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ID0901702900

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    Plenarprotokoll 9/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 607 A Eidesleistung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft Engholm, Bundesminister BMBW 607 B Fortsetzung der Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) — Drucksache 9/50 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1980 bis 1984 — Drucksache 9/51 — in Verbindung mit Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/91 — in Verbindung mit Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz) — Drucksache 9/92 — Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Freistaates Bayern 608A Dr. Posser, Minister des Landes NordrheinWestfalen 622 C Hoppe FDP 633 B Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 637 D Brandt SPD 645A Genscher, Bundesminister AA 652 B Würzbach CDU/CSU 661 D Dr. Apel, Bundesminister BMVg 666 C, 680B, 681 B Jung (Kandel) FDP 673 C Biehle CDU/CSU 675 D Würtz SPD 678 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1981 Dr. Wörner CDU/CSU 680 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 682 B Dr. Ehmke SPD 686 B Schäfer (Mainz) FDP 691 C Dr. Hupka CDU/CSU 693 D Pieroth CDU/CSU 696 B Schluckebier SPD 698 D Frau Schuchardt FDP 701 B Offergeld, Bundesminister BMZ 704 D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 707 C Dr. Hupka CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 709 C Nächste Sitzung 709 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 710*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1981 607 17. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 30. 1. Dr. Ahrens * 30. 1. Dr. Althammer 30. 1. Dr. Bardens * 30. 1. Böhm (Melsungen) * 30. 1. Büchner (Speyer) * 30. 1. Dr. Dollinger 30. 1. Dr. Enders * 30. 1. Francke (Hamburg) 30. 1. Dr. Geßner * 30. 1. Dr. Hennig 30. 1. Hoffie 28. 1. Dr. Hubrig 30. 1. Jäger (Wangen) * 30. 1. Junghans 28. 1. Kittelmann * 30. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Klein (Dieburg) 30. 1. Korber 30. 1. Lemmrich * 30. 1. Lenzer * 30. 1. Männing * 30. 1. Dr. Müller * 30. 1. Müller (Wadern) * 30. 1. Frau Pack * 30. 1. Peter (Kassel) 30. 1. Petersen ** 30. 1. Reddemann * 30. 1. Rösch * 30. 1. Sander 30. 1. Dr. Schäuble * 30. 1. Schmidt (München) * 30. 1. Schmidt (Würgendorf) * 30. 1. Dr. Schroeder (Freiburg) 30. 1. Schulte (Unna) * 30. 1. Frau Simonis 30. 1. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 30. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 30. 1. Dr. Sprung * 30. 1. Dr. Unland * 30. 1. Dr. Vohrer * 30. 1. Dr. Wittmann (München) * 30. 1. Dr. Wieczorek 30. 1.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Lesung des Bundeshaushalts 1981 ist eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Bundesregierung sich bei der Vorlage des Haushaltes, das heißt, bei ihren in Zahlen ausgedrückten politischen Entscheidungen, an die Maßstäbe gehalten hat, die zwischen Bund und Ländern abgesprochen worden sind. Diese Absprache erfolgt j a im Finanzplanungsrat, der nicht ein von der Bundesregierung beherrschtes Gremium ist, sondern der, berufen für Empfehlungen an Bund, Länder und Gemeinden, auch entsprechend zusammengesetzt ist. Der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister für Wirtschaft, alle Finanzminister der Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank treten dort zusammen unter Verwertung der Empfehlungen, die voraufgehend der Konjunkturrat der öffentlichen Hände gegeben hat.
    Dieser Finanzplanungsrat hat im vergangenen Jahr dreimal getagt: am 21. März, am 4. Juni und am 12. Dezember, und er hat inhaltlich weitgehend übereinstimmende Empfehlungen gegeben, die auch sofort veröffentlicht worden sind. Es kann also gar keine Rede davon sein, daß das, was zwischen dem Bund und allen Bundesländern — übrigens einvernehmlich — empfohlen worden ist, nicht den Wählern vor den Wahlen bekanntgewesen wäre. Das Bild, das der Finanzplanungsrat über die Entwicklung der Konjunktur, über die Entwicklung der öffentlichen Finanzen schon im Frühjahr 1980 gezeichnet hat und das sofort veröffentlicht worden ist, macht deutlich, daß der Bundesrepublik Deutschland in der Tat schwierige Zeiten bevorstehen, die wir zu meistern haben und die wir auch meistern können.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn davon die Rede ist, es habe nur unvollständige Wahrheiten durch den Bundesfinanzminister gegeben, so ist diese Feststellung selbst unvollständig; denn alles, was zur Beurteilung notwendig war, ist nicht nur öffentlich mitgeteilt, sondern auch breit unter den verschiedensten Gesichtspunkten diskutiert worden.
    Richtig ist, daß eine neue Erschwerung durch die erneute Steuerschätzung hinzugekommen ist, die Anfang Dezember vergangenen Jahres sehr gründlich die bis dahin geltenden Steuerschätzungen vom Mai 1980 nach unten revidiert hat. Auch darin liegt



    Minister Dr. Posser (Nordrhein-Westfalen)

    keinerlei Manipulation; denn zuständig dafür ist ein Arbeitskreis Steuerschätzung, dem Vertreter der verschiedensten Körperschaften angehören; der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister sind vertreten, wiederum alle Bundesländer, dann die Vertreter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter des Statistischen Bundesamtes, Vertreter der Deutschen Bundesbank, Vertreter des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie auch Vertreter der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute — ein Arbeitskreis von rund 30 Teilnehmern. Den kann man gar nicht manipulieren, und den kann schon gar nicht — wie hier und dort vermutet wird — der Bund manipulieren, weder dem Inhalt, noch der Zeit nach, in der die Empfehlungen gegeben und die Prognosen veröffentlicht werden.
    In der Tat gibt es hier einen dem Volumen nach ganz erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen nicht nur beim Bund, sondern sehr stark auch bei allen Ländern, und zwar — das hat Herr Ministerpräsident Strauß unerwähnt gelassen — im Land Bayern genauso wie in Nordrhein-Westfalen, wie in jedem anderen Bundesland, wie in jeder Gemeinde.

    (Zuruf von CDU/CSU: Freistaat Bayern!)

    — Ich habe gesagt: Land Bayern. Obwohl Sie „Freistaat" sagen, ist Bayern ein Land. Ich habe nicht „Bundesland" gesagt. Sie legen j a Wert darauf, daß aus den Protokollen wenigstens der Ausschüsse des Bundesrats das Wort „Bundesland" gestrichen wird; Sie wollen nur „Land" haben.
    Aber davon abgesehen, läßt, glaube ich, schon ein erster Überblick über den Haushaltsentwurf 1981, der Ihnen zur Beratung vorliegt und dem Bundesrat vorgelegt werden wird, erkennen, daß sich die Bundesregierung an diese Empfehlungen des Finanzplanungsrats, die monatelang öffentlich diskutiert worden sind, gehalten hat.
    Wir haben eine Steigerungsrate von 4,3 %. Der Finanzplanungsrat hatte gesagt, man sollte den Ausgabenzuwachs der öffentlichen Haushalte möglichst nicht über 4 % steigen lassen. 4,3 % sind zwar ein leichtes Überschreiten dieser Empfehlung; nur kann man, Herr Ministerpräsident Strauß, dem Bund doch keine Vorwürfe machen, wenn der Freistaat Bayern seinen Haushalt mit einer Ausgabensteigerung von 4,9 % vorlegt. Derjenige, der sich von der empfohlenen Begrenzung weiter entfernt hat, kann doch nicht demjenigen Vorwürfe machen, der sich näher an die Begrenzung gehalten hat.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Im übrigen schlägt auch der Vorwurf, daß sich der Bund in den letzten Jahren prozyklisch verhalten habe, gegen die zurück, die dies am meisten behaupten. Während sich nämlich in den Jahren 1977 bis 1980 der Bund jahresdurchschnittlich Mehrausgaben von 7,7 % zubilligte, war die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate des bayrischen Staatshaushalts 10,3 %, also sehr viel höher als die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate des Bundeshaushalts.
    All das, was der Finanzplanungsrat in drei Sitzungen einvernehmlich mit allen Bundesländern empfohlen hat, hat der Bund einzuhalten sich bemüht, auch in der Frage der Nettoneuverschuldung. Die Nettokreditaufnahme des Jahres 1981 hält sich im Gleichschritt mit derjenigen des Jahres 1980. Dazu kann man dem Bundesfinanzminister eigentlich nur gratulieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Überhaupt weist der Bundeshaushalt ja die Besonderheit aus, daß der Bund, nachdem zur Überwindung der Rezession 1974/75 ein hoher Anstieg der staatlichen Leistungen auch zugunsten der Wirtschaft erforderlich war, in all den folgenden Jahren, 1976 bis einschließlich 1980, nie mehr die Nettokreditaufnahme erreicht hat, die im Jahre 1975 mit 29,9 Milliarden DM angesetzt war. Das ist eine ganz beachtliche Leistung; denn das Volumen des Bundeshaushalts des Jahres 1975 war ja sehr viel, nämlich um 60 Milliarden DM, geringer als das Volumen des Bundeshaushalts von 1980. Der Bund hat sich in den abgelaufenen Jahren also auch insoweit an die Empfehlung des Finanzplanungsrats gehalten, allmählich seine Nettoneuverschuldung abzubauen. Nach 1975 ist sie nicht gesteigert, sondern gesenkt worden. Damit war die Kreditfinanzierungsquote des Bundeshaushalts auch im Jahr 1980, für das jetzt die Ist-Zahlen vorliegen, deutlich geringer als 1975.
    Nun ist sehr bemerkenswert, daß sich auch der Bundesrat jeweils mit dem Bundeshaushalt eingehend beschäftigt. Zwar ist der Bundeshaushalt ein Einspruchsgesetz und kein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Aber der Bundesrat nimmt seine Aufgabe auch bei Einspruchsgesetzen sehr ernst. Da fällt nun folgendes auf. Seit Bildung der sozialliberalen Bundesregierung 1969, als zum ersten Mal die Mehrheit im Deutschen Bundestag und die Mehrheit im Bundesrat nicht mehr zusammenfielen, hat der Bundesrat mit seiner Mehrheit von CDU/CSU-regierten Bundesländern gegen einen vorgelegten Bundeshaushalt nicht in einem einzigen Fall auch nur den Vermittlungsausschuß angerufen, geschweige denn Einspruch eingelegt.

    (Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

    Seit 1970 ist in jedem Jahr der Bundeshaushalt weder mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses noch mit einem Einspruch bedacht worden, obwohl die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht gerade zu den Ausnahmefällen im Bundesrat in den vorigen drei Wahlperioden des Bundestages gehört hat.

    (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

    Das hat selbstverständlich seinen Grund. Es läßt sich nämlich sehr leicht nachweisen, in welch ungewöhnlich entgegenkommender Weise der Bund seine Bundestreue gerade gegenüber jenen Ländern wahrnimmt, die im Grundgesetz als leistungsschwach bezeichnet werden. Heute nennt man die Bundesländer nicht mehr finanzstark oder finanzschwach, sondern kulanterweise ausgleichsverpflichtet oder ausgleichsberechtigt.



    Minister Dr. Posser (Nordrhein-Westfalen)

    Ich bin damit bei dem wichtigen Stichwort „Ergänzungszuweisungen" des Bundes. Diese Möglichkeit ist 1955 in das Grundgesetz eingefügt worden als eine Ergänzung von Bundesleistungen an, wie es dort heißt, „leistungsschwache Länder" neben dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den leistungsstarken und den leistungsschwachen Bundesländern. 12 Jahre lang wurde von dieser Verfassungsmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Ab 1967 sind solche Bundesergänzungszuweisungen aus dem jeweiligen Bundeshaushalt gezahlt worden.
    Ich will nicht alle Jahre erwähnen, sondern eine summarische Übersicht geben, die in erstaunlichem Maße deutlich macht, wie der Bund an die leistungsschwachen Bundesländer gedacht hat. 1971 umfaßten die Bundesergänzungszuweisungen insgesamt 100 Millionen DM; 1980 umfaßten sie mehr als 1 Milliarde 400 Millionen DM. Das heißt, innerhalb von zehn Jahren sind die Bundesergänzungszuweisungen — und zwar, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, ausschließlich an alle CDU/CSU-regierten Bundesländer — mehr als vervierzehnfacht worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Innerhalb von zehn Jahren von 100 Millionen auf 1 Milliarde 400 Millionen!
    Nehmen wir z. B. den Freistaat Bayern, dessen Ministerpräsident soeben gesprochen und dabei Vorwürfe gegen den Bundeshaushalt erhoben hat. Bayern erhielt als Bundesergänzungszuweisungen 1971 18 Millionen DM, 1980 etwas über 305 Millionen DM, also gegenüber 1971 das Siebzehnfache.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Außer Öl kenne ich überhaupt keine Position, die sich in zehn Jahren so entwickelt hat. Versiebzehnfacht!

    (Beifall bei der SPD)

    Rheinland-Pfalz erhielt 1971 22 Millionen DM, 1980 288 Millionen DM; das ist das Dreizehnfache in zehn Jahren. Schleswig-Holstein erhielt 16 Millionen im Jahre 1971 und kommt jetzt auf über 208 Millionen DM; das ist ebenfalls das Dreizehnfache in zehn Jahren. Es sind fünf Länder, die diese Bundesergänzungszuweisungen erhalten — Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein —, kein sozialdemokratisch oder sozialliberal regiertes Bundesland.

    (Wehner [SPD]: Hört! Hört!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schröder?

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    Bitte sehr.