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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 1967A, 2049 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1967 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1967 B Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 1967 B Begrüßung einer gemeinsamen Delegation von Mitgliedern des italienischen Senats und des italienischen Abgeordnetenhauses 1997 C Begrüßung des Staatspräsidenten von Ghana und seiner Begleitung 2029 C Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2076 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksache 9/291 — Schmidt, Bundeskanzler 1967 D, 2000 D Dr. Kohl CDU/CSU 1972B, 2001 B Brandt SPD 1978 D Möllemann FDP 1983 D Graf Huyn CDU/CSU 1988A Dr. Ehmke SPD 1991 D Dallmeyer CDU/CSU 1997 D Hansen SPD 2001 C Dr. Corterier SPD 2003 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2004 C Erklärungen nach § 31 GO Waltemathe SPD 2005 A Conradi SPD 2006 A Voigt (Frankfurt) SPD 2006 C Thüsing SPD 2007 B Kühbacher SPD 2007 C Namentliche Abstimmung 2008 B, C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/507 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) — Drucksachen 9/443, 9/500 (neu) — Marschall SPD 2010C Hartmann CDU/CSU 2012 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 2015 B Gnädinger SPD 2016 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2017 D Engelhard FDP 2020 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 2021 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/426 — 2023 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Ausbau der Kernenergie — Drucksache 9/440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Entsorgung — Drucksache 9/441 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Fortgeschrittene Reaktorlinien — Drucksache 9/442 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/504 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2024 B Schäfer (Offenburg) SPD 2029 A Dr.-Ing. Laermann FDP 2035A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 2038 B Reuschenbach SPD 2040 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2043 D Kraus CDU/CSU 2045 B Stockleben SPD 2048 B Zywietz FDP 2049 D Dr. Bugl CDU/CSU 2051 C Dr. Steger SPD 2053 C Namentliche Abstimmung 2054 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksachen 9/310, 9/411 — 2056 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/429 — Lutz SPD 2056 D Bahner CDU/CSU 2058 D Cronenberg FDP 2060 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . .2061D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995 — Drucksache 9/290 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2063 B Franke CDU/CSU 2065 C Glombig SPD 2070 C Schmidt (Kempten) FDP 2073 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — 2075 C Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/399 — 2075 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksachen 9/219, 9/413 — 2075 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG Erklärung der Kommission, die wahrscheinlich in die Niederschrift über die Ratstagung aufgenommen wird, auf der der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG erlassen wird — Drucksachen 9/108 Nr. 22, 9/372 — . . .2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Einbau, die Position, die Funktionsweise und die Kennzeichnung der Betätigungs-, Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 9/158 Nr. 11, 9/369 — . . . 2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 9/127 Nr. 15, 9/403 — . . . 2076 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" — Drucksache 9/510 — 2076 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" — Drucksache 9/511 — 2076 C Nächste Sitzung 2077 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2078* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2078* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 1967 38. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1807 B: In der vorletzten Zeile ist statt „Waffenvernichtungswaffen" zu lesen: „Massenvernichtungs-Waffen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Dr. Bardens * 26. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Ertl 26. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 5. Dr. Hubrig 26. 5. Kiep 26. 5. Kleinert 26. 5. Korber 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Zimmermann 26. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mit Schreiben vom 20. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Anlagen zum Stenographischen Bericht Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Mai 1981 das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) bestätigt hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 9/456 verteilt. Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wird als Drucksache 9/459 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/631/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Schädlingsbekämpfung) - Drucksache 9/158 Nr. 22 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Drucksache 9/184 Nr. 18 -
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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Franke, hätten Sie die Güte, zu bestätigen, daß sich die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt seit Beginn der Republik immer in der Höhe von 10 % des Bundeshaushaltes bewegt haben und daß insoweit von einer Kürzung der Leistungen der öffentlichen Hand für die Versicherungsträger überhaupt nicht die Rede sein kann?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Lieber Herr Kollege Cronenberg, Sie vergleichen hier doch Äpfel mit Birnen.

(Cronenberg [FDP]: Ich denke nicht daran! — Kolb [CDU/CSU]: Das ist die Folge der Mengenlehre!)

Wir beide wissen doch ganz genau — Sie wissen es genausogut wie ich —, daß die Bemessungsgröße nicht der Bundeshaushalt ist. Bemessungsgröße sind vielmehr die Ausgaben der Rentenversicherungsträger.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bundestag — egal, unter welcher Regierung — hat den Rentenversicherungsträgern ganz bestimmte Auflagen gemacht, auch zu unserer Zeit. Diese Ausgaben, die wir den Rentenversicherungsträgern auferlegt haben, die die Beitragszahler originär nicht zu verantworten haben, machen 33 % der Rentenausgaben aus. Der Bund setzt heute aber nur 15 % als Gegenleistung dafür ein. Lieber Herr Kollege Cronenberg, ich lade Sie bald ein, in unserer Arbeitsgruppe mit uns darüber zu diskutieren. Dann werden wir Sie entsprechend aufklären. Diese Einladung ist ernst gemeint.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der FDP)

— Ja, es gibt auch etwas zu trinken, wenn Sie kommen.
Es gilt in Zukunft, eine gleichmäßige Verteilung der aus der demographischen Entwicklung resultierenden Belastung gerecht auf Beitragszahler und Rentner zu erreichen. Eine solche Stellgröße oder ein solcher zusätzlicher Faktor in der Rentenformel hätte auch den Vorteil, daß nur dann im notwendigen Umfange eine Änderung erfolgt, ein Opfer abverlangt würde, wenn dies eindeutig aus der demographischen Entwicklung abzuleiten ist. Eine geringfügige Veränderung der Beitragshöhe bzw. der Rentenanpassung scheint — trotz der Höhe, die wir jetzt schon zu verzeichnen haben — zumutbar, zumal die jährlichen Änderungen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich als Änderungen hinter dem Komma auswirken würden. Der Einbau einer bevölkerungspolitischen Komponente in die Rentenformel, deren technische Durchführung sicherlich kompliziert ist, sollte zu einer Zeit erfolgen, zu der sich die demographische Entwicklung noch nicht in den Rentenfinanzen auswirkt.
Durch die oben geschilderte Maßnahme, die noch durch eine Aktualisierung — ein neuer Vorschlag — der Rentenanpassung ergänzt werden könnte, ist es unseres Erachtens möglich, die Rentenversicherung langfristig aus den konjunkturellen und auch aus den demographischen Turbulenzen herauszuhalten, in die sie nach heutiger Auffassung um die Jahrtau-



Franke
sendwende zu geraten droht. Der Einbau von mehr Regelmechanismen in die Rentenversicherung ist notwendig. Dies wird auch von den fachkundigen Kollegen der SPD und FDP — folgt man Presseäußerungen und Äußerungen hier im Plenum — anerkannt.
Lassen Sie mich nun noch einige Sätze zur Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung sagen, bevor ich auf die Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner im RAG '82 zu sprechen komme. Die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung ist uns vom Bundesverfassungsgericht bis zum 1. Januar 1985 auferlegt worden. Dank der Vorarbeiten der Sachverständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen, der sogenannten 84er-Kommission, zeichneten sich Lösungsvorschläge ab, die in Form der Teilhaberente
— in der Variante 3 — von allen drei Parteien dieses Hauses als mögliche realisierbare Lösung ins Auge gefaßt wurden. Die Verschlechterung der Finanzlage — auf Grund der konjunkturellen Entwicklung
— der Rentenversicherungsträger, noch verstärkt durch die von der Bundesregierung vorgenommene Kürzung der Bundeszuschüsse um 3,5 Milliarden DM und vielleicht weitere notwendige Kürzungen — wenn ich heute das „Handelsblatt" lese und hier das Streichduo, -quartett, -quintett oder -sextett der FDP zitiert worden ist, weiß ich nicht, was noch alles auf uns zukommt —, führt dazu, daß heute alle Rentenversicherungsträger dieses Modell der Teilhaberente mit 70 % der gemeinsam in- und außerhalb der Ehe erworbenen Rentenanwartschaft, mindestens jedoch 100 % der eigenen erworbenen Rentenanwartschaft, als nicht mehr finanzierbar bezeichnen
— jedenfalls nicht beitragsneutral. Herr Kollege Egert, Sie können sich vorstellen, daß hier Ihr Name auf meinem Zettel steht. Ich will nur auf das verweisen, was Sie im „Vorwärts" gesagt haben.

(Zuruf von der SPD)

Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen. In der Kommission, aber auch in anderen Fachkreisen besteht einhellig die Meinung, daß eine Teilhaberente in Höhe von nur 65 %, die eventuell noch finanzierbar wäre, mehr negativ Betroffene als positiv Betroffene mit sich bringen würde.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die erwerbstätigen Frauen würden ohnehin bei Realisierung der Teilhaberente selbst bei einem Teilhabesatz von 70 % eine Einbuße gegenüber dem Besitzstand erfahren. Eine Teilhaberente mit 65 % erscheint aus heutiger Sicht nicht mehr als Rentenreform, sondern eher als Rentendemontage,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

gerade für den Personenkreis — nämlich Witwen —, deren Rentenhöhe ohnehin als zu niedrig angesehen wird.
Die SPD macht es sich zu leicht, angesichts dieser selbstverschuldeten Lage die Besitzstandsklausel — hier steht wieder „Egert" — und die Besitzstandsklausel aufzugeben. Die 100 % Garantie der eigenerworbenen Ansprüche ist essentieller Bestandteil der Teilhaberente in der Variante 3. Sie ist verfassungs gerichtlich geboten ich verweise hier auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Versorgungsausgleich — und kostet im übrigen nicht soviel, wie man bisher angenommen hat, Herr Kollege Egert. Ein Verzicht würde also nicht einmal, wie Sie es erdacht haben, die Finanzmasse ergeben, die für die Finanzierung der 70 % Teilhaberente erforderlich wäre.
Die prekäre Finanzlage der Rentenversicherung, von SPD und FDP herbeigeführt, wird die Regierung wahrscheinlich zwingen, andere Modelle zu überlegen. Der Herr Kollege Egert hat hier so einen Versuchsballon gestartet. Ich befürchte, daß Sie den Kollegen Egert erst einmal ins Minenfeld geschickt haben, um den Weg für nachkommende Anregungen aus der zur Zeit noch amtierenden Bundesregierung freizumachen.

(Zurufe)

Im Augenblick hat er das, zumindest hier — von Berlin will ich nicht reden —, unbeschadet überstanden; das liegt wahrscheinlich an seiner Figur.
In diesem Zusammenhang wird auch die Anrechnung von Erziehungszeiten eine gewichtige Rolle spielen. Auch hier ist die Finanzierung ins Wanken geraten. Es ist bekannt, daß die Anrechnung auch nur eines Erziehungsjahres für Neugeborene bei der Rente der Mutter jährlich mindestens 3,5 Milliarden D-Mark an Bundesmitteln erfordert. Bei dem hohen Verschuldensstand, dem Zustand der öffentlichen Finanzen, von Ihnen herbeigeführt, finden wir in den Kassen des Bundes nicht eine Mark zu der Finanzierung dieser Probleme von 1984 — im Gegenteil, das ist verfrühstückt worden. Der Erwartungspegel in bezug auf die Rentenreform 1984 kann vom Gesetzgeber infolge der fehlenden Finanzmassen durch Reformen nicht erfüllt werden.
Die CDU/CSU hält an ihren Grundüberlegungen der Anrechnung von Erziehungszeiten fest. Man wird aber wegen der leeren Kassen, die Sie, meine Damen und Herren, herbeigeführt und zu verantworten haben, diesem Ziel der familien- und rentenpolitischen Maßnahme in absehbarer Zeit nur in kleinen Schritten näherkommen können. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei Ihnen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich nun zu dem stark umstrittenen Teil des Rentenanpassungsgesetzes 1982, der Krankenversicherung der Rentner, kommen. Die beabsichtigte Neuregelung der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner, ist aus der Sicht der CDU/CSU mit heißer Nadel genäht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und ohne Faden!)

Die Kritik, soweit sie schon zum Ausdruck gebracht wurde, ist sehr heftig. Der CDU/CSU erscheint bei grundsätzlicher Befürwortung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner — falls eine solche Belastung der Rentner unbedingt erforderlich ist — das schrittweise Vorgehen bei der Reform der KVdR wenig sinnvoll. Statt 1982, wie vorgesehen, soll bekanntlich 1983 zunächst eine sogenannte Individualisierung des Krankenversicherungsbeitrages, den die Rentenversicherung an die Krankenversiche-



Franke
rung pauschal zahlt, durchgeführt werden. Herr Mischnick, dabei gucke ich Sie an! Diese Regelung, die wahrscheinlich mehr Kostenbewußtsein in der Krankenversicherung herbeiführen soll, wird mit Sicherheit ihr Ziel verfehlen. Grund hierfür sind die gegenüber der ursprünglichen Konzeption — Mischnick — durchgeführt erheblichen Änderungen. Statt der individuellen Beitragszahlung bleibt es bei der pauschalen Beitragszahlung, und für den Rentner wird lediglich auf dem Rentenbescheid eine zusätzliche Zahl ausgedruckt. Das ist ein Buchungsvorgang. Auf dem Rentenanpassungsbescheid würde in Zukunft die Höhe des Zuschusses, den die Rentenversicherung an die Krankenversicherung für die KVdR zahlt, ausgewiesen.
Der Effekt dieser Maßnahme ist fragwürdig. Eine Kostensteuerung durch mehr Kostenbewußtsein ist wohl kaum zu erwarten. Die Maßnahme bietet weder der gesetzlichen Rentenversicherung noch der gesetzlichen Krankenversicherung noch den Versicherten irgendwelche Vorteile. Außer zusätzlichen Verwaltungskosten bringt die Realisierung des sogenannten erheblich reduzierten Mischnick-Planes — ich tue Ihnen die Ehre an, verehrter Herr Kollege —

(Mischnick [FDP]: Vielen Dank!)

nichts. — Sie haben sich nicht durchgesetzt, Herr Mischnick. Da ist nur eine Überschrift geblieben.
Für die Rentenversicherung ändert sich an der Höhe der Leistungen nichts, und auch für die Versicherten ist die Änderung zunächst belastungsneutral. Die CDU/CSU sieht in der sogenannten Individualisierung des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner, der Umwandlung des Beitrags in einen Krankenversicherungszuschuß, keinen Sinn; denn Kostendämpfung durch mehr Kostenbewußtsein — falls dies das Ziel sein sollte — findet nicht statt.
Auch der zweite Schritt der Neuregelung der KVdR, die Einbeziehung von sogenannten Versorgungsbezügen in die Beitragspflicht der Krankenversicherung, muß von der CDU/CSU kritisiert werden.

(Frau Fuchs [SPD]: Nanu!)

Folgt man den Äußerungen des Bundesarbeitsministers und der Begründung des Gesetzes, so soll die Einbeziehung der Versorgungsbezüge mehr Beitragsgerechtigkeit bringen. Die ursprüngliche Idee und wohl auch Begründung für die geplante Neuregelung war, Versorgungsbeziehern, z. B. Beamten und Betriebsrentnern, die kostenlose Krankenversicherung bei gleichzeitigem Rentenbezug abzuschneiden und durch die Belastung der Pensionen und Betriebsrenten kleine Schritte in Richtung Harmonisierung der Alterssicherungssysteme zu machen. Die vorgeschlagene Lösung bringt kaum mehr Beitragsgerechtigkeit, bewirkt kaum eine Harmonisierung der Alterssicherungssysteme und verhindert letztlich auch nicht eine Überstrapazierung der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten. Die Ausnutzung der Solidargemeinschaft durch Kleinstrentner mit hohen anderen Altersbezügen ist durch das KVKG — dort haben wir durch § 165 Abs. 1 Ziffer 3 eine erhebliche Einengung ermöglicht schon erheblich reduziert worden. Bekanntlich muß der Rentner, wenn er kostenlos versichert sein will, die Hälfte der Zeit seit dem 1. Januar 1950 von der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags Mitglied eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Hierdurch ist das Ausnutzen der Renten- und Krankenversicherung und damit eine Überstrapazierung der Solidargemeinschaft für die Zukunft weitgehend ausgeschaltet.
Um eine Ausnutzung der Renten- bzw. Krankenversicherung in Zukunft noch stärker zu vermeiden
— und das ist j a eines der von Ihnen propagierten Ziele —, müssen Sie nach meiner Auffassung — ich zähle das nur einmal auf — mit anderen Maßnahmen an diese Sache herangehen. Die kostenlose Krankenversicherung können Sie z. B. noch mehr einengen, indem Sie statt der Hälfte der Zeit, wie es jetzt im Gesetz steht, zwei Drittel oder gar drei Viertel der Zeit — Herr Schewe beugt sich gerade vor — als notwendige Zeit der Mitgliedschaft bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung vorschreiben. Ich plädiere nicht dafür; ich sage nur, das wäre eine Möglichkeit, wenn Sie das wollen; und Sie wollten das ja. Ich darf auf die Argumentation des Bundesrats hinweisen. Ich verweise darauf, ich zitiere nicht mehr. Das Ziel der Verhinderung der Ausnutzung der Solidargemeinschaft ist also auf anderem Wege einfacher und wirkungsvoller zu erreichen.
Im Hinblick auf Beitragsgerechtigkeit ergeben sich nach unserer Ansicht durch die neue Regelung eher weitere Verzerrungen als eine gerechtere Verteilung der Beiträge. So muß z. B. ein freiwillig versicherter Beamter von seinem Gesamteinkommen 11,7 bis 12 % Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
— Ich rede deswegen so schnell, lieber Parlamentarischer Geschäftsführer Gerhard Kunz, weil hier die gelbe Lampe schon leuchtet. Du hast mir nur 25 Minuten Redezeit herausgeholt. — Hierbei sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung mit eingeschlossen. Ein anderer Beamter hingegen, der nur 100 DM Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber neben einer Pension von 2 000 DM erhält, würde nach der Neuregelung neben dem Beitrag des Rentenversicherungsträgers in Höhe von 11 DM bei seiner Beamtenpension nur mit 5,9 % zusätzlich belastet. Herr Ehrenberg ist eben darauf eingegangen. Bei der Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze würde zudem bei dem erstgenannten Beamten das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung angerechnet und belastet, beim letzteren würden diese Einkommen jedoch außen vor bleiben. Das Beispiel ließe sich für Betriebsrentner genauso bilden.
Meine Damen und Herren, hinzu kommen erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten innerhalb der einzelnen Kategorien der Versorgungsbezüge. Dies gilt insbesondere auch für die betriebliche Altersversorgung in ihren Abgrenzungen zur privaten Eigenvorsorge und hier wiederum verstärkt für den Bereich der Lebensversicherung. So ist beispielsweise nicht geklärt, ob eine betriebliche Altersversorgung, die zu 90 % durch den Arbeitnehmer selbst finanziert



Franke
wird und nur zu 10 % durch den Arbeitgeber, in die Beitragspflicht der KVdR einbezogen wird oder nicht. Bei Gehaltsumwandlungsversicherungen ergeben sich ähnliche Schwierigkeiten der Abgrenzung, insbesondere auch dann, wenn eine betriebliche Altersversorgung z. B. auf dem Wege der Direktversicherung einem ausscheidenden Mitarbeiter mitgegeben wurde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Franke, würden Sie bitte zum Schluß kommen.