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    Plenarprotokoll 9/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 294 D Verzicht des Abg. Dr. Ritz auf die Mitglied- schaft im Deutschen Bundestag . . . . 294 D Eintritt des Abg. Dr.-Ing. Oldenstädt in den Deutschen Bundestag 294 D Wahl der Schriftführer — Drucksache 9/36 — 295 A Erweiterung der Tagesordnung 337 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Lutz SPD 295 B Zink CDU/CSU 296 D Cronenberg FDP 298 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 301 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Marschall SPD 302 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 303 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 304 C Gnädinger SPD 305 C Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 306 D Engelhard FDP 308 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 309 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 9/25 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 311 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 312 C Kleinert FDP 313 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 316A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 9/24 — Lambinus SPD 317 C Dr. Langner CDU/CSU 318C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i 1. Dezember 1980 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/22 — Lambinus SPD 319 D Dr. Götz CDU/CSU 321A Engelhard FDP 323 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/23 — Dr. Linde SPD 325A Dr. Götz CDU/CSU 327 A Bergerowski FDP 329 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 9/20 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 331 B Bindig SPD 333A Dr. Vohrer FDP 334 D Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 336A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 24. Oktober 1979 zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/15 — 336 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1979 — — Drucksache 8/4514 — 337 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Drucksachen 8/4460, 8/4469, 9/39 — . 337C Fragestunde — Drucksache 9/33 — Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A64 05.12.80 Drs 09/33 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 283B, D, 284A ZusFr Hansen SPD 283B, C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . 283 D ZusFr Coppik SPD 284A ZusFr Dr. Corterier SPD 284A Militärhilfe für die Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A65, 66 05.12.80 Drs 09/33 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 284 B, C, D, 285A,B,C ZusFr Thüsing SPD 284B, 285A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD 284C, 285B ZusFr Coppik SPD 284 D ZusFr Hansen SPD 284 D, 285 C Erörterung der Menschenrechtsfrage für Deutsche im Ostblock auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid MdlAnfr A67 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 285D, 286A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 285 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 286A Verbesserung der europäischen politischen Zusammenarbeit MdlAnfr A68 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 286 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 286 B Proteste gegen die sowjetischen Störungen der Sendungen der Deutschen Welle MdlAnfr A69 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA -286C, 287A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 286D, 287A ZusFr Hansen SPD 287 A Äußerung des polnischen Botschafters über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Existenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A70 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 III Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 287 B, C, D, 288A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 287 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 287C ZusFr Wehner SPD 287 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 287 D Entwicklungshilfe für El Salvador angesichts der derzeitigen Situation MdlAnfr A71 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 288A, B, C, D ZusFr Oostergetelo SPD 288 A, B ZusFr Thüsing SPD 288 C ZusFr Hansen SPD 288 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 288 C ZusFr Dr. Brunner FDP 288 D Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum angesichts der Mineralölsteuererhöhung MdlAnfr A74 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Ruhnau BMV . . 289 A, C, D, 290A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 289C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 289 D ZusFr Stiegler SPD 290 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 290A Kriterien für die Wahl der sogenannten Nordtrasse beim Bau der Autobahn Hamburg-Berlin MdlAnfr A75, 76 05.12.80 Drs 09/33 Kuhlwein SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 290 B, D, 291 B, C, D, 292B, C, 293A, B ZusFr Kuhlwein SPD 290D, 291 B, C ZusFr Jansen SPD 292B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 293A ZusFr Leuschner SPD 293 B Überprüfung der Trassenführung der Autobahn Hamburg-Berlin angesichts der Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen MdlAnfr A77, 78 05.12.80 Drs 09/33 Zywietz FDP Antw StSekr Ruhnau BMV . . . 293C, D, 294A ZusFr Zywietz FDP 293 D ZusFr Kuhlwein SPD 294A Reduzierung des Streusalzverbrauchs in diesem Winter MdlAnfr A79 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 294 B, C ZusFr Oostergetelo SPD 294 C Nächste Sitzung 337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 339* A Anlage 2 • Amtliche Mitteilungen 339* A Anlage 3 Zahl der Eheschließungen, Ehescheidungen und der durch Scheidungen betroffenen minderjährigen Kinder in den Jahren 1975, 1979 und 1980 MdlAnfr Al 05.12.80 Drs 09/33 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 340*A Anlage 4 Steuerliche Subventionierung von Landkäufen im Ausland durch Verlustzuweisung MdlAnfr A19 05.12.80 Drs 09/33 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 340*A Anlage 5 Verhandlungen deutscher Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät MdlAnfr A22 05.12.80 Drs 09/33 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C Anlage 6 Offenlegung von Rüstungslieferungen; Genehmigung von Waffenverkäufen an Chile MdlAnfr A23 05.12.80 Drs 09/33 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 7 Überprüfung der Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr A28 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* D Anlage 8 Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die UdSSR MdlAnfr A29 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* B Anlage 9 Verlängerung des Welttextilabkommens; Umgehungseinfuhren in der Textilbekleidungsbranche; Einführung von Sozialklauseln in den Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern MdlAnfr A33, 34 05.12.80 Drs 09/33 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* C Anlage 10 Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest MdlAnfr A35, 36 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342* A Anlage 11 Öl- und Erdgaslagerstätten im Raum Aachen-Stolberg- Herzogenrath sowie Kosten für Probebohrungen MdlAnfr A55, 56 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342"A Anlage 12 Ausbildungsplätze bei vom Bund beeinflußten Institutionen im Jahre 1981 MdlAnfr A61 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 342* C Anlage 13 Ausbau der Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm als Schnellbahnstrecke sowie Bau von Lärmschutzanlagen MdlAnfr A72, 73 05.12.80 Drs 09/33 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 342* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 283 10. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1980 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 12. 12. Dr. Ahrens* 12. 12. Amrehn 12. 12. Diepgen 12. 12. Dr. Dregger 12. 12. Dr. Ehmke 12. 12. Frau Hürland 12. 12. Dr. Hüsch 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Mahne 19. 12. Matthöfer 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 11. 12. Reschke 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 19. 12. Spilker 12. 12. Dr. Struck 19. 12. Zimmermann 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 3. Dezember 1980 mitgeteilt, daß die Regierungen der Länder folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) bestellt haben: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Mitglied Ministerpräsident Lothar Späth Staatsminister Peter M. Schmidhuber Senator Prof. Gerhard Heimann Präsident des Senats, Bürgermeister Hans Koschnick Senator Günter Apel Ministerpräsident Holger Börner Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht Minister Dr. Diether Posser Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel Minister Werner Klumpp Ministerpräsident Dr. Gerhard Stoltenberg Vertreter Frau Minister Annemarie Griesinger Staatssekretär Dr. Wilhelm Vorndran Senator Gerhard M. Meyer Senator Dr. Günther Czichon Senator Jürgen Steinert Frau Staatsminister Dr. Vera Rüdiger Minister Wilfried Hasselmann Minister Dr. Herbert Schnoor Staatsminister Johann Wilhelm Gaddum Minister Prof. Dr. Franz Becker Minister Dr. Henning Schwarz Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache 8/4460 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 12. Dezember 1980 vorzulegen 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - - Drucksache 8/4469 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Dezember 1980 vorzulegen 3. Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/80 - Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) - Drucksache 8/4498 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 29. Januar 1981 vorzulegen 4. Aufhebbare Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksache 9/8 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Februar 1981 vorzulegen 340* Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 1): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Ehen im Jahr 1975, im Jahr 1979 und im ersten Halbjahr 1980 geschlossen und geschieden wurden und wie viele minderjährige Kinder jeweils durch die Ehescheidungen betroffen wurden? Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen des Statistischen Bundesamts vor: Im Jahre 1975 sind 386 681 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 106 839; 107 216 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im Jahre 1979 sind 344 822 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 79 490; 63 211 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im ersten Halbjahr 1980 sind 170 242 Ehen geschlossen worden. Das Statistische Bundesamt erhält die Scheidungszahlen und die Zahlen der durch die Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder von den statistischen Landesämtern jeweils für das ganze Jahr und nicht, wie bei den Eheschließungszahlen, nach Monaten. Die erbetenen Zahlen können erst im Herbst 1981 vorgelegt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 19): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Landkäufe im Ausland durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten der Verlustzuweisung subventioniert werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen die staatlich subventionierte Kapitalabwanderung zu unternehmen? Durch § 15 a EStG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. August 1980 wird die Möglichkeit, Verluste mit positiven Einkünften zu verrechnen, bei beschränkt haftenden Unternehmern grundsätzlich auf den Haftungsbetrag begrenzt. Weitergehende Verluste dürfen in späteren Jahren nur mit Gewinnen aus der Einkunftsquelle verrechnet werden, aus der die Verluste stammen. Demgegenüber sollen bei einem Landkauf- und Farmprojekt, für das derzeit in Presseanzeigen geworben wird und auf welches sich die Frage offenbar bezieht, hohe Verlustzuweisungen möglich sein. Die Annoncen und Prospekte der Initiatoren liegen mir vor. Auf Grund dieser Unterlagen ist jedoch eine abschließende rechtliche Würdigung nicht möglich, insbesondere kann nicht gesagt werden, ob und ggf. in welcher Höhe die Verluste den Anlegern zugewiesen werden können. Das zuständige Betriebsfinanzamt Mainz ist zum Bericht aufgefordert worden. Das zuständige Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz wird über das Ergebnis in Kürze informieren. Sobald mir von der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde alle Einzelheiten mitgeteilt worden sind, werde ich die allgemeinen Aspekte dieser Anfrage ausführlich schriftlich beantworten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 22): Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Firmen finit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln, wie in einer Fernsehsendung behauptet worden ist? Ich nehme an, daß Sie sich auf die Fernsehsendung „REPORT" vom 18. November 1980 über Rüstungsexporte beziehen, in der von Verhandlungen einer deutschen Werft über die Lieferung von zwei U-Booten nach Chile die Rede war; in diesem Zusammenhang sind auch die dafür bestimmten Torpedos zu berücksichtigen. Der Bundesregierung sind diese Verhandlungen bekannt. Ich kann bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer 1980 eine Genehmigung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob deutsche Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln. Entsprechende Voranfragen oder Exportanträge liegen ihr nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 23): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung, sich für die Offenlegung von Rüstungslieferungen einzusetzen, und ist sie in diesem Zusammenhang auch bereit, zu dem Bericht des Fernsehmagazins „Report" vom 18. November 1980 Stellung zu nehmen, demzufolge die Bundesregierung Waffenverkäufe an Chile genehmigt haben soll? Die Bundesregierung ist bereit, sich für eine weltweite Offenlegung von Rüstungsexporten einzusetzen und sie hat hierzu, wie in der Regierungserklärung erwähnt, konkret vorgeschlagen, bei den Vereinten Nationen ein entsprechendes Register einzurichten. Wir müssen die Reaktion auf diesen Vorschlag abwarten. Zum konkreten Fall Chile kann ich bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres eine Genehmigung für die Ausfuhr von 2 U-Booten und dafür bestimmter Torpedos in Aussicht gestellt hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 28): Unter welchen Gesichtspunkten wird die Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" zur Zeit überprüft, und wann wird das Ergebnis der Überprüfung dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorliegen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß hat schon vor einiger Zeit die Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 341* ausgewählt, die bundeseinheitlich für die Bestimmung der Fördergebiete herangezogen werden sollen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Indikatoren: — Die aus Regionalprognosen für Arbeitsplatzangebot und Arbeitsplatznachfrage zu errechnenden Arbeitskräftereservequotienten (Prognose-jahr 1985). — Regionale Arbeitslosenquote (Durchschnittswerte der Jahre 1976-1980). — Regionale Lohn- und Gehaltssummen je Arbeitnehmer für das Jahr 1978. - Regionale Bruttoinlandsproduktwerte für das Jahr 1978. — Komplexe regionale Infrastrukturindikatoren, die sich auch einer Vielzahl von bedeutsamen Infrastrukturkategorien zusammensetzen. Für diese Indikatoren werden derzeit Neuberechnungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen, die jedoch nicht vor Ende Februar 1981 vollständig vorliegen werden. Über die Gewichtung der Indikatoren und über den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert ist noch nicht entschieden. Auch der Gesamtumfang der Fördergebiete und damit das Ausmaß der von vielen geforderten und auch vom Bund angestrebten Reduzierung der Fördergebiete ist noch offen. Eckwertbeschlüsse des Planungsausschusses zur Neuabgrenzung der Fördergebiete sind etwa im April 1981 zu erwarten. Die Bundesregierung wird den mit der Regionalpolitik befaßten Ausschüssen des Deutschen Bundestages — wie bisher — ihre Vorstellungen so frühzeitig wie möglich zuleiten; das Votum der Ausschüsse wird eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Haltung der Bundesregierung bei der Beschlußfassung des Planungsausschusses bilden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 29): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei der Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die Sowjetunion mitgewirkt, und welche Banken sind an dem Kreditgeschäft beteiligt? Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich auf das Erdgas-Röhren-Projekt bezieht, über das gegenwärtig deutsche Lieferfirmen und Banken mit der Sowjetunion Vorgespräche führen. Die Bundesregierung wirkt bei diesen Gesprächen nicht mit. Sollte es zu einer Realisierung dieses Projektes kommen, so wäre zu Ihrer Frage folgendes festzustellen: — Die Bundesregierung würde auch an einer Kreditgewährung nicht mitwirken. Die Bereitstellung von Ausfuhrfinanzierungen ist in der Bundesrepublik Deutschland vielmehr allein Angelegenheit der deutschen Kreditinstitute. Die Bun- desregierung würde entsprechend unserer gene- rellen Haltung auch keine Zinssubventionen gewähren. — Die Bundesregierung würde zu gegebener Zeit prüfen, ob sie das übliche Bürgerschaftsinstrumentarium zur Förderung von Ausfuhrgeschäften hier einsetzen könnte. Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte werden jedoch nur auf Antrag gewährt. Ein Bürgschaftsantrag für das von Ihnen angesprochene Geschäft liegt der Bundesregierung bisher nicht vor. Ihre Teilfrage, „welche Banken an dem Kreditgeschäft beteiligt sind", kann ich nicht beantworten. Die Bundesregierung nimmt — wie ich bereits ausführte — an den Verhandlungen nicht teil; sie hat daher auch keine Kenntnis darüber, welche deutschen Banken sich im Falle einer Verwirklichung dieses Geschäfts an seiner Finanzierung möglicherweise beteiligen würden. Nach unseren Informationen beabsichtigt die Deutsche Bank AG als Konsortialführer aufzutreten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/33 Fragen 33 und 34) Hält die Bundesregierung es für notwendig, das Welttextilabkommen (WTA) zu verlängern, und wenn ja, wie wird sie ihren Einfluß in der EG geltend machen, um so zu einer Verlängerung des WTA zu kommen? Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der Gewerkschaft Textil-Bekleidung nach wirksameren Kontrollen gegen Umgehungseinfuhren, nach wirksamerer Durchsetzung des Prinzips der fairen Lastenteilung in der EG sowie der Einfügung von Sozialklauseln in die Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern? Zu Frage 33: Wie ich bereits auf die Frage des Kollegen Rapp erklärt habe, ist das Welttextilabkommen zwar ein Fremdkörper im Rahmen einer marktwirtschaftlich orientierten Handelspolitik. Angesichts der besonderen Verhältnisse im Textil- und Bekleidungssektor tritt die Bundesregierung aber ebenso wie die anderen EG-Mitgliedstaaten dafür ein, das Welttextilabkommen zu verlängern. Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist schon bisher energisch gegen Umgehungseinfuhren vorgegangen; sie wird dies auch weiter tun. Sie wird auch daran festhalten, daß keines der EG-Länder und darüber hinaus auch keines der anderen großen Textilimportländer seinen Markt zu Lasten der übrigen Länder abschließen darf. Die Forderung nach Aufnahme sozialer Mindeststandards in die Handelsabkommen wird nach den bisherigen Erfahrungen von den Entwicklungsländern als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten und als Imperialismus bezeichnet werden. Die Entwicklungsländer haben eine „Sozialklausel" auch aus wohl nicht unberechtigter Furcht vor protektionistischem Mißbrauch abgelehnt. An dieser Forderung könnten die Verhandlungen scheitern. 342* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 35 und 36): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung ihren Plan zur Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest zumindest derzeit aufgegeben hat? Wenn ja, welches sind die Gründe für diese Entscheidung? Zu Frage 35: Ja, es ist derzeit nicht vorgesehen, ein solches Programm zu verwirklichen. Zu Frage 36: Versorgungsprobleme sind auch in jüngster Zeit nicht aufgetreten. Selbst höhere Verbräuche gegenüber den Vorjahren konnten ohne Schwierigkeiten gedeckt werden und die Bezugsquellen der deutschen Wirtschaft wurden weiter diversifiziert. Auch angesichts der angespannten Haushaltslage scheint es daher verantwortbar, das Rohstoffbevorratungsprogramm derzeit nicht weiter zu verfolgen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Bereich Aachen/Stolberg/ Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die auf 01- und Erdgaslagerstätten in Tiefen zwischen 2 500 und 4 000 Metern schließen lassen, und wenn ja, erscheint es der Bundesregierung als aussichtsreich oder sinnvoll, in diesem Bereich Probebohrungen vorzunehmen, und wann ist gegebenenfalls mit solchen Probebohrungen zu rechnen? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls, und wie sollen sie finanziert werden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich Aachen/Stolberg/Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die das Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen möglich erscheinen lassen. Von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind im Großraum Aachen in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Landesamt von Nordrhein-Westfalen und den belgischen und niederländischen geologischen Diensten geophysikalische Messungen durchgeführt worden. Diese indizieren eine geologische Situation, in der Kohlenwasserstoffe auftreten könnten. Die Situation deutet mehr auf das Gasvorkommen als auf Erdölvorkommen. Der interessante Teufenbereich liegt eher bei 4 000 und unterhalb 4 000 m als bei 2 500 m. Einem Erdöl- und Erdgaskonzern ist eine Untersuchungserlaubnis vom Lande Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Gesellschaft hat bereits erste weitergehende geophysikalische Untersuchungen durchgeführt. Von den Ergebnissen dieser und weiterer, detaillierter Messungen hängt es ab, ob sich überhaupt bohrwürdige Ziele ergeben. Daher kann zur Zeit nicht gesagt werden, ob oder wann gebohrt werden soll. Ebenfalls lassen sich noch keine Aussagen über eventuelle Bohrkosten machen, da die Teufenlage des Bohrzieles nicht bekannt ist und die Bohrkosten naturgemäß sehr stark von den Bohrteufen beeinflußt werden. Die Finanzierung einer solchen Bohrung wäre Aufgabe der Industrie. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 61): Wird das Angebot an Ausbildungsplätzen bei vom Bund beeinflußten Institutionen (Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost u. a.) im Jahr 1981 gegenüber 1980 unverändert sein? Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft liegen noch nicht alle Daten über die für 1981 geplanten Ausbildungsleistungen der Behörden, Sondervermögen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes vor. Nach den vorläufigen Zahlen kann erwartet werden, daß auch 1981 mit gleich hohen Ausbildungsleistungen der zum Bund gehörenden Einrichtungen und Sondervermögen zu rechnen ist. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß die Neueinstellungen von Auszubildenden für die verschiedenen vom Bund angebotenen Ausbildungsarten seit 1977 überdurchschnittlich von rd. 21 000 auf rd. 29 500 in 1979 angestiegen sind; dies entspricht einem Anstieg von rd. 41%. Wie in den Vorjahren wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Gesprächen mit den verantwortlichen Ressorts darauf drängen, daß die verfügbaren Ausbildungskapazitäten voll genutzt werden. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 72 und 73): Sind Pressemitteilungen zutreffend, daß die Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm über Kamen als Schnellfahrstrecke ausgebaut werden soll, und — wenn dies der Fall ist — wann werden diese Baumaßnahmen begonnen? Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen, um die Bevölkerung vor den Belästigungen — insbesondere durch Lärm —, die durch die hohen Geschwindigkeiten entstehen, zu schützen? Zu Frage 72: Dieser Streckenabschnitt ist Teil der im Bundesverkehrswegeplan '80 enthaltenen Ausbaustrecke Dortmund-Hannover-Braunschweig und soll zwischen den Bahnhofsbereichen Dortmund und Nordbögge (22 km) von derzeit 160 km/h auf 200 km/h ausgebaut werden. Mit den erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung der Linienführung, Signaltechnik, Bahnübergangssicherung und Bahnstromversorgung ist teilweise bereits begonnen worden. Zu Frage 73: Zur Klärung dieser Frage hat die Deutsche Bundesbahn ein schalltechnisches Gutachten für den Abschnitt Dortmund-Kurl in Auftrag gegeben. Die in Kürze zu erwartenden Ergebnisse werden in das noch einzuleitende Planfeststellungsverfahren einbezogen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sehr bedauert, daß die Novelle zum Betäubungsmittelrecht in der 8. Legislaturperiode im Einvernehmen mit dem Bundesrat nicht mehr zustande kam. Sie begrüßt um so mehr die Initiative der Koalitionsfraktionen, die das Gesetz heute wieder vorlegen, und die Erklärungen von allen Seiten des Hauses, daß wir mit einer zügigen Beratung rechnen können.
    Die Dringlichkeit dieses Gesetzes ist nach wie vor groß. Wir haben in den vergangenen Jahren hier mehrere Drogendebatten geführt, und uns ist immer wieder vor Augen geführt worden, daß wir trotz vielfältiger Anstrengungen — in meinem Hause läuft z. B. schon seit fast zehn Jahren ein Drogenbekämpfungsprogramm mit Schwerpunkten —, trotz der Maßnahmen, die im internationalen Bereich, die bei der Polizei laufen, trotz der Aufklärungsmaßnahmen keine großen Erfolge gehabt haben.
    310 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980
    Bundesminister Frau Huber
    Die Zahl der Drogenabhängigen ist immer noch groß. Wir stellen fest, daß dieses Jahr billiger gewordenes Heroin in großen Mengen in unser Land geströmt ist. Deshalb sind wir genötigt, uns die Instrumente zu verschaffen, mit denen wir, wie wir hoffen, dieser Gefahr doch wenigstens einigen Einhalt — ich drücke mich sehr vorsichtig aus — gebieten können.
    Ziele dieses Gesetzes sind neben der Umsetzung der internationalen Suchtstoffübereinkommen unter Einbeziehung von 17 neuen Stoffen vor allen Dingen vier Punkte: verstärkter Schutz der Jugend, Verschärfung der Strafen für die eigentlichen Geschäftemacher, nämlich die Dealer, ein angemessener, vernünftiger Strafrahmen für die kleinen Täter und die Einführung des Grundsatzes „Therapie statt Strafe".
    Herr Sauter hat gesagt, mit diesem Grundsatz kämen wir nicht weiter.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das hat er nicht gesagt!)

    Ich glaube, daß viele abhängige junge Leute damit weiterkommen, wenn wir das Prinzip in der richtigen Weise in die Wirklichkeit umsetzen. Ich mußte mich in diesem Haus ja fragen lassen, weshalb es denn nicht mehr Therapieplätze gebe. Ich muß Ihnen leider sagen: Ich bin nicht für die Betten zuständig, sondern dafür sind die Länder zuständig.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na!)

    — Sie brauchen nicht na, na zu rufen. Mein Ressort hat leider kaum Möglichkeiten, auf die Zahl der Betten Einfluß zu nehmen.

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Die Zuständigkeiten sind in der Verfassung festgeschrieben.
    Aber ich habe die Diskrepanz zwischen der hohen Zahl von Abhängigen — dem harten Kern, der ja auf ca. 50 000 beziffert wird — und den vorhandenen Betten auch immer als sehr bedrückend empfunden. Nur, ich muß gleichzeitig sagen, daß manchmal so viel mehr Betten gar nicht erforderlich waren, weil nur 5% der Abhängigen therapiefähig waren und zwar deshalb, weil nur diese 5 % therapiewillig waren bzw. sind. Ich verspreche mir von dem Grundsatz Therapie vor Strafe, den wir nach langer Diskussion in wohlabgewogener Weise in dieser Form eingebracht haben, eine größere Bereitschaft, in die Therapie zu gehen.
    Nachdem ich ein Gefängnis aufgesucht und mit jungen Abhängigen gesprochen habe, steht für mich fest: Der Strafvollzug ist kein geeignetes Mittel zur Heilung. Die jungen Leute geraten durch ihre Abhängigkeit in Handlungszwänge, bei denen wir nicht mehr sagen sollten, hier stehe die Schuldzumessung oder die Sühne im Vordergrund. Hier steht die Hilfe im Vordergrund.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Hartmann [CDU/CSU]: Sie machen sich das sehr einfach!)

    — Sie wissen, daß ich jetzt nicht auf die einzelnen Bestimmungen eingehen kann, die wir j a lange diskutiert haben. Sie wissen auch, daß es nicht darum gehen kann, Straftatbestände zu bagatellisieren. Daran liegt mir überhaupt nicht. Aber mir liegt daran, für die Bewältigung dieses besonderen Problems Formen zu finden, die den jungen Menschen eine Hoffnung geben. Ich habe immer versucht, gegen den Fatalismus in der Drogenszene zu kämpfen; denn die jungen Leute wollten ja gar nicht kommen, um sich therapieren zu lassen. Die Therapie ist übrigens für die Betroffenen eine sehr schwierige und harte Sache. Aber sie kamen eben nicht, weil wir ihnen keine Hoffnung machen konnten.
    Wir stellen jetzt fest, daß in den Einrichtungen, die wir als Modelle haben, ein Drittel der Betroffenen nach drei Monaten — so weit werden die meisten begleitet; einige werden auch zwei Jahre begleitet, d. h. man hat mit ihnen während dieser Zeit Kontakt — „trocken" ist. Sie haben also eine große Chance, auf Dauer von ihrer Drogensucht loszukommen. Jedenfalls haben sie sich schon für eine ganze Zeit davon freigemacht.
    Was wollen wir denn in erster Linie? Was wollen wir für diese Jugendlichen tun, deren Probleme wir hier oft beredet haben, wie z. B. ein gestörtes Verhältnis zum Elternhaus, Isolierung, Angst vor den Lebenszwängen? In den Gefängnissen ist sicherlich nicht der richtige Ort, ihnen neue Hoffnung auf ein anderes Leben zu machen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich denke aber, daß wir uns darüber verständigen werden, wie das Gesetz aussehen wird. Ich hatte während der Wochen, in denen der Gesetzentwurf dem Vermittlungsausschuß vorlag, wir aber leider keinen Termin mehr bekommen konnten, das Gefühl, daß wir uns einigen können. Von dieser Hoffnung gehe ich auch heute aus.
    Bitte, meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht immer nur die Alarmglocken läuten und über die Drogengefahren reden. Lassen Sie uns auch etwas dafür tun! Das Drogenprogramm der Bundesregierung hat mehrere Elemente. Aber dies ist eines der gewichtigsten davon. Es warten viele Menschen in unserem Lande auf dieses Gesetz.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 9/27 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß sowie zur Mitberatung und zur Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus mit dem Überweisungsvorschlag einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 311
Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes
— Drucksache 9/25 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß
Haushaltsausschuß gernäß § 96 GO
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin.

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    Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Staat schon nicht vermeiden kann, daß seine Bediensteten Bürgern Schäden zufügen, dann muß der Bürger das Recht auf Ersatz dieser Schäden haben und dieses Recht auch durchsetzen können.
    Um diesen Grundsatz, dessen Richtigkeit wohl von niemandem bestritten wird, dreht sich das Gesetzesvorhaben, das die Fraktionen der Sozialdemokraten und der Freien Demokraten heute wieder einbringen. Es gab zwar schon bisher Regeln zu diesem Punkt — das ist j a bekannt —; nur hat sich deren Wirksamkeit — das wissen wir eben auch — viel zu häufig und in sehr großen Bereichen gerade dieses schwierigen Rechtsgebiets im Gestrüpp der Kompetenzen verloren, im Gestrüpp der gewohnheitsrechtlichen und richterrechtlichen Normen, die schwer durchschaubar waren. Sie sind vor allem häufig gescheitert an der Barriere der Beweislast, die dem Bürger auferlegt wurde, und das gilt auch heute noch.
    Hinzu kommt — bei dem geltenden Rechtszustand — auch darüber haben wir schon mehrfach geredet —, daß einige, täglich wieder auftauchende, ganz praktische Probleme einfach nicht ausreichend geregelt waren. Da ist der bekannte Fall der integriert geschalteten technischen Anlage, die versagt und Schaden verursacht. Die Verantwortlichkeit der staatlichen Stellen wird zwar nicht bestritten, aber eine gesetzliche Regelung über die Wiedergutmachung von Schäden gibt es bisher nicht.
    Abgrenzungsprobleme zum Privatrecht und Fragen der Verkehrssicherungspflicht traten und treten ebenso auf wie Fragen der Haftung für Schäden bei gleichförmigen, massenhaft auftretenden Handlungen, Bescheiden, Verwaltungsakten in ganz bestimmten Sonderbereichen der öffentlichen Staatstätigkeit.
    Alle diese Punkte, meine Damen und Herren, sind schon vor längerer Zeit aufgegriffen worden. Es gab sehr lange Vorarbeiten. Es gab eine hochrangige Kommission beim Bundesjustizministerium. Schließlich gab es vor einigen Jahren Gesetzentwürfe, die hier im Bundestag eingebracht wurden. Dabei handelte es sich um zwei Gesetzentwürfe. Der eine Gesetzentwurf sah eine Grundgesetzänderung für diesen Bereich vor. Der andere Gesetzentwurf wollte die Regelungen, von denen ich sprach, ablösen oder verbessern.
    All das war begleitet von der Ermutigung und der Unterstützung aller wissenschaftlichen Lager und auch aller politischen Bereiche. Auch das ist bekannt.
    Wir haben hier darüber debattiert, und der Rechtsausschuß hat sehr lange beraten. Er hat Anhörungsverfahren veranstaltet, um noch strittige Fragen zu klären. Es ist zu einem Gesetzesbeschluß gekommen, der längst nicht all das, was wir uns aus praktischer oder wissenschaftlicher Sicht gewünscht hätten, tatsächlich berücksichtigen konnte, der aber von der Kostenseite her, von der Klarheit der Richtlinien, von der Qualität der Sprache und auch von der Kürze des Gesetzes her die Anforderungen durchaus erfüllte, die man heute, wenn man etwas für den Bürger tun will, realistischerweise von ihm erwarten kann.
    Der Bundesrat — und jetzt beginnt es eigentlich aktuell zu werden — hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Deswegen sind wir heute wieder hier und bringen ihn erneut ein, denn wir meinen, daß er in der Tat für den Bürger in den von mir geschilderten Bereichen gute und nützliche zusätzliche Regelungen bringt. Wir wollen mit der sofortigen Einbringung unterstreichen, daß wir dieses Gesetzgebungsvorhaben für wichtig halten, daß wir es für realisierbar halten und vor allen Dingen alles dazu tun wollen, daß dieses Gesetz so bald wie möglich in Kraft treten kann.
    Meine Damen und Herren, wir bringen den Gesetzentwurf unverändert wieder ein. Wir tun das ganz bewußt. Ich betone das deshalb, weil wir selbstverständlich an unserem ursprünglichen Plan der Einbeziehung von Tumultschäden gerne festgehalten hätten. Weil wir aber sehen, daß dafür Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat nicht erreichbar sind, haben wir beschlossen, dies jetzt nicht weiter zu verfolgen.
    Ich betone auch, daß wir selbstverständlich auf einen anderen Punkt ganz besonders großen Wert gelegt hätten und auch weiterhin legen, nämlich auf die Entscheidung der Frage: Wie erreichen wir es, daß die Streitigkeiten um solche Schadenersatzansprüche insgesamt in einem, für den Bürger möglichst einfachen, durchschaubaren Rechtsweg entschieden werden können?
    Ich spreche das Problem der Rechtswegekonzentration an; aber auch dazu brauchen wir eine Grundgesetzänderung, und diese ist wohl im Augenblick, wenn sich hier Standpunkte nicht noch schnell ändern, nicht zu erreichen.

    (Kleinert [FDP]: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, wir bringen den Gesetzentwurf unverändert ein, obwohl wir selbstverständlich auch die Bedenken des Bundesrates zur Kenntnis genommen haben. Diese Bedenken des Bundesrates sind hauptsächlich an zwei Punkten festzumachen. Einmal wurde gesagt, das Gesetz, das wir hier beschlossen haben, sei zustimmungsbedürftig. Das ist nun eine Frage, in der es zwischen Bundestag und Bundesrat häufig Streit gibt. Ich will darauf nicht näher eingehen. Der Bundesrat war sich dabei seiner Sache auch nicht so sicher; jedenfalls
    312 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980
    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    hat die Mehrheit des Bundesrats auch gesagt, man wolle vorsorglich Einspruch einlegen, auch wenn man primär ablehne.
    Zum zweiten hat der Bundesrat mit seiner Mehrheit erklärt, für dieses Gesetzesvorhaben fehle die Bundeskompetenz. Herr Hillermeier, Justizminister in Bayern, hat ausgeführt, für einen Staatshaftungsgesetzentwurf, der die Staatshaftung von ihrer — ich zitiere — zivilrechtlichen Ausgestaltung befreien und in eine unmittelbar öffentlich-rechtliche Haftung des Hoheitsträgers für eigene Pflichtverletzung bei der Ausübung öffentlicher Gewalt umgestalten wolle, reiche die Kompetenz nach Art. 74 Nr. 1 des Grundgesetzes nicht aus.
    Ich halte diese Rechtsmeinung für falsch. Diese Auffassung wird von einer ganzen Reihe von ernst zu nehmenden Stimmen gestützt. Das fängt bei der Verfassungsrechtsliteratur an und setzt sich in den Diskussionen fort, die wir in diesem Hause gehabt haben. Ich meine mich daran zu erinnern, daß auch die Opposition, zumindest der Herr Kollege Klein, irgendwelche Rügen im Hinblick auf einen Mangel an Bundeskompetenz höchstens für einen Teilbereich ausgesprochen hatte, nämlich für einen ganz engen Ausschnitt der — wenn ich es richtig verstanden habe — Regelungen des Folgenbeseitigungsanspruchs, soweit er sich aus dem Vollzug von Landesrecht ergibt.
    Vor allem aber, meine Damen und Herren, halte ich die zitierte Auffassung deshalb für falsch, weil ja unbestritten ist, daß der Begriff des bürgerlichen Rechts im Sinne von Art. 74 Nr. 1 des Grundgesetzes keineswegs mit dem Begriff des Zivilrechts oder gar mit dem Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs identisch ist. Er ist, so sagt es auch das Bundesverfassungsgericht, als Zusammenfassung all der Normen zu verstehen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugeordnet werden. Die Wandlungen in der rechtlichen Auffassung und Qualifizierung eines Vorgangs vermögen an der Kompetenzverteilung nichts zu ändern.
    Das führt uns dazu, daß wir dann, wenn wir uns in eine Gesamtwürdigung des Staatshaftungskomplexes, wie er heute besteht, hineinbegeben, meines Erachtens unstreitig davon ausgehen können, daß Art. 74 Nr. 1 selbstverständlich als Kompetenzgrundlage ausreicht.
    Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle, bevor ich zum Schluß komme, die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes dazu benutzen, die Kollegen von der Opposition aufzufordern, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir in der uns verbleibenden Zeit im Ausschuß nicht noch die eine oder andere sinnvolle ergänzende oder verbessernde Bestimmung einfügen können. Ich kann Ihnen sagen, wir sind durchaus dazu bereit, gemeinsam mit Ihnen darüber nachzudenken. Lassen Sie uns aber eines mit großer Klarheit sagen: Wir legen Wert auf dieses Gesetz, wir legen Wert darauf, daß diese Verbesserung des Rechtsschutzes des Bürgers in absehbarer Zeit durchberaten und verabschiedet werden kann. Ich glaube, die Probleme, auch Probleme einer Veränderung, sind klar ausdiskutiert
    worden; sie sind entscheidungsreif. — Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)