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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Inhalt: Bericht zur Lage der Nation in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Sauer (Salzgitter), Böhm (Melsungen), Lintner, Werner, Frau Roitzsch, Lowack, Diepgen, Schwarz, Würzbach, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU Politische Häftlinge in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 9/198 — Schmidt, Bundeskanzler 1541 B Dr. Zimmermann CDU/CSU 1549 B Dr. Vogel, Regierender Bürgermeister von Berlin 1555C Ronneburger FDP 1562 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 1566 D Franke, Bundesminister BMB 1573 C Dr. Barzel CDU/CSU 1578 B Hoppe FDP 1586 A Dr. Ehmke SPD 1588 D Lorenz CDU/CSU 1593A Junghans SPD 1597 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asyslverfahrens — Drucksache 9/221 — Frau Leithäuser, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 1600 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1602 D Dr. Schöfberger SPD 1604 D Dr. Wendig FDP 1607 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 1609 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Ächtung der Todesstrafe — Drucksache 9/172 — Klein (Dieburg) SPD 1610 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 1612 A Bergerowski FDP 1613 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Dr. Bötsch, Broll, Biehle, Linsmeier, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 9/156 — Dr. Miltner CDU/CSU 1615A Dr. Kübler SPD 1616 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 1618A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Engholm, Bundesminister BMBW 1620 A Rossmanith CDU/CSU 1622 B Weinhofer SPD 1624 D Popp FDP 1628 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Windelen, Dr. Dollinger, Pfeffermann, Weirich, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Maaß, Lintner, Dr. Riedl (München), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Stavenhagen, Niegel, Röhner, Spilker, Dr. Bugl und der Fraktion der CDU/CSU Aufhebung des sogenannten Verkabelungsstopps der Bundesregierung — Drucksache 9/174 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksachen 9/245, 9/314 — Weirich CDU/CSU 1630 C Paterna SPD 1632 D Dr. Hirsch FDP 1634 D Becker, Parl. Staatssekretär BMP . . . 1635 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/68 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/298 — 1636 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/69 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/299 — 1636 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 9/65 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/301 — Dr. Klejdzinski SPD 1636 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 9/70 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/302 — 1637 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 9/246 — 1637 B Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/289 — 1637 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück Berlin 52 (Reinickendorf), Ollenhauerstraße 97/99; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksachen 9/101, 9/261 — 1637 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide — Drucksachen 9/108 Nr. 13, 9/274 — . . .1637 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft — Drucksachen 9/87, 9/300 — 1637 D Nächste Sitzung 1638 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1639* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 1541 31. Sitzung Bonn, den 9. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 9. 4. Dr. Ahrens ** 10. 4. Amrehn 10. 4. Brandt * 9. 4. Burger 10. 4. Dr. Enders ** 9. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Franke 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Gilges 9. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz ** 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kiep 9. 4. Kleinert 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Krone-Appuhn 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer ** 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Dr. Müller ** 10. 4. Neuhaus 10. 4. Frau Noth 10. 4. Petersen *** 10. 4. Picard 10. 4. Pieroth 10. 4. Dr. Pohlmeier 9. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schreiber (Solingen) 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 4. Spilker 10. 4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland ** 10. 4. Dr. Vohrer ** 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast in jeder Plenarsitzung sieht sich das Hohe Haus veranlaßt, sich mit irgendeinem Vorhaben, irgendeinem Antrag oder einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der darauf zurückzuführen ist, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien nicht in der Lage waren, und vielfach auch heute nicht in der Lage sind, Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und daraus die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen.



    Dr. Bötsch
    Diese Beobachtung muß der Bürger machen, dem vor der Wahl in fast allen Bereichen der politischen Landschaft, insbesondere in der Innenpolitik, erzählt wurde, es sei ja gar nicht so schlimm und es werde sich alles schon von selbst lösen.
    Diese generelle Feststellung gilt auch für die Materie, mit der wir uns heute auf Grund eines Gesetzentwurfs des Bundesrats zum wiederholten Mal zu beschäftigen haben, nämlich für die Frage, in welcher Form und mit welchen Mitteln wir der steigenden Flut von Asylbewerbern Herr werden wollen.
    Frau Senatorin, ich hatte bei Ihrer Einbringungsrede manchmal den Eindruck, als hätten Sie bei der Vorbereitung der Rede etwa Vorlagen des Kollegen Spranger oder auch von mir zu Hilfe genommen; denn zumindest einen Teil dessen, was die Tatsachen anbelangt, haben wir hier wiederholt — allerdings bei Ablehnung durch die Koalition — vorgetragen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Was die damit machen, wissen wir auch noch nicht!)

    Es wäre reizvoll, jetzt alle Aktivitäten der CDU/CSU aus den vergangenen Jahren aufzuzählen. Aber ich will mir dies wegen der zur Verfügung stehenden Zeit ersparen. Es sei jedoch die Anmerkung erlaubt, daß all das, was dann ab und zu mit beschwichtigenden Erklärungen auf die Seite geschoben wurde, nicht überraschend und nicht unerkennbar gekommen ist — da befinde ich mich, wenn ich sie richtig verstanden habe, in einem Gegensatz zur Frau Senatorin —, sondern daß wir seit etwa einem Jahrzehnt an Hand der Zahlen feststellen können, daß die Bundesrepublik Deutschland für Asylsuchende eine immer größere Attraktivität gewonnen hat. Wir hatten im Jahre 1971 noch ganze 5 400 Asylbewerber, und das Jahr 1980 hat die von der Frau Senatorin genannte Steigerung auf 107 000 gebracht.
    Mindestens seit dem Jahre 1977 haben wir in verschiedenen Gesetzesanträgen versucht, den Instanzenzug zu verkürzen, weil wir der Auffassung waren und sind, daß in der Dauer der Verfahren der Hauptgrund — natürlich neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns — für diese genannte Attraktivität zu suchen ist. Irreführenderweise wurde uns dabei immer alles Mögliche vorgeworfen, wurde uns vorgeworfen, wir würden durch eine Beschleunigung des Verfahrens den Rechtsstaat aushöhlen und denen, die mit gutem Grund bei uns Asyl suchen, auch diese Möglichkeit verwehren. Um es zum wiederholten Male klarzustellen und festzustellen: Keinem, der für eine Beschleunigung der Verfahren bei Asylsachen eintritt, kann mit guten Gründen nachgesagt werden, daß es ihm etwa darum gehe, den Rechtsschutz für diejenigen zu verkürzen, die begründet und aus beachtlichen Erwägungen heraus versuchen, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl zu erhalten. Wir sind aber nach wie vor der Auffassung, daß gerade viele von denen, die in den letzten Jahren die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschritten haben, um sich bei uns niederzulassen, die im Grundgesetz vorgesehenen Gründe eben nicht vorbringen können.
    Wir sind der Auffassung — dies ist in Übereinstimmung mit dem bereits Vorgetragenen —, daß zum Rechtsstaat und zum Rechtsschutz nicht nur ein ordentlich in Paragraphen geregeltes Verfahren mit möglichst vielen Instanzen gehört, sondern auch, daß dieser geregelte Rechtsschutz in einer angemessenen Zeit gewährt wird. Dies war aber in den vergangenen Jahren bei einer Verfahrensdauer von fünf bis sieben Jahren eben nicht der Fall, da die Kapazitäten der Gerichte auch nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens und des anschließenden Änderungsgesetzes bei weitem nicht ausreichen.
    Wenn wir die gestrigen Meldungen ernst nehmen, dann kommen gerade Berlin und Hamburg auch mit den bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht weiter, wenn es stimmt, daß in Hamburg im vergangenen Jahr nur etwa 200 Fälle entschieden wurden und in Berlin etwa 300 Fälle. Ob dies auf Grund der jetzt schon gegebenen Möglichkeiten nicht doch etwas wenig ist, das bleibe einmal dahingestellt. Aber ich darf hier vielleicht noch einmal daran erinnern, welche Leistungen beim Anfang des Anschwellens des Asylbewerber-Stroms gerade der Freistaat Bayern mit seinem Verwaltungsgericht Ansbach erbracht hat, wo ja zu Anfang diese gesamten Asylverfahren zentral abgewickelt werden mußten.
    Nun haben wir gestern — ich habe das jedenfalls in einer Zeitung gefunden, in der „Frankfurter Neuen Presse" — das mit dem Namen des Kollegen Schöfberger verbundene Patentrezept als Vorschlag gefunden, zu dem es da heißt, daß man in einer Kommission vorschlägt — aber vielleicht wird Kollege Schöfberger dazu noch Stellung nehmen —, jetzt allen Asylbewerbern, die sich zu einem bestimmten Stichtag in der Bundesrepublik aufhalten, ohne jegliches Aufnahme- oder Prüfungsverfahren eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, das heißt, alle hunderttausend anhängigen Verfahren damit praktisch — so wird es in der „Frankfurter Neuen Presse" zitiert — für erledigt zu erklären und all denen ohne Prüfung Asyl zu gewähren.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das ist im Justizministerium ausgekocht worden!)

    — Das kann ich nicht beurteilen, Herr Kollege Erhard. Aber ich frage mich — vielleicht kann man das erläutern —: Wo bleiben da eigentlich die Grundsätze eines rechtsstaatlichen, mit unserer Verfassung übereinstimmenden Verfahrens? Das muß man uns natürlich schon etwas näher erläutern.
    Die Frau Senatorin hat im einzelnen dargestellt, was der Bundesrat mit diesem Gesetzentwurf will. Ich will mir das deshalb ersparen. Ich möchte nur noch einmal auf einen Punkt besonders hinweisen, nämlich auf die Forderung, die Zuständigkeiten der Verwaltung für die Anerkennung des Rechts auf Asyl zu erweitern, d. h. den Versuch — der, meine ich, zu Recht gemacht wird —, das Nadelöhr des Bundesamtes in Zirndorf zu beseitigen, auch wenn dort jetzt nur mit einem Mann entschieden wird. Die jeweiligen Ausländerbehörden sollen unbeachtliche Asylanträge nach einer Art Vorprüfung abweisen können, wobei ein Asylantrag unbeachtlich u. a.



    Dr. Bötsch
    dann sein soll, wenn der Ausländer schon in einem anderen Lande Schutz vor Verfolgung gefunden hat, wenn sein Antrag offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist oder wenn er seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nachkommt. Nur diejenigen Fälle, die in diesem Sinne nicht unbeachtlich sind, sollen dann nach Zirndorf weitergegeben werden.
    Ich kann heute in der ersten Lesung für unsere Fraktion zusagen, daß wir in den Ausschüssen ohne Vorbehalt an die Prüfung des Gesetzentwurfes, und zwar in all seinen Bestimmungen herangehen, und auch der Bitte des Bundesrates gerne nachkommen, diese Prüfung zügig durchzuführen; denn wir erkennen die Problematik hinsichtlich der Zukunft durchaus.
    Beim Lesen der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf konnte ich mir ein Lächeln nicht verkneifen, als ich folgenden Satz fand
    — ich zitiere —:
    Der Entwurf des Bundesrates befaßt sich mit einem wichtigen Teilaspekt, kann aber das Asylproblem insgesamt nicht lösen.
    Angesichts der Vorgeschichte, die ich darlegen durfte, ist eine solche Zensur der Bundesregierung doch etwas eigenartig, vor allem hinsichtlich der Hinhaltetaktik, die jahrelang betrieben wurde.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Durch Herrn Vogel, der jetzt in Berlin ist!)

    — Er hat sich dieser Problematik ja jetzt vielleicht an anderer Stelle verstärkt zu widmen, um Ihren Zwischenruf, Herr Kollege Erhard, über den früheren Justizminister aufzunehmen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dort wird er wiederum durch Nichtstun glänzen!)

    Ich darf sagen, daß auch der Hinweis, der in diesem Zusammenhang in der Gegenäußerung der Bundesregierung auf die beabsichtigte Neuordnung des Verwaltungsprozeßrechts getätigt wird, nicht hilfreich sein kann; denn selbst dann, wenn dieser Entwurf wie geplant in der zweiten Hälfte des Jahres 1981 den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird, ist ja nicht gleich am nächsten Tag eine Entscheidung zu erwarten. Bei der Gründlichkeit, mit der wir uns dieser Materie widmen müssen, kann man wohl davon ausgehen, daß die Beratungen nicht vor Ende 1982 abgeschlossen sein werden.
    Die Bedenken, die die Bundesregierung insbesondere gegenüber der Regelung geäußert hat, die ich bereits anführte, nämlich der Regelung mit den Unbedenklichkeitsgründen und den Verwaltungsbehörden, dürften zumindest teilweise unbegründet sein. Soweit hiernach nämlich die Ausländerbehörden befugt sein sollen, in bestimmten, eng umgrenzten und Zweifel ausschließenden Fällen im Rahmen einer sogenannten Inzidenzprüfung über Asylbegehren zu entscheiden, soll weitgehend lediglich gesetzlich normiert werden, was schon bisher in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz stand und damit teilweise dem geltenden Rechtszustand entsprach. Insofern hat der Entwurf weitgehend klarstellenden und den bisherigen Rechtszustand verfestigenden Charakter.
    Die FDP hat zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates sehr schnell — schon im Dezember 1980 — durch den Kollegen Hirsch, den ich hier sehe, erklärt, daß er in der vorliegenden Form kaum akzeptabel sei. Er berücksichtige in zwar hervorragender, aber ebenso rücksichtsloser Weise das verständliche Interesse der Länder und Gemeinden, die Zahl der Asyslsuchenden zu verringern. — So ändert sich, Herr Kollege Hirsch, die Betrachtungsweise sehr schnell, wenn man den Wechsel von der Bundesratsbank in die Bänke etwa der Koalition im Bundestag vollzieht. Das darf ich vielleicht als persönliche Anmerkung dazu sagen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Ein Wechselhirsch ist das! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ob der Wechsel ganz freiwillig war, will ich dahingestellt sein lassen.
    Er hat weiter ausgeführt, der Entwurf lasse die Achtung vor dem Schicksal der Menschen vermissen, die bei uns Zuflucht suchen. Ich bezweifle, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen
    — insbesondere von der Koalition —, ob ein solches Herangehen an den Gesetzentwurf mit polemischen und ungerechtfertigten Vorwürfen, bevor man überhaupt in die Beratung eingetreten ist, eine richtige und vorurteilsfreie Prüfungsmöglichkeit ergibt.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Ich habe im Gegenteil den Verdacht, daß eine solche Stellungnahme nicht die Achtung vor dem Schicksal der Menschen, sondern die genaue Kenntnis des Entwurfs und dessen Intentionen vermissen läßt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Sinne bitte ich Sie alle, unvoreingenommen an die Prüfung heranzugehen. Ich sage nochmals für uns: Wir sind bereit, unvoreingenommen zu prüfen und die Beratungen im Ausschuß sehr schnell zu einem Abschluß zu führen. — Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schöfberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Schöfberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Bötsch, wir Sozialdemokraten haben die Probleme, die sich aus dem Zustrom ausländischer Menschen und aus dem Aufenthalt ausländischer Menschen unter unseren Mitbürgern ergeben, nie verkannt. Ich muß allerdings sagen: Bevor wir an das Bundesamt und seine Arbeitsweise, bevor wir an die Verwaltungsgerichte denken, denken wir zunächst an die Menschen, die in den weniger feinen Vorstädten wohnen und sich in ihrem Mietshaus über Jahr und Tag in einem türkischen Viertel wiederfinden.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das ist die Wohnungsbaupolitik der SPD!)




    Dr. Schöfberger
    Wir denken allerdings, Herr Kollege, weniger an die feinen Villenvororte, in denen man nur bei Gelegenheit der Mülltonnenräumung oder der Räumung der Versitzgrube mit ausländischen Menschen in Kontakt kommt — wenn überhaupt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Nicht so viel Klassenkampf!)

    Wir wissen auch, was die Länder leisten müssen, um dieses Problem zu bewältigen. Wir würdigen dies. Wir haben daher mit der ersten Beschleunigungsnovelle und mit dem Zweiten Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens zusammen mit dem Sofortprogramm der Bundesregierung vom August des vergangenen Jahres erfolgreich gehandelt.

    (Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU])

    Herr Kollege Bötsch, im Februar 1980 gab es 13 363 Asylbewerber und im Februar 1981 gab es 3 161 Asylbewerber, weniger als ein Viertel im Vergleich zum Vorjahresmonat. Ich meine, da kann man sich doch nicht hier hinstellen und von einer steigenden Flut der Asylbewerber reden und dabei der Bundesregierung wie auch den Koalitionsparteien Handlungsunfähigkeit vorwerfen. Wenn es uns gelungen ist — vielleicht auch auf Grund von Entwicklungen in der Türkei —, die Zahl der Asylbewerber auf 23 % der Vorjahreszahl zu senken, dann können Sie nicht sagen, es sei nichts geschehen. Wenn Sie es dennoch tun, hat das mit Polemik nichts mehr zu tun. Sie bewegen sich an der Grenze der eigenen Skurrilität.
    In der Tat ist es ein Problem der Türkei gewesen, und es wird auch ein Problem der Türkei bleiben. 1980 waren 53,6 % der Asylbewerber Türken. Die nächste Volksgruppe, die der Pakistani, machte 1980 nur 6,3 % aus. Durch die Einführung der Visapflicht im Sofortprogramm der Bundesregierung und durch die Verweigerung der Arbeitsaufnahme konnte der Zustrom aus der Türkei erfolgreich abgebremst werden. Dies ist viel wichtiger als die Beschleunigung von Verfahren, wenn die Menschen einmal hier sind. Das wollte die Bundesregierung sagen, wenn sie in ihrer Stellungnahme äußerte, daß das, was der Bundesrat vorschlägt, nur einen Teil der Probleme aufgreift.
    Das eigentliche Problem — da stimme ich Ihnen zu — ist folgendes. Ein Asylanerkennungsverfahren muß folgende Kriterien erfüllen: Erstens muß es rechtsstaatlich einwandfrei sein, darf weder das Asylrecht in Art. 16 noch die Rechtsweggarantie in Art. 19 des Grundgesetzes antasten. Da sind wir uns wohl einig. Es muß zweitens unter dem Gesichtspunkt der Humanität eine menschlich erträgliche Behandlung der betroffenen Menschen ermöglichen. Es muß drittens innerhalb einer erträglichen Zeitspanne entweder zur endgültigen Anerkennung oder aber zur endgültigen Versagung und notfalls zur Ausweisung führen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das tut es eben nicht!)

    Dies letztere liegt auch im Interesse der betroffenen Menschen, nach dem altrömischen rechtlichen Grundsatz „bis dat qui cito dat": es gibt mehr Recht der, der es schnell gibt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dieser Mann ist sogar gebildet! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Herr Schöfberger, Sie haben falsch übersetzt: Wer schnell gibt, gibt doppelt!)

    — Lassen Sie doch Ihre saudummen Zwischenrufe!

    (Heiterkeit)

    Es liegt also auch im Interesse nicht berechtigter Asylbewerber, wenn sie innerhalb weniger Monate erfahren, ob und daß sie wieder weg müssen. Die Verfahren sind mit sechs bis acht Jahren — Sie müssen nur einmal die Berichte über die Verfassungsbeschwerden aus Karlsruhe lesen, in denen steht, wie lang das dauert — unerträglich lang. Das ist die eine Seite, über die wir beraten müssen.
    Herr Bötsch, es wäre gut gewesen, wenn Sie in Ihrer Rede folgendes gesagt hätten: Wir von der CDU/ CSU wollen nicht nur im Parlament, sondern auch draußen an den Stammtischen bei der Diskussion dieser Probleme zusammen mit Ihnen jeder Art von Fremdenfeindlichkeit energisch widerstehen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sie haben das durch Ihr Zögern verursacht!)

    — Da gibt es andere Ursachen. Lesen Sie den Sinus-Bericht über den Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland und über die Rolle, die die Fremdenfeindlichkeit innerhalb rechtsradikaler Tendenzen spielt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat hiermit nichts zu tun!)

    Es wäre auch sehr gut gewesen, wenn Sie hier gesagt hätten, daß Sie sich bei aller Sorge um ein schnelleres Verfahren — mit oder ohne Einzelrichter; das sind Detailfragen — aus Ihrer christlichen Verantwortung heraus auch und gerade um die armen Teufel kümmern. Wenn Barmherzigkeit nötig ist, ist es gar nicht wichtig, ob die Menschen hergeflohen oder von Schlepperorganisationen hierher verführt worden sind. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um arme Teufel, die unseres Mitleids und unserer Fürsorge bedürfen, auch wenn sie wieder gehen müssen.
    Es wäre auch gut gewesen, wenn wir nicht nur en passant, sondern an erster Stelle hier wie draußen immer wieder betonten, daß es sich beim Asylrecht um ein hochrangiges Menschenrecht unserer freiheitlichen Verfassung handelt, daß es sich dabei um einen Gradmesser für Humanität und Rechtsstaatlichkeit handelt — um einen von mehreren Gradmessern —, daß dieses Asylrecht Ausdruck und Wesensmerkmal der politischen Kultur unserer Republik ist,

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sagen Sie das Ihren Freunden! Sie schauen nach rechts!)




    Dr. Schöfberger
    daß dieses Asylrecht zudem auf leidvoller Erfahrung vieler Emigranten in der jüngeren deutschen Geschichte beruht und daß dieses Asylrecht nicht durch einen „kurzen Prozeß", der freilich populär wäre, angetastet werden darf. Der „kurze Prozeß" wäre ein Prozeß, der das Asylrecht aushöhlt.