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    Plenarprotokoll 9/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 294 D Verzicht des Abg. Dr. Ritz auf die Mitglied- schaft im Deutschen Bundestag . . . . 294 D Eintritt des Abg. Dr.-Ing. Oldenstädt in den Deutschen Bundestag 294 D Wahl der Schriftführer — Drucksache 9/36 — 295 A Erweiterung der Tagesordnung 337 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Lutz SPD 295 B Zink CDU/CSU 296 D Cronenberg FDP 298 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 301 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Marschall SPD 302 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 303 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 304 C Gnädinger SPD 305 C Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 306 D Engelhard FDP 308 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 309 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 9/25 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 311 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 312 C Kleinert FDP 313 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 316A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 9/24 — Lambinus SPD 317 C Dr. Langner CDU/CSU 318C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i 1. Dezember 1980 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/22 — Lambinus SPD 319 D Dr. Götz CDU/CSU 321A Engelhard FDP 323 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/23 — Dr. Linde SPD 325A Dr. Götz CDU/CSU 327 A Bergerowski FDP 329 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 9/20 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 331 B Bindig SPD 333A Dr. Vohrer FDP 334 D Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 336A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 24. Oktober 1979 zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/15 — 336 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1979 — — Drucksache 8/4514 — 337 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Drucksachen 8/4460, 8/4469, 9/39 — . 337C Fragestunde — Drucksache 9/33 — Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A64 05.12.80 Drs 09/33 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 283B, D, 284A ZusFr Hansen SPD 283B, C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . 283 D ZusFr Coppik SPD 284A ZusFr Dr. Corterier SPD 284A Militärhilfe für die Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A65, 66 05.12.80 Drs 09/33 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 284 B, C, D, 285A,B,C ZusFr Thüsing SPD 284B, 285A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD 284C, 285B ZusFr Coppik SPD 284 D ZusFr Hansen SPD 284 D, 285 C Erörterung der Menschenrechtsfrage für Deutsche im Ostblock auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid MdlAnfr A67 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 285D, 286A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 285 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 286A Verbesserung der europäischen politischen Zusammenarbeit MdlAnfr A68 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 286 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 286 B Proteste gegen die sowjetischen Störungen der Sendungen der Deutschen Welle MdlAnfr A69 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA -286C, 287A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 286D, 287A ZusFr Hansen SPD 287 A Äußerung des polnischen Botschafters über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Existenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A70 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 III Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 287 B, C, D, 288A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 287 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 287C ZusFr Wehner SPD 287 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 287 D Entwicklungshilfe für El Salvador angesichts der derzeitigen Situation MdlAnfr A71 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 288A, B, C, D ZusFr Oostergetelo SPD 288 A, B ZusFr Thüsing SPD 288 C ZusFr Hansen SPD 288 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 288 C ZusFr Dr. Brunner FDP 288 D Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum angesichts der Mineralölsteuererhöhung MdlAnfr A74 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Ruhnau BMV . . 289 A, C, D, 290A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 289C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 289 D ZusFr Stiegler SPD 290 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 290A Kriterien für die Wahl der sogenannten Nordtrasse beim Bau der Autobahn Hamburg-Berlin MdlAnfr A75, 76 05.12.80 Drs 09/33 Kuhlwein SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 290 B, D, 291 B, C, D, 292B, C, 293A, B ZusFr Kuhlwein SPD 290D, 291 B, C ZusFr Jansen SPD 292B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 293A ZusFr Leuschner SPD 293 B Überprüfung der Trassenführung der Autobahn Hamburg-Berlin angesichts der Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen MdlAnfr A77, 78 05.12.80 Drs 09/33 Zywietz FDP Antw StSekr Ruhnau BMV . . . 293C, D, 294A ZusFr Zywietz FDP 293 D ZusFr Kuhlwein SPD 294A Reduzierung des Streusalzverbrauchs in diesem Winter MdlAnfr A79 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 294 B, C ZusFr Oostergetelo SPD 294 C Nächste Sitzung 337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 339* A Anlage 2 • Amtliche Mitteilungen 339* A Anlage 3 Zahl der Eheschließungen, Ehescheidungen und der durch Scheidungen betroffenen minderjährigen Kinder in den Jahren 1975, 1979 und 1980 MdlAnfr Al 05.12.80 Drs 09/33 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 340*A Anlage 4 Steuerliche Subventionierung von Landkäufen im Ausland durch Verlustzuweisung MdlAnfr A19 05.12.80 Drs 09/33 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 340*A Anlage 5 Verhandlungen deutscher Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät MdlAnfr A22 05.12.80 Drs 09/33 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C Anlage 6 Offenlegung von Rüstungslieferungen; Genehmigung von Waffenverkäufen an Chile MdlAnfr A23 05.12.80 Drs 09/33 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 7 Überprüfung der Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr A28 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* D Anlage 8 Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die UdSSR MdlAnfr A29 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* B Anlage 9 Verlängerung des Welttextilabkommens; Umgehungseinfuhren in der Textilbekleidungsbranche; Einführung von Sozialklauseln in den Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern MdlAnfr A33, 34 05.12.80 Drs 09/33 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* C Anlage 10 Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest MdlAnfr A35, 36 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342* A Anlage 11 Öl- und Erdgaslagerstätten im Raum Aachen-Stolberg- Herzogenrath sowie Kosten für Probebohrungen MdlAnfr A55, 56 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342"A Anlage 12 Ausbildungsplätze bei vom Bund beeinflußten Institutionen im Jahre 1981 MdlAnfr A61 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 342* C Anlage 13 Ausbau der Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm als Schnellbahnstrecke sowie Bau von Lärmschutzanlagen MdlAnfr A72, 73 05.12.80 Drs 09/33 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 342* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 283 10. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1980 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 12. 12. Dr. Ahrens* 12. 12. Amrehn 12. 12. Diepgen 12. 12. Dr. Dregger 12. 12. Dr. Ehmke 12. 12. Frau Hürland 12. 12. Dr. Hüsch 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Mahne 19. 12. Matthöfer 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 11. 12. Reschke 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 19. 12. Spilker 12. 12. Dr. Struck 19. 12. Zimmermann 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 3. Dezember 1980 mitgeteilt, daß die Regierungen der Länder folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) bestellt haben: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Mitglied Ministerpräsident Lothar Späth Staatsminister Peter M. Schmidhuber Senator Prof. Gerhard Heimann Präsident des Senats, Bürgermeister Hans Koschnick Senator Günter Apel Ministerpräsident Holger Börner Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht Minister Dr. Diether Posser Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel Minister Werner Klumpp Ministerpräsident Dr. Gerhard Stoltenberg Vertreter Frau Minister Annemarie Griesinger Staatssekretär Dr. Wilhelm Vorndran Senator Gerhard M. Meyer Senator Dr. Günther Czichon Senator Jürgen Steinert Frau Staatsminister Dr. Vera Rüdiger Minister Wilfried Hasselmann Minister Dr. Herbert Schnoor Staatsminister Johann Wilhelm Gaddum Minister Prof. Dr. Franz Becker Minister Dr. Henning Schwarz Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache 8/4460 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 12. Dezember 1980 vorzulegen 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - - Drucksache 8/4469 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Dezember 1980 vorzulegen 3. Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/80 - Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) - Drucksache 8/4498 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 29. Januar 1981 vorzulegen 4. Aufhebbare Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksache 9/8 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Februar 1981 vorzulegen 340* Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 1): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Ehen im Jahr 1975, im Jahr 1979 und im ersten Halbjahr 1980 geschlossen und geschieden wurden und wie viele minderjährige Kinder jeweils durch die Ehescheidungen betroffen wurden? Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen des Statistischen Bundesamts vor: Im Jahre 1975 sind 386 681 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 106 839; 107 216 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im Jahre 1979 sind 344 822 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 79 490; 63 211 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im ersten Halbjahr 1980 sind 170 242 Ehen geschlossen worden. Das Statistische Bundesamt erhält die Scheidungszahlen und die Zahlen der durch die Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder von den statistischen Landesämtern jeweils für das ganze Jahr und nicht, wie bei den Eheschließungszahlen, nach Monaten. Die erbetenen Zahlen können erst im Herbst 1981 vorgelegt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 19): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Landkäufe im Ausland durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten der Verlustzuweisung subventioniert werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen die staatlich subventionierte Kapitalabwanderung zu unternehmen? Durch § 15 a EStG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. August 1980 wird die Möglichkeit, Verluste mit positiven Einkünften zu verrechnen, bei beschränkt haftenden Unternehmern grundsätzlich auf den Haftungsbetrag begrenzt. Weitergehende Verluste dürfen in späteren Jahren nur mit Gewinnen aus der Einkunftsquelle verrechnet werden, aus der die Verluste stammen. Demgegenüber sollen bei einem Landkauf- und Farmprojekt, für das derzeit in Presseanzeigen geworben wird und auf welches sich die Frage offenbar bezieht, hohe Verlustzuweisungen möglich sein. Die Annoncen und Prospekte der Initiatoren liegen mir vor. Auf Grund dieser Unterlagen ist jedoch eine abschließende rechtliche Würdigung nicht möglich, insbesondere kann nicht gesagt werden, ob und ggf. in welcher Höhe die Verluste den Anlegern zugewiesen werden können. Das zuständige Betriebsfinanzamt Mainz ist zum Bericht aufgefordert worden. Das zuständige Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz wird über das Ergebnis in Kürze informieren. Sobald mir von der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde alle Einzelheiten mitgeteilt worden sind, werde ich die allgemeinen Aspekte dieser Anfrage ausführlich schriftlich beantworten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 22): Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Firmen finit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln, wie in einer Fernsehsendung behauptet worden ist? Ich nehme an, daß Sie sich auf die Fernsehsendung „REPORT" vom 18. November 1980 über Rüstungsexporte beziehen, in der von Verhandlungen einer deutschen Werft über die Lieferung von zwei U-Booten nach Chile die Rede war; in diesem Zusammenhang sind auch die dafür bestimmten Torpedos zu berücksichtigen. Der Bundesregierung sind diese Verhandlungen bekannt. Ich kann bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer 1980 eine Genehmigung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob deutsche Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln. Entsprechende Voranfragen oder Exportanträge liegen ihr nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 23): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung, sich für die Offenlegung von Rüstungslieferungen einzusetzen, und ist sie in diesem Zusammenhang auch bereit, zu dem Bericht des Fernsehmagazins „Report" vom 18. November 1980 Stellung zu nehmen, demzufolge die Bundesregierung Waffenverkäufe an Chile genehmigt haben soll? Die Bundesregierung ist bereit, sich für eine weltweite Offenlegung von Rüstungsexporten einzusetzen und sie hat hierzu, wie in der Regierungserklärung erwähnt, konkret vorgeschlagen, bei den Vereinten Nationen ein entsprechendes Register einzurichten. Wir müssen die Reaktion auf diesen Vorschlag abwarten. Zum konkreten Fall Chile kann ich bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres eine Genehmigung für die Ausfuhr von 2 U-Booten und dafür bestimmter Torpedos in Aussicht gestellt hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 28): Unter welchen Gesichtspunkten wird die Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" zur Zeit überprüft, und wann wird das Ergebnis der Überprüfung dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorliegen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß hat schon vor einiger Zeit die Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 341* ausgewählt, die bundeseinheitlich für die Bestimmung der Fördergebiete herangezogen werden sollen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Indikatoren: — Die aus Regionalprognosen für Arbeitsplatzangebot und Arbeitsplatznachfrage zu errechnenden Arbeitskräftereservequotienten (Prognose-jahr 1985). — Regionale Arbeitslosenquote (Durchschnittswerte der Jahre 1976-1980). — Regionale Lohn- und Gehaltssummen je Arbeitnehmer für das Jahr 1978. - Regionale Bruttoinlandsproduktwerte für das Jahr 1978. — Komplexe regionale Infrastrukturindikatoren, die sich auch einer Vielzahl von bedeutsamen Infrastrukturkategorien zusammensetzen. Für diese Indikatoren werden derzeit Neuberechnungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen, die jedoch nicht vor Ende Februar 1981 vollständig vorliegen werden. Über die Gewichtung der Indikatoren und über den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert ist noch nicht entschieden. Auch der Gesamtumfang der Fördergebiete und damit das Ausmaß der von vielen geforderten und auch vom Bund angestrebten Reduzierung der Fördergebiete ist noch offen. Eckwertbeschlüsse des Planungsausschusses zur Neuabgrenzung der Fördergebiete sind etwa im April 1981 zu erwarten. Die Bundesregierung wird den mit der Regionalpolitik befaßten Ausschüssen des Deutschen Bundestages — wie bisher — ihre Vorstellungen so frühzeitig wie möglich zuleiten; das Votum der Ausschüsse wird eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Haltung der Bundesregierung bei der Beschlußfassung des Planungsausschusses bilden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 29): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei der Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die Sowjetunion mitgewirkt, und welche Banken sind an dem Kreditgeschäft beteiligt? Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich auf das Erdgas-Röhren-Projekt bezieht, über das gegenwärtig deutsche Lieferfirmen und Banken mit der Sowjetunion Vorgespräche führen. Die Bundesregierung wirkt bei diesen Gesprächen nicht mit. Sollte es zu einer Realisierung dieses Projektes kommen, so wäre zu Ihrer Frage folgendes festzustellen: — Die Bundesregierung würde auch an einer Kreditgewährung nicht mitwirken. Die Bereitstellung von Ausfuhrfinanzierungen ist in der Bundesrepublik Deutschland vielmehr allein Angelegenheit der deutschen Kreditinstitute. Die Bun- desregierung würde entsprechend unserer gene- rellen Haltung auch keine Zinssubventionen gewähren. — Die Bundesregierung würde zu gegebener Zeit prüfen, ob sie das übliche Bürgerschaftsinstrumentarium zur Förderung von Ausfuhrgeschäften hier einsetzen könnte. Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte werden jedoch nur auf Antrag gewährt. Ein Bürgschaftsantrag für das von Ihnen angesprochene Geschäft liegt der Bundesregierung bisher nicht vor. Ihre Teilfrage, „welche Banken an dem Kreditgeschäft beteiligt sind", kann ich nicht beantworten. Die Bundesregierung nimmt — wie ich bereits ausführte — an den Verhandlungen nicht teil; sie hat daher auch keine Kenntnis darüber, welche deutschen Banken sich im Falle einer Verwirklichung dieses Geschäfts an seiner Finanzierung möglicherweise beteiligen würden. Nach unseren Informationen beabsichtigt die Deutsche Bank AG als Konsortialführer aufzutreten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/33 Fragen 33 und 34) Hält die Bundesregierung es für notwendig, das Welttextilabkommen (WTA) zu verlängern, und wenn ja, wie wird sie ihren Einfluß in der EG geltend machen, um so zu einer Verlängerung des WTA zu kommen? Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der Gewerkschaft Textil-Bekleidung nach wirksameren Kontrollen gegen Umgehungseinfuhren, nach wirksamerer Durchsetzung des Prinzips der fairen Lastenteilung in der EG sowie der Einfügung von Sozialklauseln in die Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern? Zu Frage 33: Wie ich bereits auf die Frage des Kollegen Rapp erklärt habe, ist das Welttextilabkommen zwar ein Fremdkörper im Rahmen einer marktwirtschaftlich orientierten Handelspolitik. Angesichts der besonderen Verhältnisse im Textil- und Bekleidungssektor tritt die Bundesregierung aber ebenso wie die anderen EG-Mitgliedstaaten dafür ein, das Welttextilabkommen zu verlängern. Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist schon bisher energisch gegen Umgehungseinfuhren vorgegangen; sie wird dies auch weiter tun. Sie wird auch daran festhalten, daß keines der EG-Länder und darüber hinaus auch keines der anderen großen Textilimportländer seinen Markt zu Lasten der übrigen Länder abschließen darf. Die Forderung nach Aufnahme sozialer Mindeststandards in die Handelsabkommen wird nach den bisherigen Erfahrungen von den Entwicklungsländern als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten und als Imperialismus bezeichnet werden. Die Entwicklungsländer haben eine „Sozialklausel" auch aus wohl nicht unberechtigter Furcht vor protektionistischem Mißbrauch abgelehnt. An dieser Forderung könnten die Verhandlungen scheitern. 342* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 35 und 36): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung ihren Plan zur Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest zumindest derzeit aufgegeben hat? Wenn ja, welches sind die Gründe für diese Entscheidung? Zu Frage 35: Ja, es ist derzeit nicht vorgesehen, ein solches Programm zu verwirklichen. Zu Frage 36: Versorgungsprobleme sind auch in jüngster Zeit nicht aufgetreten. Selbst höhere Verbräuche gegenüber den Vorjahren konnten ohne Schwierigkeiten gedeckt werden und die Bezugsquellen der deutschen Wirtschaft wurden weiter diversifiziert. Auch angesichts der angespannten Haushaltslage scheint es daher verantwortbar, das Rohstoffbevorratungsprogramm derzeit nicht weiter zu verfolgen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Bereich Aachen/Stolberg/ Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die auf 01- und Erdgaslagerstätten in Tiefen zwischen 2 500 und 4 000 Metern schließen lassen, und wenn ja, erscheint es der Bundesregierung als aussichtsreich oder sinnvoll, in diesem Bereich Probebohrungen vorzunehmen, und wann ist gegebenenfalls mit solchen Probebohrungen zu rechnen? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls, und wie sollen sie finanziert werden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich Aachen/Stolberg/Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die das Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen möglich erscheinen lassen. Von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind im Großraum Aachen in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Landesamt von Nordrhein-Westfalen und den belgischen und niederländischen geologischen Diensten geophysikalische Messungen durchgeführt worden. Diese indizieren eine geologische Situation, in der Kohlenwasserstoffe auftreten könnten. Die Situation deutet mehr auf das Gasvorkommen als auf Erdölvorkommen. Der interessante Teufenbereich liegt eher bei 4 000 und unterhalb 4 000 m als bei 2 500 m. Einem Erdöl- und Erdgaskonzern ist eine Untersuchungserlaubnis vom Lande Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Gesellschaft hat bereits erste weitergehende geophysikalische Untersuchungen durchgeführt. Von den Ergebnissen dieser und weiterer, detaillierter Messungen hängt es ab, ob sich überhaupt bohrwürdige Ziele ergeben. Daher kann zur Zeit nicht gesagt werden, ob oder wann gebohrt werden soll. Ebenfalls lassen sich noch keine Aussagen über eventuelle Bohrkosten machen, da die Teufenlage des Bohrzieles nicht bekannt ist und die Bohrkosten naturgemäß sehr stark von den Bohrteufen beeinflußt werden. Die Finanzierung einer solchen Bohrung wäre Aufgabe der Industrie. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 61): Wird das Angebot an Ausbildungsplätzen bei vom Bund beeinflußten Institutionen (Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost u. a.) im Jahr 1981 gegenüber 1980 unverändert sein? Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft liegen noch nicht alle Daten über die für 1981 geplanten Ausbildungsleistungen der Behörden, Sondervermögen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes vor. Nach den vorläufigen Zahlen kann erwartet werden, daß auch 1981 mit gleich hohen Ausbildungsleistungen der zum Bund gehörenden Einrichtungen und Sondervermögen zu rechnen ist. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß die Neueinstellungen von Auszubildenden für die verschiedenen vom Bund angebotenen Ausbildungsarten seit 1977 überdurchschnittlich von rd. 21 000 auf rd. 29 500 in 1979 angestiegen sind; dies entspricht einem Anstieg von rd. 41%. Wie in den Vorjahren wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Gesprächen mit den verantwortlichen Ressorts darauf drängen, daß die verfügbaren Ausbildungskapazitäten voll genutzt werden. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 72 und 73): Sind Pressemitteilungen zutreffend, daß die Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm über Kamen als Schnellfahrstrecke ausgebaut werden soll, und — wenn dies der Fall ist — wann werden diese Baumaßnahmen begonnen? Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen, um die Bevölkerung vor den Belästigungen — insbesondere durch Lärm —, die durch die hohen Geschwindigkeiten entstehen, zu schützen? Zu Frage 72: Dieser Streckenabschnitt ist Teil der im Bundesverkehrswegeplan '80 enthaltenen Ausbaustrecke Dortmund-Hannover-Braunschweig und soll zwischen den Bahnhofsbereichen Dortmund und Nordbögge (22 km) von derzeit 160 km/h auf 200 km/h ausgebaut werden. Mit den erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung der Linienführung, Signaltechnik, Bahnübergangssicherung und Bahnstromversorgung ist teilweise bereits begonnen worden. Zu Frage 73: Zur Klärung dieser Frage hat die Deutsche Bundesbahn ein schalltechnisches Gutachten für den Abschnitt Dortmund-Kurl in Auftrag gegeben. Die in Kürze zu erwartenden Ergebnisse werden in das noch einzuleitende Planfeststellungsverfahren einbezogen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Volkmar Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf darf ich namens der CDU/CSU-Fraktion erklären, daß wir bereit sind, zu diesem Vorhaben positiv Stellung zu nehmen. Dabei leiten uns zuvörderst zwei Überlegungen:
    Erstens ist die Afrikanische Entwicklungsbank, um die es hier geht, in dem Kontinent tätig, in dem die größte Anzahl der am wenigsten entwickelten Länder beheimatet ist, also, wenn ich so sagen darf, in dem ärmsten Kontinent, der unserer entwicklungspolitischen Hilfe und Zusammenarbeit in besonderem Maße bedarf. Zum anderen ist unsere positive Haltung von daher begründet, daß es in diesem Institut zu einer konkreten und unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern und den Industrieländern kommt, was wir für überaus begrüßenswert halten.

    (Vorsitz: Vizepräsident Leber)

    Die Notwendigkeit der verstärkten Hilfe und Zusammenarbeit im afrikanischen Kontinent wird im Jahresbericht der Afrikanischen Entwicklungsbank für 1979 in besonders nachdrücklicher Weise beschrieben. Sie erlauben, daß ich Ihnen das kurz vor Augen führe: Die Lage der meisten afrikanischen Staaten wird nach Kenntnis der Bank gekennzeichnet durch stagnierende, vielfach zurückgehende Industrieproduktion, durch den Niedergang des Bergbausektors und des Transportwesens, durch eine weithin dramatisch verschlechterte Zahlungsbilanzsituation, erhöhte Verschuldung, Einengung des finanziellen Spielraums zur Durchführung von Ent-
    wicklungsprogrammen und auch durch die Gefährdung der Nahrungsmittelversorgung.
    Natürlich heben sich von diesem allgemein negativen Bild die öl- und gasproduzierenden Staaten Nigeria, Algerien und Libyen ab. Es läßt sich auch nicht übersehen, daß die Länder Tunesien, Kenia, Elfenbeinküste, Malawi, Kamerun und Niger wenigstens in Teilbereichen positive Entwicklungen zu verzeichnen haben. Trotzdem bleibt das erschrekkende Gesamtbild bestehen.
    Der Bericht der Bank stellt vor diesem Hintergrund und der kritischen wirtschaftlichen Lage der meisten afrikanischen Länder die gegenwärtigen Entwicklungshilfeleistungen als unzureichend heraus. Ich erlaube mir, besonders darauf hinzuweisen, daß in diesem Zusammenhang festgestellt werden muß, daß die bilaterale und die multilaterale Entwicklungsfinanzierung durch die OPEC-Staaten zwischen 1975 und 1978 einen Rückgang um beinahe 50 % erlebt hat. Diese Tendenz hat auch 1979 noch angehalten.
    Aus der geschilderten Situation wird in dem Bericht eine erhöhte Bedeutung und eine gesteigerte Verantwortung der Bankengruppe für die Entwicklung Afrikas abgeleitet. Es gibt für die Tätigkeit der Bank eine Reihe vordringlicher Notwendigkeiten, die identifiziert worden sind, nämlich die Notwendigkeit größerer Flexibilität bei der Festlegung der Darlehenskonditionen, vermehrte Mischfinanzierung herbeizuführen, großzügigere Finanzierung von Landeswährungskosten zu übernehmen, für einen schnelleren Mittelabfluß Sorge zu tragen, eine verbesserte Abstimmung mit bilateralen und multilateralen Gebern herbeizuführen, den Agrarsektor verstärkt zu fördern und technische Hilfe in höherem Maße einzusetzen. Ich denke, dem kann man tendenziell eigentlich nur zustimmen.
    Mit dem Beitritt zur Afrikanischen Entwicklungsbank betonen wir unser Interesse an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der afrikanischen Staaten. Ich denke, daß unsere wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den einzelnen Ländern der Region, aber auch zu der Region Afrika als Ganzer damit gestärkt werden. Damit kommt diesem Beitritt politische und wirtschaftliche Bedeutung von einigem Rang zu.
    Schließlich geht es auch um nicht ganz unerhebliche Summen. Im Gesetzentwurf sind die Kosten so beziffert, daß in fünf gleichen Jahresraten — wahrscheinlich ab 1981 — als einzahlbares Grundkapital rund 106 Millionen DM von der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt werden müssen und daß zur Absicherung von Kreditaufnahmen Haftungskapital in Höhe von rund 318 Millionen DM gezeichnet werden muß. Bisher sind die Erfahrungen, was das Haftungskapital solcher Banken angeht, durchaus positiv. Hoffen wir, daß das auch hier so sein wird!
    Die Beteiligung, sagte ich, der Bundesrepublik Deutschland an der Afrikanischen Entwicklungsbank verstärkt unsere bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, aber auch die von uns mitgetragenen Maßnahmen anderer internationaler Organisationen. Ich erin-
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    Dr. Köhler (Wolfsburg)

    nere an den Europäischen Entwicklungsfonds, die Europäische Investitionsbank, die Weltbank und zugehörige weitere Fonds.
    Mit diesem Beitritt wird die deutsche Mitgliedschaft am Afrikanischen Entwicklungsfond ergänzt, dem die Bundesrepublik seit 1973 als Gründungsmitglied angehört und zu dem sie bisher Beiträge nach dem Stand des Vorjahres in Höhe von knapp 130 Millionen Dollar geleistet hat. Das uns hier vorliegende Übereinkommen entspricht in seinen wesentlichen Elementen weitgehend dem bewährten Weltbankabkommen. Um den afrikanischen Charakter der Bank zu erhalten, bleiben zwei Drittel der Anteile am Stammkapital in den• Händen afrikanischer Staaten; auf alle nicht regionalen Mitglieder entfallen ein Drittel der Anteile des Stammkapitals.
    Die Entwicklung der Afrikanischen Entwicklungsbank, die bis Ende .1978 768 Millionen US-Dollar ausgeliehen hatte, war bisher durch die Beschränkung der Mitgliedschaft auf die afrikanischen Staaten und damit durch begrenzte Finanzkraft gekennzeichnet. Die im Vergleich zu den anderen regionalen Entwicklungsbanken, der Asiatischen und der Interamerikanischen Entwicklungsbank, geringe Kapitalausstattung ließ eine volle Entfaltung der Geschäftsmöglichkeiten bisher offenbar nicht zu. Trotzdem hat sich die Afrikanische Entwicklungsbank einen durchaus achtbaren Ruf erwerben können, vor allem auch auf Grund ihrer großen Vertrautheit mit den regionalen Verhältnissen.
    An dieser Stelle kann man natürlich zu der Frage kommen, inwieweit eine Bank dieser Art und überhaupt die regionalen Entwicklungsbanken in einem Konkurrenzverhältnis zur Weltbank stehen oder in ein solches geraten können. Tatsächlich ist dies hier und da durchaus der Fall. Ich möchte schon an dieser Stelle der Bundesregierung nahelegen, ihre Einflußposition in den Aufsichtsgremien sowohl der Weltbank als auch der regionalen Entwicklungsbank noch stärker als bisher zu nutzen, um ungute und unnütze Konkurrenzsituationen und Überschneidungen zu vermeiden. Ich fände es ausgesprochen gut, wenn die Bundesregierung über die Richtlinien ihrer Politik auf diesem Gebiet und den Effekt, den sie dabei erzielt, dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit häufiger als bisher Bericht erstatten könnte.
    Im übrigen meine ich aber, daß eine solche konkurrierende Situation nicht das Schlechteste ist. Wir wissen auch sehr wohl, daß die Weltbankgruppe durchaus Schwierigkeiten hat, im afrikanischen Kontinent ausreichend gut fundierte Projekte zu finden, so daß sie nicht selten — dann in einer gewissen Konkurrenzsituation zur Interamerikanischen Entwicklungsbank — auf den lateinamerikanischen Subkontinent ausweicht, wo sich offenbar leichter, wenn ich so sagen darf, Umsatz machen läßt. Gerade in diesem Zusammenhang denke ich, daß uns die Verstärkung der Wirkungsmöglichkeiten der Afrikanischen Entwicklungsbank näher an dringend notwendige Projekte in Afrika heranführen könnte,
    die trotz manchen guten Willens der Weltbank bisher nicht erreicht werden konnten.
    Uns ist sehr wohl bekannt, daß die Afrikanische Entwicklungsbank auch zeitweise unter durchaus ernst zu nehmenden Managementproblemen gelitten hat. Ich hoffe sehr, daß dieser Sektor das besondere Interesse der Bundesregierung findet und daß man alles tut, um solchen Schwächen abzuhelfen.
    Für die Eröffnung der Bank ist eine Ratifizierung durch so viele afrikanische Länder notwendig, daß durch diese mindestens 75% der Stimmenanteile aufgebracht werden. Soweit mir bekannt ist, ist nach dem jetzigen Ratifizierungsstand diese Quote noch nicht erreicht. Nach der Ratifikation durch Liberia, Madagaskar und Simbabwe, liegt man — wenn ich recht informiert bin — im Moment bei 37 Staaten und einem Anteil von knapp 63%.
    Wir bitten die Bundesregierung, auf diplomatischem Wege nachdrücklich ihren Einfluß geltend zu machen, daß der Ratifizierungsprozeß bei den afrikanischen Staaten beschleunigt wird. Denn angesichts der Schilderung der Gesamtsituation in Afrika, die ich anfangs gab, kann man doch wohl nur sagen, daß jeder Monat, den diese Bank in ihrer neuen Ausstattung eher zur Wirkung kommen kann, von größtem Wert und größter Bedeutung ist. Mir scheint, Einwirkungsmöglichkeiten könnten besonders gegenüber Nigeria und Algerien bestehen; für Libyen wage ich das nicht in gleicher Weise anzunehmen, überlasse das aber gern dem Urteil der zuständigen Stellen der Regierung.
    Die Geschäftstätigkeit der Bankengruppe, die da „Afrikanische Entwicklungsbank" heißt, insgesamt ist trotz mancher Einschränkung, die ich gemacht habe, durchaus beachtlich. 1979 hat die Gruppe 520 Millionen Dollar ausgeliehen, und der Zuwachs des Kreditvolumens im Vergleich zum Jahre 1978 lag immerhin bei 22,8 %. 53 % dieser genannten Summen waren Ausleihen der Bank, 43 % Ausleihen des Afrikanischen Entwicklungsfonds, und der Rest entfiel auf den Nigeria Trust Funds, der j a auch zu dieser Gruppe gehört. Zum Größenvergleich darf ich aber anmerken, daß diese Gruppierung damit 1979 nur etwa ein Viertel des Zusagevolumens der Interamerikanischen Entwicklungsbank und nur etwa 40 % des Volumens der Asiatischen Entwicklungsbank hat leisten können.
    In einer Reihe von Fällen hat sich die Bankengruppe an Kofinanzierungen, vor allem mit arabischen Fonds und der Weltbank, beteiligt. Ich halte das im Prinzip für begrüßenswert, genauso wie ich den zunehmenden Anteil der Finanzierung von Projekten im ländlichen Raum bei der Bankengruppe für begrüßenswert halte, ebenso den verstärkten Einsatz technischer Hilfe.
    Der Agrarsektor erhielt im Jahre 1979 immerhin 41,5 % aller zugesagten Kredite. Drei Jahre vorher waren es nur wenig mehr als 18 %. Das scheint mir tendenziell richtig zu sein. Dieser Anteil ist auch kontinuierlich gestiegen.
    Die Bundesregierung wird, wie wir wissen, im Einverständnis mit der Afrikanischen Entwicklungsbank bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in
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    Dr. Köhler (Wolfsburg)

    einem Briefwechsel eine Reihe von Vorbehalten, vor allem in steuerlicher Hinsicht, machen, die als berechtigt erscheinen.
    Dies alles werden wir im Detail im Ausschuß sorgfältig prüfen. Dabei darf ich für meine Fraktion die konstruktive Zusammenarbeit zusagen, die der Sache angemessen ist.
    Entsprechend der Zielsetzung der Afrikanischen Entwicklungsbank ist auch in Zukunft mit Aufstokkungen des Stammkapitals zu rechnen. Allerdings ist die Bundesregierung nach Art. 6 des Übereinkommens nicht verpflichtet, sich an den Aufstockungen zu beteiligen. Damit ergibt sich für uns ein gewisser Handlungsspielraum, wobei ich meine, daß wir bei Bewährung und weiterem Erfolg dieser Bank unser Interesse und unsere Aufgeschlossenheit nicht versagen sollten.
    Im Namen meiner Fraktion stimme ich dem Überweisungsvorschlag zu. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster hat der Abgeordnete Bindig das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während die Bundesrepublik Deutschland bei der Asiatischen Entwicklungsbank 1966 als Gründungsmitglied beteiligt gewesen ist und der Interamerikanischen Entwicklungsbank seit 1976 angehört, soll der Beitritt zur bereits 1963 errichteten Afrikanischen Entwicklungsbank — lassen Sie mich künftig vielleicht das Kürzel AfEB gebrauchen; das spart Zeit — zusammen mit 20 weiteren nichtregionalen Staaten erst jetzt, 17 Jahre nach der Errichtung der Bank, erfolgen. Die Afrikaner selbst haben diese Bank bisher ausschließlich mit regionalen — also afrikanischen — Staaten als Mitgliedern betrieben. Dabei hat auch die Überlegung eine Rolle gespielt, diese Bank vom Industrieländereinfluß freizuhalten, zumal ja die Regionalbanken in einer Reaktion auf die Weltbank mit ihrem starken US-Einfluß entstanden sind.
    Die geringe Kapitalausstattung und die begrenzte Finanzkraft der ausschließlich afrikanischen Mitgliedstaaten haben die Entfaltung der Bank jedoch stark gehemmt. Da die Geschäftstätigkeit und vor allem das Kreditstanding der anderen regionalen Entwicklungsbanken durch die Beteiligung der Industrieländer mit hohen Haftungskapitalanteilen jedoch wesentlich günstiger als in der AfEB verliefen, hat der Gouverneursrat einer Änderung und Erweiterung des Gründungsübereinkommens zugestimmt, wonach jetzt auch nichtregionale Mitglieder, darunter die Bundesrepublik Deutschland, beitreten können. Dadurch wird es der Bank viel besser als bisher möglich werden, innerhalb und vor allem außerhalb Afrikas Mittel zur Finanzierung von wirtschaftlichen Entwicklungsprojekten zu mobilisieren.
    Aus der Sicht der afrikanischen Länder wird diese Ausweitung der Möglichkeiten der Bank durch die Notwendigkeit „erkauft", die Bank auch außerafrikanischem Einfluß zu öffnen. In einigen Ländern hat es Widerstand gegen eine solche Öffnung der AfEB gegeben, der bis heute — ich denke an Libyen — nicht ganz ausgeräumt ist.
    Das Ratifizierungsverfahren — das haben wir soeben gehört — läuft zur Zeit in den afrikanischen Ländern; wahrscheinlich wird die erforderliche Quote im nächsten Frühjahr erreicht werden.
    Die nichtregionalen Staaten werden aber nicht nur die AfEB stärken und ihre Fähigkeit verbessern, in den afrikanischen Mitgliedsländern wirtschaftliche Entwicklungsprojekte zu finanzieren. In bezug auf die Bundesrepublik Deutschland kann man sagen, daß der Beitritt durchaus auch im Interesse der deutschen Wirtschaft liegt, denn die volle Mitgliedschaft erweitert die Möglichkeiten, sich an Lieferungen und Leistungen aus Projekten zu beteiligen, welche die Bank finanziert. Durch die Mitgliedschaft im Afrikanischen Entwicklungsfonds, dem regionalen Äquivalent zum IDA-Fonds der Weltbank, ist die deutsche Wirtschaft schon jetzt an den Ausschreibungen beteiligt. Einem Kapitalanteil von 11,6 % im Entwicklungsfonds steht ein Lieferanteil von 14,6 % gegenüber. Bei den Projekten der Bank hat die deutsche Wirtschaft bereits jetzt einen Lieferanteil von 7,9%. Diese dargelegten Zahlen können sicherlich auch einmal herangezogen werden, wenn über den „Opfergrad" der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gesprochen wird. Hier jedenfalls gibt es eine intensive Interessenverflechtung.
    Lassen Sie mich den beabsichtigten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Bankübereinkommen noch kurz unter dem Aspekt einiger Probleme betrachten, die wir hier öfter — manches Mal auch strittig — diskutiert haben.
    Wir haben hier öfter erlebt, daß sich multilaterale Entwicklungszusammenarbeit — auch die AfEB ist eine Form dieses Bereichs — einem allgemeinen Bürokratievorwurf ausgesetzt sieht. Möglichen Bedenken gegen Bürokratismus kann entgegengehalten werden, daß die Entwicklungsbanken eine geschäftsmäßige Rechnung führen und sich ihre Verwaltungskosten aus der Spanne zwischen den Kreditaufnahmezinsen und den Kreditausleihekonditionen verdienen müssen. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, daß die Verwaltungskosten bei der AfEB ca. 3% der jährlichen Kreditzusagen ausmachen.