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    Plenarprotokoll 9/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Inhalt: Bericht zur Lage der Nation in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Huyn, Sauer (Salzgitter), Böhm (Melsungen), Lintner, Werner, Frau Roitzsch, Lowack, Diepgen, Schwarz, Würzbach, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU Politische Häftlinge in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 9/198 — Schmidt, Bundeskanzler 1541 B Dr. Zimmermann CDU/CSU 1549 B Dr. Vogel, Regierender Bürgermeister von Berlin 1555C Ronneburger FDP 1562 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 1566 D Franke, Bundesminister BMB 1573 C Dr. Barzel CDU/CSU 1578 B Hoppe FDP 1586 A Dr. Ehmke SPD 1588 D Lorenz CDU/CSU 1593A Junghans SPD 1597 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asyslverfahrens — Drucksache 9/221 — Frau Leithäuser, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 1600 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1602 D Dr. Schöfberger SPD 1604 D Dr. Wendig FDP 1607 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 1609 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Ächtung der Todesstrafe — Drucksache 9/172 — Klein (Dieburg) SPD 1610 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 1612 A Bergerowski FDP 1613 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Dr. Bötsch, Broll, Biehle, Linsmeier, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 9/156 — Dr. Miltner CDU/CSU 1615A Dr. Kübler SPD 1616 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 1618A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/279 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 Engholm, Bundesminister BMBW 1620 A Rossmanith CDU/CSU 1622 B Weinhofer SPD 1624 D Popp FDP 1628 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Windelen, Dr. Dollinger, Pfeffermann, Weirich, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Maaß, Lintner, Dr. Riedl (München), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Stavenhagen, Niegel, Röhner, Spilker, Dr. Bugl und der Fraktion der CDU/CSU Aufhebung des sogenannten Verkabelungsstopps der Bundesregierung — Drucksache 9/174 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksachen 9/245, 9/314 — Weirich CDU/CSU 1630 C Paterna SPD 1632 D Dr. Hirsch FDP 1634 D Becker, Parl. Staatssekretär BMP . . . 1635 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/68 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/298 — 1636 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/69 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/299 — 1636 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 9/65 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/301 — Dr. Klejdzinski SPD 1636 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 9/70 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/302 — 1637 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 9/246 — 1637 B Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/289 — 1637 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück Berlin 52 (Reinickendorf), Ollenhauerstraße 97/99; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksachen 9/101, 9/261 — 1637 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide — Drucksachen 9/108 Nr. 13, 9/274 — . . .1637 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft — Drucksachen 9/87, 9/300 — 1637 D Nächste Sitzung 1638 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1639* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. April 1981 1541 31. Sitzung Bonn, den 9. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 9. 4. Dr. Ahrens ** 10. 4. Amrehn 10. 4. Brandt * 9. 4. Burger 10. 4. Dr. Enders ** 9. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Franke 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Gilges 9. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz ** 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kiep 9. 4. Kleinert 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Krone-Appuhn 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer ** 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Dr. Müller ** 10. 4. Neuhaus 10. 4. Frau Noth 10. 4. Petersen *** 10. 4. Picard 10. 4. Pieroth 10. 4. Dr. Pohlmeier 9. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schreiber (Solingen) 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 4. Spilker 10. 4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland ** 10. 4. Dr. Vohrer ** 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4.
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    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beratung steht der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Lassen Sie mich dazu in meiner Eigenschaft als Beauftragte des Bundesrates gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates folgendes ausführen.
    Politisch Verfolgte genießen in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht. Mit der Aufnahme dieses Rechts in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes haben — das sollte nie vergessen werden, meine ich — die Verfassungsgesetzgeber Konsequenzen auch aus den leidvollen Erfahrungen zahlreicher Deutscher gezogen, die vor den Verfolgungen der nationalsozialistischen Diktatur im Ausland Schutz fanden und nur dadurch überlebt haben. Inzwischen sind in Erfüllung dieser Verpflichtung, die auch in Zukunft unter keinen Umständen eingeschränkt werden sollte, Zehntausende politisch Verfolgter als Asylberechtigte anerkannt worden.
    In den letzten Jahren ist jedoch eine Entwicklung eingetreten, die das freiheitliche Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland vor eine sehr ernste Bewährungsprobe gestellt hat. Das Problem liegt, um es auf eine ganz kurze Formel zu bringen, in dem weder vorhersehbaren noch vorausberechenbaren sprunghaften Ansteigen der Zahl der Asylbewerber, von denen der ganz überwiegende Teil aus asylfremden Motiven Aufenthalt in der Bundesrepublik erstrebt, und, dadurch bedingt, der immer noch zu langen Dauer der Asylverfahren.
    Infolge dieser Entwicklung stehen Länder und Gemeinden, die die Asylbewerber unterzubringen haben, inzwischen vor kaum lösbaren, jedenfalls nur sehr schwer lösbaren Aufgaben. Eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber gestaltet sich zunehmend schwieriger. Wir nähern uns dem Zeitpunkt, daß unsere sozialen, organisatorischen und auch finanziellen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen werden, um mit diesen Problemen fertig zu werden. Da die Länder und Gemeinden in erster Linie betroffen sind, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze Abhilfe schaffen soll.
    Der Weg zu dieser Gesetzesinitiative war lang und mühsam. Ihr liegen im wesentlichen zwei Gesetzentwürfe von Hessen und Baden-Württemberg zugrunde, deren Lösungsvorschläge zum Teil erheblich divergieren. Entsprechend unterschiedlich waren auch die Auffassungen der übrigen Länder. Auf breiter Basis zu einer konsensfähigen Lösung zu gelangen war nur möglich, weil alle Länder im Interesse einer zügigen Einbringung des Gesetzentwurfs bereit waren, Bedenken zurückzustellen und aufeinander zuzugehen. Sie haben deshalb einstimmig beschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen. Dabei lag die gemeinsame Erkenntnis zugrunde, daß es zwingend geboten ist, die Dauer der Verfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze durch gesetzgeberische Maßnahmen weitestmöglich zu verkürzen, um zu erreichen, daß wirklich Verfolgte sobald wie möglich ihre Anerkennung als Asylberechtigte erhalten, Asylbewerber jedoch, bei denen eine politische Verfolgung nicht vorliegt, unser Land so früh wie möglich wieder verlassen.
    Es bestand Einigkeit darüber, daß zur Verfahrensbeschleunigung und zur Entlastung der Gerichte auch neue Wege beschritten werden müssen, wobei allerdings zum Teil auf Modelle zurückgegriffen



    Senator Frau Leithäuser (Hamburg)

    wurde, die im Zuge der geplanten großen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch allgemein für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Frage kommen.
    Erstens möchte ich zur Asylproblematik im einzelnen folgendes sagen: Der Zustrom an Asylbewerbern ist in den letzten Jahren, wie wir alle wissen, über alle Maßen gestiegen. Waren es 1973 noch 5 595 Personen, so stieg die Zahl 1976 auf 11 123, 1979 auf 51 493 und 1980 gar auf 107 818. Das bedeutet gegenüber dem Jahre 1973 eine Steigerung um mehr als das 19fache, gegenüber 1979 immer noch eine Steigerung um mehr als das Doppelte. Zwar trifft es zu, daß in der zweiten Hälfte des Jahres 1980 der Zustrom der einreisenden Asylbewerber merklich abgeflaut ist. Eine Zahl von monatlich 3 000 bis 4 000 Asylbewerbern wie in den Monaten November 1980 bis Februar 1981 ist jedoch noch immer unvertretbar hoch.
    Auf die derzeit höchst prekäre Belastungssituation bei den Verwaltungserichten hat dieser Rückgang der Asylbewerberzahlen aber — das muß man deutlich betonen — zunächst überhaupt keine praktischen Auswirkungen. Wenn man berücksichtigt, daß allein im Jahre 1980 107 818 Asylanträge gestellt worden sind, so kann man sich vorstellen, welch eine Verfahrenswelle noch auf die Verwaltungsgerichte zukommt.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Der Anteil der Asylanträge, denen ein echter Verfolgungstatbestand zugrunde liegt, ist nach wie vor sehr gering. Die Statistiken des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte weisen aus, daß fast 90 % der Asylanträge unbegründet sind. Die Bundesrepublik Deutschland übt eben wegen ihrer Wirtschaftskraft, ihrer günstigen sozialen Bedingungen und auch der Freiheitlichkeit ihrer Lebensformen auf viele Ausländer eine große Anziehungskraft aus. Maßgebend dafür ist, daß die Lebensbedingungen im Bundesgebiet selbst bei Bezug von Sozialhilfe durchweg erheblich besser sind als in den Heimatländern der Ausländer, in denen zum Teil — das muß man eben sehen — eine kaum vorstellbare Not herrscht.
    Um den anders nicht zu erreichenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wenigstens für die Dauer des Verfahrens zu erreichen, täuschen Asylsuchende zunehmend Asylgründe unter Ausnutzung aller gegebenen Möglichkeiten lediglich vor. Auch Schlepperorganisationen, die aus der Not der Ausländer Profit ziehen, sind — man muß das ironisch sehen — gegen „Honorar" bei der Einreise behilflich. Der überwiegende Teil der abgelehnten Asylbewerber schöpft den gerichtlichen Instanzenzug einfach voll aus. Wegen der langen Dauer des Verfahrens können Asylbewerber in der Regel immer noch einen mehrjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, auch wenn sie letztlich keinen Asylgrund geltend machen können. Bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel ziehen sich die Verfahren in einer Vielzahl von Fällen jahrelang hin. Dies muß auf Ausländer, die aus wirtschaftlichen Gründen einen längeren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland anstreben, als Anreiz wirken.
    Der Mißbrauch des Asylrechts wirkt sich zum Nachteil der tatsächlich verfolgten und auch derjenigen Ausländer aus, die nach Abschluß des Asylverfahrens aus politischen, humanitären oder sonstigen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben, etwa weil inzwischen die Ehe mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen geschlossen wurde.
    Diesem Mißbrauch muß, um das Asylgrundrecht in seinem derzeitigen Umfang zu erhalten und nicht durch eine neu entstehende Ausländerfeindlichkeit etwa in Frage gestellt zu sehen, wirksam entgegengetreten werden.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sehr, sehr richtig!)

    Zweitens. Die bisherigen Maßnahmen sind — darüber sind sich alle Länder einig — nicht ausreichend, um dem Mißbrauch des Asylrechts Einhalt zu gebieten. Zwar hat das Zweite Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens bereits insgesamt zu einer gewissen Beschleunigung des Verfahrens beigetragen und damit zu einer Abschwächung des Anreizes für Asylbewerber geführt, die ausschließlich aus asylfremden Motiven einreisen, doch haben die Maßnahmen dieses Gesetzes in erster Linie zu einer Entlastung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geführt. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß nach diesem Gesetz nicht mehr Ausschüsse, sondern einzelne Bedienstete des Bundesamtes über Asylanträge zu entscheiden haben.
    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist dagegen im Gesetz weitestgehend ausgespart worden. Insoweit ist lediglich die Zusammenführung der gerichtlichen Verfahren über die Asylgewährung und über die Maßnahmen der Ausländerbehörde zur Beendigung des Aufenthalts zu einem gemeinsamen Verfahren vorgesehen.
    Diese Regelungen reichen jedoch nicht aus, der immer stärker werdenden Belastung der Verwaltungsgerichte und damit einer weiteren Verlängerung der gerichtlichen Verfahren in Asylsachen zu begegnen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das haben wir schon bei der Verabschiedung gesagt!)

    Drittens. Es bedarf nunmehr zusätzlicher Maßnahmen, dem Anwachsen der Rückstände bei den Verwaltungsgerichten entgegenzuwirken und den Abbau der bereits aufgelaufenen Rückstände zu beschleunigen. Die Verwaltungsgerichte haben bereits aus dem Jahre 1980 ganz erhebliche Rückstände. Allein in den zwölf Monaten dieses Jahres sind insgesamt 48 781 Klagen abgewiesener Asylbewerber eingegangen. Es muß damit gerechnet werden, daß diese Asylverfahren die Verwaltungsgerichte noch im Jahre 1981 voll auslasten. Bei dieser Prozeßflut werden die Gerichte auch in noch nicht absehbarer Zeit ständig einen Berg unerledigter Verfahren vor sich herschieben müssen.



    Senator Frau Leithäuser (Hamburg)

    Durch diese Entwicklung wird ein angemessener verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz auf Jahre in Frage gestellt werden, wenn es nicht gelingt, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Verwaltungsgerichte wirksam zu entlasten.
    Die Länder haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch eine Verstärkung ihrer für Asylsachen zuständigen Verwaltungsgerichte die zunehmende Belastung der Verwaltungsgerichte aufzufangen. Sie sind dabei an die Grenzen des personell noch Machbaren und auch haushaltsmäßig Vertretbaren gelangt. Jetzt wird es darauf ankommen, die vorhandene richterliche Arbeitskraft so effektiv wie möglich einzusetzen.
    Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Auffassung, daß im asylrechtlichen Verfahren grundsätzlich der Einzelrichter entscheiden sollte, wenn die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung und keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist.
    Daneben sind unter Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes prozeßverkürzende Maßnahmen geboten, um den Anreiz, das Asylverfahren wegen des damit verbundenen Aufenthalts aus ausschließlich wirtschaftlichen Gründen zu betreiben, weiter abzuschwächen.
    Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, mit der Änderung des bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens bereits im Verwaltungsverfahren eine möglichst schnelle Entscheidung über offensichtlich unbegründete bzw. rechtsmißbräuchliche Anträge durch die insoweit sachkundigen Ausländerbehörden herbeizuführen. Gleichzeitig soll das gerichtliche Verfahren, und zwar sowohl das Eil- als auch das Hauptverfahren, unter Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes weitestgehend beschleunigt werden. Dabei sollen auch die erstinstanzlichen Gerichte, die derzeit die Hauptlast der Asylverfahren zu tragen haben, entlastet werden.
    Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:
    a) Den Ausländerbehörden wird eine gesetzliche Grundlage dafür gegeben, Asylanträge unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn sie offensichtlich rechtsmißbräuchlich oder offensichtlich unbegründet sind, ohne Einschaltung des Bundesamts als unbeachtlich zurückzuweisen und sofort vollziehbare aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. Eine diesbezügliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz ist unanfechtbar.
    b) Die Kammer des Verwaltungsgerichts überträgt in asylrechtlichen Verfahren den Rechtsstreit einem Einzelrichter zur Entscheidung, wenn die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist.
    c) Die Berufung in Asylstreitigkeiten ist nur zulässig, wenn das Verwaltungsgericht sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zuläßt. Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung ist unanfechtbar.
    Viertens. Dieser Entwurf beruht, wie ich schon eingangs gesagt habe, auf einem Kompromiß. Dabei haben die CDU/CSU-regierten Länder im wesentlichen auf die Zurückweisungsmöglichkeit durch die Grenzbehörde unmittelbar an der Grenze, auf die Verkleinerung des Spruchkörpers im vorläufigen Rechtsschutz — sogenannte Grenzrichter — und den generellen Berufungsausschluß in Asylsachen verzichtet. Bei den SPD/FDP-regierten Ländern dagegen bestanden Vorbehalte, u. a. gegen die gesetzliche Festschreibung der Zurückweisungsgründe, insbesondere bei offensichtlich rechtsmißbräuchlicher oder offensichtlich unbegründeter Antragsstellung, gegen die Unanfechtsbarkeit der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz, gegen die obligatorische . Überweisung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter und gegen die Einführung der Zulassungsberufung ohne die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Auch diese Länder haben ihre Bedenken — zum Teil mit Vorbehalten für das weitere Gesetzgebungsverfahren — im Interesse der beschleunigten Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens zurückgestellt.
    Fünftens. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der vorliegende Gesetzentwurf wiederum nur Lösungsvorschläge für einen Teil der Asylproblematik enthält. Weitere Maßnahmen werden erforderlich sein. Ich denke hier z. B. unter anderem an das Problem der gerechten Verteilung der Asylbewerber auf die Länder sowie an die Frage des rechtlichen Status der Asylbewerber während der Dauer des Verfahrens. Insoweit kann den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asylwesen zuversichtlich entgegengesehen werden.
    Sechstens. Die Länder haben nach allem ein gemeinsames Interesse bekundet, daß möglichst bald die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um dem Mißbrauch des Asylrechts entgegenzuwirken. Aber gerade auch im Interesse der wirklich politisch Verfolgten muß erreicht werden, daß diesen schneller als bisher die Anerkennung als Asylberechtigte verschafft wird.
    Im Auftrag des Bundesrats darf ich Sie deshalb bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke Ihnen, Frau Senator.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Bötsch.

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    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast in jeder Plenarsitzung sieht sich das Hohe Haus veranlaßt, sich mit irgendeinem Vorhaben, irgendeinem Antrag oder einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der darauf zurückzuführen ist, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien nicht in der Lage waren, und vielfach auch heute nicht in der Lage sind, Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und daraus die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen.



    Dr. Bötsch
    Diese Beobachtung muß der Bürger machen, dem vor der Wahl in fast allen Bereichen der politischen Landschaft, insbesondere in der Innenpolitik, erzählt wurde, es sei ja gar nicht so schlimm und es werde sich alles schon von selbst lösen.
    Diese generelle Feststellung gilt auch für die Materie, mit der wir uns heute auf Grund eines Gesetzentwurfs des Bundesrats zum wiederholten Mal zu beschäftigen haben, nämlich für die Frage, in welcher Form und mit welchen Mitteln wir der steigenden Flut von Asylbewerbern Herr werden wollen.
    Frau Senatorin, ich hatte bei Ihrer Einbringungsrede manchmal den Eindruck, als hätten Sie bei der Vorbereitung der Rede etwa Vorlagen des Kollegen Spranger oder auch von mir zu Hilfe genommen; denn zumindest einen Teil dessen, was die Tatsachen anbelangt, haben wir hier wiederholt — allerdings bei Ablehnung durch die Koalition — vorgetragen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Was die damit machen, wissen wir auch noch nicht!)

    Es wäre reizvoll, jetzt alle Aktivitäten der CDU/CSU aus den vergangenen Jahren aufzuzählen. Aber ich will mir dies wegen der zur Verfügung stehenden Zeit ersparen. Es sei jedoch die Anmerkung erlaubt, daß all das, was dann ab und zu mit beschwichtigenden Erklärungen auf die Seite geschoben wurde, nicht überraschend und nicht unerkennbar gekommen ist — da befinde ich mich, wenn ich sie richtig verstanden habe, in einem Gegensatz zur Frau Senatorin —, sondern daß wir seit etwa einem Jahrzehnt an Hand der Zahlen feststellen können, daß die Bundesrepublik Deutschland für Asylsuchende eine immer größere Attraktivität gewonnen hat. Wir hatten im Jahre 1971 noch ganze 5 400 Asylbewerber, und das Jahr 1980 hat die von der Frau Senatorin genannte Steigerung auf 107 000 gebracht.
    Mindestens seit dem Jahre 1977 haben wir in verschiedenen Gesetzesanträgen versucht, den Instanzenzug zu verkürzen, weil wir der Auffassung waren und sind, daß in der Dauer der Verfahren der Hauptgrund — natürlich neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten bei uns — für diese genannte Attraktivität zu suchen ist. Irreführenderweise wurde uns dabei immer alles Mögliche vorgeworfen, wurde uns vorgeworfen, wir würden durch eine Beschleunigung des Verfahrens den Rechtsstaat aushöhlen und denen, die mit gutem Grund bei uns Asyl suchen, auch diese Möglichkeit verwehren. Um es zum wiederholten Male klarzustellen und festzustellen: Keinem, der für eine Beschleunigung der Verfahren bei Asylsachen eintritt, kann mit guten Gründen nachgesagt werden, daß es ihm etwa darum gehe, den Rechtsschutz für diejenigen zu verkürzen, die begründet und aus beachtlichen Erwägungen heraus versuchen, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl zu erhalten. Wir sind aber nach wie vor der Auffassung, daß gerade viele von denen, die in den letzten Jahren die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschritten haben, um sich bei uns niederzulassen, die im Grundgesetz vorgesehenen Gründe eben nicht vorbringen können.
    Wir sind der Auffassung — dies ist in Übereinstimmung mit dem bereits Vorgetragenen —, daß zum Rechtsstaat und zum Rechtsschutz nicht nur ein ordentlich in Paragraphen geregeltes Verfahren mit möglichst vielen Instanzen gehört, sondern auch, daß dieser geregelte Rechtsschutz in einer angemessenen Zeit gewährt wird. Dies war aber in den vergangenen Jahren bei einer Verfahrensdauer von fünf bis sieben Jahren eben nicht der Fall, da die Kapazitäten der Gerichte auch nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens und des anschließenden Änderungsgesetzes bei weitem nicht ausreichen.
    Wenn wir die gestrigen Meldungen ernst nehmen, dann kommen gerade Berlin und Hamburg auch mit den bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht weiter, wenn es stimmt, daß in Hamburg im vergangenen Jahr nur etwa 200 Fälle entschieden wurden und in Berlin etwa 300 Fälle. Ob dies auf Grund der jetzt schon gegebenen Möglichkeiten nicht doch etwas wenig ist, das bleibe einmal dahingestellt. Aber ich darf hier vielleicht noch einmal daran erinnern, welche Leistungen beim Anfang des Anschwellens des Asylbewerber-Stroms gerade der Freistaat Bayern mit seinem Verwaltungsgericht Ansbach erbracht hat, wo ja zu Anfang diese gesamten Asylverfahren zentral abgewickelt werden mußten.
    Nun haben wir gestern — ich habe das jedenfalls in einer Zeitung gefunden, in der „Frankfurter Neuen Presse" — das mit dem Namen des Kollegen Schöfberger verbundene Patentrezept als Vorschlag gefunden, zu dem es da heißt, daß man in einer Kommission vorschlägt — aber vielleicht wird Kollege Schöfberger dazu noch Stellung nehmen —, jetzt allen Asylbewerbern, die sich zu einem bestimmten Stichtag in der Bundesrepublik aufhalten, ohne jegliches Aufnahme- oder Prüfungsverfahren eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, das heißt, alle hunderttausend anhängigen Verfahren damit praktisch — so wird es in der „Frankfurter Neuen Presse" zitiert — für erledigt zu erklären und all denen ohne Prüfung Asyl zu gewähren.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das ist im Justizministerium ausgekocht worden!)

    — Das kann ich nicht beurteilen, Herr Kollege Erhard. Aber ich frage mich — vielleicht kann man das erläutern —: Wo bleiben da eigentlich die Grundsätze eines rechtsstaatlichen, mit unserer Verfassung übereinstimmenden Verfahrens? Das muß man uns natürlich schon etwas näher erläutern.
    Die Frau Senatorin hat im einzelnen dargestellt, was der Bundesrat mit diesem Gesetzentwurf will. Ich will mir das deshalb ersparen. Ich möchte nur noch einmal auf einen Punkt besonders hinweisen, nämlich auf die Forderung, die Zuständigkeiten der Verwaltung für die Anerkennung des Rechts auf Asyl zu erweitern, d. h. den Versuch — der, meine ich, zu Recht gemacht wird —, das Nadelöhr des Bundesamtes in Zirndorf zu beseitigen, auch wenn dort jetzt nur mit einem Mann entschieden wird. Die jeweiligen Ausländerbehörden sollen unbeachtliche Asylanträge nach einer Art Vorprüfung abweisen können, wobei ein Asylantrag unbeachtlich u. a.



    Dr. Bötsch
    dann sein soll, wenn der Ausländer schon in einem anderen Lande Schutz vor Verfolgung gefunden hat, wenn sein Antrag offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist oder wenn er seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nachkommt. Nur diejenigen Fälle, die in diesem Sinne nicht unbeachtlich sind, sollen dann nach Zirndorf weitergegeben werden.
    Ich kann heute in der ersten Lesung für unsere Fraktion zusagen, daß wir in den Ausschüssen ohne Vorbehalt an die Prüfung des Gesetzentwurfes, und zwar in all seinen Bestimmungen herangehen, und auch der Bitte des Bundesrates gerne nachkommen, diese Prüfung zügig durchzuführen; denn wir erkennen die Problematik hinsichtlich der Zukunft durchaus.
    Beim Lesen der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf konnte ich mir ein Lächeln nicht verkneifen, als ich folgenden Satz fand
    — ich zitiere —:
    Der Entwurf des Bundesrates befaßt sich mit einem wichtigen Teilaspekt, kann aber das Asylproblem insgesamt nicht lösen.
    Angesichts der Vorgeschichte, die ich darlegen durfte, ist eine solche Zensur der Bundesregierung doch etwas eigenartig, vor allem hinsichtlich der Hinhaltetaktik, die jahrelang betrieben wurde.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Durch Herrn Vogel, der jetzt in Berlin ist!)

    — Er hat sich dieser Problematik ja jetzt vielleicht an anderer Stelle verstärkt zu widmen, um Ihren Zwischenruf, Herr Kollege Erhard, über den früheren Justizminister aufzunehmen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dort wird er wiederum durch Nichtstun glänzen!)

    Ich darf sagen, daß auch der Hinweis, der in diesem Zusammenhang in der Gegenäußerung der Bundesregierung auf die beabsichtigte Neuordnung des Verwaltungsprozeßrechts getätigt wird, nicht hilfreich sein kann; denn selbst dann, wenn dieser Entwurf wie geplant in der zweiten Hälfte des Jahres 1981 den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird, ist ja nicht gleich am nächsten Tag eine Entscheidung zu erwarten. Bei der Gründlichkeit, mit der wir uns dieser Materie widmen müssen, kann man wohl davon ausgehen, daß die Beratungen nicht vor Ende 1982 abgeschlossen sein werden.
    Die Bedenken, die die Bundesregierung insbesondere gegenüber der Regelung geäußert hat, die ich bereits anführte, nämlich der Regelung mit den Unbedenklichkeitsgründen und den Verwaltungsbehörden, dürften zumindest teilweise unbegründet sein. Soweit hiernach nämlich die Ausländerbehörden befugt sein sollen, in bestimmten, eng umgrenzten und Zweifel ausschließenden Fällen im Rahmen einer sogenannten Inzidenzprüfung über Asylbegehren zu entscheiden, soll weitgehend lediglich gesetzlich normiert werden, was schon bisher in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz stand und damit teilweise dem geltenden Rechtszustand entsprach. Insofern hat der Entwurf weitgehend klarstellenden und den bisherigen Rechtszustand verfestigenden Charakter.
    Die FDP hat zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates sehr schnell — schon im Dezember 1980 — durch den Kollegen Hirsch, den ich hier sehe, erklärt, daß er in der vorliegenden Form kaum akzeptabel sei. Er berücksichtige in zwar hervorragender, aber ebenso rücksichtsloser Weise das verständliche Interesse der Länder und Gemeinden, die Zahl der Asyslsuchenden zu verringern. — So ändert sich, Herr Kollege Hirsch, die Betrachtungsweise sehr schnell, wenn man den Wechsel von der Bundesratsbank in die Bänke etwa der Koalition im Bundestag vollzieht. Das darf ich vielleicht als persönliche Anmerkung dazu sagen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Ein Wechselhirsch ist das! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ob der Wechsel ganz freiwillig war, will ich dahingestellt sein lassen.
    Er hat weiter ausgeführt, der Entwurf lasse die Achtung vor dem Schicksal der Menschen vermissen, die bei uns Zuflucht suchen. Ich bezweifle, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen
    — insbesondere von der Koalition —, ob ein solches Herangehen an den Gesetzentwurf mit polemischen und ungerechtfertigten Vorwürfen, bevor man überhaupt in die Beratung eingetreten ist, eine richtige und vorurteilsfreie Prüfungsmöglichkeit ergibt.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Ich habe im Gegenteil den Verdacht, daß eine solche Stellungnahme nicht die Achtung vor dem Schicksal der Menschen, sondern die genaue Kenntnis des Entwurfs und dessen Intentionen vermissen läßt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Sinne bitte ich Sie alle, unvoreingenommen an die Prüfung heranzugehen. Ich sage nochmals für uns: Wir sind bereit, unvoreingenommen zu prüfen und die Beratungen im Ausschuß sehr schnell zu einem Abschluß zu führen. — Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)