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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 1967A, 2049 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1967 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1967 B Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 1967 B Begrüßung einer gemeinsamen Delegation von Mitgliedern des italienischen Senats und des italienischen Abgeordnetenhauses 1997 C Begrüßung des Staatspräsidenten von Ghana und seiner Begleitung 2029 C Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2076 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksache 9/291 — Schmidt, Bundeskanzler 1967 D, 2000 D Dr. Kohl CDU/CSU 1972B, 2001 B Brandt SPD 1978 D Möllemann FDP 1983 D Graf Huyn CDU/CSU 1988A Dr. Ehmke SPD 1991 D Dallmeyer CDU/CSU 1997 D Hansen SPD 2001 C Dr. Corterier SPD 2003 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2004 C Erklärungen nach § 31 GO Waltemathe SPD 2005 A Conradi SPD 2006 A Voigt (Frankfurt) SPD 2006 C Thüsing SPD 2007 B Kühbacher SPD 2007 C Namentliche Abstimmung 2008 B, C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/507 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) — Drucksachen 9/443, 9/500 (neu) — Marschall SPD 2010C Hartmann CDU/CSU 2012 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 2015 B Gnädinger SPD 2016 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2017 D Engelhard FDP 2020 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 2021 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/426 — 2023 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Ausbau der Kernenergie — Drucksache 9/440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Entsorgung — Drucksache 9/441 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Fortgeschrittene Reaktorlinien — Drucksache 9/442 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/504 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2024 B Schäfer (Offenburg) SPD 2029 A Dr.-Ing. Laermann FDP 2035A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 2038 B Reuschenbach SPD 2040 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2043 D Kraus CDU/CSU 2045 B Stockleben SPD 2048 B Zywietz FDP 2049 D Dr. Bugl CDU/CSU 2051 C Dr. Steger SPD 2053 C Namentliche Abstimmung 2054 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksachen 9/310, 9/411 — 2056 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/429 — Lutz SPD 2056 D Bahner CDU/CSU 2058 D Cronenberg FDP 2060 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . .2061D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995 — Drucksache 9/290 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2063 B Franke CDU/CSU 2065 C Glombig SPD 2070 C Schmidt (Kempten) FDP 2073 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — 2075 C Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/399 — 2075 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksachen 9/219, 9/413 — 2075 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG Erklärung der Kommission, die wahrscheinlich in die Niederschrift über die Ratstagung aufgenommen wird, auf der der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG erlassen wird — Drucksachen 9/108 Nr. 22, 9/372 — . . .2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Einbau, die Position, die Funktionsweise und die Kennzeichnung der Betätigungs-, Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 9/158 Nr. 11, 9/369 — . . . 2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 9/127 Nr. 15, 9/403 — . . . 2076 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" — Drucksache 9/510 — 2076 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" — Drucksache 9/511 — 2076 C Nächste Sitzung 2077 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2078* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2078* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 1967 38. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1807 B: In der vorletzten Zeile ist statt „Waffenvernichtungswaffen" zu lesen: „Massenvernichtungs-Waffen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Dr. Bardens * 26. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Ertl 26. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 5. Dr. Hubrig 26. 5. Kiep 26. 5. Kleinert 26. 5. Korber 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Zimmermann 26. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mit Schreiben vom 20. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Anlagen zum Stenographischen Bericht Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Mai 1981 das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) bestätigt hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 9/456 verteilt. Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wird als Drucksache 9/459 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/631/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Schädlingsbekämpfung) - Drucksache 9/158 Nr. 22 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Drucksache 9/184 Nr. 18 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung. Die Fraktion der CDU/CSU hat gesonderte Abstimmung über das erste Kapitel, nämlich die §§ 1 bis 7, beantragt. Ist das Haus damit einverstanden?
    — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr die §§ 1 bis 7 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen?
    —Enthaltungen? — Die Vorschriften sind angenommen.
    Ich rufe die §§ 8 bis 61 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? —

    (Zurufe von der SPD: Aha!)

    Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. —

    (Wischnewski [SPD]: Mit großer Mehrheit!)

    Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist angenommen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/429



    Vizepräsident Wurbs
    unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982
    — Drucksache 9/458 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Wirtschaft
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981)

    sowie des
    Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995
    — Drucksache 9/290 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Haushaltsausschuß
    Das Wort zur Einbringung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Dr. Herbert Ehrenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für den Bundesarbeitsminister ein guter Tatbestand, sich nacheinander bei den Fraktionen für die zügige Beratung eines Gesetzes in zweiter und dritter Lesung bedanken zu dürfen und eine Runde später — ich hoffe, das hört auch der Herr Kollege Cronenberg — ein neues Leistungsgesetz einbringen zu können, wie ich es dem Deutschen Bundestag hier jetzt vorlege.
Die solide Finanzierung und die gerechte Weiterentwicklung der sozialen Alterssicherung waren, sind und bleiben ein Eckpfeiler unserer Sozialpolitik. Der Ihnen vorliegende Entwurf des Rentenanpassungsgesetzes 1982 erfüllt die Zusage der Bundesregierung aus dem 21. Rentenanpassungsgesetz, ab 1982 die Rentenanpassung wieder nach dem Prinzip der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente vorzunehmen. Es wird mit diesem Gesetzentwurf die gleichfalls schon vor drei Jahren beschlossene Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner durchgeführt.
Für die Rentnerinnen und Rentner ist besonders wichtig, daß sich nach der notwendigen Konsolidierung die Anpassung wieder nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter vollzieht. Die Anpassung zum 1. Januar 1982 wird grundsätzlich 5,8% betragen. Das gleiche gilt für die Altershilfe der Landwirte. Auch die Kriegsopfer können mit dieser Anpassung rechnen; damit das zum 1. Januar 1982 in Kraft treten kann, werden wir rechtzeitig ein entsprechendes Anpassungsgesetz vorlegen.
Herr Kollege Franke, ich weiß nicht, was Sie zitiert haben, aber zu dem Wort „grundsätzlich" würde ich gerne sagen: es gibt eine kleine Zahl von Rentnern, bei denen die Anpassung nicht 5,8, sondern 4,15 % beträgt. Das sind jene Rentenneuzugänge aus dem ersten Halbjahr 1978, die auf einer zu hohen Bemessungsgrundlage berechnet worden sind und jetzt zum letzten Mal von dem Abschmelzungsprozeß betroffen werden.
Die Erhöhung um 5,8 % kommt mehr als 12 Millionen Rentnern zugute. Wenn man die Familienangehörigen der Rentnerinnen und Rentner dazuzählt, dann wird hiermit etwa ein Fünftel der Bevölkerung der Bundesrepublik eine wesentliche Verbesserung ihres Lebensstandards erfahren.
Es lohnt sich ein Blick über den Zeitraum seit 1969. Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in diesem Zeitraum um 153 % gestiegen. Wenn man den Preisanstieg berücksichtigt, also auf die Realeinkommenszuwächse abstellt, dann heißt das, daß bis zum heutigen Zeitpunkt eine Verbesserung des Lebensstandards der Rentner um 75 % stattgefunden hat. Das schlägt auf das Rentenniveau durch, das zur Zeit 72 % eines vergleichbaren Nettoeinkommens nach 45 Versicherungsjahren beträgt. Das ist — das lohnt sich festzustellen — das höchste Rentenniveau, das es in der Bundesrepublik je gab.
Die Grundlage hierfür ist mit der Konsolidierung durch das 21. Rentenanpassungsgesetz gelegt worden. Daß diese Konsolidierung gelungen ist, wird inzwischen nirgendwo mehr bestritten. Der Ihnen gleichzeitig vorgelegte Rentenanpassungsbericht 1981 zeigt dies sehr deutlich. Auch der Sozialbeirat hat ausdrücklich bestätigt, daß eine realistische Bestandsaufnahme der gegenwärtigen finanziellen Situation und des gegenwärtigen Leistungsstandes der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt wird.
Natürlich basieren die Vorausschätzungen über 15 Jahre auf Alternativrechnungen. Wer würde sich auch zutrauen, eine Rechnung über 15 Jahre hinweg mit einer einzigen Annahmenkombination vorlegen zu wollen!

(Kolb [CDU/CSU]: Das reicht bei der Bundesanstalt für Arbeit nicht einmal von Januar bis jetzt!)

— Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihre Haushalte entsprechend der Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt, die nicht wir alleine, verehrter Herr Kollege,

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber hauptsächlich!)

sondern der geballte Sachverstand der Finanzminister von Bund und Ländern und der Deutschen Bundesbank gemeinsam Ende Dezember positiver eingeschätzt hat, als sie dann tatsächlich verlaufen ist.



Bundesminister Dr. Ehrenberg
Die Grundlage des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit ist keine andere als die der Hauhalte im Bund und elf Bundesländern;

(Kolb [CDU/CSU]: Das waren nur fünf Monate!)

also haben auch in den von der CDU regierten Ländern die gleichen Annahmen gegolten.

(Franke [CDU/CSU]: Sie hätten auf mich hören sollen!)

— Verehrter Kollege Franke, ich höre Ihnen zwar manchmal zu, aber noch lange nicht auf das, was Sie sagen!

(Kolb [CDU/CSU]: Das wollen Sie auch nicht!)

— Nein, das werde ich auch nicht, weil das keine guten Ratschläge für eine gute Politik wären.

(Franke [CDU/CSU]: Dann stünden Sie jetzt aber besser da!)

Ich würde es für die Arbeitnehmer in unserem Lande nicht für gut halten, wenn ich auf Ihre Ratschläge hörte. Da ich das nicht tue, sind wir nach wie vor diejenigen — das haben wir vorher auch mit dem Gesetz für die Künstler bewiesen —, die die Interessen der arbeitenden Menschen in diesem Lande vertreten. Die Menschen wissen das auch — da bin ich ganz sicher —, wie sie auch wissen, daß es uns gelungen ist, finanzielle Stabilität und Liquidität der Rentenversicherungsträger sicherzustellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Auf Kosten der Rentner!)

Natürlich verkennen wir nicht, daß vor der Rentenversicherung, allein auf Grund der demographischen Entwicklung, große Probleme stehen. Aber es ergibt sich daraus kein akuter Handlungsbedarf. Ich würde hier in diesem Hause ganz gern deutlich sagen: Die gleichen Probleme, die sich aus dem demographischen Aufbau der Bundesrepublik, aus der sich verändernden Relation zwischen Beitragszahlern und Aktiven ergeben, gelten hinsichtlich der Relation zwischen Altersbezügen aus allen Systemen und Steuerzahlern. Was hier in den nächsten 15 bis 20 Jahren für die Rentenversicherung an Problemen entsteht, trifft genauso für das Verhältnis Steuerzahler und Beamtenpensionen sowie für das Verhältnis Beitragszahler und Leistungsbezieher in der privaten Lebensversicherung zu. Das ist ein Problem für alle Altersversorgungssysteme und nicht für die Rentenversicherung allein.
Darum hat die Bundesregierung mit der beabsichtigten Berufung einer „Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme", die wir im Kabinett demnächst vornehmen werden, den Auftrag gegeben, in ähnlich umfassender Weise wie bei der Meinhold-Kommission für die 84er Reform zu prüfen, welche Konsequenzen sich in allen anderen Altersversorgungssystemen ergeben. Das wird ein gutes Stück Arbeit sein, es wird in der Öffentlichkeit noch viel an Problembewußtsein zu wecken sein, aber wir werden das Unsere dazu tun.
Meine Damen und Herren, der zweite Schwerpunkt dieses Gesetzes enthält die Neuordnung der
Krankenversicherung der Rentner, wie sie schon mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz im Grundsatz beschlossen worden ist und jetzt durchgeführt wird. Um auch hier den Versicherungsträgern die nötige Vorbereitungszeit zu geben, haben wir gegenüber dem damaligen Beschluß eine Abweichung vorgenommen, nämlich das Inkrafttreten dieses Teils des Gesetzentwurfs für den 1. Januar 1983 vorgesehen.
Von diesem Zeitpunkt an wird die bisherige Pauschalzahlung der Rentenversicherung an die Krankenversicherung in einen individuellen Beitragssatz jedes Rentners umgewandelt, aber er erhält in gleicher Höhe, nämlich in Höhe von 11,8 % — das entspricht dem gegenwärtigen Durchschnittsbeitragssatz der Krankenversicherung —, einen Zuschuß auf seinem Rentenbescheid ausgewiesen. Er wird also damit finanziell zwar nicht belastet, aber er bekommt zum ersten Mal vor Augen geführt, daß seine Krankenversicherung nicht kostenlos ist, sondern daß die Beitragszahler erhebliche Mittel aufwenden müssen, um die Krankenversicherung der Rentner sicherzustellen.
Wir halten es für einen der Beitragsgerechtigkeit grob widersprechenden Tatbestand, daß auch jene Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die der Solidargemeinschaft nur kurze Zeit angehört haben und dementsprechend eine niedrigere Rente beziehen, für 11,8 % von dieser Minirente, die von der Rentenversicherung an die Krankenversicherung überwiesen werden, eine für sie kostenlose Krankenversicherung erhalten. Um diesen ungerechten Tatbestand zu beenden, sieht der Gesetzentwurf vor, daß alle mit der gesetzlichen Rente vergleichbaren Alterseinkommen beitragspflichtig werden, allerdings mit dem halben Beitragssatz, wie auch der Arbeitnehmer den halben Beitragssatz zahlt.
Gestatten Sie mir, diese Zusatzeinkommen hier der Reihe nach einmal anzuführen, damit deutlich wird, was hiermit alles erreicht wird. Es geht um die Pensionen von Beamten, Richtern, Soldaten und ihren Hinterbliebenen, die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die Betriebsrenten und Zusatzversorgungen auf Grund tariflicher Ansprüche oder Betriebsvereinbarungen, Ruhestandsbezüge aus den Versorgungseinrichtungen beispielsweise der Ärzte, Architekten, Apotheker, Notare und Journalisten, Renten aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung, Zusatzversorgungsbezüge der Bezirksschornsteinfegermeister, der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und in der Hüttenknappschaft und selbstverständlich auch um die Pensionen von Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretären und Ministern.

(Kolb [CDU/CSU]: Es wäre einfacher, das aufzuzählen, was Sie nicht nehmen wollen!)

— Ich wollte Ihnen diese lange Reihe nicht ersparen, und zwar deshalb nicht, weil in der Stellungnahme des Bundesrates angeregt worden ist, zu prüfen, ob die Bundesregierung nicht alle Bezüge aus dem öffentlichen Dienst ausnehmen sollte, und gleichzeitig der Vorschlag gemacht worden ist, daß wir den Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes bis zum Ter-



Bundesminister Dr. Ehrenberg
min des Inkrafttretens der Reform 1984 verschieben sollten.

(Dr. George [CDU/CSU]: Ein guter Ratschlag!)

Genau das werden wir nicht tun. Das ist eben kein guter Ratschlag, Herr George. Zwar sind gerechte Beiträge im Jahre 2000 gut, aber Beitragsgerechtigkeit im Jahre 1983 ist besser. Darum wollen wir die Änderung jetzt durchführen und nicht irgendwann später.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn man von gerechten Beiträgen spricht, kann man die Vielzahl der Beamten nicht vergessen, die zu Beginn ihres beruflichen Lebens Arbeiter oder Angestellte waren und in dieser Zeit vor ihrer Verbeamtung eine Rentenanwartschaft errungen haben. Der Rentenanspruch, der aus dieser Zeit herrührt, der ihnen zusteht und nicht gekürzt werden soll — natürlich nicht; den haben sie durch Zahlung von Beiträgen erworben —, bleibt erhalten. Aber aus dieser Minirente den Anspruch auf eine kostenlose Krankenversicherung abzuleiten und die im Verhältnis zu dieser Minirente viel größere Pension nicht heranzuziehen, widerspricht der angestrebten Beitragsgerechtigkeit so total, daß wir dieser Anregung des Bundesrates mit Sicherheit nicht folgen werden. Hier sind alle vergleichbaren Alterseinkommen heranzuziehen — darum habe ich diese lange Liste aufgezählt —, weil man nur dann dem angestrebten Ziel der Beitragsgerechtigkeit wirklich näherkommt.
Wir haben im übrigen versucht, das so kostengünstig wie möglich zu organisieren. Alle Zahlstellen, die für mehr als 30 Bezugsberechtigte zuständig sind, werden von den Krankenkassen im Einzugsverfahren erfaßt. Dort, wo die bundesweiten Beitragssätze nicht gelten, werden wir den jeweiligen halben Beitragssatz nach dem Landesdurchschnitt berechnen, um das Verfahren so unkompliziert wie möglich zu machen.
Selbstverständlich sind alle jene Einkommen nicht beitragspflichtig — um die lange Liste zur anderen Seite hin abzugrenzen —, die ausschließlich auf eigener Vorsorge beruhen bzw. die als Entschädigung für Opfer von Kriegsfolgen, Gewalttaten, Impfschäden gewährt werden. Das gleiche gilt auch für Unfallausgleichsrenten und ähnliche Leistungen. Sie werden selbstverständlich nicht erfaßt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr herzlich, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, damit die notwendigen Vorarbeiten durch die jeweiligen Versicherungsträger rechtzeitig und gründlich vor den beiden Terminen des Inkrafttretens abgeschlossen werden können, d. h. vor dem 1. Januar 1982 hinsichtlich der Rentenerhöhung und vor dem 1. Januar 1983 hinsichtlich der Veränderung der Krankenversicherung der Rentner. Diese Bitte gilt auch bezüglich des dritten Teils des Gesetzentwurfs, nämlich der Neuregelung des Auslandsrentenrechts. Auf diesem Gebiet entsprechen wir zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und nehmen entsprechende Änderungen vor, auf die ich in meiner Einbringungsrede nicht im Detail eingehen muß.
Ich glaube, insgesamt gesehen zeigt der Ihnen vorliegende Entwurf, daß die Bundesregierung entgegen allen so oft vorgebrachten Unterstellungen Wort gehalten hat, was die im 21. Rentenanpassungsgesetz gemachten Versprechungen anlangt. Der Entwurf zeigt auch, daß sozialer Fortschritt, wenn der politische Wille vorhanden ist, selbst unter schwierigen ökonomischen Bedingungen möglich ist. Das wird auch so bleiben. — Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Im Ältestenrat ist für die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b verbundene Debatte mit einer Redezeit von 90 Minuten vereinbart worden.

    (Dr. Linde [SPD]: 60 Minuten!)

    — Gut, 60 Minuten. — Ist das Haus mit dieser Regelung einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Franke.