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    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Kollege: 1
    5. Lampersbach.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/ 28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. von Weizsäcker auf das Amt des Stellvertreters des Präsidenten 1329A Vereinbarung betr. Ablauf der Fragestunde und Durchführung einer Aktuellen Stunde 1329 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 1329 B Fragestunde — Drucksache 9/285 vom 27. 03. 1981 — Kriterien für die Berufung der Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr 5 27.03.81 Drs 09/285 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg 1329 D Äußerungen des niedersächsischen Kultusministers über die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie Verlagerung der Aufgaben der Bildungsplanung auf die Ständige Konferenz der Kultusminister MdlAnfr 14, 15 27.03.81 Drs 09/285 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1330B, C, D, 1331A, B, C, D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 1330C, D, 1331 C ZusFr Schätz SPD 1331A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1331 B ZusFr Broll CDU/CSU 1331 D Vernichtung von Nadelwäldern durch die Schadstoffemissionen von Kohlekraftwerken MdlAnfr 17 27.03.81 Drs 09/285 Immer (Altenkirchen) SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1332A, B, C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . .1332 B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1332 C Erkenntnisse über die Teilnehmer an Hausbesetzungen und deren finanzielle Unterstützung MdlAnfr 18 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Jobst CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 1332 D, 1333A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1333 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1333 B ZusFr Lintner CDU/CSU 1333 B, C Beteiligung des Bundesinnenministers bei der Erteilung von Genehmigungen zum II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Besuch kerntechnischer Einrichtungen für Ausländer MdlAnfr 19 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1333D, 1334A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1334 A Anstieg des Nitratgehalts im Trinkwasser MdlAnfr 20 27.03.81 Drs 09/285 Herberholz SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 1334B, C, D, 1335A ZusFr Herberholz SPD 1334 C ZusFr Eigen CDU/CSU 1334 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1334D Anwendung der Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes MdlAnfr 21, 22 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1335A, B, C, D, 1336A ZusFr Dr. Kübler SPD 1335 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 1335D, 1336 A Unterschiedliche Angaben über die Zahl der ausreisewilligen Deutschen MdlAnfr 25 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 1336A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1336B, C Gleichbehandlung aller Ausländer bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 26, 27 27.03.81 Drs 09/285 Sander SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 1336 D Abmahnung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch unseriöse Wettbewerbsvereine MdlAnfr 29, 30 27.03.81 Drs 09/285 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 1337 B, D, 1338A ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . 1337 C, D Anspruch von Verbraucherschutzverbänden auf Abmahnung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb MdlAnfr 31, 32 27.03.81 Drs 09/285 Feile SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1338B, C, D, 1339A ZusFr Feile SPD 1338 B,D, 1339 A Sammlung von Einzelangaben über jeden Arbeitnehmer in den Datenbanken von Industrie- und Handelsunternehmen MdlAnfr 48, 49 27.03.81 Drs 09/285 Menzel SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1339C, 1340A ZusFr Menzel SPD 1340A Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit mit Kreditprogrammen an kommunalen Erschließungsmaßnahmen MdlAnfr 50, 51 27.03.81 Drs 09/285 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 1340A, B Schaffung von 900 000 Arbeitsplätzen mit dem Programm der Bundesregierung MdlAnfr 52 27.03.81 Drs 09/285 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1340B, D, 1341 A ZusFr Kolb CDU/CSU 1340 D ZusFr Broll CDU/CSU 1341 A Verzicht auf die geplante Nachrüstung der NATO bei entsprechender Reduzierung der schon aufgestellten SS 20-Raketen durch die Sowjetunion MdlAnfr 79 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Wörner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1341 B, D ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 1341 C Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Moratoriums bezüglich der Stationierung eurostrategischer Waffen als Bestandteil von Rüstungskontrollverhandlungen MdlAnfr 80 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 1341D, 1342A, B, C, D, 1343 A, B, C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 1342A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1342 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 1342 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1342 C ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 1342 D ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1343 A ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . 1343A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU 1343 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 1343 C ZusFr Broll CDU/CSU 1343 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 III Feststellung des Landesparteitages der baden-württembergischen SPD, „man werde sich an einer Politik, die auf überlegene militärische Stärke abziele, auch nicht durch die Bereitstellung deutschen Territoriums für die Stationierung neuer eurostrategischer Waffen beteiligen" MdlAnfr 81 27.03.81 Drs 09/285 Würzbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 1343 D, 1344 B, C ZusFr Würzbach CDU/CSU 1344 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 1344 C Annahme des Landesparteitages der baden-württembergischen SPD, die neue amerikanische Regierung erstrebe die militärische Überlegenheit MdlAnfr 82 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1344 C, D, 1345A, B, C ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU 1344 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1344 D ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1345 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1345 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 1345 B Unterstützung der Kritik des Landesparteitages der baden-württembergischen SPD am Nachrüstungsbeschluß der NATO durch vier Bundesminister im Gegensatz zu den positiven Erklärungen des Bundeskanzlers MdlAnfr 83 27.03.81 Drs 09/285 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1345 C, D, 1346 A, B, C, D, 1347 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 1345 D, 1346 A ZusFr Horn SPD 1346 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 1346 B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 1346 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 1346 D Zuschüsse für Behindertenarbeitsplätze in der Landwirtschaft MdlAnfr 55, 56 27.03.81 Drs 09/285 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1347 B, C, D ZusFr Frau Zutt SPD 1347 B, C, D Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in der Rentenversicherung bezüglich des vorgezogenen Altersruhegeldes MdlAnfr 57 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1347D, 1348 B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 1348 A, B Aktuelle Stunde betr. Nachrüstungsbeschluß der NATO Dr. Wörner CDU/CSU 1348 C Dr. Ehmke SPD 1349 C Möllemann FDP 1350 D Schmidt, Bundeskanzler 1351 C Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 1353 C Dr. Corterier SPD 1354 D Schäfer (Mainz) FDP 1356 A Genscher, Bundesminister AA 1357 A Graf Huyn CDU/CSU 1358 B Bahr SPD 1359 B Jung (Kandel) FDP 1360 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 1361 C Horn SPD 1362 C Nächste Sitzung 1363 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1365*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1365* B Anlage 3 Export des in deutsch-französischer Zusammenarbeit entwickelten Jagdbombers Alpha Jet MdlAnfr 3, 4 27.03.81 Drs 09/285 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1366* B Anlage 4 Zahl der im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums beschäftigten Schwerbehinderten und Kriegsbeschädigten MdlAnfr 6 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1366* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Anlage 5 Verzicht der Bundesminister auf die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft der Bundeswehr angesichts der regierungsamtlichen Sparappelle MdlAnfr 8, 9 27.03.81 Drs 09/285 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1367*A Anlage 6 Gefährdung der Bevölkerung durch Lagerung überalterter chemischer US-Waffen, insbesondere im Raum Nürnberg-Würzburg MdlAnfr 10, 11 27.03.81 Drs 09/285 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1367* C Anlage 7 Auswirkung der Erhöhung der Kilometerpauschale und der Preissteigerung für Benzin auf die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen MdlAnfr 23, 24 27.03.81 Drs 09/285 Keller CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1367* D Anlage 8 Konsequenzen aus der Uneinigkeit in der EG-Fischereipolitik angesichts des Junktims zwischen den Beitragsrückerstattungen an Großbritannien und der Lösung des Fischereiproblems MdlAnfr 33, 34 27.03.81 Drs 09/285 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1368* B Anlage 9 Auswirkung der Uneinigkeit in der EGFischereipolitik auf die Festsetzung der Agrarpreise sowie Verhalten Großbritanniens in der Fischereifrage MdlAnfr 35, 36 27.03.81 Drs 09/285 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1368* C Anlage 10 Bedeutung der Lösung des Fischereikonflikts für die europäische Integration sowie Situation der deutschen Seefischerei MdlAnfr 37, 38 27.03.81 Drs 09/285 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1369*A Anlage 11 Beteiligung der norddeutschen Küstenländer an einem Hilfsprogramm für die Seefischerei MdlAnfr 39 27.03.81 Drs 09/285 Ewen SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1369* B Anlage 12 Lösung der EG-Fischereifragen bei den Verhandlungen um die Kürzung der britischen EG-Zahlungen; Favorisierung einer generellen Lockerung des Interventionssystems bei den Agrarmarktordnungen durch Staatssekretär Rohr MdlAnfr 40, 41 27.03.81 Drs 09/285 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1369* C Anlage 13 Hintergründe für den Rücktritt der Verhaltensforscher aus dem Projekt zur tierschutzgerechten Hennenhaltung MdlAnfr 42 27.03.81 Drs 09/285 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1370* B Anlage 14 Konsequenzen aus einer Untersuchung der Prognos AG über Wirtschaftskraft, Infrastruktur und Wohnungsversorgung im ländlichen Raum MdlAnfr 43 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1370* C Anlage 15 Darstellung des Vergleichslohns landwirtschaftlicher Vollarbeitskräfte und des Arbeitsaufwands der Selbständigen in der Land- und Forstwirtschaft im Agrarbericht 1981 MdlAnfr 44, 45 27.03.81 Drs 09/285 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1370* D Anlage 16 Ergebnisse der Transfer- Enquete- Kommission MdlAnfr 46, 47 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1371*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 1329 28. Sitzung Bonn, den 1. April 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau von Braun-Stützer 3. 4. Brunner 1. 4. Bühler (Bruchsal) 3. 4. Dr. Dollinger 1. 4. Dr. Geißler 3. 4. Frau Dr. Hamm-Brücher 3. 4. Dr. Hubrig 3. 4. Kiehm 3. 4. Kiep 3. 4. Korber 3. 4. Dr. Kreile 3. 4. Männing 3. 4. Meinike (Oberhausen) 3. 4. Mischnick 3. 4. Dr. Mitzscherling 3. 4. Dr. Müller * 1. 4. Frau Schlei 3. 4. Sick 3. 4. Spilker 3. 4. Voigt (Frankfurt) 3. 4. Dr. von Weizsäcker 3. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Baron von Wrangel 3. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 159 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Einzelpersonen der Bevölkerung gegen die Gefahren von Mikrowellen ist als Drucksache 9/256 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 160 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten der Arbeitnehmer des Textil-und Bekleidungssektors der Wanderarbeitnehmer, der Jugendlichen unter 25 Jahren und der Frauen ist als Drucksache 9/271 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 158 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/ 71 des Rates zur Anwendung der Systeme der Anlagen zum Stenographischen Bericht sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zugunsten beschäftigungsloser Arbeitnehmer ist als Drucksache 9/255 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 161 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Beihilfe des Europäischen Sozialfonds zur Sicherung des Einkommens der Arbeitnehmer im Schiffbau ist als Drucksache 9/260 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 162 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug ist als Drucksache 9/259 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 164 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer von Unternehmen mit komplexer, insbesondere transnationaler Struktur ist als Drucksache 9/258 verteilt. Die in Drucksache 9/108 unter Nummer 32 aufgeführte EG-Vorlage Mitteilung der Kommission an den Rat über die sozialen Aspekte der Seefischerei in der Europäischen Gemeinschaft ist als Drucksache 9/257 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 36 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die Ursprungskennzeichnung bei bestimmten Textil-und Bekleidungswaren ist als Drucksache 9/276 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 19. März 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates (EWG) zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und Traubenmoste - Drucksache 9/37 Nr. 173 - 1366* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Vorschlag einer Verordnung des Rates (EWG) zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — Drucksache 9/108 Nr. 30 — Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 20. März 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Benzol) — Drucksache 9/37 Nr. 174 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates (EWG) zur Änderung der Richtlinie 80/154/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für Hebammen und über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts aufgrund des Beitritts Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 9/37 Nr. 176 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über die Kontrollen und den gegenseitigen Schutz von Qualitätswein sowie bestimmten mit einer geographischen Angabe bezeichneten Weinen — Drucksache 9/252 Nr. 34 — Vorschlag einer Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2967/ 76 des Rates zur Festlegung gemeinsamer Normen für den Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, Hühnern und Hähnchen — Drucksache 9/37 Nr. 175 — Anlage 3 • Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 3 und 4): Kann die Bundesregierung Auskunft geben, in welche Länder und jeweils in welcher Größenordnung der in deutsch-französischer Zusammenarbeit entwickelte Jagdbomber „Alpha Jet" bisher exportiert wurde? Erfolgten diese Exporte in jedem Fall in Abstimmung und im Einverständnis zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 3: Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Entwicklung und Fertigung des Flugzeugs ALPHA JET vom 16. März 1972 sowie der deutsch-französischen Exportvereinbarung vom 7. Februar 1972 wurde das Flugzeug ALPHA JET, das für Frankreich in einer Trainer-Version und für die Bundesrepublik Deutschland in einer Luftnahunterstützungs-Version gefertigt wird, in folgende Länder geliefert: — Belgien 33 Stück — Togo 5 Stück — Elfenbeinküste 6 Stück — Marokko 24 Stück — Katar 6 Stück Hierbei handelt es sich um in der Verantwortlichkeit Frankreichs liegende Exporte der Trainer-Version, die für diese Exportvorhaben technisch reduziert wurde. Sie ist keine Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Darüber hinaus wurden 12 ALPHA JET in der gleichen Konfiguration mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Bundesrepublik Deutschland nach Nigeria exportiert; die Auslieferung wurde noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 4: Die gegenseitige Unterrichtung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über geplante Exportaktivitäten erfolgt im Geiste der deutsch-französischen Exportvereinbarung vom 7. Februar 1972. In den vorliegenden Fällen ist eine gegenseitige Unterrichtung erfolgt. Die Prüfung durch die beteiligten Ressorts ergab keinen Anlaß, gegen die Exporte der Trainer-Version durch Frankreich Einspruch zu erheben; eine formelle Zustimmung war nicht erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 6): Wie viele Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte sind gegenwärtig im Bundesverteidigungsministerium und den nachgeordneten militärischen und zivilen Behörden dieses Hauses beschäftigt, und wieviel sogenannte Pflichtplätze werden dadurch besetzt? Gegenwärtig werden im Bundesministerium der Verteidigung und den nachgeordneten militärischen und zivilen Dienststellen insgesamt 16 644 schwerbehinderte Beamte und Arbeitnehmer beschäftigt. Die Zahl der zu besetzenden Pflichtplätze (6 v. H.) beträgt 10 800. Statt der gesetzlich auferlegten Beschäftigungspflicht von 6 v. H. werden im Bereich der Bundeswehr 9,02 % der zu zählenden Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Dies ist eine Steigerung gegenüber der Auflage nach dem Schwerbehindertengesetz von 50 v. H. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 1367* Die Beschäftigungszahlen setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen: 1. Schwerbehinderte Beamte und Arbeitnehmer 1.1 im BMVg = 303 = 8,18 % (von 3 689) 1.2 im nachgeordneten Bereich der Bundeswehrverwaltung = 9 210 = 9,69 % (von 95 038) 1.3 im nachgeordneten militärischen Bereich = 7 131 = 8,31 % (von 85 744) 16 644 = 9,02 % (von 184 471) Zudem werden in der Bundeswehr insgesamt 687 schwerbehinderte Soldaten beschäftigt, davon 27 im Bundesministerium der Verteidigung und 660 im nachgeordneten militärischen Bereich. Eine Feststellung des Anteils Schwerkriegsbeschädigter ist nach Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1974 nicht mehr möglich, da das Gesetz nur auf den Tatbestand der Behinderung und nicht auf deren Verursachung abstellt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 8 und 9): Waren die in der Bild-Zeitung vom 20. Februar 1981 genannten Inanspruchnahmen der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch die Bundesminister Ertl (Flug von Bad Tölz nach Wels in Österreich), Offergeld (Flüge von Köln nach Zürich und zurück und von Zürich nach Köln), Dr. Haack (Flug von Basel nach München) und Dr Ehrenberg (Flug nach Wien) unumgänglich? Hätte es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zur Glaubwürdigkeit der regierungsamtlichen Sparappelle an die Adresse aller Bürger beigetragen, wenn die genannten Bundesminister auf die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft verzichtet und statt dessen reguläre Linienflüge in Anspruch genommen hätten? Nach den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" können die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft auch für Sonderflüge zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs eingesetzt werden. Zum Kreis der Berechtigten gehören u. a. — der Bundespräsident — der Präsident des Deutschen Bundestages — der Präsident des Bundesrates — der Bundeskanzler — die Bundesminister. Dieser Personenkreis darf die Luftfahrzeuge nur für Dienstreisen anfordern, sofern der Zweck der Dienstreise bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann oder wenn andere zwingende Dienstgeschäfte ohne Benutzung des Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft nicht erledigt werden können. Die Anforderungsberechtigten sind dafür verantwortlich, daß Flugzeuge nur bei Vorliegen der Voraussetzungen angefordert und die Grundsätze einer sparsamen Haushaltsführung beachtet werden. In den von Ihnen genannten Fällen waren die Voraussetzungen von den Anforderungsberechtigter bejaht worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frager der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 10 und 11): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen „di( USA riesige Mengen von überalteten, teils undichten chemischen Waf fen" in der Bundesrepublik Deutschland lagert und aus finanzieller Gründen nicht bereit ist, diese Waffen zu vernichten? Kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, in welchen Zustand sich die von den USA gelagerten Waffen in der Region Nürn berg—Würzburg befinden und in welchem Ausmaß die betroffene Bevölkerung gefährdet ist? Zu Frage 10: Die Bundesregierung kann solche Meldungen nicht bestätigen. Ihr ist bekannt, daß die USA übel ein begrenztes Potential chemischer Kampfstoffe verfügen, das aufgrund eines freiwilligen Produktionsverzichts seit 1969 nicht erneuert wurde. Die Bundesregierung hegt jedoch keine Zweifel daß die Sicherheitsvorkehrungen für diese Kampf. stoffe soweit sie auf deutschem Boden gelagert sind — den Erfordernissen entsprechen und eine Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen ist. Zu Frage 11: In Übereinstimmung mit dem NATO Truppenstatut und dem Vertrag über den Aufenthalt ausländiher Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutsch land wird ein geringer Teil des amerikanischen Potentials in der Bundesrepublik Deutschland gela gert. Der Bundesregierung ist bekannt, wo diese Munition gelagert wird. Ortsangaben über die Lagerung von Sonderwaffen — chemische ebenso wie nukleare — unterliegen jedoch strikten Geheimhaltungsbestimmungen. Die Tatsache, daß sich an einem bestimmten Ort keine Sonderwaffen befinden unterliegt zwar nicht der Geheimhaltung. Es ist je doch geübte Praxis, Anfragen oder Aussagen zu Lagerorten weder zu bestätigen noch zu dementieren um zu verhindern, daß durch eine Kette von Anfragen im Umkehrschluß die Lagerorte bekannt würden. In bezug auf die Lagersicherheit ist, wie schor gesagt, bestmögliche Vorsorge getroffen, um ein( Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen de: Abgeordneten Keller (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 23 und 24): 1368* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Welche Auswirkungen hat die vom Bundesfinanzminister in Aussicht gestellte Erhöhung der Kilometerpauschale auf die Wegstreckenentschädigung, wenn für Dienstreisen das eigene Kraftfahrzeug benutzt wird? Welche Auswirkungen hat das Steigen der Benzinpreise auf die Haltung der Bundesregierung, die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs für Dienstreisen betreffend? Zu Frage 23: Eine etwaige Änderung der steuerrechtlichen Kilometerpauschale, die für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte gewährt wird, hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Wegstreckenentschädigungen, die als Auslagenersatz für die dienstliche Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs eines Bediensteten gewährt werden. Es liegen insoweit nicht miteinander vergleichbare Sachverhalte zugrunde. Zu Frage 24: Die steigenden Treibstoffpreise haben dazu geführt, daß die derzeitigen Sätze der Wegstreckenentschädigungen nicht mehr kostendeckend sind. Die Abstimmung über die Anpassung konnte wegen der angespannten Haushaltslage innerhalb der Bundesregierung bisher noch nicht abgeschlossen werden. Ich gehe davon aus, daß dies in den nächsten Monaten möglich sein wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 33 und 34): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund des Beschlusses des EG-Ministerrats vom 30. Mai 1980, der beinhaltet, daß mit den beschlossenen Beitragsrückerstattungen an Großbritannien auch eine befriedigende Lösung für ein gemeinsames EG-Fischereiregime bis spätestens 31. Dezember 1980 gefunden werden muß, ein Junktim zwischen den Beitragsrückerstattungen und der Lösung des EG-Fischereikonflikts hergestellt wurde? Wenn ein solches Junktim besteht, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in der Frage der Beitragsrückerstattung an Großbritannien zu ziehen, da bis heute keine Einigung über eine gemeinsame Fischereipolitik erreicht wurde? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Beschlüsse des Ministerrates vom 30. Mai 1980, bestehend aus der Beitragsentlastung des britischen Haushalts und der Verpflichtung zur Entscheidung über die gemeinsame Fischereipolitik bis spätestens 31. Dezember 1980 sowie der rechtzeitigen Festsetzung der Agrarpreise eine Einheit darstellen. Von diesem Gesamtbeschluß ist bisher nur die britische Haushaltsentlastung verwirklicht. Die Bundesregierung hat darauf vertraut, daß die für sie wichtige Fischereiproblematik im gleichen kooperativen Geist fristgerecht gelöst werden würde. Nur so schien es vertretbar, die großen finanziellen Vorleistungen zugunsten Großbritanniens zu übernehmen. Die Bundesregierung sieht sich in diesem Vertrauen enttäuscht. Sie hält jedoch unverändert an ihrer Überzeugung fest, daß die Probleme der Gemeinschaft nur gemeinsam gelöst werden können. Sie wird daher eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ihren Partnern gegenüber wird die Bundesregierung jedoch deutlich machen, daß in Zukunft ihrer Kompromißbereitschaft wesentlich engere Grenzen gesetzt sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 35 und 36): Sieht die Bundesregierung in der bisherigen Nichteinigung über die gemeinsame Fischereipolitik auch eine Belastung der EG-Agrarpreisverhandlungen, da sich im Beschluß vom 30. Mai 1980 alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, daß insbesondere Beschlüsse zur Festsetzung der Agrarpreise rechtzeitig für die nächste Marktsaison gefaßt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen Großbritanniens auf bevorrechtigten Zugang zu den Fischereiressourcen innerhalb einer 12-Seemeilen-Zone in dem britischen Teil des EG-Meeres unter rechtlichen Gesichtspunkten, und steht das Verhalten Großbritanniens im Einklang mit den Regeln des EG-Vertrags? Zu Frage 35: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nichteinhaltung politischer Zusagen allgemein das Verhandlungsklima im Ministerrat ungünstig beeinflussen muß. Dies darf jedoch nicht zu einer allgemeinen Beschlußunfähigkeit im Rat führen. Zu Frage 36: Der Beitrittsvertrag sieht eine bis zum 31. Dezember 1982 befristete Ausnahmeregelung vom Grundsatz des freien Zugangs zugunsten der Küstenfischer in der 12-Seemeilen-Zone der Mitgliedstaaten unter der Bedingung vor, daß die bestehende Fischereitätigkeit der anderen Mitgliedstaaten aufrechterhalten bleibt. Die britische Regierung verlangt neben der zeitlichen Verlängerung eine verstärkte Vorzugsstellung der britischen Fischer in bestimmten, vom Fischfang besonders abhängigen Regionen. Die Bundesregierung hält diese Forderung, die eine Fortführung der Fischereiausübung der anderen Mitgliedstaaten in der britischen 12-SeemeilenZone bei gleichzeitiger Einführung wirksamer Kontrollmaßnahmen grundsätzlich gewährleistet, mit dem Gemeinschaftsrecht für vereinbar. Der Ministerrat hat den Grundsatz einer bevorzugten Behandlung der Küstenfischerei bereits in seinen Beschlüssen vom 4. November 1976 (sog. Haager Beschlüsse) und am 30. Mai 1980 festgelegt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 1369" Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Lösung des Fischereikonflikts auch im Interesse der europäischen Integration notwendig ist und eine Nichteinigung diesen Integrationsbemühungen schweren Schaden zufügt? Hält die Bundesregierung daran fest, daß auch zukünftig eine deutsche Hochseefischerei unverzichtbar ist, und wie beurteilt die Bundesregierung die augenblickliche Situation der deutschen Fischerei'? Zu Frage 37: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Fischereifrage nur durch gemeinsame Regelungen gelöst werden kann. Die fehlende Einigung über dieses Problem ist Ausdruck eines zunehmenden nationalen Egoismus in der Gemeinschaft, wodurch die Bemühungen um eine fortschreitende Integration ohne Zweifel belastet werden. Ungeachtet dieser wachsenden Schwierigkeiten wird die Bundesregierung ihre Bemühungen fortsetzen, auf ihre Partner einzuwirken mit dem Ziel, zu baldigen Beschlüssen zu kommen. Zu Frage 38: Die Bundesregierung tritt nach wie vor für die Aufrechterhaltung einer Kernflotte der deutschen Hochseefischerei ein, weil deren Anlandungen die Rohstoffversorgung der weitgehend in den Küstenregionen konzentrierten Betriebe der Fischverarbeitung und des Handels sichern halfen. Damit leistet die Hochseefischerei zugleich einen wichtigen Beitrag zum Weiterbestehen einer beachtlichen Zahl von Arbeitsplätzen in der Seefischerei und den nachfolgenden Stufen der Fischwirtschaft wie auch in den Zulieferbetrieben — und damit letztlich zur Wirtschaftskraft unserer Küstenregionen. Speziell für die Hochseefischerei ist die wirtschaftliche Situation durch die Blockierung einer Reihe wichtiger Fanggebiete vor Drittländern gekennzeichnet. Das hat zu einer akuten Krise in diesem Wirtschaftszweig geführt. Die deutsche Hochseefischerei hat zwar rechnerisch von der Menge her in etwa ausreichende Fangmöglichkeiten. Nach wie vor ist ihr jedoch in der Ostsee der Zugang zu den Fischereizonen der Ostblockstaaten versperrt, und durch die Blockierung des Schweden-Abkommens entfallen seit Jahresanfang 1981 auch die Fangmöglichkeiten in den Gewässern vor diesem Land. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 39): Hält die Bundesregierung die zur Überbrückung der augenblicklichen schwierigen Situation der deutschen Hochseefischerei bereitgestellten 30 Millionen DM für ausreichend, und ist ihrer Auffassung nach eine Beteiligung der vier norddeutschen Küstenländer an einem Hilfsprogramm für die Fischerei wünschenswert? Die Bundesregierung hält das von ihr vorgeschlagene Mittelvolumen von 30 Millionen DM zur Fortführung von Hilfsmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei im Jahre 1981 für erforderlich und unter Berücksichtigung der bekannten Haushaltslage auch für ausreichend. Ein unmittelbarer finanzieller Ausgleich der Verluste, die der deutschen Hochseefischerei infolge des Rückganges der Fangmöglichkeiten und insbesondere durch die Blockierung wichtiger Fischereiabkommen mit Drittländern seit Anfang dieses Jahres aufgrund der immer noch ausstehenden Einigung über die gemeinschaftliche Fischereipolitik entstanden sind und noch entstehen, ist der Bundesregierung jedoch schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich. Flankierende Hilfen der Küstenländer im Rahmen ihrer Finanzierungskompetenz zur Milderung der Anpassungsschwierigkeiten in verschiedenen Bereichen der Fischwirtschaft könnten von Vorteil sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 40 und 41): Was hat die Bundesregierung daran gehindert, die EG-Fischereifragen bei den Verhandlungen um die Kürzung der englischen EG-Zahlungen zu lösen? Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß Staatssekretär Rohr bei den Ministerratsverhandlungen eine generelle Lockerung des Interventionssystems bei den Agrarmarktordnungen favorisiert hat, und wie stellt sich die Bundesregierung diese Lockerung vor? Zu Frage 40: Durch den internen Streit um die Haushaltsfrage wurde zu Beginn vorigen Jahres die schwierige Aufgabe, auf bedeutsame weltpolitische Fragen eine gemeinsame europäische Antwort zu geben, sichtbar erschwert. Die Gemeinschaft drohte nach innen und außen handlungsunfähig zu werden. Die Beilegung des Finanzstreits war daher eine vordringliche außen- und sicherheitspolitische Aufgabe. Trotz dieser eindeutigen Prioritäten gelang der Bundesregierung am 30. Mai 1980 die Durchsetzung von Leitlinien für die künftige gemeinsame Fischereipolitik, welche unverändert eine tragbare Basis für die endgültige Lösung darstellen. Zum damaligen Zeitpunkt schien die Entwicklung der Fischereiverhandlungen eine Lösung bis zum Jahresende möglich zu machen. Die Schlüsselfrage des Zugangs gewann jedoch nachfolgend in einigen Mitgliedstaaten eine derartige innenpolitische Brisanz, daß diese Regierungen meinten, einer rechtzeitigen Lösung nicht zustimmen zu können. Die Bundesregierung hat im Europäischen Rat in Maastricht deutlich gemacht, daß innenpolitische Schwierigkeiten in dieser Frage gemeinsame Lösungen nicht unmöglich machen dürfen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß zum damaligen Zeitpunkt das Kanada-Abkommen von der kanadischen Regierung noch nicht angenommen worden war. 1370* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 Zu Frage 41: Die Bundesregierung hat sich in ihrer Regierungserklärung vom 24. November 1980 eingehend mit den Problemen der europäischen Agrarpolitik befaßt. Ich darf wörtlich zitieren: „In der europäischen Agrarpolitik wird sich die Bundesregierung angesichts der wachsenden strukturellen Überschüsse mit Nachdruck dafür einsetzen, daß marktwirtschaftliche Grundsätze stärker als bisher verwirklicht werden. Das bedeutet u. a. auch, daß zur Wiedererlangung des Gleichgewichts auf den Agrarmärkten die Interventionsmechanismen aufgelokkert werden müssen." Es geht also nicht um die Frage einer generellen Aufhebung oder Auflockerung des bestehenden Interventionssystems, sondern um gezielte Maßnahmen bei überschüssigen Agrarmärkten. Konkret hat sich Bundesminister Ertl bereits in der Öffentlichkeit zu den Möglichkeiten einer solchen Auflockerung bei Rindfleisch, Magermilchpulver, Getreide sowie Obst und Gemüse geäußert. Ich darf auf seinen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Januar 1981 verweisen. Durch diese Auflockerung der bislang sehr starr und unflexibel praktizierten Intervention soll dem staatlichen Ankauf der bestehende Anreiz genommen und die Marktkräfte wieder stärker zur Geltung gebracht werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 42): Weist der Rücktritt der Ethologen (Verhaltensforscher) aus der Arbeitsgruppe, die das Projekt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur tierschutzgerechten Hennenhaltung begleitet hatte, darauf hin, daß bei dessen Durchführung die wissenschaftliche Objektivität nicht gewährleistet war, und welche Maßnahmen hat die Regierung ergriffen, um sicherzustellen, daß die verhaltenswissenschaftlichen Ergebnisse dieses Projekts von unparteilichen Sachverständigen (Ethologen) ausgewertet und uneingeschränkt veröffentlicht werden? Das Forschungsvorhaben „Qualitative und quantitative Untersuchungen zum Verhalten, zur Leistung und zum physiologisch-anatomischen Status von Legehennen in unterschiedlichen Haltungssystemen (Auslauf-, Boden- und Käfighaltung)" ist im Institut für Kleintierzucht der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft durchgeführt worden. Die zur Planung und Begleitung des Forschungsvorhabens auf meine Veranlassung berufene Senatsarbeitsgruppe hat sich bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mit der Durchführung des Forschungsvorhabens in dem genannten Institut einverstanden erklärt. Wenn es trotzdem wegen der Arbeiten in Celle zu einem Rücktritt einiger Ethologen gekommen ist, so bedauere ich dies. Es besteht jedoch kein Anlaß, die Objektivität der in der Senatsarbeitsgruppe verbliebenen Verhaltenswissenschaftler bei der Durchführung und Auswertung des Projekts in Zweifel zu ziehen. Ihre Auffassung wird im Abschlußbericht, der mir zur Zeit noch nicht vorliegt, wiedergegeben werden. Im übrigen bestehen keine Bedenken, Stellungnahmen von Ethologen oder von Wissenschaftlern anderer Disziplinen zu den Ergebnissen des Forschungsvorhabens einzuholen, die nicht der Senatsarbeitsgruppe angehört haben. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Unparteilichkeit der in der Senatsarbeitsgruppe mitarbeitenden Verhaltenswissenschaftler in Frage gestellt werden darf. Eine Veröffentlichung der Forschungsarbeiten ist vorgesehen. Ergebnisse von Teiluntersuchungen wurden bereits veröffentlicht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 43): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ergebnis einer im Auftrag des Bundesernährungsministeriums von der Prognos AG, Basel, durchgeführten Untersuchung zu ziehen, daß die schwach strukturierten dünn besiedelten ländlichen Räume im Hinblick auf die Wirtschaftskraft, öffentliche Infrastruktur, Wohnungsversorgung usw. auch künftig das Schlußlicht der Entwicklung bilden werden, wie am Beispiel des Landkreises Tirschenreuth gezeigt wird? Bei der Prognos-Studie handelt es sich um eine erste Untersuchung, deren Ergebnisse auch den Ressorts, die in der Frage hauptsächlich angesprochen sind — BMWi und BMBau — zugängig gemacht wurden. Darüber hinaus werden diese Ergebnisse im Zusammenwirken mit der EG mit zwei weiteren Untersuchungen durch die GEWOS/Hamburg in den Landkreisen Daun und Tirschenreuth noch vertieft. Ungeachtet dieser vorliegenden und der noch ausstehenden Ergebnisse ist die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern auch in Zukunft wie in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die schwach strukturierten und dünn besiedelten ländlichen Räume nach bestehenden Kräften zu fördern. Dies geschieht u. a. durch die beiden Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", bei denen den Bundesländern bei der Lenkung auch der Finanzteile des Bundes eine entscheidende Rolle zufällt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 44 und 45): Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied zwischen dem bei der Ermittlung des Vergleichslohns verwendeten Ansatz von maxima: 280 Arbeitstagen je landwirtschaftlicher Vollarbeitskraft, einschließlich des Betriebsleiters, und dem im Agrarbericht 1981 (Materialband Tabelle 6) ausgewiesenen durchschnittlichen Arbeitsaufwand der Selbständigen in der Land- und Fortwirtschaft von 63 Arbeitsstunden pro Wo che? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß mit dem verwende ten AK-Ansatz der tatsächliche tägliche Arbeitsaufwand, z. B. im milch viehhaltenden Familienbetrieb, nur unzulänglich wiedergegeben wird und daß eine entsprechend wirklichkeitsnähere Darstellung erforder lieh ist? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1981 1371* In der Arbeitskräftestatistik wie auch in der landwirtschaftlichen Buchführungsstatistik gilt der Grundsatz, daß eine Arbeitskraft maximal eine AK-Einheit repräsentieren kann. Zur Umrechnung der in der Landwirtschaft verbreiteten Teilzeit-Arbeit in AK-Einheiten ist es notwendig, eine Normbeschäftigungszeit festzulegen. Diese Norm muß einerseits die lange Arbeitszeit vieler Landwirte, besonders in Betrieben mit Tierhaltung, andererseits aber auch die im außerlandwirtschaftlichen Bereich üblichen Arbeitszeiten berücksichtigen. Die Teilzeit-Arbeitskräfte und damit das landwirtschaftliche Arbeitspotential insgesamt würden unterbewertet, wenn sich die Norm zu sehr an Spitzenarbeitszeiten aus dem landwirtschaftlichen Bereich orientieren würde. Diese Gründe haben zur Verwendung von 280 Arbeitstagen pro Jahr als Basis für die Berechnung der AK-Einheiten im Agrarbericht geführt. Die in anderen Ländern und von seiten der EG benutzten Zahlen liegen etwa auf vergleichbarem Niveau. Die Zahl von 63,0 geleisteten Arbeitsstunden pro Woche für selbständige männliche Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft, der Tierhaltung und der Fischerei stammt dagegen aus dem Mikrozensus. Diese Zahl stellt keinen Jahresdurchschnitt dar, sondern den Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden innerhalb einer bestimmten Woche in der zweiten Aprilhälfte. Die Stundenzahl wird durch Selbstanschreibung ermittelt. Systematische Verzerrungen, auf die jährlich im Agrarbericht hingewiesen wird, sind dabei nicht auszuschließen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die u. a. im Agrarbericht im Rahmen der Einkommensergebnisse angewendete Methode zur Ermittlung der AK- Einheiten den tatsächlichen Verhältnissen im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Betriebe durchaus gerecht wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall Abweichungen, und zwar nach beiden Seiten, auftreten. Auch darauf weist die Bundesregierung jährlich im Agrarbericht hin. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 46 und 47): Wann wird die entsprechend der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schmidt vom 16. Dezember 1976 gebildete Transfer-EnqueteKommission ihre Ergebnisse vorlegen? Liegen heute schon Teilerkenntnisse dieser Kommission vor für eine bessere Abstimmung zwischen marktmäßigen Einkommen samt Abgabenbelastungen und staatlichen Transferleistungen? Entsprechend dem Auftrag der Bundesregierung hat die Transfer-Enquete-Kommission am 14. Februar 1979 ihren Zwischenbericht über die Einkommenslage der Rentner der Bundesregierung übergeben. Den Schlußbericht über das Transfersystem in der Bundesrepublik Deutschland hat die Kommission in der vorigen Woche verabschiedet. Die technische Fertigstellung des Berichts wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Unmittelbar im Anschluß daran wird die Kommission den Bericht der Bundesregierung übergeben. Es wird um Verständnis dafür gebeten, daß Einzelheiten des Berichts nicht vor der Übergabe bekanntgegeben werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb räumt Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen seit jeher die Möglichkeit ein, Abwehransprüche gegen die Verletzung bestimmter Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb selbständig geltend zu machen. Diese Möglichkeit wurde im Jahre 1965 auch auf solche Verbände ausgedehnt, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die Tätigkeit von Verbänden im Rahmen des § 13 UWG ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken und hat sich grundsätzlich bewährt.
    Wettbewerbsverstöße werden von den Vereinen in der Regel im Vorfeld einer Klage durch Abmahnungen gerügt. Von der Rechtsprechung wird überwiegend anerkannt, daß den Verbänden dabei in begrenztem Rahmen ein Anspruch auf Erstattung ihrer Abmahnkosten zusteht. Die Rechtsprechung ist zunehmend bemüht, ein dem Gesetzeszweck nicht entsprechendes Vorgehen klagebefugter Verbände zu verhindern. Die Bundesregierung hatte bereits im Rahmen des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 1978 — das ist Drucksache 8/2145 — eine Neufassung der §§ 13 ff des UWG vorgeschlagen, die besondere Voraussetzungen für die Ab-mahn- und Klagetätigkeit von Verbänden im Rahmen dieser Vorschrift, insbesondere eine Registrierungspflicht und eine Aufsicht über solche Verbände, aufstellt.
    Der Regierungsentwurf konnte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten werden. Im Rahmen der Weiterbehandlung der UWG-Novelle wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, um Mißstände zu beseitigen. Dabei wird freilich auch zu berücksichtigen sein, daß die Erhaltung eines lauteren und funktionsfähigen Wettbewerbs im öffentlichen Interesse liegt.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Lampersbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Egon Lampersbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, sehen Sie über das Bemühen der Bundesregierung und über mögliche Initiativen aus dem Hohen Hause oder auch aus anderen zuständigen Institutionen hinaus die Möglichkeit, die ausufernden — sehr häufig den lauteren Wettbewerb ins Gegenteil verkehrenden — Praktiken dieser sogenannten Wettbewerbsvereine besser zu überprüfen und notfalls seitens der Justizminister der Länder Anweisung zu erteilen, dort einzugreifen?
    Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Die Justizminister können insoweit, wenn ich das richtig sehe, keine Weisungen erteilen. Am besten erscheint es, wenn die Wettbewerber sich selbst helfen und solche Praktiken in den Medien entsprechend bekanntmachen.
    Im übrigen glaube ich nach wie vor, daß es gut wäre, wenn der von mir erwähnte Vorschlag der Bundesregierung Gesetz würde, weil damit klargestellt wäre, daß es eine Registrierung und dazu eine Aufsichtspflicht gäbe, die ein Einschreiten leicht ermöglichen würde.