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ID0822630700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/226 Deutscher. Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 30. Juni 1980 und für die Monate Juli, August und September 18428 D Oberweisung einer Vorlage an Ausschüsse 18429 C Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 8/3800 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . . . . 18309 B Horn SPD 18312 C Jung FDP 18315 A Berkhan, Wehrbeauftragter 18318 C Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . . 18321 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses um Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr — Drucksachen 8/3568, 8/4081 —Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . . 18327 A Möhring SPD 18330 A Jung FDP 18333 D Dr. Wörner CDU/CSU 18337 B, 18349 B, 18351 D Neumann (Stelle) SPD 18341 D Möllemann FDP 18344 A, 18352 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg 18347 A, 18351 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes - Drucksache 8/2534 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4287 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4286 — Braun CDU/CSU 18372 B Jaunich SPD 18373 D Eimer (Fürth) FDP 18376 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 18378 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 8/3551 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4269 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Pinger, Spranger, Biehle, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Hartmann, Hasinger, Kroll-Schlüter, Regenspurger, Petersen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 8/3291 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 8/4267, 8/4283 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 18379 D Marschall SPD 18383 A Eimer (Fürth) FDP 18385 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18386 D Dr. Pinger CDU/CSU 18390 B Dürr SPD 18391 D Engelhard FDP 18394 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 18395 C Dr. Langguth CDU/CSU 18397 A Frau Dr. Balser SPD 18399 B Erklärungen nach § 36 GO Jäger (Wangen) CDU/CSU 18401 D Wehner SPD 18401 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang , stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4268 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4265 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18402 B Dr. Holtz SPD 18403 D Dr. Vohrer FDP 18405 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung — Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) — . 18407 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Pieroth, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Biedenkopf, Breidbach, Dr. Dregger, Franke, Glos, Dr. Häfele, Frau Hoffmann (Hoya), Kolb, Kraus, Lampersbach, Dr. Möller, Müller (Remscheid), Niegel, Dr. Pinger, Dr. van Aerssen, Prangenberg, Dr. Schäuble, Schröder (Lüneburg), Dr. Schwörer, Sick, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Dr. von Wartenberg, Wissmann, Dr. Wörner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Existenzgründungen — Drucksachen 8/2603, 8/4146 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, Schedl, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Bötsch, Dreyer, Feinendegen, Dr. Friedmann, Dr. George, Gerstein, Helmrich, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hüsch, Josten, Dr. Köhler (Duisburg), Kolb, Landré, Dr. Narjes, Neuhaus, Niegel, Pieroth, Frau Pieser, Dr. Pinger, Dr. Schneider, Dr. Sprung, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Stavenhagen, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz — BMf G) — Drucksache 8/708 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4321 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4316 — Pieroth CDU/CSU 18407 D Dr. Schachtschabel SPD 18410 A Dr. Waigel CDU/CSU 18412 C Dr. Haussmann FDP 18414 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Durchführung des tourismuspolitischen Programms von 1975 — Drucksachen 8/2805, 8/4190 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 III Engelsberger CDU/CSU 18416 C Haase (Fürth) SPD 18419 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 18421 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksachen 8/4024, 8/4254 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 18423 C Paterna SPD 18425 B Hoffie FDP 18427 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1980) — Drucksache 8/4207 — 18428 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksachen 8/3955, 8/3956, 8/3754, 8/4202 — 18428 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern — Drucksache 8/4212 — 18428 D Beratung der Übersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4246 — . . . . . . . 18428 D Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Einschränkung der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A37 20.06.80 Drs 08/4270 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18353 A, B, C, D, 18354 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18353 B, C ZusFr Klinker CDU/CSU 18353 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 18353 D Verhältnis zwischen den Nahrungsmittelvorräten und der landwirtschaftlichen Überproduktion in der EG MdlAnfr A38 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU MdlAnfr A39 20.06.80 Drs 08/4270 Klinker CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18354 B, C, D, 18355 A, B, C ZusFr Klinker CDU/CSU . 18354 B, C, 18355 B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18354 D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 18354 D ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18355 A Beitrag der Bundesregierung zur Lösung der Fischereiprobleme in der EG MdlAnfr A42 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 18355 C, 18356 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 A Kompromißbereitschaft Großbritanniens für die Finanzierung des EG-Haushalts MdlAnfr A43 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Gallus BML 18356 R C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18356 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18356 C Ökologische Auswirkungen der Belastung von Nord- und Ostsee MdlAnfr A61 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A62 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18356 D, 18357 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18357 A, C Kritik evangelischer Pfarrer an dem Motto „Wa(h)lpurgisnacht" des Kanzlersommerfestes MdlAnfr A66 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 MdlAnfr A67 20.06.80 Drs 08/4270 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 18357 D, 18358 A, B, C, D, 18359 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 18357 D, 18358 B, C, D, 18359 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 18358 C, 18359 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18359 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18359 D Förderung des Deutschtums im Ausland als Mittler zu anderen Völkern und Kulturen MdlAnfr A68 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A69 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18360 A, B, D, 18361 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18360 D, 18361 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18361 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18361 C Unterstützung deutschsprachiger Zeitungen sowie Funk- und Fernsehsendungen in Übersee MdlAnfr A70 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU MdlAnfr A71 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mende CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18361 C, D, 18362 A, B ZusFr Dr. Mende CDU/CSU . . 18361 D, 18362 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18362 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 18362 B Förderung des Absatzes deutscher Waren durch deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland MdlAnfr A74 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU MdlAnfr A75 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18362 C, D, 18363 A ZusFr Bahner CDU/CSU . .18362 C, D, 18363 A Offizieller Empfang des Generalsekretärs des African National Congress (ANC) durch Staatsminister Frau Dr. HammBrücher MdlAnfr A81 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18363 B, C, D, 18364 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18363 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 18363 D ZusFr Frau Erler SPD 18364 A ZusFr Werner CDU/CSU 18364 B Pflichtumtauschquoten für Einzelreisende in der Tschechoslowakei MdlAnfr A82 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18364 B, C, D, 18365 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18364 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18364 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18364 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18365 A Völkerrechtliche Verbindlichkeit der deutschen und der englischen Fassung der Erklärung des Europarats über den Nahen Osten vom 13. Juni 1980; Territorium zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser MdlAnfr A83 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A84 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18365 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . .18365 A, B, C, D Dienstbefreiung an Nationalfeiertagen für bei der UNIDO in Wien beschäftigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A85 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18366 A, B, C, D, 18367 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18366 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18366 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18366 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18366 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18366 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18367 A ZusFr Frau Erler SPD 18367 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18367 B ZusFr Kuhlwein SPD 18367 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 18367 C Rückgang der Ausreisegenehmigungen für Volksdeutsche in der Sowjetunion seit 1977 MdlAnfr A86 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 V Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18367 D, 18368 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 18367 D, 18368 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18368 A Anerkennung der Zuständigkeit des UNO-Rates far Namibia durch die Bundesregierung; Geldsammlungen bei deutschen Unternehmen für Waffenkäufe der UNITA MdlAnfr A89 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD MdlAnfr A90 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Erler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18368 B, C, D, 18369 A ZusFr Frau Erler SPD 18368 B, C, D ZusFr Becher (Pullach) CDU/CSU . . 18368 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 18369 A Identität des in Spandau einsitzenden Häftlings mit Rudolf Hess MdlAnfr Al 20.06.80 Drs 08/4270 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18369 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 18369 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18369 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18369 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 18369 D Trainingsmethoden für Kinder und Jugendliche im Leistungssport MdlAnfr A9 20.06.80 Drs 08/4270 Marschall SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 18370 A, B ZusFr Marschall SPD 18370 A Teilnahme im europäischen Ausland lebender deutscher Staatsbürger an den Wahlen zum Deutschen Bundestag MdlAnfr A76 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 18370 B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18370 C, D Konditionen für Kreditaufnahmen des Bundes im Ausland MdlAnfr A15 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A16 20.06.80 Drs 08/4270 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 18371 A, B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . 18371 B Porträt des Bundeskanzlers im Sitzungssaal des Bundesfinanzministeriums MdlAnfr A17 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 18371 C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 18371 C, D Nächste Sitzung 18429 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten ... 18430* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1980 18309 226. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 27. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber* 27.6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Bayha 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt * 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh * 27. 6. Dr. Fuchs* 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Glombig 27. 6. Haberl 27. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26.6. Frau Hürland 27. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Kirschner 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange* 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster * 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 6. Dr. Müller-Hermann* 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig* 27. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur jedes sozialpolitische Gesetz steht in diesem haushaltspolitisch so angespannten Jahr vorrangig unter Kostengesichtspunkten. Für die nächsten Jahre dürfte sich die Haushaltslage in Bund, Ländern und Gemeinden kaum besser entwikkeln.

    (Vorsitz: Präsident Stücklen)

    Schon 1978, als die vierte Novelle des Bundessozialhilfegesetzes von der Bundesregierung vorgelegt wurde, sollten sich die Mehrkosten der Kommunen in engen Grenzen halten. Schließlich standen sie gerade unter dem Eindruck einer kaum gebrochenen Kostenexplosion in der Sozialhilfe. Hatte die dritte Novelle zum BSHG 1973 noch ein Volumen von knapp 160 Millionen DM — in der verabschiedeten Fassung dann über 200 Millionen DM — jährlich, so sollte die vierte Novelle mit ihren Kosten von ursprünglich nur 4,8 Millionen DM jährlich von vornherein eine kostenneutrale Spar-Novelle sein. Diese Gesamtkosten entsprechen dem Saldo von Mehr- und Minderausgaben. Ich schicke dies voraus, um die Haltung der FDP-Fraktion in diesem Gesetzgebungsverfahren verständlich zu machen. Es war und ist eine auch haushaltspolitisch bestimmte Zurückhaltung gegenüber der Versuchung, Nichtfinanzierbares zu beschließen oder gar Wahlgeschenke zu machen. Unter diesen Gesichtspunkten ist zu verstehen, daß wir nicht alles verwirklichen konnten, was an. guten Dingen wünschenswert ist.
    Eine der vom Regierungsentwurf trotz aller Kostenzurückhaltung vorgesehenen Leistungsverbesserungen ist die Erweiterung der bereits bestehenden Mehrbedarfsregelung für alleinerziehende Eltern von zwei oder mehr Kindern auf den Fall, daß nur ein Kind versorgt wird. Wir sehen darin eine große Erleichterung für zahlreiche alleinstehende Mütter und auch Väter, denen hier gezielt geholfen werden kann. Wir betrachten diese Verbesserung des Leistungsrechts der Sozialhilfe als Ergänzung des bereits im letzten Jahr von uns verabschiedeten Unterhaltsvorschußkassengesetzes. Dieses soll den Alleinstehenden schneller und leichter zu dem Unterhalt für ihre Kinder verhelfen und damit viele von Sozialhilfe unabhängig machen. Die neue BSHG-Regelung soll denen, die trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen sind, eine fühlbare Entlastung bringen. Wir stimmen dieser Regelung eines Lastenausgleichs für die unvollständige Familie gern zu, auch wenn es sich um Mehrausgaben von immerhin 48 Millionen DM handelt.



    Eimer (Fürth)

    Problematischer war hier schon der weitere Vorschlag, Familien mit Kindern generell einen, wenn auch niedrigeren, Mehrbedarfszuschlag für jedes Kind zuzubilligen. Bei den angestrebten 10% vom Eckregelsatz wären das immerhin über 250 Millionen DM gewesen — dies bei, wie gesagt, 4,8 Millionen Gesamtkosten des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Angesichts der sich für die nächsten Jahre bedrohlich summierenden Haushaltsbelastungen — ich nenne nur das Stichwort Türkei — glaubten wir, hier Haushaltsdisziplin bewahren zu sollen. Sozialpolitische Beschlüsse gegen die Haushaltslage kurz vor den Wahlen geraten nur allzu leicht in den Verdacht der Unseriosität. Dabei ist unumstritten, daß der beschlossene Mehrbedarfszuschlag von 7 %, der Familien mit Kindern zukommt, eine notwendige Maßnahme darstellt. 7% sind ein Kompromiß zwischen sozialpolitischem Wollen und haushaltspolitischen Möglichkeiten. Das Gesamtpaket wird ohnedies ein Volumen von ca. 190 Millionen DM erreichen.
    Unsere Fraktion hat seit Jahren den Standpunkt vertreten, daß die wiederholten strukturellen Verbesserungen des Kindergeldes in gewisser Weise auch Sozialhilfeempfängern mit Kindern zugute kommen sollten. Letztmals wurde diese Forderung auf unserem Parteitag in Freiburg erhoben. Nur die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe — diese alte Forderung steckt hinter den Überlegungen — ist bei dem heutigen System der Sozialhilfe nicht oder kaum möglich; denn dies müßte die Sozialhilfe insgesamt aus den Angeln heben.
    Um einen ähnlichen Familienentlastungseffekt in der Sozialhilfe zu erzielen, wie er durch die Kindergelderhöhung erreicht wird, blieben nur Neuberechnungen bei den Regelsätzen, Neufestlegungen des Warenkorbes und ein Mehrbedarfszuschlag. Ich verhehle nicht, daß es uns logischer und sachlich richtiger erschienen wäre, zuerst den Warenkorb für Kinder neu zu bestimmen, daraus die Regelsätze für Kinder, die zur Zeit einer Überprüfung unterzogen werden, neu festzusetzen und dann über einen Mehrbedarfszuschlag zu entscheiden. Dies wäre freilich erst in der 9. Wahlperiode möglich gewesen. Wir sehen aber den familienpolitischen Zusammenhang zwischen dem Steuerentlastungspaket und dieser Novelle.
    Sozialhilfe empfangenden Familien Entlastungen vorzuenthalten, die sonst allen zugute kommen, wäre unsozial und unbefriedigend. Wir haben uns deshalb schließlich ebenfalls für diese allgemeine Mehrbedarfsregelung ausgesprochen. Über eines sollten wir uns allerdings im klaren sein: Der Arger bei den Sozialhilfeempfängern, denen auch in Zukunft eine Erhöhung des Kindergeldes angerechnet werden muß, wird auch nach dieser gezielten Maßnahme des Familienlastenausgleichs bestehenbleiben. Insofern wird diese Maßnahme bereits bei der nächsten Kindergelderhöhung vergessen sein.
    Hier ist, glaube ich, der Ort, auch einmal Anmerkungen zu einem gewissen Unbehagen an der Struktur der Sozialhilfe zu machen. Aufgabe des Bundessozialhilfegesetzes ist es ja, durch die Hilfe zum Lebensunterhalt einen der Menschenwürde entsprechenden Lebensunterhalt zu sichern, wenn sich der Betreffende selbst nicht helfen kann oder sonst keine Hilfe erhält. Die Garantie des Mindestlebensunterhalts soll nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, d. h., der Gewährung von Sozialhilfe geht die Selbsthilfe voraus, und sie hat ihr nachzufolgen. Dieses Ziel wird verfehlt, wenn. die Sozialhilfeschwelle auf den Bereich der unteren Arbeitnehmereinkommen angehoben wird. Die Regelsatzverordnung schreibt sogar vor, daß bei der Festsetzung der Regelsätze darauf Bedacht zu nehmen ist.
    Wir werden uns Gedanken machen müssen, ob wir das Sozialhilferecht nicht vom Grunde her ändern müssen, weil es leistungsfeindlich ist und diejenigen bestraft, die versuchen, von der Abhängigkeit von Sozialhilfe wegzukommen. Wir tun nämlich den Betroffenen keinen Gefallen und — recht verstanden — keine soziale Wohltat, wenn wir ihnen die Erarbeitung eigenen Einkommens verleiden und sie in die soziale Passivität von Sozialhilfeempfängern treiben. Bei einer weiteren Novellierung des BSHG sollte man sich insbesondere darüber Gedanken machen, wie im Leistungssystem des Gesetzes Hemmnisse des eigenen Leistungswillens beseitigt und weitere Anreize eingebaut werden können, sich durch eigene Arbeit von Sozialhilfe unabhängig zu machen.
    Noch ein paar Worte zu einem weiteren Verbesserungsvorschlag, der im Ausschuß vor allem aus Kostengründen wieder fallengelassen werden mußte. Ich meine die Verbesserung der bereits bestehenden Regelung bei der Hilfe zur Pflege bezüglich der Übernahme von Beiträgen zur Alterssicherung von Pflegepersonen. Die recht eingeschränkt geltende Regelung wird in der Praxis offenbar einschränkend ausgelegt und hat nicht zu dem erhofften Anreiz geführt, freiwillig die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder anderen pflegebedürftigen Personen zu übernehmen. Die Lösung dieses Problems bleibt also dem künftigen Gesetzgeber vorbehalten. Wir sollten es daher in der neuen Wahlperiode wieder aufgreifen. Die Übernahme von Beiträgen zur Alterssicherung sollte diejenigen belohnen, die auf eine eigene Berufsausübung und damit auf eine eigene Rente oder Steigerung der eigenen Rente verzichten, um die Betreuung pflegebedürftiger Personen zu übernehmen. Diese Pflege wäre für uns nicht nur billiger als Pflegeheime, sie wäre vor allem humaner. Die vorgesehene Regelung sollte also zu mehr häuslicher Pflege führen. Aus Kostengründen mußten wir auf diese Lösung leider" verzichten. Das Problem sollten wir, wie bereits gesagt, in der neuen Wahlperiode wieder aufgreifen.
    Überhaupt muß uns in den nächsten Jahren die sozial unbefriedigende Absicherung des Pflegerisikos, insbesondere im Alter, grundsätzlich beschäftigen. Die Tatsache, daß fast drei Viertel aller pflegebedürftigen Personen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen sind — und der Prozentsatz nimmt weiter zu —, zeigt eine strukturelle Fehlentwicklung im gegliederten Sozialleistungssystem. Für den Betroffenen bedeutet das nach einem arbeitsreichen Leben mit an sich ausreichender Rente oder Pensionsansprüchen den Bezug von Sozialhilfe, den Verlust



    Eimer (Fürth)

    von frei verfügbarem Einkommen, das Almosen einer Taschengeldzahlung und die Gefahr des Kostenrückgriff s bei den eigenen Kindern. In dem vor kurzem verabschiedeten Alten-Programm der FDP wird die Lösungsbedürftigkeit dieser Frage hervorgehoben. Wir denken dabei an eine Mindestsicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von freiwilligen Vorsorgeleistungen im privaten Versicherungsbereich flankiert werden müßten.
    Schließlich ein letztes Wort zu einer vor allem uns Bayern angehenden Regelung, und zwar ebenfalls bezüglich der Übernahme von Aufwendungen für Pflegepersonen. Nach dem geltenden Recht müssen die Aufwendungen für eine besondere Pflegekraft voll aus dem Pflegegeld bestritten werden. Die bayerischen Sozialhilfeträger waren hier großzügiger. Die beschlossene Änderung will die Pflegebereitschaft nahestehender Personen insoweit stärken, als den Betroffenen im Ergebnis wenigstens die Hälfte des Pflegegeldes verbleiben soll. Nach der gefundenen Lösung bleiben auch künftig günstigere landesrechtliche Regelungen, wie sie z. B. in Bayern bestehen, unberührt Dies ist auch im Ausschußbericht noch einmal besonders hervorgehoben worden.
    Ich darf abschließend sagen, daß wir dem Gesetz zustimmen werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Fred Zander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten fünf Jahren hat die Sozialhilfe im Bewußtsein der Öffentlichkeit und im politischen Raum eine starke Beachtung gefunden. Mit dem Bundessozialhilfegesetz haben wir eine gesetzlich verbriefte Grundsicherung für alle Bürger dieses Landes; eine Grundsicherung, die es ihnen ermöglicht, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft auch dann teilzunehmen, wenn sie über keine oder keine ausreichenden Mittel verfügen. Heute gilt unser Bundessozialhilfegesetz als eines der modernsten Sozialleistungsgesetze im europäischen Raum und weit darüber hinaus.
    Alle Parteien im Deutschen Bundestag haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß auch die Sozialhilfe, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen soll, immer wieder angepaßt werden muß an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Das haben wir zuletzt 1974 mit der Dritten Novelle zum Sozialhilfegesetz getan mit Schwerpunkten vor allem im Bereich der Hilfen für Behinderte und Pflegebedürftige.
    Das Bundessozialhilfegesetz und sein Leistungssystem haben in den letzten Jahren eine Bewährungsprobe bestanden, auch wenn dies zeitweise mit einem beachtlichen Kostenaufwand verbunden war. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisensituation hat sich die Funktion der Sozialhilfe als allgemeines Auffangnetz im sozialen Sicherungssystem bewährt

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Heute zeigt sich die Richtigkeit unserer Entscheidung, die Kostensteigerungen in der Sozialhilfe aus den Jahren 1974 und 1975 nicht zum Anlaß zu nehmen, Leistungskürzungen bei der Sozialhilfe vorzunehmen, wie das ja damals so massiv gefordert wurde. Diese Zeit ist heute überwunden, ohne daß der Leistungsstand der Sozialhilfe durch gesetzliche Maßnahmen angetastet worden ist Wir können heute feststellen, daß sich die prozentualen Steigerungsraten mit 26 % im Jahre 1974 auf inzwischen 8,6 % im Jahre 1978 reduziert haben. Für 1979 rechnen wir sogar mit einem weiteren Rückgang auf etwa 6 %.
    Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, ist nicht zuletzt auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Leistungsverbesserungen in anderen Sozialleistungsbereichen zurückzuführen. Ich erinnere an die Verbesserungen beim Kindergeld, beim Wohngeld und schließlich bei der Ausbildungsförderung. Alle diese Leistungsverbesserungen haben sich ausgabenmindernd bei der Sozialhilfe ausgewirkt und zu finanziellen Entlastungen der Gemeindehaushalte beigetragen. Allein die Kindergelderhöhungen von 1979 führen zu jährlichen Ersparnissen bei den Sozialhilfeträgern, also bei den Kommunen und Kreisen, in Höhe von rund 75 Millionen DM. Die Gesamtentlastung der Sozialhilfeträger infolge der Reform des Familienlastenausgleichs aus dem Jahre 1975 beläuft sich auf über 300 Millionen DM jährlich. Ich sage dies, weil es wichtig ist für die Entscheidung, ob und welche zusätzlichen Belastungen den Gemeinden im Rahmen dieser jetzt zur Verabschiedung anstehenden Novelle zugemutet werden können.
    Über die im Regierungsentwurf enthaltenen Leistungsverbesserungen hinaus hat der Gesetzentwurf in den Ausschußberatungen weitere Verbesserungen erfahren, die in erster Linie Familien mit Kindern zugute kommen. Diese Leistungsverbesserungen stützen sich auf Empfehlungen einer BundLänder-Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit erfreulicherweise noch rechtzeitig vor Verabschiedung der vierten BSHG-Novelle abschließen konnte. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, daß das Kindergeld bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht unberücksichtigt bleiben kann, ebensowenig wie Wohngeld, Ausbildungsförderung oder andere Sozialleistungen, durch die die wirtschaftliche Lage der Familien tatsächlich gebessert wird; denn das Kindergeld dient als öffentliche Leistung der Minderung des wirtschaftlichen Familienaufwands und steht der Familie zur uneingeschränkten Verfügung. Konsequenz dieser Überlegungen ist die vorliegende Novelle. Danach ist eine zu einem ähnlichen Ergebnis führende Verbesserung im Rahmen des Sozialhilfesystems selbst vorgesehen.
    Zum Ausgleich des Betreuungsaufwandes sollen Eltern künftig für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr Mehrleistungen in Höhe von 7 % des sogenannten Eckregelsatzes erhalten. Dies sind zur. Zeit monatlich 21 DM. Darüber hinaus soll bei alleinstehenden



    Parl. Staatssekretär Zander
    Elternteilen, die allein für die Pflege und Erziehung eines Kindes unter 16 Jahren sorgen, ein weiterer Mehrbedarf von 30 % berücksichtigt werden, der bisher nur zugebilligt wurde, wenn dieser Elternteil mehrere Kinder zu erziehen hatte. Die Bundesregierung hält die gefundene Lösung für richtig, auch wenn damit die Forderung nach Anrechnungsfreiheit von Kindergeld in der Sozialhilfe nicht erfüllt werden konnte. Aber dies ist eine dem Wunsch sehr nahekommende, vernünftige Lösung.
    Ich möchte schließen mit einem Dank an die beteiligten Ausschüsse. Die Beratungen konnten so rechtzeitig abgeschlossen werden, daß das Gesetz noch vor Ende dieser Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. Ich hoffe, daß auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, so daß es, wie vorgesehen, am 1. Januar 1981 in Kraft treten kann. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)