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    Plenarprotokoll 9/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Inhalt: Bericht zur Lage der Nation in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Sauer (Salzgitter), Böhm (Melsungen), Lintner, Werner, Frau Roitzsch, Lowack, Diepgen, Schwarz, Würzbach, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU Politische Häftlinge in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 9/198 — Schmidt, Bundeskanzler 1541 B Dr. Zimmermann CDU/CSU 1549 B Dr. Vogel, Regierender Bürgermeister von Berlin 1555C Ronneburger FDP 1562 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 1566 D Franke, Bundesminister BMB 1573 C Dr. Barzel CDU/CSU 1578 B Hoppe FDP 1586 A Dr. Ehmke SPD 1588 D Lorenz CDU/CSU 1593A Junghans SPD 1597 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asyslverfahrens — Drucksache 9/221 — Frau Leithäuser, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 1600 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1602 D Dr. Schöfberger SPD 1604 D Dr. Wendig FDP 1607 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 1609 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Ächtung der Todesstrafe — Drucksache 9/172 — Klein (Dieburg) SPD 1610 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 1612 A Bergerowski FDP 1613 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Dr. Bötsch, Broll, Biehle, Linsmeier, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 9/156 — Dr. Miltner CDU/CSU 1615A Dr. Kübler SPD 1616 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 1618A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Engholm, Bundesminister BMBW 1620 A Rossmanith CDU/CSU 1622 B Weinhofer SPD 1624 D Popp FDP 1628 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Windelen, Dr. Dollinger, Pfeffermann, Weirich, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Maaß, Lintner, Dr. Riedl (München), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Stavenhagen, Niegel, Röhner, Spilker, Dr. Bugl und der Fraktion der CDU/CSU Aufhebung des sogenannten Verkabelungsstopps der Bundesregierung — Drucksache 9/174 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksachen 9/245, 9/314 — Weirich CDU/CSU 1630 C Paterna SPD 1632 D Dr. Hirsch FDP 1634 D Becker, Parl. Staatssekretär BMP . . . 1635 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/68 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/298 — 1636 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/69 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/299 — 1636 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 9/65 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/301 — Dr. Klejdzinski SPD 1636 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 9/70 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/302 — 1637 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 9/246 — 1637 B Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/289 — 1637 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück Berlin 52 (Reinickendorf), Ollenhauerstraße 97/99; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksachen 9/101, 9/261 — 1637 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide — Drucksachen 9/108 Nr. 13, 9/274 — . . .1637 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft — Drucksachen 9/87, 9/300 — 1637 D Nächste Sitzung 1638 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1639* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 1541 31. Sitzung Bonn, den 9. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 9. 4. Dr. Ahrens ** 10. 4. Amrehn 10. 4. Brandt * 9. 4. Burger 10. 4. Dr. Enders ** 9. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Franke 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Gilges 9. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz ** 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kiep 9. 4. Kleinert 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Krone-Appuhn 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer ** 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Dr. Müller ** 10. 4. Neuhaus 10. 4. Frau Noth 10. 4. Petersen *** 10. 4. Picard 10. 4. Pieroth 10. 4. Dr. Pohlmeier 9. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schreiber (Solingen) 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 4. Spilker 10. 4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland ** 10. 4. Dr. Vohrer ** 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt J. Rossmanith


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie werden sicherlich nicht davon ausgehen, daß wir mit Ihren Ausführungen einiggehen. Denn in der Tat: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Rumpfgesetz eines Rumpfgesetzes. Sie wissen doch, daß nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Ausbildungsplatzförderungsgesetz bekanntlich wiederum die Regelungen des Berufsbildungsförderungsgesetzes von 1969 gelten.
    Es ist offenbar weitgehend in Vergessenheit geraten, daß sich dieses Gesetz sieben Jahre lang sehr wohl bewährt hat, und es kann wohl auch kein Zweifel daran bestehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß das Ausbildungsplatzförderungsgesetz nicht in erster Linie deshalb verabschiedet worden ist, weil man jetzt die zur Debatte stehenden Tatbestände für besonders regelungsbedürftig gehalten hätte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Bekanntlich war j a bereits das Ausbildungsplatzförderungsgesetz vom 7. September 1976 als Rumpfgesetz dazu ausersehen, das heftig umstrittene Berufsbildungsgesetz, das vom Bundesrat am 14. Mai 1976 abgelehnt worden war, in seiner wesentlichen Substanz über die Runden zu bringen.
    Die Bundesrgierung und die sie tragenden Koalitionsparteien — —


Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, ich möchte Sie einen Augenblick unterbrechen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thüsing?

(Zuruf von der CDU/CSU: Er soll erst einmal zuhören!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt J. Rossmanith


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Herr Kollege! Auch eingedenk der Zeit, die jetzt gegenüber derjenigen, die zunächst vorgesehen war, noch beschnitten wurde, bitte ich, von Zwischenfragen abzusehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte nochmals sagen, daß der Bundesrat dieses Berufsbildungsgesetz, den damaligen Neuentwurf, am 14. Mai 1976 abgelehnt hat. Um ihn dann in seiner wesentlichen Substanz über die Runden zu bringen, wurde eben dieses Ausbildungsplatzförderungsgesetz eingebracht und erlassen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausbildungsplatzförderungsgesetz mit Urteil vom 10. Dezember 1980 erwartungsgemäß für nichtig erklärt. Und es ist offenbar schon ein erschreckendes Verfassungsverständnis, wenn die Bundesregierung diese abermalige Zurechtweisung durch das höchste deutsche Gericht noch quasi als Erfolg für sich in Anspruch nehmen möchte.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Das machen die immer so!)

    Gute Gesetze, meine sehr verehrten Damen und Herren, lösen Konflikte; wir haben es soeben gehört. Aber durch schlechte Gesetze werden eben Konflikte erst noch geschaffen und neu in die Welt gesetzt.
    Ich möchte Sie deshalb bitten, mit mir gemeinsam darüber nachzudenken, ob die Verhältnisse unseres beruflichen Bildungswesens politisch zufriedenstellend geordnet sind. Bedarf es da — wie wir eben gehört haben und wie es in der Meinung der Bundesregierung vorzuherrschen scheint — wirklich noch der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs, um den nötigen Interessenausgleich in der Berufsbildung herbeizuführen? Oder bedürfen wir, wie es die Sozialdemokratische Partei und der Deutsche Gewerkschaftsbund eben behaupten, wiederum einer ergänzenden gesetzlichen Finanzierungsregelung, weil nur so die Qualität der Berufsausbildung gewährleistet werden kann? Oder aber — diese kritische Fragestellung ergibt sich natürlich aus der Sicht der CDU/CSU-Fraktion — sind all diese Reglementierungen nicht letztlich darauf gerichtet — oder zumindest geeignet —, das bewährte duale System der Berufsausbildung in seiner Substanz auszuhöhlen?
    Sowohl der damalige Minister für Bildung und Wissenschaft, Herr Rohde, als auch Sie, Herr Minister — damals als Abgeordneter — haben seinerzeit zur Begründung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes geradezu beschwörend darauf hingewiesen, daß der bis 1980 demographisch bedingte Zusatzbedarf an Ausbildungsplätzen nur durch eine gesetzlich verankerte Finanzierungsumlage sichergestellt werden könne. Es stellt sich doch die Frage, wie ernst die Bundesregierung genommen werden will,



    Rossmanith
    wenn z. B. der Bundeskanzler anläßlich der Verleihung des goldenen Ehrenrings des Deutschen Handwerks darauf hingewiesen hat, daß nie ernsthaft daran gedacht gewesen sei, diese im Ausbildungsplatzförderungsgesetz festgelegten Finanzierungsbestimmungen anzuwenden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Wie ernst will die Bundesregierung ferner genommen werden, wenn sie, wie man es j a landauf, landab hört, fast noch stolz darauf ist, ein Gesetz erlassen zu haben, dessen bloße Existenz, nämlich die Androhung einer Ausbildungsumlage, die Wirtschaft angeblich veranlaßt haben soll, die erforderlichen Ausbildungsplätze bereitzustellen?

    (Eigen [CDU/CSU]: Die böse Wirtschaft!)

    Wer in der Sache derart verquer und unlogisch argumentiert, ist offensichtlich bereits das Opfer seiner eigenen partei- und koalitionspolitischen Doppelzüngigkeit geworden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Diese Doppelzüngigkeit hat j a in der Zwischenzeit keinesfalls an Brisanz verloren. Im Gegenteil: Sie wird heute raffinierter und virtuoser denn je praktiziert.
    Ich wäre auf das Finanzierungsproblem in dieser Art gar nicht eingegangen, wenn diese Frage nicht nach wie vor hochaktuell wäre. Hat nicht erst Mitte März die SPD-Bundestagsfraktion im Alleingang den Beschluß gefaßt, im Rahmen der Beratungen des neuen Berufsbildungsförderungsgesetzes der Vorlage der Bundesregierung doch noch eine Finanzierungsregelung hinzuzufügen? Konnte sie sich dabei in der Sache nicht zu Recht auf einen SPD-Vorstandsbeschluß vom Mai letzten Jahres berufen?

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Die können sich immer auf etwas berufen!)

    Wir sind deshalb gespannt, ob und wie lange es in der FDP noch möglich ist bzw. es ihr gelingt, sich in dieser Frage querzulegen. Einerseits heißt es, der Parteivorsitzende Genscher habe die Vereinbarung der SPD- und FDP-Bildungspolitiker im letzten Moment abgeblockt, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in das Berufsbildungsförderungsgesetz doch noch eine „Lehrlingsabgabe" einzufügen. Hiergegen hat aber inzwischen der bildungspolitische Sprecher der Bundes-FDP, der Berliner Schulsenator Rasch, doch sehr geharnischt Stellung bezogen. Wie auch die SPD setzt sich Herr Rasch dafür ein, den Fortbestand der bisherigen Umlagefinanzierung zu sichern oder zumindest eine Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung vorzusehen. Schon aus früheren Erfahrungen sind deshalb erhebliche Zweifel an der bildungspolitischen Standfestigkeit des FDP-Vorsitzenden angebracht.
    Vor diesem Hintergrund ist es deshalb auch wenig beruhigend, wenn der neu ernannte Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Diskussion um einen Finanzierungsfonds zunächst einmal dadurch abzublocken versucht, daß er das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren künstlich unter Zeitdruck stellt.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Warum eigentlich?)

    Herr Bundesminister, Sie werden sich im Gegenteil fragen lassen müssen, ob die Finanzierungsdiskussion bei Wiederaufleben des Bundesinstituts für berufliche Bildung in seiner alten Form nicht zwangsläufig wieder an Brisanz gewinnen muß; denn diesem Institut ist im Ausbildungsplatzförderungsgesetz ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen worden, die Berufsbildungsfinanzierung durchzuführen.
    Sie dürfen nicht vergessen, wer die Betroffenen sind, nämlich die Ausbildungsbetriebe und die jungen Menschen, die an eine Ausbildung herangehen wollen. Ich bin der Meinung, daß sich sozialistische Bildungsplaner einfach nicht mit dem Gedanken abfinden können, daß ein Betrieb in der Lage ist, eine vernünftige, gute und qualifizierte Ausbildung zu vermitteln, daß sie darin vielmehr ein Greuel sehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Probst [CDU/CSU]: Die „Ausbeuter"!)

    Sie wissen, daß Ende der sechziger Jahre die betriebliche Ausbildung ganz bewußt als „Ausbeutung" diskreditiert wurde.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Jahrelang!)

    Ihre „Qualität" sollte mit Hilfe eines allgemeinen Finanzierungsfonds verbessert werden. Zum Nachweis dieser „Mißstände" wurde doch seinerzeit die sogenannte Edding-Kommission eingesetzt. Als diese Kommission Anfang der siebziger Jahre zu dem überraschenden Ergebnis kam — das ist in der Tat sehr lustig —, daß die betriebliche Ausbildung im Schnitt wesentlich mehr kostet, als sie einbringt, sollte der überbetriebliche Finanzierungsfonds für einen „gerechten Lastenausgleich" bei den einzelbetrieblichen Ausbildungskosten sorgen. Dadurch sollte insbesondere der angebliche Mißstand behoben werden, daß sich nur 16 % der Betriebe — das war doch Ihr Reden die ganze Zeit — an der Berufsausbildung beteiligen. Anscheinend wurde übersehen — aber das wurde sehr schnell mit nachgewiesen —, daß diese 16 % der Ausbildungsbetriebe mehr als 80 % aller Arbeitnehmer beschäftigen und für nahezu 90 % aller Auszubildenden eine entsprechende Ausbildung durchführen bzw. anbieten.
    Nachdem die Wirtschaft auch ohne das Instrument einer Umlagenfinanzierung genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen konnte und die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in absehbarer Zeit drastisch sinken wird — wir haben die Zahlen j a bereits jetzt vorliegen —,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    wird die Notwendigkeit einer Finanzierungsumlage nunmehr wiederum mit angeblichen qualitativen Erfordernissen begründet.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist der Kreislauf!)




    Rossmanith
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind doch Widersprüche in sich.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Das sind nicht die richtigen Ziele!)

    Herr Minister, Sie werden sich deshalb fragen lassen müssen, ob der vorliegende Entwurf eines Berufsbildungsförderungsgesetzes als geeignetes Instrument dafür angesehen werden kann, das duale System der Berufsausbildung in seiner bewährten Form zu erhalten.
    Sie wissen alle, daß der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13. März 1981 ganz erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf angemeldet hat. Er hat insbesondere Zweifel an der Konstruktion, Funktion und Effizienz des darin erneut vorgesehenen Bundesinstituts für Berufsbildung zum Ausdruck gebracht. Nach Ansicht des Bundesrats hat die bisherige Praxis erwiesen, daß die Umstrukturierung des Forschungsinstituts in eine zum Teil weisungsgebundene Bundesbehörde mit Verwaltungs-, Beratungs- und Forschungsfunktion zu einer schwerfälligen und kostspieligen Organisation der beruflichen Bildung beigetragen und insbesondere die Effektivität der Forschungsarbeit beeinträchtigt hat.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: So ist es!)

    Ich kann Ihnen wegen der Kürze der Zeit jetzt nicht mehr näher darlegen, was der Bundesrat weiter ausführt.
    Sie wissen, daß es, ebenso wie in manchen gleichgelagerten Fällen, auch beim Bundesinstitut für Berufsbildung durchaus so ist, daß die darin eingebundenen Organisationen, vor allem aber natürlich deren Repräsentanten, ein durchaus verständliches Interesse daran haben, ihre Arbeit in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Ich betone noch einmal ausdrücklich, daß dies durchaus legitim und aus den verschiedensten Gründen, die wir natürlich auch anerkennen, verständlich ist.
    Nur sollten wir uns hier kein X für ein U vormachen lassen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir an der Existenz des Berliner Instituts, die im Berufsbildungsgesetz von 1969 geregelt ist, nicht rütteln und nicht zweifeln wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Wir wollen auf jeden Fall nicht das, was der Hamburger Senator Apel von sich gegeben hat, als er scheinbar in Unkenntnis der Sachlage die Existenznotwendigkeit dieses Bundesinstitut für Berufsbildung damit begründet hat, daß es in den vergangenen zehn Jahren hervorragend gearbeitet und rund 100 neue Ausbildungsverordnungen für 131 Berufe und etwa 700 000 Auszubildende geschaffen habe. Nur scheint ihm entgangen zu sein, daß wir bis 1976 ein Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung gehabt haben und das Institut in seiner neuen Form erst seit 1976 besteht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das wußte er nicht!)

    Sie wissen ganz genau — ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen —, daß im § 25 des Bundesbildungsgesetzes ausdrücklich ausgesagt wird, daß der Bundesminister für Wirtschaft die Verantwortung für die Gestaltung von Ausbildungsverordnungen trägt. Wir sind der Meinung, der Bundesminister für Wirtschaft wäre richtig beraten, wenn er sich für die Ausgestaltung dieser Ausbildungsverordnungen vermehrt einsetzt. Gerade das Bundesministerium für Wirtschaft sollte der Gralshüter — wenn ich das einmal so nennen darf — dafür sein, daß wir das duale System der Ausbildung beibehalten können, um in den Betrieben die qualifizierte Ausbildung so, wie sie immer vermittelt wurde, auch weiterhin vermitteln zu können.
    Ich möchte zum Schluß kommen und kurz zusammenfassen.
    Erstens. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verzichtet im Vergleich zur bisherigen Regelung des verfassungswidrigen Ausbildungsplatzförderungsgesetzes auf eine Finanzierungsregelung. Nicht zuletzt deshalb ist bei Ihnen in der Regierungskoalition dieser Gesetzentwurf so umstritten.
    Zweitens. Hauptziel der gesetzlichen Neuregelung ist offenbar die Absicherung des Bundesinstituts für Berufsbildung als Exekutivorgan und verlängerter Arm des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft. Die für die Notwendigkeit seiner Existenz angeführten Argumente — ich möchte die Stichworte noch einmal kurz wiederholen: Berufsbildungsbericht, Berufsbildungsstatistik, überbetriebliche Lehrwerkstätten, Ausbildungsordnungen — vermögen als vorgeschobene Begründungen nicht zu überzeugen.
    Drittens. Nach der gegebenen Rechtslage gilt das Berufsbildungsgesetz von 1969. Darin ist in den §§ 60 ff. ein Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung geregelt. Auch für die an der Berufsbildung beteiligten Partner sind hinreichende Instrumente zur Koordinierung vorgesehen.
    Zum letzten und vierten Punkt. Wichtig ist vor allem, daß die ressortsmäßigen Zuständigkeiten in der Berufsbildung gewahrt und wieder hergestellt werden.
    Vor allem muß der Anspruch der Wirtschaft auf Autonomie, Einheitlichkeit und Effizienz des betrieblichen Teils der Berufsausbildung sichergestellt werden. Hierfür trägt der Bundeswirtschaftsminister die Hauptverantwortung. Alle Versuche, das duale System der Berufsausbildung in das allgemeine Bildungssystem zu integrieren, müssen von uns allen schärfstens zurückgewiesen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)