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    Plenarprotokoll 9/44 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 44. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Will-Feld und Rainer 2489 A Verzicht der Abg. Dr. von Weizsäcker, Kunz (Berlin) und Dr. Blüm auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2489 A Erweiterung der Tagesordnung 2489 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981) — Drucksache 9/557 — 2506 D Fragestunde — Drucksache 9/561 vom 16. Juni 1981 — Arbeitslosigkeit bei Pädagogen, Soziologen und Politologen MdlAnfr 5, 6 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . . 2489C, D, 2490A, B, C, D ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . 2489D, 2490A, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 2490 C Ausbau der Wiederaufbereitungsanlage La Hague und Entsorgung deutscher Kernkraftwerke MdlAnfr 10 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2491A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2491A, B Behinderung des Fernwärmeausbaus durch die geplante Änderung des BundesImmissionsschutzgesetzes MdlAnfr 11 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2491C, 2492A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2492A, B ZusFr Dr. Hirsch FDP 2492 B Mehrkosten bei Aufrundung der den BAföG-Leistungen zugrunde gelegten Bezüge auf volle DM-Beträge MdlAnfr 12 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Olderog CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2492C, D, 2493 A ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU . . . 2492 D, 2493 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 2493 A Detonation von Selbstschußanlagen an den Grenzanlagen der DDR während der Unwetterkatastrophe im Juni 1981 MdlAnfr 13 11.06.81 Drs 09/561 Weirich CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2493B, C ZusFr Weirich CDU/CSU 2493 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Aufnahme weiterer Vietnam-Flüchtlinge von der „Cap Anamur" durch die Bundesländer; völkerrechtlicher Status dieser Flüchtlinge MdlAnfr 18, 19 11.06.81 Drs 09/561 Neumann (Bramsche) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2493 D, 2494A, B, C, D, 2495A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 2494A, C ZusFr Dr. Hirsch FDP 2494 B ZusFr Repnik CDU/CSU 2494 D ZusFr Hansen SPD 2495A Aktivitäten des Klu-Klux-Klan in der Bundesrepublik Deutschland, Protest gegen die rechtsextremistische Betätigung von Angehörigen der US-Streitkräfte MdlAnfr 20, 21 11.06.81 Drs 09/561 Thüsing SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 2495A, C ZusFr Thüsing SPD 2495 B Amerikanische Studie über mögliche Folgen eines Angriffs auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim MdlAnfr 24 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hirsch FDP Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 2495 D, 2496A, B, C, D, 2497A, B, C ZusFr Dr. Hirsch FDP 2496 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2496 B ZusFr Hansen SPD 2496 C ZusFr Dr. Feldmann FDP 2496 D ZusFr Dr. Wendig FDP 2496 D ZusFr Frau Schuchardt FDP 2497 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 2497 B ZusFr Thüsing SPD 2497 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 2497 C Importbehinderung für deutsche Autos in Japan MdLAnfr 25 11.06.81 Drs 09/561 Feile SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2497 C, 2498A, B, C ZusFr Feile SPD 2498 A ZusFr Dr. Spöri SPD 2498 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2498 C Behinderung des Exports mittelständischer Unternehmen nach Japan durch japanische Großhandelshäuser MdLAnfr 26 11.06.81 Drs 09/561 Feile SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2498 D, 2499B, C ZusFr Feile SPD 2499A, B ZusFr Dr. Spöri SPD 2499 B Auswirkung der Neuordnung des Seerechts auf die Entwicklung der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 27, 28 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2499 C, 2500A, B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . 2499D, 2500 B Inkrafttreten des Abkommens der EG mit Österreich über die gegenseitige Anerkennung von Weinen MdlAnfr 29 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Wulff CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMFJG . . 2500C, 2501A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU . . . . 2500D, 2501A Wettbewerbsverzerrungen durch die Höchstmengenverordnung, insbesondere bei Gemüse MdlAnfr 34 11.06.81 Drs 09/561 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMFJG . . . 2501B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 2501 C ZusFr Eigen CDU/CSU 2501 D Folgerungen aus der Trinkwasserstudie des Öko-Instituts Freiburg MdlAnfr 35, 36 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Zander BMFJG . . . 2502A, B, C, 2503A, B, C ZusFr Dr. Feldmann FDP 2502A, B, D, 2503A ZusFr Dr. Hirsch FDP 2502 B ZusFr Herberholz SPD 2503 B ZusFr Eigen CDU/CSU 2503 B ZusFr Bredehorn FDP 2503 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 2503 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 III Verhinderung des Ausbaus einer „chemischen Waffenfabrik" in den USA und Verurteilung chemischer Waffen innerhalb der NATO MdlAnfr 39 11.06.81 Drs 09/561 Sielaff SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 2503D, 2504A, B ZusFr Sielaff SPD 2504A ZusFr Hansen SPD 2504 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2504 B Genehmigung und Kontrolle der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr 40, 41 11.06.81 Drs 09/561 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . .2504C, 2505A, B, C ZusFr Hansen SPD 2504C, D, 2505B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2505A, C Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs und würdige Gestaltung des 17. Juni, insbesondere seitens der deutschen Auslandsvertretungen MdlAnfr 44 11.06.81 Drs 09/561 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 2505D, 2506A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2506 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2506 B Begehen des 17. Juni als nationaler Feiertag in den deutschen auswärtigen Vertretungen MdlAnfr 45 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2506B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2506B, C Nächste Sitzung 2506 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2507*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2507*C Anlage 3 Beschluß des 84. Deutschen Ärztetages in Trier betr. Ablehnung der Zwangsernährung MdlAnfr 2 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 2508*A Anlage 4 Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau MdlAnfr 3, 4 11.06.81 Drs 09/561 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 2508*B Anlage 5 Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes MdlAnfr 14 11.06.81 Drs 09/561 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . . 2508*D Anlage 6 Rechtsradikale Umtriebe in der Umgebung von Forbach; Auswirkung militärischer Angriffe auf deutsche Kernkraftwerke MdlAnfr 22, 23 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . . 2509*A Anlage 7 Östrogenkontrolle niederländischer Fleischimporte sowie Verbot von Östrogen bei der Fleischerzeugung MdlAnfr 30, 31 11.06.81 Drs 09/561 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2509*C Anlage 8 Vollständigkeit der vom Bundesgesundheitsamt veröffentlichten Zahl der Drogentoten des Jahres 1980 MdlAnfr 32 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2510*A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Anlage 9 Illegale Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 33 11.06.81 Drs 09/561 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2510"C Anlage 10 Streichung der Bundesmittel für Ausländersprachkurse an Volkshochschulen MdlAnfr 62 11.06.81 Drs 09/561 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2510"D Anlage 11 Bezuschussung von Schreibtelefonen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation MdlAnfr 63 11.06.81 Drs 09/561 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511"A Anlage 12 Krankenstand bei ausländischen Arbeitnehmern MdlAnfr 64, 65 11.06.81 Drs 09/561 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511*C Anlage 13 Krankenstand bei den Sozialversicherten in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 66 11.06.81 Drs 09/561 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2511*D Anlage 14 Verbesserung des Kündigungsschutzes MdlAnfr 69 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512*A Anlage 15 Vermittlung ausschließlich männlicher Jugendlicher für den Modellversuch „Förderlehrgang zur Arbeitserprobung für psychisch behinderte Jugendliche" MdlAnfr 70, 71 11.06.81 Drs 09/561 Börnsen SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512Ü*B Anlage 16 Unterzeichnung der Konvention zum sozialen Schutz der europäischen Landwirte MdlAnfr 72, 73 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2512*C Anlage 17 Versicherungsfremde Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 74, 75 11.06.81 Drs 09/561 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2513*A Anlage 18 Lagerung chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 76 11.06.81 Drs 09/561 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*A Anlage 19 Gestaltung des 17. Juni in der Bundeswehr MdlAnfr 77 11.06.81 Drs 09/561 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*B Anlage 20 Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate, Einführung des freiwilligen Dienstes für Frauen sowie Häufigkeit der Einberufung von Reservisten MdlAnfr 78 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 V Anlage 21 Ergebnisse der Untersuchung „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in den Soldatenfamilien" MdlAnfr 79, 80 11.06.81 Drs 09/561 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2513*C Anlage 22 Änderung § 34a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (zulässige Personenhöchstzahlen) MdlAnfr 81 11.06.81 Drs 09/561 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*A Anlage 23 Zustand der Autobahnraststätten MdlAnfr 82, 83 11.06.81 Drs 09/561 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*B Anlage 24 Entwicklung eines Leichttriebwagens mit elektrischem Antrieb für gemischten Fahrleitungs- und Batteriebetrieb für den Personennahverkehr der Bundesbahn MdlAnfr 84, 85 11.06.81 Drs 09/561 Amling SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2514*C Anlage 25 Stillegung der Bundesbahnstrecke CelleGifhorn MdlAnfr 86, 87 11.06.81 Drs 09/561 Nelle SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*A Anlage 26 Verteuerte Bahn-Bus-Wochenkarten für Pendler durch die Verlagerung des Schienenpersonenverkehrs der Bundesbahn auf die Straße MdlAnfr 88 11.06.81 Drs 09/561 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*B Anlage 27 Verwaltungsaufwand durch die Tariferhöhungen der Bundesbahn im Januar und Juli 1981 MdlAnfr 89, 90 11.06.81 Drs 09/561 Fischer (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2515*C Anlage 28 Ausdehnung des Personennahverkehrs in Schleswig-Holstein durch Bundesbahn und Bundespost sowie in den letzten drei Jahren stillgelegte Strecken MdlAnfr 91, 92 11.06.81 Drs 09/561 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Mahne BMV . . 2515*D Anlage 29 Schließung von Poststellen im ländlichen Raum sowie Einsparung von Dienststunden durch den Einsatz fahrbarer Postschalter MdlAnfr 93, 94 11.06.81 Drs 09/561 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*A Anlage 30 Zahl der Schreibtelefone in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 95 11.06.81 Drs 09/561 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*B Anlage 31 Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in Polen MdlAnfr 96 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*C Anlage 32 Kosten für die jährliche Herausgabe des Fernsprechbuchs sowie Verlängerung der Geltungsdauer auf zwei bis drei Jahre MdlAnfr 97, 98 11.06.81 Drs 09/561 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2516*C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Anlage 33 Ausgaben für die Grundlagenforschung und Anteil der Projektförderung an Universitäten sowie Verhandlungen mit den Ländern über die weitere Förderung der Grundlagenforschung MdlAnfr 102, 103 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2516*D Anlage 34 Rücknahme eines Auftrags der Bundesregierung an das Institut für Zukunftsforschung in Berlin MdlAnfr 104, 105 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Diederich (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2517*B Anlage 35 Konsequenzen aus amerikanischen Forschungen über die Zersetzung von Plutoniumverbindungen für Atommülldeponien MdlAnfr 106 11.06.81 Drs 09/561 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2517*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2489 44. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2507* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 17.6. Dr. Ahrens ** 17.6. Dr. Althammer ** 17.6. Amrehn ** 17.6. Bahr ** 17.6. Böhm (Melsungen) *" 17.6. Dr. Bötsch ** 17.6. Brandt * 17.6. Büchner (Speyer) ** 17.6. Corterier ** 17.6. Dallmeyer 16. 6. Eickmeyer ** 17.6. Dr. Enders ** 17.6. Dr. Geßner ** 17.6. Grobecker 17.6. Hartmann 17.6. Herterich 17.6. Jung (Kandel) ** 17.6. Kiep 17.6. Kittelmann ** 17. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 17.6. Korber 17.6. Lampersbach 17.6. Lemmrich ** 17.6. Lenzer ** 17.6. Frau Dr. Lepsius 17.6. Männig ** 17.6. Milz 17.6. Dr. Müller ** 17.6. Müller (Wadern) ** 17.6. Frau Noth 17.6. Frau Pack ** 17.6. Pensky ** 17.6. Petersen 17.6. Pieroth 17.6. Reddemann ** 17.6. Rösch ** 17.6. Dr. Schäuble ** 17.6. Frau Schlei 17.6. Schluckebier 17.6. Schmidt (München) ** 17.6. Schmidt (Würgendorf) ** 17.6. Freiherr von Schorlemer 16.6. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17.6. Schulte (Unna) ** 17.6. Dr. Solms 17.6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 17.6. Dr. Sprung ** 17.6. Graf Stauffenberg 16.6. Topmann ** 17.6. Dr. Unland ** 17.6. Dr. Vohrer ** 17.6. Dr. Wittmann (München) ** 17.6. Zierer 17.6. Zink 17.6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 11. Juni 1981 ihren Antrag betr. 17. Juni — Drucksache 9/547 — zurückgezogen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 1981 beschlossen, gegen das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) Einspruch einzulegen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/559 verteilt. In seiner Sitzung am 5. Juni 1981 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz — SubvAbG) zuzustimmen. Er hat dazu folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat ist bereits in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 1981 ausführlich auf die kritischen Punkte des Subventionsabbaugesetzes eingegangen. Auf diese Stellungnahme weist er erneut hin. Als grundlegenden Mangel des Subventionsabbaugesetzes betrachtet der Bundesrat, daß nicht die Ausgaben des Bundes entsprechend der dramatischen Entwicklung seiner Finanzlage wesentlich eingeschränkt, sondern ganz überwiegend seine Einnahmen durch Streichung steuerlicher Vergünstigungen zu Lasten der Bürger und der Wirtschaft — und dies einseitig zugunsten des Bundeshaushaltes — erhöht werden. Der Bundesrat bedauert mit Nachdruck, daß seine grundsätzliche Kritik am Subventionsabbaugesetz und seine ausführliche Stellungnahme vom 30. Januar 1981 von der Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag im wesentlichen nicht aufgegriffen worden sind. In Anbetracht der dramatischen Verschlechterung der Haushalts- und Finanzlage des Bundes und der vorrangigen Aufgabe der politisch Verantwortlichen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sieht der Bundesrat davon ab, dem Subventionsabbaugesetz seine Zustimmung zu versagen. Für die schweren Mängel des Subventionsabbaugesetzes tragen Bundesregierung und Regierungskoalition im Bundestag die volle politische Verantwortung Unabhängig hiervon fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch die alsbaldige Vorlage — möglichst bis Ende 1981— einer Novelle zum Kreditwesengesetz das grundsätzliche und durch das Subventionsabbaugesetz besonders dringlich gewordene Problem der geringen Eigenkapitalausstattung der betroffenen Kreditinstitute im Interesse der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit zu lösen. 2508* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Den Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen und bei Landesbanken sollte durch die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung eines Haftungszuschlages für die den Gewährträgern obliegende Gewährträgerhaftung und Anstaltslast Rechnung getragen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 2): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nachdrücklichen Votum des 84. Deutschen Ärztetags in Trier gegen die Zwangsbehandlung, also auch die Zwangsernährung von Menschen, und teilt die Bundesregierung die Ansicht des Ärztetags, die Pflicht des Arztes, Leben zu erhalten, finde dort ihre Grenze, wo ein eindeutiger und auf freiem Willen beruhender Entschluß eines Menschen vorliege, ärztliche Behandlung nicht anzunehmen oder sich ihr sogar zu widersetzen? Die Stellungnahme des 84. Deutschen Ärztetages zur Frage der Zwangsernährung steht im Zusammenhang mit früheren Stellungnahmen aus dem ärztlichen Bereich, die zum Teil bereits vor Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes und der geltenden Fassung des § 101 abgegeben wurden. Ich habe in der Fragestunde vom 18. Dezember 1974 bereits zu einer Erklärung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages vom 7. Dezember 1974 Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag hat danach mit der geltenden Fassung des § 101 eine Regelung einstimmig verabschiedet, in der bei Lebensgefahr oder bei schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit eine Zwangsernährung für zulässig erklärt wird, wenn diese Maßnahme für die Beteiligten und auch den Arzt zumutbar ist und nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen verbunden ist. Die Bestimmung sieht weiter ausdrücklich vor, daß eine Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Zwangsernährung solange nicht besteht, wie von einer freien Willensbestimmung des Gefangenen ausgegangen werden kann, es sei denn, es bestehe akute Lebensgefahr. Die für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe zuständigen Landesjustizverwaltungen sind dabei, die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Vorschrift auszuwerten. Die Bundesregierung will den Ergebnissen nicht vorgreifen. Ob und welche Folgerungen aus dem Votum des 84. Deutschen Ärztetages zu ziehen sind, wird später zu entscheiden sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 3 und 4): Hat die Bundesregierung eine Erlärung dafür, weshalb die in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg in der Wohnungsversorgung so bedeutsamen und erfolgreichen Wohnungsbaugenossenschaften ihre frühere Position im Wohnungsbau und auf dem Wohnungsmarkt nicht wiedergewinnen konnten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens oder anderer Selbsthilfeaktivitäten im Bereich der Wohnungswirtschaft und die Stärkung der Position der Wohnungsbaugenossenschaften wünschenswert wäre, und wären dazu — gegebenenfalls — durch den Gesetzgeber Voraussetzungen zu schaffen? Zu Frage 3: Nach dem zweiten Weltkrieg ist auch der Mietwohnungsbestand der Genossenschaften — wenn man die absoluten Zahlen vergleicht — stark angestiegen. Gleichwohl ist die Steigerungsrate — ausgedrückt in Vom-Hundert-Sätzen — hinter der der anderen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zurückgeblieben. Das hängt damit zusammen, daß die Länder, denen nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung die Durchführung des sozialen Wohnungsbaues obliegt, die vorhandenen Mittel nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs eingesetzt haben. Zu Frage 4: Die Bundesregierung würde eine Wiederbelebung des genossenschaftlichen Gedankens im Wohnungsbau als Beitrag zur Lösung regionaler Wohnungsversorgungsprobleme im Wege der Selbsthilfe begrüßen. Sie sieht die Schwierigkeiten, einen Aufschwung im genossenschaftlichen Wohnungsbau zu erreichen, allerdings in Umständen, die weitgehend ihrer Einflußnahme entzogen sind, insbesondere im Problem der Eigenkapitalaufbringung. Dieses Problem läßt sich nicht durch unmittelbar wirkende gesetzgeberische Maßnahmen lösen. Anlage 5 Antwort des Staatsekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 9/561 Frage 14): Wie beurteilt die Bundesregierung dir kürzlich von der Strahlenschutzkommission geäußerten Besorgnisse über die „unzulängliche Förderung der für den Strahlenschutz wichtigen Grundlagenforschung" sowie die daraus möglicherweise resultierenden Schwierigkeiten bei der Ausbildung von hinreichend qualifiziertem Fachpersonal, und wie wird sichergestellt, daß auch weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen gegeben sind für eine dem internationalen Standard entsprechende Lehre und Forschung auf diesem Gebiet? Die Bundesregierung teilt die von der Strahlenschutzkommission in ihrer Stellungsnahme vom 20. Februar 1981 vertretene Auffassung, daß die strukturelle Entwicklung der Strahlenschutzforschung, vor allem der beiden Fächer Strahlenbiophysik und Strahlenbiologie, in der Bundesrepublik Deutschland rückläufig ist. Die Bundesregierung hat sich daher an die Wissenschafts- bzw. Kultusminister und -senatoren der Länder gewandt und sie um die Erhaltung und Erweiterung der Strahlenschutz-Forschungseinrichtungen in ihrem Bereich gebeten. Wie erste Stellungnahmen der Länderminister zeigen, kann damit gerechnet werden, daß sich die Länder um einen Ausbau der Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes bemühen werden. Die finanzielle Förderung der Strahlenschutzforschung hat die Bundesregierung in den Jahren 1980 und 1981 gegenüber früheren Jahren erheblich verstärkt. Die Bundesregierung rechnet damit, daß das Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2509* Niveau der Strahlenschutzforschung in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieser Förderungsmaßnahmen auch in Zukunft internationale Anerkennung finden wird. Der Bedarf an qualifiziertem Strahlenschutzpersonal nimmt in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ständig zu. Es ist daher nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, die Ausbildung von Nachwuchskräften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes an geeigneten Hochschulinstituten, insbesondere an Hochschulkliniken, weiter zu intensivieren. Auch hierfür ist es erforderlich, daß die Länder die vorhandenen Hochschuleinrichtungen ausbauen und nach Möglichkeit weitere Hochschuleinrichtungen schaffen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 22 und 23): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über angebliche rechtsradikale Umtriebe in der Umgebung von Forbach vor, und welchen Umfang haben diese ggf.? Welche Auswirkungen würden sich ergeben, wenn deutsche Kernkraftwerke gezielt bombadiert würden, wie dies vor kurzem durch israelische Flugzeuge bei dem Kernkraftwerk in der Nähe von Bagdad geschehen ist, oder mit Raketen beschossen würden? Zu Frage 22: Erkenntnisse über rechtsextremistische Umtriebe im Bereich von 7564 Forbach liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 23: Der Stand der militärischen Waffentechnik ist heute so weit fortgeschritten, daß im Kriege ein voll wirksamer Schutz sämtlicher für einen Industriestaat wichtigen zivilen Einrichtungen unrealistisch ist. Hochwirksame Spezialwaffen könnten bei einem gezielten militärischen Einsatz deshalb u. a. auch die in Ost und West vorhandenen Kernkraftwerke oder sonstiges Nuklearmaterial so beschädigen, daß radioaktives Material austritt. Im schlimmsten Fall wären ähnliche Konsequenzen zu befürchten, wie sie z. B. in der deutschen Risikostudie für die schwerwiegendsten Unfälle (Kernschmelzen mit Versagen des Sicherheitseinschlusses) berechnet würden. In der Bundesrepublik Deutschland gelten jedoch seit Anfang der 70er Jahre besonders strenge Sicherheitsanforderungen gegen äußere Einwirkungen (z. B. Flugzeugabsturz, Explosionsdruckwellen). Diese baulichen Vorkehrungen zur Beherrschung extremer äußerer Einwirkungen sowie die Sicherheitstechnik zur Vermeidung von Unfallgefahren sind geeignet, auch einen relativ hohen Schutz vor direkten konventionellen Waffeneinwirkungen zu gewährleisten. Im Rahmen der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zu den vier Genfer Rotkreuzkonventionen hat das Plenum der Konferenz in der abschließenden Sitzungsperiode im Frühjahr 1977 eine Bestimmung verabschiedet, die es grundsätzlich verbietet, z. B. Staudämme, Deiche und auch Kernkraftwerke zum Gegenstand eines militärischen Angriffs oder einer entsprechenden Androhung zu machen. Das Zusatzprotokoll wurde 1977 von insgesamt 46 Staaten — darunter neben der Bundesrepublik Deutschland die meisten NATO-Staaten und die Staaten des Warschauer Paktes — unterzeichnet. Die Ratifizierungen dieses Zusatzprotokolls in den einzelnen Staaten sind noch im Gange. Die Bundesregierung hat im übrigen den Innenausschuß des Deutschen Bundestages im November 1977 über ihre Bewertung der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen gegen militärische Einwirkungen unterrichtet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 30 und 31): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach eine Östrogenkontrolle niederländischer Fleischimporte nicht zulässig sei, obwohl feststeht, daß bereits Niedrigstmengen von künstlichem Ostrogen vom Bundesgesundheitsamt als „karzinogen", also krebsfördernd, bezeichnet werden müssen? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den unbefriedigenden Beschluß der Landwirtschaftsminister der Europäischen Gemeinschaft, nach dem weiterhin die Verwendung von Östrogenen bei der Fleischerzeugung zulässig sein soll, obwohl sie auch in kleinsten Mengen „karzinogen", d. h. krebsfördernd sind, zugunsten des deutschen Verbrauchers in ein striktes Verbot umzuwandeln? Zu Frage 30: Durch die einstweilige Anordnung, die auf Antrag eines holländischen Fleischexporteurs ergangen ist, wird die Einfuhruntersuchungsstelle in Emmerich verpflichtet, Fleisch, das gemäß § 7 a Abs. 3 der Einfuhruntersuchungs-Verordnung der intensiveren Verdachtsuntersuchung unterliegt, abzufertigen, bevor die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das Verfahren der einstweiligen Anordnung betrifft nur die zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen; unmittelbar die Einfuhruntersuchungsstelle Emmerich, mittelbar den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Einfuhruntersuchungsstelle Emmerich hat gegen die einstweilige Anordnung nach Beratung mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Widerspruch eingelegt. Die erforderliche mündliche Verhandlung, an der sich der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Düsseldorf, beteiligen will, ist bisher noch nicht anberaumt worden. Für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit besteht zur Zeit keine verfahrensrechtliche Möglichkeit der direkten Beteiligung. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat jedoch wegen der grundsätzlichen rechtlichen und verbraucherpolitischen Auswirkungen der einstweiligen Anordnung und des sich anschließenden Verfahrens zur Hauptsache ein beson- 2510* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 deres Interesse daran, die Landesbehörden bei der Rechtfertigung der angegriffenen Einfuhruntersuchungsmaßnahmen zu unterstützen. Zu Frage 31: Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Gemeinschaft haben bislang noch keine endgültigen Beschlüsse hinsichtlich der Verwendung von östrogen-wirksamen Stoffen bei der Fleischerzeugung getroffen. Die Bundesregierung tritt bei diesen Verhandlungen für ein sofortiges Verbot aller Hormone, die nach heutigem Wissenstand als karzinogen eingestuft werden müssen, und der Thyreostatika (Schilddrüsenhemmstoffe) für alle Anwendungszwecke (d. h. für therapeutische und für wachstumsfördernde Zwecke) bei allen Tieren ein. Die Bundesregierung ist mit den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und dem Bundesrat der Meinung, daß der jetzt in dieser Hinsicht in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesundheitsschutz nicht geschmälert werden darf. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 32): Ist es richtig, daß die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Zahl der 494 Drogentoten des Jahres 1980 die Süchtigen nicht erfaßt, bei denen als Todesursache Herzversagen, Überdosis Valium, Hepatitis, Leberinsuffizienz etc. registriert wurde, und liegt die wirkliche Zahl der Drogentoten nicht auch deshalb wesentlich höher, weil z. B. auch die süchtigen Selbstmörder hier nicht ausgewiesen werden? Die vom Bundeskriminalamt geführte Statistik über Drogentodesfälle basiert seit Januar 1979 auf folgender Definition: Meldepflichtig sind alle Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem mißbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln oder als Ausweichmittel verwendeter Ersatzstoffe stehen. Darunter fallen insbesondere — Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung; — Todesfälle infolge langzeitigen Mißbrauchs; — Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkung von Entzugserscheinungen; — tödliche Unfälle unter Drogeneinfluß stehender Personen. Der Jahresbericht des Bundeskriminalamtes hat die insgesamt erfaßten Todesfälle entsprechend differenziert ausgewiesen. Es wird dabei keineswegs übersehen, daß es ursächlich im Zusammenhang mit Drogenmißbrauch stehende Todesfälle gibt, die nicht als solche erkannt worden sind. Da jedoch vorzeitige und insbesondere unnatürliche Todesfälle zunehmend kritischer daraufhin betrachtet werden, ob möglicherweise Drogenmißbrauch ursächlich oder mitbestimmend sein könnte, ist eher davon auszugehen, daß seit 1979 mehr Todesfälle aufgedeckt worden sind, die im Zusammenhang mit Drogenmißbrauch stehen, als früher. Die Zusammenhänge des Drogenmißbrauchs etwa mit Leberschädigungen sind heute weit besser bekannt als in der Vergangenheit, ebenso Todesfälle durch Überdosierung von mißbräuchlich benutzten Arzneimitteln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 33): Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Kinder in Betrieben und zunehmend auf Märkten mehrstündige Arbeiten verrichten, daß die entdeckten Fälle illegaler Kinderarbeit sich auf 1 000 bis 1 500 Fälle pro Jahr belaufen, und daß die Dunkelziffer infolge der mangelnden personellen Ausstattung der Gewerbeaufsichtsämter höher liegt (s. Pressebericht in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" vom 26. Mai 1981), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine wirksamere Durchsetzung des Jugendarbeitsschutzes generell zu gewährleisten und um auch zu verhindern, daß Kinder bis zu einem Jahr entgeltlos arbeiten, um einen Ausbildungsvertrag zu erhalten? Die Bundesregierung ist auf Grund von Zeitungsberichten über eine Zunahme illegaler Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls besorgt. Sie hat deshalb die obersten Arbeitsbehörden der Länder, denen die Aufsicht über die Durchführung der Vorschriften über das Verbot der Kinderarbeit obliegt, gebeten, zu diesen Berichten Stellung zu nehmen und die Aufsicht zu verstärken. Die obersten Arbeitsbehörden der Länder haben in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, daß der Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werde. Die Behörden gingen allen Hinweisen und Anzeigen nach und führten alljährlich Sonderaktionen durch. Die Aufsicht über die Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit werde allerdings vielfach dadurch erschwert, daß die Beteiligten, vor allem die Eltern, die Aufsichtsbehörden nicht ausreichend unterstützten. Die Zahl der beanstandeten Fälle von Kinderbeschäftigung liegt nach Auskunft der obersten Arbeitsbehörden der Länder bei 800 jährlich. Die Dunkelziffer bei diesen Verstößen könne ebensowenig geschätzt werden wie die Dunkelziffer bei anderen Gesetzesverstößen. Die Behauptung, Kinder müßten vor ihrer Entlassung aus der Schule gesetzwidrig arbeiten, um eine Lehrstelle zu bekommen, treffe in dieser Allgemeinheit nicht zu. Meist werde nur die Bestimmung des Jugendarbeitsschutzgesetzes über das Betriebspraktikum falsch ausgelegt; Einzelfälle, die bekanntgeworden seien, seien jedoch sofort geklärt worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/ CSU) (Drucksache 9/561 Frage 62): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2511* Trifft es zu, daß wegen Streichungen im Haushaltsplan 1981 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung künftig keine aus Bundesmitteln bezuschußten Intensivkurse von Volkshochschulen für Ausländer zur Erlernung der deutschen Sprache mehr abgehalten werden können, und wie verträgt sich diese Maßnahme mit den von der Bundesregierung am 19. März 1980 bekanntgegebenen Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Ausländerpolitik (Seite 10)? Wie ich bereits am 7. April 1981 Herrn Kollegen Pfeifer auf seine Anfragen mitgeteilt habe (Bundestags-Drucksache 9/327, Nr. 43 und 44), trifft es nicht zu, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für die Sprachkursförderung weniger Mittel bereitgestellt hat. Insbesondere im Bereich der Intensivsprachkurse für spät eingereiste ausländische Jugendliche werden 1981 mehr Mittel als 1980 zur Verfügung stehen, zumal bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1981 im Deutschen Bundestag der entsprechende Haushaltstitel noch um 2,5 Mio DM aufgestockt wurde. Allerdings werden auch die jetzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um das enorm hohe Antragsvolumen gerade für diesen Zweck abzudecken. Es wäre daher zu begrüßen, wenn auch die Länder sich bereitfänden, die ihnen in diesem Bereich obliegende Verantwortung voll wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 63): Wie kann mit Abschluß der rechtlichen Prüfungen gerechnet werden, wonach für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung die Frage der Gewährung bzw. Bezuschußung von Schreibtelefonen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation als geklärt gelten darf, und wann ist mit dieser Klärung im Bereich der Kriegsopferversorgung zu rechnen? Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung kommen Schreibtelefone als Hilfsmittel zur Durchführung der medizinischen Rehabilitation nicht in Betracht. In bestimmten Fällen können Schreibtelefone jedoch im Rahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation bewilligt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind bereits in der Reichsversicherungsordnung und in der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter gegeben; danach ist es auch Aufgabe der Unfallversicherungsträger, die Folgen der Verletzung zu erleichtern und die durch den Arbeitsunfall geschaffene Lage des Verletzten zu verbessern. Die Entscheidung, ob Schreibtelefone geeignet sind, die berufliche oder soziale Situation von Hörgeschädigten zu verbessern, wird in jeweiligen Einzelfällen von den Unfallversicherungsträgern getroffen. Für den Bereich der Kriegsopferversorgung ist festzustellen, daß das Schreibtelefon nicht dem Kreis der Hilfsmittel nach § 13 des Bundesversorgungsgesetzes zugerechnet werden kann, auf die der Beschädigte einen Sachleistungsanspruch hat. Nach geltendem Recht kommt eine Hilfe zur Beschaffung von Schreibtelefonen als Leistung der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß § 27 d Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz in Betracht. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt jedoch, im Rahmen der vorgesehnen Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes zu prüfen, ob die Beschaffung von Schreibtelefonen (entsprechend der Regelung für die Beschaffung von Kommunikationsgeräten des häuslichen Bereichs) als Ersatzleistung behandelt werden kann. Eine derartige Regelung ist jedoch nur möglich, wenn die finanziellen Möglichkeiten des Bundes dies zulassen. Anlage 12 Antwort Des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 64 und 65): Trifft es zu, daß der durchschnittliche Krankenstand der ausländischen Arbeitnehmer über dem Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung liegt? Wenn ja, wie hoch ist er, und welche Gründe liegen nach Meinung der Bundesregierung maßgeblich dafür vor? In der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Arbeitsunfähigkeitsfälle ausländischer Arbeitnehmer nicht gesondert erfaßt. Nach einer Repräsentativstatistik der Verbindungsstelle beim Bundesverband der Ortskrankenkassen lag der Krankenstand ausländischer Arbeitnehmer bis 1975 unter dem durchschnittlichen Krankenstand aller Arbeitnehmer. Seitdem geht er mit zunehmender Tendenz über den Krankenstand aller Arbeitnehmer hinaus. Nach der genannten Repräsentativstatistik waren im Jahresdurchschnitt 1980 bei den ausländischen Arbeitnehmern 7,4 von 100 und bei allen erfaßten Arbeitnehmern 5,9 von 100 arbeitsunfähig erkrankt. Die z. Z. vorhandenen Unterlagen lassen eine Aussage über die Ursachen für den höheren Krankenstand ausländischer Arbeitnehmer nicht zu. Die Bundesregierung hat den Bundesverband der Ortskrankenkassen gebeten, die dort geführte Repräsentativstatistik so zu erweitern, daß Aussagen über die im In- und Ausland entstandenen Krankheitszeiten bei ausländischen Arbeitnehmern möglich werden. Mit ersten Ergebnissen kann frühestens Ende dieses Jahres gerechnet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 66): Läßt sich nach Meinung der Bundesregierung das Ausmaß des Krankenstands der Sozialversicherten in der Bundesrepublik Deutschland in Relation setzen zu einem zu wenig „kritischen Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" durch die deutschen Ärzte, wie dies laut Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 1. Juli 1981 von dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg, Dr. Hans Blessing, gesehen wird, und wenn nein, auf Grund welcher Faktoren erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu Ländern wie Japan und den Vereinigten Staaten erheblich höheren Krankenstand in der Bundesrepublik Deutschland? 2512* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Sicher ist im Verhalten der Ärzte ein entscheidender Faktor zur Beeinflussung des Krankenstandes zu erkennen; dieser Faktor kann aber mittels der Statistiken über den Krankenstand nicht isoliert werden. Die von Ihnen weiter angesprochenen Vergleiche mit den Vereinigten Staaten und Japan hinsichtlich des Krankenstands sind problematisch, da unterschiedliche statistische Definitionen und unterschiedliche statistische Erfassungs- und Berichtswege einen in sich stimmigen internationalen Vergleich nicht zulassen. Außerdem kommen die erheblichen Unterschiede in den sozialen Sicherungssystemen der angesprochenen Länder hinzu; so läßt sich beispielsweise die rechtliche Definition des Begriffs der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres auf amerikanische oder japanische Verhältnisse übertragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/ 561 Frage 69): Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Aussagen des vom Bundesarbeitsminister an das Max-Planck-Institut in Auftrag gegebene und jetzt vorliegende Gutachten in bezug auf eine Verbesserung des Kündigungsschutzes zu ziehen? Wie mein Kollege Buschfort bereits am 4. Mai 1981 auf die schriftliche Anfrage des Kollegen Hansen mitgeteilt hat (Bundestags-Drucksache 9/412, Nr. 16), hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 eine Überprüfung des Kündigungsschutzgesetzes angekündigt. Nach der Untersuchung des Max-Planck-Instituts, die seit etwa zwei Monaten vorliegt, weist der geltende Kündigungsschutz in der Tat Schwachstellen auf. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des umfangreichen Gutachtens mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sorgfältig auswerten. Erst danach ist eine Entscheidung möglich, ob und welche gesetzliche Änderungen die Bundesregierung für notwendig hält. Ich gehe davon aus, daß diese Entscheidung im nächsten Jahr getroffen werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 70 und 71): Aus welchen Gründen werden für den Modellversuch ,,Förderlehrgang zur Arbeitserprobung für psychisch behinderte Jugendliche" — getragen vom Christlichen Jugenddorf-Werk Deutschlands und finanziert von der Bundesanstalt für Arbeit — von den jeweiligen örtlichen Arbeitsämtern nur männliche Jugendliche vermittelt? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß künftig im Rahmen dieses Modellversuchs möglichst 50 Prozent weibliche Jugendliche berücksichtigt werden? Der von Ihnen angesprochene Modellversuch, der seit 1976 im Gustav-Heinemann-Haus in Bonn durchgeführt wird, ist in Absprache zwischen dem Träger und dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen von Anfang an nur für männliche Jugendliche eingerichtet worden. Dies deshalb, weil die internatsmäßige Unterbringung auch von weiblichen Jugendlichen in den im Gustav-Heinemann-Haus vorhandenen Räumlichkeiten nicht möglich ist. Die Bundesregierung hält jedoch ein entsprechendes Angebot solcher Förderlehrgänge für weibliche Jugendliche für notwendig und begrüßt es, daß dies von Schuljahresbeginn 1981/82 an in einer Einrichtung der Josefsgesellschaft im Arbeitsamtsbezirk Soest der Fall sein wird. In Nordrhein-Westfalen wird es dann ein vergleichbares Angebot sowohl für Jungen als auch für Mädchen geben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiher Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 72 und 73): Welche Ziele der vom Europarat im Mai 1974 verabschiedeten Konvention zum sozialen Schutz der europäischen Landwirte sind in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht erfüllt? Warum hat die Bundesregierung die Konvention noch nicht unterzeichnet, und wann ist mit einer Unterzeichnung zu rechnen? In der Bundesrepublik Deutschland sind die mit dem angesprochenen Übereinkommen verfolgten Ziele erreicht. Da aufgrund des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes seit dem 1. Juli 1980 auch jüngere hinterbliebene Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer sozial abgesichert sind, werden die nach dem Übereinkommen einzugehenden Verpflichtungen durch das innerstaatliche Recht voll ausgefüllt. Eine Ausnahme besteht lediglich für die bis zum 31. Dezember 1982 befristete Landabgaberente, wenn man diese — wie es vielfach geschieht — auch zur Ausfüllung der Bestimmung des Übereinkommens heranzieht, wonach angemessene Entschädigungen oder Beihilfen an Landwirte zu gewährleisten sind, die aus Altersgründen Schwierigkeiten haben, eine andere Tätigkeit aufzunehmen, sofern die Aufgabe ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu einer Strukturverbesserung führt. Neben anderen Überlegungen hat vor allem die dargelegte Rechtslage Veranlassung gegeben, mit der Unterzeichnung des Übereinkommens noch zu warten, da diese nur dann einen Sinn hätte, wenn ihr die Ratifizierung in absehbarer Zeit folgt. Nachdem mit dem Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz einer der bisherigen Hinderungsgründe entfallen ist, hat die Bundesregierung die zu einer Unterzeichnung noch notwendigen Vorarbeiten eingeleitet. Dabei wird auch geprüft, ob bei der Unterzeichnung des Übereinkommens ein Vorbehalt hinsichtlich der Bestimmung des Übereinkommens gemacht werden soll, für die das innerstaatliche Recht über die Landabgaberente Bedeutung haben könnte. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2513* Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 74 und 75): Welche Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit sind nach Meinung der Bundesregierung versicherungsfremde Leistungen? Sieht die Bundesregierung rechtliche und verwaltungstechnische Möglichkeiten, diese Leistungen durch einen Beitrag aller Erwerbstätigen finanzieren zu helfen? Die Bundesregierung hat eine interministerielle Kommission eingesetzt, die u. a. auch den schwierigen sozialpolitischen, finanzpolitischen und rechtlichen Fragen des Zusammenhangs von Leistungen und Beitrag in den einzelnen Sozialversicherungszweigen nachgehen wird. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich den Ergebnissen dieser Kommission nicht vorgreifen will. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie unterrichten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 76): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß beim Ausbau der chemischen Waffenfabrik der USA weitere chemische Waffen bei den US-Stationierungstruppen in der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung anzunehmen, daß die US-Regierung eine Erhöhung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Bestände beabsichtigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 77): Welche konkreten Maßnahmen hat der Bundesverteidigungsminister veranlaßt, um entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes, den Wiedervereinigungsanspruch unseres Volks im Inneren wachzuhalten, in der Bundeswehr sowie in ihren Dienststellen und Einheiten zu einer würdigen Gestaltung des 17. Juni, des Tags der deutschen Einheit, beizutragen? In den Einheiten der Bundeswehr behandeln die verantwortlichen Vorgesetzten in der Woche des 17. Juni verstärkt die Teilung Deutschlands. Unabhängig davon werden in der Truppe laufend „Staatsbürgerliche Informationstage" für Soldaten aller Dienstgradgruppen abgehalten, die sich besonders mit dieser Frage beschäftigen. Darüber hinaus befaßt sich der Staatsbürgerliche Unterricht im Rahmen der politischen Bildungsarbeit in der Bundeswehr mit der „Deutschen Frage". Für diese Veranstaltungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung mit seinen Publikationsorganen, insbesondere der „Information für die Truppe" und den Heften der „Schriftenreihe Innere Führung" umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 78): Trifft es zu, daß wegen der Ende der 80er Jahre zu erwartenden geburtenschwachen Wehrpflichtigen-Jahrgänge im Bundesverteidigungsministerium die Verlängerung des Grundwehrdienstes von 15 auf 18 Monate, die Einführung des freiwilligen Dienstes für Frauen und eine häufigere Einberufung von Reservisten erwogen werden? Das Bundesministerium der Verteidigung befaßt sich mit den Möglichkeiten, die den personellen Bedarf der Bundeswehr auch Ende der 80er Jahre dekken können. Alle Untersuchungen dienen zunächst nur einer Entscheidungsvorbereitung. Neben anderen werden auch die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen erörtert. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 79 und 80): Kann die Bundesregierung, wie in der Beantwortung meiner Anfrage vom 27. Februar 1980 angekündigt, inzwischen erste Ergebnisse ihrer Untersuchung über die „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien" bekanntgeben und damit zugleich noch einmal Stellung nehmen zu meiner damaligen Anfrage betreffend die Untersuchung von Frau Dr. Gerber bezüglich psychischer Störung von Kindern, deren Eltern häufig versetzt werden? Hat die Bundesregierung inzwischen die Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen über den „Schichtdienst und seine Auswirkungen auf die Soldaten unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer und psychologischer Erkenntnisse" gezogen und eine vierte Kampfbesatzung bei den Flugabwehrraketenverbänden aufgestellt? Zu Frage 79: Die Voruntersuchungen zu dem im Jahre 1979 begonnenen Forschungsauftrag „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien" sind in der Zwischenzeit abgeschlossen worden. Die Ergebnisse sind allerdings nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Sie haben nur Einfluß auf den Inhalt des Fragebogens für die Hauptuntersuchung. Seit dem 1. Juni 1981 wird die postalische Datenerhebung der Hauptbefragung durchgeführt. Mit abschließenden Ergebnissen kann im Februar/März 1982 gerechnet werden. Zu Frage 80: Die Einrichtung der Dienstposten für die vierte Kampfbesatzung ist davon abhängig, daß Dienstposten in gleicher Anzahl und Dotierung an anderer Stelle gestrichen werden und der Bundesminister der Finanzen seine Einwilligung erteilt. Für die vierte Kampfbesatzung sind bisher insgesamt 38 % des Gesamtbedarfs von 2 452 Dienstposten eingerichtet worden. Davon entfallen 540 2514* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Dienstposten auf das Waffensystem HAWK und 408 auf das Waffensystem NIKE. Damit ist die Forderung derzeit bei dem Waffensystem HAWK zu 50 % und beim Waffensystem NIKE zu 29 % erfüllt. Der Deckung des Restbedarfs wird auch weiterhin eine hohe Priorität beigemessen. Diese Dienstposten werden schrittweise eingerichtet, allerdings nur dann, wenn Aufgaben an anderer Stelle entfallen und damit Dienstposten in der benötigten Anzahl und Dotierung freigesetzt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 81): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem vom Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages am 22. Mai 1980 in Bonn veranstalteten Hearing zum Thema „Kinderunfälle im Straßenverkehr" gezogen, vor allem im Hinblick auf eine vom Bundeselternrat und anderen Hearings-Teilnehmern erhobene Forderung auf Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 34 a) in dem Sinne, daß zulässige Personenhöchstzahlen nicht mehr nach zulässigem Gesamtgewicht, sondern nach menschengerechtem Platz berechnet werden? Die Bundesregierung hat alle Anregungen aus dem Hearing, die zu einer Verbesserung führen könnten, geprüft. Bezogen auf die Besetzungsregelung von Kraftomnibussen sind u. a. Versuche eingeleitet und ein Forschungsvorhaben vergeben worden. Tragfähige Ergebnisse, die zu einer Modifizierung der Vorschriften des § 34 a StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung führen könnten, werden im Herbst 1981 erwartet. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 82 und 83): Trifft es zu, daß in den Autobahnraststätten, die von der Gesellschaft für Autobahnnebenbetriebe verpachtet worden sind, zwar Terrassen und Sitzgelegenheiten vorgesehen sind, dem Gast aber draußen weder Speisen noch Getränke serviert werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich viele Bundesautobahnraststätten in einem sehr schlechten Zustand befinden und insbesondere die sanitären Verhältnisse katastrophal und unzumutbar sind? Zu Frage 82: Auf Terrassen von Autobahnraststätten, die mit Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, werden grundsätzlich sowohl Speisen als auch Getränke serviert. Ausnahmen hiervon können sich lediglich aus besonderen Situationen eines Raststättenbetriebes ergeben. Die Betriebsführung obliegt allerdings eigenverantwortlich dem jeweiligen Pächter. Zu Frage 83: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zustände in den Autobahnraststätten und den dazugehörigen Sanitärbereichen im allgemeinen weder katastrophal noch unzumutbar sind. Dem Verkehrsteilnehmer stehen in der Regel Autobahnraststätten zur Verfügung, die einen qualitativ hohen Standard aufweisen und als gut und einwandfrei bezeichnet werden können. Aufgrund der Vorschriften für den Betrieb von Raststätten an den Bundesautobahnen, die Bestandteil der Pachtverträge zwischen der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH und den privaten Pächtern sind, sind letztere verpflichtet, insbesondere die sanitären Anlagen in einem sauberen Zustand zu erhalten. Es gibt ältere Autobahnraststätten, die noch der Erneuerung und Modernisierung bedürfen. Deswegen läßt die dafür zuständige Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH entsprechende bauliche Maßnahmen durchführen, für die allein in den Jahren 1976-1980 nahezu 400 Millionen DM ausgegeben wurden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 84 und 85): Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, daß es zur Kostensenkung und Reduzierung der Ölabhängigkeit im Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bundesbahn von Interesse sein könnte, in die laufende Planung eines Leichttriebwagens auch die Entwicklung einer elektrischen Antriebsvariante für gemischten Fahrleitungs- und Batteriebetrieb (ähnlich Duo-Bus) zum Einsatz in mittleren Ballungsgebieten einzubeziehen? Gibt es hierzu bereits konkrete Vorstellungen, und wann könnte bei positiver Beurteilung ein solches Fahrzeug zum Einsatz kommen? Die Deutsche Bundesbahn hat erste Untersuchungen über die Konzeption eines batteriegetriebenen Triebwagens für den Nahverkehr, der mit einem Gerät zur Nachladung der Fahrbatterien aus der elektrischen Oberleitung ausgerüstet ist und eine stromrückgewinnende Nutzbremsung ermöglicht, durchgeführt und im Januar dieses Jahres abgeschlossen. Die Studie weist nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn aus, daß auf der Basis des Betriebsprogramms für die neuen Dieselleichttriebwagen der Baureihe VT 627/628 ein elektrischer Triebwagen, der gleichermaßen auf elektrifizierten und nichtelektrifizierten Strecken verkehren kann, zwar technisch realierbar ist, aber im Vergleich mit den Dieseltriebwagen wegen eines zu geringen Aktionsradius und der relativ hohen Kosten für eine Stromspeicherung derzeit einen wirtschaftlichen Einsatz im Schienenpersonennahverkehr nicht erwarten läßt. Aus diesem Grunde und wegen der ohnehin geringen Mineralölabhängigkeit der Schiene hat die Deutsche Bundesbahn Bauaufträge für solche Fahrzeuge bisher nicht erteilt. Die Untersuchungen über kostengünstigere Alternativen sollen jedoch fortgeführt werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2515* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 86 und 87): Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ihr Beschluß, die Bundesbahnstrecke Celle/Gifhorn mit Beginn des Winterfahrplans 1981/1982 stillzulegen, für die wirtschaftliche Struktur dieses Zonenrandgebiets irreparable Folgen hat? Wäre die Bundesregierung bereit, die Entscheidung, die Bundesbahnstrecke Celle/Gifhorn stillzulegen, um ein Jahr zu verschieben, damit durch eine bessere Fahrplangestaltung auf der Strecke Celle-GifhornWolfsburg — besonders zu den Schichtzeiten des VW-Werks Wolfsburg — den vielen tausend Berufspendlern die Chance gegeben wird, von der Straße auf die Schiene umzusteigen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. Zu Frage 87: Mit meinem Schreiben vom 10. Juni 1981 habe ich Ihnen umfassend die Gründe dargelegt, die zur Genehmigung der Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung der Strecke CelleGifthorn-Stadt geführt haben. Aus den dargelegten Gründen und der in den letzten Jahren stetig rückläufigen Inanspruchnahme der Schiene bei gleichbleibendem Zugangebot, besteht aus der Sicht der Bundesregierung kein Anlaß, die Entscheidung zu verschieben. Zuletzt wurden nur noch insgesamt 250 Reisende in beiden Richtungen gezählt. Darüber hinaus hält die Deutsche Bundesbahn das zu erwartende Nachfragepotential aus dem Kreis der Beschäftigten des VW-Werkes für nicht ausreichend, um die Beibehaltung des Schienenpersonennahverkehrs zu rechtfertigen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 88): Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, daß Pendler nicht Opfer der „von der Schiene auf die Straße Verlagerung" des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn werden, wonach seit 1. Juni 1981 keine normalen Wochenkarten, sondern verteuerte kombinierte Karten (Bahn/Bus) auf Grund solcher Umstände gelöst werden müssen? Der vom Bundesminister für Verkehr genehmigte Bahnbustarif erlaubt der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit, bei Verlagerungen Schiene/ Straße durch Sondermaßnahmen Verteuerungen zu vermeiden. Sofern Ihnen ein Einzelfall bekannt sein sollte, wo es gleichwohl zu einer Verteuerung gekommen ist, bin ich gerne bereit, eine Überprüfung durch die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 89 und 90): Wie hoch waren die verwaltungsmäßigen Umstellungsaufwendungen, die der Deutschen Bundesbahn durch die zum 15. Januar dieses Jahrs durchgeführte Tariferhöhung im Personenverkehr entstanden sind, und wie hoch werden diese Aufwendungen für die erneute Tariferhöhung zum 1. Juli dieses Jahrs voraussichtlich sein? Hält die Bundesregierung den mit der neuerlichen Tariferhöhung im Personenverkehr der Deutschen Bundesbahn verbundenen Verwaltungsaufwand, der in diesem Jahr immerhin schon zum zweitenmal anfällt, angesichts der ohnehin bereits hohen Unterdeckung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr für vertretbar, oder muß sie nicht vielmehr einräumen, daß der erhebliche Verwaltungsaufwand, der durch die Tariferhöhung zum 1. Juli erneut entstehen wird, bei einer vorausschauenden Tarifplanung von Seiten der Deutschen Bundesbahn durch eine einmalige Erhöhung hätte vermieden werden können? Zu Frage 89: Die Kosten für die technische Umstellung der Verkaufsgeräte, den Druck neuer Fahrausweise für den Schalter- und für den Zugverkauf, die Aktualisierung der Tarif- und Werbeunterlagen sowie für den damit verbundenen Personalaufwand betragen je Tarifänderung im Personenverkehr rd. 3 Millionen DM. Für die beiden Tariferhöhungen des Jahres 1981 werden es somit rd. 6 Millionen DM sein. Dieser Aufwand wird sich durch den weiteren Einsatz von Datenstationen und Fahrausweisautomaten ab 1982 beträchtlich verringern. Zu Frage 90: Die Tariferhöhungen vom Januar 1981 reichten nicht aus, die Kostensteigerung zu kompensieren. So erwartet die Deutsche Bundesbahn für 1981 im Schienenpersonenfernverkehr einen Fehlbetrag von 378 Millionen DM und im Schienenpersonennahverkehr nach Abzug von Ausgleichsleistungen des Bundes in Höhe von 3 093 Millionen DM einen Fehlbetrag von 1 506 Millionen DM. Außerdem wird das Ergebnis der inzwischen abgeschlossenen Lohntarifrunde 1981 für den öffentlichen Dienst (4,3 %) die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahre mit weiteren 720 Millionen DM belasten. Die zum 1. Juli 1981 vorgesehene Tarifanhebung war demzufolge notwendig und soll dazu beitragen, den Verlust der Deutschen Bundesbahn in 1981 nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Angesichts der vorstehend beschriebenen Entwicklung mußte der relativ geringe Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 91 und 92): Inwieweit werden die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn — ggf. auch durch Auftragsbusunternehmen — den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein ausdehnen, mit dem Ziel, hierdurch den Individualverkehr einzudämmen? Welche Strecken in Schleswig-Holstein sind von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost (einschließlich der Auftragsbusunternehmen) in den letzten drei Jahren aufgegeben worden? 2516* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 Zu Frage 91: Die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist in erster Linie Aufgabe der Länder, Kreise und Kommunen. In Schleswig-Holstein beteiligt sich der Bund durch die Deutsche Bundesbahn, die Post oder deren Tochterunternehmen Autokraft GmbH Kiel. Diese bemühen sich, einen im Rahmen ihrer Möglichkeiten attraktiven Beitrag zu leisten. Zu Frage 92: Bahn und Post-Tochter „Autokraft GmbH" Kiel haben in den letzten drei Jahren in Schleswig-Holstein ihr öffentliches Liniennetz ausgebaut und nicht reduziert. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 93 und 94): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel ortsfeste Amtsstellen der Deutschen Bundespost im ländlichen Raum aufgelöst werden sollen, wenn die in der Drucksache 9/408 genannten Fahrbaren Postschalter sowie die Zusteller mit Annahmebefugnis (Landzusteller) eingesetzt werden? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, wieviel Dienststunden die Deutsche Bundespost durch diese Einführung der Fahrbaren Postschalter und Landzusteller im ländlichen Raum jährlich einzusparen gedenkt? In der Bundestagsdrucksache 9/408 sind lediglich die Grundsätze und Regelungen genannt, nach denen sich die Einrichtung, Aufhebung oder Umwandlung von Amtsstellen als ein ständiger Prozeß der Anpassung an sich ändernde Bedingungen vollzieht. Bundesweite Berechnungen, Pläne oder Festlegungen für eine Änderung des postalischen Amtsstellennetzes gibt es nicht und sind auch nicht vorgesehen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 95): Wieviel Schreibtelefone sind nach den Erkenntnissen der Deutschen Bundespost derzeit in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz, und wie groß ist der Personenkreis, für den das Schreibtelefon eine echte Lebenshilfe bedeuten könnte? Im Bereich der Deutschen Bundespost sind derzeit ca. 1 700 Schreibtelefone im Einsatz. Nach Markterhebungen des Herstellers des Schreibtelefons werden in den nächsten 10 Jahren etwa 10 000 Geräte benötigt, wobei teilweise mehrere Personen ein Schreibtelefon benutzen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 96): Haben die Gespräche der Deutschen Bundespost und der deutschen Botschaft in Warschau mit den zuständigen polnischen Behörden über „eine Normalisierung der Bearbeitung und Aushändigung der Postpakete" bereits einen Erfolg gezeitigt, oder sind die Beschwerden über wochen- bis monatelange Verzögerung der Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor berechtigt? Die Bemühungen der Deutschen Bundespost haben bereits zu greifbaren Erfolgen geführt. Wie die polnische Postverwaltung fernschriftlich mitgeteilt hat, ist inzwischen die durchschnittliche Laufzeit für Postpakete innerhalb Polens auf 8-10 Tage gesenkt worden. Eine weitere Verkürzung der Laufzeit ist für die nahe Zukunft in Aussicht gestellt worden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/651 Fragen 97 und 98): Wie hoch sind die Kosten, die der Deutschen Bundespost für die jährliche Herausgabe des amtlichen Fernsprechbuchs entstehen, und wieviel Tonnen Papier werden jährlich für die Herstellung benötigt? Denkt die Deutsche Bundespost daran, Telefonbücher nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei oder drei Jahre erscheinen zu lassen und Änderungen nur noch durch Nachträge — etwa einmal im Jahr — mitzuteilen? Die Kosten für die Herstellung der Amtlichen Fernsprechbücher betrugen im Jahre 1980 rund 130 Mio. DM. Es wurden rund 50 000 Tonnen Papier für die Herstellung benötigt. Die Amtlichen Fernsprechbücher der Deutschen Bundespost werden als Hilfsmittel für den Fernsprechdienst herausgegeben. Die Deutsche Bundespost hat immer wieder geprüft, ob die jährliche Herausgabe der Telefonbücher tatsächlich erforderlich ist. Da sich aber über 30 v. H. der Einträge jährlich infolge von Neuanschließungen, Kündigungen, Übernahmen, Änderungen in der Person und im Namen, Rufnummer oder Anschrift der Teilnehmer ändern, kann u. a. aus Gründen der Aktualität auf die jährliche Ausgabe nicht verzichtet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Steger (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 102 und 103): Wie entwickeln sich nach der neuen mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Ausgaben für die Grundlagenforschung (absolut und relativ), und wie hoch ist dabei der Anteil der Projektförderung an Universitäten? Hat die Bundesregierung schon die vom Bundestag geforderten Verhandlungen mit den Ländern über die weitere Förderung der Grundlagenforschung aufgenommen, und welche Ergebnisse wurden dabei gegebenenfalls erzielt? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1981 2517* Zu Frage 102: Der Anteil der Grundlagenforschung an den BMFT-Ausgaben in den letzten Jahren hat einen annähernd gleichbleibenden hohen Stand; es gibt keine Anhaltspunkte, daß sich dies in den nächsten Jahren wesentlich verändern wird. Die Gesamtausgaben des BMFT zur Förderung der Grundlagenforschung beliefen sich 1980 (vorläufiges Ist) auf rund 1,8 Mrd. DM. Für die Förderung an Hochschulen wurden 1980 rund 265 Mio. DM (vorläufiges Ist) aufgewandt; davon entfällt ein überwiegender Anteil auf die Förderung der Grundlagenforschung, der in den genannten 1,8 Mrd. DM enthalten ist. Auch der BMBW fördert die Grundlagenforschung, und zwar vor allem über die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sie erhält 1981 vom Bund rund 475 Mio. DM, d. h. 6 % mehr als im Vorjahr. Zu Frage 103: Die Bundesregierung hat entsprechend den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 13.6. 1980 (Drucksachen 8/3879 und 8/3858) Gespräche mit den Ländern aufgenommen, die noch andauern. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag im Herbst 1981 über die Ergebnisse zu berichten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 104 und 105): Trifft es zu, daß die Bundesregierung angekündigt hat, dem Institut für Zukunftsforschung (IFZ) in Berlin „einen Auftrag in Höhe von über 1 Million DM zu entziehen" („Berliner Morgenpost" vom 22. Mai 1981), um welchen Auftrag handelt es sich, und womit wird die Ankündigung — sofern sie zutrifft — begründet? Ist die Behauptung der „Berliner Morgenpost" richtig, daß „in Bonn befürchtet" wird, „daß die Wissenschaftler des IFZ diesen Auftrag zu einem Schlag gegen die Kraftwerksplanung umfunktionieren könnten", und hält die Bundesregierung den Abbruch einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung mit dem Hinweis darauf, es würden Argumente für Kraftwerksgegner geliefert, für überzeugend? Zu Frage 104: Bei dem von der Berliner Morgenpost erwähnten Vorhaben handelt es sich um das Forschungsprojekt „Sicherung der Ausfallreserve bei der Stromerzeugung". Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Institut für Zukunftsforschung die dafür bereitgestellten Mittel zu entziehen. Zu Frage 105: Da die Bundesregierung nicht beabsichtigt, das Vorhaben abzubrechen, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß das Institut für Zukunftsforschung bei den Untersuchungen mit dem Berliner Stromversorgungsunternehmen BEWAG zusammenarbeitet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 9/561 Frage 106): Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse des US-amerikanischen Pacific Northwest Laboratory (vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 29. April 1981, Teil „Natur und Wissenschaft", Seite I), nach denen Plutoniumverbindungen sich in verdünnter Lösung, die dadurch sauer und korrosiv wird, zersetzen und die dann leichter aus Atommüllbehältern austreten können, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in bezug auf das Sicherheitsdispositiv bei der Atommüllagerung? In der kerntechnischen Literatur ist die hier angesprochene Frage nicht als Problem beschrieben. Ich habe daher eine Prüfung und eingehende Stellungnahme zu den von Ihnen zitierten amerikanischen Forschungsergebnissen veranlaßt und werde Ihnen die Originalliteratur mit dieser Stellungnahme in Kürze zuleiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat in einer Fragestunde die Angaben des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministers Farthmann bestätigt, daß die ganz überwiegende Zahl immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen innerhalb von sechs Monaten erteilt wird und daß wir in Nordrhein-Westfalen sogar eine „Genehmigungshalde" nicht ausgenutzter Genehmigungen zur Errichtung von Kraftwerken mit einem Volumen von etwa 8 500 Megawatt haben, so daß also von Hemmnissen gar keine Rede sein kann. Kann man davon ausgehen, daß die Bundesregierung vor irgendwelchen weiteren gesetzlichen Initiativen, wie sie hier erfragt werden, zunächst einmal die entsprechenden Zahlen auch der anderen Bundesländer einholt, damit man einmal feststellt, in welchem Umfang immissionsschutzrechtliche Fragen Investitionen tatsächlich behindern?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Davon kann man mit Sicherheit ausgehen, Herr Abgeordneter.

(Dr. Hirsch Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Olderog auf: Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Mehrkosten für den Bundeshaushalt, die dadurch entstehen, daß bei der Anpassung der Gehälter im Gegensatz zur Neufestsetzung der BAföG-Beträge die Bezüge nicht auf volle DM abgerundet, sondern auf volle Pfennigbeträge aufgerundet werden sollen, und wie begründet die Bundesregierung das zweierlei Maß für Auszubildende und Beamte? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Leistungen nach dem BAföG, Herr Abgeordneter, sind keine Bezüge aus entgeltlicher Arbeit, sondern steuerfreie Sozialleistungen nach Bedürftigkeitsgesichtspunkten; ich verweise auf § 1 BAföG. Ihre Festsetzung unterliegt eigenen Regeln. Es gehört andererseits zu den Tarifvereinbarungen für die Arbeitnehmer in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, daß Anpassungen, die als Prozentsatz vereinbart sind, auch auf Heller und Pfennig ausbezahlt werden. Das hängt auch damit zusammen, daß Steuern und Sozialabgaben ebenfalls in Prozentsätzen berechnet sind und auf Heller und Pfennig einbehalten werden. Die Gehälter der Beamten, Richter und Soldaten, also der Besoldungsempfänger, stehen als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen insoweit Arbeitnehmerbezügen gleich. Bei Besoldungsanpassungen wird deshalb ebenso verfahren wie im Arbeitnehmerbereich. Da eine Abrundung auf DM-Beträge bei den Tarifgewerkschaften nicht durchsetzbar wäre, könnten Einsparungen nur einseitig zu Lasten der Besoldungsund Versorgungsempfänger erfolgen, und zwar von bis zu 4 Millionen DM jährlich im Bundeshaushalt, allerdings unter Inkaufnahme unterschiedlicher Bezügeeinbußen — es reicht von 1 Pfennig bis zu 99 Pfennig je Monat — und unter unterschiedlicher Behandlung gerade auch der 65 % Soldaten und Beamten, die dem einfachen und mittleren Dienst angehören und bei denen diese Beträge auch zu Buche schlagen. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung, daß Studenten und BAföG-Bezieher weniger mit dem Pfennig rechnen müssen als Beamte? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Nein, das glaubt die Bundesregierung sicher nicht, Herr Abgeordneter. Ich habe aber ausgeführt, daß hier unterschiedliche Regeln gelten. Die BAföG-Beträge unterliegen ja auch nicht steuerlicher Behandlung und insoweit auch nicht der Heller-und-Pfennig-Rechnung, die die Steuer anstellt. Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, erinnere ich mich richtig, daß in der Vergangenheit auch bei Studenten aufgerundet und nicht abgerundet worden ist, und kann man die in dieser Frage angesprochene Lastenverteilung als Symbol und Beispiel dafür sehen, wie die Bundesregierung in Zukunft sozialen Wildwuchs abbauen will? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann die Frage, ob in der Vergangenheit so, wie Sie es ausführen, verfahren worden ist, im Augenblick nicht behandeln. Ich kann das aber gern überprüfen und Ihnen dann eine Mitteilung dazu machen. Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Martiny-Glotz. Herr Staatssekretär, könnte die von Ihnen herangezogene unterschiedliche Regelung, die hier vorliegt, vielleicht auch darauf zurückzuführen sein, daß unterschiedliche Lobbyistengruppen von unterschiedlicher Stärke wirksam geworden sind? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das ist eine Frage, die sich meiner Bewertung entzieht, Frau Abgeordnete. Man muß aber eben den Unterschied sehen: Das eine ist die Bezahlung einer Arbeitsleistung, das andere ist eine Förderung im Rahmen sozialer Leistungen. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Weirich auf: Was gedenkt die Bundesregierung nach der Detonation zahlreicher Selbstschußanlagen an Grenzanlagen der DDR während der jüngsten Unwetterkatastrophe in Nordund Osthessen sowie Südniedersachsen gegenüber der Regierung der DDR zu unternehmen, um bei ähnlichen Naturereignissen in Zukunft eine Gefahr für das Leben der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland in Zonennähe auszuschließen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Durch Selbstschußanlagen oder Minen sind — nach den Feststellungen unserer Grenzsicherungsorgane und entgegen anderslautenden Presseberichten — bei der jüngsten Unwetterkatastrophe keine Schäden auf dem Gebiet der Bundesrepublik eingetreten. Im übrigen darf ich sagen: Die Vermeidung von Auswirkungen durch das System der Grenzsperranlagen auf das Bundesgebiet ist in zahlreichen Sitzungen der Grenzkommission erörtert worden. Grundlage dafür ist ja, wie Sie sicher wissen, Herr Abgeordneter, das Abkommen der Grenzkommission über die Vermeidung von Schadensfällen. Insbesondere ist auch auf die Gefährdung im Fall von Hochwasser generell und in konkreten Fällen immer wieder hingewiesen worden. Die DDR hat ihre Verpflichtung zur Vermeidung von Schäden für das Bundesgebiet ausdrücklich anerkannt. Sie hat, wie sich beispielsweise beim Frühjahrshochwasser dieses Jahres gezeigt hat, auch Vorsorgemaßnahmen getroffen, um Gefahren durch detonierende Selbstschußanlagen zu vermeiden. Anläßlich der jüngsten Unwetterkatastrophe ist die DDR über das Grenzinformationssystem, das eigens für diesen Zweck eingerichtet ist, auf ihre Pflicht zur Vermeidung von Schäden erneut hingewiesen worden. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, können Sie die Meldungen der Grenzschutzkommandos, die sich gegenüber der dortigen lokalen Presse verlautbart haben, bestätigen, daß Minen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland getrieben sind und daß es nur dem Glück der Umstände zu verdanken war, daß es zu keinen Schäden gekommen ist? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Meldungen kann ich, was die letzte Unwetterkatastrophe des Frühjahrs angeht, nicht bestätigen. Es gab in den vergangenen Jahren solche Vorfälle. Soweit aber in der letzten Zeit solche Informationen in die Presse gekommen sind, haben sie einer Nachprüfung nicht standgehalten. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, welche konkreten Maßnahmen des Gewässerschutzes wurden bei den Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Seiten erwogen, und was erwarten Sie denn in den kommenden Monaten an Erfolgen bei den Beratungen in der Grenzkommission? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Es hat ja bereits eine ganze Reihe konkreter Abmachungen gegeben. Es lassen sich auch eine ganze Reihe von konkreten Verbesserungen vorweisen. Das reicht von Abmachungen über die Instandhaltung von Grenzgewässern, durch die Überflutungen vermieden werden, bis hin zur Beseitigung von grenznahen störenden Einrichtungen auf der DDR-Seite. Ein sehr wesentlicher Vorzug, der erreicht worden ist, liegt darin, daß eine unmittelbare Informationsmöglichkeit über Gefährdungstatbestände auf beiden Seiten geschaffen worden ist. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Wolfgramm Frage 15 des Herrn Abgeordneten Herberholz. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird wie vorgesehen verfahren. Frage 17 des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird ebenso verfahren. Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Neumann Welches Ergebnis haben die Bemühungen des Bundeskanzlers, die Länder zu einer weiteren Aufnahme der durch die „Cap Anamur" aus Seenot geretteten Vietnamflüchtlinge zu bewegen? Bitte sehr. Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bereitstellung von weiteren Aufnahmeplätzen für die von der Cap Anamur aufgenommenen Vietnamflüchtlinge war Gegenstand der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 5. dieses Monats. Dabei sind auch die längerfristigen Perspektiven dieser Frage eingehend erörtert worden. Die Regierungschefs der Länder Staatssekretär Dr. Fröhlich haben sich vorbehalten, bis zum 15. dieses Monats, also bis gestern abend, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Bisher sind mir erst die Äußerungen aus zwei Ländern bekannt. Eine Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage ist daher erst nach Vorliegen und Bewertung sämtlicher Stellungnahmen der Länder möglich. Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche beiden Länder geantwortet haben und welchen Inhalt diese Antworten haben? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, angesichts der Tatsache, daß diese Angelegenheit zunächst in einer internen Diskussion zwischen Regierungschefs von Bund und Ländern behandelt worden ist und derzeit eine Meinungsbildung stattfindet, halte ich es nicht für richtig, Teilergebnisse jetzt vorweg bekanntzugeben. Ich bitte dafür um Verständnis. Weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, was mit den Flüchtlingen passiert, die derzeit von der Cap Anamur gerettet worden sind und bei denen keine Aufnahmegarantie erklärt ist? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Ministerpräsidenten haben sich in der Sitzung am 5. dieses Monats bereit erklärt, daß sie die knapp 500 Flüchtlinge aus der letzten Rettungsaktion der Cap Anamur, die inzwischen in südostasiatischen Ländern abgesetzt worden sind, aufnehmen werden, so daß derzeit alle geborgenen Flüchtlinge aufgenommen werden können. Eine offene Frage ist die Aufnahmemöglichkeit für die Flüchtlinge, die bei der inzwischen wieder laufenden Fahrt der Cap Anamur geborgen werden. Hier besteht in der Tat ein Entscheidungsbedarf. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch. Herr Staatssekretär, sind die Informationen zutreffend, daß sich in dem von Ihnen erwähnten Gespräch zwischen Bundeskanzler und Ministerpräsidenten die Länder überwiegend ablehnend eingestellt haben und daß sich das Bundesland Bayern darüber hinaus sogar unverändert weigert, seine Quote von Asylbewerbern aufzunehmen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, verstehen Sie bitte, daß ich jetzt aus dieser internen Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs nicht inhaltliche Einzeldarstellungen geben kann. Ich glaube, man muß abwarten, wie sich jetzt der gesamte Meinungsbildungsprozeß vollzieht; dann wird sicher auch die Öffentlichkeit entsprechend informiert werden. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Neumann Besteht neben der völkerrechtlichen Verpflichtung, Menschen aus Seenot zu retten, auch eine Verpflichtung, durch deutsche Schiffe gerettete Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, eine Verpflichtung, von deutschen Schiffen gerettete Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen, läßt sich aus dem Völkerrecht nicht herleiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich jedoch aus humanitären Gründen darum bemüht, möglichst vielen der aus Seenot geretteten Flüchtlingen eine Heimat und Existenzgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in dieser Richtung auch weiterhin fortsetzen. Herr Staatssekretär, verstehe ich Sie richtig, daß eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von Schiffbrüchigen besteht, aber keine Verpflichtung, diese dann aufzunehmen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Sie verstehen mich richtig, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär, was passiert dann mit den Flüchtlingen, die gerettet worden sind und sich noch auf den Schiffen befinden? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, im Normalfall ist ein Schiffbrüchiger ja nicht jemand, der die Aufnahme in einem anderen Land benötigt, sondern er muß in erster Linie aus Seenot gerettet werden. Hier haben wir den besonderen Fall, daß es sich um Schiffbrüchige handelt, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren können oder zurückkehren wollen. Hier entsteht eine gewisse Kopplung, einerseits die Verpflichtung zur Rettung, andererseits die Notwendigkeit, die Geretteten auch unterzubringen, was eine freie Entscheidung des aufnehmenden Staates darstellt. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Repnik. Herr Staatssekretär, ist es so, daß, wenn sich die Bundesregierung mit den Bundesländern nicht auf eine Aufnahme weiterer Flüchtlinge von der „Cap Anamur" einigen kann, die „Cap Anamur" ihren Dienst einstellen muß, wenn sie Flüchtlinge nicht in anderen Ländern unterbringt? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wenn ich den theoretischen Fall nehme, Herr Abgeordneter, daß es nicht möglich ist, Aufnahmezusagen für weiterhin von der „Cap Anamur" geborgene Flüchtlinge zu geben und wenn es andererseits dabei bleibt, daß die Staaten in Südostasien die Anlandung der von der „Cap Anamur" Geborgenen davon abhängig machen, daß diese kurzfristig aus dem Land weiterverbracht werden, dann ist in der Tat die Grundlage für die bisherige Art der Rettungstätigkeit der „Cap Anamur" in Frage gestellt. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen. Herr Staatssekretär, würden Sie, da es keine völkerrechtliche Verpflichtung gibt, solche Flüchtlinge aufzunehmen, denn nicht aus dem Geist des Grundgesetzes eine moralische Verpflichtung zur Aufnahme für die Bundesrepublik Deutschland folgern, zumal wir auch so etwas wie ein Asylrecht als Folgerung daraus gezogen haben? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde das Asylrecht hier nicht ins Spiel bringen, da die Wurzeln des Asylrechts anderer Art sind. Ich habe aber ausgeführt, daß sich die Bundesregierung aus humanitären Gründen — diese humanitären Gründe wurzeln auch in unserer Verfassung — darum bemüht, diesen Menschen Aufnahme zu bieten. Auf der anderen Seite ist aber nicht zu verkennen, daß die Aufnahmemöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbegrenzt sind. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 20 des Abgeordneten Thüsing auf: Trifft der Bericht des Hamburger Wochenmagazins „stern" vom 27. Mai 1981 zu, wonach Mitglieder der amerikanischen rassistischen Terrororganisation Ku-Klux-Klan als Angehörige der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte mit deutschen NeoNazis zusammenarbeiten und einen „Ku-Klux-Klan Deutschland" gegründet haben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, zu einer Organisation mit der Bezeichnung „Ku-KluxKlan Deutschland" liegt den Sicherheitsbehörden lediglich die Information vor, daß der 19jährige Schüler Thomas Schwencke, der auch in dem angesprochenen „stern"-Artikel erwähnt wird, im Januar 1981 unter der Bezeichnung „Informationsbüro des Ku-Klux-Klan Deutschland, Mainz" Werbematerial für zwei miteinander konkurrierende Ku-KluxKlan-Gruppen versandt hat. Darüber hinaus ist den Sicherheitsbehörden bekannt, daß zwei der zahlreichen und unterschiedlich ausgerichten Ku-Klux-Klan-Organisationen der Vereinigten Staaten versuchen, Filialen in der Bundesrepublik Deutschland zu gründen. Dem Publikationsorgan einer dieser Organisationen war zu entnehmen, daß auf zwei Luftstützpunkten in Rheinland-Pfalz durch Angehörige der US-Streitkräfte eine westdeutsche Sektion dieser Organisation gegründet wurde. Dieser Sektion gehören auch einzelne Deutsche an, so der bereits erwähnte Thomas Schwencke. Außer der genannten Werbeaktion des Schwencke ist bekannt, daß in der neonazistischen Zeitschrift „Die Bauernschaft", herausgegeben von der „Bürgerund Bauerinitiative" des Neonazis Thies Christophersen, für eine Ku-Klux-Klan-Organisation geworben wurde. Die Bundesregierung wird die Entwicklung beobachten, sieht jedoch keine Veranlassung zu einem Protest gegenüber den amerikanischen Behörden. Die in diesen Fällen übliche enge Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland und den USA ist gewährleistet. Zusatzfrage, bitte. Sehen Sie — auch auf Grund der von Ihnen vorgetragenen Informationen — Anlaß, dieses Thema zu einem Thema der Konferenz der Innenminister der Länder zu machen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wir sind, Herr Abgeordneter, in dieser Angelegenheit mit dem zunächst betroffenen Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz in Kontakt. Wenn das ein Problem wird, das über den Bereich eines Landes hinaus Bedeutung hat, wird es zweifellos auch mit den Innenministern generell diskutiert werden. Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe Frage 21 des Abgeordneten Thüsing auf: Gedenkt die Bundesregierung angesichts der rechtsextremen Betätigungen von Truppenangehörigen der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland offiziell Protest einzulegen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Frage ist schon mit beantwortet worden, Herr Abgeordneter. Die Frage wurde schon beantwortet; Sie haben aber noch zwei Zusatzfragen. Die Fragen 22 und 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf: Ist der Bundesregierung die Studie von Fetter und Tsipis Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Studie von Fetter und Tsipis ist der Bundesregierung bekannt. Sie befaßt sich unter anderem mit den Folgen von Atombombenabwürfen auf in Betrieb befindliche Kernkraftwerke. Die Studie wurde als Worst-Case-Studie ausgelegt, d. h. sie betrachtet und bewertet keine Eintrittwahrscheinlichkeiten für die betrachteten Fälle. Abgesehen von der Frage der Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Ereignisse müßte wohl auch auf den völkerrechtlichen Aspekt hingewiesen werden: Durch ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen hat das Plenum der Konferenz im Frühjahr 1977 ein Verbot beschlossen, u. a. Kernkraftwerke zum Gegenstand eines militärischen Angriffs oder einer entsprechenden Androhung zu machen. Das Zusatzprotokoll wurde von 46 Staaten unterzeichnet und bisher von 17 Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland hat noch nicht ratifiziert, da das Konsultationsverfahren mit den Bündnisstaaten der NATO noch nicht abgeschlossen ist. Die Konsequenzen für die Bevölkerung würden bei Atomwaffenabwürfen, auch wenn ein Kernkraftwerk in Mitleidenschaft gezogen würde, entscheidend durch die zerstörende Wirkung und das Spaltstoffinventar der Bombe bestimmt. Für den Schutz der Bevölkerung kommen deshalb die bei Atombombenabwürfen vorgesehenen allgemeinen Zivilschutzmaßnahmen in Betracht. Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, Sie sagen, es kämen die allgemeinen Maßnahmen in Betracht. Kann ich daraus schließen, daß in der Umgebung von Kernkraftwerken wegen des dargestellten erheblichen Risikos bisher keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen worden sind oder für erforderlich gehalten werden? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wenn man davon ausgeht, daß das Risiko solcher Schadensereignisse in der Umgebung von Kernkraftwerken nicht wesentlich größer ist als das allgemeine Risiko im ganzen Bundesgebiet durch Nuklearwaffeneinsatz im Kriegsfall, dann handelt es sich in der Tat um Maßnahmen, die für das ganze Bundesgebiet getroffen werden müssen. Weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist das Risiko verschieden, je nachdem, ob sich ein Angriff auf ein Kernkraftwerk oder auf eine Wiederaufarbeitungsanlage richten würde, und beziehen sich die internationalen Abmachungen, von denen Sie gesprochen haben, auch auf Wiederaufarbeitungsanlagen? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die internationalen Abmachungen beziehen sich sinngemäß auch auf Wideraufarbeitungsanlagen, weil die Abmachungen im Hinblick auf eine entsprechend gezielte Waffenwirkung alles einschließen, was schwere Folgeschäden für die Bevölkerung nach sich ziehen kann. Herr Dr. Hirsch, Sie dürfen keine weitere Zusatzfrage stellen. — Herr Abgeordneter Dr. Hirsch, es ist nicht das erste Mal, daß eine Frage nach Meinung des Fragestellers nicht ausreichend beantwortet ist. Aber es besteht keine Möglichkeit, von seiten des Präsidenten die Bundesregierung zu veranlassen, die Frage im Sinne des Abgeordneten zu beantworten. Ich bedaure. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Laufs. Herr Staatssekretär, welche Motive eines Angreifers sind nach Auffassung der Bundesregierung vorstellbar für die Zerstörung eines im Betrieb befindlichen Kernreaktors mit nuklearen Waffen mit der Folge einer unkontrollierten Freisetzung von Radioaktivität, die je nach Wetterlage auch weite Bereiche des Auslands in Mitleidenschaft ziehen kann? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, eigentlich haben Sie die Frage indirekt beantwortet. Die Antwort müßte sein, daß bei einer realistischen Einschätzung das Risiko einer solchen Angriffshandlung für den Angreifer zu groß ist. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hansen. Herr Staatssekretär, wäre es, da es vorstellbar ist, daß die Bevölkerung von der Tatsache beunruhigt sein könnte, daß Verträge im Verteidigungsfall solche Anlagen nicht schützen, zumal nukleare Waffen einen Streubereich haben, der auch zu unbeabsichtigten Wirkungen führen könnte, nicht angebracht, unsere Bevölkerung generell besser als bisher über die mögliche Wirkung solcher stationärer Bomben, wie ich sie nennen möchte, im sogenannten Verteidigungsfall sowie auch über die Wirkung von Verteidigunganstrengungen eigener Streitkräfte aufzuklären, da dies, soviel ich weiß, seit über 20 Jahren — sprich: seit „Carte blanche" und „Lion noire" — nicht mehr geschehen ist? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe ausgeführt, daß das Risiko, welches für die Bevölkerung gegeben ist, in erster Linie durch die nukleare Wirkung eingesetzter Atomwaffen entsteht. Es gibt da keinen wesentlichen Unterschied zu der Gefährdungslage, die im Bundesgebiet insgesamt in dem schlimmsten vorstellbaren Fall eines mit Atomwaffen geführten Angriffs auf das Bundesgebiet gegeben sein könnte. Insoweit beziehen sich auch die Aufklärungsaktion und die Vorsorgemaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des Möglichen trifft, auf das ganze Bundesgebiet und schließen von daher auch die Gefahrenlage im Bereich der Kernkraftanlagen mit ein. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Feldmann. Herr Staatssekretär, denkt die Bundesregierung daran, ein besonderes Schutzraumprogramm für das Gebiet in der Nähe von Kernkraftwerken aufzulegen bzw. den Bau von Schutzräumen in der Nähe von Kernkraftwerken besonders zu fördern? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich muß wiederholen: Die Bundesregierung sieht keine spezifische Gefährdung für die Bevölkerung in Bereich der Kernkraftanlagen. Sie sieht eine gleichmäßige Gefährdung für das Bundesgebiet insgesamt, so daß sie ein spezielles Schutzbauprogramm für die Umgebung von Kernkraftwerken derzeit nicht ins Auge gefaßt hat. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wendig. Herr Staatssekretär, ist nach Ihrer Auffassung das Gefahrenrisiko bei einer Wiederaufbereitungsanlage genauso hoch einzuschätzen wie bei einer anderen Kernkraftanlage, oder wird es größer sein? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann diese Frage, hier nicht für Sie befriedigend beantworten. Aber ich lasse das gerne nachprüfen. Es ist mir nicht bekannt, ob die derzeitigen Untersuchungen diese spezielle Abwägung zwischen dem Risiko von Kernkraftwerken einerseits und WiederStaatssekretär Dr. Fröhlich aufbereitungsanlagen andererseits berücksichtigt haben. Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schuchardt. Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, daß ein besonderes Risiko für die Bevölkerung in der Einsetzung der Atomwaffe selber liege: Wie wäre denn das Risiko für die Bevölkerung etwa einzuschätzen, wenn ein Angriff mit konventionellen Waffen z. B. auf ein Zwischenlager oder eine Wiederaufbereitungsanlage stattfände, und wie groß wäre das Risiko der Freisetzung von Radioaktivität durch einen solchen Angriff? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, nach den Sicherheitsstandards, die in der Bundesrepublik Deutschland gelten, kann davon ausgegangen werden, daß die kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland konventionellen Waffenwirkungen oder auch Unglücksfällen des täglichen Lebens weitgehend standhalten, so daß wir zunächst davon ausgehen, daß nicht mit nuklearen Einsatzmitteln geführte Angriffe einen besonderen Gefährdungstatbestand nicht hervorrufen würden. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Peter. Herr Staatssekretär, nachdem ich jetzt im Rahmen dieser Fragestunde doch einige Erkenntnisse gewonnen habe: Sehen Sie denn Möglichkeiten, die Bevölkerung der Bundesrepublik über die Dinge, die wir heute morgen erfahren haben, aufzuklären? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Sie wissen, daß es sich im Augenblick um eine Diskussion handelt, die durch Presseveröffentlichungen in den Vereinigten Staaten in Gang kommt. Ich bin ganz sicher, daß auch durch die parlamentarischen Gremien eine Diskussion in Gang kommen wird, die auch eine Aufklärung der Bevölkerung bewirken wird. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing. Herr Staatssekretär, ist es vor dem Hintergrund Ihrer Antworten nicht besonders unverantwortlich, eine Wiederaufarbeitungsanlage — wie jetzt in Nordhessen geplant — wenige Kilometer neben einer Raketenabschußanlage, von der Atomraketen verschossen werden können, zu errichten — angesichts der Gefahr, daß bei Fehlstarts solcher Raketen die Wiederaufarbeitungsanlage durch NATO-Raketen getroffen werden kann? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bin sicher, daß bei der technischen Anlage solcher Einrichtungen in der Nähe der von Ihnen erwähnten militärischen Einrichtungen auf diese Aspekte Bedacht genommen wird. Ich glaube nicht, daß etwa ein Absturz einer Rakete ein ernstliches Gefährdungspotential freisetzen würde. Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Martiny-Glotz. Herr Staatssekretär, auch ich habe aus dieser Fragestunde einige Erkenntnisse gezogen: Worauf stützt die Bundesregierung angesichts der Zerstörung dieses zwar noch im Bau befindlichen Kernkraftwerks in der Nähe von Bagdad mit ja wohl konventionellen Waffen ihren Optimismus, daß deutsche Kernkraftwerke und Wiederaufbereitungsanlagen konventionellen Waffen standhalten? Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wir gehen nicht davon aus, daß der Sicherheitsstandard der Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem in der Nähe von Bagdad vergleichbar ist, Frau Abgeordnete. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Feile auf: Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß jedes einzelne deutsche Auto bei der Einfuhr nach Japan eine umfangreiche, zeitaufwendige und kostspielige technische Prüfung zu absolvieren hat, wogegen wir uns mit einer Typenprüfung zufriedengeben, und sieht die Bundesregierung nicht in der japanischen Haltung entgegen der offiziellen Haltung eine deutliche Importbehinderung? Japan hat alle förmlichen Einfuhrbeschränkungen für Automobile aus anderen Ländern beseitigt. Es gibt weder mengenmäßige Beschränkungen noch Zölle. Allerdings darf man nicht übersehen, daß trotz dieser De-jure-Liberalisierung der Automobileinfuhr der Zugang zum japanischen Markt nicht leicht ist. Ausländische Industriegüter treffen in Japan auf einen scharfen heimischen Wettbewerb, aber auch auf weniger sichtbare Schwierigkeiten, die nicht zuletzt mit den besonderen Verteilungsstrukturen im japanischen Wirtschaftssystem zusammenhängen. Es gibt in Japan wie auch in der Bundesrepublik Deutschland und in den meisten anderen Ländern sowohl ein Typprüfungsverfahren zur Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis für einen bestimmten Automobiltyp als auch Einzelzulassungen für einzelne Fahrzeuge. Der Hersteller kann bei der Zulassung sowohl in Japan als auch in der Bundesrepublik Deutschland zwischen beiden Verfahren wählen. Die Typprüfung ist langwierig. In Japan erfordert sie überdies einen Dauerhaltbarkeitstest für bestimmte Teile des Fahrzeugs sowie besonders umfangreiche technische Dokumentationen. Dieses Verfahren lohnt sich nur für eine größere Stückzahl von Automobilen. Die deutschen Hersteller beantragen in Japan zumeist die Einzelzulassung, da sie dort bisher nur verhältnismäßig geringe Stückzahlen absetzen konnten. Einige in der Vergangenheit bei der Zulassung in Japan bestehende Probleme wurden inzwischen gelöst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß die japanischen Zulassungsverfahren den Import auch weiterhin faktisch behindern. Der Bundesregierung sind allerdings keine konkreten Beschwerden der deutschen Automobilindustrie über Parl. Staatssekretär Grüner die gegenwärtig geltenden Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge in Japan bekannt. Sie ist bereit, jeder begründeten Beschwerde nachzugehen und sie gegenüber der japanischen Regierung zur Sprache zu bringen. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Prüfungsbögen und die schriftlichen Unterlagen für die zu erfüllenden immerhin 41 Sicherheitsund 5 Abgasvorschriften alle in japanischer Sprache abgefaßt sind, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß zur Erleichterung des PKW-Imports nach Japan wenigstens die in diesen Fällen allgemein übliche englische Sprache angewandt wird? Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß uns in diesem Bereich keine konkreten Anregungen der deutschen Automobilindustrie vorliegen, und ich möchte Regierungsinitiativen eigentlich davon abhängig machen. Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Ist der Bundesregierung z. B. bekannt, daß die Erfüllung der japanischen Vorschriften bei einem VW Golf eine Mehrbelastung von durchschnittlich 5 000 DM verursacht, was einem Drittel des Kaufpreises entspricht, und sieht die Bundesregierung nicht in dem Umstand, daß, selbst wenn eine Typenprüfung vorgenommen wird, auch noch eine Einzelprüfung erforderlich ist, für die wiederum eine Gebühr von zirka 2 000 DM erhoben wird, ein sehr beträchtliches, nichttarifäres Handelshemmnis? Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege. Die Zahlen, die Sie nennen, kenne ich nicht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß wir jeder konkreten Anregung der deutschen Automobilindustrie nachgehen werden und bereit sind, entsprechende Schritte bei der japanischen Regierung zu unternehmen. Derartige konkrete Anregungen der deutschen Automobilindustrie liegen uns zur Zeit nicht vor. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri. Herr Staatssekretär, Sie haben soeben davon gesprochen, daß es durch das von Ihnen angesprochene Zulassungsverfahren zu einer faktischen Zulassungsbeschränkung kommt. Ist Ihnen bekannt, ob Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff diese Probleme bei seiner Reise nach Japan angesprochen hat? Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Themen waren Gegenstand des Gesprächs. Insbesondere war es die Forderung nicht nur der Bundesregierung, sondern aller westlichen Handelspartner Japans nach einer stärkeren Öffnung des japanischen Marktes im Hinblick darauf, daß der Anteil der japanischen Fertigwareneinfuhren am Gesamtimport im Vergleich zu vergleichbaren Industrieländern im Westen ungewöhnlich gering ist. Voraussetzung für konkrete Forderungen sind allerdings konkrete Hinweise der deutschen Industrie auf sie behindernde Regelungen im japanischen Markt. Ich habe darauf hingewiesen, daß uns jedenfalls im Augenblick, was den Automobilbereich anbelagt, derartige Forderungen nicht vorliegen. Diejenigen, die den Markt kennen und die auf Hindernisse stoßen, müssen uns erklären, was wir tun sollen. Es hilft uns nicht weiter, wenn etwa Behauptungen allgemeiner Art aufgestellt werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klejdzinski. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt — ich darf „Die Zeit" zitieren —, daß beispielsweise für einen VW Scirocco in Japan ein Kaufpreis von 34 000 DM genannt wird, wobei diese Preisbildung hauptsächlich dadurch zustande kommt, daß die spezifische Einzelteilprüfung erforderlich ist, und stimmen Sie mir darin zu, daß diese erheblichen Wettbewerbsnachteile der deutschen Automobilindustrie in Japan im Vergleich zu japanischen Importen in die Bundesrepublik Deutschland gesehen werden müssen? Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die japanische Automobilindustrie hat in Deutschland auch die Wahlmöglichkeit zwischen der Einzelzulassung und der Typzulassung. Es ist selbstverständlich, daß sich die Typzulassung bei großen Stückzahlen lohnt. Von dieser Möglichkeit haben die deutschen Automobilfirmen in Japan bisher wegen ihrer geringen Importe keinen Gebrauch gemacht, sondern sie haben die Einzelzulassung gewählt, weil sie bei geringen Importstückzahlen wirtschaftlicher ist. Das System ist im Grundsatz in beiden Ländern nicht unterschiedlich. Lediglich die Anforderungen sind unterschiedlich; aber selbstverständlich haben die Japaner das Recht, die Bedingungen, die sie für ihre eigene Automobilindustrie bei der Zulassung fordern, auch für die Importe zu fordern. So verfahren wir auch bei uns. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Feile auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Export mittelständischer Unternehmen nach Japan in der Regel nur über japanische Großhandelshäuser möglich ist, die vor Aufnahme eines deutschen Artikels erst sorgfältig prüfen, ob das angediente Importprodukt einem einheimischen Artikel schadet, und, wenn dies der Fall ist, die Übernahme ablehnen und so praktisch den Export unmöglich machen, und, wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Großhandelshäuser nehmen in Japan eine beherrschende Stellung ein. Eine grundlegende Umstrukturierung des japanischen Binnenhandelssystems wäre notwendig, wird sich aber allenfalls nur längerfristig entwickeln. Die Bundesregierung nutzt deshalb jede Gelegenheit, die japanische Regierung darauf hinzuweisen, daß auch im Rahmen des bestehenden Systems ernsthafte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die japanische Wirtschaft von der Notwendigkeit der Öffnung des Marktes für ausParl. Staatssekretär Grüner ländische Produkte zu überzeugen. Der Handel darf keine Einbahnstraße sein. Die Bundesregierung wird allen bekannt werdenden konkreten Fällen nachgehen, in denen insbesondere Großhandelshäuser in der von Ihnen bezeichneten Art den Import deutscher Waren behindern. Die deutsche Wirtschaft muß aber auch das Ihrige tun, um bestehende Marktchancen in Japan besser zu nutzen. Beachtliche Erfolge einzelner Markenhersteller auf dem japanischen Markt zeigen, daß man die Auswirkungen der sehr starken Stellung der Großhandelshäuser durchaus vermeiden kann. Insbesondere für mittelständische Unternehmen der Konsumgüterindustrie bieten Warenhäuser und Supermärkte Importchancen. Auch sollte die deutsche Wirtschaft die Chancen testen, die die jüngst vorgenommene Liberalisierung des japanischen Außenwirtschaftsrechts im Investitionsbereich für den Aufbau eigener Vertriebswege — insbesondere im Rahmen von joint ventures — eröffnen könnte. Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, es gibt eine neue Umfrage, wonach deutsche Waren in Japan an sich sehr begehrt sind, ihr Absatz aber daran scheitert, daß der Eindruck vorherrscht, sie seien nicht überall kaufbar. Ist es nicht so, daß gerade in dieser Art der japanischen Handelshäuser der eigentliche Grund für dieses Sich-Zurückhalten im Kauf deutscher Waren zu suchen ist? Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja. Ich habe darauf hingewiesen, daß die speziellen Marktstrukturen, die in Japan Tradition sind, einem Absatz in unserem Sinn gewisse Schwierigkeiten entgegenstellen. Aber man wird natürlich nicht daran vorbeigehen können, daß sich diese Strukturen in Japan entwikkelt haben und daß für uns keine Möglichkeit besteht, Handelsstrukturen in einem anderen Land zu ändern — so wie wir uns das wohl auch verbitten würden, wenn derartige Ansinnen an uns gestellt würden. Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, der Bundeswirtschaftsminister war j a vor kurzem in Japan. Ist dieses Thema „Importpolitik der Großhandelshäuser in Japan" auch in diesem Zusammenhang zur Sprache gekommen? Grüner, Parl. Staatssekretär: Im Zusammenhang mit unserem Wunsch, die Fertigwareneinfuhr nach Japan deutlich zu erhöhen, hat dieses Thema eine Rolle gespielt. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Spöri. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die von Ihnen bestätigte Praxis der japanischen Großhandelshäuser eine eindeutige Durchbrechung der auch bei uns üblichen wettbewerbspolitischen Spielregeln und eine Durchbrechung des Prinzips des freien Welthandels darstellt und damit eine Ursache für das große Leistungsbilanzdefizit, das wir mit Japan haben, sein könnte? Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich zögere sehr, Herr Kollege, eine solche Frage uneingeschränkt zu bejahen. Ich mache darauf aufmerksam, daß etwa die japanischen Erfolge auf den europäischen Märkten in einer außerordentlich langwierigen Beobachtung des deutschen Markts und der europäischen Märkte mit einem großen finanziellen Aufwand vorbereitet worden sind. Die Früchte liegen heute auf dem Tisch. Ich meine: Vergleichbare Anstrengungen deutscher Unternehmen oder anderer ausländischer Unternehmen auf dem japanischen Markt gibt es bisher nicht. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf: Inwieweit können die in den einzelnen Artikeln der Neuordnung des Seerechts angesprochenen Formen des „Technologietransfer" — u. a. Brasilklausel — sich nachteilig auf den Anlagenbau der Meerestechnik in der Bundesrepublik Deutschland auswirken? Bitte. Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Konventionsentwurf legt den Tiefseebergbauunternehmen die Verpflichtung auf, die von ihnen benutzte Technologie auf ein internationales Bergbauunternehmen — allerdings zu kommerziellen Bedingungen — zu übertragen. Schon dies stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dieser Unternehmen dar, der zu Nachteilen führen kann. Der Konventionsentwurf verpflichtet die Tiefseebergbauunternehmen ferner, auch die Technologie ihrer Zulieferanten übertragbar zu machen. Andernfalls darf diese Technologie von ihnen nicht benutzt werden. Diese Verpflichtung dürfte zu zahllosen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten führen und den Tiefseebergbau erheblich behindern. Äußerst problematisch ist vor allem die Regelung, wonach die Technologie im Einzelfall auch an einzelne Entwicklungsländer übertragen werden muß. Hier wird zum ersten Male ein Rechtsanspruch der Entwicklungsländer auf Technologietransfer verankert und der Rahmen des Seerechts bei weitem überschritten. Eine solche Klausel könnte Präjudizwirkungen für andere Nord-Süd-Technologieverhandlungen haben. In der Praxis muß vor allem bei dieser Regelung mit unbefugter Weitergabe gerechnet werden, zumal da der Kreis der berechtigten Länder nicht eingrenzbar ist. Die Bundesregierung hat so weitgehende Verpflichtungen immer abgelehnt. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Der Komplex Technologietransfer ist ein wichtiges Thema bei den bevorstehenden Konsultationen mit den USA. Zusatzfrage. Bitte. Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung den Versuch, durch eine neue Ordnung des Meeresbodenregimes, das wir auch als innerstaatliches Bergrecht bezeichnen könDr. Klejdzinski nen, weltwirtschaftliche Ordnungsprobleme anderer Art zu lösen, beispielsweise die internationale Rohstoffpolitik, den Technologietransfer — den Sie bereits angesprochen haben —, besonders den Finanztransfer sowie andere internationale Verteilungsziele? Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir glauben nicht, daß der Tiefseebergbau dafür ein geeignetes Instrument abgeben kann. Wir befürchten, daß das Inkrafttreten derartiger Regelungen den Tiefseebergbau zum Erliegen brächte. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf: Wie schätzt die Bundesregierung die in Artikel 151 Bitte. Grüner, Parl. Staatssekretär: Produktionsbeschränkungen ziehen immer globale Wohlfahrtskosten nach sich und sind daher grundsätzlich wirtschaftspolitisch bedenklich. Es kommt hinzu, daß hier in der Seerechtskonferenz eine neue Form des Protektionismus verankert werden soll. Terrestrische Rohstoffproduzenten sollen vor Konkurrenz durch den Meeresbergbau geschützt werden. Diese handfesten Partikularinteressen einer Minderheit von Staaten werden damit begründet, daß die Rohstoffe der Tiefsee als gemeinsames Erbe der Menschheit eine stille Reserve für kommende Generationen sein sollen. Der gegenwärtigen Generation der rohstoffarmen Entwicklungsländer hilft diese Philosophie allerdings wenig. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine Beseitigung, zumindest aber für eine Entschärfung der Produktionsbeschränkungen einsetzen. Sie ist allerdings der Ansicht, daß Umweltgesichtspunkte auch beim Ausbau der Tiefseebodenrohstoffe im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden müssen. Zusatzfrage. Bitte. Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung beispielsweise die Beschränkung im Meeresbergbau, die jährliche Zuwachsrate auf 60 % des Nickel-Weltverbrauchs zu begrenzen — eine Forderung, die nach meiner Einschätzung von den Landproduzenten zum Schutz ihrer Exporterlöse durchgesetzt wurde —, und welche ökonomischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Meerestiefbauproduktion stehen entgegen, insbesondere wenn wir davon ausgehen, daß damit möglicherweise die Rohstoffversorgung von Ländern wie der Bundesrepublik in einem erheblichen Maß gefährdet wird? Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß die Produktionsbeschränkungen aus Partikularinteressen von Ländern gefordert werden, die über eigene Rohstoffe verfügen und die Konkurrenz von im Tiefseebergbau geförderten Rohstoffen beschränken wollen. Die Bundesregierung sieht darin einen unzulässigen, einen wirtschaftlich nicht erfolgversprechenden und einen die Allgemeininteressen schädigenden Versuch des Protektionismus. Sie hat darauf auch immer hingewiesen. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander zur Verfügung. Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Wulff auf: Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen das Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsweinen und Weinen mit mehr als 15 Grad Alkohol Herr Abgeordneter Dr. Wulff, die Verordnung Nr. 2931/80 der EG über bestimmte Qualitätsweine mit Ursprung in Österreich, die einen Gesamtalkoholgehalt von mehr als 15 % aufweisen, ist zwar vom Rat bereits am 11. November 1980 angenommen worden, sie wird jedoch erst von dem Tage an gelten, an dem das zwischen der EG-Kommission und Österreich ausgehandelte Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich über die Kontrolle und den gegenseitigen Schutz von Qualitätsweinen sowie bestimmten, mit einer geographischen Angabe bezeichneten Weinen in Kraft tritt. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung des Abkommens durch den Rat und seine Unterzeichnung durch eine hierzu bestellte Person. Dem Vorschlag zu einer Verordnung des Rates, die diese Voraussetzungen schafft, hat die Bundesregierung bisher nicht zugestimmt, weil ein Zusammenhang zwischen diesem Abkommen und dem vorgesehenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über den Schutz von Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen für Erzeugnisse und Waren der Landwirtschaft — ohne Wein — und der gewerblichen Wirtschaft besteht, über den seit 1970 verhandelt wird. Die österreichischen Interessen liegen überwiegend im Weinbereich, der durch das zwischen der EG und Österreich ausgehandelte Abkommen abgedeckt wird. Die deutschen Interessen haben ihren Schwerpunkt dagegen im Bereich der übrigen landwirtschaftlichen und der Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft. Die Bundesregierung hat daher bei den Beratungen in Brüssel auf den Zusammenhang zwischen beiden Abkommen hingewiesen und erklärt, daß sie dem Abkommen EG—Österreich nicht zustimmen werde, bevor die Verhandlungen über den zweiseitigen deutsch-österreichischen Vertrag zum Abschluß gekommen sind. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, besteht denn die Möglichkeit, daß diese, wie ich meine, doch etwas fadenscheinigen Gründe, die die Bundesregierung anführt, im Interesse guter Beziehungen zu Dr. Wulff Österreich in Zukunft zurückgestellt werden und daß es zu einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen kommt? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob es richtig ist, diese Gründe als fadenscheinig zu bezeichnen. Ich kann nur darauf hinweisen, daß jedenfalls der Ausschuß des Deutschen Bundestages für Ernährung und Landwirtschaft die Bundesregierung in dieser Haltung bestärkt hat. Ich hoffe sehr, daß es möglich sein wird, diesen Interessenausgleich, der j a erforderlich ist und in dem beide Seiten aufeinander zugehen müssen, bald zum Abschluß zu bringen, damit dann der Weg für die Ratifizierung frei wird. Noch eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, laufen die Verhandlungen denn jetzt zügig weiter, und besteht nach Ihrer Ansicht eine Chance, ein im beiderseitigen Interesse liegendes Ergebnis zu erreichen? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Verhandlungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Ich kann Ihnen daher über den derzeitigen Stand dieses Teils der Verhandlungen keine Auskunft geben. Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 30 und die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Immer Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Schröder Was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze des Verbrauchers und zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EG zu tun angesichts einer 1978 um 62 neue Wirkstoffe erweiterten HöchstmengenVerordnung, die Einfuhren — insbesondere von Gemüse — zuläßt, welche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen, deren Einsatz im inländischen Anbau nicht zulässig ist? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Schröder, die Frage bezieht sich offensichtlich auf einen von der Kommission vorgelegten Änderungsvorschlag zur Richtlinie des Rates Nr. 76/895 über Höchstgehalte an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse, in der 62 Stoffe neu genannt werden. Bei den anstehenden Beratungen über diese Änderungsrichtlinie wird sich die Bundesrepublik Deutschland weiterhin für eine strenge gesundheitliche Prüfung und eng festgelegte Toleranzgrenzen der Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen. Die Höchstmengen werden für alle Mittel unabhängig vom Ort der Anwendung nach den gleichen gesundheitlichen Kriterien und nach den gleichen intensiven Prüfungen festgelegt. Dadurch ist der Schutz des Verbrauchers auch gleichermaßen gesichert. Hierzu verweise ich auf meine Antwort vom 27. April 1978 auf eine kleine Anfrage zur Höchstmengenverordnung Pflanzenbehandlungsmittel. Sie finden sie in der Bundestagsdrucksache 8/1754. Das Festlegen der Höchstmengen für immer mehr Stoffe bedeutet nicht, daß dadurch mehr Stoffe oder höhere Rückstandsmengen in oder auf den Lebensmitteln anzutreffen sind, im Gegenteil wird durch das Festsetzen der Höchstmengen eben die Anwendung der Stoffe reglementiert und auf das Maß zurückgedrängt, das für den Schutz des Verbrauchers erforderlich ist. Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die deutschen Erzeuger bei der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln gleichbehandelt werden, daß also auch sie diese Mittel anwenden dürfen, daß nur eben bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden dürfen? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es ist im Prinzip so, wie Sie es dargestellt haben, wobei Sie beachten müssen, daß natürlich in dem Bereich der EG ganz unterschiedliche klimatische Bedingungen vorherrschen und deshalb z. B. auch unterschiedliche Schädlingsbekämpfungsmittel angewandt werden müssen. Ich habe das alles aber in der von mir soeben erwähnten Antwort auf eine Kleine Anfrage sehr ausführlich dargelegt. Ich würde Sie bitten, dort noch einmal einen Blick hineinzuwerfen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen. Herr Staatssekretär, können Sie mir Mittel nennen, die beim Import nach der Höchstmengenverordnung erlaubt sind und deren Anwendung für den deutschen Gartenbau und die deutsche Landwirtschaft verboten ist, und sind Sie mit mir einer Meinung, daß dies eine Wettbewerbsverzerrung sein kann, zum Teil sein muß? Zander, Parl. Staatssekretär: Ich kann dies nicht bestätigen, denn es ist hier einheitlich geregelt, welche Höchstmengen verwendet werden dürfen, d. h. welche Pflanzenschutzmittel in welcher Menge angewandt werden dürfen und sich nachher auf Lebensmitteln oder in Lebensmitteln befinden dürfen. Dies gilt für den gesamten Bereich der EG, wobei ich noch einmal darauf hinweisen muß, daß eben unterschiedliche klimatische Bedingungen — wenn ich mir die vom Süden bis in den Norden dieses Bereichs herrschenden Bedingungen vorstelle — vorhanden sind, die es rechtfertigen — das ist völlig klar —, daß hier unterschiedliche Mittel angewandt werden müssen. Aber es gibt eine Gleichbehandlung in der gesamten Gemeinschaft. Eine Wettbewerbsbenachteiligung ist insofern darin nicht zu sehen, daß unterschiedliche Bedingungen auch unterschiedliche Anwendungen und Mengenfestsetzungen erfordern. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Feldmann auf: Präsident Stücklen Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer vorn Öko-Institut Freiburg vorgelegten Trinkwasserstudie von Uwe Lahl und Barbara Zeschnar enthaltenen Hinweise, wonach die heutige Trinkwassertechnologie nicht mehr in der Lage sei, aus dem mit Chemikalien hoch belasteten Oberflächengewässer einwandfreies Trinkwasser herzustellen, und daß die zur Desinfektion, Geschmacksund Geruchsverbesserung des Trinkwassers verwendeten chemischen Verfahren nicht frei von Nebenwirkungen seien, so daß der Verdacht bestehe, daß sowohl durch diese verbessernde Behandlung des Trinkwassers wie auch durch den möglichen Durchbruch von Verunreinigungen eine Erhöhung bestimmter Erkrankungen begünstigt werde, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die vom Öko-Institut Freiburg vorgelegte Trinkwasserstudie ist erst im Mai 1981 im Dreisam-Verlag in Freiburg erschienen. Sie lag der Bundesregierung bisher noch nicht vor. Die zuständigen Behörden sind zur Zeit jedoch eingehend mit ihrer Prüfung und Auswertung befaßt. Die in der Studie behandelten Komplexe sind seit Jahren Gegenstand intensiver wissenschaftlicher und praktischer Arbeit in den zuständigen Einrichtungen von Bund und Ländern. Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär Zander, sind denn der Bundesregierung wenigstens die auf dem internationalen Trinkwasser-Symposion in Amsterdam bereits im September 1980 verfaßten Empfehlungen bekannt, den biologischen und physikalischen Trinkwasseraufbereitungsverfahren eindeutig den Vorzug vor chemischen Verfahren zu geben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine Umsetzung dieser Empfehlungen in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken? Zander, Parl. Staatssekretär: Diese Empfehlungen sind selbstverständlich bekannt. Ich bin aber jetzt nicht in der Lage, zu sagen, wie diese Verfahren im einzelnen beurteilt werden. Keine weitere Zusatzfrage? — Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch. Herr Staatssekretär, bei zunehmender Verunreinigung des Trinkwassers liegt doch das eigentliche Problem darin, daß der Vorrang der Trinkwassergewinnung vor der Brauchwassernutzung nach § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes mit den sogenannten Altrechten der Industrie kollidiert. Können Sie mir sagen, ob die Bundesregierung bei weiterer Verknappung des Trinkwasservorrates beabsichtigt, hier Initiativen zu entfalten? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, eine Reihe von Bedenken, die in der soeben zitierten Publikation, nach der Herr Abgeordneter Feldmann fragte, erschienen sind oder dargestellt werden, betreffen ja eben diesen Gegenstand. Ich kann jetzt nicht einer Entscheidung vorgreifen, bevor nicht alle vom Öko-Institut und den Verfassern vorgetragenen Sorgen und Bedenken über unser Trinkwasser geprüft sind. Aber selbstverständlich wird so eine Frage einzubeziehen sein. Noch eine Zusatzfrage? — Bitte sehr. Herr Staatssekretär Zander, ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Einsatz von Chlordioxyd an Stelle von Chlor zwar die Belastung durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe gesenkt, aber als neuer Schadstoff Chlorit eingeführt wird, der im Verdacht steht, vor allem Säuglinge zu gefährden, und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist die Bundesregierung dann bereit, sich Informationen darüber zu beschaffen? Zander, Parl. Staatssekretär: Einerseits ist das der Bundesregierung und den zuständigen Behörden bekannt, andererseits sind die Folgen, die Sie jetzt schon als feststehend daran knüpfen, nicht gesichert. Allerdings wird mit intensiven Prüfungen versucht, so schnell wie möglich Aufklärung zu schaffen. Ich komme aber in der Antwort auf Ihre nächste Frage noch auf einen Teil dieser Rückstände im Wasser zurück. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 36 des Herrn Dr. Feldmann auf: Hält die Bundesregierung die in der Trinkwasserstudie des Oko-Institutes enthaltenen Informationen für zutreffend, daß neben der Industrie die Landwirtschaft durch die steigende Verwendung von Kunstdünger und Pestiziden einer der Hauptverursacher der Grundund Trinkwasserverunreinigung sei und daß bereits bis zu 5 v. H. der Trinkwasserkonsumenten in der Bundesrepublik Deutschland mit Trinkwasser versorgt werden, das einen zu hohen Nitratgehalt hat, und welche Folgerungen zieht sie ggf. daraus? Bitte, Herr Staatssekretär. Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Dr. Feldmann, die Bundesregierung hat anläßlich früherer Fragen, z. B. in der Fragestunde vom 1. April 1981, festgestellt, daß sich überwiegend in Gebieten hoher Nitratdüngung von Intensivund Sonderkulturen eine bedenkliche Nitratbelastung herausgebildet hat. Ebenfalls sind ihr die regional steigende Tendenz des Nitratgehalts in verschiedenen Grundwasservorkommen sowie weitere unerwünschte Überdüngungsauswirkungen bekannt. Für Abhilfemaßnahmen liegen die Prioritäten der Bundesregierung daher in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eindeutig bei der Reduzierung des Schadstoffeintrages, entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich sowie beim Vollzug der Trinkwasserverordnung. Insbesondere verweise ich hierzu beispielhaft auf die Abwassergesetzgebung des Bundes, auf die Rücknahme des Phosphatanteils in den Düngemitteln, auf die Phosphathöchstmengenverordnung sowie auf die Initiativen der Landwirtschaftskammern betreffend die Aufklärung der Landwirte. Der Höchstwert für Nitrate in Trinkwasser wird anläßlich der Novellierung der Trinkwasserverordnung von 90 Milligramm pro Liter auf 50 Milligramm pro Liter herabgesetzt werden. Auch hat das Bundesgesundheitsamt Empfehlungen zum Nitratgrenzwert sowie zu Ausnahmeregelungen gegeben. Das gleiche trifft für das Problem Trihalomethale im Trinkwasser zu. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär Zander, hält die Bundesregierung eine abgestimmte wasserwirtschaftliche Gesamtplanung für erforderlich, um die zukünftige Trinkwasserversorgung der BundesDr. Feldmann republik langfristig zu sichern, und was wurde bisher auf diesem Gebiet insgesamt unternommen? Zander, Parl. Staatssekretär: Ich habe auf einige der gesetzlichen und sonstigen Regelungen hingewiesen, die dies zum Ziel haben. Selbstverständlich ist so eine Planung erforderlich. Gerade die bedenkliche Verschlechterung der Trinkwasserqualität in bestimmten Gebieten, auf die ich beispielhaft hingewiesen habe, macht das zwingend erforderlich. Wir sind dabei, zusammen mit den Bundesländern die Informationen, die wir darüber haben, zu verbessern und insgesamt besser abzustimmen, um einfach die Qualität des Trinkwassers dadurch besser zu erhalten, daß ihm weniger Schadstoffe zugeführt werden. Der Hinweis darauf, daß wir den Nitratgehalt auf 50 Milligramm herabsetzen wollen, darf hierzu ein Beispiel sein. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, können Sie für diese Vorsorgemaßnahmen, die Sie soeben genannt haben, einen Zeithorizont nennen? Zander, Parl. Staatssekretär: Das ist sehr schwer, weil immer wieder neue Gefährdungen auftreten, und immer wieder neue Stoffe — in der landwirtschaftlichen Produktion etwa — verwendet werden. Ich kann Ihnen also nicht sagen, wann wir die Qualität des Trinkwassers wieder auf einen Stand gebracht haben, wie er vielleicht noch vor zehn Jahren zu beobachten war. Aber daran wird gearbeitet. Die Gefährdungen sind erst in den letzten Jahren offensichtlich geworden. Ich kann aber nicht sagen, wann hier wieder eine Qualität hergestellt ist, wie sie in der Vergangenheit üblich war. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Herberholz. Herr Staatssekretär, Sie kündigen hier an, daß die Nitrathöchstmenge von 90 Milligramm auf 50 Milligramm je Liter gesenkt werden soll. Können Sie mir sagen, welche praktischen Auswirkungen das z. B. für die Ortsgemeinde Müden in Rheinland-Pfalz hat, die heute bereits 260 Milligramm Nitratgehalt je Liter Trinkwasser trinken muß? Zander, Parl. Staatssekretär: Welche praktischen Auswirkungen das hat, kann ich nur dahin gehend beschreiben, daß diese Belastung künftig nicht mehr zulässig wäre, aber auch bereits nach heutigen rechtlichen Bestimmungen unzulässig ist. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen. Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Gefährdung des Trinkwassers viel stärker durch Küchenabwässer und durch sogenannte Weißmacher als durch die Landwirtschaft erfolgt? Zander, Parl. Staatssekretär: Ich will das hier nicht quantifizieren; es gibt verschiedene Ursachen. Die beiden Bereiche, die Sie genannt haben, sind jedenfalls die wichtigsten. Ich kann hier nicht zuordnen und sagen, von welchem Bereich die stärksten Gefährdungen ausgehen. Keine weitere Zusatzfragen? — Herr Abgeordneter, bitte schön. Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung Gebiete nennen, in denen eine zu hohe Nitratbelastung des Trinkwassers festgestellt wurde? Zander, Parl. Staatssekretär: Ja. Können Sie die schriftlich mitteilen? Zander, Parl. Staatssekretär: Das kann ich gern. Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peter. Herr Staatssekretär, ich habe soeben vernommen, daß Überschreitungen der Höchstgrenzen einen Verstoß gegen diese Höchstgrenzenverordnung darstellen, daß das also illegal sei. Können Sie sagen, was nun die Bevölkerung oder die politisch Verantwortlichen in so einer Gemeinde mit dieser Aussage anfangen können? Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, hinsichtlich der Kontrolle und auch hinsichtlich der Gegenmaßnahmen sind die zuständigen Länderbehörden die Instanzen, an die man sich wenden muß. Ich kann hier nur sagen, welche Höchstmengen festgelegt sind. Wenn die überschritten werden, liegt ein Verstoß gegen die Höchstmengenverordnung vor, ohne daß die Bundesregierung in der Lage ist, im einzelnen zu sagen, welche Ursachen dazu geführt haben und wie Abhilfe geschaffen werden könnte. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatsminister von Dohnanyi zur Verfügung. Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Schröder Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Sielaff auf: Inwieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei der Regierung der USA darauf hinzuwirken, daß der Ausbau einer „chemischen Waffenfabrik", wie er in den USA geplant sein soll Herr Kollege, alle Bündnispartner sind Vertragsparteien des Genfer Protokolls, das den Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Krieg verbietet. Die Bundesrepublik hat 1954 völkerrechtlich bindend auf die Herstellung von C-Waffen verzichtet. Die Bundesregierung fordert gemeinsam mit ihren Verbündeten seit vielen Jahren mit Nachdruck ein Staatsminister Dr. von Dohnanyi umfassendes Verbotsabkommen, das die Herstellung, Lagerung und Entwicklung aller C-Waffen untersagt und die Vernichtung bestehender Vorräte vorsieht. Ein solches Verbot muß allerdings weltweit und verifizierbar sein. Hier liegen die heutigen Schwierigkeiten und auch die Ursachen für die von Ihnen zitierten Pläne der Vereinigten Staaten. Es bleibt Ziel der Politik der Bundesregierung, die Zeit bis zu einer möglichen Produktionsaufnahme in den USA, über die wir hier nicht zu entscheiden hätten, für weitere Bemühungen um ein umfassendes, verifizierbares C-Waffen-Verbot zu nutzen. Keine Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatsminister, ist es richtig, daß der US-Kongreß neuerdings bereits 20 Millionen Dollar zur Ausrüstung einer Fabrik für chemische Waffen, wie in der angegebenen Presse zitiert, gebilligt hat? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann jetzt diese Zahl nicht verifizieren. Aber ich habe ja die Planungen, von denen Sie gesprochen hatten, im Prinzip nicht bestritten. Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen. Herr Staatsminister, angesichts der Tatsache, daß die USA bereits Entscheidungen zu Herstellung von Binärgas getroffen haben, und angesichts der Tatsache, daß z. B. der Senator Hatfield erst vor kurzem gesagt hat, solche Waffen gehörten auch auf das potentielle Schlachtfeld, nämlich nach Europa, möchte ich Sie fragen, ob wir denn nach dem Dilemma mit der sogenannten Nachrüstung, die im Doppelbeschluß niedergelegt ist, hier bei uns, auf unserem Boden, mit einer Nachrüstung mit chemischen Waffen zu rechnen haben. Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, diese Frage steht ja nicht zur Diskussion. Sie ist auch, wenn ich das richtig verstehe, nicht Gegenstand der Frage des Kollegen Sielaff gewesen. Ich habe auf den Zusammenhang hingewiesen, der hier mit den weltweiten Problemen besteht. Wie in vielen anderen Fällen, Herr Kollege, ist die Frage der Verifikation der entscheidende Schlüssel für die Möglichkeit eines Fortschritts im Bereich von Rüstungskontrolle und Abrüstung. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger Herr Staatsminister, können Sie uns etwas über die Ursachen der amerikanischen Vorhaben zu einer stärkeren chemischen Rüstung sagen, und gehören dazu nicht auch die bereits in großem Umfang bei den sowjetischen Streitkräften vorhandenen Waffen dieser Art? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Über letzteres, über dieses Vorhandensein, gibt es wohl keinen Zweifel. Über den Umfang indessen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Es ist sicherlich wichtig, daß man hier auf beiden Seiten den Versuch macht, so restriktiv wie möglich vorzugehen. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Hansen auf: Auf welchen verfassungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen und durch welchen Rechtsakt wurde den von den Vereinigten Staaten betriebenen und finanzierten Sendern Radio Free Europe und Radio Liberty im Jahr 1978 die Genehmigung auf unbestimmte Zeit gewährt? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die fernmelderechtliche Genehmigung für den Betrieb der Sender wurde 1955 erteilt. Im Jahre 1978 ist diese Genehmigung lediglich den geänderten Umständen, d. h. im wesentlichen der Fusion der Sender und ihrer Unterstellung unter die Kontrolle der amerikanischen Regierung, angepaßt worden. Eine Zusatzfrage, bitte. Wenn es diese Änderung gegeben hat, muß es dafür j a auch wenn nicht rechtliche, so zumindest politische Gründe gegeben haben. Deshalb möchte ich Sie fragen: Wer hat mit welcher Begründung die Umstellung der jährlich notwendigen Lizenzverlängerung vorgenommen, und mit welcher Zielsetzung geschah dies? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich würde gern in Beantwortung Ihrer Frage doch noch einmal auf den Ablauf der Geschichte zu sprechen kommen. Es gab zwei Sender. Sie wurden in der Besatzungszeit errichtet und zunächst von amerikanischen Privatgesellschaften betrieben. Nach Ablösung des Besatzungsstatutes 1955 erhielten die Sender deutsche Sendegenehmigungen, die mit politischen Auflagen von deutscher Seite versehen waren. Im Zuge der Neuordnung des amerikanischen Auslandrundfunkwesens wurden die Sender 1973 dem durch amerikanisches Bundesgesetz geschaffenen Board for International Broadcasting unterstellt. Der Vorsitzende dieses Board wird jeweils vom amerikanischen Präsidenten berufen. Die Finanzierung erfolgt über den amerikanischen Kongreß. 1976 haben dann beide Sender fusioniert. Die Bundesregierung hat 1978 die bisherigen Sendegenehmigungen den geänderten Umständen angepaßt und in einer Lizenz zusammengefaßt. Dabei handelt es sich um eine Lizenz nach fernmeldetechnischen Gesichtspunkten, die allerdings schon im Jahre 1955, wie ich eben sagte, mit Auflagen zur redaktionellen Linie der Sender versehen war. Diese Auflagen wurden 1978 im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten und dem Board for International Broadcasting ergänzt. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatsminister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesrepublik keinerlei Probleme sieht, die daraus resultieren, daß einerseits auf deutschem Boden eine ausländische Macht einen Sender betreibt, der zur politischen Propaganda dient, und wir andererseits — auch auf der Grundlage des Grundgesetzes — eine Rundfunkhoheit der Bundesrepublik haben? Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich habe den Eindruck — ich weiß nicht, ob das richtig ist —, daß ich damit jetzt eigentlich die Frage 41 des Kollegen Hansen zu beantworten hätte; denn in der Frage 41 geht es genau um diese Fragestellung. Wenn der Kollege Hansen mir dies gestattet, würde ich jetzt zur Frage 41 übergehen. Herr Präsident, das würde ja nicht bedeuten, daß die Zahl der Zusatzfragen eingegrenzt werden müßte. Herr Staatsminister, wir müssen vorläufig noch bei der Frage 40 bleiben. (Hansen [SPD]: Das ist auch sachlich nicht richtig!)