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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Geschäftsordnungsausschuß legt Ihnen heute das Ergebnis einer etwa achtjährigen Arbeit in zwei Legislaturperioden vor. Ich würde mich nicht wundern, wenn der eine oder der andere sagte: Ein Berg kreißt, und ein Mäuslein wird geboren. Trotzdem bitte ich Sie sehr herzlich, die Arbeitsergebnisse vielleicht etwas genauer zu betrachten.
    Ich halte nicht sehr viel von den Danksagungen, die allgemein hier stattfinden — Danksagungen der Regierung an das Parlament und des Parlaments an die Regierung und die Mitarbeiter —, weil ich meine, wir alle tun hier unsere Pflicht Trotzdem muß ich darauf aufmerksam machen, daß wir im Geschäftsordnungsausschuß in einer ganz besonders fatalen Situation sind. Alle Mitglieder haben eine besondere Funktion; sie sind Geschäftsführer, Frau Renger ist Vizepräsidentin, in der letzten Legislaturperiode war sie Präsidentin, und alle Mitglieder sind in einem Ausschuß, der besonders mit Arbeit belastet ist, entweder im Rechtsausschuß oder im Innenausschuß. Wir mußten auf die Wochenenden ausweichen. Das war nicht immer besonders angenehm, auch nicht für die Mitarbeiter des Ausschusses, den Sekretär, Herrn Dr. Bäcker. Ich möchte deshalb gerade den Mitarbeitern hier meinen Dank aussprechen, daß sie auch die Wochenenden für diese Arbeit geopfert haben.

    (Beifall)

    Warum eine Änderung, eine Reform der Geschäftsordnung, wie wir sagen? Wir hatten den Zustand erreicht, daß wir in weiten Bereichen unserer Arbeitsregeln — denn diese sind in der Geschäftsordnung niedergelegt — ausschließlich von Interpretationen lebten; denn ganze Teile unserer regelungsbedürftigen Arbeit waren in der Geschäftsordnung nicht ausdrücklich niedergelegt; ich denke z. B. an die Arbeit in den Ausschüssen. Manchmal verging kaum ein Tag — vor allen Dingen, wenn sich Legislaturperioden zu Ende neigten —, daß wir nicht angesprochen wurden: Wie ist diese oder jene Frage zu regeln; denn wir finden keine ausdrückliche Bestimmung?
    Nun kann man der Auffassung sein, daß man solche Interpretationen als Präjudizien sammelt und eine Stelle hat, die dann bereitwillig Auskunft gibt. Wir waren aber übereinstimmend der Meinung, daß es richtig und notwendig ist, daß die Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Lage sind, auf Grund der ihnen vorliegenden Geschäftsordnung selbst zu erkennen, wo die Rechte und Pflichten liegen und wie die Arbeitsweise geordnet ist. Deshalb haben wir uns der Mühe unterzogen, weithin diese Interpretationen in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
    Zur Arbeitsweise in unserem Ausschuß erlauben Sie mir ein paar Worte. Wir haben sozusagen — das werden Sie alle verstehen — unter Einigungszwang gestanden. Es ist nahezu unmöglich, mit Mehrheiten — vielleicht mit parteipolitischen und Fraktionsmehrheiten — die Arbeitsregeln, die Spielregeln für unsere Arbeit hier zu beschließen. Deshalb haben wir auch über scheinbar belanglose Fragen häufig stundenlang diskutiert, haben uns



    Schulte (Unna)

    alle möglichen denkbaren Situationen vorgestellt, um einander zu überzeugen, haben auch hier und da, wo es möglich war, Kompromisse gemacht, die vielleicht dann letzten Endes nicht jeden befriedigen werden.
    Es war auch nicht ganz zu verkennen, daß der eine oder andere in unserem Ausschuß die Neigung hatte, aus seiner derzeitigen Situation — entweder als Mitglied einer Fraktion der Mehrheit oder als Mitglied der Opposition — heraus zu argumentieren. Aber ich glaube, wir sind weitestgehend dieser Versuchung ausgewichen, weil dies ja nun doch schon etwas präjudiziellen Charakter für weitere Legislaturperioden haben würde. Wir haben unsere Aufgabe also nicht so verstanden, daß wir für den Augenblick arbeiten. Jeder wird sich in jeder Position wiederfinden müssen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr weise!)

    Ich habe schon zu einem früheren Zeitpunkt von dieser Stelle einmal gesagt, welche Grundprinzipien uns geleitet haben. Es ist sicherzustellen, daß die parlamentarische Mehrheit in jedem Stadium der parlamentarischen Arbeit auch die Möglichkeit hat, ihren politischen Willen durchzusetzen. Dies ist in unserem Parlament verwirklicht; beileibe nicht in allen Parlamenten. Es gibt Parlamente, in denen man durch Filibusterreden ein Gesetz verhindern kann. Dies ist bei uns ausgeschlossen. Wir haben insofern eine sehr rationale und auch rationelle Arbeitsweise, wie wir überhaupt beim Vergleich von Parlamenten feststellen können, daß wir im Grunde genommen in erster Linie ein Arbeitsparlament sind.
    Das zweite ist, daß die Minderheit im Parlament die Gelegenheit haben muß, ihren politischen Willen zu artikulieren, und ihr dazu auch konkret die Chancen eröffnet werden, z. B. in der Rede, in der Redezeitordnung, auch in der Möglichkeit, die Institutionen des Parlaments zu benutzen. Hier hat es hier und da Ausuferungen gegeben. Ich muß Ihnen bekennen, daß wir nicht in der Lage waren, alle Probleme, die hier auftauchten, wirklich in der Geschäftsordnung zu lösen. Manches geht nur durch Einsicht und durch eine vernünftige Disziplin. Ich würde der Selbstdisziplin das Wort reden mögen.
    Noch ein Thema, das in diesen Zusammenhang hineingehört. Die Arbeit an der Geschäftsordnung hat keine besondere Publizität. Da, wo sie Publizität gefunden hat, bin ich eigentlich erschrocken darüber, wie negativ die Äußerungen insbesondere der Medien sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Man spricht viel von einer Parlamentsreform. Ich möchte mit allem Nachdruck erklären: Was wir Ihnen heute vorlegen können, ist keine Parlamentsreform. Es ist lediglich eine Geschäftsordnungsreform. Aber ich erlaube mir auch die ganz konkrete Frage: Was wird denn unter einer Parlamentsreform verstanden?
    Wir haben eine Reihe von Hinweisen aus der sehr wertvollen Arbeit der Enquete-Kommission „Verfassungsreform", die sich unter ihrem Vorsitzenden,
    unserem Kollegen Professor Schäfer, auch mit der Arbeit des Parlaments beschäftigt hat. Wir mußten aber bald erkennen, daß die Vorschläge, die von dort gemacht worden sind, den Rahmen unserer Arbeit mit Sicherheit gesprengt hätten. Manche dieser Fragen gingen bis an das Verfassungsverständnis heran, gingen so tief, daß wir mit Sicherheit ohne eine große vorherige Diskussion in den Parteien und in der Offentlichkeit nicht zu Beschlüssen gekommen wären. Damit hätten wir auch für diese Legislaturperiode die Verabschiedung der Änderungen der Geschäftsordnung, die uns notwendig erschienen, verhindert.
    Ich möchte gern einem ganz besonderen Problem, das gelegentlich angesprochen worden ist, ein paar Sätze widmen. Es wird immer wieder gesagt, in unserer Geschäftsordnung seien zuwenig individuelle Rechte für den einzelnen Abgeordneten, für das einzelne Mitglied des Deutschen Bundestages, verankert. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich dies einmal sehr sorgfältig zu überlegen. Selbst diese Frage rührt an unsere Verfassung, an unser Verfassungsverständnis. Wir dürfen nicht übersehen, daß wir eine parlamentarische Demokratie haben, in der die Mehrheit einen Kanzler und damit eine Regierung wählt und unter normalen Umständen daran interessiert ist, diese Regierung bei ihrer Arbeit zu unterstützen, zu stützen. Wenn der einzelne Abgeordnete auf Grund seiner individuellen Rechte allein in der Lage wäre, ein Gesetz zu initiieren, würde das sehr unsichere Mehrheitsverhältnisse im Parlament bewirken. Deshalb wird in bezug auf die Quoren in der Regel an eine Fraktion oder die Fraktionsstärke angeknüpft; das werden Sie durchgehend in unserer Geschäftsordnung finden. Dies wird manchmal bedauert. Derjenige, der vielleicht neben seiner Fraktion oder über sie hinaus initiativ werden möchte, ist dann eben gezwungen, 26 Unterschriften zusammenzubringen.
    Es hat die Meinung gegeben, man könne ausschließlich auf die Fraktionen des Hauses abstellen. Dies hielte ich für verfassungswidrig. Aber in der Regel an die Zahl von Abgeordneten anzuknüpfen, die nach unserer Rechtsordnung eine Fraktion bilden, schien uns nicht nur zweckmäßig, sondern auch unserer gesamten Rechtsordnung angemessen zu sein. Alle diejenigen, die Individualrechte in größerem Umfang vermissen, müssen sich über die Rechtsgrundsätze unseres parlamentarischen Systems, unserer parlamentarischen Demokratie, im klaren sein.
    Meine Damen und Herren, wir haben eine Reihe von einzelnen Punkten expressis verbis geändert. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß wir in der Vergangenheit aufgetretene Zweifelsfragen zu klären hatten. Wir waren jeweils in einer sehr mißlichen Situation, weil wir uns nicht auf Vorschriften, die interpretierbar gewesen wären, beziehen konnten. Ich möchte Ihnen einige vortragen. Sicherlich werden diejenigen Kollegen aus dem Ausschuß, die die Berichterstatterfunktion übernommen haben, noch das eine oder andere zu ihren Abschnitten sagen.



    Schulte (Unna)

    Es hat eine Zeitlang Schwierigkeiten zwischen dem Ältestenrat und dem Haushaltsausschuß gegeben. Ich möchte jetzt dieses Verhältnis nicht näher charakterisieren; aber wir waren gezwungen, uns dazu zu äußern. Wir haben schließlich gesagt: Wenn es dort in bezug auf den Haushaltsplan 02 Spannungen gibt, dann haben sich beide miteinander ins Benehmen zu setzen, d. h., dann hat ein Gedankenaustausch über den Konflikt stattzufinden. Wir haben grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit beim Haushaltsausschuß belassen.
    Wenn Sie unsere Arbeit hier verfolgen, werden Sie feststellen, daß in § 27 Abs. 2 unserer Vorlage geregelt ist, wie man eine Zwischenfrage in diesem Hause stellt. Damit beschäftigte sich bislang eine ganze Anlage. Ich will und kann jetzt diese Anlage nicht vorlesen. Ich bin im Grunde genommen etwas traurig darüber, daß sie verschwindet; denn das waren die einzigen lyrischen Passagen in unserer Geschäftsordnung.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Lesen Sie sie deshalb bitte noch einmal nach. Auch hier hat sich nun rationelle und rationale Arbeit durchgesetzt, und es gibt jetzt nur noch einen Absatz für diese Problematik.
    Eine heftige Kontroverse hat es über die Frage der freien Rede gegeben. Sie werden es nicht glauben, wie lange man in freier Rede über die Frage der freien Rede reden kann. Es hat leidenschaftliche Verfechter der freien Rede gegeben, die gesagt haben, jedem, der nicht frei rede, müsse eigentlich sofort das Wort entzogen werden.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Dann wären es weniger!)

    Wir haben uns darauf verständigt, nun einen Hinweis in der Geschäftsordnung zu haben, der zur freien Rede ermahnt, aber dem Präsidenten nicht auferlegt, sofort exekutiv zu werden. Ich möchte unterstreichen, daß mir dies richtig zu sein scheint. Ganz abgesehen davon, daß manche Beiträge hier ohne schriftliche Aufzeichnungen, ohne exakte schriftliche Aufzeichnungen sicherlich gar nicht geleistet werden könnten, ist es ja so, daß der eine oder andere Kollege unter Umständen am einzelnen Wort gemessen und es ihm vorgehalten wird. Darüber hinaus bin ich auch der Auffassung, daß nicht unbedingt jeder die freie Rede beherrscht, daß nicht unbedingt jedem diese Möglichkeit gegeben ist. Diese Kollegen können trotzdem sehr wohl kluge Gedanken zu äußern haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man kann daran nicht gemessen werden. Deshalb haben wir aus darauf verständigt.
    Einer der wichtigsten Komplexe, der uns aber weitgehend entzogen war, war der der Rededauer. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir im Augenblick einem Beschluß des Bundestages für diese Legislaturperiode folgen. Die dort vorgesehenen Maßnahmen haben den Charakter einer Erprobung. In dem neuen § 35 werden sie nun einige Änderungen finden, über die man auch lange nachdenken kann.
    Wir wissen, daß die Redeordnung im Parlament ein Eckpfeiler ist. Die kurze, präzise Rede sollte die Regel sein, aber nicht nur der kurze, präzise Vortrag. Nach meiner Auffassung kommt es vielmehr darauf an, daß die Abgeordneten des Bundestages die Fähigkeit entwickeln, auf den Vorredner einzugehen und hier einen wirklichen Dialog der Auffassungen zu erzeugen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies ist sehr schwierig, wenn man sich vorgenommen hat, ganz bestimmte Dinge zu sagen und diese dann abzuspulen. Dabei verliert das Parlament an Interesse; das erleben wir immer wieder. Ich gehöre dem Bundestag jetzt 15 Jahre an. Ich habe es vielleicht zwei-, dreimal erlebt, daß es wirklich zu einer Aussprache kam, in der der nachfolgende Redner auf den vorhergehenden Redner inhaltlich wirklich so eingegangen ist, daß auch die Zuhörer mit Interesse teilgenommen haben.
    Wir haben gesagt: Die 15-Minuten-Rede soll Platz greifen, soll die Standard-Rede sein. Ein Sprecher jeder Fraktion soll 45 Minuten reden können. Wir haben — dies an die Präsidenten des Hauses — allerdings auch wieder die Öffnungsklausel aufnehmen müssen, wonach, wenn der Charakter der Aussprache und dergleichen mehr es nahelegen, die Möglichkeit eröffnet wird, hier flexibel zu sein. Denn die parlamentarische Praxis hat den Nachweis erbracht, daß ganz starre Regeln leider nicht einzuhalten sind.
    Wir haben einen VII. Abschnitt in die Geschäftsordnung eingefügt, der sich in mehreren Paragraphen ausdrücklich mit der Arbeit der Ausschüsse beschäftigt. Dies war z. B. ein Kernproblem unserer Interpretationsnotwendigkeiten. Wir haben uns häufig sehr unwohl gefühlt, weil die Verweisung auf die Regeln des Gesamtparlamentes nicht ausreichte. Da hat es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Es gibt Ausschüsse hier im Haus, bei denen die Arbeit völlig anstandslos klappt. Der Vorsitzende kann kraft seiner Autorität das durchsetzen, was er möchte, und es wird ihm nicht übelgenommen. In manchen Ausschüssen allerdings werden Fragen wie z. B. der Tagesordnung, z. B. des Schlusses der Aussprache und dergleichen mehr ausgesprochen politisch. Hier gab es immer wieder Fragen: Wie haben wir dies zu regeln? Wie haben wir dies zu lösen? Wir waren in vielen Fragen überfordert. Deshalb, glaube ich, müßten wir alle begrüßen, daß wir jetzt ausdrückliche Regelungen haben, die im Grunde genommen niemanden einengen.
    Eine wichtige Frage ist die erstmalige Regelung hinsichtlich der Unterausschüsse. Meine Damen und Herren, ich mache mit allem Nachdruck darauf aufmerksam, daß parlamentarische Demokratien hier einer großen Gefahr ausgesetzt sind. Die Atomisierung der Arbeit im Parlament, die ja nicht zu bestreiten ist, findet ihren Ausdruck häufig darin, daß das Parlament oder seine Ausschüsse das Bestreben haben, ihre Arbeiten noch einmal zu untergliedern und die Abgeordneten in Unterausschüssen unterzubringen. Im amerikanischen Kongreß hat das verheerende Folgen gehabt. Es gibt dort, glaube ich, über 150 Unterausschüsse, die eine sol-



    Schulte (Unna)

    che Selbständigkeit erlangt haben, daß amerikanische Parlamentarier sagen: Die Arbeit ist völlig unübersehbar geworden. Dieser Gefahr wollen und müssen wir entgehen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Die Regel muß sein, daß die Unterausschüsse einen begrenzten Auftrag bekommen und, wenn sie ihren Auftrag erfüllt haben, ihre existentielle Erledigung finden.

    (Beifall bei allen Fraktionen) Ich halte das für wichtig.

    Trotzdem brauchen wir in der Geschäftsordnung eine flexible Regelung, weil es Unterausschüsse wie den Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle gibt, von dem alle Abgeordneten des Hauses glauben, daß er für die Dauer einer Wahlperiode fest installiert sein und eine kontinuierliche Arbeit leisten muß. Das heißt, Sie haben selber sorgfältig aufzupassen, daß hier die Zahl nicht ausufert.
    Ich sehe, daß hier das Ende meiner Redezeit signalisiert wird.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: § 351)

    Herr Präsident, ich war davon ausgegangen, daß wir keine festen Redezeiten festgelegt hatten. Aber ich werde mich kurz fassen.


Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, es war für Sie eine Redezeit beantragt, die sich in der Tat ihrem Ende nähert. Aber Sie haben ja selber eben schon gesagt, daß der amtierende Präsident dann, wenn der Gegenstand oder der Verlauf der Aussprache es nahelegt, einen anderen Maßstab anlegen soll. Davon geht der amtierende Präsident jetzt aus. Bitte fahren Sie fort

(Beifall bei allen Fraktionen — Zuruf von der SPD: Er redet ja auch frei und spannend, da kann es länger sein!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte noch zwei Punkte hervorheben.
    Sie finden nun Auslegungsregeln, in denen dem Geschäftsordnungsausschuß ein besonderes Recht eingeräumt wird. Es hat Kolleginnen und Kollegen gegeben, die daran Bedenken geknüpft haben. Ich muß Ihnen allerdings sagen: Wenn jede Auslegung, die wir vorzunehmen hatten, Gegenstand eines Plenarbeschlusses hätte werden müssen, dann hätten wir den Ausschüssen und den anderen, die nach einer Auslegung gefragt haben, Steine statt Brot gegeben. Wir mußten in vielen Fällen sofort reagieren. Wir sind als Ausschuß gern bereit — dies ist in der Geschäftsordnung auch so fixiert —, unsere Arbeit dann dem Urteil des Plenums zu überlassen. Aber wir müssen in der Lage sein, schnell zu reagieren.
    Ein wichtiger Teil, der uns in der Diskussion im Ausschuß lang beschäftigt hat, waren das Fragerecht und die Aktuelle Stunde; mit Recht, wenn man bedenkt, einen wie breiten- Raum diese Rechte für den Abgeordneten und die Fraktionen einnehmen. Da gab es besonders zwei Probleme, die wir alle nicht ignorieren können.
    Das eine: Wie müssen Fragen gefaßt sein? Da gab es auf der einen Seite den Wunsch, die Fragen überhaupt keiner Beschränkung zu unterwerfen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Das heißt, es hätte alles einbezogen werden können; jede Polemik hätte sich schon in der Fragestellung niederschlagen können. Ich glaube, Sie werden mir zustimmen: Das hätte zu einer Verwilderung der Sitten geführt.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ach!)

    Wir haben nun versucht, durch unsere Formulierungen die Polemik in der Frage auszuschließen. Ich weiß natürlich, daß das für die Präsidenten, die jeweils damit befaßt sind, nicht ganz leicht ist.

    (Stücklen [CDU/CSU]: Freitagnachmittag!)

    — Der Freitag ist da ein kritischer Tag, auch für die Geschäftsführer der einzelnen Fraktionen. Aber dies ist notwendig.
    Die zweite Problematik besteht darin, daß viele Kolleginnen und Kollegen es nicht als notwendig erachten, in der Fragestunde anwesend zu sein, obwohl sie Fragen gestellt haben. Ich bitte jeden, einmal darüber nachzudenken, was er in Bewegung setzt, wenn er hier eine Frage stellt Die Vertreter der Regierung haben uns das im Ausschuß sehr anschaulich geschildert, und über Stunden, manchmal sogar in die Nacht hinein, wird die Ministerialbürokratie damit beschäftigt, die Fragen, die wir stellen, zu beantworten. Ich meine, es ist einfach ein Akt der Höflichkeit, daß man, wenn man eine solche Frage gestellt hat, dann auch hier bei der Beantwortung anwesend ist

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Es gibt Fälle, in denen das vielleicht nicht möglich ist, auch weil nicht immer vorhersehbar ist, wann die Beantwortung erfolgt Dann ist es nur eine kleine Mühe, dem Präsidium zu sagen: Ich werde nicht anwesend sein können, und ich bitte um schriftliche Beantwortung.. Ich meine, dann hat man das getan, was man aus Anstand und Höflichkeit tun sollte, und das Bild, daß das Plenum in diesen Fällen bietet, ist etwas besser. Ich glaube, wir würden uns allen damit einen großen Gefallen tun.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Überlegungen hinsichtlich Sanktionen gingen so weit, daß einzelne gesagt haben, man sollte denjenigen, die nicht anwesend sind, eine Geldbuße auferlegen, wie das bei unentschuldigter Abwesenheit geschieht. So weit wären manche von uns gern gegangen; aber wir haben dann davon Abstand genommen, weil wir schon die Proteste hörten. Wir haben jetzt den Weg gefunden, daß diese Fragen dann nicht schriftlich beantwortet werden, wenn die entsprechende Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist Auch das ging einigen Kolleginnen und Kollegen schon zu weit
    Wir haben im Bereich der Aktuellen Stunde einen Schritt getan, den ich im Interesse des Parlamentarismus als richtig und notwendig erachte. Die Aktuelle Stunde ist jetzt nicht mehr an eine vorherge-



    Schulte (Unna)

    hende Frage geknüpft, sondern ein aktuelles Thema kann in der Aktuellen Stunde zu jeder Zeit behandelt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das macht das Parlament flexibler; das kommt natürlich den Wünschen der Opposition, aber nicht nur ihnen, entgegen. Ich meine sogar, in vielen Fällen sollten wir von diesem Institut der Aktuellen Stunde häufiger Gebrauch machen, weil dies mit Sicherheit zu einer Verlebendigung der Demokratie beiträgt.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

    Wenn ich jetzt ein Wort über den beklagenswertesten Zustand unseres Parlaments sage — ich meine den Umstand, daß das Plenum, was das Wort eigentlich ausdrücken soll, selten voll ist —, dann will ich nicht alle die Entschuldigungen vorführen, die wir immer alle miteinander zur Hand haben, wenn uns Besuchergruppen hier aufsuchen und als erstes diese Frage stellen: Wie ist es überhaupt möglich, daß so wenige Abgeordnete im Parlament sitzen? Ich will nicht auf den Zustand verweisen, den das Parlament jetzt bietet Ich glaube nicht, daß für uns im Geschäftsordnungsausschuß auch nur irgendeine Möglichkeit gegeben wäre, diesen Zustand durch Geschäftsordnungsregeln zu ändern. Diese Frage muß in den Fraktionen diskutiert werden. Es hat dort Vorschläge gegeben. Ich möchte jede Fraktion herzlich ermutigen, diese noch einmal neu zu diskutieren. Letztlich ist es auch die Frage der Disziplin des einzelnen Abgeordneten.
    Lassen Sie mich abschließend einen weiteren Gedanken anführen. Wenn dieser Raum nicht den Eindruck vermitteln würde, hier vorne hielte jemand hinter diesem Pult eine Vorlesung, und das übrige sei das Auditorium, sondern wenn dieser Raum als Plenarsaal anders gestaltet wäre — ich denke z. B. an die Form des Europarats in Straßburg oder an ähnliches —, so daß man unmittelbar zueinander spricht, einander begegnet, und wenn man auch Stühle hätte — was sehr profan klingt —, auf denen man vernünftig sitzen könnte, und Tische, an denen man auch hier im Saal arbeiten könnte,

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

    dann wären sicher mehr Abgeordnete hier im Saal anzutreffen, als das jetzt der Fall ist.
    Meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben Ihnen jetzt diese Arbeit vorgelegt. Ich glaube, Reformen der Geschäftsordnung werden eine dauernde Aufgabe für ein Parlament sein, weil sich immer neue Situationen ergeben, die es angeraten erscheinen lassen, die eigenen Regeln erneut zu überdenken. Trotzdem bin ich der Meinung: Wenn wir heute zur Verabschiedung kommen, tun wir einen notwendigen Schritt. In der nächsten Legislaturperiode wird manche Zweifelsfrage ausgeräumt sein. — Danke schön.

    (Beifall bei allen Fraktionen)