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ID0822910400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/229 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 18675 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Treffen der sieben Staats- und Regierungschefs in Venedig und zu den Gesprächen des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen in Moskau Schmidt, Bundeskanzler 18583 A Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Freistaates Bayern . 18588 D Genscher, Bundesminister AA 18606 A Dr. Jaeger CDU/CSU 18611 B Wehner SPD 18616 D Mischnick FDP 18620 B Beratung des Berichts über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse der EnqueteKommission Zukünftige KernenergiePolitik" — Drucksachen 8/2353, 8/2628, 8/4341 — Dr. Stavenhagen CDU/CSU 18624 B Ueberhorst SPD 18627 A Dr.-Ing. Laermann FDP 18630 B Gerstein CDU/CSU 18635 B Reuschenbach SPD 18637 C Dr. Gruhl fraktionslos 18639 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU Rationelle und sparsame Energieverwendung — Drucksachen 8/1963, 8/4355 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Pfeifer, Lenzer, Dr. Probst, Benz, Breidbach, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Laufs, Dr. II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 Freiherr Spies von Büllesheim, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU Energiepolitisches Programm zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Narjes, Pfeifer, Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Waigel, Dr. Laufs, Gerstein, Kolb, Dr. Czaja, Dr. Probst, Engelsberger, Dr. Hubrig, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, von Hassel, Benz, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Sicherung der Energieversorgung und Zukunftsorientierung der deutschen Energiepolitik zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordnten Dr. Dollinger, Pfeifer, Dr. Riesenhuber, Dr. Narjes, Lenzer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU Beitrag der Kernenergie zur Sicherung der Energieversorgung — Drucksachen 8/1394 (neu), 8/2961 (neu), 8/3434, 8/4354 — Dr. Dollinger CDU/CSU 18642 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 18644 A Dr.-Ing. Laermann FDP 18646 C Dr. Narjes CDU/CSU 18648 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 18652 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3019 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4250 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4222 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) — Drucksache 8/3020 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4250 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4222 — Kühbacher SPD 18656A Porzner SPD 18656 C Dr. Jenninger CDU/CSU 18656 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18657 B Biermann SPD 18657 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 18659 D Hölscher FDP 18663A Jungmann SPD 18667 B Frau Tübler CDU/CSU 18668 C Dr. Zumpfort FDP 18671 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 18672 B Lutz SPD 18673 A Immer (Altenkirchen) SPD (Erklärung nach § 59 GO) 18675 B Namentliche Abstimmung 18677 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . 18678 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Handlos, Dr. Dregger, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Miltner, de Terra, Spranger, Weiskirch (Olpe), Biechele, Dr. Laufs, Frau Krone-Appuhn, Dr. Kraske, Dr. Riedl (München), Gerster (Mainz), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Broll, Regenspurger, Dr. Friedmann, Frau Pieser, Dr. Hüsch, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU Gesamtverteidigung — Drucksachen 8/2295, 8/4340 — . . . 18675 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Marx, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Dollinger, Dr. Stercken, Dr. von Geldern, Kittelmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Hoffacker, Hüsch, Sick, Dr. Voss, Hartmann, Dr. Wittmann (München), Dr. Hupka, Kunz (Berlin), Dr. Ritz, Amrehn, Broll, Dr. Hornhues, Schetter, Seiters, Graf Huyn, Hanz, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hammans, Dr. Möller, Berger (Lahnstein), Würzbach, Werner, Dr. Sprung, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Wulff, Reddemann, Bahner, Frau Berger (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU III. VN-Seerechtskonferenz Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 III Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksachen 8/3760, 8/3910, 8/4328 — 18676A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Narjes, Grunenberg, Angermeyer, Dr. Corterier, Ewen, Dr. von Geldern, Kittelmann, Rapp (Göppingen), Dr. Wittmann (München) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus — Drucksache 8/2363 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4359 — 18676 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Sportförderung in den Entwicklungsländern — Drucksache 8/5357 — 18676 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Schedl, Frau Benedix-Engler, Pieroth, Hasinger, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Dr. Blüm, Dr. George, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Möller, Frau Karwatzki, Neuhaus, Dr. Laufs, Dr. Langguth, Hauser (Krefeld), Josten, Würzbach, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Berufliche Fortbildung in Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen — Drucksachen 8/2884, 8/4294 — . . . 18676D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zum Jahresbericht 1979 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3800, 8/4374 — . . . 18676D Beratung der Sammelübersicht 77 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4375 - 18677 A Nächste Sitzung 18679A Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18681 *A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1980 18583 229. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 4. 7. Dr. Ahrens ** 4. 7. Dr. Aigner * 4. 7. Alber ** 4. 7. Dr. Bangemann * 3. 7. Dr. Barzel 4. 7. Baum 4. 7. Dr. Blüm * 4. 7. Blumenfeld * 3. 7. Frau von Bothmer ** 4. 7. Büchner (Speyer) ** 4. 7. Dr. Evers ** 4. 7. Fellermaier * 4. 7. Flämig ** 4. 7. Frau Dr. Focke * 4. 7. Friedrich (Würzburg) * 4. 7. Dr. Fuchs * 4. 7. Dr. Geßner ** 4. 7. von Hassel * 4. 7. Dr. Holtz ** 3. 7. Hoppe 4. 7. Katzer * 4. 7. Dr. h. c. Kiesinger 4. 7. Kittelmann ** 4. 7. Dr. Klepsch * 4. 7. Lagershausen ** 4. 7. Lenzer ** 4. 7. Lücker * 4. 7. Luster * 4. 7. Dr. Mende ** 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Dr. Pfennig * 4. 7. Reddemann ** 4. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schleicher * 4. 7. Schmitz (Baesweiler) 4. 7. Dr. Schwencke (Nienburg) * 4. 7. Seefeld * 4. 7. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 4. 7. Dr. Sprung 4. 7. Ueberhorst ** 4. 7. Dr. Vohrer ** 4. 7. Walkhoff 4. 7. Frau Dr. Walz * 4. 7. Weber (Heidelberg) 4. 7. Wischnewski 3. 7. Dr. Wulff 4. 7. Zebisch ** 4. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Biermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich bin nicht der Meinung, daß ich dieses korrigieren sollte oder korrigieren kann.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Denn ich habe mir sorgfältig einiges von dem durchlesen können, was beispielsweise in München in diesem Zusammenhang passiert und dort auch gesagt worden ist.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wie bitte? Sie stellen also München mit der DDR gleich?)




    Biermann
    Ich fahre fort: Von dem so verbesserten Gesetzentwurf können als echte materielle Verbesserungen des geltenden Rechts folgende herausgestellt werden.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Kolb [CDU/ CSU])

    — Hören Sie doch einmal zu!
    Erstens. Es wird keine Verlängerung des Zivildienstes geben; es bleibt bei 16 Monaten. Meine Damen und Herren von der Opposition, schauen Sie sich einmal Ihren Antrag an, der dem Hause ja vorliegt, in dem Sie 18 Monate festschreiben wollen. Ich bin mir nicht sicher — und ich bin mir auch nicht klar darüber —, wie Sie diese 18 Monate fordern können, wenn es beispielsweise rein rechnerisch für die Mannschaften der Reserve nur um dreieinhalb Wehrübungstage im Jahr geht. Ich weiß nicht, ob man hier gleich eine sogenannte Strafe einbauen möchte.
    Zweitens. Nach dem Willen der Koalition soll die schriftliche Glaubhaftmachung der Verweigerungsgründe im Regelfall ausreichen. Demgegenüber beharren Sie, wie Ihr Antrag zeigt, darauf, daß praktisch zunächst einmal jeder, der den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern will, persönlich vor einen Ausschuß gezerrt wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Gezerrt?)

    — Ich höre aus Ihren Reden viel schlimmere Töne. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich bei mir so aufregen.
    Drittens. Die Vorsitzenden der Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerer sollen künftig nicht mehr vom Bundesminister der Verteidigung berufen werden, sondern dafür wie für die gesamte Ausführung des Gesetzes soll der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zuständig sein. Einem Antrag von Ihnen entnehme ich, daß Sie dies beispielsweise beim Verteidigungsministerium belassen wollen. Ich erinnere nochmal an die Anhörung, in der eine völlig andere Auffassung der dort Befragten laut wurde.
    Viertens. Die Beisitzer in den Ausschüssen müssen nach diesem Gesetz die Voraussetzungen der Berufung zum Amt eines Jugendschöffen erfüllen; sie sollen über die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
    Fünftens. Während der vollen Dauer des Anerkennungsverfahrens — das heißt, bis zur Unanfechtbarkeit einer Entscheidung — soll nach unserem Willen kein Kriegsdienstverweigerer mehr zum Wehrdienst einberufen werden, sofern er seinen Antrag auf Anerkennung vor Erhalt der Einberufung, der schriftlichen Benachrichtigung und dergleichen gestellt hat.
    Sechstens. Der Vorrang des sozialen Bereichs für den Einsatz der anerkannten Kriegsdienstverweigerer ist in diesem Entwurf festgeschrieben.
    Siebentes. Wenn ein mündliches Verfahren unvermeidbar wird, kann jeder Kriegsdienstverweigerer einen Beistand seiner Wahl für das Verfahren ,bestimmen, wobei die Beistände selbstverständlich
    auch Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften sein können.
    Dieses Ergebnis muß — so scheint es mir jedenfalls — gegen eine seltsame Koalition verteidigt werden. Einmal sind es die vom Verfassungsgericht enttäuschten Freunde in meinen eigenen Reihen, die am liebsten den verworfenen Gesetzentwurf — wenn auch mit Änderungen — von 1977, der auf jedes inquisitorische Prüfungsverfahren verzichtete, erneut einbringen möchten. Zum anderen sind es jene „kalten Krieger", die mit markigen Appellen an nationalistische Gefühle jeden Kriegsdienstverweigerer in ein Strafbataillon — sofern vorhanden — kommandieren möchten.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Pfui! — Mein Gott!)

    Diesen vereinigten Kritikern sei mit Nachdruck in Erinnerung gerufen: Die Sozialdemokraten in diesem Land werden dem Versuch, das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung einschränken zu lassen, bei jeder Gelegenheit entgegentreten und jede kleine Chance wahrnehmen, bei der es um die Verbesserung dieses Gesetzes geht. Den Spekulanten in der Opposition sage ich: Geben Sie sich keiner Täuschung hin. Von diesen — wenn auch für viele unbefriedigenden — Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfs werden sich die Sozialdemokraten im Vermittlungsausschuß kein Komma abhandeln lassen. Uns geht es darum, den in Gewissensnot befindlichen jungen Menschen wirkliche Hilfe zu bringen. Sie sind nicht mit wohlklingenden Worten abzuspeisen. Uns ist es Ernst — und ich wünschte, vielen anderen auch — mit dem Kernsatz unserer Verfassung: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Berger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Markus Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte ist — und das scheint auch das Vorgeplänkel noch einmal bestätigt zu haben — der vorläufige Höhepunkt des langen Leidensweges eines Gesetzes, auf das weite Teile der Öffentlichkeit und insbesondere die betroffene Jugend mit großer Aufmerksamkeit warten. Ich spreche vom Leidensweg, weil offensichtlich die Mehrheit dieses Bundestages auch jetzt noch außerstande scheint, eine der Sache angemessene, mit der Verfassung in Einklang stehende und von den Betroffenen akzeptierte Lösung zu finden — und dies, nachdem bzw. obwohl bereits eine Novelle, die die Mehrheit dieses Bundestages gegen die Stimmen der Opposition und gegen die Mehrheit des Bundesrates unter Vernachlässigung wichtiger Verfassungsgebote und politischer Erfordernisse erzwungen hatte, am Einspruch des Verfassungsgerichtes gescheitert ist. Dies, meine Damen und Herren, ist kein Beweis für die Lösungskompetenz der jetzigen Koalition in dieser schwierigen Frage.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wer noch in Erinnerung hat, mit welcher Betroffenheit die Koalition und einzelne ihrer Sprecher



    Berger (Lahnstein)

    auf das Urteil des Verfassungsgerichtes reagiert haben, als ihrer abenteuerlichen Postkartennovelle eine Abfuhr erteilt worden ist, wie sie mit einer Mischung aus Trotz und Resignation reagiert haben, indem sie — wie es einer ihrer Sprecher auszudrücken beliebte — auf andere politische Zeiten hofften, für den ist es nicht verwunderlich, daß am Ende dieses Leidensweges der Koalition nichts Besseres einfällt als ein Gesetzentwurf, der in seinen Auswirkungen der Postkartennovelle von 1977 gefährlich nahekommt Ihn müssen wir deswegen auch ablehnen. Er dürfte in dieser Form deshalb wohl auch vor dem Bundesrat kaum Bestand haben.
    Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben die Abschaffung des Prüfungsverfahrens gewollt Sie schlagen uns nun in Konsequenz Ihrer ursprünglichen Absicht ein Prüfungsverfahren vor, das eine Farce ist. Entspricht es wirklich dem politischen Willen Ihrer Parteien, nachdem der 7. Deutsche Bundestag eine Regelung nicht zustande gebracht hatte, nachdem Ihr erster Versuch im 8. Deutschen Bundestag am Verfassungsgericht scheitern mußte, nun wiederum ein Gesetz zu verabschieden, das, wenn es scheiterte, zu nichts anderem führte, als daß alles beim alten bliebe? Glauben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, ernsthaft, daß dies für Sie eine vertretbare Position ist? Glauben Sie wirklich, in einer Art Schwarzer-Peter-Spiel die Opposition und die Mehrheit des Bundesrates dafür verantwortlich machen zu können, daß Ihre verfassungswidrige Novelle gescheitert ist und deswegen nun ein Gesetz weiter gilt, das eigentlich niemand mehr will?

    (Vorsitz : Vizepräsident Frau Renger)

    Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eines der Grundrechte, die unsere Verfassung als eine der freiesten der Welt ausweisen. Niemand in diesem Hause will eine Einschränkung dieses Grundrechtes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Niemand bestreitet demjenigen, der auf Grund der Ernsthaftigkeit und Unausweichlichkeit seiner Gewissensentscheidung den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, das Recht dazu. Aber jeder, der dies tut, muß wissen, daß er dabei ein Grundrecht in Anspruch nimmt, das letztlich nur so lange erhalten bleibt, wie es ausreichend geschützt ist. Es wird nur so lange ausreichend geschützt bleiben, solange wir durch funktionsfähige Streitkräfte die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses sicherstellen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Streitkräfte beruhen nach dem Willen des Gesetzgebers und nach Lage der Dinge auf einer funktionierenden Wehrpflicht Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes hat diese deshalb auch Verfassungsrang.
    Dem allgemeinen Gebot der Wehrpflicht steht also in einem Spannungsverhältnis das individuelle Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gegenüber. Dabei ist — ich wiederhole das — die ausreichend erfüllte Wehrpflicht geradezu eine Bedingung dafür, daß das Ausnahmerecht auf Kriegsdienstverweigerung auf Dauer in Anspruch genommen werden kann. Wehrpflicht schützt also auch Kriegsdienstverweigerung. Deswegen war es töricht, vom zivilen Ersatzdienst als dem alternativen Friedensdienst zu sprechen. Wer jener Begriffsverwirrung Vorschub geleistet hat — und es waren viele —, hat keinen Beitrag zur Lösung unseres Problems geleistet

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im Gegenteil: Er hat damit auch jenen das Handwerk erleichtert, die im Instrument der Kriegsdienstverweigerung nichts anderes gesehen haben als ein Vehikel, um den von ihnen ungeliebten Staat Bundesrepublik Deutschland treffen zu können; Kräfte, die zum Teil Gewaltfreiheit predigen, während sie z. B. in Bremen durchaus dazu bereit gewesen sind, in anderer Konstellation und zu anderem Zweck Gewalt anzuwenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich deswegen für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion feststellen: Wehrdienst ist für uns Friedensdienst. Weil wir auf die Wehrpflicht der Bürger unseres Landes, auf die Wehrbereitschaft der Jugend angewiesen sind, möchte ich noch hinzufügen: Wehrdienst ist die Grundpflicht, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist die Ausnahme.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die Sicherung unseres Staates nach außen haben für, uns höchste Priorität. Deswegen mußten wir geradezu gegen jene Postkartennovelle klagen, die Sie von der Koalition zu verantworten hatten, weil sie nämlich die Wehrpflicht quasi abgeschafft hätte. Deshalb betrachten wir es auch als eine Zumutung, daß Sie nun in Ihrem Gesetzentwurf eine Regelung vorschlagen, die die Postkarte durch den Einschreibebrief ersetzen soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ihr vorrangig schriftliches Verfahren bedeutet nämlich nichts anderes; denn niemand wird ausschließen können, daß die Begründung, die der jeweilige Antragsteller dem Ausschuß schriftlich vorlegt und die dann zur Entscheidung nach Aktenlage führt, aus fremder Feder stammt Können Sie sich nicht vorstellen, daß es einschlägige Praxen und ganze Agenturen geben könnte, die nichts anderes tun, als dem Antragswilligen seine Papiere vorzubereiten? Damit wäre im übrigen demjenigen, der seinen Antrag wirklich aus Überzeugung und Gewissensnot stellt, am wenigsten zu helfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Wörner [CDU/CSU]: Schreibbüros würden eingerichtet!)

    Wenn schon gesagt wird, das mündliche Verfahren begünstige denjenigen, der besser artikulieren könne — eine oft zitierte Behauptung, die im übrigen im Anhörverfahren, wie ich meine, überzeugend widerlegt worden ist —, dann ist es doch um so offenkundiger, daß sich bei einem schriftlichen Regelverfahren erst recht derjenige durchsetzen könnte, der sich entweder schriftlich besser zu äußern ver-



    Berger (Lahnstein)

    mag — was wohl schwieriger ist — oder aber sich rechtzeitig die eilfertigen Dienste sichern kann, die ihm nützlich erscheinen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch Ihr Angebot, meine Damen und Herren von der Koalition, bei einem vorrangig schriftlichen Verfahren auf Antrag nur eines Beisitzers eine mündliche Anhörung vorzuschreiben, hätte daran wenig geändert. Wäre dieser Beisitzer, der so etwas zu beantragen wagte, nicht rasch als der ewige Querulant abgestempelt?

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Wäre er nicht auch schon alleine deswegen einem erheblichen psychologischen Druck ausgesetzt, weil er einen solchen Antrag gegen die Mehrheit stellen müßte — und dies, zumal ja nach Ihrem Gesetzentwurf die Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht geändert werden soll?
    Nein, meine Damen und Herren, für das mündliche Verfahren gibt es kein Ersatz.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nur dieses mündliche Verfahren wird sicherstellen können, daß der Antragsteller in seiner gesamten Persönlichkeit — und dazu gehört wesentlich die persönliche Ausstrahlung — vor der Entscheidung gewürdigt werden kann. Ich vertraue darauf, daß derjenige, der eine für sich zwingende Gewissensentscheidung getroffen hat, auch in der Lage sein wird, diese seine Entscheidung zu begründen und glaubhaft zu machen.
    Damit dies ganz klar wird — auch in der Diskussion eben wurde wieder einige Begriffsverwirrung gestiftet —: Hier handelt es sich nicht um eine Gewissensprüfung, wie viele es zum Schaden der Sache immer wieder behauptet haben. Dies hat ebenfalls das Anhörungsverfahren gezeigt: Ein Gewissen ist nicht prüfbar. Die Gewissensentscheidung des einzelnen entzieht sich der Prüfung durch Außenstehende. Aber die Folgen einer solchen Gewissensentscheidung sind nachvollziehbar; die Motive und Gründe dafür können bewertet werden. Wer, wie im Falle der Antragstellung auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, mit diesem Antrag die Freistellung von einer allgemeinen und im Interesse der Allgemeinheit, im Interesse des Gemeinwohls auch notwendigen Pflichterfüllung beantragt, der muß diesen Antrag nach seinem persönlichen Ausdrucksvermögen einleuchtend begründen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, in der Botschaft des Bundesrats der Schweiz, die zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes dort führen sollte, heißt es — ich zitiere —:
    Beweispflichtig für den geltend gemachten Gewissenskonflikt ist der Wehrpflichtige, der daraus Anspruch auf eine Sonderbehandlung ableitet.
    Im nächsten Absatz heißt es:
    Wer Anspruch auf Zulassung zum Ersatzdienst und auf Befreiung von der Militärdienstpflicht erhebt, hat einen Antrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Anerkennung des Gewissensentscheids hängt davon ab, ob der Gewissenskonflikt und seine religiöse oder ethische Motivierung vom Gesuchsteller überzeugend dargelegt werden kann, d. h. ob dieser für seine Haltung Glauben findet. Für diesen Nachweis sollen strenge Maßstäbe gelten.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Hört! Hört» Meine Damen und Herren, es lohnt sich schon, auch bei einer solchen Frage einmal über den Zaun zu schauen und zu beobachten, wie eine der ältesten Demokratien in dieser Frage die Pflicht vor das Recht stellt. Auch die Schweiz hatte ein mündliches Verfahren vorgesehen, und zwar vor einem Ausschuß, der aus fünf Mitgliedern bestehen sollte, unter denen sich mindestens ein Arzt, ein Jurist und — man höre und staune — ein erfahrener Truppenkommandant befinden sollten. In der schon zitierten Botschaft heißt es in den einleitenden Formulierungen: Entschieden abgelehnt wurde vom Rat die freie Wahl zwischen der Dienstleistung in der Armee und dem Ersatzdienst. Eine solche würde nicht nur zu einer Schwächung der Landesverteidigung führen, die in der heutigen Zeit nicht verantwortet werden könnte. Einig waren sich schließlich alle Sprecher darin, daß der zu schaffende zivile Ersatzdienst kein Ausweg für Bequeme und Drückeberger sein dürfe. Diese Forderung könne mit einer Dienstdauer im Ersatzdienst erfüllt werden, die ohne weiteres länger sein dürfe als der Militärdienst. Angesichts dieser Botschaft an die schweizerische Nation bei deren großartiger demokratischer Tradition brauchen sich CDU und CSU der Substanz ihres Gesetzentwurfs keineswegs zu schämen. Wir bieten mit unserem Gesetzentwurf eine auch für die Betroffenen faire Lösung an, welche die Fähigkeit zur Verteidigung ebenso berücksichtigt wie den Schutz der Gewissensentscheidung. Auch in Anbetracht des hervorragenden sozialen Engagements vieler Zivildienstleistender — nicht aller übrigens — auf oft schwierigen Dienstplätzen — es gibt, wie wir wissen, auch andere — sollte bei allen Versuchen, die Belastungen des Wehrdienstes und des Ersatzdienstes zu vergleichen oder gar anzugleichen, eines nicht übersehen werden: Der härtere Dienst, der härteste Dienst, das höchste Opfer wird vom Wehrpflichtigen verlangt, nämlich der Einsatz des eigenen Lebens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ereignisse des letzten halben Jahres im Ausland, im Bündnis, auch bei uns im Inland haben gezeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland auf die Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und der Bundeswehr Berger im Bündnis angewiesen bleibt. Wir sind darauf angewiesen, daß auch in Zukunft — und das wird schwieriger werden — 230 000 Wehrpflichtige bereit sind, ihren Grundwehrdienst für das Vaterland zu leisten und in anschließenden Reserveübungen ihr Können zu vertiefen und zu erhalten. Das neue Konzept des Heeres, die Heeresstruktur 4, ist, wie wir alle wissen, in viel größerem Umfange als bisher auf die Mobilmachungsfähigkeit auch von Reservisten und damit auf deren In-Übung-Halten angewiesen. Nicht weniger Wehrübungen wird es in Zukunft geben, sondern, auch nach dem Willen der Bundesregierung, mehr Wehrübungen. Der Respekt vor der Verfassung und vor der Gewissensentscheidung derer, die sich auf Grund ihres persönlichen, ethisch oder moralisch begründeten Gewissenszwangs nicht in der Lage sehen, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten und deswegen im Frieden zum Wehrdienst bereit zu sein, gebietet es, daß der Gesetzgeber eine praktikable Lösung findet, die unter Beachtung des Verfassungsgebotes der Sicherheit unseres Staates und der Erhaltung des Friedens die Gewissensentscheidung des einzelnen schützt und gleichzeitig einen Mißbrauch dieses vornehmen Grundrechts verhindert. Ich hätte erwartet, daß, nachdem das Verfassungsgericht gesprochen hatte und seine Gründe allen zugänglich waren, die Regierung in dieser wichtigen Frage eigene Vorstellungen entwickelt hätte. Hat die Bundesregierung tatsächlich keine Aufgabe darin gesehen, im Interesse der Landesverteidigung einerseits und im Interesse der Wahrung der Gewissensfreiheit unserer jungen Bürger andererseits eine Lösung zu suchen und vorzuschlagen? Die Begründung, die dafür zu hören war, daß sich die Regierung in Zurückhaltung übte, weil nämlich die Novelle aus dem Jahre 1977 ein Initiativgesetz gewesen sei, ist mehr als fadenscheinig. Es galt, eine wichtige Aufgabe zu lösen, doch die Regierung hat erst einmal abgewartet, zum einen vermutlich, um zu sehen, wohin der Hase läuft, aber andererseits wohl auch, um der Schwierigkeit zu entgehen, mit den eigenen Linken ins reine kommen zu müssen. Dafür haben wir heute im Entree dieser Debatte wiederum ein Beispiel erlebt. Dies aber bedeutet, daß die Regierung, statt zu führen, das Feld den organisierten Kriegsdienstgegnern und deren politischem Umfeld überließ, während sie gleichzeitig das Erfordernis und die Bedeutung des Wehrdienstes in der Öffentlichkeit nicht mehr genügend darstellte. So nur konnte es dazu kommen, daß ganze Schulklassen den Wehrdienst verweigerten. Es ist auch jetzt nicht verwunderlich, daß trotz Afghanistan und trotz Bremen oder vielleicht sogar gerade wegen Afghanistan und auch infolge des Krisengeredes des Bundeskanzlers die Zahlen im letzten Vierteljahr wieder dramatisch gestiegen sind. Der Regierung scheint es am politischen Willen zur Lösung dieses Problems gefehlt zu haben, was Wunder auch, wenn z. B. der derzeitige Bundesverteidigungsminister kurz nach der Veröffentlichung des Karlsruher Urteils nichts anderes zu äußern hatte, als daß für ihn Gewissen nicht prüfbar sei. Das war sein einziger Beitrag zu dieser Debatte. Das war letztlich nicht zum Nutzen des Ganzen. Das war auch nicht dadurch zu korrigieren, daß schließlich im interfraktionellen Arbeitskreis die Beamten seines Hauses sehr fruchtbar mitgearbeitet haben. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Erstens. Die Postkartennovelle aus dem Jahre 1977, ein Herzstück sozialliberaler Politik dieser Legislaturperiode, ist gescheitert. (Zuruf von der SPD: Das wußten wir schon! Das brauchen Sie uns nicht noch einmal zu erzählen!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Sehr gut!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Beschämend genug!)

    Zweitens. Die Regierung hatte nicht den politischen Willen, in dieser schwierigen Frage eine wirkliche Lösung zu finden. Sie hat auf eine Regierungsvorlage verzichtet.
    Drittens. Die Bemühungen der Fraktionen, in intensiven interfraktionellen Verhandlungen eine gemeinsam zu tragende Lösung zu finden, sind bisher an wenigen miteinander unvereinbaren Vorstellungen gescheitert. Für uns ist das vorrangige schriftliche Verfahren als ein unpersönliches Verfahren bei einer nur persönlich erfahrbaren Glaubwürdigkeitsprüfung nicht akzeptabel.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies ist der entscheidende Punkt. Alles andere ist diskutabel und ist es auch — einschließlich der Frage der Dauer des Zivildienstes — während der Verhandlungen immer gewesen. Sie wissen — und auch der Herr Kollege Biermann, der hier eben Kritik geübt hat, weiß dies —, daß wir in diesen Fragen immer zum Kompromiß bereit gewesen sind.

    (Frau Traupe [SPD]: Nach Ihrer Rede glaube ich das nicht!)

    Viertens. Gerade die Entwicklung in den letzten Monaten zeigt uns erneut, wie wichtig es ist, einen Mißbrauch des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissengründen auszuschließen, um die Funktionsfähigkeit unserer Landesverteidigung erhalten zu können.
    Fünftens. Die Union achtet jeden, der dieses Grundrecht begründet für sich in Anspruch nimmt, aber unsere jungen Bürger müssen wissen, daß wir es nur so lange schützen können, wie junge Menschen auch zum Friedensdienst mit der Waffe bereit sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang abschließend — weil auch die katholischen Quellen hier vorhin zitiert worden sind — eine Textstelle des Konzils zitieren, die für meine persönliche Ge-



    Berger (Lahnstein)

    wissensentscheidung als Soldat immer von besonderer Bedeutung gewesen ist. Ich zitiere:
    Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.
    Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)