mikroelektronik liegenden Chancen für die Produktion von hochwertigen Gütern mit neuen Leistungsmerkmalen, die dadurch bewirkte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit auch die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 99): Treffen Presseberichte zu (z. B. Ruhr-Nachrichten vom 21. September 1981, Westdeutsche-Allgemeine-Zeitung vom 22. September 1981), nach denen die Gründung einer Ruhrstahl-AG beabsichtigt sei, an der sich neben Hoesch und Krupp auch der Bund beteiligen werde, und soll der bundeseigene Salzgitter-Konzern gegebenenfalls in einem solchen Verbund einbezogen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Krupp und Hoesch im Rahmen ihrer Umstrukturierungsanstrengungen auch prüfen, ob sie im Stahlbereich enger zusammenarbeiten sollen. Jedoch ist die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen; Beschlüsse haben die Unternehmen noch nicht gefaßt. Detaillierte Unternehmenspläne mit eingehenden Finanzierungsrechnungen sind aber Voraussetzung für eine Entscheidung der Bundesregierung über eine eventuelle Flankierung. In jüngster Zeit ist in diesem Zusammenhang auch die Frage aufgeworfen worden, ob die Stahlwerke Peine-Salzgitter sich an einer eventuellen Zusammenarbeit beteiligen sollen; diese Frage ist aber nach Kenntnis der Bundesregierung von den Beteiligten bislang nicht näher geprüft oder erörtert worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 100 und 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht einiger Stahlfirmen, die für den 1. Oktober 1981 zur notwendigen Erlösstabilisierung vorgesehene Preiserhöhung beim Stahl erst am 1. November vorzunehmen, und hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, welche Auswirkungen eine solche zeitliche Verschiebung für die Lage einzelner Unternehmen in der Stahlwirtschaft hätte? Werden die Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt eingehalten, und wenn nicht, welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Einhaltung dieser Preisabmachungen hinzuwirken? Zu Frage 100: Die Bundesregierung hat die von den deutschen Stahlproduzenten vorgenommene Verschiebung der für den 1. Oktober 1981 vorgesehenen Preisanhebung auf den 1. November 1981 ausdrücklich mißbilligt. Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu den mit den übrigen europäischen Produzenten vorher getroffenen Absprachen. Angesichts der für die europäischen Stahlerzeuger dringend notwendigen Erlösstabilisierung — der seit Mitte 1980 zu beobachtende Verfall der Stahlpreise hat auch deutsche Unternehmen in eine existenzbedrohende Situation gebracht — hat der Rat der EG die Bemühungen der europäischen Stahlindustrie, durch stufenweise Preisanhebungen wieder ein auskömmliches Preisniveau zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Die zum 1. Oktober vorgesehenen Preiserhöhungen sollten die Lage der Stahlerzeuger verbessern helfen und nicht zuletzt dazu beitragen, die zunehmenden Subventionen und Forderungen nach Subventionen zurückzudrängen. Die Bundesregierung kann die Auswirkungen der Verschiebung auf die Lage der Unternehmen nicht im einzelnen beurteilen. Hierdurch wird jedoch die für alle Stahlunternehmen dringend erforderliche Erlösverbesserung weiter hinausgezögert. Die Bundesregierung hat für diesen Schritt der deutschen Stahlerzeuger um so weniger Verständnis, als diese gleichzeitig das von ihr beschlossene Hilfsprogramm als unzureichend kritisieren. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3229* Zu Frage 101: Nach allen bisher der Bundesregierung zugegangenen Informationen wird die vereinbarte Preisdiziplin auf dem Stahlmarkt eingehalten. Mitteilungen über einzelne Verstöße gegen die Marktdisziplin geht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach. Sie hat die Kommission der EG, der die Überwachung der Einhaltung der von den Unternehmen selbst veröffentlichten Preislisten nach den Bestimmungen des EGKS-Vertrages obliegt, aufgefordert, die ihr gegebenen rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung der Preisdiziplin strikt anzuwenden. Durch Beschluß des Rates der EG vom 24. Juni sind die Instrumente der Preisüberwachung und Kontrolle verschärft und ausgeweitet worden. Die Beschlüsse zielen darauf ab, daß die bisher schon bestehende Pflicht der Erzeuger, Preislisten zu veröffentlichen und diese nicht diskriminierend anzuwenden, kontrolliert und strikt durchgesetzt werden. Außerdem ist diese Regelung auf den Stahlhandel ausgedehnt worden. Die Kommission kann bei festgestellten Verstößen Bußgelder in ganz erheblichem Umfang verhängen. Sollte sich erweisen, daß ein erneuter Preiseinbruch durch subventionierte Stahllieferungen aus anderen EG-Mitgliedstaaten verursacht wird, wird die Bundesregierung bei der Kommission einen Antrag auf Ermächtigung zur Erhebung von Ausgleichsabgaben auf solche Einfuhren stellen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung bekanntgewordene Wirtschaftsuntersuchungen, nach denen durchschnittliche Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen 1979/80 gegenüber den Vorjahren außerordentlich angewachsen und dabei z. B. erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte 1979 die durchschnittlichen Bezüge pro Vorstandsmitglied bei zwei Unternehmen auf 1,3 Millionen DM angestiegen sind? Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß die durchschnittlichen Vorstandsbezüge im Unternehmensbereich in den letzten Jahren gestiegen sind, und wie wird diese Entwicklung angesichts der derzeitigen Wirtschaftsschwäche und den daraus abgeleiteten Sparmaßnahmen des Bundes beurteilt? Von Amts wegen werden keine Statistiken über die durchschnittlichen Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmer erhoben. Die Bundesregierung kann deshalb auch nicht zu Zahlen Stellung nehmen, die in der Wirtschaftspresse gelegentlich veröffentlich werden. Bei solchen Angaben handelt es sich um Schätzungen, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Nach dem Aktiengesetz sind ausschließlich Aktiengesellschaften verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands zu machen (§ 160 AktG). Diese Gesamtbezüge können z. B. Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und verschiedene Nebenleistungen enthalten, so daß exakte Rückrechnungen auf den Anteil des Einkommens an den gesamten Vergütungen und auf die Vorstandsvergütungen des einzelnen Vorstandes nicht möglich sind. Ich bitte deswegen um Verständnis, daß die Bundesregierung schon wegen der unsicheren Grundlage nicht zu den von Ihnen genannten Zahlen Stellung nehmen kann. Im übrigen hält die Bundesregierung es auch nicht für richtig, ihrerseits zur Einkommensentwicklung und Einkommenserzielung einzelner Personengruppen wertend Stellung zu nehmen. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Entwicklung der Vorstandsbezüge der letzten Jahre vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Haushalt des französischen Landwirtschaftsministeriums um 15 bis 16 v. H. aufgestockt werden soll, und wie gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache und der Regierungsvorschläge, für den deutschen Landwirtschaftshaushalt die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung sowohl den Weinbauern wie auch den Obst- und Gemüseerzeugern über die Marktordnungsmaßnahmen der EG hinaus nationale Beihilfen gewährt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese nationale Wettbewerbsverzerrung zu unternehmen? Zu Frage 106: Nach mir vorliegenden Informationen sieht der einschließlich eines Nachtragshaushalts vom neuen französischen Parlament noch nicht verabschiedete Haushaltsvoranschlag für den gesamten Landwirtschaftsetat 1981 70,8 Mrd. F vor, was ein Anstieg gegenüber 1980 um rund 17 v. H. bedeuten würde (1980: 60,7 Mrd. F). Über die Hälfte dieser Mittel sollen auf den landwirtschaftlichen Sozialhaushalt entfallen. In dem Gesamtvolumen ist aber auch der EG-Beitrag Frankreichs für den Agrarsektor enthalten, der für das laufende Haushaltsjahr mit ca. 16 Mrd. F veranschlagt wird, was einer Steigerungsrate von fast 33 v. H. gleichkäme. Gerade dieser letztgenannte Posten, auf dessen Entwicklung der französische Finanzminister keinen Einfluß hat, beeinflußt nicht unwesentlich die Steigerungsrate des Agrarhaushalts insgesamt. Hinsichtlich des Haushaltsvoranschlags für 1982 liegen mir noch keine exakten Zahlen vor. Bekannt ist mir lediglich aus Absichtserklärungen der französischen Regierung, daß sie eine Reihe neuer Schwerpunkte zu setzen beabsichtigt, u. a. — Einrichtung von Markt- und Bodenämtern sowie Ausbau der Dienste für das landwirtschaftliche Ausbildungswesen und des Verbraucherschutzes, für die ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf erforderlich werden dürfte — verstärkte Förderung der Betriebsübernahme durch Junglandwirte sowie 3230* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 — Förderung von Investitionen, insbesondere im Bereich der Wasserwirtschaft und der Flurbereinigung. Dadurch werden die Haushaltsansätze gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr möglicherweise erhöht werden müssen. Ob die Aufstockung sich letztlich auf 15 bis 16 v. H. belaufen wird, vermag ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen. Die Zuwachsraten des französischen Agrarhaushalts werden im übrigen in ihrer Bedeutung erst dann voll zu würdigen sein, wenn man die französische Inflationsrate in Betracht zieht, die im vergangenen Jahr bei 14 v. H. lag; in diesem Jahr ist eine deutliche Tendenz nach oben erkennbar. Demgegenüber liegt die Preissteigerung in unserem Lande im internationalen Vergleich am untersten Ende; zur Zeit ist sie sogar noch geringer als in der Schweiz. Trotz der möglicherweise erneuten Aufstockung des französischen Agrarhaushalts für das Jahr 1982 ist die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im innergemeinschaftlichen Wettbewerb nach Auffassung der Bundesregierung nicht gefährdet. Dies unterstreicht auch die Entwicklung der deutschen Agrarausfuhren nach Frankreich, die in den zurückliegenden Jahren prozentual stärker gestiegen sind als die Agrareinfuhren aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 107: Die französische Regierung gewährte im Frühjahr 1981 der Landwirtschaft direkte Beihilfen zum Ausgleich von Einkommensverlusten im Jahre 1980. An dieser Maßnahme haben auch die Weinbauern sowie die Obst- und Gemüseerzeuger partizipiert. Gegen diese Beihilfemaßnahme hat die EG-Kommission mit Datum vom 8. Juli 1981 eine auf Artikel 92 Abs. 2 des EWG-Vertrages gestützte Beihilfenverbotsentscheidung erlassen. Von weiteren, nicht vertragskonformen Beihilfemaßnahmen der französischen Regierung zugunsten der Weinbauern bzw. der Obst- und Gemüseerzeuger hat die Bundesregierung z. Z. keine Kenntnis. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 108 und 109): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Arbeitsplätze durch den starken Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven in den letzten zehn Jahren verlorengegangen und wieviel zur Zeit gefährdet sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der bedrohliche Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven auf Wettbewerbsvorteilen, insbesondere der französischen Konservenindustrie — wie staatliche Intervention von Gemüsekonserven, staatlich unterstützte Verkaufshilfsorganisationen, über den Bereich der EG-Regelungen hinausgehende Kreditverbilligungen, Bahnsondertarife, die durch den staatlichen Agrarfonds FORMA ausgeglichen werden —, beruht, die nicht mit der EG-Marktordnung für Obst und Gemüse im Einklang stehen, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der inländischen Naßkonservenindustrie zu unternehmen? Zu Frage 108: Die Zahl der Beschäftigten in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie in Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten ist von 28 462 im Jahre 1970 auf 23 300 im Jahre 1980 gesunken. Gesonderte Zahlen über die Beschäftigten in der Gemüsenaßkonservenindustrie liegen der Bundesregierung nicht vor. In dem genannten Zeitraum ist die Nettoproduktion in der Obst- und Gemüseverarbeitung gestiegen. Der Rückgang der Zahl der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig ist demnach nicht allein auf den Rückgang der Gemüsenaßkonservenherstellung, sondern vor allem auch auf Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen, die von den Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbskraft durchgeführt wurden. Zahlen über unmittelbar gefährdete Arbeitsplätze in diesem Bereich liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 109: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Rückgang der deutschen Gemüsenaßkonservenherstellung auf mit dem EG-Recht nicht zu vereinbarenden Wettbewerbsvorteilen der französischen Konkurrenz beruht. In der Antwort auf die Anfrage des Kollegen Müller (Schweinfurt) vom 6. August 1981 hat die Bundesregierung bereits ausführlich zu den Gründen für den Produktionsrückgang und den zugunsten der deutschen Konservenhersteller ergriffenen Maßnahmen Stellung genommen. Förderungsmaßnahmen für die französische Gemüsenaßkonservenindustrie, die dem EG-Recht widersprechen würden, wie z. B. eine staatliche Intervention von Konserven, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die übrigen, von Ihnen genannten Maßnahmen halten sich nach meiner Kenntnis im Rahmen des EG-Rechts und entsprechen vergleichbaren Maßnahmen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird auch weiterhin besonders darauf achten, daß der gemeinsame Markt für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse nicht durch unzulässige Maßnahmen einzelner EG-Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 110): Wie beurteilt die Bundesregierung nach einigen Jahren seines Bestehens die Konstruktion, Konzeption und bisherige Praxis des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) bei der FAO? Seit der 74. FAO-Ratstagung im November/Dezember 1978, als der FAO-Generaldirektor einen ersten allgemein gehaltenen Zwischenbericht über das TCP vorlegte, der eine eingehende Beurteilung des Programms nicht zuließ, ist eine umfassendere Beurteilungsgrundlage noch nicht erstellt worden. Das FAO-Sekretariat hat jedoch angekündigt, daß eine volle Auswertung nach 5 Jahren Tätigkeit des 1976 gegründeten TCP durchgeführt und dem im November 1981 tagenden 80. FAO-Rat ein umfassender Bericht vorgelegt werden soll. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3231* Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 111): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel Treibstoff schätzungsweise von den rund 15 000 Treckern, die an der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein (Agrar-europe vom 29. Juni 1981) teilnahmen, verbraucht wurde, und in welchem Umfang der Bund diesen Treibstoffverbrauch subventionierte? Der Bundesregierung ist der Gasölverbrauch bei der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein nicht bekannt. Eine globale Schätzung ist nicht möglich, da weder Fahrzeiten noch zurückgelegte Entfernungen ermittelt werden können. Bei dem zu Demonstrationszwecken verbrauchten Gasöl handelt es sich um versteuertes Mineralöl. Nach dem Gasölverwendungsgesetz — Landwirtschaft kann hierfür keine Verbilligung gewährt werden, da es nicht bei Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verbraucht wurde. Der antragsberechtigte Landwirt hat in Zweifelsfällen nachzuweisen, daß das bezogene und zu verbilligende Gasöl für begünstigte Zwecke verwendet wurde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Müntefering


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Niegel, ich habe an alle appelliert, beim Bund und bei den Ländern. Es ist die Frage, in welcher Weise man sich einigen kann. Ich hoffe, daß von seiten der Länder kein Widerstand gegen diese zusätzliche Zählung der Gebäude und der Wohnungen besteht. Ich finde, wir sollten uns an diesem sachlichen Punkt nicht unnötig auseinanderreden. Wir haben sicher das gemeinsame Interesse, Herr Kollege, daß wir hier zu einem positiven Ergebnis kommen.
    Ich komme zum eigentlichen Thema. Als ich hörte, Herr Kollege Dr. Jahn, daß Sie vor mir sprechen, habe ich mir schon gedacht, daß dabei sicher eine engagierte Rede herauskommt und auch ein Stück so verbiesteter Ortsvereinsrede, wie man sie drau-



    Müntefering
    Ben im Land so hält, wo man das so mit Jusozitaten und mit diesen und jenen anderen Zitaten ein bißchen aufzumöbeln versucht,

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    allerdings ohne Neues hereinzubringen. Nun laßt uns darüber mal ehrlich sprechen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

    Sie haben die Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen angeführt, die sich zur Staffelmiete kritisch geäußert haben.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Die sie abgelehnt haben!)

    Das ist bei uns so üblich; das kann man. Ich könnte Ihnen das dagegenhalten, was Christdemokraten und Christlich-Soziale in Bayern oder anderswo zu Fehlsubventionen noch vor wenigen Monaten gesagt haben

    (Beifall bei der SPD)

    und von dem Sie sich jetzt wieder distanzieren. Ich weiß nicht, was das soll, wenn wir uns gegenseitig vorhalten, was war und was man in der einen oder anderen Arbeitsgemeinschaft oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bestimmten Dingen gemeint hat. Es geht darum, daß wir jetzt die Probleme, die auf der Tagesordnung sind, mit dem guten Willen diskutieren, sie vernünftig zu lösen.
    Ich will nicht zu jedem Punkt Ihrer Ausführungen sprechen, weil ja die Kollegen im Laufe des Tages noch Gelegenheit haben, zu den einzelnen Fachbereichen zu sprechen. Ich will nur ein Motiv aufnehmen, das bei Ihnen immer wieder vorkommt, Herr Dr. Jahn, nämlich die Forderung, daß die Mittel, die zur Verfügung sind, auf die wirklich bedürftigen Gruppen konzentriert werden müssen. Nun haben Sie zu Beginn Ihrer Rede ja auch zugestanden, daß die Probleme des Wohnungsmangels, wenn, dann in den großen Städten da sind. Die Konsequenz, die sich daraus ergeben müßte, wäre doch, miteinander dafür zu kämpfen, daß in diesem Bereich zunächst einmal dieser Wohnungsmangel mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft wird, auch dadurch, daß wir an unsere Länder appellieren — wir können das nicht als Bundespolitiker entscheiden —, das, was zur Verfügung steht, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in diesen Jahren, da einzusetzen, wo die größten Bedürfnisse sind. Machen Sie das mal konkret bei Ihren Freunden in den Ländern. Ich weiß, daß wir das bei unseren machen und daß das auch in einigen Ländern erfolgreich umgelenkt wird mit dem großen Bemühen, in den Städten die entscheidenden Probleme zu lösen.
    Die wichtigste Frage, die man sich im Jahre 1981 zum Wohnungsbau stellen muß, ist doch wohl die: Wie ist es zu erklären, daß es in den Großstädten — zum Teil auch in kleineren Städten — diesen Wohnungsmangel gibt? Wie läßt sich dieser Mangel beheben? Welche Ansätze zur Behebung des Mangels gibt es in den vorliegenden Gesetzentwürfen, so wie sie da sind? Es gibt viele andere Probleme, aber dieses Problem ist im Zentrum der Diskussion.
    Die SPD-Fraktion hatte das Ziel, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern in den nächsten zwei Jahren zusätzlich 60 000 Sozialmietwohnungen in solchen Bedarfsschwerpunkten zu erstellen. Wir bedauern, daß dieses Sonderprogramm nicht zustande kommt. Nicht, daß wir glauben, daß mit diesem Programm alle Probleme in den großen Städten gelöst seien. Aber wir sind sicher, daß es kein anderes Instrument gibt, das ähnlich schnell und ähnlich gezielt die richtigen Wohnungen an die Stelle bringen könnte, wo sie jetzt benötigt werden. Wir verlassen uns bei dem, was jetzt getan wird, auf das, was Sickereffekt genannt wird. Da ist ja auch was dran: das sickert, das sickert nur meistens nicht durch bis zu denen, die ganz unten sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb steht im Zentrum unserer Überlegungen immer noch die Frage: Wie können wir dieses Problem in den großen Städten lösen? Ich komme darauf gleich noch einmal zurück. Ich will nur sagen: das muß die erste Frage sein. Die Antwort darauf scheint uns bisher nur halb gelungen.
    Als wichtigstes Argument gegen ein Sonderprogramm sind uns die leeren Kassen genannt worden. Einige Länder haben eigene Programme gemacht. Das wurde schon lobend erwähnt. Ich will das auch noch einmal unterstreichen. Im übrigen aber sehen wir, daß dies mit den leeren Kassen j a wohl nur die halbe Wahrheit sein kann; denn gleichzeitig wird die Verbesserung der Abschreibungssätze angepeilt. Das kostet ja auch Geld; das kostet zusätzlich schätzungsweise 560 Millionen DM im Entstehungsjahr, und das kostet — kumuliert — nach acht Jahren 4 Milliarden DM zusätzlich, die wir da ausgeben, und wobei man ja wohl fragen darf, ob Sie nicht doch gezielter auf den Punkt gebracht werden könnten.
    Es ist klar, diese Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeit ist im wesentlichen konjunkturpolitisch motiviert. Das ist ein wichtiges Motiv. Ich will das nicht bestreiten. Das ist konjunkturpolitisch motiviert, nicht wohnungspolitisch. Deshalb ist ja auch der Regierungsentwurf überschrieben „Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich". Konsequenz muß sein, daß diese Verbesserung der Abschreibungsbedingungen auf Zeit gilt; sie muß rückholbar sein, ohne daß man heute sagen könnte oder sollte, wann dies sinnvoll wäre.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir Sozialdemokraten haben eine große Sorge, und die will ich hier nicht verhehlen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Nur eine? — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    — Ja, eine große Sorge. Hören Sie mit Gelassenheit zu. Wir haben die Sorge, daß die neuerliche Gewichtsverlagerung von der Objekt- zur Subjektförderung, die in diesen ganzen Gesetzentwürfen zum Durchbruch kommt, verbunden mit dem Kratzen am Mieterschutz und mit der übermäßigen Betonung des Marktes, den sozialen Wohnungsbau schwächt.



    Müntefering
    Sozialdemokraten halten den sozialen Wohnungsbau aber für unentbehrlich, als Neubau und im Bestand. Sozialer Wohnungsbau hat auch 1981 seine wichtige Funktion. Dabei will ich deutlich machen — weil uns da immer etwas Falsches unterstellt wird —: Der soziale Wohnungsbau ist für uns kein Vehikel, um ungerechtfertigte Erwartungen zu wekken. Das Gut Wohnen kostet gutes Geld, und die Baukosten sind der allgemeinen Einkommensentwicklung davongelaufen. Deshalb kann der Staat, die öffentliche Hand, nicht allein, nicht schnell und nicht zu Sozialtarifen alle die vielfältigen Wohnungsprobleme lösen. Dazu bekennen wir uns, und da soll sich auch keiner Illusionen machen.
    Aber die Grundphilosophie des sozialen Wohnungsbaus bleibt richtig, nämlich erstens allen Bürgern unseres Landes eine menschenwürdige und bezahlbare Wohnung schaffen und erhalten zu helfen

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU)

    und zweitens das besondere Gut Wohnung nicht bedingungslos den Gesetzen des Ellenbogens und des Bankkontos zu unterwerfen.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Das macht doch keiner!)

    Die Politik — daran halten wir fest — ist verpflichtet, sich einzumischen, Wohnungspolitik zu betreiben. Das gilt übrigens für Bund, Länder und Gemeinden, für alle drei.
    Ich sage das insbesondere für die, die sich besonders viel von der Beseitigung oder der Beschneidung der Mischfinanzierungstatbestände in diesem Bereich versprechen mögen, als ob die Mischfinanzierung der Grund wäre auch nur für eines der wohnungspolitischen Probleme, die auf der Tagesordnung sind. Tatsächlich wird die Diskussion um die Mischfinanzierung vor allem unter fiskalischen Gesichtspunkten geführt, weniger unter fachpolitischen. Dies vielleicht deshalb, weil beide, Bund und Länder, hoffen, daß sie ihrerseits bei Beschneidung oder Abschaffung der Mischfinanzierung finanzielle Vorteile haben. Aber dagegen spricht Adam Riese. Und letztlich — so muß man befürchten — würde das Verschwinden der Mischfinanzierung eine weitere Reduktion des Neubaus von Sozialwohnungen bedeuten.
    Die Menschen, die auf den Zubau von Mietwohnungen in den großen Städten angewiesen sind, sind nicht daran interessiert, zu wissen, ob diese Wohnungen mischfinanziert sind oder ob Bund oder Land finanziert; sie fragen nicht, ob Bund, Länder und Gemeinden dies gemeinsam tragen. Sie brauchen diese Wohnungen. Deshalb ist wichtiger als alles Gezerre um Kompetenzen, das wir uns gemeinsam bemühen, mit knappen Mitteln bei steigenden Baupreisen höchstmögliche Effekte zu erzielen.
    Dazu müssen bewährte Finanzierungsarten genutzt werden, dazu müssen auch neue Finanzierungsarten hinzu gefunden werden und dazu müssen — das noch einmal an Sie, Herr Dr. Jahn — die Mittel in hohem Maße in die Bedarfsschwerpunkte gelenkt werden.
    Meine Damen und Herren, wir haben in der Bundesrepublik einen Wohnungsstandard, der gut ist. Die allermeisten Menschen wohnen besser als je zuvor, und in vielen unserer Städte und Gemeinden sind Sanierung und Modernisierung erfolgreich durchgeführt worden oder im Gange. Da haben SPD und FDP in der Koalition in den letzten zwölf Jahren gute Arbeit geleistet. Das lassen wir uns auch gar nicht kaputtreden. Ich will nur nicht zu viel Zeit darauf verwenden, das zu wiederholen, was Sie eigentlich wissen müßten, was Sie hier nur unehrlicher-weise nicht anführen.
    Interessant ist aber vielleicht, einmal auf einen Gesetzentwurf zurückzukommen, den Sie zur steuerlichen Vergünstigung vorgelegt haben und in dem Sie in der Problemanalyse mit der Anmerkung beginnen:
    Der Wohnungsmarkt ist in jüngster Zeit aus dem Gleichgewicht gekommen. Namentlich in den großen Städten zeigen sich deutliche Engpässe.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es! Genau richtig!)

    — Ja, vielleicht ist dieses „in jüngster Zeit" zeitsynchron mit dem, was sich auf dem Zinsmarkt tut. Das könnte ja sein. Wir sagen zumindest: Die Zinssätze haben größeren Einfluß als das, was Sie für den Bereich Mieterschutz unterstellen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wir sagen, wir haben erfolgreiche Wohnungsbau-und Städtebaupolitik gemacht, aber es gibt keinen Grund, selbstzufrieden zu sein. Es gibt noch eine Menge Probleme, die vor uns liegen, die zu bearbeiten sind. Ich will einige dieser Probleme ansprechen.
    Erstens. Die Explosion der Bau- und Wohnungskosten haben wir nicht verhindern können. Zu den hohen Zinssätzen und zu der Tatsache, daß in den letzten zwei Wochen leichte Aufweichungstendenzen vorhanden sind, hat Herr Minister Haack schon etwas gesagt. Wir hoffen alle miteinander, daß in der nächsten Zeit relevante Zinssenkungen möglich werden. Ich glaube, wir sind uns einig, daß dies der ganz entscheidende Impuls für den Wohnungsmarkt wäre. Das ist wichtiger als alles andere, was von Ihnen als Investitionshemmnis angesprochen wird.
    Wir sind zuversichtlich, daß dieser Impuls möglich wird. Eine Wohnungseinheit sind zwei Arbeitsplätze auf ein Jahr. Das Bauhandwerk kann nicht auf Lager arbeiten; es gibt da große Probleme. Wir werden jedenfalls das uns Mögliche dazu beitragen, daß der Wohnungsbau nicht weiter durchsinkt und daß über die Möglichkeiten, die gegeben sind, hier neue Impulse entstehen. Die Zinsen aber sind das Allerwichtigste. Wenn es zu relevanten Zinssenkungen kommt — da sind wir ganz zuversichtlich —, wird es neue Konjunktur am Wohnungsmarkt geben.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Als die Zinsen noch niedriger waren, hat es diese Konjunktur auch nicht gegeben!)

    Zweitens. Unabhängig vom Problem Zinsen bleibt festzustellen, daß das Bauen in unserem Land teuer



    Müntefering
    ist, daß es zu teuer ist. Dabei spielen die Bodenpreise eine schlimme Rolle. Um so verwunderlicher ist, wenn die CDU/CSU den wahrlich nicht revolutionären Vorschlägen hierzu, die wir vorgelegt haben, nicht zustimmt oder sich sehr distanziert dazu verhält. Die Opposition hat sich ja interessanterweise mit ihren Vorschlägen zu vielen Problembereichen geäußert, nur nicht zum Problembereich Bodenrecht.

    (Beifall bei der SPD)

    Das ist vielleicht ein Zeichen dafür, daß Sie hier überhaupt keinen Ansatz sehen oder nicht sehen wollen. Der Kollege Reschke wird noch ausführlicher darauf zurückkommen.
    Die Wahrheit ist doch, daß, wenn Bauen bezahlbar bleiben soll, wenn Bauen wieder besser bezahlbar werden soll, dann der Faktor Bodenpreis eine ganz entscheidende Rolle spielt.
    Dritter Punkt: die Baukosten an sich. Unser unübertrefflicher Hang zum Perfektionismus verteuert unsere Häuser. Ob das nun 10 % oder 20 % sind, das will ich hier nicht untersuchen. Ich will nur auf ein interessantes Beispiel hinweisen, das man jüngst lesen konnte. Untersuchtes Objekt war ein Teil eines bescheidenen Doppelhauses in der Nähe von Aachen, gebaut 1956/57. Der damalige Preis ohne Grundstück betrug 60 000 DM; ich runde ab. Ein in allen Details vergleichbares Haus hätte 1981 rund 220 000 DM gekostet. Aber damit nicht genug: Weitere 33 000 DM hätten 1981 die einschlägigen Normen und Vorschriften gekostet, die seit 1956 hinzugekommen sind; hinzugekommen wären noch einmal rund 30 000 DM für veränderte Ansprüche an die Ausstattung des Hauses. Das sind 277 000 DM im Jahre 1981 gegenüber 60 000 DM im Jahre 1956/57. Unter diesem Gesichtspunkt, meine ich, kann man deutlich machen, wo auch ein Grund dafür liegt, daß Bauen nicht mehr im bisherigen Umfang funktioniert, daß auch im Eigenheimbau Rückschritte zu erkennen sind.
    Das führt mich zu einem Punkt, der hier noch nicht oft angesprochen worden ist, den ich aber einmal aufgreifen will, nämlich zu der Neigung, immer schöner und immer größer und immer perfekter und immer teurer zu bauen. Ein bißchen erinnert diese Tendenz in unserem Land daran, wie wir uns in den vergangenen Jahren zu unseren Autos gestellt haben. Da war es auch einmal lange Zeit schick, sehr große Wagen zu fahren. Wir haben nicht darauf geachtet, ob da Kosten gespart werden können. So ist es zur Zeit an vielen Stellen leider auch noch im Wohnungsbau. Ich will hier nicht Bescheidenheit predigen, was mir nicht zusteht, aber es muß doch erlaubt sein zu sagen: Die schönste Wohnung muß nicht die kinderfreundlichste und die größte Wohnung nicht die hausfrauenfreundlichste und die perfekteste Wohnung nicht die gemütlichste und die teuerste Wohnung nicht die beste Wohnung sein.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Zwischen Mini-Wohnung mit Einheitsanstrich und der als ideal offerierten Prospektwohnung des Jahres 1981 gibt es eine breite Palette. Vielleicht sollten wir als Eigenheimbauer oder als Erbauer von Mietwohnungen mehr Courage haben und uns überlegen, ob nicht manche Mietwohnung ohne eingebaute perfekte Küche und ohne Teppichboden eher zu vermieten wäre,

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Ohne Keller! — Werner [CDU/CSU]: Das muß jetzt reglementiert werden, damit es auch klappt?!)

    auf dem Hintergrund, daß derjenige, der hineinzieht, Gelegenheit hat, sich seine Wohnung selbst zu gestalten und sie so weiterzubauen und zu entwickeln, wie es sein Portemonnaie erlaubt.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Ja, ich weiß, was Sie dagegen sagen, nur müssen Sie sich — —

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie propagieren noch das Zelten, Herr Müntefering!)

    — Es ist sehr schwierig, mit Ihnen über diesen Punkt zu sprechen — das ist mir ganz klar —, weil Sie sofort unterstellen, man wolle zurück zu irgendwelchen spartanischen Höhlen, in denen gehaust werden soll. Dies ist mit Sicherheit nicht der Fall. Und deshalb appellieren wir: Alle, die darauf Einfluß nehmen können — der Minister hat auch Bemühungen angesprochen, die seitens seines Hauses da im Gange sind —, müssen dafür sorgen, daß die Baukosten sinken und die Ansprüche auf einer realistischen Höhe organisiert werden. Sie müssen denen, die daran interessiert sind, so zu leben und zu bauen, Gelegenheit geben, dieses auch zu tun. Die Genossenschaftshilfe war etwas, was über Jahre große Bedeutung für den Wohnungsbau gehabt hat und heute leider viel zu kurz gekommen ist. Diesen Gedanken sollten wir aufnehmen.
    Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion zum Wohnungsbau folgt nach dem richtigen Hinweis auf hohe Bau- und Erhaltungskosten immer öfter die eingängige Formel, es sollten bitte 25 % des Einkommens sein, die man für das Wohnen ausgibt; bisher seien es nur 16 %. Und dann verweist man auf das Auto. Ich halte diese 25 % für eine unehrliche und unbrauchbare Formel. Abgeordnete, Ärzte und sonstige gut Verdienende zahlen keine 25 % und werden die auch in Zukunft nicht zahlen. Mancher Arbeiter, mancher kleine Angestellte und Beamte zahlt aber heute schon mehr als diese 25 %.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Dabei ist immer noch nicht mitgerechnet, was sich in den letzten Jahren an Heizkosten und an Zweitmiete entwickelt hat. Durchschnittliche Heizkosten von 2 DM/m2 im Monat sind ja keine Seltenheit mehr. Deshalb lautet die Frage heute nicht: Wie können wir es erreichen, daß alle 25 % bezahlen oder die, die unten sind, noch mehr bezahlen? Die Frage muß lauten: Wie können wir es miteinander erreichen, daß die Wohnungen bezahlbar bleiben, und wie können wir die Mietverzerrungen und die Subventionen gut Verdienender abbauen?



    Müntefering
    Es ist doch leider so: Mancher im Land wohnt auf Kosten der Allgemeinheit billiger, als es seiner Einkommenslage entspricht;

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    manch anderer muß teurer wohnen, als es seinem Einkommen entspricht, weil er keine Alternative hat. Zum Abbau der Fehlsubventionen haben wir deshalb einen Gesetzesvorschlag vorliegen, den Sie über Jahre gefordert haben, den das Land Bayern gefordert hat. Nachdem er auf dem Tisch liegt und man merkt, das wird j a nicht ganz populär sein, das werden die Leute j a bezahlen müssen, geht man wieder einen Schritt zurück und sagt: Also, da wollen wir uns doch ein bißchen bedeckt halten, das sollen die Sozialdemokraten und die Liberalen ausmachen; die sollen das im Lande vertreten. Wir wollen mit dem Fehlsubventionsabbaugesetz dafür sorgen, daß ein Stückchen mehr Gerechtigkeit an diesen Punkt kommt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein Stückchen?)

    — Ja, ein Stückchen. — Wir wissen, daß das Problem der Mietverzerrung bleibt und daß wir auch darauf noch einzugehen haben werden.
    Es ist ein wichtiges Problem in den großen Städten, daß es dort nicht möglich gewesen ist — und dies ist im wesentlichen, glaube ich, durch die Baulandproblematik bedingt —, dem Eigenheimbau und der Eigentumswohnung zu mehr Rückenwind zu verhelfen. Wenn wir darüber sprechen, wie denn der Wohnungsbau in den nächsten Jahren verlaufen wird, müssen wir uns daran orientieren, was sich denn die Menschen — diejenigen, die wir als Eigenheimer oder als Mieter vor uns haben — vornehmen. Sehr viele unserer Bürger nehmen sich vor, irgendwann selbst ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen. Ich halte dafür, daß neben dem sozialen Mietwohnungsbau in den großen Städten die Komponente des Baus von Eigenheimen und Eigentumswohnungen auch in den großen Städten von großer Bedeutung ist und daß wir den Städten helfen müssen, dieses zu realisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei den Bausparkassen liegen Verträge in der Größenordnung von über 800 Milliarden DM. Davon wird sicherlich ein Teil für andere Zwecke genutzt werden; das ist klar. Aber dies macht doch eine Tendenz deutlich: Es sind noch sehr viele Menschen in unserem Land da, die Eigentum und Eigenheim suchen, die auch bereit sind, sich in hohem Maße zu engagieren. Das sind auch die, die als Investoren die dankbarsten sind,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: So ist es!)

    langfristig die dankbarsten und für den Staat langfristig auch die billigsten. Es gehört also neben den Gedanken des sozialen Mietwohnungsbaus auch der Gedanke des Eigenheimbaus, auch in den großen Städten, natürlich auch weiter im Land und im Stadtumlandgebiet. Auf das Problem des Baulands werden wir im Verlauf des Tages an anderer Stelle zurückkommen.
    Ich will noch eine kurze Anmerkung zu der Behauptung machen, die Eigentümer seien dankbare Investoren. Da liegt nämlich eine der gravierendsten Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt überhaupt. Die Investoren sind teilweise andere geworden, als wir sie vor 20, 30 oder 50 Jahren gehabt haben. Der klassische Mietwohnungsbauer mit den vier oder sechs Wohnungen, der das auch als Sicherung für sein Alter und seine Familie verstanden hat, tut das heute nicht mehr in dem Ausmaß, wie es damals der Fall war. Das hat verschiedene Gründe. Nur können Sie die Gründe nicht den Sozialdemokraten anlasten. Das hängt zum Beispiel damit zusammen, daß wir eine Alterssicherung geschaffen haben, die es dem Handwerker nicht mehr nötig erscheinen läßt, sich auf diesem Wege abzusichern.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Und weil es keine Rendite bringt!)

    Ich will das nur sagen, damit hier kein Mißverständnis entsteht, wenn ich noch zu einem konkreten Beispiel komme, bei dem wir meinen, daß Vermieter ihre Mieter ausnutzen und daß Profit eine größere Rolle spielt als der Wille, Menschen Wohnungen anzubieten. Ich will klipp und klar sagen: Wir haben großen Respekt vor jedem und alle Sympathie für jeden, der Wohnungen zur Miete anbietet und bemüht ist, mit seinen Mietern in Harmonie und Frieden zu leben. Gott sei Dank tun das ja auch die meisten unserer Mieter und Vermieter. Selbstverständlich muß dabei auch der Vermieter auf seine Kosten kommen.
    Aber es gibt auch Fälle, in denen die Verantwortungslosigkeit nicht mehr zu überbieten ist. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Es war vor wenigen Tagen in der „Süddeutschen Zeitung" zu lesen, daß 16 Mietparteien in München eine Mieterhöhung um 300 % angekündigt bekamen. Begründung: gestiegene Kapitalkosten. 100 Quadratmeter kosten zukünftig 2 200 DM statt bisher 700 DM monatlich. Wer das nicht zahlen will oder kann, kann ja ausziehen, denn die Wohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das Ziel der Aktion ist klar. Schon im Verkaufsprospekt war zu lesen, daß diese Straße ein „echter Tip" ist, etwas für Ärzte, Adlige, Architekten, Rechtsanwälte, Werbeleute, Künstler, Top-Fotografen und solide Kaufleute. Das sagt alles nichts gegen diese ehrenwerten Berufe, aber es besagt doch, daß hier die Sozialpflichtigkeit des Eigentums mit Füßen getreten wird.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Sie sagen aber nichts über Mieterschutzrechte!)

    Das gibt es auch. Weil es das gibt, müssen wir sagen: Der Mieterschutz muß bleiben, er darf um kein Stück geringer werden, damit die Mieter nicht unter die Macht derer geraten, die Wohnungen nicht vermieten, weil sie Menschen Wohnungen anbieten wollen und mit ihnen ehrliche Geschäfte machen wollen, sondern weil sie aus den Wohnungen, laß kommen was will und auf Deubel komm raus hohen Profit erzielen wollen. Dieses gibt es auch, und deshalb müssen wir miteinander dafür sorgen, daß der Mieterschutz gesichert bleibt.



    Müntefering
    Ich muß zum Schluß kommen. Die Kollegen werden auf die einzelnen Punkte der Gesetzesvorhaben zurückkommen. — Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Gattermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans H. Gattermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte zur ersten Lesung des Bundeshaushalts 1982 in der vorvergangenen Woche, aber auch in der öffentlichen Diskussion dieses Sommers zur „Operation '82"

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Da war das „Sommerloch"!)

    hat das Wort „Wende" mit oder ohne schmückende Beiworte eine besondere Bedeutung erlangt.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Es war eine Sonnwendfeier!)

    Ich will diesen Begriff heute nicht weiter strapazieren, obwohl er gerade in der wohnungspolitischen Diskussion lange verwendet wurde, bevor er für die Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Gesellschaftspolitik allgemein entdeckt wurde. Natürlich ist der Streit darüber müßig, ob das, was Bundesregierung, Koalitionsfraktionen, Oppositionsfraktionen und Bundesrat an gesetzgeberischen Initiativen auf den Weg gebracht haben, nun eine wohnungspolitische Wende ist oder nur eine wohnungspolitische Kurskorrektur.
    Entscheidend ist für uns die Frage, ob das Gesetzespaket, das heute hier in erster Lesung zur Beratung ansteht, geeignet ist, die Probleme des Wohnungsmarkts und der Wohnungsversorgung zu lösen oder nicht. Als besonders gravierende Problemfelder, an denen wir uns bei den Gesetzesberatungen orientieren werden, sehen wir an: erstens dramatisch rückläufige Produktionsziffern bei sozialen Mietwohnungen, fast völlig erlahmte Investitionstätigkeit im frei finanzierten Wohnungsbau und seit Beginn dieses Jahres besorgniserregende Einbrüche auch bei der Produktion der Selbstnutzung dienenden Wohnraums; zweitens deutliche Disparitäten zwischen der Zahl wohnberechtigter Bürger und dem Bestand an Sozialmietwohnungen, insbesondere bezogen auf die Verfügbarkeitsquote von Sozialmietwohnungen, deutliche Mietverzerrungen sowie Fehlsubventionierungen, drittens Leerstand von Wohnungen und Hausbesetzungen, viertens regionale und soziale Versorgungsengpässe und schließlich fünftens knappes und überteuertes Bauland, insbesondere in den Regionen, wo es ohnehin schon Versorgungsengpässe gibt.
    Die verschiedenen Probleme unzureichender Investitionstätigkeit im sozialen Mietwohnungsbau, im frei finanzierten Wohnungsbau und im Baubereich für selbstgenutzten Wohnraum sind sehr unterschiedlich. Sie bedürfen unterschiedlicher politischer Antworten, und sie können mit dem vorliegenden Gesetzespaket nicht alle beantwortet werden. Ich füge hinzu, daß es auch nicht zwingend notwendig ist, daß sie alle in allen Bereichen befriedigend beantwortet werden. Hinter dieser Feststellung steht unsere Überzeugung, daß wir es uns wieder angewöhnen müssen, den Wohnungsmarkt und die Wohnungsversorgung als Ganzes zu betrachten. Um diese Erkenntnis allerdings zum politischen Allgemeingut zu machen, ist die getrennte Betrachtung der unterschiedlichen Probleme außerordentlich nützlich.
    Wenn man über sozialen Wohnungsbau spricht, muß man, was die ökonomische Seite betrifft, wissen, daß sich die hier geltende Kostenmiete zum größten Teil aus staatlichen Subventionen und nur zum geringeren Teil aus der vom Mieter aufzubringenden Bewilligungsmiete zusammensetzt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Vier Fünftel zu einem Fünftel!)

    Der dramatische Rückgang der Produktionsziffern im sozialen Mietwohnungsbau beruht darauf, daß die tatsächlich erhobene Bewilligungsmiete nicht mehr ausreicht, um den bei der öffentlichen Mitfinanzierung geforderten Eigenkapitaleinsatz des Bauträgers zu den vorgeschriebenen, ohnehin niedrigen Sätzen zu verzinsen. Oder anders ausgedrückt: Der Subventionsbedarf pro Wohnung bewegt sich beschleunigt auf die Grenze einer hundertprozentigen Subvention zu.

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Eine vernichtende Bilanz!)

    Derzeit ist die Situation bereits so, daß eine Sozialmietwohnung durchschnittlicher Größe, durchschnittlichen Zuschnitts und durchschnittlicher Lage staatlicher Subventionen bedarf, die einer monatlichen steuerfreien Subventionsrente für den einzelnen Sozialmieter von deutlich über 1000 DM entspricht.
    Daß dies angesichts der Haushaltssituation von Bund, Ländern und Gemeinden so nicht weiter finanziert werden kann, müßte eigentlich auf der Hand liegen. Deshalb halten wir auch nichts von sogenannten Sofortprogrammen für den Bau von Sozialwohnungen, für so wünschenswert wir es auch ansähen und einschätzten, an dem einen oder anderen Platz der Republik mehr Sozialmietwohnungen zu haben und gleichzeitig der Bauindustrie zusätzliche Aufträge zu verschaffen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Für diesen Fall ja!)

    Meine Damen und Herren, diese für manchen vielleicht schmerzliche Feststellung wird an einer Zahl deutlich: Wenn wir die von interessierter Seite geforderten hunderttausend Sozialmietwohnungen im Jahr in den nächsten Jahren tatsächlich bauen wollten, dann müßten für diesen Zweck — Preisniveau von 1981— pro Jahr immerhin rund 15 Milliarden DM von der öffentlichen Hand aufgebracht werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Niedrig gerechnet!)

    Und dazu käme dann noch der nach wie vor zu fordernde Eigenfinanzierungsanteil der Bauträger von



    Gattermann
    5, 6, 7 Milliarden DM. Dieses Geld ist ganz einfach nicht da.

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Das ist verwirtschaftet!)

    — Nein, lieber Kollege, es ist nicht verwirtschaftet,

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Es ist verfrühstückt! — Kolb [CDU/CSU]: Finstere Mächte haben das gestohlen!)

    sondern die augenblicklichen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten lassen dies nicht zu. Zu Geschenken dieser Größenordnung, Herr Kollege, hat noch kein Staat genügend Geld gehabt.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Der Erhard der 80er Jahre kann das nicht bezahlen! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: 264 Milliarden DM Schulden!)

    — Meine Damen und Herren von der Opposition, ich bemühe mich, ohne jede Polemik dieses für unsere Bevölkerung verdammt schwierige Thema sachlich abzuhandeln.

    (Lampersbach [CDU/CSU]: In großer Fairneß!)

    Ich würde es in der Tat begrüßen, wenn wir hier heute morgen, demnächst im Ausschuß und auch in allem, was sich daran anschließt, konstruktiv und ohne polemische wechselseitige Beschuldigungen miteinander darüber reden könnten. Ich kann nur appellieren, daß es so sein soll.

    (Wehner [SPD]: Das wäre aber ein Wunder! — Lampersbach [CDU/CSU]: Aber die Wahrheit sagen wir!)

    — Ich hoffe es, Herr Kollege Wehner; ich hoffe es.

    (Wehner [SPD]: Ich auch!)

    Ich kann nur appellieren, daß es so sein soll.

    (Kolb [CDU/CSU]: Die Wahrheit vertragt ihr nicht mehr! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Die Aufgabenstellung für die Investitionstätigkeit in diesem Bereich des sozialen Wohnungsbaus, der nach wie vor notwendig ist, kann also nur lauten, die vorhandenen Mittel aller öffentlichen Ebenen in Höhe von rund 5 Milliarden DM, die sich gegenüber dem Stand von heute wohl kaum ausweiten lassen werden, an den richtigen Plätzen dieser Republik und zielgenau einzusetzen.
    Hierzu rufe ich das Wort des Bundeskanzlers aus der Regierungserklärung in die Erinnerung, daß der Bund anstrebt, die Finanzierungskompetenz für den objektgeförderten Wohnungsbau voll auf die Länder zu übertragen, die ihrerseits diese Aufgabe weitgehend auf die Gemeinden delegieren sollten.
    Wenn mit den verbleibenden Möglichkeiten des sozialen Mietwohnungsbaus effektive Marktfeinsteuerung betrieben werden soll — was nötig ist —, Feinsteuerung, die bekanntlich nicht nur gemeindegrenzen-, sondern stadtteilgrenzenscharf gemacht werden muß, dann macht es einfach keinen Sinn, drei Bürokratien hintereinanderzuschalten, wobei auf Grund der geltenden Finanzverfassung doch nur eine mehr oder minder deutliche Gießkannenstreuung herauskäme.
    Meine Fraktion appelliert jedenfalls an die Länder, diesen Teil der Regierungserklärung sehr ernst zu nehmen und in den notwendigen Verhandlungen mit dem Bund ihr Mißtrauen zu überwinden, der Bund wolle bei der Transaktion nur einen finanziellen Schnitt machen. In der Regierungserklärung hat Bundeskanzler Helmut Schmidt ganz nachdrücklich gesagt, daß sich der Bund durch eine solche Kompetenzverlagerung nicht bereichern will. Es besteht kein Zweifel daran, daß diese Erklärung so gilt und steht, wie sie ausgesprochen wurde.
    Der frei finanzierte Wohnungsbau ist in der Tat nicht erst seit gestern das besondere Sorgenkind. Es ist unbestritten, daß nicht erst seit Einsetzen der Hochzinsphase die Schere zwischen Produktionskosten und Bewirtschaftungskosten auf der einen Seite und den Ertragsmöglichkeiten im Markt auf der anderen Seite so weit auseinanderklafft, daß Investitionsentscheidungen kaum noch verantwortet werden können.
    Nun ist es beim langfristigen Investitionsgut, wie die vermietete Wohnung eines darstellt, nicht üblich und notwendig, daß der Ertrag von Anfang an kostendeckend oder gar gewinnbringend ist. Entscheidend ist, daß auf einer halbwegs gesicherten Prognosebasis für einen mittleren Bewirtschaftungszeitraum eine angemessene Kapitalverzinsung erwartet werden kann. Das aber ist, wie das Investitionsverhalten sinnfällig zeigt, offensichtlich nicht mehr der Fall.
    Durch das vorliegende Gesetzespaket soll die mittelfristige Renditeerwartung auf zwei Wegen verbessert werden. Zum einen sollen die hohen Anfangsverluste durch die Verbesserung der degressiven Abschreibung für acht Jahre auf 5% statt bisher 3,5 %, durch Steuerentlastung also, etwas gesenkt werden. Zum andern versucht das Mietrechtänderungsgesetz 1981, die rechtlichen Bewirtschaftungsgrundlagen für die mittelfristige Renditeprognose zu verbessern. Hier ist besonders die Zulässigkeit der Staffelmiete auf die Dauer von zehn Jahren für nach dem 1. Januar 1981 bezugsfertig gewordenen Wohnraum zu nennen. Staffelmiete heißt, daß für die Laufzeit der genannten zehn Jahre genau fixierte Mieterhöhungen im voraus vertraglich vereinbart werden können.
    Die korrespondierenden Entwürfe von Bundesrat und Opposition schlagen hier weitergehend die Zulassung von Staffelmietverträgen auch für Neuabschlüsse über Bestandswohnungen vor. Dieser Vorschlag ist nicht ohne Logik, weil er verhindern könnte, daß das Mietniveau für Wohnungen ab Bauj ahr-gang 1981 zu deutlich dem allgemeinen Vergleichsmietniveau im Bestand davonläuft.
    Ich mache kein Hehl daraus, daß meine Fraktion eine solche oder eine ähnliche Regelung für den Wohnungsbestand ebenfalls für vertretbar gehalten hätte. Wir haben volles Verständnis aber auch für die Auffassung unseres Koalitionspartners, daß durch eine solche Regelung für den Bestand das Bestandsmietniveau möglicherweise zu hektisch in Be-



    Gattermann
    wegung geraten könnte — mit allen sozialen Schwierigkeiten und Folgen, die dadurch ausgelöst würden. Das jedenfalls, was jetzt von der Bundesregierung zur Staffelmiete eingebracht worden ist, ist der Kompromiß, zu dem die FDP steht.
    Wir zweifeln zur Zeit auch noch die Behauptung insbesondere der institutionellen Großanleger an, ohne Zulassung von Staffelmieten im Bestand käme man nicht über die Investitionsschwelle, weil solche und ähnliche Erklärungen im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens von interessierter Seite wohl ganz einfach so abgegeben werden müssen. Wir sollten aber beim Gesetzgebungsverfahren noch einmal darüber nachdenken, ob wir bei diesen institutionellen Großanlegern nicht Mietanhebungen im Bestand auf der Grundlage von Vergleichsobjekten aus dem eigenen Bestand möglich machen sollten.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Unser Modell!)

    Man wird abwarten müssen, ob nach Inkrafttreten der angestrebten Neuregelung tatsächlich die erwarteten Investitionen ausbleiben; dann wird man sich erneut darüber unterhalten müssen.
    Meine Damen und Herren! Dem Ziel einer leichteren und kalkulierbareren Bewirtschaftung bei notwendigen Mietzinsanpassungen an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse dienen auch jene Regelungen im Mietrechtsänderungsgesetz, die wir unter dem Stichwort Entformalisierung zusammenfassen. Das ausgeklügelte Schutzsystem für Mieter bei Mieterhöhungen mit strengen Formvorschriften für Mieterhöhungsschreiben und hintereinandergeschalteten Fristen hat sich in der Tat als zu üppig bemessen und damit im psychologischen Bereich investitionshemmend erwiesen. Ein im Zuge des notwendigen Interessenausgleichs zwischen Vermietern und Mietern geschaffenes Schutzsystem, das von der einen Seite zunehmend als System von Fußangeln und Fallgruben empfunden wird, wirkt per Saldo auch für die Mieter negativ.
    Es ist überhaupt mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß Mieterschutz und Mietenpolitik nicht nur und ausschließlich für Mieter gemacht werden dürfen, die glückliche Besitzer einer Wohnung sind, sondern auch und gerade für Mieter, die eine Mietwohnung suchen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

    Man hat heute den Eindruck, daß der klassische Interessengegensatz zwischen Vermieter und Mieter überlagert wird durch den Interessengegensatz zwischen denen, die Mietwohnungen haben, und denen, die Mietwohnungen suchen. In der ihm eigenen griffigen Prägnanz nennt mein Parteifreund, der Saarbrücker Professor Stützel dies den Interessengegensatz zwischen Altsassen und Newcomern.
    Wir hoffen schließlich auch darauf, meine Damen und Herren, daß die Durchführung von Mieterhöhungsverfahren dadurch praktikabler und zeitnäher wird, daß wir durch Realisierung des Entwurfes eines Mietspiegelgesetzes dasjenige Instrument, das sich noch am besten bewährt hat, obligatorisch machen und Kriterien für seine zeitnahe Erstellung und Fortschreibung aufstellen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Noch mehr Bürokratie, Herr Kollege!)

    — Jedenfalls glauben wir, Herr Kollege Kolb, daß wir durch die aufgezeigten gesetzlichen Regelungen das Klima und die Voraussetzungen für den Wiederbeginn einer Investitionstätigkeit im freifinanzierten Wohnungsbau geschaffen haben.
    Für diesen Bereich des freifinanzierten Geschoßwohnungsbaues muß noch das Problem der Bauherrenmodelle angesprochen werden. Auf diese Art und Weise — wie immer man dazu stehen mag — sind nämlich in den letzten Jahren beachtliche Stückzahlen von Wohnungen errichtet und dem Mietwohnungsmarkt zugeführt worden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Und dann wollen Sie es auslaufen lassen!)

    Diese Möglichkeit steuersparenden Bauens soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteueroption zum 1. Januar 1984 stark eingeschränkt werden. Ich bin voller Skepsis, ob dies eine gute Entscheidung sein wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich habe tiefsitzende Zweifel, ob die geschilderten Verbesserungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmendaten für den sonstigen freifinanzierten Wohnungsbau in dem Umfang wirken, daß ausfallende Produktionsziffern im Bauherrenmodell nicht nur voll ausgeglichen werden, sondern darüber hinaus der erwünschte zusätzliche Wohnraum geschaffen wird.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Wenn wir dennoch einer solchen Regelung zugestimmt haben, so deshalb, weil dieser Neubaumehrbedarf nur für dieses Jahrzehnt gilt und nicht darüber hinaus

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Warum wollen Sie es dann auslaufen lassen? Das verstehe ich nicht!)

    und weil diese Neuregelung nicht sofort, sondern erst zum 1. 1.84 in Kraft treten soll, so daß Hoffnung besteht, in dieser besonderen konjunkturellen Lage durch die Auslaufregelung über einen Vorzieheffekt mehr Wohnungen gebaut zu bekommen, als dies bisher geplant war.
    Allerdings kann diese Wirkung mit der jetzigen Formulierung des Gesetzentwurfes nicht erreicht werden, nach der entsprechende Wohnbauten bis zum 1. Januar 1984 fertiggestellt sein müssen. Bauprojekte dieser Art benötigen für Planung, Auflegung und Realisierung mindestens einen Zeitaufwand von zwei Jahren und mehr, so daß der angestrebte Vorzieheffekt kaum noch greifen kann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na also!)

    Wir hoffen, daß sich im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch Klarstellungen dadurch erzielen lassen,

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie leben von der Hoffnung!)




    Gattermann
    daß man auf den Zeitpunkt des Bauantrags, zumindest aber auf den Zeitpunkt des Antrags auf Rohbauabnahme abstellt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Lassen Sie doch die Befristung weg!)

    Der Bereich des Baus selbstgenutzten Wohnraums war bis in das Jahr 1980 hinein die Stütze der Wohnungsbaukonjunktur und der Wohnungsversorgung. Er ist es auch im Jahre 1981, wenn auch leider etwas eingeschränkt. Alles, was ich zu den ungünstigen wirtschaftlichen Rahmendaten des Sozialmietwohnungsbaus und des freifinanzierten Mietwohnungsbaus gesagt habe, gilt selbstverständlich ebenso für diesen Bereich, jedoch treffen wir hier auf einen ungeheuren Leistungswillen unserer Wohnbevölkerung, den es zu nutzen und zu honorieren gilt.
    Unter dem Joch exorbitant hoher Kapitalmarktzinsen ist aber auch hier die Leistungsgrenze selbst mittlerer Einkommensschichten erreicht und teilweise überschritten. Wir begrüßen es deshalb ganz außerordentlich, daß wir uns darauf verständigen konnten, die Höchstbeträge für die Sonderabschreibung nach § 7 b Einkommensteuergesetz um jeweils 50 000 DM anzuheben. Das bringt immerhin bei den laufenden Aufwendungen eine durchschnittliche monatliche Entlastung um gut 80 Mark für den einzelnen Bauwilligen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das wollte Baden-Württemberg schon vor Jahren!)

    Wir begrüßen es auch, daß diese Maßnahmen für Familien mit Kindern noch dadurch verstärkt werden,

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Spät kommt ihr, doch ihr kommt!)

    daß ab dem zweiten Kind eine steuerliche Entlastung von jährlich 600 DM pro Kind hinzukommt. Wenn gleichzeitig im Zweifamilienhausbereich die Möglichkeit des unbegrenzten Schuldzinsenabzuges dann beseitigt wird, wenn es sich um ein unechtes, allein selbstgenutztes Zweifamilienhaus handelt, so halten wir das für vertretbar und im Sinne der Gleichbehandlung aller selbstnutzenden Wohnungseigentümer wohl auch für geboten.
    Die mindestens in den nächsten zehn Jahren benötigten Neubauinvestitionen erwarten wir also überwiegend vom privaten Investor. Wir hoffen, daß die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind. Die vorhandenen staatlichen Mittel zur Objektfinanzierung müssen regionengenauer und zielgruppengenauer zum Einsatz kommen. Doch bedarf es dazu der Mithilfe der Länder.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, als zweites Problemfeld, dem wir uns mit unseren wohnungspolitischen Gesetzesinitiativen zuwenden wollen, habe ich eingangs die Disparitäten zwischen Wohnberechtigten und Sozialwohnungsbestand, mangelnde Verfügbarkeit von Sozialmietwohnungen, Mietverzerrungen und Fehlsubventionierungen genannt. Die hierzu bisher auf dem Tisch liegenden Gesetzentwürfe aller mit Initiativkompetenz ausgestatteten Verfassungsorgane scheinen mir — jeder
    für sich allein betrachtet — nicht voll überzeugend zu sein. Der Meinungsbildungsprozeß scheint mir hier noch nicht abgeschlossen. Die allfällig geführten politischen Diskussionen haben wohl noch nicht zu einem tragfähigen Konsens geführt.
    Wenn es eine deutliche Diskrepanz zwischen Wohnberechtigten und vorhandenen Sozialwohnungen gibt und überdies ein beachtlicher Teil der vorhandenen Sozialmietwohnungen von nicht wohnberechtigten Mietern genutzt wird, dann ist das auf die Dauer weder unter sozialpolitischen noch unter rechtsstaatlichen noch unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten vertretbar

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wem sagen Sie das!)

    — warum machen Sie bei der Fehlsubventionierungsabgabe denn nicht mit, Herr Kollege? —;

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Weil das der falsche Weg ist! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das wollen Sie doch auch nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    unter sozialpolitischen Gesichtspunkten deshalb nicht, weil nicht allen bedürftigen Bevölkerungsteilen subventionierter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, während trotz breit definierter Anspruchsberechtigung nichtberechtigte Bürger subventionierten Wohnraum nutzen; unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten deshalb nicht, weil vom Staat nicht Anspruchsberechtigte befriedigt, Anspruchsberechtigte aber nicht befriedigt werden; schließlich unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten deshalb nicht, weil eine Zweiteilung des Marktes an sich schon von Übel ist, besonders aber, weil durch Aufrechterhaltung einer breiten Anspruchsberechtigung und zunehmend geringerer Leistungkraft des Staates künstlich Nachfrage und damit künstliche Mangellagen produziert werden.
    Wir befinden uns an dieser Stelle — lassen Sie mich das klar sagen — in einem Teufelskreis, bei dem wir im Rahmen des herkömmlichen Systems an Symptomen herumkurieren können, aus dem wir uns aber ohne grundlegendes Umdenken nicht lösen können. So wäre es eine Verpflichtung aus dem Sozialstaatsgebot, wenigstens so viele Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbestand freizumachen, zu entmieten, wie das scheußliche Wort in der wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Sprache heißt, um tatsächlich alle sozial Schwachen zu versorgen. Das geht aber auf Grund des absoluten Besitzschutzes an der Wohnung für den Mieter im Rahmen unserer Mieterschutzgesetzgebung nicht.
    So müßten wir, um das Problem von der anderen Seite her zu lösen, ständig so viele soziale Mietwohnungen neu bauen, daß alle Wohnberechtigten, die ihren Anspruch geltend machen, auch befriedigt werden können.

    (Kolb [CDU/CSU]: Zwei Drittel der ganzen Nation!)

    Und das ist nicht finanzierbar.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)




    Gattermann
    Daraus ergibt sich die mittelfristige Notwendigkeit, die Marktzweiteilung zu überwinden, die staatlichen Aufgaben der Wohnungspolitik neu zu definieren und das Netz subjektiver Hilfen für die, die nicht sozial schwach sind, aber dennoch überfordert, auszubauen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Warum nur mittelfristig?)

    — Lassen Sie mich weitersprechen, Herr Kollege Jahn, dann werden Sie merken, daß der Beginn bereits auf dem Tische liegt.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die große Wende!)

    Mit dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und mit den Entwürfen der Opposition und des Bundesrates eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen — übrigens auch schon mit dem Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 des 8. Deutschen Bundestages —, auch mit Ihren Überlegungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und den Vorüberlegungen, die in der Bundesregierung zu diesem Bereich angestellt werden, wird aus unterschiedlichen Ansätzen und mit unterschiedlicher Intensität versucht, sich behutsam an den geschilderten Problemberg heranzubegeben.
    Ich will hier im Rahmen der ersten Lesung gar nicht das Für und Wider der unterschiedlichen Ansätze erörtern. Ich will auch die Frage offen lassen, welchen Umfang einzelne Schritte des einen oder anderen Lösungsweges haben dürfen, wenn soziale Friktionen verhindert werden sollen. Ich will nur meine Hoffnung äußern, daß im Laufe der Beratungen ein Kompromiß aus den unterschiedlichen Vorschlägen gefunden wird. Für die FDP-Fraktion jedenfalls gilt, daß der Prozeß ordnungspolitisch notwendiger Strukturbereinigungen einen längeren Zeitraum — wir schätzen zehn bis zwölf Jahre — in Anspruch nehmen muß, wenn soziale Friktionen vermieden werden sollen. Über einen so langen Zeitraum ist nach unserer Auffassung das Ärgernis der Fehlsubventionierung für die letzten Fehlbelegergruppen nicht tolerierbar.
    Eine Synthese aus den Vorschlägen der Bundesregierung — wenn auch in vereinfachter und unter Umständen regionenspezifischer Form — und den Vorschlägen des Bundesrates bietet sich nach unserer Überzeugung förmlich an. Die FDP-Fraktion appelliert an alle Seiten dieses Hauses und an den Bundesrat, sich vorurteilsfrei, ideologiefern, das heißt also konstruktiv, der Kompromißsuche zu widmen.
    Meine Damen und Herren, das dritte von mir genannte Problemfeld war mit den Worten „Leerstand von Wohnungen und Hausbesetzungen" umschrieben. Dieses zwiefache Ärgernis ist es wohl, das der Wohnungspolitik mit ihren Problemen in der öffentlichen Diskussion einen Stellenwert gegeben hat, der ihr eigentlich nicht zukommt. Denn trotz der Fülle der Probleme darf und muß — ich glaube, heute morgen zum dritten Mal — festgestellt werden, daß, über alles betrachtet, die Wohnungsversorgung unserer Bevölkerung in diesem Lande quantitativ und qualitativ nie so gut war.
    Dennoch, wenn es in der Bundesrepublik Abertausende von leerstehenden Wohnungen gibt, wenn es Hausbesetzungen nicht nur in Großstädten, sondern hier und da auch in mittleren und Kleinstädten gibt, dann müssen wir uns mit diesem Problem auseinandersetzen, und wir müssen auch Problemlösungen anbieten.
    Zunächst einmal, meine Damen und Herren, darf man die Hausbesetzerszene nicht über einen Kamm scheren, sondern man wird feststellen müssen, daß mindestens drei Gruppen auszumachen sind. Da sind zum einen solche, insbesondere junge Menschen, die tatsächlich nicht oder nicht ausreichend wohnungsversorgt sind und ganz einfach zugreifen, wenn sie leerstehenden Wohnraum sehen. Da ist der größere Teil, aus den unterschiedlichsten politischen Gruppen und Grüppchen, die diese Republik nicht wollen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jungdemokraten!)

    die sie mehr oder weniger radikal verändern wollen und hier ein geeignetes, Solidarisierung versprechendes Betätigungsfeld gefunden zu haben glauben und wohl auch gefunden haben. Da ist schließlich eine dritte Gruppe von bloßen Krawallmachern, die ein bißchen aus Abenteuerlust und ein bißchen aus Aktionsdrang mitmischen. Ich will es einmal so sagen: Die Beschäftigung mit den beiden zuletzt genannten Gruppen ist sicher kein speziell wohnungspolitisches Problem, kein wohnungspolitisches Thema. Deshalb will ich hier auch die Fragen ununtersucht lassen, ob ein Dialog möglich ist, wie er zu führen ist, wie man den überwiegend jungen Menschen unsere Wertvorstellungen von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat vermittelt, wie man ihnen Perspektiven und Betätigungsfelder anbietet und aufzeigt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)

    Aber wie man dem Leerstand von Wohnungen zu Leibe rückt und wie man den wirklich Nicht- oder Unterversorgten ein Dach über den Kopf verschafft, sind eminent wohnungspolitische Fragen. Da stellt sich an allem Anfang geradezu zwangsläufig die Frage, warum Eigentümer — seien es private, seien es Gesellschaften, seien es gar gemeinnützige Gesellschaften, seien es gar Gebietskörperschaften höchstpersönlich — Wohnraum über längere Zeiträume leerstehen lassen, wenn doch Ertrag erwirtschaftet werden könnte und im Grunde doch jeder auf Ertrag aus ist. Meine Damen und Herren, die Antwort ist so einfach, daß man vor ihr erschrickt: Wir selbst haben durch viele gutgemeinte Gesetze,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Zu viele!)

    durch gutgemeinte Mieterschutzgesetzgebung z. B., die Dispositionsmöglichkeiten bezüglich des Wohnungseigentums für den Eigentümer so stark eingeschränkt, daß diesem überhaupt nichts anderes übrigbleibt, als frei gewordenen oder frei gemachten Wohnraum auch über längere Zeiträume leerstehen zu lassen, wenn über kurz oder lang Selbstbezug,



    Gattermann
    grundlegende Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen oder der Abriß geplant sind.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Warten Sie es ab, Sie kriegen die Antwort. — Wenn Zeitmietverträge faktisch unmöglich sind, wenn das gerichtliche Räumungs- und Vollstrekkungsverfahren über Jahre gestreckt werden kann, dann werden Eigentümer den Wohnraum zwangsläufig — unter erheblichem Einnahmeverzicht — leerstehen lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Wo sind denn die Zeitmietverträge?)

    Wenn man weiter bedenkt, daß Planungsprozesse durch Bürgerbeteiligung und Bürgereinsprüche, durch veränderte Finanzierungsgrundlagen während der langen Planungsverfahren und ähnliches immer längere Zeiträume in Anspruch nehmen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Stimmen Sie unserem Gesetz zu!)

    dann ist es naheliegend, daß auch die Leerstandszeiten länger werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie ist das mit der Verbandsklage?)

    Wie anders wäre es denn wohl zu erklären, daß z. B. in Berlin viele tausend Wohnungen schon seit bis zu zehn Jahren leerstehen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    In der öffentlichen Diskussion aber wird zu diesem Thema in der Regel der böse Spekulant vorgeführt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Von wem denn?)

    der sein Haus vorsätzlich verrotten läßt, um eine Abrißgenehmigung zu erhalten und dann hernach eine dicke, bessere Bodenrendite zu erwirtschaften.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie das mal Ihrem Koalitionspartner!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gibt es, und zwar in nicht allzu geringem Maße. Ich will dies hier um Himmels willen nicht verniedlichen, ganz im Gegenteil! Nur, es ist nicht der größere Teil der leerstehenden Räume, die aus diesem Grunde leerstehen. Deshalb handelt derjenige, der sich bei der Ursachenermittlung für den Leerstand von Wohnraum auf die Spekulanten beschränkt, nicht nur unlauter, sondern er wird auch keine Problemlösungen finden.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sagen Sie das Ihrem Berliner Landesvorsitzenden!)

    — Ich sage gleich auch etwas zu meinen Berliner Parteifreunden; Sie können ganz beruhigt sein, Herr Kollege. —
    Die Bundesregierung hat am 27. Mai den Auftrag erteilt, das Mietrechtsänderungsgesetz 1981 um Zeitmietvertragsregelungen zu ergänzen, dies in den betreffenden Häusern zu prüfen. Nach meinem
    Kenntnisstand sind die Formulierungen dazu schon sehr weit fortgeschritten.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Wir haben sie ja schon vorgelegt!)

    Meine Damen und Herren, eine solche Regelung entspricht vergleichbaren Vorschlägen, die Sie gemacht haben; richtig.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Richtig!)

    Deshalb kann ich erfreut davon ausgehen, daß wir am Ende dieser Gesetzesberatungen in den notwendigen Fallgestaltungen in begrenztem Umfang tatsächlich wieder Zeitmietverträge haben werden.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Wenn Sie dürfen, Herr Gattermann!)

    Meine Fraktion jedenfalls ist davon überzeugt, daß dies ein ganz wichtiges Instrument ist, um dem Leerstand von Wohnungen zu begegnen. Bei den Gesetzesberatungen sollten wir darauf achten, daß dieses Instrument einerseits nicht wieder zu starr und unflexibel wird, andererseits damit aber auch unter gar keinen Umständen der Weg für eine Umgehung von Anderungskündigungen geebnet wird. Dies werden wir verhindern müssen.
    Übrigens wird auch ein Teil der Spekulanten zwischenvermieten, weil diese ja bekanntlich auf Profit aus sind. Wenn man ohne allzu große Risiken zwischenvermieten kann, werden das auch Spekulanten tun. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Initiative vieler Länder, das vorhandene Instrument der Zweckentfremdungsverordnung zu reaktivieren.
    Das letzte, vielleicht das Ernsteste, was ich zu diesem Problemfeld sagen will, ist dies: Wie ärgerlich der Leerstand von Wohnraum auch immer sein mag, so viel menschliches Verständnis man für die empörten Gefühle Wohnungsuchender angesichts des Leerstandes von Wohnungen haben mag — eine Hausbesetzung gegen den Willen des Eigentümers ist und bleibt ein Akt illegaler Gewalt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Wehner [SPD])

    Die Verwendung des Adjektives „friedlich" in Verbindung mit Hausbesetzungen deutet auf eine gefährliche Verschiebung von Werten unserer rechtsstaatlichen Ordnung hin.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Es wirkt nachgerade peinlich — wenn man von der Gefährlichkeit einmal absieht —, wenn ausgemachte Professoren der Jurisprudenz eilfertig Rechtfertigungstheorien für solche illegalen Gewaltakte zimmern.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Ehemalige Justizminister auch!)

    Dieser Staat und seine Rechtsordnung nehmen Schaden, wenn man hier Zweifel aufkommen läßt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)




    Gattermann
    Damit ist überhaupt nichts gegen den Versuch gesagt, auf konfliktfreie Weise den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Aber dieser Rechtsfriede muß wiederhergestellt werden, und das darf nicht zu lange dauern. Wenn Nutzungsverträge abgelehnt werden, wenn Ersatzwohnungen in den Wind geschlagen werden, wenn Strafanträge und rechtskräftige Räumungstitel vorliegen — Linie Berliner Vernunft —, dann geht es nicht mehr um Wohnungsversorgung; dann steht die staatliche Ordnung auf dem Prüfstand.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU]: Sagen Sie das mal Herrn Vogel!)

    Und dann muß gehandelt werden. Das ist keine Handlungsnotwendigkeit für einen abstrakten Begriff staatlicher Ordnung. Hier ist die sehr konkrete Ordnung als Lebensgrundlage für ein friedliches Miteinander unserer Bürger gemeint.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Denn wenn Mißachtung der Rechtsordnung und Gewalt bei einer Minderheit geduldet werden, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Gegengewalt der vom Staat im Stich gelassenen gesetzestreuen Bürger formiert. Schon hat es Rollkommandos gegeben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gesetze des Dschungels!)

    Schon vermehrt sich der Ruf nach Selbsthilfe und Bürgerwehr. Der ideologische Überbau hüben wie drüben findet sich schnell, und auf der Strecke bleiben Freiheit und Demokratie.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Man sage mir nicht, solches Mahnen sei überzeichnet, Ruhe und Besonnenheit, Vermeidung von Hysterie und Hektik, Dialog, Reintegration abdriftender Jugendlicher seien erforderlich, um den sozialen Frieden zu wahren; eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft müsse lautstarke, auch gewaltgeneigte Randgruppen ertragen können, ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Dies alles ist richtig. Ich unterstreiche es Wort für Wort — wenn eine klare Konzeption vorliegt, wenn glaubhaft politische geistige Führung für jedermann erkennbar sind!

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Der Kanzler will doch keine geistige Führung!)

    Wenn aber hier und da der Eindruck kopflosen Nichtstuns und kleinlichen parteipolitischen Gezänks vorherrscht, dann ist Gefahr im Verzuge.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Bei allem Respekt vor dem von mir sehr hochgeschätzten ehemaligen Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel, bei allem Respekt vor meinen eigenen Parteifreunden — hier meine ich nicht die Mehrheit der FDP-Fraktion in Berlin — sage ich folgendes: in einer Situation wie in Berlin in der letzten Woche ein
    Mißtrauensvotum gegen Bau- und Innensenator, die ihre Pflicht getan haben, zu fordern oder auch nur öffentlich zu erwägen, scheint mir trotz allen Situationsverständnisses, trotz aller Dialogbereitschaft sehr gefährlich zu sein. Das Gespenst von Weimar tauch dabei für mich auf.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/ CSU)

    Ich hoffe, ich habe überzeichnet, meine Damen und Herren. Ich hoffe, ich habe überzeichnet.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Aber lieber zu früh überzeichnen, Herr Kollege Conradi, als zu spät aufwachen.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/ CSU)

    Meine Damen und Herren, entgegen meiner Absicht habe ich nun doch den unmittelbaren wohnungspolitischen Bezug der Debatte etwas verlassen.

    (Niegel [CDU/CSU]: Es war aber wichtig! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich will zurückkommen. Lassen Sie mich deshalb zum vierten Problemkreis einige Anmerkungen machen: regionale und soziale Versorgungsengpässe. Ich muß wiederholen, daß solche regionalen und sozialen Versorgungsengpässe bei global guter Versorgungslage nur durch Marktfeinsteuerung in den Griff zu bekommen sind. Ich muß wiederholen, daß solche Marktfeinsteuerung nicht mit drei hintereinandergeschalteten Bürokratien effektiv gemacht werden kann. Ich muß wiederholen, daß unsere gültige Finanzverfassung dem Bund die tatsächliche Möglichkeit für solche Feinsteuerungsmaßnahmen nicht einräumt.
    In diesem Zusammenhang erwähne ich die richtigen Erkenntnisse und die in einer Rede vorgetragenen Überlegungen des geschätzten Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts, der betont hat, daß es Verpflichtung des Sozialstaates mit Verfassungsrang sei, in Zeiten geringerer staatlicher Ressourcen diese sozial zielgenau einzusetzen. Das rundum absolut zielgenau wirkende Gesetz staatlicher Wohnungspolitik ist nach Einschätzung der Freien Demokraten das Wohngeldgesetz. Dieses Gesetz ist und bleibt nach unserer Auffassung das entscheidende bundeseinheitliche Gesetz für soziale staatliche Wohnungspolitik. Die in diesem Zusammenhang mit der Operation '82 vorgebrachte öffentliche Kritik an den Einsparungen, die auch die Mittelausstattung für dieses Gesetz erfahren hat, weise ich für meine Fraktion zurück.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Aber Sie wollen bei den Rentnern sparen!)

    Der Kernbereich der sozialen Sicherung durch dieses Gesetz ist durch die Kürzungen in keiner Weise beeinträchtigt. Die staatliche direkte Objektförderung aber — und dies sage ich jetzt noch einmal mit allem Nachdruck — gehört in die Hände der Ge-



    Gattermann
    meinden. Dort gehört die Kompetenz und dort gehört das Geld hin.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jahn [Münster] [CDU/ CSU])

    Auf der Grundlage der Regierungserklärung bleiben Bund, Länder und Gemeinden aufgefordert, die für diese Zuständigkeitsverlagerung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
    Als letzten Problembereich spreche ich das knappe und überteuerte Bauland, unsere Baulandnovelle an. Hier versucht die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, das Planungsinstrumentarium für die Gemeinden zu verbessern, damit sie der Aufgabe der Bereitstellung preiswerten Baulandes besser gerecht werden können. Baugebot, Erhaltungssatzungen, erweiterte Umlegung und gemeindliche Entwicklungsmaßnahmen heißen die Stichworte.
    Meine Damen und Herren, instrumentelle Lösungen für Probleme lösen bei Liberalen immer eine bestimmte Grundskepsis aus. Das gilt insbesondere dann, wenn vorhandene Instrumente nach relativ kurzer Geltungsdauer verbessert bzw. weiterentwikkelt werden, bevor noch die vorhandenen Instrumente in ihrer Wirksamkeit voll getestet, bevor noch eine breite Akzeptanz bei den Gemeinden festzustellen ist, sie überhaupt anzuwenden. Diese Grundskepsis ist auch bei diesem Gesetzentwurf vorhanden, weil wohnungspolitische und bodenpreisrechtliche Zielsetzungen in ein Gesetz hineingelangen, das konzeptionell anderen Zielen, nämlich geordnetem Baurecht und geordnetem Stadtentwicklungsrecht, dienen soll; Skepsis auch deshalb, weil es schwierig ist, Verwischungen zum Enteignungsrecht zu überschauen und zu vermeiden.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Dennoch, meine Damen und Herren, geht die FDP-Fraktion sehr aufgeschlossen in die Gesetzesberatungen hinein, weil in der Tat Probleme des Milieuschutzes, weil in der Tat Probleme der Bodenpreis-pflege und der Bodenbereitstellung einer Lösung harren und andere Konzepte — auch bei Ihnen nicht, Herr Kollege Jahn — weit und breit nicht in Sicht sind. Wir reklamieren aber, daß die Beratungen dieses Gesetzes — vielleicht im Gegensatz zu den anderen Gesetzen aus diesem Paket — besonders sorgfältig und besonders intensiv und unter intensiver Beteiligung der Praxis und der Praktiker und ohne Zeitdruck erfolgen müssen, damit nicht Schaden gestiftet wird, wo Nutzen gewollt ist; denn es handelt sich hier um eine außerordentlich komplizierte, um eine außerordentlich komplexe, aber außerordentlich weitreichende Gesetzesmaterie.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, in die Wohnungspolitik ist Bewegung geraten. Eine Vielzahl von Vorschlägen liegt auf dem Tisch. Allen Vorschlägen sind zwei Grunderkenntnisse gemeinsam: Der Staat kann nicht alles, der Staat darf nicht alles. Gefordert sind Bürger und Wirtschaft,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    und ein fairer Interessenausgleich zwischen den Marktbeteiligten, der ökonomische Grunderkenntnisse nicht negiert, ist vom Staat gefordert.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wir hoffen, daß die Gesetzesberatungen, die zwangsläufig über dieses Haus hinausgehend unter Einbeziehung der Ländervertreter erfolgen müssen, ein Ergebnis zeitigen werden, das diesen Grunderkenntnissen gerecht wird.

    (Beifall bei der FDP — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Das sind unsere Gesetzentwürfe! Man beachte: Kein Beifall bei der SPD!)