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    Plenarprotokoll 9/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 1967A, 2049 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1967 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1967 B Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 1967 B Begrüßung einer gemeinsamen Delegation von Mitgliedern des italienischen Senats und des italienischen Abgeordnetenhauses 1997 C Begrüßung des Staatspräsidenten von Ghana und seiner Begleitung 2029 C Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2076 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksache 9/291 — Schmidt, Bundeskanzler 1967 D, 2000 D Dr. Kohl CDU/CSU 1972B, 2001 B Brandt SPD 1978 D Möllemann FDP 1983 D Graf Huyn CDU/CSU 1988A Dr. Ehmke SPD 1991 D Dallmeyer CDU/CSU 1997 D Hansen SPD 2001 C Dr. Corterier SPD 2003 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2004 C Erklärungen nach § 31 GO Waltemathe SPD 2005 A Conradi SPD 2006 A Voigt (Frankfurt) SPD 2006 C Thüsing SPD 2007 B Kühbacher SPD 2007 C Namentliche Abstimmung 2008 B, C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/507 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) — Drucksachen 9/443, 9/500 (neu) — Marschall SPD 2010C Hartmann CDU/CSU 2012 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 2015 B Gnädinger SPD 2016 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2017 D Engelhard FDP 2020 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 2021 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/426 — 2023 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Ausbau der Kernenergie — Drucksache 9/440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Entsorgung — Drucksache 9/441 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Fortgeschrittene Reaktorlinien — Drucksache 9/442 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/504 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2024 B Schäfer (Offenburg) SPD 2029 A Dr.-Ing. Laermann FDP 2035A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 2038 B Reuschenbach SPD 2040 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2043 D Kraus CDU/CSU 2045 B Stockleben SPD 2048 B Zywietz FDP 2049 D Dr. Bugl CDU/CSU 2051 C Dr. Steger SPD 2053 C Namentliche Abstimmung 2054 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksachen 9/310, 9/411 — 2056 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/429 — Lutz SPD 2056 D Bahner CDU/CSU 2058 D Cronenberg FDP 2060 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . .2061D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995 — Drucksache 9/290 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2063 B Franke CDU/CSU 2065 C Glombig SPD 2070 C Schmidt (Kempten) FDP 2073 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — 2075 C Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/399 — 2075 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksachen 9/219, 9/413 — 2075 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG Erklärung der Kommission, die wahrscheinlich in die Niederschrift über die Ratstagung aufgenommen wird, auf der der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG erlassen wird — Drucksachen 9/108 Nr. 22, 9/372 — . . .2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Einbau, die Position, die Funktionsweise und die Kennzeichnung der Betätigungs-, Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 9/158 Nr. 11, 9/369 — . . . 2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 9/127 Nr. 15, 9/403 — . . . 2076 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" — Drucksache 9/510 — 2076 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" — Drucksache 9/511 — 2076 C Nächste Sitzung 2077 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2078* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2078* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 1967 38. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1807 B: In der vorletzten Zeile ist statt „Waffenvernichtungswaffen" zu lesen: „Massenvernichtungs-Waffen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Dr. Bardens * 26. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Ertl 26. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 5. Dr. Hubrig 26. 5. Kiep 26. 5. Kleinert 26. 5. Korber 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Zimmermann 26. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mit Schreiben vom 20. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Anlagen zum Stenographischen Bericht Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Mai 1981 das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) bestätigt hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 9/456 verteilt. Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wird als Drucksache 9/459 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/631/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Schädlingsbekämpfung) - Drucksache 9/158 Nr. 22 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Drucksache 9/184 Nr. 18 -
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    Rede von Dietrich Bahner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geschätzter Herr Kollege Lutz,

    (Beifall bei der SPD)

    Ihrer Rede möchte ich trotz heftiger Polemik

    (Zuruf von der SPD: Das kann man nicht sagen!)

    ein sympathisches Wunschdenken nicht absprechen. Auch für Ihr mehrfach geäußertes Bedauern, daß Sie bezüglich der Haltung von CDU und CSU genannt haben, habe ich viel Verständnis. Schließlich wollen Sie bei Ihrem verfassungsrechtlichen Husarenritt, bei dem Ihnen der Sattelgurt schon geplatzt ist und der Sattel unter dem Rücken schon weggerutscht ist, von der CDU/CSU-Fraktion nicht im Regen stehengelassen werden.
    Die notwendige Verbesserung der sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten ist ein seit Jahren diskutiertes Problem. Das Ziel war zu keinem Zeitpunkt umstritten. Künstler und Publizisten, deren Einkommen in der Regel erheblichen Schwankungen ausgesetzt ist, sollen und müssen gegen die Risiken Krankheit und Alter abgesichert werden.

    (Zuruf von der SPD)




    Bahner
    Der Regierungsentwurf hält nichts von der Selbständigkeit der Künstler und Publizisten, obwohl gerade von diesen Berufen ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Freiheit erwartet wird. Der Regierungsentwurf behandelt die selbständigen Künstler und Publizisten vielmehr wie Arbeitnehmer und stuft gleichzeitig die sogenannten Vermarkter in die Kategorie von Arbeitgebern ein.
    Die Künstlersozialversicherung könnte längst in Kraft sein, wenn die Bundesregierung nicht auf ihrem einmal eingeschlagenen Weg unflexibel beharrt und die Einbeziehung der Künstler und Publizisten in das vorhandene Netz der sozialen Sicherung systemkonform vollzogen hätte.

    (Zuruf von der SPD)

    — „Systemkonform" heißt nach Ansicht der CDU/ CSU, daß die Künstler und Publizisten wie andere Selbständige in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung hätten eintreten können oder müssen. Wenn man der Auffassung ist, Künstler und Publizisten könnten den doppelten Beitrag — Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag — nicht voll finanzieren, was sicherlich für eine Gruppe von Künstlern und Publizisten zutrifft, so hätte man einen gemeinsamen Weg finden können, über Steuererleichterungen und direkte Bezuschussung die Beitragslast der Betroffenen zu verringern. Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesarbeitsministerium, war aber in der letzten Legislaturperiode — und erst recht in dieser — nicht bereit, auch nur teilweise auf unsere Vorstellungen der Integration der Künstler und Publizisten in das soziale Sicherungsnetz einzugehen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ein Ritt über den Bodensee und kein Husarenritt!)

    Die CDU/CSU hat in der 8. Legislaturperiode Änderungsanträge gestellt, die auf eine systemkonforme Einbeziehung hinausliefen. Sie alle wurden von der SPD und der FDP abgelehnt. In einem Verfassungshearing hat die Anhörung von vier Verfassungsrechtlern nach Auffassung der CDU/CSU eindeutig ergeben, daß die Künstlersozialabgabe kein sozialversicherungsrechtlicher Beitrag ist, weil die Bedingungen für die Charakterisierung der Künstlersozialabgabe als sozialversicherungsrechtlicher Beitrag nicht gegeben sind, und zwar aus folgenden Gründen.
    Erstens. Eine generelle soziale Einstandspflicht der Vermarkter für die Künstler und Publizisten als Voraussetzung für die Auferlegung eines Arbeitgeberbeitrags fehlt. Zweitens. Eine Fürsorgepflicht des Quasi-Arbeitgebers liegt nicht vor. Drittens. Die Homogenität der Gruppen der Vermarkter und der Künstler und Publizisten fehlt. Viertens. Es fehlt auch die einem sozialversicherungsrechtlichen Beitrag eigene grundsätzliche Bemessung nach dem individuellen Arbeitsverdienst. Die Künstlersozialabgabe ist vielmehr eine Pauschalabgabe, die sich an den Gesamtaufwendungen für Künstler und Publizisten orientiert. Fünftens. Es fehlt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine solche Abgabe. Sechstens. Die sogenannte Deckungsungleichheit der Aufbringung ergibt zusätzliche verfassungsrechtliche Bedenken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für die CDU/CSU sind die selbständigen Künstler und Publizisten weder arbeitnehmerähnliche Personen in Analogie zu § 12 a des Tarifvertragsgesetzes noch die Vermarkter Arbeitgeber im herkömmlichen Sinne. Die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung ist in diesem Gesetzentwurf konstruiert, aber in der Realität nicht gegeben.
    Neben den erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken und der teuren hyperbürokratischen Organisation lehnt die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf auch deshalb ab, weil diejenigen, deretwegen das Gesetz angeblich in erster Linie erarbeitet wurde, nämlich die alten und besonders bedürftigen Künstler, überhaupt nicht berücksichtigt sind.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Der Vorwurf, die CDU/CSU habe das Gesetz blokkiert, ist unzutreffend.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch falsch!)

    Bundesregierung, SPD und FDP hätten in der 8. Legislaturperiode die Möglichkeit gehabt, den Einspruch des Bundesrates mit der Kanzlermehrheit zurückzuweisen.

    (Zuruf von der SPD: Wo waren denn Ihre Anträge dazu?)

    Nichts unterstreicht die Warnungen der CDU/ CSU vor der Schaffung einer komplizierten Bürokratie, die einem Riesenkraken namens Künstlersozialkasse gleicht, mehr als das drastische Verschieben des Inkrafttretens des Regierungsentwurfs bis zum 1. Januar 1983.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Die Saugnäpfe dieses überflüssigen Riesenkraken werden dem Steuerzahler erst einmal viele Millionen aus der Tasche ziehen, bevor die erste Mark denen hilft, denen geholfen werden soll.
    Auch die Länder im Bundesrat können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Die CDU/CSU bedauert aufrichtig, daß die Einbeziehung der Künstler und Publizisten in das Netz der sozialen Sicherung nicht früher und in einer Form stattgefunden hat, der auch die CDU/CSU ihre Zustimmung hätte geben können.

    (Wehner [SPD]: Die müßte man mal kennenlernen!)

    Um zu zeigen, daß die CDU/CSU das Ziel der Verbesserung der sozialen Situation der Künstler und Publizisten voll bejaht,

    (Wehner [SPD]: Das ist am billigsten! — Weiterer Zuruf von der SPD: Aber nicht die Realisierung!)




    Bahner
    den vorhandenen Weg jedoch für nicht gangbar hält,

    (Duve [SPD]: Sie können noch zehn Jahre so weitermachen!)

    werden wir dem ersten Kapitel des Gesetzentwurfs zustimmen, dem Gesetz als Ganzem aber unsere Zustimmung verweigern.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Ihre Kehrseite zeigen!)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir die Argumente, die wir nun oft genug untereinander ausgetauscht haben, hier für das Protokoll wiederholen, lassen Sie mich einige Feststellungen treffen.
    Zunächst einmal, Herr Kollege Bahner, bedaure ich es ein wenig, daß Sie das Argument hier vorgetragen haben, wir hätten dieses Gesetz ja mit Hilfe der Kanzlermehrheit durchboxen können. Sie wissen, daß unser Bemühen, Ihnen die Chance nicht zu verbauen, trotz des Hearings zustimmen zu können, auch eine Ursache für unsere Verhaltensweise war. Es ist natürlich gut, wenn man programmatischen Teilen eines Gesetzes, hier dem Kapitel 1, zustimmt. Aber Sie ziehen daraus nicht die notwendigen Konsequenzen. Denn wer dieses Ziel für richtig hält, muß den vorgesehenen Weg beschreiten, wenn er glaubhaft bleiben will. Ich werde gleich versuchen, noch einmal auseinanderzusetzen, warum andere Möglichkeiten als diejenigen, die in dem Gesetz stehen, in Wirklichkeit nicht vorhanden gewesen sind.
    Bevor ich dies aber tue, verehrter Herr Kollege Bahner, möchte ich mich trotz allem für die Argumentation, die Sie hier vorgebracht haben, bedanken, vor allem dafür, daß Sie nicht versucht haben, dieses Gesetz aus Haushaltsgründen abzulehnen. Das heißt, Sie sind bereit, die Mittel, die im Haushalt für 1983 eingestellt worden sind, nämlich die 80 Millionen DM, im Prinzip als eine notwendige Ausgabe für die soziale Sicherheit der Künstler zu akzeptieren. Ich halte dies für um so bedeutsamer, als ich davon überzeugt bin, daß wir heute hier in einem relativ leeren Hause ein Sozialgesetz, ein Leistungsgesetz, verabschieden, das für lange, lange Zeit das letzte Leistungsgesetz gewesen ist, das hier verabschiedet werden kann.

    (Franke [CDU/CSU]: Falls es vor dem Verfassungsgericht standhalten wird!)

    Soziale Sicherheit, recht verstandene Solidarität werden den Gesetzgeber demnächst mehr veranlassen, an der richtigen Stelle zu kürzen, Mißbrauch abzustellen, als Leistungen zu verteilen.
    Wenn wir trotzdem heute ja zu diesem Gesetz sagen — und, was die Einstellung in den Haushalt anlangt, auch die grundsätzliche Zustimmung der Opposition vermerken dürfen —, dann deswegen, weil wir zutiefst überzeugt sind, daß es notwendig ist, dies zu tun. Das vom Kollegen Lutz mit Recht eben angesprochene soziale Gewissen verlangt aber, daß wir uns auf diesem Sektor in Zukunft mehr zurückhalten, uns mehr, wenn Sie so wollen, Mißbräuche kürzend betätigen denn neue Ausgaben provozierend.
    Ich glaube, daß es notwendig ist, dies bei der Verabschiedung des Gesetzes noch einmal mit aller Deutlichkeit jedem bewußt zu machen; denn die Schwierigkeiten, die auf uns zukommen, werden wir alle gemeinsam zu spüren bekommen.
    Unsere Position zu diesem Gesetz, mehrmals vorgetragen, sei hier kurz wiederholt: Wir haben dafür gesorgt, daß die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung und Alterssicherung unter Einbeziehung der bestehenden Versorgungswerke gewährleistet ist. Wir haben auch dafür gesorgt, daß ein möglichst hohes Maß an Pluralität für die Versicherten vorhanden ist. Wir haben entgegen allen Behauptungen dafür gesorgt, daß die Finanzierung systematisch und ordnungspolitisch sauber ist. Die Bezugsgröße ist nichts anderes als das Einkommen des Versicherten wie in der gesamten Sozialversicherung. Es wird nicht mehr und nicht weniger kassiert, als die Summe der Versicherten an Eigenbeiträgen zu leisten gewillt und verpflichtet ist. Es ist unbestritten, daß wir bei den Selbstvermarktern Bundesmittel für die anderen 50 % einsetzen. Wir haben für die Vermarktung eine Künstlersozialabgabe geschaffen, die parallel zum lohnbezogenen Arbeitgeberbeitrag an die Entgelte der Versicherten gebunden ist. Da ist nichts mit Wertschöpfung, da ist nicht mit Maschinensteuer, da ist ganz schlicht und einfach das Entgelt Grundlage der Berechnung. Das ist ordnungspolitisch sauber, vernünftig und richtig. Da kann man soviel herumreden, wie man will, es ist auch im Hearing, hochverehrte Kollegen von der Opposition, von keinem derjenigen, die sich dazu geäußer haben, bestritten worden.

    (Kolb [CDU/CSU]: Dann müssen wir im falschen Hearing gewesen sein!)

    — Nein, Herr Kollege Kolb, das ist nicht streitig gewesen. Streitig war die Frage der Deckungsgleichheit. Darauf komme ich gleich noch. — Dieser Punkt war ganz klar und unbestritten.
    Verfassungsmäßig ist dies, so haben die Gutachter im Hearing festgestellt, eine Abgabe, die im Umlageverfahren erhoben wird, und zwar ein Sozialversicherungsbeitrag besonderer Art. Vorbild: Stichwort Unfallversicherung; gar nicht so neu, wie Sie sehen. Es ist keine Sondersteuer; denn sie dient nicht dem allgemeinen Staatsbedarf, obwohl niemand leugnet, daß der allgemeine Staatsbedarf zusätzliche Einnahmen mehr als gut gebrauchen könnte. Aber diese Einnahmen dienen unbestritten nicht der Deckung des allgemeinen Staatsbedarfs. Es ist auch keine Sonderabgabe im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils vom 10. Dezember 1980 in der Frage der Ausbildungsplatzförderungsabgabe. Auch hier besteht Übereinstimmung.
    Was ist Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit? Kollege Bahner hat das angesprochen, wenn auch unterschiedlich bewertet. Die soziale Einstandspflicht im Sinne der Sozialversicherung: Gibt es die Sozialverpflichtung der Vermarkter für die



    Cronenberg
    Künstler? Wir meinen, ja; die Schutzbedürftigkeit der Künstler wird nicht bestritten. Die Verbände der Vermarkter haben immer wieder deutlich gemacht, daß sie die Verantwortung für die Künstler übernehmen wollen, daß sie sich verantwortlich fühlen und daß sie insgesamt leistungswillig sind. Sie haben nur Kritik am Inkassoverfahren geübt. Der Beweis, daß Sie von der CDU/CSU die Dinge im Grunde genommen genauso betrachtet haben, sind Ihre Änderungsanträge, die Sie in der letzten Legislaturperiode vorgelegt haben. Das alles konnte durch das Hearing in keiner Weise erschüttert werden.
    Zur Alternative möchte ich Sie bitten, sich selbst zu fragen: Ist Ihre Argumentation eigentlich schlüssig? Sie sagen selber, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis liege nicht vor, Sie sagen aber ebenso, ein individueller Beitrag scheine Ihnen eine diskutable Lösung zu sein. Nun muß man doch wohl eines sicher zugeben: Wer die individuelle Lösung — d. h. der Vermarkter führt für den jeweilig versicherten Künstler, bezogen auf ihn allein, Beitrag ab — propagiert, muß sich doch sagen lassen, daß er genauso wie der Gesetzentwurf einen Quasi-Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerstatus quasi — immer dreimal unterstrichen — voraussetzt. Das heißt, Sie können so nicht schlüssig argumentieren.
    Wir haben den individuellen Bezug abgelehnt. Ich bin nach wie vor entschieden gegen diesen individuellen Bezug. Denn was bedeutet diese Lösung? Es bedeutet, daß die wenigen selbständigen freien Künstler, die mir sehr am Herzen liegen, insbesondere im Verhältnis zu den vielen, vielen angestellten und beamteten Künstler mit der Belastung leben müssen, daß für sie ein eigener Fragebogen — möglicherweise von mehreren Vermarktern — ausgefüllt werden muß. Allein dieses bürokratische Hemmnis ist Wettbewerbsverzerrung par excellence. Im Hearing ist ja auch gesagt worden, dies sei ein Verstoß gegen die Chancengleichheit dieser Künstler und würde ein ebenso großes, wenn nicht größeres verfassungsrechtliches Risiko beinhalten als die vorgesehene Lösung.

    (Zuruf des Abg. Franke [CDU/CSU])

    Das heißt, um der Chancengleichheit willen, Herr Kollege Franke, und zur Vermeidung bürokratischen Aufwandes ist es geradezu notwendig, die individuelle Abrechnungsmethode nicht vorzusehen.

    (Franke [CDU/CSU]: Wo setzen denn Ihre verfassungsrechtlichen Zweifel an?)

    — Die Leute im Hearing haben gesagt, die Abgabe sei nicht deckungsgleich.

    (Franke [CDU/CSU]: Ihre verfassungsrechtlichen Zweifel!)

    Da haben wir eben versucht — wie ich meine: erfolgreich —, die Deckungsgleichheit herzustellen. Wir haben nicht über den Verordnungsweg, sondern per Gesetz vier Sparten geschaffen, in denen unterschiedliche Abgaben berechnet werden können. Ich weise von dieser Stelle noch einmal ganz besonders darauf hin, daß darüber hinaus Ausgleichsgemeinschaften gebildet werden können, die für den jeweiligen Bereich eine spartenspezifische, eine gruppenspezifische Ausgleichsabgabe vereinbaren können. Dann sind wir der Deckungsgleichheit ein gutes Stück näher. Niemand macht Vorschriften, wie die jeweilige Branche, die jeweilige Gruppe den Beitrag aufbringt. Entscheidend ist doch nur, daß er aufgebracht wird, und zwar keinen Pfennig mehr, als die Summe der Versicherten aufbringt. Wir haben in § 26 diese vier Sparten noch einmal festgelegt. — Das rote Licht beginnt zu leuchten, ich muß mich also sehr kurzfassen. —
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal klarmachen, welche Alternativen möglich gewesen wären. Erstens. Sie machen überhaupt nichts. Das war nicht Ihr Wille. Zweitens. Sie lassen den Staat als Mäzen auftreten und bezahlen alles aus der Staatskasse. Das kann nicht Ihr Wille sein, ich hoffe es wenigstens. Drittens. Sie nehmen den individuellen Bezug. Wenn Sie das tun, dann besteht — das habe ich soeben nachgewiesen — ein hohes verfassungsrechtliches Risiko, und es entsteht mehr Bürokratie. Also ist das falsch. Um das von Ihnen gewünschte Ziel, für die freien und selbständigen Künstler eine gute und systemgerechte und ordnungspolitisch saubere soziale Sicherheit zu schaffen, bleibt Ihnen zum Schluß nichts anderes übrig, als den Weg dieses Gesetzes zu beschreiten. Ich kann nur hoffen, wenn Sie das Ziel des Gesetzes wirklich bejahen, daß das Bundesverfassungsgericht dies genauso beurteilen wird wie wir.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Nochmals herzlichen Dank an die Opposition, daß sie nicht die Begründung „ernste Haushaltslage" benutzt hat. Ich hoffe, daß das Ziel dieses Gesetzes, soziale Sicherheit für die Künstler durch die Sozialversicherung für Künstler, erreicht wird. — Herzlichen Dank für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)