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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 8/226 Deutscher. Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 30. Juni 1980 und für die Monate Juli, August und September 18428 D Oberweisung einer Vorlage an Ausschüsse 18429 C Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 8/3800 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . . . . 18309 B Horn SPD 18312 C Jung FDP 18315 A Berkhan, Wehrbeauftragter 18318 C Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . . 18321 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses um Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr — Drucksachen 8/3568, 8/4081 —Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . . 18327 A Möhring SPD 18330 A Jung FDP 18333 D Dr. Wörner CDU/CSU 18337 B, 18349 B, 18351 D Neumann (Stelle) SPD 18341 D Möllemann FDP 18344 A, 18352 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 18347 A, 18351 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes - Drucksache 8/2534 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4287 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4286 — Braun CDU/CSU 18372 B Jaunich SPD 18373 D Eimer (Fürth) FDP 18376 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 18378 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 8/3551 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4269 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Pinger, Spranger, Biehle, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Hartmann, Hasinger, Kroll-Schlüter, Regenspurger, Petersen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 8/3291 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 18379 D Marschall SPD 18383 A Eimer (Fürth) FDP 18385 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18386 D Dr. Pinger CDU/CSU 18390 B Dürr SPD 18391 D Engelhard FDP 18394 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 18395 C Dr. Langguth CDU/CSU 18397 A Frau Dr. Balser SPD 18399 B Erklärungen nach § 36 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 18401 D Wehner SPD 18401 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang , stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4268 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4265 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18402 B Dr. Holtz SPD 18403 D Dr. Vohrer FDP 18405 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung — Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) — . 18407 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Pieroth, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Biedenkopf, Breidbach, Dr. Dregger, Franke, Glos, Dr. Häfele, Frau Hoffmann (Hoya), Kolb, Kraus, Lampersbach, Dr. Möller, Müller (Remscheid), Niegel, Dr. Pinger, Dr. van Aerssen, Prangenberg, Dr. Schäuble, Schröder (Lüneburg), Dr. Schwörer, Sick, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Dr. von Wartenberg, Wissmann, Dr. Wörner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Existenzgründungen — Drucksachen 8/2603, 8/4146 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, Schedl, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Bötsch, Dreyer, Feinendegen, Dr. Friedmann, Dr. George, Gerstein, Helmrich, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hüsch, Josten, Dr. Köhler (Duisburg), Kolb, Landré, Dr. Narjes, Neuhaus, Niegel, Pieroth, Frau Pieser, Dr. Pinger, Dr. Schneider, Dr. Sprung, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Stavenhagen, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz — BMf G) — Drucksache 8/708 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4321 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4316 — Pieroth CDU/CSU 18407 D Dr. Schachtschabel SPD 18410 A Dr. Waigel CDU/CSU 18412 C Dr. Haussmann FDP 18414 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Durchführung des tourismuspolitischen Programms von 1975 — Drucksachen 8/2805, 8/4190 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 III Engelsberger CDU/CSU 18416 C Haase (Fürth) SPD 18419 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 18421 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksachen 8/4024, 8/4254 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 18423 C Paterna SPD 18425 B Hoffie FDP 18427 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1980) — Drucksache 8/4207 — 18428 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksachen 8/3955, 8/3956, 8/3754, 8/4202 — 18428 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern — Drucksache 8/4212 — 18428 D Beratung der Übersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4246 — . . . . . . . 18428 D Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Einschränkung der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A37 20.06.80 Drs 08/4270 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18353 A, B, C, D, 18354 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18353 B, C ZusFr Klinker CDU/CSU 18353 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 18353 D Verhältnis zwischen den Nahrungsmittelvorräten und der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A38 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU MdlAnfr A39 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18354 B, C, D, 18355 A, B, C ZusFr Klinker CDU/CSU . 18354 B, C, 18355 B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18354 D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 18354 D ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18355 A Beitrag der Bundesregierung zur Lösung der Fischereiprobleme in der EG MdlAnfr A42 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 18355 C, 18356 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 A Kompromißbereitschaft Großbritanniens für die Finanzierung des EG-Haushalts MdlAnfr A43 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML 18356 R C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18356 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 C Ökologische Auswirkungen der Belastung von Nord- und Ostsee MdlAnfr A61 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A62 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18356 D, 18357 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18357 A, C Kritik evangelischer Pfarrer an dem Motto „Wa(h)lpurgisnacht" des Kanzlersommerfestes MdlAnfr A66 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 MdlAnfr A67 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 18357 D, 18358 A, B, C, D, 18359 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 18357 D, 18358 B, C, D, 18359 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 18358 C, 18359 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18359 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18359 D Förderung des Deutschtums im Ausland als Mittler zu anderen Völkern und Kulturen MdlAnfr A68 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A69 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18360 A, B, D, 18361 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18360 D, 18361 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18361 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18361 C Unterstützung deutschsprachiger Zeitungen sowie Funk- und Fernsehsendungen in Übersee MdlAnfr A70 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU MdlAnfr A71 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18361 C, D, 18362 A, B ZusFr Dr. Mende CDU/CSU . . 18361 D, 18362 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18362 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18362 B Förderung des Absatzes deutscher Waren durch deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland MdlAnfr A74 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU MdlAnfr A75 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18362 C, D, 18363 A ZusFr Bahner CDU/CSU . .18362 C, D, 18363 A Offizieller Empfang des Generalsekretärs des African National Congress (ANC) durch Staatsminister Frau Dr. HammBrücher MdlAnfr A81 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18363 B, C, D, 18364 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18363 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18363 D ZusFr Frau Erler SPD 18364 A ZusFr Werner CDU/CSU 18364 B Pflichtumtauschquoten für Einzelreisende in der Tschechoslowakei MdlAnfr A82 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18364 B, C, D, 18365 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18364 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18364 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18364 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18365 A Völkerrechtliche Verbindlichkeit der deutschen und der englischen Fassung der Erklärung des Europarats über den Nahen Osten vom 13. Juni 1980; Territorium zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser MdlAnfr A83 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A84 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18365 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . .18365 A, B, C, D Dienstbefreiung an Nationalfeiertagen für bei der UNIDO in Wien beschäftigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A85 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18366 A, B, C, D, 18367 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18366 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18366 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18366 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18366 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18366 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18367 A ZusFr Frau Erler SPD 18367 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18367 B ZusFr Kuhlwein SPD 18367 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 18367 C Rückgang der Ausreisegenehmigungen für Volksdeutsche in der Sowjetunion seit 1977 MdlAnfr A86 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 V Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18367 D, 18368 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 18367 D, 18368 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18368 A Anerkennung der Zuständigkeit des UNO-Rates far Namibia durch die Bundesregierung; Geldsammlungen bei deutschen Unternehmen für Waffenkäufe der UNITA MdlAnfr A89 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD MdlAnfr A90 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18368 B, C, D, 18369 A ZusFr Frau Erler SPD 18368 B, C, D ZusFr Becher (Pullach) CDU/CSU . . 18368 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18369 A Identität des in Spandau einsitzenden Häftlings mit Rudolf Hess MdlAnfr Al 20.06.80 Drs 08/4270 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18369 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 18369 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18369 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18369 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18369 D Trainingsmethoden für Kinder und Jugendliche im Leistungssport MdlAnfr A9 20.06.80 Drs 08/4270 Marschall SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 18370 A, B ZusFr Marschall SPD 18370 A Teilnahme im europäischen Ausland lebender deutscher Staatsbürger an den Wahlen zum Deutschen Bundestag MdlAnfr A76 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 18370 B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18370 C, D Konditionen für Kreditaufnahmen des Bundes im Ausland MdlAnfr A15 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A16 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 18371 A, B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . 18371 B Porträt des Bundeskanzlers im Sitzungssaal des Bundesfinanzministeriums MdlAnfr A17 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 18371 C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18371 C, D Nächste Sitzung 18429 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ... 18430* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 18309 226. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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      Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 27. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber* 27.6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Bayha 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt * 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh * 27. 6. Dr. Fuchs* 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Glombig 27. 6. Haberl 27. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26.6. Frau Hürland 27. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Kirschner 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange* 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster * 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 6. Dr. Müller-Hermann* 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig* 27. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Manfred Marschall


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in den vergangenen Jahren de§ öfteren die bedrückenden Probleme des Drogenmißbrauchs im Lande diskutiert Auch heute kann niemand auf diesem Felde eine deutliche Wende zum Besseren feststellen, und dies, obwohl es bei politischen Entscheidungsträgern von der Gemeinde bis zum Bund wie auch im gesellschaftlichen Bereich von der Initiative einzelner bis zur Tätigkeit großer Verbände eine Fülle von Bemühungen gegeben hat.
      Lassen Sie mich die Situation mit zwei Beispielen beleuchten. Der bayerische Innenminister hat vor einigen Tagen die Lage im Freistaat geschildert. Die Zahl der Rauschgiftdelikte stieg 1979 gegenüber dem Vorjahr um 21 %, die der Konsumenten von harten Drogen um 32 % und die der Rauschgifttoten um 40%. Ich zitiere den Minister: „Besorgniserregend ist die Entwicklung in letzter Zeit: mehr Drogentote, mehr Heroinfixer, mehr Haschischkonsumenten, riesige Aufgriffmengen, eine zunehmend härtere Szene.
      Zum anderen stellt eine epidemiologische Untersuchung zur Einschätzung der Heroinszene in Berlin fest: Die Zahl der Heroinabhängigen in dieser Stadt liegt zwischen 5 850 und 6 000. 70 % der Drogenabhängigen haben keine Berufsausbildung. Das Einstiegsalter nimmt seit 1974 ständig ab, etwa 0,6 Jahre je Jahrgang. Je schlechter Schul- bzw. Berufsausbildung sind, um so früher wird mit harten Drogen begonnen.
      Vor diesem Hintergrund muß auch die nüchterne Gesetzgebungsarbeit bei der Novellierung des Betäubungsmittelrechts gesehen werden. Dieses Gesetz soll vielen betroffenen Bürgern — seien sie selbst abhängig, seien sie Familienangehörige, Nachbarn oder Kollegen von Abhängigen — eine Hilfe sein.
      Mit der vorgelegten Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit werden die internationalen Suchtstoffübereinkommen in das deutsche Recht übertragen. Durch gestraffte Kontrolle des legalen Betäubungsmittelverkehrs und gleichzeitige Ausdehnung auf weitere international als bedenklich angesehene Stoffe — eine Aufgabe, die sich das Parlament vor vier Jahren selbst gestellt hat — wird zudem ermöglicht, die Rechtsmaterie neu zu ordnen.
      Das nun fünf Jahrzehnte alte Recht hat sich als überholt und lückenhaft erwiesen. Durch die Neufassung ist es jetzt z. B. gelungen, die Zahl der Verordnungen von 16 auf 4 herabzusetzen — ein deutlicher Schritt zur Vereinfachung, den man sich auch für andere Bereiche wünschen möchte.

      (Hasinger [CDU/CSU]: Ein nebensächlicher Punkt» Durch die Einbeziehung einer Anzahl neuer Stoffe in das Betäubungsmittelrecht werden allerdings, wie die Anhörung des federführenden Ausschusses am 12. Juni gezeigt hat, die Interessen einiger Pharmahersteller berührten. Bei dieser Anhörung hatten die Vertreter der Ärzte und der Apotheker wie auch die der Industrie Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Den Bedenken der Hersteller konnte, soweit das im Rahmen eines vertretbaren Gesundheitsschutzes blieb, weitgehend Rechnung getragen werden. Durch großzügige Ausnahmeregelungen und Terminsetzungen werden größere Härten vermieden. Dies hat auch dazu geführt, daß in die vorliegende Entschließung eine Aufforderung an die Bundesregierung mit dem Ziel aufgenommen wurde, bei Zulassungsanträgen für Fertigarzneimittel, welche die nunmehr unter Betäubungsmittelverschreibungspflicht fallenden Präparate ersetzen sollen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis zum 30. Juni 1981 eine beschleunigte Prüfung zu erreichen. Dem Drängen der Industrie, bei Methaqualon eine besondere Regelung durchzusetzen, konnten und wollten wir nicht nachgeben. Hier war der Gesundheitsschutz eindeutig vorrangig zu sehen, zumal die VN-Suchtstoffkommission diesen Stoff erst im vergangenen Jahr im Sinne einer strengeren Handhabung neu eingestuft hat Der Gefahr, in Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu geraten, erliegen die Menschen meist schon im jugendlichen Alter, in dem sie oft die Tragweite ihres Tuns nicht übersehen und zugleich dem Einfluß von einzelnen oder Gruppen nur schwer wiederstehen. Der Drogenabhängige befindet sich dann in einer besonderen Lage, weil er, von der Sucht getrieben, mit seinen Handlungen gegen Strafvorschriften verstößt. Durch die vergleichsweise hohen Kosten beim Erwerb von Rauschmitteln werden Abhängige in der Regel auch noch zu anderen Straftaten getrieben. Diese aus der Sucht erwachsende Beschaffungskriminalität ist eine große Gefahr für die Gesellschaft, in ganz besonderem Maße, wenn sich der Abhängige den eigenen Stoff durch illegalen Drogenhandel finanziert. Eine der vorrangigsten Aufgaben muß es sein, diesen teuflischen Wirkungsmechanismus zu unterbrechen. Strafdrohung allein treibt den Abhängigen immer mehr in die Ausweglosigkeit, zugleich erzeugt diese aber in der Umgebung neue Abhängigkeiten. Die Regelung des Verhältnisses von Therapie und Strafe war deshalb im gegebenen Zeitraum die vordringlichste Aufgabe, die den beteiligten Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gestellt war. Diese Frage hat auch in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Die öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 21. April zu diesem Thema konzentrierte sich auf Fragen der Abgrenzung zwischen strafrechtlichen Maßnahmen und sozialtherapeutischer Behandlung. Die neuen §§ 31 a bis d in Art. 1 der Beschlußempfehlung sind geschaffen worden, um für die kleinen bis mittleren betäubungsmittelabhängigen Straftäter im Rahmen der Gesetze mehr Möglichkeiten für Marschall eine Therapie zu eröffnen. Dies soll durch Zurückstellen der Strafvollstreckung oder Absehen von der Strafverfolgung erreicht werden. Durch die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in Art. 3 der Beschlußempfehlung soll es darüber hinaus möglich sein, einen Strafausspruch nicht ins Führungszeugnis aufzunehmen. Insgesamt wird die Absicht verfolgt, die Rehabilitation eines verurteilten oder noch nicht verurteilten Drogenabhängigen zu erleichtern. Die Sozialdemokraten unterstützen die erweiterten Möglichkeiten für die Therapie, die den Betroffenen vom Gesetz her mehr Chancen einräumen. Wir gehen aber grundsätzlich davon aus, daß eine Therapie nur dann sinnvoll und erfolgreich sein kann, wenn der Drogenabhängige von sich aus die Bereitschaft entwickelt, an seiner Rehabilitation mitzuwirken. Die vorgesehenen Regelungen sollen dazu beitragen. Dabei ist klar festzustellen, daß einmal die Probleme der Drogenabhängigkeit mit Mitteln der Strafverfolgung letztlich nicht gelöst werden können, zum anderen, daß gesetzliche Regelungen den Möglichkeiten einer Therapie nicht im Wege stehen dürfen. Ein Hoffnungsschimmer zeigt sich zudem in der finsteren Rauschgiftlandschaft. Ich spreche die Erfolge bei der Drogentherapie an. Noch Anfang der 70er Jahre lagen die „Erfolgsquoten" bei deprimierenden 2 bis 5 %. Die im Münchner Max-Planck-Institut von der Projektgruppe „Rauschmittelabhängigkeit" entwickelten Konzeptionen für die praktische Arbeit in Beratung und Therapie weisen Erfolge auf. Die dem sogenannten Großmodell der Bundesregierung angeschlossenen Einrichtungen konnten inzwischen ihre Therapieerfolge bei Opiatabhängigen auf 29 % aller Therapiebeginn steigern. Die Ergebnisse zeigen, daß durch stationäre Langzeittherapie einschließlich gut organisierter Nachsorgeprogramme zunehmend gute Erfolgsquoten zu erreichen sind. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik etwa 2 000 Langzeitplätze, von denen einige als geschlossene Einrichtungen nach § 64 StGB oder § 93a Jugendgerichtsgesetz geführt werden, andere wiederum nicht unumstritten sind. Geht man von 50 000 Heroinabhängigen aus und berücksichtigt die Erfahrung, daß etwa 5 % der Abhängigen therapiewillig sind, ergibt sich ein zumindest rechnerisches Defizit Die verantwortliche Gesundheitspolitik muß aber mehr wollen und durchsetzen. Zudem ist davon auszugehen, daß durch die in diesem Gesetz angebotene Chance, von der Droge wegzukommen, wie auch durch die sich in Kreisen der Betroffenen herumsprechenden Therapieerfolge der Langzeiteinrichtungen mehr und mehr den Versuch machen, der Versklavung durch die Droge zu entkommen. Da die Therapieeinrichtungen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen — ich bedaure, daß die Länder bei dieser Debatte nicht vertreten sind —, werden diese in der Entschließung aufgefordert, für eine ausreichende Zahl von Einrichtungen für Langzeittherapie zu sorgen. Im Blick auf die Neuregelungen im 7. Abschnitt wurde durch Hinausschieben des Inkrafttretens auf den 1. Juli 1981 den Ländern ein längerer Zeitraum zur Umsetzung geöffnet. Dies gilt auch für eine ausreichende Zahl von Fachkräften. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein zusammen mit den Ländern und den freien Wohlfahrtsverbänden abgestimmtes Konzept zur Vorbeugung und Therapie durchzuführen, bei der zentralen Registrierung von Therapieplätzen mitzuwirken, in Zusammenarbeit mit den Ländern die Wirksamkeit der Behandlung zu steigern, den Ausbau und die Entwicklung neuer Einrichtungen zur Früherkennung, Beratung, Therapie und Nachsorge modellhaft zu unterstützen sowie Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker besonders auch auf diese Bereiche zu akzentuieren. Erlauben Sie mir, daß ich mit Genehmigung des Präsidenten in Richtung auf die CDU/CSU ein Zitat aus dem „Deutschen. Allgemeinen Sonntagsblatt" bringe. Unter der Überschrift „Auf die Länder kommt es an" heißt es — ich zitiere —: Bei den Ländern liegt jetzt ein hohes Maß an Verantwortung. Noch gibt es die Weigerung der unionsgeführten Bundesländer, die vom Bundesgesundheitsministerium bereitgestellten Mittel zur Einrichtung modellhafter Behandlungsstätten, die dann auch der Therapie Drogenabhängiger dienen könnten, auch in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe, daß vor dem Hintergrund der gemeinsamen Zustimmung zur Entschließung im federführenden Ausschuß Entscheidungen der Vernunft, Entscheidungen zugunsten der Drogenabhängigen trotz mancher Wahlkampflust in diesen Wochen getroffen werden können. In der Entschließung wird im Blick auf die Länder bei der Kostenregelung gefordert, daß in jedem Fall eine Stelle, notfalls der Sozialhilfeträger, in Vorleistung tritt Darüber hinaus wird in der Entschließung deutlich, daß in einer wirksamen Strategie die Bekämpfung des Rauschgiftangebotes. und der Rauschgiftnachfrage gleichen Stellenwert haben, die notwendigen Maßnahmen also von der Ursachenforschung bis zu einem standardisierten Analyseverfahren für Rauschgiftproben reichen. Für schwere Rauschgiftkriminalität sieht der Entwurf eine deutliche Strafverschärfung vor. So wird z. B. die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre angehoben. Damit wird endlich deutlich gemacht, daß skruppellose Rauschgifthändler, die mit dem Ruin der Menschen Geschäfte machen, die Strenge des Gesetzes verdienen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß der federführende Ausschuß die von der Mehrheit des Rechtsausschusses vorgeschlagene Strafrechtsregelung, die eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsah, mit der Begründung nicht übernommen hat, daß an die Klarheit und Bestimmtheit des Tatbestandes in solchen Fällen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind und die bei der Diskussion aufgetauchten Bedenken in der zur Verfügung stehenden Beratungszeit nicht mehr ausgeräumt werden konnten. Der Ausschuß hält es aber für erforderlich, diese Problematik in der nächsten Marschall Legislaturperiode erneut aufzugreifen und eingehend zu beraten. Erlauben Sie mir zum Schluß noch einige Bemerkungen an die CDU/CSU. Der Änderungsantrag der CDU/CSU hat mich in dieser Form überrascht Zu den Änderungen müssen nach meiner Meinung bisher kaum bekannte, wohl übergeordnete Gesichtspunkte geführt haben, die aber nicht jugendoder gesundheitspolitisch begründet werden können. Dies hat die Diskussion im federführenden Ausschuß ganz deutlich gezeigt Lassen Sie mich dies an dem Beispiel des Punktes 1 in Ihrem Änderungsantrag zeigen. Obwohl in der Diskussion von einigen CDU-Vertretern Bedenken geäußert wurden, wurde § 28, d. h. die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, einstimmig angenommen. Nun wird diese Regelung abgelehnt. Es wird eine Anhebung auf fünf Jahre vorgesehen. Welche gefährlichen Auswirkungen dieser Änderungsantrag für die Drogenabhängigen bedeutet, mag die Begründung — unsere gemeinsame Begründung — zu dem — ich wiederhole — einstimmig im federführenden Ausschuß angenommenen Paragraphen besagen. Ich erlaube mir, kurz aus dem Ausschußbericht zu zitieren: Der Ausschuß hält es für angemessen, die Höchststrafe bei drei Jahren zu belassen. Jetzt kommt es: Ein Heraufsetzen der Höchststrafe würde sich in der Rechtsprechung dahin auswirken, daß auch in Verfahren gegen den kleinen und mittleren Täter, der in vielen Fällen drogenabhängig ist, auf höhere Strafen erkannt würde. Ich hoffe, daß in den politischen Auseinandersetzungen um das Betäubungsmittelgesetz die Sachlichkeit im Fachausschuß keine Einzelerscheinung bleibt. Die Drogenabhängigen und mit ihnen viele Väter, Mütter, Verwandte und Bekannte wären dabei letztlich die Erfolgreichen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eimer. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 25. Januar wurde das jetzt zur Verabschiedung stehende Betäubungsmittelgesetz in erster Lesung im Plenum behandelt Ich bin glücklich, daß es uns gelungen ist, trotz des Zeitdrucks das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, obwohl dem ursprünglich noch einige gewichtige Steine im Wege lagen. Wenn auch nicht alle unsere Wünsche berücksichtigt wurden, können wir Freien Demokraten dem Gesetz doch guten Gewissens zustimmen. Wir danken allen denen, die dabei geholfen haben. Dieses Gesetz wurde mit Ausnahme eines einzigen Paragraphen im Ausschuß einstimmig verabschiedet. Das ist angesichts des nahenden Wahlkampfes der zweite erfreuliche Aspekt. Dies und die Tatsache, daß meine beiden Vorredner die wichtigsten Punkte schon behandelt haben, erlauben es mir, mich etwas kürzer zu fassen. Der Rechtsausschuß empfahl uns die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe der Person, die als „Rädelsführer oder Hintermann einer kriminellen Vereinigung oder aus Gewinnsucht ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 eine solche Menge Betäubungsmittel herstellt, einführt, bereithält oder damit Handel treibt, die geeignet ist, das Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen zu gefährden". Die Entscheidung dazu im Rechtsausschuß ging quer durch alle Fraktionen. Wir in unserem Ausschuß konnten dieser Empfehlung nicht folgen. In der Kürze der Zeit war eine ausgiebige Beratung nicht mehr möglich. Wir haben deshalb empfohlen, dieses Problem in der nächsten Legislaturperiode neu aufzunehmen und neu zu beraten. Einer der Punkte, in denen wir uns als FDP in den Beratungen nicht durchsetzen konnten, wo wir nicht auf Gegenliebe gestoßen sind, ist die Frage des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, die auf dem Gebiet der Drogenberatung und Drogenbekämpfung arbeiten. Gerade weil Drogenmißbrauch unter Strafandrohung steht, werden diejenigen, denen man helfen will und auch helfen muß, mehr Vertrauen zu Personen haben, die von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Wir brauchen gerade auf diesem Gebiet Vertrauen. Es ist die Voraussetzung für eine wirksame Hilfe. Wir wissen aber auf der anderen Seite auch, wie schwierig es aus rechtlichen Gründen ist, welche engen Grenzen diesem Unterfangen aus juristischen Gründen, vor allem wegen höchstrichterlicher Urteile gesetzt sind. Dieser Punkt ist uns aber um der Wirksamkeit der Hilfe und zur Entlastung des Therapiepersonals wichtig. Wir meinen, es lohnt sich, nochmals darüber nachzudenken. Ein weiterer Stein auf dem Weg zur Verabschiedung war vor allem im Anhang des ursprünglichen Gesetzentwurfes zu sehen. Daß sich die Umsetzung des Internationalen Suchtstoffabkommens in deutsches Recht nicht so einfach vollziehen läßt, wie das viele denken mögen, wurde bei den Beratungen im Ausschuß deutlich. Die von der Regierung vorgelegten Anlagen I bis III waren nach pharmakologischen Gesichtspunkten eingeteilt, die den Internationalen Suchtstoffabkommen keineswegs voll entsprachen und die wegen der erneut einseitigen pharmakologischen Tendenz zugunsten von Mono-Präparaten die besondere Aufmerksamkeit des Ausschusses erweckten. Nachdem feststand, daß die vom Bundesgesundheitsamt und der Bundesregierung vorgeschlagenen Milligramm-Freigrenzen für bestimmte Stoffe auf keiner wissenschaftlich begründbaren Grundlage beruhten, bestand der Ausschuß darauf, daß die Listen im besseren Übereinklang mit dem unterzeichneten Internationalen Suchtstoffabkommen gebracht würden. Bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit war es leider nicht möglich, in die toxikologischen Problematiken tiefer einzudrinEimer gen. Die Erfahrungen aus dem Ausschuß bei der Beratung dieses Teils des Gesetzes machen jedoch deutlich, daß die Ausschußmitglieder auch in Zukunft gut beraten sind, wenn sie gegenüber Vorschlägen des Bundesgesundheitsamtes kritische Distanz walten lassen, da wie schon beim AMG auch bei der Beratung dieses Gesetzes der Eindruck nicht völlig verwischt werden konnte, daß das Bundesgesundheitsamt versucht, über die Gesetzgebung Pharmapolitik ohne wissenschaftlich absolut gesicherte Grundlagen zu betreiben. Die vom Ausschuß gefundene Übergangsregelung in § 35 wird von den Freien Demokraten als sinnvolle und notwendige Übergangsregelung angesehen. Diese Änderung des Gesetzes macht es der FDP möglich, auch dem parmakologischen Teil des Gesetzentwurfes die Zustimmung zu geben. Ein weiteres Hindernis bei der Verabschiedung des Gesetzes aus der Sicht der FDP war im ursprünglichen Entwurf das Fehlen des Prinzips Therapie statt Strafe". Dies wurde in einem siebten Abschnitt mit den §§ 31 a bis 31 d nachgereicht. Darüber wird mein Kollege Engelhard im einzelnen reden. Der Änderungsentwurf ist zum Schluß etwas unter Zeitdruck beraten worden. Dies mag ein Grund dafür sein, daß nach Meinung mancher und das soll nicht verschwiegen werden — zu wenig unterschieden worden ist zwischen Dealern und Suchtdealern, zwischen Straftat und Krankheit. Die Praxis in den Gerichten wird aber in Zukunft zeigen, daß hier genügend Flexibilität in das Gesetz eingebaut worden ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Vorschlag hinweisen, der in der Offentlichkeit diskutiert wird, nämlich die Freigabe der Ersatzdroge Methadon für Therapiezwecke. Meine Gespräche mit Fachleuten haben aber gezeigt, daß dies wohl nicht der richtige Weg sein kann; zumindest ist dieses Thema noch nicht ausdiskutiert. — Das war auch das Ergebnis des Hearings. Die Angst der Abhängigen besteht auch nicht so sehr vor den körperlichen Erscheinungen des Entzugs, sondern vor dem, was danach kommt Synanon in Berlin, eine von manchen nicht unumstrittene Einrichtung, lehnt z. B. auch Ersatzdrogen grundsätzlich ab. Das, was wichtig ist, so sagt man uns, ist, daß man sich während des körperlichen Entzugs des Betreffenden intensiv annimmt, ihn nie allein läßt, daß Süchtige als Kranke behandelt und menschlich intensiv betreut werden. All diese Maßnahmen, die über das vorliegende Gesetz geregelt werden, dürfen uns aber nicht blind machen dafür, daß eine Reihe von weiteren flankierenden Maßnahmen nötig sind bei der Bekämpfung des Mißbrauchs, bei den Ursachen und bei der Therapie. Meine beiden Vorredner sind schon darauf eingegangen. Bei den letzten beiden Punkten kann uns das Jugendhilfegesetz in diesem Bereich durch Maßnahmen weiterhelfen, die durch Jugendarbeit, durch Beratung und Therapiemaßnahmen geleistet werden können. Ich bitte deshalb in diesem Zusammenhang meine Ausschußollegen von der CDU/CSU, ihren Einfluß auf den Bundesrat geltend zu machen, daß wir noch in dieser Legislaturperiode zu einem neuen Jugendhilfegesetz kommen können. Weitere flankierende Maßnahmen sind notwendig, auf die ich in meinem Beitrag zur ersten Lesung hingewiesen habe und die ich deshalb nicht ausführlich zu wiederholen brauche. Sie sind auch alle in dem Entschließungsantrag aufgeführt, der zusammen mit dem Gesetz verabschiedet werden soll. Schließlich ist es aus der Sicht der Liberalen notwendig, darauf hinzuweisen, daß das Betäubungsmittelgesetz allein die Drogenprobleme nicht wird lösen können. Sinnvoll ist es daher nach unserer Meinung, über gesellschaftliche Ursachen zu diskutieren und gegebenenfalls Verhältnisse zu ändern, die zum Drogenkonsum führen können. Zu Drogen darf man in diesem Zusammenhang getrost nicht nur physische Drogen, nicht nur Alkohol, nicht nur Nikotin, sondern auch psychische Drogen zählen. Wir beobachten, daß in der Mehrzahl solche Menschen zu Drogen greifen, die nicht gelernt haben, mit Konflikten in ihrer Umwelt fertig zu werden und deswegen eben die Flucht aus der Realität in die Scheinwelt der Drogen antreten. Zu fordern ist deshalb aus liberaler Sicht, in den Schulen, in den Familien, in unserer Gesellschaft das Leben mit und das Lösen von Konflikten zu lehren. Mehr Toleranz, mehr Verständnis für den Betroffenen, mehr Einfühlungsvermögen in die Situation von Drogenabhängigen erscheinen als das Gebot der Stunde, wenn wir dem Betroffenen helfen wollen. Das Wort hat Frau Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Betäubungsmittelgesetz, das uns heute hier zur Verabschiedung vorliegt, erhält seine Aktualität aus der Drogensituation. Herr Kroll-Schlüter, auch wir sind der Auffassung, daß dieses Problem verschwinden sollte, und zwar möglichst bald. Aber es ist auch redlich, zu sagen, daß wir eine schlagartige Lösung nicht erhoffen können, auch nicht durch dieses Gesetz. Ich gehöre zu denen, die sehr viel Vertrauen und Zutrauen zu den Familien haben; aber ich denke, wir können es dabei nicht bewenden lassen, wie die Erfahrungen zeigen, die auch Familien gesammelt haben, in denen vorher keine besonderen Konflikte vermutet wurden. Die Drogensituation hat sich nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in anderen Ländern verschärft. Es ist eine Verschlechterung zu verzeichnen. Auch hierdurch bekommt die Neuordnung des Betäubungsmittelgesetzes eine in mehrfacher Hinsicht gesteigerte Bedeutung. Die Bundesregierung Bundesminister Frau Huber hat ihr Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogenund Rauschmittelmißbrauchs nach einer sorgfältigen Situationsanalyse im Januar 1980 akzentuiert fortgeschrieben und dabei auch dieses Gesetz als ein Instrument genannt, mit dem insbesondere die Verfügbarkeit illegaler Drogen eingeschränkt werden soll und kann. Im Verlauf der Gesetzesberatung hat sich dann ergeben, daß die veränderte Situation eine einfache Fortschreibung des alten Betäubungsmittelrechts nicht zuläßt. Es mußte ganz gezielt um Hilfen für diejenigen ergänzt werden, die durch Drogen Schaden genommen haben. In dieser Frage gab es in den Ausschüssen eine große Gemeinsamkeit zwischen den Abgeordneten aller Fraktionen. Das war eine bemerkenswerte Fortschreibung der Aussprache, die wir hier bei der Einbringung des Gesetzes gehabt haben. Der Mißbrauch von Drogen und Rauschmitteln bei jungen Menschen ist oft Symptom tieferliegender Schwierigkeiten, mit denen man glaubt, nicht anders fertig werden zu können. In der Situationsanalyse des Aktionsprogramms der Bundesregierung heißt es, daß sich die Situation nicht etwa deshalb verschlechtert hat, weil eine neue Ideologisierung der Drogen aufgetaucht wäre — das war z. B. Ende der 60er Jahre der Fall — oder weil neue Personengruppen hinzugekommen wären, sondern es handelt sich ganz überwiegend um eine Gefährdung von außen durch den enormen Zustrom vor allem von Heroin mit absinkenden Preisen, mit dem Ausbleiben von Verfälschungen und damit der Steigerung des Wirkungsgehalts, mit ständig raffinierteren Absatztechniken, mit denen man schließlich immer mehr junge Menschen verführt hat, besonders diejenigen in psychosozialen Konfliktlagen, die als potentiell gefährdet gelten können. Wer sich subjektiv in einer besonders belastenden Lebenssituation befindet, sei es infolge einer gestörten Entwicklung, einer Überforderung oder Isolierung, einer allgemeinen Orientierungslosigkeit oder auch von Familienkonflikten, der ist für diese schmutzige Verführung besonders anfällig. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Anmerkungen über die Zahlen machen, mit denen wir es hier zu tun haben. Sie sind auch in den letzten Tagen wieder durch die Presse gegangen. Diese Zahlen sind Schätzwerte, meine Damen und Herren, die auf Angaben von Landeskriminalämtern, von Gerichten, von dezentralisierten Institutionen, Drogenberatungsstellen, Sozialämtern und anderen Einrichtungen zurückgreifen. Es sind natürlich „weiche" Daten. Das heißt, jetzt ist die gegebene Schwankungsbreite nicht mehr mit dem mittleren Wert, sondern dem oberen Wert in unsere Angaben eingegangen. Das müssen wir bei der Würdigung berücksichtigen. Die Schätzungen gingen jahrelang von der Annahme aus, daß die jährliche Sterblichkeit unter den Drogenabhängigen 1 : 1 000 beträgt. Davon hat man hochgerechnet. Deshalb sind wir im Vorjahr auch zu der besonders hohen Zahl von Abhängigen gekommen, die man Grundzahl nennt, weil wir von den vermehrten Todesfällen ausgegangen sind. Wir wußten aber sehr wohl, daß uns die Heroinschwemme, insbesondere durch den hohen Wirkstoffgehalt mehr Todesfälle beschert hat als in früheren Jahren, daß die Zahl der jungen „Direkteinsteiger" größer war und daß wir auch mehr erkennbare Selbstmorde hatten, die vielfach als Verzweiflungsreaktionen langjähriger Drogenabhängiger gesehen werden müssen. Nach den bis zum 15. Juni 1980, also in diesem Monat, vorliegenden Zahlen, die vom Bundeskriminalamt kommen, können wir davon ausgehen, daß 1980 sehr wahrscheinlich wieder die Zahl von Drogentodesfällen zu erwarten ist, die wir 1978 hatten, jedenfalls weniger als 500. Das deutet aber noch nicht auf eine Entspannung des Problems hin, sondern zeigt nur, daß diese Zahlen kein verläßlicher Gradmesser für die Entwicklung sind. Von den Drogenbeauftragten der Bundesländer wurden Ende April Schätzzahlen für den Bestand an „harten" Konsumenten angegeben, deren Obergrenze bei 49 000 lag. Deswegen hat man in der Offentlichkeit immer von rund 50 000 gesprochen. Wir haben diese Zahl ernstgenommen; wie Sie wissen, haben wir sie auch keineswegs verheimlicht, obwohl die genannten Bedenken bei den Schätzwerten bestehen. Es sollte uns jedoch keine starre Fixierung auf die Zahlen den Blick dafür verstellen, daß der Mißbrauch von Drogen oder auch von Alkohol — das ist ein noch größeres Problem — oder auch von Medikamenten doch ein sichtbares Symptom eines tieferliegenden, sehr viel umfangreicheren Problems ist, auf das sich unsere Maßnahmen zu richten haben. Ich bin sehr dankbar, daß hier in der Debatte auch das Stichwort Jugendhilfe gefallen ist. Jugendhilfe ist eine solche Maßnahme, die sich auf Ursachen richtet. Ohne Zweifel müssen aber auch die drogenspezifischen Maßnahmen verstärkt werden. Dafür hat der Bundestag ja Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt, die wir als Bundesregierung trotz der Haushaltsenge beantragt haben. Ich will nur noch einige Bemerkungen zum Gesetz selbst und zu den Schwerpunkten seines Inhalts machen, weil dies ja schon Gegenstand in der ersten Lesung war. Das Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Es erschwert durch Verbot und Strafe den illegalen Drogenhandel. Aber es wendet sich auch in einer sehr differenzierten Form den Opfern zu, einschließlich derjenigen, die auf Grund ihres krankhaften Handlungszwanges bis zu einem gewissen Umfang selbst in kriminelle Verstrickung geraten sind. Wir verzichten dabei allerdings auf Lösungen, die in Wirklichkeit keine sind. Hiermit meine ich die in letzter Zeit häufiger diskutierten Methadonprogramme. Sie wären letztlich, meine Damen und Herren, ein Verzicht auf jedwede Therapie Drogenabhängiger und stehen in einem inneren WiderBundesminister Frau Huber spruch zu dem, was dieses Gesetz mit dem Prinzip der Verknüpfung von Therapie und Strafe will. (Beifall bei allen Fraktionen — Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig! Bloß steht das, was Sie hier gesagt haben, im Widerspruch zu den Erklärungen von Herrn Baum!)








      (Beifall bei der SPD und der FDP)


    Rede von Richard Stücklen
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von: Unbekanntinfo_outline


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()





      (Hasinger [CDU/CSU]: Das war auch das Ergebnis des Hearings!)


      (Beifall bei der FDP und der SPD)


      (Beifall bei der FDP und der SPD)


      (Beifall bei allen Fraktionen)