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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 9. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/33 vom 05. 12. 1980 — Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern MdlAnfr A2 05.12.80 Drs 09/33 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 255 B, D, 256 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 255 C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 256 A Planung einer Datensammelstelle (Kriminalaktennachweis) seitens der Polizeien des Bundes und der Länder MdlAnfr A7 05.12.80 Drs 09/33 Paterna SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 256 B, C ZusFr Paterna SPD 256 C Gesetzgeberische Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke MdlAnfr A9 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 256 D, 257 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 257 B, C ZusFr Dr. Hirsch FDP 257 C ZusFr Broll CDU/CSU 257 D Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 5300 Bonn Alleinvertrieb: Verlag Dr. Hans Heger, Postfach 200821, Herderstraße 56, 5300 Bonn 2, Telefon (0228) 363551 Verbesserung der Aufklärung der Bevölkerung über die im Krisen- und Verteidigungsfall zu erwartende Bedrohung MdlAnfr A10 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 258 A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 258 B, C Steuervergünstigung für Investitionen in Entwicklungsländern bei gleichzeitiger Schließung von Zweigbetrieben in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr All 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 258 D, 259 A, B, C, D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU . . . . 258 D, 259 A ZusFr Dr. Vohrer FDP 259 B ZusFr Westphal SPD 259 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 259 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 259 D Handhabung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO nach dem Urteil des OLG Hamm bei Parteispenden und in anderen Fällen MdlAnfr A14, 15 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Spöri SPD II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 260 A, 261 A, B, C, D, 262 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . 260 D, 261 B, C, D ZusFr Kühbacher SPD 261 D, 262 A Steuerliche Abgrenzung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb bei Werbe- und Public-RelationsBeratern MdlAnfr A16, 17 05.12.80 Drs 09/33 Hoffie FDP•Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 262 B, C, D ZusFr Hoffie FDP 262 C ZusFr Dr. Spöri SPD 262 D Zinshöhe der bei OPEC-Ländern aufgenommenen Kredite im Vergleich zu der Sowjetunion gewährten Krediten MdlAnfr A18 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 263 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 263 A, B Belastung des Bundeshaushalts 1980 durch Zahlungen auf Grund von Bundesbürgschaften zugunsten der Beton- und Monierbau AG MdlAnfr A20, 21 05.12.80 Drs 09/33 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 263 C, D, 264 A ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 263 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 263 D Geldsammlungen für Waffenkäufe MdlAnfr A24 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 264 A, B, C ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 264 B Erhaltung des „Technologiezentrums des Nordens" bei einem Zusammenschluß der Firmen MBB und VFW MdlAnfr A25, 26 05.12.80 Drs 09/33 Würtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 264 C, D, 265 A, B, C, D ZusFr Würtz SPD 265 A ZusFr Grobecker SPD 265 B, C ZusFr Metz CDU/CSU 265 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 265 D ZusFr Börnsen SPD 265 D Fusion zwischen den Luft- und Raumfahrtunternehmen MBB und VFW MdlAnfr A27 05.12.80 Drs 09/33 Grobecker SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 266 A, B, C, D ZusFr Grobecker SPD 266 A, B ZusFr Würtz SPD 266 C ZusFr Frau Terborg SPD 266 D ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 266 D Zinssubventionen gegenüber dem Ostblock MdlAnfr A30 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 267 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 267 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 267 C Verlängerung des Welttextilabkommens MdlAnfr A31, 32 05.12.80 Drs 09/33 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 267 D, 268 A, B, C, D, 269 A, B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 267 D, 268 A, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 268 A, 269 B ZusFr Dr. Spöri SPD 268 B, 269 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 268 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 268 D Butterexporte zu Niedrigpreisen in die UdSSR; Nahrungsmittelhilfe für Polen MdlAnfr A39 05.12.80 Drs 09/33 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 269 C, 270 A ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 269 D, 270 A Nebenwirkungen des Rheuma-Arzneimittels Prigenta MdlAnfr A43 05.12.80 Drs 09/33 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 270 B, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 270 C Verzicht auf den Anbau von Hanf gegen finanzielle Entschädigung wegen der Möglichkeit seiner Verwendung als Marihuana MdlAnfr A44, 45 05.12.80 Drs 09/33 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 270 D, 271 A, B ZusFr Werner CDU/CSU 270 D, 271 B Besprechungen des Bundesinnenministers mit dem Abteilungsleiter der Berlin-Abteilung seines Hauses; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte durch den Ministerialdirektor Hermann Kreutzer Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 III MdlAnfr A51, 52 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 271 D, 272A,B,C,D, 273A,B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 272 A, B ZusFr Reddemann CDU/CSU 272 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 272 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 273 A ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 273 B Zuweisung von Bundesmitteln an die Bundesländer zum Bau von Studentenwohnheimen in den Jahren 1979 und 1980 MdlAnfr A57, 58 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 273 C, D, 274 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 273 D ZusFr Dr. Soell SPD 273 D ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 274 A Entwicklung der Zahl der Ausbildungs-und Studienplätze im Verhältnis zur Zahl der Bewerber MdlAnfr A59, 60 05.12.80 Drs 09/33 Kirschner SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 274 B, D, 275 A ZusFr Kirschner SPD 274 D, 275 A Gesetzesinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung des Bildungsurlaubs MdlAnfr A62, 63 05.12.80 Drs 09/33 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . 275 B, C, D, 276 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . 275 B, C, 276 B, C ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 275 D ZusFr Thüsing SPD 275 D Nächste Sitzung 276 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 277* A Anlage 2 Schadenersatz für das bei den Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Rekrutengelöbnis in Hannover beschädigte Bundeswehrgerät MdlAnfr A3 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 277* B Anlage 3 Zahl der im Jahr 1979 im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe entsandten Ärzte und medizinischen Hilfskräfte MdlAnfr A4, 5 05.12.80 Drs 09/33 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 277* B Anlage 4 Mißbrauch des CB-Funks zur Steuerung der Krawalle bei dem öffentlichen Rekrutengelöbnis in Hannover MdlAnfr A6 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 277* D Anlage 5 Errichtung eines Endlagers für Atommüll MdlAnfr A8 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 278* B Anlage 6 Steuerliche Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und steuerunschädlichem Zweckbetrieb eines Vereins MdlAnfr A12, 13 05.12.80 Drs 09/33 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 278* D Anlage 7 Ausgleich der Einkommensverluste französischer Bauern; Auswirkungen nationaler Einkommensbeihilfen für 1981/1982 auf die Preisverhandlungen in der EG MdlAnfr A37, 38 05.12.80 Drs 09/33 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 279* D Anlage 8 Problematische Entwicklungen für junge Familien und Menschen MdlAnfr A40 05.12.80 Drs 09/33 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 280* B Anlage 9 Einkommen eines Arbeiters und eines Sozialhilfeempfängers mit Frau und drei Kindern; Leistungen aus der Sozialhilfe in den Jahren 1970 und 1979 MdlAnfr A41, 42 05.12.80 Drs 09/33 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 280* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 Anlage 10 Vereinbarkeit der Registrierung von Ferngesprächen im Selbstwähldienst durch Computer mit dem Bundesdatenschutzgesetz MdlAnfr A46, 47 05.12.80 Drs 09/33 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 281* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 255 9. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1980 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 12. 12. Dr. Ahrens* 12. 12. Dr. Arnold 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Diepgen 12. 12. Dr. Ehmke 12. 12. Höpfinger 10. 12. Frau Hürland 12. 12. Dr. Hüsch 12. 12. Ibrügger 10. 12. Kolb 10. 12. Mahne 19. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 12. Pawelczyk 10. 12. Reschke 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 19. 12. Spilker 12. 12. Dr. Struck 19. 12. Dr. von Weizsäcker 10. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/33 Frage 3): Welche Schritte sind unternommen worden oder werden unternommen, um die Urheber der Schäden bei den Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem feierlichen Gelöbnis von Bundeswehrrekruten in Hannover zum Ersatz des Schadens zu veranlassen, der durch Beschädigung oder Zerstörung von Bundeswehrgerät entstand? Bei den Auseinandersetzungen um das Feierliche Gelöbnis am 11. November 1980 in Hannover entstand kein Schaden an Bundeswehrgerät. Die Ausschreitungen fanden im Innenstadtbereich statt. Festgestellt wurden jedoch die Beschädigung der Eingangstür und Farbschmierereien am Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Hannover am 11. November 1980; die Schadenshöhe beträgt ca. 420,- DM. Ein Strafantrag gegen Unbekannt wurde durch die Standortverwaltung Hannover gestellt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 4 und 5): Wie viele Ärzte waren im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe im Jahr 1979 in der Dritten Welt im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, die unter der Verantwortung der Bundesregierung durchgeführt wurde, tätig, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Ärzte im Jahr 1979 im Rahmen der Entwicklungshilfe nichtstaatlicher Organisationen und der Kirchen in der Dritten Welt tätig waren? Wieviel medizinisches Hilfspersonal - insbesondere Krankenschwestern - waren im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe 1979 in der Dritten Welt im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, die unter der Verantwortung der Bundesregierung durchgeführt wurde, tätig, und ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch bei diesem Personenkreis die Zahl derjenigen war, die im Rahmen der Entwicklungshilfe nichtstaatlicher Organisationen und der Kirchen tätig waren? * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 4: Im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, die von der Bundesregierung verantwortet wird, wurden 1979 insgesamt 69 Ärzte entsandt, davon 26 im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (vollbezahlte GTZ-Fachkräfte), 43 über den Deutschen Entwicklungsdienst. Im Rahmen der von der Bundesregierung mit öffentlichen Mitteln geförderten nicht-staatlichen Organisationen waren 1979 insgesamt 50 Ärzte tätig (kirchliche Entwicklungsdienste 49, Weltfriedensdienst 1). Die Gesamtzahl der aus öffentlichen Mitteln der Bundesregierung geförderten Entsendungen von Ärzten beträgt danach 119. Vollständige Angaben über die von anderen nichtstaatlichen Trägern aus Eigenmitteln entsandten Ärzte wären nur auf Grund umfangreicher Nachforschungen möglich. So wurden beispielsweise vom Deutschen Aussätzigen-Hilfswerk 11, vom Missionsärztlichen Institut in Würzburg 10 und von deutschen evangelischen Missionsgesellschaften 37 Ärzte im Jahre 1979 entsandt. Zu Frage 5: Im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, die unter der Verantwortung der Bundesregierung durchgeführt wird, wurden 1979 insgesamt 119 medizinische Hilfskräfte, davon 63 Krankenschwestern, entsandt, davon 25 im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit, 94 über den Deutschen Entwicklungsdienst. Im Rahmen der von der Bundesregierung mit öffentlichen Mitteln geförderten nicht-staatlichen Organisationen waren 1979 insgesamt 57 medizinische Hilfskräfte tätig, davon 46 Krankenschwestern. Die Gesamtzahl der aus öffentlichen Mitteln der Bundesregierung geförderten Entsendungen beträgt demnach 176, davon 109 Krankenschwestern. Auch für das aus eigenen Mitteln der nicht-staatlichen Träger finanzierte medizinische Hilfspersonal sind nur unvollständige Angaben möglich. 1979 entsandten das Deutsche Aussätzigen-Hilfswerk 22, das Missionsärztliche Institut in Würzburg 45 und deutsche evangelische Missionsgesellschaften 250 medizinische Hilfskräfte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 6): Treffen Meldungen zu, daß die Frequenzen des sogenannten CBHobbyfunkbands bei den Ausschreitungen am Rande des öffentlichen Rekrutengelöbnisses in Hannover dazu benutzt worden sind, die Krawalle zu koordinieren und zu steuern, sind ähnliche Mißbräuche bekanntgeworden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zukunft den schwerwiegenden Mißbrauch der für den Freizeitfunk vorbehaltenen Frequenzen zu unterbinden? Für Funksprechanlagen kleiner Leistung, sogenannte CB-Funkanlagen, hat die Deutsche Bundes- 278* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 post Frequenzen im Frequenzbereich 26 960-27 280 MHz bereitgestellt. Zugelassene CB-Funkanlagen kann „jedermann" als private Fernmeldeanlagen mit Genehmigung der Deutschen Bundespost betreiben. Zur Zeit sind in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200 000 ortsfeste CB-Funkanlagen, sogenannte Heimstationen, genehmigt. Dazu kommt eine geschätzte Zahl von ca. 1 Million allgemein genehmigter mobiler CB-Funkanlagen, wie Kraftfahrzeug-Stationen oder tragbare Handsprechfunkgeräte. Ein Mißbrauch dieser CB-Funkanlagen, z. B. zur Vorbereitung und Durchführung strafbarer Handlungen ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Eine Umfrage bei den Innenministern der Länder hat ergeben, daß, wie in Hannover, auch bei anderen ähnlichen Anlässen CB-Funkanlagen dazu benutzt wurden, das Vorgehen anläßlich von Demonstrationen zu koordinieren oder zu steuern. Das hat sich in Einzelfällen einwandfrei aus dem Verhalten von Störergruppen ergeben; einzelne Funksprüche wurden auch von Polizeibeamten mitgehört. Die Polizeibehörden verfügen jedoch nicht über eindeutiges Beweismaterial zu diesen Vorgängen. Soweit konkrete Erkenntnisse über eine mißbräuchliche Verwendung von CB-Funkanlagen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen vorliegen, wird die Deutsche Bundespost im Rahmen ihrer Zuständigkeit die nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen gebotenen Maßnahmen einleiten. Weitergehende Maßnahmen werden von der Bundesregierung z. Z. nicht erwogen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 8): Bis wann wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Plänen der bayerischen Staatsregierung, in Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth) eine Zwischenlagersammelstelle für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Kernkraft einzurichten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, ein Endlager für Atommüll zu errichten? Die Bundesregierung ist ihrer in § 9 a Abs. 3 zweiter Halbsatz AtG festgeschriebenen Verpflichtung, Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten, unverzüglich nach Inkrafttreten der 4. Novelle zum Atomgesetz im Jahre 1976 nachgekommen. So hat die für diese Aufgabe zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bereits am 28. Juli 1977 einen Antrag auf Planfeststellung eines Endlagers im Raum Gorleben beim Sozialminister des Landes Niedersachsen eingereicht. Bereits seit 1965, also lange vor der Inkrafttretung der entsprechenden Verpflichtung nach § 9 a Abs. 3 zweiter Halbsatz AtG, hat die Bundesregierung mit dem Erwerb und dem anschließenden Betrieb des Salzbergwerks Asse II bei Remlingen, Niedersachsen, als Versuchsendlager für die Erarbeitung der Grundlagen einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle gesorgt. Bis zum Jahre 1978 wurde der größte Teil der in der Bundesrepublik anfallenden radioaktiven Abfälle im Rahmen von Versuchsprogrammen in der Asse endgelagert. Ein zeitlicher Engpaß in der Entsorgung schwachaktiver Abfälle ist dadurch entstanden, daß die Niedersächsische Landesregierung die zwar sehr restriktive allerdings aber grundsätzlich zulässige Rechtsauffassung vertreten hat, die bis Ende 1978 praktizierte Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Asse auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) könne nicht fortgeführt werden, sondern es sei ein Planfeststellungsverfahren nach § 9 b des AtG erforderlich. Um in der Sache zügig weiterzukommen, hat der Bund sich diesen Überlegungen und faktischen Zwängen nicht verschlossen und im August 1979 einen Planfeststellungsantrag für das Bergwerk Asse II gestellt. Über Gorleben und Asse hinaus werden seit 1976 in dem stillgelegten Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter, Niedersachsen, Untersuchungen zur Eignungsfeststellung für die Einlagerung radioaktiver Abfälle durchgeführt. Die bisherigen Forschungsergebnisse bestätigen die erwartete Eignung der Grube für die Endlagerung schwachaktiver Abfälle. Eine endgültige Aussage kann aber vor dem Abschluß der Forschungsarbeiten 1981 noch nicht getroffen werden. Die Einrichtung von Endlagern erfordert also einen vergleichsweise großen Zeitaufwand. Dies war dem Gesetzgeber bei Verabschiedung des 4. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes bewußt. Der Bund ist bei allen Projekten zur Endlagerung nach dem Atomgesetz Antragsteller und auf die konstruktive Mithilfe des jeweiligen Landes angewiesen. Da darüber hinaus wegen der bereits vorher geschilderten Umstände nicht damit gerechnet werden kann, daß der Bund von den niedersächsischen Behörden eine Genehmigung zur Übernahme von radioaktiven Abfällen in eine Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung erhalten wird, sehen sich die Länder gemäß ihrer Verpflichtung nach § 9 a Abs. 3 erster Halbsatz des Atomgesetzes genötigt, ihre Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle verstärkt auszubauen. Die Planung der Bayerischen Landesregierung in Mitterteich/Landkreis Tirschenreuth, eine solche Landessammelstelle zu errichten, entspringt dieser gesetzlichen Verpflichtung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Vereinheitlichungen bei den vielfältigen Freibeträgen und Freigrenzen und damit Steuervereinfachungen bei der Besteuerung der Vereine — vor allem der kleinen — einzuführen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dadurch zur Steuervereinfachung beizutragen, daß die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb eines Vereins (volle Besteuerung) und steuerunschädlichem Zweckbetrieb eines Vereins (begünstigte Besteuerung) — das sind sportliche und gesellige Veranstaltungen — im Gesetz eindeutiger gefaßt werden, um vor allem für kleinere Vereine die Rechtsmittel zu verringern? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 279* Zu Frage 12: Die Freibeträge und Freigrenzen, die vor allem den steuerbegünstigten Vereinen zugute kommen, beziehen sich auf verschiedene Steuerarten und unterschiedliche Anwendungsbereiche. Gewisse Unterschiede liegen in der Natur der Sache und lassen sich infolgedessen nicht vermeiden. Bei gemeinnützigen Vereinen können folgende Freibeträge und Freigrenzen bei der Besteuerung von Bedeutung sein: 1. Abgabenordnung: Freigrenze 12 000 DM Kulturelle, sportliche und gesellige Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine sind als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln, wenn der Überschuß der Einnahmen über die Unkosten aus diesen Veranstaltungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre einschließlich des Veranlagungsjahres nicht mehr als insgesamt 12 000 DM beträgt (§ 68 Nr. 7 AO). 2. Körperschaftsteuer: Freibetrag 5 000 DM Körperschaften mit einem Jahreseinkommen bis zu 10 000 DM können einen Körperschaftsteuerfreibetrag von 5 000 DM beanspruchen. Bei höherem Einkommen wird der Freibetrag schrittweise abgebaut und läuft bei einem Jahreseinkommen von 20 000 DM aus (§ 24 KStG). 3. Gewerbesteuer: Freigrenze 5 000 DM Bis zu einem Gewerbeertrag von 5 000 DM besteht bei einem gemeinnützigen Verein keine Gewerbesteuerpflicht. Liegt der Gewerbeertrag über 5 000 DM, ist der Verein mit dem gesamten Betrag zur Gewerbesteuer heranzuziehen (§ 11 Abs. 6 GewStG). 4. Umsatzsteuer: Freigrenze 20 000 DM Ein Verein braucht, wie jeder andere Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 20 000 DM nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100 000 DM nicht übersteigen wird (§ 19 UStG). 5. Vermögensteuer: Freigrenze 20 000 DM Bei gemeinnützigen Vereinen entsteht Vermögensteuerpflicht erst, wenn das Gesamtvermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Besteuerungsgrenze von 20 000 DM übersteigt (§ 8 Abs. 1 VStG). Zu Frage 13: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist als Zweckbetrieb anzusehen, wenn 1. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, 2. die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und 3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen sowie sportliche und gesellige Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine gilt eine Sonderregelung nach § 68 Nr. 7 AO. Auf die Stellungnahme zu Frage I, Nr. 1 wird verwiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vom 25. Juni 1980 wurde die Regelung wesentlich großzügiger gestaltet. Nunmehr ist auch bei Überschreiten der Grenze von 12 000 DM ein Zweckbetrieb anzunehmen, wenn der Überschuß einer zulässigen Rücklage zugeführt und innerhalb von drei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft verwendet wird. Dies bewirkt, daß die kulturellen, sportlichen und geselligen Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine in aller Regel als Zweckbetrieb behandelt werden können. Die Finanzverwaltung hat im übrigen zur Auslegung der Begriffe gesellige und sportliche Veranstaltungen im BMF-Schreiben vom 8. März 1978 und im Einführungserlaß zur Abgabenordnung 1977 ausführlich Stellung genommen. Diese Begriffe sind von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt und nach Anhörung der Verbände in großzügiger Weise ausgelegt worden. Unter geselligen Veranstaltungen sind Veranstaltungen zu verstehen, durch die die vereinsinterne Geselligkeit gepflegt, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder gestärkt und neue Mitglieder geworben werden sollen. Sie müssen im Vergleich zu der steuerbegünstigten Tätigkeit des Vereins von untergeordneter Bedeutung sein. Veranstaltungen, zu denen Nichtmitglieder unbegrenzten Zutritt haben und die den Zuschnitt gewerblicher Veranstaltungen haben, wie z. B. öffentliche Karnevalsbälle oder Volksfeste, sind keine geselligen Veranstaltungen des Vereins. Dies ist die durch Erlasse und Broschüren allgemein bekannte Auffassung der Verwaltung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 37 und 38): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zusicherung des französischen Präsidenten Giscard d'Estaing an die französischen Bauern, Einkommensverluste zu verhindern oder national auszugleichen? Wie wirken sich nach Meinung der Bundesregierung nationale Einkommensbeihilfen auf die Preisverhandlungen in der EG in Brüssel für das Jahr 1981/1982 aus, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen? 280* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 Die Befürchtung, das reale Bruttoeinkommen der französischen Landwirte werde sich im Jahr 1980 verringern, hat zu Forderungen der Berufsorganisationen an die französische Regierung geführt, staatliche Hilfen zum Ausgleich der Einkommensverluste zu gewähren. Hierzu soll sich nach jüngsten Presseberichten und einem vorläufigen Botschaftsbericht die französische Regierung Ende der vergangenen Woche bereit erklärt haben. Unter Einbeziehung der bereits im Laufe des Jahres 1980 beschlossenen Maßnahmen wird der Gesamtbetrag der Hilfen mit rd. 4,6 Milliarden FF (rd. 2 Milliarden DM) angegeben. Außer strukturellen Hilfen sollen auch direkte Einkommenshilfen in Höhe von 2,3 Milliarden FF (rd. 1 Milliarde DM) beabsichtigt sein, deren Auszahlung für März 1981 vorgesehen ist. Da über Art und konkrete Ausgestaltung der Hilfen keine näheren Einzelheiten bekannt sind, können Folgerungen hieraus gegenwärtig noch nicht gezogen werden. Die Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, daß nationale Beihilfen nur dann zulässig sind, wenn sie mit dem EWG-Vertrag und dem Marktordnungsrecht in Einklang stehen. Das gilt in besonderem Maße für Beihilfen, die produktbezogen gewährt werden und den Wettbewerb spürbar verfälschen. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß eventuelle Maßnahmen der französischen Regierung, die Beihilfecharakter haben, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften notifiziert und von dieser auf ihre Vereinbarkeit mit dem EG-Recht geprüft werden. Da — wie gesagt — nähere Einzelheiten über die Art und Ausgestaltung der von der französischen Regierung beabsichtigten Hilfen noch nicht bekannt sind, läßt sich deshalb zur Zeit noch nicht sagen, ob und gegebenenfalls welche Schlußfolgerungen hieraus für die nächsten Preisverhandlungen der Gemeinschaft gezogen werden können. Die Bundesregierung wird jedoch die EG-Kommission ersuchen, zu prüfen, ob insbesondere die erwähnten direkten Einkommensbeihilfen nach Art ihrer Ausgestaltung mit dem EWG-Vertrag zu vereinbaren sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 40): Welche Fakten, gesellschaftspolitische Verhältnisse oder sonstige Umstände nimmt die Bundesregierung zum Anlaß, um von heutigen „vielerlei problematischen Entwicklungen für junge Familien und für junge Menschen" zu sprechen (vergleiche Bundesminister Frau Huber, Stenographischer Bericht über die 219. Sitzung, Seite 17663)? Der Stenographische Bericht über die 219. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. Mai 1980 weist auf Seite 17663 aus, daß Frau Minister Huber, Ihnen ausdrücklich zustimmend, es abgelehnt hat, die Jugend als „Sozialfall" zu bezeichnen. Sie hatte dazu aufgefordert, sich zuerst von den Kassandra-Rufen zu distanzieren, nach denen es nur noch Krisen um die Familie gibt und über die Jugend nichts Erfreuliches mehr zu sagen ist. Wenn Frau Minister Huber in diesem Kontext auch auf problematische Entwicklungen für junge Familien und für junge Menschen hingewiesen hat, so können darunter die folgenden Probleme beispielhaft verstanden werden, die auch häufig in Debatten des Deutschen Bundestages angesprochen worden sind: — Mängel an Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Gesellschaft; Verlust an Erfahrungsräumen für Eltern und Kinder gegenüber der früheren Mehrgenerationsfamilie; — Schwierigkeiten ausländischer Eltern, ihren Kindern zu helfen, sich auf die deutsche Umwelt, auf das deutsche Schul- und Ausbildungssystem einzustellen; — Die Gefahren durch illegale Drogen, Alkohol-und Medikamentenmißbrauch; — Probleme des Wohnens und der Wohnumwelt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 41 und 42): Treffen Informationen der kommunalen Spitzenverbände zu, wonach im Durchschnitt ein Arbeiter mit Frau und drei Kindern einschließlich Wohn- und Kindergeld über netto 1 953 DM verfügt, während ein Sozialhilfeempfänger in einer vergleichbaren Wohnung und mit gleich großer Familie. ca. 1 960 DM erhält? Wie hoch waren die Leistungen aus der Sozialhilfe im Jahr 1970, und wie hoch waren sie im Jahr 1979? Zu Frage 41: Bei der Errechnung des Sozialhilfebedarfssatzes sind die kommunalen Spitzenverbände von einer hohen Warmmiete von 650,— DM und einem Bedarfssatz für einmalige Beihilfen von 20 v. H. der Regelsätze ausgegangen. Außerdem berücksichtigen sie ein zu geringes Kindergeld und — bei der angenommenen Miete — ein geringes Wohngeld. Zudem haben sie offenbar die Löhne des Jahres 1979 dem am 1. Januar 1980 erhöhten Sozialhilfebedarfssatz gegenübergestellt. Tatsächlich ist zur Zeit von folgender Durchschnittsberechnung auszugehen: Nach den statistischen Unterlagen (vgl. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Löhne und Gehälter, Fachserie 16, Reihe 2.1 Arbeiterverdienste in der Industrie, Oktober 1979) beträgt der durchschnittliche monatliche Bruttolohn für Arbeiter der Leistungsgruppe 3 2 078,—DM abzüglich 25 v. H. für Abgaben und Steuern, also netto 1 553,— DM. Hinzukommen 350,— DM Kindergeld und 88,— DM Wohngeld, so daß das monatliche Nettoeinkommen insgesamt 1 991,— DM beträgt. Die Regelsätze in der Sozialhilfe für eine entsprechende Familie betrugen im Jahr 1979 1 085,— DM Hinzu käme eine Wohnungswarmmiete von 492,— DM sowie einmalige Hilfe in Höhe von 15 v. H., also 163,— DM so daß der Bedarfssatz 1 740,— DM beträgt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980 281'* Das monatliche Einkommen wurde mit 1 991,— DM errechnet. Es übersteigt daher um 251,— DM den Sozialhilfesatz. Zu Frage 42: Die Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe lagen im Jahre 1970 bei 3,335 Mrd. DM. Davon entfielen 1,181 Mrd. DM auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und 2,155 Mrd. DM auf die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Es handelt sich bei den genannten Beträgen um die Brutto-Ausgaben. Im Jahre 1979 beliefen sich die Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe auf 12,129 Mrd. DM. Für Leistungen zum Lebensunterhalt wurden 1979 3,921 Mrd. DM ausgegeben, für Hilfe in besonderen Lebenslagen 8,208 Mrd. DM. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 9/33 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost in einem Computer Datum, Uhrzeit, Dauer und Nummer des über den Fernsprechselbstwähldienst Angerufenen dann elektronisch festhält, wenn die Dauer des Gesprächs länger als 16 Gebühreneinheiten lang ist, und ist ihr bekannt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Deutsche Bundespost hierbei stützt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß dieses Aufspeichern mit dem Geist des Bundesdatenschutzgesetzes zu vereinbaren ist, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen einzuleiten, die dieses Speichern verbieten? Die Deutsche Bundespost hat im Rahmen eines Betriebsversuchs Einzelgesprächsdaten erfaßt und gespeichert, und zwar für alle selbstgewählten Auslandsverbindungen und für Inlandsgesprächsverbindungen mit mehr als 15 Gebühreneinheiten. Der inzwischen abgeschlossene Betriebsversuch wurde unternommen, weil — von der Deutschen Bundespost immer wieder — auch in Petitionen an den Bundestag — gefordert wird, den. Teilnehmern eine ausführliche Telefonrechnung in Form einer Auflistung der Gebühren für einzelne Gespräche zu bieten, — die Deutsche Bundespost für die richtige Inrechnungstellung der Gebühren beweispflichtig ist, wenn ein Kunde gemäß § 13 Abs. 6 Fernmeldeordnung fristgerecht Einwendungen gegen die ihm in Rechnung gestellten Gesprächsgebühren erhebt. Beim Betriebsversuch der Deutschen Bundespost wurden die Vorschriften des Datenschutzgesetzes eingehalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Kühbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, darf ich dem Flickenteppich Ihrer Antworten entnehmen, daß sich die Bundesregierung bei der Zitierung des OLG-Urteils einer eigenen politischen Wertung der Güterabwägung enthält, und würden Sie mir die Frage beantworten können, ob bei dieser Güterabwägung dann, wenn dem öffentlichen Interesse kein
    262 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1980
    Kühbacher
    Persönlichkeitsschutz eines einzelnen, sondern der einer Firma gegenübersteht, eigentlich auch nach der politischen Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit das Prä haben müßte?


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das waren zwei Fragen, ja?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Kühbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, es waren zwei Fragen. Vizepräsident Frau Renger: Gut. — Bitte.
    Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung muß sich natürlich einer Bewertung von Justizakten enthalten. Dies geschieht auch im vorliegenden Fall. Ich habe vorhin zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung im Falle Flick an die gesetzliche Lage gebunden ist und daß nach der Auslegung des § 30 der Abgabenordnung keine anderen Möglichkeiten als die bestanden haben, von denen in der Praxis Gebrauch gemacht worden ist. Ob dies nun erwünscht ist oder nicht, ist eine andere Frage, aber jedenfalls war die Bundesregierung nach Recht und Gesetz gehalten, sich so zu verhalten, wie sie es getan hat.