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ID0903809700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 1967A, 2049 C Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1967 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1967 B Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 1967 B Begrüßung einer gemeinsamen Delegation von Mitgliedern des italienischen Senats und des italienischen Abgeordnetenhauses 1997 C Begrüßung des Staatspräsidenten von Ghana und seiner Begleitung 2029 C Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2076 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Baustopp, Stationierungsstopp und Abbau der SS-20 — Drucksache 9/291 — Schmidt, Bundeskanzler 1967 D, 2000 D Dr. Kohl CDU/CSU 1972B, 2001 B Brandt SPD 1978 D Möllemann FDP 1983 D Graf Huyn CDU/CSU 1988A Dr. Ehmke SPD 1991 D Dallmeyer CDU/CSU 1997 D Hansen SPD 2001 C Dr. Corterier SPD 2003 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2004 C Erklärungen nach § 31 GO Waltemathe SPD 2005 A Conradi SPD 2006 A Voigt (Frankfurt) SPD 2006 C Thüsing SPD 2007 B Kühbacher SPD 2007 C Namentliche Abstimmung 2008 B, C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/507 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) — Drucksachen 9/443, 9/500 (neu) — Marschall SPD 2010C Hartmann CDU/CSU 2012 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 2015 B Gnädinger SPD 2016 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 2017 D Engelhard FDP 2020 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 2021 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/426 — 2023 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Ausbau der Kernenergie — Drucksache 9/440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Entsorgung — Drucksache 9/441 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Kraus, Engelsberger, Lenzer, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Bugl, Dr. Laufs, Pfeifer, Magin und der Fraktion der CDU/CSU Zukünftige Kernenergie-Politik Fortgeschrittene Reaktorlinien — Drucksache 9/442 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/504 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 2024 B Schäfer (Offenburg) SPD 2029 A Dr.-Ing. Laermann FDP 2035A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 2038 B Reuschenbach SPD 2040 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2043 D Kraus CDU/CSU 2045 B Stockleben SPD 2048 B Zywietz FDP 2049 D Dr. Bugl CDU/CSU 2051 C Dr. Steger SPD 2053 C Namentliche Abstimmung 2054 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksachen 9/310, 9/411 — 2056 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/508 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/429 — Lutz SPD 2056 D Bahner CDU/CSU 2058 D Cronenberg FDP 2060 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . .2061D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1981) sowie des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1982 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1995 — Drucksache 9/290 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2063 B Franke CDU/CSU 2065 C Glombig SPD 2070 C Schmidt (Kempten) FDP 2073 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — 2075 C Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/399 — 2075 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksachen 9/219, 9/413 — 2075 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG Erklärung der Kommission, die wahrscheinlich in die Niederschrift über die Ratstagung aufgenommen wird, auf der der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG erlassen wird — Drucksachen 9/108 Nr. 22, 9/372 — . . .2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Einbau, die Position, die Funktionsweise und die Kennzeichnung der Betätigungs-, Kontroll- und Anzeigeeinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 9/158 Nr. 11, 9/369 — . . . 2076A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker und der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 9/127 Nr. 15, 9/403 — . . . 2076 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" — Drucksache 9/510 — 2076 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" — Drucksache 9/511 — 2076 C Nächste Sitzung 2077 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2078* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2078* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. Mai 1981 1967 38. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1807 B: In der vorletzten Zeile ist statt „Waffenvernichtungswaffen" zu lesen: „Massenvernichtungs-Waffen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Dr. Bardens * 26. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Ertl 26. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 5. Dr. Hubrig 26. 5. Kiep 26. 5. Kleinert 26. 5. Korber 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Zimmermann 26. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mit Schreiben vom 20. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Anlagen zum Stenographischen Bericht Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Mai 1981 das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz (20. StrÄndG) bestätigt hat. Sein Schreiben ist als Drucksache 9/456 verteilt. Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften wird als Drucksache 9/459 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/631/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Schädlingsbekämpfung) - Drucksache 9/158 Nr. 22 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Drucksache 9/184 Nr. 18 -
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    Rede von Klaus Hartmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Da ich ein höflicher Mensch bin, hielt ich es für notwendig, mich zu entschuldigen.
    Meine Damen und Herren, Mißbrauch und Abhängigkeit von Suchtstoffen haben in unserem Land in der Vergangenheit dramatisch zugenommen: 623 Drogentote im Jahre 1979, noch 494 im Jahre 1980, 50 000 Drogenfälle 1980 bei 6 800 Ersttätern und 10 000 Wiederholungstätern in der Drogenkriminalität — die Zahlen stammen von Herrn Staatssekretär Füllgraff —, eine geschätzte Zahl von 60 000 bis 90 000 Drogenabhängigen — die Zahl stammt von dem Kriminologen Professor Kreuzer aus Gießen —, das, meine Damen und Herren, ist die Realität der Drogenszene.
    Nach einer Veröffentlichung von Professor Keup ist auch 1979/80 keine entscheidende Wende zum besseren auf dem Gebiet des Drogenmißbrauchs zu erkennen gewesen. Gerade deswegen aber sei — so Herr Keup — unter Fachleuten die Sorge um die weitere Entwicklung gestiegen, während sich das volle Problembewußtsein bei der Bevölkerung und vor allem in der Politik nur langsam einstelle. Entwicklung und Einsatz von Bekämpfungsmaßnahmen erfolgten noch immer zu langsam und seien so unzureichend, daß die Bilanz negativ geblieben sei:
    Der harte Kern der Heroinabhängigen — immer noch nach Professor Keup —
    wächst offenbar weiter an, noch immer ist eine Verschiebung des Einstiegsalters zu jüngeren Jahrgängen zu bemerken, und häufiger als früher wird direkt mit Heroin begonnen. Die „Szene" ist in bedenklicher Weise etabliert. Es gibt keine Versorgungsschwierigkeiten irgendeiner Abhängigkeitssubstanz. Der Preis für Heroin ist etwa gleich geblieben, regional sogar gesunken. Die Tatsache eines in jeder Hinsicht ausreichenden Angebots bei noch immer relativ hoher Konzentration des Heroins und eines Angebotes der ganzen Palette von gefragten Suchtmitteln und Ausweichmitteln hat zu einer bedenklichen Scheinberuhigung in der Szene geführt. Die Szene hat sich privatisiert und dezentralisiert, der „Stoff" wird in der Wohnung des Fixers oder am vereinbarten Ort ausgeliefert, die Überwachung ist erschwert. Suchtmittel sind in Städtchen und Dörfern zu haben. Die Kosten für die Suchtmittel-Tagesmenge können auch weiterhin durch Ladendiebstähle, Dealen, Prostitution und die florierenden Kreditnahmen bei Bankinstituten aufgebracht werden. Apothekeneinbrüche, Rezeptfälschungen und andere Delikte der Beschaffungskriminalität sind deutlich zurückgegangen. Dies ist nicht die Folge einer intensiven Bekämpfung, sondern leider — im Gegenteil — ein Zeichen der Erfolglosigkeit, den Suchtstoff-Markt und seine Belieferung einzuschränken.
    Der Cannabis- und Kokainverbrauch steigt an, auch LSD wird unvermindert weiter mißbraucht.
    Mißbrauch und Sucht, meine Damen und Herren, sind eine Geißel, deren Folgen erschreckend sind: sozialer Abstieg, unermeßliches persönliches Leid bis hin zum qualvollen Tod, mitleidende Angehörige und Nahestehende, ganz zu schweigen von den erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die Allgemeinheit.
    Die erste parlamentarische Konsequenz wurde von der CDU/CSU gezogen durch Einbringung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 23. Oktober 1979. Dann folgte der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Januar 1980, der in der Ausschußfassung vom 19. Juni 1980 vom Deutschen Bundestag

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Weil bei uns erst noch die Anhörungsrunde der Länder war und Ihr das vorher hineingeraten habt! Kikeriki, ich bin schon da!)




    Hartmann
    — aber trotzdem dürfen wir das Erstgeburtsrecht für einen solchen Gesetzentwurf für uns in Anspruch nehmen — am 26. Juni 1980 einstimmig verabschiedet worden ist. Dagegen hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen. Infolge des Ablaufs der 8. Wahlperiode konnte das Vermittlungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden.
    Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen nach Beginn der 9. Wahlperiode im November 1980 neu eingebracht. In Anbetracht der Tatsache, daß es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, rief die Sache nach einem Kompromiß unter den Fraktionen. Da die kontroversen Punkte hauptsächlich im Bereich des strafrechtlichen Teils des Gesetzentwurfes angesiedelt sind, wurde ein Kompromiß im mitberatenden Rechtsausschuß gesucht und auch gefunden. Der federführende Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich dieser Kompromißlösung angeschlossen, deren Einzelheiten für meine Fraktion von Herrn Kollegen Sauter im Verlauf dieser Debatte noch erläutert werden.
    Dieses von unseren Rechtspolitikern herbeigeführte Ergebnis wurde in enger Fühlungnahme mit den B-Ländern erzielt. Wir gehen deshalb davon aus, daß es im Bundesrat nicht zu einer erneuten Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen wird.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Dieser Vorgang der Kompromißfindung und die Genese dieses Gesetzentwurfs lassen folgende Feststellungen zu:
    Erstens. Wieder einmal hat sich erwiesen, daß die Mehrheit des Bundesrates und die CDU/CSU-Fraktion dieses Hauses nicht automatisch gleichgeschaltet sind.
    Zweitens. Es ist die Feststellung angebracht, daß, wenn die Koalition einmal bereit ist, von ihrem Unfehlbarkeitsanspruch zugunsten konstruktiver Vorschläge der Opposition abzugehen, auch in schwierigen Sachfragen ein Kompromiß möglich ist.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Hübsch gesagt!)

    Ich glaube, meine verehrten Herren Kollegen von der Koalition, daß die Bürger unseres Landes einen Anspruch darauf haben, daß die im Parlament vertretenen Parteien trotz gegensätzlicher Standpunkte alle Kompromißmöglichkeiten ausschöpfen, wenn es darum geht, schwierige Probleme rasch und wirksam gesetzgeberisch anzugehen.
    Bei einem parlamentarischen Kompromiß gilt das gleiche wie bei einem Vergleich in einem Prozeß: Eine Einigung ist nur im Wege gegenseitigen Nachgebens möglich. So will es uns z. B. gar nicht schmecken, daß entgegen dem Petitum des Bundesrates die öffentliche Verherrlichung des Mißbrauchs von Betäubungsmitteln nicht unter Strafe gestellt werden soll. Im Interesse einer akzeptablen und schnellen Gesamtregelung haben wir diese Forderung fallenlassen, damit nichts scheitert. Dies ändert aber nichts daran — ich halte dies hier fest und vermerke es —, daß wir es nach wie vor für falsch halten, daß die öffentliche Verherrlichung von Betäubungsmittelmißbrauch aus falsch verstandener
    Liberalität unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit weiterhin betrieben werden darf und so Neugier geweckt, geistige Verführung betrieben, das Problembewußstsein eingeschläfert und allen Anstgrengungen, der Drogensucht Herr zu werden, Hohn gesprochen und entgegengewirkt werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Andererseits, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir aber wesentliche, sehr substantielle Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage und auch gegenüber dem im Vorjahr im Bundesrat hängengebliebenen Gesetz durchsetzen können. Ich nenne nur die wesentlichsten davon.
    Erstens. Die Strafandrohung für die Grundtatbestände betäubungsmittelrechtlicher Straftaten wurde auf vier Jahre erhöht. Dies zielt in erster Linie auf diejenigen Täter, die, ohne selbst drogenabhängig zu sein, die Abhängigkeit anderer ausnützen.
    Zweitens. Bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern, die zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind, kann die Strafvollstreckung längstens zwei Jahre zurückgestellt werden, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen und deren Beginn gewährleistet ist. Eine Therapiezeit kann auf die Strafe angerechnet werden.
    Drittens. Bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ist zwar der Tatbestand bis zur Anklagereife auszuermitteln von der Erhebung der öffentlichen Klage kann jedoch abgesehen werden, um eine Therapie zu ermöglichen. In den Sonderregelungen der §§ 33 und 35, in denen dies steht, kommt der Grundsatz zum Ausdruck, daß Strafvollstreckung und die Strafverfolgungsmaßnahme der Anklageerhebung unter bestimmten Voraussetzungen der Therapie nicht im Wege stehen dürfen. Es geht für die Betroffenen doch darum, den Teufelskreis von Sucht und Kriminalität über Strafverfolgung und Strafvollstreckung zurück in die Szene zu durchbrechen und den therapiefähigen und therapiewilligen Drogenabhängigen eine Chance zur Resozialisierung zu geben.
    Die gefundene Kompromißregelung bedeutet eine Abkehr von dem irreführenden Slogan „Therapie statt Strafe". Insofern muß ich auch dem Bericht des Haushaltsausschusses — mit allem Respekt — widersprechen, wo diese These wiederholt ist. Das ist falsch. Die Hamburger Professoren Renn und Feser haben in ihrer Kritik des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs 1980 die plakative Gegenüberstellung „Therapie statt Strafe" als eine unangebrachte Einengung des Problems bezeichnet. Auch der Gießener Kriminologe Professor Kreuzer, den ich heute bereits zitierte, hat erst jüngst wieder die Auffassung vertreten, daß man der Komplexität des Problems nicht gerecht werde, wenn der Abhängige entweder als krank oder als kriminell eingestuft werde. Es gibt drogenabhängige Straftäter, die auf



    Hartmann
    Grund ihrer Abhängigkeit „krank" im herkömmlichen Sinne sind, von denen aber eine so intensive kriminelle Energie ausgeht, daß im Interesse der Allgemeinheit die Anwendung des Strafrechts unverzichtbar ist. Andererseits gibt es Straftäter, deren kriminelle Energie sich ausschließlich aus ihrer Sucht ableitet und die deshalb behandelt statt bestraft werden müssen.
    Therapie und Strafe, also kurative und repressive Einwirkungen, um es auf Neudeutsch zu sagen, müssen flexibel anwendbare Instrumente zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs sein. Dabei ist insoweit zugunsten der Therapie zu gewichten, als Maßnahmen der Strafverfolgung und Strafvollstreckung einer aussichtsreichen Therapie nicht im Wege stehen dürfen. Wenn man schon zu einem Slogan greifen will — wie „Therapie statt Strafe" —, so muß dieser wohl annähernd richtig lauten: „Therapie vor Strafe".

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Allerdings: Welche Priorität man der Therapie auch immer einräumt, — es ist zunächst entscheidend, daß überhaupt genügend Therapieplätze zur Verfügung stehen. Diese müssen dann die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen. Die Therapie muß nach einem fachwissenschaftlich anerkannten Konzept und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Therapie muß der Rehabilitation des Abhängigen dienen, d. h. sie muß ihn dazu bringen, ein Leben ohne die Droge führen zu können.
    Dieses Problem wird nicht nur in dem vorliegenden Gesetzentwurf — in § 33 — angeschnitten, sondern auch in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Entschließung, deren Inhalt der Kollege Marschall bereits zutreffend dargelegt hat. Darin fordert der Bundestag die Länder auf, die bereits begonnenen Maßnahmen zum Ausbau der Einrichtungen für Langzeittherapie weiterzuführen, damit bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ein ausreichendes Angebot an Therapieplätzen zur Verfügung steht.
    Meine verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, daß der vorliegende Gesetzentwurf gegenüber dem geltenden Recht und gegenübendem in der 8. Wahlperiode verabschiedeten Gesetz wesentliche, substantielle Verbesserungen enthält. Ich warne aber davor, zu glauben, dieses Gesetz könne Patentrezepte anbieten. Es betrifft ja nur einige, beileibe nicht alle Aspekte des Drogenproblems. Das Gesetz reduziert einerseits den Zugang zu Betäubungsmitteln, strebt diese Reduzierung jedenfalls an. Andererseits will es durch Strafandrohung, teilweise durch verschärfte Strafandrohung, abschrecken, gleichzeitig aber auf die Möglichkeit sozialtherapeutischer Rehabilitation Rücksicht nehmen. Hier soll also sowohl das Drogenangebot, die Drogenverfügbarkeit, als auch die Drogennachfrage mit gesetzlichen Mitteln verringert werden.
    Damit aber ist es nicht getan. Es geht vielmehr darum, weitergehende, vorbeugende Maßnahmen im Bereich von Erziehung, Bildung, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik zu treffen.
    In diesem Zusammenhang darf ich auf die Untersuchung der Hamburger Professoren Renn und Feser zurückkommen. Diese halten Maßnahmen von Justiz und Polizei, sogenannte repressive Maßnahmen, in Kombination mit Maßnahmen der Gesundheitssicherung, also mit kurativen Maßnahmen, nicht für ausreichend, weil diese Maßnahmen zu sehr auf die Droge als zentrale Komponente ausgerichtet seien. Die Professoren fordern vielmehr zusätzlich vorbeugende Maßnahmen, die auf die gefährdeten Personen ausgerichtet sind. Sie sagen: Das Drogenproblem wird nicht durch die Unterbindung eines Drogenangebots bzw. der Inanspruchnahme desselben gelöst, sondern eher dadurch, daß die Drogennachfrage und ihre individuelle Motivation bekämpft werden. Man muß sich nur davor hüten, die verschiedenen Maßnahmenbündel falsch zu gewichten.
    Meine Damen und Herren, der Angriff auf die Geißel „Rauschgift" muß konzentrisch erfolgen: mit polizeilichen und strafrechtlichen ebenso wie mit therapeutischen und gesellschaftspolitischen Maßnahmen.
    „Kampf dem Rauschgift" muß die Devise heißen, nach der sich dieses Haus nicht nur in der Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zusammenfinden sollte, sondern nach der alle Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft ihr Problembewußtsein weiter schärfen und mit Sensibilität, aber auch mit äußerstem Nachdruck der Gefahr Nummer eins in unserer Jugend begegnen sollten.
    Zum Schluß folgende Überlegung. Wir kommen um das Nachdenken über die Fragen nicht herum: Was treibt einen jungen Menschen in den Drogenrausch? Welches sind die Faktoren in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Berufswelt, Schule und Familie, die Drogenanfälligkeit begünstigen? Welches sind die Defekte unseres Wert- und Ordnungssystems? Wo stimmen die Strukturen nicht mehr? Und wie können wir das reparieren?
    Was machen wir Eltern falsch, was die Lehrer? Was ist die Qualität der personalen Beziehungen unserer jungen Menschen zu ihrer Umwelt? Wie steht es um die gefühlsmäßigen Bedürfnisse der Jugend nach Geborgenheit, danach, verstanden, ernst genommen, gerecht behandelt zu werden? Welcher Art ist das Lebensgefühl der Jugend? Was versäumen die Kirchen, und was machen die Massenmedien in unseren Kindern kaputt? Wird von der Jugend zuviel oder zu wenig gefordert? Wie steht es um das Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten? Wo liegen die Grenzen für die Forderungen der Jugend und für die Toleranz der Älteren?
    Eine Kongruenz jugendlicher Erwartungen mit der Realität hat es nie gegeben, wird es nie geben. Wer der Jugend unerfüllbare Versprechungen macht, ist ein verantwortungsloser Verführer.
    Wie aber können wir verhindern, daß junge Menschen an der Realität zerbrechen und in eine Scheinwelt des Rausches, in das Nichts des totalen Ausstiegs flüchten? Diese Fragen stellen sich jedem verantwortungsvollen Bürger und nicht nur uns Politi-



    Hartmann
    kern. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
    Wir Politiker sind aber diejenigen, die hinsichtlich der allgemeinen Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens die relativ größten Gestaltungsmöglichkeiten haben. Ich sage, die „relativ" größten. Deshalb bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darum, daß wir in der besonderen Verantwortung, in der wir stehen, unser Problembewußtsein, für die Gefährdungen unserer Jugend mehr und mehr schärfen, daß wir nicht nur das Heil in Polizei- und Justizmaßnahmen suchen, so notwendig sie auch sind, daß wir uns nicht darauf beschränken, zu behandeln und heilen, so sehr dies oft die Ultima ratio ist, sondern, daß wir in erster Linie nach Wegen der Vorbeugung und Immunisierung suchen.
    Ich meine, daß diese Wege nur über die Wiederherstellung eines intakten Wert- und Ordnungssystems einschließlich einer ausbalancierten Wirtschafts- und Sozialordnung führen. Dies ist eine Frage der Gesamtpolitik, die zu tief in der Krise steckt, als daß sie durch einige punktuelle schnelle Entscheidungen des Parlaments korrigiert werden könnte. Was in dieser Richtung kurzfristig getan werden kann: eine intensivere Erforschung der Ursachen des Drogenproblems und eine verstärkte Aufklärungsarbeit. Das konkrete Aktionsprogramm der Bundesregierung und auch der Länderregierungen muß in dieser Hinsicht ergänzt und aktualisiert werden.
    Was wir heute beschließen können, ist nur ein Teil des Notwendigen. Meine Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlußempfehlung zu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Adam-Schwaetzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts am 10. Dezember des letzten Jahres haben die Sprecher aller drei Fraktionen betont, daß dieses Gesetz schnell verabschiedet werden und dann auch schnell in Kraft treten soll. Die Behandlung dieses Gesetzes in zweiter und dritter Lesung heute, sechs Monate später, stellt allerdings kein Traumergebnis an Schnelligkeit dar. Das spricht aber dafür, daß in einem hart errungenen Kompromiß zwischen den Fraktionen des Hauses eine einvernehmliche Fassung dieses Gesetzes vorgelegt wird, bei der beide Seiten einiges von ihren ursprünglichen Vorstellungen und Wünschen aufgeben mußten. Ich bekenne frei, daß beide Seiten sicherlich Schwierigkeiten hatten, den Kompromiß, der jetzt vorliegt, zu akzeptieren. Daraus erklärt sich auch, daß wir etwas länger gebraucht haben, als wir ursprünglich dachten.
    Wir hatten noch ein zusätzliches Problem. Der gefundene Kompromiß sollte auch noch für den Bundesrat akzeptabel sein, handelt es sich bei dem Betäubungsmittelgesetz um ein, wie es ein Kollege einmal ausdrückte, „unheilbar" zustimmungspflichtiges Gesetz. Ich muß betonen, daß ich nachdrücklich hoffe, daß die Zeichen aus dem Bundesrat, die Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren — der Kollege Hartmann hat es soeben auch noch einmal betont — nicht trügen und daß das Gesetz am 1. Januar 1982 nun endlich in Kraft treten kann.
    Das Bild der Drogenszene, daß der Kollege Hartmann soeben gezeichnet hat, zeigt deutlich, daß wir auch neue und unübliche Methoden bei der Bekämpfung von Drogensucht und Drogenkriminalität brauchen. Ich denke, daß wir diese Methoden mit diesem Gesetz zur Verfügung stellen. Alle mit der Bekämpfung der Drogensucht und -abhängigkeit Befaßten warten auf dieses Gesetz, wird doch zum erstenmal ein Prinzip festgeschrieben, von dem wir uns Hilfe für Süchtige versprechen. Hier wird erstmals in einem Gesetz anerkannt, daß süchtige und abhängige Straftäter krank sind und daß der Strafanspruch des Staates gegenüber diesen Straftätern in gewissen Grenzen zurückzutreten hat, wenn sie ernsthaft den Weg aus ihrer Abhängigkeit von Drogen suchen, d. h. wenn sie wirklich ernsthaft entschlossen sind, eine Therapie durchzustehen.
    Ich möchte hier keine Einzelheiten der strafrechtlichen Bestimmungen aufzählen oder besprechen — das wird gleich sicherlich noch erfolgen —, allerdings begrüße ich nachdrücklich, daß auch im Ausschußbericht klar gesagt wird, was in unserer Diskussion bei der interfraktionellen Abstimmung eine erhebliche Rolle gespielt hat, daß nämlich mit der Erhöhung des Strafrahmens im vorliegenden Gesetz gegenüber dem geltenden Recht nicht beabsichtigt ist, betäubungsmittelabhängige Straftäter generell mit höheren Strafen zu belegen als heute. Dies ist notwendig, damit das Konzept des Zurückstellens des Strafanspruchs zugunsten einer Therapie auch tatsächlich ziehen und wirkungsvoll praktiziert werden kann.
    Ich möchte hier keine Diskussion darüber entfachen, was nun richtiger ist: das Konzept — wie in diesem Gesetz — „Therapie vor Strafe", das Konzept „Therapie statt Strafe" oder das Konzept „Therapie vor Strafvollstreckung". Dies scheint mir eine etwas müßige Diskussion zu sein. Wichtig ist, wie dieses Gesetz in der Rechtsprechung anschließend angewandt wird, ob sich die Hoffnungen, die wir in es setzen, dann auch tatsächlich erfüllen.
    Ich möchte noch zwei andere Punkte ansprechen, und zwar die Therapieplätze und die Kostenübernahme. Zu den Therapieplätzen ist zu sagen, daß es notwendig ist, am 1. Januar 1982 sowohl für die stationär durchzuführende Entgiftung als auch für die Langzeitbehandlung ein ausreichendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Zusagen der Länder lassen darauf schließen, daß dies der Fall sein wird. Für uns ist — neben der Forderung nach einer ausreichenden Zahl von Therapieplätzen — aber auch notwendig, daß ein vielfältiges Angebot nach unterschiedlichen Konzeptionen arbeitender Einrichtungen gegeben ist.
    Hier möchte ich auf ein Problem hinweisen: In § 35 des Gesetzes ist vorgesehen — der Herr Kollege Hartmann hat dies soeben sehr ausführlich dargelegt —, daß nur eine Therapie in einer staatlich anerkannten Einrichtung zur Zurückstellung der An-



    Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    klageerhebung führt. Der Begriff „staatlich anerkannte Einrichtung" steht hier im Mittelpunkt. Dies darf unserer Meinung nach nicht dazu führen, daß die mit unkonventionellen Methoden — häufig nach der Art von Selbsthilfeorganisationen und in besonderen Fällen auch ohne ärztlichen Leiter — arbeitenden Einrichtungen benachteiligt oder gar ganz aus der Therapie verdrängt werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich will hier zwar nicht irgendwelchen Scharlatanerien das Wort reden, aber Erfahrungen, vor allem aus den USA, zeigen, daß für uns neue Methoden gerade im Bereich der Drogentherapie mindestens den gleichen Erfolg zeigen können wie die herkömmlichen.
    Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Entwicklung und die Einrichtung von halbstationären offenen Einrichtungen als Ergänzung zu den bisher vorrangig betriebenen stationären offenen Einrichtungen gelegt werden. Hier sind nämlich mit relativ geringen Mitteln und auch in kurzer Zeit Therapiemöglichkeiten für die Therapiewilligen zu schaffen, die für ihre Rückkehr aus der Abhängigkeit von Drogen keinen längeren stationären Aufenthalt brauchen. Auch müssen wir Wert darauf legen, daß jetzt noch bestehende Lücken im Therapieangebot, vor allen Dingen für süchtige und abhängige Kinder, im Zuge dieser Ausbaubemühungen für Therapieplätze geschlossen werden.
    Ein anderes Problem ist die Regelung der Kostenübernahme. Es stehen verschiedene Kostenträger zur Verfügung. Das führt dazu, daß häufig mehrere Wochen bis zur Klärung der Übernahme der Kosten für die Therapie eines Therapiewilligen vergehen. Es ist aber ungewöhnlich schwierig, einen Therapiewilligen über mehrere Wochen bei der Stange zu halten. Hier müssen, meine Damen und Herren, neue Regelungen gefunden werden, zunächst vielleicht durch Übereinkommen und Absprachen zwischen den einzelnen Kostenträgern auf Länderebene oder auch auf der Ebene von Versorgungsgebieten. Sollte dies nicht ausreichen, dann müssen wir uns, denke ich, auch hier überlegen, ob gesetzliche Maßnahmen in Angriff genommen werden müssen.

    (Beifall bei der FDP)

    Noch einige Worte zum Anlaß dieses Gesetzes. Mit diesem Gesetz werden etwa 20 Substanzen neu den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Einige dieser Substanzen, z. B. aus dem Bereich der Barbiturate, waren bisher als Schlaf- und als Schmerzmittel auch in Deutschland sehr häufig und weit im Gebrauch. Auf die Gefahren, die durch den Mißbrauch von Schlaf- und Schmerzmitteln drohen, muß, glaube ich, auch an dieser Stelle noch einmal hingewiesen werden. Es geht nicht an, daß dieses Problem neben dem Problem des Mißbrauchs von nicht verkehrsfähigen Drogen wie Haschisch und Heroin aus den Augen verloren wird. Es ist deshalb gerechtfertigt, die Bundesregierung um einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Betäubungsmittelgesetz zu bitten, vor allen Dingen auch im Hinblick auf die Ausnahmen, die für Zubereitungen mit niedrigem Gehalt an bestimmten Schlaf- und Schmerzmitteln in diesem Gesetz festgeschrieben werden.
    Mit diesem Gesetz bekommt die Bundesopiumstelle, die den Umgang mit den verkehrsfähigen Betäubungsmitteln überwacht, mehr Arbeit. Das ist völlig klar und steht außer Frage. Ich denke aber, daß die Entscheidung des Haushaltsausschusses, die wir heute alle auf unseren Tischen gefunden haben, nämlich dem Bundesgesundheitsamt zunächst keine neuen Stellen zu bewilligen, richtig ist. Bei leeren Kassen muß einfach alles versucht werden, durch vereinfachte Arbeitsabläufe zu einer Verbilligung der Verwaltung zu kommen.

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    Dieses Gesetz zieht wie die meisten gesetzlichen Maßnahmen erst, wenn bereits Schaden eingetreten ist. Wichtig ist, daß wir verstärkte Anstrengungen zur Vorbeugung unternehmen. Die Ursachen für die Entwicklung einer Drogenabhängigkeit und Drogensucht sind vielfältig. Über die Ursachen ist auch schon viel spekuliert worden; es ist viel geschrieben und geredet worden. Ich denke auch, die gesellschaftlichen Probleme, die sicherlich nicht zu leugnen sind und die auch dazu führen können, daß sich eine Drogenabhängigkeit entwickelt, dürfen nicht verkleinert werden. Nur, wir werden nie in der Lage sein, gesellschaftliche Mißstände für immer und alle Zeit abzubauen. Was wir in der Prävention von Drogensucht brauchen, ist, daß wir die gefährdeten Jugendlichen auf Risikosituationen vorbereiten, ihnen Alternativen zu ihrer Fluchtreaktion in die Sucht aufzeigen.
    Das Betäubungsmittelgesetz ist nur ein Stein im Mosaik zur Bekämpfung von Drogensucht und Drogenkriminalität, ein Stein, der dazu beiträgt, Abhängigen das endgültige Scheitern auf ihrem Lebensweg zu ersparen. Deshalb stimmen wir dem gefundenen Kompromiß in der vorliegenden Form zu. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)