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ID0822913800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/229 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 18675 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Treffen der sieben Staats- und Regierungschefs in Venedig und zu den Gesprächen des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen in Moskau Schmidt, Bundeskanzler 18583 A Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Freistaates Bayern . 18588 D Genscher, Bundesminister AA 18606 A Dr. Jaeger CDU/CSU 18611 B Wehner SPD 18616 D Mischnick FDP 18620 B Beratung des Berichts über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse der EnqueteKommission Zukünftige KernenergiePolitik" — Drucksachen 8/2353, 8/2628, 8/4341 — Dr. Stavenhagen CDU/CSU 18624 B Ueberhorst SPD 18627 A Dr.-Ing. Laermann FDP 18630 B Gerstein CDU/CSU 18635 B Reuschenbach SPD 18637 C Dr. Gruhl fraktionslos 18639 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU Rationelle und sparsame Energieverwendung — Drucksachen 8/1963, 8/4355 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Pfeifer, Lenzer, Dr. Probst, Benz, Breidbach, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Laufs, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 Freiherr Spies von Büllesheim, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU Energiepolitisches Programm zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Narjes, Pfeifer, Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Waigel, Dr. Laufs, Gerstein, Kolb, Dr. Czaja, Dr. Probst, Engelsberger, Dr. Hubrig, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, von Hassel, Benz, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Sicherung der Energieversorgung und Zukunftsorientierung der deutschen Energiepolitik zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordnten Dr. Dollinger, Pfeifer, Dr. Riesenhuber, Dr. Narjes, Lenzer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU Beitrag der Kernenergie zur Sicherung der Energieversorgung — Drucksachen 8/1394 (neu), 8/2961 (neu), 8/3434, 8/4354 — Dr. Dollinger CDU/CSU 18642 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 18644 A Dr.-Ing. Laermann FDP 18646 C Dr. Narjes CDU/CSU 18648 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 18652 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4250 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4222 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4250 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4222 — Kühbacher SPD 18656A Porzner SPD 18656 C Dr. Jenninger CDU/CSU 18656 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18657 B Biermann SPD 18657 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 18659 D Hölscher FDP 18663A Jungmann SPD 18667 B Frau Tübler CDU/CSU 18668 C Dr. Zumpfort FDP 18671 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 18672 B Lutz SPD 18673 A Immer (Altenkirchen) SPD (Erklärung nach § 59 GO) 18675 B Namentliche Abstimmung 18677 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . 18678 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksachen 8/2295, 8/4340 — . . . 18675 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Marx, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Dollinger, Dr. Stercken, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Hoffacker, Hüsch, Sick, Dr. Voss, Hartmann, Dr. Wittmann (München), Dr. Hupka, Kunz (Berlin), Dr. Ritz, Amrehn, Broll, Dr. Hornhues, Schetter, Seiters, Graf Huyn, Hanz, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hammans, Dr. Möller, Berger (Lahnstein), Würzbach, Werner, Dr. Sprung, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Wulff, Reddemann, Bahner, Frau Berger (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU III. VN-Seerechtskonferenz Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 III Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksachen 8/3760, 8/3910, 8/4328 — 18676A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Narjes, Grunenberg, Angermeyer, Dr. Corterier, Ewen, Dr. von Geldern, Kittelmann, Rapp (Göppingen), Dr. Wittmann (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 8/2363 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4359 — 18676 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Sportförderung in den Entwicklungsländern — Drucksache 8/5357 — 18676 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Schedl, Frau Benedix-Engler, Pieroth, Hasinger, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Dr. Blüm, Dr. George, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Möller, Frau Karwatzki, Neuhaus, Dr. Laufs, Dr. Langguth, Hauser (Krefeld), Josten, Würzbach, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Berufliche Fortbildung in Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen — Drucksachen 8/2884, 8/4294 — . . . 18676D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zum Jahresbericht 1979 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3800, 8/4374 — . . . 18676D Beratung der Sammelübersicht 77 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4375 - 18677 A Nächste Sitzung 18679A Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18681 *A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 18583 229. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 4. 7. Dr. Ahrens ** 4. 7. Dr. Aigner * 4. 7. Alber ** 4. 7. Dr. Bangemann * 3. 7. Dr. Barzel 4. 7. Baum 4. 7. Dr. Blüm * 4. 7. Blumenfeld * 3. 7. Frau von Bothmer ** 4. 7. Büchner (Speyer) ** 4. 7. Dr. Evers ** 4. 7. Fellermaier * 4. 7. Flämig ** 4. 7. Frau Dr. Focke * 4. 7. Friedrich (Würzburg) * 4. 7. Dr. Fuchs * 4. 7. Dr. Geßner ** 4. 7. von Hassel * 4. 7. Dr. Holtz ** 3. 7. Hoppe 4. 7. Katzer * 4. 7. Dr. h. c. Kiesinger 4. 7. Kittelmann ** 4. 7. Dr. Klepsch * 4. 7. Lagershausen ** 4. 7. Lenzer ** 4. 7. Lücker * 4. 7. Luster * 4. 7. Dr. Mende ** 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Dr. Pfennig * 4. 7. Reddemann ** 4. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schleicher * 4. 7. Schmitz (Baesweiler) 4. 7. Dr. Schwencke (Nienburg) * 4. 7. Seefeld * 4. 7. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 4. 7. Dr. Sprung 4. 7. Ueberhorst ** 4. 7. Dr. Vohrer ** 4. 7. Walkhoff 4. 7. Frau Dr. Walz * 4. 7. Weber (Heidelberg) 4. 7. Wischnewski 3. 7. Dr. Wulff 4. 7. Zebisch ** 4. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird mit der Verfassungswirklichkeit nur übereinstimmen, wenn es bei den Anerkennungsverfahren fair und zumutbar zugeht. Es wäre der Bedeutung dieses Verfassungsgebots angemessen gewesen, wenn die notwendige Neuregelung von allen im Deutschen Bundestag
    vertretenen Parteien hätte getragen werden können.

    (Zuruf des Abg. Dr. Ritz [CDU/CSU])

    Höchst bedauerlich, Herr Ritz, ist es, daß es nicht möglich war, die Übereinstimmung, die in der interfraktionellen Arbeitsgruppe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erreicht worden war, aufrechtzuerhalten. Es ist leider so, daß dieses nicht möglich war.
    Ich möchte trotzdem die Hoffnung auf Annahme, auch im Bundesrat, nicht aufgeben, weil ich glaube, daß die vielen jungen Menschen, die hier ihr Recht wahrnehmen wollen, auf dieses Gesetz im Sommer des Jahres 1980 warten und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
    Die Regierungsfraktionen verdienen Dank für den vorliegenden Gesetzentwurf, der den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, voll ausschöpft. Wir glauben, es ist wichtig, daß erstmals die Grundsätze für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ebenso wie der gesamte Verfahrensablauf in Gesetzesform festgeschrieben werden. Es geht hier um ein faires, um ein zumutbares Anerkennungsverfahren.
    Ich weiß, daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht alle Wünsche erfüllt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bei weitem nicht» Er ist darauf angelegt, einen Minimalkonsens, auch mit der Bundesratsmehrheit, möglich zu machen. Er versucht, die gröbsten Unzulänglichkeiten des praktizierten Verfahrens zu beseitigen. Neben vielem anderen bleibt zwischen den Fraktionen vor allem umstritten, auf welche Weise die Ernsthaftigkeit einer Gewissensentscheidung festgestellt werden kann. Die Auffassung der Koalitionsfraktionen, daß es in vielen Fällen möglich sein wird, angesichts der vorliegenden schriftlichen Unterlagen eine Gewissensentscheidung eindeutig und hinreichend sicher anzunehmen und auf eine persönliche Anhörung zu verzichten, verdient den Vorzug. (Kolb [CDU/CSU]: Wird von Auftragsbüros erledigt» Es muß auch Verständnis dafür geben, daß viele Kolleginnen und Kollegen bei dieser sehr schwierigen Frage, ob es überhaupt möglich ist, die Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung festzustellen, ein anderes Verfahren bevorzugen. Ich glaube nur, jeder, der etwas anderes will, muß vor sich selber die Frage beantworten, wie eine Nichtentscheidung, wie ein Nichtzustandekommen dieses Gesetzes auf jene rund 70 000 Antragsteller, deren Anträge noch nicht beschieden sind, und auf jene etwa 40 000 bis 50 000 jungen Menschen, die Jahr für Jahr als Antragsteller zu erwarten sind, wirken wird. (Wissmann [CDU/CSU]: Unterstützen Sie unsere Alternative!)

    Der hier vorgelegte Minimalkonsens würde diese
    jungen Menschen von dem heutigen, von jedermann
    als unzulänglich angesehenen Verfahren befreien.



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    Ich glaube, diese jungen Menschen haben darauf einen Anspruch. Jeder, der ein noch offeneres Verfahren will, muß sich überlegen, daß es, wenn dieser Entwurf nicht verabschiedet wird, bei dem jetzt geltenden unzulänglichen Verfahren bleibt.
    Ich denke, diese jungen Menschen haben einen Anspruch darauf, daß dieses Gesetz noch in diesem Sommer zustande kommt, und ich bitte das Haus im Interesse dieser jungen Menschen um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Egon Lutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist über ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung zu befinden. Die Mehrheit meiner Fraktion und die FDP versprechen sich von der Verabschiedung dieses Gesetzes spürbare Verbesserungen für den jungen Menschen. Einige Freunde und ich können diese Auffassung nicht teilen. Wir halten dieses Gesetz für einen Schritt in die falsche Richtung. Wir fürchten, daß die erkennbaren Mängel die wenigen Verbesserungen deutlich überwiegen, und wir meinen, daß der Deutsche Bundestag einen neuen, einen anderen Anlauf machen sollte.

    (Kolb [CDU/CSU]: Verteidigung ist ja für Sie nicht notwendig!)

    Dieser Gesetzentwurf findet — das hat sich im Anhörungsverfahren deutlich gezeigt — bei den Betroffenen eine so eindeutige, eine so einhellige Ablehnung, daß schon allein aus diesem Grunde sorgfältig bedacht werden sollte, ob nicht in der Tat die Kritik zu einer Verbesserung des Gesetzes führen müßte.
    Es hätte noch einen Hauch von Rechtfertigung für das Vorhaben geben können, wenn die Vorlage sichtbarlich eine interfraktionelle Kompromißlösung darstellen würde, aber selbst das scheidet, wie hier heute von den Sprechern der Opposition deutlich gemacht wurde, aus.
    Der Gesetzentwurf wird so vermutlich den Bundesrat nicht passieren, und wenn er ihn in- einer noch weiter veränderten, in einer noch weiter verwässerten Fassung passieren sollte, würden die Mängel der Vorlage noch viel deutlicher.
    Nun wissen wir aus leidvoller Erfahrung, daß nicht jedes Gesetz, das von diesem Parlament beschlossen wird, die Summe aller gemachten positiven Erkenntnisse darstellt Wir wissen, daß im Interesse der Betroffenen Kompromisse eingegangen werden müssen, daß der Fortschritt oft auf leisen Sohlen einherschleicht, daß der gerade Weg zum Ziel oftmals verbaut ist und Umwege eingeschlagen werden müssen. Aber — und das unterscheidet andere Gesetze doch sehr erheblich von dieser Vorlage — es ist meist wenigstens noch das Ziel sichtbar, und der Umweg ist erkennbar. Wir befürchten, daß diese Vorlage in eine Sackgasse mündet, und
    dies macht uns unsere Zustimmung zu dem Gesetz unmöglich.
    Hauptpunkt unserer Kritik ist die Tatsache, daß auch weiterhin an dem unmöglichen Institut der Gewissensüberprüfung festgehalten wird. Dabei wissen wir alle — und dies nicht nur aus dem Anhörungsverfahren —, daß man ein Gewissen nicht prüfen kann. Wir alle wissen aus der täglichen Spruchpraxis der Prüfungsausschüsse, daß es immer wieder zu unerträglichen Entscheidungen kommt. Ja, wir wissen, daß es ein pures Spiel mit dem Zufall ist, ob die Gewissensentscheidung des jungen Menschen nun die Billigung des Ausschusses findet oder nicht.
    Die Vertreter beider Kirchen haben uns in eindringlichen Worten klargemacht, daß man ein Gewissen nicht prüfen kann. Allenfalls, so meinten sie, könne man die Ernsthaftigkeit einer Gewissensentscheidung erkennen. Selbst dies erscheint mir fraglich. Ich halte es schlicht für eine Anmaßung des Staates, über die Gewissen seiner Bürger richten zu wollen.
    Ich halte auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Gewissensüberprüfung nicht für geboten. Die Karlsruher Richter haben uns selbst den Ausweg aus dem Dilemma gewiesen. Ihrer Entscheidung zufolge könnte von einer Gewissensüberprüfung dann abgegangen werden, wenn Dauer und Ausgestaltung des Zivildienstes eine Entscheidung des jungen Menschen für die Kriegsdienstverweigerung glaubhaft machen. Wir haben den Bundesjustizminister gefragt, wie lange denn der Karlsruher Entscheidung zufolge der Zivildienst sein müsse. Der Justizminister hat geantwortet, seiner Meinung nach müsse eine zwei an der ersten Stelle stehen, mit anderen Worten: wenn der Gesetzgeber den Zivildienst auf 20, 22 oder 24 Monate festsetzte, wenn der Dienst so als lästige Alternative erschiene, dann könnte mit dem unwürdigen Theater vor den Prüfungsausschüssen Schluß gemacht werden.
    Meine Freunde und ich wären bereit, selbst einer Verlängerung des Dienstes auf 20 Monate zuzustimmen, wenn die Gewissensüberprüfung in Wegfall käme.

    (Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

    Wir würden die sicher auch dann lautwerdende Kritik aus den Kreisen der Betroffenen nicht scheuen, weil unserer Meinung nach der Vorteil einer solchen Regelung überwöge.

    (Kolb [CDU/CSU]: Dann schauen Sie sich mal die Erfahrungen in der Schweiz an!)

    Aber wir haben uns leider nicht durchsetzen können.
    Wir mußten zu unserem Bedauern feststellen, daß nicht einmal ein sehr bedenkenswerter Vorschlag des Kommissariats der katholischen Bischöfe einer näheren Prüfung durch alle Fraktionen dieses Hauses unterzogen worden ist. Die Bischöfe hatten vorgeschlagen, bei Beibehaltung der Gewissensüberprüfung dem abgelehnten Kriegsdienstverweigerer dann wenigstens auf dem Gnadenwege den Zivildienst bei verlängerter Dienstzeit zu ermöglichen.



    Lutz
    Es ist schlicht unverständlich, daß auch dieser Rat der Bischöfe auf taube Ohren stieß.
    Was mich und meine Freunde an der heutigen Abstimmungslage so betroffen macht, ist folgendes. Keiner in der Fraktion der SPD und gewiß auch nicht die Mehrheit in der Fraktion der FDP und ganz bestimmt auch einige Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion der CDU wollen nicht die Beibehaltung der Gewissensprüfung. Aber wir werden das heute beschließen. Keiner in der sozialliberalen Koalition will dieses Gesetz so wirklich. Jeder wüßte bessere und überzeugendere Lösungen. Und doch wird man ihm heute zustimmen. Ich weiß nicht, ob uns allen bewußt ist, daß es ungeheuer schwierig sein wird, einem jungen Staatsbürger ein solches Abstimmungsverhalten zu verdeutlichen.
    Einige meiner Freunde werden aus wohlüberlegten politischen Gründen zu dieser Fraktionsvorlage der sozialliberalen Koalition nein sagen. Einige — und zu denen zähle ich mich — werden aus tiefster innerer Überzeugung die Zustimmung verweigern müssen. Wir wissen sehr wohl, daß es heute nicht um das Gewissen der Parlamentarier geht, sondern um das Gewissen der Betroffenen. Aber gerade das macht es uns unmöglich, ja zu sagen. Es ist, wie einer meiner Fraktionskollegen deutlich formulierte, zudem politisch und moralisch kaum vertretbar, die Gewissensprüfung als politischen Willen von SPD und FDP zu präsentieren. Es ist ja auch nicht der wirkliche politische Wille der Koalition. Um so bedenklicher ist es, daß sie sich heute zu diesem Schritt genötigt sieht.
    Schließlich — das soll mein letztes Argument sein — wird sich bei Verabschiedung des Gesetzes auch die Praxis der Ausschüsse zum Negativen hin verändern. Das fürchten wir. Die Ausschüsse sind bei Vorrang des schriftlichen Verfahrens gehalten, alle ihnen notwendig erscheinenden Beweise zu erheben. Es ist nicht auszuschließen, daß wildgewordene Prüfungsausschüsse künftig fröhlich Beweis erheben: beim Jugendamt, in den Schulen, bei der Polizei, beim Verfassungsschutz und sonstwo. Der Bund könnte eine solche exzessive Erhebungsmethode nicht einmal stoppen, denn die Ausschüsse sind an Weisungen nicht gebunden. Ich weiß nicht, ob wir eine solche neue Möglichkeit der Gesinnungsschnüffelei auch nur andeutungsweise zulassen dürfen.
    Wir hatten am vergangenen Dienstag eine eingehende Aussprache in unserer Fraktion, die von hohem sachlichen Ernst und von großer Fairneß getragen war. Dafür sind meine Freunde und ich dankbar. Wir glauben nicht, daß wir deswegen, weil wir heute nein sagen, vielleicht bessere Sozialdemokraten seien als andere, die heute zustimmen. Wir wissen, daß uns von der Meinung der Mehrheit unserer Kollegen nichts trennt außer der Tatsache, daß sie eine Zustimmung zum Gesetz aus politisch-taktischen Gründen für geboten hält.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU — Kolb [CDU/CSU]: Sie wären ein schöner Demokrat!)

    Wir teilen diese Meinung nicht, aber wir respektieren sie ebenso vorbehaltlos, wie unsere Fraktion unsere abweichende Meinung respektiert hat. Wir entscheiden über eine Gewissensfrage erfreulicherweise in jener Gewissensfreiheit, die diesem Abstimmungsprozeß angemessen ist, und dafür bedanken wir uns ausdrücklich bei unseren politischen Freunden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)