Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 4. 7.
Dr. van Aerssen * 4. 7.
Dr. Ahrens ** 4. 7.
Dr. Aigner * 4. 7.
Alber ** 4. 7.
Dr. Barzel 4. 7.
Baum 4. 7.
Dr. Blüm 4. 7.
Frau von Bothmer ** 4. 7.
Büchner (Speyer) ** 4. 7.
Dr. Evers ** 4. 7.
Fellermaier * 4. 7.
Flämig ** 4. 7.
Frau Dr. Focke * 4. 7.
Friedrich (Würzburg) * 4. 7.
Dr. Früh * 4. 7.
Dr. Fuchs * 4. 7.
Dr. Geßner * 4. 7.
Haberl 4. 7.
Handlos 4. 7.
von Hassel 4. 7.
Frau Hoffmann (Hoya) 4. 7.
Hoppe 4. 7.
Katzer * 4. 7.
Dr. h. c. Kiesinger 4. 7.
Kittelmann * 4. 7.
Dr. Klepsch * 4. 7.
Lagershausen ** 4. 7.
Dr. Lenz (Bergstraße) 4. 7.
Lenzer ** 4. 7.
Lücker * 4. 7.
Luster * 4. 7.
Dr. Mende ** 4. 7.
Dr. Müller ** 4. 7.
Dr. Müller-Hermann * 4. 7.
Dr. Pfennig * 4. 7.
Reddemann ** . 4. 7.
Scheffler ** 4. 7.
Frau Schleicher * 4. 7.
Schmitz (Baesweiler) 4. 7.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 4. 7.
Seefeld * 4. 7.
Sieglerschmidt * 4. 7.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 4. 7.
Dr. Sprung 4. 7.
Graf Stauffenberg 4. 7.
Ueberhorst ** 4. 7.
Dr. Vohrer ** 4. 7.
Vogt (Düren) 4. 7.
Walkhoff 4. 7.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Dr. Walz * 4.7.
Weber (Heidelberg) 4. 7.
Dr. Wulff 4. 7.
Zebisch ** 4. 7.
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 1):
Trifft es zu, daß der Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, Staatssekretär Gaus, am 17. Juni, dem nationalen Feiertag zum Gedenken an den Volksaufstand in der sowjetischen Besatzungszone, an einem Staatsakt des Zentralkomitees der SED anläßlich der Trauerfeierlichkeiten für den kommunistischen Schauspieler und Sänger Busch teilgenommen hat, und wenn ja, sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Gedenken an die blutige Niederlage des Selbstbestimmungswillens der Deutschen in Mitteldeutschland und der Anwesenheit von Gaus auf einem offiziellen Staatsakt einer kommunistischen Regierung, die das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen mit Gewalt unterdrückt?
Es trifft zu, daß der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, am 17. Juni 1980 an einer Trauerfeier für den verstorbenen Schauspieler und Sänger Ernst Busch, die in der Akademie der Künste stattfand, teilgenommen hat. Zu der Trauerfeier waren die bei der DDR akkreditierten Missionschefs und der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eingeladen.
Für die Teilnahme von Staatssekretär Gaus gab es zwei Gründe:
1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Arbeitsmöglichkeiten der Ständigen Vertretung nicht der Gefahr von Einschränkungen ausgesetzt werden sollten. Deshalb entziehen sich auch am 17. Juni weder der Leiter noch die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung ihren aus den besonderen Funktionen und Aufgaben herrührenden Pflichten.
2. Mit der Teilnahme von Staatssekretär Gaus an der Trauerfeier für einen Künstler, dessen Werk von hoher Bedeutung für die Arbeiterbewegung Deutschlands ist, wurde ausgedrückt, daß die Bundesrepublik ihren Anspruch auf die gemeinsame deutsche Geschichte nicht aufgibt. Dazu gehört auch die Respektbezeugung für einen Mann, der unter den Nationalsozialisten von 1937 bis 1945 in einem deutschen Zuchthaus aus politischen Gründen eingekerkert war.
Anlage 3
Antwort
des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 3):
18714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Verbreitet das Bundespresse- und Informationsamt der Bundesregierung noch immer das Faltblatt .Ostpolitik deshalb" von 1978, das neben sehr umstrittenen Angaben, Vergleichen und Karten zur innerdeutschen Rechtslage auch Filzstiftkorrekturen zum Status Berlins und zum Inhalt und Umfang des Viermächteabkommens so enthält, daß darin wegen offensichtlicher Verstöße gegen die Rechtslage überdeckte Angaben weiterhin mit freiem Auge lesbar sind, oder hat sie das
Faltblatt inzwischen einstampfen lassen?
Sämtliche Angaben, Vergleiche und Karten im Faltblatt „Ostpolitik deshalb" befinden sich im Einklang mit der innerdeutschen Rechtslage. Auch der Status Berlins sowie Inhalt und Umfang des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 sind im Faltblatt völlig korrekt wiedergegeben. Lediglich auf einer Seite enthält das Faltblatt — je nach Sprachfassung — einen oder mehrere schwarze Korrekturstriche. Mit ihnen sind jedoch nicht Angaben zur Rechtslage, sondern schlichte Druckfehler, die bedauerlicherweise bei der Korrektur unbemerkt geblieben waren, abgedeckt worden.
Von dem Faltblatt werden nur noch Restbestände der an einer einzigen Stelle korrigierten englischen und französischen Fassung verteilt.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 4 und 5):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Künstler und musikalische Ensembles aus der CSSR entgegen ursprünglichen festen Zusagen auf Grund einer Weisung staatlicher Stellen in Prag wegen einer im Programm der Europäischen Wochen Passau vorgesehenen Dichterlesung von Pavel Kohout den diesjährigen Festspielen fernbleiben und damit eine über 20jährige sehr erfolgreiche und der Völkerverständigung dienende Gastspieltätigkeit unterbrechen?
Hält die Bundesregierung dieses Vorgehen der Regierung der CSSR insbesondere mit Geist und Buchstaben der Beschlüsse der KSZE von Helsinki und mit dem deutsch-tschechoslowakischen Kulturabkommen für vereinbar, und wenn nein, welche Schritte beabsichtigt sie zu unternehmen, um der Regierung der CSSR ihr dem Geist von Helsinki widersprechendes Verhalten deutlich zu machen und ähnliche Vorgänge in Zukunft zu verhindern?
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung bedauert, daß die Staatsoper Brünn und das Kammerorchester Pardubice wegen einer Dichterlesung von Pavel Kohout auf Weisung der tschechoslowakischen Behörden nicht bei den Europäischen Wochen Passau 1980 auftreten durften.
Nachdem der Intendant der Festspiele in Passau das Auswärtige Amt von der drohenden Absage der tschechoslowakischen Ensembles unterrichtet hatte, wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag angewiesen, unverzüglich bei den zuständigen tschechoslowakischen Behörden zugunsten der Teilnahme zu intervenieren. Die Botschaft hat die dortigen Behörden nachdrücklich gebeten, die Ausreisegenehmigung für die betroffenen Ensembles zu erteilen.
Zu Frage 5:
Insbesondere im Lichte des KSZE-Prozesses ist das Verhalten der Regierung der CSSR ein Rückschritt auf dem Wege der Verbesserung der kulturellen Beziehungen, die durch das deutsch-tschechoslowakische Kulturabkommen eingeleitet wur-
de. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag hat bereits bei der Demarche auf diese der Völkerverständigung und der Entspannung abträglichen Auswirkungen der von den tschechoslowakischen Behörden veranlaßten Absage hingewiesen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die tschechoslowakische Regierung bei nächster Gelegenheit erneut auf die Angelegenheit anzusprechen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 6 und 7):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang, örtliche Schwerpunkte und Hintergründe der Massenverhaftungen von Regimekritikern in der Sowjetunion, über die der zwangsweise nach Osterreich abgeschobene Gewerkschafter und Menschenrechtskämpfer Wladimir Borisow bei seiner Ankunft in Wien berichtet hat, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorgänge im Jahr des zweiten KSZE-Folgetreffens von Madrid?
Wird die Bundesregierung die gewaltsame Abschiebung des Bürgerrechtlers und Gewerkschafters Wladimir Borisow aus der Sowjetunion zum Anlaß nehmen, bei der Vorbereitung des Madrider Folgetreffens der KSZE die Frage der Freiheit gewerkschaftlicher Tätigkeit außerhalb der in der UdSSR und in anderen kommunistisch regierten Staaten bestehenden Staatsgewerkschaft zur Erörterung zu bringen und darauf zu drängen, daß in Madrid Fortschritte bei der Durchsetzung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts in allen Teilnehmerstaaten erreicht werden?
1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Oktober 1979 in der Sowjetunion zunehmender systematischer Druck auf Dissidenten ausgeübt wird. Dieser erfaßt praktisch alle Dissidentengruppen, solche mit nationaler, religiöser und solche mit sozialer und politischer Ausrichtung.
Die Bundesregierung bedauert diese Vorgänge, die im Gegensatz zur Schlußakte von Helsinki stehen. Sie verweist auf ihre wiederholten öffentlichen Erklärungen, mit denen sie allein oder zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft derartige Verfolgungsmaßnahmen entschieden verurteilt.
2. Die Bundesregierung wird den Fall von Wladimir Borisow und seine politischen Freunde sowie die Frage der Freiheit gewerkschaftlicher Tätigkeit in den Staaten des Warschauer Pakts beim KSZE-Folgetreffen in Madrid zur Sprache bringen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 8):
Wird die Bundesregierung in Erfüllung ihrer Verfassungspflicht, den Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten, bei den Vereinten Nationen den nationalen Gedenktag 17. Juni als Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland anmelden, nachdem die Staatsministerin Frau Dr. Hamm-Brücher in der Fragestunde vom 26. Juni 1980 bestätigt hat, daß dies bisher nicht geschehen ist?
Wie seitens der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1980 (226. Sitzung) ausgeführt wurde, ist der 17. Juni
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18715*
kein Nationalfeiertag. Im Gesetz über den Tag der deutschen Einheit vom 4. August 1953 (BGBl. 1953, Teil I, S. 778) heißt es in § 2: „Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag." Bundespräsident H. Lübke hat in einer Proklamation am 12. Juni 1963 den 17. Juni zum „nationalen Gedenktag des deutschen Volkes" erklärt (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 102, S. 897 vom 12. Juni 1963).
In der genannten Fragestunde des Deutschen Bundestages ist durch Staatsministerin Dr. Hamm-Brücher weiter ausgeführt worden, daß nach Ziff. 101.3 der Staff Rules nur Nationalfeiertage (national days) notifiziert werden können. Nur an Nationalfeiertagen gibt es demgemäß Dienstbefreiung.
Da der 17. Juni nach unserer Rechtslage kein Nationalfeiertag ist, besteht keine Möglichkeit, ihn bei den Vereinten Nationen als solchen zu notifizieren.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 9):
Wann hat die Bundesregierung entsprechend ihrem Verhalten in Sachen des südkoreanischen Oppositionsführers Kim Dae Jung auch dem sowjetischen Gesprächspartner hinsichtlich der Verbannung des russischen Atomphysikers und Kämpfers für die Menschenrechte, Andrej Sacharow, „deutlich zu verstehen gegeben, daß insbesondere die deutsche Öffentlichkeit der Verhaftung von Oppositionspolitikern kein Verständnis entgegenbringt"?
Unmittelbar nach der Verhaftung des Friedensnobelpreisträgers und Mitglieds der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Professor Andrej D. Sacharow, hat die Bundesregierung durch Regierungssprecher Dr. Grünewald am 23. Januar 1980 folgende Erklärung abgegeben:
Die Bundesregierung empfindet Respekt und Sympathie für das Werk und die Person des Friedensnobelpreisträgers Professor Sacharow. Über das Vorgehen sowjetischer Behörden gegen Sacharow ist die Bundesregierung sehr bestürzt, denn dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die auch die Sowjetunion durch Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki eingegangen ist. Als einer der übrigen Mitunterzeichner der Schlußakte erwartet die Bundesregierung, daß diese Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Gewissensfreiheit rückgängig gemacht wird.
Die italienische Präsidentschaft hat im Namen der Neun, also auch im Namen der Bundesrepublik Deutschland, am 25. Januar 1980 im sowjetischen Außenministerium eine Demarche zugunsten von Professor Sacharow unternommen. Unter aktiver Beteiligung der Parlamentarier der Bundesrepublik Deutschland wurden am 31. Januar 1980 eine Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und am 15. Februar 1980 eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verhaftung
von Professor Sacharow angenommen. Die Bundesregierung hat sich auch im Rahmen der Vereinten Nationen für Professor Sacharow eingesetzt. Sie wird weiterhin für die Freilassung von Professor Sacharow eintreten.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 10):
Ist die Bundesregierung bereit, den Vorwurf des polnischen Außenministers Emil Wojtaszek, daß die Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen des Warschauer Vertrags „nicht vollständig erfüllt" habe, widerspruchslos hinzunehmen, und was gedenkt sie andernfalls dagegen zu tun?
Der polnische Außenminister Wojtaszek hat in seiner Rede vom 24. Juni 1980 vor dem Sejm zu den deutsch-polnischen Beziehungen folgendes ausgeführt:
In diesem Jahr vergehen 10 Jahre seit Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland, eines Vertrages, der den endgültigen Charakter unserer Westgrenze bestätigt und die Grundlage für die Aufnahme des Prozesses der friedlichen Gestaltung der Beziehungen zwischen beiden Staaten schuf. Den Vertrag vom 7. Dezember 1970 und den auf seiner Basis entwickelten Prozeß der Normalisierung der Beziehungen betrachten wir auch als ein wesentliches Element der Infrastruktur der Entspannung und Zusammenarbeit in Europa.
In unseren Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland existiert noch neben bedeutenden Resultaten beim Normalisierungsprozeß eine Reihe von nicht gelösten Fragen von ganz wesentlicher Bedeutung.
Es geht hauptsächlich darum, daß in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht alle unentbehrlichen Schritte und Maßnahmen unternommen wurden, die aus den international rechtlichen Verpflichtungen, die in dem Vertrag von 1970 enthalten sind, resultieren. Das betrifft sowohl das Gebiet der Rechtsvorschriften, als auch der Aktivitäten, die die Gestaltung des gesellschaftlichen Bewußtseins und insbesondere die Erziehung der jungen Generation zum Ziel haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muß die Bundesrepublik Deutschland entschieden auftreten, sich sehr engagieren und konkrete Schritte unternehmen.
Damit hat AM Wojtaszek lediglich den seit langem bekannten polnischen Standpunkt wiederholt: neben positiven Ergebnissen, die auf der Grundlage des Warschauer Vertrages erreicht worden sind, nennt er aus polnischer Sicht in allgemeiner Form auch kritische Punkte.
18716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Fragenbereich ist der polnischen Seite wiederholt dargelegt worden.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 11):
Hat nach Auffassung der Bundesregierung der jüngste Besuch des Außenministers der Volksrepublik China in Bonn weitere Perspektiven für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland eröffnet?
Der Besuch des chinesischen Außenministers Huang Hua in Bonn diente nicht der Erörterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China. Vielmehr waren die Gespräche so gut wie ausschließlich weltpolitischen Themen gewidmet. Konkrete Ergebnisse im bilateralen Bereich waren nicht zu erwarten.
Im allgemeinen Sinne hat der erneute Kontakt zwischen den Regierungen in Bonn und Peking die bilateralen politischen Beziehungen und das freundliche Klima zwischen beiden Ländern weiter gefördert. Diese kam in öffentlich geäußerter Befriedigung der Außenminister über den guten Stand und die guten Perspektiven des deutsch-chinesischen Verhältnisses zum Ausdruck.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 12):
Könnte sich die Bundesregierung einer Aufforderung des Europäischen Rats zur Beteiligung an einem umfassenden System konkreter internationaler Garantien einer Friedensregelung im Krisengebiet des Nahen Ostens einschließlich solcher an „Ort und Stelle", also mit Truppen, entziehen, nachdem der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Hamm-Brücher, im Deutschen Bundestag erklärt hat, zwischen dem deutschen Text der Erklärung des Europäischen Rats vom 13. Juni 1980 und der englischen Fassung .on the ground" gäbe es keinen Unterschied?
In seiner Erklärung über den Nahen Osten vom 13. Juni 1980 hat der Europäische Rat seine bereits früher erklärte Bereitschaft, sich an Garantien zugunsten einer Friedensregelung in Nahost zu beteiligen, insofern konkreter ausgestaltet, als eine solche Beteiligung an ein System konkreter und bindender internationaler Garantien, einschließlich solcher an Ort und Stelle, gebunden ist, die auf Beschluß des Sicherheitsrates und gegebenenfalls auf der Grundlage anderer, gegenseitig vereinbarter Verfahren gegeben werden.
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit an friedenserhaltenden Aktionen der Vereinten Nationen durch finanzielle Leistungen und Sachbeträge beteiligt, um hierdurch in schwierigen Krisenzonen friedenssichernde Maßnahmen zu unterstützen. Dabei ist es entsprechend der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland nie zum
Einsatz deutscher Soldaten gekommen. Dazu wird es auch in Zukunft nicht kommen.
Es ist aber nicht auszuschließen, daß andere Staaten der Neun auf Grund ihrer unterschiedlichen nationalen Rechtslage bereit sind, sich auch mit dem Einsatz von Soldaten an internationalen Garantien für eine Friedensregelung im Nahen Osten zu beteiligen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 13, 14 und 15):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr bei Katastrophen im Frieden und im Verteidigungsfall zweckdienlich genutzt werden müssen und auf kommunaler Ebene nicht allein die Bereitschaft zur zivil-militärischen Zusammenarbeit überlassen werden dürfen?
Teilt die Bundesregierung ferner meine Auffassung, daß die Bundeswehr generell im Stab der zivilen Katastrophenschutzleitung, dem sogenannten Stab-HVB, vertreten und bei Auslösung des Katastrophenalarms in jedem Fall verständigt werden muß, damit die Entwicklung der Gefahren- und Schadenslage sowie die Maßnahmen der zivilen Stellen beobachtet und Vorschläge für den Einsatz der Bundeswehr und deren Eigensicherung rechtzeitig gemacht werden können?
Ist die Bundesregierung bereit, dies in der Neufassung der Dienstvorschrift des Bundesinnenministers "KatS-DV" vorzuschreiben?
Zu Frage 13:
a) Nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung sind für die Bekämpfung friedenszeitlicher Katastrophen die Länder zuständig. Diese sind verpflichtet, ein zur Erfüllung dieser. Aufgabe ausreichendes Potential vorzuhalten. Das schließt nicht aus, daß bei besonderen Schadenslagen die Heranziehung der Bundeswehr zur Hilfeleistung unter Beachtung der durch ihren Verteidigungsauftrag gezogenen Grenzen notwendig oder zweckdienlich sein kann. Die Unterstützung durch die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe darf jedoch nicht zu einer Vernachlässigung der zivilen Vorbereitungen für den Katastrophenfall führen.
Der Einsatz der Bundeswehr wird durch die Richtlinien über „Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw. schweren Unglücksfällen und dringende Nothilfe" geregelt. Die Richtlinien sehen in Katastrophenfällen einen unmittelbaren Kontakt zwischen der Bundeswehr und dem Hauptverwaltungsbeamten vor. Soweit in der Vergangenheit im Rahmen dieser Richtlinien eine Unterstützung der zivilen Kräfte durch Einheiten der Bundeswehr erfolgt ist, haben sich nach den vorliegenden Erfahrungsberichten keine nennenswerten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Bundeshilfe und der gemeinsamen Bekämpfung von Großschadensereignissen ergeben. Durch die Verwendung von Verbindungsoffizieren im Stab HVB bzw. ziviler Beamter bei Bundeswehrdienststellen wurden Unterrichtung und Abstimmung der beteiligten zivilen und militärischen Stellen sichergestellt. Es kann erwartet werden, daß sich diese Verfahrensweise auch in der Zukunft bewährt.
b) Im Verteidigungsfall wird sich die Bundeswehr im wesentlichen auf die Erfüllung militärischer Auf-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18717*
gaben beschränken müssen. Soweit die Streitkräfte von der zivilen Katastrophenbekämpfung berührt werden, wird der Koordinierungsbedarf durch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Verteidigungskreiskommandos abgedeckt.
Zu Frage 14:
Bund und Länder haben gemeinsam das Modell einer einheitlichen Katastrophenschutzleitung erarbeitet, das derzeit in den Ländern erprobt wird (siehe die Broschüre des BMI „Zivilschutz heute', Seite 26). Dieses Modell sieht auch die Vertretung der Bundeswehr im Stab des Hauptverwaltungsbeamten vor, soweit nach der Entwicklung der Gefahrens- und Schadenslage ein Hilfseinsatz der Bundeswehr in Betracht kommt. Die Entscheidung über das Ersuchen an die Bundeswehr, Verbindungsoffiziere in den Stab des Hauptverwaltungsbeamten zu entsenden, trifft dieser selbst. Für eine generelle Beteiligung der Bundeswehr besteht kein Bedürfnis, da
— in vielen Fällen frühzeitig absehbar ist, daß die zivilen Kräfte für die Katastrophenbekämpfung ausreichen oder
— das Hilfspotential der Bundeswehr durch die Erfüllung ihres Verteidigungsauftrags gebunden ist und
— die Amtshilfe bei der Katastrophenbekämpfung nicht zu den eigenständigen Aufgaben der Bundeswehr gehört.
Bei dieser Lage würde die Mitarbeit von Verbindungsoffizieren im Stab HVB einerseits zu einer nicht notwendigen Belastung der personellen Ressourcen der Bundeswehr führen, andererseits dem Erfordernis, die Zahl der Mitglieder des Stabes im Interesse der Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit möglichst gering zu halten, nicht gerecht werden. In gleicher Weise wird bei der Beteiligung anderer Verwaltungen und Einrichtungen, wie etwa der Polizei, der Deutschen Bundespost, der Gesundheitsverwaltung oder der Energieversorgungsunternehmen verfahren. Im übrigen sind vor einer Änderung des Modells die in der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen abzuwarten.
Zu Frage 15:
Der Entwurf der KatS-DV 100 „Führung im Katastrophenschutz" (Stand: 1. April 1980) sieht die Vertretung der Bundeswehr im Stab des Hauptverwaltungsbeamten vor, soweit deren Mitwirkung im Einsatzfall erforderlich ist.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 16):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesländer um die Bereitstellung von weiteren 5000 Quoten für Vietnamflüchtlinge zu bitten, um damit den dringendsten, bereits vorliegenden Anträgen auf Familienzusammenführung im ersten Verwandtschaftsgrad entsprechen zu können?
Die . Bundesregierung hat bereits Anfang April 1980 die Frage einer Quotenerhöhung an die Länder herangetragen als sich im Frühjahr 1980 abzeichnete, daß die bisher von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Aufnahmeplätze nicht mehr ausreichen werden.
Nachdem sich die Ständige Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder am 18. April 1980 mit der Frage befaßt hatte, haben sich die Regierungschefs der Länder in der Besprechung mit dem Bundeskanzler am 27. Juni 1980 bereit erklärt, daß Aufnahmekontingent für Flüchtlinge aus Südostasien um 6 000 zu erhöhen. Hiervon sind 4 000 Aufnahmeplätze vornehmlich zum Zwecke der Familienzusammenführung bestimmt. 2 000 Plätze sind für die von Schiffen unter deutscher Flagge aus Seenot geretteten Flüchtlinge (sog. Garantiefälle) vorgesehen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 17):
Ist die Bundesregierung bereit, für die Gemeinden, die Mittel aus dem Rhein-Bodensee-Programm zur Verbesserung der Infrastruktur erhalten haben, die Frist für den Verwendungsnachweis um ein halbes Jahr — bis zum 30. Juni 1981 — deshalb zu verlängern, weil bei einer Reihe von Gemeinden unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Durchführung von Bauvorhaben aufgetreten sind?
Das Bundeskabinett hat u. a. auf Grund einer Empfehlung des Finanzplanungsrates vom 21. März 1980 am 29. April 1980 einer Verlängerung der Frist für die Auftragsvergabe im Rahmen des gesamten Programms für Zukunftsinvestitionen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 1981 zugestimmt. In den nächsten Tagen wird mein Haus wegen einer entsprechenden Änderung des Verwaltungsabkommens über die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung. des Rheins und des Bodensees im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen an die Länder herantreten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 18):
Nehmen Bedienstete des Bundes dienstlich als Beobachter oder in anderer dienstlicher Eigenschaft an den Olympischen Spielen oder an Sportkongressen oder sportlich bestimmten Zusammenkünften teil, die in zeitlichem Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in der Sowjetunion stattfinden?
An den Olympischen Spielen oder an Sportkongressen oder sportlich bestimmten Zusammenkünf-
18718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
ten, die in zeitlichem Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in der Sowjetunion stattfinden, nehmen keine Bediensteten des Bundes teil.
Der Vollständigkeit halber möchte ich jedoch anführen, daß zwei Bedienstete des Bundes an sportwissenschaftlichen Veranstaltungen in der UdSSR teilnehmen, und zwar
1. der Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, das als zuständige Einrichtung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die deutsche Mitgliedschaft im Weltrat für Leibeserziehung und Sport wahrnimmt, an der 9. Generalversammlung des Weltrats am 10. Juli 1980 in Tiflis, bei der die Neuwahl von 14 Mitgliedern des Exekutivkomitees des Weltrats stattfinden, für das der Beamte entsprechend einem Vorschlag des Deutschen Sportbunds gegenüber dem Weltrat als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland kandidiert, und
2. ein Referent des Fachbereichs Angewandte Wissenschaften auf dem Gebiete des Sports des Bundesinstituts für Sportwissenschaft an dem vom Weltrat veranstalteten Sportwissenschaftlichen Weltkongreß zum Thema „Sport in der modernen Gesellschaft" vom 10. bis 15. Juli 1980 in Tiflis, der durch seine lediglich beobachtende Teilnahme die für die Arbeit des Bundesinstituts für Sportwissenschaft notwendige unmittelbare Information über den Verlauf und die Ergebnisse des Kongresses sicherstellen soll. Der Kongreß des Weltrats ist von der Thematik wie vom Teilnehmerkreis her die umfassendste internationale sportwissenschaftliche Veranstaltung, von der eine richtungweisende Weichenstellung für die Entwicklung der Sportwissenschaft in den nächsten 4 Jahren zu erwarten ist.
Die Bediensteten werden unmittelbar nach der Beendigung ihrer Dienstgeschäfte in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und an den Veranstaltungen der Olympischen Sommerspiele nicht teilnehmen. Ihre Entsendung ist von der Bundesregierung durch ein Gespräch des Bundesministers des Innern mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes am 24. Juni 1980 abgestimmt worden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle
(CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 20 und 21):
Wieviel gepanzerte Sonderwagen I (SW I) und Sonderwagen II hat der Bundesgrenzschutz, und wie alt sind diese Fahrzeuge bzw. wie lange sind sie im Dienst?
Trifft es zu, daß der SW I des Bundesgrenzschutzes nicht erneuert, sondern jetzt nur verbessert werden soll, und wie sieht diese Verbesserung aus, bzw. was kostet sie je Fahrzeug?
Zu Frage 20:
Der BGS verfügt gegenwärtig über folgenden IstBestand an geschützten Sonderwagen:
437 SW I der Baujahre 1961-1963 139 SW II des Baujahres 1965
die in den Baujahren auch beschafft und in Dienst gestellt worden sind.
Zu Frage 21:
Der Ersatz der geschützten Sonderwagen des BGS durch ein geeignetes Nachfolgefahrzeug ist beginnend mit dem Jahre 1981 vorgesehen. Bei der Auswahl eines geeigneten Nachfolgefahrzeuges sah sich die Bundesregierung wegen der zu erwartenden hohen Kosten des Gesamtprogramms zu der Prüfung veranlaßt, ob unter Weiterverwendung der bewährten, aber sehr kostenaufwendigen Panzerwanne und gleichzeitigem Ersatz der gesamten Mechanik eine ersatzbeschaffungsgleichwertige Modernisierung der vorhandenen SW realisierbar und zweckmäßig ist. Ein regenerierter Prototyp wurde fertiggestellt und in einer Vergleichserprobung den angebotenen Neufahrzeugen gegenübergestellt. Gegenwärtig wird bei allen Vergleichsfahrzeugen an der Beseitigung der während der Erprobung festgestellten Mängel gearbeitet, so daß im Herbst dieses Jahres mit der Entscheidung über das Nachfolgefahrzeug gerechnet werden kann.
Beim regenerierten SW I ist die Panzerwanne in modifizierter Form übernommen worden. Mechanik, Elektrik und Innenraumgestaltung wurden, soweit möglich, durch Großserienteile auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Die Kosten der Regenerierung werden nach heutigem Stand der Erkenntnis zwischen 250 000 und 300 000 DM je Fahrzeug betragen. Der Preis der Neufahrzeuge dürfte etwa 100 000 DM pro Stück höher liegen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 22 und 23):
Welche Tatsachen sind der Bundesregierung über den Störfall (Brand) in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in Cap de la Hague bekannt geworden, und ergeben sich daraus für die sicherheitstechnische Auslegung einer deutschen Anlage besondere Konsequenzen?
Welche Ergebnisse hat die Prüfung der atomrechtlichen Haftungsfrage (vgl. meine Frage Nummer 5 vom 20./21. Juni 1979, Drucksache 8/2969) erbracht?
Zu Frage 22:
Am Vormittag des 15. April 1980 um 8.45 Uhr gab es in der Wiederaufarbeitungsanlage in Cap de la Hague einen Kurzschluß am Transformator, der die 90 000 Volt aus dem nationalen Stromnetz der Electricite de France (EDF) in Niederspannung umwandelte. Der Transformator fing Feuer und wurde außer Betrieb gesetzt. Auch in der Schaltwarte brach Feuer aus und richtete dort große Zerstörungen an, so daß auch die werkseigene stationäre Notstromversorgung nicht in Betrieb genommen werden konnte. Das Feuer konnte nach 2 Stunden gelöscht werden.
Nach 45 Minuten wurden die wichtigsten Anlageteile, insbesondere die Kühlung für die Spaltpro-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18719*
duktlager, an mobile Notstromaggregate angeschlossen und versorgt. Gegen 10.30 Uhr waren auch alle übrigen sensitiven Einrichtungen an mobile Notstromaggregate angeschlossen.
Da in den Gebäuden der Anlage die Lüftung ausgefallen war, wurde die Evakuierung des Betriebspersonals aus den Kontrollbereichen angeordnet
Gegen Abend des gleichen Tages war es gelungen, die Wiederaufarbeitungsanlage über einen anderen Transformator an das öffentliche 90 000-VoltStromnetz anzuschließen und so die Stromversorgung der Anlage wieder sicherzustellen.
Am 22. April 1980 hat die gesamte Wiederaufarbeitungsanlage nach Vorliegen der entsprechenden behördlichen Erlaubnis den Betrieb wieder voll aufgenommen.
Dieser Störfall hat keine radiologischen Folgen gehabt. Durch die rechtzeitige Evakuierung des Betriebspersonals aus den Kontrollbereichen wurde jegliches Risiko einer erhöhten Strahlenbelastung vermieden. Während des Ausfalls der Lüftung stieg der Strahlenpegel in den Gebäuden zwar an, nach Wiederinbetriebnahme der Lüftung stellte sich aber der ursprüngliche Wert wieder ein. In den Gebäuden blieb keine Oberflächenkontamination zurück bis auf Teile eines einzigen Raumes. Die dort aufgetretene Kontamination wurde am 17. April 1980 entfernt Wie Kontrollen ergeben haben, sind auch über die Kamine keine radioaktiven Stoffe freigesetzt worden.
Für die sicherheitstechnische Auslegung einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage können sich, vor allem auf der Seite der Sicherheitsauslegung der Notstromversorgung, Anregungen ergeben. Der Vorgang wird insofern im Rahmen des bereits erwähnten Informationsaustausches eingehend geprüft. Schon jetzt kann allerdings festgestellt werden, daß im Gegensatz zur Anlage in Cap de la Hague, deren Stromversorgung nur einsträngig mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, die Stromversorgung einer deutschen Anlage über 2 voneinander unabhängige Anschlüsse an das öffentliche Stromnetz erfolgen wird. Darüber hinaus ist vorgesehen, die gesamte Stromversorgung innerhalb der Anlage durch 2 voneinander unabhängige Stromnetze zu gewährleisten, so daß auch bei Ausfall eines der Netze die Anlage trotzdem normal weiter arbeiten kann.
Zu Frage 23:
Die Prüfung zwischen den Bundesressorts, in welcher Weise die atomrechtlichen Haftungs- und Dekkungsvorsorgebestimmungen neu geregelt werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Auch müssen die versicherungswirtschaftlichen Möglichkeiten und die völkerrechtlichen Aspekte noch sorgfältig untersucht werden. Nach Abschluß dieser Untersuchungen soll eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung herbeigeführt werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 24):
Wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Änderung des geltenden Rechts in die Wege leiten, die den im Ausland tätigen Entwicklungshelfern das aktive Wahlrecht zugesteht?
Zunächst verweise ich darauf, daß die Bundesregierung es im Hinblick auf das Scheitern zahlreicher Gesetzgebungsinitiativen mit dem Ziel der Ausdehnung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag auf außerhalb der Bundesrepublik lebende Deutsche in den vorausgegangenen Wahlperioden und im Hinblick darauf, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich eine Verpflichtung zur Erweiterung des Kreises der zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigten nicht besteht, in der laufenden Legislaturperiode den Fraktionen des Deutschen Bundestages überlassen hat, in dieser Frage Initiativen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zu ergreifen. Sie hat dies auch in Antworten auf mehrere parlamentarische Anfragen zum Ausdruck gebracht •
Unabhängig davon ist die Bundesregierung der Ansicht, daß eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts auf Entwicklungshelfer im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verfassungs- rechtlich mit einem erheblichen Risiko behaftet wäre, weil für ihre wahlrechtliche Besserstellung gegenüber sonstigen — ebenfalls im deutschen Interesse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätigen — Gruppen von Staatsbürgern, wie beispielsweise Bedienstete bei internationalen Organisationen oder Organen der Europäischen Gemeinschaften, Lehrer an deutschen Auslandsschulen oder Auslandsjournalisten, keine verfassungsrechtlich hinreichend überzeugenden und sachlich zwingenden Kriterien angeführt werden können. In diesem Sinne ist bereits 1969 eine Ihrem Anliegen entsprechende Gesetzesinitiative des Ausschusses für Entwicklungshilfe im Vermittlungsausschuß gescheitert
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 25, 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung die im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" vom 18. Juni 1980 angekündigte erhebliche Steigerung der Kaliproduktion in den DDR-Kaliwerken an der Werra, die ein erneutes Ansteigen der Versalzung von Werra und Weser befürchten läßt, obwohl diese Versalzung auf Grund der DDR-Abwässer jetzt schon die Grenze des Vertretbaren weit überschritten hat?
Trifft es zu, daß sich die DDR gegenüber der Bundesregierung verpflichtet hat, die bisher in die Werra eingeleitete Menge von Abfallsalzen nicht zu erhöhen?
Welche Forderungen zur Säuberung der Werra von Abfallsalzen aus der DDR hat die Bundesregierung gegenüber der DDR erhoben, und wie haben deren Vertreter darauf reagiert?
Zu Frage 25:
Der zitierte Artikel im „Neuen Deutschland" vom 18. Juni 1980 enthält eine Grußadresse der Betriebs-
18720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
angehörigen des Kalibetriebs „Werra" an den X. Parteitag. Darin wird mitgeteilt, daß in den ersten fünf Monaten des Jahren 1980 das Plansoll um 7 583 t K2 O überschritten worden sei. Dies entspricht 2 Tagesproduktionen. Ein ähnliches Ziel wird für das zweite Halbjahr 1980 aufgestellt. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, beträgt die Jahresproduktion im Werragebiet mehr als 1 Million t Kali. Die Produktionsteigerungen für 1980 würden danach ca. 1 bis 2 % betragen.
Zu Frage 26:
Vereinbarungen zur Begrenzung der Salzbelastung sind bisher noch nicht getroffen worden. Die Bundesregierung ist aber mit der Regierung der DDR übereingekommen, noch in diesem Jahr Expertengespräche über Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung in Werra und Weser aufzunehmen. In diesem Zusammenhang können auch Einzelheiten über den gegenwärtigen und zukünftigen Umfang der Kaliproduktion im Werragebiet — soweit dies für den Salzabwasseranfall relevant ist — besprochen werden.
Zu Frage 27:
Die Bundesregierung hat der DDR wiederholt deutlich gemacht, daß die Werra-Versalzung für sie das schwerste Umweltproblem im innerdeutschen Bereich ist. Sie hat die DDR aufgefordert, dem Problem abzuhelfen. Um die hierfür notwendigen und geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, haben die Bundesregierung und die Regierung der DDR die Aufnahme von Expertengesprächen noch in diesem Jahr vereinbart.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 28):
Werden Mitglieder der Bundesregierung vor dem 5. Oktober 1980 in Schleswig-Holstein noch Betriebe, Verwaltungen oder Bundeswehreinheiten aufsuchen, und wenn ja, welche Besuche sind in diesem Zeitraum geplant?
Nach dem Ergebnis einer Umfrage bei den obersten Bundesbehörden sind zur Zeit von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Besuche in Schleswig-Holstein vor dem 5. Oktober 1980 geplant:
Bundesminister der Finanzen am 28. Juli: Oberfinanzdirektion Kiel,
Firma Hagenuk in Kiel,
Firma Elac in Kiel,
Bundesminister für Forschung und Technologie am 2. September:
Hamburger Elektrizitätswerk (Grundsteinlegung für das Werk „Growian" in Brunsbüttel) und
Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffahrt und Schiffbau
Versuchsfeld für Windkraftanlagen (Insel Pellworm)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 29):
Wie beurteilt die Bundesregierung den weiteren Verlauf oder gegebenenfalls Stopp der Bauarbeiten an dem geplanten Atomkraftwerk in Mülheim-Kärlich (Rhein), und hat sich die Bundesregierung in entsprechende Erörterungen eingeschaltet?
Beim KKW Mülheim-Kärlich ist bisher die Errichtung der sicherheitstechnisch relevanten Systeme, wie das gesamte nukleare Dampferzeugungssystem, die Sicherheitseinspeisesysteme und das Reaktorschutzsystem noch nicht genehmigt Entsprechende Teilgenehmigungen werden nur dann erteilt werden, wenn die — noch nicht abgeschlossenen — Prüfungen ergeben, daß diese Systeme den strengen, in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsanforderungen voll genügen.
Der Bundesminister des Innern hat sich im Rahmen seiner Bundesaufsicht in das atomrechtliche Genehmigungsverfahren eingeschaltet und die ihn beratende Reaktor-Sicherheits-Kommission um eine Stellungnahme zu einer Reihe von sicherheitstechnischen Fragen u. a. über zu ziehende Konsequenzen aus dem schweren Störfall im Kernkraftwerk Three Mile Island II bei Harrisburg gebeten.
Diese Anlage ist ebenso wie jene in Mülheim-Kärlich eine Anlage vom entsprechenden Hersteller, wobei zu prüfen ist, ob allen deutschen Sicherheitsvorschriften in vollem Umfang Rechnung getragen ist. Vor Abschluß dieser Beratungen — nach vorsichtigen Schätzungen nicht vor Ende 1980 — ist eine bundesaufsichtliche Stellungnahme des BMI und eine Aussage der Bundesregierung zum weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens nicht möglich.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 30):
Wann und in welcher Höhe ist mit der Zahlung von Entschädigungen für die Auewälder zu rechnen, die hinter der Rheinstaustufe Iffezheim wegen des gestiegenen Grundwassers in Mitleidenschaft gezogen wor- den sind, und welche Maßnahmen werden getroffen, um ein Absinken des Grundwasserspiegels in diesem Raum zu erreichen?
Die Forstdirektion Karlsruhe wurde als Fachbehörde 1979 von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest gebeten, die durch den Ausbau der Rheinstaustufe Iffezheim bedingten Schäden an den Auewäldem in den Gemarkungen Hügelsheim und Rheinmünster festzustellen. Die Forstdirektion hat für Juli/August 1980 eine Befliegung der betroffenen Gebiete in Auftrag gegeben, bei der mittels Infrarotaufnahmen der genaue Schadensumfang er-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18721*
mittelt werden soll. Nach Auswertung der Aufnahmen durch die Forstverwaltung und Mitteilung des Schadensumfanges an die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes wird den betroffenen Gemeinden Entschädigung geleistet werden.
Zur Zeit wird das Planfeststellungsverfahren für die Weiterleitung des Rheinniederungskanals durchgeführt. Es wird angestrebt, nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses mit dem Bau zu beginnen. Es ist zu erwarten, daß sich nach dem Ausbau des Gewässerzuges der Grundwasserspiegel in den Gemarkungen Hügelsheim und Rheinmünster auf einer unschädlichen Höhe einstellen wird. Darüber hinaus wird im Laufe der Zeit die Selbstabdichtung des Rheinbettes zu einem weiteren Absinken des Grundwasserspiegels führen, wie sich bereits im Bereich der Stauhaltung Gambsheim gezeigt hat.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 31):
Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern veranlaßt, in einer linken Tageszeitung „Die Neue" die Forderung zu erheben, das Bundesverfassungsgericht möge seine Rechtsprechung zur Frage der Beschäftigung von Angehörigen verfassungsfeindlicher Organisationen im öffentlichen Dienst korrigieren, und in welchem Sinn denkt sich die Bundesregierung diese „Korrektur"?
Ich habe — veranlaßt durch die Frage eines Journalisten — die Beschlüsse des Bundesparteitags der FDP in Freiburg am 6./7. Juni 1980 zur Frage der Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erläutert.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 32):
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bei der Abwasserklärung in ländlichen Bereichen durch offene Klärteiche vor?
Abwasserteiche haben sich bei der Reinigung häuslicher Abwässer wie auch von stärker verschmutztem Abwasser aus bestimmten Betrieben der Lebens- und Futtermittelindustrie im ländlichen Raum bewährt. Sie erfordern — gegenüber kompakten Kläranlagen -- allerdings einen erheblich größeren Flächenbedarf; dieser beträgt bei unbelüfteten Teichen bis etwa 20 m2 je Einwohner oder 1 ha für 500 Einwohner. Die großen Teichflächen sind erforderlich, um ausreichende Luftzufuhr über die Teichoberfläche zu gewährleisten und anaerobe Bedingungen (Fäulnis) auszuschließen.
Bei einem im ländlichen Raum eher verfügbaren Flächenbedarf bieten Klärteiche den Vorteil eines erheblich geringeren Aufwandes für Wartung und Unterhaltung und bei der Abwasserschlammbeseitigung. Außerdem können Zulaufmengen und Konzentrationen bei dem großen Volumen der Teiche im allgemeinen gut ausgeglichen werden.
Die biologische Reinigungsleistung der Abwasserteiche wird häufig auch bereits durch künstliche Belüftung verbessert. Der Flächenbedarf für Abwasserteiche und vergleichbare Anlagen wird in Abhängigkeit von der Belüftungsintensität geringer. Als eine bewährte Fortentwicklung des Abwasserteiches gilt der Oxidationsgraben, bei dem unter Lufteintrag das Abwasser im Kreislauf bewegt wird.
Die biologische Behandlung stark verschmutzter Abwässer, z. B. aus Betrieben der Zuckerindustrie, in großen Abwasserteichen — sogenannten Stapelteichen — geschieht allerdings zeitweise unter anaeroben Bedingungen, d. h. ohne Sauerstoffüberschuß. Da bei solchen Betriebszuständen Geruchsbelästigungen nicht ausgeschlossen sind, ist ein ausreichend großer Abstand solcher Anlagen von Wohnsiedlungen erforderlich.
Bei geeigneten Abwasserverhältnissen und ordnungsgemäßer Auslegung und Wartung von Abwasserteichen bzw. vergleichbaren Anlagen sind die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser einzuhalten, wie sie nach § 7 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz von der Bundesregierung erlassen werden. Für die Zulassung solcher Anlagen im Einzelfall sind die Wasserbehörden der Länder zuständig.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 33 und 34):
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951) bisher gemacht, insbesondere mit dem 3. Abschnitt des Gesetzes, der sich mit der Verwaltung befaßt, soweit durch Unterzeichnung einer notariellen Kaufurkunde der Verwalter bereits berufen ist, er gleichzeitig Mehrheitseigentümer am Gemeinschafts- und Sondereigentum ist und das Stimmrecht nach § 745 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenfalls notariell geregelt wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verwaltung von Wohnungseigentum, insbesondere soweit im 3. Abschnitt des Wohnungseigentumsgesetzes in § 25 Mehrheitsbeschluß, § 26 Bestellung des Verwalters, § 28 Wirtschaftsplan und Rechnungslegung, § 29 Verwaltungsbeirat betroffen sind, von Mehrheitsbeschlüssen abhängen, die einer Majorisierung Vorschub leisten, wenn sich die Mehrheit der Anteile der Gemeinschaft in einer Hand befinden und für die Verwaltung und Benutzung der § 745 BGB notariell zwingend vereinbart wurde, dies auch im Hinblick auf die Verfügung von Geldern der Wohnungseigentümer durch den Verwalter ohne Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten?
Zu Frage 33:
Das Wohnungseigentumsgesetz einschließlich seines Abschnitts über die Verwaltung hat sich grundsätzlich bewährt. Seit seinem Erlaß haben sich lediglich in Einzelpunkten Änderungen und Ergänzungen als zweckmäßig erwiesen.
Durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht vom 30. Juli 1973 (BGBl. I S. 910) ist das Wohnungseigentumsgesetz dahin gehend geändert worden, daß die Bestellung eines Verwalters nur auf höchstens 5 Jahre vorgenommen werden kann. In
18722* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
der Begründung des seinerzeit vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs ist dargelegt worden (Bundestagsdrucksache 7/62, S. 5), daß davon abgesehen werde, darüber hinaus die einseitige Bestellung des Verwalters durch den Bauträger bei der Begründung des Wohnungseigentums überhaupt zu verbieten. Man hielt bei Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte die zeitliche Begrenzung der Verwalterbestellung für eine ausreichende und angemessene Regelung.
In der Zwischenzeit sind hier keine Umstände bekanntgeworden, welche es erforderlich machen würden, den Gesetzgeber schon wenige Jahre nach der erwähnten Novelle erneut mit dieser Frage zu befassen.
Zu Frage 34:
Für die Verwaltung von Wohnungseigentum sind Mehrheitsbeschlüsse in dem durch das Gesetz bestimmten Rahmen von Bedeutung. Nach § 25 Abs. 2 WEG hat hierbei jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, und zwar unabhängig von der Größe oder der Zahl seiner Wohnungseigentumsrechte. Diese Regelung ist jedoch abdingbar. Dabei kann das Stimmrecht grundsätzlich auch so festgelegt werden, daß die Stimmenmehrheit — wie nach § 745 BGB — nach der Größe der Miteigentumsanteile zu berechnen ist.
Die Frage, ob für Fälle dieser Art in das Wohnungseigentumsgesetz besondere Regelungen über eine Einschränkung des Stimmrechts eingefügt werden sollten, ist in zwei dem Bundestag zur Zeit vorliegenden Gesetzentwürfen, die auf eine Änderung des WEG abzielen, angesprochen. Nach einem Vorschlag in dem Gesetzentwurf des Bundesrates in Bundestagsdrucksache 8/161 sollen die Wohnungseigentümer u. a. auch rechtsgeschäftliche Regelungen über das Stimmrecht, die in der sogenannten Teilungserklärung enthalten oder von den Wohnungseigentümern untereinander vereinbart sind, mit einer Mehrheit von mehr als Dreiviertel der stimmberechtigten Wohnungseigentümer ändern können. Dabei soll diese Dreiviertelmehrheit nicht nach Miteigentumsanteilen, sondern nach dem Kopfprinzip des § 35 WEG berechnet werden (Begründung zu Artikel 1 Nr. 11 des erwähnten Gesetzentwurfs, S. 20 der Drucksache 8/161). Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung ihres dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Bundestagsdrucksache 8/2444) die Frage einer besonderen Vorschrift zur Einschränkung von Stimmrechten ebenfalls geprüft, jedoch von einem Vorschlag hierüber wegen der dagegen bestehenden Bedenken abgesehen. Ich darf wegen der näheren Einzelheiten auf den Abschnitt „Allgemeines", Nr. 2, Buchstabe c des Gesetzentwurfs der Bundesregierung verweisen (S. 9 der Drucksache 8/2444).
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 35 und 36):
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie sich die Vermögensteuer in den letzten zehn Jahren hinsichtlich der Zahl der Steuerpflichtigen, der Höhe des Gesamtvermögens und der jährlichen Steuerschuld entwickelt hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Vermögensteuer nach der Reform im Jahr 1977 zurückging?
Eine Vermögensteuerstatistik wird in der Regel in einem dreijährigen Turnus durchgeführt. Die letzten vorläufigen Ergebnisse für 1974 sind vom Statistischen Bundesamt Ende 1979 veröffentlicht worden. Die Ergebnisse der Vermögensteuerstatistik 1974 berücksichtigen erstmals die nach dem Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949) geltenden steuerrechtlichen Gegebenheiten.
Nach den Vermögensteuerstatistiken seit 1960 haben sich die Anzahl der Steuerpflichtigen, das Gesamtvermögen und die Steuerschuld wie folgt entwickelt:
Jahr Steuerpflichtige Gesamtvermögen Steuerschuld
Mill. 1960
DM = 100
1000 1960 Mill. 1960
=100 DM = 100
1960 482 100 143 317 100 1 212 100
1963 488 101 178 426 124 1 554 128
1966 542 112 219 216 153 1 937 160
1969 598 124 271 873 190 2 445 202
1972 660 137 305 651 213 2 768 228
1974 508 105 395 319 276 2 324 192
Nach der Kassenstatistik wurde seit 1970 das folgende Vermögensteueraufkommen erzielt:
Jahr in Millionen DM Veränderung gegenüber
Vorjahr in v. H.
1970 2 876,6 + 17,0
1971 3122,8 + 8,6
1972 2 993,7 – 4,1
1973 3 234,4 + 8,0
1974 3 410,4 + 5,4
1975 3 338,8 – 2,1
1976 3 917,3 + 17,3
1977 4 995,1 + 27,5
1978 4 524,6 – 9,4
1979 4 482,0 – 0,9 (vorläufiges Ist)
1980 4 400,0 – 1,8 (Schätzung Mai
1980)
Das Kassenaufkommen an Vermögensteuer ist hauptsächlich wegen der Senkung des Steuersatzes von 1 v. H. auf 0,7 v. H. für juristische Personen und von 0,7 v. H. auf 0,5 v. H. für natürliche Personen ab 1. Januar 1978 zurückgegangen. Gegenüber einem Vermögensteueraufkommen in 1977 von nahezu
5 Mrd. DM wird in 1980 ein Aufkommen von etwa 4,4 Mrd. DM, das sind etwa 12 v. H. weniger als 1977, erwartet. (Hierbei ist allerdings auch der dreijährige Rhythmus der Hauptveranlagung zu beachten.)
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18723*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 37 und 38):
Stimmen Pressemitteilungen, nach denen das Entlaubungsgift „Agent Orange" der amerikanischen Streitkräfte, das beim Einsatz im Dschungel von Vietnam angewandt wurde, zur Unkrautbekämpfung auf den amerikanischen Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt wird, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um den Gebrauch dieses Entlaubungsgifts zu unterbinden?
Kann die Bundesregierung — falls das genannte Entlaubungsgift in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt wurde — angeben, wie lange das Gift auf Pflanzen- und Tierwelt wirkt und wie die Schädlichkeit für den Menschen und seine Umwelt einzustufen ist?
Die amerikanischen Streitkräfte haben mitgeteilt, daß sie der Frage einer Verwendung des dioxinhaltigen Herbizids „Agent Orange" in den Befehlsbereichen des amerikanischen Heeres und der amerikanischen Luftwaffe nachgegangen sind. Nach dem Ergebnis der Nachforschungen haben sie nach bestem Wissen bestätigt, daß „Agent Orange" im Bundesgebiet von ihnen nicht verwendet worden sei und daß auch keine Absicht einer Verwendung der Chemikalie im Bundesgebiet bestehe.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 39):
Sind der Bundesregierung die unzumutbaren Schwierigkeiten bekannt, die für deutsche Firmen, insbesondere der Textilbranche, bei Exporten in EFTA-Länder hinsichtlich der Führung des Ursprungsnachweises auftreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die zwischen der EG und einigen EFTA-Staaten vereinbarten Zollpräferenzen durch einen vereinfachten und erleichterten Nämlichkeitsnachweis praxisgerecht zum Tragen zu bringen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die geltenden Ursprungsregeln im Warenverkehr zu Präferenzbedingungen mit den EFTA-Staaten kompliziert und aufwendig sind und eine erhebliche Belastung für die deutsche Exportwirtschaft darstellen. Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland haben sich deshalb schon frühzeitig in den zuständigen Gremien für eine Vereinfachung der Bestimmungen über den Ursprungsnachweis eingesetzt. Dabei ist stets Ziel gewesen, vor allem auch verfahrensmäßige Erleichterungen herbeizuführen.
Das Problem, den technischen und verwaltungsmäßigen Aufwand für den Ursprungsnachweis zu verringern, stellt sich insbesondere dort, wo zur Einhaltung des Identitätsprinzips präferenzberechtigte Zonenwaren und Drittlandswaren gleicher Beschaffenheit zusammen gelagert oder verarbeitet werden.
In Kenntnis der hier bestehenden besonderen Probleme unterstützt die Bundesrepublik Deutschland nachdrücklich den Vorschlag der EG-Kommission, an Stelle der zur Zeit vorgeschriebenen körperlichen Trennung der Vorerzeugnisse den buchmäßigen Nachweis der Ursprungseigenschaft zuzulassen. Dies würde erhebliche Erleichterungen mit sich bringen und wesentliche Schwierigkeiten des zur Zeit vorgeschriebenen Verfahrens beseitigen.
Nach dem jüngsten Stand der Verhandlungen haben alle EG-Mitgliedstaaten den Vereinfachungsvorschlag der Kommission gebilligt, so daß er inzwischen den EG-EFTA-Zollausschüssen vorgelegt werden konnte. Auf seiten der EFTA-Staaten besteht jedoch — trotz grundsätzlicher Befürwortung — noch keine einvernehmliche Haltung. So wollen einige EFTA-Partner den Textilsektor vorläufig nicht in die vereinfachte Regelung aufnehmen, weil sie befürchten, daß dabei die Forderung nach Äquivalenz der Vorerzeugnisse nicht eingehalten werden könne. Es bestehen ferner unterschiedliche Auffassungen über die gebotene Rechtsform für die Zulassung der buchmäßigen Trennung.
Vor einer abschließenden Klärung der noch offenen Fragen vermag die Bundesregierung einseitige Erleichterungen zugunsten der deutschen Exportwirtschaft nicht zuzulassen. Sie wird jedoch wie bisher nachhaltig darauf drängen, die Vereinfachungsvorschläge baldmöglichst zu verwirklichen.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in BT-Drucksache 8/2771 vom 25. April 1979 und auf die Antwort vom 12. September 1979 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 61 und 62 in BT-Drucksache 8/3158 verwiesen, die die gleiche Problematik betreffen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 40 und 41):
Welche Weisungen oder Anordnungen sind erlassen worden, die die Zollbeamten in Mustin, Kreis Herzogtum Lauenburg, dazu befugt haben, am 17. Juni Transparente und Plakate der Jungen Union als Grenzprovokation zu bezeichnen und sie mit Gewalt den Demonstranten wegzunehmen?
Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß eine Demonstration an der Demarkationslinie, die sich im Rahmen des von der Verfassung garantierten Demonstrationsrechts hält, in Zukunft nicht behindert wird, und ist sie bereit, den konkreten Vorfall zum Anlaß einer Klarstellung zu nehmen?
Die an der Grenze zur DDR eingesetzten Zollbeamten haben den gesetzlichen Auftrag, Gefahren abzuwehren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen. Weisungen, welche Maßnahmen im Einzelfall zur Erfüllung dieser Aufgabe zu ergreifen sind, bestehen nicht. Vielmehr treffen die Beamten vor Ort auf Grund pflichtgemäßen Ermessens die nach den jeweiligen Umständen erforderlichen Maßnahmen.
Die Demonstration der Jungen Union am 17. Juni 1980 an der Grenze zur DDR in Mustin/SchleswigHolstein war entgegen den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes nicht bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde angemeldet worden. Die Grenzorgane konnten also die für derartige Anlässe erforderliche Vorsorge zur Sicherung des Grenzabschnitts nicht treffen, wie diese beispielsweise aus Anlaß einer Kundgebung mit dem Herrn Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein im Jahre 1978 gegeben war.
Im vorliegenden Fall sahen sich die Grenzbeamten unvermittelt und unvorhergesehen in einer
18724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Konfliktsituation, deren sich daraus ergebende Handlungsweisen angemessen zu beurteilen, erst nachträglich und mit zeitlichem Abstand leichter wird. Die Frage der Angemessenheit der Mittel und des Vorgehens, ist mit den betroffenen Beamten im einzelnen und im Ablauf gründlich erörtert worden. Grundsätzlich war ihr Verhalten nicht zu beanstanden.
Besondere Weisungen hinsichtlich ordnungsgemäß angemeldeter Demonstrationen bedarf es nicht. Die OFD Kiel ist angewiesen worden, der Jungen Union Schleswig-Holstein das Verhalten der Zollbeamten zu erläutern.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 42):
Durch welche Maßnahmen kann die gestiegene Rückstandsquote bei der Kraftfahrzeugsteuer, die offensichtlich durch die Umstellung auf die Jahreszahlung zur Jahresmitte 1979 hervorgerufen wurde, auf ein normales Maß zurückgeführt werden?
Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer obliegt den Ländern. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Ländern festgestellt, daß für den überdurchschnittlichen Anstieg der Kraftfahrzeugsteuerrückstände folgende Faktoren maßgebend waren.
a) In einigen Ländern wurde 1979 die Umstellung auf das integrierte automatisierte Verfahren vorgenommen. Hierdurch wurden — wie auch bei anderen Steuerarten schon früher festgestellt — die Rückstände besser und vollständiger als im bisherigen Verfahren erfaßt.
b) Auf Grund der Kraftfahrzeugsteuernovelle waren 1979 mehrere Millionen Steuerbescheide neu zu erteilen. Hierbei waren Verzögerungen und unzureichende Terminsetzungen nicht zu vermeiden.
c) Infolge des Übergangs zur Jahreszahlung sind früher wegen der Bagatellgrenze bei kürzerem Besteuerungszeitraum nicht erfaßte Rückstände zusätzlich in die Rückstandsmeldungen aufgenommen worden.
d) In Großstädten mit starker Industrie und in Universitätsstädten steigen allgemein die Rückstandsquoten.
Es ist zu erwarten, daß die erwähnten Faktoren künftig zum großen Teil wegfallen werden und daß die Rückstandsquoten sich normalisieren werden. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sorgfältig beobachten.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 43):
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, die Mineralölsteuer um 14 Pfennig pro Liter zu erhöhen, und wenn ja, wäre die Bundesregierung dann bereit, fur Arbeitnehmer in ländlichen Räumen, die durch den öffentlichen Personenverkehr schlecht versorgt sind und demzufolge auf ihren eigenen Personenkraftwagen angewiesen sind, einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen, z. B. in Form einer Anhebung der Kilometerpauschale bei den Werbungskosten?
In seiner Regierungserklärung zur Energiepolitik hat der Bundeskanzler am 4. Juli 1979 u. a. ausgeführt:
„Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abschaffung der Kfz-Steuer und eine entsprechende Erhöhung der Mineralölsteuer vorsieht. Sie wird dabei die besonderen Probleme der Schwerbehinderten und der Pendler berücksichtigen. An die Adresse des Bundesrates darf ich hinzufügen: Sie muß allerdings dafür sorgen, daß dies nicht zu einer neuen Verschiebung von Finanzmassen vom Bund auf die Länder führen kann."
Ob die Länder einer solchen Regelung zustimmen werden, erscheint aus heutiger Sicht fraglich.
Die Bundesregierung wird auf jeden Fall die Interessen der von Ihnen angesprochenen Gruppe von Arbeitnehmern berücksichtigen. In welcher Form dies geschehen würde, ist noch nicht entschieden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 44):
Wie hoch wären die Investitionsausgaben des Bundes in den einzelnen Jahren des Zeitraums 1975 bis 1983 (1975 bis 1979 Ist-Ergebnisse, 1980 Soll-Bundeshaushalt einschließlich Nachtrag, 1981 bis 1983 Finanzplanung),wenn man die Abgrenzung des vom Wissenschaftlichen Beirat
beim Bundesfinanzministerium im Mai 1980 erstatteten Gutachtens
zum Begriff der öffentlichen Investitionen zugrundelegen würde (d. h. Beschränkung auf Nettoinvestitionen und Erfassung der Finanzierungshilfen nur, soweit sie der Finanzierung von Sachinvestitionen im Inland dienen, also z. B. ohne Darlehen für konsumtive Zwecke und ohne Finanzierungshilfen für Investitionen im Ausland)?
In seinem „Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen" regt der Beirat zum bisher verwendeten Investitionsbegriff eine Reihe von Änderungen an, die jedoch nicht so konkretisiert sind, daß es möglich wäre, die von Ihnen erbetenen Zahlenangaben zu ermitteln.
Aus der Fülle der offenen Fragen verweise ich insbesondere auf die Anregung des Beirats, den Investitionsbegriff auf die Nettoinvestitionen zu beschränken. Für den Straßenbau beispielsweise, auf den 3/4 der Sachinvestition des Bundes entfallen, ist die Ermittlung der Nettoinvestition nicht möglich, weil Straßen in der Finanzstatistik wie auch in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht „abgeschrieben" werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18725*
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 45):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der in der Öffentlichkeit geäußerten Kritik, daß der Bundeszoll den Erwerb von ca. 25 Einheiten von Coronett-Booten aus Dänemark mit dem Stückpreis von ca. 300 000 bis 350 000 DM getätigt hat, ohne vorher bei der deutschen Bootsbauindustrie über eine allgemeine Ausschreibung Angebote eingeholt zu haben, ob diese zu ähnlichen Bedingungen einen Bootstyp, der die geforderten Leistungsvorgaben erfüllt, herstellen können?
Wenn in der Öffentlichkeit, wie Sie schreiben, kritisch vermerkt worden ist, die Bundeszollverwaltung habe ca. 25 Boote vom Typ Coronet aus Dänemark erworben, dann geht die dem zugrundeliegende Annahme über die Tatsachen hinaus.
Richtig ist, daß die Zollverwaltung seit 1978 insgesamt 6 Coronet-Boote beschafft bzw. in Auftrag gegeben hat. Fünf dieser sechs Boote sind als Ersatz für die seit rund 10 Jahren mit guten Erfahrungen eingesetzten, inzwischen jedoch ausgesonderten, Boote beschafft worden. Gegenwärtig ist nicht geplant, weitere Boote dieses Typs zu erwerben.
Wie mir ergänzend mitgeteilt worden ist, sind im gleichen Zeitraum, also seit 1978, von der Zollverwaltung 10 Zollboote anderer Bauart mit einem Auftragsvolumen von 16 Millionen DM — nach vorausgegangener Ausschreibung — bei deutschen Werften geordert worden.
Ich werde künftig auch Boote mit den Eigenschaften vom Typ Coronet im Wege der Ausschreibung beschaffen lassen, um die Interessen der deutschen Werften besser zu berücksichtigen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 46 und 47):
Treffen Meldungen zu, wonach der Bundeskanzler anläßlich seines Moskau-Besuchs auch über das von einem westeuropäischen Firmenkonsortium geplante Kompensationsgeschäft .Lieferungen von Röhren — Bezug von sowjetischem Erdgas" verhandeln soll, und beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Geschäft mit Hermes-Bürgschaften abzusichern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die steigenden Bezüge von Erdgas aus der Sowjetunion im Hinblick auf Sicherheit und Importabhängigkeit im Rahmen unserer Energieversorgung?
Zu Frage 46:
Die Bundesregierung verhandelt grundsätzlich nicht über Geschäfte deutscher Privatunternehmen. Bei dem von Ihnen zitierten Erdgas-Röhren-Geschäft verlangt jedoch die Abhängigkeitsproblematik (s. Antwort zu 47) eine Befassung der Bundesregierung. Es ist nicht auszuschließen, daß das Geschäft von sowjetischer Seite auch beim Bundeskanzler-Besuch angesprochen wird. Die Frage der Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft für dieses Geschäft wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen; ein Bürgschaftsantrag liegt zur Zeit nicht
VOL
Zu Frage 47:
Der Anteil des Erdgases aus der Sowjetunion betrug in 1979 am gesamten Erdgasaufkommen 16 und an den Importen knapp 25 %. Obwohl die Erdgaslieferungen aus der Sowjetunion auf Grund der bestehenden Verträge erst 1980/81 ihre Plateau-Phase erreichen werden, wird ihr relativer Anteil an der Erdgasversorgung wegen neuer Gaslieferungen aus anderen Quellen, z. B. aus Nigeria und Algerien sowie, wie wir hoffen, aus Norwegen, zurückgehen. Zu der gegenwärtigen Abhängigkeitssituation u. a. bei Erdgas hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Anfragen der Kollegen Klaus Jäger (Wangen) am 23. Januar 1980 (Protokoll der 198. Sitzung, S. 15 797) und Dr. Werner Marx am 7. März 1980 (Protokoll der 206. Sitzung, S. 16 561) darauf hingewiesen, daß die Importe aus der Sowjetunion unterhalb kritischer Abhängigkeitsschwellen bleiben und die Frage der Abhängigkeit von einem Lieferland im Rahmen des Gesamtbildes der politischen und geographischen Streuung aller Bezugsquellen beurteilt werden muß.
Auch bei dem zur Zeit im Gespräch befindlichen neuen Erdgas-Röhren-Geschäft mit der Sowjetunion ist die Bundesregierung darauf bedacht, eine Importabhängigkeit zu vermeiden. Im Hinblick auf die für die 80er und 90er Jahre erwartete Streuung des Erdgasaufkommens, der weiterhin beachtlichen heimischen Förderung und der Struktur des Inlandsmarktes geht sie davon aus, daß auch mit den derzeit in Rede stehenden Neumengen aus der Sowjetunion eine kritische Abhängigkeitsschwelle nicht überschritten wird.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 48 und 49):
Ist die Bundesregierung bereit, die beispielhaften Bemühungen der Stadt Aachen zu fördern, ihre heißen Quellen in ein Wärmesystem einzuspeisen und gegebenenfalls den zusätzlichen Energiebedarf durch den Anschluß an ein Fernwärmesystem zu decken?
Wertet die Bundesregierung diese Planungen als einen förderungswürdigen Modellversuch zur Einbeziehung terrestrischer Wärmeenergiequellen in größere Fernwärmesysteme?
Zu Frage 48:
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen beabsichtigt die Stadt Aachen, den Wärmebedarf des geplanten Kurmittelzentrums Burtscheid zum überwiegenden Teil durch Nutzung von Thermalwärme zu decken. Die Restversorgung soll nach noch nicht abgeschlossenen Überlegungen durch Fernwärme oder Erdgas übernommen werden.
Die Bundesregierung sieht in der geplanten Nutzung der Thermalwärme einen begrüßenswerten Beitrag zur Energieeinsparung. Als Möglichkeiten einer Förderung wären die Gewährung einer Investitionszulage von 7,5 % nach § 4 a Investitionszulagengesetz sowie ein Zuschuß nach dem Programm für Zukunftsinvestitionen (ZIP), Teilbereich Fernwärme, der bis zu 35 % der Investitionskosten betra-
18726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
gen kann, in Betracht zu ziehen; ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann allerdings nur an Hand der technischen Konzeption des Projekts, deren Einzelheiten der Bundesregierung nicht hinreichend bekannt sind, beurteilt werden. Hinsichtlich einer eventuellen Förderung nach ZIP — Entscheidungsbehörde ist der nordrhein-westfälische Minister für Wirtschaft und Verkehr — wäre im übrigen auf den voraussichtlichen Endtermin für die Auftragsvergabe — 31. Dezember 1981 — hinzuweisen. Dieselben Fördermöglichkeiten wären zu prüfen, falls man sich hinsichtlich der Zusatzversorgung des Kurmittelzentrums für Fernwärme auf der Basis Kraft-Wärme-Kopplung entscheiden sollte.
Zu Frage 49:
Nach den Informationen der Bundesregierung handelt es sich, wie bereits ausgeführt, nicht um die Einbeziehung terrestrischer Energiequellen in ein größeres Fernwärmesystem, sondern um die geothermische Versorgung eines Gebäudekomplexes, wobei der Fernwärme, falls man sich hierfür entscheidet, nur eine unterstützende Funktion zukäme.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 50 und 51):
Wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlich der Wettbewerbsgleichheit die Tatsache, daß ein namhafter Konzern der Verpackungsmittelherstellung trotz einer 18prozentigen Zunahme seiner Produktion von Einwegverpackungen ein weiteres Werk in Berlin installiert, das in seiner Endstufe ebenfalls bis zu 2,8 Milliarden Einwegverpackungen im Jahr liefern soll, und diese Investition voll über das Berlinförderungsgesetz finanziert?
Ist sichergestellt, daß gerade bei Inanspruchnahme der Vorteile des Berlinförderungsgesetzes die Wettbewerbsgleichheit zu anderen Verpackungsmittelherstellern erhalten bleibt?
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen des Landes Berlin um verstärkte Industrieansiedlung.
Sofern die nach dem Berlinförderungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, haben Investoren in Berlin einen Rechtsanspruch auf die im Gesetz vorgesehenen Investitionshilfen. Diese sind ähnlich gestaltet wie in westdeutschen Fördergebieten. Die Investitionszulage beträgt in Berlin 15 % für Produktionsgebäude und 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Daneben besteht die Möglichkeit erhöhter Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dem Wesen nach handelt es sich dabei um eine zeitweise Steuerstundung.
Investitionszulage und erhöhte Absetzungen sind weder vergleichbar noch addierbar, so daß von einer Vollfinanzierung über das Berlinförderungsgesetz nicht gesprochen werden kann.
Abgesehen von der Investitionszulage muß der Investor sein Vorhaben in Berlin mit eigenen und
fremden Mitteln finanzieren, wozu auch in angemessenem Umfang — genau wie in westdeutschen Fördergebieten — Kredite aus dem ERP-Sondervermögen zählen. Diese werden in einem festgelegten Verfahren über Bankinstitute gewährt.
Zu Frage 51:
Die nach dem Berlinförderungsgesetz zu gewährenden Umsatzsteuerpräferenzen sollen die im Inselstandort Berlin begründeten Nachteile ausgleichen und sie führen erfahrungsgemäß nicht zur Beeinträchtigung der Wettbewerbsgleichheit.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 52 und 53):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Angebot des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Sowjetunion, Nikolai Tichonow, anläßlich seiner Gespräche in Bonn im Mai 1980, statt Erdgas Erdöl in den Westen zu exportieren, und wie ist in diesem Zusammenhang die Erklärung des sowjetischen Experten für Fragen der Erdölpolitik, Boris Ratschkow, im Bonner Energiereport vom 24. Juni 1980 zu beurteilen, der Sowjetunion Mitsprache beim ungehinderten Zutritt zu den Erdölquellen in den Golfstaaten einzuräumen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Sowjetunion mittelfristig eigene Versorgungsengpässe in der Ölversorgung sieht und die uns angebotenen Mengen durch Zugriff auf die Golfregion auszugleichen versucht?
Der Stellvertretende Ministerpräsident der UdSSR hat keine Erdöllieferungen angeboten. Er hat lediglich darauf hingewiesen, daß die sowjetische Regierung zwar an ein neues Erdgasprojekt mit Westeuropa denke, aber noch nicht die letzte Entscheidung dazu getroffen habe. So werde noch die Möglichkeit einer Substitution Öl/Gas im eigenen Lande geprüft, wobei sowjetischer Ölbedarf durch Gas gedeckt und das damit in der UdSSR freiwerdende Öl exportiert werden könne.
Zwischen dieser — im übrigen nur hypothetischen — Überlegung und den zitierten sowjetischen Ausführungen zur Frage des Zugangs zu den Ölquellen der Golf-Region ist ein Zusammenhang nicht erkennbar.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 54):
Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der Vorschläge der Küstenländer für ein Programm Norddeutschland gelangt., und zu welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung zur Stärkung der Wirtschaft der vier Küstenländer bereit?
Die Küstenländer haben mit Datum vom 29. Mai 1980 eine um Maßnahmen zur Lösung sektoraler, arbeitsmarktpolitischer und spezieller Probleme der Städte und des ländlichen Raumes ergänzte Fassung ihres Maßnahmenprogramms vom 30. November 1979 übersandt. Die Bundesregierung ist gegenwärtig mit der Prüfung der Ergänzungsvorschläge be-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18727*
faßt. Konkrete Vorschläge zur Finanzierung des Programms hinsichtlich der Eigenleistungen der Küstenländer und der von ihnen erwarteten Bundesbeteiligung wurden nicht unterbreitet. Es ist geplant, auf Ministerebene ein Gespräch mit den Küstenländern zu führen, von dem unter anderem Konkretisierungen in der Finanzierungsfrage erwartet werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 55):
Trifft die Meldung von Nowosti (A. Pokrowski, BPA Ostinformation, 20. Juni 1980) zu, wonach die von den USA geforderten Wirtschaftsmaßnahmen wegen der sowjetischen Invasion in Afghanistan „nur in England und Italien gewisse Folgen gezeigt" haben, dagegen die „Geschäftskreise Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland und einer Reihe anderer Länder wieder Oberhand gewinnen", was die jüngst „abgeschlossenen Wirtschaftsverträge" der deutsch-sowjetischen Kommission bewiesen?
Die von Ihnen zitierte Meldung besagt, daß „der Realitätssinn und der gesunde Menschenverstand der Geschäftskreise Frankreichs, der Bundesrepublik und einer Reihe anderer Länder wieder Oberhand gewinne, während nur in England und Italien der Druck der USA gewisse Folgen gezeitigt habe; jüngst abgeschlossene Wirtschaftsverträge sowie die positiven Ergebnisse der Gemischten deutschsowjetischen Wirtschaftskommission bewiesen dies".
Diese Aussage kann nicht bestätigt werden. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Afghanistan-Krise eine klare Haltung vertreten, zu der gehört, daß die deutsche Industrie nicht in von den USA hinterlassene Lücken einspringt und daß sich die Bundesrepublik Deutschland an einer Verschärfung der COCOM-Regeln für die Ausfuhr strategisch wichtiger Güter beteiligt. Daneben hat sie an die Notwendigkeit erinnert, die geschlossenen Verträge einzuhalten. Auch die erwähnte Tagung der Wirtschaftskommission ist in diesem Rahmen verlaufen. Im übrigen .sind die Ergebnisse des deutschen UdSSR-Exports im internationalen Vergleich wenig auffällig. Großbritannien weist sogar mit einer Exportsteigerungsrate gegenüber der UdSSR von 52 % in den ersten 4 Monaten 1980 eine weit höhere Steigerungsrate auf als die Bundesrepublik Deutschland (+ 14,8 %).
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 57):
Wird die Bundesregierung den vom saudiarabischen Außenminister während seines jüngsten Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Hinweis aufgreifen, 01 könne unter Umgehung der multinationalen Konzerne auch von Staat zu Staat, d. h. konkret von Saudi-Arabien an die Bundesrepublik Deutschland, geliefert werden?
In den letzten Monaten haben sich einschneidende strukturelle Veränderungen auf dem Welterdölmarkt vollzogen. Die den großen internationalen Ölgesellschaften zur Verfügung stehenden Rohölmengen sind von den OPEC-Ländern teilweise drastisch gekürzt worden. Dies hatte u. a. zur Folge, daß diese Gesellschaften sich mehr und mehr aus dem weltweiten Rohölhandel zurückziehen und damit als Rohöllieferanten vor allem für die kleineren nichtintegrierten Raffineriegesellschaften ausfallen. Dadurch haben sich auch für einige Raffineriegesellschaften in der Bundesrepublik zunehmende Versorgungsprobleme ergeben. Diese Gesellschaften haben daraufhin versucht, durch direkte Lieferbeziehungen zu den Ölförderländern ihre Ölversorgung sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat diese Bemühungen der deutschen Mineralölgesellschaften in ihren bilateralen Kontakten mit den Förderländern unterstützt und wird dies auch in Zukunft tun. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es allerdings Sache der Unternehmen, die notwendigen Rohöllieferverträge zur Versorgung ihrer inländischen Absatznetze zu schließen. Die Unternehmen können am besten beurteilen, welche langfristigen Bindungen sie bei bestimmten Rohölprovenienzen unter Marktgesichtspunkten vertreten können. Der Staat kann ihnen diese Verantwortung nicht abnehmen.
Auch im Verhältnis zu Saudi-Arabien kann es daher weder um Verträge „von Staat zu Staat" noch um eine „Umgehung der multinationalen Konzerne" gehen. Derartige Vorschläge sind auch von saudiarabischer Seite nicht an die Bundesregierung herangetragen worden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 58):
Welche Daten liegen der Bundesregierung über den bundesdeutschen Stromverbrauch für Elektrospeicherheizungen seit 1974 vor, und wie bewertet sie diese Entwicklung, gemessen an dem Ziel eines möglichst günstigen Verhältnisses zwischen eingesetzter Primärenergie und Endenergie?
Der Stromverbrauch für die Nachtspeicherheizung hat sich seit 1974 wie folgt entwickelt:
Jahr Verbrauch Anteil (%) an
Mrd. kWh Bruttostromverbrauch
1974 12,0 3,8
1975 13,2 4,3
1976 14,8 4,4
1977 15,6 4,6
1978 17,4 4,9
Für 1979 liegen die Daten noch nicht vollständig vor; nach ersten Abschätzungen ist der Verbrauch trotz des kalten Winters 1978/79 nur noch geringfü-
18728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
gig um ca. 3 % angestiegen; damit bleibt sein Anteil unter 5 % am Bruttostromverbrauch.
Die Elektrospeicherheizung trägt dazu bei, das vorrangige energiepolitische Ziel „Weg vom Öl" im Bereich der Wärmeversorgung zu erreichen. Strom wird nur noch zu 7,4 % aus Heizöl erzeugt; wichtige Primärenergieträger wie Uran, Braunkohle, Wasser und Ballastkohle können praktisch nur über den Umweg über die Stromerzeugung im Wärmemarkt eingesetzt werden. Angesichts dieser Vorteile treten die Nachteile des schlechteren Nutzungsgrades der eingesetzten Primärenergie in der energiepolitischen Bewertung zurück. Da die Elektrospeicherheizung in erster Linie die in den nächtlichen Schwachlastzeiten verfügbare freie Leistung nutzt, ist für ihren Einsatz auch keine zusätzliche Kraftwerksleistung erforderlich.
Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur Energieeinsparung (Drucksache 8/3889 vom 8. April 1980) deutlich gemacht hat, stellt Strom — und damit auch die Elektrospeicherheizung — in dünn besiedelten Gebieten oft die einzige Alternative zum 01 dar. Strom hat in der Vergangenheit außerdem eine wichtige Rolle im Rahmen der Altbausanierung gespielt und kann in hochbelasteten Gebieten zur Reduzierung der Umweltbelastung beitragen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 59):
Welche Auswirkungen haben die im Nachtragshaushalt 1980 beschlossenen Kürzungen bei der Titelgruppe 10 in Kapitel 09 02 — Hilfen für die Werftindustrie — für das VIII. Werfthilfeprogramm, was das laufende Jahr und das Gesamtprogramm angeht?
Von den Kürzungen im Nachtragshaushalt 1980 ist die Titelgruppe 10 in Kapitel 0902 — Hilfen für die Werftindustrie — mit 60 Millionen DM betroffen. Sie beziehen sich auf das VIII. Werfthilfeprogramm (Auftragsfinanzierungshilfen). Der Haushaltsansatz für die Auftragshilfen ist hiervon nicht berührt.
Auswirkungen auf die Durchführung der Standardgeschäfte, auf die Höhe der den Werften zugeteilten Plafonds und das Gesamtprogramm haben diese Kürzungen nicht, sofern sie auf eine Einsparung im Haushalt 1980 beschränkt bleiben und die gekürzten Beträge in den Folgejahren — bei den Darlehen in den Haushaltsjahren 1981/82, bei den Zinszuschüssen zur Hälfte in den Haushaltsjahren 1981 bis 1984 und der Rest danach — zusätzlich eingestellt werden.
Nur unter dieser Voraussetzung läßt sich eine Reduzierung des Gesamtprogramms mit entsprechenden Kürzungen der Einzelplafonds der Werften vermeiden. Bei den Sonderfinanzierungen — Schiffslieferungen in Entwicklungsländer und sogenannte Matchingfälle —, die stets einen sehr hohen Mitteleinsatz benötigen, können sich Auswirkungen erge-
ben, die für die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine gewisse Zurückhaltung bei ihrer Zusagepraxis erforderlich macht.
Der Beschluß des Haushaltsausschusses zur Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8 Millionen DM für 1981 beim Titel 862 84 — Darlehen — wird jedoch die Zusagemöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau erleichtern.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 60):
Um welche Waren bzw. Gegenstände soll demnächst die sogenannte COCOM-Liste erweitert werden?
Die Vereinigten Staaten haben im März 1980 im Pariser Coordinating Committee for East-West-Trade-Policy (COCOM) Vorschläge für eine Erweiterung der COCOM-Liste IL I (International List, die sonstige Waren von strategischer Bedeutung erfaßt) vorgelegt. Es handelt sich dabei um folgende Positionen:
Item 1355 Geräte zur Herstellung und Bearbei tung von Silizium
1500 Fiberoptische Systeme
1522 Laser
1565 Computer Software
1565/1519 Kommunikationseinrichtungen
1572 Aufzeichnungsgeräte für seismische/
geophysikalische Systeme
1757 Monokristallines Silizium-Material
und Polykristallines Silizium.
Zum Inhalt der amerikanischen Vorschläge nehme ich im einzelnen auf die Unterlagen Bezug, die ich mit Schreiben vom 12. Juni 1980 Herrn Kollegen Dr. Zimmermann übersandt habe, der sie zur Unterrichtung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erbeten hatte.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 61):
Was hat die Bundesregierung bewogen, ein zusätzliches Versuchsprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für das in Forschung und Entwicklung beschäftigte Personal kleinerer und mittlerer Unternehmen ausschließlich in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Aachen, Berlin und Kiel vorzusehen und andere Bezirke, insbesondere in Süddeutschland und im süddeutschen Zonenrandgebiet, auszuschließen?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des nach § 93 EWGV erforderlichen Beihilfenotifizierungsverfahrens der EG-Kommission gegenüber bereit erklärt, nach Ablauf von zwei Jahren das FuEPersonalkostenzuschußprogramm so umzugestal-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18729*
I ten, daß Neueinstellungen im FuE-Bereich stärker gefördert werden als bereits bestehende Arbeitsplätze. Da allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wesentlichen Fragestellungen, die sich bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme ergeben, keine oder nur unzureichende Erkenntnisse vorliegen, hielt es die Bundesregierung für erforderlich, in einem bis Ende 1980 befristeten Modellversuch zu testen, unter welchen Konditionen eine Umgestaltung des bisherigen Förderkonzepts möglich ist.
Als Testgebiete wurden im Einverständnis mit dem DIHT die Bereiche der Industrie- und Handelskammern Berlin, Aachen und Kiel ausgewählt, da auf Grund ihrer Unternehmensstruktur repräsentative Ergebnisse für das Bundesgebiet erwartet werden können. Eine wünschenswerte Einbeziehung weiterer Industrie- und Handelskammerbezirke in die Untersuchung ließ sich aus Haushaltsgründen nicht verwirklichen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 62):
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Altölerfassung und
die Wiederaufbereitung zu verbessern, und wenn ja, welche?
Nach der erst kürzlich erfolgten Novellierung des Altölgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Altölgesetzes (Zweites Gesetz zur Ande- rung des Altölgesetzes vom 24. Oktober 1979 — BGBl. I S. 1755; Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Altölgesetzes vom 11. Dezember 1979 — BGBl. I S. 2126) sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlaß für Maßnahmen zur Verbesserung der Altölerfassung. Die Bundesregierung hat zur Problematik der unkontrolliert beseitigten Altöle — es handelt sich hierbei um weniger als 1,7 % des gesamten Altölanfalls — im dritten Altölbericht (Drucksache 8/1676) vom 31. März 1978 Stellung genommen.
Die Wideraufarbeitung des Altöls liegt in der Hand der entsprechenden wirtschaftlichen Unternehmen. Die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt dabei einen deutlichen Rückgang der Altölverbrennung zugunsten der Wiederaufarbeitung. Bei den mit Hilfe des Altöl-Rückstellungsfonds beseitigten Altölen — dies sind knapp zwei Drittel des gesamten Altölanfalls — hat sich der Anteil der wiederaufgearbeiteten Altöle von 1975 ca. 87 % auf 1979 ca. 93 % erhöht. Die Menge des verbrannten Altöls ging dabei auch absolut von 1975 ca. 38 000 t auf 1979 ca. 25 000 t zurück. Die Bundesregierung bewertet diese Tendenz positiv und wird die künftige Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.
Im übrigen kann die Bundesregierung Erstinnovationen zur Verbesserung von Regenerierverfahren und zur Neutralisierung bzw. Verwertung von Regenerierrückständen im Rahmen der Möglichkeiten fördern.
Anlage 45
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 63):
Trifft es zu. daß Intensivbetriebe der Massentierhaltung, in denen das artgemäße Bewegungsbedürfnis der Tiere wesentlich eingeschänkt ist, mit erheblichen Bundesmitteln gefördert werden, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Zuschüsse ohne Rücksicht auf ökonomische Interessen einzustellen?
Ihre Annahme trifft nicht zu. Die Investitionsförderung für Tierhaltungen aus Bundesmitteln ist grundsätzlich auf die Förderung bäuerlicher Betriebe ausgerichtet.
So dürfen im einzelbetrieblichen Förderungsprogramm in der Milchviehhaltung Investitionen nur bis zu einem Bestand von 60 Milchkühen gefördert werden. Eine noch weitergehende Einschränkung ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Immerhin aber konnten auf Drängen der Bundesregierung durch Beschluß des EG-Agrarrates vom 28./ 30. Mai 1980 eine Einschränkung der Förderung in dieser Größenordnung EG-weit eingeführt werden. Die Fördergrenze liegt bei 40 Kühen pro Betrieb und Arbeitskraft oder bei einer maximalen Bestandserhöhung von 15 %, die auf Grund eines Entwicklungsplans nachzuweisen ist.
In der Schweinehaltung ist nach den z. Z. noch geltenden Gemeinschaftsbestimmungen und den gleichlautenden nationalen Regelungen eine Investitionsförderung nur zulässig, wenn die Investitionen höchstens 185 600 DM betragen und nach der Investition mindestens 35 % der von den Schweinen verbrauchten Futtermittel von den Betrieben selbst erzeugt werden können. Diese Ausschlußgrenze von 185 600 DM entspricht etwa 400 Stallplätzen für Mastschweine. Der Beschluß des EG-Agrarrates sieht künftig eine leichte Erhöhung der Ausschlußgrenze auf 550 Stallplätze für Mastschweine vor.
Im Bereich der Eier- und Geflügelhaltung werden auf Grund des Förderungsverbotes in den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen keine Investitionen gefördert.
Was schließlich das Investitionszulagengesetz anbetrifft, so wurde 1978 die Förderung von Geflügelmastbetrieben eingestellt. Bezüglich der Förderung von Legehennenhaltungen sind die Prüfungen auf Einstellung dieser Förderung noch nicht abgeschlossen.
Im übrigen darf nicht außer Betracht bleiben, daß im Jahre 1971 auf Initiative der Bundesregierung in das 2. Steueränderungsgesetz die Bestimmung aufgenommen wurde, daß Verluste aus der gewerblichen Tierhaltung nicht mehr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 64):
18730* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Tierschutzgesetz den für den Vollzug zuständigen Landesbehörden keine ausreichende gesetzliche Handhabung bietet, um gegen offensichtliche Tierquälereien einzuschreiten, und was gedenkt sie allenfalls dagegen zu tun?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden ist, auch ohne Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz möglich. Allerdings wird es im Einzelfall nicht immer zu vermeiden sein, daß tierschutzrelevante Tatbestände unterschiedlich beurteilt werden. Dies betrifft jedoch nicht solche Fälle, in denen den Tieren ohne vernünftigen Grund offensichtlich erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden (= offensichtliche Tierquälereien) zugefügt werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 65 und 66):
Kann die Bundesregierung die schweren Belastungen der Nordsee qualifizieren und quantifizieren, die durch die Hansestädte Hamburg und Bremen nebst Bremerhaven verursacht werden?
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die politisch Verantwortlichen der genannten Städte durch konkrete Maßnahmen dazu zu veranlassen und dabei zu unterstützen, diese für die Ökologie des Meeres und der Küste wie für die Fischwirtschaft gleichermaßen bedrohlichen Belastungen in absehbarer Zeit zu reduzieren und schließlich ganz einzustellen?
Zu Frage 65:
Der Schadstoffeintrag in die Deutsche Bucht erfolgt überwiegend durch die Schmutzfracht der Flüsse, also vor allem durch Elbe, Weser und Ems. Die Schadstoffe stammen fast ausschließlich aus häuslichen und Industrieabwässern.
Ein Sonderproblem für ein Teilgebiet der Deutschen Bucht ist die Verklappung von rund 300 000 t Hamburger Klärschlamms jährlich in der Nähe des Feuerschiffes Elbe I.
Der Schadstoffeintrag insgesamt läßt sich nur grob quantifizierbar abschätzen. Dabei ist eine genaue Zurechnung auf die Stadtstaaten Hamburg und Bremen nicht möglich.
Zur Qualifizierung läßt sich sagen, daß sich die Abwässer negativ auf die Sauerstoffbilanz des Meerwassers auswirken. Schwermetalle und die schwer abbaubaren Chlorkohlenwasserstoffe werden von den Meerestieren aufgenommen und im Körper gespeichert, wodurch sich in der Nahrungsmittelkette langfristig immer höhere Rückstandswerte und damit gesundheitliche Gefährdungen ergeben. Die an Nordseefischen festgestellten Rückstandswerte liegen jedoch unter dem Höchstmengenlimit für den menschlichen Verzehr.
Durch die Schadstoffe sind Teile der küstennahen Nordsee-Areale, und zwar insbesondere die Deutsche Bucht sowie die Flußmündungsgebiete, geschädigt.
Insgesamt gesehen jedoch läßt das Ökosystem Nordsee noch keine großräumigen Schädigungen erkennen.
Es handelt sich bei der angesprochenen Problematik um sehr vielschichtige Zusammenhänge, deren Analyse und Bewertung besondere Schwierigkeiten bietet. Im einzelnen wird deshalb auf das jüngst veröffentlichte Gutachten „Umweltprobleme der Nordsee" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen verwiesen.
Zu Frage 66:
Die umweltpolitische Zielsetzung der Bundesregierung und der Länder ist übereinstimmend darauf gerichtet, das biologische/ökologische Gleichgewicht der Flüsse und des Meeres zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Dies erfordert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Hinsichtlich der Abwasserreinigung unternehmen die angesprochenen Kommunen und Industriebetriebe zur Zeit erhebliche Anstrengungen. Es sind neue Kläranlagen sowie Erweiterungen im Bau oder geplant. Diese Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Abwasserbeseitigung in der gesamten Küstenregion sind auch auf die in dieser Legislaturperiode erfolgten gesetzgeberischen Maßnahmen des Bundes zurückzuführen (u. a. 4. Änderungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz).
Die Verklappung von Klärschlamm der Stadt Hamburg in der Nordsee wird voraussichtlich ab 1981 eingestellt werden. Genehmigungen für die Verklappung von Klärschlamm anderer Küstenstädte werden nicht erteilt werden.
Es besteht angesichts dieser guten umweltpolitischen Zusammenarbeit der Beteiligten kein Anlaß, daß die Bundesregierung darüber hinaus noch besonders auf die angesprochenen Stadtstaaten einwirkt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 67):
Was ist aus der Sicht der Bundesregierung zu der im Allgäuer Bauernblatt vom 12. Juni wiedergegebenen Behauptung zu sagen, mit der EG-Agrarpreiserhöhung werde für die deutschen Bauern nicht einmal die Inflationsrate abgedeckt, wogegen die itatlienischen und französichen Kollegen Vorteile infolge der Abwertung ihrer grünen Währungen hätten?
Bei der gegebenen Ertrags-Aufwandsrelation der Landwirtschaft bewirkt eine Agrarpreisanhebung um 1 % im Durchschnitt einen Einkommensanstieg um mehrere Prozentpunkte. Dies ist darin begründet, daß weiterhin hohe Produktivitätsfortschritte in der Landwirtschaft zu Einkommensverbesserungen führen.
Darüber hinaus ist die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erheblich niedriger als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Dies findet seine Entsprechung in der Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsmittelpreise. Andere Mitgliedstaaten hatten daher einen höheren Preisanhebungsbedarf, um ihren Landwirten angemessene Einkommen zu ermöglichen. Ein Teil
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18731*
dieses Anhebungsbedarfes wurde über die Abwertung der entsprechenden grünen Währungen erzielt. Eine relative Bevorzugung der italienischen und französischen Landwirte gegenüber den deutschen Landwirten kann daraus nicht abgeleitet werden. Letztlich macht gerade der von Jahr zu Jahr wachsende deutsche Agrarexport deutlich, wie es um die Wettbewerbsstellung der deutschen Landwirtschaft bestellt ist.
Anlage 49
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 68):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich der Weltmarktpreis für Butter in letzter Zeit verändert hat und welche Gründe und Konsequenzen das hat?
Nach Angaben der OECD ist der Weltmarktpreis für Butter seit dem Sommer letzten Jahres von rund 1 100 $/t je nach Qualität auf 1 600 bis 1 800 $/t angestiegen.
Die Preiserhöhung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen:
a) Die Butterbestände der EG wurden durch Sonderabsatzmaßnahmen reduziert.
b) Einige Drittländer erhöhten kurzfristig die Butternachfrage:
— Die UdSSR hatte einen höheren Butterbedarf, der aus einer gestiegenen Nachfrage aufgrund wachsenden Inlandsverbrauchs, aber auch aus der wegen klimatischen Einflüssen geringeren Milchproduktion und damit Butterproduktion herrührt.
c) Länder im Nahen und Mittleren Osten weisen auf Grund erhöhter Kaufkraft zunehmende Nachfrage auf.
d) In einzelnen Fällen sind spekulative Käufe im Hinblick auf die Welt- und Weltmarktsituation nicht auszuschließen
Die gestiegene Nachfrage führte zu Preissteigerungen. Die Folge dieser Preissteigerungen sind:
Geringere EWG-Erstattungen und damit niedrigere Belastungen je Mengeneinheit für den EG-Haushalt; sowie — bei Anhalten der Preisentwicklung — möglicherweise Anreize für exportorientierte Agrarländer mit niedrigem Herstellungskostenniveau, die Milch- und damit Butterproduktion auszuweiten.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 69 und 70):
Ist es Ziel der Bundesregierung, durch § 9 des Grundstückverkehrsgesetzes die Entwicklung von Nebenerwerbslandwirten zu Vollerwerbslandwirten zu unterbinden, und ist es der Bundesregierung bekannt, daß im Land Baden-Württemberg das Gesetz in diesem Sinn angewandt wird?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine bundesrechtliche Grundlage, die die Landwirtschaftsverwaltung berechtigt. zur Ausübung des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts nach § 9 des Grundstückverkehrsgesetzes Grundstücke bei Hofbesuchen anzubieten, oder sieht die Bundesregierung hierin den Tatbestand der Investitionslenkung?
Die Nebenerwerbslandwirtschaft ist auch in der Bundesrepublik Deutschland eine seit langem bekannte Form der Landbewirtschaftung, deren agrarpolitische Bedeutung jedoch in den letzten Jahren zunehmend gewachsen ist. Die Gründe hierfür liegen in den vielfältigen Funktionen der Nebenerwerbslandwirtschaft für eine einkommens- und gesellschaftspolitisch sowie bodenpolitisch ausgewogene ländliche Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur.
Innerhalb der Agrarstruktur stehen die Nebenerwerbsbetriebe in einem engen Verhältnis zu den Haupterwerbsbetrieben, wobei die Betriebsgrößenstruktur einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einer Genehmigung nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz — GrdstVG)" vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), geändert durch Gesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469). Die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes obliegt den Ländern.
Nach § 9 Abs. 1 GrdstVG darf die Genehmigung u. a. nur versagt oder mit Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet. Liegen die Voraussetzungen dieses Versagungstatbestandes nicht vor, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung des Veräußerungsgeschäfts.
Eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens liegt nach § 9 Abs. 2 GrdstVG in der Regel dann vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht. Wann dieser Widerspruch anzunehmen ist, ist im Grundstückverkehrsgesetz nicht geregelt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidungssammlung Bd. 26 S. 215/222 f.) dient das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz nicht der Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs, sondern der Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur. So ist der Versagungstatbestand eng auszulegen, wobei die Praxis den sich wandelnden wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen hat. Es kann nicht darum gehen, unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren (vgl. dazu H. Ebersbach, Das Grundstückverkehrs-
18732* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
recht im Wandel der Agrarstrukturpolitik, Berichte über Landwirtschaft, Bd. 49 [1971] S. 550; B. Peine-mann, Zur grundsätzlichen Bevorzugung des hauptberuflichen Landwirts nach dem Grundstückverkehrsgesetz, AgrarR 1979, S. 274). Nur in diesem Verständnis entspricht § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG der Eigentumsgarantie nach Art 14 des Grundgesetzes.
Nach der Praxis der Genehmigungsbehörden und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte hat beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks der Landwirt im Hauptberuf zwar grundsätzlich den Vorzug vor einem nebenberuflichen Landwirt und wird auch grundsätzlich ein nebenberuflicher Landwirt einem Nichtlandwirt gleichgestellt Eine Diskriminierung der Nebenerwerbslandwirtschaft enthält das Grundstückverkehrsgesetz gleichwohl nicht.
Von folgenden Grundsätzen kann ausgegangen werden:
— In der Regel wird es als eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden angesehen, wenn ein Landwirt im Nebenberuf Käufer eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist, ein hauptberuflicher Landwirt die veräußerte Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und auch bereit und in der Lage ist, den zwischen Verkäufer und Nebenerwerbslandwirt ausgehandelten Kaufpreis zu entrichten (vgl. Bundesgerichtshof in AgrarR 1975 S. 310; Oberlandesgericht Karlsruhe in Recht der Landwirtschaft 1978
S. 69).
Wenn ein Landwirt im Nebenberuf ein landwirtschaftliches Grundstück kauft, an dessen Erwerb ein hauptberuflicher Landwirt interessiert ist, so liegt eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens dann nicht vor, wenn der Erwerb durch den hauptberuflichen Landwirt keine Verbesserung der Agrarstruktur bedeuten würde.
— Einem Siedlungsunternehmen gebührt nur dann gegenüber einem Landwirt im Nebenberuf der Vorrang, wenn es darlegt, welche konkreten Absichten es mit dem Erwerb des Grundstücks verfolgt Die Erklärung, Vorratsland werde benötigt, genügt dafür ebensowenig, wie die Erklärung, das Grundstück werde von einer „agrarstrukturellen Vorplanung" erfaßt werden (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt in Recht der Landwirtschaft 1970 S. 108).
— Die Erwerbsbereitschaft gemeinnütziger Siedlungsunternehmen ist generell gehemmt durch die vom Grundstückverkehrsgesetz offengelassene Möglichkeit einer agrarstrukturellen Verbesserung auch des Nebenerwerbsbetriebes; denn das Gesetz macht den wirksamen Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke nicht davon abhängig, daß der Erwerber Landwirt im Hauptberuf ist. Selbst wenn hauptberufliche Landwirte ihr Erwerbsinteresse bekunden, bedeutet der Grundstückserwerb durch den Nebenerwerbslandwirt keine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, wenn der Nebenerwerbslandwirt im Begriff steht, sich zu einem Landwirt im Hauptberuf zu entwickeln (Bundesgerichtshof in Recht der Landwirtschaft 1979 S. 75).
— Die Absicht eines nebenberuflichen Landwirts, seinen Betrieb zu einem selbständigen landwirtschaftlichen Betrieb auszubauen, ist aus agrarpolitischen Gründen durchaus erwünscht und förderungswürdig. Voraussetzung ist, daß er tatsächlich in der Lage ist, in absehbarer Zeit sein Vorhaben zu verwirklichen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann sein Grundstückserwerb nicht deshalb als ungesund bezeichnet werden, weil ein hauptberuflicher Landwirt, dessen Betrieb einer Aufstockung bedarf, das Grundstück gleichfalls erwerben möchte (vgl. Bundesgerichtshof in Recht der Landwirtschaft 1966 S. 38).
— Auch einem Nebenerwerbslandwirt kann nicht verwehrt werden, seine Existenzgrundlage durch Ausübung des Landwirtberufs im Nebenerwerb zu sichern. Das gilt vor allem für (außerlandwirtschaftliche) Arbeitsplätze, die in konjunkturschwachen Zeiten besonders gefährdet sind.
— Schließlich kann man von einem Nebenberuf lediglich bei demjenigen sprechen, der (auf Dauer) mindestens zwei Berufe ausübt. Anderenfalls läßt sich die Frage, welcher Beruf als Hauptberuf anzusehen ist, nicht sinnvoll stellen. Als hauptberuflicher Landwirt hat daher zu gelten, wer unter Einsatz seiner vollen Arbeitskraft einen als Existenzgrundlage ausreichenden landwirtschaftlichen Betrieb führt; daß er möglicherweise nebenbei höhere Einkünfte als aus der Landwirtschaft bezieht, ändert daran nichts (vgl. Bundesgerichtshof in Agrarrecht 1979 S. 314).
II.
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG können die Bundesländer bestimmen, daß die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf. Von dieser Ermächtigung hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.
Genehmigungsfrei sind Veräußerungen von Grundstücken, die für sich allein oder zusammen mit anderen Grundstücken des Veräußerers, mit denen sie eine zusammenhängende Fläche bilden, folgende Größen nicht übersteigen:
a) bei Veräußerungen an eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband, wenn das Grundstück in deren Gebiet liegt, 50 Ar;
b) in allen übrigen Fällen 10 Ar.
Dies gilt jedoch nicht für solche Veräußerungen, durch die die Fläche, die ein Veräußerer in demselben Gemeindegebiet während der vergangenen drei Jahre genehmigungsfrei veräußert hat, im Falle a) auf mehr als 50 Ar und im Falle b) auf mehr als 10 Ar ansteigen würde. Die Freigrenzen a) und b) gelten auch nicht bei Veräußerung eines Grundstücks, auf dem sich die Hofstelle befindet oder das dem Weinbau oder Erwerbsgartenbau dient (Gesetz über die Freigrenze im land- und forstwirtschaftlichen Grundstückverkehr vom 19. Juni 1962 [GesBl. S. 43]).
Deutscher Bundestag — 8 Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18733*
Das Land Baden-Württemberg hat über die vorstehende Regelung hinaus zusätzlich zur Verbesserung der Stellung der Nebenerwerbslandwirtschaft beim Vollzug des § 9 GrdstVG einen Erlaß vom 1. Dezember 1979 (GABI. 1980 S. 213) herausgegeben, demzufolge ein Nebenerwerbslandwirt grundsätzlich landwirtschaftlichen Grund und Boden bis- zur Größe von 0,25 ha (bisher 0,1 ha) auch dann erwerben kann, wenn ein hauptberuflicher Landwirt als Kaufkonkurrent auftritt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Land Baden-Württemberg die ihm nach dem Grundgesetz übertragenen Aufgaben und das berechtigte Erwerbsinteresse von Nebenerwerbslandwirten, die selbst auf dem Wege zum Vollerwerbslandwirt sind, gegenüber erwerbsinteressierten hauptberuflichen Landwirten berücksichtigt. Im Hinblick auf die gestiegene Bedeutung der Nebenerwerbslandwirtschaft erachtet es die Bundesregierung als notwendig, die Nebenerwerbslandwirtschaft im Rahmen der agrarstrukturpolitischen Zielsetzungen zu stärken und deren Stellung zu festigen. Das Grundstückverkehrsgesetz liefert für eine praxisnahe Anwendung durch die Länder entsprechende Rechtsgrundlagen.
III.
§ 9 des Grundstückverkehrsgesetzes ist nur in dem zuvor aufgezeigten Rahmen anwendbar und kann folglich auch nicht als Instrument der Investitionslenkung benutzt werden.
Auf den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes im einzelnen hat die Bundesregierung wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keinen Einfluß.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 71):
Hat der Bundeskanzler darauf hingewirkt, daß der Verkauf von EGEinlagerungserzeugnissen an die Sowjetunion — zu denen auch EG-Butter gehört — den mit den USA abgesprochenen oder abzusprechenden Maßnahmen entspricht, um zu verhindern, daß die durch US-Maßnahmen entstandenen Lücken auf dem russischen Markt geschlossen werden, und wenn nein, welche Gründe haben den Bundeskanzler davon abgehalten, sich hier einzuschalten?
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich mit Ja.
Die Europäische Gemeinschaft hat unmittelbar nach Verfügung des US-Embargos Konsultationen mit den Vereinigten Staaten aufgenommen.
Der Außenministerrat hat das Ergebnis dieser Konsultationen am 15. Januar 1980 gebilligt und beschlossen, das US-Embargo nicht zu unterlaufen. Seither hat die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die o. g. Beschlüsse zu realisieren.
Anlage 52
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache .8/4329 Frage 72): V
Will Bundesminister Ertl ein Markenzeichen für die in Bodenhaltung produzierten Eier schaffen, und wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
Die Kennzeichnung von Eiern aus der Bodenhaltung würde von mir begrüßt. Da hierfür weder das Gemeinschaftsrecht noch das nationale Recht Ermächtigungsnormen enthält, bedarf es einer Initiative der beteiligten Wirtschaftskreise zur Schaffung eines Warenzeichens (Verbandszeichen gemäß
§17 Warenzeichengesetz). So könnte ein (zu gründender) Zeichenverband solchen Betrieben gestatten, ein Warenzeichen zu führen, deren Legehennenhaltung bestimmte Anforderungen erfüllt. Um entsprechende Bestrebungen zu fördern, hatte ich für den 29. Oktober 1979 die Verbände der Wirtschaft, der Verbraucher und der Tierschützer zu einem Gespräch über diese Fragen eingeladen. Leider hatten die Vertreter der Tierschutzorganisationen eine Teilnahme abgelehnt.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 73):
Sieht die Bundesregierung eine rechtliche Möglichkeit, die Einfuhr von Seehundfellen zu verbieten, um damit einen Beitrag im Kampf gegen die Ausrottung der Seehunde zu leisten, und wäre sie gegebenenfalls bereit, ein solches Verbot in absehbarer Zeit zu veranlassen?
Die Bundesregierung hat z. Z. keine rechtliche Möglichkeit, die Einfuhr von Seehundfellen generell zu verbieten.
Nur soweit bestimmte Robbenarten weltweit in ihrem Bestand bedroht sind und unter das für die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte 1976 verbindliche Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen, bestehen derzeit Einfuhrbeschränkungen. Im Rahmen der z. Z. vorbereiteten Ein- und Ausfuhrverordnung nach dem Bundesnaturschutzgesetz wird ein stärkerer Schutz der Seehunde beim grenzüberschreitenden Handel angestrebt. Der 1. Referentenentwurf dieser Verordnung, der inzwischen mit den beteiligten Bundesressorts, den Ländern und Verbänden erörtert worden ist, sieht vor, daß über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hinaus weitere, in ihrem Bestand gefährdete Robbenarten der Ein- und Ausfuhrregelung unterstellt werden, d. h. je nach Gefährdungsgrad nur noch unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht mehr eingeführt werden dürfen.
18734* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 74 und 75):
Welche Agrarprodukte in jeweils welchen Mengen wurden in den Jahren 1976 bis einschließlich 1979 innerhalb der EG denaturiert?
Welchen Warenwert hatten diese Agrarprodukte im einzelnen, und wie hoch waren die Gesamtkosten für die Denaturierung?
Zu Frage 74:
Bei bestimmten Agrarprodukten, die traditionell als Futtermittel eingesetzt werden, erfolgt im Rahmen der EG-Marktorganisation eine dem Verwendungszweck angepaßte Verbilligung. Hierdurch wird erreicht, daß diese Produkte preislich mit eingeführten Ersatzfuttermitteln konkurrieren können.
In den EG-Vorschriften wird der Begriff „Denaturierung" für Maßnahmen verwandt, die sicherstellen, daß das entsprechende Produkt auch tatsächlich in der Tierernährung Verwendung findet. Hierzu gehört beispielsweise das Dicklegen von Magermilch oder die Beimischung anderer Futtermittel zu Magermilchpulver. Um die Imkerei zu fördern, wird Zucker für die Bienenfütterung verbilligt. Auch hier erfolgt aus Kontrollgründen eine „Denaturierung.
In den Jahren 1976 bis 1979 wurden folgende Agrarprodukte für eine Verwendung in der Tierernährung entsprechend bearbeitet
1976 1977 1978 1979
(1 000 t)
Magermilch 3 631 3 805 4 069 4 421
Magermilchpulver 1 568 1 571 1 747 1 810
Bienenzucker — 5 7 12
Zu Frage 75:
Während die Kosten der „Denaturierung" vernachlässigt werden können, schlagen die Kosten der Verbilligung wie folgt zu Buche (Mio. DM):
Flüssige Magermilch
1976 1977 1978 1979
Warenwert (Interventionspreis) 858,2 920,1 1002,5 1088,9
Verbilligung 488,1 613,8 725,7 850,2
Magermilchpulver
1976 1977 1978 1979
Warenwert (Interventionspreis) 4 939 5 043 5 695 5 900
Verbilligung 2 358 2 635 3 221 3 346
Bienenzucker
1976 1977 1978 1979
Warenwert (Interventionspreis) — 6,1 8,6 14,4
Verbilligung — 1,8 2,5 6,8
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 76):
Kann die Bundesregierung Klagen über den unvernünftig hohen Verwaltungsaufwand bei Abgabe von verbilligter Milch und Milchprodukten an Schulen bestätigen, und wenn ja. welche Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um die EG-Kommission für ein vereinfachtes Verfahren zu gewinnen?
Die Bundesregierung kann Klagen über einen unvernünftig hohen Verwaltungsaufwand bei der Abgabe verbilligter Milch und Milchprodukte an Schulen nicht bestätigen.
Mit der Gewährung öffentlicher Mittel durch die Europäischen Gemeinschaften für die Verbilligung von Schulmilch ist die Verpflichtung verbunden, eine wirksame Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung und der tatsächlich verteilten Mengen sicherzustellen. Dazu ist eine Meldung der Molkereien an die die Maßnahme durchführenden Bundesländer über die gelieferten Milchmengen und -arten sowie eine Bestätigung der belieferten Schulen erforderlich. Dies haben auch Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes und des Bundesrechnungshofes bestätigt.
Die anfänglich umfangreichere Meldepflicht ist auf Wunsch der Bundesländer seitens der Bundesregierung in Abstimmung mit der Kommission auf das unbedingt erforderliche Maß verringert worden.
Der derzeitige Verwaltungsaufwand erscheint im Hinblick auf die von den Molkereien und Schulen ohnehin zu führende Abrechnung gerechtfertigt
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 77 und 78):
In welcher Höhe (Betrag und Jahr) sind die im Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 4. Juni 1980 zu den jüngsten Brüsseler Beschlüssen (vgl. Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nummer 146/80 vom 5. Juni 1980) genannten voraussichtlichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen des Bundes von 600 Millionen DM für 1980 und 1800 Millionen DM für 1981 auf die Entlastung Großbritanniens zurückzuführen, und in welcher Höhe (Betrag und Jahr) sind sie durch die Agrarbeschlüsse bedingt?
Welche zusätzlichen Haushaltsmehrbelastungen des Bundes ergeben sich in den einzelnen Haushaltsjahren ab 1982 durch die Beschlüsse zur Entlastung Großbritanniens und die Agrarbeschlüsse (jeweils getrennt)?
Die im Beschluß der Bundesregierung vom 4. Juni 1980 (Ziff. 9) genannten voraussichtlichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen des Bundes von 600 Millionen DM für 1980 stellen eine Risikovorsorge — die nach den bisherigen Erfahrungen notwendig erscheint — für den Agrarbereich der Gemeinschaft dar. Zur Entlastung Großbritanniens
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18735*
sind im Bundeshaushalt 1980 für Zahlungen über den EG-Haushalt keine Mittel vorgesehen.
Der im Kabinettbeschluß vom 4. Juni 1980 genannte Betrag von 1,8 Mrd. DM (Ziff. 10) als voraussichtliche Mehrbelastung für den Bundeshaushalt 1981 bezieht sich ausschließlich auf die Entlastung Großbritanniens; in diesem Betrag sind die für das Jahr 1980 in das Jahr 1981 hinausgeschobenen Ausgleichszahlungen für Großbritannien enthalten.
Für die Leistungen des Bundes an den EG-Haushalt 1981 und 1982 geht die Bundesregierung davon aus, daß der Anstieg der EG-Agrarausgaben unterhalb des Anstiegs der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft gehalten wird.
Im Jahr 1982 würde der Bundeshaushalt durch die Restleistung der EG an Großbritannien aus der Ausgleichsverpflichtung für 1981 mit etwa 700 Millionen DM belastet. Der Brüsseler Beschluß vom 30. Mai 1980 zur Entlastung Großbritanniens beschränkt sich auf die Jahre 1980 und 1981. Für die Jahre ab 1982 will die Gemeinschaft nach dem Brüsseler Beschluß vom 30. Mai 1980 die Probleme durch strukturelle Änderungen des EG-Haushalts lösen. Die Kommission ist aufgefordert worden, hierzu bis Mitte 1981 Vorschläge vorzulegen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 79):
Wie hoch war die Zahl derjenigen, die über ihre Gewinne aus Sonderkulturen, weinbaulicher Nutzung, gärtnerischer Nutzung, sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, Nebenbetrieben, Abbauland sowie Geringstland eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung zu führen hatten bzw. vom Finanzamt geschätzt wurden, da die Bewertungsgrenze über 4 000 DM lag, und wieviel Fälle werden dies künftig sein, nachdem die Bewertungsgrenze durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft auf 2 000 DM gesenkt wurde?
Über die Zahl der Nutzungsteile Hopfen und Spargel (Sonderkulturen), der weinbaulichen, der gärtnerischen und der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen mit Vergleichswerten zwischen 2000 DM und 4000 DM, deren Gewinne nach neuem § 13 a Abs. 8 EStG zu ermitteln sind, sowie über die Zahl der Fälle mit Werten über 4000 DM, für die bisher § 13 a Abs. 6 EStG anzuwenden war, gibt es keine statistischen Unterlagen. Die Einkommensteuer-Statistik sagt hierüber nichts aus, und die Einheitswert-Statistik zum 1. Januar 1964 (letzter Hauptfeststellungszeitpunkt) liegt noch nicht vor. Ich weise daher auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage Nr. 39 B der BT-Drucksache 8/4189 hin, die den gleichen Sachverhalt betrifft.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 80):
Hat die Bundesregierung eine Übersicht über die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Flurbereinigungen, und wenn ja, welche?
Aus der Anzahl der jährlich neu angeordneten und der durch Schlußfeststellung abgeschlossenen Verfahren im Verhältnis zur Gesamtzahl der anhängigen Verfahren kann auf die durchschnittliche Verfahrensdauer der Flurbereinigungen geschlossen werden.
Von den rund 4 900 anhängigen Flurbereinigungsverfahren werden jährlich zwischen 300 und 350 neue Verfahren angeordnet und eine nahezu gleiche Anzahl durch die Schlußfeststellung abgeschlossen. Das bedeutet einen jährlichen „Umsatz" von rund 7 %, was einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 15 Jahren entspricht. Diese Verfahrensdauer umfaßt die gesamte Zeit vom Flurbereinigungsbeschluß (§ 4 FlurbG) bis zum Erlaß der Schlußfeststellung (§ 149 FlurbG). Sie kann in drei wesentliche Phasen unterteilt werden:
Die erste Phase von 3 bis 4 Jahren Dauer umfaßt die Planung, insbesondere die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (§ 41 FlurbG) und die Wertermittlung (§ 27 FlurbG).
Für die beteiligten Grundeigentümer stellt die 5-bis 7jährige zweite Phase mit dem Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 18 FlurbG) und der Zuteilung der neuen Grundstücke (§ 62 bzw. § 65 FlurbG) die eigentliche Ausführungszeit der Flurbereinigung dar.
Die sich anschließende dritte Phase mit 4 bis 7 Jahren Dauer bis zur förmlichen Schlußfeststellung umfaßt die Vollendung der Ausbaumaßnahmen, die Erledigung der Widersprüche, die Berichtigung von Grundbuch und Kataster und die Abwicklung der sonstigen, der Teilnehmergemeinschaft verbliebenen Aufgaben.
Eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 15 Jahren entspricht den in den einzelnen Arbeitsphasen zu erfüllenden Aufgaben.
Angesichts der zu berücksichtigenden privaten und öffentlichen Belange ist eine sorgfältige Planung notwendig, für die eine 3- bis 4jährige Zeit als angemessen angesehen werden muß.
Es ist nicht möglich und auch oft nicht zweckmäßig, die eigentliche Ausführungsphase wesentlich zu kürzen. Die beteiligten Grundeigentümer müssen während der Neuordnung ihre Wirtschaftsbetriebe aufrechterhalten können. Darauf ist der Umfang der jährlichen Ausbauabschnitte und der Zeitpunkt für den Übergang von Besitz und Nutzung der neuen Grundstücke auszurichten.
Die Dauer der dritten Phase ist von vielen Umständen abhängig und von Verfahren zu Verfahren sehr verschieden. Sie hat nur geringe Auswirkungen auf den praktischen Vollzug der Flurbereinigung, schlägt sich aber bei der Berechnung der durchschnittlichen Verfahrensdauer unverhältnismäßig stark nieder. Dies wird dadurch deutlich, daß sich etwa die Hälfte aller anhängigen Verfahren in der Auslaufphase befinden und die Grundeigentümer
18736* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
bereits in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen sind.
Die Verfahrensdauer und die Dauer der drei wesentlichen Phasen sind in den Ländern unterschiedlich und dort von finanziellen, personellen und organisatorischen Gegebenheiten abhängig; sie sind aber im Bundesdurchschnitt in den letzten Jahren konstant geblieben. Im Zuge der jährlichen Berichterstattung wird mit Aufmerksamkeit verfolgt, ob sich die Werte tendenziell verändern, welche Ursachen zu einer zunehmenden Verfahrensdauer führen und welche Maßnahmen zur Verringerung der Verfahrensdauer beitragen können.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 81):
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ursachen der Tatsache zugrundeliegen, daß die Bearbeitungszeiten der Behörden der Länder für Anträge auf Schwerbehindertenausweise unverhältnismäßig lang sind und im Bereich einiger Versorgungsträger (z. B. Essen) die Bearbeitungszeit für Anträge auf Schwerbehindertenausweise zwischen neun und zwölf Monaten beträgt und kann die Bundesregierung zur Abhilfe beitragen, obwohl es sich um eine Angelegenheit der Länder handelt?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Schwerbehinderte in Einzelfällen zum Teil erhebliche Wartezeiten bis zur Erledigung ihrer Feststellungsanträge nach § 3 SchwbG hinnehmen müssen. Die Ursache dafür liegt nicht nur in der hohen Zahl der zu bearbeitenden Anträge, sondern im wesentlichen auch daran, daß Anträge oft nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden oder angeforderte ärztliche Unterlagen nur zögernd bei den Versorgungsämtern eingehen.
Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen läßt sich nicht nur durch die Aufstockung des Personalbestandes der Versorgungsämter, organisatorisch und sonstige Maßnahmen erreichen, sondern auch durch die Delegation von Aufgaben an andere Behörden. Eine Ermächtigung dazu ist durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr eingeführt worden. Danach können die Länder die Zuständigkeit zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen weitgehend auf andere Behörden übertragen. Von dieser Ermächtigung hat beispielsweise die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durch eine entsprechende Verordnung Gebrauch gemacht.
Eine Minderung des Arbeitsanfalls ist dadurch eingetreten, daß Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, vom 1. Oktober 1979 an Anspruch auf unentgeltliche Beförderung ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben. Damit ist die aufwendige Überprüfung der Einkommensverhältnisse der Schwerbehinderten entfallen.
Der Bund hat auf die personelle und organisatorische Ausstattung der Versorgungsämter keinen unmittelbaren Einfluß. Die Länder wurden aber wiederholt gebeten, durch eine ausreichende Personalausstattung und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auch die Ausstellung von Ausweisen so weit wie möglich herabgesetzt wird. Außer diesen ständigen Appellen an die Länder sieht die Bundesregierung keine weiteren Möglichkeiten, die Bearbeitungszeiten von Anträgen nach * 3 SchwbG zu verkürzen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 82):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einer Witwe mit fünf Kindern 10 Prozent ihrer Witwenrente gekürzt werden mit der Begründung, daß jedes Kind einen Anspruch auf Waisenrente in Höhe von 1/10 der Bemessungsgrundlage hat, die Hinterbliebenenrente insgesamt aber 10/10 der Bemessungsgrundlage nicht übersteigen dürfe, und beabsichtigt die Bundesregierung hier eine Gesetzesänderung?
Nach dem § 1270 der Reichsversicherungsordnung und den entsprechenden Vorschriften in den anderen Rentengesetzen dürfen die Hinterbliebenenrenten aus der Rentenversicherung zusammen nicht höher sein als die Rente, die dem verstorbenen Versicherten als Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zugestanden hätte. Bei diesem Vergleich bleiben auf seiten der Erwerbsunfähigkeit die Kinderzuschüsse und auf seiten der Hinterbliebenenrenten die in den Waisenrenten enthaltenen beitragsunabhängigen Bestandteile unberücksichtigt Bei einem Überschreiten dieser Grenze, das bei einer Witwe mit 5 und mehr Kindern der Fall ist, werden die Hinterbliebenenrenten nach dem Verhältnis ihrer Höhe gekürzt.
Der Grund für diese Regelung besteht darin, daß im Falle des Todes des Versicherten die Leistungen für die Hinterbliebenen nicht höher sein sollen, als sie der Familie im Falle der Erwerbsunfähigkeit des Versicherten zustehen würden, obwohl in dem letzteren Falle die Familie noch um eine Person größer ist Eine Änderung dieser Regelung mit der von Ihnen offenbar angesprochenen Zielsetzung hält die Bundesregierung aus rechtssystematischen und sozialpolitischen Gründen nicht für angezeigt
Hinzu kommt, daß die Einkommenssituation der Witwe mit ihren Kindern trotz dieser Regelung besser ist, als sie es wäre, wenn der verstorbene Versicherte als Erwerbsunfähigkeitsrentner noch leben würde. Sie erhält für ihre Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz — für 5 Kinder monatlich 750 DM; durch die in den Waisenrenten enthaltenen beitragsunabhängigen Bestandteile wird nämlich — anders als durch die Kinderzuschüsse zu einer Versichertenrente — der Anspruch auf Kindergeld nicht ausgeschlossen. Dies bedeutet, daß eine Witwe mit 5 Kindern trotz der oben angesprochenen Kürzung der Hinterbliebenenrenten monatlich 750 DM mehr Einkommen aus Rentenleistungen und Kindergeld hat als eine vergleichbare Fami-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18737*
lie, in der der Versicherte noch als Erwerbsunfähigkeitsrentner lebt.
Welche Auswirkungen die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung in der Rentenversicherung auf die vorliegende Regelung, haben wird, läßt sich heute noch nicht sagen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 83 und 84):
Welche Daten liegen der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort in seiner Antwort auf meine Fragen B 45 und 46 der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18./19. Juni 1980 über die Höhe der Arbeitnehmernettoentgelte zugrunde, da doch die Lohnsteuerbelastung des einzelnen Arbeitnehmers je nach Familienstand verschieden ist, z. B. diese im Jahr 1977 für den ledigen Facharbeiter mit Durchschnittsverdienst rund 20 Prozent und für den verheirateten ohne Kind nur 12,7 Prozent betrug, bzw. wieso betrachtet die Bundesregierung die .durchschnittliche Lohnabzugsbelastung in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung" als zulässige Grundlage für einen Vergleich der Renten mit den Nettolöhnen?
Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß es keine „geringe Abweichung von dem bisherigen Bruttolohnprinzip" ist, wenn ein Durchschnittsverdiener mit einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 100 Prozent nach 40 Versicherungsjahren im Versicherungsfall z. B. im Jahr 1980 anstatt, wie nach alten, d. h. vor dem 20. Rentenanpassungsgesetz bestandenem Recht, eine Jahresrente von 14 920 DM, nach dem 21. Rentenanpassungsgesetz jedoch nur noch eine solche von 13 146 DM, also 1 774 DM oder 13,5 Prozent, bzw. 1981 und in den folgenden Jahren sogar 15,5 Prozent weniger erhält, und das auch noch bei Inflationsraten von über fünf Prozent?
Zu Frage 83:
In der Antwort vom 19. Juni 1980 (Deutscher Bundestag, 224. Sitzung, S. 18136) ist angegeben, daß die durchschnittliche Lohnabzugsbelastung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zugrundeliegt und daß andere Berechnungsverfahren keine wesentlich anderen Ergebnisse bringen. Die Verwendung des Durchschnitts ist durch letzteres gerechtfertigt und im einzelnen wie folgt begründet:
1. Die Durchschnittsberechnung bei den Nettoentgelten hat ihr Vorbild in der Durchschnittsberechnung bei den Bruttoentgelten. Auch hinter der Steigerungsrate der Bruttoentgelte, die jährlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung entnommen wird, stehen zahlreiche individuelle Unterschiede (z. B. zwischen Arbeitern und Angestellten, Leistungsgruppen, Wirtschaftszweigen, Regionen). Trotzdem ist dieser Durchschnitt seit 1957 als beste Grundlage der Rentendynamik allgemein anerkannt.
2. Es ist grundsätzlich typisch für die Statistik, von Einflußfaktoren abzusehen, die zwar den Einzelfällen ihre individuelle Ausprägung geben, aber für die allgemeine Fragestellung nicht relevant sind.
3. Obwohl die Abgabenbelastung individuell unterschiedlich hoch ist (insbesondere in Abhängigkeit von Familienstand und Einkommenshöhe), gibt der Durchschnitt die zeitliche Entwicklung, auf die es hier allein ankommt, insgesamt zutreffend wieder, weil die individuellen Veränderungen durchweg in die gleiche Richtung gehen.
4. Am Ende von differenzierten Berechnungen stünde wieder ein Durchschnitt, denn es wäre naheliegend und vertretbar, die vielen Einzelergebnisse zusammenzufassen, um eine allgemeine Aussage zu erhalten.
Zu Frage 84:
Die durch die Finanzlage der Rentenversicherung unumgänglichen Konsolidierungsmaßnahmen des 20. und 21. Rentenanpassungsgesetzes haben eine Verlangsamung des Rentenzuwachses bewirkt Eine dieser Maßnahmen ist das vorübergehende Abweichen von der bruttolohnbezogenen Rentenanpassung in den Jahren 1979 bis 1981. Diese Maßnahme wird — für sich genommen — dazu führen, daß die Bestandsrenten vom Jahre 1981 an um rund 6,1 v. H. niedriger sind, als sie dies bei einer bruttolohnbezogenen Rentenanpassung in den Jahren 1979 bis 1981 sein würden. Unter Berücksichtigung der zur Wiedergewinnung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben in der Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Lösungsalternativen und bei Abwägung der Belange der Rentner und der Aktiven hält die Bundesregierung diese Auswirkungen für vertretbar. Dies ergibt sich auch daraus, daß das Rentenniveau — gemessen an den verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer — einen hohen Stand behalten hat.
Die von Ihnen genannten Zahlen betreffen die Zugangsrenten der Jahre 1980 und 1981. Bei ihnen ist zu berücksichtigen, daß ihr früherer Vorsprung gegenüber den Bestandsrenten mit Wirkung vom 1. Januar 1979 beseitigt worden ist Sie sind im Jahre 1980 um 11,8 v. H. und ab 1981 um rund 133 v. H. niedriger, als sie es ohne Maßnahmen des 20. und 21. Rentenanpassungsgesetzes sein würden. Dieser — im Vergleich zu den Bestandsrenten — zusätzliche Effekt ergibt sich allerdings nur im Jahre des Rentenzugangs, nicht mehr im nächsten und den folgenden Jahren.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 85):
Welche Schritte kann die Bundesregierung unternehmen, um dem Mangel an Pflegekräften an Krankenhäusern — Zeitungsmeldungen zufolge fehlen im Bundesgebiet 30 000 Pflegekräfte — abzuhelfen, und ist angesichts dieser Situation der Anwerbestopp für koreanische Krankenschwestern nach Auffassung der Bundesregierung noch vertretbar?
Bei der in Pressemeldungen der letzten Monate genannten Zahl von angeblich 30 000 fehlenden Pflegekräften im Krankenhausbereich handelt es sich nicht um Stellen, die nach den Pflegesatzfestsetzungen anerkannt, aber nicht besetzt wären. Vielmehr beruht diese Zahl auf Modellrechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die unter Zugrundelegung neuer, einseitig entwickelter Anhaltszahlen-Empfehlungen erfolgt sind und die zu einer zusätzlichen Belastung der Kostenträger in Milliardenhöhe führen würden. Über die Angemes-
18738* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
senheit der bei künftigen Pflegesatzverhandlungen anzuwendenden Anhaltszahlen wird z. Zt. zwischen den beteiligten Verbänden intensiv mit dem Ziel verhandelt, das gesundheitspolitisch Wünschenswerte mit dem finanziell Machbaren in Einklang zu bringen. Dementsprechend hat auch die Gesundheitsministerkonferenz auf ihrer letzten Sitzung an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen appelliert, bei ihren Verhandlungen sowohl die Belange der Beschäftigten und der Patienten als auch die Notwendigkeit der Kostensteuerung im Gesundheitswesen zu beachten. Was die Arbeitsmarktsituation auf Grund der von den Pflegesatzbehörden bewilligten Stellen angeht, so ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit gegenwärtig — abgesehen von einzelnen Regionen — ein Nachfrageüberhang nicht festzustellen. Nach den neuesten verfügbaren Daten der Bundesanstalt von Ende September 1979 — die Zahlen für Mai 1980 werden frühestens im August 1980 vorliegen — beträgt für das Krankenhauspflegepersonal (einschl. Hebammen) die Zahl der offenen Stellen 4 817 gegenüber 9 824 Arbeitslosen. Dabei überwiegt die Zahl der Arbeitslosen diejenigen der offenen Stellen bei der Berufsgruppe der Krankenschwestem /Krankenpfleger (und Hebammen) um 1 359, bei der Berufsgruppe der Krankenpflegehelfer und -helferinnen um 3 650 Arbeitsplätze. Von den Arbeitslosen im Bereich der Krankenhauspflege suchen zwar viele — bei den Krankenschwestern/ Krankenpflegern ca. 40 v. H., bei den Krankenpflegehelfern und -helferinnen ca. 25 v. H. — leldiglich eine Teilzeitbeschäftigung. Dies legt jedoch weniger Kritik an den von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen nahe — wie sie von seiten der Krankenhausträger immer wieder erhoben wird —als vielmehr die Frage, ob die behauptete prekäre Arbeitsmarktsituation im Krankenhausbereich nicht durch vermehrte Einstellung von Teilzeitkräften und Personen aus der Berufsgruppe der Krankenpflegehelferinnen entschärft werden könnte.
Daraus folgt, daß eine Neuzulassung von Pflegekräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaften von der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden kann.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in ihrer Vorstandssitzung am 23. Juni 1980 auf Anregung meines Hauses einige Maßnahmen beschlossen, die auch von der Bundesregierung als vordringliche Schritte zur Verbesserung der Personallage in Krankenhäusern angesehen werden. Danach sollen Krankenhäuser
1. den Personalbedarf dadurch transparenter und einer Abdeckung zugänglich machen, daß sie sämtliche freien Stellen den Arbeitsämtern melden,
2. soweit wie möglich auch Teilzeitarbeitsuchende einstellen,
3. wieder vermehrt Krankenpflegehelfer und -helferinnen beschäftigen und
4. die vorhandenen Ausbildungskapazitäten erweitern.
Anlage 63
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 86):
In welchem Umfang findet eine Förderung der IG-Metall durch die Bundesregierung statt, und welche öffentlichen Aufgaben nimmt die Industriegewerkschaft Metall wahr, die gegebenenfalls eine Förderung durch die Bundesregierung rechtfertigen?
Bei der IG Metall werden vier Vorhaben gefördert.
Zwei dieser Vorhaben laufen im Programm „Humanisierung des Arbeitslebens". Im Rahmen der Umsetzung der Forschungsergebnisse dieses Programms in die Praxis werden auch Vorhaben gefördert, die von den Gewerkschaften und Einrichtungen der Arbeitgeberseite durchgeführt werden. Die Begründung für die Förderung ergibt sich aus dem öffentlichen Interesse an der zielgruppenspezifischen Verbreitung dieser Erkenntnisse .und der Schlüsselfunktion der Tarifparteien auch für die Informations- und Weiterbildungsinfrastruktur.
Als drittes Vorhaben wird im Rahmen der Modellversuche zur Innovationsberatung und zum Technologietransfer neben den unternehmensorientierten Ansätzen bei Kammern, RKW *) und Verbänden auch bei der IG Metall ein Vorhaben zur Arbeitnehmerberatung in den Regionen Hamburg und Berlin gefördert. Bei der Einführung neuer oder weiterentwickelter Technologien wird es zunehmend wichtig, daß auch die betroffenen Arbeitnehmer frühzeitig über diese Technologien informiert werden, damit sie bei der Einführung ihre Interessen durch sachliche Mitarbeit wahrnehmen können. Mit dem Modellvorhaben sollen Möglichkeiten und Wege für eine derartige Beratung untersucht werden.
Das vierte Vorhaben fördert der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Bereich der beruflichen Bildung im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes für Ausbildungsordnungen gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Es handelt sich dabei um das Forschungsprojekt der IG Metall „Empfehlung zur Überarbeitung von Ausbildungsordnungen in den Metallberufen unter Berücksichtigung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres". Das am 18. April 1977 begonnene Vorhaben steht kurz vor dem Abschluß. Es ist in erster Linie auf die künftige Neuordnung der Berufsausbildung des metallgewerblichen Bereiches gerichtet. Die Neuordnungsbemühungen in diesem Bereich haben bereits vor mehr als 12 Jahren begonnen und konnten bisher nicht abgeschlossen werden. Das Vorhaben der IG Metall soll mit dazu beitragen, die ins Stocken geratene Diskussion durch neue Anstöße zu beleben. An den Ergebnissen besteht ein erhebliches Bundesinteresse im Hinblick auf die Neuordnung der metallgewerblichen Ausbildungsberufe.
Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft e. V.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18739*
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 87):
Ist der Bundesregierung bekannt daß die geänderten Richtlinien für Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte sich für Körperbehinderte insofern negativ auswirken, daß trotz Erhöhung der Erwerbsminderung diesen der Ausweis zur Parkerleichterung, sowie der Eindruck .Rf" im Behindertenausweis versagt werden, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Grundlage der Vergünstigungen für Schwerbehinderte sind Rechtsvorschriften oder Tarifbestimmungen, nicht aber die Ausweisrichtlinien. Diese regeln lediglich das Verfahren und bestimmen, welche Eintragung (Merkzeichen) zum Nachweis bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen im Ausweis vorzunehmen sind. Die Ausweise dienen daher dem Schwerbehinderten zum vereinfachten Nachweis der bei ihm festgestellten gesundheitlichen Merkmale. Die Ausweisrichtlinien folgen lediglich den materiellrechtlichen Vorschriften. So sind zum Beispiel Parkerleichterungen für Schwerbehinderte auf Grund des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit der hierzu ergangenen Straßenverkehrsordnung und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf Schwerbehinderte begrenzt, die außergewöhnlich gehbehindert sind. Das Vorliegen dieser in den vorerwähnten Rechtsvorschriften festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen stellt das zuständige Versorgungsamt fest und bestätigt die Feststellung durch Eintragung des Merkzeichens „aG" im Schwerbehindertenausweis.
Der Personenkreis, der von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, bestimmt sich nach Rechtsverordnungen der Länder, auf deren Gestaltung und Durchführung die Bundesregierung keinen Einfluß hat. Wenn im Einzelfall die nach den Rechtsverordnungen festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenbefreiung vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt sind, wird im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF" eingetragen.
Die Bundesregierung sieht angesichts dieser Rechtslage keinen Anlaß, die Ausweisrichtlinien, die im übrigen Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern und den Verkehrsträgern darstellen, zu ändern.
Bei dieser Gelegenheit darf ich noch darauf hinweisen, daß die Ausweisrichtlinien durch die Vierte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes abgelöst werden sollen. Mit dieser Verordnung werden auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 des Schwerbehindertengesetzes nähere Vorschriften über die Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeitsdauer und das Verwaltungsverfahren getroffen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage . des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 88):
Wie viele Asylbewerber haben nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeit eine Arbeitserlaubnis, und wie hoch wären nach den Schätzungen der Bundesregierung die Mehrausgaben an Sozialhilfe im ersten Halbjahr 1980 gewesen, wenn für Asylbewerber ein Arbeitsverbot bestanden hätte?
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an Asylbewerber am 19. Juni 1980 wurde Asylbewerbern die Arbeitserlaubnis automatisch erteilt. Der überwiegende Teil der Asylbewerber hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zahlen über die erteilten Arbeitserlaubnisse liegen aber nicht vor. Schätzungen über die evtl. Mehrausgaben an Sozialhilfe im 1. Halbjahr 1980 sind daher nicht möglich.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 89; 90 und 91):
Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungschancen von Arbeitslosen nach i 41a des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), untergliedert auf Männer und Frauen, und hat sich insbesondere die zeitliche Begrenzung auf sechs Wochen sowie die Verknüpfung mit Maßnahmen der beruflichen Bildung als zweckmäßig erwiesen, und inwieweit ist eine sozialpädagogische Betreuung dieser Maßnahme notwendig?
Wann wird die neue Werkstättenverordnung nach dem Schwerbehindertengesetz verkündet liegen schon Erfahrungen über die Mitwirkung von Vertretern der Bundesanstalt für Arbeit und über örtliche Träger der Sozialhilfe im Fachausschuß von Werkstätten bei neuen AFG-Maßnahmen vor, desgleichen über die Mitwirkung von Behinderten und Eltern in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten?
Welche Wirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der neuen Werkstättenverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz?
Nach einer erfreulich kurzen Anlaufphase wird in allen Arbeitsamtsbezirken Arbeitslosen die Teilnahme an den durch die Fünfte Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz eingeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten angeboten. Das Interesse der Arbeitslosen an diesen Maßnahmen beweist die Zahl der Förderungsanträge: In der Zeit von Januar bis einschließlich Mai 1980 wurden insgesamt 8 597 Anträge gestellt, davon 3 148 von Frauen und 5 449 von Männern. Dem Wunsch auf Teilnahme kann regelmäßig entsprochen werden. Die Bereitschaft der Arbeitslosen, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, ist größer als nach den bisher gewonnenen Erfahrungen mit der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen vermutet werden konnte. Dazu trägt offenbar bei, daß die Dauer dieser Maßnahmen im Vergleich zu anderen beruflichen Bildungsmaßnahmen kürzer ist und keine Prüfung abverlangt wird. In der Regel beträgt die Dauer dieser Maßnahmen 4 bis 5 Wochen. Für Arbeitslose, die bereits längere Zeit ohne Arbeit sind und häufig persönliche Schwierigkeiten haben, muß für die Maßnahme jedoch meistens eine Zeit von 6 Wochen eingeräumt werden. Ob dieser Zeitraum für diesen Personenkreis ausreicht, um das mit der Maßnahme angestrebte Ziel zu erreichen, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. In bestimmten Fällen hat es sich bewährt, Maßnahmen nach § 41a AFG mit beruflichen Bildungsmaßnahmen, vor allem mit Maßnahmen zur Berufserprobung oder Feststellung des Leistungsvermögens zu verbinden. Besonders geeignet für die Durchfüh-
18740* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
rung solcher kombinierter Maßnahmen sind Übungsfirmen und Übungswerkstätten, in denen Arbeitslose über einen Zeitraum von etwa 3 bis 6 Monaten Gelegenheit erhalten, berufliche Fertigkeit zu trainieren.
In den Maßnahmen nach § 41a AFG hat sich besonders der Einsatz von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und anderen entsprechend vorgebildeten Fachkräften positiv ausgewirkt, die ganztags den Arbeitslosen zur Verfügung stehen, um mit ihnen zu arbeiten und Gespräche zu führen. Es hat sich inzwischen herausgestellt, daß der Erfolg einer Maßnahme wesentlich von der Qualität, dem Engagement und dem Einführungsvermögen dieser Fachkräfte abhängt.
Das Zusammenwirken von Lehrkräften, Mitarbeitern der Arbeitsämter und der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Maßnahmen hat sich bewährt. Bereits heute ist zu erkennen, daß die Teilnahme an Maßnahmen nach § 41a AFG in erfreulich vielen Fällen zur Arbeitsaufnahme oder zu einem Eintritt in eine berufliche Bildungsmaßnahme führt.
Die Bundesregierung wird die weiteren Erfahrungen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten sorgfältig auswerten. Bereits jetzt ist aber deutlich, daß mit diesen Maßnahmen einem arbeitsmarktpolitischen Bedürfnis entsprochen wird.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Regierungsentwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes — Werkstättenverordnung — wurde vom Bundesrat am 8. Februar 1980 nur mit Änderungsbegehren angenommen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob diesen Änderungsbegehren entsprochen werden kann. Sollte die Bundesregierung zur Auffassung gelangen, daß die Verordnung auch mit den Änderungen des Bundesrates angenommen werden kann, so wird sie voraussichtlich noch im Juli verkündet werden und einen Tag später in Kraft treten.
Der Bundesregierung liegen noch keine auswertbaren Erfahrungen über Fachausschüsse (ihre Bildung soll nach einem Änderungsbegehren des Bundesrates in einem neuen § 2 vorgeschrieben werden) und die Mitwirkung von Behinderten oder ihren Eltern in den ihre Interessen betreffenden Angelegenheiten in Werkstätten für Behinderte vor. Insoweit müssen die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Situation der Behinderten nach dem Inkrafttreten der Werkstättenverordnung über einen längeren Zeitraum sorgfältig beobachtet werden.
Die 5. Novelle zum AFG hat zugunsten der Behinderten eine klare Kompetenzabgrenzung unter den beteiligten Leistungsträgern in den Werkstätten für Behinderte herbeigeführt. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schwerbehinderten im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt im Rahmen der für sie geltenden. Vorschriften: die Sozialhilfeträger erbringen in der Regel die Leistungen für den Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte.
Die Werkstättenverordnung, die Näheres über die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte und über das Verfahren zur Anerkennung regelt, wird zu einer weiteren Verbesserung der Situation der Behinderten führen. Durch sie werden bundeseinheitlich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen vorgeschrieben, um die Chancengleichheit der Behinderten zu gewährleisten. Durch die Vorschriften über den Abschluß von schriftlichen. Verträgen mit den in ihr beschäftigten Behinderten sowie die Mitbestimmungsregelung wird die Rechtsstellung des einzelnen Behinderten gegenüber der Werkstatt wesentlich verstärkt.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 92, 93 und 94):
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Angestellte, die von der Sozialversicherung durch Abschluß einer Lebensversicherung befreit waren und unverschuldet arbeitslos wurden, durch unsachgemäße Beratung der Arbeitsverwaltung und der Rentenversicherungsträger (Ablehnung von Zahlungen zur Aufrechterhaltung der Lebensversicherung) erhebliche Nachteile für ihre vorgezogene Altersrente hinnehmen mußten?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß in solchen Fällen die gesetzlich zustehenden Beitragszahlungen zur Lebensversicherung nachträglich auf dem Kulanzwege ausgezahlt werden, wenn die Rentenversicherung nicht mehr bereit ist, eine Neuberechnung der Rente vorzunehmen?
Wird die Bundesregierung die ihr nachgeordneten Behörden darauf hinweisen, bei gleichgelagerten Fällen unbürokratisch vorzugehen, um den Betroffenen Arger und langen Behördenstreit zu ersparen?
Die Vorschriften über die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versicherungsunternehmen für solche Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden sind, haben bisher nur in einem Falle zu besonderen Schwierigkeiten geführt. Sie beruhen darauf, daß Beiträge weder an das Lebensversicherungsunternehmen noch an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet worden sind, weil der Antragsteller inzwischen seinen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihm Altersruhegeld zuerkannt hatte. Die Bundesanstalt für Arbeit prüft zur Zeit, wie hier geholfen werden kann. Ich werde auf Ihre Anfrage zurückkommen, sobald eine abschließende Klärung erreicht ist.
Auch der Bundesanstalt für Arbeit sind weitere Fälle der von Ihnen aufgezeigten Art nicht bekannt. Sie wird — wie sie versichert hat — selbstverständlich bemüht bleiben, auch schwierige Fälle rasch und unbürokratisch zu regeln.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 95):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18741*
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms auf die Eingliederung von Frauen in Tätigkeitsgebiete des sogenannten sozialen Bereichs?
Die beiden jüngsten arbeitsmarktpolitischen Programme der Bundesregierung waren u.. a. auf das Ziel ausgerichtet, den Ausbau der sozialen Infrastruktur mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, insbesondere auch für arbeitslose Frauen, zu verbinden. Gerade in diesem Punkt haben sich die Programme als besonders erfolgreich erwiesen und die entsprechenden Initiativen der Bundesanstalt für Arbeit wirksam unterstützt.
Mitte Mai dieses Jahres waren insgesamt 10 684 zugewiesene Arbeitnehmer (davon 8 044 Frauen = 75 v. H.) bei Allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste tätig. Hiervon entfielen 1 529 zugewiesene Arbeitnehmer (davon 1 113 Frauen = 73 v. H.) auf das Programm 1977, 2 633 zugewiesene Arbeitnehmer (davon 2 091 Frauen = 79 v. H.) auf das Programm 1979 der Bundesregierung.
Die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 25. Juni 1980 verabschiedete neue Anordnung über die Förderung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung aus Mitteln der Bundesanstalt verbessert die allgemeinen Förderungsbedingungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste erheblich. Es ist davon auszugehen, daß auch hiermit weitere neue Arbeitsplätze für arbeitslose Frauen geschaffen werden können. Allerdings wird eine besondere Sorge weiterhin darauf verwandt werden müssen, daß die Träger zunächst geförderte Arbeitsplätze beibehalten und so selbst einen angemessenen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Dienste und der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen leisten.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 96):
Welche kurzfristigen-Prognosen hält die Bundesregierung für den Bereich der Arbeitsmarktentwicklung in der bundesdeutschen Stahlindustrie für realistisch?
Prognosen über die Arbeitsmarktentwicklung in der Eisen- und Stahlindustrie liegen der Bundesregierung nicht vor. Exakte quantitative Angaben über die kurzfristige Arbeitsmarktentwicklung können nicht gemacht werden.
Die deutsche Stahlindustrie hat aber nach einer insgesamt befriedigenden Beschäftigung im Jahre 1979 und den ersten Monaten des Jahres 1980 zur Zeit noch ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten. Nach dem zurückliegenden längeren Anpassungsprozeß der Kapazitäten an die veränderte Situation auf dem Weltmarkt für Eisen- und Stahlerzeugnisse ist nicht zu erwarten, daß in absehbarer Zeit bruchartige Entwicklungen eintreten, die größere Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten in der Eisen- und Stahlindustrie ausüben würden.
Dabei darf allerdings nicht übersehen werden,daß die Absatz- und Preisbewegungen bei Eisen und Stahl auf den Weltexportmärkten nur schwer einschätzbar sind.
Im übrigen sind trotz der notwendigen Anpassung der Belegschaften an die Produktionsmöglichkeiten nach wie vor offene Stellen für Facharbeiter vorhanden und — vor allem im Schichtdienst — schwer zu besetzen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 97, 98 und 99):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage Nummer 3, Drucksache 8/4270, behinderten Erwerbsunfähigkeitsrentnem zu berufsfördernden Leistungen zu verhelfen, wenn die Rentenversicherungsträger dies für Behinderte, die nach der Maßnahme voraussichtlich nur in einer Werkstatt für Behinderte tätig sein können, mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ablehnen, weil Behinderte in Werkstätten für Behinderte erfahrungsgemäß mit ihren Arbeitserlösen unter einem Achtel der Beitragsbemessungsgrundlage bleiben?
Welche Rolle kann in diesem Zusammenhang der § 57 des Arbeitsförderungsgesetzes spielen?
In welchem Verhältnis stehen nach Meinung der Bundesregierung ein Achtel der Beitragsbemessungsgrundlage und der Absatz 3 des § 52 des Schwerbehindertengesetzes zueinander?
Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Rentenversicherungsträger berufsfördernde und ergänzende Leistungen an Behinderte für Maßnahmen im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich in Werkstätten für Behinderte mit der Begründung abgelehnt haben, daß sie mit ihrem im Arbeitsbereich erzielten Arbeitsentgelt unter 1/8 der Beitragsbemessungsgrenze bleiben würden.
Ich bitte deshalb um Verständnis, daß Ihre Fragen zunächst dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur Stellungnahme vorgelegt worden sind. Sobald mir diese vorliegt, komme ich auf Ihre Frage zurück.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 100 und 101):
Ist durch die Verlagerung von Übunggen der Luftwaffe in dünn besiedelte NATO-Länder vorgesehen, diese Übungen auch über der Schwäbischen Alb im Bereich des Truppenübungsplatzes Münsingen zu verringern?
Wenn ja, ab wann kann damit gerechnet werden, daß die Belästigung der Bevölkerung und der Fremdenverkehrsorte der Schwäbischen Alb geringer wird?
Zu Frage 100:
Zur Deckung des Luft-Boden-Schießplatzbedarfs verlegt die Luftwaffe bereits 50 % ihrer Einsätze teilweise unter hohem Kosten- und Arbeitsaufwand ins europäische Ausland. Die in der Bundesrepublik Deutschland verbleibende Schießplatzkapazität
18742* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
stellt ein absolutes Minimum dar. Weitere Einschränkungen können unter keinen Umständen hingenommen werden. Dies würde das Absinken der Einsatzbereitschaft der auf den jeweils betroffenen Schießplatz angewiesenen Verbände bedeuten und im Falle der Aufgabe eines Schießplatzes zusätzlich eine ernsthafte, für die Landesverteidigung bedrohliche Signalwirkung für andere Einrichtungen dieser Art darstellen.
Die Auslastung des Übungsplatzes Münsingen mit Luft-Boden-Schießeinsätzen ist gegenüber anderen Schießplätzen relativ gering. Der benachbarte Schießplatz Heuberg z. B. ist doppelt so stark, Siegenburg sogar viermal stärker belastet Dabei sind die Randbebauungen generell vergleichbar.
Der derzeitige Nutzungsumfang läßt sich nicht verringern, weil eine Verlagerung des Übungsbetriebes und die dadurch zusätzliche Inanspruchnahme anderer in- und ausländischer Luft-BodenSchießplätze mangels a usreichender Kapazitäten nicht möglich ist
Zu Frage 101:
Wie aus der Beantwortung zu Frage 1 ersichtlich, ist eine verminderte Nutzung des Truppenübungsplatzes Münsingen in absehbarer Zeit nicht möglich.
Die Luftwaffe hat den Truppenübungsplatz Beja/ Portugal im Juni dieses Jahres aktiviert; es konnten dorthin jedoch nur solche Teile der Waffenausbildung verlegt werden, die bisher auf dem Übungsplatz Decimomannu /Sardinien durchgeführt wurden.
Eine Verlagerung von Teilen der taktischen Verbandsausbildung nach Kanada wird zur Zeit im Führungsstab der Luftwaffe untersucht Der Umfang dieses Vorhabens ist jedoch so begrenzt, daß eine spürbare Entlastung für einen bestimmten Bereich kaum erwartet werden kann.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 102, 103 und 104):
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage zur „zahnmedizinischen Versorgung der Bundeswehr" (Drucksache 8/4152) zukünftig sicherzustellen, daß eine Wehrüberwachung von wehrpflichtigen Zahnärzten erreicht werden kann?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei jährlich etwa 1 000 Neuapprobationen von Zahnärzten es möglich sein dürfte, den Bedarf der Bundeswehr in ausreichendem Maß abzudecken?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, seit wann entsprechende Verhandlungen geführt werden, von den Behörden der Zander die Liste der approbierten Zahnärtze zu erhalten, und bis zu welchem Zeitpunkt mit der Vorlage konkreter Ergebnisse gerechnet werden kann?
Eine Wehrüberwachung von wehrpflichtigen Zahnärzten und Studenten der Zahnmedizin kann über das bisherige Maß hinaus nicht erreicht werden. Von jeher werden alle Möglichkeiten des
Wehrpflichtgesetzes ausgeschöpft, die Wehrüberwachung des hier in Rede stehenden Personenkreises lückenlos zu gewährleisten. Auch die sorgfältigste Wehrüberwachung kann jedoch nicht verhindern, daß einzelne Wehrpflichtige für die Wehrersatzbehörden nicht erreichbar oder ihnen als Zahnmediziner nicht bekannt sind, weil sie ihren Meldepflichten nicht nachkommen.
Auch bei jährlich etwa 1 000 Neuapprobationen stehen derzeit nicht genügend zum Grundwehrdienst heranziehbare Zahnärzte zur Verfügung, um das Fehl an Berufs- und Zeitsanitätsoffizieren dieser Fachrichtung ausgleichen zu können. Nach dem Ergebnis zwischenzeitlicher Erhebungen hat etwa ein Drittel der approbierten Zahnärzte bereits vor Studienbeginn Grundwehrdienst geleistet Hierfür ist offenbar ursächlich, daß das Studium der Zahnmedizin zu den sogenannten „harten" Numerus-claususFächern gehört; viele Studienbewerber nehmen bis zur Zuweisung eines Studienplatzes längere Wartezeiten in Kauf, die sie durch Ableistung des Wehrdienstes überbrücken. Ein weiterer Teil der wehrpflichtigen Zahnärzte ist zu dem für die Einberufung vorgesehenen Zeitpunkt wegen einer Wehrdienstausnahme nicht verfügbar. Insbesondere die häufiger als bei jüngeren Wehrpflichtigen festzustellenden gesundheitlichen Hinderungsgründe mindern den Bestand an heranziehbaren Zahnärzten.
Die Wehrbereichsverwaltungen haben die zuständigen Behörden der Länder auf Grund eines Erlasses des Bundesministers der Verteidigung an das Bundeswehrverwaltungsamt vom 27. August 1979 gebeten, namentliche Listen der approbierten Zahnärzte zu übermitteln. Die Verhandlungen mit den Ländern konnten noch nicht abgeschlossen werden, weil einige Länderbehörden die entsprechenden Ersuchen aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt haben. Die Bundesregierung bleibt aber weiterhin bemüht, Namen und Anschriften aller approbierten männlichen deutschen Zahnärzte von den Ländern zu erhalten. Ein Zeitpunkt, zu dem konkrete Ergebnisse vorliegen, kann nicht genannt werden, weil die Bundesregierung hierbei auf die Mithilfe der Länder angewiesen ist
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 105 und 106):
Welche baulichen Maßnahmen werden nach Meinung der Bundesregierung bei der Verlegung der dritten und vierten Kompanie des Panzeraufklärungsbataillons 12 von Wildflecken nach Ebern in Ebern erforderlich?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße wohnliche Unterbringung der Soldaten auf Zeit und der Berufssoldaten und ihrer Familien im Raum Ebern sicherzustellen?
Zu Frage 105:
Bis zum 1. April 1981, dem Zeitpunkt der vorgesehenen Verlegung, werden außer Um- und Ausbau-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18743*
ten für zusätzliche Funktionsbereiche in vorhandenen Gebäuden keine baulichen Maßnahmen erforderlich.
Die in Ebern unterzubringenden Verbände werden in ihrer Personalstärke der vorhandenen Unterkunft angepaßt.
Unabhängig von der Stationierung der beiden vorgenannten Kompanien wird der Endausbau der Balthasar-Neumann-Kaserne voraussichtlich ab 1983/ 84 durchgeführt werden.
Zu Frage 106:
Es ist nicht erforderlich, weitere Bundesdarlehenswohnungen im Standort Ebern zu errichten. Auch die Angehörigen der zusätzlich nach Ebern zu verlegenden zwei Kompanien werden überwiegend die mietgünstigen Wohnungen des freien Marktes anmieten, die seit vielen Jahren in und um Ebern angeboten werden. Zur Deckung des Wohnungsbedarfs kann zudem die Förderung von Familienheimen mit Bundesdarlehen wieder eröffnet werden, sofern die vorhandenen Wohnungen in Ebern nebst Einzugsgebiet zur baldigen Unterbringung der Familien nicht ausreichen sollten.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 107):
In welchen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland müssen nach Auffassung des Bundesverteidigungsministers die Unterkünfte der Soldaten noch verbessert werden?
Zur Zeit werden in 42 Bundeswehrliegenschaften Unterkünfte saniert bzw. wird mit der Sanierung 1980 noch begonnen. Ein Sofortprogramm des Bundesministeriums der Verteidigung sieht mit Baubeginn im Jahre 1981 weitere Baumaßnahmen in 32 Kasernen vor.
Ab 1982 sind derzeit für die Verbesserung unzulänglicher Unterkünfte Baumaßnahmen in 50 Kasernen vorgesehen. Es kann jedoch erst bei der Fortschreibung des Infrastrukturprogramms im Herbst 1980 entschieden werden, welche Vorhaben hiervon besonders dringlich sind.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 108 und 109):
Wie beurteilt die Bundesregierung die gewaltsame Inbesitznahme des Stabsgebäudes auf dem Gelande der Thiepval-Kaserne in Tübingen durch eine Gruppe von Studenten, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie gegen diese rechtswidrige Aktion zu ergreifen?
Treffen Presseberichte zu, wonach die Bundeswehrverwaltung mit einer solchen Aktion Tübinger Studenten gerechnet, aber von vornherein nicht die Absicht hatte, gegen eine solche rechtswidrige Aktion etwas zu unternehmen (vgl. Reutlinger Generalanzeiger vom 20. Juni 1980), und welche Gründe waren dafür gegebenenfalls maßgebend?
Zu Frage 108:
Die Bundesregierung verurteilt die gewaltsame Inbesitznahme des Stabsgebäudes auf dem Gelände der Thiepval-Kaserne in Tübingen als einen Bruch der Rechtsordnung. Sie sieht in diesen Handlungen eine Verletzung des Eigentums und wertet sie als Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch. Die Liegenschaft ist bisher weder von den Streitkräften noch von der Bundeswehrverwaltung genutzt; sie wird im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von einem Bewachungsunternehmen bewacht Der Bundesminister der Verteidigung hat nach Kenntnis der Einzelheiten des Vorfalles am 20. Juni 1980 bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Tübingen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen die Hausbesetzer gestellt und gebeten, die Kaserne räumen zu lassen.
Zu Frage 109:
In der Universitätsstadt Tübingen waren bereits früher leerstehende Häuser besetzt worden. Die zuständigen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung hatten zu keiner Zeit konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Besetzung der Thiepval-Kaserne.
Das Gelände der Kaserne ist teilweise mit einer hohen Mauer, im übrigen mit einem Zaun umfriedet. Weitere Sicherungsmaßnahmen waren nicht erforderlich. Falls ein zuverlässiger Hinweis für eine bevorstehende Besetzung der Thiepval-Kaserne vorgelegen hätte, wären die zur Verhinderung angemessenen Maßnahmen getroffen worden.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 110):
Wie viele sowjetrussische Soldaten und wieviel Panzer der Roten Armee sind seit der Ankündigung des sowjetischen Staats- und Parteichefs Breschnew vom November letzten Jahres, 20 000 Soldaten und 1 000 Panzer aus der DDR abzuziehen, nach den Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich abgezogen worden, und wohin sind diese Streitkräfte verlegt worden?
Das Angebot Breschnews vom Oktober 1979, bis zu 20 000 Militärangehörige, 1 000 Panzer sowie eine bestimmte Anzahl anderer Militärtechnik vom Territorium der Deutschen Demokratischen Republik abzuziehen, wurde personell zu ca. 80 % (16 000 Soldaten) und materiell zu ca. 70 % bis 80 % (700-800 Panzer) erfüllt. Nach sowjetischen Angaben sollen diese Truppen auf Gebiete im europäischen Teil der USR zurückverlegt worden sein. Von der Bundesregierung können Angaben über den Verbleib der
18744* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Truppen z. Zt. nicht gemacht werden, da keine gesicherten Erkenntnisse hierzu vorliegen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksachen 8/4329 Fragen 111 und 112):
Wie war der Stand der Verhandlungen am 18. Juni 1980 zwischen der Bundesvermögensverwaltung und dem Tübinger Studentenwerk über die Nutzung des Stabsgebäudes auf dem Gelände der Thiepval-Kasernè für Wohnzwecke der Studenten, und wie wirkt sich die rechtswidrige Aktion einer Gruppe Tübinger Studenten (Hausbesetzung) auf die Verhandlungen aus?
Wie soll langfristig die Thiepval-Kaserne nach den Vorstellungen der Bundesregierung genutzt werden, und wie soll in der Übergangszeit bis zu der diese langfristig geplante Nutzung möglich ist, die Thiepval-Kaseme nach den Vorstellungen der Bundesregierung verwendet werden?
Zu Frage 111:
Der wesentliche Inhalt des zwischen der Bundesvermögensverwaltung Tübingen und dem Studentenwerk Tübingen, Anstalt des Öffentlichen Rechts (AOR), abzuschließenden Vertrags über die Nutzung des sogenannten Stabsgebäudes auf dem Gelände der Thiepval-Kaserne in Tübingen für Wohnzwecke der Studenten wurde in der Woche vom 9. bis 13. Juni 1980 festgelegt.
Dabei wurde vereinbart, weitere Einzelheiten in der Woche vom 23. bis 27. Juni 1980 zu klären und die Liegenschaft noch einmal zu besichtigen. Diese Besprechung fand am 23. Juni 1980 statt. Auf eine erneute Besichtigung der Liegenschaft wurde wegen der Besetzung verzichtet. Die Besetzung wirkt sich im übrigen weder auf den Verlauf noch auf den Inhalt der Verhandlungen aus. Der Abschluß des Vertrages ist in der Woche vom 30. Juni bis 4. Juli 1980 vorgesehen.
Zu Frage 112:
Die Thiepval-Kaserne in Tübingen wurde 1875 für das XIII. Württembergische Armeekorps gebaut.
Im Sommer 1978 wurde die Kaserne von den französischen Truppen freigegeben. Sie befindet sich seit dem 1. Oktober 1978 im Verwaltungsgrundvermögen des Bundesministeriums der Verteidigung und wird von der Standortverwaltung Engstingen verwaltet.
Das große, unter Denkmalschutz stehende Mannschaftsgebäude befindet sich in einem sehr schlechten, nicht nutzbaren Zustand.
Das Stabsgebäude mit einer Nutzfläche von etwa 1 000 m2 könnte baulich wieder hergerichtet werden. Im Zeitpunkt der Übernahme durch die Bundeswehr war beabsichtigt, in diesem Gebäude das Verteidigungsbereichskommando 54 unterzubringen. Das Mannschaftsgebäude sollte für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes und der Außenstelle der Wehrbereichsverwaltung V in Betracht kommen.
Die Kosten für den Gesamtausbau der Liegenschaft hätten schätzungsweise mindestens 20 Millionen DM betragen. Die Entwicklung auf dem Bausektor und der Beschluß der Bundesregierung vom 28. Mai 1979 zur Dämpfung von Preissteigerungen und zur Verstetigung der Nachfrage im Baubereich haben dazu geführt, daß dieses Bauvorhaben in das mittelfristige Bauprogramm der Bundeswehr nicht eingestellt werden konnte. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt deshalb, die Liegenschaft noch vor Abschluß des Vertrages mit dem Studentenwerk Tübingen (AOR) in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes (BMF) in die Verwaltung des Bundesvermögensamts Tübingen abzugeben. Langfristig ist eine Nutzung durch die Bundeswehr vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, daß Haushaltsmittel für die bauliche Herrichtung zur Verfügung stehen.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 113):
Sind der Bundesregierung Umstände bekannt, wonach Bundeswehrangehörige des Luftwaffenversorgungsregiments 8 und deren Familien am Standort Mechemich durch Bleischäden gefährdet sind?
Im Bereich des Standortes Mechernich gibt es alte Bleibergwerke. Routinemäßige Trinkwasseruntersuchungen durch die Chemische Untersuchungsstelle III der Bundeswehr bei der angesprochenen Einheit am 28. November 1979 und im März 1980 ergaben keine Beanstandung des Bleigehaltes. Weder dem Kommandeur des Luftwaffenversorgungsregiments 8 noch dem Truppenarzt sind Bleivergiftungen bei der Truppe oder den Angehörigen der Soldaten bekannt. Auch dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt wurden keine Bleivergiftungen gemeldet. Ein Anlaß für gezielte Untersuchungen besteht daher nicht.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 114, 115 und 116):
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß vor der DeinesBruchmüller-Kaserne in Lahnstein für die Soldaten genügend Parkfläche geschaffen wird, damit diese ihre Autos nicht mehr im Straßengraben parken müssen?
Hält die Bundesregierung den großen Zapfenstreich für ein den Grundsätzen zur Tradition in der Bundeswehr entsprechendes feierli- ches Militärkonzert, oder betrachtet sie ihn für nicht mehr zeitgemäß oder gar vordemokratisch und damit im Widerspruch zur Tradition der Bundeswehr stehend?
Ist es zutreffend, daß an der Bundeswehrfachschule in Mainz ein Lehrgangsteilnehmer (Stabsunteroffizier) zum Fachlehrer für politische Gemeinschaftskunde gesagt haben soll, .Was reden Sie von Ponto und Schleyer? Das waren übelste Ausbeuter, die sich auf Kosten des Volks bereicherten. Die haben ihr Existenzrecht verloren.", und ist. wenn dieses Zitat wörtlich oder sinngemäß zutreffen sollte, gegen den, der sich so geäußert hat, ein Strafverfahren, ein disziplinargerichtliches Verfahren oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, und wenn ja, durch wen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18745*
Zu Frage 114:
Den Soldaten der Deines-Bruchmüller-Kaserne stehen in der Truppenunterkunft 600, an der Kaserneneinfahrt 170 und auf einem in der Nähe der Kaserne gelegenen Gelände mindestens weitere 200 Abstellplätze für ihre privaten Pkw zur Verfügung. Dieses Parkplatzangebot ist ausreichend.
Die in der Nähe der Truppenunterkunft bereitgestellten Abstellplätze werden allerdings von den Soldaten wegen des erforderlichen Fußweges von etwa 300 m kaum genutzt.
Es ist veranlaßt worden, daß die Soldaten der Deines-Bruchmüller-Kaserne nochmals auf die ihnen von der Bundeswehr zur Verfügung gestellten Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Der geringe Fußweg zu einem Teil der Parkplätze ist zumutbar.
Zu Frage 115:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der „Große Zapfenstreich" eine besondere und bedeutende Stellung im Traditionsbewußtsein der Bundeswehr einnimmt und geeignet ist, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Soldaten zu stärken. Er wird wegen seiner Sonderstellung im militärischen Zeremoniell nur bei besonders feierlichen Anlässen gespielt
Zu Frage 116:
Am 26. März 1979 kam es an der Bundeswehrfachschule Mainz während des Unterrichts zwischen dem Lehrer für politische Gemeinschaftskunde und zwei Soldaten zu einem Disput, in dessen Verlauf ein Stabsunteroffizier nach Bericht des Fachlehrers die von Ihnen wiedergegebene Äußerung getan haben soll.
Wegen dieses Vorwurfs leitete die zuständige Einleitungsbehörde, der Kommandeur der 12. Panzerdivision, gegen den Soldaten mit Verfügung vom 27. April 1979 ein disziplinargerichtliches Verfahren ein. Die Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts ergaben jedoch, daß die dem Soldaten angelastete Äußerung weder wörtlich noch sinngemäß mit einer für eine disziplinargerichtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Das disziplinargerichtliche Verfahren wurde deshalb durch Verfügung vom 17. Januar 1980 eingestellt. Der Soldat ist seit dem 31. März 1980 aus der Bundeswehr nach Ablauf seiner Dienstzeit von 8 Jahren ausgeschieden.
Ein Strafverfahren ist wegen dieses Vorwurfs gegen den Soldaten nicht eingeleitet worden.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 117 und 118):
Teilt die Bundesregierung die in der Presse veröffentlichte Feststellung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Jürgen Brandt, zur militärpolitischen Lage nach dem Einmarsch der Sowjetunion in
Afghanistan, Wir haben uns geirrt) ... Wir müssen erkennen, daß die Sowjetunion bereit ist, höhere Risiken einzugehen .. ", und daß die Annahme, auf die sich teilweise die Entspannungspolitik stütze, ins Wanken geraten sei, daß die Sowjetunion in ihrer territorialen Machtbasis ein saturierter Staat sei, und Moskau nicht die Bereitschaft zugetraut worden sei, seinen Respekt, den es in der Dritten Welt genieße und die wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit dem Westen zur Disposition zu stellen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Zusage an Saudi-Arabien. die Ausbildung von Soldaten durch die Bundeswehr zu übernehmen, Auskunft darüber geben, welchen Staaten eine solche Militärhilfe bisher gewährt wurde und für welche Staaten eine derartige Unterstützung bereits vorgesehen ist?
Zu Frage 117:
Der Generalinspekteur hat in seiner Rede festgestellt:
,,... in dieser Diskussion über Afghanistan erscheinen mir zwei Dinge wichtig. Erstens: die Sowjetunion hat sich zum ersten Mal seit dem 2. Weltkrieg direkt und unmittelbar in einem Land militärisch engagiert, das nicht zu dem Machtbereich gehörte, der ihr als Ergebnis des 2. Weltkrieges zugefallen war. Das heißt, die Breschnew-Doktrin hat eine Erweiterung erfahren und die Annahme, daß die Sowjetunion in ihrer territorialen Machtbasis ein saturierter Staat sei, eine Annahme, auf die sich teilweise die Entspannungspolitik stützte, diese Annahme ist ins Wanken geraten.
Zweitens: die Sowjetunion hat gezeigt, daß sie bereit ist, Achtung und Respekt eines großen Teils der Weltöffentlichkeit, insbesondere der Dritten Welt, und günstige Perspektiven der wirtschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit dem Westen zur Disposition zu stellen, wenn die von ihr als fundamental betrachteten Interessen berührt werden. Auch das haben wir ihr nicht zugetraut, denn an unseren Maßstäben gemessen, hätte sie an einer ungestörten Fortsetzung der Entspannungspolitik ein Interesse haben müssen. — Ich muß also feststellen, was ich an anderer Stelle vor ein paar Wochen schon einmal gesagt habe: wir haben uns geirrt. Wir, das sind die Bewohner der westlichen Welt, wie sie sich politisch artikulieren. Wir müssen erkennen, daß die Sowjetunion bereit ist, höhere Risiken einzugehen."
Ich meine, daß die Analyse des Redetextes deutlich macht, daß Herr General Brandt seinen Satz „wir haben uns geirrt" auf einen viel größeren Zusammenhang bezieht als in dem verkürzten und umgestellten Pressezitat sichtbar wird. Wir haben in der Tat erst nach Afghanistan erkannt, daß die Sowjetunion in der dortigen Region ihre Interessen so fundamental berührt sah, daß sie bereit war, vieles dafür aufs Spiel zu setzen.
Was die Feststellung angeht, die Annahme sei ins Wanken geraten, daß die Sowjetunion ein in ihrer territorialen Machtbasis saturierter Staat sei, eine Annahme, auf die sich teilweise die Entspannungspolitik stütze, so darf ich darauf verweisen, daß Politik ein dynamischer Prozeß ist: In der Flut der Ereignisse werden laufend die Gewichte neu verteilt Die Bundesregierung hat niemals einen Zweifel daran gelassen, daß ihrer Auffassung nach die sowjetische Invasion in Afghanistan das internationale Klima und die Voraussetzungen für Fortschritte beim Streben nach Entspannung und Abrüstung verschlechtert hat. Es würde aber eine Fehleinschätzung der
18746* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Situation bedeuten, wollte man daraus schließen, daß unser Bemühen um die Entspannungspolitik in der Vergangenheit sinnlos gewesen und für die Zukunft ad absurdum geführt worden sei. Was wankt, muß man stützen, damit es nicht stürzt.
Was die Folgerungen der Bundesregierung aus den Ereignissen in Afghanistan angeht, so darf ich aus der Rede von Herrn Minister Dr. Apel auf der Wehrkundetagung am 9. Februar 1980 zitieren:
„Ich denke, wir sind uns einig darüber, daß wir nicht ablassen können und nicht ablassen werden von der Forderung, die Sowjetunion habe Afghanistan zu verlassen. Wir bewegen uns hier auf dem festen Boden der Mehrheit von 104 Nationen, die in der UNO diese Position in aller Deutlichkeit und Klarheit bezogen haben.
Zum anderen brauchen wir in der Region eine langfristige und abgestimmte Strategie des Westens, eine Arbeitsteilung. Wie könnte sie aussehen? Sie müßte vor allem langfristige wirtschaftliche und soziale Hilfe umfassen. Hier möchte ich erneut auf unsere Politik verweisen und deutlich machen, daß wir unsere Hilfe für die Türkei und für Pakistan zu keinem Zeitpunkt unterbrochen haben ...
Natürlich geht es darum, dieser Region auch militärische Unterstützung zu geben, daran kann es überhaupt keine Zweifel geben. Ich will aber an dieser Stelle anmerken, daß es dazu einer Arbeitsteilung bedarf. Arbeitsteilung heißt für die Bundesrepublik Deutschland: keine Ausweitung des NATO-Territoriums, kein Engagement der NATO in dieser Region, aber Überlegungen für eine Arbeitsteilung innerhalb der NATO, um Kräfte freisetzen zu können
Die in dieser Rede skizzierten Grundsatzüberlegungen sind inzwischen für die Allianz insgesamt beim Ministertreffen der NATO am 13./14. Mai 1980 und für die Bundesrepublik Deutschland mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt 1980 — ich erinnere an die Türkei-Hilfe — weiter konkretisiert worden. Vor einigen Tagen erst hat die Ministerkonferenz des Nordatlantikrates bekräftigt, ,,... daß die durch die sowjetische Intervention verursachte internationale Krise eine entschiedene, fortwährende und abgestimmte Reaktion der Bündnispartner erfordert. Es ist von größter Bedeutung, daß die sowjetische Regierung nicht im Zweifel darüber gelassen wird, daß die Bündnispartner diese den Weltfrieden bedrohende Situation mit äußerstem Ernst betrachten. Die Minister bekräftigten, daß die Hinnahme von vollendeten Tatsachen als Ergebnis der Anwendung von Gewalt nicht in Betracht komme."
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß damit die Weichen richtig gestellt sind. Das Bündnis sollte auch in den 80er Jahren imstande sein, erfolgreich seine Aufgabe zu erfüllen: nämlich den Frieden in Freiheit zu sichern und damit zugleich eine solide Grundlage für Entspannung und Abrüstung zu schaffen.
Zu Frage 118:
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt seit 1961 Streitkräften zahlreicher Länder in wachsendem Umfang „Militärische Ausbildungshilfe". Diese Ausbildungshilfe vollzieht sich ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Bundeswehr. Sie wird nicht angeboten, sondern auf Antrag im Rahmen der Möglichkeiten (Ausbildungskapazität) der Bundeswehr und der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt und bedarf in jedem Fall der Zustimmung der politischen Leitung.
Die Militärische Ausbildungshilfe wird wegen ihrer militär- und außenpolitischen Wirkung gleichermaßen vom Bundesministerium der Verteidigung und dem Auswärtigen Amt als nützliche Ergänzung unserer Auslandsbeziehungen, insbesondere zu Staaten der Dritten Welt, gesehen.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 119):
Wie erklärt die Bundesregierung, daß sie in der Beantwortung meiner Fragen vom 12. Juni 1980 ziemlich genaue Angaben zum Umfang des von Breschnew propagierten Truppenrückzugs der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) aus Mitteldeutschland machen kann, zugleich aber eingestehen muß, daß ihr über gleichzeitige Umgliederungen und damit mögliche Verstärkungen der GSSD, die die Verminderung der sowjetischen Panzer und Soldaten auf „DDR"-Gebiet wettmachen würden, „keine gesicherten Erkenntnisse" vorliegen?
Die Angaben der Bundesregierung zum Umfang des von Breschnew im Oktober 1979 angekündigten Abzugs sowjetischer Truppen konnten deswegen ziemlich genau sein, weil zu diesem Vorgang konkrete Beobachtungen beispielsweise über öffentliche Verabschiedungen, Transporte und von sowjetischen Truppen geräumte Kasernenanlagen über einen Zeitraum von mehreren Monaten vorliegen.
Die Antwort der Bundesregierung, daß zu den angeblichen Truppenverstärkungen „keine gesicherten Erkenntnisse" vorliegen, bedeutet, es liegen zwar Informationen zu dieser Frage vor, aber die Art dieser Informationen beispielsweise über Umfang, räumliche und zeitliche Abdeckung läßt noch zahlreiche Zweifel offen.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 120):
Ist die Fortsetzung des Neubaus für das Materialamt der Bundeswehr in Sankt Augustin durch Kürzung im Haushaltsplan gefährdet oder hinausgeschoben, und wann kann mit dem endgültigen Abschluß der Bauarbeiten gerechnet werden?
Der Neubau des Stabsgebäudes ist inzwischen fertiggestellt und an das Amt übergeben worden. Mit dem Bau der Abteilungsgebäude soll nach den derzeitigen Plänen im zweiten Halbjahr 1981 begonnen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18747*
werden. Diese Neubauten werden dann voraussichtlich Ende 1984 fertiggestellt sein.
In Anbetracht der im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorrangig durchzuführenden Verbesserung von Truppenunterkünften und Werkstätten sowie der Infrastruktur für Waffensysteme kann jedoch erst im Zuge der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Herbst 1980 endgültig entschieden werden, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 121):
Ist der Bundesregierung die von der Bezirksplanungsbehörde in Köln dem Bezirksplanungsrat vorgelegte Analyse zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz (ModEnG) bekannt, in der empfohlen wird, die §§ 11 und 12 Abs. 1, 2 und 4 ModEnG ersatzlos zu streichen, und welche Folgerungen hält die Bundesregierung für notwendig?
Der Bundesregierung ist der dem Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Köln vorgelegte Bericht zum ModEnG bekannt. Als Kritikpunkt an der Schwerpunktförderung wird hier vor allem aufgeführt, daß
— die Informationstätigkeit der Gemeinde innerhalb der Modernisierungsschwerpunkte unzureichend sei,
— die Höchstgrenzen förderbarer Kosten nicht ausreichend seien,
— die Schwerpunkte zu wenig Wohnungen umfaßten,
— die Bewilligung der Förderungsmittel nicht durch die Gemeinde, sondern durch die Kreise erfolge.
Mit Ausnahme der Kostenbegrenzungen, die in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt ist, betreffen alle Kritikpunkte die Organisation und Durchführung der Förderung durch Land und Gemeinden. Eine grundsätzliche Kritik an der Schwerpunktförderung, die eine Streichung aus dem Gesetz rechtfertigen würde, wird nicht geübt.
Allerdings ist richtig, daß es seit Anlaufen der Schwerpunktförderung in fast allen Ländern nicht gelungen ist, die für die gebietsbezogene Förderung vorgesehenen Mittel in voller Höhe hier einzusetzen. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen und auf Forschungsergebnisse setzt sich deshalb die Meinung durch, daß die Schwerpunktförderung der Modernisierung allein nicht ausreicht, um Wohngebiete, die in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sind, ausreichend zu verbessern. Es dürfte z. B. vielfach notwendig sein, daß die Gemeinden parallel zur Modernisierungsförderung das Wohnumfeld verbessern und die Eigentümer beratend und organisatorisch unterstützen. Überlegungen zu einer Weiterentwicklung der Modernisierungsförderung und einer eventuellen Verzahnung der Schwerpunktförderung mit dem Städtebauförderungsrecht werden seit längerem im Bundesbauministerium angestellt und mit den Bauministerien der Länder erörtert. Sie waren auch Gegenstand eines vom Bundesbauministerium am 18. Juni 1980 durchgeführten Planspiels, in dem gesetzliche Vorüberlegungen zu einer Novellierung des Städtebau- und Städtebauförderungsrechts erörtert wurden.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 122 und 123):
Liegt der Bundesregierung das Ergebnis der Untersuchung vor über die Probleme der Ausgewogenheit zwischen der Anzahl der Medizinstudenten und der für ihre Ausbildung erforderlichen Mittel, die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Beratenden Ausschuß für die ärztliche Ausbildung in Auftrag gegeben wurde?
Ist der Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bekannt, die diese an der Stellungnahme zur spezifischen Weiterbildung zum Allgemeinmediziner des Beratenden Ausschusses für die ärztliche Ausbildung vorgenommen hat, um daraus etwaige Schlußfolgerungen für eine Anpassung der Richtlinien über die quantitativen und qualitativen Mindestnormen für die ärztliche Ausbildung zu ziehen?
Zu Frage 122:
Die Kommission der EG hat am 27. Juli 1978 den beratenden Ausschuß für die ärztliche Ausbildung beauftragt, einen Bericht mit dem Ziel auszuarbeiten, das optimale Verhältnis zu ermitteln, das zwischen der Anzahl der Medizinstudenten und den für ihre Ausbildung erforderlichen Mitteln bestehen sollte. Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor, da die Arbeiten im Ausschuß noch nicht abgeschlossen werden konnten. Der Ausschuß wird sich voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung im Oktober 1980 erneut mit der Angelegenheit befassen.
Zu Frage 123:
Die Kommission der EG hat unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des beratenden Ausschusses vom 20./21. März 1979 betreffend die spezifische Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (Dok. III /D/697/3/77) inzwischen einen Entwurf vom 24. Januar 1980 für einen Vorschlag einer Richtlinie betreffend die Ärzte für Allgemeinmedizin und zur Ergänzung der Richtlinien 75 /362 /EWG und 75/363/ EWG vom 16. Juni 1975 (Dok. III /D/57/80) vorgelegt. Dieser Entwurf sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten vor, in Abweichung von den Richtlinien 75 /362 /EWG und 75 /363 /EWG den Zugang zu den Tätigkeiten des Arztes im Rahmen eines nationalen Gesundheitssystems oder der gesetzlichen Krankenversicherung vom Besitz eines Diploms als Arzt für Allgemeinmedizin abhängig zu machen. Eine Änderung der quantitativen und qualitativen Mindestnormen für die ärztliche Ausbildung ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.
Die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten zu diesem Entwurf der Kommission differieren stark, so
18748* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
daß die weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar ist.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sybertz (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 124 und 125):
Geht auch die Bundesregierung davon aus, daß die bereitgestellten Mittel für den Heizölkostenzuschuß bis zum 31. Oktober 1980 nur teilweise in Anspruch genommen werden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für die nicht abgerufenen Finanzmittel den Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf die Benutzer von Gasheizungen auszudehnen, da die Preisentwicklung bei Gas den Heizölpreisen gefolgt ist?
Zu Frage 124:
Aus gegenwärtiger Sicht muß in der Tat davon ausgegangen werden, daß die für den Heizölkostenzuschuß bereitgestellten Mittel bis zum Jahresende nicht in vollem Umfange in Anspruch genommen werden dürften.
Zu Frage 125:
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt auf entsprechende Anfragen im Bundestag zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 auf die Verbraucher anderer Brennstoffe nicht beabsichtige, weil der Preisanstieg bei diesen anderen Brennstoffarten bei weitem nicht das Ausmaß des Preisanstiegs bei leichtem Heizöl (nahezu 100% innerhalb weniger Monate seit Anfang 1979) erreicht habe. An dieser Beurteilung hat sich nichts geändert. Im einzelnen verweise ich auf die den Herren Abgeordneten Egert, Heyenn und Braun in den Sitzungen vom 14. Dezember 1979, vom 25. Januar 1980 und vom 21. März 1980 erteilten Antworten (vgl. Plenarprotokolle 8/194 S. 15526, 8/200 S. 15993, 8/209 S. 16782).
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 126 und 127):
Gedenkt die Bundesregierung nach dem Beispiel der USA (Warning: The Surgeon General Has Determined That Cigarette Smoking is Dangerous to Your Health.), die Tabakindustrie zu verpflichten, auf Zigarettenpackungen und in Werbeanzeigen auf die Schädlichkeit des Rauchens hinzuweisen, oder gibt es Hinderungsgründe?
Hält die Bundesregierung entsprechende Hinweise auf Zigarettenpackungen und in Werbeanzeigen nicht für viel wirksamer als gelegentliche Aufklärungsaktionen über die Gefahren des Tabakgenusses?
Zu Frage 126:
Die Bundesregierung führt mit der betroffenen Wirtschaft Gespräche über eine freiwillige Vereinbarung, in der sich die Firmen verpflichten, auf den Packungen und in der Werbung für Zigaretten auf die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens hinzuweisen.
Darüber hinaus sollen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Warnhinweis die im Rauch einer Zigarette enthaltenen durchschnittlichen Mengen an Nikotin und Teer (Kondensat) angegeben werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich mit folgender Formulierung des Warnhinweises einverstanden erklärt: „Der Bundesgesundheitsminister: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit Der Rauch einer Zigarette dieser Marke enthält nach DIN 0 X, Y mg Nikotin und
Z mg Kondensat (Teer)." Die betroffene Wirtschaft hat ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Angabe eines derartigen Warnhinweises erklärt. Unter der Voraussetzung einer abschließenden Einigung — mit der bis Ende dieser Woche zu rechnen ist — beabsichtigt die Wirtschaft, bereits im Herbst dieses Jahres den Warnhinweis in der Werbung und ab Herbst kommenden Jahres auf den Packungen erscheinen zu lassen. Die letztgenannte längere Frist ist erforderlich wegen der notwendigen technischen Umstellungen.
Zu Frage 127:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Warnhinweis, insbesondere in Zusammenhang mit der Angabe der Schadstoffgehalte bei Zigaretten, sehr wohl ein wirksames Mittel ist, den Verbraucher auf die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen und ihn über die Schadstoffwerte der einzelnen Zigarettensorten zu informieren. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß darüber hinaus eine breit angelegte Aufklärung, insbesondere der Jugendlichen, über die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens unverzichtbar ist, um die Bevölkerung zu einem gesundheitsbewußten Verhalten und damit zu einer Einschränkung des Genusses von Tabakerzeugnissen, insbesondere von Zigaretten, zu veranlassen.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 128):
Sind die beiden im Haushaltsplan 1980 bewilligten Planstellen nach A 15 (Titel 42 201) und V b (Titel 42 501) bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der speziellen Zweckbestimmung für Aufklärung im Zusammenhang mit dem Transplantationsgesetz" inzwischen besetzt worden, und wann ist mit dem dringend erforderlichen Informationsmaterial zur Unterstützung der freiwilligen Bereitschaft zur Organspende zu rechnen?
Die im Regierungsentwurf für den Haushalt 1980 enthaltene Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 und Stelle der Vergütungsgruppe V b BAT für „Aufklärung im Zusammenhang mit dem Transplantationsgesetz" sind vom Deutschen Bundestag nicht bewilligt worden.
Aus diesem Grunde und in Anbetracht der angespannten Personalsituation bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann ein Termin für die Herausgabe von Informationsmaterial zur Unterstützung der freiwilligen Bereitschaft zur Organspende noch nicht genannt werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18749*
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 129 und 130):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen der Einsparungen im Bundeshaushalt zur Finanzierung der Erhöhung des deutschen Beitrags zum Haushalt der EG u. a. auch die Mittel für den Bundesjugendplan zu kürzen, und gegebenenfalls in welcher Höhe?
Wie vereinbart die Bundesregierung gegebenenfalls Kürzungen im Bundesjugendplan mit ihren Bemühungen um eine bessere finanzielle Ausstattung der Jugendarbeit im Entwurf des Jugendhilfegesetzes?
Zu Frage 129:
Es trifft zu, daß die Einsparungen im Bundeshaushalt 1980 auch den Bundesjugendplan berühren, weil die Kürzung des Einzelplans 15 auf andere Weise nicht ausgeglichen werden kann. Die Höhe der im Bundesjugendplan einzusparenden Mittel kann heute noch nicht genau beziffert werden, dürfte aber bei einem Gesamtansatz von 121 Millionen DM etwa 3,5 Millionen DM betragen.
Zu Frage 130:
Die Bundesregierung ist nach wie vor bemüht, die Jugendarbeit, so wie es im Entwurf des Jugendhilfegesetzes vorgesehen ist, abzusichern und auszubauen. Die Jugendpolitik der Bundesregierung einschließlich ihrer finanziellen Ausstattung kann dennoch als Bestandteil eines gesamtpolitischen Konzepts nicht ausgeklammert werden, wenn dem Staat durch zusätzliche und unausweichliche Verpflichtungen finanzielle Lasten auferlegt werden, die nur durch Einsparungen in den anderen Bereichen mitgetragen werden können. Die Einsparungen im Bundesjugendplan sollen im übrigen so bemessen und verteilt werden, daß sie den Prioritäten in der Jugendarbeit soweit irgend möglich Rechnung tragen und insbesondere auch die notwendige Grundausstattung der Träger nicht in Frage stellen.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 131 und 132):
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse einer Untersuchung von Ch. J. Zoock und F. D. Moore von der Havard-Universität an Krankenhäusern in den Vereinigten Staaten von Amerika bekannt, die im "New England Journal of Medicine", Band 302, Seite 996, mitgeteilt werden, daß für 13 Prozent der Kranken, die an Krankheiten leiden, die durch eine gesundheitsschädigende Lebensweise — Rauchen, Alkoholismus und Übergewicht — begünstigt werden, genausoviel aufgewendet werden muß wie für die restlichen 87 Prozent, und treffen diese Ergebnisse auch für die Bunderepublik Deutschland zu?
Welche Überlegungen sind hier gegebenenfalls nach Meinung der Bundesregierung beim Bemühen, die Kosten für die medizinische Versorgung einzudämmen, anzustellen?
Die Ergebnisse der Untersuchung von Zoock und Moore im „New England Journal of Medicine" sind hier nicht bekannt Die Veröffentlichung wurde jedoch über das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, Köln, angefordert.
Sobald sie vorliegt und geprüft worden ist, werde ich auf Ihre Fragen zurückkommen.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 133 und 134):
Ist die Bundesregierung bereit, die Anzahl der Pkw-Stellplätze für Behinderte auf öffentlichen Parkplätzen verbindlich festzulegen und diese Stellplätze für verbindlich zu erklären?
Ist die Bundesregierung bereit, allen Schwerbehinderten (ab 50 v. H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, mindestens aber mit Geh- und Stehbehinderungen), das Parken auf den ausgewiesenen öffentlichen Stellplätzen zu ermöglichen?
Zu Frage 133:
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Ergänzung zur Straßenverkehrs-Ordnung, die in diesen Tagen voraussichtlich die Zustimmung des Bundesrates findet, gibt den Straßenverkehrsbehörden u. a. die Möglichkeit, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde einzurichten. Wie groß der jeweilige Bedarf für derartige Parkplätze ist, sollten die örtlichen Behörden im Benehmen mit den Behindertenverbänden entscheiden. Die DIN 18 024, Teil I Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich" gibt einen Anhalt hierfür (3 % der Parkplätze sollten den Behinderten vorbehalten bleiben).
Zu Frage 134:
In vollem Einvernehmen mit allen Bundesländern und allen Behindertenverbänden sollen die Sonderparkplätze den Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und den Blinden vorbehalten sein. Ich darf darauf hinweisen, daß bei Beratung der Novelle zum Straßenverkehrsgesetz, die die Verordnungs-Ermächtigung für die Einrichtung der Sonderparkplätze für Schwerbehinderte enthielt, eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, den Kreis der Bevorrechtigten zu erweitern, nicht die Zustimmung des federführenden Ausschusses für Verkehr und Post sowie des Bundestages fand (BT-Drucksache 8/3622). Die gesetzliche Ermächtigung reicht also nicht aus, den Kreis der Bevorrechtigten auszudehnen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 135 und 136):
Hält die Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn für korrekt und vorbildlich, Bahnanlagen am Bahnhof des Luftkurorts Eslohe /Sauerland, die in der Nähe des Kurbereichs liegen und nicht abgeschirmt werden können, einer Firma für das Sammeln und Verladen von Autowracks zur Verfügung zu stellen?
Hält die Bundesregierung eine Änderung des Bundesbahngesetzes für sinnvoll, die darauf abzielt, für Autowrackzwischenlager auf Bahnanlagen die gleichen Voraussetzungen zu fordern und Bedingungen festzulegen, die auch ansonsten für Autowrackzwischenlager gelten?
18750* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Zu Frage 135:
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) hat die auch von Ihnen beanstandete mangelnde Umweltverträglichkeit dazu beigetragen, daß die DB dem Mieter des Lagerplatzes am Bahnhof Eslohe zum 31. August 1980 gekündigt hat.
Zu Frage 136:
Gesetzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bereits nach den Allgemeinen Bedingungen der DB für das Vermieten von Lagerplätzen hat der Mieter bei der Einrichtung eines Lagerplatzes und bei der Lagerung bestimmter Güter alle landesgesetzlichen oder -polizeilichen Vorschriften zu beachten. Die Aufsicht wird von den zuständigen Ordnungsämtern ausgeübt. Eine eigene Aufsicht der DB nach dem Bundesbahngesetz ergibt sich nur für Verladeeinrichtungen und für zugehörige DB-Grundstücksflächen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 137):
Hält es die Bundesregierung für angezeigt, für Ausländer bei der Einreise mit dem Kraftfahrzeug eine pauschale Autobahnbenutzungsgebühr einzuführen, nachdem jetzt in Frankreich die Autobahnbenutzungsgebühren erneut um rund 12 Prozent erhöht wurden?
Eine Autobahngebühr kann nach den geltenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft nur für deutsche und ausländische Autofahrer gleichermaßen eingeführt werden, da eine die Ausländer diskriminierende Lösung nicht zulässig ist
Im übrigen leisten Ausländer, die unsere Autobahnen benutzen, beim Tanken durch Zahlung der Mineralölsteuer auch einen Beitrag zu unseren Straßenbaukosten.
Aus vorgenannten Gründen hält die Bundesregierung an der geltenden Regelung fest.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 138 und 139):
Beabsichtigt die Bundesregierung, auf der Sitzung der Ständigen Kommission von EUROCONTROL am ß. Juli 1980 oder auch später den Antrag zu stellen, daß die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 1. März 1983 die EUROCONTROL-Zentrale Karlsruhe als Eigenturn erwirbt?
Wenn ja, wie verträgt sich diese Absicht mit dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1980, der die Bundesregierung verpflichtet, den Renationalisierungsbestrebungen in der europäischen Flugsicherung entschieden entgegenzuwirken?
Zu Frage 138:
Zur Übertragung des Eigentums der EUROCONTROL-Kontrollzentrale Karlsruhe auf die Bundesrepublik Deutschland zum 1. März 1983 bedarf es keines deutschen Antrags gegenüber der Ständigen Kommission EUROCONTROL.
In dieser Frage wird die Ständige Kommission bei ihren weiteren Beratungen und Beschlüssen davon auszugehen haben, daß es zwischen den Mitgliedstaaten EUROCONTROL's kein Einvernehmen gibt, das EUROCONTROL-Übereinkommen in der derzeitigen Form über den 28. Februar 1983 hinaus bestehen zu lassen, und daß die Organisation deshalb ab dem 1. März 1983 keine originären Exekutivaufgaben auf dem Gebiet der Flugverkehrskontrolle mehr haben wird.
Für die Kontrollzentrale Karlsruhe bedeutet dies, daß sie nur dann als EUROCONTROL-Einrichtung fortzuführen wäre, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit EUROCONTROL auf der Grundlage des geänderten Übereinkommens vereinbart, daß die Organisation die nationale Aufgabe der Kontrolle eines Teils des süddeutschen oberen Luftraumes wahrnimmt. Dies ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
a) Wegen des französischen Grundsatzes, niemals Exekutivaufgaben aus der Hand zu geben, wird die Kontrollzentrale Karlsruhe auch in Zukunft keine grenzüberschreitende Aufgabe erhalten, d. h. sie wird auf Dauer ausschließlich nationalen Zwecken dienen können.
b) Bereits seit Inbetriebnahme der Zentrale im Jahre 1977 wird die Flugverkehrskontrolle durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Flugsicherung mit nationalem Personal wahrgenommen.
c) Das hohe EUROCONTROL-Besoldungsniveau steht im Gegensatz zur Forderung des Deutschen Bundestages, finanziell tragbare Konzeptionen zu verfolgen.
Eine vollständige Integration dieser Zentrale in das deutsche Flugsicherungssystem ist deshalb die einzig vernünftige Lösung.
Zu Frage 139:
Die Bundesregierung hat es in ihren direkten Gesprächen mit den Regierungen aller sechs Partnerstaaten in den vergangenen zehn Wochen nicht erreichen können, daß die Mitgliedstaaten einvernehmlich zu den ursprünglichen Zielen zurückkehren und einheitlich der Organisation EUROCONTROL die Kontrolle wesentlicher Teile ihrer Lufträume als eigene Aufgabe übertragen. Es würde vielmehr mit der fristgerechten Kündigung des Übereinkommens durch einen oder mehrere der Partner zu rechnen sein, wenn die von diesen angestrebte Änderung der Aufgabenstellung EUROCONTROL's nicht vorgenommen werden würde.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 140):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn für die Gestellung einer Eicheinheit einen Personalstundensatz von 40,14 DM in Rechnung stellt, und wird gegebenenfalls ein solcher Stundensatz auch für private Unternehmer bei der Abrechnung öffentlicher Aufträge anerkannt?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18751*
Vergabe und Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen jeder Art sollen vorrangig im Wettbewerb erfolgen. Dieser Grundsatz gilt auch für Aufträge, die nach Stundensätzen entgolten werden.
Sind wettbewerbliche Vergabe und Preisbildung nicht möglich, dürfen bei Stundenarbeiten Selbstkostenpreise vereinbart und angerechnet werden; Selbstkostenpreise setzen sich zusammen aus den Selbstkosten des Auftrags und einem Gewinnzuschlag. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden als Selbstkosten alle Kosten anerkannt, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung durch die Leistungserstellung verursacht werden. Die Höhe der anerkennungsfähigen Personalstundensätze ist vom Einzelfall abhängig; sie richtet sich z. B. danach, welche Personen zum Einsatz kommen und ob gegebenenfalls andere anfallende Kostenarten (Gerätekosten, Gemeinkosten) stundenbezogen in den Stundensätzen mit abgerechnet werden.
Die für Berechnung des hier genannten Stundensatzes eigenverantwortliche Deutsche Bundesbahn hat mitgeteilt, daß sich der Betrag von DM 40,14 aus dem Durchschnittskostensatz auf der Basis der Gesamtkostenrechnung der Deutschen Bundesbahn für einen Mitarbeiter der Lohngruppe III a des Lohntarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn (LTV), dem o. g. Gemeinkostenanteil und einem Zuschlag für Wagnis und Gewinn zusammensetzt.
Im Bereich der Deutschen Bundesbahn gibt es keine privaten schienengebundenen Eichfahrzeuge zum Eichen von Gleiswaagen. Jedoch würde die Deutsche Bundesbahn bei einer möglichen Vergabe solcher Leistungen einen Personalstundensatz von DM 40,14 auch für private Unternehmer anerkennen.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 141):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig vorgeschriebene Ruhezeit im Fahrdienst mit Kraftomnibussen zu kurz ist, um sicherzustellen, daß Busfahrer z. B. bei Wechsel der Schichtzeit ausgeschlafen ihren Dienst antreten, und ist sie bereit, durch eine Änderung des § 15a der Straßenverkehrs-Ordnung, VO EWG Nr. 543/69, festzulegen, daß die Ruhezeit im Fahrdienst mit Kraftomnibussen mindestens zwölf Stunden betragen muß?
Die nach der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vorgeschriebene Mindestruhezeit von 10 zusammenhängenden Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, die auch bei einem Schichtwechsel vor Beginn der Lenkzeit eingelegt werden muß, erscheint ausreichend, um den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen. Gefahren entstehen allerdings, wenn die festgelegte Ruhezeit nicht eingehalten wird. Deshalb sind wirksame Überwachungsmaßnahmen notwendig, die nach der vom Grundgesetz vorgenommenen Zuständigkeitsverteilung ausschließlich in den Aufgabenbereich der Bundesländer fallen.
Einer aus Gründen des sozialen Arbeitsschutzes anstrebenswerten Verlängerung der Ruhezeit bringen die Verbände der Verkehrswirtschaft erheblichen Widerstand entgegen, da sie dann die Flexibilität des Fahrzeugeinsatzes wegen steigender Kostenbelastung nicht mehr gewährleistet sehen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher gegenwärtig nicht, § 15 a StVZO zu ändern, um eine gegenüber der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 verlängerte Ruhezeit vorzuschreiben.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 142):
Wie ist es mit der von der Bundesregierung betriebenen Resozialisierungspolitik im Justizbereich vereinbar, daß bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich keine Vorbestraften eingestellt werden?
Es ist nicht zutreffend, daß Vorbestrafte grundsätzlich nicht in den Bahn- und Postdienst eingestellt werden.
Bereits 1973 hat der Bundesminister für Verkehr der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB) die Bedeutung des Gedankens der Resozialisierung entlassener Haftgefangener nahegebracht. Daneben hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die nachgeordneten Behörden der Deutschen Bundespost angewiesen, sich ebenfalls der Eingliederung von entlassenen Haftgefangenen anzunehmen.
In beiden Bereichen ist seitdem sichergestellt, daß bei der Entscheidung über die Einstellung solcher Bewerber im Einzelfall die sozialen Gesichtspunkte und die gesellschaftspolitische Notwendigkeit zur Unterstützung der Resozialisierungsbestrebungen berücksichtigt werden. Trotz wohlwollender Prüfung kann jedoch nicht darauf verzichtet werden, die Eignung und Persönlichkeit des Bewerbers, die Besonderheit der Straftat, die Anforderungen des angestrebten Arbeitsplatzes sowie die Abwägung des Sicherheitsrisikos bei der Entscheidung mit in Betracht zu ziehen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 143):
Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Ein- oder Abbiegen bzw. Kreuzen von Straßen
18752* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
an sämtlichen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugen eine seitliche, bei Nacht reflektierende Markierung angebracht werden sollte, und bereitet die Bundesregierung gegebenenfalls eine entsprechende Vorschrift vor?
Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 15. Januar 1980 (BGBl. I S. 37) ist u. a. § 51 a — seitliche Kenntlichmachung — in die StVZO eingefügt worden. Danach müssen Kraftfahrzeuge — ausgenommen Personenkraftwagen — mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Nach § 72 Abs. 2 zu § 51 a StVZO tritt diese Vorschrift am 1. Januar 1981 für die von diesem Tag an erstmals in Verkehr kommenden Fahrzeuge in Kraft.
Diese Ausrüstungsvorschrift ist in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 76/756 Anhang I Nr. 4.17 ergangen. Weitergehende nationale Vorschriften sind deshalb nicht realisierbar.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 144 und 145):
Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr, an dem auch die Deutsche Bundesbahn beteiligt ist. im Großraum Rhein-Ruhr die Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien, die die Deutsche Bundesbahn normalerweise gewährt, entfallen sind?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch diese Maßnahmen entstandene regionale Ungleichheit im Tarifverhalten der Deutschen Bundesbahn, durch die kinderreiche Familien im Gebiet des Verkehrsverbands erheblich betroffen sind, wieder zu beseitigen?
Zu Frage 144:
Die Tarifstelle für kinderreiche Familien bei der Deutschen Bundesbahn (DB) wurde seinerzeit eingeführt, um Fernreisen kinderreicher Familien zu verbilligen. Aus Vereinfachungsgründen gilt sie allerdings auch im Nahverkehr. Nachdem der Bund im letzten Jahr die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme an das Bundeskindergeldgesetz angepaßt hat, ist der jährliche Beitrag des Bundes von 20 Millionen DM auf 25 Millionen DM gestiegen. Eine Beibehaltung war im Verkehrs- und Tarifverbund Rhein-Ruhr — wie in Hamburg, München, Frankfurt und Stuttgart — nicht mehr möglich, da der Verbund mit seinen mehr als 20 kommunalen Unternehmen und der DB nur noch gemeinsame Tarife für den ganzen Verbundraum kennt. Wie in allen anderen Verbundräumen konnte diese Fahrpreisermäßigung der DB in diesem Bereich nicht mehr ihre Gültigkeit behalten.
Zu Frage 145:
Der Bund ist zusammen mit den übrigen Partnern in den jeweiligen Verbünden bemüht, auch innerhalb der Verbundtarife den Bedürfnissen kinderreicher Familien Rechnung zu tragen. So bietet beispielsweise der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr im Verbundtarif folgende günstige Tarife an:
— Im Verbundtarif werden Kinder bis 6 Jahre in Begleitung (statt 4 bei der DB) frei und Jugendliche bis 14 Jahre (statt 12 Jahre bei der DB) zum Kinderpreis befördert, der im übrigen in vielen Verbindungen im Gegensatz zum Bundesbahntarif weniger als 50 % des vollen Fahrpreises beträgt
— Fährt ein Elternteil auf Tageskarte, sind zwei Kinder bis 14 Jahre frei, bei Fahrt beider Elternteile 4 Kinder. Diese für den Einkaufs- und Ausflugsverkehr günstige Karte der Preisstufe 2 (mittlere Entfernung etwa 15 km) erhöht im übrigen auch die Mobilität der Jugendlichen über 14 Jahre zu einem stark begünstigten Preis.
Im übrigen kann der Fahrgast für den heutigen Fahrpreis noch die innerstädtischen Verkehrsmittel der kommunalen Verkehrsträger mitbenutzen, was vor Verbundgründung nur gegen einen Aufpreis möglich war.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 146 und 147):
Hat die Bundesregierung inzwischen nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses über den Untergang der .München" ihre Prüfungen abgeschlossen, und zu welchem Ergebnis ist sie nunmehr unter Würdigung der Bremerhavener Verhandlung gekommen, nachdem sie auf meine Fragen zur Verbesserung des Rettungswesens auf See in ihrer Antwort vom 15. März 1979 neue Initiativen angekündigt hat?
Stimmt die Bundesregierung mir zu, daß sich aus der Untersuchung des Untergangs der .München" insbesondere ergeben hat, daß die Rettungsboote offenbar ungeeignet waren, und zieht sie daraus die Folgerung, im Sinne auch der Bemühungen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) und der Seeberufsgenossenschaft sowie vor allem der Seeleute an Bord geschlossene Rettungsboote des neuesten Entwicklungsstands künftig vorzuschreiben?
Zu Frage 146:
Die Bundesregierung hat ihre Prüfungen zur Verbesserung der Rettungsmittel abgeschlossen. Sie hat bereits vor Abschluß der seeamtlichen Untersuchung die notwendigen Initiativen ergriffen.
Die Bundesregierung hat sich im Oktober 1979 im zuständigen IMCO-Unterausschuß für die Ausrüstung mit geschlossenen Rettungsbooten ausgesprochen. Mit dem völkerrechtlichen Inkrafttreten einer entsprechenden IMCO-Vorschrift ist allerdings nicht vor 1985 zu rechnen.
Daher wird z. Z. geprüft, ob die nationale Schiffssicherheitsverordnung dahin gehend geändert werden sollte, daß Schiffsneubauten vorzeitig, d. h. vor dem völkerrechtlichen Inkrafttreten des neuen Kapitels III (Rettungsmittel), mit geschlossenen Rettungsbooten auszurüsten sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen, um im Rahmen des mit Bundesmitteln geförderten Entwicklungsprojektes „Schiff der Zukunft" ein Rettungsfahrzeug zu entwickeln, das nicht die Schwachstellen des gegenwärtigen Ret-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18753*
tungssystems (Aussetzen und Freikommen vom Schiff) hat. Diese Maßnahme entspricht den Empfehlungen des Seeamtes Bremerhaven zum Seeunfall der „München".
Zu Frage 147:
Die Bundesregierung ist ebenso wie die Reederverbände und die Seeleute-Gewerkschaften der Ansicht, daß offene Rettungsboote nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie ist allerdings der Auffassung, daß beim Untergang der „München' auch beim Vorhandensein geschlossener Rettungsboote keine Menschenleben hätten gerettet werden können. Die Untersuchung des aufgefundenen leeren Rettungsbootes hat ergeben, daß es gewaltsam aus einer Halterung gerissen wurde, offenbar also nicht der Versuch gemacht werden konnte, das Boot zu Wasser zu lassen. Deshalb wird die Erforschung eines neuen Rettungssystems im Rahmen des vorgenannten Entwicklungsprojektes für erforderlich gehalten, um die Überlebenschancen auch bei widrigsten Umständen zu erhöhen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 148):
Ist es richtig, wie im „Stern" vom 19. Juni ausgeführt, daß auch die Deutsche Bundesbahn in großer Menge giftige Pflanzenvernichtungsmittel einsetzt, und aus welchem Grund kann das Gras z. B. an Bahndämmen nicht wieder im stärkeren Maß in herkömmlicher Weise gemäht werden?
Die Deutsche Bundesbahn hält aus Gründen der Betriebssicherheit und aus wirtschaftlichen Aspekten ihre Gleisanlagen mit chemischen Mitteln von Aufwuchs frei. Die Aufwuchsbekämpfung erstreckt sich jedoch nur auf den unmittelbaren Gleisbereich. Die Grasnabe auf angrenzenden Böschungen von Bahndämmen und Einschnitten wird nicht beseitigt.
Von der Deutschen Bundesbahn werden zur Aufwuchsbekämpfung nur Herbizide verwendet, die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zugelassen sind. Die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft festgesetzten höchstzulässigen Aufwandsmengen werden von der Deutschen Bundesbahn ebenfalls berücksichtigt
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 149 und 150):
Ist aus der Tatsache, daß der Bundesverkehrsminister einem einheitlichen europäischen Führerschein zugestimmt hat, der auf dem Deckblatt das Nationalitätskennzeichen des Ausstellerlands, also in der Bundesrepublik Deutschland das Kennzeichen „D", tragen wird, zu schließen, daß die Bundesregierung nun doch die Notwendigkeit einer Abkürzung dieses aus 25 Buchstaben bestehenden Namens eingesehen hat und dafür das .D" allgemein durchsetzen möchte, um ein von ihr abgelehntes Kürzel zu vermeiden?
Geht die Bundesregierung bezüglich der A 33 in dem in Stufe II ausgewiesenen Bereich zwischen Brackwede und Borgholzhausen davon aus, daß solange die Linienbestimmung nicht aufgehoben ist, vom Fortbestand des in § 16 Abs. 2 Satz 3 des Bundesfernstraßengesetzes nor-
mierten Vorrangs der Bundesfernstraßenplanung vor der Ortsplanung auszugehen ist, und in welchem Zeitraum wird die Überprüfung der Linieenug in diesem Bereich abgeschlossen sein können?
Zu Frage 149:
Nach Art. 41 Ziffer 1 b des Wiener Weltübereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Bundesgesetzblatt II 1977, Seite 811 ff.) werden nationale Führerscheine, die bestimmte äußere Merkmale aufweisen, international anerkannt, ohne daß eine Übersetzung beigefügt sein muß. Zu den Merkmalen gehört auf dem Deckblatt entweder die volle Staatsbezeichnung oder das für das Zulassungsland des Kraftfahrzeugs gewählte Unterscheidungszeichen (Nationalitätszeichen).
Um ihren Staatsangehörigen die mit dem Weltübereinkommen erzielte Freizügigkeit beim Führen von Kraftfahrzeugen über den EG-Bereich hinaus zu bewahren, sieht die EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit dem Muster in Anhang I die Übernahme der Regelung des Weltübereinkommens vor, allerdings mit der Maßgabe, daß die Angabe des Unterscheidungszeichens auf dem Führerschein verpflichtend ist Da „D" das Unterscheidungszeichen für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ist, ergab sich die von Ihnen zitierte Regelung zwangsläufig.
Zu Frage 150:
Die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde wegen der örtlichen Schwierigkeiten im Bereich Steinhagen bereits vor einiger Zeit gebeten — in Ergänzung zu früheren Trassenuntersuchungen —, Alternativuntersuchungen zu der nach § 16 Fernstraßengesetz bestimmten Linienführung der A 33 durchzuführen. Bis zu einer evtl. Änderung der Linienführung bleibt es zunächst bei der nach § 16 Fernstraßengesetz bestimmten Linie und dem in § 16 Fernstraßengesetz Abs. 2 Satz 3 normierten Vorrang der Bundesplanung vor der Ortsoder Landesplanung. Wann das Ergebnis der Überprüfung der Linienführung vorliegen wird, kann z. Z. noch nicht gesagt werden.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 151):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach den monatelangen Verhandlungen und Prüfungen es jetzt an der Zeit ist die Entscheidung über die Autobahn-Emsquerung bei Leer (Brücke, Tunnel, Scheiteltiefe) zu treffen, und wo liegen eigentlich die Gründe für die Verzögerung der seit langem angekündigten Entscheidung?
Die Bundesregierung teilt insbesondere im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Planung für die
18754* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
A 31 Ihre Auffassung, daß eine Entscheidung über die Art der Emsquerung im Zuge dieser Autobahn in Kürze getroffen werden muß. Die Vorbereitung dieser Entscheidung, die nunmehr kurz vor dem Abschluß steht, hat auf Grund der Komplexheit des Planungsfalles einen beträchtlichen Zeitraum beansprucht.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 152):
Ist die Bundesregierung bereit, ihre nachgeordneten Dienststellen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in einem Bereich wie dem der ehemaligen Kreisstadt Mayen, Rheinland-Pfalz, anzuweisen, privaten Omnibusunternehmern nicht länger unter Bezugnahme auf eine garantierte Monopolstellung das Anfahren von eingemeindeten Nachbarortschaften zu Tageszeiten, die für Berufstätige besonders wichtig sind, mehr oder weniger unmöglich zu machen?
Nein, denn die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden von den Bundesländern ausgeführt. Im übrigen haben Bahn und Post keine „garantierte Monopolstellung" für die Verkehrsbedienung. Die für alle Verkehrsträger — Bundesunternehmen, nichtbundeseigene Eisenbahnen, kommunale und private Verkehrsunternehmen — gültigen Vorschriften sehen vor, daß sich Einrichtung und Durchführung von Linienverkehrsdiensten an den öffentlichen Verkehrsinteressen auszurichten haben.
Dies gilt auch im Falle von Eingemeindungen. Hierbei kann es einen Widerstreit geben zwischen den Verkehrsinteressen der neugebildeten Gemeinde und den anderen im Zuge von Überlandlinien liegenden Gemeinden, da bei Stückelung des Verkehrsaufkommens für die Überlandlinie die Gefahr der Aushöhlung und Verdünnung besteht. Dies erfordert eine Abwägung im Einzelfall durch die Verkehrsbehörde, wobei — und zwar gerichtlich nachprüfbar — die Interessen der eingemeindeten Orte angemessen mitzuberücksichtigen sind.
Überdies ist der Bestandschutz aller öffentlichen Linienunternehmer gegenüber Anträgen auf Einrichtung von Berufsverkehrslinien nach § 43 des Personenbeförderungsgesetzes gesetzlich eingeschränkt; die Vorschriften sind hiernach so anzuwenden, daß „insbesondere den Belangen von Berufstätigen und Arbeitgebern Rechnung getragen wird".
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 153 und 154):
Wie viele Personen sind bei der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr inklusive aller Nebenstellen mit der Erstellung bzw. Auswertung von Statistiken beschäftigt, und welche Konsequenzen für den Güterfernverkehr werden aus diesen Statistiken gezogen?
Wie hoch ist der Jahresetat 1980, und welche Summe erhält die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr aus dem Bundeshaushalt 1980?
Zu Frage 153:
Mit der Erstellung der Statistik des gewerblichen Straßengüterverkehrs sind 66 Schlüsselungskräfte beschäftigt, und zwar 14 bei der Bundesanstalt und weitere 52 bei den Genossenschaften des Straßenverkehrsgewerbes gegen Kostenerstattung. Die Aufbereitung erfolgt gegen Kostenerstattung beim Kraftfahrt-Bundesamt. Darüber hinaus sind weitere 4 Mitarbeiter bei der Bundesanstalt mit der Bearbeitung statistischer Grundsatzfragen und der Auswertung befaßt.
Die Statistiken stehen Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder, der Kommission der EG, der Verkehrswirtschaft und Verladerschaft sowie der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie bilden eine Grundlage für verkehrs- und tarifpolitische Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Kapazitätsregelung und Tarifentwicklung für den nationalen und internationalen Straßengüterverkehr. Ferner dienen sie der Marktbeobachtung und der Durchführung anderer Aufgaben der Bundesanstalt.
Zu Frage 154:
Der Gesamtetat der Bundesanstalt für 1980 beläuft sich auf 57,8 Millionen DM. Darin sind 3,5 Millionen DM (Personal- und Sachkosten) für die Erstellung und Auswertung der Statistik des gewerblichen Straßengüterverkehrs enthalten. Die Kosten der Bundesanstalt werden nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern aus Umlagen und Meldebeiträgen der Unternehmer des gewerblichen Güterfern- und -nahverkehrs, der Abfertigungsspediteure und der Betriebe mit Werkfernverkehr gedeckt. Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhält die Bundesanstalt nur für die Durchführung von Aufgaben nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz. Im Jahr 1980 sind hierfür 650 000,— DM eingeplant.
Anlage 105
Antwort
• des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 155 und 156):
Inwieweit ist damit zu rechnen, daß die begonnenen Arbeiten an der geplanten Umgehung Rheinbrohl m Zuge der Kürzung
Bundesmitteln eingestellt , oder kann mit einem
Ausbau gerechnet werden?
Wann kann mit einer endgültigen Entscheidung über den Ausbau der B 42 im Raum Unkel—Rheinbreitbach gerechnet werden, nachdem beide Gemeinderäte gegensätzliche Beschlüsse gefaßt haben?
Zu Frage 155:
Der ursprünglich geplante Ansatz des Straßenbauhaushaltes 1980 wurde, wie Ihnen sicher bekannt ist, durch das Parlament gekürzt. Im Entwurf des Nachtragshaushaltes sind darüber hinaus weitere Rückführungen vorgesehen. Diese Kürzungen hat das Land Rheinland-Pfalz — wie alle Länder — anteilig mitzutragen. Der für Rheinland-Pfalz vorgesehene Haushaltsansatz von jetzt 687,4 Millionen DM (einschl. des Mittelanteiles aus dem Zukunftsin-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18755*
vestitionsprogramm) entspricht rund 10,4 % des allen Bundesländern zugewiesenen Gesamtbetrages und liegt über dem im 2. Fünfjahresplan vorgesehenen Anteil.
Inwieweit sich diese Mittelkürzungen in Rheinland-Pfalz auf Ausbaumaßnahmen wie z. B. die Verlegung der B 42 bei Rheinbrohl auswirken, hängt weitgehend von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist.
Die Weiterführung des Bauvorhabens richtet sich nach den Mittelzuweisungen für den Bundesfernstraßenbau in den kommenden Jahren.
Zu Frage 156:
Die Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau der Anschlußstellen zwischen Unkel und Rheinbreitbach sind zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz abgestimmt
Für den Ausbau der Kreuzungen Scheuren und Heister wird zur Zeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Verfahren für die Anschlußstelle Bruchhausener Straße (L 252) und die Verlegung der B 42 im Bereich Erpel werden zur Zeit vorbereitet Über Einsprüche der Gemeinden im Planfeststellungsverfahren ist, sofern keine Einigung erzielt werden kann, gemäß § 18 a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz die Weisung des Bundesministers für Verkehr einzuholen. Ein entsprechender Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz liegt jedoch noch nicht vor.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 157 und 158):
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem Wunsch großer Teile der Bevölkerung und der Wirtschaft der Stadt Herzogenrath, Kreis Aachen, zu entsprechen, bei der Bundesautobahn A 44 Düsseldorf—Aachen die Änderung der Ausfahrtsbeschilderung Richtung Herzogenrath an der Ausfahrt Düsseldorf-Hoengen einzurichten?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß auf entsprechende Anfragen aus Bevölkerungskreisen, die diese Verkehrslenkung den aufmerksam gemacht haben, bi se heute auf diese sinnvolle
Zu Frage 157:
Die Knotenpunktsbezeichnungen und Zielangaben an der A 44 wurden im Auftrag des für die Festlegung der Ausfahrtsbeschilderung zuständigen Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom Landschaftsverband Rheinland mit allen Trägern öffentlicher Belange erörtert. Den darauf aufbauenden Beschilderungsvorschlägen hat die Bundesregierung zugestimmt.
Im Falle „Herzogenrath" hat die Bundesregierung mehrfach das Land ersucht, die aus der dortigen Bevölkerung kommenden Anregungen zu überprüfen.
Die letzte Erörterung hat der Landschaftsverband Rheinland am 2. Dezember 1977 durchgeführt. Dabei konnten die Bedenken mehrerer Vertreter öffentlicher Belange hinsichtlich der Aufnahme von Herzogenrath nicht ausgeräumt werden.
Die fachlichen Gesichtspunkte für die letztlich getroffene Entscheidung des Landes werden von der Bundesregierung geteilt Auf Grund der Zuständigkeitsregelung ist die Bundesregierung nicht in der Lage, dem Land in dieser Angelegenheit eine Weisung zu erteilen.
Zu Frage 158:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Anfragen sachlich behandelt worden. Entscheidungen bezüglich der Zielangaben wurden nach sorgfältiger Prüfung getroffen. Soweit der Bundesregierung bekannt, wurden die Entscheidungsgründe den Antragstellern mitgeteilt
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 159, 160, 161 und 162):
Treffen Pressemitteilungen (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 14. März 1980) zu, daß in einer Gemeinde die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost Abwässer ohne Wissen und Genehmigung der Gemeinde — und somit gebührenfrei — in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet haben?
Sind andere Fälle der Einleitung von Abwasser aus dem Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in das öffentliche Kanalnetz ohne Genehmigung bekannt?
Was kann nach Auffassung der Bundesregierung veranlaßt werden, um solche Fälle in Zukunft auszuschließen?
Verfügen die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost über für den Umweltschutz zuständige Referate oder Beauftragte?
Zu Frage 159:
Es ist nicht zutreffend, daß Abwässer der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Bundespost (DBP) ohne Wissen und Genehmigung der Gemeinde Tutzing in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurden oder werden. Der Kanalanschlußplan für den Bahnhof Tutzing war am 6. August 1965 von der Gemeinde genehmigt worden. Bei der Erstellung des Anschlußkanals hat die Gemeinde Teilstücke zu Lasten der DB ausgeführt. Die Gemeinde Tutzing ist inzwischen wegen der Kanalbenutzungsgebühren an die DB herangetreten, nachdem sie diese dem Unternehmen bisher nicht in Rechnung gestellt hatte.
Die DBP hatte seinerzeit die Gemeinde Tutzing schriftlich von ihrem Vorhaben unterrichtet, Abwässer aus dem Postamt in die Kanalanschlußleitung des Bahnhofs einzuleiten. Die Gemeinde hat die DBP daraufhin aufgefordert, hierüber eine Vereinbarung mit der DB zu treffen. Dies ist geschehen.
18756* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Zu Fragen 160 und 161:
Gegenstand der bauaufsichtlichen Behandlung von Bauvorhaben der DB und DBP durch die nach Landesrecht zuständigen Baubehörden ist regelmäßig auch die Beurteilung hinsichtlich der Ableitung der Abwasser. Fälle der Einleitung von Abwässern aus Grundstücken oder Gebäuden der DB und DBP in das öffentliche Kanalnetz ohne Genehmigung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aufgrund des vorstehend geschilderten Sachverhalts sieht sie daher keine Notwendigkeit, besondere Maßnahmen zu, ergreifen.
Zu Frage 162:
Während die DB die Aufgaben in allen Bereichen des Umweltschutzes bei der Hauptverwaltung bestimmten Referenten, bei den Bundesbahndirektionen und Zentralen Stellen bestimmten Dezernenten zugewiesen hat, werden diese Aufgaben im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesens und bei den Oberpostdirektionen von den Liegenschaftsreferaten wahrgenommen.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 163 und 164):
Trifft es zu, daß die Brücke, die zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs im Zuge der K 3731/32 bei Sinzheim demnächst gebaut wird, nur so dimensioniert ist, daß darunter kein Platz mehr für die Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel ist, die in diesem Streckenabschnitt an den jetzigen Schienenkörper der Rheintalbahn angelehnt werden soll, und läßt sich zutreffendenfalls dieser Planungsfehler noch rechtzeitig vor Baubeginn beheben?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß bei der im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in Dringlichkeitsstufe I vorgesehenen Erweiterung des BAB A 5 auf sechs Spuren zwischen Karlsruhe und Rastatt Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der anliegenden Orte, insbesondere von Ettlingen und Maisch, gebaut werden, und welcher Art werden diese Maßnahmen voraussichtlich sein?
Zu Frage 163:
Wie die DB mitteilt, werden die Planunterlagen des gegenwärtig laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des angesprochenen Bahnüberganges, zu dem ein Erörterungstermin bereits stattgefunden hat, zur Zeit überarbeitet Dabei wird auch die Neubaustrecke (Karlsruhe-)Rastatt-Offenburg-Basel berücksichtigt werden.
Zu Frage 164:
Planunterlagen für den 6streifigen Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Karlsruhe und Rastatt liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. 'Ober Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich im Zusammenhang mit dem Autobahnausbau ist daher noch keine Aussage möglich. Generell kann davon ausgegangen werden, daß Lärmschutzmaßnahmen in dem Umfang ausgeführt werden, wie — bei den dann sicherlich vorhandenen gesetzlichen Regelungen — die Voraussetzungen dafür gegeben sind und entsprechende technische Möglichkeiten dafür bestehen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 165 und 166):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bussen der Deutschen Bundesbahn Wahlplakate der SPD ausgestellt sind, und billigt die Bundesregierung diese Art der Wahlwerbung?
Ist die Bundesregierung künftig bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bundesweit die Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn nicht als Werbeträger für SPD-Propaganda gebraucht werden?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist für Werbung jeglicher Art auf ihrem Gelände und in ihren Fahrzeugen eigenverantwortlich zuständig. Sie hat die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH hiermit beauftragt Durch Verfügung des Vorstands der Deutschen Bundesbahn besteht eine Verpflichtung zur Wahrung parteipolitischer Neutralität. Nur in diesem Rahmen wird — auch auf Wunsch der Parteien — politische Werbung gegen Entgelt auf Bahngebiet durchgeführt.
Auf Grund des gesetzlichen Auftrages, den Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen, ist die DB der Ansicht, auf die parteipolitische Werbung als Einnahmequellen nicht verzichten zu können.
Im übrigen wird in den S-Bahnen für alle im Bundestag vertretenen Parteien geworben. Einem Antrag der CSU für Werbung in DB-Bussen ist soeben von der Eisenbahnreklame GmbH entsprochen worden. Durch die Verfügung des Vorstandes der DB ist sichergestellt, daß die Werbemöglichkeiten bei der DB nicht zugunsten einer bestimmten Partei mißbraucht werden.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 167):
Wäre der Bundespostminister bereit, angesichts der günstigen Finanzlage der Deutschen Bundespost den Telefonkunden künftig ein Fernsprechverzeichnis des Nachbarbereichs nach Wahl ohne die Schutzgebühr von 2 DM abzugeben, und wenn nein, warum nicht?
Die Kosten für ein amtliches Fernsprechbuch betragen im Bundesdurchschnitt z. Z. rund 6,50 DM. Die Abgabegebühr von 2,— DM je Band ist lediglich eine Schutzgebühr, die in ähnlich gelagerten Fällen z. B. für den Fahrplan der Deutschen Bundesbahn, die Prospekte der Fremdenverkehrswerbung und die Kataloge einiger Versandhäuser ebenfalls erhoben wird. Die Schutzgebühr ist einerseits notwendig, um unnötige Anforderungen von Büchern zu vermeiden. Andererseits ist sie so gering, daß sie niemanden daran hindern kann, ein tatsächlich benötigtes Buch zu bestellen. Die Schutzgebühr für Verkaufsstücke der amtlichen Fernsprechbücher ist mit Zustimmung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost ab 1. Juli 1969 eingeführt worden. Bis dahin mußten die Fernsprechkunden je nach
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18757*
Umfang bis zu 10,— DM für zusätzliche Exemplare aufwenden.
Im übrigen sind die Oberpostdirektionen ermächtigt, bei Teilung von Geltungsbereichen der amtlichen Fernsprechbücher für die auf die Teilung folgenden zwei Ausgaben den Telefonkunden eine kostenlose Bestellmöglichkeit für den durch die Teilung abgetrennten Bereich einzuräumen.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 168):
Denkt die Bundesregierung an die Einführung einer besonderen Gebührenregelung für Briefsendungen von Schwerhörigen und Ertaubten, die der Regelung entspricht, wie sie für den Postversand von Tonaufzeichnungen durch Blinde gilt?
Die Blindensendung ist entsprechend einer weltweiten Regelung seit 1920 wegen der besonderen Schwierigkeiten bei der schriftlichen Kommunikation eingeführt worden. Briefe zwischen Blinden in Blindenschrift würden bei Anwendung der normalen Postgebühren wegen des im Vergleich zu Sendungen in Normalschrift weitaus höheren Gewichts dieser Sendungen so teuer sein, daß sich daraus eine stärkere Benachteiligung der Blinden ergeben würde. Diese Regelung wurde aus dem gleichen Grunde auf den Versand von Tonträgern ausgeweitet.
Entsprechende Schwierigkeiten bei der schriftlichen Kommunikation besteht bei Schwerhörigen und Ertaubten nicht, da sie ebenso wie alle anderen Postbenutzer in Normalschrift korrespondieren. Es besteht daher keine Möglichkeit, Schwerhörige und Ertaubte anders zu stellen als z. B. anderweitig Behinderte, oder auch Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, Arbeitslose, Rentner und Studenten. Dabei ist zu bedenken, daß die Deutsche Bundespost gesetzlich verpflichtet ist, ihre Ausgaben aus den Gebühreneinnahmen zu decken. Bei der Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle, die nicht unterschiedlich behandelt werden können, hätte die Einräumung von Gebührenvergünstigungen oder Gebührenfreiheit zahlreiche Berufungsfälle zur Folge. Die dadurch entstehenden Mindererträge müßten praktisch durch die Fernsprechkunden mit aufgebracht werden, die jedoch geltend machen könnten, daß es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Bundespost gehört, individuelle Sozialleistungen zu erbringen.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 169):
Trifft eine Pressemeldung (Süddeutsche Zeitung vom 19. Juni 1980) zu, wonach sich die Deutsche Bundespost, vertreten durch die Oberpostdirektion München, geweigert hat, den beauftragten Forschern der Technischen Universität München die für die Messung von Energieaufwand und Umweltschäden dringend benötigten Daten über den tatsächlichen Spritverbrauch von Postfahrzeugen bekanntzugeben, und mit welcher Begründung ist gegebenenfalls diese Auskunft verweigert worden?
Generell ist festzustellen, daß die Deutsche Bundespost in der Vergangenheit schon häufig von Universitäten, Instituten, Firmen oder Einzelpersonen um Auskünfte, Aushändigung von Untersuchungsergebnissen oder Einsichtnahme in das Datenmaterial aus dem Post- und Fernmeldewesen gebeten worden ist. Derartigen Wünschen kann die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht entsprechen, da die Rückschlüsse, Auswertungen und weiteren Publikationen aus diesem Datenmaterial sich der Verantwortung durch die Deutsche Bundespost entziehen und gleichzeitig gezielte unerwünschte Einflußnahmen auf den eigenen Betrieb und die Planung der Post- und Fernmeldedienste nicht auszuschließen sind.
Im speziellen Fall handelt es sich bei den von der Forschungsstelle in München erbetenen Daten neben den Angaben über den Kraftstoffverbrauch von Zustellfahrzeugen um umfangreiches Datenmaterial über die Kfz der Deutschen Bundespost sowie postalische Erkenntnisse über den Einsatz im Zusammenhang mit der Erprobung neuer Elektrofahrzeuge.
Die Deutsche Bundespost startet im Rahmen der Bemühungen der Bundesregierung um die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen zur Zeit selbst einen Betriebsversuch mit 34 Elektrofahrzeugen im Nahverkehr, der mit einem Kostenaufwand von 3,5 Millionen DM Aufschluß über einen Einsatz dieser Fahrzeug unter Alltagsbedingungen geben soll. Die Post wird ihr Datenmaterial über Kfz bei der Beurteilung dieses Versuchs mit verwerten.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 170 und 171):
Trifft es zu, daß ein neues elektronisches Notrufsystem, wie es zur Zeit in Holland installiert wird, mit dem von jedem beliebigen Platz der Wohnung aus über das Telefonnetz mit einer Notrufzentrale automatisch Verbindung aufgenommen werden kann, in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit nicht eingeführt werden kann, weil dafür noch keine fernmelderechtliche Genehmigung der Deutschen Bundespost vorliegt?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Genehmigung zu erteilen, damit älteren und behinderten Mitbürgern bestmögliche Hilfe zuteil werden kann?
Zu Frage 170:
Der Deutschen Bundespost sind bisher drei fernmeldetechnische Systeme bekannt, mit deren Hilfe von der Wohnung aus über das öffentliche Fernsprechnetz automatisch eine Verbindung zu einer hilfeleistenden Zentrale aufgebaut werden kann. Diese privaten Fernmeldeeinrichtungen können zum Anschluß an das öffentliche Fernsprechnetz zugelassen werden, wenn ihre technische Ausführung den Bedingungen der Deutschen Bundespost entsprechen.
18758* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Von den genannten drei Systemen ist eines, das sich auf die Auslösung einer vorbereiteten Ansage beschränkt, seit kurzem genehmigt und im Einsatz. Für ein weiteres System liegt ein Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Feldversuches vor.
Die Deutsche Bundespost hat ein Interesse an einer entsprechenden Versorgung Hilfsbedürftiger. Zur Sicherstellung einer ständigen Betriebsbereitschaft des öffentlichen Fernsprechnetzes und der Übertragungsgüte seiner Einrichtungen ist es indes erforderlich, daß neue Geräte hinsichtlich ihrer technischen Konzeption und der Auswirkungen auf das Fernsprechnetz sorgfältig geprüft werden.
Zu Frage 171:
Die Prüfungen erfordern einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand. Die Deutsche Bundespost wird aber im Interesse einer bestmöglichen Hilfe für ältere und behinderte Mitbürger darum bemüht sein, in Zusammenarbeit mit der Industrie und beteiligten Institutionen den Prüfaufwand möglichst gering zu halten, damit die entwickelten neuen Systeme schnell einsatzfähig sind.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 172 und 173):
Plant die Bundesregierung über die in meiner Anfrage (Fragestunde vom 28./29. November 1979) hinaus aufgeführten Geräte weitere aus dem Sektor der Nachrichtentechnik (Fernsehempfänger, Videorekorder und Teletexendgeräte) anzubieten und damit erneut in mittelständische Bereiche einzudringen?
Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung den Kauf dieser Geräte in Japan beabsichtigt?
Sie sind ein weiteres Opfer eines Aprilscherzes mit Langzeitwirkung geworden. In der Süddeutschen Zeitung vom 1. April 80 wurde die Behauptung aufgestellt, die Deutsche Bundespost wolle künftig Fernsehgeräte und Videorecorder verkaufen und es habe zu diesem Zweck bereits erste Kontaktgespräche mit Herstellern in Japan und Hongkong gegeben. Aus dem Kontext des Artikels ergibt sich für den kritischen Leser, daß es sich um einen Aprilscherz handelt. In der Ausgabe vom 2. April 1980 hat die Süddeutsche Zeitung dies dann ausdrücklich klargestellt. Dessenungeachtet hat die Frankfurter Zeitung /Blick durch die Wirtschaft am 18. Juni erneut die Meldung verbreitet. Ein klarstellendes Dementi des Postministeriums gegenüber der Frankfurter Zeitung ist am 24. Juni erfolgt. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auf die Süddeutsche Zeitung vom 28./29. Juni verweisen.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 174 und 175):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge zur Förderung nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz bisher insgesamt gestellt worden und wieviel Anträge wegen der beschränkt zugeteilten Förderungsmittel abschlägig beschieden worden sind?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu verhindern, daß auf Grund der beschränkt zugeteilten Förderungsmittel auch in den kommenden Haushaltsjahren zahlreiche Förderungsanträge aus diesem Grund abschlägig beschieden werden müssen?
Zu Frage 174:
Da die Länder für den Vollzug des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes zuständig sind, ist der Bundesregierung die Zahl der bisher insgesamt gestellten Anträge nach Förderungsmitteln nicht bekannt.
Ebenso ist die Zahl derjenigen Gebäudeeigentümer, die wegen der beschränkten Mittel keine Förderung erhalten haben, nicht bekannt. Diese Zahl läßt sich statistisch auch nicht ermitteln; dazu müßten nicht nur die von den Antragsannahmestellen zurückgereichten Anträge und die bei manchen Ländern angesammelten Anträge erfaßt werden, sondern auch die Anträge, die nach Kontakten mit den Antragsannahmestellen wegen der geringen Förderungsaussichten nicht gestellt worden sind.
Zu Frage 175:
Die Höhe der vom Bund zur Förderung energiesparender Maßnahmen bis 1982 bereitzustellenden Finanzhilfen ist in § 6 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz verbindlich festgelegt. Eine Aufstockung dieser Mittel wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln über die verfügbaren Kontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder, durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modiernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorzunehmen und damit einen Ausgleich zwischen Förderungsanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln herbeizuführen.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schleifenbaum (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 176 und 177):
Wird die Erkenntnis der Bundesregierung, daß der Einrichtung von Behörden des Bundes und der Länder in strukturschwachen, ländlichen Räumen besondere Bedeutung zukommt, zu einer Überprüfung der für die Errichtung oder Verlagerung von Bundeseinrichtungen vorgesehenen Standorte führen?
Ist die Bundesregierung bereit, das Wittgensteiner Land in der Raumordnungsregion Nr. 30 bei der Errichtung bzw. Verlagerung von Bundeseinrichtungen zu berücksichtigen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18759*
Zu Frage 176:
Die Bundesregierung hat bereits im Raumordnungsbericht 1974 auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Auswahl von Behördenstandorten die strukturschwachen Räume zu berücksichtigen. Nach Verabschiedung des Bundesraumordnungsprogramms 1975 wurde auf Standortentscheidungen des Bundes verstärkt zugunsten strukturschwacher ländlicher Räume Einfluß genommen. So konnten z. B. durch flankierende Maßnahmen bei der Zusammenlegung von Oberpostdirektionen Nachteile für die regionalen Arbeitsmärkte in Braunschweig und Trier abgemildert werden. Auch bei der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes wurden raumordnerische Gesichtspunkte in den Entscheidungsprozeß eingebracht. Die Direktionen Aurich und Kiel sowie das Amt Aschaffenburg wurden trotz der aus betriebswirtschaftlichen Gründen bevorzugten Standorte Bremen, Hamburg und Frankfurt raumordnungspolitischen Gründen beibehalten. Die Bundesregierung wird ihre raumordnerischen Gesichtspunkte im Einzelfall weiterhin zur Geltung bringen. Allerdings sind einer derartigen Standortwahl durch Funktion und Aufgabe der Behörden Grenzen gesetzt. Aufgabe der Raumordnungspolitik wird es jedoch sein, in Zukunft noch stärker als bisher nach Möglichkeiten zur Verlagerung und Neugründung von Bundes- und Landesbehörden in strukturschwachen ländlichen Räumen zu suchen.
Die Bundesregierung erarbeitet zur Zeit gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung raumordnungspolitische Kriterien für die Standortwahl von Bundes- und Landesbehörden.
Zu Frage 177:
Im Entscheidungsprozeß für einen neuen Behördenstandort werden regionalpolitische mit aufgabenbezogenen bzw. betriebswirtschaftlichen Kriterien abgewogen. Soweit ein neuer Behördenstandort in Betracht kommt, wird die Bundesregierung prüfen, ob dieser auch im Wittgensteiner Land gewählt werden kann.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 178):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Neuinvestitionen aller Versicherungsunternehmen in den Wohnungsbau gemessen an der Entwicklung der Gesamtinvestitionen seit 1971 jährlich entwickelt haben, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung für 1980?
Der Anteil der Neueinlagen der Lebensversicherungsunternehmen in Wohngrundbesitz an allen Neuanlagen ist von 1971 bis 1978 von 7,2 % auf 1,8 % gesunken. 1979 betrug der Anteil 1,6 %. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 1980 keine Steigerung des im Jahre 1979 erzielten Anteils.
Nachstehende Tabelle weist die Neuanlagen der Lebensversicherungswirtschaft in Wohnbesitz nach
„Neuerwerb" und „Bauausführung" aus. Aus ihr geht hervor, daß das Engagement der Lebensversicherungswirtschaft beim Kauf von bestehenden Wohngebäuden im Jahr 1979 ein im Vergleich zu 1972 deutlich höheres Niveau erreicht hat.
Neuanlagen der Lebensversicherer in Wohngrundbesitz
Anteil des WohngrundNeuerwerb / Bauausführung besitzes an
Jahr den gesamten
in Millionen DM
Neuanlagen
in v. H.
1972 189,4 624,7 6,4
1974 331,5 537,1 5,9
1975 165,4 324,2 2,8
1976 424,5 271,8 3,6
1977 429,5 172,9 2,7
1978 340,2 152,6 1,8
1979 330,8 129,6 1,6
Quelle: Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blügel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 179):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Versicherungsunternehmen zunehmend im Interesse der Erhaltung einer gesunden Anlagestruktur auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweichen, und worauf führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
Offizielle Statistiken über das Engagement von Versicherungsunternehmen am öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen nicht vor.
Nach Aussagen des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen e. V. beteiligen sich Lebensversicherungsunternehmen wegen der dort realisierbaren Renditeerwartungen auch am öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 180 und 181):
An welche gesetzlich festgelegten Anlagegrundsätze sind die Versicherungsuntemehmen gebunden, wieweit sind diese insbesondere durch diese Grundsätze an Investitionen im freifinanzierten Mietwohnungsbau gehindert?
Trifft es zu, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Versicherungsunternehmen die Aufnahme von Anlageobjekten im freifinanzierten Wohnungsbau in den Deckungsstock verweigert hat, und trifft es zu, daß diese Weigerung auch damit begründet wird, daß das Anlageobjekt wegen des restriktiven Mietrechts in absehbarer Zeit nicht in die erforderliche Rendite hineinwachsen werde?
18760* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Zu Frage 180:
Das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen hat in den §§ 54, 54 a, 54 b sowie 54 c Regelungen über die Vermögensanlage von Versicherungsunternehmungen festgelegt. Nach § 54 Abs. 1 VAG ist das Vermögen eines Versicherungsunternehmens „unter Berücksichtigung der Art der -betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Unternehmensstruktur so anzulegen, daß möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität der Versicherungsunternehmung unter Wahrung angemessener Mischung Streuung erreicht wird". Die Kriterien dieser Vorschrift müssen alle potentiellen Anlagemöglichkeiten, also auch der frei finanzierte Mietwohnungsbau, gegen sich gelten lassen.
Zu Frage 181:
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen verweigert Versicherungsunternehmen die Aufnahme von Grundstücken in das gebundene Vermögen, wenn die Vermögensanlagen weder die gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 54 Abs. 1, 54 a Abs. 2 Nr. 10, Abs. 4 VAG) noch die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung (§ 54 a Abs. 5 VAG) erfüllen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die „möglichst große Sicherheit und Rentabilität". Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen muß daher die Zuführung solcher Grundstücke zum gebundenen Vermögen ablehnen, die für einen nicht überschaubaren Zeitraum eine unter dem technischen Rechnungszinsfuß von 3 Prozent liegende Rendite erbringen. Derartige Ablehnungen sind — wie auch bei anderen Vermögensanlagen — ausgesprochen worden. Sie können ausschließlich ihre Begründung in den gesetzlichen Bestimmungen des VAG finden. Der Bundesregierung ist bisher keine Prüfungsbeanstandung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen bekanntgeworden, in der ein Zusammenhang zwischen erforderlicher Rendite und dem Mietrecht hergestellt wird.
Anlage 120
Antwort
des Parl Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 182):
Kann die Bundesregierung angeben, wie sich bei den Anlageobjekten der Versicherungsunternehmen in den Wohnungsbau die Finanzierungskosten und die Bodenpreise auswirken, gemessen an den Gesamtkosten des Anlageobjekts und unter Berücksichtigung des besonderen Anlageverhaltens der Versicherungsunternehmen?
Aus einer im Auftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Jahre 1979 erstellten Studie „Wirtschaftlichkeit und Mietpreisentwicklung bei frei finanzierten und älteren Mietwohnungen" geht hervor, daß die Lebensversicherungswirtschaft einen „Schwellenwert" von 4,5 Prozent nennt, ab dem — mit Blick auf konkurrierende Anlagemöglichkeiten — von einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung gesprochen werden kann. Ferner ist von Bedeutung, daß es der nahezu völlige Ersatz von Fremdkapital durch Eigenkapital
erforderlich macht, daß die Lebensversicherungswirtschaft erheblich höhere Überschüsse als bei anderen Finanzierungsstrukturen erwirtschaften muß, um das eingesetzte Eigengeld angemessen zu verzinsen. Diese Fakten wirken sich auf den Einfluß eines geänderten Kostenniveaus auf die Investitionsentscheidungen von Lebensversicherungsunternehmungen mit besonderem Maße belastend aus.
Generell gilt, daß steigende Bau-, Boden- und Finanzierungskosten sich für jede Investition im Wohnungsbau, also auch für die von Versicherungsunternehmen, rentabilitätsmindernd auswirken, wenn die Entwicklung der Ertragseite keine Kompensation bietet.
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 183):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Umfragen des Verbands der Lebensversicherungsunternehmen, daß die überwiegende Mehrheit der Lebensversicherungsunternehmen ihre Zurückhaltung bei Investitionen in den Wohnungsbau auf die restriktiven Wirkungen des Miethöhengesetzes zurückführt und daß sie sich wieder starker im Mietwohnungbau engagieren würden, wenn die Durchführung berechtigter Mieterhöhungen erleichtert würde?
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 2. März 1979 (Bundestags-Drucksache Nr. 8/2610) zu den Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eingehend Stellung genommen. Danach läßt sich aufgrund der bis zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Erfahrungen in dieser Form nicht bestätigen, daß das Gesetz zur Regelung der Miethöhe für eine derzeitige Zurückhaltung von Investoren im Mietwohnungsbau ursächlich sei.
Zwar deuten, wie der Bericht ausführt, Befragungen der Vermieter darauf hin, daß ein Teil von ihnen sich subjektiv durch die geltenden Regelungen des Kündigungsschutzes und des Vergleichsmietenprinzips beeinträchtigt fühlt und weitere Investitionen von Verbesserungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig macht Im übrigen seien insbesondere in städtischen Regionen, die für Investitionen im freifinanzierten Mietwohnungsbau bevorzugt in Frage kommen, in der letzten Zeit sowohl die ortsüblichen Entgelte, auf die es bei der Anhebung der Mieten in bestehenden Verträgen ankommt, als auch die Neuvertragsmieten zum Teil deutlich gestiegen. Dabei seien interessanterweise die Mieten für Altbauten seit 1975, und seit 1978 auch die Mieten für Neubauten, stärker oder zumindest ebenso stark gestiegen wie die Lebenshaltungskosten.
Der Bericht folgert, daß über die Auswirkungen des geltenden Mietrechts auf die Investitionsbereitschaft weitere Erfahrungen gesammelt werden müßten. In diesem Rahmen wird die Bundesregierung auch dem Ergebnis der Umfragen des Verbandes der
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18761
Lebensversicherungsunternehmen Aufmerksamkeit widmen.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 184):
Hält die Bundesregierung in Anbetracht der Ergebnisse der Umfrage des Verbands der Lebensversicherungsunternehmen an ihrer Aussage auch weiterhin fest, es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, daß das geltende Mietrecht, insbesondere das Mieterhöhungsverfahren, sich auf das Investitionsverhalten im freifinanzierten Mietwohnungsbau ausgewirkt habe?
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 2. März 1979 (Bundestags-Drucksache Nr. 8/2610) zu den Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eingehend Stellung genommen. Danach läßt sich auf Grund der bis zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Erfahrungen in dieser Form nicht bestätigen, daß das Gesetz zu Regelung der Miethöhe für eine derzeitige Zurückhaltung von Investoren im Mietwohnungsbau ursächlich sei.
Zwar deuten, wie der Bericht ausführt, Befragungen der Vermieter darauf hin, daß ein Teil von ihnen sich subjektiv durch die geltenden Regelungen des Kündigungsschutzes und des Vergleichsmietenprinzips beeinträchtigt fühlt und weitere Investitionen von Verbesserungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig macht. Im übrigen seien insbesondere in städtischen Regionen, die für Investitionen im freifinanzierten Mietwohnungsbau bevorzugt in Frage kommen, in der letzten Zeit sowohl die ortsüblichen Entgelte, auf die es bei der Anhebung der Mieten in bestehenden Verträgen ankommt, als auch die Neuvertragsmieten zum Teil deutlich gestiegen. Dabei seien interessanterweise die Mieten für Altbauten seit 1975, und seit 1978 auch die Mieten für Neubauten, stärker oder zumindest ebenso stark gestiegen wie die Lebenshaltungskosten.
Der Bericht folgert, daß über die Auswirkungen des geltenden Mietrechts auf die Investitionsbereitschaft weitere Erfahrungen gesammelt werden müßten. In , diesem Rahmen wird die Bundesregierung auch dem Ergebnis der Umfragen des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen Aufmerksamkeit widmen.
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 185):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Investitionsbedingungen im freifinanzierten Mietwohnungsbau, insbesondere auch für die Versicherungsunternehmen zu verbessern?
Es liegt auf der Hand, daß alle Investitionen im Mietwohnungsbau in Phasen der Hochzinspolitik relativ zu anderen Anlagen unattraktiver werden.
Solche Verschiebungen sind im Rahmen einer stabilitätsorientierten Geld- und Kreditpolitik unvermeidbar. In Perioden eines für die Investoren günstigeren Kapitalmarktes werden sich wieder ausgleichende Entwicklungen ergeben.
Anlage 124
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 186):
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der kurzlich vorgelegten Dokumentation über "Probleme der Raumordnung in den Kiesabbaugebieten am Oberrhein", welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um überregionale Richtlinien unter Berücksichtigung wasserrechtlicher, ökologischer und ökonomischer Fragen zu fördern, wie sie demnächst in Frankreich bereits in Kraft treten?
Der Bericht über die „Probleme der Raumordnung in den Kiesabbaugebieten am Oberrhein", den die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg der Akademie für Raumforschung und Landesplanung zusammengestellt hat, liegt der Bundesregierung noch nicht vor, da er noch nicht veröffentlicht ist. Eine Beurteilung kann deshalb erst nach Veröffentlichung und Auswertung erfolgen.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung bereits im Bundesraumordnungsprogramm vom 14. Februar 1975 (BT-Drucksache 7/3584) auf die langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Vorranggebiete für Wasservorkommen, ökologische Funktionen und Rohstoffvorkommen besonderes Gewicht gelegt Die planerische Umsetzung dieser Ziele allerdings obliegt den Bundesländern.
Anlage 125
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/4329 Fragen 187 und 188):
Inwieweit besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes neue Sanierungsvorhaben, wie z. B. in der Stadt Dierdorf, Kreis Neuwied, in das Programm aufzunehmen, nachdem diese Stadt bereits aus eigener Kraft erhebliche Vorleistungen erbracht hat?
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Mittel für eine Neuauflage des Bundesraumordnungsberichts 1978 bereitzustellen, wenn sich herausstellen sollte, daß wegen der großen Nachfrage die Erstausgabe vergriffen ist?
Zu Frage 187:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die im Bundesprogramm der Städtebauförderung (§§ 71, 72 StBauFG) gefördert werden sollen, werden dem Bund von .den Ländern vorgeschlagen. An der Auswahl wirkt der Bund nicht mit. Er hat lediglich ein Widerspruchsrecht gegen die im Rahmen des Landesprogramms zur Aufnahme in das Bundesprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Einzelheiten des Verfahrens der Programmaufstellung und -fortschreibung sind in einer Ver-
18762* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
waltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt.
Im Programmjahr 1980 konnten noch 29 Maßnahmen neu in das Bundesprogramm aufgenommen werden. Im Hinblick auf den hohen Anschlußfinanzierungsbedarf für die im Programm geförderten Maßnahmen (Fortsetzungsmaßnahmen) und die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel wird die Aufnahme neuer Maßnahmen zunehmend problematisch. Die Frage der Aufnahme einer Sanierungsmaßnahme in Dierdorf muß jedoch zunächst zuständigkeitshalber an den Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz gerichtet werden.
Zu Frage 188:
Der Raumordnungsbericht 1978 der Bundesregierung ist als Bundestagsdrucksache Nr. 8/2378 erschienen und kann weiterhin bezogen werden.
Darüber hinaus wurde der Raumordnungsbericht 1978 zusammen mit den seiner Ausarbeitung zugrundeliegenden Materialien in einer Auflage von 9 000 Stück als Heft 06.040/1979 in der Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau veröffentlicht. Wegen der großen Nachfrage ist die Auflage vergriffen. Haushaltsmittel für eine Neuauflage stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 189):
Ist die Bundesregierung von Bestimmungen unterrichtet, nach denen amnestierte politische Häftlinge in Ost-Berlin und in der DDR ein Doppel ihrer Wohnungs- und Hausschlüssel bei der Volkspolizei hinterlegen müssen und nach denen die Volkspolizei jederzeit berechtigt ist, bei jeder Tages- und Nachtzeit, in die Wohnungen einzudringen?
Der Bundesregierung ist von einer generellen Bestimmung, wie Sie sie darstellen, nichts bekannt Im übrigen verweise ich auf § 48 des Strafgesetzbuches der DDR
Anlage 127
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 190):
Trifft es zu, daß die Lehrerfortbildungsarbeit, die das Gesamtdeutsche Institut mit Lehrern aus der Bundesrepublik Deutschland in Berlin durchführt und die Themen der deutschen Politik behandelt, eingestellt wird?
Es trifft nicht zu, daß die Lehrerfortbildungsarbeit des Gesamtdeutschen Instituts in Berlin eingestellt wird.
Richtig ist jedoch, daß nicht alle geplanten Seminare in diesem Jahr durchgeführt werden können, da aus Gründen der Haushaltssicherung auch in diesem Bereich von den vorgesehenen 215000,— DM 50000,— DM vorläufig gesperrt worden sind.
Das Gesamtdeutsche Institut ist allerdings angewiesen worden, Mittel aus anderen Positionen zu erwirtschaften, die dann auch für die Finanzierung weiterer Lehrerseminare in Berlin eingesetzt werden sollen.
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 191):
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß in der DDR auf Grund der in Kürze in Moskau beginnenden Olympiade einige Konsumgüter, insbesondere Lebensmittel, knapp werden, auf die die Bevölkerung in der DDR an sich dringend angewiesen wäre?
Der Bundesregierung ist aus Meldungen bekannt, daß in der DDR in letzter Zeit punktuell Versorgungsengpässe auftreten, die Ursachen hierfür sind jedoch nicht sicher anzugeben. Es ist auch nicht Sache der Bundesregierung, sich an spekulativen Überlegungen über diese Ursachen zu beteiligen und dazu Erklärungen abzugeben.
Anlage 129
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 192):
Warum lehnt es die Bundesregierung ab, sich in Einzelfällen für die Genehmigung einer Besuchsreise von Bewohnern der DDR zu Familienfeiern deren Verwandter in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen, wie dies trotz meiner Bitte im Fall Krömer mit Schreiben vom 19. März 1980 geschehen ist?
Im von Ihnen angesprochenen Einzelfall ging es darum, daß einer in der DDR wohnhaften Tante die besuchsweise Ausreise zu ihrem Neffen anläßlich seiner Hochzeit ermöglicht werden sollte. Die Tante war noch nicht im Rentenalter.
Die Anordnungen der DDR über „Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR" vom 17. Oktober 1972 und 14. Juni 1973 sehen vor, daß den in der DDR wohnhaften Großeltern, Eltern, Kindern, Geschwistern und Halbgeschwistern Reisegenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten erteilt werden können. Darunter fallen Geburten, Eheschließungen, silberne und goldene Hochzeiten, 60-, 65- und 70jährige Ehejubiläen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Außerdem dürfen Rentner aus der DDR ihre Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland besuchen.
Die Bundesregierung muß bei Interventionen im Einzelfall prüfen, ob die geltenden DDR-Bestimmungen überhaupt die Möglichkeit vorsehen, einem Reisewunsch zu entsprechen. Deswegen war es in diesem Fall nicht möglich, das Anliegen an die DDR-Regierung heranzutragen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18763*
Ich mache darauf aufmerksam, daß Sie diese Antwort bereits im Schreiben vom 19. März 1980 erhalten haben, um keine Hoffnungen zu erwecken, die sich in diesem Fall nicht erfüllen ließen. Das genannte Verwandtschaftsverhältnis wird vom Text der geltenden DDR-Anordnungen nicht miterfaßt.
In Ihrer Frage ziehen Sie die Schlußfolgerung, daß es die Bundesregierung ablehne, sich in Einzelfällen für die Genehmigung von Besuchsreisen anläßlich dringender Familienangelegenheiten bei der DDR- Regierung einzusetzen. Diese generelle Schlußfolgerung ist falsch.
Anlage 130
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 193 und 194):
Ist die Bundesregierung bereit, die Abwärmenutzung aus einem Kernkraftwerk mit Hilfe von Wärmepumpen modellhaft zu unterstützen, wie dies z. B. beim Kernkraftwerk Gösgen in der Schweiz durchgeführt wird?
Zu welchen Ergebnissen führten Untersuchungen der Bundesregierung über die Nutzung der Abwärme aus Kernkraftwerken mit Hilfe von Wärmepumpen?
Zu Frage 193:
Die Bundesregierung arbeitet an einem Vorhaben zur Nutzung der Abwärme aus einem Kernkraftwerk. Bei diesem Vorhaben wird u. a. auch die Möglichkeit untersucht, die Versorgung eines Modellgebietes mit niedrigen Vorlauftemperaturen („kalte" Fernwärme) vorzunehmen und am Verbrauchsort die Temperaturen durch Wärmepumpen anzuheben.
In Voruntersuchungen wird z. Z. ermittelt, welche technische Variante der Fernwärmeversorgung in diesem Vorhaben modellhaft erprobt werden soll.
Zu Frage 194:
Die Nutzung von Abwärme aus Kernkraftwerken unterscheidet sich im Prinzip nicht von einer Abwärmenutzung aus konventionellen Kondensations-Kraftwerken. Erkenntnisse und Erfahrungen über den Einsatz von Wärmepumpen bei der Fernwärmeversorgung aus konventionellen Kraftwerken sind deshalb übertragbar.
Untersuchungen über Wärmeversorgungsmodelle, welche die Abwärme von Kondensations-Kraftwerken mittels Wärmepumpen für Heizzwecke nutzbar machen, kommen zu dem Ergebnis, daß Systeme mit elektrisch betriebenen Kompressionswärmepumpen nur unter gewissen Voraussetzungen Wärme zu Kosten liefern können, die mit den Kosten der herkömmlichen Fernwärme vergleichbar sind. Bei Gasmotor-Wärmepumpen ist eine vergleichbare Aussage bezüglich der Kosten noch nicht möglich, im Hinblick auf die günstige Energieausnutzung ist diese Technik jedoch besonders interessant.
Die Bundesregierung fördert deshalb bereits den Einsatz von Gaswärmepumpen in Zusammenhang mit der Nutzung von Abwärme aus konventionell betriebenen Kraftwerken („kalte" Fernwärme) in zwei größeren technisch unterschiedlichen Modellvorhaben (Projekt Querschied /Saarbrücken; Projekt Voerde /Niederrhein), die in etwa zwei Jahren praktische Betriebsergebnisse über derartige Versorgungskonzepte demonstrieren werden.
Anlage 131
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 195):
Welche Ergebnisse hat der Besuch des Bundesministers für Forschung und Technologie in Großbritannien auf dem Gebiet der Energieforschung, insbesondere des Hochtemperaturreaktors und der Technologiefolgenabschätzung erbracht?
Als Ergebnis der Gespräche,' die ich am 20. Mai 1980 im Rahmen meines kurzen Besuchs in London mit Industrieminister Sir Keith Joseph und Energieminister David Howell sowie der britischen Atomenergiebehörde und dem Amt für Gesundheit und Sicherheit führte, ist vor allem folgendes festzuhalten: Auf dem Gebiet der Technologiefolgenabschätzung wird der Erfahrungsaustausch zwischen den beiderseits für Forschungs- und Technologiepolitik und -förderung zuständigen Stellen intensiviert, wobei den Fragen der öffentlichen Akzeptanz neuer Technologien und dem in der öffentlichen Diskussion beider Länder breit behandelten Gebiet der Mikroelektronik besondere Beachtung geschenkt werden soll. Im Bereich der Energieforschung wollen wir vor allem Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Sicherheitsforschung und — im Zusammenhang damit — der Erforschung der Risiken moderner Technologien und industrieller Anwendungen prüfen.
Die Hochtemperaturreaktorentwicklung wurde bei meinen Gesprächen mit dem Hinweis beantwortet, daß weder die britische Regierung noch die britische Industrie und Energiewirtschaft Aktivitäten auf diesem Gebiet unterhält oder plant.
Konkrete Zusammenarbeitsvereinbarungen wurden bei meinem Besuch, der dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch gewidmet war, nicht getroffen.
Anlage 132
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 196, 197 und 198):
Sieht es die Bundesregierung in energiepolitischer Hinsicht für sinnvoll an, die zu Beginn der 30er Jahre wegen der seinerzeit offenbar nicht lösbaren technischen Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines geeigneten Kohlestaubmotors abgebrochenen Arbeiten angesichts ständig steigender Rohölpreise wiederaufzunehmen?
Könnte ein Kohlestaubmotor im Vergleich zu den heute bekannten gängigen Motortypen wirtschaftlich eingesetzt werden, welches wären gegebenenfalls die Gründe für eine Nichtdurchsetzbarkeit auf dem Markt?
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Inwieweit stellt die „liquid coal combustion" eine vergleichbare Entwicklung dar, und ist die Bundesregierung bereit, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für den Kohlestaubmotor neben der „liquid coal combustion" zu fördern, und welche Voraussetzungen sind für die Förderung notwendig?
Zu Frage 196:
Die von Ihnen angesprochenen Fragen waren Gegenstand von Schreiben des Bundesverbandes für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie e. V. (BLR). Der Bundesverband für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie hat die Förderung der Entwicklung von Kohlenstaubmotoren beim Bundesministerium für Forschung und Technologie beantragt und gleichzeitig mit Informationsschriften im Oktober und Dezember 1979 sowie im April 1980 breite Kreise um Unterstützung seiner Aktivität gebeten. Inzwischen hat der Verband für Oktober 1980 ein internationales Symposium über Kohlenstaubmotoren angekündigt.
Der Bundesverband hat über den von seinen Mitgliedsfirmen erreichten Entwicklungsstand beim Bau von Kohlenstaubmotoren widersprüchliche Angaben gemacht. Einerseits hat er darauf hingewiesen, daß bereits konkurrenzfähige Prototypen entwickelt seien, andererseits hat er erklärt, daß umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich seien, um einen funktionsfähigen Versuchsmotor darzustellen. Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Bundesverband bis heute nicht auf die Klarstellung des zur Förderung notwendigen Sachverhalts eingegangen.
Aus einer fachlichen Analyse des Entwicklungspotentials von Kohlenstaubmotoren auf der Grundlage des bekannten Standes der Technik kann geschlossen werden, daß Kohlenstaubmotoren primär wegen technischer Probleme grundsätzlich nur sehr geringe Chancen als Antriebssysteme haben:
a) Die Kohleaufbereitung und die Gemischaufbereitung von Kohlenstaub und Luft erfordern einen großen technischen Aufwand im Vergleich zum Vergaser oder der Einspritzung flüssiger Kraftstoffe.
b) Bei der Verbrennung von Kohlenstaub im Zylinder tritt durch die festen Partikel erhöhter Verschleiß auf, der die Lebensdauer des Motors stark herabsetzt. Es sind bisher keine Lösungsansätze bekannt, die als aussichtsreich anzusehen sind.
Für die Anwendung im Kraftfahrzeug dürfte der Kohlenstaubmotor nicht in Frage kommen, da hierfür schnellaufende Motoren für extrem instationäre Betriebsbedingungen erforderlich sind: Es sind keine Ansätze bekannt, die als realistische Problemlösung anzusehen sind.
Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eine energiepolitische Bewertung.
Zu Frage 197:
Aus den vorgenannten Gründen sieht die Bundesregierung z. Z. keinen Ansatz für die Markteinführung von Kohlenstaubmotoren.
Zu Frage 198:
Die Kohlevergasung und die Kohleverflüssigung sind wesentliche Schwerpunkte im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung. Im Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten flüssiger Produkte der Kohleveredelung im Transportsektor sind die Realisierungsaussichten günstig zu beurteilen, da hierbei auf eine vorhandene Versorgungsinfrastruktur zurückgegriffen werden kann und keine oder nur geringfügige Änderungen am Antrieb selbst vorgenommen werden müssen.
Die Förderung der Entwicklung von Kohlenstaubmotoren setzt voraus, daß aussichtsreiche Vorschläge auf realistischer Grundlage unter Offenlegung des erreichten Entwicklungsstandes vorgelegt werden.
Derzeit liegt dem Bundesministerium für Forschung und Technologie kein entsprechender Antrag vor.
Anlage 133
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 199):
Trifft es zu, daß Bundesforschungsminister Dr. Hauff eine gegen den Abriß der rechtswidrig besetzten ehemaligen Fabrik Stollwerck gerichtete Resolution unterzeichnet hat, und wie lautet gegebenenfalls der Text dieser Resolution?
Es trifft zu, daß ich am 17. Juni 1980 folgende Resolution unterschrieben habe:
„Ich unterstütze die Forderung an die Stadt Köln, ihre Zusage einzuhalten und über die Zukunft der ehemaligen Stollwerckfabrik erst nach dem Bau und der öffentlichen Besichtigung von Musterwohnungen zu entscheiden." -
Anlage 134
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 200):
Wie hat sich die Relation der öffentlichen Ausgaben für nukleare und nicht-nukleare Energieforschung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?
Um ein realistisches Bild der Anstrengungen des Bundes zur Entwicklung der verschiedenen Energiequellen zu vermitteln, müssen neben den Aufwendungen für reine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auch alle anderen Aufgaben der öffentlichen Hand zur Förderung der einzelnen Energietechnologien berücksichtigt werden.
Dazu gehören unter anderem
— 4,35 Mrd.-DM-Energieprogramm
— Zukunftsinvestitions-Programm
— § 4 a des Investitionszulagen-Gesetzes
— Kohlehilfen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18765*
Unter Berücksichtigung dieser Beiträge zur Förderung der verschiedenen Energiesektoren ergibt sich folgende Entwicklung der Ausgaben für nukleare und nichtnukleare Energietechnologien:
(Reine Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, I: nuklear; II: nichtnuklear;
III : 4,35 Mrd.-DM-Energieprogramm
IV : Zukunftsinvestitions-Programm
V : Investitionszulagengesetz
VI : Kohlehilfen
VII Verhältnis nuklear /nichtnuklear [reine Forschung und Entwicklung]
VIII : Verhältnis nuklear /nichtnuklear [Gesamtaufwendungen]).
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980
I 789 831 924 1 079 1 004 952 1 012 1 150 1 260
II 10 18 110 222 233 267 476 679 616
III 830 880 880
IV*) 60 (180) (180)
V 10 29 52 65 85 95
VI 1 240 1 693 1 965 2 088 2 707 3 571 5 279 6 724 6 326
VII 78,9 46,2 8,4 4,9 4,3 3,6 2,1. 1,7 2,0
VIII 0,63 0,49 0,45 0,46 0,34 0,24 0,15 0,14 0,16
I bis VI in Millionen DM, VII: Verhältnis von Spalte I zu II, VIII: Verhältnis von Spalte I zu II—VI.
*) Zahlen in Klammern: Schätzungen der Fernwärmeindustrie
Anlage 135
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4329 Frage 201):
In welcher Weise kann die von Bundesminister Dr. Hauff vor dem dritten internationalen Sonnenforum zur Notwendigkeit erklärte starkere Dezentralisierung der Energieversorgung erreicht werden, und an welchen Zahlen des Haushaltes des Bundesforschungsministeriums laßt sich diese Zielrichtung ablesen?
Unsere Energieversorgung stützt sich heute vor allem auf 01, Kohle und Gas. Nicht zuletzt aus Gründen einer erhöhten Versorgungssicherheit wird es notwendig sein, die Energieversorgung in Zukunft noch stärker als bisher auf mehrere Schultern zu verteilen, d. h. in verstärktem Maße durch die Einführung neuer zusätzlicher Komponenten auch zu dezentralisieren.
Gleichzeitig muß auch angestrebt werden, den derzeitigen Wirkungsgrad unseres Energieversorgungssystems mit seiner breiten Palette von Energietechnologien zu verbessern, der heute durch einen Nutzenergieanteil von rd. 33 % und einen Verlust von ca. 67 % gekennzeichnet ist, d. h., mehr als 2/3 der eingesetzten Primärenergie geht ungenutzt letztlich als Abwärme, die Umwelt belastend, verloren und weniger als 1/3 wird zur Erfüllung des Bedarfs genutzt.
Entwicklungen, die zur Erreichung der vorgenannten Ziele beitragen können, sind insbesondere die Fernwärme in dicht besiedelten Gebieten, aber auch Erdgas und Elektrizität und diese vor allem im Verbund mit einer verstärkten Nutzung regenerativer Energien, wie z. B. der Erschließung der in Form von Umweltwärme gespeicherten Sonnenenergie durch gasmotorisch und elektrisch angetriebene Wärmepumpen. So haben erste größere Demonstrationsprojekte auf dem Gebiet der Fernwärme im Ruhrgebiet und Saarland die positiven Erwartungen an die Fernwärme bestätigt, eine entsprechend erfreuliche Entwicklung ist z. B. bei der Nachfrage nach Wärmepumpen, nicht zuletzt dank des mit 4,35 Mrd. DM dotierten Bund-Länder-Energiesparprogramms zu verzeichnen.
Wie dieser Hinweis zeigt, sind ergänzend zu den Fördermitteln des BMFT für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Rationellen Energieverwendung, der Kohleforschung sowie der Nutzung regenerativer Energiequellen auch Fördermaßnahmen im Rahmen des Investitionszulagengesetzes, Energieeinsparungsprogramms und Zukunftsinvestitionsprogramms in die Betrachtung mit einzubeziehen, die die Markteinführung solcher Systeme im gewerblichen, privaten und bundeseigenen Bereich durch Stimulierung der Nachfrage nachhaltig unterstützen und beschleunigen sollen.
Anlage 136
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 202):
Was veranlaßte den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie, Stahl, zu der Forderung, sich gegen eine "künstliche Verbilligung" von Dieselöl im Agrarbereich auszusprechen, und ist dem Parlamentarischen Staatssekretär bekannt. daß die Landwirtschaft deswegen einen Teil der Steuer erstattet bekommt, weil nur wenige öffentliche Straßen von den Ackerschleppern benutzt werden?
Eine wesentliche Voraussetzung für die im Bereich der Energievorsorge immer dringender werdende Umstellung von dem zeitlich begrenzt verfügbaren Primärenergieträger 01 auf andere aussichtsreichere Energieträger ist, daß der Preis für diese knappen Brennstoffe nicht durch langfristige Subventionen oder Heizkostenzuschüsse besonders niedrig gehalten wird, da hierdurch die Markteinführung von Technologien zur rationellen Energieverwendung, zur Energieeinsparung und zur Nutzung nichterschöpflicher oder langfristig verfügbarer Energiequellen eher behindert oder verzögert wird.
Dies wurde von Herrn Stahl im Rahmen einer Rede in der Universität Hohenheim am 4. Juni 1980 hervorgehoben, wobei u. a. als ein Beispiel für — in diesem Sinn — energiepolitisch nicht wünschenswerte Subventionen die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff im landwirtschaftlichen Bereich genannt wurde.
Es ist richtig, daß die Mineralölsteuer deshalb zurückerstattet wird, weil öffentliche Straßen von
18766* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen nur zu einem geringen Teil benutzt werden.
Da aber weniger als 60 % der gesamten Kraftstoffsteuer für öffentliche Verkehrswege zweckgebunden ausgegeben wird, die Mineralölsteuer aber dennoch in voller Höhe den betroffenen Betrieben erstattet wird, wäre auch unter Berücksichtigung dieses Aspekts zumindest eine teilweise Steuerbelastung denkbar.
Da diese Steuerbefreiung zu einem Einkommensfaktor in der Landwirtschaft geworden ist, müßten diese Steuermehreinnahmen, z. B. für die Förderung energiesparender Technologien, in die Landwirtschaft zurückfließen.
Da eine solche Maßnahme nur durch ein gemeinsames Vorhaben aller EG-Partner möglich wäre, wurde in der genannten Rede besonders darauf hingewiesen.
Anlage 137
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/4329 Fragen 203 und 204):
Ist der Bundesregierung im Rahmen des geplanten Ölschieferabbaus im Raum Braunschweig—Wolfsburg—Salzgitter der Umfang der Landschaftszerstörung, insbesondere von wertvollen Naherholungsgebieten, und der Beeinträchtigung der Luftqualität angesichts der bereits vorhandenen Luftverschmutzung in diesen Ballungsgebieten bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen schwerwiegenden Eingriff in den Naturhaushalt angesichts der Tatsache, daß nach Untersuchungen, die durch den Abbau des Ölschiefers zu erwartende Menge an Öl bei einem Abbauzeitraum von ca. 30 Jahren lediglich den Bedarf der Bundesrepublik Deutschland an Öl für ca. sieben Monate gedeckt würde?
Zu Frage 203:
Im Rahmen des Programms Energieforschung und Energietechnologien fördert die Bundesregierung ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der braunschweigischen Kohlebergwerke, das die Nutzung der Ölschieferlagerstätte Schandelah zum Ziel hat. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten konzentrieren sich auf die Entwicklung und Verbesserung der Schweltechniken sowie auf die Erkundung von Lagerstätten- und Vorratsdaten.
Die künftige Realisierung des Abbaus hängt jedoch nicht nur von technisch-wirtschaftlichen Fragen ab, sondern auch von Fragen des Umweltschutzes und der regionalen Strukturpolitik, die in die Zuständigkeit der niedersächsischen Landesregierung fallen. Nach den vorliegenden Informationen hat der Präsident des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Nach Auskunft der niedersächsischen Landesregierung vom 6. Oktober 1976 auf die Anfrage des Abgeordneten Reinemann soll in diesem Verfahren festgestellt werden, ob die bergbaulichen Planungen mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung vereinbar sind. Im übrigen sind der Bundesregierung z. Zt keine konkreten Pläne für eine großtechnische Realisierung des Ölschieferabbaus bekannt
Zu Frage 204:
Angesichts der Situation auf dem Energiesektor ist es ein wesentliches Ziel der Bundesregierung, die Abhängigkeit von Erdölimporten soweit wie möglich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang kommt vor allem den heimischen Energiequellen eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung betrachtet es als ihre Aufgabe, die Möglichkeiten zu deren Nutzung zu untersuchen und die -erforderlichen Voraussetzungen dazu zu schaffen. Im Einzelfall mag der Beitrag einer Energiequelle gering erscheinen; die Summe der Beiträge jedoch gibt eine spürbare Entlastung.
Die gewinnbaren Ölvorräte aus der Lagerstätte Schandelah würden im Falle ihres Abbaus über 30 Jahre etwa 2 % des Erdölbedarfs der Bundesrepublik Deutschland decken können. Diese Vorräte sind damit um rd. 25 Millionen t größer als die Summe aller derzeit gewinnbaren Erdölreserven in unserem Land. Die Bundesregierung wertet daher dieses Vorkommen als langfristig bedeutungsvolle Ressource, die jedoch nur dann genutzt werden kann und sollte, wenn die ökologischen Probleme befriedigend gelöst werden können.
Anlage 138
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 205):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die bisher geförderten 25 hessischen Modelleinrichtungen des Modellprojekts „Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche", u. a. die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt KV Frankfurt e. V., über den 31. Oktober 1980 hinaus nicht mehr finanzieren will, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Das Modellversuchsprogramm „Beratung und Hilfe für junge Arbeitslose .." wird durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft seit 1977 mit insgesamt rd. 5 Millionen DM gefördert. Das Gesamtprogramm war seinerzeit von der Bundesregierung angeregt und von vornherein bis zum 31. Oktober 1980 angelegt worden. Es hat im Rahmen der Sozial- und Bildungsarbeit für arbeitslose Jugendliche gute und hilfreiche Ergebnisse erbracht.
Eine Reihe von Einzelproblemen bedarf jedoch noch weitergehender Klärung, und zwar hinsichtlich der Arbeit mit arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mädchen und Ausländern, hinsichtlich der Arbeit mit sozial gefährdeten Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen sowie der Arbeit mit jungen Arbeitslosen in „Werkstätten'.
Der Bund und das Land Hessen bemühen sich gegenwärtig sicherzustellen, daß das Gesamtprogramm im Hinblick auf diese Fragestellungen noch für ein zusätzliches Jahr weiter gefördert werden kann. Dabei wird auch das von Ihnen genannte Einzelprojekt der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt berücksichtigt werden.
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen zeitlich begrenzten Modellversuch handelt, wird über den
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18767*
Zeitpunkt des 31. Oktober 1981 hinaus eine Förderung des Bundes allerdings nicht möglich sein.
Anlage 139
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 206 und 207):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Student, der nach den gesetzlichen Bestimmungen BAföG berechtigt ist, diese Unterstützung deswegen nicht erhält, weil er vor Beginn seines eigentlichen Studiengangs (Architektur) zwei Semester Bauingenieurwesen ordnungsgemäß zu Ende studiert hat, ohne dafür BAföG beantragt bzw. erhalten zu haben?
Trifft es zu, wonach der Student für dieses Hauptstudium BAföG dann erhalten hätte, wenn er das zweisemestrige Studium abgebrochen und sich hätte exmatrikulieren lassen, und hält die Bundesregierung eine solche Bestimmung für sinnvoll?
Zu Frage 206:
Ein Auszubildender, der zunächst eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähige Ausbildung beginnt und diese nach einem zweisemestrigen Studium aufgibt, um eine andere förderungsfähige Ausbildung durchzuführen, nimmt einen Fachrichtungswechsel im Sinne von 7 Abs. 3 BAföG vor. Anderes gilt nur dann, wenn die im zunächst begonnenen Studiengang verbrachten Semester auf die andere Ausbildung voll angerechnet werden; in diesem Fall läge eine förderungsrechtlich unschädliche Schwerpunktverlagerung und kein Fachrichtungswechsel vor. Die Leistung von Ausbildungsförderung für die andere Ausbildung kommt in den Fällen des Fachrichtungswechsels nur in Betracht, wenn der Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund erfolgt ist.
Diese Regelung geht von folgenden Erwägungen aus: Das Förderungsrecht hat unterschiedliche Interessen der Allgemeinheit und der Auszubildenden bei der Inanspruchnahme der staatlichen Förderung zu berücksichtigen. Einerseits wird von den Auszubildenden eine zügige und zielstrebige Durchführung ihrer Ausbildung erwartet; dies entspricht dem Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel. Andererseits muß den Auszubildenden jedoch auch die Möglichkeit offengehalten werden, ohne sofortigen Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsförderung eine einmal getroffene Studienentscheidung zu revidieren, wenn sich diese als Fehlentscheidung herausgestellt hat.
Liegt ein wichtiger Grund für den Fachrichtungswechsel nicht vor, so kann Ausbildungsförderung für die andere Ausbildung auch dann nicht geleistet werden, wenn der Auszubildende für die erste Ausbildung staatliche Förderung weder beantragt noch erhalten hat (vgl. auch Tz. 7.3.6 der von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG [BR-Drucksache 272/80], der der Bundesrat insoweit zugestimmt hat). Dieser Regelung liegt die Erwartung des Gesetzgebers zugrunde, daß jeder Auszubildende die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in einer dem Zweck der Ausbildung entsprechenden Weise zielgerichtet einsetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob er von Beginn seiner Ausbildung an staatliche Förderungsmittel erhält oder zunächst selbst zur Finanzierung seiner Ausbildung in der Lage ist.
Die Bundesregierung hält diese Regelung für sachgerecht Sie entspricht dem förderungsrechtlichen Grundsatz, jedem Auszubildenden eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende berufsqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen, nicht aber einen generellen Anspruch auf Leistung eines bestimmten Förderungsbetrages einzuräumen.
Zu Frage 207:
Diese Information trifft nicht zu. Der Auszubildende hätte im vorliegenden Fall nach § 7 Abs. 3 BAföG für das anschließende Architekturstudium auch dann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Ausbildungsförderung erhalten können, wenn er das zuvor durchgeführte Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgebrochen und sich hätte exmatrikulieren lassen. Die Fälle des Studienabbruchs und des Fachrichtungswechsels werden insoweit förderungsrechtlich gleichbehandelt.
Anlage 140
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage 208):
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen. die bisher durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gewährte Förderung des Modellprojekts .Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche" in Frankfurt-Preungesheim der Arbeiterwohlfahrt KV Frankfurt e. V. mit dem 31. Oktober 1980 einzustellen?
Die „Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche" in Frankfurt-Preungesheim der Arbeiterwohlfahrt KV Frankfurt e. V. wird durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des hessischen Programms „Beratung und Hilfe für junge Arbeitslose" seit 1977 gefördert. Das Gesamtprogramm war seinerzeit von der Bundesregierung angeregt und von vornherein bis zum 31. Oktober 1980 angelegt worden. Es hat im Rahmen der Sozial- und Bildungsarbeit für arbeitslose Jugendliche gute und hilfreiche Ergebnisse erbracht.
Eine Reihe von Einzelproblemen bedarf jedoch noch weitergehender Klärung, und zwar hinsichtlich der Arbeit mit arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mädchen und Ausländern, hinsichtlich der Arbeit mit sozial gefährdeten Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen sowie der Arbeit mit jungen Arbeitslosen in „Werkstätten".
Der Bund und das Land Hessen bemühen sich gegenwärtig sicherzustellen, daß das Gesamtprogramm im Hinblick auf diese Fragestellungen noch für ein zusätzliches Jahr weiter gefördert werden kann. Dabei wird auch die „Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche" der Arbeiterwohlfahrt berücksichtigt werden.
18768* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen zeitlich begrenzten Modellversuch handelt, wird über den Zeitpunkt des 31. Oktober 1981 hinaus eine Förderung des Bundes allerdings nicht möglich sein.
Anlage 141
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4329 Frage 210):
In welcher Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Nahrungsmittelhilfe zugunsten der aktuellen Hungergebiete Afrikas?
Ende vergangenen Jahres zeichnete sich auf Grund erster Meldungen der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) und der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den afrikanischen Ländern nördlich des Äquators eine neue Dürrekatastrophe im Sahel ab. Bei der Planung der bilateralen Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Internationalen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens für das Jahr 1980 wurden die besonders betroffenen Länder entsprechend berücksichtigt. Erst im Frühjahr wurde bekannt, daß auch die ostafrikanischen Länder von der Dürre betroffen waren. Kenia beantragte keine Nahrungsmittel, dennoch konnte ein Teil der betroffenen Nordregion im Rahmen eines Programms „Nahrung für Arbeit (Food for Work)" mit Nahrungsmitteln versorgt werden.
Im einzelnen werden folgende bilaterale Nahrungsmittelhilfen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens, die aus dem Einzelplan 23 02 Titel 686 24 finanziert werden, zur Zeit durchgeführt:
Äthiopien 4 000 mt Weizen
Gambia 662,25 mt Weizenmehl
Guinea Bissau 662,25 mt Weizenmehl
Guinea 1 324,50 mt Weizenmehl
Kap Verde 2 000 mt Weizen
Mali 1 000 mt Reis
Mauretanien 3 000 mt Weizen
Sambia 1 000 mt Weizen
Senegal 2 000 mt Weizen
Somalia 1 324,50 mt Weizenmehl
Tansania 1 324,50 mt Weizenmehl
Tschad 1 800 mt Weizen
Uganda 1 246 mt Weizenmehl
+ 59,5 mt Reis
Zaire 3 000 mt Weizen (Zu-
sage 1978/79)
Die Kosten der Lieferung von je 1 000 mt Weizen bzw. 662,25 mt Weizenmehl bzw. 500 mt Reis je nach Höhe der Transportkosten, die mitfinanziert werden, betragen rd. DM 500 000,—.
Über den Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen sollen außerdem 4 073,5 mt Weizenmehl für Flüchtlinge in Somalia und 1 324,5 mt Weizenmehl für Flüchtlinge aus dem Tschad in Kamerun bereitgestellt werden.
Um der akuten Hungerkatastrophe in Uganda zu begegnen, wurde ein Teil der Nahrungsmittel mit Flugzeugen, die vom Auswärtigen Amt und vom Schwedischen Roten Kreuz gechartert worden waren, in das Land transportiert und dort vom Ugandischen Roten Kreuz und mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes verteilt
Über diese Nahrungsmittelhilfe hinaus hat die Bundesregierung unter der Federführung des Auswärtigen Amtes im Rahmen der Humanitären Hilfe im Ausland (Einzelplan 05 02 Titel 686 12) umfangreiche Soforthilfen zur Linderung der akuten Hungersnot in der Sahelzone und in Ostafrika geleistet.
Anlage 142
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Fragen 212 und 213):
Um welchen Betrag werden sich voraussichtlich pro Haushaltsjahr
- die deutschen Entwicklungshilfeleistungen auf Grund der Tatsache verringern, daß seit dem 1. Januar 1980 gem. § 1 Abs. 1 Ziff. 1, § 3 a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Ziff. 3 des Umsatzsteuergesetzes nicht nur die Prüfung, sondern auch die Durchführung von Beratungsleistungen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit umsatzsteuerpflichtig geworden sind, was einen verdeckten finanziellen Leistungsverlust um die gesetzlichen Steuersätze von 6,5 v. H. oder 13 v. H. zur Folge hat?
Wird die Bundesregierung durch geeignete haushalts- oder steuerrechtliche Initiativen den dargestellten Leistungsverlust real ausgleichen oder die zusätzlich von den Entwicklungsleistungen abgeschöpften Mittel für die Finanzierung der von ihr angekündigten „nachhaltigen Steigerung" des Entwicklungshilfeetats verwenden?
Zu Frage 212:
Nach dem Umsatzsteuergesetz 1980 sind Beratungsleistungen im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit umsatzsteuerpflichtig geworden. Dies hat zur Folge, daß die mit der Durchführung der Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit beauftragte Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) im Jahr 1980 voraussichtlich ca. 28 Millionen DM Umsatzsteuer für Beratungsleistungen in Rechnung stellen wird.
Nach § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 1 Umsatzsteuergesetz sind — im Gegensatz zur bis zum 1. Januar 1980 geltenden Regelung — Lieferungen, die nicht im Zusammenhang mit Beratungs- und Personalleistungen stehen, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit künftig umsatzsteuerfrei. Das hat zur Folge, daß die GTZ dem BMZ im Jahr 1980 4 Millionen DM (1981 voraussichtlich ca. 4,5 Millionen DM) Umsatzsteuer für Sachlieferungen, die nach der alten Umsatzsteuerregelung fällig geworden wären, nicht mehr in Rechnung stellen wird.
Insgesamt, d. h. auf Beratungsleistungen und Lieferungen im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit bezogen, führt das neue Umsatzsteuergesetz zu einer Mehrbelastung des Haushaltstitels Techni-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juli 1980 18769*
sche Zusammenarbeit (Titel 896 03) von ca. 24 Millionen DM im Jahr 1980.
Zu Frage 213:
Die Bundesregierung wird sich bemühen, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen künftiger Jahre über den Haushaltstitel Technische Zusammenarbeit (Titel 896 03) der in der Antwort auf Frage Nr. 212 dargestellten Situation Rechnung zu tragen.