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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Mischnick 3099 A Wahl des Abg. Dr. Nöbel zum Mitglied des Rundfunkrates des Deutschlandfunks . . . 3099 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Madagaskar . . . 3099 B Begrüßung österreichischer Volksanwälte . 3099 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Blüm, Kiep, Dr. Möller, Dr. Schneider, Dr. Jenninger, Müller (Remscheid), Hauser (Krefeld), Dr. Waffenschmidt, Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Clemens, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/468 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Pinger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und zum Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1981) — Drucksache 9/743 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen — Drucksache 9/744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland — Drucksache 9/746 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen zur Förde - rung des Wohnungsbaus — Drucksache 9/839 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . . 3100C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 3106A Müntefering SPD 3111C Gattermann FDP 3116 A Dr. Schneider -CDU/CSU 3123 C Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 3128 B Dr. Zöpel, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3136C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 3161D Clemens CDU/CSU 3165A Gnädinger SPD 3167 B Engelhard FDP 3169 C Frau Roitzsch CDU/CSU 3171A Schmitt (Wiesbaden) SPD 3172 D Menzel SPD 3174 B Dörflinger CDU/CSU 3175C Schlatter SPD 3177 B Funke FDP 3179 B Niegel CDU/CSU 3181C Reschke SPD 3183C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetz — Drucksache 9/825 — Gnädinger SPD 3158C,D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 3159 B I Engelhard FDP 3160A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 3160 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/857 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 9/827, 9/850 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3186 B Schätz SPD 3189D Neuhausen FDP 3192 B Rossmanith CDU/CSU 3195 B Engholm, Bundesminister BMBW 3197 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 3200 C Frau von Braun-Stützer FDP 3203 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen — Drucksache 9/805 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/818 — 3205 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/819 — 3206 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/820 — 3206 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern — Drucksache 9/573 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/834 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/732, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/835 — 3206 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/733, 9/776 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/837 — 3206 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 9/829 — 3206 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksache 9/830 — Dr. Hauff, Bundesminister BMV 3207 A Dr. Jobst CDU/CSU 3209 C Daubertshäuser SPD 3212 A Dr. Riemer FDP 3215A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/806 — 3216 C Beratung der Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/814 — 3216 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Tit. 525 11 — Aus- und Fortbildung — — Drucksache 9/810 — 3216 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten — Drucksachen 9/346, 9/793 — 3217 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gewichte und bestimmte andere Merkmale (außer den Abmessungen) von Straßenfahrzeugen für den Güterverkehr - Drucksachen 8/2514, 9/184 Nr. 28, 9/817 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 9/842 — 3217 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft — Drucksache 9/843 — 3217 C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1982) — Drucksache 9/844 — 3217 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 9/845 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz) — Drucksache 9/846 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — Drucksache 9/847 — 3217 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz — KOV —) — Drucksache 9/848 — 3217A Fragestunde — Drucksache 9/841 vom 25. September 1981 — Bewertung des Verkaufs von Bahnfahrkarten an Postschaltern unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten MdlAnfr 33 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Mahne BMV 3140D, 3141 A, B, C, D ZusFr Dr. Feldmann FDP 3141A,C ZusFr Merker FDP 3141 B ZusFr Frau Dr. Engel FDP 3141 B ZusFr Frau von Braun-Stützer FDP . . . 3141 C Verunreinigung von Quell- und Grundwasser durch Anwendung von Herbiziden bei der Unkrautvernichtung an Gleisanlagen der Bundesbahn MdlAnfr 34, 35 25.09.81 Drs 09/841 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 3141D, 3142A, B ZusFr Repnik CDU/CSU 3141 D, 3142A ZusFr Duve SPD 3142 B Umfang des Bahntransports von Fahrrädern in der Reisesaison 1981 MdlAnfr 36, 37 25.09.81 Drs 09/841 Duve SPD Antw PStSekr Mahne BMV 3142 C, D, 3143 A, B, C ZusFr Duve SPD 3142D, 3143A,B ZusFr Zeitler SPD 3143 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3143 C Ökologie der Ostsee und deren Schutz MdlAnfr 38, 39 25.09.81 Drs 09/841 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 3143D, 3144A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 3144 A, B, C Bundeseinheitliche Regelung des Bildungsurlaubs MdlAnfr 40, 41 25.09.81 Drs 09/841 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Granzow BMBW 3144D, 3145A,B,C ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 3144D, 3145A,C Beteiligung von Politikern an der Demonstration der Friedensbewegung am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 46 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3146 A, B, C, D, 3147 A, B, C, D, 3148 A, B ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3146B ZusFr Spranger CDU/CSU 3146 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 3146D, 3147A ZusFr Broll CDU/CSU 3147 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3147 B ZusFr Conradi SPD 3147 C ZusFr Hölscher FDP 3147 D ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148A ZusFr Catenhusen SPD 3148A ZusFr Zierer CDU/CSU 3148 B Beteiligung von SPD-Politikern an der für den 10. Oktober 1981 in Bonn vorgesehenen Friedensdemonstration MdlAnfr 47 25.09.81 Drs 09/841 Schwarz CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3148 C, D, 3149A, B, C, D, 3150A,B ZusFr Schwarz CDU/CSU 3148 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3148 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3149A ZusFr Conradi SPD 3149A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 3149 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 V ZusFr Leuschner SPD 3149 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3149 D ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3149 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 3150A ZusFr Schwarz CDU/CSU 3150 B Beteiligung des SPD-Politikers Erhard Eppler auf der Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn MdlAnfr 48 25.09.81 Drs 09/841 Broll CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 3150 C, D, 3151 A,B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 3150 C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3150 D ZusFr Spranger CDU/CSU 3150 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 3151 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3151B ZusFr Weirich CDU/CSU 3151 B ZusFr Schröder (Hannover) SPD 3151 C ZusFr Jansen SPD 3151D Förderung eines Dokumentarfilmprojektes über Karola Bloch durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 50, 51 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 A ZusFr Dr. Soell SPD 3152 B Äußerung von Regierungssprecher Becker über die geistige Überforderung von Rundfunkhörern beim Thema „Rüstung/Abrüstung/NATO-Doppelbeschluß" in einem Rundfunkinterview MdlAnfr 52 25.09.81 Drs 09/841 Jansen SPD Antw PStSekr Becker BPA 3152 C, D ZusFr Jansen SPD 3152 C Einsatz von Giften und anderen verbotenen Kampfstoffen durch die Sowjetunion in Südostasien MdlAnfr 53 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 3153 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . .3153B ZusFr Dr. Hirsch FDP 3153C ZusFr Spranger CDU/CSU 3153 C Umleitung von EG-Fleischlieferungen für Polen in die Sowjetunion MdlAnfr 54 25.09.81 Drs 09/841 Krey CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 3153D, 3154A ZusFr Krey CDU/CSU 3153 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3154A Verankerung arbeitsrechtlicher und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften im Entwurf einer Seerechtskonvention MdlAnfr 55, 56 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 3154 A, B, C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3154B,D Darstellung der deutschen Sprache als Kultursprache in dem an den deutschen Schulen im Ausland verwandten Lehrbuch „Vorwärts international" MdlAnfr 57 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 3154D, 3155A,B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .3155A,B Herabsetzung der Konsulatsgebühren für Aussiedler aus der Sowjetunion MdlAnfr 58 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 3155 B, C, D, 3156A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 3155C,D ZusFr Herberholz SPD 3155 D ZusFr Dr. Soell SPD 3155 D Ausländische Unterstützung der Wehrsportgruppe Hoffmann MdlAnfr 59 25.09.81 Drs 09/841 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156 B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 3156B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 3156C Abschiebung pakistanischer Flüchtlinge von Ost- nach West-Berlin MdlAnfr 60 25.09.81 Drs 09/841 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3156D, 3157A,B ZusFr Zierer CDU/CSU 3157A ZusFr Dr. Hirsch FDP 3157 B Auswirkungen der Versagung der Arbeitserlaubnis und der Einführung des Visumzwangs auf die Zahl der Asylbewerber MdlAnfr 61, 62 25.09.81 Drs 09/841 Hölscher FDP Antw PStSekr von Schoeler BMI 3157 B, C, D, 3158 B ZusFr Hölscher FDP 3157 D, 3158A Nächste Sitzung 3218 C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3219*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3219* C Anlage 3 Berücksichtigung verminderter Einkommen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG MdlAnfr 42, 43 25.09.81 Drs 09/841 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Granzow BMBW . 3220*A Anlage 4 Vereinbarkeit der Äußerungen von Bundesbildungsminister Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung MdlAnfr 44, 45 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 3220* B Anlage 5 Kosten der Beteiligung des Presse- und Informationsamtes an Regionalmessen MdlAnfr 49 25.09.81 Drs 09/841 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3220* C Anlage 6 Anerkennung von aus religiösen Gründen mit dem Tode bedrohten Frauen als Flüchtlinge MdlAnfr 63 25.09.81 Drs 09/841 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* C Anlage 7 Verstärkte dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern und deren Einbeziehung in die Entschädigungsleistungen des Bundesreisekostengesetzes MdlAnfr 64, 65 25.09.81 Drs 09/841 Möhring SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3220* D Anlage 8 Verfolgung von Flüchtlingen auf westdeutschem Gebiet durch die Sicherheitsorgane der DDR; Einschleusung von DDR-Agenten an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr 66, 67 25.09.81 Drs 09/841 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221* B Anlage 9 Androhung eines Verbotes der Verarbeitung von Plutonium für die Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem durch den Bundesinnenminister MdlAnfr 68, 69 25.09.81 Drs 09/841 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3221*C Anlage 10 Beteiligung der Bremer Kernkraft-Kritiker Prof. Dr. Bleck-Neuhaus und Dr. Batjer an Forschungsaufträgen der Bundesministerien für Forschung und Technologie bzw. des Innern MdlAnfr 70, 71 25.09.81 Drs 09/841 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222*A Anlage 11 Erklärung des Bundesinnenministers über die Teilnahme des „Pöbels" an Demonstrationen MdlAnfr 72 25.09.81 Drs 09/841 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* B Anlage 12 Beteiligung der DKP an den für den 10. Oktober 1981 geplanten Bonner Friedensdemonstration MdlAnfr 73, 74 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3222* C Anlage 13 Rechtliche Gleichstellung von ehelichen und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern seit 1978 MdlAnfr 75, 76 25.09.81 Drs 09/841 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 VII Anlage 14 Verzögerung des Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten Dr. Friedrich Cremer MdlAnfr 77, 78 25.09.81 Drs 09/841 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* B Anlage 15 Änderung der Strafprozeßordnung hinsichtlich der Beschlagnahme selbsterarbeiteten journalistischen Materials MdlAnfr 79 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3223* C Anlage 16 Umsätze und Arbeitsplätze der Duty-free-Shops auf Flughäfen und Steueraufkommen aus dieser Branche 1980 MdlAnfr 80, 81 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3223* D Anlage 17 Abschaffung der verbilligten Abgabe von Bundesliegenschaften für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 82 25.09.81 Drs 09/841 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* A Anlage 18 Steuermehreinnahmen durch Bekämpfung der Steuerhinterziehung MdlAnfr 83 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* B Anlage 19 Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug; Steuerausfälle durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug 1981 bis 1985 MdlAnfr 84, 85 25.09.81 Drs 09/841 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3224* C Anlage 20 Wegfall der Steuerbegünstigung von Flugzeugkraftstoff MdlAnfr 86 25.09.81 Drs 09/841 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* B Anlage 21 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen; Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz im Jahre 1981 MdlAnfr 87, 88 25.09.81 Drs 09/841 Hansen (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* C Anlage 22 Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Geschäftsreisen MdlAnfr 89, 90 25.09.81 Drs 09/841 Louven CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3225* D Anlage 23 Steuerliche Absetzbarkeit von Bußgeldern für das Leerstehenlassen von Häusern nach der Zweckentfremdungsverordnung MdlAnfr 91 25.09.81 Drs 09/841 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* A Anlage 24 Tilgung und Zinszahlungen für den an Polen gewährten Kredit in Höhe von 1 Milliarde DM MdlAnfr 92, 93 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* B Anlage 25 Auswirkung des Wegfalls der Versicherungsfreiheit für geringfügige Beschäftigung auf die Zeitungszustellung im ländlichen Raum MdlAnfr 94, 95 25.09.81 Drs 09/841 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3226* C VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. September 1981 Anlage 26 Einführung einer Bardepotpflicht zur Verhinderung von Kapitalabflüssen infolge des Zinsgefälles zum Ausland MdlAnfr 96 25.09.81 Drs 09/841 Poß SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227*B Anlage 27 Wirtschaftliche Bedeutung der Mikroelektronik MdlAnfr 97, 98 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3227* C Anlage 28 Gründung einer Ruhrstahl-AG MdlAnfr 99 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* B Anlage 29 Preiserhöhungen für Stahl im Herbst 1981 und Einhaltung von Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt MdlAnfr 100, 101 25.09.81 Drs 09/841 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3228* C Anlage 30 Entwicklung der Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen in den letzten Jahren MdlAnfr 102, 103 25.09.81 Drs 09/841 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3229*B Anlage 31 Wettbewerbsverzerrung durch die französische Agrarpolitik MdlAnfr 106, 107 25.09.81 Drs 09/841 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3229* C Anlage 32 Lage der deutschen Naßkonservenindustrie MdlAnfr 108, 109 25.09.81 Drs 09/841 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* B Anlage 33 Bewertung des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) der FAO MdlAnfr 110 25.09.81 Drs 09/841 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3230* D Anlage 34 Verbrauch von subventioniertem Treibstoff durch die Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein MdlAnfr 111 25.09.81 Drs 09/841 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3231*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3099 55. Sitzung Bonn, den 1. Oktober 1981 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 1. 10. Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Becker (Nienberge) 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Burger 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Faltlhauser 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Gobrecht 1. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 1. 10. Hauck 1. 10. Dr. Holtz * 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Kleinert 1. 10. Frau Krone-Appuhn 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lintner 1. 10. Männing * 1. 10. Matthöfer 1. 10. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Wadern) * 1. 10. Offergeld 1. 10. Frau Pack * 1. 10. Pauli 1. 10. Pensky * 1. 10. Rapp (Göppingen) 1. 10. Reddemann * 1. 10. Rentrop 1. 10. Rösch * 1. 10. Sauer (Salzgitter) 1. 10. Dr. Schachtschabel 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Frau Schlei 1. 10. Schluckebier * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Dr. Schmude 1. 10. Freiherr von Schorlemer 1. 10. Schulte (Unna) * 1. 10. Dr. Schwörer 1. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Spilker 1. 10. Dr. Sprung * 1. 10. Graf Stauffenberg 1. 10. Topmann * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Voigt (Frankfurt) 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wischnewski 1. 10. Baron von Wrangel 1. 10. Würzbach 1. 10. Dr. Zimmermann 1. 10. Zink 1. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 9/782 unter Nummer 68 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines sektoralen Forschungs- und Entwicklungsprogrammes auf dem Gebiet der Rohstoffe 1982-1985 ist als Drucksache 9/826 verteilt. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie 75/362/EWG, 77/452/EWG, 78/686/EWG, 78/1026/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Arztes, der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes bzw. des Tierarztes (Drucksache 9/394) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Drucksache 9/252 Nr. 33) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3023/77 über Maßnahmen, mit denen Mißbräuchen durch den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Bord von Schiffen ein Ende bereitet werden soll (Drucksache 9/37 Nr. 157) Mitteilung über das Programm 1981 über die Verwirklichung der Zollunion (Drucksache 9/252 Nr. 38) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 15. September 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Drucksache 9/782 Nr. 67) Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbssituation zwischen praxiseigenen zahntechnischen Labors und gewerblichen zahntechnischen Labors (Drucksache 9/811) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/81 - Zollpräferenzen 1981 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 9/852) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. November 1981 vorzulegen. 3220* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Granzow auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 42 und 43): Hält die Bundesregierung es für gerecht, daß bei der Antragstellung auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ausschließlich die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen der letzten zwei Jahre zugrundegelegt werden, auch dann, wenn sich diese Einkommensverhältnisse nachweislich so negativ entwickelt haben, daß der Antragsteller und die Unterhaltsverpflichteten sich — etwa durch schwere Erkrankung und voraussichtlich auf Dauer arbeitsunfähigen Familienvaters — in einer akuten Notlage befinden, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch in einem solchen Ausnahmefall zunächst eine Bearbeitung des Antrags auf Leistung nach dem BAföG auf Grund des Einkommens der letzten zwei Jahre zu erfolgen habe — ungeachtet der tatsächlichen Einkommensentwicklung —, und daß nur bei einem Widerspruchsverfahren dieses neue, geminderte Einkommen für die Leistungsgewährung berücksichtigt werden kann? Die Bundesregierung hielte es nicht für gerecht, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf der Grundlage der Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres berechnet würden, obwohl der Auszubildende ein Einkommen geltend machen kann, das im aktuellen Bewilligungszeitraum wesentlich geringer ist. Sie teilt auch nicht die Auffassung, daß eine Berücksichtigung der sich zum Nachteil veränderten Einkommenslage erst im Rechtsbehelfsverfahren erfolgen sollte. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier sehr viel bürgerfreundlicher gefaßt. Auf Vorschlag der Bundesregierung ist bereits im Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 (BGBl. — I S. 1400) eine Regelung enthalten, wonach bei einem wesentlich geringeren Einkommen im Bewilligungszeitraum die Zugrundelegung dieses Einkommens bei der Leistungsberechnung zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag des Auszubildenden auf Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG. Falls Ihnen Anhaltspunkte dafür vorliegen sollten, daß nicht nach diesen Bestimmungen verfahren wird, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 44 und 45): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einlassungen des Bundesbildungsministers Engholm zum NATO-Doppelbeschluß mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung vereinbar sind, insbesondere mit § 12, wonach Außerungen eines Bundesministers, die in der öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen müssen? Wenn nein, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um derartige Äußerungen eines Bundesministers zu verhindern, die geeignet sind, die Politik der Bundesregierung zu untergraben? Ihre erste Frage beantworte ich mit Ja. Ihre zweite Frage ist durch die Antwort auf Ihre erste Frage gegenstandslos. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 49): Welche jährlichen Kosten entstehen durchschnittlich, wenn das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bei Regionalmessen mit einem Stand vertreten ist, bei dem die verschiedensten Publikationen von Bundesministerien und Bundesbehörden kostenfrei erhältlich sind? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beteiligt sich in diesem Jahr an 24 Verbraucherausstellungen und Publikumsmessen mit Informationsständen unterschiedlicher Größe und Bauweise. Dafür sind Mittel in Höhe von rund DM 976 000 vorgesehen, pro Beteiligung also durchschnittlich zirka DM 40 700. Im Jahre 1980 lagen die Gesamtkosten bei rund 1,1 Millionen DM mit Durchschnittskosten von knapp DM 40 000 pro Beteiligung und im Jahre 1979 bei rund 1,3 Millionen DM mit Durchschnittskosten von rund DM 46 000. Drei Modellversuche im Jahre 1978 hatten Gesamtkosten in Höhe von rund DM 146 000 beansprucht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 63): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern vom Tode durch Familienmitglieder bedroht sind, den Status von Flüchtlingen nach den Richtlinien des UNHCR zu geben, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele bedrohte Frauen versucht haben, in Deutschland Asyl zu erhalten? Nach Mitteilung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen liegt bei Frauen, die aus religiösen Gründen in ihren Heimatländern von Familienmitgliedern mit dem Tode bedroht werden, keine politische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Gleichwohl sprechen humanitäre Gründe dafür, solchen Frauen Schutz zu gewähren. Ich werde daher die Länder bitten, in Fällen, in denen Frauen zwar nicht politische, aber tatsächliche Verfolgung zu befürchten haben, von Ausweisungen abzusehen. Der Bundesregierung sind allerdings bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 64 und 65): Kann sich die Bundesregierung meiner Auffassung anschließen, daß dort, wo sich Möglichkeiten innerhalb von Behörden aller Ebenen anbieten, bei Erledigung von Dienstgängen der Einsatz des Privatfahrrades Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3221* dem Einsatz des Privat-PKW vorzuziehen ist (falls keine entsprechenden Diensttransportmittel zur Verfügung stehen), um hohe Treibstoffund Entschädigungskosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern? Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen aus dem Bundesreisekostengesetz insoweit zu ändern, daß auch die dienstliche Nutzung von Privatfahrrädern in die Entschädigungsleistung einbezogen wird, um generell einer PKW-Nutzung entgegenzuwirken? Zu Frage 64: Die Bundesregierung begrüßt jeden Vorschlag, der geeignet ist, Energie und Kosten einzusparen, den Straßenverkehr zu entlasten und die Umweltbelastung zu verringern. Sie teilt daher grundsätzlich Ihre Aufassung, daß es aus diesen und anderen Erwägungen empfehlenswert sein kann, bei Dienstgängen, d. h. beim Zurücklegen kürzerer Strecken am Ort, statt des Kraftwagens das Fahrrad zu benutzen. Einen Anreiz hierfür bietet das Bundesreisekostengesetz bereits, in dem es für Strecken, die mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, eine Entschädigung von 0,10 DM/km vorsieht. Diese Entschädigung wird jedoch nur dann gezahlt, wenn die Strecken über die Grenzen einer Gemeinde hinausführen. Zu Frage 65: Eine Ausdehnung der Entschädigungsregelung auf Dienstgänge am Ort wäre einerseits wegen der anfallenden Bagatellbeträge kein Anreiz zur Fahrradbenutzung, andererseits stünde der Verwaltungsaufwand in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Erfolg. Die Bundesregierung teilt die in Ihren Fragen zum Ausdruck kommende Auffassung, hält aber — aus den genannten Gründen — eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 66 und 67): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zwei aus der DDR geflüchtete Angehörige der dortigen „Nationalen Volksarmee" in der Bundesrepublik Deutschland berichtet hätten, daß wegen unzureichender Kontrolle auf seiten der Bundesrepublik Deutschland wiederholt von Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane Flüchtlinge bis zu 200 Meter auf westdeutsches Gebiet verfolgt worden und mit Waffengewalt zur Rückkehr gezwungen worden seien? Treffen die Berichte derselben in die Bundesrepublik Deutschland geflüchteten Angehörigen der DDR-Grenzsicherungsorgane zu, daß regelmäßig an der Zonengrenze Agenten der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geschleust würden? Zu Frage 66: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf eine Meldung aus der „Bild am Sonntag" vom 13. September 1981. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die dort wiedergegebenen angeblichen Aussagen von zwei geflüchteten NVA-Angehörigen bestätigen. Zu Frage 67: Ich bitte um Verständnis, daß ich aus naheliegenden Gründen zu diesem Sachverhalt öffentlich nicht Stellung nehmen möchte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 68 und 69): Stellt der Brief des Bundesinnenministers an den Landesverband der hessischen „Grünen", der von dieser Organisation am 14. September 1981 der Presse übergeben wurde und in dem der Hanauer Brennelemente-Fabrik Alkem mit einem Verarbeitungsverbot für Plutonium gedroht wurde, die Auffassung der Bundesregierung dar? War die Haltung des Bundesinnenministers, der in dem Brief an den Landesverband der hessischen „Grünen" deutlich wurde, mit der hessischen Landesregierung zuvor abgestimmt? Es ist Auffassung der Bundesregierung, daß die Abwicklung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Verarbeitung von Plutonium in der Hanauer Brennelementfabrik Alkem nach dem Willen des Gesetzgebers zügig vorangetrieben werden muß. Der Bundesminister des Innern hat mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Sein Brief entspricht seiner Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung des Atomgesetzes durch das Land. Zur Erläuterung darf ich auf folgendes hinweisen: Die Firma Alkem hat zwar formal dem Wortlaut der Überleitungsbestimmungen (Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 15. Juli 1975) entsprochen, und bereits im Dezember 1975 einen Antrag nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Sie hat aber bis heute noch keine endgültigen prüffähigen Unterlagen vorgelegt. Es kann nicht hingenommen werden, daß die Inanspruchnahme der Überleitungsbestimmungen des Atomgesetzes im Ergebnis dazu führt, daß fast sechs Jahre nach Antragstellung noch kein Ende des Genehmigungsverfahrens abzusehen ist. Da Sie in Presseerklärungen den Bundesminister des Innern in dieser Angelegenheit als verantwortungslos bezeichnet haben, weise ich Sie darauf hin, daß der Betrieb der Firma Alkem nicht nur unter Arbeitsmarktgesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit betrachtet werden muß. Ich bedauere, daß Sie die Bemühung des Bundesministers des Innern, dafür zu sorgen, daß die Sicherheitsanforderungen in angemessener Frist erfüllt werden, als Drohung interpretieren. Zurückweisen muß ich auch Unterstellungen, die das Bemühen des Bundesministers des Innern um die Sicherheit als augenzwinkerndes Anbiedern bei den Grünen disqualifizieren will. Meines Erachtens wäre es Aufgabe aller parlamentarischen Kräfte, allen Beteiligten mit großer Eindringlichkeit die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen nahezubringen. 3222* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Die Haltung des Bundesministers des Innern ist der Hessischen Landesregierung aus vielfachen Erörterungen bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 70 und 71): Waren die beiden Bremer Wissenschaftler Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus und Dr. Klaus Bätjer, die am 3. September 1981 vom Landgericht München I verurteilt wurden, Behauptungen über eine angebliche schlechte Qualität von im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld eingebauten Armaturen zu unterlassen und zu widerrufen, mittelbar oder unmittelbar an Forschungsaufträgen, z. B. für Gutachten vom BMFT und/oder BMI, beteiligt? Wenn ja, auf welche Fachgebiete haben sich diese Arbeiten bezogen, und wie hoch waren die dafür aufgewendeten Haushaltsmittel? Herr Prof. Dr. Björn Bleck-Neuhaus hat einen Forschungsauftrag vom Bundesministerium des Innern am 17. Juli 1979 erhalten, der bis zum 31. August 1982 befristet ist. Das Thema des Forschungsauftrages lautet wie folgt: „Transfer von radiologisch wichtigen Nukliden (besonder Caesium) vom Boden in Pflanzen bei Dauerweiden auf Marschböden". Andere Forschungsmittel oder Mittel für Gutachten des Bundesministeriums des Innern oder des Bundesministeriums für Forschung und Technologie haben weder Herr Professor Bleck-Neuhaus noch Herr Dr. Klaus Bätjer erhalten. Das Vorhaben gehört zum Schwerpunkt „Ermittlung von ökologischen Daten über die Auswirkungen der Kernenergie und der Anwendung von Radionukliden" des von der Strahlenschutzkommission vorgeschlagenen Forschungsprogrammes Strahlenschutz. Es ist bekannt, daß Herr Professor Bleck-Neuhaus zu den Kritikern der friedlichen Nutzung der Kernenergie gehört. Im Hinblick auf die kontrovers geführte Diskussion über radioökologische Grundsatzfragen erschien es zweckmäßig, auch Wissenschaftlern mit abweichender Auffassung die Möglichkeit zu geben, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Transferfaktoren durchzuführen. Auch die Arbeitsgruppe Transferfaktoren, die das Bundesministerium des Innern auf diesem Gebiete berät und der u. a. Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen des Bundes und von Hochschulen angehören, hat sich für eine Förderung dieses Vorhabens ausgesprochen. Das Forschungsprojekt wird von dieser Expertengruppe begleitet. Die Zuwendungen für dieses Vorhaben betragen 161 000 DM für die gesamte Laufzeit. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 72): Stimmt die aus Pressemeldungen hervorgehende Erklärung des Bundesinnenministers, bei allen Demonstrationen ziehe der Pöbel mit, mit den Erkenntnissen der Bundesregierung überein, oder ist es tatsächlich in der Regel so, daß diese Feststellung zwar für gemeinsame Demonstrationen von Demokraten und politischen Extremisten. nicht aber für allein von Demokraten veranstaltete Demonstrationen — wie jüngst in Berlin zum Jahrestag des Mauerbaus und noch am 24. September bei der Bauarbeiterdemonstration oder in Frankfurt zur Verteidigung bedrohter Arbeitsplätze — gilt? Die Bundesregierung lehnt es ab, zu einer angeblichen Äußerung im Kabinett Stellung zu nehmen, die in der Öffentlichkeit kolportiert wird. Im übrigen dürfte die Haltung des Bundesinnenministers zur grundgesetzlich geschützten Demonstrationsfreiheit allgemein bekannt sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 73 und 74): Ist es richtig, daß das von der DKP ins Leben gerufene und gelenkte Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit — das eine führende Rolle bei der Propagierung des Krefelder Appells spielt — und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend, Nebenorganisation der DKP, wichtige Funktionen bei der Vorbereitung und Durchführung der für den 10. Oktober in Bonn geplanten Demonstration übernommen haben? Welche zur DKP oder ihrem Einflußbereich gehörenden überörtlichen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Teilnahme an der Demonstration am 10. Oktober in Bonn angemeldet, und welche Schritte der die Demonstration veranstaltenden ,,Aktionsgemeinschaft für den Frieden" oder der angemeldeten demokratischen Organisationen, sich politische Extremisten vom Leibe zu halten oder sich sonst sichtbar von ihnen zu distanzieren, sind der Bundesregierung bekannt? Die am 10. Oktober 1981 unter dem Motto „Gegen die atomare Bedrohung gemeinsam vorgehen — für Abrüstung und Entspannung in Europa" in Bonn stattfindende Demonstration wurde nach Mitteilung der „Aktionsgemeinschaft für den Frieden e. V.", die gemeinsam mit der „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste" Anmelder und Gesamtleiter der Demonstration ist, von Vertretern niederländischer und deutscher Friedensbewegungen auf dem 19. Deutschen Evangelischen Kirchentag am 19. Juni 1981 beschlossen. Dem Aufruf zur Demonstration haben sich 760 Gruppen angeschlossen. Diese Zahl enthält zum Teil auch örtliche oder regionale Gliederungen derselben Organisation. Beim überwiegenden Teil dieser 760 Organisationen handelt es sich um demokratische Gruppierungen. Daneben sind aber auch ca. 80 extremistische Gruppen sowohl der „alten" als auch der „neuen" Linken dem Demonstrationsaufruf beigetreten. Insbesondere haben sich die DKP und ihre Nebenorganisationen sowie von ihr beeinflußte Organisationen dem Demonstrationsaufruf angeschlossen. Die Demonstration soll in Form eines Sternmarsches durchgeführt werden, der sich in fünf sogenannten Marschsäulen auf die Bonner Hofgartenwiese zubewegen soll. Das von der DKP beeinflußte „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) hat die Leitung für eine dieser Marschsäulen übernommen. Für die anderen Marschsäulen sind die „Sozialistische Jugend Deutschlands", „Die Falken", „Der Bundesvorstand der Grünen", „Die Vereinigten deutschen Studentenschaften" und der „Bundesvorstand der Jungsozialisten" verantwortlich. Innerhalb der Marschsäulen, für die die „Fal- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3223* ken" verantwortlich sind, arbeitet auch die SDAJ organisatorisch mit. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 75 und 76): Welche der im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 angesprochenen Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen Kindern und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern sind bisher verwirklicht? Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die 1978 aufgezeigten erforderlichen Veränderungen noch 1981 nicht in vollem Umfang realisiert wurden? Zu Frage 75: Seit der Erstattung des Berichts ist eine rechtliche Gleichstellung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern sowie zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern im Einkommensteuergesetz sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz durch Artikel 1 Nr. 12 a und Artikel 7 Nr. 2 a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1537) herbeigeführt worden. Darüber hinaus ist die bisherige Unterscheidung zwischen ehelichen und adoptierten Kindern in den Lohnsteuerrichtlinien vom 24. Februar 1981 beseitigt worden. Entsprechendes ist in den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 1981 vorgesehen. Zu Frage 76: Die im Bericht der Bundesregierung vom 9. Februar 1978 vorgesehenen, umfassenden Änderungen erstrecken sich auf den gesamten Bereich des Rechts der Familie im weitesten Sinne. Der Umfang dieses Vorhabens, an dem mehrere Ressorts zu beteiligen sind, hat es bisher noch nicht gestattet, die Arbeiten an dem Entwurf eines Anpassungsgesetzes abzuschließen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 77 und 78): Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Strafe für den lt. Presse „im Mai 1980 vom Obersten Landgericht wegen Spionage für die DDR zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Friedrich Cremer" aus Lengfurt zu vollziehen, nachdem das Urteil auch nach verschiedenen Revisionen seit Juni bereits rechtskräftig ist? Was ist der Grund der Verzögerung des längst fälligen Strafvollzugs gegen den rechtskräftig verurteilten ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Cremer aus Lengfurt? Für die Strafvollstreckung zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Nach seiner Auskunft ist die Ladung für den wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB verurteilten Dr. Cremer zum Strafantritt bereits veranlaßt. Der Generalbundesanwalt hat mitgeteilt, daß die Strafvollstreckung nach § 456 StPO aufgeschoben wurde, weil Dr. Cremer und seiner Familie im Zusammenhang mit der Fortführung seiner Arztpraxis durch eine frühere Vollstreckung erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen wären. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 79): An welche gesetzliche Änderung der Strafprozeßordnung denkt die Bundesregierung, um die bislang bestehende Beschlagnahmefreiheit von selbsterarbeitetem journalistischen Material einzugrenzen? Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bühling vom 16. Juli 1981 hat die Bundesregierung bereits erklärt, daß die in jüngster Zeit durchgeführten Beschlagnahmen von Bild- und Filmmaterial der Presse Anlaß geben zu prüfen, ob Änderungen des geltenden Rechts erforderlich sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt den Strafverfolgungsbehörden schon jetzt Zurückhaltung auf. Dennoch hat die Bundesregierung auf die genannte Frage erklärt, daß eine Regelung erwogen werden sollte, die von Gesetzes wegen klare Grenzen zieht. Es könnte eine Regelung in Betracht kommen, die das bereits bestehende Beschlagnahmeverbot von der Presse mitgeteiltem Material jedenfalls auf Bild- und Filmmaterial ausdehnt, das vom Journalisten selbst hergestellt worden ist. Unverzichtbare Belange der Strafrechtspflege bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten dürfen allerdings nicht beeinträchtigt werden. Über den möglichen Inhalt einer gesetzlichen Neuregelung hat der Bundesminister der Justiz mit dem Deutschen Presserat ein Gespräch geführt. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 80 und 81): Wie hoch lagen im Jahr 1980 die Umsätze der Duty-free-Shops auf den deutschen Flughäfen, und wieviel Arbeitsplätze sind mit den Duty-free-Shops verbunden? In welcher Höhe fielen 1980 den öffentlichen Kassen Mehrwertsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Duty-free-Shops auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland an? Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen betrug der Gesamt-Nettoumsatz der Duty-free-Shops ohne Umsatzsteuer 3224* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 im Kalenderjahr 1980 159,9 Millionen DM und die Zahl der Beschäftigten 396 Personen. Die von den Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 entrichtete Umsatzsteuer betrug nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Verkehrsflughäfen 15,1 Millionen DM. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe aus dem Betrieb der Duty-free-Shops im Kalenderjahr 1980 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer angefallen ist. In der Kürze der Zeit war es der Bundesregierung nicht möglich, die obersten Finanzbehörden der Länder um Mitteilung der gewünschten Zahlen zu bitten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 82): Trifft es zu, daß innerhalb der Bundesregierung Überlegungen im Gange sind, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzulegen, dessen Annahme durch den Deutschen Bundestag die Abschaffung der verbilligten Abgabe von Grundstücken des Bundes zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus beinhalten würde? Dem Bundestag liegt der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vor (Drucksache 9/795). In Artikel 24 dieses Gesetzes ist vorgesehen, das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 aufzuheben. Dieses Gesetz ermöglicht verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke für eine Vielzahl von Zwecken, darunter auch für den von Ihnen genannten Zweck. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte es jedoch auch nach Aufhebung des Gesetzes weiterhin möglich sein, den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau durch verbilligte Veräußerungen bundeseigener Grundstücke zu fördern. In den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 ist deshalb ein entsprechender Haushaltsvermerk eingestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 83): Können — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" meint — durch intensive Bekämpfung der Steuerhinterziehung Mehreinnahmen in Höhe von 12,6 Milliarden DM erzielt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Höhe der tatsächlichen hinterzogenen Steuern vor. Bekannt sind nur die Zahlen der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, welche den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen. Diese Zahlen bleiben weit unter den Schätzungen, welche in der Öffentlichkeit immer wieder in Milliardenhöhe genannt werden. Tatsächlich handelt es sich hier um Mutmaßungen. Es gibt keine Zahlen, welche Schlüsse auf eine nur entfernt hohe Dunkelziffer — wie sie auch in Ihrer Frage genannt ist — zulassen. Ich muß daher den ersten Teil Ihrer Anfragen verneinen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage weise ich darauf hin, daß die Erhebung von Steuern und die Verfolgung von Steuerstraftaten Sache der Länder ist, die in eigener Verantwortung Folgerungen hinsichtlich einer intensiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu ziehen haben. Im übrigen ist nachhaltig darauf hinzuweisen, daß steuerliche Verfehlungen zu einem großen Umfang durch die turnusmäßigen Betriebsprüfungen, aber auch durch die Veranlagungsdienststellen der Finanzämter aufgedeckt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/ 841 Fragen 84 und 85): Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beseitigung von Leistungsmißbrauch und der Bekämpfung von „Schwarzarbeit" auch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in der Wirtschaft? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ausfall von Einnahmen für die Gebietskörperschaften durch Steuerhinterziehung und ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Subventionen für den Zeitraum des Finanzplans des Bundes 1981 bis 1985? Zu Frage 84: Zur wirksameren Bekämpfung von Mißbräuchen bei der Vergabe von Subventionen ist im Jahre 1976 durch das erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Tatbestand des Subventionsbetruges in das Strafgesetzbuch eingefügt und das Subventionsgesetz erlassen worden. In der Abgabenordnung 1977 ist der Steuerhinterziehungstatbestand neu gefaßt und für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung der Strafrahmen auf 10 Jahre erhöht worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingebracht. Es ist zu erwarten, daß das mit diesem Gesetz bezweckte Zurückdrängen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, illegalen Ausländerbeschäftigung und Schwarzarbeit auch zu einer Verringerung der Steuerhinterziehung in diesen Bereichen führen wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Zu Frage 85: Eine auch nur ungefähre Schätzung der Höhe des Schadens, der durch Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug der öffentlichen Hand entsteht, ist mangels hinreichend exakter Schätzungsgrundlagen nicht möglich. Insbesondere läßt sich nicht beurteilen, wie hoch die sicher vorhandene Dunkelziffer zu veranschlagen ist. Wie schon auf die Frage des Abgeordneten Poß angeführt, können daher nur die Beträge genannt werden, die in den zurückliegen- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3225* den Jahren den rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung zugrunde lagen. Die Summe der hinterzogenen und leichtfertig verkürzten Steuern, die den rechtskräftig abgeschlossenen Steuerstraf- und Bußgeldverfahren zugrunde lagen, betrug bei Besitz- und Verkehrsteuern im Jahre 1976 rd. 263 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 326 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 408 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 436 Millionen DM im Jahre 1980 rd. 431 Millionen DM bei Zöllen und Verbrauchsteuern im Jahre 1976 rd. 31 Millionen DM im Jahre 1977 rd. 34 Millionen DM im Jahre 1978 rd. 60 Millionen DM im Jahre 1979 rd. 58 Millionen DM im Jahre 1980 geschätzt rd. 60 Millionen DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 86): Wie weit sind die Bestrebungen des Bundesfinanzministers gediehen, den Kraftstoff für Flugzeuge entsprechend hoch zu besteuern wie Autobenzin und Diesel? Vom 1. Oktober 1981 an dürfen auf Grund des Subventionsabbaugesetzes vom 26. Juni 1981 in den rd. 7 500 Sport-, Privat-, Geschäfts- und Arbeitsflugzeugen, in privaten Hubschaubern sowie im inländischen Charterflugverkehr nur noch steuerbelastete Luftfahrtbetriebsstoffe verwendet werden. Diese unterliegen denselben Mineralölsteuersätzen wie die entsprechenden Kraft- und Schmierstoffe für den Straßenverkehr. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag, auch die Luftfahrtbetriebsstoffe für innergemeinschaftliche Linienflüge zu besteuern, zusammen mit weiteren Vorschlägen zum Abbau von Olverbrauchsubventionen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften eingebracht. Die EG-Kommission hat sich inzwischen in einer Mitteilung für den Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen nach einem von den Mitgliedstaaten festgelegten Zeitplan ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe des Ministerrats soll in Kürze mit der Prüfung des Problems beginnen. Ein gemeinsames Vorgehen ist erforderlich, um Wettbewerbsnachteile für Linienflüge deutscher Unternehmen zu vermeiden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 87 und 88): Hat die Bundesregierung bei der Ablehnung von Anträgen zur Erhöhung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf Reisen ausreichend berücksichtigt, daß — wenn auch unter erschwerten Bedingungen — jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, anstelle von Pauschbeträgen die Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsreisen im Wege des Einzelnachweises geltend zu machen, so daß die steuerliche Wirkung die gleiche wäre wie bei einer angemessenen Erhöhung der Pauschbeträge, ja möglicherweise für den Fiskus noch ungünstiger würde, wenn infolge unrealistisch niedriger Pauschbeträge geradezu ein Zwang zur Anwendung des Einzelnachweises ausgeübt wird? Wie vereinbart sich die Ablehnung durch den Bundesfinanzminister mit einer Erklärung des Bundesinnenministers gegenüber dem Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980, daß die Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes (die mit den für die Wirtschaft geltenden Pauschbeträgen übereinstimmen) durch die seitherige Preisentwicklung wertmäßig abgesunken sind, und daß er diese Entwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung anzustreben? Zu Frage 87: Die Bundesregierung hat bei der Ablehnung von Anträgen auf Erhöhung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge durchaus berücksichtigt, daß anstelle der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Kostennachweis auch höhere Aufwendungen anerkannt werden können. Es ist aber auch hier unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Preissteigerungen im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht davon auszugehen, daß bei allen Dienst- oder Geschäftsreisen Mehraufwendungen entstehen, die über die Pauschbeträge hinausgehen. In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden, daß die Pauschbeträge Nettobeträge darstellen, die — anders als beim Kostennachweis — nicht mehr um die sog. Haushaltsersparnis von 1/5 der Aufwendungen für Verpflegung, höchstens 6 DM je Reisetag, zu kürzen sind. Zu Frage 88: Der Bundesminister des Innern hat zwar in seinem Schreiben an den Deutschen Beamtenbund vom 5. Dezember 1980 zum Ausdruck gebracht, daß er die Preisentwicklung zum Anlaß nehmen werde, im nächsten Jahr (also im Jahr 1981) eine angemessene Erhöhung der Tage- und Übernachtungsgelder des Bundesreisekostengesetzes anzustreben. In einem späteren Schreiben vom 13. August 1981 hat er jedoch dem Deutschen Beamtenbund ergänzend mitgeteilt, daß bei der derzeitigen Haushaltslage vorläufig eine Anpassung der Tage- und Übernachtungsgelder an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu verwirklichen sei. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Louven (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß die Bundesregierung durch den Bundesfinanzminister einen Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände (CDH), die seit mehr als drei Jahren unveränderten Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen auf der Reise anzuheben, abgelehnt hat, obwohl die Preise im Gaststättengewerbe inzwischen um mehr als 15 v. H. angestiegen sind, und wenn ja, womit begründet sie diese Ablehnung? 3226* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 Ist es zutreffend, daß der Bundesfinanzminister in diesem Zusammenhang von einer „Entlastung" gesprochen hat, obgleich die festgesetzten Pauschbeträge nicht eine steuerliche Vergünstigung, sondern lediglich eine sowohl im Interesse der Steuerpflichtigen als auch im Interesse der Steuerverwaltung liegende Möglichkeit zur vereinfachten Geltendmachung von Betriebsausgaben darstellt? Es ist richtig, daß ein Antrag der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände auf Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge um 20 v. H. vom BMF abgelehnt worden ist. Die Ablehnung wurde mit den zu erwartenden Haushaltsausfällen begründet. In dem ablehnenden Schreiben ist darauf hingewiesen worden, daß über die im Steuerentlastungsgesetz 1981 beschlossenen Maßnahmen hinaus für weitere Steuerausfälle kein finanzieller Spielraum mehr sei. Es ging bei dieser Aussage somit vor allem um die fiskalischen Auswirkungen und nicht um die allgemeine Charakterisierung der Reisekosten-pauschbeträge als Steuervergünstigung. Die Bundesregierung hält auch weiterhin daran fest, daß eine Anhebung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge z. Z. nicht erwogen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 91): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil festgestellt hat, daß Bußgelder, die wegen des Verstoßes gegen die Zweckentfremdungsverordnung durch Leerstehenlassen von Häusern verhängt werden, steuerlich absetzbar sind, und wenn ja, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzlicher Initiativen, damit die zum Schutz des Wohnungsbestands erlassenen Bestimmungen auch künftig sinnvoll angewandt werden können? Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bekannt, wonach Bußgelder wegen Zweckentfremdung von Wohngebäuden steuerlich abgezogen werden können. Nach geltendem Recht ist im übrigen eine Geldbuße grundsätzlich nicht abziehbar. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 92 und 93): Ist die erste Rate des der Volksrepublik Polen gewährten Kredits in Höhe von 1 Milliarde DM gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits fristgerecht zurückgezahlt worden? Sind die für den Finanzkredit in Höhe von 1 Milliarde DM fälligen Zinszahlungen gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits von der Volksrepublik Polen termingerecht gezahlt worden? Ja.Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Auswirkung ihrer Beschlüsse und die Auswirkung auf die Tagespresse zum Wegfall der Versicherungsfreigrenze für geringfügig Beschäftigte und die Beschränkung der Lohnsteuerpauschalierung auf nur noch eine Teilzeitbeschäftigung bei Tageszeitungsverlagen im ländlichen Raum, bezüglich der Zeitungsausträger aber auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Information der dort wohnenden Bevölkerung? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es bei einer Verwirklichung des im vorigen genannten Tatbestandes noch genügend nebenberufliche Zeitungsausträger gibt, die zu dem ungünstigen Morgentermin bereit sind, zusätzlich Lohnsteuer, notfalls in der Progressionsstufe, und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, oder ist sie der Meinung, daß die Tageszeitungsverlage im ländlichen Raum bei abnehmendem Anzeigenaufkommen und zunehmender Medien-Konkurrenz dies auffangen oder auf den Zeitungsleser abwälzen können? Zu Frage 94: Die Lohnsteuerpauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten ist aus Vereinfachungsgründen geschaffen worden. Durch den Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte und durch die Erhebung der Lohnsteuer mit einem konstanten Vomhundertsatz von 10 v. H. zu Lasten des Arbeitnehmers sollte in unbürokratischer Weise den Bedürfnissen der Wirtschaftszweige, die auf Teilzeitbeschäftigte angewiesen sind, Rechnung getragen werden. Eine Steuervergünstigung war mit dem Pauschalierungsverfahren nicht beabsichtigt. Später -hat sich gezeigt, daß die Regelung häufig mißbraucht wird. Nicht wenige Teilzeitbeschäftigte üben gleichzeitig mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander aus, so daß sie insgesamt schon als Vollbeschäftigte anzusehen sind. Durch die pauschale Lohnsteuer von 10 v. H. sowie durch die Nichteinbeziehung der pauschal besteuerten Bezüge in den Lohnsteuer-Jahresausgleich und in die Veranlagung zur Einkommensteuer sind diese Teilzeitbeschäftigten steuerlich wesentlich bessergestellt als Arbeitnehmer, die gleichhohe Bezüge aus nur einem Dienstverhältnis erhalten. Das ist mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung nicht länger vereinbar. Die Bundesregierung war deshalb der Auffassung, daß diese Ungerechtigkeit beseitigt werden muß. Sie war sich ferner darüber im klaren, daß bestimmte Wirtschaftsbereiche auf die Beschäftigung von Aushilfskräften angewiesen sind. Deshalb ist auch nicht beabsichtigt, die Pauschalierung völlig abzuschaffen. Lediglich die gezielte Ausnutzung der materiellen Vorteile infolge mehrerer pauschalierungsfähiger Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander und die dadurch bedingte Kumulation der Vorteile soll künftig verhindert werden. Für den Regelfall dürfte davon ausgegangen werden können, daß Zeitungsausträger nicht die Tageszeitungen verschiedener Verlage gleichzeitig austragen und für diese Teilzeitbeschäftigten die Lohnsteuerpauschalierung nach wie vor zulässig ist. Auswirkungen auf die Presse- oder Informationsfreiheit können sich insofern nicht ergeben. Was die Beseitigung der Versicherungsfreiheit angeht, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3227* Beseitigung der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung vor allem für die Betriebe höhere Kosten mit sich bringt, welche bisher überwiegend versicherungsfrei Beschäftigte einsetzen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diese Maßnahme für erforderlich gehalten. Dabei stand im Vordergrund der Überlegungen, daß der soziale Schutz vieler Teilzeitbeschäftigten trotz der in der Vergangenheit erfolgten Herabsetzung der Versicherungsuntergrenzen unzureichend geblieben ist. In einigen Wirtschaftszweigen sind die Versicherungsuntergrenzen umgangen oder systematisch ausgenutzt worden. Dies alles erfolgte auf Kosten der sozialen Sicherheit der Beschäftigten. Um die aus der Beseitigung der Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen sich für die Arbeitgeber ergebenden Belastungen vertretbar zu gestalten, hat die Bundesregierung jedoch gleichzeitig beschlossen, daß — abweichend von der bisherigen Regelung — allgemein bei Beschäftigungen mit geringem Entgelt der Grundsatz gilt, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte tragen. Mit dieser Regelung wird zugleich ein Beitrag für die Chancengleichheit der arbeitsuchenden Teilzeitkräfte und für die Wettbewerbsgleichheit der Arbeitgeber geleistet. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß es künftig nicht mehr genügend nebenamtliche Zeitungsausträger geben könnte. Soweit in Einzelfällen eine Lohnsteuerpauschalierung nicht mehr in Betracht kommen kann, wird die Bereitschaft der betroffenen Arbeitnehmer, eine zusätzliche Austrägertätigkeit weiterzuführen, nicht stärker als bei anderen Arbeitnehmern, die dem üblichen Lohnsteuerabzug unterliegen, beeinträchtigt werden. Auch bezüglich der von den Arbeitnehmern zu tragenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden sie wie andere Arbeitnehmer auch behandelt. Den Beiträgen stehen auf der anderen Seite bessere Sozialleistungen gegenüber, die auch den Zeitungsausträgern zugute kommen Inwieweit die Zeitungsverlage etwaige Kosten auffangen oder an die Zeitungsleser weitergeben werden, hängt von der jeweiligen Entscheidung des Unternehmens ab und läßt sich allgemein nicht abschätzen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 96): Könnte — wie die Arbeitsgruppe „Alternativen der Wirtschaftspolitik" annimmt — in Fällen, in denen Kapitalabflüsse auf großes Zinsgefälle zum Ausland zurückzuführen sind, eine Bardepotpflicht analog zu § 6 a des Außenwirtschaftsgesetzes eingeführt werden, und wenn ja, zieht die Bundesregierung dies in Betracht? Eine Bardepotpflicht kann nach § 6 a Abs. 1 AWG nur zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse aus fremden Wirtschaftsgebieten vorgeschrieben werden. Da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, kann die Vorschrift auch nicht analog auf Kapitalabflüsse angewendet werden. Eine Bardepotpflicht zur Eindämmung von Kapitalabflüssen bedürfte daher einer gesetzlichen Regelung durch eine entsprechende Ergänzung des AWG. Die Bundesregierung zieht eine solche Ergänzung des AWG nicht in Betracht, zumal Fortschritte im strukturellen Anpassungsprozeß der deutschen Wirtschaft an die veränderte weltwirtschaftliche Lage nicht zu übersehen sind. Die im Vergleich zum Vorjahr in den ersten acht Monaten d. J. eindeutige Verbesserung der Handelsbilanz und die in der jüngsten Zeit wieder günstigere Entwicklung des langfristigen Kapitalverkehrs weisen eindeutig in diese Richtung. Trotz vergleichsweise niedrigerer Zinsen als in den meisten anderen Ländern findet die D-Mark als Anlagewährung wieder Interesse. Per Saldo flossen der Bundesrepublik Deutschland in den Monaten Mai bis Juli 8 1/4 Mrd. DM langfristige Mittel aus dem Ausland zu, womit das Defizit in der Leistungsbilanz praktisch voll durch längerfristige Kapitalimporte abgedeckt wurde. Diese erwünschten Kapitalzuflüsse würden gehemmt, wenn ausländische Anleger in Zukunft befürchten müßten, ihre Mittel wegen einer evtl. Bardepotpflicht zur Abwehr von Kapitalabflüssen nicht mehr abziehen zu können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 97 und 98): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welchen prozentualen Anteil heute die Mikroelektronik an ihrem möglichen Gesamtanwendungsbereich schon hat, und welchen prozentualen Anteil die Mikroelektronik in den Jahren 1985 und 1990 möglicherweise haben wird? Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die zunehmende Einführung der Mikroelektronik auf den Bestand der Arbeitsplätze in den Unternehmens- und Behördenbereichen, in denen sie zur Anwendung kommen wird, und in welchen Unternehmens- und Behördenbereichen werden nach Auffassung der Bundesregierung zuerst und vor allem Arbeitsplatzbestandsfragen entstehen? Zu Frage 97: Die möglichen Anwendungen der Mikroelektronik sind heute nur bedingt überschaubar. Sicher ist, daß sie überall da von zentraler Bedeutung ist, wo Fragen des Messens, Steuerns, Regelns, Automatisierens sowie der Verarbeitung von Informationen im Vordergrund stehen. Quantitative Aussagen über den heute erreichten prozentualen Anteil der Mikroelektronik an ihrem Gesamtanwendungsbereich sind nicht möglich. Marktschätzungen der Industrie, die sowohl bei Mikroprozessoren als auch bei den elektronischen Geräten von einer Verdoppelung des Marktvolumens bis 1985 ausgehen, unterstreichen die Dynamik der Mikroelektronik. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat sich frühzeitig darum bemüht, soweit wie möglich Aufschlüsse über Chan- 3228* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 cen und Risiken dieser für die Entwicklung der Volkswirtschaft so wichtigen neuen Technik zu bekommen. 1978 wurden deshalb an zwei wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute (Projektgemeinschaften) — Ifo/ISI/Infratest; Prognos/ Mackintosh — jeweils gleichlautende Forschungsaufträge vergeben, um Auswirkungen des technischen Fortschritts auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt umfassend zu untersuchen. Inzwischen sind die Ergebnisse der umfangreichen Studien veröffentlicht worden. Entsprechende Unterlagen stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist folgendes: — Die Mikroelektronik in Verbindung mit der Daten- und Nachrichtentechnik ist die wichtigste technologische Entwicklungslinie in den 80er Jahren. — Der technische Wandel wird in den nächsten Jahren voraussichtlich keine bruchartigen Entwicklungen mit „dramatischen" Folgewirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt herbeiführen. — In der industriellen Produktion werden die Automationsmöglichkeiten durch Einsatz der Mikroelektronik überwiegend schon bis 1985 wirksam werden. — Im Bürobereich — analog dürften die Verhältnisse auch bei Behörden liegen — werden die Wirkungen der Datentechnik zwar bereits bis 1985 fühlbar sein, die Breitenwirkung ist aber erst danach zu erwarten. — Es ist für die Bundesrepublik zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Beschäftigung unverzichtbar, die Chancen der Mikroelektronik zur Durchsetzung produkt- und produktionstechnischer Neuerungen zu nutzen. Die Bundesregierung sieht sich durch die Gutachten in ihrer Einschätzung der Situation bestätigt. Sie betrachtet es als ihre Hauptaufgabe, günstige Voraussetzungen für technischen Fortschritt, Innovationen und Investitionen zu schaffen sowie aus strukturellen Anpassungserfordernissen resultierende soziale Spannungen zu mindern. Dabei darf in der fortschreitenden Anwendung der Mikroelektronik nicht nur einseitig eine Gefährdung von Arbeitsplätzen gesehen werden, sondern es müssen auch die in der Mikroelektronik liegenden Chancen für die Produktion von hochwertigen Gütern mit neuen Leistungsmerkmalen, die dadurch bewirkte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit auch die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 99): Treffen Presseberichte zu (z. B. Ruhr-Nachrichten vom 21. September 1981, Westdeutsche-Allgemeine-Zeitung vom 22. September 1981), nach denen die Gründung einer Ruhrstahl-AG beabsichtigt sei, an der sich neben Hoesch und Krupp auch der Bund beteiligen werde, und soll der bundeseigene Salzgitter-Konzern gegebenenfalls in einem solchen Verbund einbezogen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Krupp und Hoesch im Rahmen ihrer Umstrukturierungsanstrengungen auch prüfen, ob sie im Stahlbereich enger zusammenarbeiten sollen. Jedoch ist die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen; Beschlüsse haben die Unternehmen noch nicht gefaßt. Detaillierte Unternehmenspläne mit eingehenden Finanzierungsrechnungen sind aber Voraussetzung für eine Entscheidung der Bundesregierung über eine eventuelle Flankierung. In jüngster Zeit ist in diesem Zusammenhang auch die Frage aufgeworfen worden, ob die Stahlwerke Peine-Salzgitter sich an einer eventuellen Zusammenarbeit beteiligen sollen; diese Frage ist aber nach Kenntnis der Bundesregierung von den Beteiligten bislang nicht näher geprüft oder erörtert worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 100 und 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht einiger Stahlfirmen, die für den 1. Oktober 1981 zur notwendigen Erlösstabilisierung vorgesehene Preiserhöhung beim Stahl erst am 1. November vorzunehmen, und hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, welche Auswirkungen eine solche zeitliche Verschiebung für die Lage einzelner Unternehmen in der Stahlwirtschaft hätte? Werden die Preisabmachungen auf dem Stahlmarkt eingehalten, und wenn nicht, welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Einhaltung dieser Preisabmachungen hinzuwirken? Zu Frage 100: Die Bundesregierung hat die von den deutschen Stahlproduzenten vorgenommene Verschiebung der für den 1. Oktober 1981 vorgesehenen Preisanhebung auf den 1. November 1981 ausdrücklich mißbilligt. Diese Maßnahme steht im Widerspruch zu den mit den übrigen europäischen Produzenten vorher getroffenen Absprachen. Angesichts der für die europäischen Stahlerzeuger dringend notwendigen Erlösstabilisierung — der seit Mitte 1980 zu beobachtende Verfall der Stahlpreise hat auch deutsche Unternehmen in eine existenzbedrohende Situation gebracht — hat der Rat der EG die Bemühungen der europäischen Stahlindustrie, durch stufenweise Preisanhebungen wieder ein auskömmliches Preisniveau zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Die zum 1. Oktober vorgesehenen Preiserhöhungen sollten die Lage der Stahlerzeuger verbessern helfen und nicht zuletzt dazu beitragen, die zunehmenden Subventionen und Forderungen nach Subventionen zurückzudrängen. Die Bundesregierung kann die Auswirkungen der Verschiebung auf die Lage der Unternehmen nicht im einzelnen beurteilen. Hierdurch wird jedoch die für alle Stahlunternehmen dringend erforderliche Erlösverbesserung weiter hinausgezögert. Die Bundesregierung hat für diesen Schritt der deutschen Stahlerzeuger um so weniger Verständnis, als diese gleichzeitig das von ihr beschlossene Hilfsprogramm als unzureichend kritisieren. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3229* Zu Frage 101: Nach allen bisher der Bundesregierung zugegangenen Informationen wird die vereinbarte Preisdiziplin auf dem Stahlmarkt eingehalten. Mitteilungen über einzelne Verstöße gegen die Marktdisziplin geht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach. Sie hat die Kommission der EG, der die Überwachung der Einhaltung der von den Unternehmen selbst veröffentlichten Preislisten nach den Bestimmungen des EGKS-Vertrages obliegt, aufgefordert, die ihr gegebenen rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung der Preisdiziplin strikt anzuwenden. Durch Beschluß des Rates der EG vom 24. Juni sind die Instrumente der Preisüberwachung und Kontrolle verschärft und ausgeweitet worden. Die Beschlüsse zielen darauf ab, daß die bisher schon bestehende Pflicht der Erzeuger, Preislisten zu veröffentlichen und diese nicht diskriminierend anzuwenden, kontrolliert und strikt durchgesetzt werden. Außerdem ist diese Regelung auf den Stahlhandel ausgedehnt worden. Die Kommission kann bei festgestellten Verstößen Bußgelder in ganz erheblichem Umfang verhängen. Sollte sich erweisen, daß ein erneuter Preiseinbruch durch subventionierte Stahllieferungen aus anderen EG-Mitgliedstaaten verursacht wird, wird die Bundesregierung bei der Kommission einen Antrag auf Ermächtigung zur Erhebung von Ausgleichsabgaben auf solche Einfuhren stellen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/841 Fragen 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung bekanntgewordene Wirtschaftsuntersuchungen, nach denen durchschnittliche Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmen 1979/80 gegenüber den Vorjahren außerordentlich angewachsen und dabei z. B. erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte 1979 die durchschnittlichen Bezüge pro Vorstandsmitglied bei zwei Unternehmen auf 1,3 Millionen DM angestiegen sind? Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß die durchschnittlichen Vorstandsbezüge im Unternehmensbereich in den letzten Jahren gestiegen sind, und wie wird diese Entwicklung angesichts der derzeitigen Wirtschaftsschwäche und den daraus abgeleiteten Sparmaßnahmen des Bundes beurteilt? Von Amts wegen werden keine Statistiken über die durchschnittlichen Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmer erhoben. Die Bundesregierung kann deshalb auch nicht zu Zahlen Stellung nehmen, die in der Wirtschaftspresse gelegentlich veröffentlich werden. Bei solchen Angaben handelt es sich um Schätzungen, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Nach dem Aktiengesetz sind ausschließlich Aktiengesellschaften verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands zu machen (§ 160 AktG). Diese Gesamtbezüge können z. B. Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und verschiedene Nebenleistungen enthalten, so daß exakte Rückrechnungen auf den Anteil des Einkommens an den gesamten Vergütungen und auf die Vorstandsvergütungen des einzelnen Vorstandes nicht möglich sind. Ich bitte deswegen um Verständnis, daß die Bundesregierung schon wegen der unsicheren Grundlage nicht zu den von Ihnen genannten Zahlen Stellung nehmen kann. Im übrigen hält die Bundesregierung es auch nicht für richtig, ihrerseits zur Einkommensentwicklung und Einkommenserzielung einzelner Personengruppen wertend Stellung zu nehmen. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Entwicklung der Vorstandsbezüge der letzten Jahre vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Haushalt des französischen Landwirtschaftsministeriums um 15 bis 16 v. H. aufgestockt werden soll, und wie gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache und der Regierungsvorschläge, für den deutschen Landwirtschaftshaushalt die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung sowohl den Weinbauern wie auch den Obst- und Gemüseerzeugern über die Marktordnungsmaßnahmen der EG hinaus nationale Beihilfen gewährt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese nationale Wettbewerbsverzerrung zu unternehmen? Zu Frage 106: Nach mir vorliegenden Informationen sieht der einschließlich eines Nachtragshaushalts vom neuen französischen Parlament noch nicht verabschiedete Haushaltsvoranschlag für den gesamten Landwirtschaftsetat 1981 70,8 Mrd. F vor, was ein Anstieg gegenüber 1980 um rund 17 v. H. bedeuten würde (1980: 60,7 Mrd. F). Über die Hälfte dieser Mittel sollen auf den landwirtschaftlichen Sozialhaushalt entfallen. In dem Gesamtvolumen ist aber auch der EG-Beitrag Frankreichs für den Agrarsektor enthalten, der für das laufende Haushaltsjahr mit ca. 16 Mrd. F veranschlagt wird, was einer Steigerungsrate von fast 33 v. H. gleichkäme. Gerade dieser letztgenannte Posten, auf dessen Entwicklung der französische Finanzminister keinen Einfluß hat, beeinflußt nicht unwesentlich die Steigerungsrate des Agrarhaushalts insgesamt. Hinsichtlich des Haushaltsvoranschlags für 1982 liegen mir noch keine exakten Zahlen vor. Bekannt ist mir lediglich aus Absichtserklärungen der französischen Regierung, daß sie eine Reihe neuer Schwerpunkte zu setzen beabsichtigt, u. a. — Einrichtung von Markt- und Bodenämtern sowie Ausbau der Dienste für das landwirtschaftliche Ausbildungswesen und des Verbraucherschutzes, für die ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf erforderlich werden dürfte — verstärkte Förderung der Betriebsübernahme durch Junglandwirte sowie 3230* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 — Förderung von Investitionen, insbesondere im Bereich der Wasserwirtschaft und der Flurbereinigung. Dadurch werden die Haushaltsansätze gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr möglicherweise erhöht werden müssen. Ob die Aufstockung sich letztlich auf 15 bis 16 v. H. belaufen wird, vermag ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen. Die Zuwachsraten des französischen Agrarhaushalts werden im übrigen in ihrer Bedeutung erst dann voll zu würdigen sein, wenn man die französische Inflationsrate in Betracht zieht, die im vergangenen Jahr bei 14 v. H. lag; in diesem Jahr ist eine deutliche Tendenz nach oben erkennbar. Demgegenüber liegt die Preissteigerung in unserem Lande im internationalen Vergleich am untersten Ende; zur Zeit ist sie sogar noch geringer als in der Schweiz. Trotz der möglicherweise erneuten Aufstockung des französischen Agrarhaushalts für das Jahr 1982 ist die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im innergemeinschaftlichen Wettbewerb nach Auffassung der Bundesregierung nicht gefährdet. Dies unterstreicht auch die Entwicklung der deutschen Agrarausfuhren nach Frankreich, die in den zurückliegenden Jahren prozentual stärker gestiegen sind als die Agrareinfuhren aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 107: Die französische Regierung gewährte im Frühjahr 1981 der Landwirtschaft direkte Beihilfen zum Ausgleich von Einkommensverlusten im Jahre 1980. An dieser Maßnahme haben auch die Weinbauern sowie die Obst- und Gemüseerzeuger partizipiert. Gegen diese Beihilfemaßnahme hat die EG-Kommission mit Datum vom 8. Juli 1981 eine auf Artikel 92 Abs. 2 des EWG-Vertrages gestützte Beihilfenverbotsentscheidung erlassen. Von weiteren, nicht vertragskonformen Beihilfemaßnahmen der französischen Regierung zugunsten der Weinbauern bzw. der Obst- und Gemüseerzeuger hat die Bundesregierung z. Z. keine Kenntnis. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/841 Fragen 108 und 109): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Arbeitsplätze durch den starken Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven in den letzten zehn Jahren verlorengegangen und wieviel zur Zeit gefährdet sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der bedrohliche Rückgang des Selbstversorgungsgrads bei Gemüsenaßkonserven auf Wettbewerbsvorteilen, insbesondere der französischen Konservenindustrie — wie staatliche Intervention von Gemüsekonserven, staatlich unterstützte Verkaufshilfsorganisationen, über den Bereich der EG-Regelungen hinausgehende Kreditverbilligungen, Bahnsondertarife, die durch den staatlichen Agrarfonds FORMA ausgeglichen werden —, beruht, die nicht mit der EG-Marktordnung für Obst und Gemüse im Einklang stehen, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der inländischen Naßkonservenindustrie zu unternehmen? Zu Frage 108: Die Zahl der Beschäftigten in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie in Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten ist von 28 462 im Jahre 1970 auf 23 300 im Jahre 1980 gesunken. Gesonderte Zahlen über die Beschäftigten in der Gemüsenaßkonservenindustrie liegen der Bundesregierung nicht vor. In dem genannten Zeitraum ist die Nettoproduktion in der Obst- und Gemüseverarbeitung gestiegen. Der Rückgang der Zahl der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig ist demnach nicht allein auf den Rückgang der Gemüsenaßkonservenherstellung, sondern vor allem auch auf Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen, die von den Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbskraft durchgeführt wurden. Zahlen über unmittelbar gefährdete Arbeitsplätze in diesem Bereich liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 109: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Rückgang der deutschen Gemüsenaßkonservenherstellung auf mit dem EG-Recht nicht zu vereinbarenden Wettbewerbsvorteilen der französischen Konkurrenz beruht. In der Antwort auf die Anfrage des Kollegen Müller (Schweinfurt) vom 6. August 1981 hat die Bundesregierung bereits ausführlich zu den Gründen für den Produktionsrückgang und den zugunsten der deutschen Konservenhersteller ergriffenen Maßnahmen Stellung genommen. Förderungsmaßnahmen für die französische Gemüsenaßkonservenindustrie, die dem EG-Recht widersprechen würden, wie z. B. eine staatliche Intervention von Konserven, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die übrigen, von Ihnen genannten Maßnahmen halten sich nach meiner Kenntnis im Rahmen des EG-Rechts und entsprechen vergleichbaren Maßnahmen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird auch weiterhin besonders darauf achten, daß der gemeinsame Markt für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse nicht durch unzulässige Maßnahmen einzelner EG-Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/841 Frage 110): Wie beurteilt die Bundesregierung nach einigen Jahren seines Bestehens die Konstruktion, Konzeption und bisherige Praxis des Programms für technische Zusammenarbeit (TCP) bei der FAO? Seit der 74. FAO-Ratstagung im November/Dezember 1978, als der FAO-Generaldirektor einen ersten allgemein gehaltenen Zwischenbericht über das TCP vorlegte, der eine eingehende Beurteilung des Programms nicht zuließ, ist eine umfassendere Beurteilungsgrundlage noch nicht erstellt worden. Das FAO-Sekretariat hat jedoch angekündigt, daß eine volle Auswertung nach 5 Jahren Tätigkeit des 1976 gegründeten TCP durchgeführt und dem im November 1981 tagenden 80. FAO-Rat ein umfassender Bericht vorgelegt werden soll. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Oktober 1981 3231* Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/841 Frage 111): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel Treibstoff schätzungsweise von den rund 15 000 Treckern, die an der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein (Agrar-europe vom 29. Juni 1981) teilnahmen, verbraucht wurde, und in welchem Umfang der Bund diesen Treibstoffverbrauch subventionierte? Der Bundesregierung ist der Gasölverbrauch bei der Bauerndemonstration am 26. Juni 1981 in Schleswig-Holstein nicht bekannt. Eine globale Schätzung ist nicht möglich, da weder Fahrzeiten noch zurückgelegte Entfernungen ermittelt werden können. Bei dem zu Demonstrationszwecken verbrauchten Gasöl handelt es sich um versteuertes Mineralöl. Nach dem Gasölverwendungsgesetz — Landwirtschaft kann hierfür keine Verbilligung gewährt werden, da es nicht bei Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verbraucht wurde. Der antragsberechtigte Landwirt hat in Zweifelsfällen nachzuweisen, daß das bezogene und zu verbilligende Gasöl für begünstigte Zwecke verwendet wurde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Haack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns wohl alle darüber einig, daß in der Wohnungspolitik die lange Zeit der Analysen und Grundsatzdiskussionen zu Ende ist. Sie haben sich zu zwei unterschiedlichen Konzepten verdichtet, die uns heute hier zur Beratung vorliegen. In den vor uns liegenden Monaten der parlamentarischen Beratung wird es darauf ankommen, sachlich und undogmatisch zu den notwendigen Entscheidungen zu kommen. Dabei sollten auf allen Seiten Gesprächsbereitschaft herrschen und der Wille vorhanden sein, tragbare Kompromisse zu finden. Diese Kompromißfähigkeit endet für mich allerdings dort, wo sozial unausgewogene Lösungen angestrebt werden.
    Leider wird die öffentliche Diskussion über die wohnungspolitische Situation in unserem Lande immer noch zu sehr von Schlagworten beherrscht — wenn sich auch mittlerweile die richtige Erkenntnis durchgesetzt hat, daß niemand ein Patentrezept zur Lösung anstehender Probleme hat und es ein solches Patentrezept auch nicht geben kann.
    Die Wohnsituation in der Bundesrepublik Deutschland ist äußerst unterschiedlich. Die meisten unserer Bürger wohnen so gut wie nie zuvor. Die durchschnittliche Wohnfläche, die jeder Person zur Verfügung steht, ist zwischen 1972 und 1978 von 27 auf 32 m2 gestiegen. Über 60 % aller Wohnungen in unserem Land sind — auch durch die verstärkte Modernisierung der letzten Jahre — auf mittlerweile einem modernen Wohnungsstandard. Jeder Person eines Mieterhaushalts stehen im Durchschnitt 1,7 Räume zur Verfügung. Die Wohneigentumsquote steigt von Jahr zu Jahr. Bei großen Familien liegt sie über 60 %. Große Erfolge wurden in den



    Bundesminister Dr. Haack
    letzten Jahren auch bei der Stadtsanierung und der Stadterhaltung erzielt. Das Wohnen in der Innenstadt ist wieder begehrt geworden. Das sind die positiven Entwicklungen in den letzten Jahren, die einfach nicht hinwegdiskutiert werden dürfen.
    Gleichzeitig — und das zeigt eben die differenzierte Situation auf dem Wohnungsmarkt in unserem Land — gibt es einen Mangel an preiswerten Wohnungen in Ballungsgebieten und Großstädten. Vor allem junge Menschen, auch ausländische Mitbürger, drängen zusätzlich auf den Wohnungsmarkt und konkurrieren dort mit kinderreichen Familien, Alten oder alleinerziehenden Elternteilen um preiswerten Wohnungsbestand.
    Zur Überwindung der in einzelnen Regionen unseres Landes aufgetretenen Wohnungsmarktengpässe ist daher eine Stärkung des Wohnungsneubaues erforderlich. Gleichzeitig muß aber der preiswerte Wohnungsbestand wegen der teilweisen Wohnungsknappheit für einkommensschwächere Haushalte gesichtert werden. Das sind die zwei zentralen Aufgaben, vor denen wir in den nächsten Jahren stehen.
    Die Bundesregierung hat mit den Beschlüssen vom Mai und September dieses Jahres ihren Weg einer ausgewogenen Wohnungspolitik klar umrissen und dem Bundestag die notwendigen Gesetzentwürfe zugeleitet. Es ist ein mittlerer Weg der Vernunft und des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen, ein Weg des Ausgleichs zwischen den ökonomischen Notwendigkeiten auf der einen und der sozialen Absicherung der Bürger auf der anderen Seite, der dem besonderen Charakter des Gutes Wohnung gerecht wird.
    Ich will versuchen, kurz nicht nur den Inhalt dieser Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe hier zu schildern, sondern gleichzeitig auf einige andere wichtige wohnungs- und baupolitische Notwendigkeiten der nächsten Jahre hinzuweisen.
    Der soziale Wohnungsbau bleibt eine gesamtstaatliche Aufgabe. Er wird bei der Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Haushalte auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen müssen. Wir müssen allerdings wissen, daß es die Enge der öffentlichen Haushalte verbietet, die Versorgungsprobleme unserer Großstädte und Ballungsgebiete ausschließlich mit Hilfe des sozialen Wohnungsbaues lösen zu wollen, weil der Wohnungsbau, der Neubau derart kapitalintensiv geworden ist, daß es bereits einer großen finanziellen Kraftanstrengung der beteiligten Gebietskörperschaften bedarf, um in den nächsten Jahren das Fördervolumen zu halten.
    Von 1978 bis 1981-- um das an einer Zahl deutlich zu machen, und diese Zahl belegt dann auch die Schwierigkeiten, vor denen wir heute stehen — ist die Zahl der geförderten Wohnungen im sogenannten ersten Förderungsweg um rund 5 % auf 51 000 Wohnungen zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sind aber die bereitgestellten Mittel von Bund und Ländern um fast 35 % erhöht worden. Bezieht man die Förderung auf eine einzelne Wohnung, ist der Mitteleinsatz um etwa 40 % gestiegen, weil wir bei einer öffentlich geförderten Mietwohnung bei einem Subventionsvolumen von fast 150 000 DM angelangt sind.
    Der Bund beteiligt sich und wird es auch weiterhin tun in diesem Jahre 1981 für das Programmjahr 1982 mit rund anderthalb Milliarden DM am sozialen Wohnungsbau der Länder. In dieser Situation verdient die Anstrengung einzelner Bundesländer besondere Anerkennung, die ihren Mitteleinsatz für den sozialen Wohnungsbau auch in diesem Jahr 1981 kräftig gesteigert haben.
    Ich sage dies auch an die Adresse des Landes Nordrhein-Westfalen, weil der zuständige Minister hier auf der Bundesratsbank sitzt.
    Bei den Wohnungsversorgungsproblemen, insbesondere in den Großstädten, muß aber der Bestand an Sozialwohnungen nicht nur bewahrt, sondern noch besser als bisher eingesetzt werden. Das heißt — und ich sagte dies einleitend —, es kann nicht nur um Neubau gehen, wo wir aus finanziellen Gründen in großen Schwierigkeiten sind, sondern wir müssen den Bestand — jedenfalls in den Gebieten großer Wohnungsnachfrage — festhalten und für die Personengruppen mobilisieren, die auf diese Wohnungen besonders angewiesen sind.
    Die Bundesregierung hat deshalb ihren Gesetzentwurf über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungsbau vorgelegt. Sie will damit die Subventionsvorteile auf Haushalte beschränken, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, und damit gleichzeitig neue Mittel erschließen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Dieser Gesetzentwurf orientierte sich also an der vorhin von mir gekennzeichneten allgemeinen Linie der sozialen Ausgewogenheit.
    Ich gehe davon aus, daß auf der Basis des Regierungsvorschlags Mehreinnahmen durch die Erhebung der Fehlsubventionierungsabgabe in Höhe von rund 600 Millionen DM jährlich erzielt werden, die zusätzlich für den Neubau im sozialen Wohnungsbau verwendet werden können. Zusätzlich erwarten wir aus einmaligen Darlehensrückzahlungen von geförderten Eigenheimen Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden DM, die also bei einer Annahme dieses Gesetzentwurfes gerade in dem Zeitpunkt fließen würden, wo wir eine besondere Nachfrage haben und zusätzliche finanzielle Anstrengungen brauchen.
    Der Gesetzentwurf des Bundesrates und der Opposition geht den Weg einer Zinsanhebung für den älteren Sozialwohnungsbestand. Er würde nach meiner Einschätzung dazu führen, daß bei vorzeitiger Rückzahlung der noch ausstehenden Darlehen mehr als 10 zahlenmäßig besonders starke Förderungsjahrgänge aus den Bindungen entlassen werden, während gleichzeitig in den Ballungsräumen der Bedarf an solchen Wohnungen steigt.
    Ich frage mich — Herr Kollege Jahn, Sie werden nachher darauf eingehen und wahrscheinlich auch noch Herr Ministerpräsident Späth, der wie öfter



    Bundesminister Dr. Haack
    bei Veranstaltungen später kommt —, ich frage mich — —

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Was soll das? — Der Bundeskanzler ist auch nicht da! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Der Bundeskanzler redet ja auch nicht in dieser Debatte. Der Herr Späth wollte an und für sich auf meine Ausführungen antworten. Ich habe aber nichts dagegen, daß Sie es ihm sagen; ich spreche ihn dennoch an.
    Ich frage mich also — Herr Kollege Jahn, vielleicht darf ich dann nur Sie ansprechen —, wie Sie diese Politik des völligen Herauslösens von ganzen Jahrgängen gerade preiswerten Wohnungsbestandes

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    vor Ort gegenüber den Zuständigen bei den Wohnungsämtern vertreten wollen, die Ihnen sagen, daß wir gerade hier einen großen Bedarf haben. Hier sehe ich also eine der unterschiedlichen Konzeptionen, über die weiter diskutiert werden muß.
    Ich meine, daß das Problem der Fehlsubventionierung von so großer Bedeutung ist, daß alles darangesetzt werden muß, um zu einer Lösung zu kommen, die für Mieter und für Eigenheimer tragbar und für Bund, Länder und Gemeinden akzeptabel ist. Akzeptabel sind — so meine ich — Lösungsvorschläge, die zu keinem Verlust am sozialen Mietwohnungsbestand in den Brennpunkten der Nachfrage führen und die im übrigen unvertretbare Mietsteigerungen vermeiden.
    Zu einer verantwortungsvollen Bestandspolitik gehört ohne Zweifel auch die Frage, wie der Wohnungsbestand gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften noch besser als bisher eingesetzt werden kann. Die Bundesregierung wird zu entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats, die uns hier vorliegen, während der parlamentarischen Beratungen ihr Konzept vorlegen. Wir wollen zur Zeit noch die Meinung der Betroffenen hören, die uns noch nicht vorliegt.
    Zur Verstärkung des Wohnungsangebots hat die Bundesregierung Vorschläge unterbreitet, die zu einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen führen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft haben wir in der letzten Woche in erster Lesung beraten. Die vorgesehene Anhebung der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes von 3,5 % auf 51)/0 in den ersten acht Jahren wird ohne Zweifel mit dazu beitragen, den Bau von Mietwohnungen und auch von zu vermietenden Eigentumswohnungen zu beleben, vor allem dann, wenn auch noch — was ich hoffe — in der nächsten Zeit die Zinsen sinken.
    Als ebenso wichtig erachte ich die Verbesserungen im Rahmen der Eigentumsförderung. Das von der Bundesregierung neben der Erhöhung der Abschreibungshöchstsätze vorgeschlagene Bau-Kindergeld macht den Bauherrenparagraphen 7 b sozialer und familienfreundlich. Es ist daher nach meiner
    Auffassung grotesk, wenn die Mehrheit des Bundesrats — hier wollte ich jetzt Herrn Ministerpräsidenten Späth besonders ansprechen; ich kann es aber vielleicht noch einmal wiederholen; Herr Kollege Jahn, vielleicht können Sie darauf eingehen —, in der Gegenäußerung zu unseren Vorschlägen zur Reform des §7b ausführt — jetzt zitiere ich wörtlich —:
    Der vorgeschlagene Steuerabzugsbetrag für Kinder widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

    (Zuruf von der SPD: Das ist der alte Vorwurf von Strauß!)

    Hier wird nach meiner Auffassung alles auf den Kopf gestellt. Gerade weil wir Familien mit Kindern und mit geringerem Einkommen, die bauen wollen, helfen wollen, haben wir hier ein neues System in die Eigentumsförderung des Staates eingebaut, die eben sozial gerecht ist. Und das wird dargestellt als ein Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit!
    Ich trete in diesem Zusammenhang aber auch der Kritik an unseren Vorschlägen entgegen, die Eigentumsförderung sei eine Förderung für die Reichen. In den vergangenen Jahren ist es mit Hilfe der direkten und der indirekten Eigentumsförderung gelungen, gerade vielen Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen zu Wohneigentum zu verhelfen.
    Auch die strukturpolitische und die raumordnerische Bedeutung des § 7 b muß hier deutlich unterstrichen werden — auch in einer wohnungspolitischen Debatte. Die guten Wohn- und Wohneigentumsverhältnisse in weiten Regionen unseres Landes haben wesentlich mit dazu beigetragen, daß nicht noch mehr Menschen in die Ballungsgebiete gezogen und dort auf den Arbeits- und Wohnungsmärkten als Nachfrager aufgetreten sind.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Ganz neue Erkenntnisse beim Minister!)

    — Herr Kollege Möller, das ist überhaupt keine neue Erkenntnis, sondern ich halte das hier auch für die weitere Diskussion fest, die wir führen werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Wir freuen uns über diese Erkenntnis! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Im Mai waren Sie noch nicht soweit!)

    Durch die Verbesserung der Abschreibungsvergünstigungen ist mit einem Effekt beim Bauvolumen in einer Größenordnung von gut über 10 Milliarden DM und mit bis zu 50 000 zusätzlichen Wohnungen zu rechnen. Ich darf in dem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß unser Gesetzentwurf weiter geht als der des Bundesrats. Wir beziehen bei der degressiven Abschreibungsverbesserung nicht nur Wohnungen mit ein, sondern alle Bauten — also auch Wirtschaftsgebäude —, weil dieser Gesetzentwurf nicht nur zu einer wohnungspolitischen Verbesserung führen soll, sondern gleichzeitig aus baukonjunkturellen Gesichtspunkten den Sinn hat, zu zusätzlichen Investitionsanreizen zu führen.



    Bundesminister Dr. Haack
    Meine Damen und Herren, die Bausparförderung bleibt eine wichtige Säule der Wohneigentumsbildung. Im Haushaltsstrukturgesetz wird der Bausparförderung deshalb gegenüber der allgemeinen Sparförderung Vorrang eingeräumt. Gleichzeitig sollen Bausparmittel prämienunschädlich auch zur Modernisierung von Mietwohnungen eingesetzt werden können. Eine in Vorbereitung befindliche Mustervereinbarung wird diese Mietermodernisierungen auch rechtlich absichern. Von beiden Maßnahmen erhoffe ich mir eine Belebung des Bauspargeschäfts.
    Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzespaket ferner vor, daß im sozialen Mietrecht unangemessene Erschwernisse bei der Festlegung und Anpassung der Mieten ausgeräumt werden. Für den Wohnungsneubau soll die Vereinbarung von Staffelmieten zugelassen werden, auch unter dem Gesichtspunkt von Investitionsanreizen. Herr Kollege de With wird nachher hier noch im einzelnen dazu sprechen.
    Beim Mieterhöhungsverfahren geht es einerseits um verfahrenstechnische Vereinfachungen und andererseits um die zeitnahe Aufstellung und Fortschreibung von Mietspiegeln. Das Instrument Mietspiegel, das sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt hat, wird für Mieter und Vermieter eine Erleichterung bringen. Dabei soll nicht der einen oder anderen Seite ein Vorteil verschafft werden, sondern es geht darum, daß Mieter und Vermieter bei ihrer Interessenwahrung gleiche Chancen erhalten.
    Der Bundesrat und die Opposition schlagen in diesem Zusammenhang vor, daß Mietspiegel nur noch mit Hilfe jener Mietverträge aufgestellt werden sollten, die in den letzten vier Jahren neu abgeschlossen bzw. verändert worden sind. Dies würde zu einer ganz erheblichen Steigerung des Vergleichsmietenniveaus führen und auch zu einer inhaltlichen Veränderung des Vergleichsmietensystems. Wer eine marktorientierte Mietanpassung ermöglichen will, kann die Mietenentwicklung nicht in der Weise beeinflussen wollen, daß Bestandsmieten nicht mehr zum Markt gezählt werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Im übrigen warne ich, meine Damen und Herren, auch vor der undifferenzierten Diskussion über die angeblich zu geringe Miethöhe in unserem Land. Es ist richtig, daß der durchschnittliche Satz der Mietbelastung relativ günstig und gering ist; er liegt etwa bei 15%. Aber Sie können heute nicht der jungen Familie, die nach einer Mietwohnung auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete sucht und 30 % dafür zahlen muß, sagen: Eigentlich wäre es sinnvoll, 25 % Miete zu zahlen und nicht nur 15 %. Das heißt: Auch das Problem der Miethöhe zeigt, daß wir es mit sehr differenzierten Problemen zu tun haben.
    Im übrigen muß stärker noch in die Diskussion über die Mieten — vielleicht auch hier heute im Bundestag — eingeführt und berücksichtigt werden, daß wir bei der enorm hohen Heizkostenbelastung, die in der Zukunft auch noch steigen wird, nicht immer nur von der Kaltmiete sprechen können, sondern daß es um die Gesamtwohnkostenbelastung eines Mieters geht.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Herr de With wird nachher, wie ich schon gesagt habe, noch im einzelnen auf diese Gesetzentwürfe zu sprechen kommen. Ich muß nur hier als Wohnungsbauminister vor der undifferenzierten These, die es immer noch in unserer wohnungspolitischen Diskussion gibt, von der angeblichen „Investitionsbremse Mietrecht" warnen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wenn man die Dinge objektiv und nüchtern sieht, sind es in Wirklichkeit die hohen Baukosten, die hohen Bodenkosten, die hohen Finanzierungskosten, die Investoren im wesentlichen davon abhalten, im Mietwohnungsneubau zu investieren, und nicht das Mietrecht.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Herr Lambsdorff sagt das Gegenteil!)

    In vergleichbaren Ländern wie der Schweiz ist der Mietwohnungsneubau daher trotz liberalen Mietrechts gleichfalls rückläufig. Es geht also darum, meine Damen und Herren, daß wir wirklich bestehende Investitionshemmnisse abbauen.
    Ein entscheidendes Investitionshemmnis ist zur Zeit die Zinshöhe. Wir hoffen, daß die Entwicklung der nächsten Zeit dahin geht, daß die Zinsen sinken. Ein zweites Investitionshemmnis waren vielleicht die nicht allzu günstigen Abschreibungsmöglichkeiten, die wir jetzt hier verbessert haben. Aber es geht um diese ökonomischen Rahmendaten, und es geht nicht um rechtliche Fragen, die hier überbewertet werden, wobei wir nicht abstreiten, daß diese Dinge auch eine gewisse Rolle spielen. Darum haben wir sie j a auch dort, wo es vertretbare Änderungen geben sollte, mit in unser Paket eingefügt.
    Ich weise aber auch in diesem Zusammenhang darauf hin — das werden Sie auch immer wieder feststellen können, wenn Sie sich unsere Entwürfe ansehen —: Wir verfolgen nach wie vor die Linie eines Interessenausgleichs, und zwar eines sozial gerechten Interessenausgleichs zwischen den Interessen der Vermieter und der Mieter. Deshalb sehen wir in diesem Gesetzpaket auch Verbesserungen für die Mieter vor, etwa im Bereich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder bei übertriebener Modernisierung, dort, wo die Entwicklung der letzten Zeit gezeigt hat, daß wir zusätzliche Schutzfunktionen einbauen müssen. Insofern ist auch unser Mietrecht nicht etwas Statisches, sondern es muß sich jeweils nach den Gegebenheiten fortentwickeln.
    Ich komme zu einem nächsten Punkt, zu unserem vierten Gesetzentwurf, den wir als Bundesregierung vorgelegt haben, zur Änderung des Bundesbaugesetzes. Es ist unbestritten, daß die Bodenproblematik für die Wohnungspolitik von ganz erheblichem Gewicht ist und in den vergangenen Jahren noch deutlich zugenommen hat. Bodenknappheit und damit zusammenhängende Bodenpreissteigerungen belasten den Neubaumarkt. Die Preise für baureifes Land sind zwischen 1970 und 1980 allgemein um



    Bundesminister Dr. Haack
    zirka 170 % gestiegen. Damit erreicht mittlerweile der Anteil der Grundstückskosten an den Gesamtkosten eines Einfamilienhauses gerade in den städtischen Gebieten mindestens 30 %. Umfassende oder jedenfalls vernünftige bodenrechtliche Lösungsvorschläge haben wir im Bundestag schon in der vorletzten Wahlperiode entwickelt. Sie sind damals leider am Widerspruch des Bundesrates gescheitert.
    Wir haben uns deshalb entschlossen, erneut einen Einstieg zu finden und eine schrittweise Verbesserung unseres bodenpolitischen Instrumentariums vorzuschlagen. Zur Erhöhung des Angebotes an verfügbarem und dann auch preiswertem Bauland sollen nach unseren Vorstellungen die Instrumente der Umlegung und Entwicklungsmaßnahme ins allgemeine Baurecht eingeführt werden. Dahinter steht der Gedanke, daß wir durch Änderung der entsprechenden Verfahren erreichen wollen, daß in einem neuen Baugebiet nach Neuordnung der Grundstücke Grundstücke entstehen, die auch zu vernünftigen, tragbaren Preisen weiter veräußert werden können und nicht zu übersetzten Spekulationspreisen.
    Außerdem sehen wir in diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes vor, daß auch der Bestand stärker mobilisiert wird, etwa dort, wo wir Baulücken haben — sie müssen bebaut werden —, dort, wo wir leerstehende Gebäude und leerstehende Wohnungen haben — sie müssen mobilisiert werden, sie müssen der Wohnnutzung zugeführt werden —.
    Mit Erstaunen, aber nicht mit Überraschung, habe ich gestern gehört, daß sich die kommunalen Spitzenverbände kritisch diesem Gesetzentwurf gegenüber geäußert haben.

    (Dr. Müller [CDU/CSU]: Die lehnen ihn völlig ab!)

    — Meinetwegen auch ablehnend. Auch hier zeigt sich mittlerweile die politische Gewichtsverlagerung.

    (Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ja, sicher. Hier zeigt sich die politische Gewichtsverlagerung in kommunalen Spitzengremien. Noch vor einigen Jahren wäre es nicht denkbar gewesen, daß die kommunalen Spitzenverbände, vor allem der Deutsche Städtetag, von vornherein einen solchen Gesetzentwurf abgelehnt hätten.

    (Niegel [CDU/CSU]: Das ist billig, Herr Minister!)

    Ich bin allerdings der Meinung, daß unsere Kommunen mit dieser Ablehnung in sehr große Glaubwürdigkeitsprobleme kommen werden, wenn es vor Ort um die Lösung der Probleme geht.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Haben Sie die Wahrheit für sich gepachtet?)

    Herr Kollege Schneider, mit großem Vergnügen aber lese ich in der heutigen Ausgabe des „Bayernkuriers", den man als bayerischer Staatsangehöriger immer lesen muß, um auf der Höhe des Zeitgeschehens zu sein, daß — —

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    — Man sieht also, bei Ihnen kann man Beifall nur mit primitiven, nicht mit vernünftigen und sachlichen Äußerungen bekommen.
    Ich las also, daß bei der letzten Fachtagung mittlerweile auch Landtagsabgeordnete der CSU erkannt haben, daß das Bodenproblem mit eines der drängendsten Probleme in der Wohnungspolitik ist.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Das ist aber schön, daß Sie die Primitivität selber zugeben!)

    — Ja sicher, ich wollte einmal einen Beifall von Ihnen bekommen, den kann ich nur auf die Weise bekommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum wollen Sie einen Beifall? — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Von Ihren Leuten kriegen Sie j a keinen mehr!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline

Es ist doch kein Geheimnis, daß es keine vom Staat stärker privilegierte Anlage gibt als unbebaute Grundstücke, die man halt liegenläßt. Sie werden im zur Zeit geltenden Einheitswertverfahren — und Sie wissen: dies ist Bundesrecht — deutlich günstiger bewertet; sie werden sehr viel günstiger bewertet als jedwede andere Vermögensform ... Wenn diese Grundstücke nach einigen Jahren verkauft werden, ist der entsprechende Gewinn nicht steuerpflichtig.
Diese seine Meinung hat Herr Gaddum in einem in der letzten Woche in der „Zeit" veröffentlichten Diskussionsforum wiederholt. Er hat dazu aufgerufen, eine Änderung der steuerlichen Vorschriften vorzulegen.
Ich sage das nur, weil ich das als eine Versachlichung der bodenpolitischen Debatte ansehe und dankbar wäre, wenn erkannt würde, daß wir nicht von Wohnungsproblemen in der Bundesrepublik Deutschland oder von der Notwendigkeit sprechen können, die Eigentumsförderung in unserem Staat zu verbessern, wenn wir gleichzeitig die Bodenproblematik völlig ausklammern. Das ist unmöglich, das ist unglaubwürdig, und es ist auch unsozial.

(Beifall bei der SPD — Niegel [CDU/CSU]: Die Juso-Beschlüsse von Lahnstein sind auch eine „Versachlichung"!)

Ich komme zu einigen abschließenden Bemerkungen. Ich habe kurz zu diesen vier Gesetzentwürfen Stellung genommen, die wir von seiten der Bundesregierung vorgelegt haben. Wir behaupten nicht, daß wir die anstehenden Probleme ausschließlich durch Gesetzgebung oder die hier vorliegenden Gesetzentwürfe lösen können. Es gibt eine ganze Reihe von



Bundesminister Dr. Haack
notwendigen Aufgaben, denen wir uns in der Zukunft neben der Gesetzgebung stellen müssen. Ich nenne nur einige Stichworte: kosten- und flächensparendes Bauen, mehr Selbsthilfemöglichkeiten, um hiermit auch Einfluß auf die Preise ausüben zu können — es gibt durchaus eine Alternative zum traditionellen Geschoßwohnungsbau oder auch zum traditionellen Eigenheimbau in freistehender Bauweise —, geringere Standards, sparsamerer Flächenverbrauch, Ausschöpfung der Selbsthilfe, spätere Ausbaumöglichkeiten. Das sind die entsprechenden Stichworte, um die es hier geht. Ich bin sehr dankbar dafür, daß in den letzten Wochen der Bund Deutscher Architekten oder auch andere nicht unwichtige Gremien diese Anregungen aufgegriffen haben. Ich glaube, wir müssen hier nachdenken. Es darf nicht immer noch die Auffassung bestehen, nur durch Gesetze oder nur durch bisherige Maßnahmen könnten wir die anstehenden und auch die neuen Herausforderungen bewältigen, sondern wir müssen im Mitteleinsatz flexibler werden, wir müssen neue Anregungen von den Fachleuten bekommen. Architektenwettbewerbe, die wir in den letzten Monaten durchgeführt haben, machen deutlich, daß hier große Einsparpotentiale vorhanden sind. Wir wissen, daß viele junge Menschen etwa solche, die Eigentum erwerben wollen, bereit und auch in der Lage sind, selbst Hand anzulegen, beim Innenausbau mit tätig zu sein. Hier können wir zu Kostenreduzierungen im Eigenheimbau in der Größenordnung von bis zu 50 000 DM kommen. Das ist oft genau die Grenze, die für den geringer Verdienenden das unübersteigbare Hindernis ist. Ich rufe deshalb alle Beteiligten — und das sind wir Politiker nur am Rande — auf, sich weitere Gedanken zu machen.

(Niegel [CDU/CSU]: Und das Problem der Schwarzarbeit? — Dr.-Ing. Kansy [CDU/ CSU]: Warum erhöhen Sie dann die Steuer für Architekten? Das schlägt auch auf die Preise durch!)

— Auf den Zwischenruf, warum wir die Steuer für Architekten erhöhen, sage ich Ihnen folgendes. Die Architekten sind im Moment glücklicherweise dabei, hier Anregungen zu geben, die ich sehr begrüße.

(Erneuter Zuruf des Abg. Niegel [CDU/ CSU])

— Da Sie von den Architektenhonoraren sprechen, sage ich Ihnen folgendes. Ich habe vor kurzem den Vorschlag gemacht, darüber nachzudenken, ob sich die Höhe der Architektenhonorare statt nach der Höhe der Baukosten nicht nach der Geringfügigkeit der Baukosten richten sollte, um Anregungen zum Nachdenken zu geben, zum flexiblen Einsatz vorhandener technischer Möglichkeiten, die wir heute haben. Ich begrüße es jedenfalls dankbar, daß wir uns hier in völliger Übereinstimmung mit den Spitzenverbänden unserer Architekten befinden.
Noch eine abschließende Bemerkung, meine Damen und Herren. Wir müssen, auch wenn es bei den vorgelegten Gesetzentwürfen nicht unmittelbar eine Rolle spielt, in unserem Lande für die nächsten Jahre wissen, daß, wenn wir von Wohnungsbau sprechen, die Energieeinsparung sowohl im Neubaubereich als auch im Altbaubereich einen ganz wichtigen Stellenwert bekommen wird. So ist es auch zu erklären, daß wir erst in der letzten Woche — ich sage das hier noch zur Information; Sie konnten es schon lesen — im Bundeskabinett eine Verordnung verabschiedet haben, die jetzt dem Bundesrat zugeleitet wird, nämlich die Wärmeschutzverordnung, mit der wir durch neue technische Standards erreichen wollen, daß wir zu einer Energieeinsparung in der Größenordnung von etwa 25% kommen. Gleichzeitig haben wir eine Novelle zur Heizungsanlagenverordnung vorgelegt, die den Energieverbrauch durch Verbesserung der Heizungsanlagen wesentlich reduzieren soll. Sie haben bereits gehört, daß wir im Rahmen unserer Haushaltsbeschlüsse festgelegt haben, das Heizenergiesparprogramm über das Jahr 1982 hinaus zu verlängern.
Ich komme auf meine Eingangsbemerkung zurück, daß es für die Lösung der anstehenden Probleme selbstverständlich keine Patentrezepte geben könne. Auch die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind kein Patentrezept,

(Niegel [CDU/CSU]: Das merkt man schon lange!)

mit dem wir unsere Wohnungs- und Städtebauprobleme von heute auf morgen lösen könnten. — Ihre Selbstgerechtigkeit kann ich immer nur bewundern. Aber das gehört offensichtlich zu Ihrem Selbstverständnis.

(Wehner [SPD]: Diese Selbstgerechtigkeit ist konkurrenzlos!)

Es gehört wohl zu Ihrem Selbstverständnis, daß Sie sich hier hinsetzen und lachen, wenn Vorschläge entwickelt werden, so, als ob Sie alle Vorschläge in der Tasche hätten, als ob es dort, wo Sie in Ländern, in Kommunen regieren, überhaupt keine Probleme mehr gäbe.

(Beifall bei der SPD)

Aber eigentlich brauchte man sich nicht mehr darüber zu wundern, wenn man zwölf Jahre diesem Hause angehört, in welcher Art und Weise Sie sich in einer solchen Debatte — ich meine nicht alle in Ihrem Kreis; Sie haben durchaus vernünftige Leute — benehmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Recht herzlichen Dank!)

Ich sage, daß es keine Patentrezepte geben kann. Aber das, was wir als Bundesregierung hier darlegen, ist ein in sich geschlossenes, auch realistisches

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Aber falsches!)

Konzept. Wenn die Vernunft bei den Beratungen auch im Bundesrat vorhanden ist und die entsprechende notwendige Fähigkeit, auf Grund unserer Verfassungslage zu Kompromissen zu kommen, dann, glaube ich, werden wir ein Stück vorankommen. Es kommt dann auch nicht darauf an, wer sich eine Feder an den Hut steckt, ob er oder ein anderer diesen Vorschlag zuerst gemacht hat,

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Wer war der erste?)




Bundesminister Dr. Haack
sondern es kommt darauf an, ob wir gemeinsam zu Lösungen finden, die die Wohnungs- und Lebenssituation unserer Menschen vor allem in den Städten und in den Ballungsgebieten verbessern. — Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wird weiter das Wort zur Einbringung oder zur Begründung gewünscht? — Zur Einbringung oder Begründung? — Herr Dr. Jahn (Münster).