Plenarprotokoll 9/44
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
44. Sitzung
Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Inhalt:
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Frau Will-Feld und Rainer 2489 A
Verzicht der Abg. Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin) und Dr. Blüm auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2489 A
Erweiterung der Tagesordnung 2489 B
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981)
— Drucksache 9/557 — 2506 D
Fragestunde
— Drucksache 9/561 vom 16. Juni 1981 —
Arbeitslosigkeit bei Pädagogen, Soziologen und Politologen
MdlAnfr 5, 6 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . . 2489C, D,
2490A, B, C, D
ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 2489D,
2490A, C
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 2490 C
Ausbau der Wiederaufbereitungsanlage La Hague und Entsorgung deutscher Kernkraftwerke
MdlAnfr 10 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2491A, B
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2491A, B
Behinderung des Fernwärmeausbaus durch die geplante Änderung des BundesImmissionsschutzgesetzes
MdlAnfr 11 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2491C,
2492A, B, C
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2492A, B
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2492 B
Mehrkosten bei Aufrundung der den BAföG-Leistungen zugrunde gelegten Bezüge auf volle DM-Beträge
MdlAnfr 12 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Olderog CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2492C, D,
2493 A
ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU . . . 2492 D, 2493 A
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 2493 A
Detonation von Selbstschußanlagen an den Grenzanlagen der DDR während der Unwetterkatastrophe im Juni 1981
MdlAnfr 13 11.06.81 Drs 09/561 Weirich CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2493B, C
ZusFr Weirich CDU/CSU 2493 C
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Aufnahme weiterer Vietnam-Flüchtlinge von der „Cap Anamur" durch die Bundesländer; völkerrechtlicher Status dieser Flüchtlinge
MdlAnfr 18, 19 11.06.81 Drs 09/561 Neumann (Bramsche) SPD
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2493 D,
2494A, B, C, D, 2495A
ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 2494A, C
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2494 B
ZusFr Repnik CDU/CSU 2494 D
ZusFr Hansen SPD 2495A
Aktivitäten des Klu-Klux-Klan in der Bundesrepublik Deutschland, Protest gegen die rechtsextremistische Betätigung von Angehörigen der US-Streitkräfte
MdlAnfr 20, 21 11.06.81 Drs 09/561 Thüsing SPD
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2495A, C
ZusFr Thüsing SPD 2495 B
Amerikanische Studie über mögliche Folgen eines Angriffs auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim
MdlAnfr 24 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hirsch FDP
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2495 D,
2496A, B, C, D, 2497A, B, C
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2496 A
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2496 B
ZusFr Hansen SPD 2496 C
ZusFr Dr. Feldmann FDP 2496 D
ZusFr Dr. Wendig FDP 2496 D
ZusFr Frau Schuchardt FDP 2497 A
ZusFr Peter (Kassel) SPD 2497 B
ZusFr Thüsing SPD 2497 B
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 2497 C
Importbehinderung für deutsche Autos in Japan
MdLAnfr 25 11.06.81 Drs 09/561 Feile SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 2497 C,
2498A, B, C
ZusFr Feile SPD 2498 A
ZusFr Dr. Spöri SPD 2498 B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2498 C
Behinderung des Exports mittelständischer Unternehmen nach Japan durch japanische Großhandelshäuser
MdLAnfr 26 11.06.81 Drs 09/561 Feile SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 2498 D,
2499B, C
ZusFr Feile SPD 2499A, B
ZusFr Dr. Spöri SPD 2499 B
Auswirkung der Neuordnung des Seerechts auf die Entwicklung der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 27, 28 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Klejdzinski SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 2499 C,
2500A, B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . 2499D, 2500 B
Inkrafttreten des Abkommens der EG mit Österreich über die gegenseitige Anerkennung von Weinen
MdlAnfr 29 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Wulff CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMFJG . . 2500C, 2501A
ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU . . . . 2500D, 2501A
Wettbewerbsverzerrungen durch die Höchstmengenverordnung, insbesondere bei Gemüse
MdlAnfr 34 11.06.81 Drs 09/561 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMFJG . . . 2501B, C, D
ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/
CSU 2501 C
ZusFr Eigen CDU/CSU 2501 D
Folgerungen aus der Trinkwasserstudie des Öko-Instituts Freiburg
MdlAnfr 35, 36 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Feldmann FDP
Antw PStSekr Zander BMFJG . . . 2502A, B, C,
2503A, B, C
ZusFr Dr. Feldmann FDP 2502A, B, D,
2503A
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2502 B
ZusFr Herberholz SPD 2503 B
ZusFr Eigen CDU/CSU 2503 B
ZusFr Bredehorn FDP 2503 C
ZusFr Peter (Kassel) SPD 2503 C
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 III
Verhinderung des Ausbaus einer „chemischen Waffenfabrik" in den USA und Verurteilung chemischer Waffen innerhalb der NATO
MdlAnfr 39 11.06.81 Drs 09/561 Sielaff SPD
Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 2503D,
2504A, B
ZusFr Sielaff SPD 2504A
ZusFr Hansen SPD 2504 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2504 B
Genehmigung und Kontrolle der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty
MdlAnfr 40, 41 11.06.81 Drs 09/561 Hansen SPD
Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . .2504C,
2505A, B, C
ZusFr Hansen SPD 2504C, D,
2505B, C
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2505A, C
Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs und würdige Gestaltung des 17. Juni, insbesondere seitens der deutschen Auslandsvertretungen
MdlAnfr 44 11.06.81 Drs 09/561 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 2505D,
2506A, B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2506 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2506 B
Begehen des 17. Juni als nationaler Feiertag in den deutschen auswärtigen Vertretungen
MdlAnfr 45 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2506B, C
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2506B, C
Nächste Sitzung 2506 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 2507*A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 2507*C
Anlage 3
Beschluß des 84. Deutschen Ärztetages in Trier betr. Ablehnung der Zwangsernährung
MdlAnfr 2 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 2508*A
Anlage 4
Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau
MdlAnfr 3, 4 11.06.81 Drs 09/561 Rapp (Göppingen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 2508*B
Anlage 5
Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
MdlAnfr 14 11.06.81 Drs 09/561 Wolfgramm (Göttingen) FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . . 2508*D
Anlage 6
Rechtsradikale Umtriebe in der Umgebung von Forbach; Auswirkung militärischer Angriffe auf deutsche Kernkraftwerke
MdlAnfr 22, 23 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . . 2509*A
Anlage 7
Östrogenkontrolle niederländischer Fleischimporte sowie Verbot von Östrogen bei der Fleischerzeugung
MdlAnfr 30, 31 11.06.81 Drs 09/561 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2509*C
Anlage 8
Vollständigkeit der vom Bundesgesundheitsamt veröffentlichten Zahl der Drogentoten des Jahres 1980
MdlAnfr 32 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2510*A
IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Anlage 9
Illegale Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 33 11.06.81 Drs 09/561 Frau Steinhauer SPD
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2510"C
Anlage 10
Streichung der Bundesmittel für Ausländersprachkurse an Volkshochschulen
MdlAnfr 62 11.06.81 Drs 09/561 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2510"D
Anlage 11
Bezuschussung von Schreibtelefonen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation
MdlAnfr 63 11.06.81 Drs 09/561 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511"A
Anlage 12
Krankenstand bei ausländischen Arbeitnehmern
MdlAnfr 64, 65 11.06.81 Drs 09/561 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511*C
Anlage 13
Krankenstand bei den Sozialversicherten in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 66 11.06.81 Drs 09/561 Bindig SPD
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511*D
Anlage 14
Verbesserung des Kündigungsschutzes
MdlAnfr 69 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512*A
Anlage 15
Vermittlung ausschließlich männlicher Jugendlicher für den Modellversuch „Förderlehrgang zur Arbeitserprobung für psychisch behinderte Jugendliche"
MdlAnfr 70, 71 11.06.81 Drs 09/561 Börnsen SPD
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512Ü*B
Anlage 16
Unterzeichnung der Konvention zum sozialen Schutz der europäischen Landwirte
MdlAnfr 72, 73 11.06.81 Drs 09/561
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512*C
Anlage 17
Versicherungsfremde Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
MdlAnfr 74, 75 11.06.81 Drs 09/561 Peter (Kassel) SPD
SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2513*A
Anlage 18
Lagerung chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 76 11.06.81 Drs 09/561 Sielaff SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*A
Anlage 19
Gestaltung des 17. Juni in der Bundeswehr
MdlAnfr 77 11.06.81 Drs 09/561 Werner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*B
Anlage 20
Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate, Einführung des freiwilligen Dienstes für Frauen sowie Häufigkeit der Einberufung von Reservisten
MdlAnfr 78 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*C
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 V
Anlage 21
Ergebnisse der Untersuchung „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in den Soldatenfamilien"
MdlAnfr 79, 80 11.06.81 Drs 09/561 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*C
Anlage 22
Änderung § 34a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (zulässige Personenhöchstzahlen)
MdlAnfr 81 11.06.81 Drs 09/561 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*A
Anlage 23
Zustand der Autobahnraststätten
MdlAnfr 82, 83 11.06.81 Drs 09/561 Kalisch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*B
Anlage 24
Entwicklung eines Leichttriebwagens mit elektrischem Antrieb für gemischten Fahrleitungs- und Batteriebetrieb für den Personennahverkehr der Bundesbahn
MdlAnfr 84, 85 11.06.81 Drs 09/561 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*C
Anlage 25
Stillegung der Bundesbahnstrecke CelleGifhorn
MdlAnfr 86, 87 11.06.81 Drs 09/561 Nelle SPD
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*A
Anlage 26
Verteuerte Bahn-Bus-Wochenkarten für Pendler durch die Verlagerung des Schienenpersonenverkehrs der Bundesbahn auf die Straße
MdlAnfr 88 11.06.81 Drs 09/561 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*B
Anlage 27
Verwaltungsaufwand durch die Tariferhöhungen der Bundesbahn im Januar und Juli 1981
MdlAnfr 89, 90 11.06.81 Drs 09/561 Fischer (Hamburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*C
Anlage 28
Ausdehnung des Personennahverkehrs in Schleswig-Holstein durch Bundesbahn und Bundespost sowie in den letzten drei Jahren stillgelegte Strecken
MdlAnfr 91, 92 11.06.81 Drs 09/561 Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Mahne BMV . . 2515*D
Anlage 29
Schließung von Poststellen im ländlichen Raum sowie Einsparung von Dienststunden durch den Einsatz fahrbarer Postschalter
MdlAnfr 93, 94 11.06.81 Drs 09/561 Dörflinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*A
Anlage 30
Zahl der Schreibtelefone in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 95 11.06.81 Drs 09/561 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*B
Anlage 31
Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in Polen
MdlAnfr 96 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*C
Anlage 32
Kosten für die jährliche Herausgabe des Fernsprechbuchs sowie Verlängerung der Geltungsdauer auf zwei bis drei Jahre
MdlAnfr 97, 98 11.06.81 Drs 09/561 Klein (Dieburg) SPD
SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*C
VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Anlage 33
Ausgaben für die Grundlagenforschung und Anteil der Projektförderung an Universitäten sowie Verhandlungen mit den Ländern über die weitere Förderung der Grundlagenforschung
MdlAnfr 102, 103 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2516*D Anlage 34
Rücknahme eines Auftrags der Bundesregierung an das Institut für Zukunftsforschung in Berlin
MdlAnfr 104, 105 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Diederich (Berlin) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2517*B
Anlage 35
Konsequenzen aus amerikanischen Forschungen über die Zersetzung von Plutoniumverbindungen für Atommülldeponien
MdlAnfr 106 11.06.81 Drs 09/561 Wolfgramm (Göttingen) FDP
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2517*C
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2489
44. Sitzung
Bonn, den 16. Juni 1981
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2507*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 17.6.
Dr. Ahrens ** 17.6.
Dr. Althammer ** 17.6.
Amrehn ** 17.6.
Bahr ** 17.6.
Böhm (Melsungen) *" 17.6.
Dr. Bötsch ** 17.6.
Brandt * 17.6.
Büchner (Speyer) ** 17.6.
Corterier ** 17.6.
Dallmeyer 16. 6.
Eickmeyer ** 17.6.
Dr. Enders ** 17.6.
Dr. Geßner ** 17.6.
Grobecker 17.6.
Hartmann 17.6.
Herterich 17.6.
Jung (Kandel) ** 17.6.
Kiep 17.6.
Kittelmann ** 17. 6.
Dr. Köhler (Duisburg) 17.6.
Korber 17.6.
Lampersbach 17.6.
Lemmrich ** 17.6.
Lenzer ** 17.6.
Frau Dr. Lepsius 17.6.
Männig ** 17.6.
Milz 17.6.
Dr. Müller ** 17.6.
Müller (Wadern) ** 17.6.
Frau Noth 17.6.
Frau Pack ** 17.6.
Pensky ** 17.6.
Petersen 17.6.
Pieroth 17.6.
Reddemann ** 17.6.
Rösch ** 17.6.
Dr. Schäuble ** 17.6.
Frau Schlei 17.6.
Schluckebier 17.6.
Schmidt (München) ** 17.6.
Schmidt (Würgendorf) ** 17.6.
Freiherr von Schorlemer 16.6.
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17.6.
Schulte (Unna) ** 17.6.
Dr. Solms 17.6.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 17.6.
Dr. Sprung ** 17.6.
Graf Stauffenberg 16.6.
Topmann ** 17.6.
Dr. Unland ** 17.6.
Dr. Vohrer ** 17.6.
Dr. Wittmann (München) ** 17.6.
Zierer 17.6.
Zink 17.6.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 11. Juni 1981 ihren Antrag betr. 17. Juni — Drucksache 9/547 — zurückgezogen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 1981 beschlossen, gegen das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) Einspruch einzulegen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/559 verteilt.
In seiner Sitzung am 5. Juni 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem
Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz — SubvAbG)
zuzustimmen.
Er hat dazu folgende Entschließung angenommen:
Der Bundesrat ist bereits in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 1981 ausführlich auf die kritischen Punkte des Subventionsabbaugesetzes eingegangen. Auf diese Stellungnahme weist er erneut hin. Als grundlegenden Mangel des Subventionsabbaugesetzes betrachtet der Bundesrat, daß nicht die Ausgaben des Bundes entsprechend der dramatischen Entwicklung seiner Finanzlage wesentlich eingeschränkt, sondern ganz überwiegend seine Einnahmen durch Streichung steuerlicher Vergünstigungen zu Lasten der Bürger und der Wirtschaft — und dies einseitig zugunsten des Bundeshaushaltes — erhöht werden.
Der Bundesrat bedauert mit Nachdruck, daß seine grundsätzliche Kritik am Subventionsabbaugesetz und seine ausführliche Stellungnahme vom 30. Januar 1981 von der Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag im wesentlichen nicht aufgegriffen worden sind. In Anbetracht der dramatischen Verschlechterung der Haushalts- und Finanzlage des Bundes und der vorrangigen Aufgabe der politisch Verantwortlichen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sieht der Bundesrat davon ab, dem Subventionsabbaugesetz seine Zustimmung zu versagen. Für die schweren Mängel des Subventionsabbaugesetzes tragen Bundesregierung und Regierungskoalition im Bundestag die volle politische Verantwortung
Unabhängig hiervon fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch die alsbaldige Vorlage — möglichst bis Ende 1981— einer Novelle zum Kreditwesengesetz das grundsätzliche und durch das Subventionsabbaugesetz besonders dringlich gewordene Problem der geringen Eigenkapitalausstattung der betroffenen Kreditinstitute im Interesse der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit zu lösen.
2508* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Den Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen und bei Landesbanken sollte durch die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung eines Haftungszuschlages für die den Gewährträgern obliegende Gewährträgerhaftung und Anstaltslast Rechnung getragen werden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 2):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nachdrücklichen Votum des 84. Deutschen Ärztetags in Trier gegen die Zwangsbehandlung, also auch die Zwangsernährung von Menschen, und teilt die Bundesregierung die Ansicht des Ärztetags, die Pflicht des Arztes, Leben zu erhalten, finde dort ihre Grenze, wo ein eindeutiger und auf freiem Willen beruhender Entschluß eines Menschen vorliege, ärztliche Behandlung nicht anzunehmen oder sich ihr sogar zu widersetzen?
Die Stellungnahme des 84. Deutschen Ärztetages zur Frage der Zwangsernährung steht im Zusammenhang mit früheren Stellungnahmen aus dem ärztlichen Bereich, die zum Teil bereits vor Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes und der geltenden Fassung des § 101 abgegeben wurden. Ich habe in der Fragestunde vom 18. Dezember 1974 bereits zu einer Erklärung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages vom 7. Dezember 1974 Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag hat danach mit der geltenden Fassung des § 101 eine Regelung einstimmig verabschiedet, in der bei Lebensgefahr oder bei schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit eine Zwangsernährung für zulässig erklärt wird, wenn diese Maßnahme für die Beteiligten und auch den Arzt zumutbar ist und nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen verbunden ist. Die Bestimmung sieht weiter ausdrücklich vor, daß eine Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Zwangsernährung solange nicht besteht, wie von einer freien Willensbestimmung des Gefangenen ausgegangen werden kann, es sei denn, es bestehe akute Lebensgefahr.
Die für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe zuständigen Landesjustizverwaltungen sind dabei, die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Vorschrift auszuwerten. Die Bundesregierung will den Ergebnissen nicht vorgreifen. Ob und welche Folgerungen aus dem Votum des 84. Deutschen Ärztetages zu ziehen sind, wird später zu entscheiden sein.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 3 und 4):
Hat die Bundesregierung eine Erlärung dafür, weshalb die in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg in der Wohnungsversorgung so bedeutsamen und erfolgreichen Wohnungsbaugenossenschaften ihre frühere Position im Wohnungsbau und auf dem Wohnungsmarkt nicht wiedergewinnen konnten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens oder anderer Selbsthilfeaktivitäten im Bereich der Wohnungswirtschaft und die Stärkung der Position der Wohnungsbaugenossenschaften wünschenswert wäre, und wären dazu — gegebenenfalls — durch den Gesetzgeber Voraussetzungen zu schaffen?
Zu Frage 3:
Nach dem zweiten Weltkrieg ist auch der Mietwohnungsbestand der Genossenschaften — wenn man die absoluten Zahlen vergleicht — stark angestiegen. Gleichwohl ist die Steigerungsrate — ausgedrückt in Vom-Hundert-Sätzen — hinter der der anderen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zurückgeblieben. Das hängt damit zusammen, daß die Länder, denen nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues obliegt, die vorhandenen Mittel nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs eingesetzt haben.
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung würde eine Wiederbelebung des genossenschaftlichen Gedankens im Wohnungsbau als Beitrag zur Lösung regionaler Wohnungsversorgungsprobleme im Wege der Selbsthilfe begrüßen. Sie sieht die Schwierigkeiten, einen Aufschwung im genossenschaftlichen Wohnungsbau zu erreichen, allerdings in Umständen, die weitgehend ihrer Einflußnahme entzogen sind, insbesondere im Problem der Eigenkapitalaufbringung. Dieses Problem läßt sich nicht durch unmittelbar wirkende gesetzgeberische Maßnahmen lösen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 9/561 Frage 14):
Wie beurteilt die Bundesregierung dir kürzlich von der Strahlenschutzkommission geäußerten Besorgnisse über die „unzulängliche Förderung der für den Strahlenschutz wichtigen Grundlagenforschung" sowie die daraus möglicherweise resultierenden Schwierigkeiten bei der Ausbildung von hinreichend qualifiziertem Fachpersonal, und wie wird sichergestellt, daß auch weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen gegeben sind für eine dem internationalen Standard entsprechende Lehre und Forschung auf diesem Gebiet?
Die Bundesregierung teilt die von der Strahlenschutzkommission in ihrer Stellungsnahme vom 20. Februar 1981 vertretene Auffassung, daß die strukturelle Entwicklung der Strahlenschutzforschung, vor allem der beiden Fächer Strahlenbiophysik und Strahlenbiologie, in der Bundesrepublik Deutschland rückläufig ist. Die Bundesregierung hat sich daher an die Wissenschafts- bzw. Kultusminister und -senatoren der Länder gewandt und sie um die Erhaltung und Erweiterung der Strahlenschutz-Forschungseinrichtungen in ihrem Bereich gebeten. Wie erste Stellungnahmen der Länderminister zeigen, kann damit gerechnet werden, daß sich die Länder um einen Ausbau der Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes bemühen werden.
Die finanzielle Förderung der Strahlenschutzforschung hat die Bundesregierung in den Jahren 1980 und 1981 gegenüber früheren Jahren erheblich verstärkt. Die Bundesregierung rechnet damit, daß das
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2509*
Niveau der Strahlenschutzforschung in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieser Förderungsmaßnahmen auch in Zukunft internationale Anerkennung finden wird.
Der Bedarf an qualifiziertem Strahlenschutzpersonal nimmt in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ständig zu. Es ist daher nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, die Ausbildung von Nachwuchskräften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes an geeigneten Hochschulinstituten, insbesondere an Hochschulkliniken, weiter zu intensivieren. Auch hierfür ist es erforderlich, daß die Länder die vorhandenen Hochschuleinrichtungen ausbauen und nach Möglichkeit weitere Hochschuleinrichtungen schaffen.
Anlage 6
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 22 und 23):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über angebliche rechtsradikale Umtriebe in der Umgebung von Forbach vor, und welchen Umfang haben diese ggf.?
Welche Auswirkungen würden sich ergeben, wenn deutsche Kernkraftwerke gezielt bombadiert würden, wie dies vor kurzem durch israelische Flugzeuge bei dem Kernkraftwerk in der Nähe von Bagdad geschehen ist, oder mit Raketen beschossen würden?
Zu Frage 22:
Erkenntnisse über rechtsextremistische Umtriebe im Bereich von 7564 Forbach liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu Frage 23:
Der Stand der militärischen Waffentechnik ist heute so weit fortgeschritten, daß im Kriege ein voll wirksamer Schutz sämtlicher für einen Industriestaat wichtigen zivilen Einrichtungen unrealistisch ist. Hochwirksame Spezialwaffen könnten bei einem gezielten militärischen Einsatz deshalb u. a. auch die in Ost und West vorhandenen Kernkraftwerke oder sonstiges Nuklearmaterial so beschädigen, daß radioaktives Material austritt.
Im schlimmsten Fall wären ähnliche Konsequenzen zu befürchten, wie sie z. B. in der deutschen Risikostudie für die schwerwiegendsten Unfälle (Kernschmelzen mit Versagen des Sicherheitseinschlusses) berechnet würden.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten jedoch seit Anfang der 70er Jahre besonders strenge Sicherheitsanforderungen gegen äußere Einwirkungen (z. B. Flugzeugabsturz, Explosionsdruckwellen). Diese baulichen Vorkehrungen zur Beherrschung extremer äußerer Einwirkungen sowie die Sicherheitstechnik zur Vermeidung von Unfallgefahren sind geeignet, auch einen relativ hohen Schutz vor direkten konventionellen Waffeneinwirkungen zu gewährleisten.
Im Rahmen der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zu den vier Genfer Rotkreuzkonventionen hat das Plenum der Konferenz in der abschließenden
Sitzungsperiode im Frühjahr 1977 eine Bestimmung verabschiedet, die es grundsätzlich verbietet, z. B. Staudämme, Deiche und auch Kernkraftwerke zum Gegenstand eines militärischen Angriffs oder einer entsprechenden Androhung zu machen.
Das Zusatzprotokoll wurde 1977 von insgesamt 46 Staaten — darunter neben der Bundesrepublik Deutschland die meisten NATO-Staaten und die Staaten des Warschauer Paktes — unterzeichnet. Die Ratifizierungen dieses Zusatzprotokolls in den einzelnen Staaten sind noch im Gange.
Die Bundesregierung hat im übrigen den Innenausschuß des Deutschen Bundestages im November 1977 über ihre Bewertung der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen gegen militärische Einwirkungen unterrichtet.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 30 und 31):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach eine Östrogenkontrolle niederländischer Fleischimporte nicht zulässig sei, obwohl feststeht, daß bereits Niedrigstmengen von künstlichem Ostrogen vom Bundesgesundheitsamt als „karzinogen", also krebsfördernd, bezeichnet werden müssen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den unbefriedigenden Beschluß der Landwirtschaftsminister der Europäischen Gemeinschaft, nach dem weiterhin die Verwendung von Östrogenen bei der Fleischerzeugung zulässig sein soll, obwohl sie auch in kleinsten Mengen „karzinogen", d. h. krebsfördernd sind, zugunsten des deutschen Verbrauchers in ein striktes Verbot umzuwandeln?
Zu Frage 30:
Durch die einstweilige Anordnung, die auf Antrag eines holländischen Fleischexporteurs ergangen ist, wird die Einfuhruntersuchungsstelle in Emmerich verpflichtet, Fleisch, das gemäß § 7 a Abs. 3 der Einfuhruntersuchungs-Verordnung der intensiveren Verdachtsuntersuchung unterliegt, abzufertigen, bevor die Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Das Verfahren der einstweiligen Anordnung betrifft nur die zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen; unmittelbar die Einfuhruntersuchungsstelle Emmerich, mittelbar den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Einfuhruntersuchungsstelle Emmerich hat gegen die einstweilige Anordnung nach Beratung mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Widerspruch eingelegt. Die erforderliche mündliche Verhandlung, an der sich der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Düsseldorf, beteiligen will, ist bisher noch nicht anberaumt worden.
Für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit besteht zur Zeit keine verfahrensrechtliche Möglichkeit der direkten Beteiligung. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat jedoch wegen der grundsätzlichen rechtlichen und verbraucherpolitischen Auswirkungen der einstweiligen Anordnung und des sich anschließenden Verfahrens zur Hauptsache ein beson-
2510* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
deres Interesse daran, die Landesbehörden bei der Rechtfertigung der angegriffenen Einfuhruntersuchungsmaßnahmen zu unterstützen.
Zu Frage 31:
Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Gemeinschaft haben bislang noch keine endgültigen Beschlüsse hinsichtlich der Verwendung von östrogen-wirksamen Stoffen bei der Fleischerzeugung getroffen.
Die Bundesregierung tritt bei diesen Verhandlungen für ein sofortiges Verbot aller Hormone, die nach heutigem Wissenstand als karzinogen eingestuft werden müssen, und der Thyreostatika (Schilddrüsenhemmstoffe) für alle Anwendungszwecke (d. h. für therapeutische und für wachstumsfördernde Zwecke) bei allen Tieren ein.
Die Bundesregierung ist mit den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und dem Bundesrat der Meinung, daß der jetzt in dieser Hinsicht in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesundheitsschutz nicht geschmälert werden darf.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 32):
Ist es richtig, daß die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Zahl der 494 Drogentoten des Jahres 1980 die Süchtigen nicht erfaßt, bei denen als Todesursache Herzversagen, Überdosis Valium, Hepatitis, Leberinsuffizienz etc. registriert wurde, und liegt die wirkliche Zahl der Drogentoten nicht auch deshalb wesentlich höher, weil z. B. auch die süchtigen Selbstmörder hier nicht ausgewiesen werden?
Die vom Bundeskriminalamt geführte Statistik über Drogentodesfälle basiert seit Januar 1979 auf folgender Definition:
Meldepflichtig sind alle Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem mißbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln oder als Ausweichmittel verwendeter Ersatzstoffe stehen. Darunter fallen insbesondere
— Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung;
— Todesfälle infolge langzeitigen Mißbrauchs;
— Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkung von Entzugserscheinungen;
— tödliche Unfälle unter Drogeneinfluß stehender Personen.
Der Jahresbericht des Bundeskriminalamtes hat die insgesamt erfaßten Todesfälle entsprechend differenziert ausgewiesen. Es wird dabei keineswegs übersehen, daß es ursächlich im Zusammenhang mit Drogenmißbrauch stehende Todesfälle gibt, die nicht als solche erkannt worden sind. Da jedoch vorzeitige und insbesondere unnatürliche Todesfälle zunehmend kritischer daraufhin betrachtet werden, ob möglicherweise Drogenmißbrauch ursächlich oder mitbestimmend sein könnte, ist eher davon auszugehen, daß seit 1979 mehr Todesfälle aufgedeckt worden sind, die im Zusammenhang mit Drogenmißbrauch stehen, als früher. Die Zusammenhänge des Drogenmißbrauchs etwa mit Leberschädigungen sind heute weit besser bekannt als in der Vergangenheit, ebenso Todesfälle durch Überdosierung von mißbräuchlich benutzten Arzneimitteln.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 33):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Kinder in Betrieben und zunehmend auf Märkten mehrstündige Arbeiten verrichten, daß die entdeckten Fälle illegaler Kinderarbeit sich auf 1 000 bis 1 500 Fälle pro Jahr belaufen, und daß die Dunkelziffer infolge der mangelnden personellen Ausstattung der Gewerbeaufsichtsämter höher liegt (s. Pressebericht in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" vom 26. Mai 1981), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine wirksamere Durchsetzung des Jugendarbeitsschutzes generell zu gewährleisten und um auch zu verhindern, daß Kinder bis zu einem Jahr entgeltlos arbeiten, um einen Ausbildungsvertrag zu erhalten?
Die Bundesregierung ist auf Grund von Zeitungsberichten über eine Zunahme illegaler Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls besorgt. Sie hat deshalb die obersten Arbeitsbehörden der Länder, denen die Aufsicht über die Durchführung der Vorschriften über das Verbot der Kinderarbeit obliegt, gebeten, zu diesen Berichten Stellung zu nehmen und die Aufsicht zu verstärken.
Die obersten Arbeitsbehörden der Länder haben in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, daß der Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werde. Die Behörden gingen allen Hinweisen und Anzeigen nach und führten alljährlich Sonderaktionen durch. Die Aufsicht über die Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit werde allerdings vielfach dadurch erschwert, daß die Beteiligten, vor allem die Eltern, die Aufsichtsbehörden nicht ausreichend unterstützten.
Die Zahl der beanstandeten Fälle von Kinderbeschäftigung liegt nach Auskunft der obersten Arbeitsbehörden der Länder bei 800 jährlich. Die Dunkelziffer bei diesen Verstößen könne ebensowenig geschätzt werden wie die Dunkelziffer bei anderen Gesetzesverstößen. Die Behauptung, Kinder müßten vor ihrer Entlassung aus der Schule gesetzwidrig arbeiten, um eine Lehrstelle zu bekommen, treffe in dieser Allgemeinheit nicht zu. Meist werde nur die Bestimmung des Jugendarbeitsschutzgesetzes über das Betriebspraktikum falsch ausgelegt; Einzelfälle, die bekanntgeworden seien, seien jedoch sofort geklärt worden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/ CSU) (Drucksache 9/561 Frage 62):
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2511*
Trifft es zu, daß wegen Streichungen im Haushaltsplan 1981 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung künftig keine aus Bundesmitteln bezuschußten Intensivkurse von Volkshochschulen für Ausländer zur Erlernung der deutschen Sprache mehr abgehalten werden können, und wie verträgt sich diese Maßnahme mit den von der Bundesregierung am 19. März 1980 bekanntgegebenen Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Ausländerpolitik (Seite 10)?
Wie ich bereits am 7. April 1981 Herrn Kollegen Pfeifer auf seine Anfragen mitgeteilt habe (Bundestags-Drucksache 9/327, Nr. 43 und 44), trifft es nicht zu, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für die Sprachkursförderung weniger Mittel bereitgestellt hat. Insbesondere im Bereich der Intensivsprachkurse für spät eingereiste ausländische Jugendliche werden 1981 mehr Mittel als 1980 zur Verfügung stehen, zumal bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1981 im Deutschen Bundestag der entsprechende Haushaltstitel noch um 2,5 Mio DM aufgestockt wurde. Allerdings werden auch die jetzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um das enorm hohe Antragsvolumen gerade für diesen Zweck abzudecken. Es wäre daher zu begrüßen, wenn auch die Länder sich bereitfänden, die ihnen in diesem Bereich obliegende Verantwortung voll wahrzunehmen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 63):
Wie kann mit Abschluß der rechtlichen Prüfungen gerechnet werden, wonach für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung die Frage der Gewährung bzw. Bezuschußung von Schreibtelefonen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation als geklärt gelten darf, und wann ist mit dieser Klärung im Bereich der Kriegsopferversorgung zu rechnen?
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung kommen Schreibtelefone als Hilfsmittel zur Durchführung der medizinischen Rehabilitation nicht in Betracht. In bestimmten Fällen können Schreibtelefone jedoch im Rahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation bewilligt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits in der Reichsversicherungsordnung und in der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter gegeben; danach ist es auch Aufgabe der Unfallversicherungsträger, die Folgen der Verletzung zu erleichtern und die durch den Arbeitsunfall geschaffene Lage des Verletzten zu verbessern. Die Entscheidung, ob Schreibtelefone geeignet sind, die berufliche oder soziale Situation von Hörgeschädigten zu verbessern, wird in jeweiligen Einzelfällen von den Unfallversicherungsträgern getroffen.
Für den Bereich der Kriegsopferversorgung ist festzustellen, daß das Schreibtelefon nicht dem Kreis der Hilfsmittel nach § 13 des Bundesversorgungsgesetzes zugerechnet werden kann, auf die der Beschädigte einen Sachleistungsanspruch hat. Nach geltendem Recht kommt eine Hilfe zur Beschaffung von Schreibtelefonen als Leistung der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß § 27 d Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz in Betracht. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt jedoch, im Rahmen der vorgesehnen Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes zu prüfen, ob die Beschaffung von Schreibtelefonen (entsprechend der Regelung für die Beschaffung von Kommunikationsgeräten des häuslichen Bereichs) als Ersatzleistung behandelt werden kann. Eine derartige Regelung ist jedoch nur möglich, wenn die finanziellen Möglichkeiten des Bundes dies zulassen.
Anlage 12
Antwort
Des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 64 und 65):
Trifft es zu, daß der durchschnittliche Krankenstand der ausländischen Arbeitnehmer über dem Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung liegt?
Wenn ja, wie hoch ist er, und welche Gründe liegen nach Meinung der Bundesregierung maßgeblich dafür vor?
In der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Arbeitsunfähigkeitsfälle ausländischer Arbeitnehmer nicht gesondert erfaßt.
Nach einer Repräsentativstatistik der Verbindungsstelle beim Bundesverband der Ortskrankenkassen lag der Krankenstand ausländischer Arbeitnehmer bis 1975 unter dem durchschnittlichen Krankenstand aller Arbeitnehmer. Seitdem geht er mit zunehmender Tendenz über den Krankenstand aller Arbeitnehmer hinaus. Nach der genannten Repräsentativstatistik waren im Jahresdurchschnitt 1980 bei den ausländischen Arbeitnehmern 7,4 von 100 und bei allen erfaßten Arbeitnehmern 5,9 von 100 arbeitsunfähig erkrankt.
Die z. Z. vorhandenen Unterlagen lassen eine Aussage über die Ursachen für den höheren Krankenstand ausländischer Arbeitnehmer nicht zu. Die Bundesregierung hat den Bundesverband der Ortskrankenkassen gebeten, die dort geführte Repräsentativstatistik so zu erweitern, daß Aussagen über die im In- und Ausland entstandenen Krankheitszeiten bei ausländischen Arbeitnehmern möglich werden. Mit ersten Ergebnissen kann frühestens Ende dieses Jahres gerechnet werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 66):
Läßt sich nach Meinung der Bundesregierung das Ausmaß des Krankenstands der Sozialversicherten in der Bundesrepublik Deutschland in Relation setzen zu einem zu wenig „kritischen Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" durch die deutschen Ärzte, wie dies laut Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 1. Juli 1981 von dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg, Dr. Hans Blessing, gesehen wird, und wenn nein, auf Grund welcher Faktoren erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu Ländern wie Japan und den Vereinigten Staaten erheblich höheren Krankenstand in der Bundesrepublik Deutschland?
2512* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Sicher ist im Verhalten der Ärzte ein entscheidender Faktor zur Beeinflussung des Krankenstandes zu erkennen; dieser Faktor kann aber mittels der Statistiken über den Krankenstand nicht isoliert werden.
Die von Ihnen weiter angesprochenen Vergleiche mit den Vereinigten Staaten und Japan hinsichtlich des Krankenstands sind problematisch, da unterschiedliche statistische Definitionen und unterschiedliche statistische Erfassungs- und Berichtswege einen in sich stimmigen internationalen Vergleich nicht zulassen. Außerdem kommen die erheblichen Unterschiede in den sozialen Sicherungssystemen der angesprochenen Länder hinzu; so läßt sich beispielsweise die rechtliche Definition des Begriffs der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres auf amerikanische oder japanische Verhältnisse übertragen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/ 561 Frage 69):
Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Aussagen des vom Bundesarbeitsminister an das Max-Planck-Institut in Auftrag gegebene und jetzt vorliegende Gutachten in bezug auf eine Verbesserung des Kündigungsschutzes zu ziehen?
Wie mein Kollege Buschfort bereits am 4. Mai 1981 auf die schriftliche Anfrage des Kollegen Hansen mitgeteilt hat (Bundestags-Drucksache 9/412, Nr. 16), hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 eine Überprüfung des Kündigungsschutzgesetzes angekündigt. Nach der Untersuchung des Max-Planck-Instituts, die seit etwa zwei Monaten vorliegt, weist der geltende Kündigungsschutz in der Tat Schwachstellen auf.
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des umfangreichen Gutachtens mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sorgfältig auswerten. Erst danach ist eine Entscheidung möglich, ob und welche gesetzliche Änderungen die Bundesregierung für notwendig hält. Ich gehe davon aus, daß diese Entscheidung im nächsten Jahr getroffen werden kann.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 70 und 71):
Aus welchen Gründen werden für den Modellversuch ,,Förderlehrgang zur Arbeitserprobung für psychisch behinderte Jugendliche" — getragen vom Christlichen Jugenddorf-Werk Deutschlands und finanziert von der Bundesanstalt für Arbeit — von den jeweiligen örtlichen Arbeitsämtern nur männliche Jugendliche vermittelt?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß künftig im Rahmen dieses Modellversuchs möglichst 50 Prozent weibliche Jugendliche berücksichtigt werden?
Der von Ihnen angesprochene Modellversuch, der seit 1976 im Gustav-Heinemann-Haus in Bonn durchgeführt wird, ist in Absprache zwischen dem Träger und dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen von Anfang an nur für männliche Jugendliche eingerichtet worden. Dies deshalb, weil die internatsmäßige Unterbringung auch von weiblichen Jugendlichen in den im Gustav-Heinemann-Haus vorhandenen Räumlichkeiten nicht möglich ist.
Die Bundesregierung hält jedoch ein entsprechendes Angebot solcher Förderlehrgänge für weibliche Jugendliche für notwendig und begrüßt es, daß dies von Schuljahresbeginn 1981/82 an in einer Einrichtung der Josefsgesellschaft im Arbeitsamtsbezirk Soest der Fall sein wird. In Nordrhein-Westfalen wird es dann ein vergleichbares Angebot sowohl für Jungen als auch für Mädchen geben.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiher Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 72 und 73):
Welche Ziele der vom Europarat im Mai 1974 verabschiedeten Konvention zum sozialen Schutz der europäischen Landwirte sind in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht erfüllt?
Warum hat die Bundesregierung die Konvention noch nicht unterzeichnet, und wann ist mit einer Unterzeichnung zu rechnen?
In der Bundesrepublik Deutschland sind die mit dem angesprochenen Übereinkommen verfolgten Ziele erreicht. Da aufgrund des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes seit dem 1. Juli 1980 auch jüngere hinterbliebene Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer sozial abgesichert sind, werden die nach dem Übereinkommen einzugehenden Verpflichtungen durch das innerstaatliche Recht voll ausgefüllt. Eine Ausnahme besteht lediglich für die bis zum 31. Dezember 1982 befristete Landabgaberente, wenn man diese — wie es vielfach geschieht — auch zur Ausfüllung der Bestimmung des Übereinkommens heranzieht, wonach angemessene Entschädigungen oder Beihilfen an Landwirte zu gewährleisten sind, die aus Altersgründen Schwierigkeiten haben, eine andere Tätigkeit aufzunehmen, sofern die Aufgabe ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu einer Strukturverbesserung führt.
Neben anderen Überlegungen hat vor allem die dargelegte Rechtslage Veranlassung gegeben, mit der Unterzeichnung des Übereinkommens noch zu warten, da diese nur dann einen Sinn hätte, wenn ihr die Ratifizierung in absehbarer Zeit folgt. Nachdem mit dem Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz einer der bisherigen Hinderungsgründe entfallen ist, hat die Bundesregierung die zu einer Unterzeichnung noch notwendigen Vorarbeiten eingeleitet. Dabei wird auch geprüft, ob bei der Unterzeichnung des Übereinkommens ein Vorbehalt hinsichtlich der Bestimmung des Übereinkommens gemacht werden soll, für die das innerstaatliche Recht über die Landabgaberente Bedeutung haben könnte.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2513*
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 74 und 75):
Welche Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit sind nach Meinung der Bundesregierung versicherungsfremde Leistungen?
Sieht die Bundesregierung rechtliche und verwaltungstechnische Möglichkeiten, diese Leistungen durch einen Beitrag aller Erwerbstätigen finanzieren zu helfen?
Die Bundesregierung hat eine interministerielle Kommission eingesetzt, die u. a. auch den schwierigen sozialpolitischen, finanzpolitischen und rechtlichen Fragen des Zusammenhangs von Leistungen und Beitrag in den einzelnen Sozialversicherungszweigen nachgehen wird. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich den Ergebnissen dieser Kommission nicht vorgreifen will. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie unterrichten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 76):
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß beim Ausbau der chemischen Waffenfabrik der USA weitere chemische Waffen bei den US-Stationierungstruppen in der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden.
Die Bundesregierung hat keine Veranlassung anzunehmen, daß die US-Regierung eine Erhöhung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Bestände beabsichtigt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 77):
Welche konkreten Maßnahmen hat der Bundesverteidigungsminister veranlaßt, um entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes, den Wiedervereinigungsanspruch unseres Volks im Inneren wachzuhalten, in der Bundeswehr sowie in ihren Dienststellen und Einheiten zu einer würdigen Gestaltung des 17. Juni, des Tags der deutschen Einheit, beizutragen?
In den Einheiten der Bundeswehr behandeln die verantwortlichen Vorgesetzten in der Woche des 17. Juni verstärkt die Teilung Deutschlands.
Unabhängig davon werden in der Truppe laufend „Staatsbürgerliche Informationstage" für Soldaten aller Dienstgradgruppen abgehalten, die sich besonders mit dieser Frage beschäftigen.
Darüber hinaus befaßt sich der Staatsbürgerliche Unterricht im Rahmen der politischen Bildungsarbeit in der Bundeswehr mit der „Deutschen Frage".
Für diese Veranstaltungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung mit seinen Publikationsorganen, insbesondere der „Information für die Truppe" und den Heften der „Schriftenreihe Innere Führung" umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 78):
Trifft es zu, daß wegen der Ende der 80er Jahre zu erwartenden geburtenschwachen Wehrpflichtigen-Jahrgänge im Bundesverteidigungsministerium die Verlängerung des Grundwehrdienstes von 15 auf 18 Monate, die Einführung des freiwilligen Dienstes für Frauen und eine häufigere Einberufung von Reservisten erwogen werden?
Das Bundesministerium der Verteidigung befaßt sich mit den Möglichkeiten, die den personellen Bedarf der Bundeswehr auch Ende der 80er Jahre dekken können. Alle Untersuchungen dienen zunächst nur einer Entscheidungsvorbereitung.
Neben anderen werden auch die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen erörtert.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 79 und 80):
Kann die Bundesregierung, wie in der Beantwortung meiner Anfrage vom 27. Februar 1980 angekündigt, inzwischen erste Ergebnisse ihrer Untersuchung über die „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien" bekanntgeben und damit zugleich noch einmal Stellung nehmen zu meiner damaligen Anfrage betreffend die Untersuchung von Frau Dr. Gerber bezüglich psychischer Störung von Kindern, deren Eltern häufig versetzt werden?
Hat die Bundesregierung inzwischen die Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen über den „Schichtdienst und seine Auswirkungen auf die Soldaten unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer und psychologischer Erkenntnisse" gezogen und eine vierte Kampfbesatzung bei den Flugabwehrraketenverbänden aufgestellt?
Zu Frage 79:
Die Voruntersuchungen zu dem im Jahre 1979 begonnenen Forschungsauftrag „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien" sind in der Zwischenzeit abgeschlossen worden. Die Ergebnisse sind allerdings nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Sie haben nur Einfluß auf den Inhalt des Fragebogens für die Hauptuntersuchung.
Seit dem 1. Juni 1981 wird die postalische Datenerhebung der Hauptbefragung durchgeführt. Mit abschließenden Ergebnissen kann im Februar/März 1982 gerechnet werden.
Zu Frage 80:
Die Einrichtung der Dienstposten für die vierte Kampfbesatzung ist davon abhängig, daß Dienstposten in gleicher Anzahl und Dotierung an anderer Stelle gestrichen werden und der Bundesminister der Finanzen seine Einwilligung erteilt.
Für die vierte Kampfbesatzung sind bisher insgesamt 38 % des Gesamtbedarfs von 2 452 Dienstposten eingerichtet worden. Davon entfallen 540
2514* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Dienstposten auf das Waffensystem HAWK und 408 auf das Waffensystem NIKE. Damit ist die Forderung derzeit bei dem Waffensystem HAWK zu 50 % und beim Waffensystem NIKE zu 29 % erfüllt.
Der Deckung des Restbedarfs wird auch weiterhin eine hohe Priorität beigemessen. Diese Dienstposten werden schrittweise eingerichtet, allerdings nur dann, wenn Aufgaben an anderer Stelle entfallen und damit Dienstposten in der benötigten Anzahl und Dotierung freigesetzt werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 81):
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem vom Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages am 22. Mai 1980 in Bonn veranstalteten Hearing zum Thema „Kinderunfälle im Straßenverkehr" gezogen, vor allem im Hinblick auf eine vom Bundeselternrat und anderen Hearings-Teilnehmern erhobene Forderung auf Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 34 a) in dem Sinne, daß zulässige Personenhöchstzahlen nicht mehr nach zulässigem Gesamtgewicht, sondern nach menschengerechtem Platz berechnet werden?
Die Bundesregierung hat alle Anregungen aus dem Hearing, die zu einer Verbesserung führen könnten, geprüft. Bezogen auf die Besetzungsregelung von Kraftomnibussen sind u. a. Versuche eingeleitet und ein Forschungsvorhaben vergeben worden. Tragfähige Ergebnisse, die zu einer Modifizierung der Vorschriften des § 34 a StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung führen könnten, werden im Herbst 1981 erwartet.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 82 und 83):
Trifft es zu, daß in den Autobahnraststätten, die von der Gesellschaft für Autobahnnebenbetriebe verpachtet worden sind, zwar Terrassen und Sitzgelegenheiten vorgesehen sind, dem Gast aber draußen weder Speisen noch Getränke serviert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich viele Bundesautobahnraststätten in einem sehr schlechten Zustand befinden und insbesondere die sanitären Verhältnisse katastrophal und unzumutbar sind?
Zu Frage 82:
Auf Terrassen von Autobahnraststätten, die mit Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, werden grundsätzlich sowohl Speisen als auch Getränke serviert.
Ausnahmen hiervon können sich lediglich aus besonderen Situationen eines Raststättenbetriebes ergeben.
Die Betriebsführung obliegt allerdings eigenverantwortlich dem jeweiligen Pächter.
Zu Frage 83:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zustände in den Autobahnraststätten und den dazugehörigen Sanitärbereichen im allgemeinen weder katastrophal noch unzumutbar sind. Dem Verkehrsteilnehmer stehen in der Regel Autobahnraststätten zur Verfügung, die einen qualitativ hohen Standard aufweisen und als gut und einwandfrei bezeichnet werden können. Aufgrund der Vorschriften für den Betrieb von Raststätten an den Bundesautobahnen, die Bestandteil der Pachtverträge zwischen der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH und den privaten Pächtern sind, sind letztere verpflichtet, insbesondere die sanitären Anlagen in einem sauberen Zustand zu erhalten. Es gibt ältere Autobahnraststätten, die noch der Erneuerung und Modernisierung bedürfen. Deswegen läßt die dafür zuständige Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH entsprechende bauliche Maßnahmen durchführen, für die allein in den Jahren 1976-1980 nahezu 400 Millionen DM ausgegeben wurden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 84 und 85):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, daß es zur Kostensenkung und Reduzierung der Ölabhängigkeit im Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bundesbahn von Interesse sein könnte, in die laufende Planung eines Leichttriebwagens auch die Entwicklung einer elektrischen Antriebsvariante für gemischten Fahrleitungs- und Batteriebetrieb (ähnlich Duo-Bus) zum Einsatz in mittleren Ballungsgebieten einzubeziehen?
Gibt es hierzu bereits konkrete Vorstellungen, und wann könnte bei
positiver Beurteilung ein solches Fahrzeug zum Einsatz kommen?
Die Deutsche Bundesbahn hat erste Untersuchungen über die Konzeption eines batteriegetriebenen Triebwagens für den Nahverkehr, der mit einem Gerät zur Nachladung der Fahrbatterien aus der elektrischen Oberleitung ausgerüstet ist und eine stromrückgewinnende Nutzbremsung ermöglicht, durchgeführt und im Januar dieses Jahres abgeschlossen.
Die Studie weist nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn aus, daß auf der Basis des Betriebsprogramms für die neuen Dieselleichttriebwagen der Baureihe VT 627/628 ein elektrischer Triebwagen, der gleichermaßen auf elektrifizierten und nichtelektrifizierten Strecken verkehren kann, zwar technisch realierbar ist, aber im Vergleich mit den Dieseltriebwagen wegen eines zu geringen Aktionsradius und der relativ hohen Kosten für eine Stromspeicherung derzeit einen wirtschaftlichen Einsatz im Schienenpersonennahverkehr nicht erwarten läßt. Aus diesem Grunde und wegen der ohnehin geringen Mineralölabhängigkeit der Schiene hat die Deutsche Bundesbahn Bauaufträge für solche Fahrzeuge bisher nicht erteilt. Die Untersuchungen über kostengünstigere Alternativen sollen jedoch fortgeführt werden.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2515*
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 86 und 87):
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ihr Beschluß, die Bundesbahnstrecke Celle/Gifhorn mit Beginn des Winterfahrplans 1981/1982 stillzulegen, für die wirtschaftliche Struktur dieses Zonenrandgebiets irreparable Folgen hat?
Wäre die Bundesregierung bereit, die Entscheidung, die Bundesbahnstrecke Celle/Gifhorn stillzulegen, um ein Jahr zu verschieben, damit durch eine bessere Fahrplangestaltung auf der Strecke Celle-GifhornWolfsburg — besonders zu den Schichtzeiten des VW-Werks Wolfsburg — den vielen tausend Berufspendlern die Chance gegeben wird, von der Straße auf die Schiene umzusteigen?
Zu Frage 86:
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. Zu Frage 87:
Mit meinem Schreiben vom 10. Juni 1981 habe ich Ihnen umfassend die Gründe dargelegt, die zur Genehmigung der Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung der Strecke CelleGifthorn-Stadt geführt haben. Aus den dargelegten Gründen und der in den letzten Jahren stetig rückläufigen Inanspruchnahme der Schiene bei gleichbleibendem Zugangebot, besteht aus der Sicht der Bundesregierung kein Anlaß, die Entscheidung zu verschieben. Zuletzt wurden nur noch insgesamt 250 Reisende in beiden Richtungen gezählt.
Darüber hinaus hält die Deutsche Bundesbahn das zu erwartende Nachfragepotential aus dem Kreis der Beschäftigten des VW-Werkes für nicht ausreichend, um die Beibehaltung des Schienenpersonennahverkehrs zu rechtfertigen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 88):
Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, daß Pendler nicht Opfer der „von der Schiene auf die Straße Verlagerung" des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn werden, wonach seit 1. Juni 1981 keine normalen Wochenkarten, sondern verteuerte kombinierte Karten (Bahn/Bus) auf Grund solcher Umstände gelöst werden müssen?
Der vom Bundesminister für Verkehr genehmigte Bahnbustarif erlaubt der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit, bei Verlagerungen Schiene/ Straße durch Sondermaßnahmen Verteuerungen zu vermeiden.
Sofern Ihnen ein Einzelfall bekannt sein sollte, wo es gleichwohl zu einer Verteuerung gekommen ist, bin ich gerne bereit, eine Überprüfung durch die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 89 und 90):
Wie hoch waren die verwaltungsmäßigen Umstellungsaufwendungen, die der Deutschen Bundesbahn durch die zum 15. Januar dieses Jahrs durchgeführte Tariferhöhung im Personenverkehr entstanden sind, und wie hoch werden diese Aufwendungen für die erneute Tariferhöhung zum 1. Juli dieses Jahrs voraussichtlich sein?
Hält die Bundesregierung den mit der neuerlichen Tariferhöhung im Personenverkehr der Deutschen Bundesbahn verbundenen Verwaltungsaufwand, der in diesem Jahr immerhin schon zum zweitenmal anfällt, angesichts der ohnehin bereits hohen Unterdeckung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr für vertretbar, oder muß sie nicht vielmehr einräumen, daß der erhebliche Verwaltungsaufwand, der durch die Tariferhöhung zum 1. Juli erneut entstehen wird, bei einer vorausschauenden Tarifplanung von Seiten der Deutschen Bundesbahn durch eine einmalige Erhöhung hätte vermieden werden können?
Zu Frage 89:
Die Kosten für die technische Umstellung der Verkaufsgeräte, den Druck neuer Fahrausweise für den Schalter- und für den Zugverkauf, die Aktualisierung der Tarif- und Werbeunterlagen sowie für den damit verbundenen Personalaufwand betragen je Tarifänderung im Personenverkehr rd. 3 Millionen DM. Für die beiden Tariferhöhungen des Jahres 1981 werden es somit rd. 6 Millionen DM sein. Dieser Aufwand wird sich durch den weiteren Einsatz von Datenstationen und Fahrausweisautomaten ab 1982 beträchtlich verringern.
Zu Frage 90:
Die Tariferhöhungen vom Januar 1981 reichten nicht aus, die Kostensteigerung zu kompensieren. So erwartet die Deutsche Bundesbahn für 1981 im Schienenpersonenfernverkehr einen Fehlbetrag von 378 Millionen DM und im Schienenpersonennahverkehr nach Abzug von Ausgleichsleistungen des Bundes in Höhe von 3 093 Millionen DM einen Fehlbetrag von 1 506 Millionen DM. Außerdem wird das Ergebnis der inzwischen abgeschlossenen Lohntarifrunde 1981 für den öffentlichen Dienst (4,3 %) die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahre mit weiteren 720 Millionen DM belasten.
Die zum 1. Juli 1981 vorgesehene Tarifanhebung war demzufolge notwendig und soll dazu beitragen, den Verlust der Deutschen Bundesbahn in 1981 nicht noch weiter ansteigen zu lassen.
Angesichts der vorstehend beschriebenen Entwicklung mußte der relativ geringe Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 91 und 92):
Inwieweit werden die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn — ggf. auch durch Auftragsbusunternehmen — den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein ausdehnen, mit dem Ziel, hierdurch den Individualverkehr einzudämmen?
Welche Strecken in Schleswig-Holstein sind von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost (einschließlich der Auftragsbusunternehmen) in den letzten drei Jahren aufgegeben worden?
2516* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981
Zu Frage 91:
Die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist in erster Linie Aufgabe der Länder, Kreise und Kommunen.
In Schleswig-Holstein beteiligt sich der Bund durch die Deutsche Bundesbahn, die Post oder deren Tochterunternehmen Autokraft GmbH Kiel. Diese bemühen sich, einen im Rahmen ihrer Möglichkeiten attraktiven Beitrag zu leisten.
Zu Frage 92:
Bahn und Post-Tochter „Autokraft GmbH" Kiel haben in den letzten drei Jahren in Schleswig-Holstein ihr öffentliches Liniennetz ausgebaut und nicht reduziert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 93 und 94):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel ortsfeste Amtsstellen der Deutschen Bundespost im ländlichen Raum aufgelöst werden sollen, wenn die in der Drucksache 9/408 genannten Fahrbaren Postschalter sowie die Zusteller mit Annahmebefugnis (Landzusteller) eingesetzt werden?
Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, wieviel Dienststunden die Deutsche Bundespost durch diese Einführung der Fahrbaren Postschalter und Landzusteller im ländlichen Raum jährlich einzusparen gedenkt?
In der Bundestagsdrucksache 9/408 sind lediglich die Grundsätze und Regelungen genannt, nach denen sich die Einrichtung, Aufhebung oder Umwandlung von Amtsstellen als ein ständiger Prozeß der Anpassung an sich ändernde Bedingungen vollzieht. Bundesweite Berechnungen, Pläne oder Festlegungen für eine Änderung des postalischen Amtsstellennetzes gibt es nicht und sind auch nicht vorgesehen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 95):
Wieviel Schreibtelefone sind nach den Erkenntnissen der Deutschen Bundespost derzeit in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz, und wie groß ist der Personenkreis, für den das Schreibtelefon eine echte Lebenshilfe bedeuten könnte?
Im Bereich der Deutschen Bundespost sind derzeit ca. 1 700 Schreibtelefone im Einsatz.
Nach Markterhebungen des Herstellers des Schreibtelefons werden in den nächsten 10 Jahren etwa 10 000 Geräte benötigt, wobei teilweise mehrere Personen ein Schreibtelefon benutzen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 96):
Haben die Gespräche der Deutschen Bundespost und der deutschen Botschaft in Warschau mit den zuständigen polnischen Behörden über „eine Normalisierung der Bearbeitung und Aushändigung der Postpakete" bereits einen Erfolg gezeitigt, oder sind die Beschwerden über wochen- bis monatelange Verzögerung der Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor berechtigt?
Die Bemühungen der Deutschen Bundespost haben bereits zu greifbaren Erfolgen geführt. Wie die polnische Postverwaltung fernschriftlich mitgeteilt hat, ist inzwischen die durchschnittliche Laufzeit für Postpakete innerhalb Polens auf 8-10 Tage gesenkt worden. Eine weitere Verkürzung der Laufzeit ist für die nahe Zukunft in Aussicht gestellt worden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/651 Fragen 97 und 98):
Wie hoch sind die Kosten, die der Deutschen Bundespost für die jährliche Herausgabe des amtlichen Fernsprechbuchs entstehen, und wieviel Tonnen Papier werden jährlich für die Herstellung benötigt?
Denkt die Deutsche Bundespost daran, Telefonbücher nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei oder drei Jahre erscheinen zu lassen und Änderungen nur noch durch Nachträge — etwa einmal im Jahr — mitzuteilen?
Die Kosten für die Herstellung der Amtlichen Fernsprechbücher betrugen im Jahre 1980 rund 130 Mio. DM. Es wurden rund 50 000 Tonnen Papier für die Herstellung benötigt.
Die Amtlichen Fernsprechbücher der Deutschen Bundespost werden als Hilfsmittel für den Fernsprechdienst herausgegeben. Die Deutsche Bundespost hat immer wieder geprüft, ob die jährliche Herausgabe der Telefonbücher tatsächlich erforderlich ist. Da sich aber über 30 v. H. der Einträge jährlich infolge von Neuanschließungen, Kündigungen, Übernahmen, Änderungen in der Person und im Namen, Rufnummer oder Anschrift der Teilnehmer ändern, kann u. a. aus Gründen der Aktualität auf die jährliche Ausgabe nicht verzichtet werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Steger (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 102 und 103):
Wie entwickeln sich nach der neuen mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Ausgaben für die Grundlagenforschung (absolut und relativ), und wie hoch ist dabei der Anteil der Projektförderung an Universitäten?
Hat die Bundesregierung schon die vom Bundestag geforderten Verhandlungen mit den Ländern über die weitere Förderung der Grundlagenforschung aufgenommen, und welche Ergebnisse wurden dabei gegebenenfalls erzielt?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2517*
Zu Frage 102:
Der Anteil der Grundlagenforschung an den BMFT-Ausgaben in den letzten Jahren hat einen annähernd gleichbleibenden hohen Stand; es gibt keine Anhaltspunkte, daß sich dies in den nächsten Jahren wesentlich verändern wird.
Die Gesamtausgaben des BMFT zur Förderung der Grundlagenforschung beliefen sich 1980 (vorläufiges Ist) auf rund 1,8 Mrd. DM. Für die Förderung an Hochschulen wurden 1980 rund 265 Mio. DM (vorläufiges Ist) aufgewandt; davon entfällt ein überwiegender Anteil auf die Förderung der Grundlagenforschung, der in den genannten 1,8 Mrd. DM enthalten ist.
Auch der BMBW fördert die Grundlagenforschung, und zwar vor allem über die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sie erhält 1981 vom Bund rund 475 Mio. DM, d. h. 6 % mehr als im Vorjahr.
Zu Frage 103:
Die Bundesregierung hat entsprechend den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 13.6. 1980 (Drucksachen 8/3879 und 8/3858) Gespräche mit den Ländern aufgenommen, die noch andauern. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag im Herbst 1981 über die Ergebnisse zu berichten.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 104 und 105):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung angekündigt hat, dem Institut für Zukunftsforschung (IFZ) in Berlin „einen Auftrag in Höhe von über 1 Million DM zu entziehen" („Berliner Morgenpost" vom 22. Mai 1981), um welchen Auftrag handelt es sich, und womit wird die Ankündigung — sofern sie zutrifft — begründet?
Ist die Behauptung der „Berliner Morgenpost" richtig, daß „in Bonn befürchtet" wird, „daß die Wissenschaftler des IFZ diesen Auftrag zu einem Schlag gegen die Kraftwerksplanung umfunktionieren könnten", und hält die Bundesregierung den Abbruch einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung mit dem Hinweis darauf, es würden Argumente für Kraftwerksgegner geliefert, für überzeugend?
Zu Frage 104:
Bei dem von der Berliner Morgenpost erwähnten Vorhaben handelt es sich um das Forschungsprojekt „Sicherung der Ausfallreserve bei der Stromerzeugung". Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Institut für Zukunftsforschung die dafür bereitgestellten Mittel zu entziehen.
Zu Frage 105:
Da die Bundesregierung nicht beabsichtigt, das Vorhaben abzubrechen, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß das Institut für Zukunftsforschung bei den Untersuchungen mit dem Berliner Stromversorgungsunternehmen BEWAG zusammenarbeitet.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 9/561 Frage 106):
Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse des US-amerikanischen Pacific Northwest Laboratory (vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 29. April 1981, Teil „Natur und Wissenschaft", Seite I), nach denen Plutoniumverbindungen sich in verdünnter Lösung, die dadurch sauer und korrosiv wird, zersetzen und die dann leichter aus Atommüllbehältern austreten können, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in bezug auf das Sicherheitsdispositiv bei der Atommüllagerung?
In der kerntechnischen Literatur ist die hier angesprochene Frage nicht als Problem beschrieben. Ich habe daher eine Prüfung und eingehende Stellungnahme zu den von Ihnen zitierten amerikanischen Forschungsergebnissen veranlaßt und werde Ihnen die Originalliteratur mit dieser Stellungnahme in Kürze zuleiten.