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    Plenarprotokoll 9/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. April 1981 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 1641A Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 9/310 — Hauck SPD 1654 C Kroll-Schlüter CDU/CSU 1657 D Eimer (Fürth) FDP 1661 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 1663 C Schröder (Hannover) SPD 1666 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 1669 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 1672 A Egert SPD 1674A Breuer CDU/CSU 1676 D Fragestunde — Drucksache 9/305 vom 03. 04. 1981 — Export in den USA verbotener Pestizide in Entwicklungsländer MdlAnfr 52 03.04.81 Drs 09/305 Kirschner SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 1641B, D, 1642A, B ZusFr Kirschner SPD 1641 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1641 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 1642 A Sinnvollere Verwendung der Mittel für EG-Interventionen am Milchmarkt MdlAnfr 53 03.04.81 Drs 09/305 Kirschner SPD Antw PStSekr Gallus BML 1642 B, D, 1643A, B, C ZusFr Kirschner SPD 1642D, 1643A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 1643A ZusFr Eigen CDU/CSU 1643 B ZusFr Thüsing SPD 1643 C Beitrags- und Zuschußhöhe im Bereich der agrarsozialen Sicherung; Eigenanteil der Landwirtschaft an der agrarsozialen Sicherung im Vergleich zur EG MdlAnfr 54, 55 03.04.81 Drs 09/305 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 1643 D, 1644B, C, D, 1645A, B, C ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 1644A, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 1644 D ZusFr Kirschner SPD 1644D, 1645A ZusFr Eigen CDU/CSU 1645 B Berücksichtigung der Probleme schwach strukturierter ländlicher Räume durch die Bundesministerien MdlAnfr 56 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 1645C, D, 1646A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 1645D ZusFr Eigen CDU/CSU 1646 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 1646B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 Konsequenzen aus Meldungen über Atombombenpläne Argentiniens hinsichtlich des Atomvertrags zwischen der SiemensKraftwerk-Union (KWU) und Argentinien MdlAnfr 91 03.04.81 Drs 09/305 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1646C, D, 1647 A ZusFr Thüsing SPD 1646 D ZusFr Jansen SPD 1647 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 1647 A Kürzungsabsichten für Maßnahmen nach dem Schwerbehindertengesetz MdlAnfr 58, 59 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1647B, C, D, 1648A, B, C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . .1647C, 1648 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 1647 D ZusFr Kirschner SPD 1647 D, 1648 C Empirische Erforschung der stillen Reserve für den Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der Erwerbsbevölkerung und der Bestimmungsgründe des Erwerbsverhaltens MdlAnfr 60, 61 03.04.81 Drs 09/305 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1648 C, D. 1649 B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 1648D, 1649B, C ZusFr Jansen SPD 1649 D Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes betr. Meldung offener Stellen an die Arbeitsämter MdlAnfr 62, 63 03.04.81 Drs 09/305 Herberholz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1650A, B, C ZusFr Herberholz SPD 1650 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 1650 B Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsgeld bei Umschulungsmaßnahmen durch die Arbeitsämter MdlAnfr 64, 65 03.04.81 Drs 09/305 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . .1650C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 1650 D Entscheidung der Arbeitsgerichte betr. Unzulässigkeit befristeter Arbeitsverträge für Vorsitzende der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung MdlAnfr 66 03.04.81 Drs 09/305 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . .1651A, B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . .1651B Abweisung der Klage eines zur Wehrübung einberufenen Vaters mit der Begründung, daß die Versorgung seines Kleinkindes Sache seiner berufstätigen Frau sei MdlAnfr 67 03.04.81 Drs 09/305 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . .1651C, D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . .1651C, D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1651 D Beeinträchtigung der Landesverteidigung durch den Bau von kerntechnischen Anlagen MdlAnfr 68 03.04.81 Drs 09/305 Thüsing SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1652A, B, C ZusFr Thüsing SPD 1652A, C ZusFr Jansen SPD 1652 B ZusFr Sielaff SPD 1652 B Bemühungen um den Rechtsschutz des Bocksbeutels MdlAnfr 78 03.04.81 Drs 09/305 Lambinus SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16521) ZusFr Lambinus SPD 1653 B Einsatz der Infrarotthermographie zur Prüfung der Wärmedämmung von Gebäuden MdlAnfr 80, 81 03.04.81 Drs 09/305 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . .1653C, D ZusFr Stockleben SPD 1653 D Anschluß des Bundeshauses an die Fernwärmeleitung der Stadtwerke Bonn MdlAnfr 83 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . .1654A, B ZusFr Dr. Jens SPD 1654 B Nächste Sitzung 1678 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1679* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1679* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 III Anlage 3 Erhöhung der Friedhofsgebühren für von Bundesbürgern betreute Gräber in der DDR MdlAnfr 19, 20 03.04.81 Drs 09/305 Lorenz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1680* B Anlage 4 Darstellung der Grenzen Deutschlands MdlAnfr 21 03.04.81 Drs 09/305 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1680* C Anlage 5 Einführung einer Meldepflicht für Behinderte MdlAnfr 57 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1680* D Anlage 6 Erschwerniszulage für die als „Offizier vom Wachdienst" eingesetzten Soldaten MdlAnfr 69 03.04.81 Drs 09/305 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1681*A Anlage 7 Gründe für die Verlegung des Verteidigungsbezirkskommandos 43 nach Darmstadt MdlAnfr 70, 71 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1681* B Anlage 8 Selbstmordversuche und Selbstmorde von Kindern in den letzten Jahren MdlAnfr 72, 73 03.04.81 Drs 09/305 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1681* C Anlage 9 Verringerung des Anteils ausländischen Weins im „Deutschen Sekt" MdlAnfr 74, 75 03.04.81 Drs 09/305 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1682* A Anlage 10 Unterbindung der Abgabe nichtverschreibungspflichtiger Medikamente an Jugendliche sowie Werbeverbot für Drogen jeglicher Art MdlAnfr 76, 77 03.04.81 Drs 09/305 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1682* B Anlage 11 Derzeitige Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 79 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1682* D Anlage 12 Erkenntnisse über den tatsächlichen Wohnungsbedarf der Hausbesetzer MdlAnfr 82 03.04.81 Drs 09/305 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1683*A Anlage 13 Zuschüsse des Bundes für den Bau von Studentenheimen MdlAnfr 84 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1683* B Anlage 14 Rechtfertigung des Abbaus der Zuschüsse des Bundes zur Krankenversicherung der Studenten MdlAnfr 85, 86 03.04.81 Drs 09/305 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1683* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 1641 32. Sitzung Bonn, den 10. April 1981 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 10. 4. Dr. Ahrens * 10. 4. Amrehn 10. 4. Dr. Arnold 10. 4. Dr. Blüm 10. 4. Broll 10. 4. Burger 10. 4. Dr. Dregger 10. 4. Dr. Dübber 10. 4. Eymer (Lübeck) 10. 4. Feinendegen 10. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Franke 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Haase (Kassel) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz * 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kleinert 10. 4. Dr. Kohl 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. Frau Krone-Appuhn 10. 4. Lampersbach 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer * 10. 4. Frau Luuk 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Müller (Bayreuth) 10. 4. Müller (Remscheid) 10. 4. Dr. Müller * 10. 4. Neuhaus 10. 4. Neumann (Bramsche) 10. 4. Frau Noth 10. 4. Petersen ** 10. 4. Picard 10. 4. Pieroth 10. 4. Dr. Pohlmeier 10. 4. Prangenberg 10. 4. Dr. Riesenhuber 10. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schmidt (Würgendorf) 10. 4. Schmitz (Baesweiler) 10. 4. Schreiber (Solingen) 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Spilker 10. 4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland * 10. 4. Dr. Vohrer * 10. 4. Graf von Waldburg-Zeil 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Dr. Wieczorek 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - - Drucksache 9/303 - überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 3. Juli 1981 vorzulegen Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 2. Juli 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen betreffend die Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften infolge des Beitritts der Republik Griechenland - Drucksache 9/37 Nr. 142 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 8. April 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Anpassung des Beschlusses 80/344/EWG zur Festlegung eines aus vier mehrjährigen konzertierten Aktionen bestehenden zweiten Forschungsprogramms im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen infolge des Beitritts Griechenlands - Drucksache 9/184 Nr. 17 - Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der Regi- 1680* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 strierung angeborener Anomalien (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen) — Drucksache 9/184 Nr. 16 — Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 78/167/EWG zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Registrierung angeborener Abnormitäten (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen) — Drucksache 9/37 Nr. 190 — Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses des Rates 78/384/EWG zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungs-und Entwicklungsprogramms auf dem Gebiet der Wiederverwertung von Altpapier und -pappe (Indirekte Aktion) — Drucksache 9/37 Nr. 186 — Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung einer gemeinsamen Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Forschungsaktion betreffend küstennahe benthonische Ökosysteme im Namen der Gemeinschaft — Drucksache 9/37 Nr. 185 — Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Lorenz (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 19 und 20): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die DDR die Friedhofsgebühren für Grabstellen, die von Bürgern betreut und bezahlt werden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West haben, über 300 Prozent erhöht hat? Wird die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der DDR darauf hinwirken, daß die Höhe der Friedhofsgebühren auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird? Zu Frage 19: Aufgrund einer internen, nicht veröffentlichten Richtlinie des Amtes für Preise und des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie vom 8. Oktober 1979 sind in der DDR „aufwanddeckende und einheitliche Preise für Leistungen des Friedhofwesens" festgelegt worden. Nach ergänzenden Auskünften eines Mitarbeiters des genannten Ministeriums gegenüber unserer Ständigen Vertretung haben allerdings zahlreiche örtliche Volksvertretungen niedrigere Preise für Grabpflegekosten festgelegt und die Differenz aus dem örtlichen Haushalt subventioniert. Eine derartige Subvention erstreckt sich — wie auch andere Subventionen — nur auf Bewohner der DDR, während Bewohner der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) die in der Richtlinie vom 8. Oktober festgelegten Preise bezahlen müssen. Da der genaue Inhalt der Richtlinie nicht in Erfahrung zu bringen ist und auch entsprechendes Erfahrungsmaterial noch nicht vorliegt, lassen sich keine Angaben zu den neuen einheitlichen Preisen machen. Die Steigerungsraten gegenüber den bisher gezahlten Preisen sind in jedem Fall sehr unterschiedlich, weil die bisherigen Preise lokal festgesetzt waren. Zu Frage 20: Wie ich bereits am 24. April 1980 auf die Mündlichen Anfragen der Kollegen Dr. Sprung und Sauer (Plenarprotokoll 8/215 Seite 17 213) ausgeführt habe, ist die Anhebung der Gebühren gegenüber denjenigen, die früher verlangt wurden, zwar erheblich, doch gehen die neuen Preise nach unseren bisherigen Erkenntnissen nicht über das hinaus, was auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbaren Fällen gezahlt werden muß. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung keine erfolgversprechende Verhandlungsposition. Die Lage ist hier ähnlich, wie bei den Preisdifferenzierungen in den Inter-Hotels. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/305 Frage 21): Wird die Bundesregierung auf Grund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 1981 zur Grenzdarstellung Deutschlands ihre Entscheidung vom Jahr 1971, d. h. die Aufhebung der damals bestehenden einheitlichen Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien von 1961/1965 zurücknehmen, und wenn nein, welche umfassende Lösung plant die Bundesregierung, um die derzeitige Unsicherheit und irritierende Vielfalt zu beenden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ihre Entscheidung über die Aufhebung von Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien zurückzunehmen und neue Richtlinien zu erlassen. Grund für die seinerzeit verfügte Aufhebung dieser Richtlinien war neben der Veränderung des Sprachgebrauches die Unmöglichkeit, deren Einhaltung zu gewährleisten. Die Bundesregierung war und ist außerdem der Auffassung, daß die Reglementierung des Sprachgebrauches kein geeignetes Mittel der Politik und erst recht nicht Ersatz für Politik darstellt. Sie sieht daher keine Möglichkeit, eine umfassende Lösung in dem von Ihnen angesprochenen Sinne zu erreichen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kühler (SPD) (Drucksache 9/305 Frage 57): Beabsichtigt die Bundesregierung die gesetzliche Einführung einer sogenannten Meldepflicht für Behinderte, so wie sie vom Reichsbund für Kriegsopfer, Behinderte, Sozialrentner und Hinterbliebene gefordert wird? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die gesetzliche Meldepflicht für Behinderte einzuführen. Eine derartige Pflicht wäre zwar der beste Aus- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 1681* gangspunkt, um Behinderungen lückenlos zu erfassen und die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Dennoch läßt sich eine solche Pflicht, insbesondere aus Gründen des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechtes, ferner aus Gründen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht nicht vorschreiben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 69): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die als „Offizier vom Dienst" eingesetzten Soldaten der Bundeswehr eine Erschwerniszulage erhalten, obwohl diese in der Neufassung des entsprechenden Erlasses (VMBlatt 1980, Seite 356) nicht ausdrücklich aufgeführt ist, und falls ja, trifft es zu, daß die als „Offizier vom Wachdienst" eingesetzten Soldaten diese Zulage nicht erhalten, obwohl deren Dienst einen nicht geringeren Einsatz erfordert? Es trifft zu, daß als „Offizier vom Dienst (OvD)" eingesetzte Soldaten eine Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten erhalten. Gemäß § 3 der Erschwerniszulagenverordnung erhalten Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Gemäß Absatz 4 dieser Vorschrift gehören zum Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht der Wachdienst, der Dienst während Übungen, der Dienst auf Feuerschiffen, Reisezeiten bei Dienstreisen und die Rufbereitschaft. Aufgrund dieser negativen Aufzählung ist die Zahlung der Zulage an „Offiziere vom Wachdienst" ausdrücklich ausgeschlossen. Der von Ihnen zitierte Erlaß im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung 1980, Seite 356, trägt dieser Regelung klarstellend Rechnung. Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 70 und 71): Welches sind die Gründe für die beabsichtigte Verlegung des Verteidigungsbezirkskommandos 43 von Wiesbaden nach Darmstadt? Sind die Verteidigungsbezirkskommandos in jedem Fall am Sitz der Regierungspräsidien angesiedelt, oder gibt es von diesem Grundsatz (wieviel) Ausnahmen? Im Zuge der Anpassung territorialer Dienststellen an die neue Verwaltungsstruktur in Hessen wird auch das derzeit ungünstig stationierte Verteidigungsbezirkskommando 43 von Wiesbaden nach Darmstadt verlegt. Ausschlaggebend hierfür ist der Grundsatz, Verteidigungsbezirkskommandos am Sitz der Bezirksregierung zu stationieren, um die unmittelbare Zusammenarbeit möglichst eng zu gestalten und insgesamt zu erleichtern. Von den insgesamt 29 Verteidigungsbezirkskommandos ist nach Verlegung des Verteidigungsbezirkskommandos 43 nur noch 1 Verteidigungsbezirkskommando — nämlich Verteidigungsbezirkskommando 31 in Ludwigsburg — nicht am Sitz der Bezirksregierung (Stuttgart) stationiert. In diesem Falle ist jedoch eine Verlegung nicht so zwingend geboten, da Ludwigsburg zum unmittelbaren Einzugsbereich Stuttgarts zu rechnen ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/305 Fragen 72 und 73): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Selbstmordversuche und Selbstmorde von Kindern in der Bundesrepublik Deutschland 1980 verübt wurden? Kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Selbstmordversuche und Selbstmorde von Kindern im Jahr 1980 im Verhältnis zu den Vorjahren gestiegen sind, und wenn ja, welche Ursachen dafür bekannt sind? Über die Zahl der Selbstmorde stehen für 1980 noch keine Ergebnisse aus der amtlichen Todesursachenstatistik zur Verfügung. Während im Jahre 1970 insgesamt 86 Kinder im Alter von 5 bis unter 15 Jahren Selbstmord verübten, ging die Zahl bis 1972 auf 58 zurück; sie stieg in den folgenden Jahren an und belief sich 1978 auf 108 Fälle. 1979 haben 79 Kinder Selbstmord begangen. Auf die Altersgruppe der 5- bis unter 10jährigen entfielen in diesem Zeitraum 6 Fälle von Selbsttötung. Die Zahl der Jungen, die im Kindesalter Selbstmord verübten, war wesentlich höher als die der Mädchen. Über die Zahl der Selbstmordversuche von Kindern liegen keine gesicherten Angaben vor; ihre Zahl wird auf einige Tausend geschätzt. Wie bereits in der schriftlichen Antwort vom 19. März 1981 auf Ihre Fragen Nr. 140 und 141 festgestellt wurde, handelt es sich bei den Selbstmorden und Selbstmordversuchen im jugendlichen Alter ursächlich häufig um eine Kombination von Familien-, Schul- und Umweltgründen, während eine Einzelursache selten als Grund anzunehmen ist. Dabei bestehen meistens längerdauernde Konfliktsituationen mit langfristig anwachsenden Problemen, während das auslösende Moment für die angestrebte Selbsttötung in den meisten Fällen in einem Abbruch von haltenden Beziehungen zu sehen ist. In einer neueren begrenzten Studie von Patienten um das 15. Lebensjahr in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik zeigte sich, daß bei etwa 1/3 Konflikte mit dem Elternhaus, bei etwa 1/4 Konflikte in der Partnerschaft und bei etwa 1/6 Schulprobleme vorherrschend waren, wobei etwa 1/3 der Gesamtzahl vorher versuchte, für die eigenen Probleme eine Lösung mit Hilfe von Drogen und Alkohol zu finden. 1682* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 74 und 75): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Anteil des deutschen Weins im „Deutschen Sekt" 1964 von 40,4 v. H. deutscher Wein und 59,6 v. H. ausländischer Wein auf einen Anteil 1979 von 12,1 v. H. deutscher Wein, 87,9 v. H. ausländischer Wein zurückgegangen ist? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die europäische Rechtsprechung, nach der nicht unbedingt deutscher Wein im „Deutschen Sekt" enthalten sein muß, durch Änderung der nationalen Gesetzgebung im Interesse der Vermarktung geringerer deutscher Weine zu ändern? Zu Frage 74: Die von Ihnen genannten Prozentzahlen über den mengenmäßigen Anteil deutscher Grundweine an der Sektproduktion in der Bundesrepublik sind der Bundesregierung bekannt. Sie stammen aus der Statistik des Verbandes Deutscher Sektkellereien e. V., die dieser über die Grundweinverarbeitung seiner Mitgliedsfirmen führt. Aus ihr ergibt sich weiter, daß der wertmäßige Anteil deutscher Grundweine nicht so stark zurückgegangen ist, wie der mengenmäßige, nämlich von 46,1 % im Jahre 1964 auf 33 % im Jahre 1979. Zu Frage 75: Eine europäische Rechtsprechung mit dem von Ihnen ausgeführten Inhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Was die geltende deutsche Bezeichnungsregelung für Schaumwein angeht, so folgt diese einer alten Rechtstradition, wonach bei der Angabe des Landes nicht auf die Herkunft der Ausgangsstoffe, sondern auf den Ort der Herstellung bzw. Abfüllung abgestellt wird. Dies war bereits in den Weingesetzen von 1901, 1909 und 1930 so geregelt, weil bei Schaumwein der Verarbeitungsvorgang gegenüber der Herkunft der Ausgangsstoffe im Vordergrund steht. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat seit längerem einen Verordnungsvorschlag für eine Regelung der Bezeichnung und Aufmachung der Schaumweine und der Qualitätsschaumweine (Sekte) angekündigt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser in Kürze vorgelegt werden wird. Sie ist daher der Auffassung, daß die geltenden deutschen Vorschriften bis zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts beibehalten werden sollten, weil Verbrauchern wie Wirtschaft häufige Rechtsänderungen erspart werden müssen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/305 Fragen 76 und 77): Sind gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutze der Jugend zur Verhinderung einer Abgabe von nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten an Jugendliche geplant, nachdem sich herausgestellt hat, daß der Mißbrauch von Ersatzdrogen durch Jugendliche durch bloßen Hinweis auf die Sorgfaltspflicht der Apotheken von seiten der Bundesapothekenkammer ohne Erfolg geblieben ist? Werden von seiten der Bundesregierung Überlegungen für ein Werbeverbot für Drogen jeglicher Art angestellt, und welcher Katalog könnte zur Grundlage derartiger Überlegungen dienen? Zu Frage 76: Ich gehe davon aus, daß Sie bei Ihrer Frage Ephedrin-Tabletten meinen. Im SachverständigenAusschuß für Verschreibungspflicht ist wiederholt die Frage erörtert worden, ob eine Unterstellung dieses Arzneimittels unter die Verschreibungspflicht möglich ist. Diese Frage ist bisher verneint worden, weil die Voraussetzungen nach § 48 des Arzneimittelgesetzes für die Unterstellung nicht vorliegen. Was die Auslegung des § 48 Abs. 2 Nr. 1 b des Arzneimittelgesetzes angeht, so möchte ich auf die Entschließung Nr. 8 des Deutschen Bundestages, die bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts angenommen worden ist, hinweisen (238. Sitzung am 6. Mai 1976, Entschließungsantrag auf Drucksache 7/5025). Darin wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit aufgefordert, sich bei der Inanspruchnahme der Ermächtigung des § 48 Abs. 2 Nr. 1 b des Arzneimittelgesetzes auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Bundesapothekerkammer ist erst kürzlich mit Schreiben des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 24. März 1981 gebeten worden, bei der Apothekerschaft darauf hinzuwirken, nicht vom Arzt verordnete Arzneimittel dann nicht abzugeben, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie mißbräuchlich verwendet werden sollen. Ich gehe davon aus, daß die Bundesapothekerkammer in Kürze meiner Bitte nachkommen wird. Zu Frage 77: Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise eine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel generell sowie für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dann, wenn sie dazu bestimmt sind, die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen. Für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gilt ein generelles Werbeverbot außerhalb der Fachkreise. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Sache der zuständigen Landesbehörden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 79): Wie hoch belaufen sich derzeit die Kostenmieten pro Quadratmeter im sozialen Wohnungsbau? Ausgehend von Gesamtkosten in einer Schwankungsbreite von 2 500,— bis 3 000,— DM je m2 Wohnfläche, finanziert zu 80 % mit Fremdkapital, ergeben sich bei — derzeitigem Zinsniveau von etwa 10,5 % effektiv, das sind etwa 9,0 % nominal bei 91 % Auszahlung und 10 Jahren Zinsfestschreibung, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. April 1981 1683* — abschreibungsfähigen Kosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, — bei Betriebskosten in Höhe von 12,— DM je m2 Wohnfläche und Jahr und — im übrigen bei Berücksichtigung der Kostenansätze der II. Berechnungsverordnung in den Eckwerten unverbilligte Kostenmieten bei 2 500,— DM/m2 Gesamtkosten von rund 21,30 DM/m2/Mt., bei 3 000,— DM/m2 Gesamtkosten von rund 25,20 DM/m2/Mt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 82): Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Erkundigungen darüber einzuholen und bekanntzugeben, ob es sich bei den Hausbesetzungen um Personen handelt, bei denen eine akute Wohnungsnot vorliegt, bzw. kann sie bestätigen, daß es sich im wesentlichen um Personen handelt, die wohnungsmäßig versorgt sind? Die Bundesregierung hat sich u. a. zur Vorbereitung der Beantwortung mehrerer Fragen des MdB Josef Linsmeier zu Haus- und Wohnungsbesetzungen an die zuständigen Länderminister gewandt und um die dort vorliegenden Informationen über das Problem gebeten. Die Antworten werden bis Mitte April 1981 vorliegen. Dabei werden von einigen Länderministern auch Auskünfte über die konkrete Wohnsituation der Hausbesetzer erwartet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 84): Wird die Bundesregierung auch angesichts der jetzt laut gewordenen öffentlichen Kritik (vgl. die Äußerungen von Ministerpräsident Rau in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 20. März 1981) die Kürzung des Bundes bei den Zuschüssen für den Bau von Studentenheimen beibehalten? Nach dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bereits beschlossenen Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1981 und im Finanzplan 1982 und 1983 sind Mittel in Höhe von insgesamt 70 Millionen DM vorgesehen, die für die Finanzierung der seitens des Bundes eingegangenen Verpflichtungen noch benötigt werden. Ministerpräsident Rau hat, wie alle Regierungschefs der Länder, eine Entflechtung dieser Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern im Grundsatz für zweckmäßig gehalten. Es handelt sich in diesem Sinne um eine von allen gewünschte Bereinigung der Verantwortlichkeiten, der die Länder überwiegend durch Erhöhung ihrer Ansätze Rechnung tragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 85 und 86): Treffen Informationen zu, wonach in den Abstimmungsgesprächen innerhalb der Bundesregierung zur Haushaltslage erwogen wird, die Position 656 01-224 „Zuschüsse zur Krankenversicherung der Studenten" aus dem Etat des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wesentlich zu reduzieren bzw. zu streichen? Falls ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung nach der wesentlichen Kürzung im Hochschulausbau, der beabsichtigten Einstellung des Studentenwohnheimbaus und dem Einfrieren des BAföG den Abbau der Zuschüsse zur Krankenversicherung der Studenten? Zu Frage 85: Nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten von 1975 erhalten alle Studenten, die selbst versichert sind, einen mittelbaren Zuschuß des Bundes, der an den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. das private Krankenversicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist nach der Berechtigung dieser Regelung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Schwierigkeiten, den Bundeshaushalt 1981 zu finanzieren, gefragt worden. Die Bundesregierung wird sich mit dieser Frage befassen und über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten. Zu Frage 86: Die Bundesregierung kann angesichts der veränderten wirtschaftlichen und finanzpolitischen Bedingungen auch den Bereich der Bildungspolitik nicht gänzlich von Sparmaßnahmen ausnehmen. Sie wird sich dabei vom Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit leiten lassen. Dieser Grundsatz wird auch für die Prüfung der Berechtigung von Zuschüssen zur Krankenversicherung der Studenten gelten.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe auch die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
    Soll die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in enger Verbindung mit der Bevölkerungswissenschaft die theoretische und empirische Erforschung der Bestimmungsgründe des Erwerbsverhaltens, gegebenenfalls ergänzt durch eine regelmäßige Befragung der entmutigten Erwerbspersonen, etwa durch den Mikrozensus intensivieren, oder rät die Bundesregierung von solchen Versuchen im Hinblick auf die Problematik und den damit verbundenen Aufwand ab?
    Bitte sehr.
    Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die sogenannte „Stille Reserve" ist Bestandteil eines von Wissenschaftlern entwickelten Konzepts zur Berechnung eines Erwerbspersonenpotentials. Damit wird der Versuch gemacht, neben den Erwerbstätigen und den Arbeitslosen eine Personengruppe mit latenter Arbeitsbereitschaft zu definieren.
    Alle diese Versuche sind anfechtbar, wie ich Ihnen schon einmal mitgeteilt habe. Denn auf Grund der Vielzahl der auf das Erwerbsverhalten einwirkenden Faktoren wie Bildungsverhalten, Altersstruktur, Familienstand, Kinderzahl, Arbeitsbedingungen, Lohnhöhe, Familieneinkommen, Stellung der Frau in Beruf und Gesellschaft, Änderung gesellschaftlicher Wertvorstellungen usw. ist eine präzise und unumstrittene Berechnung des Erwerbspersonenpotentials bisher nicht gelungen.
    Die Bundesregierung hält es nicht für sinnvoll, die „Stille Reserve" zur Grundlage arbeitsmarktpolitischer Entscheidungen zu machen. Sie kann auch die



    Parl. Staatssekretär Frau Fuchs
    von Ihnen zitierte Größenordnung für die „Stille Reserve" nicht bestätigen. Für die Arbeitsmarktpolitik ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen maßgebend. Es ist davon auszugehen, daß jene Nicht-Erwerbstätigen, die an einer Arbeitsaufnahme ernsthaft interessiert sind, sich beim Arbeitsamt melden.
    Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, daß bereits die regelmäßigen Erhebungen im Mikrozensus zahlreiche Daten liefern, aus denen Rückschlüsse auf die Bestimmungsgründe des Erwerbsverhaltens gezogen werden können. Sie werden sowohl im Statistischen Bundesamt als auch von wissenschaftlichen Forschungsinstituten in diesem Sinne ausgewertet. Für eine aussagekräftige Eingrenzung eines eventuell vorhandenen latenten Erwerbspersonenpotentials müßte darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Informationen erhoben werden, was einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Aufwand mit sich bringt.
    Da der Mikrozensus überwiegend durch die Länder finanziert wird, ist derzeit nicht abzusehen, ob es gelingt, den Fragenkatalog entsprechend zu erweitern. Darüber hinaus untersucht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit alle Problembereiche, deren Erforschung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesanstalt notwendig ist. In diesem Forschungsrahmen des Instituts wurden und werden auch Arbeiten zum Erwerbsverhalten, insbesondere auf besondere Personengruppen bezogen, durchgeführt.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Stutzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Staatssekretärin, fundieren und stützen ökonometrische Berechnungen mit Hilfe von konjunkturellen Arbeitsmarktdaten und von Strukturvariablen des Angebots an Arbeitskräften die bisherigen IAB-Berechnungen, die Sie soeben erwähnt haben, nach der globalen peak-topeak-Methode, und sind sie geeignet, die „Stille Reserve" zu diaggregieren?
    Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär: Ich wiederhole, daß ich nicht der Auffassung bin, daß die „Stille Reserve" für uns für die Arbeitsmarktpolitik von Bedeutung ist; denn die Menschen, die in unserem Lande arbeiten wollen und deswegen in die arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen einbezogen werden müssen, melden sich beim Arbeitsamt.