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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 1967A, 2049 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1967 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1967 B Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 1967 B Begrüßung einer gemeinsamen Delegation von Mitgliedern des italienischen Senats und des italienischen Abgeordnetenhauses 1997 C Begrüßung des Staatspräsidenten von Ghana und seiner Begleitung 2029 C Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2076 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksache 9/291 — Schmidt, Bundeskanzler 1967 D, 2000 D Dr. Kohl CDU/CSU 1972B, 2001 B Brandt SPD 1978 D Möllemann FDP 1983 D Graf Huyn CDU/CSU 1988A Dr. Ehmke SPD 1991 D Dallmeyer CDU/CSU 1997 D Hansen SPD 2001 C Dr. Corterier SPD 2003 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2004 C Erklärungen nach § 31 GO Waltemathe SPD 2005 A Conradi SPD 2006 A Voigt (Frankfurt) SPD 2006 C Thüsing SPD 2007 B Kühbacher SPD 2007 C Namentliche Abstimmung 2008 B, C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/507 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) — Drucksachen 9/443, 9/500 (neu) — Marschall SPD 2010C Hartmann CDU/CSU 2012 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 2015 B Gnädinger SPD 2016 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2017 D Engelhard FDP 2020 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 2021 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/426 — 2023 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Ausbau der Kernenergie — Drucksache 9/440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Entsorgung — Drucksache 9/441 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Fortgeschrittene Reaktorlinien — Drucksache 9/442 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/504 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2024 B Schäfer (Offenburg) SPD 2029 A Dr.-Ing. Laermann FDP 2035A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 2038 B Reuschenbach SPD 2040 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2043 D Kraus CDU/CSU 2045 B Stockleben SPD 2048 B Zywietz FDP 2049 D Dr. Bugl CDU/CSU 2051 C Dr. Steger SPD 2053 C Namentliche Abstimmung 2054 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksachen 9/310, 9/411 — 2056 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/429 — Lutz SPD 2056 D Bahner CDU/CSU 2058 D Cronenberg FDP 2060 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . .2061D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995 — Drucksache 9/290 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2063 B Franke CDU/CSU 2065 C Glombig SPD 2070 C Schmidt (Kempten) FDP 2073 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — 2075 C Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/399 — 2075 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksachen 9/219, 9/413 — 2075 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG Erklärung der Kommission, die wahrscheinlich in die Niederschrift über die Ratstagung aufgenommen wird, auf der der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG erlassen wird — Drucksachen 9/108 Nr. 22, 9/372 — . . .2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Einbau, die Position, die Funktionsweise und die Kennzeichnung der Betätigungs-, Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 9/158 Nr. 11, 9/369 — . . . 2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 9/127 Nr. 15, 9/403 — . . . 2076 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" — Drucksache 9/510 — 2076 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" — Drucksache 9/511 — 2076 C Nächste Sitzung 2077 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2078* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2078* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 1967 38. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1807 B: In der vorletzten Zeile ist statt „Waffenvernichtungswaffen" zu lesen: „Massenvernichtungs-Waffen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Dr. Bardens * 26. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Ertl 26. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 5. Dr. Hubrig 26. 5. Kiep 26. 5. Kleinert 26. 5. Korber 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Zimmermann 26. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mit Schreiben vom 20. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Anlagen zum Stenographischen Bericht Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Mai 1981 das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) bestätigt hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 9/456 verteilt. Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wird als Drucksache 9/459 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/631/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Schädlingsbekämpfung) - Drucksache 9/158 Nr. 22 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Drucksache 9/184 Nr. 18 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächster Redner hat der Herr Abgeordnete Sauter (Ichenhausen) das Wort.


Rede von Alfred Sauter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Kompromiß ist zustande gekommen. Und ich möchte sagen: Gott sei Dank ist dieser Kompromiß zustande gekommen.



Sauter (Ichenhausen)

Wir stimmen diesem Kompromiß zu, und zwar deshalb, weil er im wesentlichen unsere Handschrift trägt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist entscheidend verändert worden. Dieser Gesetzentwurf hat zwischenzeitlich ein anderes Gesicht bekommen, und von den ursprünglichen Absichten von SPD und FDP ist nicht viel übriggeblieben.

(Zuruf von der SPD: Also doch kein Kompromiß?)

— Ein Kompromiß in unserem Sinne, wenn ich das bei der Gelegenheit sagen darf.

(Zuruf von der FDP: Sie haben recht und wir haben unser Gesetz!)

— Und wir haben das Gesetz, das wir schon immer wollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz ist erfreulicherweise in einer breiten Zusammenarbeit zustande gekommen, in dem Versuch, sich abzustimmen. Ich darf sehr herzlich den Kollegen danken, insbesondere denen im Rechtsausschuß, Herrn Gnädinger und Herrn Engelhard, die dies mit ermöglicht haben.
Was die Schnelligkeit anlangt, meine Damen und Herren, so wäre die ganze Sache noch viel flotter gegangen, wenn sich nur die Rechtspolitiker hätten einigen müssen. Wir waren uns schon vor langer, langer Zeit einig über das, was bei diesem Gesetz wohl herauskommen sollte. Wenn es nach uns gegangen wäre, dann hätten wir sicherlich neue Rekorde aufstellen können.

(Zuruf von der FDP: Schnelles Gesetz, gutes Gesetz!)

Aber offensichtlich war es nicht so leicht, sich mit dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit abzustimmen.

(Zuruf von der SPD: Aus Ihrer Sicht war der bedauerlicherweise federführend!)

— Ich habe jetzt bloß von der Schnelligkeit gesprochen. Wir waren uns verhältnismäßig schnell einig, und es sind noch einige andere dazugekommen, die es eben anders wollten. Darum hat man sich noch einmal unterhalten müssen. Aber wenn hier schon davon gesprochen wird, daß alles nicht schnell genug gegangen sei, dann dürfen wir von unserer Seite aus doch wohl betonen, daß wir die Sache recht flott angegangen und auch entschieden haben.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Sie sind überhaupt ein Flotter!)

— Haben Sie eine Ahnung! Da lade ich Sie mal ein!
Meine Damen und Herren, ich darf zunächst zu einer Vorfrage kommen, einer Vorfrage deshalb, weil sie insbesondere bei uns in der Fraktion noch sehr nachhaltig diskutiert worden ist und weil sie vor kurzem auch noch im Rechtsausschuß zur Sprache gekommen ist. Es geht darum, ob der Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln nicht auch in diesem Gesetz hätte pönalisiert werden sollen. Bisher ist der Eigenverbrauch nicht strafbar. Auch das jetzige
Gesetz geht von einer solchen Strafbarkeit nicht aus.
In der Praxis wirkt sich diese Strafbarkeitslücke kaum aus, da fast jeder Konsument das Betäubungsmittel vor der Einnahme besitzt und sich nach dieser Begehungsform sowieso strafbar macht. Über dieses Merkmal des Besitzes wird also eine faktische Strafbarkeit des Konsums erreicht. Es ist allerdings Tatsache, daß es — insbesondere heute — Erscheinungsformen gibt, die davon nicht erschlossen werden, z. B. das Anfixen, wenn also einer den Arm hinhält, oder das Problem, wenn einer in einer Runde mitraucht.
Eine solche Handlung darf nach unserer Auffassung vom modernen Strafrecht nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn dies erforderlich ist, um Rechtsgüter der Allgemeinheit oder Dritter zu schützen. Diese individuelle Freiheit will das moderne Strafrecht nicht antasten. Deshalb werden die Selbstschädigung, die Selbstverletzung, j a sogar der Selbstmordversuch bei uns nicht geahndet. Ein Straftatbestand zum Schutze der Unversehrtheit des Täters ist nach dem Selbstverständnis unseres Strafrechtes nicht denkbar.
Nun ist allerdings nicht zu übersehen, daß dann, wenn viele Bürger sich selbst schädigen, eine Gefahr beispielsweise für die Volksgesundheit vorliegen kann, die für die Allgemeinheit erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann. Wollte man allerdings diesem Gesichtspunkt Raum geben, müßte man auch daran denken, beispielsweise gefährliche Sportarten oder gefährliche Tätigkeiten bzw. Gewohnheiten zu verbieten. Ich habe gestern bei uns in der Fraktion als Beispiel u. a. das Rauchen erwähnt und dabei keinen großen Zuspruch gefunden.
Strafgrund für den verbotenen Besitz von Betäubungsmitteln ist nicht die Selbstschädigung des Täters, sondern die Gefahr, die der Täter durch den Besitz für andere schafft. Es besteht die naheliegende Möglichkeit, daß der Täter Betäubungsmittel an andere weitergibt, auch wenn er dies beim Erwerb noch nicht vorhatte, oder daß es ihm sonst abhanden und in fremde Hände kommt.
Insgesamt erscheint es zwar nicht ausgeschlossen, den Eigenverbrauch zu pönalisieren; das praktische Bedürfnis ist nach meiner Überzeugung aber gering, und die Diskussion über den Strafgrund würde in Bereiche führen, die nicht abzusehen sind und mit unserem derzeit herrschenden Verständnis vom Strafrecht auch nicht zu vereinbaren sind.
Nach dieser Vorbemerkung zunächst ein paar Sätze zur Erweiterung des Strafrahmens beim Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 von drei auf vier Jahre. Es ist bekannt, daß wir eine Erweiterung des Strafrahmens auf fünf Jahre vorgezogen hätten. Systematisch passen die vier Jahre nicht so richtig in das Strafrecht hinein. Es ist dies zweifelsohne ein kleiner Schönheitsfehler, der uns aber in diesem Fall nicht stören soll. Wir haben die jetzt vorgesehene Regelung deshalb akzeptiert, weil dies im Endeffekt die einzige Möglichkeit war, hier überhaupt noch eine Einigung zu erzielen, nachdem dies am



Sauter (Ichenhausen)

Schluß der einzige Punkt war, bei dem noch Meinungsverschiedenheiten aufgetaucht sind.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, daß der Strafrahmen auf alle Fälle erweitert werden mußte. Zunächst müssen wir davon ausgehen, daß der Grundtatbestand gegenüber dem jetzigen § 11 des Betäubungsmittelgesetzes erweitert worden ist und insofern also auch keine Vergleichbarkeit, auch was den Strafrahmen anbelangt, gegeben ist. Wir wollen mit der Erweiterung des Strafrahmens auch endlich der Praxis der Gerichte entsprechen, die bei Erstverurteilungen zu Freiheitsstrafen jetzt schon über das sonst übliche Drittelmaß hinausgehen. Wir wollen, daß hier über den erhöhten Strafrahmen wieder eine Anpassung erfolgt. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Fälle, in denen es jetzt zu einer Verurteilung kommt oder in denen eine Strafe im Sinne des § 35 zu erwarten ist, wird weiterhin unter die Regelungen nach § 33 und § 35 fallen.
Die Erweiterung des Strafrahmens ist auch aus kriminalpolitischen Gründen geboten, und zwar insbesondere deshalb, weil das Täterbild sich zusehends verändert hat. Nunmehr wird überwiegend in kleinen Mengen gehandelt, aber dafür findet der Handel ständig und beharrlich statt. Hier ist ein höherer Strafrahmen durchaus schuldangemessen, und das Täterbild ist auf diese wesentlich größere Gefährlichkeit und Intensität auszulegen.
Eine weitere Ergänzung, die der Gesetzentwurf erfahren hat, ist in § 30 a die sogenannte „kleine Kronzeugenregelung". In Zukunft besteht die Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe nicht nur dann, wenn der Täter durch die freiwillige Offenbarung seines Wissens dazu beiträgt, daß Straftaten von Bandenmitgliedern verhindert werden können. Sie besteht auch bei allen wesentlichen sonstigen Drogendelikten, wenn der Täter dazu beiträgt, daß über die Aufdeckung seiner eigenen Tat auch noch andere Taten aufgedeckt werden können. Dies ist in den problematischen Fällen kriminalpolitisch sicherlich von einiger Bedeutung.
Wir haben in § 33 eine Ergänzung bei der Zurückstellung der Strafvollstreckung: er muß sich in eine seiner Rehabilitation dienende Behandlung begeben. Dafür sind ein fachwissenschaftliches Konzept, eine entsprechende Räumlichkeit und qualifiziertes Personal die Voraussetzungen.
Wir haben die Strafaussetzung zur Bewährung nicht im Sinne der Sonderregelung beibehalten, so wie es bisher der Fall war, sondern wir haben dies wieder dem allgemeinen Strafrecht angeglichen. Das soll auch ein Hinweis von unserer Seite darauf sein, daß wir uns auch in Zukunft solchen angestrebten Sonderregelungen widersetzen werden, insbesondere wenn sie darauf hinauslaufen, das Bewährungsrecht im Sinne der jetzt geltenden Fristen zu ändern bzw. zu verkürzen.
§ 35 — das Absehen von der Verfolgung — ist das eigentliche Glaubensbekenntnis dieses Gesetzes. Während man früher gerne mit dem Schlagwort durch die Runden marschierte, hier gelte „Therapie statt Strafe", muß heute wohl gesagt werden, daß unter diesem Gesichtspunkt der § 35 völlig ausgehöhlt worden ist. Es ist ein Schlagwort, das der Vergangenheit angehört. Es gehört deshalb der Vergangenheit an, weil in Zukunft wieder ermittelt und verfolgt wird in dem Sinne, daß lediglich von der Erhebung der öffentlichen Anklage abgesehen werden kann. Aber es ist weiterhin dafür Sorge getragen, daß in solchen Fällen zumindest die Vorbereitung dafür getroffen wird, daß eine Hauptverhandlung durchgeführt werden kann. Das ist deshalb notwendig, weil sonst — nach Ihren Vorstellungen — jeder drogenabhängige Täter nur hätte behaupten müssen, er gehe irgendwann in Therapie, und dieses rein verbale Bekenntnis hätte Ihnen genügt, von der Strafverfolgung und von der Strafvollstreckung abzusehen. In diesem Punkt ist unseren Bedenken im gesamten Umfang Rechnung getragen worden. Heute gilt das Wort — —

(Zuruf von der SPD — Dr. Hirsch [FDP]: Was Sie da erzählen, ist eine reine Erfindung!)

— Das werden Sie schon sehen. Schauen Sie in das Gesetz! Dort steht, daß nur dann, wenn — —

(Zuruf von der SPD: Gesetzentwurf! Es ist noch ein Entwurf!)

— Gut, wir sind ja offensichtlich — — (Dr. Hirsch [FDP]: Sie machen es kaputt!)

— Ich mache das nicht kaputt. Ich sage Ihnen das, was darinsteht. Wenn Sie es noch nicht nachgelesen haben, dann tun Sie es spätestens jetzt, oder wir besprechen es noch einmal.

(Zuruf von der SPD)

Dort steht, daß von der Klageerhebung dann abgesehen wird, wenn a) der Täter sich einer dreimonatigen Behandlung unterzogen hat und wenn b) seine Resozialisierung zu erwarten ist. Sie hatten bisher vor, zu sagen: Es wird nicht einmal mehr ermittelt, wenn du nur erklärst „Ich gehe in die Therapie". Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das nicht zwei Paar Stiefel sind, möchte ich von Ihnen ganz gerne einmal hören, was sich in diesem Zusammenhang überhaupt noch voneinander unterscheiden kann.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren in ganz bestimmten Fällen fortzusetzen, nämlich erstens dann, wenn die Therapie nicht abgeschlossen wird, zweitens dann, wenn die Nachweise nicht erbracht werden, drittens dann, wenn eine neue Straftat begangen wird, und viertens dann, wenn eine höhere Strafe als zwei Jahre zu erwarten ist. Wir haben damit — vielleicht ist es Ihnen nicht recht — Ihrer ursprünglichen Intention zuwidergehandelt. Es heißt nicht mehr „Therapie vor Strafe", es heißt auch nicht „Therapie statt Strafe"; es heißt jetzt „Rücksichtnahme auf die Therapie", auf sie wird Rücksicht genommen, auf nichts anderes. Aber es hat einmal so geschienen, als ob dies alles für Sie unverzichtbar wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch das Verfolgungshindernis auf vier Jahre



Sauter (Ichenhausen)

erweitert; ursprünglich waren zwei Jahre vorgesehen.
Ich glaube, wir alle sind uns darüber im klaren, daß dies nur ein kleiner Schritt im Kampf gegen die Droge sein kann, ein Kampf, den wir gern auch weiterhin mit Ihnen gemeinsam führen wollen, wobei wir davon ausgehen, daß wir uns auch in Zukunft wie in diesem Fall auf vernünftige Kompromisse einigen können. — Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.