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ID0822631700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/226 Deutscher. Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 30. Juni 1980 und für die Monate Juli, August und September 18428 D Oberweisung einer Vorlage an Ausschüsse 18429 C Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 8/3800 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . . . . 18309 B Horn SPD 18312 C Jung FDP 18315 A Berkhan, Wehrbeauftragter 18318 C Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . . 18321 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses um Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr — Drucksachen 8/3568, 8/4081 —Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . . 18327 A Möhring SPD 18330 A Jung FDP 18333 D Dr. Wörner CDU/CSU 18337 B, 18349 B, 18351 D Neumann (Stelle) SPD 18341 D Möllemann FDP 18344 A, 18352 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 18347 A, 18351 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes - Drucksache 8/2534 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4287 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4286 — Braun CDU/CSU 18372 B Jaunich SPD 18373 D Eimer (Fürth) FDP 18376 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 18378 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 8/3551 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4269 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Pinger, Spranger, Biehle, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Hartmann, Hasinger, Kroll-Schlüter, Regenspurger, Petersen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 8/3291 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 18379 D Marschall SPD 18383 A Eimer (Fürth) FDP 18385 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18386 D Dr. Pinger CDU/CSU 18390 B Dürr SPD 18391 D Engelhard FDP 18394 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 18395 C Dr. Langguth CDU/CSU 18397 A Frau Dr. Balser SPD 18399 B Erklärungen nach § 36 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 18401 D Wehner SPD 18401 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang , stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4268 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4265 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18402 B Dr. Holtz SPD 18403 D Dr. Vohrer FDP 18405 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung — Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) — . 18407 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Pieroth, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Biedenkopf, Breidbach, Dr. Dregger, Franke, Glos, Dr. Häfele, Frau Hoffmann (Hoya), Kolb, Kraus, Lampersbach, Dr. Möller, Müller (Remscheid), Niegel, Dr. Pinger, Dr. van Aerssen, Prangenberg, Dr. Schäuble, Schröder (Lüneburg), Dr. Schwörer, Sick, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Dr. von Wartenberg, Wissmann, Dr. Wörner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Existenzgründungen — Drucksachen 8/2603, 8/4146 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, Schedl, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Bötsch, Dreyer, Feinendegen, Dr. Friedmann, Dr. George, Gerstein, Helmrich, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hüsch, Josten, Dr. Köhler (Duisburg), Kolb, Landré, Dr. Narjes, Neuhaus, Niegel, Pieroth, Frau Pieser, Dr. Pinger, Dr. Schneider, Dr. Sprung, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Stavenhagen, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz — BMf G) — Drucksache 8/708 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4321 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4316 — Pieroth CDU/CSU 18407 D Dr. Schachtschabel SPD 18410 A Dr. Waigel CDU/CSU 18412 C Dr. Haussmann FDP 18414 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Durchführung des tourismuspolitischen Programms von 1975 — Drucksachen 8/2805, 8/4190 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 III Engelsberger CDU/CSU 18416 C Haase (Fürth) SPD 18419 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 18421 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksachen 8/4024, 8/4254 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 18423 C Paterna SPD 18425 B Hoffie FDP 18427 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1980) — Drucksache 8/4207 — 18428 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksachen 8/3955, 8/3956, 8/3754, 8/4202 — 18428 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern — Drucksache 8/4212 — 18428 D Beratung der Übersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4246 — . . . . . . . 18428 D Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Einschränkung der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A37 20.06.80 Drs 08/4270 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18353 A, B, C, D, 18354 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18353 B, C ZusFr Klinker CDU/CSU 18353 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 18353 D Verhältnis zwischen den Nahrungsmittelvorräten und der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A38 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU MdlAnfr A39 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18354 B, C, D, 18355 A, B, C ZusFr Klinker CDU/CSU . 18354 B, C, 18355 B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18354 D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 18354 D ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18355 A Beitrag der Bundesregierung zur Lösung der Fischereiprobleme in der EG MdlAnfr A42 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 18355 C, 18356 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 A Kompromißbereitschaft Großbritanniens für die Finanzierung des EG-Haushalts MdlAnfr A43 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML 18356 R C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18356 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 C Ökologische Auswirkungen der Belastung von Nord- und Ostsee MdlAnfr A61 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A62 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18356 D, 18357 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18357 A, C Kritik evangelischer Pfarrer an dem Motto „Wa(h)lpurgisnacht" des Kanzlersommerfestes MdlAnfr A66 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 MdlAnfr A67 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 18357 D, 18358 A, B, C, D, 18359 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 18357 D, 18358 B, C, D, 18359 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 18358 C, 18359 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18359 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18359 D Förderung des Deutschtums im Ausland als Mittler zu anderen Völkern und Kulturen MdlAnfr A68 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A69 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18360 A, B, D, 18361 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18360 D, 18361 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18361 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18361 C Unterstützung deutschsprachiger Zeitungen sowie Funk- und Fernsehsendungen in Übersee MdlAnfr A70 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU MdlAnfr A71 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18361 C, D, 18362 A, B ZusFr Dr. Mende CDU/CSU . . 18361 D, 18362 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18362 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18362 B Förderung des Absatzes deutscher Waren durch deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland MdlAnfr A74 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU MdlAnfr A75 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18362 C, D, 18363 A ZusFr Bahner CDU/CSU . .18362 C, D, 18363 A Offizieller Empfang des Generalsekretärs des African National Congress (ANC) durch Staatsminister Frau Dr. HammBrücher MdlAnfr A81 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18363 B, C, D, 18364 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18363 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18363 D ZusFr Frau Erler SPD 18364 A ZusFr Werner CDU/CSU 18364 B Pflichtumtauschquoten für Einzelreisende in der Tschechoslowakei MdlAnfr A82 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18364 B, C, D, 18365 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18364 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18364 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18364 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18365 A Völkerrechtliche Verbindlichkeit der deutschen und der englischen Fassung der Erklärung des Europarats über den Nahen Osten vom 13. Juni 1980; Territorium zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser MdlAnfr A83 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A84 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18365 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . .18365 A, B, C, D Dienstbefreiung an Nationalfeiertagen für bei der UNIDO in Wien beschäftigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A85 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18366 A, B, C, D, 18367 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18366 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18366 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18366 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18366 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18366 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18367 A ZusFr Frau Erler SPD 18367 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18367 B ZusFr Kuhlwein SPD 18367 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 18367 C Rückgang der Ausreisegenehmigungen für Volksdeutsche in der Sowjetunion seit 1977 MdlAnfr A86 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 V Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18367 D, 18368 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 18367 D, 18368 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18368 A Anerkennung der Zuständigkeit des UNO-Rates far Namibia durch die Bundesregierung; Geldsammlungen bei deutschen Unternehmen für Waffenkäufe der UNITA MdlAnfr A89 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD MdlAnfr A90 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18368 B, C, D, 18369 A ZusFr Frau Erler SPD 18368 B, C, D ZusFr Becher (Pullach) CDU/CSU . . 18368 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18369 A Identität des in Spandau einsitzenden Häftlings mit Rudolf Hess MdlAnfr Al 20.06.80 Drs 08/4270 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18369 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 18369 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18369 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18369 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18369 D Trainingsmethoden für Kinder und Jugendliche im Leistungssport MdlAnfr A9 20.06.80 Drs 08/4270 Marschall SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 18370 A, B ZusFr Marschall SPD 18370 A Teilnahme im europäischen Ausland lebender deutscher Staatsbürger an den Wahlen zum Deutschen Bundestag MdlAnfr A76 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 18370 B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18370 C, D Konditionen für Kreditaufnahmen des Bundes im Ausland MdlAnfr A15 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A16 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 18371 A, B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . 18371 B Porträt des Bundeskanzlers im Sitzungssaal des Bundesfinanzministeriums MdlAnfr A17 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 18371 C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18371 C, D Nächste Sitzung 18429 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ... 18430* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 18309 226. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 27. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber* 27.6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Bayha 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt * 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh * 27. 6. Dr. Fuchs* 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Glombig 27. 6. Haberl 27. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26.6. Frau Hürland 27. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Kirschner 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange* 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster * 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 6. Dr. Müller-Hermann* 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig* 27. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (Beifall bei der SPD und der FDP)




    Man kann nicht die Motivierung zur Therapie gesetzlich vorgeben, was wir ja hier tun wollen, und gleichzeitig den völligen Therapieverzicht akzeptieren, wie es solche Programme tun, abgesehen von all den Problemen, die mit ihnen sonst verbunden sind. Methadoneinsatz als Ersatz für Drogentherapie wäre ein Ausdruck unserer Resignation und unvereinbar mit dem im Betäubungsmittelgesetz verankerten sozial- und gesundheitspolitischen Ansatz von Therapie statt Strafvollzug.
    Ich freue mich, daß in wirklich kurzer Zeit der Entwurf verabschiedungsreif geworden ist und daß dem Plenum nun ein Gesetzeswerk vorliegt, das teilweise sehr schwierige rechtliche Probleme regelt. Dafür möchte ich den Mitgliedern der beratenden Ausschüsse und den angehörten Experten aus Wirtschaft und Praxis ausdrücklich danken.
    Bis zum Schluß haben sich die Arbeiten an dem Gesetz recht schwierig gestaltet. Es galt ein ausgewogenes Verhältnis z. B. zwischen Therapie einerseits und Strafe andererseits zu finden, und es galt Regelungen zu entwicklen, die dem schwierigen Täterbild eines drogenabhängigen Straftäters, besonders des Jugendlichen, gerecht werden.
    Auf Grund insbesondere der wertvollen Hinweise und Erkenntnisse aus dem Expertenhearing vor dem federführenden Ausschuß führten die intensiven Bemühungen der beteiligten Ressorts schließlich doch zu weitgehender Übereinstimmung in den Fraktionen über einen vertretbaren Vorrang der Therapie vor Strafe. Um so enttäuschender ist es heute für mich, daß wir noch einen fünf Punkte umfassenden Antrag der CDU/CSU zur Kenntnis nehmen müssen, der Verschärfungen wiederbringt, die in den Diskussionen schon ausgeräumt schienen.
    Der Bundesjustizminister verdient besondere Anerkennung für seine Bemühungen um die im Siebenten Abschnitt der Vorlage enthaltenen Lösungen: Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten von Therapiemaßnahmen und Anrechnung zurückgelegter Therapiezeiten unter Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung sowie schließlich die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung unter therapiebedingten Voraussetzungen abzusehen.
    Zur Lösung solch schwieriger Fragen gehören Mut und Engagement. Die schmerzlichen Erfahrungen und die alarmierenden Zahlen der jüngsten Zeit verlangen das von uns allen in Legislative und Exekutive. Es ist aber wichtig, zu erkennen, daß wir wirklich neue Konzepte brauchen und nicht an konservativen Denkmustern festgemachte Arabesken. Deswegen bedaure' ich einige sehr wesentliche Änderungen, die Sie in Ihrem Antrag wieder begehren.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Gesetzentwurf entspricht in der vorliegenden Fassung dem Ersuchen, das der Deutsche Bundestag am 1. Juli 1976 anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes über psychotrophe Stoffe an die Bundesregierung gerichtet hat. Im Siebenten Abschnitt über betäubungsmittelabhängige Straftäter haben wir — ich sagte es eben — sowohl in sozialtherapeutischer als auch in rechtlicher Hinsicht Neuland betreten. Wir werden in den kommenden Jahren praktische Erfahrungen zu sammeln haben, die es uns ermöglichen, zu beurteilen, ob die eine oder andere Regelung noch verbessert werden muß, noch verbessert kann — für die kleinen und mittleren Straftäter, um die es uns ja hier ging.
    Wichtig und vordringlich ist zur Zeit jedoch, daß das System des, so glauben wir, ausgewogenen Zusammenspiels zwischen Therapie und Strafe, zwischen strafrechtlichen und sozialtherapeutischen Instrumenten anläuft und Fuß fast.
    Als Gesundheitsminister setze ich besondere Erwartungen in eine auf Grund der vorgesehenen Regelungen gesteigerte Therapiebereitschaft der drogenabhängigen Straftäter. Diese Bereitschaft von zur Zeit etwa 5 % beleuchtet die besondere Tragik des Drogenproblems und den Grad der Lösungsschwierigkeiten. Deshalb messe ich im Gegensatz zur Oppostiton dem § 31 c eine wesentliche Rolle zu, weil er den notwendigen Initialgang zur Weckung der Therapiebereitschaft geben soll, bevor eben der Süchtige vom Strafmakel erfaßt ist. Was nützt es, wenn wir in unseren Modelleinrichtungen beweisen, daß die Therapie Erfolge hat, daß ein Drittel der dortigen Patienten Erfolge haben und trocken bleiben, wenn wir nicht gleichzeitig etwas tun, was Strafangst und Fatalismus zu bekämpfen in der Lage ist, um mehr Menschen wirklich zu helfen.
    Es ging uns auch um die Komprimierung eines über 50 Jahre alten, daher vorkonstitutionellen Rechtsstoffs von bisher einen Gesetz und 16 Durchführungsverordnungen zu einem modernen Gesetz mit künftig vier Durchführungsverordnungen, um eine Strafverschärfung für die schwere Rauschgiftkriminalität, um den verstärkten Schutz für die Jugend und um die schon erwähnte Verbesserung auch der therapeutischen Maßnahmen für kleinere Straftäter.
    Im Verlauf der Ausschußberatungen haben einige Punkte eine besondere Rolle gespielt:
    Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen harten und weichen Drogen. Die gesundheitlichen Risiken des Cannabis-Mißbrauchs sind von der Wissenschaft auch im Expertenhearing vor dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit immer wieder betont worden. Auch eine Ersetzung des bisher bewährten Rechtsbegriffs der „geringen" bzw. der „nicht geringen" Menge durch den Begriff „Verbrauchseinheit" wurde aus sachlichen und rechtstechnischen Gründen verzichtet, da die geringe Menge inzwischen schon durch die Rechtsprechung hinlänglich umschrieben ist.
    Von einer strafverschärfenden Herausstellung des Heroins vor allen anderen Betäubungsmitteln haben wir abgesehen, um keinen Anlaß zu bieten,



    Bundesminister Frau Huber
    daß die Drogenszene auf andere Betäubungsmittel gelenkt wird, wodurch nichts gebessert wäre.
    ' Der federführende Ausschuß hat die vorgeschlagene Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Rädelsführer und Hintermänner — —

    (Hasinger [CDU/CSU]: Der Rechtsausschuß!)

    — Nun warten Sie doch den Satz ab! Der federführende Ausschuß hat die vorgeschlagene Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Rädelsführer und Hintermänner von kriminellen Vereinigungen und für aus Gewinnsucht handelnde Täter nicht übernommen.

    (Zuruf des Abg. Hasinger [CDU/CSU])

    — Der Satz war kürzer als mancher Satz von Ihnen, Herr Hasinger.
    Daß lebenslange Freiheitsstrafe nicht eingeführt wird, ist schon deshalb positiv zu bewerten, weil sie Prinzipien des Gesetzentwurfs zuwiderliefe. Das hätte nämlich zur hinreichenden Begründung des hohen Strafmaßes gewissermaßen durch die Hintertür die Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen erfordert, außerdem noch die Einführung eines dritten Mengenbegriffs.
    Beim Komplex der Strafvorschriften begrüße ich ausdrücklich, daß es im Gesetzentwurf bei der im § 28 des Regierungsentwurfs ausgeworfenen Höchststrafe von drei Jahren geblieben ist. Dies wird allerdings heute durch den Antrag der CDU/ CSU wieder in Frage gestellt. Ich halte das für unvertretbar.
    Die im Oppositionsentwurf schon früher vorgesehene Führungsaufsicht wurde mangels ausreichender Erfahrung mit diesen Instrument nicht übernommen. Aber nun verlangt der Antrag der CDU/ CSU doch wieder einen Vermerk im Führungszeugnis, der der Rehabilitation hinderlich und dem sozialtherapeutischen Ansatz des Gesetzes abträglich ist.
    Im Hinblick auf die Schwierigkeiten in den Ländern, eine ausreichende Zahl von Therapieplätzen zur Verfügung zu stellen, die eine reibungslose Durchführung der Vorschriften des neuen Gesetzes gewährleisten, erscheint es nach Auffassung aller Beteiligten sinnvoll und zweckmäßig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein halbes Jahr hinauszuschieben. Ich hoffe, daß bis dahin die Bemühungen der Länder zur Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Betten in qualifizierten Einrichtungen Erfolge haben. Wir brauchen diese Plätze dringend. Aber, Herr Kroll-Schlüter, die Bundesregierung und der Bund können die Struktur dieser Einrichtungen nicht bestimmen. Wir können nicht das holländische System imitieren. Die Struktur hängt davon ab, wie die Länder das regeln. Wir wissen aber, daß die Länder bei der Vermehrung der Therapieplätze vor einer schwierigen Aufgabe stehen. Wir begrüßen es deshalb, daß der federführende Ausschuß dieses Thema in seinem Entschließungsentwurf angesprochen hat.
    Der Bund kann den Ländern bei dieser Aufgabe nur im Rahmen von Modellprogrammen helfen. An dieser Stelle appelliere ich nicht zuletzt an die Mehrheit der Länder, an die Ministerpräsidenten der CDU/CSU-Länder, noch einmal, das großzügige Angebot der Bundesregierung anzunehmen und die Patienten nicht länger warten zu lassen.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Bundesminister der Finanzen hat mir zugesagt, die durch Erlaß den Finanzbehörden gewährte Möglichkeit, bei verurteilten Drogenabhängigen aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Abgaben abzusehen, auch gemeinschaftsrechtlich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft anzustreben.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das ist sehr gut und sehr wichtig!)

    — Ja, das ist auch wichtig. Dadurch wird der Kreis der flankierenden Maßnahmen verbessert
    Last not least, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Liste der Betäubungsmittel in der Anlage III zum Entwurf. Es ist gut, daß der federführende Ausschuß trotz seiner Belastung noch die Zeit fand, die betroffenen Verbände der Ärzte, Apotheker und der pharmazeutischen Industrie anzuhören. Dadurch konnte der Entwurf auch in diesem Punkt einvernehmlich sehr verbessert werden. Ich muß aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß ich Ihre Bemerkungen über das Bundesgesundheitsamt zurückweisen muß, Herr Eimer.
    In meiner Rede anläßlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich darauf hingewiesen, daß nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern alle Staaten, daß unsere Bundesländer, der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung angesichts der besonders schwierigen Drogensituation aufgefordert sind, die Probleme energischer anzupacken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Auch international kann und muß die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten. In der Suchtstoff-Kommission der Vereinten Nationen stellen wir zur Zeit mit einem Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit den Vorsitzenden. Dies kann uns international nützen, denn wir sind jetzt in der Lage, unsere Vorstellungen dort nachhaltig einzubringen und zu vertreten. Über die nationalen und internationalen repressiven Maßnahmen werden ja hier noch Kollegen sprechen. Ich denke, dies ist ein sehr wichtiger Bereich. Ich vernachlässige ihn hier nur deswegen, weil er nicht speziell mein Bereich ist.
    In der Bundesrepublik Deutschland haben wir nun einen Katalog aufeinander abgestimmter Maßnahmen durchzuführen, der von den Drogenprogrammen der Kommunen, die es ja jetzt glücklicherweise schon öfter gibt, und denen der Länder bis zum Aktionsprogramm der Bundesregierung von 1980 reicht.
    Das vorliegende Gesetz ist im Rahmen unserer Bemühungen bei der Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs eine neue, außerordentlich wichtige Rechtsgrundlage dafür.



    Bundesminister Frau Huber
    Ich wünsche mir, daß die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für den Entwurf mit jener Geschlossenheit stimmen, die die Beratungen in den Ausschüssen ausgezeichnet hat Ich wollte mich wie gestern beim Chemikaliengesetz hier ausdrücklich für die Einmütigkeit bedanken, mit der wir dieses Gesetz zu verabschieden schienen. Auf das Gesetz warten viele Bürger, namentlich die Eltern — alle Eltern, Herr Kroll-Schlüter, insbesondere die Eltern der Betroffenen. Es muß verabschiedet werden, und zwar bald.
    Zwar gab es bei bestimmten Einzelfragen in den vorbereitenden Ausschußarbeiten Gegenpositionen. Aber bei der Endabstimmung im federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit schienen ja die Bedenken doch zurückgestellt zu sein.
    Nun gibt es in einigen wesentlichen Punkten keine Einigkeit und damit auch Sorge, daß das meiner Ansicht nach unaufschiebbare Betäubungsmittelgesetz im letzten Augenblick steckenbleiben könnte. Das wäre nicht zu verantworten. Ich appelliere deshalb an die Abgeordneten der Opposition, dieser Fassung zuzustimmen und sich ihrer Verantwortung bewußt zu sein damit wir nicht anläßlich Großer Anfragen jedesmal über das Thema nur reden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Unsere Hoffnungen ruhen auf einem Maßnahmenbündel, das Entwicklungshilfe und Polizeieinsatz, auch Strafen umfaßt, aber schließlich auch ein Stück menschliches Verständnis für abhängig gewordene junge Menschen, denen Strafe nicht Hilfe ist. Wenn dieses Stück fehlt — Sie möchten durch Ihren Antrag, daß es geschmälert wird —, wird das Gesetz, daß am 1. Juli 1981 in Kraft treten soll, ein wesentliches Stück vermissen lassen, auch ein wesentliches Stück Wirksamkeit
    Bitte stimmen Sie alle dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zu. Es war ein großer Erfolg, daß wir das noch bis heute geschafft haben. Bitte lassen Sie uns dieses wichtige Gesetz nicht ganz zum Schluß noch verzögern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Pinger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Winfried Pinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen, aber versuchen, in der zweiten Lesung einige Verbesserungen herbeizuführen. Dem dienen die fünf von uns gestellten Anträge.
    Unser gemeinsames Ziel ist es, mit diesem Gesetz erstens eine wirksamere Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und der Drogenkriminalität und zweitens eine angemessenere Bestrafung jener Täter, die selber abhängig sind, zu erreichen.
    Was die wirksamere Bekämpfung der Drogenkriminalität angeht, sind wir der Auffassung, daß nicht nur in besonders schweren Fällen das Strafmaß von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht werden muß, sondern daß auch im Grundtatbestand dementsprechend eine Erhöhung des Strafmaßes. auf fünf Jahre erforderlich ist Damit würde keine Veränderung des Tatbestands erfolgen, sondern nur der Tatsache Rechnung getragen, daß wir es zu der Zeit, als der Strafrahmen in das Gesetz aufgenommen wurde, praktisch nur mit den sogenannten weichen Drogen zu tun hatten, während sich die Situation heute völlig geändert hat. Dementsprechend soll der Strafrahmen in schweren Fällen auf fünfzehn Jahre erweitert werden.
    Hier ist der Vorwurf gemacht worden, wir sähen eine inhaltliche Änderung des Grundtatbestands vor. Das ist absolut falsch. Es ließe sich durch die Klarstellung der gesetzgeberischen Intention auch erreichen, daß die Gerichte in der Praxis nur in den Fällen, für die diese Erhöhung gedacht ist, den oberen Teil des Strafrahmens. ausschöpfen. Hier wird also mit dem pauschalen, polemischen Vorwurf, das sei eine konservative Arabeske — so ungefähr hat sich die Ministerin ausgedrückt —, ein sachlich völlig falscher Eindruck erweckt
    Das gleiche gilt für den zweiten Antrag: Wir fordern, daß die Bestimmung im Gesetz bleibt, die von der Bundesregierung ursprünglich hineingeschrieben worden ist, nämlich Nr. 11 des § 28 Abs. 1: Verbot des Verherrlichen des Drogenmißbrauchs. Wir sind der Meinung, daß eine solche Bestimmung unerläßlich ist, daß derjenige, der durch das Verherrlichen des Drogenmißbrauchs insbesondere Jugendliche — aber nicht nur diese -- zur Drogensucht führt, ein strafbares Unrecht begeht und daß demgemäß auch eine Strafvorschrift notwendig ist.
    Wenn dem entgegengehalten wird, das Gesetz zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften könne dasselbe leisten, so ist das einfach falsch. Dieses Gesetz knüpft an den Begriff der Sittlichkeit an, während es hier um Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschädigung geht; das ist das eine. Das zweite ist, daß Schriften dieser Art, die unter das Gesetz zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften fallen, durchaus an Erwachsene herausgegeben werden können, kursieren können und so dann auch in die Hände von Jugendlichen gelangen können. Wir sind also unbedingt der Meinung, daß es einer solchen Vorschrift bedarf.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich komme zu den anderen drei Änderungsanträgen. Auch da darf man es sich nicht so einfach machen , wie die Frau Ministerin das hier soeben getan hat Wir stimmen zu, daß in dieses Gesetz eine Bestimmung neu aufgenommen werden muß, die es weder im Regierungsentwurf noch im CDU/CSU-Entwurf gab, eine Bestimmung, die das Ergebnis des Hearings und dann der Beratungen in den Ausschüssen war, jene Vorschrift nämlich, die die Strafaussetzung zur Bewährung zwecks Verzahnung des Strafrechts mit der Therapie speziell regelt Sie besagt: Die Strafe desjenigen, der sich in Therapie begibt, kommt nicht zum Vollzug, und wenn die Therapie erfolgreich durchgeführt wird, wird die Zeit dafür auch auf die Strafe angerechnet So weit, so gut Das bejahen wir, das ist eine sinnvolle Regelung, weil wir nur dadurch den Teufelskreis durchbrechen können, der in Drogenkriminalität des selbst Dro-



    Dr. Pinger
    genabhängigen, Bestrafung, Strafvollzug und erneuter Straffälligkeit besteht. Aus diesem Teufelskreis müssen wir in der Tat heraus.
    Dazu gehört dann aber auch eine Klarstellung, wie sie vom Kollegen Kroll-Schlüter hier erfreulicherweise schon erfolgt ist, daß nämlich mit einigen irreführenden Formeln und Irrlehren aufgeräumt werden muß. Die Formel „Therapie statt Strafe" ist in dieser Verkürzung falsch. Sie ist irreführend deshalb, weil sie den Eindruck erweckt, als habe das Strafrecht hier keine Funktion und keinen Sinn. Wer — wenn auch drogenabhängig — z. B. Eigentumsdelikte begeht, begeht in aller Regel zurechnungsfähig kriminelle Straftaten und ist zu bestrafen, es sei denn, daß er uns, indem er sich in die Therapie begibt, hilft, ihn aus dem Teufelskreis herauszuführen. Gerade da kann die Strafandrohung ein wirksames, vielleicht sogar — fast stets — das einzige Mittel sein, um zur Therapie zu kommen.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Alle Experten haben das gesagt!)

    Da setzt die zweite Irrlehre an, nämlich die, Therapie sei nur bei freiwilligem Entschluß zur Therapie erfolgreich, die dann auch durchgehalten werde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Freiwilligkeit muß das Ziel der Therapie sein, sie kann nicht am Anfang stehen. Das haben die Fachleute im Hearing,

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Alle, ausnahmslos!)

    die etwas davon verstehen, alle so bekundet. Gerade unter dem Eindruck dieser Aussagen ist ja dann auch die Neuregelung in den Entwurf aufgenommen worden. Der Drogenabhängige wählt das kleinere Übel. Das größere Übel ist zunächst einmal die Therapie, die harte Therapie. Er wird die Therapie als das kleinere Mel, wie wir hoffen, dann wählen, wenn die Alternative in der Vollstreckung einer verhängten Strafe besteht.
    Eine weitere Irrlehre ist — auch davon ist gesprochen worden —, daß der Drogenabhängige durch eine Ersatzdroge, z. B. durch Methadon, aus seiner Sucht herausgeführt werden könne. Die Fachleute haben uns die Erfahrungen darüber aus den USA mitgeteilt und den eindeutigen Mißerfolg im einzelnen dargelegt.
    Bei der grundsätzlichen Bejahung der Neuregelung haben wir Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 31b und 31 c. Das hat folgende Gründe. Wenn der Versuch einer Therapie, der sehr bald wieder abgebrochen wird, auf jeden Fall auf die Strafe angerechnet wird, dann werden wir, wie wir befürchten, in den Therapieeinrichtungen drogenabhängige Täter haben, die nicht zu einem festen Entschluß gekommen sind, die scheinmotiviert sind, die sich jedenfalls zunächst einmal in die Therapie begeben, weil sie sagen: Das wird ja ohnehin auf die Strafe angerechnet. Wir sind der Meinung — deshalb haben wir den Änderungsantrag unter Ziffer 3 gestellt —, daß jemand zumindest eine geraume Zeit in der Therapie gewesen sein muß, bevor eine Anrechnung erfolgt. Wir haben in unserem Antrag ein Jahr zugrunde gelegt. Über die Zeit könnte man sich streiten. Mit diesem Änderungsantrag wollen wir gerade das verstärken, was in der Intention steht: Bei er- folgreicher Therapie bedarf es keiner Bestrafung. Das gilt aber ében nur für die erfolgreiche Therapie, nicht für die einmal versuchte und dann abgebrochene Therapie.
    Noch größere Bedenken haben wir gegen das Absehen von Strafverfolgung eines drogenabhängigen Täters. Wenn er sich zunächst einmal in die Therapie begibt, besteht die Gefahr, daß er sie abbricht Erst danach setzt die Strafverfolgung ein, Unter den drogenabhängigen Tätern spricht sich dann herum, daß eine effektive Strafverfolgung wegen der Verzögerung nicht mehr möglich ist; mit anderen Worten: durch eine eingeleitete Therapie kann man sich der Bestrafung überhaupt entziehen, und zwar nicht durch die erfolgreiche, sondern durch die einmal begonnene Therapie. Damit vereiteln wir genau das, was wir an sich erreichen wollen.
    Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir also sicherstellen, daß Therapie statt Strafvollzug stattfindet Wir wollen verhindern, daß eine Scheinmotivation herbeigeführt und dadurch Mißbrauch getrieben wird. Die Motivation, die wir für die Therapie brauchen, darf nicht durch den Strafdruck entstehen.
    Wir halten die Nichteintragung im Bundeszentralregister für bedenklich, weil sie auch den drogenabhängigen Täter selbst in Situationen hineinführen kann, vor denen wir ihn bewahren sollten. Er könnte sich nämlich, wenn seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, eine Arbeitsstelle, z. B. in einer Apotheke, in einer Pharmagroßhandlung, in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt suchen, und keiner der in diesen Einrichtungen verantwortlich Tätigen könnte sich vergewissern, ob es sich um einen Drogenabhängigen handelt oder nicht Das heißt, wir gefährden, indem wir diese Möglichkeiten eröffnen, auch den Abhängigen selber. Deshalb sind wir der Meinung, daß ein Absehen von der Eintragung ins Straftregister hier nicht die angemessene Lösung ist
    Ich komme zum Schluß. Wir wollen eine konsequentere Regelung im Gesetz. Dem dient die Erhöhung des Strafrahmens im Grundtatbestand von drei auf fünf Jahre; dem dient das Wiedereinfügen der Bestimmung betreffend Verherrlichung von Drogenmißbrauch; dem dienen diejenigen Anträge, die bezwecken sollen, daß nur die ernsthaft durchgeführte, erfolgreiche Therapie dazu führt, daß ein Strafvollzug nicht stattfindet. Dadurch bekommen wir den Motivationsdruck, der uns die erfolgreiche Therapie ermöglicht — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)