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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Inhalt: Bericht zur Lage der Nation in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Sauer (Salzgitter), Böhm (Melsungen), Lintner, Werner, Frau Roitzsch, Lowack, Diepgen, Schwarz, Würzbach, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU Politische Häftlinge in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 9/198 — Schmidt, Bundeskanzler 1541 B Dr. Zimmermann CDU/CSU 1549 B Dr. Vogel, Regierender Bürgermeister von Berlin 1555C Ronneburger FDP 1562 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 1566 D Franke, Bundesminister BMB 1573 C Dr. Barzel CDU/CSU 1578 B Hoppe FDP 1586 A Dr. Ehmke SPD 1588 D Lorenz CDU/CSU 1593A Junghans SPD 1597 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asyslverfahrens — Drucksache 9/221 — Frau Leithäuser, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 1600 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1602 D Dr. Schöfberger SPD 1604 D Dr. Wendig FDP 1607 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 1609 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Ächtung der Todesstrafe — Drucksache 9/172 — Klein (Dieburg) SPD 1610 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 1612 A Bergerowski FDP 1613 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Dr. Bötsch, Broll, Biehle, Linsmeier, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 9/156 — Dr. Miltner CDU/CSU 1615A Dr. Kübler SPD 1616 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 1618A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Engholm, Bundesminister BMBW 1620 A Rossmanith CDU/CSU 1622 B Weinhofer SPD 1624 D Popp FDP 1628 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Windelen, Dr. Dollinger, Pfeffermann, Weirich, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Maaß, Lintner, Dr. Riedl (München), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Stavenhagen, Niegel, Röhner, Spilker, Dr. Bugl und der Fraktion der CDU/CSU Aufhebung des sogenannten Verkabelungsstopps der Bundesregierung — Drucksache 9/174 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksachen 9/245, 9/314 — Weirich CDU/CSU 1630 C Paterna SPD 1632 D Dr. Hirsch FDP 1634 D Becker, Parl. Staatssekretär BMP . . . 1635 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/68 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/298 — 1636 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/69 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/299 — 1636 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 9/65 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/301 — Dr. Klejdzinski SPD 1636 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 9/70 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/302 — 1637 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 9/246 — 1637 B Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/289 — 1637 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück Berlin 52 (Reinickendorf), Ollenhauerstraße 97/99; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksachen 9/101, 9/261 — 1637 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide — Drucksachen 9/108 Nr. 13, 9/274 — . . .1637 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft — Drucksachen 9/87, 9/300 — 1637 D Nächste Sitzung 1638 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1639* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 1541 31. Sitzung Bonn, den 9. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 9. 4. Dr. Ahrens ** 10. 4. Amrehn 10. 4. Brandt * 9. 4. Burger 10. 4. Dr. Enders ** 9. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Franke 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Gilges 9. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz ** 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kiep 9. 4. Kleinert 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Krone-Appuhn 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer ** 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Dr. Müller ** 10. 4. Neuhaus 10. 4. Frau Noth 10. 4. Petersen *** 10. 4. Picard 10. 4. Pieroth 10. 4. Dr. Pohlmeier 9. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schreiber (Solingen) 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 4. Spilker 10. 4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland ** 10. 4. Dr. Vohrer ** 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Bergerowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag bekundet nicht nur jede Fraktion, sondern jedes einzelne Mitglied dieses Hauses seine Position zu einer ganz elementaren Frage der Humanität und der Menschenrechte.
    Nun kann man die Frage stellen — das hat Herr Mertes in seinem Beitrag eben auch getan —, ob wir Deutschen denn angesichts der Tatsache, daß die Bundesrepublik die Todesstrafe in der Verfassung abgeschafft hat — also seit 1949 —, eine solche Diskussion überhaupt anfangen und über unsere Grenzen hinaustragen müssen. Ich meine j a, weil es für uns, die wir an der Gestaltung dieser Welt mitwirken, wichtig ist, daß wir diese Aufgabe, wenn wir sie zu einer zentralen Frage der Humanität und der Menschenrechte machen, auch wahrnehmen und das, was die Bundesregierung in den letzten Jahren angefangen hat, durch einen eigenen Beitrag, durch eine Diskussion im Bundestag unterstützen.
    Wenn wir unsere eigene Geschichte ansehen, zeigt sich, daß es einer mehr als 100 Jahre dauernden Diskussion bedurft hat, bis es zu der Feststellung kam, die wir heute in Art. 102 des Grundgesetzes haben, nämlich daß für uns die Todesstrafe abgeschafft ist. Die Deutsche Nationalversammlung hat sich schon damals, 1848, in der Paulskirche zur Abschaffung der Todesstrafe bekannt. Dann folgt in unserem eigenen Land ein Auf und Ab in Verwirklichung dieses Zieles. Es gab dann einen Tiefpunkt in der Zeit — 1933 bis 1945 —, in der nicht nur Millionen unrechtmäßig Opfer des Naziterrors wurden, sondern eben auch mehr als 16 000 Menschen von der Justiz zu Tode gebracht wurden.
    Für die Abschaffung der Todesstrafe gibt es in diesem Lande inzwischen eine erfreuliche Mehrheit. Darauf haben die Kollegen hingewiesen. Die Umfragen zeigen, daß die Zustimmung zur Abschaffung der Todesstrafe zunimmt und ihre Wiedereinführung in diesem Lande nicht zur Debatte steht. Aber wir sehen auch, daß es immer wieder Phasen gibt, in denen sich die Menschen in diesem Land mit dieser Frage beschäftigen. Terrorismus und anderes haben in diesem Zusammenhang zu Meinungsänderungen geführt.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Seit 1949 ist die Todesstrafe abgeschafft!)

    Die FDP hat in der Vergangenheit immer die Auffassung vertreten, daß die Todesstrafe in der Bundesrepublik nicht in Betracht kommen kann. Ich meine, daß nicht nur unsere eigene Vergangenheit uns Mahnung sein muß, sondern auch das, was wir weltweit sehen. Wie es weltweit mit der Todesstrafe aussieht, ist etwa von amnesty international dargestellt worden. Vorhin wurde bereits die Zahl genannt, die auch ich zu erwähnen mir vorgenommen hatte, nämlich daß von 130 Staaten 17 oder 18 die Todesstrafe uneingeschränkt abgeschafft haben. Darunter befinden sich Länder aus allen Kontinenten, aus Mittel- und Südamerika und viele Länder in Europa.
    Die FDP und die Fraktion der Liberalen im Europäischen Parlament haben sich uneingeschränkt für eine Zurückdrängung der Todesstrafe in den Staaten ausgesprochen, die diese Strafe heute noch anwenden. Nun weiß ich genau — das ist auch die Auffassung meiner Fraktion —, daß wir gegenüber diesen Ländern, die die Todesstrafe heute noch haben, nicht anmaßend auftreten dürfen; denn sie verhalten sich durchaus legal. Wir haben eben kein internationales Recht, das ein Verbot der Todesstrafe ausspricht. Ist aber die Vernichtung menschlichen Lebens auf Grund eines vermeintlichen staatlichen Strafanspruchs durch die längst widerlegte These von der Abschreckung legitimiert? Wir erleben die Vernichtung menschlichen Lebens mit der Begründung, dies sei wegen der Sicherheit des Staats und des Funktionierens des Staates notwendig.



    Bergerowski
    Ich möchte noch ein paar Gedanken zur Begründung der Todesstrafe vortragen, weil sie zum Verständnis unseres Bemühens notwendig sind. Die Todesstrafe hat nach dem, was wir heute wissen, keine Abschreckungswirkung. Wir wissen, daß sich derjenige, der eine Tat sorgfältig plant, bei seinem Entschluß zur Tat nicht von der Todesstrafe abschrekken läßt; er geht vielmehr von der Wahrscheinlichkeit aus, daß seine Tat nicht entdeckt wird.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Deshalb haben wir die Todesstrafe abgeschafft!)

    — Ich will das einmal verdeutlichen, damit der Sinn einer solchen Diskussion hier klar wird.
    Wir haben andere Täter, die im Affekt handeln; wir haben Überzeugungstäter, die gerade das Märtyrertum wollen. Wir erleben das derzeit wieder bei unseren Terroristen, die bereit sind, in den Tod zu gehen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Sie tragen Eulen nach Athen!)

    — Man kann das doch zur Begründung einer solchen weltweiten Diskussion sagen. Man kann die Frage stellen: Was hat die Wiedereinführung der Todesstrafe in Kalifornien denn gebracht? Das sind die vielzitierten Beispiele. Die Straftaten, um die es ging
    — etwa Mord —, sind zahlenmäßig nicht zurückgegangen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Wissen wir das denn besser als die anderen?)

    — Herr Erhard, wenn wir hier eine Rechtfertigung suchen, auch in bezug auf andere Länder über diese Frage zu diskutieren, müssen wir noch einmal selber darstellen, welche Gefahren nach unserer Meinung mit der Todesstrafe verbunden sind. Ich glaube, das ist wert, in einer solchen Situation dargestellt zu werden.
    Ich teile das, was vorhin der Vertreter der SPD gesagt hat, daß uns besonders all das erschrecken muß, was mit Justizirrtum zu tun hat, wieviel Menschen durch die Todesstrafe auf Grund eines Urteils, das nicht richtig war, umgekommen sind.
    Ich meine, es muß in diesem Zusammenhang auch besorgt machen, daß in vielen Teilen der Welt die Todesstrafe auch zur Beseitigung von politisch und religiös Andersdenkenden dient, daß illegale Exekutionen von politischen Gegnern und bloßen Verdächtigten durch die bewaffnete Macht Tatsache sind und oftmals auch unter Billigung der jeweiligen Regierungen geschehen. Meine Damen und Herren, die Zahl dieser Vorgänge hat eher zu- als abgenommen. Auch dies ist eine Legitimation dafür, daß wir uns Gedanken über Tendenzen in der Welt machen. Deshalb führe ich dies hier aus.
    Ich will auch das noch hinzufügen: Die Todesstrafe muß man ablehnen, weil sie grausam und verrohend ist. Das führt mich zu einem Punkt, von dem ich meine, daß er in einer solchen Diskussion angesprochen werden muß. Ich meine den Gesichtspunkt der weltweiten Folter. Wir wissen, daß diese ebenfalls — darin sind wir uns sogar einig — ein wesentlicher Verstoß gegen die Menschenrechte ist. Die Folter hat eher zu- als abgenommen. In den meisten Gefängnissen dieser Welt wird gefoltert.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Auch das ist ein Grund dafür, daß wir heute darüber reden, wie mehr Menschlichkeit in die Welt hinausgetragen werden kann.
    Ich habe vorhin gesagt: Es ist nicht unsere Aufgabe, anmaßend zu sein. Es ist aber unsere Aufgabe, ein Problem mit zu diskutieren, das in der Welt vorhanden ist. Wir können davor die Augen nicht verschließen.
    In einer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat Bundesaußenminister Genscher darauf aufmerksam gemacht, daß andere geschichtliche Entwicklungen, andere Rechtstraditionen und andere religiöse Überzeugungen in anderen Staaten auch zu einem anderen Verhältnis zur Todesstrafe führten. Das dürfe, hat Herr Genscher weiter gesagt, niemanden daran hindern, den Mißbrauch zu sehen, der vielfach mit der Todesstrafe getrieben werde. Er könne wirksam nur durch die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe verhindert werden.
    Meine Damen und Herren, dem kann ich nur zustimmen, und das kann ich nur unterstreichen. Die Liberalen handeln in dieser Frage aus der Überzeugung, daß kein Staat, keine menschliche Macht und kein System das Recht haben kann, Leben und Gesundheit per Gesetz und Beschluß zu nehmen. Deshalb begrüßen wir die vielfachen Initiativen des Bundesaußenministers seit 1979 vor der UNO zur Stärkung und Verwirklichung der Menschenrechte und insbesondere zur Abschaffung der Todesstrafe.
    Ich begrüße ausdrücklich die Arbeit vieler Organisationen, darunter auch von amnesty international, die seit Jahren in aller Welt gegen Folter und Todesstrafe gerichtet ist. Diese Arbeit braucht nicht nur unsere Unterstützung, sondern auch die der ganzen Bevölkerung und auch die unserer Jugend. Wenn in vielen Teilen der Welt Menschen durch staatliche Gewalt getötet und gefoltert werden, so dürfen wir hiervor die Augen nicht verschließen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist nach meiner Auffassung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Humanität weltweit. Für den, der Grundrechte und ihre Verwirklichung ernst nimmt, darf es in dieser Frage nur nach dem Motto gehen: Wir müssen die Todesstrafe abschaffen; wir müssen darauf hinwirken, daß Hinrichtungen in Europa und anderswo nicht mehr möglich werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 9/172 an den Rechtsausschuß zu überweisen. Der Kollege Mertes hatte darüber hinaus beantragt, den Auswärtigen Ausschuß zu beteiligen. Die Fraktionen haben sich dar-



Vizepräsident Windelen
auf geeinigt, daß die Vorlage an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Auswärtigen Ausschuß — mitberatend — überwiesen werden soll. Ist das Haus mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Dr. Bötsch, Broll, Biehle, Linsmeier, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU
Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben
— Drucksache 9/156 —
Im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. — Sie sind damit also einverstanden. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Dies ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miltner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Miltner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU möchte mit ihrem Antrag einen praktischen Beitrag leisten, damit bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben ein strengerer Maßstab bei der Prüfung angelegt wird, ob Gesetze auch wirklich unerläßlich sind oder nicht. Es genügt für uns nicht, wenn wir in vielen Reden ständig die ausufernde Bürokratie, die Flut von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen oder die damit zusammenhängende Vermehrung des öffentlichen Dienstes beklagen. Wir, das Parlament, müssen uns selbst einen heilsamen Zwang auferlegen, und zwar zur strengeren Überprüfung der Notwendigkeit von Gesetzen.

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Gesetze und Verordnungen werden heute vom Bürger nicht mehr nur als Wohltat empfunden. Im Gegenteil, ein immer größerer Teil unserer Bevölkerung empfindet sie als Belastung oder sogar als Belästigung. Daß dabei die Achtung vor der Rechtsordnung schwindet, darf uns eigentlich nicht wundern.
    Wir wissen, daß neben der Fülle von Vorschriften natürlich oft auch die Kompliziertheit der Materie entsprechende differenzierende Regelungen verlangt, die vom Bürger nicht mehr oder nur schwer durchschaut werden können. Die auf solchen komplizierten Vorschriften basierenden Verwaltungsentscheidungen stoßen daher oft auf das Unverständnis des Bürgers. Es irritieren ihn also sowohl die Fülle als auch die Kompliziertheit der Vorschriften und Entscheidungen in Verwaltung und Rechtsprechung. Die Entfremdung des Bürgers von seiner Verwaltung bedeutet aber letztlich auch die Entfremdung vom Staat und seinen Repräsentanten.
    Wenn man den Gründen nachspürt, warum so viele Gesetze beschlossen worden sind, warum sich eine solche Bürokratie entwickeln konnte, stößt man natürlich auf vielfältige Ursachen. Beim Aufbau des Staatswesens 1949, also bei der Ausgestaltung des sozialen Rechtsstaats, war der Gesetzgeber gefordert. Der Höhepunkt des Aufbaus war aber in der Zeit zwischen 1965 und 1967 erreicht. Es ist daher paradox, daß trotz des Abschlusses der Aufbauphase danach die Flut der Regelungen und die Erweiterung der Bürokratie in einem bisher nicht gekannten Ausmaß eingesetzt hat. Seit dieser Zeit ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um mehr als eine Million angestiegen, mit dem Ergebnis, daß heute der Anteil der Personalkosten in den einzelnen Haushalten auch entsprechend hoch ist. Die nach der Aufbauphase einsetzende stürmische Entwicklung zu einer ausufernden Bürokratie hat zunächst ihre Ursache darin, daß ein Anspruchsdenken in dem Sinne geweckt wurde: Der Staat kann fast alles. Danach setzte die Phase der allzu eilfertigen Erfüllung der Forderungen ein, die zuvor vom Anspruchsdenken her geweckt worden waren. Nicht genug damit: Gesetze wurden immer mehr im Zuge einer zügellosen Reformeuphorie als Instrumente, als Transmissionsriemen für angestrebte gesellschaftliche Veränderungen verstanden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Im Gegensatz dazu wurden in früheren Jahren Gesetze in erster Linie als Endpunkt einer Entwicklung verstanden, die sich in der Gesellschaft vollzogen hatte und deren potentielle Konflikte verbindlich geregelt werden mußten.
    Diese Reformitis in den letzten zehn Jahren führte nicht nur zu einer vermeidbaren Vermehrung von Rechtsnormen, sondern sie führte auch immer mehr zum Abbau der Autonomie des Menschen mit seinen Freiräumen. Wir dürfen auch die Augen nicht davor verschließen, daß viele, die heute die Flut der Gesetze und Verordnungen beklagen, dieselben sind, die noch gestern in der Öffentlichkeit oder auf andere wirksame Art und Weise mit Nachdruck versucht haben, uns davon zu überzeugen, daß ein Gesetzgebungsvorhaben notwendig sei.
    Schließlich muß man fairerweise auch darauf hinweisen, daß ein Teil der Gesetze natürlich notwendig war, weil sie die Ansprüche der Bürger gegen den Staat, ihre Gleichbehandlung vor dem Gesetz sichern sollten. Es hieße auch, das Rad der Geschichte zurückzudrehen, wenn man nunmehr einen radikalen Kahlschlag vornehmen wollte. Dann würde die Verantwortung ja doch bloß vom Gesetzgeber auf die Justiz verlagert werden. Ein allzu umfangreiches Richterrecht würde die Gewichte der drei Gewalten in einem nicht zulässigen Maße auf die Schale der Justiz verlagern. Das wäre auch ein Kneifen des Gesetzgebers vor seiner politischen Verantwortung.
    Was wir aber brauchen, ist ein Gesetzgeber, der sich seiner Verantwortung bewußt ist und nur die Gesetze erläßt, die für die Fortentwicklung des Rechts und die Gleichbehandlung der Bürger vor dem Gesetz unerläßlich sind. Was wir brauchen, ist aber auch ein Staat, der den Bürger wieder in die mündige Verantwortung entläßt und darauf verzichtet, mit Detailregelungen in alle Lebensbereiche hineinzuregieren.



    Dr. Miltner
    Meine Fraktion ist daher der Meinung, daß dieses Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn auf jeder Ebene des Gesetzgebungsverfahrens die notwendigen Instrumente geschaffen werden, um die Zahl der Rechtsvorschriften auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Die Gesetze werden nur dann einfacher und verständlicher — oder sie werden vielleicht auch gar nicht erst erlassen —, wenn in jedem Abschnitt des Gesetzgebungsverfahrens ihre Notwendigkeit geprüft und auch begründet werden muß.
    Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag schlägt meine Fraktion also die Maßnahmen, die notwendig sind, vor. Ich beziehe mich insoweit auf diesen Antrag.
    Der Zwang zur schriftlichen Rechtfertigung wird übereifrige Aktionisten und Gesetzesschreiber auf jeden Fall dazu zwingen, sich ihr Vorhaben nochmals durch den Kopf gehen zu lassen.

    (Brandt [Grolsheim] [SPD]: Warum ausgerechnet durch den Kopf?)

    Das Anliegen des Unionsantrages betrifft alle Parteien und Fraktionen. Wenn Sie es, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der FDP, mit Ihren Wünschen und guten Worten zum Abbau der Flut der Gesetze und Verordnungen ernst meinen, würden wir es begrüßen, wenn Sie unserer Initiative zustimmen und sie bei der Beratung gemeinsam unterstützen könnten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)