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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Vizepräsidenten Windelen 2585 A Erweiterung der Tagesordnung . . 2585A, 2664 A Begrüßung einer Delegation des japanischen Unterhauses 2585 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pieroth, Frau Fischer, Herkenrath, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pinger, Dr. Pohlmeier, Repnik, Schmöle, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung der personellen Hilfe im Konzept der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 9/423 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 2585 B Dr. Osswald SPD 2588 B Frau Schuchardt FDP 2589 D Repnik CDU/CSU 2591 C Collet SPD 2593 B Offergeld, Bundesminister BMZ 2594 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Dregger, Kiep, Dr. Dollinger, Dr. Waigel, Dr. Probst, Dr. Stavenhagen, Gerstein, Dr. Jahn (Münster), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kraus, Lenzer, Kolb, Dr. Bugl, Dr. Schneider, Spranger, Dr.- Ing. Kansy, Magin, Müller (Wadern), Dr. Laufs, Prangenberg, Niegel, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Keller, Dr. Friedmann, Pfeifer, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Umstrukturierung des „Programms zur Förderung heizenergiesparender Maßnahmen" — Drucksache 9/319 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2596 B Meininghaus SPD 2600 A Rösch FDP 2601 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 2603 D Lennartz SPD 2606 C Beckmann FDP 2607 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Schulze (Berlin), Lintner, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Dr. Marx und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Wahlen in der DDR — Drucksache 9/452 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 Wahlen zur Volkskammer der DDR — Drucksache 9/610 — Schulze (Berlin) CDU/CSU 2609 B Büchler (Hof) SPD 2610 D Dr. Wendig FDP 2613A Beratung des Antrags der Abgeordneten Maaß, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Hellwig, Schröder (Lüneburg), Frau Berger (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Datenverarbeitung, Informationstechniken — Drucksache 9/543 —Maaß CDU/CSU 2614 D Börnsen SPD 2616 D Timm FDP 2619 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 9/410 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/604 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 9/603 — Frau Geiger CDU/CSU 2646 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 2649 A Frau von Braun-Stützer FDP 2652 B Rühe CDU/CSU 2654 B Purps SPD 2657 B Neuhausen FDP 2659 B Engholm, Bundesminister BMBW 2660 C, 2663 A Daweke CDU/CSU 2662 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz — Drucksache 9/576 — Gnädinger SPD 2665 A Bergerowski FDP 2665 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 2666 B Namentliche Abstimmung . . . . 2667A, 2671C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/22 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/450 — Lambinus SPD 2667 B Dr. Götz CDU/CSU 2668 B Engelhard FDP 2673 B Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 2675A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges — Erstes Strafvollzugs-Fortentwicklungsgesetz —— Drucksache 9/566 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . . 2676 D Dr. Olderog CDU/CSU 2677 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 2680 A Bergerowski FDP 2682 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs — Drucksache 9/562 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 2683 C Stiegler SPD 2684 D Engelhard FDP 2686 B Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 2687 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG — Drucksache 9/428 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/588 — 2688 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/133 — Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 III Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/593 — 2689 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beitreibungsgesetzes-EG — Drucksache 9/204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/594 — 2689 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins — Drucksache 9/313 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 9/585 — 2689 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes — Drucksache 9/572 — 2689 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern — Drucksache 9/573 — 2689 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 — 2689 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung — Drucksache 9/564 — 2690 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Kittelmann, Dr. Abelein, Dr. Waigel, Dr. Wörner, Dr. Hüsch, Dr. von Geldern, Echternach, Amrehn, Höffkes und der Fraktion der CDU/CSU 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksache 9/581 — Kittelmann CDU/CSU 2690 B Grunenberg SPD 2692 A Funke FDP 2692 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ursprungskennzeichnung bei bestimmten Textil- und Bekleidungswaren — Drucksachen 9/276, 9/599 — Dr. Schwörer CDU/CSU 2694 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung eines wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für bestimmte Bekleidungs- und Spinnstoffwaren, die nach Be- oder Verarbeitung in Drittländern wiedereingeführt werden — Drucksachen 9/392, 9/600 — 2695 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2967/76 zur Festlegung gemeinsamer Normen für den Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, Hühnern und Hähnchen — Drucksachen 9/323 Nr. 8, 9/591— . . . 2695 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über Einzelheiten der Überwachung und der Kontrolle der durch die Ableitungen aus der Titandioxid-Produktion betroffenen Umweltmedien — Drucksachen 9/331, 9/595 — 2695 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Eisenbahnpolitik der Gemeinschaft: Rückblick und Ausblick auf die 80er Jahre — Drucksachen 9/127 Nr. 20, 9/605 — . . . 2695 C Beratung der Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/583 — 2695 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Höfe in Breddewarden bei Wilhelmshaven; Veräußerung an die Stadt Wilhelmshaven — Drucksachen 9/386, 9/590 — 2696 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Grundstücke in Pullach Nrn. 446/5 und 140/5 der Gemarkung Pullach; Veräußerung an die Gemeinde Pullach — Drucksachen 9/357, 9/592 — 2696 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Achtundsiebzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 9/303, 9/586 — 2696 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 15/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1981) — Drucksachen 9/574, 9/611— 2696 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Europäische Flugsicherung — Drucksachen 9/40, 9/606 — 2696 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Drucksachen 9/165, 9/616 — 2696 D Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Verfolgung der Angehörigen der Baha'i-Religionsgemeinschaft in Iran — Drucksachen 8/4504, 9/614 — 2697 A Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Auswärtigen Amtes über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 8/4513, 9/615 — 2697 A Fragestunde — Drucksache 9/589 vom 19. Juni 1981 — Gebrauch des Worts „Entspannung" durch Bundeskanzler Schmidt MdlAnfr 10 19.06.81 Drs 09/589 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Huonker BK . . 2621 A, C, D, 2622A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 2621B, C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2621D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 2622 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2622 A Vergabe der Staustufe und des Oberwassers Serrig im Rahmen des Saarausbaus im Haushaltsjahr 1981 MdlAnfr 50 19.06.81 Drs 09/589 Müller (Wadern) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . 2622 C, D, 2623A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . . 2622 D Kosten-Nutzen-Analyse für den RheinMain- Donau- Kanal sowie Umweltverträglichkeitsprüfung für die Teilstrecken Nürnberg-Kelheim und Regensburg-Passau MdlAnfr 51, 52 19.06.81 Drs 09/589 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 2623 A, B, C, D, 2624A, B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . .2623 A, B, D ZusFr Fellner CDU/CSU 2623C, 2624A ZusFr Merker FDP 2624 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 V Trassenführung eines in das europäische Verkehrsnetz integrierten Schnellbahnsystems der Bundesbahn MdlAnfr 54 19.06.81 Drs 09/589 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 2624 B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 2624 C Fertigstellung des Autobahnabschnitts Herleshausen—Eisenach auf DDR-Gebiet MdlAnfr 55 19.06.81 Drs 09/589 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 2624D, 2625A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 2624D, 2625A Vorlage eines neuen Lärmschutzgesetzes MdlAnfr 56 19.06.81 Drs 09/589 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 2625 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 2625 B,C ZusFr Merker FDP 2625 C ZusFr Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 2625 D Schiffahrtsabgaben für den Transport von Importkohle von Emden zum Ruhrgebiet MdlAnfr 57, 58 19.06.81 Drs 09/589 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 2625 D, 2626A,B,C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 2626A, B Mangelnde Unterrichtung des Bundestages über die für 1982 geplanten Gebührenerhöhungen durch den Bundespostminister MdlAnfr 60, 61 19.06.81 Drs 09/589 Pfeffermann CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP . . 2626C, 2627 A, B, D, 2628A, B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 2626 D, 2627 A, B, C ZusFr Börnsen SPD 2627 D ZusFr Linsmeier CDU/CSU 2628 B Vergleich der Preiserhöhungen im Bereich der Bundespost seit 1971 mit denen anderer Wirtschaftszweige MdlAnfr 62 19.06.81 Drs 09/589 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP 2628C, D ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . . 2628 C ZusFr Paterna SPD 2628 D Gebührenentwicklung der letzten Jahre im Fernmeldewesen MdlAnfr 63 19.06.81 Drs 09/589 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP . . . . 2629 A, C, D, 2630 B ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . . 2629 C ZusFr Paterna SPD 2629 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 2630 A Gebühren der Bundespost im internationalen Vergleich MdlAnfr 64 19.06.81 Drs 09/589 Maaß CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP 2630 B Erhöhung der Ablieferungsbeträge der Bundespost bis 1985 MdlAnfr 65 19.06.81 Drs 09/589 Maaß CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP 2630 C Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 78 19.06.81 Drs 09/589 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2631 A, B, C ZusFr Conradi SPD 2631 B, C Aktivitäten neonazistischer Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 79 19.06.81 Drs 09/589 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 2631C, 2632 A, B, C, D, 2633 A ZusFr Conradi SPD 2631D, 2632 A ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU .2632B ZusFr Gansel SPD 2632 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2632 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2632 D ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 2633 A Parlamentsvorlage zum Thema Informationsfreiheit und Aktenöffentlichkeit MdlAnfr 84 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 2633B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2633 C Einsparung von Rohstoffen MdlAnfr 85, 86 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 2633D, 2634 A, B ZusFr Dr. Kübler SPD 2634A,B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 Verhinderung des Baus von vier Kernkraftwerken in Cattenom MdlAnfr 88 19.06.81 Drs 09/589 Schreiner SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2634D, 2635B, C ZusFr Schreiner SPD 2635A,B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 2635 C Betreuung des Baus der von Chile in Auftrag gegebenen U-Boote in Kiel durch chilenische Militärs MdlAnfr 89, 90 19.06.81 Drs 09/589 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2635 C, D, 2636A,B,C,D ZusFr Gansel SPD 2635D, 2636 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2636 D ZusFr Leuschner SPD 2636 D Gefährdung der Kraft-Wärme-Kopplung durch den verstärkten Bau großer Kohle- und Kernkraftwerke MdlAnfr 91 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2637A, B ZusFr Dr. Jens SPD 2637 B Frau Dr. Wilms CDU/CSU (zur GO) . . . 2637 C Aktuelle Stunde betr. Erhöhung der Post- gebühren Pfeffermann CDU/CSU 2637 D Wuttke SPD 2638 D Merker FDP 2639 B Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 2640 A Paterna SPD 2640 D Gscheidle, Bundesminister BMP 2642 A Linsmeier CDU/CSU 2643 D Bernrath SPD 2644 C Dr. Riemer FDP 2645 C Neuhaus CDU/CSU 2645 D Nächste Sitzung 2697 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2699*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1981 2585 46. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens 25. 6. Dr. Arnold 26. 6. Dr. Corterier ** 26. 6. Dr. von Dohnanyi 25. 6. Eickmeyer * 26. 6. Francke (Hamburg) 26. 6. Klein (Dieburg) 26. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 6. Korber 26. 6. Dr. Kreile 26. 6. Lampersbach 26. 6. Frau Dr. Lepsius 26. 6. Milz 26. 6. Dr. Müller * 26. 6. Frau Noth 26. 6. Petersen 26. 6. Pieroth 26. 6. Frau Schlei 26. 6. Schmitt (Wiesbaden) 26. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 26. 6. Stockleben 26. 6. Dr. Unland * 25. 6. Dr. Vohrer * 25. 6. Wehner 26. 6. Wurbs 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen wir uns jetzt binnen nur 20 Monaten zum vierten Mal hier im Plenum. Das Neunzehnte Strafrechtsänderungsgesetz gehört zu den Entwürfen, die die Hürde des Bundesrates infolge Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr überwinden konnten. Vielleicht ist angesichts des langen Zeitablaufs und bei dem Gezerre um einzelne Formulierungen gerade auch in der Öffentlichkeit untergegangen, was eigentlich der Ansatz unserer Bemühungen um dieses Gesetz war.

    (Vorsitz: Vizepräsident Leber)

    Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977, in der einerseits die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes als mit unserer Verfassung in Einklang stehend erklärt wurde, andererseits aber das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, es nicht — wie bisher — allein der Gnadeninstanz zu überlassen, in dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Hoffnung bestehen zu lassen, daß auch er, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, eines Tages wieder in Freiheit kommen kann.

    (Gnädinger [SPD]: Das hat Herr Dr. Götz vergessen!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Leitsatz gesagt: Das Rechtsstaatsprinzip gebietet es, daß der Gesetzgeber hier über die Voraussetzungen bedingter Entlassung und das Verfahren eine Regelung trifft. Das war unser Thema, das war unser Bemühen: dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nachzukommem. Bemüht haben wir uns gemeinsam, einig geworden in den zentralen Fragen sind wir leider nicht.
    Da ist zunächst einmal das Thema der Mindestverbüßungsdauer: 15 Jahre im Regierungsentwurf, die Opposition fordert, wie wir heute wieder gehört haben, 20 Jahre. Nun kann man sich ja durchaus darüber streiten, was jetzt die optimale Zahl ist. Nur, durch Daten in unserem Strafgesetzbuch und durch die bisherige Begnadigungspraxis ist ein gewisser Zeitraum vorgegeben. Mir stellt sich dies wie folgt dar: Es kann j a wohl das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe — im geltenden Recht 15 Jahre — nicht unterschritten werden; und es kann ja wohl nicht jene Jahreszahl überschritten werden, nach der nach heutiger Praxis die Begnadigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter durchschnittlich erfolgt. Ich glaube, das gibt zumindest einen Rahmen, und dann, Herr Kollege Dr. Götz, sind 20 Jahre natürlich völlig übersetzt. Darüber kann man also wirklich nur sehr schwer diskutieren; diese Zahl erscheint mir beinahe absurd. Ich möchte sogar so weit gehen, zu sagen: Das ist ja fast der Versuch, das Begehren des Bundesverfassungsgerichts — möglicherweise sogar legal — zu unterlaufen.
    Denn wie sieht es draußen aus? Wir wissen — das ist nicht die neueste Zahl; das liegt jetzt zwei Jahre zurück —: Nach durchschnittlich 17,8 Jahren — in vielen Fällen also offensichtlich schon früher —, so haben die Länderjustizminister mitgeteilt, erfolgt bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten die Begnadigung. Da frage ich Sie jetzt, meine Damen und Herren: Was ist eigentlich von einem Vorschlag zu halten, der das Verhältnis von Recht und Gnade zeitlich so total auf den Kopf stellt?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Denn es ist doch ein ganz merkwürdiges Verfahren, wenn die Gerichte, die wir jetzt in den Stand setzen, in die Prüfung einzutreten, an die Dinge herangehen und immer zu spät kommen, weil j a die Gnadeninstanz längst gehandelt hat, wenn die Gerichte — nach Ihren Vorstellungen — erst beginnen könnten, in die Prüfung einzutreten. Das kann nicht richtig sein. Wir alle kennen das Wort, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Nur glaube ich, nach dem deutschen Sprachgebrauch haben Sie dies gründlich mißverstanden, wenn Sie dem allein eine so zeitliche Deutung geben. Ich weiß, daß man sich deswegen bis in Ihre Reihen hinein in dieser Sache gar nicht einig ist und kein gutes Gefühl hat, jetzt so mit Verve für diese 20 Jahre eintreten zu müssen,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Unser Gefühl ist viel besser als Ihres!)

    weil man dieses so hohe Roß einmal bestiegen hat und nicht mehr glaubt, mit Anstand, Herr Kollege Erhard, davon herunterzukommen.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Ich kann auf andere Fragen im Zusammenhang hier nur ganz kurz zu sprechen kommen. Herr Kollege Dr. Götz, natürlich müssen wir den Vorwurf wohlbegründet zurückweisen, als würde hier quasi



    Engelhard
    die lebenslange Freiheitsstrafe bei einer Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren beseitigt, weil sie zeitlich auf das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe abgestuft wird. Dazu ist in der Zwischenfrage von Herrn Kollegen Lambinus bereits deutlich darauf hingewiesen worden, daß es, so habe ich hier einmal gesagt, schon fast an einen Taschenspielertrick grenzt, 15 Jahre hier bei der lebenslangen Freiheitsstrafe als Mindestverbüßungsdauer und 15 Jahre dort als das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe in einen unzulässig konstruierten Zusammenhang zu bringen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß der zu 15 Jahren Freiheitsstrafe Verurteilte entlassen werden muß, auch wenn man im Strafvollzug, vom Gericht und von jedem, der ihn kennt, Brief und Siegel gibt: Der Mann ist, wenn er gefaßt wird, bald wieder da; ihm kann nur die schlechteste Sozialprognose, die überhaupt denkbar ist, gegeben werden. Dagegen eröffnet sich dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten nach 15 Jahren nur bei guter Sozialprognose erstmals die Chance, daß er die Freiheit wiedersieht. Ich meine auch nicht, daß wir hier etwas ins Gesetz geschrieben haben, das eine Entlassungsautomatik nach sich zieht. Wir werden die Praxis der Gerichte sehen, und hier wird ein sehr strenger Maßstab anzulegen sein.
    Nun habe ich immer — da waren wir vielleicht durchaus einig; wären wir es nur in mehr Punkten gewesen! — gesagt: Mir kommt es viel entscheidender auf die Sozialprognoseklausel und ihre Formulierung an. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die allgemeine Prognoseklausel für die zeitige Freiheitsstrafe übernommen. Daran haben sich jetzt eine ganze Reihe von Gegenvorschlägen angeschlossen. Die Opposition und der Bundesrat wollten die Entlassungsschwelle etwas erhöhen. Der Bundesrat hat ursprünglich die Gewährleistung straffreier Lebensführung verlangt. Ich muß mich hier kurz fassen; aber ich habe seinerzeit darauf hingewiesen, daß das eine Unmöglichkeit ist. Zivilrechtlich bedeutet es, daß der Richter, der Sachverständige in die Stellung eines Bürgen einrückt. Er muß schon bereit sein, unter demselben Dach bei unversperrtem Zimmer mit einem solchen Entlassenen zu nächtigen; denn Gewährleistung ist das mit absoluter Sicherheit nach aller menschlichen Erkenntnis gegebene Versprechen an die Allgemeinheit: Von diesem Mann wird Unrechtes nicht mehr ausgehen.

    (Dr. Götz [CDU/CSU]: Das habe ich gar nicht gesagt!)

    — Sie haben sich hier gewendet und gedreht. Ich komme gleich noch auf den Änderungsantrag zu sprechen, den Sie hier gestellt haben. „Gewährleistung" war Ihre ursprüngliche Fassung, und jetzt schlagen Sie vor: „mit hoher Wahrscheinlichkeit". Das kommt mir merkwürdig vor. Was ist das eigentlich, und wo liegt da für die Allgemeinheit eine größere Sicherung als bei der Formulierung „verantwortet werden kann"?
    Ich will es kurz machen. Sie haben bereits von jenem Vorschlag gesprochen, den ich in die Debatte eingebracht habe. Mir scheint es der Fehler all dieser Klauseln zu sein, daß man mit einem Raster über alle denkbaren Straftaten geht und sie in der Prognose gleichbehandelt. Das ist der Fehler. Wer kann denn die Hand dafür ins Feuer legen, wer kann gewährleisten, mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen oder überhaupt verantworten zu sagen, daß der Strafentlassene nicht alsbald, vielleicht aus Geldmangel, als Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln auftritt, einen kleinen Ladendiebstahl begeht? Das ist wichtig, weil es strafbar ist, aber es ist nicht das Problem. Was die Allgemeinheit interessiert, ist, ob ein entlassener Mörder auch nur denkbar erneut einen Menschen zu Tode bringen könnte. Das ist das Thema.

    (Dr. Götz [CDU/CSU]: Sie wollen ja nur erproben!)

    Darum habe ich mich bei meiner Formulierung — daß nicht befürchtet werden muß, daß die durch die Tat angezeigte Gefährlichkeit fortbesteht, und daß auch sonst verantwortet werden kann usw. — bemüht.
    Jetzt haben wir meine Formulierung nicht in der Prognoseklausel. Warum? Sie kennen den Gang der Dinge. Ich sage Ihnen ganz offen, daß ich an einem Punkte nicht vorbeigehen konnte. Das ist die ungeheure Schwierigkeit, daß wir auch heute Mörder haben, die wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit nur mit zeitiger Freiheitsstrafe belegt werden. Nach ihrer Persönlichkeitsstruktur sind das häufig die gefährlicheren. Aber für sie würde die allgemeine Prognoseklausel gelten und nur für die mit lebenslanger Freiheitsstrafe jene Klausel — hätte ich es durchgesetzt —, die ich vorgeschlagen habe. Dann bestünde die Gefahr, daß die Rechtsprechung auseinanderläuft. Ich glaube, das können wir, wenn wir verantwortungsbewußt sind, nicht wollen.
    Ich melde aber bereits heute an — die Bundesregierung plant bei dem Recht der Strafaussetzung zur Bewährung für 1982 eine Novellierung —, daß anläßlich dieser Vorlage intensiv darüber nachgedacht wird, ob man nicht lebenslange Freiheitsstrafe und zeitige Freiheitsstrafe in einer neuen Prognoseklausel, die für Tötungsdelikte und andere Schwerdelikte der Gewaltkriminalität eine besondere Prognose vom Gericht verlangt, zusammenführen kann.
    Ich habe mich darüber gewundert, Herr Dr. Götz, daß Sie und Ihre Fraktion in Ihrem Änderungsantrag, den ich die Kolleginnen und Kollegen abzulehnen bitte, auch beantragt haben, die von mir vorgeschlagene Formulierung, die als ein Sonderauftrag an den Sachverständigen und sein Gutachten künftig im Gesetz stehen soll, zu streichen. Ich sehe hier einen wesentlichen Vorteil. Wenn sich der Sachverständige gesondert über die fortbestehende Gefährlichkeit des Täters äußern muß, so ist das ein deutlicher Hinweis an Gericht wie Sachverständigen darauf, was eigentlich das Thema ist. Gericht und Gutachter kennen ihren Auftrag, aber sie sollen es ausdrücklich auch im Gesetz noch einmal nachlesen und im Gutachterauftrag nochmals zur Kenntnis nehmen können. Wollen Sie das eigentlich mit Ihrer „hohen Wahrscheinlichkeit" auffangen? Das ist ein Versprechen, bei dem die Öffentlichkeit zumindest auch etwas die Gänsehaut bekommen müßte, wenn



    Engelhard
    sie sich überlegt, was in dieser Formulierung steckt.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich melde bereits heute für eine Prognoseklausel, die die Dinge in dem von mir geschilderten Sinne harmonisiert, für 1982 den dringenden Wunsch an, über diese Frage intensiv nachzudenken, und ich sage dies hier, damit es im Deutschen Bundestag bereits zu Protokoll gegeben ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, den wir heute hier abschließend beraten, ist bis in diese Beratung hinein umstritten geblieben. Dieses Ergebnis der bisherigen Bemühungen ist in mehrfacher Hinsicht enttäuschend. Die Bundesregierung hatte sich gerade auch bei der Frage der Mindestverbüßungszeit um eine breite Übereinstimmung bemüht und deshalb von vornherein eine maßvolle Lösung angestrebt. Innerhalb der zur Diskussion stehenden Verbüßungszeiten von 10 bis 12 Jahren einerseits oder 18 bis 20 Jahren andererseits hatte sie den Mittelweg von 15 Jahren gewählt. Die Bundesregierung nahm dabei in Kauf, daß sie schon mit dieser Regelung hinter der Forderung des Ministerkomitees des Europarats, Prüfung einer Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe in jedem einzelnen Fall nach einer Haftzeit von 14 Jahren, zurückblieb.
    Angesichts dieser Sachlage zeigt das Beharren der Opposition auf einem sehr restriktiven Standpunkt einen bedauerlichen Mangel an Augenmaß. Und wenn schon nicht eigene Einsicht, so hätte doch mindestens der Blick auf die kriminalpolitischen Tendenzen in Westeuropa Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, zum Einlenken bewegen müssen. Soll denn wirklich der deutsche Bürger einer schärferen Abschrecknung bedürfen als sein westeuropäischer Nachbar? Ich erinnere insoweit nur an die Aussetzungsregelungen in Osterreich und in der Schweiz, die Sie j a auch genannt haben und die durchaus vergleichbar sind. Die Regelungen in beiden Staaten sehen ebenso wie der vorliegende Entwurf die Möglichkeit einer Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe nach einer Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren vor. Den einzigen greifbaren Unterschied zu den Rechtsordnungen dieser beiden Staaten sehe ich allenfalls darin, daß dort das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe 20 Jahre beträgt mit der Folge, daß die Spanne zwischen der Mindestverbüßungszeit bei der ausgesetzten lebenslangen und der ebenfalls ausgesetzten höchsten zeitigen Freiheitsstrafe in diesen beiden Ländern also sogar noch geringer ist als bei der in unserem heutigen Entwurf vorgeschlagenen Lösung.
    Die Bedenken der Opposition, der Abstand zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe werde nicht genügend sichtbar, teilen diese beiden
    Länder also ganz und gar nicht. Der Hinweis auf eine angebliche Unvergleichbarkeit der Rechtssysteme der übrigen westeuropäischen Staaten mit dem unsrigen geht fehl. Mindestens in diesem einen Punkt sind die Rechtssysteme ganz einfach zu überschauen. Dementsprechend hat das Ministerkomitee des Europarats unter Beteiligung von Ministern aus den Lagern aller demokratischer Parteien keine so überaus feingesponnenen Unterschiede zwischen den westeuropäischen Rechtssystemen finden können, wie Sie sie nunmehr hier — aus welcher Perspektive auch immer — entdecken zu müssen glauben.
    Bleibt als letztes Argument der Hinweis darauf, die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren liege um mehr als zwei Jahre unter der derzeitigen Durchschnittsverbüßungszeit. Dem wäre zunächst entgegenzuhalten, daß eine Mindestverbüßungszeit von 20 Jahren, wie Sie sie fordern, erheblich darüber liegen würde. Bei der jetzigen Durchschnittsverbüßungszeit geht es j a um das Ergebnis der derzeitigen Gnadenpraxis. Das Argument wäre im übrigen nur dann stichhaltig, wenn der gesetzlich vorgesehene früheste Überprüfungstermin identisch wäre mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entlassung aller lebenslänglich Verurteilten. Da, Herr Kollege Götz, gehen Sie einfach von einer völlig falschen und mir auch gar nicht verständlichen Annahme aus, daß es nämlich in Zukunft praktisch zu einer Automatik der Entlassung nach 15 Jahren kommen werde.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Denn seit wann ist die Prüfung einer bedingten Entlassung identisch mit der Entlassung? Jeder weiß, daß in einer nicht geringen Zahl von Fällen infolge schlechter Sozialprognose eine bedingte Entlassung nach der Mindesthaftzeit noch nicht verantwortet werden kann. Nach dem vorliegenden Entwurf muß die lebenslange Freiheitsstrafe über die Mindestverbüßungszeit hinaus immer dann vollstreckt werden, wenn die besondere Schuldschwere es gebietet; Herr Kollege Lambinus hat darauf schon nachdrücklich hingewiesen.
    Auch künftig wird deshalb der Zeitpunkt der Überprüfung in einer ganzen Reihe von Fällen nicht mit dem Zeitpunkt der Entlassung zusammenfallen mit der Folge, daß der sich daraus ergebende Durchschnittswert keineswegs erheblich von dem nach der heutigen Gnadenpraxis üblichen abweichen dürfte.

    (Dr. Götz [CDU/CSU]: Warum dann das Gesetz?)

    — Sie kennen ja den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb überrascht mich die Frage.
    Wir sind uns einig darin, daß es darauf ankommt, keinen zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten zu entlassen, bei dem auch nur entfernt mit der Möglichkeit eines neuen schweren Verbrechens gerechnet werden muß. Vor allem kann, wie die Begründung des Entwurfs mit Recht hervorhebt, schlechterdings niemals verantwortet werden, zu erproben, ob der Verurteilte erneut ein Tötungsdelikt begehen wird. Hier muß und wird schon der geringste Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen. Ich meine, diese



    Bundesminister Dr. Schmude
    Vorbehalte, diese Einschränkungen werden von Ihnen völlig unzureichend oder überhaupt nicht gewürdigt.
    Im übrigen wird so auch die schon bestehende Regelung bei der Aussetzung zeitiger Freiheitsstrafen, an die sich der Entwurf anlehnt, von Rechtsprechung und Literatur verstanden. Die Rechtsprechung geht doch nicht schematisch vor. Sie unterscheidet nach der Schwere des Delikts schon heute. Sie stuft ab. Da ist es völlig ungerechtfertigt, Herr Kollege Götz, wenn Sie sich heute hier hinstellen und den Bürgern unseres Landes Angst machen, sie würden zu Opfern von Erprobungsversuchen durch diesen Entwurf. Dann müssen Sie diesen Vorwurf auch gegen die Rechtsprechung erheben, die ihn nicht verdient.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Götz [CDU/ CSU]: Sie sagen immer, daß wir Angst machen!)

    — Das ist heute mal wieder bewiesen worden.
    Die Einführung einer neuen Prognoseklausel, wie Sie sie jetzt vorschreiben, beschränkt auf diesen Fall, könnte bedenkliche Auslegungsprobleme schaffen. Die dann für die lebenslange Freiheitsstrafe zu beachtende schärfere Prognoseklausel könnte zu dem Fehlschluß verleiten, in den Fällen einer zeitigen Freiheitsstrafe — etwa wegen Totschlags — seien geringere Anforderungen an eine gute Sozialprognose des Verurteilten zu stellen als bei der lebenslangen Freiheitsstrafe. Das können wir doch, wenn wir die Fälle in ihrer praktischen Gestaltung bedenken, alle nicht wollen.
    In den Beratungen des Rechtsausschusses ist die Absicht des Gesetzgebers im Entwurf ganz deutlich klargestellt worden in der Vorschrift, die vor einer Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Entwurf hinaus zwingend vorsieht. Das sollte nun auch für kritische Betrachter akzeptabel sein.
    Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird mehr Menschenwürde in den Strafvollzug bringen, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gefordert hat. Ich bitte Sie, diese Chance zur Fortentwicklung unserer Rechtsordnung durch Ihre Zustimmung zu nutzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)