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    Plenarprotokoll 9/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 Inhalt: Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz 1981 — Drucksache 9/232 — Dr. Schäuble CDU/CSU 1139C Westphal SPD 1140 A Rentrop FDP 1140 D Namentliche Abstimmung 1141 C Fragestunde — Drucksache 9/226 vom 13. 03. 1981 — Schleppende Abwicklung der Nahrungsmittelhilfe der EG, Verwendung von 300 000 t Weizen für den kommerziellen Export MdlAnfr 120, 121 13.03.81 Drs 09/226 Herberholz SPD Antw PStSekr Brück BMZ 1123B, C, D ZusFr Herberholz SPD 1123B, C Änderung der Bestimmungen für den Transport von Kohlenstaub MdlAnfr 4 13.03.81 Drs 09/226 Stockleben SPD Antw PStSekr Mahne BMV 1124A Reiseerleichterungen für Behinderte durch technische Maßnahmen der Bundesbahn MdlAnfr 5, 6 13.03.81 Drs 09/226 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 1124C, D, 1125A, B, C ZusFr Lenzer CDU/CSU 1124D, 1125A ZusFr Curdt SPD 1125 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1125 C Durchführung eines Modellversuchs im Nahverkehrsbereich mit von der öffentlichen Hand gestellten Kleinbussen und ortsansässigen Fahrern nach niederländischem Muster MdlAnfr 7 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Mahne BMV 1125D, 1126A, B ZusFr Dr. Kübler SPD 1125D, 1126A ZusFr Merker FDP 1126A Anerkennung der gesamten Dienstschicht bei kommunalpolitisch tätigen Beamten als Sonderurlaub gemäß § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes durch die Bundesbahndirektion Hannover MdlAnfr 18, 19 13.03.81 Drs 09/226 Börnsen SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 1126B, C, D 1127A ZusFr Börnsen SPD 1126C, D, 1127A Anbau widerstandsfähiger Pflanzen auf den Autobahngrünstreifen MdlAnfr 20 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 1127B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1127 B Zukünftige Organisation des Bundesbahn-Betriebswerks Weiden MdlAnfr 21 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . 1127C, D, 1128B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 1127C, D ZusFr Sick CDU/CSU 1128A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1128 B Erhaltung der Arbeitsplätze im Bundesbahn-Ausbesserungswerk Weiden MdlAnfr 22 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 1128C, D, 1129A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 1128C, D ZusFr Sick CDU/CSU 1129 A ZusFr Merker FDP 1129 B Verbesserung der Rundfunk- und Fernsehversorgung durch die Bundespost in empfangstechnisch benachteiligten Gebieten MdlAnfr 25 13.03.81 Drs 09/226 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP 1129C, D, 1130A ZusFr Weirich CDU/CSU 1129C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1129D Leerstehende Wohnungen insgesamt und in den einzelnen Bundesländern MdlAnfr 30, 31 13.03.81 Drs 09/226 Ruf CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1130B, C, D, 1131A ZusFr Ruf CDU/CSU 1130C, 1131A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 1130 D ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU 1130 D Steigerung der Zahl der Wohnungssuchenden in den nächsten fünf Jahren MdlAnfr 32 13.03.81 Drs 09/226 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . .1131A Erhaltung der Stuttgarter Weißlenhof-Siedlung als Baudenkmal MdlAnfr 54, 55 13.03.81 Drs 09/226 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 1131B, C, D, 1132A, B, C ZusFr Conradi SPD 1131C, D, 1132A, B Erhöhung der Kilometerpauschale für auf die Benutzung des eigenen Wagens angewiesene Personen MdlAnfr 56, 57 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 1132C, D, 1133A, B, C, D, 1134A, B, C, D, 1135B, C, D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 1132C, D, 1133A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU 1133C, D ZusFr Weirich CDU/CSU . . . . 1133D, 1134A ZusFr Dr. Kübler SPD 1134B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 1134B, C ZusFr Linsmeier CDU/CSU . . . 1134D, 1135A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1135 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1135 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1135 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 1135 D Anpassung der Kilometerpauschale an die gestiegenen Kraftfahrzeugbetriebskosten MdlAnfr 58 13.03.81 Drs 09/226 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 1136A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 1136A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1136 B Praktiken des Hauptzollamts Singen bei der Leistungsbeurteilung der Beamten MdlAnfr 61, 62 13.03.81 Drs 09/226 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 1136B, C, D, 1137 A ZusFr Repnik CDU/CSU 1136D, 1137 A Geschätzter Verkehrswert des verwertbaren Bundesvermögens MdlAnfr 63 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 1137B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1137C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 III Mißbräuche bei dem sogenannten Bauherrnmodell im Münchner Stadtteil Griesing MdlAnfr 65 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Haehser BMF 1137D, 1138A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 1138A Ausbau der Fernwärme MdlAnfr 66, 67 13.03.81 Drs 09/226 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1138C, 1139A, B, C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 1138 C, 1139A, B ZusFr Dr. Spöri SPD 1139B ZusFr Dr. Jens SPD 1139 C Nächste Sitzung 1143C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1145* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1145* B Anlage 3 Gewährleistung der Sicherheit deutscher Touristen in der Türkei MdlAnfr 141, 142 13.02.81 Drs 09/159 Thüsing SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1146* C Anlage 4 Unterstützung der deutschen MichaelGrzimek-Schule in Nairobi im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik MdlAnfr 146 13.02.81 Drs 09/159 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1146* D Anlage 5 Beurteilung der demokratischen Integrität des Präsidenten Duarte durch die Bundesregierung; Agrarreform in El Salvador MdlAnfr 151, 152 13.02.81 Drs 09/159 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1147* A Anlage 6 Verstaatlichung der Banken und des Außenhandels in El Salvador MdlAnfr 153, 154 13.02.81 Drs 09/159 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1147* B Anlage 7 Bewertung der von der FDR-Vertreterin Martinez eingestandenen Polizistenmorde durch die Bundesregierung; Zugehörigkeit eines Mitglieds der FDR-Vertretung in Bonn zur kommunistischen Terror-Organisation FAPU MdlAnfr 155, 156 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1147* C Anlage 8 Einsparungen bei der Bundespost durch Herausgabe der Fernsprechbücher durch die Deutsche Postreklame GmbH sowie Auswirkung dieser Einsparungen auf die Fernsprechgebühren MdlAnfr 23, 24 13.03.81 Drs 09/226 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1147* D Anlage 9 Tagungen der Kommission zur Lösung wohnungspolitischer Probleme MdlAnfr 33 13.03.81 Drs 09/226 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1148* A Anlage 10 Novellierung des Wohngeldgesetzes MdlAnfr 34, 35 13.03.81 Drs 09/226 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1148* B Anlage 11 Erhöhung der Zahl der Wohngeldberechtigten bei Anpassung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten MdlAnfr 36 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1148* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 Anlage 12 Einführung einer nach kommunalen Gebietskörperschaften gestaffelten Kilometerpauschale; Verzicht auf eine Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer MdlAnfr 59, 60 13.03.81 Drs 09/226 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1148* D Anlage 13 Gewährung von Steuerfreiheit nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes für nichtbuchführungspflichtige Landwirte bei einer Reinvestition von Veräußerungserlösen in Wohnbauten MdlAnfr 64 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1149* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 1123 25. Sitzung Bonn, den 18. März 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Freiburg) 20. 3. Büchner (Speyer) * 20. 3. Dr. Dregger 18. 3. Eickmeyer 20. 3. Dr. Enders * 20. 3. Dr. Geißler 20. 3. von der Heydt Freiherr von Massenbach 20. 3. Dr. Hubrig 20. 3. Kiehm 20. 3. Kittelmann * 20. 3. Korber 20. 3. Dr. Graf Lambsdorff 20. 3. Männing 20. 3. Dr. Mitzscherling 20. 3. Müller (Wadern) * 20. 3. Dr. Müller * 20. 3. Dr.-Ing. Oldenstädt 18. 3. Picard 20. 3. Reddemann ** 19. 3. Frau Roitzsch 20. 3. Frau Schlei 20. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 20. 3. Dr. von Weizsäcker 18. 3. Dr. Wendig 20. 3. Dr. Wieczorek 20. 3. Frau Will-Feld 20. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1981 beschlossen, zu dem Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz 1981 zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Der Vermittlungsausschuß hat das Gesetz in seiner Sitzung am 6. März 1981 bestätigt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. März 1981 beschlossen, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen. Die entsprechenden Mitteilungen des Präsidenten des Bundesrates sowie des Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses sind als Drucksachen 9/197, 9/216 und 9/231 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. März 1981 beschlossen, dem Gesetz zum Protokoll vom Anlagen zum Stenographischen Bericht 24. Oktober 1979 zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Staatshaftungsgesetz nicht zuzustimmen und zu dem Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/238 und 9/237 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 20. Februar 1981 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsj ahr 1980 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 18. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein - Drucksache 9/37 Nr. 170 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 351/79 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors - Drucksache 9/37 Nr. 134 (berichtigt in Drucksache 9/108) - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 337/79 und Nr. 338/79 auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisation für Wein - Drucksache 9/108 Nr. 27 - Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates betr. den zulässigen Schallemissionspegel von Hydraulik- und Seilbaggern, Planiermaschinen und Lagern - Drucksache 9/60 Nr. 13 - Entwurf eines Beschlusses zur Errichtung eines gemeinsamen Dolmetscherdienstes - Drucksache 9/37 Nr. 136 - 1146* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 Der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 18. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung von zusätzlichen Gemeinschaftsmaßnahmen des Vereinigten Königreichs und damit zur Konvergenz der Wirtschaften der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — Drucksache 9/127 Nr. 26 — Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1172/76 vom 17. Mai 1976 zur Schaffung eines Finanzmechanismus — Drucksache 9/127 Nr. 25 — Vorschlag einer Verordnung des Rates über den Ausgleich des griechischen Beitrags zu den Kosten des Finanzmechanismus und der zusätzlichen Maßnahmen zugunsten des Vereinigten Königreichs — Drucksache 9/37 Nr. 146 — Mitteilung an den Rat betr. die Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der portugiesischen Republik über die Durchführung einer Finanzhilfe zugunsten Portugals vor dessen Beitritt — Drucksache 9/37 Nr. 147 — Entwurf einer Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu einigen Vorschriften der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 — Drucksache 9/37 Nr. 145 — Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 11. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Programmes der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Ausbildung — Drucksache 8/4181 Nr. 19 — Der stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mit Schreiben vom 19. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens über den Beitritt der Republik Simbabwe zum zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Simbabwe. Entwurf eines Beschlusses des AKP/EWG-Ministerrates zur Änderung der Liste der AKP-Binnenländer — Drucksache 9/60 Nr. 12 — Die in Drucksache 9/158 unter Nummer 7 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Versicherungsverträge wird als Drucksache 9/215 verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 141 und 142): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß ausländische Touristen in der Türkei inhaftiert und mißhandelt wurden? Kann die Bundesregierung die Sicherheit von Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei gewährleisten? Zu Frage 141: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß in der Türkei inhaftierte ausländische Touristen mißhandelt wurden. Wenn Sie den Fall Doerte Plaue meinen, so will ich mitteilen, daß Doerte Plaue am 17. Februar durch Beschluß des Schwurgerichts Mugla gegen Kaution entlassen wurde. Der Paß wurde ihr ausgehändigt, was bedeutet, daß sie die Türkei verlassen kann. Zu Frage 142: Die Verantwortung hierfür liegt bei den türkischen Behörden. Aber der Fall Plaue war nach unserem Kenntnisstand eine Ausnahme. In solchen Ausnahmefällen kümmern sich Botschaften und Konsulate um die Betroffenen. Anlage 4 Antwort das Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Frage des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 146): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik die deutsche „Michael-Grzimek-Schule" in Nairobi und das dazugehörige Internat finanziell zu unterstützen, damit diese Institution nicht auf Grund finanzieller Probleme den Schulbetrieb einstellen muß und dadurch 220 Schülern aus Ost- und Zentralafrika die Möglichkeit genommen wird, eine Schulbildung nach deutschem Muster zu erhalten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 1147* Ja. Von einer Gefahr einer Einstellung des Schulbetriebs kann nicht die Rede sein. Anlage 5 Antwort des Staatministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 151 und 152): Ist die Bundesregierung bereit, ihre im Auswärtigen Ausschuß am 11. Februar 1981 bekanntgegebene Beurteilung der demokratischen Integrität des Präsidenten der revolutionären Regierungsjunta Ei Salvadors, José Napoleon Duarte, öffentlich zu wiederholen? ist der Bundesregierung eine weitergehende Agrarreform bekannt, als sie derzait in El Salvador durchgeführt wird, und wenn ja, weiche? Zu Frage 151: Im Ausschuß hat die Bundesregierung differenziert über die Junta, ihre Absichten und Praktiken berichtet. Ich beziehe mich hier auf diesen Bericht. Zu Frage 152: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist die Durchführung der Agrarreform derzeit noch wenig fortgeschritten. Sie glaubt deshalb nicht, daß sie sich jetzt bereits der in Ihrer Frage erwarteten Wertung anschließen kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 153 und 154): Hat die Bundesregierung Informationen, daß die Verstaatlichung der Banken in El Salvador bereits vorgenommen worden ist, und hält sie einen solchen Schritt für ein wirksames Mittel zur Entmachtung der dort bis zum 15. Oktober 1979 herrschenden Oligarchie? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verstaatlichung des Außenhandels El Salvadors? Zu Frage 153: Nach meiner Kenntnis ist mit der Verstaatlichung der Banken erst begonnen worden, indem his Ende 1980 Bilanzen aufgestellt wurden. Mit dem Verkauf der Aktien an Bankangestellte und ans Publikum ist noch nicht begonnen worden. Zu Frage 154: Die Verstaatlichung des Außenhandels hat zunächst zu technischen und Verwaltungsschwierigkeiten geführt, die aus der Umstellung der Außenhandelsorganisation herrühren. Es ist angesichts der Lage in El Salvador zu früh, die Auswirkung der Verstaatlichung des Außenhandels zu beurteilen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 155 und 156): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die FDR-Vertreterin Ana Guadalupe Martinez schon vor mehr als einem Jahr öffentlich im Fernsehen und anschließend auch in einem Buch damit geprahlt hat, sie selbst habe bereits mehr als 25 salvadorianische Polizeibeamte umgebracht, und hält die Bundesregierung es für angebracht, einer solchen Mörderin hochrangige Gesprächspartner zur Verfügung zu stellen'? Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung Hinweisen nachgegangen, ein Mitglied der FDR-Vertretung in Bonn gehöre zur kommunistischen Terrororganisation FAPU? Zu Frage 155: Die Bundesregierung bemüht sich um Information und Vermittlung mit allen Kräften. Für die Bundesregierung sind keine Gespräche mit Frau Martinez geführt worden. Ich habe Frau Martinez in meiner Eigenschaft als Mitglied des SPD-Vorstandes im Erich-Ollenhauer-Haus angesprochen. Zu Frage 156: Hinweise darüber, daß der Bonner Vertreter des Bonner FDR-Büros der Organisation FAPU angehört, liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie unterhält mit dem Büro keine offiziellen Verbindungen. Wie ich bereits in der letzten Fragestunde am 12. Februar 1981 sagte, wird — nach meiner Kenntnis — das Büro der politischen Opposition Salvadors in Bonn von einem prominenten Christdemokraten, Herrn Uzquaino, geleitet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 23 und 24): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die Herausgabe der Amtlichen Fernsprechbücher an die Deutsche Postreklame zum Zweck gewerblicher Nutzung abzutreten, und welche Kostenersparnis entsteht dadurch gegebenenfalls bei der Deutschen Bundespost'? Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, gegebenenfalls diese Einsparungen an die Fernsprechteilnehmer weiterzugeben, und wie wird sich dies auf die Grundgebühren auswirken? Im Zusammenhang mit einer völligen Neugestaltung der amtlichen Fernsprechbücher untersucht die Deutsche Bundespost gemeinsam mit der Deutschen Postreklame GmbH zusätzliche Werbemöglichkeiten in den amtlichen Fernsprechbüchern. Die bisher erschienenen Testbücher in vier Bereichen sind von der Bevölkerung gut aufgenommen worden. Es wird daher erwogen, die Herstellung der amtlichen Fernsprechbücher der Deutschen Postreklame zu übertragen. Im Laufe der Jahre soll ein wesentlicher Teil der Herstellungskosten über Werbeeinnalimen finanziert werden. Die Deutsche Bundespost unternimmt große Anstrengungen, um ihr Dienstleistungsangebot ständig zu verbessern und ihre Aufgaben so kostengünstig wie möglich zu erbringen. Die erhofften Einsparungen aus den erweiterten Werbemöglichkeiten im amtlichen Fernsprechbuch werden die Kostenrech- 1148* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 ) nung des Fernmeldedienstes positiv beeinflussen und im Rahmen der Gebührenpolitik Berücksichtigung finden. Sie eignen sich jedoch nicht für eine gezielte Weitergabe an die Fernsprechteilnehmer in Form einer Ermäßigung der Grundgebühren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 33): Trifft es zu, daß auf der Grundlage des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Chefs der Länderregierungen am 8. Dezember 1980 beschlossen wurde, eine Kommission unter dem Vorsitz des hessischen Ministerpräsidenten gebildet wurde, und wie oft hat diese Kommission bereits getagt? In der Konferenz der Bauminister des Bundes und der Länder am 19. Dezember 1980 wurde die Bildung einer Sachverständigen-Kommission „Wohnungspolitik" beim Bundesbauminister vereinbart. Durch die Beteiligung von Ländervertretern ist sichergestellt, daß Vorstellungen von seiten der Länder in die Überlegungen dieser Kommission einfließen. Deshalb wurde auf die Bildung einer eigenen Sachverständigen-Kommission auf Länderseite verzichtet. Die 1. Sitzung der Kommission hat am 12. Februar stattgefunden. Die nächste Sitzung wird am 24. März stattfinden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 34 und 35): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die jetzige Fassung des Wohngeldgesetzes Antragsteller mit einem erkennbar höheren Einkommen im Bewilligungszeitraum trotz allem ein höheres Wohngeld erhalten, weil sie im Vorjahr weniger verdient haben, und beabsichtigt sie eine Gesetzesänderung mit welchem Ziel? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die jetzige Neufassung des Wohngeldgesetzes etwa ein Drittel aller Wohngeldanträge auf Sozialhilfeempfänger entfällt und daß dadurch Bearbeitungsdauern bis zu sechs Monaten bei den örtlichen Wohngeldstellen entstehen, ohne daß die Betroffenen davon einen materiellen Vorteil haben, und gedenkt die Bundesregierung, hieraus Konsequenzen für die künftige Wohngeldregelung zu ziehen? Zu Frage 34: Nach der am 1. Januar 1981 in Kraft getretenen Fassung des § 11 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG), sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Wohngeld feststehende künftige Einnahmen im Bewilligungszeitraum nur dann der Wohngeldberechnung zugrunde zu legen, wenn sie niedriger sind als die für den Bemessungszeitraum vor Antragstellung ermittelten Einnahmen. Durch diese Regelung sollen umfangreiche Berechnungen bei zu erwartender Erhöhung von Renten und Gehältern vermieden werden. Um jedoch bei bestimmten Fallgestaltungen sozial nicht gerechtfertigte Wohngeldleistungen bei größeren Einnahmeerhöhungen auszuschließen, hat die Bundesregierung eine Änderung von § 11 Abs. 2 WoGG vorgeschlagen (Art. 17 des Subventionsabbaugesetzes, Drucksache 9/92), über die z. Z. im zuständigen Ausschuß des Bundestages beraten wird. Zu Frage 35: Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Jahren ein beachtlicher Anteil der Wohngeldanträge auf Sozialhilfeempfänger entfällt. 1978 machten Haushalte, bei denen der Antragsteller oder ein Familienmitglied Leistungen der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhielt, annähernd ein Viertel aller Haushalte mit Wohngeldbezug aus; die entsprechenden Daten für die folgenden Jahre stehen noch nicht zur Verfügung. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung daher im Mai 1980 (vgl. Plenarprotokoll 8/218, S. 17556) gebeten, „bei der nächsten Wohngeldnovellierung eine Regelung zur Vereinfachung der Bearbeitung der Wohngeldanträge von Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorgeempfängern vorzusehen" (vgl. Drucksache 8/4011 S. 4 Nr. 4.2). Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welche Regelungsmöglichkeiten hier bestehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 36): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Wohngeldberechtigte eine Sozialmietwohnung bewohnen, und mit wie vielen neuen Wohngeldberechtigten wäre bei einer schrittweisen Heranführung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten im Ergebnis zu rechnen, wenn man dabei berücksichtigt, daß ohnehin keine 3 Millionen sozialwohnungsberechtigten Haushalte im Sozialmietwohnungsbestand untergebracht sind? Nach der Wohngeldstatistik 1978 lebten rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte in Sozialmietwohnungen. Durch eine schrittweise Heranführung der Sozialmieten an die Vergleichsmieten würden im Durchschnitt die Sozialmieten um rd. 1,— DM steigen. Hinter dieser Durchschnittszahl stehen im Einzelfall jedoch Mieterhöhungen von 0 bis 3,— DM je m2 Wohnfläche. Nach der heute vorliegenden Datenbasis kann daher nicht abgeschätzt werden, wie viele einkommensschwache Haushalte von relativ hohen Mietsteigerungen betroffen werden. Die Frage wäre nur nach umfangreichen zusätzlichen Erhebungen und Berechnungen zu beantworten. Bei einer Heranführung der Sozialmieten an das Vergleichsmietenniveau wären zudem Änderungen des Wohngeldbemessungssystems notwendig. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 59 und 60): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1981 1149* Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der ständig steigenden Benzinpreise zur Entlastung der Bevölkerung der ländlichen Räume eine nach kommunalen Gebietskörperschaften gestaffelte erhöhte Kilometerpauschale einzuführen? 1st die Bundesregierung bereit, nunmehr von einer Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer abzusehen, um dadurch die zur Zeit ständig steigenden Treibstoffpreise nicht noch weiter in die Höhe schnellen zu lassen und um dadurch komplizierte Abrechnungsverfahren für bestimmte Personenkreise und sich daraus ergebende verwaltungstechnische Bürokratien zu vermeiden? Zu Frage 59: Eine regionale Staffelung der Kilometerpauschale nach kommunalen Gebietskörperschaften wird die Bundesregierung nicht vorschlagen. Eine solche Staffelung würde sich nur anbieten, wenn die Verkehrsverhältnisse, insbesondere das Angebot an öffentlichem Nahverkehr, regional einheitlich gut oder einheitlich unzureichend wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Denn es gibt sowohl in ländlichen Gemeinden und in Ballungsräumen einerseits schnelle und direkte Verkehrsverbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs, andererseits aber auch Wohngebiete, die mit von öffentlichen Verkehrsmitteln nur in unregelmäßigen Zeitabständen bei wenigen Haltestellen bedient werden. Eine Regionalisierung der Kilometerpauschale könnte deshalb im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen führen. Zu Frage 60: Der Preis für unsere Ölimporte hat sich zwischen 1973 und 1980 bei Verringerung der Menge vervierfacht und maßgeblich zu dem Leistungsbilanzdefizit 1980 von 28 Mrd. DM beigetragen. Die zum Abbau dieses Defizits notwendigen Kapitalimporte setzen derzeit ein attraktives Zinsangebot voraus, das wiederum zum Investitionshemmnis wird. Unsere Abhängigkeit von Ölimporten bedroht deshalb unser Wachstum und unseren Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung hält die Umlegung der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer für ein geeignetes Mittel, Konstrukteure, Käufer und Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Einsparung von Kraftstoff anzuhalten. Sie wird entsprechend der Regierungserklärung vom 24. November 1980 das Vorhaben deswegen weiter verfolgen, ist sich aber darüber im klaren, daß sie es nur mit Unterstützung der Länder, denen das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, verwirklichen kann. Sie unterstellen in Ihrer Frage, daß die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer mit einem „komplizierten Abrechnungsverfahren und einer sich daraus ergebenden verwaltungstechnischen Bürokratie" verbunden sei. Diese Vermutung kann ich Ihnen nicht bestätigen. Mit der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer sind Millionen von Zahlungsvorgängen, Vorwegerinnerungen und Mahnungen verbunden. Die Bundesregierung wird bei dem entsprechenden Gesetzentwurf sehr sorgfältig darauf achten, daß dieser Vereinfachungseffekt für Bürger und Verwaltung nicht von anderen Regelungen aufgezehrt wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, zur Mobilisierung von Bauland auch nichtbuchführungspflichtigen Landwirten die Steuerfreiheit nach § 6 b EStG bei einer Reinvestition von Veräußerungserlösen in Wohnbauten zuzubilligen? Nach § 6 c des Einkommensteuergesetzes (EStG) können grundsätzlich auch nicht buchführende Landwirte bestimmte Veräußerungsgewinne steuerbegünstigt auf Grund und Boden oder Gebäude übertragen. Die Paragraphen 6 b und 6 c EStG erfordern allerdings sowohl bei buchführenden als auch bei nicht buchführenden Steuerpflichtigen, daß die begünstigten Reinvestitionsgüter zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist im allgemeinen erfüllt, wenn ein Landwirt ein Mietwohnhaus auf einer bisher im Rahmen seines Betriebs bewirtschafteten Parzelle baut; auch insoweit besteht zwischen buchführenden und nicht buchführenden Landwirten kein Unterschied. Erwirbt ein Landwirt hingegen Grundstücke in der Absicht, darauf Miethäuser zu errichten, so ist es nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen über die Abgrenzung von Betriebsvermögen und Privatvermögen regelmäßig nicht möglich, diese Grundstücke als landwirtschaftliches Betriebsvermögen zu behandeln. Solche Objekte gehören vielmehr regelmäßig zum Privatvermögen mit der Folge, daß Gewinne aus einer etwaigen späteren Veräußerung steuerfrei bleiben. Die Übertragung stiller Reserven nach den Paragraphen 6 b und 6 c des Einkommensteuergesetzes darf nicht zu einem endgültigen Steuerausfall führen. Die Bundesregierung sieht infolgedessen keine Möglichkeit, die Steuervergünstigung generell auf die Reinvestition von Veräußerungserlösen in Wohnbauten auszudehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erhard Mahne


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Stockleben, die maßgebenden Bestimmungen für die Beförderung von künstlich aufbereitetem Staub von Steinkohle, Braunkohle und Braunkohlenkoks sind in der Gefahrgutverordnung Eisenbahn, der Gefahrgutverordnung Straße, der Gefahrgutverordnung See und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein geregelt.
    Danach dürfen Kohlenstäube nur in Gefäßen aus Metall, Holz oder in widerstandsfähigen Säcken verpackt und befördert werden. Die Bestimmungen enthalten darüber hinaus detaillierte Vorschriften über die Bezettelung, die Zusammenpackung, die Versandart, die Frachtbriefeintragungen und dergleichen mehr. Gemäß § 11 Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße können die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen zulassen.
    Im Hinblick auf die notwendige Harmonisierung aller Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter, national wie aber auch international, ist es unumgänglich, eine Neuregelung in den maßgeblichen internationalen Gremien abzustimmen. Sobald dies geschehen ist, werden die Ausnahmeregelungen der Länder durch eine bundesweit und international geltende Regelung abgelöst werden.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine weiteren Zusatzfragen?

(Stockleben [SPD: Danke!)

Dann rufe ich Frage 5 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn durch technische Maßnahmen Problemlösungen für Behinderte anzubieten (z. B. Beseitigung hoher Stufen beim Wagenein-und -ausstieg, Abteile für Rollstuhlfahrer mit entsprechender Einstiegsmöglichkeit usw.)?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lenzer, wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantworten.

(Lenzer [CDU/CSU]: Einverstanden!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann rufe ich auch Frage 6 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
    Welche Vorhaben, um Behinderten das Reisen zu erleichtern, hat die Deutsche Bundesbahn bisher verwirklicht bzw. wird sie speziell als Beitrag zum Jahr der Behinderten verwirklichen?
    Mahne, Parl. Staatssekretär: Die Deutsche Bundesbahn, die sich bereits seit längerem um Reiseerleichterungen für behinderte und ältere Fahrgäste bemüht, berücksichtigt bei ihren Planungen und Investitionsvorhaben folgende technische Maßnahmen. Seit Jahren erhalten alle Neubaureisezugwagen sowie vorhandene Fahrzeuge anläßlich einer größeren Revision eine vierte klappbare Trittstufe, die den Stufenabstand verringert und einen flacheren Treppenwinkel ermöglicht.
    Bei allen von Fernzügen angefahrenen Bahnhöfen wird angestrebt, die Bahnsteige in einem Langfrist-Programm auf 76 cm über Schienenoberkante anzuheben. Im reinen S-Bahn-Verkehr werden Fahrzeugeinstiege und Bahnsteighöhen optimal aufeinander abgestimmt, so daß Einstiegstufen gänzlich entfallen können.
    Bei Neu- und größeren Umbauten von Bahnhöfen werden Zu- und Abgänge und die Bahnhofsanlagen selbst behindertengerecht ausgebildet, soweit der Aufwand vertretbar ist. Auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr, z. B. in Kurorten, werden von der Deutschen Bundesbahn besondere Einstieghilfen erprobt. In Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum für Rehabilitation und Prävention in Heidelberg hat die Deutsche Bundesbahn Prototypen eines sogenannten eisenbahngerechten Rollstuhls entwickelt; dieser ist derzeit in Erprobung.
    Die Bemühung um eine Verbesserung der Reisebedingungen für Behinderte werden seitens der Deutschen Bundesbahn nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auch im Jahre 1981 fortgeführt.